II.
Schwerpunkte der Aufsichtsmaßnahmen
A. Friedenssicherung
1. Prüfung von Friedenssicherungseinsätzen
19. Neben den Prüfungen verschiedener Tätigkeiten der Hauptabteilung
Friedenssicherungseinsätze am Amtssitz wurden während des Berichtszeitraums
bei den folgenden Missionen im Feld Prüfungen durchgeführt:
- Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF)
- Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien,
die Baranja und Westsirmien (UNTAES)
- Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina (UNMIBH)
- Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNPREDEP)
- Versorgungsbasis der Vereinten Nationen
- Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (UNFICYP)
- Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL)
- Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstands
(UNTSO)
- Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung
(UNDOF)
- Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien (UNOMIG)
- Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait
(UNIKOM)
- Sicherheitskontingent der Vereinten Nationen in Irak/Verwaltungseinheit
der Vereinten Nationen in Bagdad (UNGCI/UNAUB)
- Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen in Indien und
Pakistan (UNMOGIP)
- Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara
(MINURSO)
- Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola III (UNAVEM
III)
- Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR)
- Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Haiti (UNSMIH)
- Verifikationsmission der Vereinten Nationen in Guatemala (MINUGUA).
20. Örtliche Rechnungsprüfer des aiad bei den UNPF, der UNTAES,
der UNAVEM III und der UNSMIH sorgten außerdem für eine kontinuierliche
Prüfung dieser Friedenssicherungsmissionen.
a) UNPF
21. Das aiad beschäftigte sich bei seinen Prüfungen vornehmlich
mit der Liquidation der UNPF und der Aussonderung VN-eigenen Materials
mit einem Anschaffungswert von mehr als 430 Millionen Dollar. Insgesamt
ergaben die Prüfungen, daß der Liquidationsprozeß geregelt
ablief und die Materialdisposition buchhalterisch angemessen erfaßt
wurde. Durch ihre laufende Überwachung des Fortgangs der Liquidation
der UNPF konnten die aiad-Prüfungsteams die Aufmerksamkeit der Leitung
auf Problembereiche lenken, so daß diese rechtzeitig Abhilfemaßnahmen
ergreifen konnte. Nach Anlaufen des Liquidationsprozesses der UNPF befand
das aiad beispielsweise, daß die UNPF mit Nachdruck zur Einziehung
ihrer umfangreichen ausstehenden Forderungen schreiten müßten,
und half ihnen durch entsprechende Maßnahmenempfehlungen, ihre diesbezüglichen
Bemühungen zu verbessern.
22. Die aiad-Prüfer stellten fest, daß zum Zeitpunkt der
Liquidation der Mission noch ein enormer Rückstand von etwa 11.000
bei dem Untersuchungsausschuß anhängigen Fällen existierte,
da während der Frühphase der Mission die wesentliche Aufgabe
der Fallbearbeitung weitgehend vernachlässigt worden war. Das aiad
empfahl der Leitung, die Prioritäten bei den verbleibenden Fällen
neu zu bewerten und sicherzustellen, daß bei anderen Missionen die
bei Untersuchungsausschüssen anhängigen Fälle bereits frühzeitig
behandelt werden. Dank der von den UNPF sofort eingeleiteten Abhilfemaßnahmen
waren Ende Februar 1997 alle Fälle abgeschlossen. Das aiad stellte
darüber hinaus fest, daß die beiden zur Unterstützung
der Missionen im ehemaligen Jugoslawien eingesetzten Flugzeuge nicht genügend
ausgelastet waren und daß der Bedarf an Lufttransporten bei wesentlich
geringeren Kosten mit nur einem Flugzeug gedeckt werden konnte. Außerdem
stellten die Rechnungsprüfer ein in Erwägung gezogenes, mit
Kosten von beinahe 1 Million Dollar verbundenes Vorhaben zur kommerziellen
Entsorgung von 140 gepanzerten Mannschaftstransportwagen sowie einen Vertrag
zur Entsorgung unbrauchbarer scharfer Munition zu Kosten von etwa 90.000
Dollar in Frage. Die Leitung konnte erhebliche Einsparungen erzielen,
indem sie einen Vertrag mit einem Schrotthändler schloß, um
die Mannschaftstransportwagen zu entsorgen, und bei der Entsorgung der
Munition regierungsseitige Hilfe in Anspruch nahm.
b) UNTAES
23. Der örtliche Rechnungsprüfer und anreisende Prüferteams
kamen bei ihren Prüfungen zu dem Schluß, daß die Tätigkeit
der UNTAES zwar auftragsgemäß wahrgenommen worden war, daß
die verfügbaren Ressourcen jedoch kostenwirksamer und wirtschaftlicher
hätten eingesetzt werden können. Das aiad stellte fest, daß
die UNTAES bei der Veranschlagung von Mitteln für die Anmietung von
Räumlichkeiten nicht der Tatsache Rechnung trug, daß den Vereinten
Nationen nahezu alle Einrichtungen und Räumlichkeiten unentgeltlich
zur Verfügung gestellt wurden, nachdem die UNTAES die örtlichen
Behörden mit Erfolg zur unentgeltlichen Bereitstellung dieser Räumlichkeiten
hatte bewegen können. Die UNTAES stimmte zu, die beantragten Mittel
für die Anmietung von Räumlichkeiten anzupassen, und der entsprechende
Posten im Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum
1996-1997 wurde um 4 Millionen Dollar gekürzt. Abfallbeseitigungsaufträge
wurden ohne Ausschreibung vergeben, und die von Ortskräften erbrachten
Kantinen- und Reinigungsdienste hätten über Dienstleistungsaufträge
wirtschaftlicher erbracht werden können. Die Mission operierte zu
stark mit Barzahlungen und holte für die Verwaltung von Mitteln,
die ihr von der Regierung Kroatiens zur Bestreitung von Gehaltszahlungen
und anderen Zahlungen an örtliche Behörden im Missionsgebiet
anvertraut worden waren, nicht die Genehmigung des Controllers ein. Die
UNTAES hat seither die Verträge neu ausgehandelt und von den Lieferanten
die Annahme von Schecks oder Überweisungen verlangt. Bei der Entgegennahme
und Auslieferung von Treibstoff wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt,
und das aiad empfahl, die internen Kontrollen über die Entgegennahme
und Lagerung von Treibstoff zu verstärken und alle Abläufe im
Zusammenhang mit Treibstoffen vermehrt ziviler Kontrolle zu unterstellen.
Ebenso bedurfte auch die Lieferung von Lebensmitteln im Rahmen des Verpflegungsvertrags
der Mission genauerer Überwachung. Darüber hinaus ergaben die
Prüfungen die Notwendigkeit einer Umverteilung der Fahrzeuge innerhalb
der Mission, um den Militärbeobachtern die wirksame Erfüllung
ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die Leitung stimmte den Feststellungen
der Prüfer im allgemeinen zu und ergriff geeignete Maßnahmen
zur Umsetzung ihrer Empfehlungen.
c) Versorgungsbasis der Vereinten Nationen
24. Die Vereinten Nationen haben erhebliche Ressourcen in die Einrichtung
der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) investiert.
Wie aus einem vor kurzem unterbreiteten Bericht an die Generalversammlung
(A/51/803, Anhang) hervorgeht, hält das aiad das Konzept einer Versorgungsbasis
für sinnvoll, wenn diese effizient und wirksam verwaltet wird. Die
Prüfungen des aiad ergaben jedoch, daß die Versorgungsbasis
ihre genehmigte Aufgabe, nämlich die Verwaltung überschüssigen
Materials und die Bereithaltung einsatzbereiter Ausstattungssätze
für den Beginn von Missionen, nicht erfüllt hat. Konkret führte
die Basis keine technische Bewertung der Ausrüstung durch, hatte
noch keine angemessenen Inventurverfahren eingeführt, die Ausstattungssätze
waren unvollständig, und für neue und erweiterte Missionen wurden
nur begrenzte Dienstleistungen erbracht. Ein Großteil des gelagerten
Materials war in schlechtem Zustand, und die Versorgungsbasis hatte nur
wenig zur Abschreibung solchen Materials unternommen. Diese Probleme waren
hauptsächlich auf eine ungeeignete Organisationsstruktur sowie auf
unzureichende personelle und finanzielle Ressourcen zurückzuführen.
Das aiad riet davon ab, die Funktionen der Versorgungsbasis ohne vorherige
sorgfältige Kostenanalyse und Genehmigung durch die beschlußfassenden
Organe auszuweiten. Zu den wichtigsten Empfehlungen gehörten verstärkte
Bemühungen um die Vervollständigung der Ausstattungssätze,
die rasche Durchführung technischer Prüfungen, um die Einsatzfähigkeit
der Ausrüstungen festzustellen, und die Gewährleistung dessen,
daß nur Ausrüstungen zu der Versorgungsbasis transportiert
werden, die künftig auch zum Einsatz gelangen werden.
d) UNAVEM III
25. Die Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfer und ein
anreisendes Prüfungsteam ergab Schwächen bei den Kontrollen in
den Bereichen Beschaffungswesen, Verwaltung von Aufträgen, Verwaltung
der Räumlichkeiten und der Kommunikationseinrichtungen. Schwere Verstöße
gegen die Finanzordnung und die Finanzvorschriften kamen ebenso vor wie
Unrechtmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten beim Beschaffungsprozeß
und verursachten der Organisation erhebliche Verluste. Die Prüfung
ergab, daß die Aufteilung von Anforderungen die Umgehung der üblichen
Beschaffungsverfahren und der Prüfung durch den Ausschuß für
Aufträge ermöglichte. Güter wurden über eine begrenzte
Gruppe von Zwischenhändlern zu überhöhten Preisen beschafft.
Zahlungen wurden verlangt und genehmigt, ohne daß die erforderlichen
Wareneingangs- und -kontrollberichte eingeholt worden wären. Die Annahme
verspätet eingegangener, mangelhafter und unter der Bestellmenge liegender
Güter von einem Lieferanten hatte Überzahlungen in Höhe von
288.000 Dollar und Verluste in Höhe von 980.000 Dollar zur Folge. Auch
bei der Charterung eines Luftfahrzeugs wurden gravierende Unregelmäßigkeiten
festgestellt.
26. Schwachpunkte bei der internen Kontrolle führten zu ausgedehntem
Mißbrauch der Kommunikationseinrichtungen und zu ungerechtfertigten
Zahlungen an einen Lieferanten. Im Zusammenhang mit der Verschiffung kontingenteigener
Ausrüstungsgegenstände zahlte die Mission Verladegebühren
in Höhe von 667.000 Dollar, die eigentlich der Betreiber des Schiffes
hätte tragen müssen. Verwaltungsfehler führten darüber
hinaus zu nicht rückforderbaren Verlusten in Höhe von 241.000
Dollar für die Anmietung von Bussen. Eine überhöhte Verbindlichkeit
von 113.000 Dollar für die Anmietung von Unterbringungsmöglichkeiten
konnte aufgrund des Rates des örtlichen Rechnungsprüfers abgewendet
werden. Das aiad empfahl der Leitung, die Beschaffungsstelle besser zu
organisieren, die für Unregelmäßigkeiten und Verluste
verantwortlichen Personen zu ermitteln, die internen Kontrollen zu stärken
und die Lieferanten neu zu registrieren. Das aiad wurde wie folgt unterrichtet:
"Die Leitung ist diesen Empfehlungen nachgekommen. Eine Reihe von Untersuchungsausschüssen
sind eingerichtet worden, um die Umstände der Unregelmäßigkeiten
bei Beschaffungsvorgängen und des Mißbrauchs von Kommunikationseinrichtungen
zu prüfen, und behauptete Dienstvergehen werden weiter untersucht
und überprüft, um genau festzustellen, wer die Verantwortlichen
sind, damit Disziplinarmaßnahmen getroffen werden können".
e) UNAMIR
27. Schwächen bei der Kontrolle wirkten sich negativ auf die Liquidation
der Mission aus und zogen Verluste für die Organisation nach sich.
Zu den Schwächen beim Finanzmanagement gehörten Verzögerungen
bei der Bankkontenabstimmung und der Finanzberichterstattung sowie das
Fehlen einer ordnungsgemäßen Analyse und Kontrolle ausstehender
Forderungen und Verbindlichkeiten. Darüber hinaus waren Unzulänglichkeiten
bei der Verwaltung und Kontrolle von Nichtverbrauchsgütern zu verzeichnen.
Unzuverlässige Inventarunterlagen beeinträchtigten die vorgesehene
Verteilung des Materials der UNAMIR. Auch bei der Bewertung der kontingenteigenen
Ausrüstungsgüter zu Erstattungszwecken traten Unzulänglichkeiten
auf. Drei Kontingente hatten die Mission ohne Anfangs- oder Endbestandsinventur
verlassen, was eine rechnungsprüferische Verifikation ihres Bestands
an Ausrüstungsgütern unmöglich machte.
28. Überbestellungen von Verpflegungsrationen und die daraus entstandenen
Verluste von über 600.000 Dollar hätten durch bessere Kontrolle
vermieden werden können. Auch hätten erhebliche Kosteneinsparungen
erzielt werden können, wenn bei den anschließenden Verpflegungsverträgen
tägliche, an den Truppenkontingenten ausgerichtete Obergrenzen festgesetzt
worden wären. Die Vereinbarungen über Speditionsleistungen wurden
für unbefriedigend befunden. Die Leitung hatte zwar die vom aiad
empfohlenen Abhilfemaßnahmen eingeleitet, doch ergab eine Folgeprüfung
des Standes der Liquidation der Mission Verzögerungen und andere
Probleme, mit denen sich die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze
auseinandersetzen und die sie überwachen muß.
f) UNSMIH
29. Der örtliche Rechnungsprüfer erfaßte bei seinen
Prüfungen die Bereiche Personal- und Finanzmanagement, Beschaffungswesen,
Verwaltung von Vermögensgegenständen und Kommunikationseinrichtungen.
Auf dem Gebiet des Beschaffungswesens gab der örtliche Rechnungsprüfer
mehrere Empfehlungen zur Verbesserung der Vertragsbedingungen und der
Verwaltung von Aufträgen ab. Eine Prüfung des Kommunikationswesens
ergab, daß ein Fernmeldetechniker der UNSMIH einigen Bediensteten
nicht genehmigte internationale Leitungen geschaltet und in einigen Fällen
auf nicht ordnungsgemäße Weise die Telefongebühren gesenkt
hatte. Daraufhin beschloß die Leitung, den im Februar 1997 auslaufenden
Vertrag des Technikers nicht zu verlängern.
30. Der örtliche Rechnungsprüfer befaßte sich außerdem
mit Fragen, die im Zusammenhang mit dem Anteil der Organisation der amerikanischen
Staaten an den Gemeinkosten der Internationalen Zivilmission in Haiti
auftraten. Nach der Prüfung dieser Kosten stimmte die Organisation
der amerikanischen Staaten der Begleichung ihres Anteils an den bis zum
31. Dezember 1996 entstandenen Kosten zu. Im Zusammenhang mit der Übertragung
der Verwaltung des "Treuhandfonds zur Bereitstellung von Gütern und
Dienstleistungen für das internationale Polizeibeobachterprogramm
und andere Sonderaufgaben in Haiti" an das UNDP zum 1. April 1997 waren
außerdem die direkten Ausgaben aus dem Fonds Gegenstand einer Prüfung.
Die Prüfung erbrachte die Gewähr, daß die Ausgaben ordnungsgemäß
verwendet wurden und zur Erreichung der Ziele des Fonds beitrugen.
g) MINUGUA
31. Schwächen bei der internen Kontrolle führten dazu, daß
die Ressourcen der Organisation unwirtschaftlich genutzt und die Vorschriften
der Vereinten Nationen für das Beschaffungswesen nicht eingehalten
wurden. Die Prüfung ergab, daß Materialanforderungen und Bestellungen
teilweise im nachhinein ausgestellt wurden; Möbel und Kommunikationsausrüstung
wurden ohne Submissionsverfahren beschafft; Bedienstete erhielten ihnen
nicht zustehende Unterhaltszulagen für Feldeinsätze für
Zeiten, in denen sie sich nicht im Missionsgebiet aufhielten bzw. nicht
mehr bei der Mission im Einsatz waren. Im Zuge der Verlegung des Hauptquartiers
der MINUGUA stiegen die monatlichen Kosten auf mehr als das Doppelte,
und es wurden Renovierungsarbeiten für über 225.000 Dollar durchgeführt.
Von seiten der Mission wurde geltend gemacht, daß der Anstieg der
Mietkosten und die Renovierungen gerechtfertigt seien, da der Personalbestand
zugenommen habe und am vorherigen Standort keine zusätzlichen Räumlichkeiten
hätten angemietet werden können. Den Empfehlungen des Prüfers
folgend, ergriff die Leitung Abhilfemaßnahmen und verlegt derzeit
das Hauptquartier der MINUGUA an einen neuen Standort, um die nunmehr
günstigeren Mieten zu nutzen.
2. Managementberatungsdienste
32. Während des Berichtszeitraums wurde das aiad gebeten, im Zusammenhang
mit drei von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze durchgeführten
Projekten Managementberatungsdienste zu leisten. Beratungsdienste unterscheiden
sich insofern von Prüfungsaufträgen, als sie ausschließlich
auf Ersuchen des Klienten eingeleitet werden und dazu dienen, das Management
bei der Entscheidungsfindung zu beraten. Es folgt eine kurze Beschreibung
dieser Aufträge.
Projekt "Materialverwaltung"
33. 1996 hatte die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ein
Projekt eingeleitet, in dessen Rahmen die Verwaltung der Bestände
von Nichtverbrauchsgütern überprüft werden sollte, die
bei Friedenssicherungseinsätzen in der ganzen Welt Verwendung finden
bzw. in der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien)
gelagert sind. Das aiad-Beratungsteam gewährte technische Beratung
im Hinblick auf den Projektansatz, die Methodik für die Systemkonzeption
und das Projektmanagement.
Arbeitsgruppe für die Unterhaltszulage für Feldeinsätze
34. Beratungsdienste wurden der gemeinsamen Arbeitsgruppe gewährt,
die der Bereich Personalwesen und -management und die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze
gebildet hatten, um die Regeln für die Unterhaltszulage für
Feldeinsätze zu straffen und zu klären und dafür ein neues
System zu schaffen. Das aiad-Beratungsteam unterbreitete schriftliche
Bewertungen der Entwürfe von Leitlinien und Verfahren und schlug
eine Reihe von Änderungen vor, um die Anwendung des neuen Systems
zu erleichtern. Als Ergebnis der Tätigkeit der Arbeitsgruppe wird
jetzt eine neue Verwaltungsvorschrift für die Unterhaltszulage für
Feldeinsätze erlassen.
Projekt für die weltweite Beschaffung von Fahrzeugen
35. Das Beratungsteam des aiad legte eine unabhängige Bewertung
des technischen Evaluierungsprozesses vor, dessen sich die Hauptabteilung
Friedenssicherungseinsätze bedient, um Angebote von Fahrzeugherstellern
zu beurteilen; darin wurde aufgezeigt, wie der Evaluierungsprozeß
gestärkt und die Verwaltung des Auftrags erleichtert werden können.
3. Sonstige Fragen
Neue Methodik der Kostenerstattung für kontingenteigene Ausrüstung
36. 1996 begann die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze mit
der Kostenerstattung für kontingenteigene Ausrüstung an truppenstellende
Länder nach der neuen, von der Generalversammlung in ihrer Resolution
50/222 vom 11. April 1996 gebilligten "wet and dry lease"-Methode. [Anm.:
Beim "wet lease" stellt das truppenstellende Land wesentliches Gerät
zur Verfügung und sorgt auch für dessen Instandhaltung und Instandsetzung,
beim "dry lease" sorgen die Vereinten Nationen für Instandhaltung
und Instandsetzung.] Um diesen neuen Prozeß transparenter zu machen,
wurden aiad-Prüfer gebeten, als Beobachter an Verhandlungen mit Ländern
teilzunehmen, die sich für ihre Beteiligung an den Friedenstruppen
der Vereinten Nationen für die Kostenerstattung nach der neuen Methode
entschieden hatten. Während dieser Verhandlungen bemühten sich
die Rechnungsprüfer des Amtes um die Klärung von Erstattungsfragen
und -entscheidungen, um diese zur künftigen Bezugnahme zu dokumentieren.
Sie legten außerdem Empfehlungen zur Stärkung der Verhandlungsposition
der Vereinten Nationen vor, wodurch Kosteneinsparungen von über 1,1
Millionen Dollar erzielt wurden.
37. Ausgehend von den Erfahrungen, die es bei der Beobachtung der anfänglichen
Verhandlungen gesammelt hat, ist das aiad der Auffassung, daß weitere
Untersuchungen erforderlich sind, um Kosten und Nutzen des neuen Erstattungsprozesses
zu evaluieren und festzustellen, ob die gebilligten "wet and dry lease"-Sätze
und Selbstversorgungsentschädigungen angemessen sind. Das Amt empfahl
der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze infolgedessen, die Erstattungssätze
nach dem alten und nach dem neuen System parallel zueinander zu berechnen
und etwa erforderliche Anpassungen an die von der Generalversammlung gebilligten
Miet- und Selbstversorgungssätze vorzuschlagen. Die Hauptabteilung
erstellt zur Zeit einen Bericht an die Versammlung, der Empfehlungen für
eine bessere Anwendung des neuen Erstattungssystems enthalten wird.
Aktionsplan zur Verbesserung der Kontrollen bei Friedenssicherungseinsätzen
38. Zur Verbesserung der internen Kontrollen bei Friedenssicherungseinsätzen
hat die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze einen Aktionsplan
aufgestellt, um die bei früheren internen und externen Rechnungsprüfungen
festgestellten allgemeinen Kontrollmängel zu beseitigen. Der Aktionsplan
ist darauf ausgerichtet, konkrete Schwächen im umfassenderen Kontext
der Einführung besserer Managementkontrollen anzugehen, statt Einzellösungen
zu finden. Er beinhaltet Maßnahmen, die eingeleitet bzw. ergriffen
wurden, um Schwächen in der Verwaltung der Kassenmittel, bei der
Finanz-, Rechnungs- und Haushaltskontrolle, im Beschaffungswesen, bei
der Bestandsführung, bei Lufttransport- und Kraftfahrzeugeinsatz
sowie bei der Personalverwaltung zu beseitigen. Das aiad belobigt die
Hauptabteilung zu diesem Vorgehen und ist der Auffassung, daß dieses
die Gesamtbemühungen um die Verbesserung der internen Kontrollen
in der Organisation unterstützen wird.
UNFICYP
39. Im Juli 1996 ging bei der Abteilung Verwaltung und Logistik der
Feldeinsätze eine Meldung betreffend einen Versuch ein, den Truppenverpflegungsbeamten
der UNFICYP in einen Plan zur Hintergehung der Vereinten Nationen hineinzuziehen.
Der Leiter hatte eine Begegnung auf Tonband aufgenommen, an der ein vormaliger
Leiter der Kantinenbetriebe, der Auftragnehmer und der Finanzchef der
UNFICYP teilgenommen hatten und in deren Verlauf der Plan im einzelnen
beschrieben worden war. Die Abteilung leitete die Meldung an die Sektion
Disziplinaruntersuchungen weiter. Im Laufe der Ermittlungen stellte sich
heraus, daß der Leiter der Finanzabteilung Teil eines laufenden
Plans war, die Organisation durch die Abzweigung von Mitteln aus dem Konto
der Mission für frische Lebensmittel (das heißt Obst und Gemüse
für die Friedenstruppen) zu betrügen. Bei der Untersuchung stellte
sich heraus, daß der Leiter der Finanzabteilung die Fehlbeträge
auf dem Konto verschleiert und Dokumente vorgelegt hatte, aus denen ein
Kontoguthaben von nahezu 100.000 Dollar hervorging, obgleich das Konto
in Wirklichkeit ein Defizit von nahezu 450.000 Dollar zu verzeichnen hatte.
Der Leiter der Finanzabteilung wurde der Angelegenheit beschuldigt, und
der Fall wurde durch den Gemeinsamen Disziplinarausschuß verhandelt,
der die Tonbandaufzeichnungen nicht als hinreichendes Beweismittel akzeptierte.
Nach entsprechender Prüfung entließ der Generalsekretär
den Leiter der Finanzabteilung. Der Leiter der Verwaltungsdienste der
UNFICYP entfernte auf Anraten des Rechtsberaters und des örtlichen
Ausschusses für Aufträge den Auftragnehmer für frische
Lebensmittel von der Liste der genehmigten Lieferanten. Die Lebensmittel
werden inzwischen von einem neuen Lieferanten geliefert.
B. Humanitäre und damit zusammenhängende Tätigkeiten
1. Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten
40. Der Bericht über die eingehende Evaluierung der Hauptabteilung
Humanitäre Angelegenheiten1 zieht eine Bilanz der Leistungen und
der Schwächen der Hauptabteilung, was a) die Förderung von Programmen
zur Katastrophenvorbeugung und die Mobilisierung von Nothilfe im Katastrophenfall,
und b) die verstärkte Koordinierung der Antwortmaßnahmen der
Vereinten Nationen auf humanitäre Notstandssituationen betrifft.
41. Dem Grundtenor des Berichts zufolge soll die Hauptabteilung bei
Katastrophen, die koordinierte Antwortmaßnahmen erfordern, den Schwerpunkt
auf die Unterstützung des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses
und auf die Koordinierung der Katastrophenhilfe legen, ohne selbst operativ
zu werden; außerdem soll Programmen zur Vorbeugung von Naturkatastrophen
mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Empfehlungen, bei denen die Ergebnisse
der in Ziffer 43 erwähnten Managementprüfung berücksichtigt
wurden, richteten sich unter anderem auf folgende Punkte:
die besonderen Regeln und Verfahren der Vereinten Nationen für
Katastrophensituationen;
die Unterstützung der landesinternen Koordinierung von Katastrophenvorbeugungsprogrammen
durch die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten;
die Folgemaßnahmen der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten
zu der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung;
die Unterstützung des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses
durch die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten; die Straffung
der Koordinierung im Feld;
die rasche Einigung über die Aufgabenverteilung; operationelle
Berechenbarkeit bei den Reaktionsmaßnahmen auf Notstandssituationen;
vor interinstitutionellen konsolidierten Beitragsappellen erlassene
Beitragsappelle;
die globale Überwachung der Katastrophenhilfe;
das Eintreten für humanitäre Fragen und Anliegen bei den
richtliniengebenden Organen der Vereinten Nationen;
die Koordinierung mit Tätigkeiten, bei denen es sich nicht um
humanitäre Hilfsmaßnahmen handelt;
die Stärkung der Fähigkeit zur Bereitstellung von Frühwarnanalysen
an den Generalsekretär und die Mitglieder des Ständigen interinstitutionellen
Ausschusses;
die verstärkte Koordinierung mit Entwicklungsprogrammen und -organisationen;
die Verbreitung der gesammelten Erfahrungen und besten Praktiken.
42. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte
den Bericht auf seiner siebenunddreißigsten Tagung und äußerte
sich anerkennend hinsichtlich seiner Qualität und seines umfassenden
Charakters. Nach Maßgabe der verschiedenen von den Delegationen
während der Erörterung zum Ausdruck gebrachten Auffassungen
sowie späterer Beschlüsse der bevorstehenden Tagungen des
Wirtschafts- und Sozialrats und der Generalversammlung bezüglich
der Koordinierung der humanitären Hilfe machte sich der Ausschuß
die Empfehlungen 1 bis 13 und 14 b) bis 22 des Berichts zu eigen. Der
Ausschuß vertrat die Auffassung, daß der eingehende Evaluierungsbericht
sowie die Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses dazu
dem Wirtschafts- und Sozialrat zur Behandlung auf seiner ordentlichen
Tagung 1997 unter dem Punkt "Besondere wirtschaftliche, humanitäre
und Katastrophenhilfe"2 vorgelegt werden sollten.
43. In Verbindung mit der eingehenden Evaluierung führte das
aiad außerdem eine Managementprüfung der Koordinierung der
humanitären Tätigkeiten im Feld durch. Die Prüfung, in
deren Rahmen auch Vor-Ort-Besuche verschiedener Dienstorte in Angola
und Sierra Leone durchgeführt wurden, ergab eine Reihe von Management-
und organisatorischen Empfehlungen.
2. Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen
für Flüchtlinge (UNHCR)
44. Während des Berichtszeitraums prüfte das aiad Ausgaben in
Höhe von über 150 Millionen Dollar, die im Rahmen der Länderprogramme
für die folgenden 14 Länder getätigt worden waren: Bangladesch,
Bosnien und Herzegowina, Bundesrepublik Jugoslawien, Burkina Faso, Côte
d'Ivoire, Guinea, Italien, Kroatien, Philippinen, Senegal, Sudan, Vereinigte
Republik Tansania, Zentralafrikanische Republik und Zypern. Außerdem
wurden am Amtssitz des UNHCR erbrachte Unterstützungsdienste wie
die Verwaltung von Vermögensgegenständen, Erziehungsbeihilfen,
die Auslagerung von Reinigungsdiensten und Veröffentlichungen und
die Überwachung örtlicher Ausschüsse für Aufträge
geprüft.
45. Da das UNHCR etwa 50 Prozent seiner Mittel über Durchführungspartner
(das heißt Regierungen sowie lokale und internationale nichtstaatliche
Organisationen) ausgibt, galt diesen Stellen ein beträchtlicher Teil
der Prüfungstätigkeit der Prüfungssektion aiad/UNHCR. Die
Prüfungen ließen verschiedene Schwachstellen in der Finanzkontrolle
und immer wieder auftretende Probleme erkennen, wie eine verspätete
oder unzuverlässige Finanz- und Sachberichterstattung, was es für
das UNHCR schwierig machte, festzustellen, inwieweit die Mittel für
den vorgesehenen Zweck verwendet wurden. In einigen Fällen gaben
die Durchführungspartner die im Haushaltsplan veranschlagten Beträge
anstatt der tatsächlichen Ausgaben an. Darüber hinaus legten
nicht alle Durchführungspartner Prüfungsvermerke für UNHCR-Projekte
vor, und bei einem großen Programm, bei dem das UNHCR zur Bewältigung
dieses Problems die Dienste gewerblicher Rechnungsprüfer in Anspruch
nahm, mußten wegen der Unzulänglichkeit der Systeme für
die Finanzberichterstattung über 50 Prozent eingeschränkte Bestätigungsvermerke
erteilt werden. Eine schwache Finanzinfrastruktur der Feldprogramme schien
die Hauptursache für diese Probleme zu sein, und das Flüchtlingsamt
wird auf diesem Gebiet zusätzliche Investitionen vornehmen müssen,
wenn sich das Finanzmanagement seiner Durchführungspartner verbessern
soll. Die Durchführungspartner sind verpflichtet, Prüfungsvermerke
vorzulegen, und das UNHCR berät sich hinsichtlich einer Verbesserung
der Verfahren zur Zeit mit dem aiad und dem Beirat der externen Rechnungsprüfer.
46. Aus den Prüfungen des aiad ging außerdem hervor, daß
die UNHCR-Feldbüros mitunter nicht energisch genug vorgingen, um
Ausgabereste, die die Durchführungspartner in einigen Fällen
verheimlicht hatten, einzutreiben. In einem weiteren Fall machte darüber
hinaus ein staatlicher Durchführungspartner keinerlei Anstalten,
die bei einer Rechnungsprüfung aufgedeckten finanziellen Unregelmäßigkeiten
zu korrigieren. Um die Tätigkeiten im Rahmen dieses Projekts prüfen
zu können, mußten die aiad-Prüfer die Bücher anhand
von Bankunterlagen für den Zeitraum von 1992 bis 1996 rekonstruieren,
da die Projektdokumentation in so schlechtem Zustand war. Die Prüfer
deckten massive interne Umbuchungen zwischen 10 Bankkonten in Höhe
von 5,6 Millionen Dollar auf, von den insgesamt 15 Millionen Dollar,
über die der Durchführungspartner Rechnung gelegt hatte. Obgleich
diese Konten ausschließlich für UNHCR-Projektmittel verwendet
werden sollten, entdeckten die Rechnungsprüfer über die Überweisungen
des UNHCR hinaus "Mittel" in Höhe von fast 2 Millionen Dollar.
Für eine Reihe dieser Umbuchungen gab es keine Rechtfertigung,
und sie sollten vermutlich dazu dienen, nicht in Anspruch genommene
Teile der Mittel des UNHCR für mit dem eigentlichen Projekt nicht
zusammenhängende Aktivitäten zu verwenden. Die Prüfer
entdeckten jedoch einen Ausgaberest von 90.000 Dollar und trieben diesen
ein. Das UNHCR verfolgt diesen Fall mit Hilfe des aiad weiter.
47. Es werden in zunehmendem Maße revolvierende Fonds für
kommerzielle und andere Zwecke benutzt, um die Selbstversorgung von
Flüchtlingsgruppen zu fördern. Allerdings gab es kaum Handlungsrichtlinien,
und die Dienststellen und Durchführungspartner des UNHCR hatten
Schwierigkeiten damit, revolvierende Fonds zu verwalten und darüber
zu berichten. Die buchhalterische Erfassung von Kreditrückzahlungen
ließ besonders zu wünschen übrig. In einem Fall wies
das UNHCR seine Forderungen um 1,4 Millionen Dollar zu hoch aus, da
Kredittilgungen nicht erfaßt worden waren. Das UNHCR ist zur Zeit
dabei, seine Anweisungen für die Verwaltung von revolvierenden
Fonds in ihre endgültige Form zu bringen.
48. Die Rechnungsprüfer deckten darüber hinaus auch andere
administrative Schwächen auf, so beispielsweise beim Beschaffungswesen.
Die Sektion Versorgung und Transport am Amtssitz des UNHCR wurde nicht
immer konsultiert, und in einigen Fällen kosteten im Feld getätigte
Einkäufe mehr Geld als dies bei einer internationalen Beschaffung
der Fall gewesen wäre. Ein Durchführungspartner in einem Land
schaffte Lastwagen zu einem Preis von 42.000 Dollar pro Fahrzeug an,
ohne zuvor die Sektion Versorgung und Transport zu konsultieren, der
zufolge der Preis pro Lastwagen 26.000 Dollar nicht hätte überschreiten
dürfen. Nachdem das UNHCR vom aiad davon in Kenntnis gesetzt worden
war, trieb es die zuviel berechneten 90.000 Dollar wieder ein. Eine
Prüfung des neuen 1 Millionen Dollar teuren Systems zur Materialverwaltung,
das die Materialkontrolle des UNHCR maßgeblich verbessern sollte,
deckte mehrere Umsetzungsprobleme auf. Das aiad befand, daß das
System durch Gegenstände von geringem Wert überlastet wurde.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der neuen Materialverwaltungspolitik
die Kontrolle und Aussonderung von Vermögensgegenständen an
die Feldbüros delegiert, die aufgrund von Personal- und Managementproblemen
die Aufgabe der Anwendung des Systems häufig nicht voll wahrnehmen
konnten.
49. Im Feld gab es darüber hinaus auch Probleme bei der Personalverwaltung.
Mehrere UNHCR-Feldbüros beschäftigten beispielsweise Ortskräfte,
die von den Durchführungspartnern vertraglich verpflichtet und
bezahlt wurden, was zu einer unterschiedlichen Behandlung dieses Personals
im Vergleich zu anderen Kategorien von Feldpersonal führte. Das
UNHCR ist zur Zeit dabei, diese Praxis zu überprüfen.
3. Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge
im Nahen Osten (UNRWA)
50. Im September 1996 ging bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen
des aiad ein Bericht des Generalbeauftragten des Hilfswerks der Vereinten
Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)
ein, in dem es hieß, UNRWA-Rechnungsprüfer hätten festgestellt,
daß durch Vorlage gefälschter Anträge auf die Erstattung
von Arztkosten im Namen registrierter palästinensischer Flüchtlinge
Mittel des Hilfswerks abgezweigt würden. Bei der Untersuchung durch
das aiad stellte sich heraus, daß der Betrug von einem ehemaligen
Mitarbeiter des UNRWA-Feldbüros im Westjordanland in Ostjerusalem
begangen worden war, der falsche Flüchtlings-Registrierungsnummern
in Verbindung mit einer Mischung von Namen aus seiner Großfamilie
benutzte, um das Hilfswerk im Zeitraum von 1992 bis 1995 um etwa 355.000
Dollar zu betrügen. Die Kenntnis der internen Verfahren des Hilfswerks
ermöglichten es dem ehemaligen Mitarbeiter, medizinische Unterlagen
zu fälschen, und zwar sowohl Arztberichte als auch Krankenhausrechnungen
(in einem Fall von einem Krankenhaus, das sich noch im Bau befindet),
und auf diese Weise falsche Anträge auf die Erstattung von Arztkosten
vorzulegen, die angeblichen erstattungsberechtigen palästinensischen
Flüchtlingen entstanden waren. Bei der Untersuchung wurden 209
Einzelfälle von Betrug aufgedeckt, darunter 191 Fälle, bei
denen die Namen der Großfamilie des ehemaligen Mitarbeiters benutzt
worden waren.
51. Als Folge der strafrechtlichen Untersuchung führte die Sektion
Disziplinaruntersuchungen außerdem eine Überprüfung der
internen Kontrollen innerhalb des Hilfswerks durch und legte mehrere Empfehlungen
zur Verstärkung dieser Kontrollen vor, um weitere Mißbräuche
des Systems in Zukunft möglichst zu unterbinden. Ein weiterer Bereich
innerhalb des Hilfswerks, der eine genauere Untersuchung erfordert, ist
die Verwaltung der veranschlagten Haushaltsmittel und die Überwachung
der Ausgaben im Verhältnis zu den veranschlagten Mitteln. Mängel
auf diesem Gebiet trugen dazu bei, daß der Betrug über so lange
Zeit nicht entdeckt wurde.
52. Die Leitung des UNRWA ergreift zur Zeit Korrektivmaßnahmen
im Bereich der internen Kontrollen. Die Strafsache wurde vom Hilfswerk
sowohl den israelischen als auch den palästinensischen Behörden
zur Strafverfolgung zugeleitet.
4. Zentrum für Menschenrechte
53. Es wurden greifbare Anstrengungen unternommen, um den wichtigsten
Empfehlungen der vom aiad vorgenommenen Inspektion des Zentrums für
Menschenrechte Folge zu leisten (siehe A/49/892). Diese Anstrengungen
erhielten im Herbst 1996 einen gewissen Auftrieb, nachdem sie während
des gesamten Jahres 1995 nur sehr schleppend angelaufen waren. So wurde
inzwischen eine neue Organisationsstruktur geschaffen, und die entsprechenden
Anforderungsprofile wurden erarbeitet. Die Umsetzung von Mitarbeitern,
durch die den neuen Anforderungen entsprochen werden soll, ist so gut
wie abgeschlossen, und im Datenbanksystem wurden ebenfalls Verbesserungen
vorgenommen.
54. Hinsichtlich des Kernproblems der Verbesserung des Ausbaus der Fach-
und Forschungskapazitäten des Zentrums wurde festgestellt, daß
sehr wenig unternommen worden war, um die erforderliche Infrastruktur
eines hochqualifizierten Mitarbeiterstabs zu schaffen. So wurden freie
Stellen auf mittlerer Managementebene weiterhin intern besetzt, und die
Qualifikationen, über die die Mitarbeiter auf dieser Ebene verfügen,
sind weiterhin unausgewogen. Die Leitung des Zentrums schrieb es dem 1996
verhängten Einstellungsstopp zu, daß sie nicht in der Lage
gewesen war, neue Mitarbeiter für das Zentrum zu gewinnen. Das aiad
ist der Auffassung, daß besondere Anstrengungen unternommen werden
sollten, um demnächst freiwerdende Stellen durch Einstellungen von
außen zu besetzen, damit das Fachwissen beschafft werden kann, das
für die Verbesserung des Analyse- und Forschungspotentials des Zentrums
benötigt wird. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß
diesem Aspekt durch Personalumbesetzungen Rechnung getragen wird, die
es der Leitung des Zentrums ermöglichen, die fähigsten Mitarbeiter
mit befristeten Verträgen, die ihre fachlichen Fähigkeiten und
ihre Forschungskompetenz unter Beweis gestellt haben, in eine reguläre
Anstellung zu übernehmen.
55. Was Aufsicht und Verwaltung angeht, gibt die Situation weiterhin zu
Besorgnis Anlaß. In den letzten beiden Jahren hat das aiad immer
wieder betont, daß dringend ein System zur Überwachung der
Arbeitsausführung und zur Bewertung der erzielten Ergebnisse geschaffen
werden müsse. Bislang deutet noch nichts darauf hin, daß ein
solches System geschaffen wurde oder geplant ist. Die Zuweisung eines
P-5-Dienstpostens (Beauftragter für Programmverwaltung) zur Wahrnehmung
der Aufsichtsfunktion in der neuen Struktur ist zwar ein Schritt in die
richtige Richtung, doch hängt der Erfolg dieser Maßnahme in
hohem Maße davon ab, inwieweit die Leitung sich für den umfassenderen
Problemkomplex der internen Kontrolle und Rechenschaftspflicht engagiert.
In dieser Hinsicht ist es unabdingbar, daß die Leitung den Bediensteten
ihre Eigenverantwortung in stärkerem Maße bewußt macht
und sich der Selbstüberwachung und Selbstevaluierung als eines integrierenden
Bestandteils ihrer Leitungsaufgaben bedient.
56. Was die Verwaltung des Zentrums betrifft, so wurden zwar Verbesserungen
auf dem Gebiet der Finanzkontrolle vorgenommen, doch gilt es weiterhin,
eine Reihe von Unzulänglichkeiten in der Personalverwaltung zu
beseitigen und den Anforderungen gerecht zu werden, die das aufgrund
der Beteiligung des Zentrums an Feldeinsätzen entstandene höhere
Arbeitsvolumen mit sich bringt. Obwohl das Problem zum Teil durch zusätzliche
Ressourcen gelöst werden könnte, erfordert es auch von seiten
der Verwaltung einen größeren Energieeinsatz und ein stärkeres
Eingehen auf die Vielfalt der Personalfragen. Eine Verwaltung, die ihre
Mitarbeiter informiert, die bereit ist, ihnen zuzuhören und einen
konstruktiven Dialog mit ihnen zu führen, ist gerade jetzt unverzichtbar,
wenn aufgrund von Sorgen, die sich die Mitarbeiter um ihre Karriereaussichten
machen, ein hoher Grad von Unruhe unvermeidlich ist.
5. Büro des Koordinators der Vereinten Nationen
für die humanitären Maßnahmen in Irak
57. Das Büro des Koordinators der Vereinten Nationen für
die humanitären Maßnahmen in Irak wurde eingerichtet, um
die Durchführung der Resolution 986 (1995) des Sicherheitsrats
zu erleichtern. Diese Resolution überträgt dem Rat die Verantwortung
für vier Aufgaben, nämlich: a) den Verkauf von irakischem
Erdöl und irakischen Erdölprodukten; b) den Kauf, die Bestätigung
des Eintreffens in Irak und die Verteilung humanitärer Hilfsgüter;
c) die Berichterstattung über die Zulänglichkeit und die gerechte
Verteilung der humanitären Hilfsgüter; und d) die Einrichtung
eines Treuhandkontos. In Anbetracht der außerordentlich hohen
Einnahmenziele (etwa 1 Milliarde Dollar pro Quartal) und des komplexen
Charakters der Aufgaben der Vereinten Nationen nach der Resolution stellte
das aiad im Mai 1997 auf Ersuchen des Koordinators für humanitäre
Maßnahmen einen örtlichen Rechnungsprüfer nach Irak
ab, um mit dafür Sorge zu tragen, daß die auftragsgemäßen
Aufgaben von dem Büro des Koordinators effizient und wirksam wahrgenommen
werden.
C. Beschaffungswesen
1. Reform des Beschaffungswesens
58. Das Beschaffungswesen ist nach wie vor ein sehr wichtiger Tätigkeitsbereich
der Vereinten Nationen, über den die Organisation jährlich
Güter und Dienstleistungen im Wert von über 500 Millionen
Dollar beschafft. In Anbetracht seiner kostenmäßigen Bedeutung
und der mit ihr verbundenen Risiken, so auch seiner Anfälligkeit
für Betrug und Mißbrauch, zog das Beschaffungswesen auch
weiterhin einen großen Teil der Aufmerksamkeit des aiad auf sich.
Im Berichtszeitraum führte das aiad eine Prüfung durch, um
die Fortschritte zu bewerten, die durch die Befolgung der Empfehlungen,
die die Hochrangige Sachverständigengruppe für Beschaffung
in ihrem Bericht vom Dezember 1994 abgegeben hatte, bei der Reform des
Beschaffungswesens erzielt worden waren. Genauer gesagt sollen durch
die Prüfung der derzeitige Stand der Durchführung der Reform
ermittelt, die Qualität der Durchführung evaluiert, die Schwierigkeiten,
auf die das Management bei der Durchführung der Reformen gestoßen
ist, analysiert und soweit erforderlich Verbesserungen empfohlen werden.
Die Prüfung konzentriert sich primär auf das Beschaffungswesen
für die Friedenssicherung; sie wird sich mit mehreren konkreten
Bereichen befassen, darunter mit der Ausrichtung des Managements, dem
Wettbewerb, der Leistungsmessung, den Humanressourcen, den Lieferanten
und der Organisation des Beschaffungswesens. Das aiad beabsichtigt,
der Generalversammlung auf ihrer zweiundfünfzigsten Tagung über
die Ergebnisse dieser Prüfung Bericht zu erstatten.
2. Auslagerung von Leistungen
59. Auf Ersuchen der Generalversammlung nahm das aiad eine umfassende
Überprüfung der Auslagerung von Leistungen vor, die sich auf
Arbeitsbereiche am VN-Amtssitz, Dienststellen außerhalb der Zentrale
und bei ausgewählten Friedenssicherungseinsätzen erstreckte
(A/51/804, Anhang). Die Überprüfung, die auf der direkten
Prüfung von über 25 Aufträgen und Dienstleistungen im
Werte von über 100 Millionen Dollar aufbaute, zeigte, daß
die Auslagerung bei richtiger Handhabung ein gutes Mittel zur Erzielung
von Effizienz, Effektivität und
Kosteneinsparungen sein kann. Wie aus der Untersuchung hervorging, kann
Auslagerung nicht nur den Vereinten Nationen die Fachkenntnisse an die
Hand geben, die sie zur Ergänzung der Kenntnisse ihres eigenen Personals
benötigen, sondern es auch den Programmleitern ermöglichen,
sich auf die Sacharbeit zu konzentrieren und den Kernaufgaben der Organisation
nachzukommen. Der Bericht enthielt zahlreiche Bemerkungen und Empfehlungen
zu Fragen wie der Notwendigkeit einer organisationsumfassenden Auslagerungspolitik;
der fachgerechten Handhabung des Beschaffungsprozesses für die Auslagerung;
der Standardisierung von Ausschreibungsformularen; einer besseren Ausbildung;
einer besseren Bewertung der Leistung der Lieferanten durch die Programmleiter
und der Schaffung einer Koordinierungsstelle für die Auslagerung
innerhalb der Hauptabteilung Verwaltung und Management mit dem Auftrag,
mögliche Gebiete, die sich für eine Auslagerung eignen, aufzuzeigen
und bei der Kosten-Nutzen-Rechnung behilflich zu sein. Die Leitung setzte
das aiad davon in Kenntnis, daß sie sich die Empfehlungen zu eigen
gemacht und Maßnahmen ergriffen habe, um die Leistung der Lieferanten
stärker zu überwachen und in Zukunft mit einem standardisierten
Ausschreibungsformular zu arbeiten.
3. Lufttransportdienste
60. Bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen des aiad gingen, zuerst
im dritten Quartal des Jahres 1996, Meldungen betreffend die vorschriftswidrige
Beschaffung von Lufttransportdiensten durch Mitarbeiter der Vereinten
Nationen und betreffend unlauteres Verhalten eines Lieferanten und dessen
Makler ein, wobei es um den Versuch ging, den Beschaffungsprozeß
zu manipulieren und den Vereinten Nationen falsche bzw. irreführende
Dokumente betreffend die Zulassung, die Lufttüchtigkeit und die
Eintragung von Luftfahrzeugen zu übergeben.
61. Nach einer längeren und umfassenden Untersuchung ließen
sich keine Beweise für unvorschriftsmäßige Praktiken von
Bediensteten der Vereinten Nationen bei der Beschaffung von Flugdiensten
finden, weder bei Missionen noch im Sekretariat. Die Untersuchung ergab
allerdings, daß mehrere Lieferanten unter Verstoß gegen Vorschriften
der Vereinten Nationen und internationale Rechtsvorschriften zur Regelung
des Luftverkehrs tätig waren. Es wurde außerdem festgestellt,
daß die Vereinten Nationen gelegentlich die Dienste von Lieferanten
in Anspruch nahmen, deren Sicherheits- und Wartungsprogramme fragwürdig
waren; in einem Fall stellte die Internationale Zivilluftfahrtorganisation
(ICAO) fest, daß sich ein Lieferant nicht an die grundlegenden internationalen
Normen der Luftfahrt gehalten hatte. Bei einem weiteren Lieferanten stellte
sich heraus, daß er den Vereinten Nationen falsche oder irreführende
Dokumente betreffend die Eintragung, Lufttüchtigkeit und Zulassung
von Luftfahrzeugen übergeben hatte, um sich Luftcharterverträge
der Vereinten Nationen zu verschaffen.
62. Ein weiterer Lieferant hatte sich, wie sich erwies, verschiedener
Taktiken bedient, um sich bei der Ausschreibung für Luftcharterverträge
einen geschäftlichen Vorteil zu verschaffen. Es wurde festgestellt,
daß der Lieferant für unbegründete Beschwerden gegen
Maßnahmen von Bediensteten der Vereinten Nationen betreffend Angelegenheiten
im Zusammenhang mit Luftcharterverträgen gesorgt hatte, was zu
unnötigen Verzögerungen sowie zu Verwirrung und Mißtrauen
zwischen bestimmten Lieferanten und Bediensteten der Vereinten Nationen
führte. Bei der Untersuchung wurden außerdem Probleme bei
der Bearbeitung der Lieferantenrechnungen festgestellt. Es wurden Empfehlungen
abgegeben, die bei der Verwaltung von Luftcharterverträgen und
-operationen der Vereinten Nationen sowohl am Amtssitz als auch bei
Missionen behilflich sein sollen.
63. Auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen empfahl das
aiad den Fachabteilungen, die mit Luftfahrt-Angelegenheiten zu tun haben,
Maßnahmen zur Streichung derjenigen Lieferanten aus dem Verzeichnis
der genehmigten Lieferanten zu ergreifen, die gegen Vorschriften der
Vereinten Nationen und des internationalen Luftrechts verstoßen
hatten. Die Hauptabteilungen haben den Lieferanten von den Feststellungen
des aiad in Kenntnis gesetzt. Der Lieferant wird Gelegenheit erhalten,
sich weiter zu diesen Fragen zu äußern, bevor eine endgültige
Entscheidung über die Entfernung seines Namens aus dem Lieferantenverzeichnis
gefaßt wird.
4. Kantinenbetriebe
Kantinenbetriebe am Amtssitz
64. Auf Ersuchen der Generalversammlung prüfte das aiad die Leitung
der Kantineneinrichtungen am Amtssitz, die von einem Auftragnehmer seit
1986 im Rahmen einer Gewinn- und Verlustbeteiligung betrieben werden
(A/51/802, Anhang). Insgesamt wurde bei der Prüfung festgestellt,
daß die bestehende Regelung zwar zur Vermeidung finanzieller Verluste
beigetragen hatte, daß sich jedoch der Wunsch der Versammlung
nach einer kostendeckenden Tätigkeit der Kantinenbetriebe nicht
erfüllt hatte. Dem Auftragnehmer wurde erlaubt, sämtliche
Gewinne einzubehalten, ohne den Vereinten Nationen die Kosten für
den Unterhalt der Kantineneinrichtungen zu erstatten. Auf diese Weise
behielt der Auftragnehmer zwischen 1986 und 1996 bei begrenzten Kapitalinvestitionen
Gewinne von 12 Millionen Dollar ein, während die Vereinten Nationen
gleichzeitig die Kantinenbetriebe subventionierten.
65. Bei der Prüfung wurden außerdem mehrere weitere Mängel
in Bereichen wie der Überwachung der Geschäftstätigkeit
und der Leistung des Auftragnehmers, bei den Hygieneinspektionen und der
Auswahl der Lieferanten festgestellt. Zur Behebung dieser Probleme wurden
in dem Bericht eine Reihe von konkreten Empfehlungen ausgesprochen, die
in dem neuen Kantinenvertrag von 1997 volle Berücksichtigung gefunden
haben. Nach dem neuen Vertrag wird der Auftragnehmer den Vereinten Nationen
die mit den Kantineneinrichtungen und der Kantinenausrüstung verbundenen
Kosten erstatten, erhebliche Infrastrukturverbesserungen vornehmen und
den Vereinten Nationen einen Anteil des Bruttoumsatzes, mindestens jedoch
500.000 Dollar pro Jahr, überlassen.
Disziplinaruntersuchungen
66. Im August 1996 erhielt die Sektion Disziplinaruntersuchungen eine
Meldung, wonach sich ein Lieferant für Kantinendienste bei Friedenssicherungseinsätzen
Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen von beträchtlichem
Wert widerrechtlich angeeignet hatte. Ermittler in Nairobi und New York
beschafften zusätzliche Informationen, die die ursprüngliche
Meldung unterstützten und aus denen weiter hervorging, daß
sich die entwendeten Ausrüstungsgegenstände an Bord mehrerer
Schiffe des Lieferanten befanden, die in Mombasa (Kenia) festgehalten
wurden. Diese Informationen wurden der kenianischen Polizei zur Verfügung
gestellt, die sofort Ermittlungen einleitete. Zur Unterstützung
der polizeilichen Ermittlungen bildete das aiad ein Fünf-Mann-Team,
bestehend aus Mitarbeitern des Amtes, der Abteilung Verwaltung und Logistik
der Feldeinsätze und des Büros der Vereinten Nationen in Nairobi,
um der kenianischen Polizei während eines sechswöchigen, logistisch
schwierigen Einsatzes in Mombasa bei der Identifizierung und Wiedererlangung
der Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen behilflich
zu sein. Mit Hilfe der Datenbanken der Vereinten Nationen, der genauen
Kenntnis der Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen,
über die die Teammitglieder verfügten, und der erforderlichen
logistischen Fachkenntnisse, die die dem Fall zugeteilten Mitarbeiter
der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze mitbrachten,
gelang es der kenianischen Polizei, bei der Durchsuchung der Schiffe
des Lieferanten Ausrüstungsgegenstände der Vereinten Nationen,
einschließlich Fahrzeugen und Tanktainern, in einem eher niedrig
angesetzten Wert von etwa 400.000 Dollar sicherzustellen.
67. Die aiad-Ermittler stellten der kenianischen Polizei für alle
Gegenstände Eigentumsnachweise der Vereinten Nationen sowie ausführliche
Erklärungen aller Teammitglieder betreffend die Identifizierung und
Wiedererlangung der beschlagnahmten Gegenstände zur Verfügung.
Nach einer Überprüfung der Strafsache durch den Direktor der
kenianischen Kriminalpolizei wurde der Fall der Staatsanwaltschaft Kenias
zugeleitet, die ihn annahm. Strafanzeige wurde erstattet. Das aiad dankte
dem Direktor der Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze
für seine Unterstützung und die Unterstützung seiner Mitarbeiter,
die so maßgeblich zu dieser erfolgreichen Wiederbeschaffungsoperation
beigetragen hatten, sowie dem Büro der Vereinten Nationen in Nairobi
für die Bereitstellung der Sachkenntnis eines seiner Mitarbeiter
in Nairobi.
68. Einschlägige Erkenntnisse aus dieser Untersuchung wurden
darüber hinaus dem Bereich Rechtsangelegenheiten zur Verfügung
gestellt, um bei dem von dem Lieferanten angestrengten Schiedsverfahren
behilflich zu sein. Die Vereinten Nationen erkannten zwar an, daß
dem Lieferanten nach dem Vertrag bestimmte Gelder geschuldet wurden,
doch überschritt die Forderung des Lieferanten in Höhe von
30 Millionen Dollar diesen Betrag bei weitem. Die im Laufe der Untersuchung
gesammelten Beweismittel wurden wirksam eingesetzt. Der Schiedsspruch
belief sich schließlich auf weniger als ein Drittel des geforderten
Betrages.
5. Örtliche Ausschüsse für Aufträge
des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge
69. Örtliche Ausschüsse für Aufträge werden vom
Amtssitz-Ausschuß für Aufträge zum Kauf bestimmter Güter
und Dienstleistungen von örtlichen und/oder regionalen Lieferanten,
normalerweise bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Dollar, ermächtigt.
Eine Prüfung durch das aiad zeigte, daß die Tätigkeit
der örtlichen Ausschüsse und die Überwachung durch den
Amtssitz-Ausschuß weiter verbessert werden müssen. In einem
Fall genehmigte ein örtlicher Ausschuß ohne Wissen des Amtssitz-Ausschusses
im Rahmen von Notverfahren 36 Käufe im Werte von 5,3 Millionen
Dollar. In einem anderen Fall war der örtliche Ausschuß nach
Ablauf der ihm übertragenen Ermächtigung weiterhin tätig,
da der Amtssitz-Ausschuß örtliche Ausschüsse erst nach
dem tatsächlichen Ablaufdatum vom Erlöschen der Ermächtigung
in Kenntnis gesetzt hatte. Das aiad empfahl eine bessere Berichterstattung
und Überwachung; die Prüfung der Frage, ob ein Beschaffungsbeamter
vorübergehend zu Büros mit neu geschaffenen örtlichen
Ausschüssen abgestellt werden solle; sowie die Unterrichtung der
örtlichen Ausschüsse vor Ablauf ihrer Ermächtigung. Das
Flüchtlingsamt hat Abhilfemaßnahmen getroffen, und seit dem
1. Januar 1997 müssen alle örtlichen Ausschüsse für
Aufträge dem Amtssitz-Ausschuß für Aufträge vierteljährlich
Bericht erstatten.
D. Probleme bei der Schaffung neuer Organe
1. Allgemeine Bemerkungen
70. Wie im Vorjahresbericht bereits erörtert, haben die Mitgliedstaaten
in den letzten Jahren in großem Umfang auf die Vereinten Nationen
als eine Institution zurückgegriffen, die ihnen behilflich ist,
mit den neuen Herausforderungen und Problemen fertig zu werden, denen
die internationale Gemeinschaft gegenübersteht und die häufig
die Schaffung neuer Organe erfordern. Aus der Perspektive der Aufsicht
ist die Anlaufphase der Tätigkeit eines neuen Organs angesichts
von Faktoren wie Zeitdruck, mangelndem Fachwissen, unzureichender Planung
und unzureichenden Mittelzuweisungen besonders risikoträchtig.
Das aiad widmete daher bei seinen Prüfungen den neu geschaffenen
Organen weiterhin vorrangige Aufmerksamkeit, mit dem Ziel, Probleme
möglichst frühzeitig aufzuzeigen und auszuräumen. Wie
in dem vorangehenden Berichtszeitraum widmete das aiad ein gut Teil
seiner Anstrengungen auf diesem vorrangigen Arbeitsgebiet den beiden
internationalen Gerichten für das ehemalige Jugoslawien und für
Ruanda.
2. Internationales Strafgericht für das ehemalige
Jugoslawien
71. Auf Ersuchen der Generalversammlung (Resolution 50/212 C) evaluierte
das aiad den im Entwurf des Haushaltsplans des Gerichts für 1997
ausgewiesenen Mittelbedarf von 68,7 Millionen Dollar, der mit 33,3 Millionen
Dollar eine 94prozentige Steigerung gegenüber den für 1996 bewilligten
Haushaltsmitteln und zusätzliche 197 Dienstposten auswies. Im aiad-Bericht
(A/51/824, Anhang) wurden Haushaltsreduzierungen von mindestens 6 Millionen
Dollar aufgrund von unbegründeten und doppelt ausgewiesenen Anträgen
auf Planstellen und Ansätzen für unnötige Ausgaben aufgezeigt.
Zusätzliche Einsparungen von 5,5 Millionen Dollar könnten erzielt
werden, wenn Alternativen zum Bau und zur Ausstattung eines zweiten Gerichtssaales
(zum Beispiel durch die Abhaltung zweier Sitzungen im bestehenden Gerichtssaal)
in vollem Umfang ins Auge gefaßt würden. Weitere Haushaltsreduzierungen
ließen sich durch die Prüfung möglicher operativer Verbesserungen
wie der Auslagerung erzielen. Die vom Generalsekretär vorgelegten
revidierten Haushaltsansätze berücksichtigen den größten
Teil dieser Empfehlungen.
3. Internationales Strafgericht für Ruanda
72. Mit ihrer Resolution 50/213 C vom 7. Juni 1996 ersuchte die Generalversammlung
das aiad darum, eine Prüfung des Internationalen Strafgerichts
für Ruanda vorzunehmen, um Probleme aufzuzeigen und Maßnahmen
zur effizienteren Ressourcenverwendung zu empfehlen, und der einundfünfzigsten
Tagung der Generalversammlung über seine Erkenntnisse Bericht zu
erstatten. Zur Zeit der Verabschiedung der Resolution hatte das aiad
bereits mehrere Beschwerden betreffend Mängel und Unregelmäßigkeiten
in der Tätigkeit des Strafgerichts erhalten. Im Oktober und November
1996 wurde ein Team von Rechnungsprüfern und Ermittlern nach Kigali
und Aruscha entsandt, mit dem Auftrag, mit leitenden Bediensteten des
Gerichts und anderen Mitarbeitern sowie mit abgestellten Sachverständigen
Gespräche zu führen und am Ort Inspektionen der Gebäude
und Einrichtungen durchzuführen. Zusätzliche Gespräche
wurden mit Sekretariatsbediensteten am Amtssitz und mit derzeitigen
und ehemaligen Bediensteten des Gerichts geführt. Seither sind
einige der wichtigsten Probleme angegangen worden, und in einer Reihe
von Schlüsselbereichen wurden bereits Abhilfemaßnahmen getroffen.
73. Der Bericht (A/51/789, Anhang) bestätigte zwar nicht die
behaupteten korrupten Praktiken, wie Nepotismus, Rassismus und die mißbräuchliche
Verwendung von Mitteln durch die Führungskräfte, doch legte
er Managementfehler und gravierende Mängel in fast allen Tätigkeitsbereichen
des Gerichts offen. Die Situation in Aruscha und in Kigali war seit
Schaffung des Gerichts schwierig, was insbesondere zurückzuführen
war auf
kurzfristige Finanzierungsregelungen, die die Tätigkeit des Gerichts
beeinträchtigten und es ihm nur bedingt ermöglichten, erfahrene
Mitarbeiter einzustellen, sowie auf den Beschluß, die Anklagebehörde
und die anderen Organe des Gerichts an verschiedenen Orten unterzubringen,
ein Faktor, der die Kommunikation zwischen beiden Stellen behindert und
zu den gespannten Beziehungen zwischen Anklagebehörde und Kanzlei
beigetragen hat.
74. Das Team von Ermittlern und Rechnungsprüfern fand Anzeichen
dafür, daß die administrativen Unterstützungsfunktionen
weder effizient noch effektiv, und in einigen Fällen nahezu gar
nicht, wahrgenommen wurden. Zu den Feststellungen des Berichts gehören
unter anderem folgende:
- Die Vorschriften der Vereinten Nationen für das Beschaffungs-,
Personal- und Finanzwesen wurden mißachtet;
- Die Finanzabteilung verfügte nicht über ein Rechnungssystem
und konnte keine Berichte über die Mittelzuweisung erstellen;
dies bedeutete, daß weder die Kanzlei noch der Amtssitz der
Vereinten Nationen Informationen über die Haushaltsausgaben hatten;
- Mitarbeiter in Schlüsselpositionen verfügten nicht über
die erforderlichen Qualifikationen;
- In Kigali behinderte die Nichtdelegation von Befugnissen zusammen
mit einem gravierenden Mangel an Fahrzeugen, Computern und anderen
Ausrüstungsgegenständen und Verbrauchsgütern für
Anwaltskanzleien die Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit.
75. Viele der aufgeworfenen Probleme hätten sich vermeiden lassen
können, wenn die Leitung der Kanzlei und der Anklagebehörde
die erforderlichen Schritte unternommen hätten, das heißt,
wenn sie
- die Vorschriften und Verwaltungsvorschriften der Vereinten Nationen
sowie die üblichen Managementpraktiken betreffend die Erteilung
von Arbeitsanweisungen an die Bediensteten und die Kommunikation mit
ihnen und Dritten hinsichtlich der Ziele und Terminpläne des
Gerichts befolgt hätten;
- die jedem Organ eigene gesonderte und ausdrücklich zugewiesene
Autorität und Aufgabenstellung gewahrt hätten, insbesondere
im Verhältnis zwischen der Kanzlei und der Anklagebehörde;
und
- Strategien und Mechanismen zur Erreichung dieser Ziele und zur
transparenten Beilegung interner Streitigkeiten entwickelt hätten.
76. Vieles von dem, was der Kanzler erreicht hat, kam unter schwierigen
Umständen und ohne den nötigen Rückhalt des Amtssitzes
zustande. Dem aiad wurde mehrfach von Sekretariatsmitarbeitern und -amtsträgern
bedeutet, daß keine der Hauptabteilungen des Sekretariats für
das Gericht zuständig sei. Infolgedessen erhielt das Gericht nicht
die Anleitung und Unterstützung, die es gebraucht hätte.
77. Das aiad ist der Auffassung, daß dieses Problem auf ein
Mißverständnis bzw. zumindest auf eine zu enge Auslegung
des Ersuchens des Sicherheitsrats zurückzuführen ist, das
Gericht als unabhängiges Organ einzurichten. Die richterliche Unabhängigkeit
des Gerichts steht außer Frage, doch ist das Gericht unter der
Aufsicht der Vereinten Nationen tätig, wird von ihnen finanziert
und unterliegt daher ihren Vorschriften und ihrer administrativen Aufsicht.
Mit der Verantwortung für die Schaffung des Gerichts übernahmen
die Vereinten Nationen auch die Verantwortung dafür, zu gewährleisten,
daß es wirksam tätig sein konnte, unter Berücksichtigung
des Ziels des Gerichts, diejenigen Personen gerichtlich zu belangen,
die für Völkermord und andere systematische, weitverbreitete
und flagrante Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
in Ruanda verantwortlich sind.
78. Im Februar berief der Generalsekretär eine Zusammenkunft
hochrangiger Amtsträger des Gerichts und des Sekretariats ein,
um den aiad-Bericht zu erörtern, und formulierte Maßnahmen
zur Behebung der Situation, so auch durch die Ernennung neuer Verwalter.
79. Im September 1997 sollte ein aiad-Team von Rechnungsprüfern
und Ermittlern nach Aruscha und Kigali reisen, um festzustellen, welche
Fortschritte bei der Umsetzung der in dem Bericht abgegebenen Empfehlungen
erzielt werden.
4. Sonderkoordinator der Vereinten Nationen in den
besetzten Gebieten
80. Eine Prüfung des Büros des Sonderkoordinators der Vereinten
Nationen in den besetzten Gebieten ergab, daß die Koordinierungs-
und fachlichen Ziele des Büros im großen und ganzen zwar
erreicht worden waren, daß jedoch eine formelle Vereinbarung mit
der Palästinensischen Behörde geschlossen werden muß,
um einen rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit des Sonderkoordinators
zu schaffen. Ferner mußte das Büro des Sonderkoordinators
für eine Befreiung von der Mehrwertsteuer auf in den besetzten
Gebieten gekaufte Güter und Dienstleistungen Sorge tragen. Die
Leitung ist den Empfehlungen des aiad für diese Bereiche gefolgt
und hat inzwischen Maßnahmen zum Abschluß formeller Vereinbarungen
mit der Palästinensischen Behörde eingeleitet. Das aiad empfahl
dem Büro, dessen Leitung der Empfehlung folgte, außerdem,
die organisatorischen Regelungen für die Bereitstellung verwaltungstechnischer
Unterstützung zu überprüfen, die Kontrolle über
die Genehmigung von Überstunden, Dienstreisen und den Gebrauch
von Fahrzeugen zu verstärken, die Büroräumlichkeiten
besser zu organisieren und zu planen und Überschneidungen mit Tätigkeiten
anderer Organisationen der Vereinten Nationen zu vermeiden.
5. Internationale Meeresbodenbehörde
81. Im November und Dezember 1996 wurde im Einklang mit der Resolution
48/263 der Generalversammlung vom 28. Juli 1994 eine Prüfung der
Ausgaben der Internationalen Meeresbodenbehörde vorgenommen. Aus
der Prüfung gingen keine größeren Probleme hervor, doch
sind Verbesserungen bei der Ausgabenkonsolidierung und der fristgerechten
Einstellung von Mitarbeitern vonnöten.
6. Sekretariat des Übereinkommens über
die biologische Vielfalt
82. Eine Prüfung des im Februar 1996 in Montreal (Kanada) eingerichteten
Sekretariats ergab, daß in allen geprüften Bereichen erhebliche
Managementprobleme im Hinblick auf die Aufnahme von Verwaltungstätigkeiten
bestanden. Zur Behebung dieser Probleme werden beträchtliche Anstrengungen
erforderlich sein. Die Verwaltungs- und Finanzverfahren standen häufig
nicht im Einklang mit den Vorschriften der Vereinten Nationen, und die
internen Kontrollen waren unzureichend. Hinsichtlich des Finanzmanagements
erwies die Prüfung beispielsweise, daß die Kapazitäten
zur Mittelbeschaffung ausgebaut und die Kassenverwaltung verbessert werden
müssen. Verbesserungen im Beschaffungswesen, wo die Vorschriften
der Vereinten Nationen nicht befolgt wurden, waren erforderlich, sowie
im Bereich Dienstreisen, in dem die Verfahren noch nicht festgelegt worden
waren und einige Dienstreisen nicht hinlänglich gerechtfertigt worden
waren. Nach Auffassung des aiad können auch durch die gemeinsame
Nutzung bestimmter Verwaltungsdienste mit anderen am Ort ansässigen
Organisationen der Vereinten Nationen Verbesserungen erzielt werden.
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