MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS VOM 24. JANUAR 1996 (S/1996/55)

Streichung von Gegenständen von der Liste der Angelegenheiten, mit denen der Sicherheitsrat befaßt ist


1. Im Rahmen der Bemühungen zur Verbesserung der Dokumentation des Sicherheitsrats haben die Ratsmitglieder erneut die Liste von Angelegenheiten geprüft, mit denen der Sicherheitsrat befaßt ist (S/1996/15). Der Rat hat beschlossen, die folgenden Angelegenheiten von der Liste zu streichen: die Gegenstände Nummer 3, 4, 57 und 125.

2. Die Ratsmitglieder werden die Liste der Angelegenheiten, mit denen der Sicherheitsrat befaßt ist, auch künftig von Zeit zu Zeit prüfen.

3. Dieser Beschluß ist nach ausführlicher Prüfung und entsprechenden Konsultationen von der Informellen Arbeitsgruppe des Sicherheitsrats für die Dokumentation des Rates und andere Verfahrensfragen gefaßt worden.

4. Die Streichung oder Nichtstreichung einer Angelegenheit von der Liste der Angelegenheiten, mit denen der Sicherheitsrat befaßt ist, hat keine Implikationen für die Sache selbst. Der Rat kann jederzeit beschließen, eine Angelegenheit in die Tagesordnung einer Sitzung des Rates aufzunehmen, unabhängig davon, ob diese Angelegenheit auf der Liste steht oder nicht.

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