Palestine question – CEIRPP/DPR – Information note (in German)

AUSSCHUSS FÜR DIE AUSÜBUNG

DER

UNVERÄUSSERLICHEN RECHTE DES

PALÄSTINENSISCHEN VOLKES 

UND

ABTEILUNG FÜR DIE RECHTE DER PALÄSTINENSER

INFORMATIONSSCHRIFT 

VEREINTE NATIONEN

New York, 2002


Ausschuss für die Ausübung der

unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes 

Mandat und Ziele

Als der Generalversammlung die Palästinafrage 1947 zum ersten Mal vorgelegt wurde, beschloss sie, Palästina in zwei Staaten, einen arabischen und einen jüdischen, zu teilen und Jerusalem einen internationalen Sonderstatus zu verleihen (Resolution 181 (II) vom 29. November 1947). Als der arabische Staat nicht zustande kam und mehrere Kriege in der Region ausgetragen wurden, wurde das Palästinaproblem in späteren Jahren als Teil des umfassenderen Nahostkonflikts bzw. im Kontext seiner Flüchtlings- oder Menschenrechtsaspekte erörtert. Erst 1974 wurde die Palästinafrage als nationale Frage wieder auf die Tagesordnung der Versammlung gesetzt, und die unveräußerlichen Rechte des palä stinensischen Volkes wurden bekräftigt und konkretisiert. In ihrer Resolution 3236 (XXIX) vom 22. November 1974 erklärte die Versammlung, dass diese Rechte Folgendes umfassten: das Recht auf Selbstbestimmung ohne Einmischung von außen, das Recht auf nationale Unabhängigkeit und Souveränität und das Recht der Palästinenser, in ihre Wohnstätten und zu ihrem Besitz zurückzukehren, von wo sie vertrieben und entwurzelt worden waren. Die Versammlung erklärte außerdem, dass die Verwirklichung dieser Rechte für die Lösung der Palä stinafrage unabdingbar ist.

Im folgenden Jahr beschloss die Versammlung mit dem Ausdruck großer Besorgnis über das Ausbleiben von Fortschritten bei der Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes, den Ausschuss für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes ins Leben zu rufen. Mit ihrer Resolution 3376 (XXX) vom 10. November 1975 erteilte die Versammlung dem Ausschuss den Auftrag, ein Durchführungsprogramm auszuarbeiten und der Versammlung zu empfehlen, das dem palästinensischen Volk die Ausübung seiner Rechte ermö glichen würde. Der Ausschuss wurde ersucht, dem Generalsekretär seinen Bericht und seine Empfehlungen spätestens am 1. Juni 1976 zur Weiterleitung an den Sicherheitsrat vorzulegen.

In seinem ersten Bericht, der dem Sicherheitsrat im Juni 1976 vorgelegt wurde, bekräftigte der Ausschuss, dass die Palästinafrage "den Kern des Nahostproblems" bilde und keine Lösung vorstellbar sei, die den berechtigten Bestrebungen des palästinensischen Volkes nicht voll Rechnung trage. Der Ausschuss legte dem Rat eindringlich nahe, unter Wahrnehmung aller ihm durch die Charta der Vereinten Nationen übertragenen Befugnisse Maßnahmen zur Herbeiführung einer gerechten Lösung zu fö rdern. Der Ausschuss empfahl unter anderem einen Zweiphasenplan für die Rückkehr der Palästinenser in ihre Wohnstätten und zu ihrem Besitz, einen Zeitplan für den Abzug der israelischen Streitkräfte aus den besetzten Gebieten bis zum 1. Juni 1977, mit der Möglichkeit, übergangsweise Friedenssicherungskräfte bereitzustellen, um den Prozess zu erleichtern, die Beendigung der Errichtung von Siedlungen, die Anerkennung seitens Israels, dass das Vierte Genfer Abkommen bis zum Abzug auf die besetzten Gebiete anwendbar ist, und die Bekräftigung des naturgegebenen Rechts der Palästinenser auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität in Palästina. Der Ausschuss vertrat außerdem die Auffassung, dass die Vereinten Nationen die historische Pflicht und Verantwortung hätten, jede erforderliche Hilfe zu gewähren, um die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand des kü nftigen palästinensischen Staatsgebildes zu fördern.

Die Empfehlungen des Ausschusses wurden vom Sicherheitsrat nicht angenommen, da ein Ständiges Mitglied des Sicherheitsrats dagegen stimmte, und wurden nicht umgesetzt. Sie wurden jedoch von einer überwältigenden Mehrheit der Generalversammlung gebilligt, an die der Ausschuss jährlich Bericht erstattet. Die Versammlung bekräftigte, dass ein gerechter und dauerhafter Frieden im Nahen Osten nur dann herbeigeführt werden kann, wenn das Palästinaproblem gerecht und auf der Grundlage der Verwirklichung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes gelö st wird. Die Versammlung ersuchte den Ausschuss außerdem, die Situation betreffend die Palästinafrage weiter zu verfolgen und der Generalversammlung beziehungsweise dem Sicherheitsrat Bericht zu erstatten und Vorschläge zu unterbreiten sowie dafür einzutreten, dass nichtstaatliche Organisationen (NGOs) und andere geeignete Träger die Informationen betreffend seine Empfehlungen so weit wie möglich verbreiten.

Im Zuge der Durchführung dieses Mandats wurde das Arbeitsprogramm des Ausschusses nach und nach ausgeweitet. Mit der Einrichtung einer Unterstü tzungsgruppe im Sekretariat der Vereinten Nationen im Jahr 1978 (später in "Abteilung für die Rechte der Palästinenser" umbenannt) wurde auch die Veranstaltung internationaler Tagungen und Konferenzen, auch von Treffen mit der Zivilgesellschaft, in allen Weltregionen Teil des Programms; an diesen Veranstaltungen beteiligten sich Persönlichkeiten aus der Politik, Vertreter von Regierungen und zwischenstaatlichen Organisationen, Bedienstete der Vereinten Nationen, Akademiker, die Medien und andere. Mit einem breiten Netzwerk nichtstaatlicher Organisationen und anderer Einrichtungen der Zivilgesellschaft, die sich aktiv mit der Palästinafrage befassen, wurde eine kontinuierliche Zusammenarbeit eingeleitet. Darüber hinaus begann die Abteilung im Benehmen mit dem Ausschuss, die für die Palästinafrage relevanten Entwicklungen zu beobachten und regelmä ßig oder gelegentlich Bulletins, Studien und andere Dokumente auszuarbeiten und zu veröffentlichen; sie baute ein computergestü tztes Informationssystem zur Palästinafrage auf, das sie fortführt und ständig aktualisiert, und sie richtete ein jährliches Schulungsprogramm für Bedienstete der Palästinensischen Behörde ein. Des Weiteren leitete die Hauptabteilung Presse und Information des Sekretariats der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit dem Au sschuss eine Reihe von Sonderaktivitäten ein. Zur Erinnerung an die Verabschiedung der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1947, mit der Palästina geteilt wurde, wurde der 29. November zum Internationalen Tag der Solidarität mit dem palästinensischen Volk erklärt, und der Ausschuss führte zur Begehung dieses Tages jä hrliche Sonderveranstaltungen am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York ein. Auch bei den Vereinten Nationen in Genf und Wien finden ähnliche Aktivitäten unter der Schirmherrschaft des Ausschusses statt.

In den Jahren 1982 und 1983 fungierte der Ausschuss als Vorbereitungsorgan für die Internationale Konferenz über die Palästinafrage, die vom 29. August bis 7. September 1983 in Genf abgehalten wurde. Auf der Konferenz wurden eine Erklärung und ein Aktionsprogramm für die Verwirklichung der Rechte der Palästinenser verabschiedet, in denen Leitlinien für eine Lösung der Palästinafrage durch die Einberufung einer internationalen Friedenskonferenz über den Nahen Osten unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen enthalten waren. Die Generalversammlung billigte den Vorschlag und die Leitlinien für eine solche Konferenz und überarbeitete sie 1988 im Anschluss an die palä stinensische "Unabhängigkeitserklärung" und die Erklä rung, die Jassir Arafat, der Vorsitzende des Exekutivausschusses der Palä stinensischen Befreiungsorganisation (PLO), auf der Tagung der Generalversammlung in Genf abgab.

Im Zuge dessen wies der Ausschuss in den achtziger Jahren der Förderung der Einberufung der vorgeschlagenen internationalen Friedenskonferenz in seinem Arbeitsprogramm hohe Priorität zu. Außerdem beobachtete der Ausschuss auch weiterhin die Situation in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems und forderte internationale Maß nahmen zur Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Rechts durch die israelischen Behörden, vor allem nach dem Ausbruch des palästinensischen Aufstands, der ersten Intifada, im Dezember 1987.

Als am 30. Oktober 1991 in Madrid eine von den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken gemeinsam getragene Friedenskonferenz einberufen wurde, die das Ziel verfolgte, eine Regelung auf der Grundlage der Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) des Sicherheitsrats herbeizuführen, wurde dies von der Generalversammlung begrüßt. Sie vertrat jedoch die Auffassung, dass die Einberufung einer Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen entsprechend dem früheren Vorschlag zur Förderung des Friedens in der Region beitragen würde. Der Ausschuss bekundete ebenfalls seine Unterstützung für die Konferenz von Madrid und vertrat die Auffassung, dass eine aktive Rolle der Vereinten Nationen, des Sicherheitsrats und des Generalsekretärs für den Erfolg des Friedensprozesses unverzichtbar sei. Der Ausschuss bekrä ftigte den internationalen Konsens, wonach die Verwirklichung der unverä ußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes für die Herbeiführung des Friedens unabdingbar sei, und brachte die Hoffnung zum Ausdruck, die israelische Regierung möge diese Rechte anerkennen und achten und eine radikale Änderung ihrer Politik zu Gunsten des Friedens einleiten.

Im Anschluss an die gegenseitige Anerkennung der Regierung Israels und der PLO und die Unterzeichnung der Prinzipienerklärung über vorü bergehende Selbstverwaltung im September 1993 begrüßte der Ausschuss diese Entwicklung im Friedensprozess als wichtigen Schritt in Richtung auf die Herbeiführung eines umfassenden, gerechten und dauerhaften Friedens im Einklang mit den Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) des Sicherheitsrats und anderen einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen. Der Ausschuss forderte die internationale Gemeinschaft auf, die Unterstützung und Hilfe für das palästinensische Volk unter seiner anerkannten Führung, der PLO, zu verstärken, um die erfolgreiche Durchführung der erzielten Übereinkünfte sicherzustellen. Insbesondere unterstrich der Ausschuss die Notwendigkeit, dass sich die Vereinten Nationen im Friedensprozess und beim Aufbau der Palästinensischen Behörde in vollem Umfang engagieren und dem palästinensischen Volk in allen erforderlichen Bereichen umfassende Hilfe gewähren. Die Generalversammlung begrüßte die Prinzipienerklärung ebenfalls und bekrä ftigte, dass "die Vereinten Nationen eine dauernde Verantwortung für die Palästinafrage tragen, bis diese unter allen Aspekten zufriedenstellend im Einklang mit internationaler Legitimität gelöst ist."

In den folgenden Jahren begrüßte der Ausschuss die Unterzeichnung verschiedener bilateraler Abkommen zur Verwirklichung der Prinzipienerklä rung, insbesondere des israelisch-palästinensischen Interimsabkommens über das Westjordanland und den Gazastreifen vom September 1995 sowie andere positive Entwicklungen wie etwa den Teilabzug israelischer Streitkrä ;fte und die palästinensischen Wahlen zum Gesetzgebenden Rat und zur Präsidentschaft der Palästinensischen Behörde. Er vertrat auch die Auffassung, dass Israel während der Interimsperiode seine Verpflichtungen als Besatzungsmacht nach dem Vierten Genfer Abkommen anerkennen und einhalten muss.

Während der Ausschuss an seiner Grundsatzposition festhielt, erklärte er sich jedoch dazu bereit, sein Konzept und sein Arbeitsprogramm anzupassen, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden und einen konkreten Beitrag zu den laufenden internationalen Anstrengungen zur Unterstützung des Friedensprozesses und der Palästinensischen Behörde zu leisten. So beschloss der Ausschuss, an der Initiative "Bethlehem 2000" der Palästinensischen Behörde mitzuwirken, da diese Initiative religiöse, historische und kulturelle Bedeutung für das palä stinensische Volk, die Völker der Region und die internationale Gemeinschaft insgesamt besitzt. Auf seinen weltweiten Tagungen und Konferenzen rückte der Ausschuss die Initiative und die für ihre Durchfü hrung erforderlichen erheblichen Vorbereitungsarbeiten stärker in das internationale Bewusstsein. Außerdem wurde auf Antrag des Ausschusses ein gesonderter Tagesordnungspunkt "Bethlehem 2000" in die Tagesordnung der Generalversammlung aufgenommen. Die Versammlung schloss ihre Behandlung dieses wichtigen Punktes 2002 ab.

Seit Ende der neunziger Jahre äußerte der Ausschuss seine wachsende Besorgnis über den Stillstand der Friedensverhandlungen und die Zunahme der Spannungen und der Gewalt in der Region. Seit 1997 hatte er aktiv an den Sitzungen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung teilgenommen, so auch an der zehnten Notstandssondertagung, die einberufen wurde, um die Verschlechterung der Situation in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems zu behandeln. Während der Ausschuss jede Gewalt gegen Zivilpersonen verurteilte, bekundete er gleichzeitig seine Bestürzung über den Standpunkt und die Maßnahmen der Regierung Israels betreffend Jerusalem, den Bau von Siedlungen, die Enteignung von Grundbesitz und die Kollektivstrafmaßnahmen, die verheerende Auswirkungen auf das palästinensische Volk und seine Lebensbedingungen hatten und die Friedensbemühungen ernsthaft unterminierten.

Als Ende September 2000 die zweite Intifada, auch Al-Aksa-Intifada genannt, ausbrach, nahmen diese Besorgnisse weiter zu. Die darauf folgende heftige Eskalation der Gewalt zwischen den Palästinensern und Israel forderte Hunderte von Menschenleben; Tausende wurde verletzt und trugen dauerhafte Behinderungen davon; die meisten Opfer waren Palästinenser, darunter sehr viele Kinder. Der Ausschuss bekundete weiter seine ernsthafte Besorgnis über die rechtswidrigen Handlungen der Besatzungsmacht, wie etwa die Angriffe auf die institutionelle und materielle Infrastruktur der Palä ;stinensischen Behörde, die erneute Besetzung von Bevö lkerungszentren, die lähmenden internen und externen Abriegelungen, Ausgangssperren und Blockaden, die außergerichtlichen Tötungen und willkürlichen Inhaftierungen, die Zerstörung von Häusern, die Vernichtung von Agrarland und den Bau von Siedlungen. Der Ausschuss betonte immer wieder, dass die dadurch entstehende besorgniserregende wirtschaftliche und humanitäre Lage der palästinensischen Bevölkerung die sofortige Aufmerksamkeit sowie großzügige Beiträge der internationalen Gebergemeinschaft erfordere, und erinnerte die Regierung Israels daran, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen aus dem Vierten Genfer Abkommen einhalten müsse. Er vertrat die Auffassung, dass die Spirale der Gewalt und das wachsende Leid des palästinensischen Volkes die gesamte Region destabilisieren könnte.

Gleichzeitig unterstützte der Ausschuss alle internationalen Anstrengungen, die darauf gerichtet waren, der Gewalt Einhalt zu gebieten und die Friedensverhandlungen wieder aufzunehmen, mit dem Ziel, die Besetzung zu beenden und die Palästinafrage unter allen Teilaspekten zu lösen. Der Ausschuss begrüßte die von den Parteien im Oktober 2000 in Scharm esch-Scheich und im Januar 2001 in Taba (Ägypten) erzielten Vereinbarungen und dankte dem Generalsekretär für seine Mitwirkung an diesen Bemühungen.

Die Ende 2001 und im Jahr 2002 von den Vereinigten Staaten, der Europä ischen Union und anderen internationalen Akteuren abgegebenen Erklärungen zu der letztendlichen Schaffung eines palästinensischen Staates waren eine für den Ausschuss ermutigende Entwicklung. Die Vision einer "Region, in der zwei Staaten, Israel und Palästina, Seite an Seite innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen leben", wurde vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 1397 (2002) vom 12. März 2002 bekräftigt. Der Ausschuss begrüßte diese Bekräftigung und forderte nachdrü cklich die schnelle Verwirklichung des Zwei-Staaten-Konzepts durch einen konkreten Stufenmechanismus, der den politischen, den wirtschaftlichen und den Sicherheitsbereich umfasst und mit einem konkreten Zeitplan verbunden ist. In dieser Hinsicht sah sich der Ausschuss auch durch die von den arabischen Staaten auf ihrem Gipfel am 28. März 2002 in Beirut beschlossene Friedensinitiative ermutigt, und er forderte Israel auf, diese Initiative nach Treu und Glauben zu erwidern. Er begrüßte und unterstützte die Bemühungen, die das aus den Vereinigten Staaten von Amerika, der Russischen Föderation, der Europäischen Union und den Vereinten Nationen bestehende "Quartett" fortlaufend unternimmt, um in Zusammenarbeit mit wichtigen regionalen Akteuren der Gewalt ein Ende zu setzen und die Parteien an den Verhandlungstisch zu bringen.

Mitglieder und Amtsträger

Der Ausschuss hat gegenwärtig 24 Mitglieder 1 :

  Afghanistan, Belarus, Guinea, Guyana, Indien, Indonesien, Kuba, Laotische Volksdemokratische Republik, Madagaskar, Malaysia, Mali, Malta, Namibia, Nigeria, Pakistan, Rumänien, Senegal, Sierra Leone, Südafrika, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn und Zypern.

21 Länder sind in dem Ausschuss als Beobachter vertreten. Die Liga der arabischen Staaten und die Organisation der Islamischen Konferenz nehmen ebenfalls als Beobachter an den Ausschusssitzungen teil. Auf der Grundlage der Resolutionen der Generalversammlung 3210 (XXIX) und 3237 (XXIX) aus dem Jahr 1974 und des vom Ausschuss 1976 gefassten Beschlusses wurde die PLO als Vertreterin des palästinensischen Volkes und Hauptbeteiligte an der Palästinafrage eingeladen, als Beobachter an den Ausschussberatungen teilzunehmen 2.

Am 12. Februar 2002 wurden folgende Amtsträger beziehungsweise das folgende Präsidium des Ausschusses gewählt: Papa Louis Fall, Stä ndiger Vertreter Senegals bei den Vereinten Nationen (Vorsitzender); Bruno Eduardo Rodríguez Parrilla, Ständiger Vertreter Kubas bei den Vereinten Nationen, und Ravan A.G. Farhâdi, Ständiger Vertreter Afghanistans bei den Vereinten Nationen (Stellvertretende Vorsitzende); sowie Walter Balzan, Ständiger Vertreter Maltas bei den Vereinten Nationen (Berichterstatter).

______________

1 Bei seiner Einsetzung 1975 hatte der Ausschuss 20 Mitglieder.

 2 Am 15. Dezember 1988 verabschiedete die Generalversammlung die Resolution 43/177, in der sie beschloss, dass im System der Vereinten Nationen die Bezeichnung "Palästina" anstelle der Bezeichnung "Palästinensische Befreiungsorganisation" benutzt werden soll, unbeschadet des Beobachterstatus und der Funktionen der PLO innerhalb des Systems der Vereinten Nationen, in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Resolutionen und der einschlägigen Praxis der Vereinten Nationen.


Abteilung für die Rechte der Palästinenser

Nach Bekräftigung der unveräußerlichen nationalen Rechte des palästinensischen Volkes und der Einsetzung des Ausschusses für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes im Jahr 1975 erkannte die Generalversammlung an, dass es zur Verwirklichung dieser Rechte notwendig ist, in allen Ländern ein entsprechendes Bewusstsein bei der Öffentlichkeit zu schaffen. Dementsprechend erteilte die Versammlung den Auftrag, im Sekretariat der Vereinten Nationen eine Sondergruppe für die Rechte der Palästinenser einzurichten, die den Ausschuss bei seiner Tätigkeit unterstützen und Studien und Publikationen zu dieser Frage ausarbeiten und diesen eine möglichst hohe Öffentlichkeitswirkung verschaffen soll (Resolution 32/40 B vom 2. Dezember 1977). Die Gruppe wurde später in "Abteilung für die Rechte der Palästinenser" umbenannt und ist derzeit Teil der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten des Sekretariats der Vereinten Nationen. Ihr Mandat, das jährlich erneuert wird, wurde im Laufe der Jahre mehrmals erweitert und umfasst insbesondere auch die Organisation internationaler Tagungen weltweit, die Schaffung eines computergestützten Informationssystems zur Palästinafrage (UNISPAL) und die Durchführung eines jährlichen Schulungsprogramms für Bedienstete der Palä stinensischen Behörde. Die Tätigkeiten der Abteilung werden nachstehend kurz beschrieben.

Internationale Tagungen und Konferenzen

Die Sekretariats-Abteilung für die Rechte der Palästinenser wurde von der Generalversammlung beauftragt, im Benehmen mit dem Ausschuss und unter seiner Anleitung internationale Tagungen und Konferenzen in allen Regionen zu veranstalten. Seit der Einführung dieses Programms wurden in verschiedenen Regionen zahlreiche derartige Tagungen abgehalten, so auch Seminare und NGO-Symposien. Der Ausschuss betrachtet sein Tagungs- und Konferenzprogramm als Beitrag zur Förderung einer konstruktiven Analyse und Erörterung der verschiedenen Aspekte der Palästinafrage und zur Mobilisierung internationaler Hilfe für das palästinensische Volk.

Es ist zur festen Praxis geworden, eine der jährlichen Tagungen der Fö ;rderung der internationalen Unterstützung für den Friedensprozess zu widmen. Ende der neunziger Jahre, als der Friedensprozess auf die Umsetzung der Abkommen von Oslo gerichtet war, befassten sich diese Tagungen, wie etwa im Mai 2000 in Athen, hauptsächlich mit Fragen, die Teil der Verhandlungen über den endgültigen Status sind. Angesichts der Schwierigkeiten im Friedensprozess wurde die internationale Gemeinschaft auf den unter der Schirmherrschaft des Ausschusses im Juli 2001 in Madrid und im April 2002 in Nicosia veranstalteten Tagungen aufgefordert, ihr Engagement gegenüber beiden Seiten zu verstärken, um eine Wiederaufnahme der Verhandlungen mit dem Ziel einer endgültigen Regelung zu erwirken.

Die unter der Schirmherrschaft des Ausschusses einberufenen internationalen Konferenzen sollen eine breite internationale Aufmerksamkeit auf konkrete Aspekte der Palästinafrage lenken. Einige dieser Konferenzen wurden von der Organisation der Islamischen Konferenz und der Liga der arabischen Staaten mitgetragen. Die erste Großveranstaltung dieser Art war die im Februar 1998 in Brüssel abgehaltene Konferenz zur Unterstützung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes. Im Februar 1999 wurde in Rom die Internationale Konferenz Bethlehem 2000 einberufen, um dieses wichtige Projekt der Palästinensischen Behörde zu unterstützen. Auf der im April 2000 in Paris abgehaltenen Internationalen Konferenz über Palästinaflüchtlinge wurde das Recht auf Rückkehr bekräftigt und die Bedeutung einer gerechten Lösung dieser Frage für die endgültige Beilegung des Konflikts hervorgehoben. Ebenso bedeutsam war die Internationale Tagung über die Einberufung der Konferenz über Maßnahmen zur Durchsetzung des Vierten Genfer Abkommens in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems, die im Juni 1999 in Kairo stattfand.

Der Ausschuss hält außerdem jährlich eine Regionaltagung ab, die abwechselnd in Afrika, Asien und in Lateinamerika und der Karibik stattfindet. Solche Tagungen bieten Gelegenheit, Lehren aus den Erfahrungen zu ziehen, die die Länder dieser Regionen bei ihrem Kampf um nationale Unabhängigkeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gesammelt haben. Sie dienen außerdem dazu, in diesen Regionen die öffentliche Meinung für die Unterstützung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes zu mobilisieren. In den letzten Jahren fanden Regionaltagungen in Rabat (2002), Havanna (2001), Hanoi (2000), Windhuk (1999) und Santiago de Chile (1998) statt.

Seit 1993 veranstaltet der Ausschuss praktisch jedes Jahr entweder in Europa oder im Nahen Osten ein Seminar über Hilfe für das palä stinensische Volk. Diese Veranstaltungen befassen sich mit verschiedenen Aspekten der sozioökonomischen Entwicklung der Palästinenser, die in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems leben. In den letzten Jahren war der Ausschuss zutiefst besorgt über die schwere Krise der palästinensischen Wirtschaft und die gravierende Verschlechterung der Lebensbedingungen des palästinensischen Volkes. Das im Februar 2001 bei den Vereinten Nationen in Wien abgehaltene Seminar trug diesen Besorgnissen Rechnung.

Berichte mit einer Zusammenfassung der Beratungen auf den genannten Tagungen, Konferenzen und Seminaren sind im UNISPAL online erhältlich oder kö nnen bei der Abteilung für die Rechte der Palästinenser in gedruckter Fassung angefordert werden.

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Auf der Grundlage des Programms für die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, das der Ausschuss im Zuge der Vorbereitungen für die 1983 in Genf abgehaltene Internationale Konferenz über die Palä stinafrage eingeleitet hatte, beauftragte die Generalversammlung die Abteilung, ihre Kontakte mit den nichtstaatlichen Organisationen zu verstärken und in den verschiedenen Weltregionen NGO-Tagungen abzuhalten, um der Ö ffentlichkeit die Fakten der Palästinafrage stärker bewusst zu machen, ein Mandat, das jedes Jahr erneuert wird. Nach der Internationalen Konferenz begann der Ausschuss, Organisationen der Zivilgesellschaft zu akkreditieren, die Programme zur Unterstützung der unveräuß erlichen Rechte des palästinensischen Volkes durchführen. Mitte 2002 waren über 700 Organisationen bei dem Ausschuss akkreditiert. Insgesamt unterhält die Abteilung Verbindungen mit über 1.000 Organisationen in allen Regionen, die ein besonderes Interesse an der Palästinafrage haben. Eine gesonderte Informationsschrift The United Nations and Non-Governmental Organization Activities on the Question of Palestine (Die Vereinten Nationen und die Aktivitäten der nichtstaatlichen Organisationen zur Palästinafrage), die weitere Einzelheiten über den Akkreditierungsprozess, die Kriterien und Richtlinien sowie andere maß gebliche Informationen enthält, ist ebenfalls online sowie in gedruckter Fassung bei der Abteilung für die Rechte der Palästinenser erhä ltlich.

Organisationen der Zivilgesellschaft werden zu allen unter der Schirmherrschaft des Ausschusses veranstalteten internationalen Tagungen und Konferenzen eingeladen. Des Weiteren werden einige Tagungen zur Unterstützung des palästinensischen Volkes speziell für NGOs veranstaltet. In den achtziger und neunziger Jahren wurden in New York sowie in Genf oder Wien jedes Jahr NGO-Symposien und internationale NGO-Tagungen abgehalten. In jü ngster Zeit wurden in Verbindung mit internationalen Tagungen in Nicosia (2002), Madrid (2001) und Paris (2000) NGO-Tagungen in Solidarität mit dem palästinensischen Volk veranstaltet. Auch findet bei Regionaltagungen üblicherweise ein eintägiger Workshop für NGOs statt, um die einschlägigen Themen zu erörtern und die teilnehmenden Organisationen zur Verabschiedung eines Aktionsplans zur Unterstützung des palä stinensischen Volkes zu ermutigen. Solche Workshops wurden in Rabat (2002), Havanna (2001) und Hanoi (2000) veranstaltet. Im September 2002 wird am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York eine Internationale Konferenz der Zivilgesellschaft zur Unterstützung des palästinensischen Volkes stattfinden.

Während der Ausschuss die Zusammenarbeit, Koordinierung und Kontaktschaffung zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft fördert, unterhält die Abteilung Verbindungen mit nationalen, regionalen und internationalen Koordinierungsmechanismen und führt regelmäßig Konsultationen mit verschiedenen Organisationen über Mittel und Wege zur Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Gelegentlich nehmen Vertreter des Ausschusses oder Mitarbeiter der Abteilung an Konferenzen und Tagungen teil, die von nichtstaatlichen Organisationen veranstaltet werden.

Forschung, Beobachtung, Veröffentlichungen und das Informationssystem der Vereinten Nationen zur Palästinafrage (UNISPAL)

Die Abteilung wurde beauftragt, politische und sonstige relevante Entwicklungen, die die unveräußerlichen Rechte des palä stinensischen Volkes betreffen, zu beobachten. Der Ausschuss hält die Sammlung und Verbreitung von Informationen durch die Abteilung für einen besonders wichtigen Beitrag zu seinen Bemühungen, konstruktiv am Friedensprozess mitzuwirken und so die Bemühungen um die Herbeifü hrung einer gerechten und dauerhaften Regelung der Palästinafrage zu unterstützen.

Das Arbeitsprogramm der Abteilung umfasst die Erstellung der folgenden regelmäßig erscheinenden Veröffentlichungen:

  • ein monatliches Bulletin über internationale Maßnahmen zur Palä stinafrage, das Resolutionen, Beschlüsse und Kommuniqués der zuständigen Organe der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organe und Organisationen enthält;
  • ein periodisch erscheinendes Bulletin Developments related to the Middle East Peace Process (Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Nahost-Friedensprozess);
  • eine chronologische Zusammenfassung wichtiger Ereignisse auf der Grundlage von Presseberichten und anderen öffentlich verfügbaren Quellen;
  • ein besonderes Bulletin über die Begehung des Internationalen Tages der Solidarität mit dem palästinensischen Volk;
  • eine jährliche Zusammenstellung der Resolutionen und Beschlüsse der Generalversammlung und des Sicherheitsrats zur Palästinafrage.

Die Abteilung veröffentlicht auch die Berichte der verschiedenen unter der Schirmherrschaft des Ausschusses abgehaltenen Konferenzen und Tagungen.

Im Laufe der Jahre hat die Abteilung eine Reihe von Studien über rechtliche, politische und wirtschaftliche Aspekte der Palästinafrage veröffentlicht. Die letzte Studie dieser Art, deren Veröffentlichung derzeit vorbereitet wird, trägt den Titel The Origins and Evolution of the Palestine Problem, Part V (1989-2000) (Die Anfänge und die Entwicklung des Palästinaproblems, Teil V (1989-2000)).

Auf Grund eines Mandats der Generalversammlung in Resolution 46/74 B vom 11. Dezember 1991 wurde von der Abteilung das Informationssystem der Vereinten Nationen zur Palästinafrage (UNISPAL) aufgebaut, mit dem Ziel, alle maßgeblichen Dokumente der Vereinten Nationen zum arabisch-israelischen Konflikt und zur Palästinafrage im Volltextformat zu erfassen. Diese Dokumente sind unter der Internet-Adresse

http://domino.un.org/unispal.nsf zu finden und sind Teil der Internet-Seite der Vereinten Nationen, die unter http://www.un.org/Depts/dpa/qpal/index.html auch einen gesonderten Abschnitt zur Palästinafrage enthält.

Schulungsprogramm für Bedienstete der Palästinensischen Behörde

Entsprechend dem Mandat der Generalversammlung veranstaltet die Abteilung für die Rechte der Palästinenser ein jährliches Schulungsprogramm für Bedienstete der Palästinensischen Behörde. Das Programm wird jedes Jahr von September bis Dezember in Zusammenarbeit mit der Ständigen Beobachtervertretung Palästinas bei den Vereinten Nationen parallel zur alljährlichen Tagung der Generalversammlung durchgeführt. Es soll Bediensteten der Palästinensischen Behö rde, gewöhnlich zwei pro Jahr, dabei helfen, sich mit den verschiedenen Aspekten der Tätigkeit der Vereinten Nationen vertraut zu machen. Die Schulungsteilnehmer werden von Bediensteten des Sekretariats unterwiesen und wohnen Sitzungen der Hauptorgane der Vereinten Nationen sowie von Ausschü ssen und anderen Gremien bei. Sie stehen in direktem Kontakt mit Vertretern der Delegationen in der Generalversammlung und mit Mitgliedern der Ständigen Vertretungen bei den Vereinten Nationen. Außerdem wird erwartet, dass sie konkrete Themen recherchieren und schriftlich bearbeiten.

Internationaler Tag der Solidarität mit dem palästinensischen Volk

Jedes Jahr wird gemäß Resolution 32/40 B der Generalversammlung vom 2. Dezember 1977 der Internationale Tag der Solidarität mit dem palä stinensischen Volk begangen. An diesem Tag wird der Verabschiedung der Resolution 181 (II) durch die Generalversammlung am 29. November 1947 gedacht, durch die Palästina geteilt wurde. Der Tag wird am Amtssitz, in den Bü ;ros der Vereinten Nationen in Genf und Wien und an anderen Orten begangen. Zu diesem Anlass werden feierliche Sitzungen abgehalten, auf denen hochrangige Amtsträger der Vereinten Nationen und zwischenstaatlicher Organisationen sowie Vertreter des internationalen Netzwerks der nichtstaatlichen Organisationen Erklärungen zur Palästinafrage abgeben. In der Regel werden am Amtssitz der Vereinten Nationen außerdem eine palä stinensische Ausstellung und Filme gezeigt und andere Aktivitäten durchgeführt. An anderen Orten werden die entsprechenden Aktivitäten von Regierungsstellen und NGOs in Zusammenarbeit mit den weltweit vertretenen Informationszentren der Vereinten Nationen organisiert.

* * * * *


2019-03-12T19:02:04-04:00

Share This Page, Choose Your Platform!

Go to Top