Bericht des Generalsekretärs 1995, Inhalt
Report of the Secretary-General 1995, Table of contents


Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen


II. Koordinierung einer umfassenden Strategie


A. Organe der Vereinten Nationen

28. Im Laufe dieses Jahres waren die Organe der Vereinten Nationen nicht nur bemüht, ein sehr großes Arbeitspensum zu erfüllen, sondern konsolidierten darüber hinaus auch Reformen ihrer Arbeitsprogramme, was größere Effizienzgewinne ermöglicht hat.

1. Generalversammlung

29. Im Verlauf ihrer neunundvierzigsten Tagung konzentrierte sich die Generalversammlung weiterhin auf Fragen im Zusammenhang mit der Wahrung des Friedens und der Sicherheit, der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und der Stärkung und Reform der Vereinten Nationen, mit dem Ziel, die Organisation besser zu befähigen, die Ziele der Charta in einer Welt zu erfüllen, die sich seit der Niederschrift der Charta dramatisch geändert hat.

30. Verglichen mit der Situation vor 20 Jahren hat sich die Gewichtung in der Tätigkeit der Generalversammlung verschoben. Die Versammlung schenkt heutzutage den großen regionalen Konflikten, von denen im Laufe des letzten Jahrzehnts glücklicherweise mehrere beigelegt wurden, etwas weniger Aufmerksamkeit als damals und wendet dafür mehr Zeit für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten und für eine Reihe von grundlegenden allgemeinen Fragen auf, die für die Effizienz der Organisation von überragender Wichtigkeit sind, allen voran ein Komplex von finanziellen Problemen. Diese werden bedingt durch das Versäumnis der Mitgliedstaaten, ihre veranlagten Beiträge vollständig und pünktlich zu entrichten, sowie durch den enormen Anstieg der Kosten für die Friedenssicherung von etwa 626 Millionen Dollar pro Jahr im Jahr 1986 auf etwa 3,6 Milliarden Dollar im Jahr 1995.

31. Die Finanzlage der Organisation ist inzwischen außerordentlich ernst. In einer am 12. Oktober 1994 an die Versammlung gerichteten Erklärung habe ich hierauf hingewiesen und betont, daß dies zu einer dringenden politischen Frage geworden sei. Mit Genugtuung habe ich sodann Kenntnis genommen von dem Beschluß der Versammlung, eine hochrangige Arbeitsgruppe einzusetzen und mit der Prüfung weiterer Maßnahmen zur Schaffung einer soliden, tragfähigen finanziellen Grundlage für die Organisation zu betrauen. Diese Arbeitsgruppe hat 1995 intensIVe Arbeit geleistet. In einer Rede, die ich am 22. Juni vor ihr hielt, bat ich sie um ihre dringende Unterstützung bei der Abwendung einer schwerwiegenden Finanzkrise. Parallel dazu setzte die Versammlung eine weitere Gruppe von Sachverständigen ein, die sich mit dem Grundsatz der Zahlungsfähigkeit befassen soll.

32. Als Meßlatte für den Ernst der derzeitigen Problemsituation mag etwa der Umstand dienen, daß die Organisation den Regierungen, die Truppen und Ausrüstung für Friedenssicherungseinsätze bereitgestellt haben, per Januar 1995 etwa 850 Millionen Dollar schuldig war. Bei diesen Schulden handelt es sich um ein unfreiwilliges Darlehen der Mitgliedstaaten, die darüber hinaus noch das Risiko eingegangen sind, ihre jungen Männer und Frauen den Gefahren der Friedenssicherung auszusetzen. Dies ist offenkundig ungerecht.

33. Ein weiteres Indiz für den Ernst der Lage ist die Zahl der Mitgliedstaaten, die mit ihren Beiträgen mehr als die beiden letzten Jahre im Rückstand sind und somit nach Artikel 19 der Charta in der Generalversammlung kein Stimmrecht haben. Bis Mitte August waren es 17 Staaten oder nahezu 10 Prozent aller Mitglieder. Eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten haben dem Präsidenten der Versammlung angekündigt, daß sie nicht in der Lage seien, ihren Verpflichtungen nach Artikel 17 nachzukommen, und auch diese werden somit in Kürze ihr Stimmrecht verlieren.

34. Was die Finanzierung der Friedenssicherung betrifft, so hat die Generalversammlung auf ihrer neunundvierzigsten Tagung erneut erklärt, daß nach Artikel 17 der Charta alle Mitgliedstaaten die Kosten der Friedenssicherung gemeinsam zu tragen haben. Außerdem hat die Versammlung Verfahren zur Verbesserung der verwaltungs- und haushaltstechnischen Aspekte der Friedenssicherung eingeführt, indem sie unter anderem den 1. Juli zum Beginn des Finanzjahres eines jeden Friedenssicherungseinsatzes erklärt und den Generalsekretär ersucht hat, ihr zur Information zweimal im Jahr eine Tabelle vorzulegen, in der der veranschlagte Haushaltsbedarf eines jeden Einsatzes zusammenfassend dargestellt wird.

35. Nach wie vor gilt die besondere Aufmerksamkeit der Generalversammlung der Entwicklung, wodurch betont wird, daß die Wichtigkeit dieses Teilbereichs der Tätigkeit der Vereinten Nationen nicht von dem großen Interesse überschattet werden darf, das die Öffentlichkeit ihren friedensichernden Tätigkeiten entgegenbringt. Die Tatsache, daß in einem Zeitraum von 12 Monaten drei wichtige Konferenzen der Vereinten Nationen stattgefunden haben - im September 1994 in Kairo über Bevölkerung und Entwicklung, im März 1995 in Kopenhagen über soziale Entwicklung und im September 1995 in Beijing über Frauen - ist ein Beweis dafür, welche Bedeutung die Mitgliedstaaten der Rolle der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet beimessen.

36. Am 6. Mai 1994 gab ich die "Agenda für Entwicklung" (A/48/935) heraus. Danach setzte die Generalversammlung eine allen Mitgliedstaaten offenstehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, weiter an einer maßnahmenorientierten umfassenden Agenda zu arbeiten, die den vom Generalsekretär vorgelegten Berichten und Empfehlungen, der Arbeit des Wirtschafts- und Sozialrats, den in der Versammlung selbst zum Ausdruck gebrachten Auffassungen und einer Reihe weiterer Auffassungen und Vorschläge Rechnung tragen soll.

37. Als eine Möglichkeit, die Tätigkeit der Organisation auf dem Gebiet des Friedens und der Sicherheit effizienter und demokratischer zu gestalten, fand die Frage der Erweiterung des Sicherheitsrats im gesamten Berichtszeitraum gespanntes Interesse. Im September 1994 prüfte die Generalversammlung den Sachstandsbericht der allen Mitgliedstaaten offenstehenden Arbeitsgruppe zur Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat und zu sonstigen Angelegenheiten des Sicherheitsrats und beschloß, daß die Arbeitsgruppe ihre Arbeit fortsetzen und vor Ende der neunundvierzigsten Tagung einen Bericht vorlegen solle. Die Arbeitsgruppe hielt 21 Sitzungen und eine Reihe informeller Konsultationen ab und setzte sich mit zwei Fragenkomplexen auseinander. In dem ersten Fragenkomplex geht es um die Größe und Zusammensetzung des Rates, einschließlich der ständigen und nichtständigen Mitgliedschaft und neuer Mitgliedschaftskategorien. Der zweite Fragenkomplex umfaßt die Arbeitsmethoden und Verfahren des Rates, seine Effizienz und Wirksamkeit und seine Beziehungen zu anderen Organen der Vereinten Nationen.

38. Die Versammlung greift immer häufiger zurück auf die allen Mitgliedstaaten offenstehende informelle Arbeitsgruppe als wirksames Instrument bei der Suche nach Lösungen für wichtige Probleme im Zusammenhang mit der Effizienz der Vereinten Nationen. Diese Gremien, die sich jeweils aus allen Mitgliedern der Vereinten Nationen zusammensetzen, trugen wesentlich dazu bei, daß ein konzentrierter problembezogener Gedankenaustausch über die Reform des Sicherheitsrats, über die "Agenda für den Frieden", die "Agenda für Entwicklung", die finanzielle Lage der Vereinten Nationen und in jüngster Zeit die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen zustande kam. Die Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen, ihre ineinandergreifenden Mandate, die Tiefe und Komplexität ihrer Beratungen und die Häufigkeit ihrer Sitzungen stellen eine Herausforderung für die Kapazität des Sekretariats dar, was die Bereitstellung der benötigten fachlichen und technischen Unterstützung bei ohnehin bereits knappen Ressourcen betrifft.

39. Auf der Tagesordnung der neunundvierzigsten Tagung befanden sich 164 Gegenstände. Der Rückgang gegenüber den 180 Gegenständen auf der Tagesordnung der vorangegangenen Tagung (siehe Abb. 1) ist darauf zurückzuführen, daß miteinander zusammenhängende Punkte konsolidiert wurden beziehungsweise beschlossen wurde, einige Punkte nur jedes zweite oder dritte Jahr zu erörtern. Weitere Rationalisierungen scheinen möglich. Allgemein gehaltene Titel räumen Flexibilität ein, was die Prüfung mehrerer Themen oder mehrerer Aspekte einer Frage im Rahmen eines einzigen Tagesordnungspunktes betrifft. Dieser Möglichkeit könnte auf folgenden Gebieten weiter nachgegangen werden: Abrüstung (18 Gegenstände auf der Tagesordnung der neunundvierzigsten Tagung), Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den zwischenstaatlichen Organisationen (fünf Gegenstände), Entkolonialisierung (fünf Gegenstände) und Finanzierung von Friedenssicherungseinsätzen (19 Gegenstände). Außerdem gibt es 10 Gegenstände, die seit mehreren Jahren nicht mehr behandelt worden sind.

Abb. 1:
Resolutionen und Tagesordnungspunkte der Generalversammlung (1989-1995)


40. Eine Frage, die eng mit der Zahl der Gegenstände auf der Tagesordnung zusammenhängt, ist die Anzahl und Häufigkeit der von der Versammlung erbetenen Berichte. Neben den Berichten der Hauptorgane und ihrer Nebenorgane wurden auf der neunundvierzigsten Tagung über 200 Berichte des Generalsekretärs herausgegeben, wobei mehrere Berichte der Sonderberichterstatter und des Bereichs Interne Aufsicht nicht mitgezählt sind. Die Schwierigkeiten und die Kosten, die mit der rechtzeitigen Herstellung so vieler Berichte verbunden sind, sind offensichtlich angesichts der Häufigkeit, mit der die Versammlung und andere Haupt- und Nebenorgane heute tagen. Rationalisierungs- und Kosteneinsparungsmaßnahmen kann letztlich nur dann Erfolg beschieden sein, wenn die Zahl der erbetenen Berichte beträchtlich reduziert wird.

41. Auf der neunundvierzigsten Tagung der Generalversammlung hielten ihr Präsidialausschuß und ihre Hauptausschüsse 377 Sitzungen ab, gegenüber insgesamt 401 Sitzungen auf der achtundvierzigsten Tagung und 426 auf der siebenundvierzigsten Tagung. Die Hauptausschüsse hielten 237 informelle Sitzungen und Konsultationen ab, ein Rückgang gegenüber 285 Sitzungen auf ihrer achtundvierzigsten Tagung. Die Zahl der von Arbeitsgruppen abgehaltenen Sitzungen stieg von 86 auf der vorangegangenen Tagung auf 141 an. Auf ihrer neunundvierzigsten Tagung verabschiedete die Versammlung bisher 324 Resolutionen, gegenüber 333 auf ihrer achtundvierzigsten Tagung. 79 Prozent wurden ohne Abstimmung oder im Konsens verabschiedet, gegenüber 81 Prozent auf der vorangegangenen Tagung. Die Zahl der Staats- und Regierungschefs, die an der Generaldebatte der Versammlung teilnahmen, ging bei der neunundvierzigsten Tagung von 51 (oder 28 Prozent der Mitglieder) auf 45 (oder 24 Prozent der Mitglieder) zurück (siehe Abb. 2).

Abb. 2:
Teilnahme von Staats- und Regierungschefs an der Generaldebatte der Generalversammlung (1989-1994)


2. Sicherheitsrat

42. Im Berichtszeitraum trat der Sicherheitsrat auch weiterhin fast täglich zusammen, um die auf seiner Tagesordnung stehenden Fragen zu behandeln, vor Bedrohungen des Friedens in der ganzen Welt zu warnen, gegnerische Parteien aufzufordern, ihren Kampfgeist zu zügeln, verschiedenartige Maßnahmen zur Eindämmung und Beilegung von Konflikten zu ergreifen und regionale und internationale Unterstützung für diese Maßnahmen zu gewinnen (siehe Abb. 3). Was diese Ziele betrifft, hat der Sicherheitsrat gezeigt, daß er entschlossen ist, zu gemeinsamen Positionen zu gelangen, um sich der verschiedenen komplexen Fragen, mit denen er sich heutzutage auseinanderzusetzen hat, wirksamer annehmen zu können. Einer der größten Beiträge des Rates war sein geduldiges und beharrliches Bemühen um Konsens innerhalb seiner eigenen Reihen. Dank dieses positIVen Trends waren die Ratsmitglieder in der Lage, an die Fragen auf der Tagesordnung des Rates in größerer Eintracht und mit mehr Zusammenhalt heranzugehen (siehe Abb. 4 und 5).

Abb. 3:
Sicherheitsrat: Offizielle Sitzungen und Plenarkonsultationen (1988-1995)


Abb. 4:
Sicherheitsrat: Resolutionen und Erklärungen des Präsidenten (1988-1995)


Abb. 5:
Sicherheitsrat: seit 1946 verabschiedete Resolutionen



43. Die Sorge des Sicherheitsrats galt in erster Linie dem ehemaligen Jugoslawien und Zentralafrika. Im ehemaligen Jugoslawien war der Rat bemüht, die Konflikte zu entschärfen, ihre weitere Ausbreitung zu verhindern und die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung zu lindern. Zu diesem Zweck setzte er sich mit zahlreichen Fragen auseinander, insbesondere mit der sich wandelnden Rolle der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Friedenssicherung, den humanitären Notsituationen, den massIVen Verletzungen der Menschenrechte und den schwierigen Problemen, die sich daraus ergeben, daß Truppen der Vereinten Nationen zum Schutz von humanitären Hilfslieferungen eingesetzt werden. Außerdem unterstützte der Rat aktIV die Bemühungen interessierter Mitgliedstaaten, insbesondere derjenigen, die der Kontaktgruppe angehören, wie auch die Bemühungen der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, eine Verhandlungslösung für die Konflikte in der Region herbeizuführen. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, setzte der Rat auch weiterhin aktIV bindende Sanktionen ein. Die Entschlossenheit des Rates, für die umfassende Beilegung der Krisen zu sorgen und die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den zuständigen regionalen Organisationen, insbesondere der Europäischen Union (EU) und der Organisation des Nordatlantikvertrags (NATO), zu stärken, bietet nach wie vor die beste Chance für eine Beendigung der menschlichen Tragödie im ehemaligen Jugoslawien.

44. Zu Beginn des Berichtszeitraums hatte der Sicherheitsrat die Dislozierung von sechs Großeinsätzen in Afrika genehmigt, mehr als auf jedem anderen Kontinent. Vier davon bestehen noch immer, während die Friedensoperation in Mosambik ihren Auftrag mit bemerkenswertem Erfolg erfüllt hat und die Friedensoperation in Somalia abgezogen wurde, nachdem ihr zwar bei den humanitären Maßnahmen Erfolg beschieden war, ihr jedoch die somalischen Parteien die erforderliche Zusammenarbeit bei ihren Bemühungen um eine Förderung der nationalen Aussöhnung verweigert hatten. Über die noch verbleibenden vier Friedenssicherungseinsätze in Angola, Liberia, Ruanda und Westsahara hinaus hat sich der Rat in anderen afrikanischen Ländern, insbesondere in Burundi und Sierra Leone, um die Friedensschaffung bemüht. Im Berichtszeitraum entsandte der Rat eine präzedenzlose Anzahl von Missionen, allesamt nach Afrika, und zwar nach Burundi (zweimal), Mosambik, Ruanda, Somalia und Westsahara. Zwar sind die Konflikte in Afrika, ebenso wie jene im ehemaligen Jugoslawien, primär interne Konflikte, doch bringen sie für die jeweiligen Subregionen beträchtliche Sicherheitskonsequenzen mit sich. Wie im ehemaligen Jugoslawien haben sie auch katastrophale humanitäre Folgen, so daß der Rat der Milderung des Leids der betroffenen Zivilbevölkerung ebensoviel Aufmerksamkeit zuwenden mußte wie den Bemühungen um die Konflikteindämmung und -beilegung. Die Zusammenarbeit mit der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) und mit subregionalen Organisationen in Afrika war ein wichtiger Teil der Bemühungen des Sicherheitsrats.

45. Derzeit befinden sich noch sieben Sanktionsordnungen in Kraft, die dem Rat viel Arbeit bereiten. In dem Bestreben sicherzustellen, daß die verschiedenen Sanktionsausschüsse entsprechend betreut werden und das Sekretariat Anträge um die Bereitstellung humanitärer Hilfsgüter rasch erledigen kann, habe ich die zuständige Dienststelle in der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten verstärkt. Auf der Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen haben die Sanktionsausschüsse ihrerseits Maßnahmen in die Wege geleitet, um ihre Arbeitsverfahren zu straffen und im Einklang mit einem vom Sicherheitsrat beschlossenen Maßnahmenpaket (siehe S/1995/234) für größere Transparenz bei der Abwicklung ihrer Arbeit zu sorgen.

46. Bei der Umsetzung der Sanktionen kommt der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen Wichtigkeit zu, wobei besonders auf die Beiträge der Organisation der amerikanischen Staaten (OAS) in Haiti und der Europäischen Union (EU) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im ehemaligen Jugoslawien hinzuweisen ist. Dank der vorübergehenden Abstellung von Verbindungsbeamten des EU/OSZE-Kommunikationszentrums für Sanktionsunterstützungsmissionen konnten das Sekretariat und die zuständigen Ausschüsse auf zollrechtliches Fachwissen zurückgreifen und Rat bezüglich der praktischen Durchführung und Überwachung der Sanktionen einholen. Die Mitgliedstaaten könnten die Bemühungen der verschiedenen Ausschüsse und des Sekretariats noch mehr dadurch unterstützen, daß sie die von ihren Staatsangehörigen an die Ausschüsse gerichteten Anträge genauer prüfen und an der weiteren Rationalisierung der Verfahren der Ausschüsse mitwirken.

47. Wenn Sanktionen auch in Zukunft ein glaubwürdiges Instrument zur Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit bleiben sollen, werden sich die Mitgliedstaaten mit einer Reihe von Problemen auseinandersetzen müssen, die bei der Anwendung von Sanktionen aufgetreten sind. Diesbezügliche Empfehlungen finden sich in meiner Ergänzung zur "Agenda für den Frieden" (A/50/60-S/1995/1).

48. Im Zuge einer eingehenden Debatte über den Jahresbericht des Sicherheitsrats an die Generalversammlung auf ihrer neunundvierzigsten Tagung wurden auch die Arbeitsmethoden des Rates behandelt. Die Mitgliedstaaten führten einen Gedankenaustausch über eine breite Palette mit der Tätigkeit des Rates zusammenhängender Fragen. Der Rat bekundete seine Absicht, im Rahmen seiner Bemühungen zur Verbesserung des Informationsflusses und des Gedankenaustausches zwischen den Ratsmitgliedern und den anderen Mitgliedstaaten häufiger öffentliche Sitzungen abzuhalten, insbesondere in der Anfangsphase der Behandlung eines Themas, auf der Grundlage einer von Fall zu Fall getroffenen Entscheidung. Der Rat hat bereits mit der Abhaltung von Orientierungsgesprächen begonnen. Informationssitzungen des Sicherheitsratspräsidenten für Nichtmitglieder des Rates sind inzwischen zur festen Einrichtung geworden.

49. Konfrontiert mit hartnäckig fortdauernden Konflikten in Afrika, Europa und anderen Teilen der Welt hat der Sicherheitsrat gezeigt, daß er sich nach wie vor zu den Zielen bekennt, friedliche und auf Zusammenarbeit beruhende Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten zu festigen und Bevölkerungsgruppen innerhalb der Staaten bei einem friedlichen Zusammenleben, beim Wiederaufbau und bei der Schaffung einer stabilen und produktIVen Gesellschaft behilflich zu sein.

50. Es muß jedoch betont werden, daß der Rat seinen chartagemäßen Aufgaben der Wahrung und Konsolidierung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit nur dann nachkommen kann, wenn seine Beschlüsse die volle Unterstützung der internationalen Gemeinschaft genießen und die Konfliktparteien diese Beschlüsse vollinhaltlich durchführen.

3. Wirtschafts- und Sozialrat

51. Der Wirtschafts- und Sozialrat hielt seine Arbeitstagung vom 26. Juni bis 28. Juli 1995 in Genf ab. Der Tagungsteil des Rates auf hoher Ebene befaßte sich mit einer der drängendsten Fragen auf der internationalen Tagesordnung: der Entwicklung Afrikas. Die Aussprache im Rat war von einem Geist der Partnerschaft durchdrungen, und es wurden Schlußfolgerungen betreffend die Konfliktverhütung und -beilegung, Naturkatastrophen, Auslandsverschuldung, Mittelzuflüsse, Handel, Kapazitätsaufbau, Landwirtschaft und Ernährungssicherheit sowie auf anderen Gebieten erzielt. Zahlreiche Minister und andere hochrangige Vertreter wohnten diesem Tagungsteil bei. Ein Tag war einem mit Michel Camdessus, dem ExekutIVdirektor des Internationalen Währungsfonds (IWF), James Wolfensohn, dem Präsidenten der Weltbank, Renato Ruggiero, dem Generaldirektor der Welthandelsorganisation, und Carlos Fortin, dem Geschäftsführenden Leiter der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD), geführten Grundsatzdialog über wichtige weltwirtschaftliche Fragen gewidmet.

52. Der Tagungsteil des Rates für Koordinierungsfragen befaßte sich mit koordinierten Anschlußmaßnahmen an die großen internationalen Konferenzen der letzten Zeit über wirtschaftliche, soziale und verwandte Fragen und mit der Umsetzung der Konferenzergebnisse. Die einvernehmlichen Schlußfolgerungen sehen eine integrierte Behandlung der konferenzübergreifenden Themen durch die Generalversammlung vor, mit dem Ziel, größere Kohärenz und eine integrierte Vorgabe von Richtlinien zu fördern. Dazu sind unter Umständen auch Maßnahmen zur kohärenteren Gestaltung der Arbeit der entsprechenden Hauptausschüsse der Generalversammlung notwendig. Was den Rat betrifft, so hat dieser beschlossen, jedes Jahr eine Prüfung der übergreifenden Themen vorzunehmen, die den großen internationalen Konferenzen gemeinsam waren, und durch entsprechende Maßnahmen für die Koordinierung der Tagesordnungen und Arbeitsprogramme der mit dem Folgeprozeß der verschiedenen internationalen Konferenzen befaßten Fachkommissionen Sorge zu tragen. Der Rat beschäftigte sich auch mit Maßnahmen zur Stärkung der interinstitutionellen Koordinierung auf Regional- und Landesebene sowie mit der fördernden Rolle der residierenden Koordinatoren bei der einzelstaatlichen Berichterstattung über den Stand des Folgeprozesses der Weltkonferenzen. Der Rat bat den Verwaltungsausschuß für Koordinierung, ihm systemweite Koordinierungsprobleme zur Kenntnis zu bringen und diesbezügliche Empfehlungen vorzulegen. Die Umsetzung der einvernehmlichen Schlußfolgerungen wird eine stärkere Ergänzung und größere Geschlossenheit der Tätigkeit des Rates und der Generalversammlung, einschließlich der jeweiligen Nebenorgane, bewirken und das Zusammenspiel zwischen den Vereinten Nationen und den Bretton-Woods-Institutionen und der Welthandelsorganisation verbessern. Die ergänzenden Maßnahmen, die der Verwaltungsausschuß für Koordinierung eingeleitet hat, um in einem gemeinsamen Rahmen an Konferenztagesordnungen heranzugehen, wird im gesamten System der Vereinten Nationen zu einer größeren Ziel- und Maßnahmenkonsonanz beitragen.

53. Der den operatIVen AktIVitäten gewidmete Tagungsteil hat damit begonnen, sein neues Mandat wahrzunehmen, das darin besteht, den Fonds und Programmen der Vereinten Nationen Grundsatzrichtlinien vorzugeben. Diese Richtlinien erstrecken sich auf die Prioritätensetzung bei Mittelzuweisungen, eine größere Geschlossenheit der Landesprogramme und eine größere Kostenwirksamkeit der Verwaltungsdienste, einschließlich der möglichen Inanspruchnahme von gemeinsamen Verwaltungsdiensten auf Feldebene. Der Rat bekräftigte die Notwendigkeit einer beträchtlichen Erhöhung der für operatIVe EntwicklungsaktIVitäten zur Verfügung stehenden Mittel auf berechenbarer, kontinuierlicher und gesicherter Grundlage entsprechend den Bedürfnissen der Entwicklungsländer.

54. Gemäß diesen Schlußfolgerungen und im Einklang mit Resolution 47/199 der Generalversammlung vom 22. Dezember 1992 werde ich der Versammlung im Kontext der umfassenden dreijährlichen Grundsatzüberprüfung der operatIVen EntwicklungsaktIVitäten ein Bündel konkreter Empfehlungen unterbreiten, die sich mit weiteren Maßnahmen zur Stärkung der Rolle des Wirtschafts- und Sozialrats auf diesem Gebiet sowie mit anderen wichtigen Themen befassen, so etwa mit einer besseren fachlichen Projektkoordinierung auf Landesebene, einer größeren Berechenbarkeit der Mittel und einer besseren Mittelausstattung, der Stärkung des Systems der residierenden Koordinatoren und einer Vielfalt von Werkzeugen der Programmerstellung, wie beispielsweise dem Landesstrategiekonzept, dem Programmansatz und der einzelstaatlichen Projektdurchführung.

55. Der Rat leitete eine Überprüfung der Regelungen betreffend Konsultationen mit den nichtstaatlichen Organisationen ein. Mit seiner Resolution 1993/80 setzte der Rat die allen Mitgliedstaaten offenstehende Arbeitsgruppe für die Überprüfung der Regelungen betreffend Konsultationen mit den nichtstaatlichen Organisationen ein. Eines der Hauptziele ist die Aktualisierung der Bestimmungen betreffend die Mitwirkung der nichtstaatlichen Organisationen an von den Vereinten Nationen veranstalteten internationalen Konferenzen und die Vereinheitlichung dieser Bestimmungen. Der Rat ersuchte die Arbeitsgruppe zu prüfen, wie die praktischen Regelungen betreffend die Tätigkeit des Ausschusses für nichtstaatliche Organisationen und der Sekretariats-Gruppe Nichtstaatliche Organisationen verbessert werden könnten.

56. Die Arbeitsgruppe hielt ihre erste Arbeitstagung vom 20. bis 24. Juni 1994 ab. Am 7. und 8. November 1994 trat die Arbeitsgruppe außerhalb ihrer kalendermäßigen Tagung zusammen. Ihre zweite Arbeitstagung fand vom 8. bis 12. sowie am 26. und 31. Mai 1995 statt. Auf seiner Arbeitstagung billigte der Wirtschafts- und Sozialrat die Empfehlung der Arbeitsgruppe, ihr Mandat möge um ein weiteres Jahr verlängert und es möge ihr gestattet werden, dem Rat ihren Schlußbericht auf seiner Arbeitstagung 1996 vorzulegen.

57. Gemäß Resolution 1994/24 des Wirtschafts- und Sozialrats setzten die Leiter der sechs Trägerorganisationen des gemeinsamen HIV/Aids-Programms, auch UNAIDS genannten Programms (das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und die Weltbank) einen Ausschuß der Trägerorganisationen ein. Als Hauptsachwalter des Systems der Vereinten Nationen für die weltweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der HIV/Aids-Epidemie hat das UNAIDS-Programm drei Aufgaben, die einander gegenseitig verstärken: die Aufstellung einer für die ganze Welt relevanten HIV/Aids-Politik und die Förderung der international besten Behandlungsmethoden und Forschungsanstrengungen; die technische Unterstützung umfassenderer Maßnahmen zur HIV/Aids-Bekämpfung, insbesondere in den Entwicklungsländern; und das Eintreten für umfassende, multisektorale Maßnahmen zur HIV/Aids-Bekämpfung, die gut mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet sind und auf einer soliden strategischen, ethischen und fachlichen Grundlage fußen.

58. Auf seiner zweiten Sitzung am 12. Dezember 1994 empfahl der Ausschuß der Trägerorganisationen einstimmig die Ernennung von Dr. Peter Piot zum Direktor des UNAIDS-Programms, und der Generalsekretär ernannte daraufhin Dr. Piot für einen am 1. Januar 1995 beginnenden dreijährigen Zeitraum zum ExekutIVdirektor. Am 5. Mai 1995 faßte der Wirtschafts- und Sozialrat einen Beschluß über die regionale Verteilung der Sitze der 22 Mitgliedstaaten, die im Beirat für Programmkoordinierung des UNAIDS-Programms vertreten sein werden. Ferner beschloß er, daß jede der sechs Trägerorganisationen sowie fünf nichtstaatliche Organisationen an der Arbeit des Beirats mitwirken werden. Der Beirat hielt seine erste Tagung am 13. und 14. Juli 1995 in Genf ab.

59. Die Kommission für soziale Entwicklung begann auf ihrer vom 10. bis 20. April 1995 in New York abgehaltenen vierunddreißigsten Tagung mit der Behandlung der Vorkehrungen für Anschlußmaßnahmen an die vom Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedete Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung und das Aktionsprogramm. Der Wirtschafts- und Sozialrat kam zu dem Schluß, daß eine Anpassung des Aufgabenbereichs und der Arbeitsmethoden der Kommission erforderlich sei, damit diese bei der Förderung einer integrierten Konzeption für die soziale Entwicklung im Anschluß an den Sozialgipfel eine wirksamere Rolle spielen könne. Er beschloß, daß die Kommission 1996 eine Sondertagung abhalten solle, mit dem Ziel, ihr Mandat, ihre Aufgabenstellung und ihren Aufgabenbereich aus dieser PerspektIVe heraus zu überprüfen, ein mehrjähriges Arbeitsprogramm auszuarbeiten und dem Rat Empfehlungen über die Häufigkeit ihrer Tagungen zu unterbreiten.

60. Im Verlauf ihrer Tagung hörte die Kommission auch den ersten Bericht des Sonderberichterstatters für die Überwachung der Rahmenbedingungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte, Bengt Lindqvist. Außerdem begann sie mit den Vorbereitungen für das Internationale Jahr der älteren Menschen, das 1999 begangen werden soll, und erzielte Fortschritte bei den Vorbereitungsarbeiten für ein Weltaktionsprogramm für die Jugend, das von der Generalversammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung verabschiedet werden soll.

61. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung hielt ihre dritte Tagung, einschließlich des Tagungsteils auf hoher Ebene, in der Zeit vom 11. bis 28. April 1995 in New York ab. Über 40 Minister nahmen daran teil, mit Zuständigkeiten für Ressorts wie Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Fremdenverkehr, Entwicklung und Finanzen. Fünfundfünfzig Regierungen unterbreiteten einzelstaatliche Berichte über ihre Fördermaßnahmen zur Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung bis zum einundzwanzigsten Jahrhundert. Während der Tagung fanden auch Podiumsdiskussionen statt zwischen hochrangigen Vertretern der Regierungen, der internationalen Finanzinstitutionen, der Organisationen und Programme der Vereinten Nationen, der Wirtschaft und der nichtstaatlichen Organisationen. Zwei Tage waren dem Austausch einzelstaatlicher Erfahrungen bei der Umsetzung der von der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedeten Agenda 21 gewidmet, und ein "Tag der örtlichen Behörden" gab Gelegenheit, die Anstrengungen zu prüfen, welche die Basisorganisationen unternehmen, um eine bestandfähige Entwicklung herbeizuführen. Diese InitiatIVen fanden die willkommene Unterstützung der auf der Tagung zahlreich vertretenen nichtstaatlichen Organisationen, die in der Kommission einen transparenten, partizipatIVen Mechanismus zur Auseinandersetzung mit den Belangen einer bestandfähigen Entwicklung, namentlich auf einzelstaatlicher und kommunaler Ebene, sehen. Die Kommission kam überein, eine zwischenstaatliche Gruppe mit dem Auftrag einzusetzen, bis 1997 koordinierte Aktionsvorschläge für die Bewirtschaftung, Erhaltung und bestandfähige Erschließung aller Arten von Wäldern auszuarbeiten. Außerdem billigte die Kommission Arbeitsprogramme, die sich mit Konsum- und Produktionsweisen, der Ausarbeitung von Indikatoren für eine bestandfähige Entwicklung und dem Transfer umweltgerechter Technologien beschäftigen.

62. Der abschließende Tagungsteil der Kommission auf hoher Ebene (26.-28. April 1995) befaßte sich mit den Herausforderungen auf dem Weg zur vollinhaltlichen Umsetzung der Agenda 21. In seiner Zusammenfassung stellte der Vorsitzende fest, daß unzureichende Finanzmittel zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen, insbesondere in den Entwicklungsländern und in den im Umbruch befindlichen Volkswirtschaften, nach wie vor ein Hindernis für die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung bilden.

63. Der Ausschuß für neue und erneuerbare Energiequellen und Energie im Dienste der Entwicklung, ein Sachverständigengremium und Nebenorgan des Wirtschafts- und Sozialrats, hielt vom 6. bis 17. Februar 1995 eine Sondertagung über ländliche Entwicklung ab. Er schlug eine Strategie vor, die unter anderem folgendes zum Ziel hat: die Ausarbeitung nationaler Aktionsprogramme zur bestandfähigen Energieerzeugung zugunsten der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung; die vorrangige Energieerschließung in ländlichen Gebieten; den Kapazitätsaufbau auf dem Gebiet der Energieerschließung in ländlichen Gebieten; neue Wege auf dem Gebiet des Managements und der institutionellen Vorkehrungen; neue Finanz- und Investitionsregelungen; die beschleunigte Entwicklung und Anwendung neuer Technologien; neue internationale Maßnahmen für die Energieerschließung in ländlichen Gebieten und die Stärkung der AktIVitäten des Systems der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der bestandfähigen Energieerzeugung. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung kam auf ihrer Tagung im April 1995 überein, die Regierungen zu ermutigen, in ihre einzelstaatlichen Strategien für eine bestandfähige ländliche Entwicklung Elemente betreffend erneuerbare Energiearten aufzunehmen. Sie forderte die Regierungen nachdrücklich auf, die Anstrengungen zu unterstützen, die interessierte Entwicklungsländer im Hinblick auf die bestandfähige Nutzung einer geeigneten Mischung fossiler und erneuerbarer Energiequellen in ländlichen Gemeinwesen unternehmen.

64. Die Vierte Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden soll als Sammelbecken für Denkinhalte betreffend die Förderung der Frau dienen und neue Wege in das 21. Jahrhundert aufzeigen. Im Herbst 1994 fanden in vier Regionen regionale Vorbereitungstagungen statt, darüber hinaus wurde eine Reihe von Treffen von Sachverständigengruppen zu konkreten Themen veranstaltet, und es wurden mit den Mitgliedstaaten informelle Konsultationen über den Entwurf der Aktionsplattform geführt. In der Zeit vom 16. März bis 7. April 1995 trat die Kommission für die Rechtsstellung der Frau in ihrer Funktion als Vorbereitungsausschuß der Konferenz zusammen und setzte die Verhandlungen über die Aktionsplattform fort. Im Anschluß an die Tagung verlagerte sich der Schwerpunkt, und es ging nunmehr eher darum, die Beteiligung der Regierungen und der nichtstaatlichen Organisationen an der Konferenz zu fördern, Öffentlichkeitsarbeit über die Konferenz zu betreiben und den zwischenstaatlichen Verhandlungsprozeß zu unterstützen. In der Zeit vom 31. Juli bis 4. August 1995 veranstaltete die Kommissionsvorsitzende informelle Konsultationen zur Weiterführung der Verhandlungen. An den Vorbereitungsarbeiten für die Konferenz war die größte, je bei einer Konferenz der Vereinten Nationen akkreditierte Zahl von nichtstaatlichen Organisationen beteiligt, und große Anstrengungen wurden unternommen, um ihnen die Mitwirkung am Konferenzprozeß zu erleichtern.

65. Die Abteilung Frauenförderung schloß als Dokumente für die Konferenz zwei wichtige Studien ab, von denen eine den Titel trug "Women in a Changing Global Economy: The 1994 World Survey on the Role of Women in Development" (Frauen in einer sich wandelnden Weltwirtschaft: Weltüberblick über die Rolle der Frau in der Entwicklung); bei der zweiten handelte es sich um eine Überprüfung und Bewertung der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau. Außerdem wurden eingehende Studien über die Frau in Bildung und Ausbildung, die Frau in der internationalen Entscheidungsfindung und die Frau in der wirtschaftlichen Entscheidungsfindung fertiggestellt. Es wurden Maßnahmen ergriffen, die sicherstellen sollen, daß die zuständigen Menschenrechtsinstitutionen der Vereinten Nationen sich regelmäßig mit Verletzungen der Rechte der Frau, insbesondere geschlechtsspezifischen Mißbräuchen, befassen, indem den Vertragsorganen geschlechtsspezifische Informationen zur Verfügung gestellt werden, und daß sie die Arbeiten an einem FakultatIVprotokoll zu der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und an den Richtlinien für die Einbeziehung von geschlechtsspezifischen Aspekten in die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte fortsetzen.

66. Die Frage, wie am besten gewährleistet werden kann, daß die Förderung der Frau ihren Platz in der Tätigkeit des Sekretariats und des gesamten Systems der Vereinten Nationen hat, ist eines der Hauptanliegen der Konferenz und ihres Folgeprozesses. Die dazu notwendigen institutionellen Mechanismen, werden zur Zeit intern und von den Regierungen der Mitgliedstaaten geprüft.

4. Treuhandrat

67. Mit der Beendigung des Treuhandabkommens für das letzte Treuhandgebiet Pazifikinseln im Jahr 1994 und der Aufnahme Palaus in die Vereinten Nationen als 185. Mitgliedstaat ging für den Treuhandrat die Aufgabe zu Ende, die ihm mit der Charta der Vereinten Nationen in bezug auf die 11 dem Treuhandsystem unterstellten Gebiete übertragen worden war. Die übrigen 10, in ihrer Mehrzahl in Afrika und im Pazifik gelegenen Treuhandgebiete hatten bereits die Unabhängigkeit erlangt, entweder als eigene Staaten oder durch den Zusammenschluß mit Nachbarstaaten. Der Treuhandrat änderte daraufhin seine Geschäftsordnung und wird in Zukunft nur noch zusammentreten, wenn die Umstände dies erfordern.

68. In einem vom 2. Juni 1995 datierten, an mich gerichteten Schreiben (A/50/142) ersuchte der Ständige Vertreter Maltas im Namen seiner Regierung darum, die Generalversammlung möge in die vorläufige Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung einen Punkt mit dem Titel "Überprüfung der Rolle des Treuhandrats" aufnehmen. Die Regierung Maltas möchte, daß die Versammlung in Erwägung zieht, die Aufgabenstellung des Rates zusätzlich zu seiner ursprünglichen Funktion nach der Charta auch auf die treuhänderische Verwaltung des gemeinsamen Erbes und gemeinsamer Belange der Menschheit auszudehnen.

69. In meinem Jahresbericht 1994 über die Tätigkeit der Vereinten Nationen habe ich der Generalversammlung empfohlen, nach Artikel 108 der Charta Schritte zur Auflösung des Treuhandrats zu ergreifen. Ich bedauere, daß bislang noch kein Beschluß zur Abschaffung dieses Organs gefaßt worden ist.

5. Internationaler Gerichtshof

70. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat somit wichtige Aufgaben wahrzunehmen, was die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten betrifft.

71. Auch 1994-1995 war beim Gerichtshof eine Rekordzahl von 13 Fällen anhängig. Bei 11 dieser Fälle handelte es sich um streitige Rechtssachen, und die Streitparteien waren Staaten aus verschiedenen Teilen der Welt. In zwei Fällen wurde der Gerichtshof um ein Gutachten ersucht, und zwar von der Weltgesundheitsorganisation und von der Generalversammlung.

72. Im Berichtszeitraum wurde in zwei Fällen ein Urteil erlassen. In einem dieser Fälle fand eine Verhandlung statt. In einem dritten Fall wurde die Verhandlung verschoben. In weiteren Fällen wurden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zahlreiche Schriftsätze eingereicht. Es wurde eine Streitsache beim Gericht anhängig gemacht, und ein Antrag auf ein Gutachten gestellt.

73. Verhandlungen in dem Fall betreffend den Luftzwischenfall vom 3. Juli 1988 (Islamische Republik Iran gegen Vereinigte Staaten von Amerika), die im September hätten stattfinden sollen, wurden auf gemeinsamen Antrag der beiden Parteien auf unbestimmte Zeit verschoben.

74. Bis zum 20. Juni 1995, der vom Präsidenten des Gerichtshofs mit Verfügung vom 20. Juni 1994 festgesetzten Frist für die Vorlage von schriftlichen Darstellungen im Zusammenhang mit dem Antrag der Weltgesundheitsorganisation auf ein Gutachten über die Legalität des Einsatzes von Kernwaffen durch einen Staat im Fall eines bewaffneten Konflikts, gingen von mehreren Staaten schriftliche Stellungnahmen ein. Das schriftliche Verfahren war somit abgeschlossen.

75. Im Dezember 1994 stellte die Generalversammlung bei dem Gerichtshof einen Antrag auf ein Gutachten über die Legalität der Androhung oder des Einsatzes von Kernwaffen. Im Februar 1995 wurde eine Verfügung erlassen, in der zwei Fristen festgesetzt wurden: eine Frist, innerhalb derer diejenigen Staaten, die vor dem Gerichtshof auftreten können, und die Vereinten Nationen schriftliche Darstellungen zu der Frage einreichen können, und eine weitere, innerhalb derer die Staaten und Organisationen, die schriftliche Darstellungen eingereicht haben, zu den anderen schriftlichen Darstellungen schriftlich Stellung nehmen können. Eine Reihe von Staaten reichte schriftliche Darstellungen ein. Schriftliche Stellungnahmen werden bis zum 20. September 1995 erwartet.

76. Die öffentlichen Sitzungen zur Anhörung der mündlichen Darstellungen beziehungsweise Stellungnahmen beginnen am 30. Oktober 1995. Diese mündlichen Verhandlungen werden sich sowohl auf den von der Weltgesundheitsorganisation als auch auf den von der Generalversammlung eingereichten Gutachtensantrag erstrecken.

77. Nachdem jede der Parteien in dem Fall betreffend das Gabíkovo-Nagymaros-Projekt (Ungarn/Slowakei) innerhalb der für Dezember 1994 festgesetzten Frist eine Antragserwiderung eingereicht hatte, erließ der Präsident des Gerichtshofs, ebenfalls im Dezember, eine Verfügung mit der die Frist für die Einreichung einer Replik durch jede der Parteien festgesetzt wurde. Da jede Partei ihre Replik fristgerecht eingereicht hat, ist das schriftliche Verfahren nunmehr abgeschlossen.

78. In dem Fall betreffend die Seewärtige Abgrenzung und territoriale Fragen zwischen Katar und Bahrain (Katar gegen Bahrain) hatte der Gerichtshof im Juli 1994 ein Urteil erlassen, in dem er befand, daß der Briefwechsel vom Dezember 1987 zwischen dem König von Saudi-Arabien und den Emiren von Katar und Bahrain und das am 25. Dezember 1990 in Doha unterzeichnete Protokoll internationale Übereinkünfte darstellten, die für die Parteien Rechte und Pflichten schaffen, und daß sich die Parteien aufgrund dieser Übereinkünfte verpflichtet hätten, dem Gerichtshof die Streitigkeit in ihrer Gesamtheit zu unterbreiten. Der Gerichtshof setzte den 30. November 1994 als die Frist fest, innerhalb derer die Parteien gemeinsam oder einzeln diesbezügliche Maßnahmen zu treffen hätten, und behielt sich eine spätere Entscheidung über alle weiteren Fragen vor.

79. Im Februar 1995 fällte der Gerichtshof ein Urteil, in dem er befand, daß er für die gerichtliche Entscheidung der ihm vorgelegten Streitigkeit zwischen Katar und Bahrain zuständig sei; daß er mit der Streitigkeit in ihrer Gesamtheit befaßt sei und daß die am 30. November 1994 eingereichte Klage Katars zulässig sei. Im April erließ der Gerichtshof eine Verfügung, mit der die Frist für die Einreichung eines Schriftsatzes in der Hauptsache durch jede der Parteien festgesetzt wurde.

80. Im Januar und Februar 1995 wurden Anhörungen in dem Fall betreffend Osttimor (Portugal gegen Australien) abgehalten. Am 30. Juni erließ der Gerichtshof sein Urteil, in dem er befand, daß er in Ermangelung der Zustimmung Indonesiens keine Entscheidung in der ihm von Portugal vorgelegten Streitigkeit betreffend einen im Dezember 1989 zwischen Australien und Indonesien geschlossenen Vertrag über die Ausbeutung des Festlandsockels in dem Gebiet des sogenannten "Timorgrabens" treffen könne.

81. In dem Fall betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro)) erließ der Präsident des Gerichtshofs im März eine Verfügung, mit der die Frist für die Einreichung der Antragserwiderung Jugoslawiens (Serbien und Montenegro) verlängert wurde. Jugoslawien (Serbien und Montenegro) reichte im Juni 1995 prozeßhindernde Einreden betreffend die Zulässigkeit und Zuständigkeit ein. Im Juli 1995 erließ der Präsident des Gerichtshofs eine Verfügung, mit der die Frist für die Einreichung durch Bosnien und Herzegowina von Bemerkungen zu den prozeßhindernden Einreden festgesetzt wurde, nachdem das Verfahren zur Hauptsache nach der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ausgesetzt worden war.

82. In dem Fall betreffend Fragen der Auslegung und Anwendung des Montrealer Übereinkommens von 1971 im Gefolge des Luftzwischenfalls bei Lockerbie (Libysch-Arabische Dschamahirija gegen Vereinigtes Königreich) und dem Fall Fragen der Auslegung und Anwendung des Montrealer Übereinkommens von 1971 im Gefolge des Luftzwischenfalls bei Lockerbie (Libysch-Arabische Dschamahirija gegen Vereinigte Staaten von Amerika) reichten die beklagten Staaten am 16. beziehungsweise am 20. Juni prozeßhindernde Einreden betreffend die Zuständigkeit des Gerichts ein.

83. Am 28. März 1995 leitete Spanien ein Verfahren gegen Kanada ein, betreffend eine Streitigkeit im Zusammenhang mit dem am 12. Mai 1994 geänderten kanadischen Gesetz über den Schutz der Küstenfischerei und den Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz sowie bestimmten Maßnahmen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften ergriffen worden waren, genauer gesagt die am 9. März 1995 erfolgte Enterung des die spanische Flagge führenden Fischereifahrzeugs "Estai" auf Hoher See. Unter Berücksichtigung der Einigung, die die Parteien am 27. April 1995 bei einer Zusammenkunft mit dem Präsidenten des Gerichtshofs im Hinblick auf das Verfahren erzielt hatten, beschloß der Präsident mit Verfügung vom 2. Mai 1995, daß sich das schriftliche Verfahren zunächst mit der Frage auseinandersetzen werde, ob der Gerichtshof für die Streitigkeit zuständig ist, und setzte die Fristen für die Einreichung der Antragsbegründung Spaniens und die Antragserwiderung Kanadas fest.

84. Mit Schreiben vom 9. August 1995 setzte die Regierung Neuseelands den Gerichtshof offiziell im voraus davon in Kenntnis, daß sie beabsichtige, Frankreich im Zusammenhang mit den französischen Atomtests im Südpazifik gerichtlich zu belangen.

85. Wegen der genannten neuen Fälle kommt es auch weiterhin zu einer Anhäufung der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen. Neben den genannten Fällen standen im Berichtszeitraum die folgenden Rechtssachen auf der Liste des Gerichtshofs:

a) Seewärtige Abgrenzung zwischen Guinea-Bissau und Senegal (Guinea-Bissau gegen Senegal);

b) Ölplattformen (Islamische Republik Iran gegen Vereinigte Staaten von Amerika);

c) Land- und Seegrenze zwischen Kamerun und Nigeria (Kamerun gegen Nigeria).

86. Nach dem Tod von Richter Nikolai K. Tarassov (Russische Föderation) am 28. September 1994 wurde am 26. Januar 1995 Vladlen S. Vereshchetin (Russische Föderation) gewählt, um den freigewordenen Sitz zu besetzen. Der durch den Tod von Richter Roberto Ago (Italien) am 24. Februar 1995 freigewordene Sitz wurde nach der am 21. Juni 1995 abgehaltenen Wahl mit Luigi Ferrari Bravo (Italien) besetzt. Der durch den Rücktritt von Sir Robert Yewdall Jennings (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) am 10. Juli 1995 freigewordene Sitz wurde nach der am 12. Juli 1995 abgehaltenen Wahl mit Rosalyn Higgins (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) besetzt.

6. Sekretariat

87. Der Zweck meines Managementplans ist es, eine von Zielvorgaben geleitete, ergebnisorientierte Organisation zu schaffen, wobei eine gesteigerte Leistung, größere ProduktIVität und erhöhte Kostenwirksamkeit konkrete Einzelziele darstellen. Den Grundstein des Managamentplans bildet das von mir eingeführte neue System der Rechenschaftspflicht und der Verantwortlichkeit. Mit diesem System soll eine neue Managementkultur geschaffen werden, die den Programmleitern dabei behilflich ist und sie dabei unterstützt, die strategischen Ziele der Organisation zu verwirklichen und die Aufträge der beschlußfassenden Organe auszuführen. Im Grunde gibt das System der Rechenschaftspflicht und der Verantwortlichkeit den Managern die Freiheit, wirklich zu managen, indem es die Verwaltungsverfahren strafft, ein beträchtliches Maß an Dezentralisierung und Delegation einführt, in der Ressourcenverwaltung größere Freiräume schafft und stärker zu Innovationen und zum Ergreifen von InitiatIVen ermutigt.

88. Das erste der fünf Hauptziele ist die bessere Verwaltung der Humanressourcen bei gleichzeitiger Verbesserung der Fähigkeiten und Leistungen der Bediensteten. Eine völlig neue Humanressourcen-Strategie wurde in den Vereinten Nationen eingeführt und anschließend von der Generalversammlung auf ihrer neunundvierzigsten Tagung gebilligt. Die Umsetzung dieses Systems wird die Modernisierung und Reform der Verwaltung der Humanressourcen bewirken. Einer der Bestandteile des neuen Systems ist ein neues Arbeitsplanungs- und Leistungsbeurteilungssystem, das auf Vereinbarungen zwischen Personal und Management bezüglich der zu erreichenden Arbeitsergebnisse und auf einem System der Leistungsmessung beruht.

89. Die Strategie baut auf der Notwendigkeit auf, die sich fortlaufend wandelnde und entwickelnde Aufgabenstellung der Organisation zu berücksichtigen, und auf dem Erfordernis, den sich verändernden Anforderungen progressIV mit einer breiten und in die Tiefe gehenden Streuung von Kenntnissen und Fertigkeiten zu begegnen. Die Strategie geht einher mit konzertierten Bemühungen, eine berufliche Fortbildung bereitzustellen, die den sich ändernden Bedürfnissen des Personals entspricht. Außerdem ist es notwendig, als Managementwerkzeug aktIV ein Programm zur Förderung des natürlichen Arbeitskräfteabgangs umzusetzen. Ein Programm für das vorzeitige Ausscheiden von Bediensteten verschiedener Besoldungsgruppen in der Laufbahngruppe Höherer Dienst und der Laufbahngruppe Allgemeiner Dienst wird dazu beitragen, daß das Sekretariat über einen anpassungsfähigen Mitarbeiterstab mit einer vielfältigen Mischung an Kenntnissen und Fähigkeiten verfügt, was wiederum zu größerer EffektIVität und Effizienz im Hinblick auf die stetem Wandel unterworfenen Anforderungen führen wird, die an das Sekretariat gestellt werden. Schließlich wurde damit begonnen, den Verwaltungsrechtsweg von Grund auf neuzugestalten, und zwar dahin gehend, daß an die Stelle von Verwaltungsstreitverfahren informelle Streitschlichtungsverfahren oder frühzeitig einsetzende, zeitsparende schiedsrichterliche Maßnahmen treten.

90. Der Bereich Personalwesen und -management ist zur Zeit intensIV darum bemüht, die Gesamt- und Einzelziele für die Verbesserung der Stellung der Frauen in die Gesamtstrategie einzubinden. Die Einführung einer proaktIVen, stärker auf den Menschen ausgerichteten Personalstrategie war der Erreichung dieses Ziels förderlich. Der Anteil der Frauen an Stellen, die der geographischen Verteilung unterliegen, nimmt stetig zu und betrug Ende Juli 1995 33,6 Prozent, gegenüber 32,6 Prozent Ende Juni 1994. Im selben Zeitraum waren 51,42 Prozent aller Beförderten Frauen.

91. Das zweite Ziel ist die bessere Verwaltung des Programms der Organisation, angefangen von der Aufzeigung strategischer Prioritäten, über das Haushaltsverfahren, durch welches die Mittel zu Erreichung dieser Prioritäten bereitgestellt werden, bis hin zu einem System der Leistungsmessung, das die Programmleiter rechenschaftspflichtig macht für die Erreichung der strategischen Prioritäten. Eindeutigere hierarchische Zuständigkeiten und eine größere Rechenschaftspflicht der Manager sind kennzeichnend für die neue Gestaltung des mittelfristigen Plans, des grundlegenden Strategiedokuments der Vereinten Nationen. In seiner neuen Gestaltung setzt der mittelfristige Plan klar abgegrenzte Ziele und legt Gewicht darauf, daß zwischen den jeweiligen Programmen und den für ihre Durchführung verantwortlichen Hauptabteilungen volle Kongruenz besteht. Der Prozeß der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht der Programmleiter wurde durch eine verbesserte Vernetzung von Programmen, Haushaltsplänen und Leistungsmessung stark gestrafft. Die finanzielle Kongruenz ist in jeder Planungs- und Durchführungsphase gewährleistet. Die Mitgliedstaaten werden nun feststellen können, was zu tun ist, wer dafür verantwortlich ist und was erreicht worden ist.

92. An dritter Stelle sind bessere und rechtzeitig verfügbare Managementinformationen zu nennen. 1994 und 1995 wurden die Arbeiten an der Entwicklung des Integrierten Führungs-Informationssystems (IMIS) fortgesetzt, das den organisationsinternen Fluß und Einsatz von Managementinformationen auf Gebieten wie dem Personalwesen, dem Finanzwesen, dem Rechnungswesen und der Beschaffung modernisieren und verbessern soll. Dieses Projekt ist ein ehrgeiziger Versuch, im Rahmen einer massIVen Anstrengung 30 Jahre aufzuholen, in denen verabsäumt wurde, bestehende EDV-Systeme zu modernisieren. Das System stellt einen revolutionären Schritt auf dem Weg zur elektronischen Integration aller Büros der Organisation dar, die Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, gleichviel wo sie sich befinden. Die ersten beiden Versionen des Systems, die die für den Personalbereich relevanten Systemkomponenten enthielten, wurden am Amtssitz voll und mit Erfolg zur Anwendung gebracht. Die weiteren Versionen - für das Rechnungswesen, das Finanzwesen und die Beschaffung - werden im Laufe des nächsten Jahres nach und nach eingeführt, und das gesamte System soll bis Ende 1997 weltweit operatIV sein.

93. Viertens ist eine bessere Verwaltung der Technologie und die Ausdehnung der Technologienutzung auf die gesamte Organisation geboten. Mit ihren Möglichkeiten zur Verbesserung der Dienstleistungen und zur Herbeiführung größerer Kostenwirksamkeit wird die Technologie auch die Aufgabe der Konferenzdienste erleichtern. Die technologischen Neuerungen auf dem Gebiet der Kommunikation und der Vernetzung, der Textverarbeitung, des Desktop publishing, der Übersetzung und der Verfolgung der Arbeitsgänge bei der Dokumentenbearbeitung hat zu Einsparungen geführt. Die Erweiterung des Telekommunikationsnetzes der Vereinten Nationen wird für das gesamte System der Vereinten Nationen zusätzliche Einsparungen mit sich bringen. Das optische Speicherplattensystem, das zur Zeit ausgebaut wird, um der zunehmenden Benutzernachfrage zu entsprechen, bietet auf elektronischem Wege leicht und rasch Zugang zu den Dokumenten der Vereinten Nationen. Durch die Entwicklung von Fernübersetzungs- und -textverarbeitungsverfahren konnten die mit der Abhaltung von Tagungen außerhalb der Amtssitzorte verbundenen Kosten gesenkt werden, da nunmehr vor Ort weniger Personal benötigt wird. Es wurde infolgedessen weit weniger Personal zu der Konferenz in Kairo entsandt als zu früheren Konferenzen, und es werden keine Übersetzer zu der Konferenz in Beijing reisen.

94. Das fünfte Ziel ist eine bessere Gestaltung der Kostenstruktur der Organisation und ein besseres Programm zur Förderung der Kostenwirksamkeit. Das Haushaltsverfahren wird dazu eingesetzt, die Organisation zu größerer Effizienz zu führen. Der Entwurf des Programmhaushaltsplans 1996-1997 sieht einen niedrigeren Haushalt vor als der Haushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1994-1995. Unter anderem enthält er Vorschläge zur Abschaffung von 201 Dienstposten, was teilweise ausgeglichen wird durch die geplante Schaffung von 66 neuen Posten in vorrangigen Gebieten wie Friedenssicherung, internationale und regionale Entwicklungszusammenarbeit, Drogenbekämpfung, Verbrechensverhütung, Bevölkerung, Menschenrechte und humanitäre Angelegenheiten sowie interne Aufsicht. Die niedrigere Gesamthöhe der Ausgaben kommt durch die kostenwirksamere Durchführung der Mandate, die Rationalisierung von Arbeitsprogrammen und technologische Neuerungen zustande. Die geplanten Kürzungen wurden ohne Beeinträchtigung der auftragsgemäßen AktIVitäten erzielt. Gleichzeitig wurden für das gesamte Sekretariat ohne Beeinträchtigung der Qualität der Programmergebnisse Effizienzgewinne in Höhe von 35 Millionen US-Dollar angesetzt.

95. Die Aufzeigung von Effizienzgewinnen ist eine neue Schlüsselkomponente der Managementplanung. Die erste Programmphase hat sich darauf konzentriert, bestehende Verfahren zu vereinfachen, das heißt, Arbeitsprogramme neu abzugrenzen, die ProduktIVität zu steigern, kostengünstigere AlternatIVen einzusetzen, den Personalbedarf zu straffen und die Gemeinkosten zu senken.

96. In der nächsten Phase wird man sich auf die Beseitigung von Doppelarbeit und Überschneidungen in der Programmausführung konzentrieren und diejenigen Programme streichen, für die es keinen Auftrag gibt, wie auch solche, die den Mitgliedstaaten keinen ausreichenden Ertrag erbringen.

97. Ein Effizienz-Beirat unter der Vorsitz von Joseph Connor, dem Untergeneralsekretär für Verwaltung und Management, wird im Laufe des nächsten Zweijahreszeitraums weitere bedeutsame Möglichkeiten zur Kostendämpfung aufzeigen, die über die im Haushaltsplan 1996-1997 vorgeschlagenen hinausgehen. Dazu gehören die Durchforstung der Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet des Personalwesens, des Finanzwesens und der Beschaffung, die Beseitigung von Doppelarbeit zwischen dem Amtssitz und den anderen Dienstorten und die Erwägung von Möglichkeiten zur Auslagerung einzelner Tätigkeiten.

98. Im Hinblick auf größere Transparenz und Fairneß bei der Beschaffung werden zur Zeit die Beschaffungsverfahren überarbeitet. Unter den Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden oder die sich in der Anfangsphase befinden, sind zu nennen: Ausdehnung der Grundausbildung im Beschaffungswesen; Änderungen in der Delegation von Beschaffungsbefugnissen bei Friedenssicherungsmissionen; Einführung von globalen System/Blankoverträgen; Überprüfung und Aktualisierung der Lieferantenliste und Schaffung des Amtes eines Ombudsmanns, an den alle Lieferanten ihre Beschwerden richten können.

99. Im ersten Jahr seiner Tätigkeit hat der Karl-Theodor Paschke unterstehende Bereich Interne Aufsicht den Vereinten Nationen Aufsichtsdienste geleistet und die wirksame und effiziente Verwaltung der Programme gefördert. Darüber hinaus deckt der Bereich auch Fälle von Verschwendung, Betrug und Mißwirtschaft auf und erstattet darüber Bereicht. Ich sehe den Erkenntnissen und Schlußfolgerungen im ersten Jahresbericht des Bereichs, der der Generalversammlung im September 1995 vorgelegt werden soll, mit Interesse entgegen.

100. Der von Hans Corell geleitete Bereich Rechtsangelegenheiten war stark an den juristischen Arbeiten im Zusammenhang mit der auch weiterhin andauernden Ausweitung und DIVersifizierung der Tätigkeit des Sicherheitsrats beteiligt, von der Schaffung eines neuen internationalen Strafgerichts bis hin zur Aufstellung neuer Friedenssicherungsmissionen und der Abwicklung anderer.

101. Während des Berichtszeitraums hatte der Bereich zu tun mit den noch laufenden Einsätzen wie den Einsätzen in Angola, Georgien, Guatemala, Haiti, Mosambik, Ruanda, Somalia, Tadschikistan, Westsahara und im ehemaligen Jugoslawien. In dem Bereich beschäftigte Juristen dienten bei etlichen dieser Einsätze als Rechtsberater.

102. Der Bereich Rechtsangelegenheiten wirkt auch an der Durchführung verschiedener Teilaspekte der Beschlüsse des Sicherheitsrats mit. So war er bei der Ausarbeitung und Auslegung von Vereinbarungen über die Rechtstellung der Truppen und Vereinbarungen über die Rechtstellung von Einsätzen behilflich und beriet die operatIVen Hauptabteilungen. Er hat die Modalitäten und Instrumente für die Beschaffung der für die Friedenssicherung und andere AktIVitäten benötigten Systeme, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenstände und Dienstleistungen entwickelt. Besondere Aufmerksamkeit galt den Rechten von Auftragnehmern sowie Ansprüchen Dritter aufgrund von Einsätzen nach Kapitel VII.

103. Im Berichtszeitraum kamen völlig neue Fragen im Zusammenhang mit dem humanitären Völkerrecht auf. So gewährte der Bereich Rat und erstellte Gutachten im Zusammenhang mit der Internierung von Personal der Vereinten Nationen in Bosnien und der Behandlung bosnischer Gefangener durch die Truppen der Vereinten Nationen. Die erzielten Fortschritte auf dem Weg zu einem Referendum in Westsahara machten die Gewährung von Rechtshilfe bei der Ausarbeitung eines Verhaltenskodex für die Referendumskampagne erforderlich.

104. Der Bereich Rechtsangelegenheiten nahm beratende Funktionen hinsichtlich der Aufstellung einer internationalen Gerichtskommission zur Untersuchung des Staatsstreichs in Burundi im Jahre 1993 und bei der geplanten Schaffung einer Untersuchungs- oder Wahrheitskommission in Burundi wahr. Außerdem war er bei der Redaktion des Mandats der zur Untersuchung der Ereignisse in Kibeho (Ruanda) eingesetzten Internationalen Untersuchungskommission behilflich.

105. Indem er einen Katalog von Richtlinien für Ermittlungen der Vereinten Nationen bei behaupteten Massakern ausarbeitete, trug der Bereich Rechtsangelegenheiten mit dazu bei, eine Lücke in der Praxis der Vereinten Nationen zu schließen, die im Anschluß an die von den Vereinten Nationen durchgeführte Untersuchung des Massakers von 1993 an Zivilpersonen in Liberia offenkundig geworden war. Der Generalsekretär hat diese Richtlinien zur Veröffentlichung und Verteilung freigegeben.

106. Die Schaffung von internationalen Gerichten, die sich mit schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda befassen, durch den Sicherheitsrat wirft schwierige und komplexe Rechtsfragen auf. Der Bereich Rechtsangelegenheiten gewährt dem Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien juristische und administratIVe Unterstützung. Auch bei der Einrichtung des Internationalen Strafgerichts für Ruanda spielte der Bereich eine zentrale Rolle, indem er bei der Aufstellung des Statuts sowie der Verfahrensordnung und der Beweisregeln beratend tätig wurde und die ersten Haushaltsmittel für die vom Amtssitz geleistete administratIVe und finanzielle Unterstützung bereitstellte, die Entsendung einer Fachmission ins Feld koordinierte, deren Auftrag darin bestand, ein Amtssitz- und Pachtabkommen für die Räumlichkeiten des Gerichts auszuhandeln, und Berichte über den Sitz des Gerichts ausarbeitete.

107. Auf ihrer vergangenen Tagung setzte die Generalversammlung einen allen Staaten offenstehenden Ad-hoc-Ausschuß ein, mit dem Auftrag, diejenigen Sach- und Verwaltungsfragen zu prüfen, die sich aus dem von der Völkerrechtskommission ausgearbeiteten Entwurf eines Statuts für einen internationalen Strafgerichtshof ergeben. Der Ad-hoc-Ausschuß hielt im April 1995 seine erste Sitzungsreihe ab, bei der er sich vor allem mit den folgenden Themen befaßte: Schaffung und Zusammensetzung des Gerichtshofs, anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit, Ausübung der Gerichtsbarkeit, Verfahrensmethoden (ordnungsgemäßes Verfahren), Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten und dem Gerichtshof sowie Haushalt und Verwaltung. Obwohl bei der Behandlung dieser Fragen Fortschritte erzielt wurden, kam der Ad-hoc-Ausschuß überein, vom 14. bis 25. August eine zweite Sitzungsreihe abzuhalten. Sein Bericht wird der Generalversammlung auf ihrer bevorstehenden fünfzigsten Tagung unterbreitet.

108. Die Fortsetzung der gegen Irak, die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und die Libysch-Arabische Dschamahirija verhängten Wirtschaftssanktionen und anderen Maßnahmen erfordert deren Überwachung durch den Bereich Rechtsangelegenheiten, Unterstützung seitens des Bereichs und die Beratung der verschiedenen Sanktionsausschüsse. Im Falle Iraks berät er in der Frage des Anwendungsbereichs der im Rahmen der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats erteilten Mandate, wie beispielsweise des Mandats betreffend die Entschädigung der aus Kuwait umgesiedelten irakischen Bauern und des Mandats betreffend die Rückgabe von kuwaitischen Vermögenswerten. Der Bereich unterstützt die Arbeit der Entschädigungskommission, die mit der Bearbeitung von Ansprüchen ein eindrucksvolles Arbeitspensum erledigt hat und die in Kürze die komplexeren und größeren Ansprüche von Gesellschaften und Regierungen prüfen wird.

109. Der Bereich Rechtsangelegenheiten sorgt dafür, daß die Beschlüsse der Generalversammlung zur Frage der Mitwirkung der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und ihres Status innerhalb des gesamten Systems der Vereinten Nationen konsistent durchgeführt werden. Diese Frage fällt in den Grenzbereich zwischen dem Völkerrecht und einer politischen Entscheidung der Vereinten Nationen in einer heiklen Angelegenheit.

110. Der Bereich Rechtsangelegenheiten war für die Veranstaltung des vom 13. bis 17. März in New York unter dem allgemeinen Thema "Auf dem Weg in das einundzwanzigste Jahrhundert: Völkerrecht als eine Sprache der internationalen Beziehungen" abgehaltenen Kongresses der Vereinten Nationen über Völkerrecht sowie für dessen Tagesordnung verantwortlich. 571 Wissenschaftler und Fachleute aus 126 Ländern nahmen an diesem Kongreß teil, der anläßlich der Halbzeit der Völkerrechtsdekade der Vereinten Nationen veranstaltet wurde. Die Völkerrechtler führten einen Gedankenaustausch über Fragen wie die fortschreitende Entwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts; Forschung, Lehre und Ausbildung auf dem Gebiet des Völkerrechts und die im einundzwanzigsten Jahrhundert bevorstehenden Herausforderungen.

111. Der Bereich Rechtsangelegenheiten nimmt beratende Funktionen in Fragen der technischen Aspekte von Verträgen sowie des Vertragsrechts wahr. Die Informationen in dem Werk Multilateral Treaties deposited with the Secretary-General (Beim Generalsekretär hinterlegte mehrseitige Verträge) werden täglich elektronisch auf den neuesten Stand gebracht. Überholte und disparate internationale Handelsgesetze bilden ein Hindernis für die Pflege und Ausweitung von Handelsbeziehungen. Der Erfolg der wirtschaftlichen und sozialen Reformen, die zur Zeit in zahlreichen Staaten durchgeführt werden, hängt davon ab, daß entsprechende Rechtsvorschriften zur Erleichterung des internationalen Handels geschaffen werden. Der Bereich Rechtsangelegenheiten unterstützt die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) bei der Ausarbeitung moderner, aufeinander abgestimmter Handelsgesetze und sonstiger, nicht im Wege der Gesetzgebung gesetzter Normen zur Erleichterung des internationalen Handels. Zu den weiteren in jüngster Zeit behandelten Fragen zählen der Entwurf einer Konvention über unabhängige Bankgarantien und Standby-AkkreditIVe und der elektronische Datenaustausch im internationalen Handel.

112. Im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen heißt es, daß nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens drei neue Institutionen zu schaffen sind: die Internationale Meeresbodenbehörde, der Internationale Seegerichtshof und die Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels. Der Bereich Rechtsangelegenheiten berief den ersten und den zweiten Teil der ersten Tagung der Versammlung der Internationalen Meeresbodenbehörde ein, die vom 16. bis 18. November 1994 beziehungsweise vom 27. Februar bis 17. März 1995 in Kingston abgehalten wurden, und betreute diese beiden Tagungsabschnitte. Der dritte und letzte Tagungsteil der Versammlung fand vom 7. bis 18. August 1995 ebenfalls in Kingston statt.

113. Entsprechend dem Auftrag, der ihm von der Generalversammlung in ihrer Resolution 49/28 vom 6. Dezember 1994 erteilt worden war, berief der Bereich Rechtsangelegenheiten den ersten Teil der Tagung der Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens ein und betreute den ersten und den zweiten Teil dieser Tagung, die im November 1994 beziehungsweise im Mai 1995 in New York stattfanden und die sich mit der Organisation des Internationalen Seegerichtshofs befaßten. Auf dieser Tagung einigte man sich über die Konzeption für die Schaffung des Gerichtshofs und über dessen erste Aufgaben. Der Bereich ist an der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs beteiligt, der auf der nächsten, vom 27. November bis 1. Dezember 1995 in New York stattfindenden Tagung der Vertragsstaaten vorgelegt werden wird.

114. Der Bereich Rechtsangelegenheiten führt zur Zeit Vorbereitungsarbeiten bezüglich der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels durch. Ausgehend von den 1993 vorgelegten Arbeitsergebnissen einer Ad-hoc-Sachverständigengruppe, welche die einschlägigen Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens betreffend die Definition des Festlandsockels geprüft hatte, stellte der Bereich Hintergrundinformationen zusammen, leitete Kooperationsvereinbarungen mit den zuständigen internationalen Organisationen in die Wege und ist zur Zeit dabei, eine Sachverständigengruppe einzuberufen, die sich mit der Zusammensetzung und dem Arbeitsprogramm der Kommission befassen und in der Zeit vom 11. bis 14. September in New York zusammentreten soll.

115. Die Konferenz der Vereinten Nationen über grenzüberschreitende und weit wandernde Fischbestände schloß ihre Sacharbeit am 4. August mit dem im Konsens verabschiedeten "Übereinkommen über die Durchführung des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 betreffend die Erhaltung und Bewirtschaftung grenzüberschreitender und weit wandernder Fischbestände" ab. Die Konferenz beschloß, am 4. Dezember eine offizielle Unterzeichnungszeremonie abzuhalten. Der Bereich Rechtsangelegenheiten berief die fünfte und sechste Tagung der Konferenz für die Zeit vom 27. März bis 12. April beziehungsweise 24. Juli bis 4. August nach New York ein und betreute diese.

116. Gemäß Resolution 49/28 der Generalversammlung ist der Bereich Rechtsangelegenheiten zur Zeit damit beschäftigt, das System für die Sammlung, Zusammenstellung und Verbreitung von Informationen über das Seerecht zu stärken und eine integrierte Datenbank über Rechtsvorschriften und Meerespolitik aufzubauen sowie ein System zur Unterrichtung der Mitgliedstaaten und der zuständigen internationalen Organisationen über die von den Staaten und zwischenstaatlichen Organen vorgelegten Informationen zu schaffen.

117. Die von Samir Sanbar geleitete Hauptabteilung Presse und Information bemüht sich, die Ressourcenknappheit dadurch zu überwinden, daß sie die engere fachliche Zusammenarbeit mit anderen Organen des Systems der Vereinten Nationen, insbesondere dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, dem Kinderhilfswerk und dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, sucht.

118. Eine koordinierte und vereinheitlichte Strategie auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit, die darauf gerichtet ist, in der Öffentlichkeit größeres Verständnis und Unterstützung für die Vereinten Nationen zu gewinnen, hat sich bei den Friedenssicherungs- und anderen politischen Missionen der Organisation als äußerst wichtig erwiesen. Die Hauptabteilung Presse und Information hat eine dienststellenübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die sich aus denjenigen Hauptabteilungen zusammensetzt, die bei solchen Feldeinsätzen eine führende Rolle spielen; die Arbeitsgruppe soll praktische Vorschläge für Informationsprojekte ausarbeiten.

119. Um ein wirklich ausgewogenes Bild von der Tätigkeit der Vereinten Nationen zu vermitteln, hat die Hauptabteilung besondere Anstrengungen unternommen, um Tätigkeiten und Fragenkomplexe auf dem Gebiet der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in den Vordergrund zu stellen, so insbesondere die in jüngster Zeit abgehaltenen großen Konferenzen der Vereinten Nationen in Kairo, Kopenhagen und Beijing und die bevorstehende Habitat-II-Konferenz in Istanbul. Innerhalb der Hauptabteilung wurde für jede Konferenz eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die damit beauftragt ist, in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachabteilungen Strategien und Programme auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit zu entwerfen, die gemeinsam finanziert werden. Die Bewertung der Rückmeldungen im Anschluß an die Konferenzen hat gezeigt, wie wertvoll dieser vielgestaltige Ansatz für die Förderung internationaler Konferenzen ist.

120. Eine wichtige neue AktIVität im Publikationsprogramm der Hauptabteilung ist die Blue Books Series (Reihe der Blauen Bücher) des Generalsekretärs. In dieser Reihe wird die Rolle dargestellt, die die Vereinten Nationen bei einigen der wichtigsten Friedenseinsätzen und anderen internationalen Fragen unserer Zeit gespielt haben. In jedem Band dieser Reihe gibt der Generalsekretär einen kurzen Überblick darüber, wie es den Vereinten Nationen dank der von ihnen zum Einsatz gebrachten internationalen Truppen, der mobilisierten internationalen öffentlichen Meinung oder des von ihnen gebildeten internationalen Konsenses gelungen ist, Ziele auf Gebieten wie dem Kampf gegen die Apartheid, der Kampagne zur Verhütung der Verbreitung von Kernwaffen und der Förderung der Menschenrechte zu erreichen. Es wurden Blaue Bücher über die Friedenseinsätze in Kambodscha, El Salvador und Mosambik herausgegeben. Im August 1995 erschien anläßlich der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing die Publikation The United Nations and Women (Die Vereinten Nationen und die Frau). Zur Zeit sind etwa 17 weitere Titel geplant.

121. Die von der Hauptabteilung vorgenommene Informationsverbreitung an Direktbenutzer und Multiplikatoren wurde mit Hilfe moderner Technologien und Verfahren verbessert, so auch durch den Einsatz mehrerer elektronischer Netzwerke. Auf dem Internet ist beispielsweise die Datenbank der Hauptabteilung zu finden, die wichtige Dokumente und Veröffentlichungen der Vereinten Nationen enthält. Diese Unterlagen erreichen ihre Leserschaft in elektronischer Form mit enormer Geschwindigkeit und werden täglich im Durchschnitt von 16.000 Nutzern abgerufen. Anläßlich des am 26. Juni 1995 in San Francisco begangenen Jahrestages der Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen schaltete die Hauptabteilung auf dem World Wide Web die "UN Home Page". Im Rahmen dieses Pilotprojekts werden Internet-Nutzern jederzeit abrufbare Informationen in einem multimedialen Format aus Text, Graphiken und Ton angeboten. Dazu gehören unter anderem die wichtigsten Informationen über die Vereinten Nationen und ihre Geschichte, Pressemitteilungen, Dokumente, Publikationen und Photos sowie bildliche Höhepunkte der Führung durch das Amtssitzgebäude. Um die VN-Dokumentation einem breiteren Publikum zugänglich zu machen, wurde das bibliographische Informationssystem der Vereinten Nationen (UNBIS Plus) auf CD-ROM herausgegeben.

122. Der Hörfunk ist eines der kostenwirksamsten Medien mit der größten Breitenwirkung, über das die Hauptabteilung verfügt, und sie ist zur Zeit dabei, dem Rundfunksender der Vereinten Nationen besseren Zugang zu den Ätherwellen in der ganzen Welt zu verschaffen. Derzeit gehen 29 Programme in 15 Sprachen an Rundfunkstationen in über 180 Ländern. Die Hauptabteilung betreibt auch einen elektronischen Hörfunknachrichtendienst in Englisch, Französisch und Spanisch, der Journalisten den Zugang zu den zweimal täglich aktualisierten Nachrichtenprogrammen erleichtert und über reguläre Telefonverbindungen abrufbar ist.

123. Mit Hilfe neuer Technologien ist die Hauptabteilung nach wie vor bemüht, ihr Ziel zu erreichen, das darin besteht, die ungeheuren Möglichkeiten zu sondieren, die das Fernsehen bietet. So ging beispielsweise die Sendung "Year in Review" in den sechs Amtssprachen über Satelliten an Fernsehstationen in die ganze Welt. Das Programm wurde von großen Fernsehstationen in über 24 Ländern mit einem Zuschauerpotential von über 360 Millionen Fernsehhaushalten übernommen und ausgestrahlt. Die Satellitenübertragung erwies sich als ein äußerst schneller und kostenwirksamer Verteilungskanal und erreichte die größte Anzahl von Zuschauern, die dieses Programm je hatte.

124. Im Zusammenhang mit dem fünfzigsten Jahrestag leitete die Hauptabteilung mit Hilfe von Fernsehspots eine große Informationskampagne ein. Es wurden insgesamt 40 "UN Minutes" produziert, die Geschichte und Errungenschaften der Vereinten Nationen veranschaulichen. Außerdem wurde eine Serie von "Frage und Antwort"-Quizspots hergestellt. Diese Fernsehspots wurden auf den nationalen sowie internationalen Kanälen von Cable News Network und von der Time Warner Cable Company auf zahlreichen Fernsehkanälen in New York und Umgebung ausgestrahlt. Auf diese Weise wurde der Hauptabteilung allein von diesen beiden Gesellschaften kostenlose Sendezeit im Wert von mehreren Millionen Dollar zur Verfügung gestellt.

125. Die Verantwortung für die weltweite Öffentlichkeitsarbeit der Hauptabteilung liegt weitgehend bei dem Netz von Informationszentren und -diensten in 68 Ländern in der ganzen Welt. Sie nehmen zum einen eine passIVe Informationsaufgabe wahr, indem sie eine zunehmende Anzahl von Anfragen und Bitten um Information beantworten, zum anderen aber auch eine aktIVe Rolle, indem sie in Erfüllung ihres Auftrags eine Vielfalt von Kontakten anknüpfen. In ihrer letztgenannten Rolle fungierten die Zentren beispielsweise als Katalysatoren für die Schaffung von etwa 80 nationalen Komitees zur Begehung des fünfzigsten Jahrestages.

126. Das Generaldirektor Vladimir Petrovsky unterstehende Büro der Vereinten Nationen in Genf gewährt den dort ansässigen Programmen und AktIVitäten der Vereinten Nationen auch weiterhin administratIVe und logistische Unterstützung auf den Gebieten Menschenrechte, humanitäre Einsätze, Handel und Entwicklung sowie bei wichtigen Themen in den Bereichen Umwelt, Abrüstung und Sicherheit.

127. Bei den Mitgliedstaaten besteht zunehmendes Interesse an einem Besuch des Büros der Vereinten Nationen in Genf, um weitere Kooperationsbeziehungen zwischen ihren Ländern und den in Genf ansässigen Sonderorganisationen und Programmen anzuknüpfen beziehungsweise entsprechende Möglichkeiten zu sondieren. Zu diesem Zweck wurden sieben offizielle Besuche organisiert, unter anderem für die Staats- und Regierungschefs von Guatemala, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Litauen, Slowenien und Tunesien. Dieser Austausch trägt maßgeblich dazu bei, die Rolle des Büros innnerhalb und außerhalb der Region zu konsolidieren.

128. Im gesamten Verlauf des Jahres kam es zuhnehmend zu gemeinsamen AktIVitäten mit regionalen Organisationen. Eine Reihe von Dreiparteientreffen fand statt, an denen der Europarat, die OSZE und die Vereinten Nationen, vertreten durch das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und das Zentrum für Menschenrechte, teilnahmen. Im Laufe des Jahres schloß sich auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) diesen Treffen an, bei denen es um humanitäre Fragen in Europa ging.

129. Der Dialog mit Mitgliedstaaten der Region hat dazu beigetragen, daß Nationalkomitees für den fünfzigsten Jahrestag der Vereinten Nationen gebildet, wichtige AktIVitäten auf einzelstaatlicher Ebene durchgeführt und gemeinsame Projekte in das Genfer Programm zur Feier des fünfzigsten Jahrestages aufgenommen wurden. In dieser Hinsicht war die Zusammenarbeit mit dem Gastland und den Genfer Behörden, namentlich die Inangriffnahme größerer Bauvorhaben zur Deckung des Bedarfs des Büros der Vereinten Nationen in Genf, besonders fruchtbar.

130. Das Büro der Vereinten Nationen in Genf richtet nach wie vor eine wachsende Zahl von Tagungen aus. So wurden in der Zeit von September 1994 bis März 1995 1.775 Sitzungen mit Dolmetschdiensten (davon 154 außerhalb von Genf) und 2.455 ohne Dolmetschdienste (davon 105 außerhalb von Genf) betreut. Für die Zeit von April bis August 1995 sind 1.354 Sitzungen mit Dolmetschdiensten (davon 148 außerhalb von Genf) und 1.760 ohne Dolmetschdienste (davon 68 außerhalb von Genf) geplant.

131. Das Genfer Büro betreute nicht nur die üblicherweise dort tagenden Organe, sondern richtete im Palais des Nations darüber hinaus auch eine Reihe wichtiger Treffen zu politischen und die Friedenssicherung betreffenden Fragen aus, so etwa Tagungen der Internationalen Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, der Entschädigungskommission, der am georgisch-abchasischen Konflikt beteiligten Parteien und der Sachverständigenkommission für Ruanda. Das Zentrum der Vereinten Nationen für transnationale Unternehmen und Technologie im Dienste der Entwicklung wurden 1993/94 nach Genf verlegt, und die Kommission für transnationale Unternehmen und die Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung hielten ordentliche Tagungen ab, aus denen wichtige Dokumente hervorgingen. Die zunehmende AktIVität des Zentrums für Menschenrechte wird die Einsetzung neuer Ausschüsse und/oder Arbeitsgruppen erforderlich machen, die im Genfer Büro der Vereinten Nationen tagen werden. Aufgrund dieser Entwicklungen wird es notwendig sein, die Zuweisung von Einrichtungen und Diensten sorgfältig zu steuern.

132. Das Genfer Büro war beteiligt an der Arbeit der Vereinten Nationen in bezug auf die Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, den Konflikt Georgien-Abchasien, die Treffen zwischen Indonesien und Portugal über Osttimor im Rahmen der Guten Dienste des Generalsekretärs, die Gespräche über Jemen und die Erörterungen über biologische und konventionelle Waffen sowie Kernwaffen. Darüber hinaus war das Büro beteiligt an der Arbeit der Wirtschaftskommission für Europa (ECE), der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) und der Entschädigungskommission der Vereinten Nationen; es unterstützte das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte, die Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR), die von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten für mehrere Länder in Afrika und Asien veranstalteten Rundtischkonferenzen und die Arbeitsgruppen der Schutztruppe der Vereinten Nationen (UNPROFOR).

133. Im Berichtszeitraum unterbreitete die vom Generaldirektor einberufene Rundtischkonferenz, an der hochrangige Vertreter und Personalvertreter aller in Genf ansässigen Organe und Programme teilnahmen, Empfehlungen zur Verstärkung und Vereinfachung der Sicherheitsvorkehrungen sowie zur Erzielung einer größeren Kontrolle über die Dokumentation, mit dem letzlichen Ziel, deren Umfang beträchtlich zu reduzieren.

134. Das Genfer Büro führte zwei wichtige Studien durch, die aufzeigen sollen, wo es auf dem Verwaltungssektor innerhalb des Büros selbst und zwischen dem Büro und den verschiedenen in Genf angesiedelten Dienststellen und Programmen der Vereinten Nationen zu Doppelarbeit und Überschneidungen kommt. Die erste Phase einer Managementstudie führte dazu, daß im Personal- und Haushalts/Finanzbereich die Befugnisse verstärkt vom Amtssitz an das Genfer Büro delegiert wurden. Dadurch werden nicht nur Doppelarbeit und Überschneidungen beträchtlich vermindert, sondern es wird auch möglich sein, Verwaltungsmaßnahmen in Genf pünktlicher abzuwickeln. In der nächsten Phase der Managementstudie sollen die Verwaltungsvorkehrungen in Genf abschließend geregelt und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Dienststellen festgelegt werden. Die zweite Studie, eine im Zusammenhang mit der künftigen Einführung des Integrierten Führungs-Informationssystem in Genf durchgeführte Arbeitsablaufanalyse, wurde soeben fertiggestellt. Bis zum Ende des Jahres wird die Neuorganisation fast abgeschlossen sein, so daß das Büro auf die immer größeren Anforderungen, welche die Mitgliedstaaten der Region und die Vereinten Nationen in ihrer Gesamtheit an das Büro stellen, effizienter reagieren kann.

135. Das ebenfalls in Genf ansässige Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR) hat den in der Resolution 47/227 der Generalversammlung vom 8. April 1993 verlangten Umstrukturierungsprozeß abgeschlossen. In diesem Jahr veranstaltete das UNITAR ein Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Management der internationalen Angelegenheiten, namentlich Friedenssicherung und vorbeugende Diplomatie, Umweltrecht und Umweltpolitik, sowie ein Stipendienprogramm für Völkerrecht. Darüber hinaus wurde das UNITAR-Ausbildungsprogramm auf dem Gebiet Management der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung neugestaltet. Ziel dieses Programms ist jetzt, die fachliche Fortbildung der Humanressourcen auf bestimmten Gebieten zu verbessern und die AusbildungsinitiatIVe des Instituts den Organisationen auf dem Gebiet der multilateralen und bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere den Sekretariaten derjenigen Organisationen anzubieten, deren Aufgabe es ist, die Anwendung von Rechtsakten auf dem Gebiet des Völkerrechts zu erleichtern. In den kommenden Jahren wird es voraussichtlich zu einer Konsolidierung der UNITAR-AktIVitäten auf dem Gebiet der Ausbildung und des Kapazitätsaufbaus kommen, während die Forschungsprogramme nach und nach auslaufen werden. Es ist zu hoffen, daß die Mitgliedstaaten die langfristige Kontinuität des Instituts gewährleisten werden.

136. Das Generaldirektor Giorgio Giacomelli unterstehende Büro der Vereinten Nationen in Wien gewährt dem Fonds der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und anderen in Wien angesiedelten AktIVitäten der Vereinten Nationen administratIVe Unterstützung, nimmt Aufgaben im Zusammenhang mit der Verbrechensverhütung und der Zusammenarbeit bei der Nutzung des Weltraums wahr und ist, was Friedenssicherungseinsätze angeht, eine wichtige Stätte der Begegnung und ein Unterstützungszentrum. In der Zeit vom 1. Juli 1994 bis 1. Juli 1995 wurden in Wien insgesamt 2.209 Sitzungen geplant und betreut.

137. Nach ausgedehnten Verhandlungen faßten die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) und das Büro der Vereinten Nationen in Wien ab 1. April 1995 die Konferenzplanung und -koordinierung sowie die Sprachen- und sonstigen Konferenzbetreuungsdienste zu einem einzigen, der Leitung des Wiener Büros unterstehenden Vereinten Konferenzdienst zusammen. Mehrere Seminare und Ausbildungslehrgänge wurden abgehalten und technische Kooperationsvorhaben durchgeführt; weitere befinden sich noch im Planungsstadium oder werden zur Zeit durchgeführt.

138. Die Unterabteilung Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege im Wiener Büro der Vereinten Nationen fördert die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege und unterstützt die Mitgliedstaaten bei Problemen im Zusammenhang mit der innerstaatlichen und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Das Büro veranstaltete die Internationale Konferenz über die Verhütung und Eindämmung der Geldwäsche und der Verwendung der Erträge aus Straftaten: ein weltweiter Ansatz (Courmayeur (Italien), 18.-20. Juni 1994), die Welt-Ministerkonferenz über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Neapel (Italien), 21.-23. November 1994) und den Neunten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger (Kairo, 29. April - 8. Mai 1995).

139. Die Welt-Ministerkonferenz über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verabschiedete die Politische Erklärung und den Weltaktionsplan von Neapel zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, die von der Generalversammlung in ihrer Resolution 49/159 vom 23. Dezember 1994 gebilligt wurden. In der Erklärung gaben die Staats- und Regierungschefs, die für die Strafrechtspflegesysteme zuständigen Minister und andere hochrangige Regierungsvertreter ihrer Entschlossenheit Ausdruck, ihre jeweilige Gesellschaft durch wirksame Gesetzgebungsmaßnahmen und operatIVe Instrumente vor der organisierten Kriminalität zu schützen. In dem Weltaktionsplan wurde hervorgehoben, daß die Vereinten Nationen die technische Zusammenarbeit, namentlich den systematischen Erfahrungsaustausch und Wissensaustausch, erleichtern sollen, indem sie Rechtsvorschriften ausarbeiten, eine Sonderausbildung für Strafrechtspflegepersonal anbieten und Informationen sammeln, analysieren und austauschen.

140. Auf dem Neunten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger wurde festgestellt, daß neue Formen und Dimensionen der Kriminalität und die Verbindungen zwischen kriminellen Organisationen die Sicherheit und Stabilität der Staaten gefährden und weltweite Maßnahmen unerläßlich machen. Es wurden vier Sachthemen erörtert und sechs Demonstrations- und Forschungsworkshops abgehalten, die eine eingehendere fachliche Behandlung von vorrangigen Fragen ermöglichten, die für die Mitgliedstaaten von unmittelbarem Belang sind. Die Diskussion über die Bekämpfung der Korruption unter öffentlichen Amtsträgern fand beträchtliches Interesse, und mehrere Empfehlungen wurden unterbreitet. Auf der Plenarsitzung über technische Zusammenarbeit wurden die bei den operatIVen AktIVitäten erzielten Fortschritte und die dabei aufgetretenen Probleme bewertet. Die Mitgliedstaaten, insbesondere die Entwicklungsländer und die Umbruchländer, erörterten ihren Bedarf an Hilfe seitens der Vereinten Nationen und der internationalen Gemeinschaft.

141. Die Unterabteilung Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege befaßte sich in erster Linie mit operatIVen Tätigkeiten und technischer Hilfe, insbesondere für die Entwicklungsländer und die Umbruchländer. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen stand die Förderung von rechtsstaatlichen, wirksamen und fairen Strafrechtssystemen, welche die Regeln, Normen und Musterverträge der Vereinten Nationen berücksichtigen. Die Unterabteilung gewährte den Mitgliedstaaten auf Antrag Unterstützung bei der Reform der Rechts- und Strafrechtspflege, der Ausarbeitung und Anwendung von Strafgesetzbüchern und internationalen Verträgen, der Planung und Ausarbeitung einzelstaatlicher Strafrechtspolitiken und -strategien und der Einrichtung von Informationsnetzen und Datenbanken. Außerdem leistete das Programm einen Beitrag zu den friedensichernden und friedenerhaltenden Missionen der Vereinten Nationen, indem es beim Infrastrukturaufbau auf dem Gebiet des Rechts und der Strafrechtspflege behilflich war und den jeweiligen Missionen und Ländern Unterstützung gewährte. Zwei interregionale Berater leisteten verschiedenen Ländern Beratungsdienste, führten Missionen zur Bedarfsermittlung durch und arbeiteten Projektvorschläge aus.

142. Die Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege als das richtliniengebende Organ in diesem Bereich tritt jährlich in Wien zusammen. Auf ihrer vierten Tagung, die vom 30. Mai bis 9. Juni 1995 stattfand, befaßte sich die Kommission mit den Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Neunten Kongresses der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger und der Welt-Ministerkonferenz über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Sie empfahl Anschlußmaßnahmen an die Schlußfolgerungen des Kongresses sowie an die Politische Erklärung und den Weltaktionsplan von Neapel, die von der Konferenz verabschiedet worden waren. Der Wirtschafts- und Sozialrat billigte alle Empfehlungen der Kommission auf seiner vom 26. Juni bis 28. Juli 1995 in Genf abgehaltenen Arbeitstagung.

143. Die Unterabteilung Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege arbeitete eng mit dem Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung und dem Zentrum für Menschenrechte zusammen. Außerdem arbeitete die Unterabteilung mit den interregionalen, regionalen und angeschlossenen Instituten auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege und mit zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen auf Gebieten von gegenseitigem Interesse zusammen und koordinierte ihre Tätigkeit mit diesen Stellen.

144. Das Büro für Weltraumfragen, das im Oktober 1993 in das Büro der Vereinten Nationen in Wien umgezogen war, führte sein sektorübergreifendes Programm durch, das aus politischen, rechtlichen, wissenschaftlichen und die technische Unterstützung betreffenden Programmkomponenten bestand. Im Rahmen seines Programms für angewandte Weltraumtechnik veranstaltete das Büro Workshops, Ausbildungslehrgänge und Symposien über verschiedene Aspekte der Weltraumwissenschaft und -technik sowie ihrer Anwendungen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Es fungierte auch weiterhin als das Fachsekretariat für den Ausschuß der Generalversammlung für die friedliche Nutzung des Weltraums, dessen Unterausschuß Wissenschaft und Technik und dessen Unterausschuß Recht sowie deren Nebenorgane.

145. Bei der InitiatIVe des Büros betreffend die Einrichtung von regionalen Ausbildungszentren für Weltraumwissenschaft und -technik in den Entwicklungsländern wurden weitere Fortschritte erzielt. In diesen Zentren werden Menschen aus den Entwicklungsländern Aus- und Fortbildung in weltraumrelevanten Disziplinen und Anwendungen erhalten. 1994 beschloß das Büro, ein Zentrum für die lateinamerikanische und karibische Region einzurichten, das gemeinsam von Brasilien und Mexiko finanziert wird, und in Indien den Grundstein für das Zentrum für die asiatisch-pazifische Region zu legen. Es wird erwartet, daß es 1995 zu festen Vereinbarungen kommen wird, was den Standort der Zentren im Nahen Osten und Afrika betrifft. 1994 erweiterte das Büro seinen Weltrauminformationsdienst, der nunmehr über eine begrenzte rechnergestützte Datenbank sowie eine Schnittstelle oder "home page" auf dem Internet verfügt. Die "home page" enthält grundlegende Daten über die AktIVitäten der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit dem Weltraum und ist ein erster Schritt auf dem Weg zum Aufbau des von der Generalversammlung in Auftrag gegebenen umfassenden Informationssystems. Das Büro plant, den zwischenstaatlichen Ausschüssen Unterstützung bei den Vorbereitungsarbeiten für die Einberufung einer dritten Konferenz der Vereinten Nationen über die Erforschung und friedliche Nutzung des Weltraums zu gewähren.

146. Der unter dem Vorsitz des Generalsekretärs stehende Verwaltungsausschuß für Koordinierung, dem die Leiter der Sonderorganisationen, einschließlich der Bretton-Woods-Institutionen, sowie sämtliche Programme der Vereinten Nationen angehören, ist das Hauptinstrument für die Schaffung eines wirksamen Systems der interinstitutionellen Zusammenarbeit und Koordinierung im Rahmen des Systems der Vereinten Nationen. Entsprechend den Zielvorgaben für die in jüngerer Zeit vorgenommene Umstrukturierung des Ausschußmechanismus wurde der Verwaltungsausschuß schrittweise besser befähigt, die wichtigsten Grundsatzfragen aufzuzeigen, vor denen die internationale Gemeinschaft steht, sowie gemeinsame InitiatIVen und Maßnahmen zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu fördern und zu organisieren. Die Verbesserungen, die der Generalsekretär auf grundsatzpolitischer wie auch auf Managementebene in den Vereinten Nationen einzuführen bestrebt ist, müssen als fester Teil umfassenderer Bemühungen gelten, deren Ziel darin besteht, auf der Ebene des gesamten Systems die Prioritäten und Arbeitsmethoden den sich wandelnden Anforderungen anzupassen. Der Ausschuß hat somit auf seinen letzten beiden Tagungen seine Behandlung der Politiken fortgesetzt, die innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zu einer wirksameren Arbeitsteilung und zu größerer Komplementarität der Maßnahmen führen könnten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte der Ausschuß dem Aufbau und der Festigung von Kooperationsbeziehungen zwischen den Bretton-Woods-Institutionen und den Fonds und Programmen der Vereinten Nationen und anderen Sonderorganisationen. In demselben Zusammenhang befaßte sich der Ausschuß eingehend mit der Frage, wie das System der residierenden Koordinatoren besser dafür ausgestattet werden könnte, im Interesse der einzelstaatlichen Entwicklungsanstrengungen eine wirksame Koordinierung zwischen allen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren auf Landesebene zu fördern. Die Herbeiführung größerer Komplementarität zwischen den von der Generalversammlung eingeführten Landesstrategiekonzepten und den unter der Schirmherrschaft der Bretton-Woods-Institutionen ausgearbeiteten grundsatzpolitischen Rahmenpapieren wurde in dieser Hinsicht als zentrales Ziel angesehen.

147. Auf weltweiter Ebene tragen die Bemühungen, die der Ausschuß unternimmt, um koordinierte Anschlußmaßnahmen an die Ergebnisse der großen Konferenzen zu miteinander verknüpften Entwicklungsfragen zu fördern, zu einer wirksameren Arbeitsteilung innerhalb des Systems bei, wobei man sich von den aus diesen Konferenzen hervorgegangenen neuen grundsatzpolitischen Erkenntnissen, Prioritäten und Verpflichtungen leiten läßt. Desgleichen haben die im Ausschuß auch weiterhin fortdauernden Erörterungen über den Folgeprozeß der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung und die Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Drogenmißbrauchs auf der Ausschußtagung im Februar 1995 zu einer wirksameren Aufgabenverteilung und zu synergistischen Tätigkeiten der Organisationen des Systems der Vereinten Nationen in bezug auf die sich abzeichnenden weltweiten Prioritäten beigetragen.

148. Einer der Schwerpunkte auf den letzten beiden Ausschußtagungen war die wirtschaftliche Gesundung und Entwicklung Afrikas. Obgleich die Organisationen der Vereinten Nationen einzeln und gemeinsam der Entwicklung Afrikas hohe Priorität beimessen, steht der Umfang der derzeit ergriffenen Maßnahmen in keinem Verhältnis zu der Größenordnung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Region. Der Ausschuß kam zu dem Schluß, daß auf allen Ebenen ein weit größerer Einsatz und weit mehr Mittel notwendig sind, wenn die Krise, der sich zahlreiche Länder dieses Kontinents gegenübersehen, überwunden werden soll. Als Vorsitzender des Ausschusses rief der Generalsekretär zu neuen gemeinsamen Anstrengungen auf, weitere praktische InitiatIVen mit klaren Zielvorgaben auszuarbeiten. Der Ausschuß kam überein, einen hochrangigen Lenkungsausschuß einzusetzen, mit dem Auftrag, ihm auf seiner nächsten Tagung ein Bündel konkreter Empfehlungen zur Billigung vorzulegen. Zu den breiten hierfür vorgesehenen Programmbereichen gehören die Verfügbarkeit und Bewirtschaftung von Wasser; eine bestandfähige Ernährungssicherung; menschliche Entwicklung und Kapazitätsaufbau und Anschlußmaßnahmen an den Weltgipfel für soziale Entwicklung mit besonderem Gewicht auf der Armutsmilderung. Der Lenkungsausschuß überprüft außerdem vorrangig die Frage, wie die politische und finanzielle Unterstützung der Entwicklung Afrikas verstärkt werden kann. Seine ersten Arbeiten wurden bei den Vorbereitungsarbeiten für den Tagungsteil des Wirtschafts- und Sozialrats auf hoher Ebene herangezogen, welcher der Entwicklung Afrikas gewidmet war.

149. Was Managementfragen betraf, so erklärten die Mitglieder des Ausschusses erneut, daß sie nachdrücklich für die Förderung der Stellung der Frau im gesamten System der Vereinten Nationen eintreten. Es bestand allgemeines Einvernehmen dahin gehend, daß eine Gleichstellung nur dann zustandekommen könne, wenn sich das Management auf höchster Ebene dazu bekenne. Der Ausschuß zeigte konkrete Maßnahmen auf, mit deren Hilfe größere Flexibilität im Umgang des Systems der Vereinten Nationen mit Bewerberinnen hergestellt, die Hindernisse für ihre Rekrutierung, dauerhafte Bindung an die Organisation, Beförderung und Mobilität beseitigt und ein förderliches Umfeld geschaffen werden könnte.

150. Außerdem setzte sich der Ausschuß mit Problemen auseinander, die sich auf die Sicherheit des Personals der Vereinten Nationen auswirken, sowie mit Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen. Eine Sondertagung des Beratenden Ausschusses für Verwaltungsfragen im Juni, an dem die ranghöchsten für Verwaltung und Management zuständigen Führungskräfte der verschiedenen Organisationen teilnahmen, befaßte sich mit Möglichkeiten zur Steigerung der EffektIVität des Managements im gesamten System.

151. Im Februar 1995 kamen alle Ausschußmitglieder sowie mehrere namhafte Persönlichkeiten, die unabhängige Untersuchungen über Möglichkeiten zur Stärkung des Systems der Vereinten Nationen durchgeführt hatten, in Wien zu einem Forum über die Zukunft der Vereinten Nationen zusammen. Dieses Forum befaßte sich mit dem veränderten Erfordernis einer globalen und regionalen Lenkung aufgrund des sich herausbildenden neuen politischen und wirtschaftlichen Rahmens und den Folgen für die Vereinten Nationen; neuen Ansätzen zur Finanzierung des Systems der Vereinten Nationen; den Auswirkungen der sich wandelnden Rolle des Systems auf den internationalen öffentlichen Dienst; und dem Image der Vereinten Nationen in der Öffentlichkeit, unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe, die Aufmerksamkeit der Medien auf die Tätigkeit der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu lenken.

B. Sicherung einer ausreichenden Finanzbasis

152. Die Verzögerungen, mit denen Mitgliedstaaten ihre veranlagten Beiträge für den ordentlichen Haushalt und für Friedenseinsätze entrichten, bewirken eine weitere Verschärfung der Finanzkrise der Vereinten Nationen. Mit Stand vom 10. August 1995 beliefen sich die geschuldeten Beiträge auf insgesamt 3,9 Milliarden Dollar; 858,2 Millionen Dollar für den ordentlichen Haushalt (davon 456,1 Millionen Dollar für das laufende Jahr (1995) und 402,1 Millionen Dollar für frühere Jahre) und 3,0 Milliarden Dollar für Friedenseinsätze, ein Betrag, der die in diesem wie auch die in früheren Jahren nicht entrichteten Beiträge mit einschließt (siehe Abb. 6).

Abb. 6:
Stand der Beiträge: Friedenssicherung und ordentlicher Haushalt (1989-1995)


153. Die Vereinten Nationen können ihre Friedensoperationen nur fortsetzen, weil die Begleichung von Rechnungen und die Kostenerstattung an die truppenstellenden Staaten verzögert werden. Es ist anzunehmen, daß sich nicht geleistete Kostenerstattungen an truppenstellende Staaten und fällige Zahlungen für kontingenteigene Ausrüstungsgegenstände bis zum Ende des Jahres auf 1 Milliarde Dollar belaufen werden. Diese Situation ist untragbar. Die truppenentsendenden Staaten haben deutlich gemacht, daß ihnen eine weitere Teilnahme an Friedensoperationen schwerfallen werde, wenn die Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen.

154. Obgleich viele Mitgliedstaaten ernste Anstrengungen unternommen haben, um die Zahlung ihrer veranlagten Beiträge zu beschleunigen, werden die noch verbleibenden Barmittel der Vereinten Nationen einen gefährlich niedrigen Stand erreichen, wenn bis Ende des Jahres keine größeren zusätzlichen Beiträge eingehen. Diese schwierige finanzielle Situation - zusätzlich verschärft vor allem durch die anhaltende Ungewißheit im Hinblick auf den Eingang von Beiträgen - wirkt sich unmittelbar auf die Effizienz der Organisation aus und macht ein effektIVes Management zunehmend schwieriger.

155. Neben dieser schwierigen Liquiditätslage steht die Organisation vor einem weiteren ernsten Problem aufgrund der in der Generalversammlung immer häufiger angewandten Praxis, Ausgaben für zusätzliche oder neue Tätigkeiten zu genehmigen, ohne durch eine Veranlagung der Mitgliedstaaten die entsprechenden Mittel bereitzustellen. Dies hat die ohnehin schwierige finanzielle Situation weiter zugespitzt, da Mittel für diese Tätigkeiten nur durch Anleihen bei Konten mit einem positIVen Saldo bereitgestellt werden können, allerdings ohne Gewißheit, daß diese Konten wiederaufgefüllt werden, damit die Mittel ihrem von den Mitgliedstaaten urprünglich vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden können.

156. Wenn sich die Situation im Hinblick auf die Zahlung ausstehender Beiträge nicht dramatisch verbessert, gibt es nur die Möglichkeit, die Ausgaben weiter zu kürzen und den Schwerpunkt auf die Tätigkeiten zu legen, für die veranlagte Beiträge gebilligt wurden. Tätigkeiten, für die Beiträge zwar gebilligt, von den Mitgliedstaaten jedoch über längere Zeit nicht entrichtet wurden, müssen möglicherweise gekürzt werden.

157. Unabhängig von diesen finanziellen Problemen werden die Bemühungen fortgeführt, die Wahrnehmung der vielen ihr anvertrauten Aufgaben durch die Organisation effizienter und wirksamer zu gestalten. Bei der Aufstellung des Entwurfs des Programmhaushaltsplans für 1996-1997 wurde besonderes Gewicht auf Verbesserungen im Managementbereich gelegt, was zu Einsparungen geführt hat, ohne sich auf die Durchführung auftragsgemäßer AktIVitäten auszuwirken. Auf dieser Grundlage wird der Generalversammlung in diesem Jahr vorgeschlagen, für die nächste Zweijahresperiode einen Haushalt in Höhe von 2,51 Milliarden Dollar (zu aktuellen Kosten vor einer Neukalkulation) zu genehmigen. Gegenüber 1994-1995 entspricht dies einer Kürzung von 109 Millionen Dollar beziehungsweise 4,2 Prozent (siehe Abb. 7). Nach Genehmigung des Programmhaushaltsplans für 1996-1997 durch die Generalversammlung sollte seine Durchführung nicht mehr unter den finanziellen Unsicherheiten leiden, die die Organisation in letzter Zeit erfahren hat.

Abb. 7:
Revidierte Mittelbewilligungen für den Zweijahreszeitraum 1994-1995



158. Die Aufgabe der Hochrangigen allen Mitgliedstaaten offenstehenden Arbeitsgruppe für die Finanzlage der Vereinten Nationen, die von der Generalversammlung eingesetzt worden ist und seit Januar 1995 zusammentritt, besteht darin, konstruktIVe und positIVe Veränderungen zu bewirken, um die Organisation auf die seit langem angestrebte solide finanzielle Grundlage zu stellen.

C. Der fünfzigste Jahrestag

159. Im letzten Jahr galt ein großer Teil der Arbeit des Vorbereitungsausschusses für den fünfzigsten Jahrestag der Vereinten Nationen den Vorbereitungen für die Gedenksonderssitzung der Generalversammlung anläßlich des fünfzigsten Jahrestags des Inkrafttretens der Charta der Vereinten Nationen, die vom 22. bis 24. Oktober 1995 am Amtssitz der Vereinten Nationen stattfinden soll. Darüber hinaus hat der Ausschuß auch weiterhin den Fortgang des Gedenkprogramms überwacht, welches vom Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag durchgeführt wird. Der Ausschuß wird seine Arbeit voraussichtlich Anfang September abschließen, mit der Annahme einer in seinen Bericht an die Generalversammlung aufzunehmenden Erklärung, in der die Staaten der Organisation an ihrem fünfzigsten Jahrestag ihre Unterstützung bekunden.

160. Das von Gillian Martin Sorensen geleitete Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag hat sich weiter darum bemüht, mit Hilfe von AktIVitäten und Gedenkartikeln ein anspruchsvolles globales Gedenkprogramm zu konzipieren und durchzuführen. Für den fünfzigsten Jahrestag wurden folgende Ziele abgesteckt: ein ausgewogeneres Bild der Vereinten Nationen zu vermitteln; ihnen bei breiteren Kreisen Unterstützung zu verschaffen, insbesondere bei Jugendlichen und nicht-traditionellen Gruppen; die weltweite Aufklärung über die Tätigkeit der Organisation zu verbessern; und die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Vereinten Nationen zu mobilisieren, damit sie in den Stand versetzt werden, den ständig wachsenden Anforderungen, die an sie gerichtet werden, zu entsprechen. Im Einklang mit diesen Zielen hat das Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag in wichtigen Programmbereichen Projekte ausgearbeitet und durchgeführt, wobei den Gebieten Bildung und Kommunikation Vorrang eingeräumt wurde.

161. Zu den Bildungsmaßnahmen gehörte die Ausarbeitung von Unterrichtsmappen für Grund-, Mittel- und Sekundarschulen und ihre Verteilung in allen sechs Amtssprachen. Für die kostenlose Verteilung in den Entwicklungsländern und die Übersetzung in zusätzliche Sprachen als Teil eines "Globalen Teach-In" (ein Tag oder eine Woche für Unterricht über die Vereinten Nationen) wurden umfangreiche Mittel vorgesehen. In Zusammenarbeit mit der UNESCO wurden auf einer Reihe von internationalen Bildungskonferenzen Workshops über die Unterrichtsmappen und das Globale Teach-In durchgeführt. Bei anderen gemeinsam mit Sonderorganisationen und Programmen durchgeführten Projekten standen die Themen "Jugend" und "Lehrer" im Mittelpunkt. Es wurde ein "Zukunftspaß" entwickelt, der Millionen junger Menschen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren als "Weltbürger" ausweisen soll. Der Paß regt sie dazu an, ihr Engagement für eine bessere Zukunft zu beweisen, indem sie in bezug auf einige der drängendsten globalen Herausforderungen - Umwelt, Menschenrechte und Frieden - auf der Ebene ihrer örtlichen Gemeinschaft eine aktIVe Rolle übernehmen.

162. Zu den AktIVitäten im Kommunikationsbereich zählte unter anderem eine in den sechs Amtssprachen mit Hilfe von Video- und Radiospots und in Printmedien durchgeführte Ansage- und Anzeigenkampagne. Zweck der Kampagne ist es, die Öffentlichkeit über die zahlreichen Erfolge des Systems der Vereinten Nationen zu informieren, etwa in den Bereichen Demokratisierung und Entkolonialisierung, Frauen und Entwicklung, Umwelt, Gesundheit, Flüchtlinge, Friedenssicherung und Ernährungssicherheit. Die Videospots, produziert von Regisseuren aus acht geographischen Regionen, werden weltweit im Fernsehen, an Bord von Flugzeugen und in Schulen gezeigt. Die Radio- und Printmedienkampagne richtet sich an Sendeanstalten und Publikationen in allen Mitgliedstaaten. Dem Amtssitz der Vereinten Nationen und allen Regionalbüros sowie den Amtssitzen der Sonderorganisationen sind Multimedia-Ausstellungen zur Verfügung gestellt worden. Zu den Veröffentlichungen gehören eine Bilderchronik der Vereinten Nationen, Visions - Fifty Years of the United Nations (Visionen - 50 Jahre Vereinigte Nationen) und ein von Jugendlichen für Jugendliche geschriebenes Buch über die Vereinten Nationen mit dem Titel A World in our Hands (Eine Welt in unseren Händen).

163. Bei sämtlichen ProgrammaktIVitäten wurde stets darauf geachtet, eine möglichst breite Mitwirkung zu erzielen. Da das Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag nicht in der Lage war, alle diese AktIVitäten in jedem Mitgliedstaat selbst durchzuführen und in die Öffentlichkeit zu tragen, wurden große Bemühungen unternommen, die in den Mitgliedstaaten gebildeten Komitees für den fünfzigsten Jahrestag, örtliche Dienststellen der Vereinten Nationen und die nichtstaatlichen Organisationen bei der Durchführung dieser und anderer AktIVitäten zu fördern und zu unterstützen. In den 145 Ländern, die über nationale Komitees verfügen, wird eine beeindruckende Vielfalt an lokalen Gedenkveranstaltungen durchgeführt. Das Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag arbeitet weiterhin eng mit diesen Komitees zusammen, stellt Informationsmaterial zur Verfügung, berät und unterstützt die Entwicklung von AktIVitäten auf örtlicher Ebene und Landesebene und empfiehlt gezielte AktIVitäten zur Ergänzung der auf globaler Ebene entfalteten Maßnahmen. Über 40 Mitgliedstaaten haben zu Ehren der Vereinten Nationen Gedenkmünzen geprägt, und nahezu jede Postverwaltung gibt zu ihren Ehren Gedenkmarken heraus.

164. Darüber hinaus hat das Sekretariat mit vielen Städten - darunter auch den Amtssitzorten - bei der Konzeption geeigneter Gedenkveranstaltungen zusammengearbeitet, so etwa Konferenzen und Kolloquien, Konzerte, Kunstausstellungen und andere kulturelle und öffentliche Veranstaltungen. Beispielhaft war die Vielzahl der Veranstaltungen, die in San Francisco zum Gedenken an den fünfzigsten Jahrestag der Chartaunterzeichnung stattfanden.

165. Zusätzlich zu der Ansage- und Anzeigenkampagne hat das Sekretariat für den fünfzigsten Jahrestag eine Vielzahl von Informationsprodukten hergestellt, die in hoher Auflage an nationale Komitees, Informationszentren und Ortsbüros der Vereinten Nationen, die Ständigen Vertretungen, die Gesellschaften für die Vereinten Nationen, wissenschaftliche Kreise, internationale Nachrichtenmedien und an die allgemeine Öffentlichkeit verteilt wurden. Hierzu gehören die Informationsschrift UN50, eine aktualisierte Pressemappe, eine 16-seitige Informationsbroschüre über den fünfzigsten Jahrestag, auf Computernetzen abrufbare Informationen über den fünfzigsten Jahrestag und eine Reihe von Informationsbroschüren, die ebenso wie Ton- und Videoproduktionen gemeinsam mit der Hauptabteilung Presse und Information herausgebracht wurden.

166. Die für das Gedenkprogramm benötigten Mittel wurden im allgemeinen aus dem PrIVatsektor beschafft, und zwar über die globalen Sponsoren des fünfzigsten Jahrestags sowie über Projektsponsoren. Aufgrund von Lizenzabgaben aus dem Münzprogramm konnten für Aufklärungs- und Kommunikationsmaßnahmen Mittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt werden. Zusätzliche Einnahmen wurden durch den Verkauf einer Gedenkuhr erzielt.

167. Die Gesellschaften für die Vereinten Nationen und andere nichtstaatliche Organisationen haben die im Rahmen des fünfzigsten Jahrestages unternommenen Bemühungen unterstützt, das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die fortdauernde Bedeutung der Vereinten Nationen zu vertiefen, unter anderem durch Aufklärungsprogramme, Konferenzen und AktIVitäten für junge Menschen, etwa Kunstprojekte, Aufsatzwettbewerbe und Vereinte-Nationen-Rollenspielprogramme. Darüber hinaus sind viele dieser Organisationen, besonders die Gesellschaften für die Vereinten Nationen, als Mitglieder der für den fünfzigsten Jahrestag gebildeten nationalen Komitees aktIV daran beteiligt, in den Mitgliedstaaten eigene Gedenkprogramme durchzuführen. Des weiteren bestehen Pläne, im Kontext der Gedenksondersitzung der Generalversammlung für den fünfzigsten Jahrestag Mitte Oktober ein eintägiges Programm über nichtstaatliche Organisationen zu veranstalten, um die Rolle der nichtstaatlichen Organisationen bei der Tätigkeit der Vereinten Nationen zu beleuchten.

D. UnIVersität der Vereinten Nationen

168. Der Verwaltungsrat der UnIVersität der Vereinten Nationen (UNU) hielt von Ende November bis Anfang Dezember 1994 in Accra (Ghana) seine einundvierzigste Tagung ab. Der Rat befaßte sich mit Vorschlägen zur weiteren Stärkung der Leistungsfähigkeit der von Rektor Heitor Gurgulino de Souza geleiteten UnIVersität und zum Ausbau ihrer Rolle und ihres Stellenwerts in den ForschungsinitiatIVen und Forschungsarbeiten der Vereinten Nationen. Der Verwaltungsrat billigte verschiedene Vorschläge für neue wissenschaftliche InitiatIVen. Unter anderem beschloß der Verwaltungsrat, die UNU-Akademie für internationale Führung einzurichten, die mit finanzieller Unterstützung der Regierung Jordaniens in Amman den Lehrbetrieb aufnehmen soll.

169. Der Generaldirektor der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und der Generalsekretär ernannten neue Mitglieder des Verwaltungsrats der UnIVersität, um die 11 Mitglieder zu ersetzen, deren sechsjährige Amtszeit am 31. Mai 1995 ablief.

170. 1995 ist es zwanzig Jahre her, seit die UnIVersität ihre wissenschaftliche Tätigkeit aufgenommen hat. Darüber hinaus ist 1995 das sechste und letzte Jahr der Forschungs- und Ausbildungstätigkeit sowie der Verbreitung von Forschungsergebnissen im Rahmen der zweiten mittelfristigen PerspektIVe (1990-1995). Demzufolge ist mit der Erstellung der dritten mittelfristigen PerspektIVe der UnIVersität (1996-2001) für die anschließenden sechs Jahre begonnen worden. Zu diesem Zweck hat die UnIVersität ein "Zielmanifest" ausgearbeitet, um ihre institutionelle Zielsetzung als internationale Bildungseinrichtung und autonome Organisationseinheit der Vereinten Nationen in einem sich rasch wandelnden globalen Umfeld zu präzisieren.

171. Auf seiner einundvierzigsten Tagung billigte der Verwaltungsrat der UnIVersität ein institutionelles Strategiepapier, in dem die Programmentwicklungsziele enthalten sind, mit deren Hilfe die UnIVersität den Übergang in das nächste Jahrhundert bewältigen will. Außerdem behandelte der Verwaltungsrat den Evaluierungsbericht einer internen Bewertungsgruppe des Rates. In diesem Bericht wurde gefordert, die UnIVersität solle bei der Koordinierung von ForschungsinitiatIVen und -tätigkeiten der Vereinten Nationen eine Führungsrolle übernehmen und tätig werden, um dem wissenschaftlichen Programm der UnIVersität größere Geschlossenheit zu verleihen. In der Evaluierung wurde betont, daß es notwendig sei, die InitiatIVen der UnIVersität auf den Gebieten Forschung, Ausbildung und Forschungsstipendien besser zu integrieren und die Veröffentlichungen der UnIVersität effektIVer zu verbreiten. Eine weitere wichtige Empfehlung lautete, das UnIVersitäts-Zentrum müsse in seiner Schlüsselfunktion als Koordinierungsmechanismus der wissenschaftlichen Programme und der Forschungs- und Ausbildungszentren und -programme der UnIVersität weiter gestärkt werden. Der Verwaltungsrat ersuchte darum, die Kernkomponenten des Evaluierungsberichts, des institutionellen Strategiepapiers und des Zielmanifests als weiteren Schritt auf dem Weg zur Ausarbeitung der dritten mittelfristigen PerspektIVe der UnIVersität miteinander zu integrieren.

172. In der Zeit vom 1. September 1994 bis zum 10. August 1995 fanden weltweit 72 wissenschaftliche Tagungen der UnIVersität statt. Mit Stand vom 10. August 1995 waren an kooperierenden Institutionen in der ganzen Welt 58 Lehrgangsteilnehmer im postgradualen Bereich in Ausbildungsprogrammen eingeschrieben, die sich mit Themen wie Nahrungsmittel und Ernährung, geothermische Energie, Fernerkundung, Biotechnologie und Mikroinformatik befassen. 1994 entfielen 57 Prozent der Ausbildung auf Institutionen in Entwicklungsländern und 43 Prozent auf Institutionen in Industrieländern. Seit 1976 hat die UnIVersität über 1.340 Stipendiaten aus über 100 Ländern ausgebildet, und weitere 2.300 Personen haben in Workshops und Seminaren der UnIVersität eine Ausbildung erhalten. Bisher sind mehr als 300 Bücher, 5 wissenschaftliche Zeitschriften und zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen und Studien aus den Forschungsarbeiten der UnIVersität hervorgegangen.

173. Es wurden weiterhin Forschungsarbeiten im Rahmen der fünf Programmbereiche durchgeführt, die in der zweiten mittelfristigen PerspektIVe der UnIVersität genannt werden: unIVersale menschliche Werte und globale Verantwortung; eine neue Ausrichtung der Weltwirtschaft; die Aufrechterhaltung der globalen lebenserhaltenden Systeme; Fortschritte in Wissenschaft und Technologie; Bevölkerungsdynamik und menschliche Wohlfahrt.

174. Die UnIVersität hat fernerhin weitere Fortschritte bei der Umsetzung ihres Programms über umweltverträgliche und bestandfähige Entwicklung (UNU-Agenda 21) erzielt, bei dem der Schwerpunkt insbesondere auf der menschlichen Entwicklung und dem Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern liegt. In Zusammenarbeit mit kooperierenden Institutionen in Indien und Thailand nahm in Tokio eine Reihe von AktIVitäten der Postgraduiertenausbildung und des Kapazitätsaufbaus im Bereich des Umweltmanagements ihren Anfang.

175. Darüber hinaus hat die UnIVersität mit der Arbeit an einer wichtigen neuen langfristig ausgerichteten ForschungsinitiatIVe begonnen, in deren Rahmen prIVate Unternehmen, Entscheidungsträger aus der Industrie und Wissenschaftler zusammenarbeiten, um einen technologischen Durchbruch zu erreichen, der es möglich machen soll, Produkte ohne jede Form von Abfall zu erzeugen - die sogenannte ForschungsinitiatIVe für Null-Emissionen. Um Unterstützung zu mobilisieren und Informationen über die Konzeption und Durchführung dieses globalen multidisziplinären Forschungsprogramms auszutauschen, veranstaltete die Organisation Anfang April 1995 an ihrem Amtssitz in Tokio den ersten Weltkongreß über Null-Emissionen. Dieser Weltkongreß war die erste von Japan ausgehende Mehrpunkt-Internet-Videokonferenz, die Wissenschaftler und hochrangige Regierungs- und Wirtschaftsvertreter aus Asien, Europa und Nordamerika zusammenführte und diesen Zugang zu einem erweiterten Teilnehmerkreis in etwa 100 Ländern gab.

176. Um die Entwicklung langfristiger InitiatIVen im Bereich der Tätigkeit der Vereinten Nationen zu fördern, berief der Rektor eine besondere Beratungsgruppe ein, mit dem Auftrag, die Ausarbeitung einer "UNU-Agenda für Frieden, Sicherheit und globale Lenkung" zu unterstützen. Die Beratungsgruppe empfahl ein fünfjähriges Programm mit den Schwerpunkten Ethik, Demokratie und Lenkung, Menschenrechte, Lenkungswerkzeuge zur Rechtsprechung und Mechanismen für Frieden und kollektIVe Sicherheit. Zu diesen Mechanismen gehören präventIVe Diplomatie, Systeme der kollektIVen Sicherheit, Friedenssicherung, Maßnahmen für die Konfliktfolgezeit und Abrüstung. Dieses Programm wird gegenwärtig umgesetzt.

177. Die UnIVersität baut weiterhin ihre Zusammenarbeit mit dem System der Vereinten Nationen aus, und sie unternimmt intensIVe und konzentrierte Bemühungen, um sicherzustellen,

daß die Resultate ihrer Arbeit bei den Beratungen und der operatIVen Tätigkeit der Vereinten Nationen einen Niederschlag finden. Die UnIVersität hat grundsatzpolitische Papiere zur Vorlage auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und im Rahmen des Vorbereitungsprozesses des Weltgipfels für soziale Entwicklung ausgearbeitet. Für die Vierte Weltfrauenkonferenz, die Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) und die neunte Tagung der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen sind fachliche Beiträge geplant oder in Arbeit. Darüber hinaus hat die UnIVersität ihre Forschungsbemühungen zur Unterstützung des Sekretariats der Vereinten Nationen durch Studien über die Minenräumungstechnologie, Friedenssicherung in Afrika und regionale Sicherheitsfragen in Lateinamerika intensIViert.

178. Die UnIVersität hat eine Reihe grundsatzpolitischer Studien ausgearbeitet, die sich mit folgenden Themen befassen: Die fragilen Tropengebiete Lateinamerikas: eine bestandfähige Bewirtschaftung sich wandelnder Umweltbereiche; Internationale Gewässer im Nahen Osten: vom Euphrat-Tigris bis zum Nil; Wasserbewirtschaftung im Dienste des Friedens im Nahen Osten: alternatIVe Strategien; Wasserpolitik am Jordan: Wasserknappheit und deren Auswirkungen auf den arabisch-israelischen Konflikt; Bestandfähige Bewirtschaftung der Bodenressourcen in den Feuchttropen; Meerespolitische Lenkung: Bestandfähige Entwicklung der Meere; Die Umorientierung von Unternehmen auf das Ziel der Bestandfähigkeit; Kultur, Entwicklung und Demokratie: die Rolle des Intellektuellen; Globale Transformation: Herausforderungen für das Staatensystem; Staat, Gesellschaft und das System der VN: sich wandelnde PerspektIVen des Multilateralismus; Das System der Vereinten Nationen: die Politiken der Mitgliedstaaten; Rüstungsreduzierung: wirtschaftliche Konsequenzen in der Zeit nach dem Kalten Krieg; Das Wachstum von Mega-Städten und die Zukunft; Globale Beschäftigung: eine internationale Untersuchung der Zukunft der Arbeit; Das sich herausbildende neue globale Umfeld des Entwicklungsprozesses.

179. Von 1. September 1994 bis 10. August 1995 gingen bei der UnIVersität Beiträge in Höhe von 19,9 Millionen Dollar für den Stiftungsfonds, laufende Kosten und spezifische Programme ein. Dennoch kämpft die UnIVersität aufgrund des geringeren Investitionseinkommens aus dem Stiftungsfonds und des verstärkten Wettbewerbs um begrenzte Ressourcen nach wie vor mit Mittelknappheit. Die Aufbringung von Beiträgen für Projekte und von ungebundenen bzw. nicht zweckgebundenen Mitteln ist in den letzten zehn Jahren zunehmend schwieriger geworden.


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Report of the Secretary-General 1995, Table of contents