DIE PALÄSTINAFRAGE EIN KURZER HISTORISCHER ÜBERBLICK. Palestine question – Historical backgrounder (German) – CEIRPP, DPR study – DPR publication

Im Auftrag und unter Anleitung des

 Ausschusses für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte

des palästinensischen Volkes

 

DIE PALÄSTINAFRAGE

EIN KURZER HISTORISCHER ÜBERBLICK

 

VEREINTE NATIONEN

New York, 1980

 

EINFÜHRUNG

Palästinas besondere Stellung in der Geschichte hat ihren Ursprung in seiner religiösen Bedeutung für die drei großen monotheistischen Religionen. Palästina sollte daher ein Land des Friedens sein, doch in Wirklichkeit brachten geschichtliche Ereignisse religiöser und politischer Art Konflikte und Krieg.

Auch heute noch ist das Gebiet von Spannungen und Kämpfen zerrissen und stellt eine potentielle Bedrohung des Weltfriedens dar. Die Ereignisse dieses Jahrhunderts, die zu dieser gefährlichen Situation geführt haben, werden durch die heftige Auseinandersetzung über “Die Palästinafrage” oft verdeckt. Die vorliegende kurze Darstellung versucht, die Geschichte dieser Frage nachzuzeichnen.*

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*Dieser Überblick, der ein außerordentlich komplexes Problem behandelt, ist für jüngere Leser gedacht und stellt eine Kurzfassung von eingehenderen Studien dar, die von den Vereinten Nationen unter den Titeln: The Oriqins and Evolution of the Palestine Problem – Teil I und II (1978) und The Question of Palestine (1979) veröffentlicht wurden.

 

I. PALÄSTINA IN DER GESCHICHTE

Das heute “Palästinaproblem” hat seinen Ursprung in politischen Maßnahmen, die aus einer Zeit stammen, in der Palästina ein Mandatsgebiet des Völkerbunds, des Vorläufers der Vereinten Nationen, war. Es gibt einen 1930 erstellten Bericht einer mit Zustimmung des Völkerbundes ernannten Kommission*, der einer objektiven Erforschung der Frühgeschichte Palästinas vielleicht am nächsten kommt. Die folgende Darstellung ist diesem Bericht entnommen.

In der Frühgeschichte war Palästina von semitischen Völkern bewohnt, deren erstes die Kanaaniter waren. Nach der Überlieferung kam Abraham, der gemeinsame Vorfahre der Juden und der Araber, von Ur nach Kanaan.

Als die Stämme Israels aus ihrer Gefangenschaft in Ägypten nach Palästina kamen, wurden sie von König David im Jahre 1000 v. Chr. in einem Königreich vereinigt. Dieses Königreich erreichte seine Blüte unter König Davids Sohn, Salomo, der den ersten Tempel von Jerusalem auf dem Berg Moria errichtete. Nach Salomos Tod jedoch stellt die Geschichte des Volkes Israel – oder besser der zwei Königreiche Israel und Juda – eine Kette von Bürgerkriegen und Zwistigkeiten mit fremden Stämmen dar.

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* Die Mitglieder dieser Kommission stammten aus den Niederlanden, Schweden und der Schweiz

 

Um das Jahr 720 v. Chr. zerstörten die Assyrer das Königreich Israel und führten seine Bewohner in die Gefangenschaft. Etwa im Jahre 600 v. Chr. griff der babylonische König Nebukadnezar das Königreich Juda an und zerstörte im Jahre 586 v. Chr. Jerusalem und Salomos Tempel.* Die meisten der Bewohner gerieten in Gefangenschaft. Fünfzig Jahre später, als der persische König Cyrus Babylon eroberte, konnten die Juden nach Palästina zurückkehren. Etwa im Jahre 515 v. Chr. hatten sie Salomos Tempel neu erbaut.

332 v. Chr. gelangten die Juden unter die Herrschaft der Mazedonier, von denen sie hart bedrückt wurden. Ein Aufstand der Juden im Jahre 170 v. Chr. wurde niedergeworfen und in seinem Verlauf auch der zweite Tempel zerstört. Im Anschluß an die Herrschaft der Mazedonier genossen die Juden eine Zeitlang eine gewisse Unabhängigkeit, die bis zur römischen Eroberung durch Pompeius anhielt, der Jerusalem im Jahre 63 v. Chr. einnahm. Im Jahre 70 v. Chr. wurde die Stadt von Titus zerstört und alles, was von dem wiederaufgebauten zweiten Tempel blieb, war die westliche Mauer, die fortan die Klagemauer genannt wurde.

Zu Beginn des zweiten Jahrhunderts nach Christi Geburt untersagte Kaiser Hadrian den Juden, Jerusalem zu betreten. Aus dieser Zeit stammt die Zerstreuung der Juden in alle Welt. Von dieser Zeit bis zur Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 gab es keine jüdische Regierung in Palästina. Zwar lebten stets Juden in Palästina, doch hing ihre Zahl vom guten Willen der jeweiligen Herrscher ab.

Nach der Teilung des römischen Reichs im Jahre 400 n. Chr. stand Palästina bis zur arabischen Eroberung im Jahre 637 n. Chr. unter byzantinischer Herrschaft. Wo früher einmal Salomos Tempel gestanden hatte, wurden die Al-Aksa-Moschee und der Felsendom errichtet und wurde der Tempelplatz nun al-Haram asch-scharif genannt. Dieser Platz wurde zum großen Heiligtum der Mohammedaner, das nur Mekka und Medina nachstand.

Nach der Zeit der Kreuzzüge (von 1099 bis 1190) gestattete der arabische Sultan Saladin den Juden, nach Palästina zurückzukehren.

1517 eroberten die Türken das Land und beherrschten es bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Während dieser ganzen Zeit blieb die Klagemauer ein heiliger Platz für die Juden. Ende 1917 wurde Palästina von britischen Streitkräften besetzt.

Daraus geht hervor, daß Palästina nach dem byzantinischen Zeitalter mit Ausnahme der Zeit der Kreuzzüge über 1300 Jahre lang zunächst von Arabern und dann von Türken regiert wurde. Die Bevölkerung Palästinas bestand hauptsächlich aus semitischen Arabern, unter denen es sowohl Mohammedaner wie Christen gab. Der kleinen Anzahl von semitischen Juden wurde sowohl von den Arabern als auch von den osmanischen Türken das Recht gewährt, ihre Religion auszuüben und die geistige Verbindung der Juden mit Palästina lebendig zu halten. Im 19. Jahrhundert gestatteten die Osmanen kleine Siedlungen jüdischer Emigranten aus europäischen Ländern, in denen die Diskriminierung der Juden zunahm. Zur Zeit der britischen Besatzung im Jahre 1917 machten die Juden weniger als ein Zehntel der Bevölkerung Palästinas aus. Neun Zehntel waren Araber, darunter 80% Moslems und 10% Christen. Traditionen, Sitten und Sprache der arabischen Palästinenser bildeten die vorherrschende Kultur des damaligen Palästina.

 

II. GEGENSÄTZLICHE VERSPRECHUNGEN

Während des Ersten Weltkrieges bemühten sich Großbritannien und seine Verbündeten um Unterstützung gegen Deutschland und dessen Verbündeten, das osmanische Reich. Da zu jener Zeit einige arabische Führer nach Unabhängigkeit von osmanischer Herrschaft strebten, bot sich ein Zusammengehen von Engländern und Arabern geradezu an. So gelangte man 1915 zu einem Abkommen zwischen dem Emir von Mekka, der als Sprecher der Araber auftrat, und dem britischen Hohen Kommissar in Ägypten, Sir Henry McMahon, der für die Briten verhandelte. Der Emir forderte die Anerkennung der Unabhängigkeit aller arabischen Gebiete des osmanisehen Reichs, einschließlich Palästinas, McMahon jedoch versuchte, Palästina dadurch auszuschließen, daß er sich unklar darüber ausdrückte, wie weit die betreffenden Gebiete reichten. Der Emir wies McMahons Versuch zurück. Die Kontroverse setzte sich bis 1939 fort, als die britische Regierung einräumte, daß “sie 1917 nicht das Recht hatte, über Palästina zu verfügen”.

Tatsächlich hatte ein geheimes englisch-französisches Abkommen über die Anerkennung der arabischen Unabhängigkeit, das Sykes-Picot-Abkommen von 1916, die Unabhängigkeit für Palästina ausgeschlossen und stattdessen eine “internationale Verwaltung” vorgesehen.In separaten Zusicherungen hatte die britische Regierung jedoch auch der Weltzionistenorganisation Hoffnung über die Zukunft Palästinas gemacht. 1897 hatte die Organisation ihr Ziel verkündet, “in Palästina unter dem Schutz des öffentlichen Rechts eine Heimstätte für das jüdische Volk zu schaffen”. Unter der Führung Theodor Herzls zog die Organisation Gebiete in Ostafrika und Argentinien als Stätte für einen jüdischen Nationalstaat in Erwägung, doch entschied sie sich schließlich unter Berufung auf die uralten jüdischen Verbindungen zum heiligen Land für Palästina.

Die zionistischen Führer bemühten sich um die Unterstützung der britischen Regierung, indem sie die strategischen Vorteile hervorhoben, einen neuen Verbündeten zu gewinnen, der ihnen bei der Kontrolle des Suez-Kanals helfen werde. Die Briten, die noch immer Unterstützung für ihre Kriegsanstrengungen suchten, reagierten wohlwollend auf diese Angebote. Der britische Außenminister, Lord Balfour sandte am 2. November 1917 ein Schreiben an die zionistische Weltorganisation, das später als Balfour-Deklaration bezeichnet wurde. In diesem Schreiben hieß es:

“Die Regierung Seiner Majestät betrachtet die Errichtung einer nationalen Heimstätte (national home) des jüdischen Volkes in Palästina mit Wohlwollen und wird sich große Mühe geben, die Erreichung dieses Ziels zu fördern, wobei allerdings von der Voraussetzung ausgegangen wird, daß nichts geschehen darf, was den bürgerlichen und religiösen Rechten der in Palästina bestehenden nichtjüdischen Gemeinschaften oder den Rechten und dem politischen Status der Juden in irgendeinem anderen Land Abbruch tun könnte.”

Einige jüdische Gemeinschaften, die einen Loyalitätskonflikt mit den Ländern empfanden, deren Staatsbürger sie waren, stellten sich diesen zionistischen Plänen entgegen. Das britische Kabinett wurde von seinem einzigen jüdischen Mitglied, Sir Edward Montagu, heftig kritisiert. Selbst der zionistische Führer Dr. Chaim Waizmann schrieb nur zehn Jahre später:

“Die Balfour-Deklaration von 1917 ist auf Luft gebaut… in diesen vergangenen zehn Jahren dachte ich jedes Mal beim Aufschlagen der Zeitung: Von wo wird der nächste Schlag kommen? Ich zitterte bei dem Gedanken, daß mich die britische Regierung zur Rede stellen und fragen würde: ‘Sagen Sie, was ist eigentlich diese zionistische Organisation? Wo sind denn Ihre Zionisten?’ …. Denn sie wußte, daß die Juden gegen uns waren; wir standen allein auf einer kleinen Insel, eine winzige Gruppe von Juden mit einer fremden Vergangenheit.”

Um arabischen Protesten gegen die neue britische Politik entgegenzuwirken, bestätigte eine englisch-französische Erklärung erneut das Versprechen, den Arabern zur vollständigen Unabhängigkeit zu verhelfen. Die Erklärung vom 7. November 1918 versicherte die Araber der “vollständigen und endgültigen Befreiung der [arabischen] Völker … und der Einrichtung nationaler Regierungen und Verwaltungen, die ihre Autorität auf die Initiative und freie Wahl der einheimischen Bevölkerung gründen”.

Trotz der in dieser Erklärung vom 7. November abgegebenen Versicherungen sollte die Geschichte Palästinas in den folgenden Jahren beweisen, daß die Wünsche der großen Mehrheit der Bewohner Palästinas nur wenig zählten. Ihr Land war von einer ausländischen Regierung, die zu jener Zeit keinerlei Landeshoheit über Palästina besaß, einem anderen Volk versprochen worden. Unter Hinweis auf diese Faktoren versichern etliche angesehene Autoren, die Balfour-Deklaration habe keine verbindliche oder rechtliche Wirkung und sei nichts weiter als die Absichtserklärung einer einzigen Regierung.

 

III. DAS PALÄSTINA-MANDAT

Als Bestandteil des Palästina-Mandats erhielt die Balfour-Deklaration eine internationale Dimension. Das Mandatskonzept selbst war ein Kompromiß zwischen dem herrschenden Kolonialsystem und dem Prinzip der Selbstbestimmung der Völker – einem Prinzip, das besonders von Präsident Woodrow Wilson vertreten wurde. Nach dem Sieg Großbritanniens und seiner Verbündeten im Ersten Weltkrieg stellte das Mandatssystem des Völkerbundes viele der ehemaligen Kolonien und Untertanen des Osmanischen und dem Deutschen Reich sowie von Österreich-Ungarn beherrschten Völker unter die Vormundschaft einzelner Siegermachte. Das erklärte Ziel dieser Mandate war, die betreffenden Völker nach und nach zur Unabhängigkeit zu führen.

Es gab drei Kategorien von Madaten mit unterschiedlicher Rangstufe, die sich danach richteten, wie die Siegermächte die politische Reife des betreffenden Volkes einstuften. Alle ehemaligen arabischen Gebiete des Osmanischen Reichs, einschließlich Palästinas, wurden Mandate der Kategorie A. Dies war die fortgeschrittenste Kategorie, und die Völkerbundssatzung beschrieb Mandate der Kategorie A als Territorien, “deren Existenz als unabhängige Nationen schon provisorisch anerkannt werden kann”, während ihnen auf ihrem Wege zur Unabhängigkeit noch “verwaltungsmäßige Hilfe und Beratung” gewährt würde. Syrien und der Libanon wurdenunter französisches Mandat gestellt, Palästina und Transjordanien unter britisches Mandat. Gemäß den Bestimmungen der Völkerbundssatzung über die Unabhängigkeit von Mandatsgebieten erlangten die zwei französischen Mandate ihre Unabhängigkeit noch vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges; der Libanon wurde im November 1943 unabhängig, gefolgt von Syrien im Januar 1944. Jordanien erreichte die Unabhängigkeit 1946. Palästina jedoch wurde zum Konfliktgebiet.

Die Satzung des Völkerbunds sah vor, daß die Wünsche der betroffenen Bevölkerung ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Wahl des Mandatsträgers sein sollten. Im Falle Palästinas wurde dies jedoch ignoriert.

Während der Pariser Friedenskonferenz von 1919 wurde auf Präsident Wilsons Drängen eine Kommission gebildet, die die Wünsche der betroffenen Bevölkerungen feststellen sollte. Die Kommission empfahl ein amerikanisches Mandat über Syrien einschließlich Palästinas. Hinsichtlich der Wünsche der Bewohner Palästinas im Bezug auf die jüdische Einwanderung forderte die Kommission eine “bedeutende Modifizierung des extremen zionistischen Programms der unbeschränkten Einwanderung von Juden nach Palästina”. Die Kommission erklärte, daß dieses Programm, das darauf abziele, “…Palästina schließlich zu einem eindeutig jüdischen Staat zu machen, eine schwerwiegende Ungerechtigkeit darstellte”. Als Antwort auf den Anspruch der Zionisten, “sie hätten ein ‘Recht’ auf Palästina, da es vor 2000 Jahres ihr Gebiet gewesen sei”, bemerkte die Kommission, dieser Anspruch könne “wohl kaum ernsthaft in Erwägung gezogen werden”.

Der britische Außenminister Lord Curzon wies warnend darauf hin, daß der Begriff “Nationale Heimstätte” (national home) in Wirklichkeit einen “jüdischen Staat” bedeute, in welchem die Araber Bürger dann zweiter Klasse sein würden. Er halte “das ganze Konzept für falsch”. Balfour selbst gab zu, was vor sich ging. “Was Palästina betrifft”, bemerkte er, “haben die [Allierten] Mächte bisher keine Tatsachenbehauptung aufgestellt, die nicht zugegebenermaßen1 falsch ist, und keine politischen Absichten verkündet…, die sie nicht zu verletzen gedenken”.

Dennoch schritten die Pläne für Palästina fort. Anläßlich der Konferenz von San Remo im April 1920 stimmte Prankreich zu, daß Palästina – als Gegenleistung für Handlungsfreiheit in Syrien und dem Libanon – nicht unter die ur-sprünglich vorgesehene internationale Verwaltung, sonder unter britische Vormundschaft kommen solle. Darüber hinaus wurde eine stärker formulierte und eindeutigere Version der Balfour-Deklaration zum Bestandteil des Mandats gemacht. In dieser neuen Version erkannte das Mandat die zionistische Organisation als die “jüdische Agentur” (Jewish Agency) an, die durch die Förderung einer umfangreichen Einwanderung und Ansiedlunq von Juden aus dem Ausland auf von der Organisation in Palästina erworbenem Land bei der Errichtung der nationalen Heimstätte der Juden helfen sollte.

Merkwürdigerweise benutzte das Mandat nicht ein einziges Mal das Wort “Araber”. Obwohl die palästinensischen Araber damals neun Zehntel der Bevölkerung ausmachten, wurden sie in dem Dokument nur als die “nicht-jüdischen Gemeinschaften in Palästina” bezeichnet. Ein Schriftsteller, der diese Umkehrung der Dinge zum Ausdruck bringen wollte, schrieb, dies sei wie “wenn man die Mehrzahl die Nicht-wenigen nennen würde”. Er unterstrich damit die ganz offensichtliche Tatsache, daß diese Mehrzahl von der arabischen Mehrheit in Palästina gebildet wurde. Der einzige Schutz, der den Rechten der palästinensischarabischen Mehrheit gewährt wurde, war der Satz, daß “nichts unternommen werden darf, was (ihre) bürgerlichen und religiösen Rechte beeinträchtigen würde”. Auffälligerweise fehlte jedoch jeder Hinweis auf ihre nationalen und politischen Rechte.

Das Mandat wurde am 24. Juli 1922 unterzeichnet und trat formell im September 1922 in Kraft. Zwar war Transjordanien ursprünglich im Palästina-Mandat miteingeschlossen, doch genehmigte der Völkerbund am 16. September 1922 eine gesonderte Verwaltung für dieses Gebiet. Somit bezog sich das Mandat nur auf Palästina selbst, obwohl das Territorium, das ursprünglich für die jüdische nationale Heimstätte in Anspruch genommen wurde, auch Teile von angrenzenden Gebieten umfaßte (Abb. 1). Als eines der Ziele des Mandats war in diesem die “Entwicklung von Institutionen zur Selbstregierung genannt.” Eine Erklärung vom 1. Juli 1922 Über die Politik der britischen Regierung ordnete diesem Prinzip jedoch zweitrangigen Status zu. Die als “Churchill-Memorandum” bekannte Erklärung machte “deutlich, daß der Aufbau von Institutionen zur Selbstregierung in Palästina dem Versprechen und der Verpflichtung zur Gründung eines jüdischen Nationalstaates in Palästina untergeordnet werden” müsse, denen “größere Wichtigkeit” zukomme.

Diese sich widersprechenden Elemente des Mandats führten zu einer Situation, die dann als “doppelte Verpflichtung” Großbritanniens gegenüber der zionistischen Organisation einerseits und den palästinensischen Arabern andererseits bezeichnet wurde. Diese “doppelte Verpflichtung” bedeutete einen Widerspruch und führte bald zu Auseinandersetzungen zwischen der einheimischen Bevölkerung Palästinas und den jüdischen Einwanderern, die vor der Diskriminierung in Europa Zuflucht suchten.

 

Abb. l

Das grau gekennzeichnete

Gebiet ist das von der

Weltzionistenorganisation

1919 geforderte “Palästina”

DAS VON DER ZIONISTISCHEN ORGANISATION 1919 BEANSPRUCHTE “PALÄSTINA

(Quelle: Ruedy in Abu Lughod: “The Transformation of Palestine“)

 

IV. “DIE NATIONALE HEIMSTÄTTE” UND PALÄSTINENSISCHER WIDERSTAND

Der Aufbau einer “nationalen Heimstätte der Juden” begann gleich nach dem Ende des Ersten Weltkrieges – lange bevor das Mandat 1922 in Kraft treten sollte. Die Zionistische Organisation förderte eine umfangreiche jüdische Einwanderung, durch welche die Bevölkerungsstruktur Palästinas deutlich verändert wurde. So stieg die jüdische Bevölkerung von 56.000 im Jahr 1918 auf etwa 88.000 im Jahr 1922 an, während gleichzeitig die Gesamtbevölkerung offiziell auf 750.000 geschätzt wurde. Bis 1939 war der Anteil der Juden auf 445.000 und die Gesamtbevölkerung auf etwa 1.5 Millionen angewachsen. Dieser dramatische Anstieg war in erster Linie das Resultat der großen Ströme von Flüchtlingen, die den Nazi-Terror entflohen.

Prozentual ausgedrückt wuchs die jüdische Bevölkerung von ca. 10% im Jahr 1919 auf 17% im Jahr 1929 und schließlich auf fast 30% im Jahre 1939 (Abb. 2).

 

Abb. 2

Bevölkerung Palästinas

1919
arabisch 90%
jüdisch 10%

1929
arabisch 83%
judisch 17%

1939
arabisch 70%
jüdisch 30%

 

Zur Ansiedlung dieser jüdischen Einwanderer wurde von der Zionistischen Organisation auch Land gekauft; 1920 befanden sich etwa 2 1/2 Prozent des Gesamtterritoriums Palästinas in jüdischem Besitz. 1939 betrug dieser Anteil bereits über 5,7 Prozent.

Die palästinensischen Araber sahen die Aktivitäten der Zionistischen Organisation zur Förderung der jüdischen Einwanderung nach Palästina und zur Mehrung ihres Landbesitzes als Kolonialisierung des Landes ihrer Urväter durch ein fremdes Volk an. Da sie politisch noch nicht organisiert waren, machten sie ihrer Verärgerung durch Gewalttätigkeit Luft. 1920, 1921, 1929 und 1939 brachen antizionistische Unruhen aus, die sich schließlich zwischen 1936 und 1939 zu einer handfesten Rebellion ausweiteten. Es gelang der britischen Regierung nur durch drastische Maßnahmen und militärische Gewaltanwendung, die Aufruhr zu unterdrücken.

1937 entsandte Großbritannien eine Königliche Kommission unter Leitung von Lord Peel, die über die Aufstände berichten sollte. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, daß die Gründe für die ersten Aufstände und schließlich die offene Rebellion eine Kombination des Wunsches der palästinensischen Araber nach nationaler Unabhängigkeit sowie “ihres Hasses und ihrer Abscheu gegen die Errichtung einer nationalen jüdischen Heimstätte” in ihrem Land sei. Weiterhin stellte die Kommission fest,    daß “…die gewaltsame Umwandlung Palästinas in einen jüdischen Staat gegen den Willen der Araber… eindeutig gegen den Geist und den Sinn des Mandatssystems verstoßen würde. Sie würde bedeuten, daß man die nationale Selbstbestimmung verweigert habe, solange die Araber die Mehrheit in Palästina bildeten, und erst dann einräumen würde, wenn die Juden in der Mehrheit seien…”.

Weiterhin bemerkte die Kommission, daß es sich bei dem Konflikt “im Grunde nicht um einen Rassenkonflikt handelt, der aus irgendeiner alten instinktiven Antipathie der Araber gegenüber den Juden herrührt. Es gab wenig oder keine Reibungen… bis der Kampf um Palästina sie entfachte”. Die Kommission stellte fest, daß das Judentum und seine Traditionen in der Geschichte Palästinas verwurzelt seien und daß dort immer Juden gelebt haben.  Der Konflikt rühre vielmehr von der Ablehnung der Balfour-Deklaration durch die palästinensischen Araber und ihrer Opposition gegen die zionistischen Absichten in Palästina her. Sie wehrten sich gegen die Gründung einer jüdischen nationalen Heimstätte und “weigerten sich, an irgendeiner Staatsform mitzuwirken, bei der es sich nicht um einen dem palästinensischen Volk verantwortlichen nationalen Staat handle”. Dennoch hatten die Juden mit der Gründung ihrer Heimstätte in Palästina einen “Staat im Staat” geschaffen.

Die Peel-Kommission kam zu dem Schluß, daß die Lage in Palästina einen toten Punkt erreicht habe und die “doppelten Verpflichtungen” in Palästina nicht mehr miteinander zu vereinbaren waren. Die britische Regierung konnte nicht gleichzeitig den Anspruch der Araber auf nationale Unabhängigkeit anerkennen und den Aufbau einer jüdischen Heimstätte in Palästina gewährleisten. Die Kommission empfahl daher die Teilung Palästinas in zwei unabhängige Staaten. Der eine Staat solle palästinensisch-arabisch und der andere jüdisch sein und Jerusalem eine Enklave unter dem Mandat des Völkerbundes werden.

Diese Lösung wurde von keiner Seite akzeptiert. Die Zionisten behaupteten, sie verstoße gegen die Balfour-Deklaration und das Mandat. Die Palästinenser lehnten ab, sich mit einer Teilung ihres Landes und der Errichtung eines jüdischen Staates auf einem Teil dieses Landes abzufinden. Weitere Verhandlungen in London scheiterten. Daraufhin erklärte die britische Regierung im Mai 1939, Palästina solle nicht geteilt, sondern 1949 ein vereinigter unabhängiger Staat werden, der von Juden und Arabern gemeinsam regiert und verwaltet würde. Dieser Gedanke wurde von der Zionistischen Organisation zurückgewiesen. Stattdessen verkündete sie 1942 anläßlich einer Konferenz in New York das “Biltmore-Programm”, das die Forderung nach der Gründung eines jüdischen Staates enthielt.

Zum Ende des Zweiten Weltkrieges war das Palästina-Problem auch zu einer Angelegenheit der arabischen Staaten und der Vereinigten Staaten von Amerika geworden.

Eine britisch-amerikanische Untersuchungskommission legte 1946 eine weitere Reihe von Empfehlungen vor, die die britische Regierung jedoch für undurchführbar hielt. In ergebnislosen Verhandlungen wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet; schließlich entschied die britische Regierung nach dreißig Jahren britischer Herrschaft im Februar 1947, die Palästinafrage den Vereinten Nationen zu übergeben. Sie erklärte, sie sei “angesichts des unvereinbaren Prinzipienkonflikts in Palästina zu dem Ergebnis gelangt, daß es nur noch einen Weg [gebe], nämlich das Problem dem Urteil der Vereinten Nationen vorzulegen…”.

Nachdem drei Jahrzehnte hindurch in einem radikal veränderten Palästina die Balfour-Doktrin befolgt worden war, näherte sich das britische Mandat seinem Ende. Die jüdische Bevölkerung war von 56.000 im Jahr 1918 auf 608.000 im Jahr 1946 angewachsen. Die Gesamtbevölkerung hatte 1.850.000 erreicht (Abb. 3). Ein großer Teil der Einwanderung war das Ergebnis der Verfolgung der Juden durch die Nazis. Die palästinensischen Araber hatten für die verzweifelte Lage der europäischen Juden Verständnis, doch brachte die plötzliche Einwanderungswelle auch unzumutbare Härten für die palästinensisch-arabische Bevölkerung mit sich. Und da die Araber für die Greueltaten in Europa nicht verantwortlich waren, wehrten sie sich verständlicherweise, nun ihrerseits deswegen leiden zu müssen. Wie es in dem Bericht der Königlichen Kommission hieß:

“Ein qualifizierter arabischer Vertreter der arabischen Sache erklärte uns, daß die Araber nicht nur zu allen Zeiten frei von anti-jüdischen Emotionen gewesen seien, sondern auch bewiesen hatten, daß der Geist der Kompromißbereitschaft tief in ihrer Lebensweise verwurzelt sei. Kein anständiger Mensch werde nicht versuchen, alles Menschenmögliche zu tun, um das Leid dieser Menschen zu lindern, solange dies nicht bedeute, ein anderes Volk in eine ähnliche Notlage zu bringen.”

 

V. DIE TEILUNG PALÄSTINAS UND DIE GRÜNDUNG ISRAELS

1947 war Palästina ein von Gewalt heimgesuchtes Land geworden.

Die palästinensischen Araber hatten gewalttätig auf die Mandatspolitik reagiert, die in Palästina so umfangreiche Einwanderungsströme und Landkäufe zuließ. Zunächst hatten die jüdischen Einwanderer meist das Prinzip der “Havlaga”, d.h. der Zurückhaltung befolgt. Ab 1947 jedoch entstanden paramilitärische Organisationen wie die Haganah und die Irgun, zu denen später noch die Stern-Bande hinzu kam.

Diese Gruppen begannen, in Palästina terroristische Aktionen durchzuführen. Nach einem offiziellen Bericht wurde 1940 die SS “Patria”, ein mit illegalen jüdischen Immigranten beladenes Flüchtlingsschiff, “an seinem Liegeplatz… durch Sabotage jüdischer Sympathisanten an Land versenkt, was 252 Menschenleben kostete”. 1942 wurde der britische Staatsminister in Kairo von der  Stern-Bande getötet.  1944, so stellte ein offizieller britischer Bericht fest, “erreichte die von terroristischen Organisationen durchgeführte Kampagne einen neuen Höhepunkt mit einer Explosion,  die einen Flügel des King-David-Hotels in Jerusalem zerstörte”.  Bei der Explosion kamen 86 Beamte – Araber, Juden und Briten – sowie 5 Zivilisten ums Leben.  Palästina galt damals als “bewaffnetes Lager”.

Die Vereinten Nationen, der de-facto Nachfolger des nicht mehr bestehenden Völkerbundes, waren erst zwei Jahre alt, als ihnen die Lösung des Palästina-Problems übertragen wurde. Im Mai 1947 schuf die Generalversammlung den Sonderausschuß der Vereinten Nationen für Palästina (UNSCOP) und ermächtigte ihn, die europäische Judenfrage mit der Palästinafrage in Verbindung zu bringen. Dies geschah trotz der Proteste palästinensischer und anderer arabischer Vertreter. Sie verlangten, daß auch andere Länder der großen Anzahl durch den Krieg heimatlos gewordener europäischer Juden Zuflucht geben sollten. Der Sonderausschuß besuchte neben Palästina und anderen arabischen Ländern auch Deutschland und Österreich.

Eines der Ziele der Vereinten Nationen ist die Achtung des Selbstbestimmungsrechts der Völker. Dieses Prinzip wurde zu Ende des Ersten Weltkrieges international anerkannt und auch anderen unter Mandat gestellten arabischen Territorien zuerkannt. Auf das britische Mandat über Palästina wurde es jedoch faktisch nicht angewandt. Im Bericht des Sonderausschusses wird dazu festgestellt:

“…zur Zeit der Schaffung der ‘A’-Mandate wurde es (das Prinzip der Selbstbestimmung) auf Palästina nicht angewandt, offensichtlich wegen der Absicht, dort die Gründung der jüdischen nationalen Heimstätte möglich zu machen. Man kann sogar soweit gehen zu sagen, daß die jüdische nationale Heimstätte und das Palästinamandat, das eine Kategorie für sich darstellte, diesem Prinzip zuwiderliefen”.

Der Sonderausschuß empfahl, Palästina unverzüglich die Unabhängigkeit zu gewähren. Allerdings gingen die Meinungen der Ausschußmitglieder über die Form dieser Unabhängigkeit auseinander. Einige wenige Mitglieder waren für einen vereinigten Bundesstaat mit beträchtlicher Autonomie für die beiden Bevölkerungsgruppen. Die Mehrheit schlug eine Teilung in einen jüdischen und einen arabischen Staat vor, mit Jerusalem als einer von den Vereinten Nationen verwalteten internationalen Zone (zu den Vorschlägen hinsichtlich der Aufteilung des Landes und der Bevölkerung s. Abb. 3 und 4).

Über diese zwei Vorschläge des Sonderausschusses kam es zu einer langwierigen Debatte, in deren Verlauf die völkerrechtliche Befugnis der Vereinten Nationen zur Teilung des Landes in Frage gestellt wurde. Schließlich befürwortete die Generalversammlung nach langem politischen Hin und Her mit geringen Abänderungen den Mehrheitsplan des Sonderausschusses für die Teilung Palästinas.*

_________
*Generalversammlungsresolution 181 (II) vom 29. November 1947, allgemein als die “Resolution zur Teilung Palästinas” bekannt.

 

Abb. 3

 

(Jüdisch: 31,7*

 arabisch: 68,3*)

(Jüdisch: 56,4*

 arabisch: 42,9*

 Jerusalem: 0,7*)

1947

Bevölkerungsanteile

in Palästina

1947

Die im UNSCOP* – Mehrheitsplan

vorgeschlagene Gebietsteilung

 

Abb. 4

 

 

   105.000             100.000 Araber                Juden

Jüdischer Staat

arabischer Staat

Jerusalem

Bevölkerungszusammensetzung laut
UNSCOP* – Mehrheitsplan

________

* United Nations Special Committee on Palestine (Sonderausschuss der Vereinten Nationen für Palästina)

 

Das britische Mandat über Palästina sollte beendet werden, und die zwei neuen Staaten (ein arabischer und ein jüdischer Staat) sollten am 15. Mai 1948 unabhängig werden.

Die Teilungsresolution sah ausführliche Schutzbestimmungen für die Rechte der Minderheiten und für die “bestehenden Rechte” der verschiedenen Religionen in Jerusalem vor, die schon während der osmanischen Zeit gewährleistet worden waren. Dazu gehörte die Gewährleistung des freien Zugangs der Gläubigen aller Religionen zu den heiligen Stätten in Jerusalem. Diese Garantien sollten in der Verfassung eines jeden der beiden Staaten verankert werden.

Zwar war der in der Teilungsresolution vorgesehene jüdische Staat kleiner als die Zionistische Organisation gehofft hatte, doch hatte sie immerhin ihr Ziel erreicht, in Palästina einen jüdischen Staat zu gründen. Sie nahm daher den Teilungsplan an. Die palästinensischen Araber und die anderen arabischen Länder wiesen die Resolution jedoch als ungerecht und völkerrechtswidrig zurück.

Die Gewalttaten, die auch während der Palästina-Debatten in den Vereinten Nationen nicht aufgehört hatten, flammten nun erneut auf. Sie nahmen noch weiter zu, einmal als die britischen Truppen mit den Rückzugsvorbereitungen begannen und dann, als sie den Rückzugstermin auf den 15. Mai vorverlegten.

Auf der einen Seite gingen die zionistischen Kräfte zur Offensive über und begannen mit der Verwirklichung des “Dalet-Plans”. Nach diesem Plan sollten die dem arabischen Staat zugeteilten Gebiete besetzt werden, sobald die britische Präsenz nachließ. Die Absicht der Zionisten war, “einen durch die Haganah vergrößerten Judenstaat” sicherzustellen. Auf der anderen Seite intensivierten palästinensisch-arabische Freischärler ebenfalls ihre Aktivitäten. Die Ausschreitungen griffen immer weiter um sich, vor allem auf Kosten der palästinensischen Zivilbevölkerung.

Ein besonders blutiger terroristischer Zwischenfall war ein zionistischer Anschlag auf das arabische Dorf Deir Yassin in der Nähe von Jerusalem. Das Dorf, das versucht hatte, sich aus dem Konflikt herauszuhalten, verlor bei diesem zionistischen Überfall 255 Männer, Frauen und Kinder. Ein arabischer Anschlag auf einen jüdischen Konvoi, bei dem 77 Menschen ihr Leben verloren, war die Vergeltung. Der durch Deir Yassin verursachte Terror führte dazu, daß viele palästinensische Araber aus ihren Dörfern und Städten flüchteten.

Am 14. Mai 1948, in einem Klima stetig steigender Unruhen, erklärte der Staat Israel seine Gründung auf der Grundlage des zionistischen Programms, der Balfour-Deklaration, des Mandats und der Teilungsresolution. Als am nächsten Tag die letzten britischen Truppen feierlich das Land verließen, fielen Truppen aus den arabischen Nachbarländern in die dem arabischen Staat zugesagten Gebiete ein, und der erste israelisch-arabische Krieg begann.

Bis es dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gelang, einen Waffenstillstand zu erreichen, hatten die israelischen Streitkräfte eine entscheidende Überlegenheit gewonnen. Darüber hinaus kontrollierten sie große Gebiete [des] Landes, das dem arabischen Staat zugedacht worden war, sowie die westliche Hälfte Jerusalems, das eigentlich unter internationale Verwaltung hätte gestellt werden sollen.

Nach den 1949 festgesetzten Waffenstillstandsgrenzen (Abb. 5) hatte Israel insgesamt 67% des palästinensischen Territoriums unter Kontrolle. Die verbleibenden Gebietsteile, die die Teilungsresolution dem arabischen Staat zugesprochen hatte, wurden von Ägypten und Jordanien verwaltet, der Gaza-Streifen von Ägypten und das Westjordanland von Jordanien, das damals noch nicht Mitglied der Vereinten Nationen war. Von den in der Teilungsresolution vorgesehenen zwei Staaten war   nur einer, der jüdische Staat Israel errichtet worden; der zweite, der arabische Staat in Palästina, war nicht zustandegekommen.

 

Abb. 5

MAP NO.3087 UNITED NATIONS
SEPTEMBER 1979
Die auf dieser Karte verwendeten Bezeichnungen und Darstellungen bedeuten keinerlei Stellungnahme des VN-Sekretariats zum rechtliehen Status irgendeines Landes, oder Hoheitsgebietes, einer Stadt oder eines Gebietsteils bzw. über deren Behörden noch über den Verlauf der entsprechenden Grenzen.

 

VI. DIE PALÄSTINAFRAGE IN DEN VEREINTEN NATIONEN VON 1948-1967

Nach diesem Vorgriff auf die Durchführung der palästinensischen Teilungsresolution blieb die Verantwortung für die Palästinafrage bei den Vereinten Nationen. Im wesentlichen verblieb immer noch das Problem, einen unabhängigen arabischen Staat in Palästina zu schaffen. Zwar war dies das Ziel der internationalen Gemeinschaft, das sie sich 1919 im Rahmen des Völkerbundes und erneut 1947 im Rahmen der Vereinten Nationen gesetzt hatte, doch war ein solcher arabischer Staat bisher noch nicht geschaffen worden.

Die Vereinten Nationen entsandten zunächst als Vermittler den schwedischen Grafen Folke Bernadotte “zur Förderung einer friedlichen Regelung der künftigen Verhältnisse in Palästina”. Nach langwierigen Verhandlungen mit beiden Seiten legte er eine – wie er sich ausdrückte – “mögliche Diskussiongrundalage” vor. Der Plan sah u.a. bestimmte territoriale Grenzberichtigungen, die Rückkehr aller palästinensisch-arabischen Flüchtlinge und gewisse Beschränkungen für die jüdische Einwanderung vor. Bernadotte gab dem Flüchtlingsproblem, das ein großes Hindernis für den Frieden darstellte, die höchste Priorität. Er berichtete, daß die arabischen Flüchtlinge (deren Zahl später auf 726.000 geschätzt wurde) “geflohen waren oder aus dem unter jüdischer Besetzung stehenden Gebiet vertrieben worden waren”. Er empfahl den Vereinten Nationen, “das Recht der Flüchtlinge” zu bekräftigen, so früh wie möglich”in ihre Heimat zurückzukehren” und stellte fest:

“Es wäre eine Verletzung der Prinzipien elementarster Gerechtigkeit, wenn diesen unschuldigen Opfern des Konflikts das Recht verwehrt würde, in ihre Heimat zurückzukehren, während zur gleichen Zeit massenhaft jüdische Immigranten nach Palästina einwandern und dies in der Tat zumindest die Gefahr bedeutet, daß die arabischen Flüchtlinge, die seit Jahrhunderten in dem Land ansässig waren, auf immer verdrängt werden”*.

Bernadotte schlug noch andere Maßnahmen vor. Bevor die Vereinten Nationen jedoch irgendwelche seiner Empfehlungen in die Tat umsetzen konnten, nahm seine Mission in Palästina ein tragisches Ende. Am 17. September 1948 wurde Bernadotte von der Stern-Bande ermordet.

Im Dezember 1948 bestätigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr in ihre Heimat**. Ferner setzte sie eine Schlichtungskommission für Palästina (UNCCP) ein, die die territorialen Fragen sowie das Problem der Flüchtlinge und des Status von Jerusalem lösen sollte. Im Mai 1949 wurde Israel in die Vereinten Nationen aufgenommen. Seine Mitgliedschaft war [un]ausdrücklich an die Befolgung der beiden VN-Grundsatzresolutionen über Palästina gebunden – die Teilungsresolution 181 und die Resolution 194 vom Dezember 1948.

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* Official Records of the General Assembly, Third Session, Supplement No. II (A/648) Progress Report of the United Nations Mediator on Palestine, S. 14.

** Resolution 194 (III) vom 11. Dezember 1948

 

Die Schlichtungskommission nahm sich alsbald der immer komplexeren Situation in Palästina an. Während die arabischen Staaten nun mehr Flexibilität zeigten, schien Israel nicht bereit, seine Kriegsgewinne wieder aufs Spiel zu setzen. Die Bemühungen der Schlichtungskommission scheiterten, und mit der Zeit wurde der Status quo zum Dauerzustand. Israel nahm die 1948 über die ihm zugewiesenen Grenzen hinaus besetzten Gebiete langsam in sein Staatsgebiet auf, bis die Gebiete praktisch annektiert waren. 1950 brachte Jordanien, das noch immer kein Mitglied der Vereinten Nationen war (es trat diesen erst 1955 bei) trotz der Einwände anderer arabischer Staaten das Westjordanland unter seine Gebietshoheit. Die Flüchtlinge blieben im Exil. Im Dezember 1949 gründete die Generalversammlung das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) zur Unterstützung der palästinensischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vertrieben worden waren und ihre Existenzgrundlage verloren hatten. Zu Beginn der Tätigkeit des Hilfswerks im Jahre 1950 lag das Hauptgewicht seiner Programme auf Nahrung, Unterkunft und Gesundheitsfürsorge für die Flüchtlinge. Mit der Zeit konzentrierten sich die Aufmerksamkeit und die Mittel immer mehr auf Unterricht und Ausbildung junger palästinensische Flüchtlinge. Bis 1967 wurde die Palästinafrage hauptsächlich als Flüchtlingsproblem angesehen.

In der Zwischenzeit wurden die wahren Ausmaße des Palästinaproblems jedoch immer deutlicher. Der israelisch-arabische Streit um den Suez-Kanal führte zum zweiten Nahostkrieg im Jahre 1956. Im Juni 1967 wurde der Status quo durch den dritten arabisch-israelischen Krieg in Frage gestellt, der zum Wendepunkt in der Mittelostpolitik wurde. Dennoch blieb das palästinensische Problem der Kern des Konflikts.

 

VII. DIB ANERKENNUNG DES SELBSTBESTIMMUNGSRECHTS DER PALÄSTINENSER

Im Juni-Krieg von 1967 besetzte Israel den Rest arabischen Territoriums im ehemaligen Mandatsgebiet Palästina, einschließlich Jerusalems, und nahm die Golan-Höhen seines Nachbars Syrien sowie die ägyptische Sinai-Halbinsel in Besitz (Abb. 6).

Dieser Krieg bewirkte den zweiten großen Exodus von Palästinensern. Eine halbe Million Palästinenser verloren ihre Heimat und flohen. Man bezeichnet diese Flüchtlinge von 1967 als die “neuen Flüchtlinge”, im Unterschied zu den “alten Flüchtlingen” aus dem Krieg von 1948. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen erreichte zunächst einen Waffenstillstand und einen recht unstabilen Frieden und forderte dann Israel auf, die Rückkehr der Flüchtlinge von 1967 zu erleichtern* und sich in den besetzten Gebieten an die Vierte Genfer Konvention von 1949 zu halten**. Israel kam keiner der beiden Forderungen nach.

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*  Resolution 237 (1967) vom 14. Juni 1967

** Diese Konvention entstand nach dem Zweiten Weltkrieg zum Schutz der Bevölkerung in militärisch besetzten Gebieten.

 

Daraufhin verabschiedete der Sicherheitsrat eine Resolution von großer Bedeutung. Resolution 242 (1967) vom 22. November 1967 erklärte den Landgewinn durch Krieg für unzulässig und forderte Israel auf, seine Streitkräfte “aus (den)* besetzten Gebieten” zurückzuziehen. Die Resolution verlangte auch die Einstellung von Drohungen oder Gewaltakten und forderte die Parteien auf, die Souveränität und Unabhängigkeit jedes Staates im Nahen Osten sowie das Recht jedes dieser Staaten anzuerkennen, in sicheren und anerkannten Grenzen in Frieden zu leben. Weiterhin forderte die Resolution eine “gerechte Lösung des Flüchtlingsproblems”. Israel lehnte es ab, sich ohne eine allgemeine, alle Elemente der Resolution 242 umfassende Friedensregelung aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen. Es behielt diese Haltung bei, obwohl die Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederholt einen israelischen Rückzug forderte.

Dennoch hat das Streben Palästinas nach Unabhängigkeit und einem eigenen Staat seit dem Krieg von 1967 erhebliche Fortschritte gemacht. Die 1964 gegründete Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) verabschiedete 1968 eine Palästinensische Nationalcharta. Die Charta verpflichtete das palästinensische Volk zum Kampf um seine Rechte, wie Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität in Palästina, das Recht, zu seinen Heimstätten und seinem Besitz in Palästina zurückzukehren und das Recht, zur Verfolgung dieser Ziele einen bewaffneten Kampf zu führen.

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* Anm. d. Übers.: Die französische Fassung “des territoires occupes” meint alle besetzten Gebiete, die englische Fassung “from territories occupied” kann, aber muß nicht alle Gebiete meinen, was dazu geführt hat, daß die Auslegung des Textes bis heute umstritten ist.

 

Abb. 6

MAP NO.3014 UNITED NATIONS
NOVEMBER 1978

Die auf dieser Karte verwendeten Bezeichnungen und Darstellungen bedeuten keinerlei Stellungnahme des VN-Sekretariats zum rechtlichen Status irgendeines Landes oder Hoheitsgebietes, einer Stadt oder eines Gebietsteils bzv. über deren Behörden noch über den Verlauf der entsprechenden Grenzen.

 

Die Charta bezeichnete Israel als illegalen Staat und lehnte “alle Lösungen, die nur ein Ersatz für die vollständige Befreiung Palästinas sind”, ab. Dies wiederum führte zur Weigerung Israels, irgendetwas mit der PLO zu tun zu haben. Unter ihrer Dachorganisation PLO gingen palästinensische Gruppen immer mehr zu gewaltsamen Aktionen über*, um die Weltöffentlichkeit auf das bittere Los der Palästinenser und deren Entschlossenheit aufmerksam zu machen, wieder zu ihrem Recht zu gelangen.

Es gelang den Palästinensern, weltweit Anerkennung für die Berechtigung der palästinensischen Sache und deren zentrale Bedeutung für den Nahostkonflikt zu finden. Diese internationale Anerkennung äußerte sich in den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten Resolutionen.

Zwar sind in der Generalversammlung alle Mitglieder der Vereinten Nationen vertreten, doch fehlt ihr die Autorität des Sicherheitsrats, die Hitgliedstaaten rechtlich zu binden.

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* Unter Berufung darauf, daß die Generalversammlung ausdrücklich von der “Legitimität des Kampfes der Völker um Befreiung von kolonialer und fremder Herrschaft und fremder Unterjochung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes” gesprochen hat. (Resolution 3070 (XXVIII) vom 30. November 1973).

 

Während der Sicherheitsrat die Palästinafrage noch 1967 als “Flüchtlingsproblem” ansah, erkannte die Generalversammlung 1969 die politische Tragweite des Problems und erklärte, daß “das Problem der palästinensisch-arabischen Flüchtlinge daraus entstanden ist, daß man ihnen ihre unveräußerlichen Rechte verweigert hat.” 1970, 1971 und 1972 hieß es in Resolutionen der Generalversammlung, daß die uneingeschränkte Achtung dieser Rechte des palästinensischen Volkes “ein unerläßliches Element für die Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Mittleren Osten darstellt”.

1974 erkannten die arabischen Staaten die PLO als den einzig legitimen Vertreter des palästinensischen Volkes an. Die Bestätigung dieses Status der PLO durch Jordanien war von besonderer Bedeutung, da Jordanien von 1948 bis 1967 das Westjordanland verwaltet hatte. 1974 enthielt die Tagesordnung der Generalversammlung zum ersten Mal seit 1952 den Punkt “Die Palästinafrage”. Während der Generalversammlungstagung des Jahres 1974 erhielt die PLO den Beobachterstatus – einen Status, der später auf alle anderen VN-Organe ausgedehnt wurde. Im selben Jahr erkannte die Generalversammlung in aller Form die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität sowie auf Rückkehr in ihre Heimat an. Weiterhin anerkannte die Generalversammlung die PLO als den Vertreter des palästinensischen Volkes, einer Hauptpartei bei Jeder Friedensregelung im Mittleren Osten.

Seit 1975 haben die Resolutionen der Generalversammlung diese Anerkennung jedes Jahr von neuem bekräftigt. Darüber hinaus wurde in Resolutionen festgestellt, daß die Palästinafrage das Kernproblem des Mittelostkonflikts ist, womit anerkannt wurde, daß es ohne eine gerechte Lösung des Palästinaproblems keinen Frieden im Mittleren Osten geben kann. Verschiedene Aspekte dieses Problems wurden auch von anderen VN-Gremien untersucht, die sich mit der illegalen israelischen Besetzung des WestJordanlands und des Gaza-Streifens befassen. Sowohl die Menschenrechtskommission als auch der von der Generalversammlung 1968 eingerichtete Sonderausschuß zur Untersuchung israelischer Praktiken haben die israelischen Verletzungen der Menschenrechte der Palästinenser regelmäßig heftig kritisiert. Die Berichte der Kommission und des Sonderausschusses verurteilten die israelischen Gebietsannexionen, die Errichtung von Siedlungen in den besetzten Gebieten, die Enteignungen und Konfiszierungen von Grundbesitz, die Verhaftungen, die Misshandlung und die Folterung von Zivilisten, die Ausweisungen und die Verweigerung des Rückkehrrechts.

1975 richtete die Generalversammlung auch einen Ausschuß für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes ein. Die Empfehlungen des Ausschusses für einen Rückzug Israels und die Wiederherstellung der unveräusserlichen Rechte des palästinensischen Volkes wurden von der Generalversammlung stets unterstützt.

Die jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses haben immer betont, daß der Ausschuss zwar die Aufgabe hätte, die unausgewogenen Vorstellungen von den Problemen der Situation im Nahen Osten zu korrigieren, seine Unterstützung der palästinensischen Rechte jedoch in keiner Weise die Souveränität oder gesicherte Existenz des Staates Israel in Frage stelle, das ein Mitglied der Vereinten Nationen ist.

Somit besteht seit 1974 in den Vereinten Nationen internationale Anerkennung der Berechtigung des palästinensischen Anspruches auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der zentralen Rolle der Palästinafrage im Mittelostkonflikt und des repräsentativen Charakters der PLO. Diese internationale Anerkennung äußert sich auch außerhalb der Vereinten Nationen in Erklärungen von wichtigen Ländergruppierungen, wie z.B. der nichtgebundenen Staaten und der Organisation der afrikanischen Einheit. In jüngster Zeit haben auch die westeuropäischen Staaten das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes unterstützt.

Israel hält jedoch weiter das Westjordanland und den Gaza-Streifen in Besitz. Es weigert sich, den Gedanken einer palästinensischen Staatsgründung auf diesen Gebieten aufzugreifen, obwohl sich auf internationaler Ebene eine überwältigende Mehrheit für diese Lösung ausspricht. Stattdessen hat Israel immer deutlicher erkennen lassen, daß es beabsichtigt, diese Gebiete in der einen oder anderen Form weiter unter Kontrolle zu behalten. In den vergangenen Jahren hat Israel zunehmend seinen Anspruch auf das Westjordanland betont, das es mit den biblischen Namen Judäa und Samaria bezeichnet. Israel hat Palästinenser ausgewiesen oder verhaftet und ihr Land enteignet oder konfisziert, um dort unter Berufung auf seine Sicherheit sowohl zivile wie militärische Niederlassungen zu gründen. Es hat die Kontrolle über lebenswichtige Wasserquellen in diesem im allgemeinen trockenen Landstrich übernommen. Israel verfolgt diese Politik trotz wiederholter Aufforderungen von seiten der Generalversammlung und des Sicherheitsrats, diese Aktionen einzustellen. 1979 und Anfang 1980 kritisierte der Sicherheitsrat die israelische Siedlungspolitik als Hindernis für einen Mittelostfrieden und ernannte eine Untersuchungskommission zur Berichterstattung über diese israelischen Maßnahmen in den besetzten Gebieten.

Außerhalb des Rahmens der Vereinten Nationen führte die Unterzeichnung eines Friedensvertrages zwischen Israel und Ägypten zu einem allmählichen Rückzug Israels aus ägyptischem Staatsgebiet auf der Halbinsel Sinai. Das Abkommen von Camp David vom November 1978 zwischen den USA, Israel und Ägypten enthält eine Formel für palästinensische “Autonomie” im Westjordanland und im Gazastreifen, wobei Israel allerdings weiterhin die eigentliche politische und militärische Kontrolle verbleiben würde. Die Palästinenser lehnen diese Formel entschieden ab und berufen sich darauf, daß sie ihnen ihr natürliebes Recht verweigere, über ihre Zukunft selbst zu entscheiden, und daß sie ohne Beteiligung des palästinensischen Volkes und gegen dessen Wünsche vereinbart worden sei. Auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte das genannte Abkommen für ungültig.

Bis vor kurzem blieb die Haltung des Sicherheitsrats im Bezug auf das Palästinaproblem auf die vor 15 Jahren verabschiedete Resolution 242 (1967) beschränkt. Die Generalversammlung, die den Willen der Mehrheit der Völker vertritt, ist jedoch mit ihrer Anerkennung der Grundrechte des palästinensischen Volkes weitergegangen. Bemühungen, die Haltung des Sicherheitsrats mit der der Generalversammlung in Einklang zu bringen, waren erfolglos. Im Januar 1976 wurde ein Resolutionsentwurf, der die Ausübung des unveräußerlichen nationalen Rechts der Selbstbestimmung für das palästinensische Volk forderte, von der Mehrheit der Generalversammlung unterstützt. Die Vereinigten Staaten von Amerika stimmten jedoch gegen die Resolution. Im August 1979 kam eine ähnliche Resolution nicht zur Abstimmung. Im April 1980 wurden abermals Bemühungen unternommen, die Unterstützung des Sicherheitsrats für die palästinensische Selbstbestimmung zu gewinnen, doch scheiterte dies an einem weiteren Veto der Vereinigten Staaten. Alle diese Resolutionsentwürfe anerkannten und bestätigten unausgesprochen das Recht Israels – genau so wie der anderen Staaten der Region – auf Souveränität, Sicherheit und territoriale Integrität.

Das palästinensische Volk umfaßt inzwischen etwa 4 Millionen Menschen, eine größere Bevölkerung als die vieler Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Ungefähr eine halbe Million leben in Israel. Weitere 1,2 Millionen leben in den besetzten Gebieten im Westjordanland und im Gazastreifen. Die übrigen leben im Exil, viele noch in Flüchtlingslagern, viele als Fremde in anderen Ländern. Die Mehrheit derjenigen, die im Exil leben, hoffen noch immer, in ihr eigenes Land zurückkehren zu können.

Der Kern des Palästinaproblems wurde von Professor Arnold Toynbee 1968 wie folgt beschrieben:

“Während jener dreißig Jahre ließ Großbritannien Jahr für Jahr ein Kontingent jüdischer Immigranten nach Palästina, dessen Umfang vom jeweiligen Druck der Araber oder Juden abhing. Diese Einwanderer hätten nicht kommen können, wenn sie nicht den militärischen Schutz der Engländer genossen hätten. Wenn Palästina unter osmanisch-türkischer Herrschaft geblieben wäre oder wenn es 1918 ein unabhängiger arabischer Staat geworden wäre, wären niemals jüdische Einwanderer in so großer Zahl in Palästina aufgenommen worden, daß sie die palästinensischen Araber im eigenen Land dieses arabischen Volkes hätten überwältigen können. Daß es heute den Staat Israel gibt und daß heute 1.500.000 palästinensische Araber Flüchtlinge sind, liegt daran, daß dreißig Jahre hindurch den palästinensischen Arabern von der britischen Militärmacht jüdische Einwanderer aufgezwungen wurden, bis diese zahlreich genug und gut genug gerüstet waren, um sich mit eigenen Panzern und Flugzeugen zu behaupten. Die Tragödie in Palästina ist kein lokales Problem, sondern eine Tragödie für die ganze Welt, denn es handelt sich hier um eine Ungerechtigkeit, die eine Bedrohung des Weltfriedens darstellt”.

Die Vereinten Nationen haben erkannt, daß ein wichtiger Faktor zur Vermeidung einer solchen Bedrohung des Weltfriedens darin besteht, daß das palästinensische Volk in die Lage versetzt wird, sein unveräußerliches Recht auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit und Souveränität in Palästina auszuüben.

 

Litho in United Nations, New York

04534 – June 1983 – 500


2024-01-19T13:34:44-05:00

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