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II.
Schwerpunkte der Aufsichtsmaßnahmen

A. Friedenssicherung

1. Prüfung von Friedenssicherungseinsätzen

19. Neben den Prüfungen verschiedener Tätigkeiten der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze am Amtssitz wurden während des Berichtszeitraums bei den folgenden Missionen im Feld Prüfungen durchgeführt:

  1. Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF)

  2. Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien (UNTAES)

  3. Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina (UNMIBH)

  4. Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNPREDEP)

  5. Versorgungsbasis der Vereinten Nationen

  6. Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP)

  7. Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL)

  8. Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstands (UNTSO)

  9. Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF)

  10. Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien (UNOMIG)

  11. Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait (UNIKOM)

  12. Sicherheitskontingent der Vereinten Nationen in Irak/Verwaltungseinheit der Vereinten Nationen in Bagdad (UNGCI/UNAUB)

  13. Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen in Indien und Pakistan (UNMOGIP)

  14. Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO)

  15. Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola III (UNAVEM III)

  16. Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR)

  17. Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (UNSMIH)

  18. Verifikationsmission der Vereinten Nationen in Guatemala (MINUGUA).

20. Örtliche Rechnungsprüfer des aiad bei den UNPF, der UNTAES, der UNAVEM III und der UNSMIH sorgten außerdem für eine kontinuierliche Prüfung dieser Friedenssicherungsmissionen.

a) UNPF

21. Das aiad beschäftigte sich bei seinen Prüfungen vornehmlich mit der Liquidation der UNPF und der Aussonderung VN-eigenen Materials mit einem Anschaffungswert von mehr als 430 Millionen Dollar. Insgesamt ergaben die Prüfungen, daß der Liquidationsprozeß geregelt ablief und die Materialdisposition buchhalterisch angemessen erfaßt wurde. Durch ihre laufende Überwachung des Fortgangs der Liquidation der UNPF konnten die aiad-Prüfungsteams die Aufmerksamkeit der Leitung auf Problembereiche lenken, so daß diese rechtzeitig Abhilfemaßnahmen ergreifen konnte. Nach Anlaufen des Liquidationsprozesses der UNPF befand das aiad beispielsweise, daß die UNPF mit Nachdruck zur Einziehung ihrer umfangreichen ausstehenden Forderungen schreiten müßten, und half ihnen durch entsprechende Maßnahmenempfehlungen, ihre diesbezüglichen Bemühungen zu verbessern.

22. Die aiad-Prüfer stellten fest, daß zum Zeitpunkt der Liquidation der Mission noch ein enormer Rückstand von etwa 11.000 bei dem Untersuchungsausschuß anhängigen Fällen existierte, da während der Frühphase der Mission die wesentliche Aufgabe der Fallbearbeitung weitgehend vernachlässigt worden war. Das aiad empfahl der Leitung, die Prioritäten bei den verbleibenden Fällen neu zu bewerten und sicherzustellen, daß bei anderen Missionen die bei Untersuchungsausschüssen anhängigen Fälle bereits frühzeitig behandelt werden. Dank der von den UNPF sofort eingeleiteten Abhilfemaßnahmen waren Ende Februar 1997 alle Fälle abgeschlossen. Das aiad stellte darüber hinaus fest, daß die beiden zur Unterstützung der Missionen im ehemaligen Jugoslawien eingesetzten Flugzeuge nicht genügend ausgelastet waren und daß der Bedarf an Lufttransporten bei wesentlich geringeren Kosten mit nur einem Flugzeug gedeckt werden konnte. Außerdem stellten die Rechnungsprüfer ein in Erwägung gezogenes, mit Kosten von beinahe 1 Million Dollar verbundenes Vorhaben zur kommerziellen Entsorgung von 140 gepanzerten Mannschaftstransportwagen sowie einen Vertrag zur Entsorgung unbrauchbarer scharfer Munition zu Kosten von etwa 90.000 Dollar in Frage. Die Leitung konnte erhebliche Einsparungen erzielen, indem sie einen Vertrag mit einem Schrotthändler schloß, um die Mannschaftstransportwagen zu entsorgen, und bei der Entsorgung der Munition regierungsseitige Hilfe in Anspruch nahm.

b) UNTAES

23. Der örtliche Rechnungsprüfer und anreisende Prüferteams kamen bei ihren Prüfungen zu dem Schluß, daß die Tätigkeit der UNTAES zwar auftragsgemäß wahrgenommen worden war, daß die verfügbaren Ressourcen jedoch kostenwirksamer und wirtschaftlicher hätten eingesetzt werden können. Das aiad stellte fest, daß die UNTAES bei der Veranschlagung von Mitteln für die Anmietung von Räumlichkeiten nicht der Tatsache Rechnung trug, daß den Vereinten Nationen nahezu alle Einrichtungen und Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, nachdem die UNTAES die örtlichen Behörden mit Erfolg zur unentgeltlichen Bereitstellung dieser Räumlichkeiten hatte bewegen können. Die UNTAES stimmte zu, die beantragten Mittel für die Anmietung von Räumlichkeiten anzupassen, und der entsprechende Posten im Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1996-1997 wurde um 4 Millionen Dollar gekürzt. Abfallbeseitigungsaufträge wurden ohne Ausschreibung vergeben, und die von Ortskräften erbrachten Kantinen- und Reinigungsdienste hätten über Dienstleistungsaufträge wirtschaftlicher erbracht werden können. Die Mission operierte zu stark mit Barzahlungen und holte für die Verwaltung von Mitteln, die ihr von der Regierung Kroatiens zur Bestreitung von Gehaltszahlungen und anderen Zahlungen an örtliche Behörden im Missionsgebiet anvertraut worden waren, nicht die Genehmigung des Controllers ein. Die UNTAES hat seither die Verträge neu ausgehandelt und von den Lieferanten die Annahme von Schecks oder Überweisungen verlangt. Bei der Entgegennahme und Auslieferung von Treibstoff wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, und das aiad empfahl, die internen Kontrollen über die Entgegennahme und Lagerung von Treibstoff zu verstärken und alle Abläufe im Zusammenhang mit Treibstoffen vermehrt ziviler Kontrolle zu unterstellen. Ebenso bedurfte auch die Lieferung von Lebensmitteln im Rahmen des Verpflegungsvertrags der Mission genauerer Überwachung. Darüber hinaus ergaben die Prüfungen die Notwendigkeit einer Umverteilung der Fahrzeuge innerhalb der Mission, um den Militärbeobachtern die wirksame Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Leitung stimmte den Feststellungen der Prüfer im allgemeinen zu und ergriff geeignete Maßnahmen zur Umsetzung ihrer Empfehlungen.

c) Versorgungsbasis der Vereinten Nationen

24. Die Vereinten Nationen haben erhebliche Ressourcen in die Einrichtung der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) investiert. Wie aus einem vor kurzem unterbreiteten Bericht an die Generalversammlung (A/51/803, Anhang) hervorgeht, hält das aiad das Konzept einer Versorgungsbasis für sinnvoll, wenn diese effizient und wirksam verwaltet wird. Die Prüfungen des aiad ergaben jedoch, daß die Versorgungsbasis ihre genehmigte Aufgabe, nämlich die Verwaltung überschüssigen Materials und die Bereithaltung einsatzbereiter Ausstattungssätze für den Beginn von Missionen, nicht erfüllt hat. Konkret führte die Basis keine technische Bewertung der Ausrüstung durch, hatte noch keine angemessenen Inventurverfahren eingeführt, die Ausstattungssätze waren unvollständig, und für neue und erweiterte Missionen wurden nur begrenzte Dienstleistungen erbracht. Ein Großteil des gelagerten Materials war in schlechtem Zustand, und die Versorgungsbasis hatte nur wenig zur Abschreibung solchen Materials unternommen. Diese Probleme waren hauptsächlich auf eine ungeeignete Organisationsstruktur sowie auf unzureichende personelle und finanzielle Ressourcen zurückzuführen. Das aiad riet davon ab, die Funktionen der Versorgungsbasis ohne vorherige sorgfältige Kostenanalyse und Genehmigung durch die beschlußfassenden Organe auszuweiten. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehörten verstärkte Bemühungen um die Vervollständigung der Ausstattungssätze, die rasche Durchführung technischer Prüfungen, um die Einsatzfähigkeit der Ausrüstungen festzustellen, und die Gewährleistung dessen, daß nur Ausrüstungen zu der Versorgungsbasis transportiert werden, die künftig auch zum Einsatz gelangen werden.

d) UNAVEM III

25. Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfer und ein anreisendes Prüfungsteam ergab Schwächen bei den Kontrollen in den Bereichen Beschaffungswesen, Verwaltung von Aufträgen, Verwaltung der Räumlichkeiten und der Kommunikationseinrichtungen. Schwere Verstöße gegen die Finanzordnung und die Finanzvorschriften kamen ebenso vor wie Unrechtmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten beim Beschaffungsprozeß und verursachten der Organisation erhebliche Verluste. Die Prüfung ergab, daß die Aufteilung von Anforderungen die Umgehung der üblichen Beschaffungsverfahren und der Prüfung durch den Ausschuß für Aufträge ermöglichte. Güter wurden über eine begrenzte Gruppe von Zwischenhändlern zu überhöhten Preisen beschafft. Zahlungen wurden verlangt und genehmigt, ohne daß die erforderlichen Wareneingangs- und -kontrollberichte eingeholt worden wären. Die Annahme verspätet eingegangener, mangelhafter und unter der Bestellmenge liegender Güter von einem Lieferanten hatte Überzahlungen in Höhe von 288.000 Dollar und Verluste in Höhe von 980.000 Dollar zur Folge. Auch bei der Charterung eines Luftfahrzeugs wurden gravierende Unregelmäßigkeiten festgestellt.

26. Schwachpunkte bei der internen Kontrolle führten zu ausgedehntem Mißbrauch der Kommunikationseinrichtungen und zu ungerechtfertigten Zahlungen an einen Lieferanten. Im Zusammenhang mit der Verschiffung kontingenteigener Ausrüstungsgegenstände zahlte die Mission Verladegebühren in Höhe von 667.000 Dollar, die eigentlich der Betreiber des Schiffes hätte tragen müssen. Verwaltungsfehler führten darüber hinaus zu nicht rückforderbaren Verlusten in Höhe von 241.000 Dollar für die Anmietung von Bussen. Eine überhöhte Verbindlichkeit von 113.000 Dollar für die Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten konnte aufgrund des Rates des örtlichen Rechnungsprüfers abgewendet werden. Das aiad empfahl der Leitung, die Beschaffungsstelle besser zu organisieren, die für Unregelmäßigkeiten und Verluste verantwortlichen Personen zu ermitteln, die internen Kontrollen zu stärken und die Lieferanten neu zu registrieren. Das aiad wurde wie folgt unterrichtet:

"Die Leitung ist diesen Empfehlungen nachgekommen. Eine Reihe von Untersuchungsausschüssen sind eingerichtet worden, um die Umstände der Unregelmäßigkeiten bei Beschaffungsvorgängen und des Mißbrauchs von Kommunikationseinrichtungen zu prüfen, und behauptete Dienstvergehen werden weiter untersucht und überprüft, um genau festzustellen, wer die Verantwortlichen sind, damit Disziplinarmaßnahmen getroffen werden können".

e) UNAMIR

27. Schwächen bei der Kontrolle wirkten sich negativ auf die Liquidation der Mission aus und zogen Verluste für die Organisation nach sich. Zu den Schwächen beim Finanzmanagement gehörten Verzögerungen bei der Bankkontenabstimmung und der Finanzberichterstattung sowie das Fehlen einer ordnungsgemäßen Analyse und Kontrolle ausstehender Forderungen und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus waren Unzulänglichkeiten bei der Verwaltung und Kontrolle von Nichtverbrauchsgütern zu verzeichnen. Unzuverlässige Inventarunterlagen beeinträchtigten die vorgesehene Verteilung des Materials der UNAMIR. Auch bei der Bewertung der kontingenteigenen Ausrüstungsgüter zu Erstattungszwecken traten Unzulänglichkeiten auf. Drei Kontingente hatten die Mission ohne Anfangs- oder Endbestandsinventur verlassen, was eine rechnungsprüferische Verifikation ihres Bestands an Ausrüstungsgütern unmöglich machte.

28. Überbestellungen von Verpflegungsrationen und die daraus entstandenen Verluste von über 600.000 Dollar hätten durch bessere Kontrolle vermieden werden können. Auch hätten erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden können, wenn bei den anschließenden Verpflegungsverträgen tägliche, an den Truppenkontingenten ausgerichtete Obergrenzen festgesetzt worden wären. Die Vereinbarungen über Speditionsleistungen wurden für unbefriedigend befunden. Die Leitung hatte zwar die vom aiad empfohlenen Abhilfemaßnahmen eingeleitet, doch ergab eine Folgeprüfung des Standes der Liquidation der Mission Verzögerungen und andere Probleme, mit denen sich die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze auseinandersetzen und die sie überwachen muß.

f) UNSMIH

29. Der örtliche Rechnungsprüfer erfaßte bei seinen Prüfungen die Bereiche Personal- und Finanzmanagement, Beschaffungswesen, Verwaltung von Vermögensgegenständen und Kommunikationseinrichtungen. Auf dem Gebiet des Beschaffungswesens gab der örtliche Rechnungsprüfer mehrere Empfehlungen zur Verbesserung der Vertragsbedingungen und der Verwaltung von Aufträgen ab. Eine Prüfung des Kommunikationswesens ergab, daß ein Fernmeldetechniker der UNSMIH einigen Bediensteten nicht genehmigte internationale Leitungen geschaltet und in einigen Fällen auf nicht ordnungsgemäße Weise die Telefongebühren gesenkt hatte. Daraufhin beschloß die Leitung, den im Februar 1997 auslaufenden Vertrag des Technikers nicht zu verlängern.

30. Der örtliche Rechnungsprüfer befaßte sich außerdem mit Fragen, die im Zusammenhang mit dem Anteil der Organisation der amerikanischen Staaten an den Gemeinkosten der Internationalen Zivilmission in Haiti auftraten. Nach der Prüfung dieser Kosten stimmte die Organisation der amerikanischen Staaten der Begleichung ihres Anteils an den bis zum 31. Dezember 1996 entstandenen Kosten zu. Im Zusammenhang mit der Übertragung der Verwaltung des "Treuhandfonds zur Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen für das internationale Polizeibeobachterprogramm und andere Sonderaufgaben in Haiti" an das UNDP zum 1. April 1997 waren außerdem die direkten Ausgaben aus dem Fonds Gegenstand einer Prüfung. Die Prüfung erbrachte die Gewähr, daß die Ausgaben ordnungsgemäß verwendet wurden und zur Erreichung der Ziele des Fonds beitrugen.

g) MINUGUA

31. Schwächen bei der internen Kontrolle führten dazu, daß die Ressourcen der Organisation unwirtschaftlich genutzt und die Vorschriften der Vereinten Nationen für das Beschaffungswesen nicht eingehalten wurden. Die Prüfung ergab, daß Materialanforderungen und Bestellungen teilweise im nachhinein ausgestellt wurden; Möbel und Kommunikationsausrüstung wurden ohne Submissionsverfahren beschafft; Bedienstete erhielten ihnen nicht zustehende Unterhaltszulagen für Feldeinsätze für Zeiten, in denen sie sich nicht im Missionsgebiet aufhielten bzw. nicht mehr bei der Mission im Einsatz waren. Im Zuge der Verlegung des Hauptquartiers der MINUGUA stiegen die monatlichen Kosten auf mehr als das Doppelte, und es wurden Renovierungsarbeiten für über 225.000 Dollar durchgeführt. Von seiten der Mission wurde geltend gemacht, daß der Anstieg der Mietkosten und die Renovierungen gerechtfertigt seien, da der Personalbestand zugenommen habe und am vorherigen Standort keine zusätzlichen Räumlichkeiten hätten angemietet werden können. Den Empfehlungen des Prüfers folgend, ergriff die Leitung Abhilfemaßnahmen und verlegt derzeit das Hauptquartier der MINUGUA an einen neuen Standort, um die nunmehr günstigeren Mieten zu nutzen.

 

2. Managementberatungsdienste

32. Während des Berichtszeitraums wurde das aiad gebeten, im Zusammenhang mit drei von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze durchgeführten Projekten Managementberatungsdienste zu leisten. Beratungsdienste unterscheiden sich insofern von Prüfungsaufträgen, als sie ausschließlich auf Ersuchen des Klienten eingeleitet werden und dazu dienen, das Management bei der Entscheidungsfindung zu beraten. Es folgt eine kurze Beschreibung dieser Aufträge.

Projekt "Materialverwaltung"

33. 1996 hatte die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ein Projekt eingeleitet, in dessen Rahmen die Verwaltung der Bestände von Nichtverbrauchsgütern überprüft werden sollte, die bei Friedenssicherungseinsätzen in der ganzen Welt Verwendung finden bzw. in der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) gelagert sind. Das aiad-Beratungsteam gewährte technische Beratung im Hinblick auf den Projektansatz, die Methodik für die Systemkonzeption und das Projektmanagement.

Arbeitsgruppe für die Unterhaltszulage für Feldeinsätze

34. Beratungsdienste wurden der gemeinsamen Arbeitsgruppe gewährt, die der Bereich Personalwesen und -management und die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze gebildet hatten, um die Regeln für die Unterhaltszulage für Feldeinsätze zu straffen und zu klären und dafür ein neues System zu schaffen. Das aiad-Beratungsteam unterbreitete schriftliche Bewertungen der Entwürfe von Leitlinien und Verfahren und schlug eine Reihe von Änderungen vor, um die Anwendung des neuen Systems zu erleichtern. Als Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wird jetzt eine neue Verwaltungsvorschrift für die Unterhaltszulage für Feldeinsätze erlassen.

Projekt für die weltweite Beschaffung von Fahrzeugen

35. Das Beratungsteam des aiad legte eine unabhängige Bewertung des technischen Evaluierungsprozesses vor, dessen sich die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze bedient, um Angebote von Fahrzeugherstellern zu beurteilen; darin wurde aufgezeigt, wie der Evaluierungsprozeß gestärkt und die Verwaltung des Auftrags erleichtert werden können.

 

3. Sonstige Fragen

Neue Methodik der Kostenerstattung für kontingenteigene Ausrüstung

36. 1996 begann die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze mit der Kostenerstattung für kontingenteigene Ausrüstung an truppenstellende Länder nach der neuen, von der Generalversammlung in ihrer Resolution 50/222 vom 11. April 1996 gebilligten "wet and dry lease"-Methode. [Anm.: Beim "wet lease" stellt das truppenstellende Land wesentliches Gerät zur Verfügung und sorgt auch für dessen Instandhaltung und Instandsetzung, beim "dry lease" sorgen die Vereinten Nationen für Instandhaltung und Instandsetzung.] Um diesen neuen Prozeß transparenter zu machen, wurden aiad-Prüfer gebeten, als Beobachter an Verhandlungen mit Ländern teilzunehmen, die sich für ihre Beteiligung an den Friedenstruppen der Vereinten Nationen für die Kostenerstattung nach der neuen Methode entschieden hatten. Während dieser Verhandlungen bemühten sich die Rechnungsprüfer des Amtes um die Klärung von Erstattungsfragen und -entscheidungen, um diese zur künftigen Bezugnahme zu dokumentieren. Sie legten außerdem Empfehlungen zur Stärkung der Verhandlungsposition der Vereinten Nationen vor, wodurch Kosteneinsparungen von über 1,1 Millionen Dollar erzielt wurden.

37. Ausgehend von den Erfahrungen, die es bei der Beobachtung der anfänglichen Verhandlungen gesammelt hat, ist das aiad der Auffassung, daß weitere Untersuchungen erforderlich sind, um Kosten und Nutzen des neuen Erstattungsprozesses zu evaluieren und festzustellen, ob die gebilligten "wet and dry lease"-Sätze und Selbstversorgungsentschädigungen angemessen sind. Das Amt empfahl der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze infolgedessen, die Erstattungssätze nach dem alten und nach dem neuen System parallel zueinander zu berechnen und etwa erforderliche Anpassungen an die von der Generalversammlung gebilligten Miet- und Selbstversorgungssätze vorzuschlagen. Die Hauptabteilung erstellt zur Zeit einen Bericht an die Versammlung, der Empfehlungen für eine bessere Anwendung des neuen Erstattungssystems enthalten wird.

Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen bei Friedenssicherungseinsätzen

38. Zur Verbesserung der internen Kontrollen bei Friedenssicherungseinsätzen hat die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze einen Aktionsplan aufgestellt, um die bei früheren internen und externen Rechnungsprüfungen festgestellten allgemeinen Kontrollmängel zu beseitigen. Der Aktionsplan ist darauf ausgerichtet, konkrete Schwächen im umfassenderen Kontext der Einführung besserer Managementkontrollen anzugehen, statt Einzellösungen zu finden. Er beinhaltet Maßnahmen, die eingeleitet bzw. ergriffen wurden, um Schwächen in der Verwaltung der Kassenmittel, bei der Finanz-, Rechnungs- und Haushaltskontrolle, im Beschaffungswesen, bei der Bestandsführung, bei Lufttransport- und Kraftfahrzeugeinsatz sowie bei der Personalverwaltung zu beseitigen. Das aiad belobigt die Hauptabteilung zu diesem Vorgehen und ist der Auffassung, daß dieses die Gesamtbemühungen um die Verbesserung der internen Kontrollen in der Organisation unterstützen wird.

UNFICYP

39. Im Juli 1996 ging bei der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze eine Meldung betreffend einen Versuch ein, den Truppenverpflegungsbeamten der UNFICYP in einen Plan zur Hintergehung der Vereinten Nationen hineinzuziehen. Der Leiter hatte eine Begegnung auf Tonband aufgenommen, an der ein vormaliger Leiter der Kantinenbetriebe, der Auftragnehmer und der Finanzchef der UNFICYP teilgenommen hatten und in deren Verlauf der Plan im einzelnen beschrieben worden war. Die Abteilung leitete die Meldung an die Sektion Disziplinaruntersuchungen weiter. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, daß der Leiter der Finanzabteilung Teil eines laufenden Plans war, die Organisation durch die Abzweigung von Mitteln aus dem Konto der Mission für frische Lebensmittel (das heißt Obst und Gemüse für die Friedenstruppen) zu betrügen. Bei der Untersuchung stellte sich heraus, daß der Leiter der Finanzabteilung die Fehlbeträge auf dem Konto verschleiert und Dokumente vorgelegt hatte, aus denen ein Kontoguthaben von nahezu 100.000 Dollar hervorging, obgleich das Konto in Wirklichkeit ein Defizit von nahezu 450.000 Dollar zu verzeichnen hatte. Der Leiter der Finanzabteilung wurde der Angelegenheit beschuldigt, und der Fall wurde durch den Gemeinsamen Disziplinarausschuß verhandelt, der die Tonbandaufzeichnungen nicht als hinreichendes Beweismittel akzeptierte. Nach entsprechender Prüfung entließ der Generalsekretär den Leiter der Finanzabteilung. Der Leiter der Verwaltungsdienste der UNFICYP entfernte auf Anraten des Rechtsberaters und des örtlichen Ausschusses für Aufträge den Auftragnehmer für frische Lebensmittel von der Liste der genehmigten Lieferanten. Die Lebensmittel werden inzwischen von einem neuen Lieferanten geliefert.

 

B. Humanitäre und damit zusammenhängende Tätigkeiten

1. Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten

40. Der Bericht über die eingehende Evaluierung der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten1 zieht eine Bilanz der Leistungen und der Schwächen der Hauptabteilung, was a) die Förderung von Programmen zur Katastrophenvorbeugung und die Mobilisierung von Nothilfe im Katastrophenfall, und b) die verstärkte Koordinierung der Antwortmaßnahmen der Vereinten Nationen auf humanitäre Notstandssituationen betrifft.

41. Dem Grundtenor des Berichts zufolge soll die Hauptabteilung bei Katastrophen, die koordinierte Antwortmaßnahmen erfordern, den Schwerpunkt auf die Unterstützung des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses und auf die Koordinierung der Katastrophenhilfe legen, ohne selbst operativ zu werden; außerdem soll Programmen zur Vorbeugung von Naturkatastrophen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Empfehlungen, bei denen die Ergebnisse der in Ziffer 43 erwähnten Managementprüfung berücksichtigt wurden, richteten sich unter anderem auf folgende Punkte:

  • die besonderen Regeln und Verfahren der Vereinten Nationen für Katastrophensituationen;

  • die Unterstützung der landesinternen Koordinierung von Katastrophenvorbeugungsprogrammen durch die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten;

  • die Folgemaßnahmen der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten zu der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung;

  • die Unterstützung des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses durch die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten; die Straffung der Koordinierung im Feld;

  • die rasche Einigung über die Aufgabenverteilung; operationelle Berechenbarkeit bei den Reaktionsmaßnahmen auf Notstandssituationen;

  • vor interinstitutionellen konsolidierten Beitragsappellen erlassene Beitragsappelle;

  • die globale Überwachung der Katastrophenhilfe;

  • das Eintreten für humanitäre Fragen und Anliegen bei den richtliniengebenden Organen der Vereinten Nationen;

  • die Koordinierung mit Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um humanitäre Hilfsmaßnahmen handelt;

  • die Stärkung der Fähigkeit zur Bereitstellung von Frühwarnanalysen an den Generalsekretär und die Mitglieder des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses;

  • die verstärkte Koordinierung mit Entwicklungsprogrammen und -organisationen;

  • die Verbreitung der gesammelten Erfahrungen und besten Praktiken.

    42. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht auf seiner siebenunddreißigsten Tagung und äußerte sich anerkennend hinsichtlich seiner Qualität und seines umfassenden Charakters. Nach Maßgabe der verschiedenen von den Delegationen während der Erörterung zum Ausdruck gebrachten Auffassungen sowie späterer Beschlüsse der bevorstehenden Tagungen des Wirtschafts- und Sozialrats und der Generalversammlung bezüglich der Koordinierung der humanitären Hilfe machte sich der Ausschuß die Empfehlungen 1 bis 13 und 14 b) bis 22 des Berichts zu eigen. Der Ausschuß vertrat die Auffassung, daß der eingehende Evaluierungsbericht sowie die Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses dazu dem Wirtschafts- und Sozialrat zur Behandlung auf seiner ordentlichen Tagung 1997 unter dem Punkt "Besondere wirtschaftliche, humanitäre und Katastrophenhilfe"2 vorgelegt werden sollten.

    43. In Verbindung mit der eingehenden Evaluierung führte das aiad außerdem eine Managementprüfung der Koordinierung der humanitären Tätigkeiten im Feld durch. Die Prüfung, in deren Rahmen auch Vor-Ort-Besuche verschiedener Dienstorte in Angola und Sierra Leone durchgeführt wurden, ergab eine Reihe von Management- und organisatorischen Empfehlungen.

     

    2. Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)

    44. Während des Berichtszeitraums prüfte das aiad Ausgaben in Höhe von über 150 Millionen Dollar, die im Rahmen der Länderprogramme für die folgenden 14 Länder getätigt worden waren: Bangladesch, Bosnien und Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea, Italien, Kroatien, Philippinen, Senegal, Sudan, Vereinigte Republik Tansania, Zentralafrikanische Republik und Zypern. Außerdem wurden am Amtssitz des UNHCR erbrachte Unterstützungsdienste wie die Verwaltung von Vermögensgegenständen, Erziehungsbeihilfen, die Auslagerung von Reinigungsdiensten und Veröffentlichungen und die Überwachung örtlicher Ausschüsse für Aufträge geprüft.

    45. Da das UNHCR etwa 50 Prozent seiner Mittel über Durchführungspartner (das heißt Regierungen sowie lokale und internationale nichtstaatliche Organisationen) ausgibt, galt diesen Stellen ein beträchtlicher Teil der Prüfungstätigkeit der Prüfungssektion aiad/UNHCR. Die Prüfungen ließen verschiedene Schwachstellen in der Finanzkontrolle und immer wieder auftretende Probleme erkennen, wie eine verspätete oder unzuverlässige Finanz- und Sachberichterstattung, was es für das UNHCR schwierig machte, festzustellen, inwieweit die Mittel für den vorgesehenen Zweck verwendet wurden. In einigen Fällen gaben die Durchführungspartner die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge anstatt der tatsächlichen Ausgaben an. Darüber hinaus legten nicht alle Durchführungspartner Prüfungsvermerke für UNHCR-Projekte vor, und bei einem großen Programm, bei dem das UNHCR zur Bewältigung dieses Problems die Dienste gewerblicher Rechnungsprüfer in Anspruch nahm, mußten wegen der Unzulänglichkeit der Systeme für die Finanzberichterstattung über 50 Prozent eingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt werden. Eine schwache Finanzinfrastruktur der Feldprogramme schien die Hauptursache für diese Probleme zu sein, und das Flüchtlingsamt wird auf diesem Gebiet zusätzliche Investitionen vornehmen müssen, wenn sich das Finanzmanagement seiner Durchführungspartner verbessern soll. Die Durchführungspartner sind verpflichtet, Prüfungsvermerke vorzulegen, und das UNHCR berät sich hinsichtlich einer Verbesserung der Verfahren zur Zeit mit dem aiad und dem Beirat der externen Rechnungsprüfer.

    46. Aus den Prüfungen des aiad ging außerdem hervor, daß die UNHCR-Feldbüros mitunter nicht energisch genug vorgingen, um Ausgabereste, die die Durchführungspartner in einigen Fällen verheimlicht hatten, einzutreiben. In einem weiteren Fall machte darüber hinaus ein staatlicher Durchführungspartner keinerlei Anstalten, die bei einer Rechnungsprüfung aufgedeckten finanziellen Unregelmäßigkeiten zu korrigieren. Um die Tätigkeiten im Rahmen dieses Projekts prüfen zu können, mußten die aiad-Prüfer die Bücher anhand von Bankunterlagen für den Zeitraum von 1992 bis 1996 rekonstruieren, da die Projektdokumentation in so schlechtem Zustand war. Die Prüfer deckten massive interne Umbuchungen zwischen 10 Bankkonten in Höhe von 5,6 Millionen Dollar auf, von den insgesamt 15 Millionen Dollar, über die der Durchführungspartner Rechnung gelegt hatte. Obgleich diese Konten ausschließlich für UNHCR-Projektmittel verwendet werden sollten, entdeckten die Rechnungsprüfer über die Überweisungen des UNHCR hinaus "Mittel" in Höhe von fast 2 Millionen Dollar. Für eine Reihe dieser Umbuchungen gab es keine Rechtfertigung, und sie sollten vermutlich dazu dienen, nicht in Anspruch genommene Teile der Mittel des UNHCR für mit dem eigentlichen Projekt nicht zusammenhängende Aktivitäten zu verwenden. Die Prüfer entdeckten jedoch einen Ausgaberest von 90.000 Dollar und trieben diesen ein. Das UNHCR verfolgt diesen Fall mit Hilfe des aiad weiter.

    47. Es werden in zunehmendem Maße revolvierende Fonds für kommerzielle und andere Zwecke benutzt, um die Selbstversorgung von Flüchtlingsgruppen zu fördern. Allerdings gab es kaum Handlungsrichtlinien, und die Dienststellen und Durchführungspartner des UNHCR hatten Schwierigkeiten damit, revolvierende Fonds zu verwalten und darüber zu berichten. Die buchhalterische Erfassung von Kreditrückzahlungen ließ besonders zu wünschen übrig. In einem Fall wies das UNHCR seine Forderungen um 1,4 Millionen Dollar zu hoch aus, da Kredittilgungen nicht erfaßt worden waren. Das UNHCR ist zur Zeit dabei, seine Anweisungen für die Verwaltung von revolvierenden Fonds in ihre endgültige Form zu bringen.

    48. Die Rechnungsprüfer deckten darüber hinaus auch andere administrative Schwächen auf, so beispielsweise beim Beschaffungswesen. Die Sektion Versorgung und Transport am Amtssitz des UNHCR wurde nicht immer konsultiert, und in einigen Fällen kosteten im Feld getätigte Einkäufe mehr Geld als dies bei einer internationalen Beschaffung der Fall gewesen wäre. Ein Durchführungspartner in einem Land schaffte Lastwagen zu einem Preis von 42.000 Dollar pro Fahrzeug an, ohne zuvor die Sektion Versorgung und Transport zu konsultieren, der zufolge der Preis pro Lastwagen 26.000 Dollar nicht hätte überschreiten dürfen. Nachdem das UNHCR vom aiad davon in Kenntnis gesetzt worden war, trieb es die zuviel berechneten 90.000 Dollar wieder ein. Eine Prüfung des neuen 1 Millionen Dollar teuren Systems zur Materialverwaltung, das die Materialkontrolle des UNHCR maßgeblich verbessern sollte, deckte mehrere Umsetzungsprobleme auf. Das aiad befand, daß das System durch Gegenstände von geringem Wert überlastet wurde. Darüber hinaus wurden im Rahmen der neuen Materialverwaltungspolitik die Kontrolle und Aussonderung von Vermögensgegenständen an die Feldbüros delegiert, die aufgrund von Personal- und Managementproblemen die Aufgabe der Anwendung des Systems häufig nicht voll wahrnehmen konnten.

    49. Im Feld gab es darüber hinaus auch Probleme bei der Personalverwaltung. Mehrere UNHCR-Feldbüros beschäftigten beispielsweise Ortskräfte, die von den Durchführungspartnern vertraglich verpflichtet und bezahlt wurden, was zu einer unterschiedlichen Behandlung dieses Personals im Vergleich zu anderen Kategorien von Feldpersonal führte. Das UNHCR ist zur Zeit dabei, diese Praxis zu überprüfen.

     

    3. Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

    50. Im September 1996 ging bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen des aiad ein Bericht des Generalbeauftragten des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) ein, in dem es hieß, UNRWA-Rechnungsprüfer hätten festgestellt, daß durch Vorlage gefälschter Anträge auf die Erstattung von Arztkosten im Namen registrierter palästinensischer Flüchtlinge Mittel des Hilfswerks abgezweigt würden. Bei der Untersuchung durch das aiad stellte sich heraus, daß der Betrug von einem ehemaligen Mitarbeiter des UNRWA-Feldbüros im Westjordanland in Ostjerusalem begangen worden war, der falsche Flüchtlings-Registrierungsnummern in Verbindung mit einer Mischung von Namen aus seiner Großfamilie benutzte, um das Hilfswerk im Zeitraum von 1992 bis 1995 um etwa 355.000 Dollar zu betrügen. Die Kenntnis der internen Verfahren des Hilfswerks ermöglichten es dem ehemaligen Mitarbeiter, medizinische Unterlagen zu fälschen, und zwar sowohl Arztberichte als auch Krankenhausrechnungen (in einem Fall von einem Krankenhaus, das sich noch im Bau befindet), und auf diese Weise falsche Anträge auf die Erstattung von Arztkosten vorzulegen, die angeblichen erstattungsberechtigen palästinensischen Flüchtlingen entstanden waren. Bei der Untersuchung wurden 209 Einzelfälle von Betrug aufgedeckt, darunter 191 Fälle, bei denen die Namen der Großfamilie des ehemaligen Mitarbeiters benutzt worden waren.

    51. Als Folge der strafrechtlichen Untersuchung führte die Sektion Disziplinaruntersuchungen außerdem eine Überprüfung der internen Kontrollen innerhalb des Hilfswerks durch und legte mehrere Empfehlungen zur Verstärkung dieser Kontrollen vor, um weitere Mißbräuche des Systems in Zukunft möglichst zu unterbinden. Ein weiterer Bereich innerhalb des Hilfswerks, der eine genauere Untersuchung erfordert, ist die Verwaltung der veranschlagten Haushaltsmittel und die Überwachung der Ausgaben im Verhältnis zu den veranschlagten Mitteln. Mängel auf diesem Gebiet trugen dazu bei, daß der Betrug über so lange Zeit nicht entdeckt wurde.

    52. Die Leitung des UNRWA ergreift zur Zeit Korrektivmaßnahmen im Bereich der internen Kontrollen. Die Strafsache wurde vom Hilfswerk sowohl den israelischen als auch den palästinensischen Behörden zur Strafverfolgung zugeleitet.

     

    4. Zentrum für Menschenrechte

    53. Es wurden greifbare Anstrengungen unternommen, um den wichtigsten Empfehlungen der vom aiad vorgenommenen Inspektion des Zentrums für Menschenrechte Folge zu leisten (siehe A/49/892). Diese Anstrengungen erhielten im Herbst 1996 einen gewissen Auftrieb, nachdem sie während des gesamten Jahres 1995 nur sehr schleppend angelaufen waren. So wurde inzwischen eine neue Organisationsstruktur geschaffen, und die entsprechenden Anforderungsprofile wurden erarbeitet. Die Umsetzung von Mitarbeitern, durch die den neuen Anforderungen entsprochen werden soll, ist so gut wie abgeschlossen, und im Datenbanksystem wurden ebenfalls Verbesserungen vorgenommen.

    54. Hinsichtlich des Kernproblems der Verbesserung des Ausbaus der Fach- und Forschungskapazitäten des Zentrums wurde festgestellt, daß sehr wenig unternommen worden war, um die erforderliche Infrastruktur eines hochqualifizierten Mitarbeiterstabs zu schaffen. So wurden freie Stellen auf mittlerer Managementebene weiterhin intern besetzt, und die Qualifikationen, über die die Mitarbeiter auf dieser Ebene verfügen, sind weiterhin unausgewogen. Die Leitung des Zentrums schrieb es dem 1996 verhängten Einstellungsstopp zu, daß sie nicht in der Lage gewesen war, neue Mitarbeiter für das Zentrum zu gewinnen. Das aiad ist der Auffassung, daß besondere Anstrengungen unternommen werden sollten, um demnächst freiwerdende Stellen durch Einstellungen von außen zu besetzen, damit das Fachwissen beschafft werden kann, das für die Verbesserung des Analyse- und Forschungspotentials des Zentrums benötigt wird. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß diesem Aspekt durch Personalumbesetzungen Rechnung getragen wird, die es der Leitung des Zentrums ermöglichen, die fähigsten Mitarbeiter mit befristeten Verträgen, die ihre fachlichen Fähigkeiten und ihre Forschungskompetenz unter Beweis gestellt haben, in eine reguläre Anstellung zu übernehmen.

    55. Was Aufsicht und Verwaltung angeht, gibt die Situation weiterhin zu Besorgnis Anlaß. In den letzten beiden Jahren hat das aiad immer wieder betont, daß dringend ein System zur Überwachung der Arbeitsausführung und zur Bewertung der erzielten Ergebnisse geschaffen werden müsse. Bislang deutet noch nichts darauf hin, daß ein solches System geschaffen wurde oder geplant ist. Die Zuweisung eines P-5-Dienstpostens (Beauftragter für Programmverwaltung) zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion in der neuen Struktur ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch hängt der Erfolg dieser Maßnahme in hohem Maße davon ab, inwieweit die Leitung sich für den umfassenderen Problemkomplex der internen Kontrolle und Rechenschaftspflicht engagiert. In dieser Hinsicht ist es unabdingbar, daß die Leitung den Bediensteten ihre Eigenverantwortung in stärkerem Maße bewußt macht und sich der Selbstüberwachung und Selbstevaluierung als eines integrierenden Bestandteils ihrer Leitungsaufgaben bedient.

    56. Was die Verwaltung des Zentrums betrifft, so wurden zwar Verbesserungen auf dem Gebiet der Finanzkontrolle vorgenommen, doch gilt es weiterhin, eine Reihe von Unzulänglichkeiten in der Personalverwaltung zu beseitigen und den Anforderungen gerecht zu werden, die das aufgrund der Beteiligung des Zentrums an Feldeinsätzen entstandene höhere Arbeitsvolumen mit sich bringt. Obwohl das Problem zum Teil durch zusätzliche Ressourcen gelöst werden könnte, erfordert es auch von seiten der Verwaltung einen größeren Energieeinsatz und ein stärkeres Eingehen auf die Vielfalt der Personalfragen. Eine Verwaltung, die ihre Mitarbeiter informiert, die bereit ist, ihnen zuzuhören und einen konstruktiven Dialog mit ihnen zu führen, ist gerade jetzt unverzichtbar, wenn aufgrund von Sorgen, die sich die Mitarbeiter um ihre Karriereaussichten machen, ein hoher Grad von Unruhe unvermeidlich ist.

     

    5. Büro des Koordinators der Vereinten Nationen für die humanitären Maßnahmen in Irak

    57. Das Büro des Koordinators der Vereinten Nationen für die humanitären Maßnahmen in Irak wurde eingerichtet, um die Durchführung der Resolution 986 (1995) des Sicherheitsrats zu erleichtern. Diese Resolution überträgt dem Rat die Verantwortung für vier Aufgaben, nämlich: a) den Verkauf von irakischem Erdöl und irakischen Erdölprodukten; b) den Kauf, die Bestätigung des Eintreffens in Irak und die Verteilung humanitärer Hilfsgüter; c) die Berichterstattung über die Zulänglichkeit und die gerechte Verteilung der humanitären Hilfsgüter; und d) die Einrichtung eines Treuhandkontos. In Anbetracht der außerordentlich hohen Einnahmenziele (etwa 1 Milliarde Dollar pro Quartal) und des komplexen Charakters der Aufgaben der Vereinten Nationen nach der Resolution stellte das aiad im Mai 1997 auf Ersuchen des Koordinators für humanitäre Maßnahmen einen örtlichen Rechnungsprüfer nach Irak ab, um mit dafür Sorge zu tragen, daß die auftragsgemäßen Aufgaben von dem Büro des Koordinators effizient und wirksam wahrgenommen werden.

     

    C. Beschaffungswesen

    1. Reform des Beschaffungswesens

    58. Das Beschaffungswesen ist nach wie vor ein sehr wichtiger Tätigkeitsbereich der Vereinten Nationen, über den die Organisation jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von über 500 Millionen Dollar beschafft. In Anbetracht seiner kostenmäßigen Bedeutung und der mit ihr verbundenen Risiken, so auch seiner Anfälligkeit für Betrug und Mißbrauch, zog das Beschaffungswesen auch weiterhin einen großen Teil der Aufmerksamkeit des aiad auf sich. Im Berichtszeitraum führte das aiad eine Prüfung durch, um die Fortschritte zu bewerten, die durch die Befolgung der Empfehlungen, die die Hochrangige Sachverständigengruppe für Beschaffung in ihrem Bericht vom Dezember 1994 abgegeben hatte, bei der Reform des Beschaffungswesens erzielt worden waren. Genauer gesagt sollen durch die Prüfung der derzeitige Stand der Durchführung der Reform ermittelt, die Qualität der Durchführung evaluiert, die Schwierigkeiten, auf die das Management bei der Durchführung der Reformen gestoßen ist, analysiert und soweit erforderlich Verbesserungen empfohlen werden. Die Prüfung konzentriert sich primär auf das Beschaffungswesen für die Friedenssicherung; sie wird sich mit mehreren konkreten Bereichen befassen, darunter mit der Ausrichtung des Managements, dem Wettbewerb, der Leistungsmessung, den Humanressourcen, den Lieferanten und der Organisation des Beschaffungswesens. Das aiad beabsichtigt, der Generalversammlung auf ihrer zweiundfünfzigsten Tagung über die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten.

     

    2. Auslagerung von Leistungen

    59. Auf Ersuchen der Generalversammlung nahm das aiad eine umfassende Überprüfung der Auslagerung von Leistungen vor, die sich auf Arbeitsbereiche am VN-Amtssitz, Dienststellen außerhalb der Zentrale und bei ausgewählten Friedenssicherungseinsätzen erstreckte (A/51/804, Anhang). Die Überprüfung, die auf der direkten Prüfung von über 25 Aufträgen und Dienstleistungen im Werte von über 100 Millionen Dollar aufbaute, zeigte, daß die Auslagerung bei richtiger Handhabung ein gutes Mittel zur Erzielung von Effizienz, Effektivität und Kosteneinsparungen sein kann. Wie aus der Untersuchung hervorging, kann Auslagerung nicht nur den Vereinten Nationen die Fachkenntnisse an die Hand geben, die sie zur Ergänzung der Kenntnisse ihres eigenen Personals benötigen, sondern es auch den Programmleitern ermöglichen, sich auf die Sacharbeit zu konzentrieren und den Kernaufgaben der Organisation nachzukommen. Der Bericht enthielt zahlreiche Bemerkungen und Empfehlungen zu Fragen wie der Notwendigkeit einer organisationsumfassenden Auslagerungspolitik; der fachgerechten Handhabung des Beschaffungsprozesses für die Auslagerung; der Standardisierung von Ausschreibungsformularen; einer besseren Ausbildung; einer besseren Bewertung der Leistung der Lieferanten durch die Programmleiter und der Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Auslagerung innerhalb der Hauptabteilung Verwaltung und Management mit dem Auftrag, mögliche Gebiete, die sich für eine Auslagerung eignen, aufzuzeigen und bei der Kosten-Nutzen-Rechnung behilflich zu sein. Die Leitung setzte das aiad davon in Kenntnis, daß sie sich die Empfehlungen zu eigen gemacht und Maßnahmen ergriffen habe, um die Leistung der Lieferanten stärker zu überwachen und in Zukunft mit einem standardisierten Ausschreibungsformular zu arbeiten.

     

    3. Lufttransportdienste

    60. Bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen des aiad gingen, zuerst im dritten Quartal des Jahres 1996, Meldungen betreffend die vorschriftswidrige Beschaffung von Lufttransportdiensten durch Mitarbeiter der Vereinten Nationen und betreffend unlauteres Verhalten eines Lieferanten und dessen Makler ein, wobei es um den Versuch ging, den Beschaffungsprozeß zu manipulieren und den Vereinten Nationen falsche bzw. irreführende Dokumente betreffend die Zulassung, die Lufttüchtigkeit und die Eintragung von Luftfahrzeugen zu übergeben.

    61. Nach einer längeren und umfassenden Untersuchung ließen sich keine Beweise für unvorschriftsmäßige Praktiken von Bediensteten der Vereinten Nationen bei der Beschaffung von Flugdiensten finden, weder bei Missionen noch im Sekretariat. Die Untersuchung ergab allerdings, daß mehrere Lieferanten unter Verstoß gegen Vorschriften der Vereinten Nationen und internationale Rechtsvorschriften zur Regelung des Luftverkehrs tätig waren. Es wurde außerdem festgestellt, daß die Vereinten Nationen gelegentlich die Dienste von Lieferanten in Anspruch nahmen, deren Sicherheits- und Wartungsprogramme fragwürdig waren; in einem Fall stellte die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) fest, daß sich ein Lieferant nicht an die grundlegenden internationalen Normen der Luftfahrt gehalten hatte. Bei einem weiteren Lieferanten stellte sich heraus, daß er den Vereinten Nationen falsche oder irreführende Dokumente betreffend die Eintragung, Lufttüchtigkeit und Zulassung von Luftfahrzeugen übergeben hatte, um sich Luftcharterverträge der Vereinten Nationen zu verschaffen.

    62. Ein weiterer Lieferant hatte sich, wie sich erwies, verschiedener Taktiken bedient, um sich bei der Ausschreibung für Luftcharterverträge einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen. Es wurde festgestellt, daß der Lieferant für unbegründete Beschwerden gegen Maßnahmen von Bediensteten der Vereinten Nationen betreffend Angelegenheiten im Zusammenhang mit Luftcharterverträgen gesorgt hatte, was zu unnötigen Verzögerungen sowie zu Verwirrung und Mißtrauen zwischen bestimmten Lieferanten und Bediensteten der Vereinten Nationen führte. Bei der Untersuchung wurden außerdem Probleme bei der Bearbeitung der Lieferantenrechnungen festgestellt. Es wurden Empfehlungen abgegeben, die bei der Verwaltung von Luftcharterverträgen und -operationen der Vereinten Nationen sowohl am Amtssitz als auch bei Missionen behilflich sein sollen.

    63. Auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen empfahl das aiad den Fachabteilungen, die mit Luftfahrt-Angelegenheiten zu tun haben, Maßnahmen zur Streichung derjenigen Lieferanten aus dem Verzeichnis der genehmigten Lieferanten zu ergreifen, die gegen Vorschriften der Vereinten Nationen und des internationalen Luftrechts verstoßen hatten. Die Hauptabteilungen haben den Lieferanten von den Feststellungen des aiad in Kenntnis gesetzt. Der Lieferant wird Gelegenheit erhalten, sich weiter zu diesen Fragen zu äußern, bevor eine endgültige Entscheidung über die Entfernung seines Namens aus dem Lieferantenverzeichnis gefaßt wird.

     

    4. Kantinenbetriebe

    Kantinenbetriebe am Amtssitz

    64. Auf Ersuchen der Generalversammlung prüfte das aiad die Leitung der Kantineneinrichtungen am Amtssitz, die von einem Auftragnehmer seit 1986 im Rahmen einer Gewinn- und Verlustbeteiligung betrieben werden (A/51/802, Anhang). Insgesamt wurde bei der Prüfung festgestellt, daß die bestehende Regelung zwar zur Vermeidung finanzieller Verluste beigetragen hatte, daß sich jedoch der Wunsch der Versammlung nach einer kostendeckenden Tätigkeit der Kantinenbetriebe nicht erfüllt hatte. Dem Auftragnehmer wurde erlaubt, sämtliche Gewinne einzubehalten, ohne den Vereinten Nationen die Kosten für den Unterhalt der Kantineneinrichtungen zu erstatten. Auf diese Weise behielt der Auftragnehmer zwischen 1986 und 1996 bei begrenzten Kapitalinvestitionen Gewinne von 12 Millionen Dollar ein, während die Vereinten Nationen gleichzeitig die Kantinenbetriebe subventionierten.

    65. Bei der Prüfung wurden außerdem mehrere weitere Mängel in Bereichen wie der Überwachung der Geschäftstätigkeit und der Leistung des Auftragnehmers, bei den Hygieneinspektionen und der Auswahl der Lieferanten festgestellt. Zur Behebung dieser Probleme wurden in dem Bericht eine Reihe von konkreten Empfehlungen ausgesprochen, die in dem neuen Kantinenvertrag von 1997 volle Berücksichtigung gefunden haben. Nach dem neuen Vertrag wird der Auftragnehmer den Vereinten Nationen die mit den Kantineneinrichtungen und der Kantinenausrüstung verbundenen Kosten erstatten, erhebliche Infrastrukturverbesserungen vornehmen und den Vereinten Nationen einen Anteil des Bruttoumsatzes, mindestens jedoch 500.000 Dollar pro Jahr, überlassen.

    Disziplinaruntersuchungen

    66. Im August 1996 erhielt die Sektion Disziplinaruntersuchungen eine Meldung, wonach sich ein Lieferant für Kantinendienste bei Friedenssicherungseinsätzen Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen von beträchtlichem Wert widerrechtlich angeeignet hatte. Ermittler in Nairobi und New York beschafften zusätzliche Informationen, die die ursprüngliche Meldung unterstützten und aus denen weiter hervorging, daß sich die entwendeten Ausrüstungsgegenstände an Bord mehrerer Schiffe des Lieferanten befanden, die in Mombasa (Kenia) festgehalten wurden. Diese Informationen wurden der kenianischen Polizei zur Verfügung gestellt, die sofort Ermittlungen einleitete. Zur Unterstützung der polizeilichen Ermittlungen bildete das aiad ein Fünf-Mann-Team, bestehend aus Mitarbeitern des Amtes, der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze und des Büros der Vereinten Nationen in Nairobi, um der kenianischen Polizei während eines sechswöchigen, logistisch schwierigen Einsatzes in Mombasa bei der Identifizierung und Wiedererlangung der Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen behilflich zu sein. Mit Hilfe der Datenbanken der Vereinten Nationen, der genauen Kenntnis der Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen, über die die Teammitglieder verfügten, und der erforderlichen logistischen Fachkenntnisse, die die dem Fall zugeteilten Mitarbeiter der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze mitbrachten, gelang es der kenianischen Polizei, bei der Durchsuchung der Schiffe des Lieferanten Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen, einschließlich Fahrzeugen und Tanktainern, in einem eher niedrig angesetzten Wert von etwa 400.000 Dollar sicherzustellen.

    67. Die aiad-Ermittler stellten der kenianischen Polizei für alle Gegenstände Eigentumsnachweise der Vereinten Nationen sowie ausführliche Erklärungen aller Teammitglieder betreffend die Identifizierung und Wiedererlangung der beschlagnahmten Gegenstände zur Verfügung. Nach einer Überprüfung der Strafsache durch den Direktor der kenianischen Kriminalpolizei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft Kenias zugeleitet, die ihn annahm. Strafanzeige wurde erstattet. Das aiad dankte dem Direktor der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze für seine Unterstützung und die Unterstützung seiner Mitarbeiter, die so maßgeblich zu dieser erfolgreichen Wiederbeschaffungsoperation beigetragen hatten, sowie dem Büro der Vereinten Nationen in Nairobi für die Bereitstellung der Sachkenntnis eines seiner Mitarbeiter in Nairobi.

    68. Einschlägige Erkenntnisse aus dieser Untersuchung wurden darüber hinaus dem Bereich Rechtsangelegenheiten zur Verfügung gestellt, um bei dem von dem Lieferanten angestrengten Schiedsverfahren behilflich zu sein. Die Vereinten Nationen erkannten zwar an, daß dem Lieferanten nach dem Vertrag bestimmte Gelder geschuldet wurden, doch überschritt die Forderung des Lieferanten in Höhe von 30 Millionen Dollar diesen Betrag bei weitem. Die im Laufe der Untersuchung gesammelten Beweismittel wurden wirksam eingesetzt. Der Schiedsspruch belief sich schließlich auf weniger als ein Drittel des geforderten Betrages.

     

    5. Örtliche Ausschüsse für Aufträge des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

    69. Örtliche Ausschüsse für Aufträge werden vom Amtssitz-Ausschuß für Aufträge zum Kauf bestimmter Güter und Dienstleistungen von örtlichen und/oder regionalen Lieferanten, normalerweise bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Dollar, ermächtigt. Eine Prüfung durch das aiad zeigte, daß die Tätigkeit der örtlichen Ausschüsse und die Überwachung durch den Amtssitz-Ausschuß weiter verbessert werden müssen. In einem Fall genehmigte ein örtlicher Ausschuß ohne Wissen des Amtssitz-Ausschusses im Rahmen von Notverfahren 36 Käufe im Werte von 5,3 Millionen Dollar. In einem anderen Fall war der örtliche Ausschuß nach Ablauf der ihm übertragenen Ermächtigung weiterhin tätig, da der Amtssitz-Ausschuß örtliche Ausschüsse erst nach dem tatsächlichen Ablaufdatum vom Erlöschen der Ermächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Das aiad empfahl eine bessere Berichterstattung und Überwachung; die Prüfung der Frage, ob ein Beschaffungsbeamter vorübergehend zu Büros mit neu geschaffenen örtlichen Ausschüssen abgestellt werden solle; sowie die Unterrichtung der örtlichen Ausschüsse vor Ablauf ihrer Ermächtigung. Das Flüchtlingsamt hat Abhilfemaßnahmen getroffen, und seit dem 1. Januar 1997 müssen alle örtlichen Ausschüsse für Aufträge dem Amtssitz-Ausschuß für Aufträge vierteljährlich Bericht erstatten.

     

    D. Probleme bei der Schaffung neuer Organe

    1. Allgemeine Bemerkungen

    70. Wie im Vorjahresbericht bereits erörtert, haben die Mitgliedstaaten in den letzten Jahren in großem Umfang auf die Vereinten Nationen als eine Institution zurückgegriffen, die ihnen behilflich ist, mit den neuen Herausforderungen und Problemen fertig zu werden, denen die internationale Gemeinschaft gegenübersteht und die häufig die Schaffung neuer Organe erfordern. Aus der Perspektive der Aufsicht ist die Anlaufphase der Tätigkeit eines neuen Organs angesichts von Faktoren wie Zeitdruck, mangelndem Fachwissen, unzureichender Planung und unzureichenden Mittelzuweisungen besonders risikoträchtig. Das aiad widmete daher bei seinen Prüfungen den neu geschaffenen Organen weiterhin vorrangige Aufmerksamkeit, mit dem Ziel, Probleme möglichst frühzeitig aufzuzeigen und auszuräumen. Wie in dem vorangehenden Berichtszeitraum widmete das aiad ein gut Teil seiner Anstrengungen auf diesem vorrangigen Arbeitsgebiet den beiden internationalen Gerichten für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda.

     

    2. Internationales Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien

    71. Auf Ersuchen der Generalversammlung (Resolution 50/212 C) evaluierte das aiad den im Entwurf des Haushaltsplans des Gerichts für 1997 ausgewiesenen Mittelbedarf von 68,7 Millionen Dollar, der mit 33,3 Millionen Dollar eine 94prozentige Steigerung gegenüber den für 1996 bewilligten Haushaltsmitteln und zusätzliche 197 Dienstposten auswies. Im aiad-Bericht (A/51/824, Anhang) wurden Haushaltsreduzierungen von mindestens 6 Millionen Dollar aufgrund von unbegründeten und doppelt ausgewiesenen Anträgen auf Planstellen und Ansätzen für unnötige Ausgaben aufgezeigt. Zusätzliche Einsparungen von 5,5 Millionen Dollar könnten erzielt werden, wenn Alternativen zum Bau und zur Ausstattung eines zweiten Gerichtssaales (zum Beispiel durch die Abhaltung zweier Sitzungen im bestehenden Gerichtssaal) in vollem Umfang ins Auge gefaßt würden. Weitere Haushaltsreduzierungen ließen sich durch die Prüfung möglicher operativer Verbesserungen wie der Auslagerung erzielen. Die vom Generalsekretär vorgelegten revidierten Haushaltsansätze berücksichtigen den größten Teil dieser Empfehlungen.

     

    3. Internationales Strafgericht für Ruanda

    72. Mit ihrer Resolution 50/213 C vom 7. Juni 1996 ersuchte die Generalversammlung das aiad darum, eine Prüfung des Internationalen Strafgerichts für Ruanda vorzunehmen, um Probleme aufzuzeigen und Maßnahmen zur effizienteren Ressourcenverwendung zu empfehlen, und der einundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung über seine Erkenntnisse Bericht zu erstatten. Zur Zeit der Verabschiedung der Resolution hatte das aiad bereits mehrere Beschwerden betreffend Mängel und Unregelmäßigkeiten in der Tätigkeit des Strafgerichts erhalten. Im Oktober und November 1996 wurde ein Team von Rechnungsprüfern und Ermittlern nach Kigali und Aruscha entsandt, mit dem Auftrag, mit leitenden Bediensteten des Gerichts und anderen Mitarbeitern sowie mit abgestellten Sachverständigen Gespräche zu führen und am Ort Inspektionen der Gebäude und Einrichtungen durchzuführen. Zusätzliche Gespräche wurden mit Sekretariatsbediensteten am Amtssitz und mit derzeitigen und ehemaligen Bediensteten des Gerichts geführt. Seither sind einige der wichtigsten Probleme angegangen worden, und in einer Reihe von Schlüsselbereichen wurden bereits Abhilfemaßnahmen getroffen.

    73. Der Bericht (A/51/789, Anhang) bestätigte zwar nicht die behaupteten korrupten Praktiken, wie Nepotismus, Rassismus und die mißbräuchliche Verwendung von Mitteln durch die Führungskräfte, doch legte er Managementfehler und gravierende Mängel in fast allen Tätigkeitsbereichen des Gerichts offen. Die Situation in Aruscha und in Kigali war seit Schaffung des Gerichts schwierig, was insbesondere zurückzuführen war auf kurzfristige Finanzierungsregelungen, die die Tätigkeit des Gerichts beeinträchtigten und es ihm nur bedingt ermöglichten, erfahrene Mitarbeiter einzustellen, sowie auf den Beschluß, die Anklagebehörde und die anderen Organe des Gerichts an verschiedenen Orten unterzubringen, ein Faktor, der die Kommunikation zwischen beiden Stellen behindert und zu den gespannten Beziehungen zwischen Anklagebehörde und Kanzlei beigetragen hat.

    74. Das Team von Ermittlern und Rechnungsprüfern fand Anzeichen dafür, daß die administrativen Unterstützungsfunktionen weder effizient noch effektiv, und in einigen Fällen nahezu gar nicht, wahrgenommen wurden. Zu den Feststellungen des Berichts gehören unter anderem folgende:

    1. Die Vorschriften der Vereinten Nationen für das Beschaffungs-, Personal- und Finanzwesen wurden mißachtet;

    2. Die Finanzabteilung verfügte nicht über ein Rechnungssystem und konnte keine Berichte über die Mittelzuweisung erstellen; dies bedeutete, daß weder die Kanzlei noch der Amtssitz der Vereinten Nationen Informationen über die Haushaltsausgaben hatten;

    3. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen verfügten nicht über die erforderlichen Qualifikationen;

    4. In Kigali behinderte die Nichtdelegation von Befugnissen zusammen mit einem gravierenden Mangel an Fahrzeugen, Computern und anderen Ausrüstungsgegenständen und Verbrauchsgütern für Anwaltskanzleien die Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit.

    75. Viele der aufgeworfenen Probleme hätten sich vermeiden lassen können, wenn die Leitung der Kanzlei und der Anklagebehörde die erforderlichen Schritte unternommen hätten, das heißt, wenn sie

    1. die Vorschriften und Verwaltungsvorschriften der Vereinten Nationen sowie die üblichen Managementpraktiken betreffend die Erteilung von Arbeitsanweisungen an die Bediensteten und die Kommunikation mit ihnen und Dritten hinsichtlich der Ziele und Terminpläne des Gerichts befolgt hätten;

    2. die jedem Organ eigene gesonderte und ausdrücklich zugewiesene Autorität und Aufgabenstellung gewahrt hätten, insbesondere im Verhältnis zwischen der Kanzlei und der Anklagebehörde; und

    3. Strategien und Mechanismen zur Erreichung dieser Ziele und zur transparenten Beilegung interner Streitigkeiten entwickelt hätten.

    76. Vieles von dem, was der Kanzler erreicht hat, kam unter schwierigen Umständen und ohne den nötigen Rückhalt des Amtssitzes zustande. Dem aiad wurde mehrfach von Sekretariatsmitarbeitern und -amtsträgern bedeutet, daß keine der Hauptabteilungen des Sekretariats für das Gericht zuständig sei. Infolgedessen erhielt das Gericht nicht die Anleitung und Unterstützung, die es gebraucht hätte.

    77. Das aiad ist der Auffassung, daß dieses Problem auf ein Mißverständnis bzw. zumindest auf eine zu enge Auslegung des Ersuchens des Sicherheitsrats zurückzuführen ist, das Gericht als unabhängiges Organ einzurichten. Die richterliche Unabhängigkeit des Gerichts steht außer Frage, doch ist das Gericht unter der Aufsicht der Vereinten Nationen tätig, wird von ihnen finanziert und unterliegt daher ihren Vorschriften und ihrer administrativen Aufsicht. Mit der Verantwortung für die Schaffung des Gerichts übernahmen die Vereinten Nationen auch die Verantwortung dafür, zu gewährleisten, daß es wirksam tätig sein konnte, unter Berücksichtigung des Ziels des Gerichts, diejenigen Personen gerichtlich zu belangen, die für Völkermord und andere systematische, weitverbreitete und flagrante Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Ruanda verantwortlich sind.

    78. Im Februar berief der Generalsekretär eine Zusammenkunft hochrangiger Amtsträger des Gerichts und des Sekretariats ein, um den aiad-Bericht zu erörtern, und formulierte Maßnahmen zur Behebung der Situation, so auch durch die Ernennung neuer Verwalter.

    79. Im September 1997 sollte ein aiad-Team von Rechnungsprüfern und Ermittlern nach Aruscha und Kigali reisen, um festzustellen, welche Fortschritte bei der Umsetzung der in dem Bericht abgegebenen Empfehlungen erzielt werden.

     

    4. Sonderkoordinator der Vereinten Nationen in den besetzten Gebieten

    80. Eine Prüfung des Büros des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen in den besetzten Gebieten ergab, daß die Koordinierungs- und fachlichen Ziele des Büros im großen und ganzen zwar erreicht worden waren, daß jedoch eine formelle Vereinbarung mit der Palästinensischen Behörde geschlossen werden muß, um einen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Sonderkoordinators zu schaffen. Ferner mußte das Büro des Sonderkoordinators für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf in den besetzten Gebieten gekaufte Güter und Dienstleistungen Sorge tragen. Die Leitung ist den Empfehlungen des aiad für diese Bereiche gefolgt und hat inzwischen Maßnahmen zum Abschluß formeller Vereinbarungen mit der Palästinensischen Behörde eingeleitet. Das aiad empfahl dem Büro, dessen Leitung der Empfehlung folgte, außerdem, die organisatorischen Regelungen für die Bereitstellung verwaltungstechnischer Unterstützung zu überprüfen, die Kontrolle über die Genehmigung von Überstunden, Dienstreisen und den Gebrauch von Fahrzeugen zu verstärken, die Büroräumlichkeiten besser zu organisieren und zu planen und Überschneidungen mit Tätigkeiten anderer Organisationen der Vereinten Nationen zu vermeiden.

     

    5. Internationale Meeresbodenbehörde

    81. Im November und Dezember 1996 wurde im Einklang mit der Resolution 48/263 der Generalversammlung vom 28. Juli 1994 eine Prüfung der Ausgaben der Internationalen Meeresbodenbehörde vorgenommen. Aus der Prüfung gingen keine größeren Probleme hervor, doch sind Verbesserungen bei der Ausgabenkonsolidierung und der fristgerechten Einstellung von Mitarbeitern vonnöten.

     

    6. Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt

    82. Eine Prüfung des im Februar 1996 in Montreal (Kanada) eingerichteten Sekretariats ergab, daß in allen geprüften Bereichen erhebliche Managementprobleme im Hinblick auf die Aufnahme von Verwaltungstätigkeiten bestanden. Zur Behebung dieser Probleme werden beträchtliche Anstrengungen erforderlich sein. Die Verwaltungs- und Finanzverfahren standen häufig nicht im Einklang mit den Vorschriften der Vereinten Nationen, und die internen Kontrollen waren unzureichend. Hinsichtlich des Finanzmanagements erwies die Prüfung beispielsweise, daß die Kapazitäten zur Mittelbeschaffung ausgebaut und die Kassenverwaltung verbessert werden müssen. Verbesserungen im Beschaffungswesen, wo die Vorschriften der Vereinten Nationen nicht befolgt wurden, waren erforderlich, sowie im Bereich Dienstreisen, in dem die Verfahren noch nicht festgelegt worden waren und einige Dienstreisen nicht hinlänglich gerechtfertigt worden waren. Nach Auffassung des aiad können auch durch die gemeinsame Nutzung bestimmter Verwaltungsdienste mit anderen am Ort ansässigen Organisationen der Vereinten Nationen Verbesserungen erzielt werden.
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