Allgemeine Leitung des Amtes für interne Aufsichtsdienste
A. Einführung
1. Mit ihrer Resolution 48/218 B vom 29. Juli 1994 schuf die Generalversammlung
das Amt für interne Aufsichtsdienste (aiad) mit der Absicht, in Anbetracht
der zunehmenden Bedeutung, Kosten und Komplexität der Tätigkeiten
der Organisation die Aufsichtsfunktionen innerhalb der Vereinten Nationen
durch die Verstärkung der Evaluierung, der Rechnungsprüfung,
der Inspektion, der Untersuchungen und der Überwachung des Vollzugs
zu verbessern. Die Versammlung hob die proaktive und beratende Rolle des
neu geschaffenen Amtes hervor und wies darauf hin, daß von ihm erwartet
wird, daß es den Programmleitern bei der wirksamen Erfüllung
ihrer Aufgaben behilflich ist und ihnen methodologische Unterstützung
gewährt. Am 24. August 1994 billigte die Generalversammlung mit ihrem
Beschluß 48/323 die Ernennung von Karl Th. Paschke zum Untergeneralsekretär
für interne Aufsichtsdienste. Er trat sein Amt am 15. November 1994
an.
2. Seit Verabschiedung der Resolution 48/218 B der Generalversammlung
ist die Rolle des aiad durch Erlasse der Vereinten Nationen weiter präzisiert
worden. In dem Dokument ST/SGB/273 vom 7. September 1994 werden die Mechanismen
für die Durchführung der Resolution 48/218 B sowie der Umfang
der Befugnisse und Aufgaben des aiad im einzelnen beschrieben. Die Wege,
auf denen Angelegenheiten dem aiad gemeldet werden können, wurden
in dem ebenfalls am 7. September 1994 herausgegebenen Verwaltungserlaß
ST/AI/397 im einzelnen genannt. Der Aufgabenbereich wurde im rechtlichen
Rahmen der Vereinten Nationen außerdem in dem Informationsrundschreiben
ST/IC/1996/29 vom 25. April 1996 eingehender beschrieben. Das aiad hat
während des Berichtsjahres neue Handbücher verfaßt, um
die Transparenz seiner Tätigkeit weiter zu erhöhen. Das Handbuch
für interne Revision der Abteilung Innenrevision wurde umfassend
überarbeitet und wird weiter überprüft und geändert.
Das Handbuch der Sektion Disziplinaruntersuchungen erschien Anfang 1997
in englischer und französischer Sprache und ist im VN-Intranet verfügbar.
B. Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen des
Amtes
3. Ziffer 28 des Dokuments ST/SGB/273 nennt acht, als Buchstaben a)
bis h) aufgelistete Kategorien von Informationen, die in die Jahresberichte
des aiad aufzunehmen sind. Entsprechend dieser Unterteilung gliedern sich
die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wie folgt:
a) und b) eine Beschreibung schwerwiegender Probleme,
Mißbräuche und Mängel: siehe die Ziffern 9-167;
c) vom Generalsekretär nicht gebilligte Empfehlungen: keine;
d) und e) Empfehlungen in früheren Berichten, zu
denen die Abhilfemaßnahmen noch nicht abgeschlossen wurden oder
die Leitung eine Entscheidung aus einem früheren Zeitraum revidiert
hat: siehe Anhang I;
f) und g) Empfehlungen, zu denen mit der Leitung keine
Einigung erzielt werden konnte oder die erbetene Information oder Hilfe
verweigert wurde: keine solche Situation ist eingetreten;
h) Höhe der empfohlenen Kosteneinsparungen und beigetriebenen
Beträge: siehe das Schaubild nach Ziffer 18.
4. Gemäß seinem Auftrag berichtet das Amt dem Generalsekretär
halbjährlich über den Stand der Umsetzung seiner Empfehlungen.
Seit dem letzten Jahresbericht wurden dem Generalsekretär zwei solcher
Berichte vorgelegt, die den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember
1996 bzw. vom 1. Januar bis zum 30. Juni 1997 behandeln. Der Nachdruck,
den das aiad auf die uneingeschränkte Umsetzung seiner Prüfungs-,
Inspektions-, Evaluierungs- und Ermittlungsempfehlungen gelegt hat, zog
einige tiefgreifende Veränderungen in der Managementkultur der Vereinten
Nationen nach sich. Die Programmleiter werden sich zunehmend dessen bewußt,
daß es nicht länger ausreicht, Empfehlungen, wie oftmals vor
der Einrichtung des aiad, einfach nur anzunehmen. Um das aiad "loszuwerden",
muß man seine Empfehlungen genauestens umsetzen. Ein computergestütztes
Überwachungssystem verfolgt inzwischen die Empfehlungen des aiad.
Das dadurch geweckte Bewußtsein, Verantwortung zu tragen und Rechenschaft
ablegen zu müssen, wird das Auftreten von Mißbrauch aller Erwartung
nach weiter senken und die Effizienz und Effektivität des Management
steigern.
5. Das aiad hat seine Überwachungspolitik und seine Überwachungsverfahren
betreffend die Prüfungsfunktion für diesen und den vorangegangenen
halbjährlichen Bericht geändert. Die neue Politik sieht vor,
daß jedes Prüfungsvorhaben in eine abschließende Prüfungsmitteilung
mündet, im Regelfall in einen Prüfungsbericht. Diese abschließenden
Prüfungsberichte geben der obersten Leitungsebene eine objektive
Bewertung des geprüften Bereichs an die Hand und informieren sie
über die wichtigsten Erkenntnisse und Empfehlungen. Die Berichterstattung
des aiad über den Stand der Umsetzung von Prüfungsempfehlungen
beschränkte sich bei den beiden letzten halbjährlichen Berichten
demzufolge auf die in solchen abschließenden Mitteilungen abgegebenen
Sachempfehlungen. Daher ist die Zahl der neuen Empfehlungen seit dem 1.
Juli 1996 erheblich zurückgegangen, wie das zweite Schaubild nach
Ziffer 18 zeigt. Die Tabelle der Prüfungsempfehlungen zeigt, daß
zwischen dem 1. Oktober 1994 und dem 30. Juni 1996 durchschnittlich 70
Prozent aller Empfehlungen (insgesamt 4.042) umgesetzt wurden. Ende Juni
1997 lag die Umsetzungsquote für die 513 zwischen dem 1. Juli 1996
und dem 31. Dezember 1996 abgegebenen Prüfungsempfehlungen auch unter
den strengeren Verfahren noch bei 61 Prozent.
6. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen hat während des Berichtszeitraums
121 Empfehlungen abgegeben. Von den 37 während der ersten Hälfte
des Berichtszeitraums abgegebenen Empfehlungen wurden 81 Prozent umgesetzt.
Die 84 während der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums abgegebenen
Empfehlungen bezogen sich zu beinahe einem Drittel auf das Internationale
Gericht für Ruanda (siehe die Ziffern 72 bis 79). Ein Ermittler-
und Prüferteam bewertet zur Zeit ihre Umsetzung; ein Bericht über
diese Folgemaßnahmen wird der Generalversammlung vorgelegt. Weitere
20 in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums abgegebene Empfehlungen
gehen auf vier an die Programmleiter gerichtete Berichte über Luftcharterverträge
bei Friedenssicherungseinsätzen zurück; sie werden nach Abschluß
umfangreicher Konsultationen derzeit umgesetzt. Im allgemeinen sind die
betroffenen Dienststellen den Empfehlungen der Sektion Disziplinaruntersuchungen
gefolgt, doch verzögert sich die Umsetzung, weil unter anderem zusätzliche
Rechtsberatung zu den Umsetzungsmethoden und -verfahren eingeholt werden
muß; ferner werden langwierige Verwaltungs- bzw. Disziplinarverfahren
eingeleitet, finanzielle Auswirkungen werden bewertet und alle Voraussetzungen
für ein ordnungsgemäßes Verfahren werden gewahrt. Empfehlungen,
die mit der Erstattung von Strafanzeigen verbunden sind, erfordern darüber
hinaus umfangreiche Konsultationen mit anderen Dienststellen und mit den
betroffenen Mitgliedstaaten.
7. Die Ziffern 126 bis 158 enthalten einen Überblick über
die neuen Verfahren für Folgemaßnahmen und über ihre Ergebnisse
im Hinblick auf die Inspektionsfunktion. Die Überwachungsverfahren
für Empfehlungen in eingehenden Evaluierungsberichten bestehen schon
seit vielen Jahren. Drei Jahre nach Verabschiedung seines Beschlusses
über die Evaluierung geht dem Programm- und Koordinierungsausschuß
eine "Dreijahresüberprüfung" zu. Darin wird die Befolgung der
von dem Ausschuß gebilligten Empfehlungen bewertet, und soweit erforderlich
werden weitere Maßnahmen empfohlen. Während der darauffolgenden
drei Jahre werden die Fortschritte bei der Befolgung der Empfehlungen
überwacht.
C. Verbesserung der internen Aufsicht bei den operativen
Fonds und Programmen
8. Als die Generalversammlung das aiad einrichtete, ersuchte sie den
Generalsekretär in Ziffer 11 ihrer Resolution 48/218 B, einen detaillierten
Bericht vorzulegen, der auch Empfehlungen über die Durchführung
dieser Resolution enthält, soweit sie die interne Aufsicht der Fonds
und Programme betrifft, namentlich auch Methoden, mit denen das Amt diesen
Fonds und Programmen bei der Verbesserung ihrer internen Aufsichtsmechanismen
behilflich sein könnte. Das aiad legte dem Generalsekretär im
Januar 1996 einen ersten Berichtsentwurf vor. Der Generalsekretär
machte sich den Entwurf uneingeschränkt zu eigen, übermittelte
Ausfertigungen davon an die Leiter der Fonds und Programme und ersuchte
sie, wie in der Resolution vorgesehen, Konsultationen mit ihren Leitungsgremien
zu führen.
9. Das aiad wirkte aktiv an diesem Konsultationsprozeß mit, der
insgesamt positive Ergebnisse erbrachte. Die Leiter aller betroffenen
Organe gingen mit einer konstruktiven Haltung an die Frage heran. Der
Ständige Ausschuß des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) verabschiedete einen sehr konstruktiven
Beschluß. In den Exekutivräten des Kinderhilfswerks der Vereinten
Nationen (UNICEF), des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP)
und des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) wurde kein
Beschluß gefaßt, doch fand der Bericht breite Zustimmung bei
den Delegationen. Eine Reihe von Leitungsorganen nahm jedoch lediglich
Kenntnis von dem Bericht. Die von den Mitgliedstaaten während dieser
Konsultationen abgegebenen Stellungnahmen wurden in Form von Änderungen
des ersten Berichtsentwurfs berücksichtigt. Der zweite Berichtsentwurf
wurde dem Generalsekretär am 13. Januar 1997 vorgelegt. Anschließend
gab der Generalsekretär die endgültige Fassung heraus (siehe
A/51/801).
10. Der Bericht beschreibt die internen Aufsichtsfunktionen in den einzelnen
Fonds und Programmen und gibt konkrete Empfehlungen zur Verbesserung und
Stärkung der Aufsichtsfunktion ab. Er wurde im Fünften Ausschuß
eingehend erörtert, und zwei Resolutionen wurden entworfen, jedoch
wurde bisher noch kein Konsens erzielt. Die Administratoren der Fonds
und Programme haben sich in der Zwischenzeit bereits dahin gehend geäußert,
daß ihre Aufsichtsfunktionen verbesserungsfähig seien. Mehrere
haben das aiad auf Gebieten um Hilfe gebeten, auf denen sie nicht das
nötige Fachwissen besitzen, insbesondere bei den Funktionen Prüfung
und Disziplinaruntersuchungen, und haben diese Hilfe auch erhalten. Eine
Reihe der Fonds und Programme nehmen ihre interne Revision nach wie vor
im Wege der vom aiad erbrachten Prüfungsdienste wahr. Ein Programm,
nämlich das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, bat den
Untergeneralsekretär für interne Aufsichtsdienste, Mitglied
seines Ausschusses für Managementprüfung und Aufsicht zu werden.
11. Während des Berichtszeitraums unterzeichneten das aiad und
das UNHCR eine Vereinbarung über die Erbringung von Innenrevisionsdiensten
für dieses Amt. Dabei wurde für die Feldmissionen des Amtes
ein Prüfungszyklus von durchschnittlich drei Jahren ins Auge gefaßt,
wodurch eine Erhöhung der Personalressourcen der Prüfungssektion
aiad/UNHCR erforderlich wird. In der Vereinbarung werden die Aufgaben
der Leitung und des Aufsichtsausschusses des UNHCR bei der Aufstellung
des jährlichen Prüfungsplans abgeklärt. Im Zuge der Dezentralisierung
des UNHCR beabsichtigt das aiad, örtliche Rechnungsprüfer zu
den großen Feldmissionen des UNHCR abzustellen.
12. Auch mit dem Internationalen Handelszentrum UNCTad/WTO wurde eine
Vereinbarung über die Erbringung von Innenrevisionsdiensten auf Kostenerstattungsbasis
geschlossen. Auf der Grundlage ähnlicher, während des vorangegangenen
Berichtszeitraums abgeschlossener Vereinbarungen hat das aiad nunmehr
auch die gesamte Innenrevisionsfunktion für den Gemeinsamen Pensionsfonds
der Vereinten Nationen sowie für das Programm der Vereinten Nationen
für die internationale Drogenbekämpfung übernommen (siehe
die Ziffern 105 und 106).
D. Leitlinien für die Programmüberwachung
und -bewertung
13. Das aiad ist verpflichtet, den Leitern der Hauptabteilungen und
Bereiche Anleitung in zwei grundlegenden Bereichen des Managements zu
geben, nämlich bei der Verfolgung des Arbeitsfortschritts durch laufende
Kontrolle und bei dem Versuch, den Arbeitserfolg im Wege der sogenannten
Selbstevaluierung zu bewerten. Wie in Ziffer 21 des aiad-Berichts vom
28. März 1996 (A/51/88, Anhang) festgestellt, wurde diese Anleitung
zurückgestellt, bis genügend Inspektionen durchgeführt
worden waren, um ein empirisches Bild der Stärken und Schwächen
der bestehenden Abläufe in den betroffenen Organisationseinheiten
zu erhalten. Die Untersuchungen des aiad haben im allgemeinen gezeigt,
daß viele Hauptabteilungen und Bereiche keine angemessenen Überwachungs-
und Bewertungsverfahren haben.
14. Es wurden Leitlinienentwürfe mit einer Aufzählung derjenigen
Elemente der Programmkontrolle und -bewertung verteilt, die in jeder Hauptabteilung
und jedem Bereich mindestens vorhanden sein sollten. Die Leitlinienentwürfe
wurden mit der obersten Führungsebene der meisten Hauptabteilungen
am Amtssitz eingehend erörtert; von den Hauptabteilungen und Bereichen
außerhalb des Amtssitzes gingen Stellungnahmen ein. Die endgültige
Fassung der Leitlinien wird im vierten Quartal 1997 erscheinen.
15. Die Leitlinien enthalten eigentlich nichts Neues. Die ihnen zugrundeliegende
Absicht ist die Kodifizierung guter Praktiken. Darüber hinaus dienen
sie dazu, die Managementpraktiken transparent zu machen, welche die Mitarbeiter
des aiad bei künftigen Prüfungen, Überwachungen, Inspektionen
und eingehenden Evaluierungen überprüfen werden, sowie die Mindestnormen,
an denen sie diese ausrichten werden.
16. Zum Zweck der Programmvollzugskontrolle ist die Vorlage von Informationen
an das aiad nun jeweils am Ende des ersten Jahres eines Zweijahreszeitraums,
nach 18 Monaten und nach Ablauf des Zweijahreszeitraums erforderlich.
Bei der letzten dieser drei Vorlagen müssen Informationen für
den Programmvollzugsbericht bereitgestellt werden, den der Generalsekretär
der Generalversammlung auftragsgemäß zu unterbreiten hat. Für
Hauptabteilungen oder Bereiche, die über ein eigenes geeignetes Überwachungssystem
verfügen und die dem aiad Leseberechtigung für dieses System
einräumen, können die ersten beiden Vorlagen gemäß
den neuen Leitlinien entfallen. Letztendlich wird hiermit das Ziel verfolgt,
zur Einrichtung von Überwachungssystemen in den Hauptabteilungen
beizutragen und es dem aiad so zu ermöglichen, auf eine aufwendige
und bürokratische Vorlage von Informationen zu verzichten.
17. Ein weiteres Merkmal der Leitlinien, das von allgemeinem Interesse
sein wird, ist die geplante Aufstellung und Überwachung von Leistungsnormen
für Unterstützungsdienste wie Übersetzung, Vervielfältigung
von Dokumenten, Bearbeitung von Ansprüchen, Beschaffungsvorgänge,
Einstellung und andere Bereiche.
E. Prioritäten
18. Der erste Jahresbericht des aiad (A/50/459, Anhang) benannte drei
Schwerpunktbereiche der Aufsicht: Friedenssicherung, humanitäre und
damit zusammenhängende Tätigkeiten sowie Beschaffungswesen.
Im Jahresbericht des vergangenen Jahres (A/51/432, Anhang) wurde auch
dem Problem der Einrichtung neuer Organe Priorität eingeräumt.
Diese Prioritätenordnung bleibt auch in diesem Jahresbericht unverändert.
Aufgrund von Maßnahmen des Amtes
für interne Aufsichtsdienste
erzielte Kosteneinsparungen und beigetriebene Beträge
1. Juli 1996 - 30. Juni 1997
(in Millionen US-Dollar)
|
Art der finanziellen Auswirkung
| Ermittelter und
empfohlener Betrag
| Erzielte Einsparungen und
beigetriebene Beträge
|
Rückforderung zuviel gezahlter Beträge
| 6,3
| 1,8
|
Verhütung von Überzahlungen
| 1,2
| 0,2
|
Ausgabenverminderung
| 3,0
| --
|
Verhütung überhöhter oder ungerechtfertigter Ausgaben
| 7,4
| 5,1
|
Zusätzliche Einnahmen
| 1,3
| 0,6
|
Haushaltskürzungen für 1996-1997 gemäß
den Empfehlungen des aiad
| 10,1
| 10,1
|
Insgesamt
| 29,3
| 17,8
|
Umsetzungsquoten der
Prüfungsempfehlungen des aiad
|
| Umsetzungsquote zum
|
Zeitraum
| Gesamtzahl der
Empfehlungen
| 31. März 1995
| 30. Sept. 1995
| 31. Dez. 1995
| 30. Juni 1996
| 30. Juni 1997
|
(in Prozent)
|
1. Okt. 1994 - 31. März 1995
| 1343
| 15
| 45
| 50
| 84
| 84
|
1. April - 30. Sept. 1995
| 1057
| --
| 31
| 37
| 58
| 67
|
1. Okt. - 31. Dez. 1995
| 480
| --
| --
| 36
| 59
| 66
|
1. Jan. - 30. Juni 1996
| 1162
| --
| --
| --
| 41
| 67
|
Insgesamt bzw.
Durchschnitt
| 4042
| 15
| 38
| 41
| 61
| 71
|
| Umsetzungsquote zum
|
31. Dez. 1996
| 30. Juni 1997
|
Zeitraum
| Gesamtzahl der
Empfehlungen a)
| (in Prozent)
|
1. Juli - 31. Dez. 1996
| 513
| 36
| 61
|
1. Jan. - 30. Juni 1997
| 298
| --
| 48b)
|
Insgesamt bzw. Durchschnitt
| 811
| 36
| 38
|
a) Umfaßt nur die in abschließenden
Mitteilungen, d.h. Berichten oder Schreiben an die Leiter der
Hauptabteilungen abgegebenen Empfehlungen (siehe Ziffer 5).
|
b) Die Umsetzungsquote bezieht sich auf
die 112 Empfehlungen, zu denen bis zum
30. Juni 1997 Antworten eingegangen waren.
|
|