246. Der Mensch steht im Mittelpunkt des Strebens nach einer bestandfähigen Entwicklung. Er hat Anspruch auf ein gesundes und produktives Leben in Harmonie mit der Natur. Frauen spielen eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung aufrechterhaltbarer und umweltgerechter Konsum- und Produktionsweisen und Ansätze zur Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, wie auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung und auf der Internationalen Konferenz für Bevölkerung und Entwicklung anerkannt wurde und in der Agenda 21 durchgängig zum Ausdruck kommt. Das Bewußtsein der Erschöpfung der Ressourcen, der Zerstörung der Ökosysteme und der Gefahren durch Schadstoffe ist in den letzten zehn Jahren drastisch angestiegen. Die immer schlechter werdenden Umweltbedingungen zerstören anfällige Ökosysteme, verdrängen ganze Gemeinschaften, insbesondere Frauen, aus produktiven Tätigkeiten und stellen eine wachsende Bedrohung für eine sichere und gesunde Umwelt dar. Armut und Umweltzerstörung sind eng miteinander verbunden. Während Armut zu bestimmten Umweltbelastungen führt, sind nicht aufrechterhaltbare Konsum- und Produktionsweisen, insbesondere in den Industrieländern, die Hauptursache für die fortgesetzte Verschlechterung der globalen Umwelt, die zu großer Sorge Anlaß gibt, da sie Armut und Ungleichgewichte noch verstärkt. Der Anstieg des Meeresspiegels infolge der globalen Erwärmung stellt eine ernstzunehmende und unmittelbare Bedrohung der auf Inseln und in Küstenregionen lebenden Menschen dar. Die Verwendung ozonabbauender Substanzen, wie Produkte mit Fluorchlorkohlenwasserstoffen, Halogenen und Methylbromiden (aus denen Schaum- und Kunststoffe hergestellt werden) führt zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Atmosphäre, so daß exzessive Mengen schädlicher UV-Strahlen die Erdoberfläche erreichen können. Dies hat ernste Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, wie etwa ein erhöhtes Auftreten von Hautkrebs, Augenschädigungen und die Schwächung des Immunsystems. Darüber hinaus kommt es auch zu ernsthaften Auswirkungen auf die Umwelt, wie Ernteschäden und Beeinträchtigungen der Meeresfauna und -flora.
247. Alle Staaten und alle Menschen sind aufgerufen, bei der entscheidenden Aufgabe der Bekämpfung der Armut als unverzichtbare Voraussetzung für eine bestandfähige Entwicklung zusammenzuarbeiten, um die herrschenden Ungleichheiten in bezug auf den Lebensstandard zu verringern und die Bedürfnisse der Mehrheit der Menschen auf der Welt besser zu erfüllen. Hurrikane, Taifune und andere Naturkatastrophen und darüber hinaus die Zerstörung der Ressourcen, Gewalt, Vertreibungen und andere mit Kriegen einhergehende Auswirkungen, bewaffnete und andere Konflikte, der Einsatz und die Erprobung von Kernwaffen sowie fremde Besetzung können ebenfalls zur Umweltzerstörung beitragen. Die Verschlechterung der natürlichen Ressourcen verdrängt ganze Gemeinschaften, insbesondere Frauen, aus Erwerbstätigkeiten und trägt in großem Maße zur Zunahme unbezahlter Tätigkeiten bei. Sowohl in städtischen wie in ländlichen Gebieten hat die Umweltzerstörung negative Auswirkungen auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bevölkerung insgesamt, insbesondere für Mädchen und Frauen jeden Alters. Besondere Beachtung und Würdigung verdient die Rolle und die besondere Situation der Frauen, die auf dem Land leben, und derjenigen, die in der Landwirtschaft arbeiten, wo der Zugang zu Ausbildung, Land, natürlichen Ressourcen und Produktionsressourcen, Krediten, Entwicklungsprogrammen und genossenschaftlichen Strukturen ihnen helfen kann, ihre Teilhabe an einem bestandfähigen Entwicklungsprozeß zu verbessern. Umweltgefahren im Haushalt wie am Arbeitsplatz können aufgrund der unterschiedlichen Anfälligkeit der Frau für die toxischen Wirkungen verschiedener Chemikalien einen unverhältnismäßig starken Einfluß auf ihre Gesundheit haben. Besonders groß sind diese Gesundheitsrisiken für Frauen in den Städten sowie in armen Wohngebieten, in denen umweltverschmutzende Industriebetriebe konzentriert sind.
248. Durch ihre Bewirtschaftung und Nutzung der natürlichen Ressourcen sorgen Frauen für den Lebensunterhalt ihrer Familien und Gemeinschaften. Als Verbraucherinnen und Produzentinnen, als Betreuerinnen ihrer Familien und als Erzieherinnen spielen Frauen eine bedeutende Rolle bei der Förderung einer bestandfähigen Entwicklung, indem sie für die Qualität des Lebens und seine Bewahrung für heutige und künftige Generationen Sorge tragen. Die Regierungen haben ihre Verpflichtung auf die Schaffung eines neuen Entwicklungsparadigmas bekundet, das ökologische Bestandfähigkeit, die Gleichstellung der Geschlechter und Gerechtigkeit innerhalb der Generationen und zwischen diesen zu einem neuen Ganzen zusammenfügt, wie es in Kapitel 24 der Agenda 2119 gefordert wird.
249. Frauen sind auf allen Ebenen der Ausarbeitung von Politiken und der Entscheidungsfindung in bezug auf die Bewirtschaftung, die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt nach wie vor weitgehend nicht vertreten, und ihre Erfahrungen und Fähigkeiten, wenn es darum geht, sich für die sachgerechte Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einzusetzen und diese zu überwachen, werden in den politischen Entscheidungsgremien, in Bildungseinrichtungen und auf der Führungsebene der Umweltbehörden allzu oft nur am Rande berücksichtigt. Frauen werden selten zu Fachleuten auf dem Gebiet der Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen ausgebildet, die grundsätzliche Richtlinien vorgeben können, wie etwa zu Raumplanern, Agrarexperten, Forstwirten, Meereswissenschaftlern und Umweltanwälten. Selbst wenn Frauen in solchen Berufen ausgebildet sind, sind sie in den richtlinienbestimmenden offiziellen Institutionen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene häufig unterrepräsentiert. In den meisten Fällen sind Frauen nicht gleichberechtigt an der Leitung von Finanzinstitutionen und Unternehmen beteiligt, deren Entscheidungen die Umweltqualität maßgeblich beeinflussen. Trotz der in jüngster Zeit rasch wachsenden Zahl und Bedeutung von nichtstaatlichen Frauenorganisationen, die sich auf allen Ebenen mit Umweltproblemen auseinandersetzen, zeigen sich darüber hinaus institutionelle Schwächen in der Koordinierung zwischen diesen nichtstaatlichen Frauenorganisationen und den nationalen Institutionen für Umweltfragen.
250. Frauen haben oft eine Führungsrolle gespielt oder als erste die Initiative übernommen, wenn es darum ging, eine Umweltethik zu fördern, den Ressourcenverbrauch zu verringern und Ressourcen wiederzuverwenden und wiederzuverwerten, um Abfall und Verbrauch möglichst gering zu halten. Frauen können eine besonders wichtige Rolle bei der Beeinflussung von Entscheidungen zugunsten aufrechterhaltbarer Konsumweisen spielen. Darüber hinaus findet die Mitwirkung der Frauen an der Umweltbewirtschaftung, unter anderem durch Umweltschutzkampagnen an der Basis und unter der Jugend, häufig auf lokaler Ebene statt, wo dezentralisierte Maßnahmen zu Umweltproblemen am dringendsten notwendig und entscheidend sind. Frauen, insbesondere autochthone Frauen, verfügen über spezielle Kenntnisse der ökologischen Zusammenhänge und der Bewirtschaftung schwacher Ökosysteme. In vielen Gemeinwesen stellen die Frauen die Hauptarbeitskraft zur Subsistenzproduktion, einschließlich der Gewinnung von Meeresfrüchten; ihre Rolle ist damit von entscheidender Bedeutung für die Nahrungsmittelversorgung und Ernährung, die Stärkung der Subsistenzwirtschaft und des informellen Sektors sowie für die Erhaltung der Umwelt. In bestimmten Regionen sind es generell die Frauen, die dem Gemeinwesen Stabilität verleihen, da die Männer oft an entfernten Orten einer Arbeit nachgehen und den Frauen die Aufgabe überlassen, die natürliche Umwelt zu bewahren und eine ausreichende und tragfähige Ressourcenverteilung innerhalb des Haushalts und der Gemeinschaft sicherzustellen.
251. Die für eine gesunde Umweltpflege und -gestaltung notwendigen Strategiemaßnahmen erfordern einen ganzheitlichen, multidisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz. Die Mitwirkung und die Führerschaft der Frau sind für jeden Aspekt dieses Ansatzes wesentliche Faktoren. Auf den jüngsten Weltkonferenzen der Vereinten Nationen zu Entwicklungsfragen und den regionalen Vorbereitungskonferenzen für die Vierte Weltfrauenkonferenz wurde einhellig anerkannt, daß eine Politik der bestandfähigen Entwicklung, die Frauen und Männer nicht gleichermaßen mit einbezieht, langfristig erfolglos bleiben wird. Es wurde die effektive Beteiligung der Frau an der Erzeugung von Wissen und der Umwelterziehung, an Entscheidungsprozessen und Führungsaufgaben auf allen Ebenen gefordert. Daher müssen die Erfahrungen und Beiträge von Frauen zu einer ökologisch gesunden Umwelt ein zentraler Gegenstand des Maßnahmenkatalogs für das 21. Jahrhundert sein. Ohne Anerkennung und Unterstützung des Beitrags der Frauen zur Umweltpflege und -gestaltung wird die bestandfähige Entwicklung ein illusionäres Ziel bleiben.
252. Im Zusammenhang mit der mangelnden Anerkennung und Unterstützung des Beitrags der Frauen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zum Umweltschutz sollten Regierungen und andere Akteure eine aktive und sichtbare Politik der Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme fördern, gegebenenfalls einschließlich einer Analyse der Auswirkungen auf Frauen beziehungsweise Männer, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Strategisches Ziel K.1.
Aktive Einbeziehung von Frauen in den umweltpolitischen Entscheidungsprozeß auf allen Ebenen
Zu ergreifende Maßnahmen
253. Seitens der Regierungen, auf allen Ebenen, einschließlich der Kommunalbehörden, nach Bedarf:
a) Sicherstellung von Chancen für Frauen, einschließlich autochthoner Frauen, zur Mitwirkung an umweltpolitischen Entscheidungen auf allen Ebenen, unter anderem durch die Wahrnehmung von Management-, Konzeptions- und Planungsaufgaben und durch die Durchführung und Beurteilung von Umweltprojekten;
b) Erleichterung und Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Informationen und Bildung, namentlich auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Technik und der Wirtschaft, wodurch ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Chancen zur Mitwirkung an Umweltentscheidungen erhöht werden;
c) Unterstützung, vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt 35 , des wirksamen Schutzes und der effektiven Anwendung der Kenntnisse, der Innovationen und der Gebräuche von Frauen, die Angehörige autochthoner Bevölkerungsgruppen und ortsansässiger Gemeinschaften sind, einschließlich Gebräuche im Zusammenhang mit traditionellen Heilmitteln, der biologischen Vielfalt und indigenen Technologien, sowie Bemühungen, um sicherzustellen, daß diese geachtet, beibehalten, gefördert und auf umweltverträgliche Weise erhalten werden, und Förderung ihrer breiteren Anwendung mit Zustimmung und Beteiligung derjenigen, die über diese Kenntnisse verfügen; darüber hinaus Schutz der bestehenden Rechte des geistigen Eigentums dieser Frauen, die nach innerstaatlichem und Völkerrecht geschützt sind, erforderlichenfalls aktive Suche nach zusätzlichen Mitteln und Wegen für den wirksamen Schutz und die effektive Anwendung solcher Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche, vorbehaltlich der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dem einschlägigen Völkerrecht, und Förderung der gerechten und gleichmäßigen Aufteilung der Vorteile aus der Anwendung dieser Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche;
d) Ergreifung entsprechender Maßnahmen zur Verminderung der Risiken für Frauen aufgrund von Umweltgefahren zu Hause, am Arbeitsplatz und in anderen Umgebungen, unter anderem durch die sachgerechte Anwendung von sauberen Technologien, unter Berücksichtigung des in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung18 vereinbarten Vorsorgegrundsatzes;
e) Ergreifung von Maßnahmen zur Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in die Planung und Realisierung, unter anderem, von umweltverträglichen und bestandfähigen Verfahren der Ressourcenbewirtschaftung, Produktionstechniken und einer ebensolchen Infrastrukturentwicklung in ländlichen und städtischen Gebieten;
f) Ergreifung von Maßnahmen, um Frauen als Produzentinnen und Verbraucherinnen mit Entscheidungsmacht auszustatten, so daß sie gemeinsam mit den Männern wirksame Umweltschutzmaßnahmen in ihren Haushalten, Gemeinden und an ihren Arbeitsplätzen treffen können;
g) Förderung der Mitwirkung örtlicher Gemeinschaften, insbesondere von Frauen, bei der Benennung des Bedarfs an öffentlichen Versorgungsleistungen, Raumplanung und der Bereitstellung und Planung städtischer Infrastrukturen.
254. Seitens der Regierungen und internationalen Organisationen sowie Institutionen des Privatsektors, nach Bedarf:
a) Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei der Arbeit der Kommission für bestandfähige Entwicklung und anderer zuständiger Organe der Vereinten Nationen und bei den Aktivitäten der internationalen Finanzinstitutionen;
b) Förderung der Einbeziehung von Frauen und einer geschlechtsbezogenen Perspektive in die Planung, Genehmigung und Ausführung von Projekten, die im Rahmen der Globalen Umweltfazilität und von anderen zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen finanziert werden;
c) Förderung der Planung von Projekten, die in den Tätigkeitsbereich der Globalen Umweltfaziliät fallen, wodurch Frauen und von Frauen geleitete Projekte begünstigt würden;
d) Einführung von Strategien und Mechanismen zur Erhöhung des Anteils von Frauen, insbesondere an der Basis, die als Entscheidungsträgerinnen, Planerinnen, Managerinnen, Wissenschaftlerinnen und technische Beraterinnen sowie als Nutznießerinnen an der Planung, Ausarbeitung und Umsetzung von politischen Maßnahmen und Programmen zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt mitwirken;
e) Unterstützung sozialer, wirtschaftlicher, politischer und wissenschaftlicher Institutionen zur Auseinandersetzung mit der Umweltzerstörung und deren Auswirkungen auf die Frauen.
255. Seitens der nichtstaatlichen Organisationen und des Privatsektors:
a) Eintreten für Frauenbelange in Fragen der Umweltpflege und -gestaltung und der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Bereitstellung von Informationen, um einen Beitrag zur Aufbringung von Mitteln für den Schutz und die Erhaltung der Umwelt zu leisten;
b) Erleichterung des Zugangs von Bäuerinnen, Fischerinnen und Hirtinnen zu Kenntnissen, Fähigkeiten, Absatzförderungsdiensten und umweltverträglichen Technologien zur Unterstützung und Stärkung ihrer entscheidenden Rolle und ihres Fachwissens bei der Ressourcenbewirtschaftung und der Erhaltung der biologischen Vielfalt.
Strategisches Ziel K.2.
Einbeziehung geschlechtsbezogener Belange und Perspektiven in Politiken und Programme zur Verwirklichung einer bestandfähigen Entwicklung
Zu ergreifende Maßnahmen
256. Seitens der Regierungen:
a) Einbeziehung von Frauen, einschließlich autochthoner Frauen, ihren Perspektiven und ihrem Wissen, gleichberechtigt mit Männern, in den Entscheidungsprozeß in bezug auf eine bestandfähige Ressourcenbewirtschaftung und die Ausarbeitung von Politiken und Programmen für eine bestandfähige Entwicklung, einschließlich und insbesondere jener Politiken und Programme, die die Bodenzerstörung beheben und dieser vorbeugen sollen;
b) Bewertung von Politiken und Programmen im Hinblick auf Umweltauswirkungen und den gleichberechtigten Zugang zu den natürlichen Ressourcen und ihre gleichberechtigte Nutzung durch Frauen;
c) Sicherstellung angemessener Untersuchungen, um beurteilen zu können, wie und in welchem Ausmaß Frauen der Umweltzerstörung und Umweltgefahren besonders ausgesetzt und dafür anfällig sind, unter Einbeziehung, soweit erforderlich, von Forschungsergebnissen und Datensammlungen über spezielle Gruppen von Frauen, insbesondere Frauen mit niedrigem Einkommen und Frauen, die autochthonen Bevölkerungsgruppen oder Minderheiten angehören;
d) Einbeziehung der traditionellen Kenntnisse und Gebräuche von Landbewohnerinnen in bezug auf die bestandfähige Nutzung und Bewirtschaftung von Ressourcen bei der Ausarbeitung von Umweltbewirtschaftungs- und Beratungsprogrammen;
e) Einbeziehung der Ergebnisse geschlechtsspezifischer Forschung in die allgemeine Politik im Hinblick auf die Schaffung bestandfähiger menschlicher Siedlungen;
f) Förderung des Wissens und Unterstützung der Forschung über die Rolle der Frau, mit besonderem Schwerpunkt auf Landbewohnerinnen und autochthonen Frauen, als Sammlerinnen und Produzentinnen von Nahrungsmitteln, bei der Bodenerhaltung, Bewässerung, Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten, Abwasserbeseitigung, Bewirtschaftung von Küstenzonen und Meeresressourcen, integrierten Schädlingsbekämpfung, Flächennutzungsplanung, beim Wälderschutz und bei der kommunalen Forstwirtschaft, der Fischerei, der Vorbeugung gegen Naturkatastrophen und in bezug auf neue und erneuerbare Energiequellen, unter besonderer Beachtung der Kenntnisse und Erfahrungen autochthoner Frauen;
g) Ausarbeitung einer Strategie des Wandels zur Beseitigung aller Hindernisse auf dem Weg zur vollen und gleichberechtigten Beteiligung der Frauen an einer bestandfähigen Entwicklung, zu ihrem gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen und zu ihrer gleichberechtigten Verfügungsgewalt darüber;
h) Förderung der Unterrichtung von Mädchen und Frauen aller Altersstufen in Wissenschaft, Technik und Wirtschaftswissenschaften und anderen Wissensgebieten, die sich auf die natürliche Umwelt beziehen, damit sie in Kenntnis der Sachlage Entscheidungen treffen und einen eigenen Beitrag leisten können, wenn es um die Festlegung lokaler wirtschaftlicher, wissenschaftlicher und umweltpolitischer Prioritäten für die Bewirtschaftung und die angemessene Nutzung der natürlichen und lokalen Ressourcen und Ökosysteme geht;
i) Ausarbeitung von Programmen zur Einbeziehung von weiblichen Fachleuten und Wissenschaftlerinnen sowie Arbeitnehmerinnen im technischen Bereich, in der Verwaltung und von weiblichen Bürokräften in die Umweltpflege und -gestaltung, Ausarbeitung von Ausbildungsprogrammen für Mädchen und Frauen in diesen Bereichen, Erweiterung der Anstellungs- und Aufstiegschancen von Frauen in diesen Bereichen und Durchführung spezieller Maßnahmen zur Förderung der Fachkenntnisse von Frauen und ihrer Mitwirkung an diesen Tätigkeiten;
j) Benennung und Förderung von umweltverträglichen Technologien, die unter Hinzuziehung von Frauen geplant, entwickelt und verbessert werden und die für Frauen wie auch Männer gleichermaßen geeignet sind;
k) Unterstützung der Verwirklichung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Wohnungsinfrastruktur, Trinkwasserversorgung und umweltverträglichen und erschwinglichen Energietechnologien, wie Wind, Sonne, Biomasse und anderen erneuerbaren Energiequellen, durch partizipative Bedarfsermittlung, Energieplanung und Ausarbeitung von Maßnahmen auf lokaler und nationaler Ebene;
l) Sicherstellung dessen, daß bis zum Jahr 2000 alle Menschen Zugang zu sauberem Wasser haben und daß Umweltschutzpläne so geplant und umgesetzt werden, daß verschmutzte Wassersysteme wiederhergestellt und geschädigte Wassereinzugsgebiete wieder saniert werden.
257. Seitens internationaler Organisationen, nichtstaatlicher Organisationen und Institutionen des Privatsektors:
a) Einbeziehung von im Kommunikationssektor tätigen Frauen in die Maßnahmen zur Bewußtseinsbildung für Umweltprobleme, insbesondere in bezug auf die Auswirkungen von Produkten, Technologien und Industrieprozessen auf Umwelt und Gesundheit;
b) Ermutigung der Verbraucher, ihre Kaufkraft zu nutzen, um die Herstellung umweltgerechter Produkte zu fördern, und Unterstützung von Investitionen in umweltgerechte und produktive land- und fischereiwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Tätigkeiten und Technologien;
c) Unterstützung der Verbraucherinitiativen von Frauen durch Förderung der Vermarktung von organischen Lebensmitteln und Wiederverwertungsanlagen, Produktinformationen und Produktkennzeichnung, einschließlich Kennzeichnung von Giftstoff- und Pestizidbehältern, in einer Sprache und durch Symbole, die für Konsumenten jeden Alters und Bildungsniveaus verständlich sind.
Strategisches Ziel K.3.
Stärkung beziehungsweise Einführung von Mechanismen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zur Bewertung der Auswirkungen der Entwicklungs- und Umweltpolitik auf Frauen
Zu ergreifende Maßnahmen
258. Seitens der Regierungen, regionalen und internationalen Organisationen sowie der nichtstaatlichen Organisationen, nach Bedarf:
a) Gewährung technischer Hilfe für Frauen, insbesondere in den Entwicklungsländern, in den Bereichen Landwirtschaft, Fischereiwesen, Kleinbetriebe, Handel und Industrie, um die kontinuierliche Förderung der Erschließung der Humanressourcen und die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und des weiblichen Unternehmertums sicherzustellen;
b) Aufbau geschlechtsspezifischer Datenbanken, Informations- und Überwachungssysteme und partizipativer handlungsorientierter Forschung, Methoden und Politikanalysen, in Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen und örtlichen Forscherinnen, zu folgenden Themenbereichen:
i) Kenntnisse und Erfahrungen der Frauen in der Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen zur Aufnahme in Datenbanken und Informationssysteme für bestandfähige Entwicklung;
ii) frauenspezifische Auswirkungen der Schädigung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, unter anderem durch nicht aufrechterhaltbare Produktions- und Konsumweisen, Dürre, schlechte Trinkwasserqualität, die globale Erwärmung, Wüstenbildung, das Ansteigen des Meeresspiegels, Giftmüll, Naturkatastrophen, toxische Chemikalien und Pestizidrückstände, Atommüll sowie bewaffnete Konflikte und deren Auswirkungen;
iii) Analyse der strukturellen Zusammenhänge zwischen Geschlechterbeziehungen, der Umwelt und der Entwicklung unter besonderer Beachtung bestimmter Sektoren wie Landwirtschaft, Industrie, Fischerei, Forstwirtschaft, Umwelthygiene, biologische Vielfalt, Klima, Wasserressourcen und Abwasserbeseitigung;
iv) Maßnahmen zur Erstellung und Einbeziehung von Umwelt-, Wirtschafts-, Kultur-, Sozial- und geschlechtsdifferenzierten Analysen als wesentlicher Schritt in der Ausarbeitung und Überwachung von Programmen und Politiken;
v) Programme zur Schaffung von ländlichen und städtischen Ausbildungs-, Forschungs- und Ressourcenzentren zur Verbreitung umweltgerechter Technologien unter Frauen;
c) Sicherstellung der vollen Einhaltung der einschlägigen internationalen Verpflichtungen, einschließlich gegebenenfalls des Basler Übereinkommens und anderer Übereinkommen im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (einschließlich toxischer Abfälle) und des Verfahrenskodex der Internationalen Atomenergie-Organisation für die Verbringung radioaktiver Abfälle; Erlaß und Durchsetzung von Vorschriften für die umweltgerechte Behandlung im Zusammenhang mit der sicheren Lagerung und Verbringung; Erwägung von Maßnahmen zum Verbot gefährlicher und nicht gesicherter Verbringungen; und Sicherstellung der strikten Überwachung und Behandlung gefährlicher und radioaktiver Abfälle im Einklang mit den jeweiligen internationalen und regionalen Verpflichtungen sowie Einstellung der Ausfuhr solcher Abfälle in Länder, die für sich oder durch internationale Vereinbarungen ihre Einfuhr verbieten;
d) Förderung der Koordinierung innerhalb und zwischen Institutionen zur Umsetzung der Aktionsplattform und des Kapitels 24 der Agenda 21, unter anderem durch die Aufforderung an die Kommission für bestandfähige Entwicklung, die Kommission für die Rechtsstellung der Frau anläßlich der Überprüfung der Umsetzung der Agenda 21 im Hinblick auf das Thema Frauen und Umwelt über den Wirtschafts- und Sozialrat um die Bereitstellung von Informationen zu ersuchen.
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