Bericht des Generalsekretärs 1996, Inhalt Report of the Secretary-General 1996, Table of contents |
Gemeinsam wahrgenommene Aufgaben
988. Mit der Unterzeichnung des Friedensübereinkommens begann in Bosnien und Herzegowina ein neues Kapitel der von den Vereinten Nationen und anderen Teilen der internationalen Gemeinschaft gemeinsam wahrgenommenen Aufgaben. Mit seiner Resolution 1031 (1995) vom 15. Dezember 1995 ermächtigte der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer Friedensumsetzungstruppe (IFOR), die die Einhaltung der militärischen Aspekte des Übereinkommens gewährleisten soll; beschloß er, das Mandat der UNPROFOR zu beenden und ihre Autorität auf die IFOR zu übertragen; und unterstützte er die Bestellung eines Hohen Beauftragten. Gemäß den Bestimmungen des Friedensübereinkommens wurde die Rolle der Vereinten Nationen in der neuen Konfiguration auf zwei Schlüsselbereiche beschränkt: die Internationale Polizeieinsatztruppe und die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen.
989. Die Übertragung der Autorität von den Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF) auf die Friedensumsetzungstruppe (IFOR) fand am 20. Dezember 1995 statt. Der Kommandeur der UNPF wurde zum Stellvertretenden Kommandeur der IFOR ernannt, behielt jedoch in der Übergangszeit seine Befugnisse in bezug auf die UNPF bei. Die Regelung, daß der Kommandeur der UNPF gleichzeitig auch als Stellvertretender Kommandeur der IFOR fungierte, erleichterte die Koordinierung des Abzugs der UNPROFOR-Kontingente mit dem Eintreffen der IFOR-Truppenteile. Zum Zeitpunkt der Übertragung der Autorität auf die IFOR hatten eine Reihe von UNPROFOR-Truppen im Zuge der Umstrukturierung das Einsatzgebiet bereits verlassen, und von den etwa 21.000 UNPROFOR-Soldaten sollten etwa 18.500 als Teil der IFOR vor Ort verbleiben.
990. Zur grundsatzpolitischen Leitung wurde ein Lenkungsausschuß für die Übertragung der Verantwortlichkeiten im ehemaligen Jugoslawien eingesetzt. Dieser Ausschuß, dem Zivil- und Militärpersonal der Vereinten Nationen sowie der NATO-Verbindungsoffizier bei den Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF) angehörten, war dem Hohen Beauftragten des Generalsekretärs in allen Fragen behilflich, die die an der Durchführung des Übereinkommens von Dayton beteiligten Organisationen und Programme der Vereinten Nationen sowie die Übertragung der Verantwortlichkeiten von der UNPROFOR auf die IFOR betrafen. Außerdem unterstützte die UNPROFOR die IFOR dadurch, daß sie ihr den größten Teil ihrer militärischen Anlagen, ihres militärischen Geräts und ihres Wehrmaterials übertrug. Der gesamte Prozeß, der als Vorbild für die Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit Regionalorganisationen in anderen Teilen der Welt dienen könnte, verlief deshalb so erfolgreich, weil auf allen Führungsebenen gute Vorbereitungsarbeit geleistet worden war und weil nicht nur die Vereinten Nationen, sondern auch die NATO bestrebt waren, eine reibungslose Übertragung der Autorität zu gewährleisten.
991. Antonio Pedauye wurde zum Interimskoordinator der Vereinten Nationen für die Zeit vom 5. bis 31. Januar 1996 bestellt. Am 1. Februar wurde er von Iqbal Riza abgelöst, der zu meinem Sonderbeauftragten und Koordinator der Einsätze der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina ernannt worden war. Iqbal Riza ist mit der Leitung der Internationalen Polizeieinsatztruppe und des Zivilbüros der Vereinten Nationen sowie mit der Koordinierung anderer AktIVitäten der Vereinten Nationen betraut, insbesondere soweit sie humanitäre Hilfe, die Flüchtlinge, die Minenräumung, die Menschenrechte und den wirtschaftlichen Wiederaufbau betreffen. Er stimmt seine Tätigkeit außerdem mit dem Hohen Beauftragten und mit anderen internationalen Organisationen vor Ort ab.
992. Die Aufgabe der Internationalen Polizeieinsatztruppe besteht darin, die Tätigkeiten und Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesetzesvollzugs zu überwachen, Vollzugsbeamte und Vollzugsorgane zu beraten und auszubilden und die Regierung Bosnien und Herzegowinas beim Aufbau wirksamer Vollstreckungsbehörden zu beraten. Die Einsatztruppe hat nicht den Auftrag, sich an dem Vollzugsdienst zu beteiligen, weshalb die Polizeibeamten, wie bei anderen Zivilpolizeieinsätzen der Vereinten Nationen üblich, unbewaffnet sind.
993. Der Fachkommissar der Einsatztruppe, Peter Fitzgerald, traf am 29. Januar im Einsatzgebiet ein. Er richtete sein Hauptquartier in Sarajewo ein, unterhält gleichzeitig jedoch auch regionale Hauptquartiere in Sarajewo, Banja Luka und Tuzla. Der Sicherheitsrat genehmigte die Entsendung von 1.721 Zivilpolizisten, die bis Ende April voll disloziert sein sollen. Die Mitgliedstaaten boten etwa 2.000 Polizisten an, doch konnten nur wenige von ihnen dem Ersuchen um die sofortige Entsendung entsprechen, da die meisten erst von ihren normalen Amtspflichten in ihren Heimatländern freigestellt werden mußten. Zum 31. Juli standen über 1.676 Polizisten der Internationalen Polizeieinsatztruppe bereits an 52 verschiedenen Orten im Einsatz oder kurz vor ihrer Dislozierung. Da die Polizisten unbewaffnet und über das ganze Land verteilt sind, sind sie, was ihre Sicherheit angeht, auf die IFOR und die Ortsbehörden angewiesen.
994. Neben der Überwachung, der Beobachtung und der Beaufsichtigung des Rechtsvollzugs durch die Ortsbehörden besteht eine weitere wichtige Aufgabe der Internationalen Polizeieinsatztruppe darin, den Parteien bei der Planung der Reduzierung, der Umstrukturierung und der Ausbildung ihrer eigenen Polizeikräfte behilflich zu sein. Am 26. April kam es zu einer Einigung über die Reduzierung der Föderationspolizei von 20.000 auf 11.500 Polizisten und über deren Umstrukturierung; dieser Prozeß geht im großen und ganzen planmäßig voran. Mit den Behörden der Republika Srpska werden zur Zeit Gespräche über eine ähnliche Personalverminderung geführt.
995. Der für zivile Angelegenheiten zuständige Anteil der UNMIBH setzt die Tätigkeit des entsprechenden Anteils der UNPROFOR fort. 44 Beauftragte für zivile Angelegenheiten sind vor Ort im Einsatz, wo sie sich mit der Internationalen Polizeieinsatztruppe Büros teilen. Sie unterstützen die Einsatztruppe, erstatten über Entwicklungen auf politischem Gebiet und auf dem Gebiet der Menschenrechte Bericht und bewerten diese und setzen ihre Guten Dienste ein, um das Vertrauen zwischen den Rechtsträgern zu fördern und Probleme zwischen den Parteien zu lösen. Darüber hinaus arbeiten die Beauftragten für zivile Angelegenheiten in enger Abstimmung mit dem Büro des Hohen Beauftragten und anderen internationalen Organisationen zusammen, insbesondere mit dem UNHCR, der IFOR und der OSZE. Sie stellen diesen Organisationen Informationen und Bewertungen in bezug auf wichtige Implementierungsbereiche zur Verfügung, insbesondere über politische Tendenzen, die sich auf Fragen wie die Bewegungsfreiheit, die Achtung vor den Menschenrechten und die Rückführung von Flüchtlingen und Vertriebenen auswirken.
996. Anfang Januar nahmen die Spannungen in der geteilten Stadt Mostar zu. Bei feindseligen Handlungen beider ethnischen Gruppen gab es Tote und Verletzte unter der Ortsbevölkerung. Dank der konzertierten Anstrengungen seitens der Europäischen Union (EU), der internationalen Gemeinschaft und meines Beauftragten beruhigte sich die Situation, und am 30. Juni wurden Gemeindewahlen abgehalten. Die Gemeinschaft der bosnischen Kroaten erkannte die Ergebnisse der Wahlen nicht an, so daß Mostar eine ungewisse Zukunft bevorstand, was wiederum weitere Auswirkungen auf die Zukunft der Muslimisch-Kroatischen Föderation hat. Diese Ungewißheit wirft auch Probleme für den weiteren Verbleib der Polizeibeobachter der EU und der Westeuropäischen Union in Mostar auf. Die Internationale Polizeieinsatztruppe traf daher Vorbereitungen für die Übernahme zivilpolizeilicher Aufgaben im Falle des Abzugs der EU.
997. Als federführende Stelle für die Koordinierung der humanitären Hilfe und die Rückführung der Flüchtlinge und Vertriebenen hat das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) Pläne für die freiwillige und etappenweise Rückführung der Vertriebenen und Flüchtlinge erarbeitet. Bisher sind etwa 70.000 Menschen an ihre Heimstätten zurückgekehrt. Die freiwillige Rückkehr hängt jedoch von der Sicherheitslage ab und diese wiederum von der Umsetzung der militärischen Aspekte des Übereinkommens von Dayton und von wirtschaftlichen Faktoren wie dem Vorhandensein von Unterkünften, Schulen, Wasser und anderen Infrastruktureinrichtungen. Den im Mai vorgenommenen Schätzungen der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge zufolge werden bis Ende des Jahres nur ein Viertel der 2 Millionen Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat zurückkehren können. Um diesen Prozeß zu erleichtern, hat das UNHCR einen Busverkehr zwischen den Gebietseinheiten (d.h. zwischen der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republika Srpska) eingerichtet, um den Flüchtlingen den Besuch ihrer Heimstätten zu ermöglichen. Diese Bemühungen stoßen jedoch nach wie vor auf große Schwierigkeiten, da die Parteien nicht kooperieren.
998. Die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen ist aufs engste mit der Frage der Wahlen verbunden, deren Veranstaltung und Überwachung nach dem Übereinkommen von Dayton Aufgabe der OSZE ist. Die Wahlen sollen am 14. September stattfinden. Am 30. Januar wurde eine Vorläufige Wahlkommission der OSZE eingesetzt, der sieben Mitglieder angehören, darunter auch Vertreter der drei Seiten. Obwohl die Bedingungen am Boden alles andere als perfekt sind, ist der Wahlkampf in allen Teilen Bosnien und Herzegowinas angelaufen. Am 30. Juni fanden in Mostar unter der Aufsicht des EU-Verwalters Kommunalwahlen statt. Mit dem dank der Bemühungen des Hohen Beauftragten, der OSZE und der Vereinigten Staaten zustandegekommenen Rücktritt von Radovan Karadi von seinen Ämtern als Präsident der Republika Srpska und als Vorsitzender der Serbischen Demokratischen Partei fiel eines der wichtigsten Hindernisse für die Wahlen am 14. September weg.
999. Die Teilnehmer an der am 13. und 14. Juni in Florenz abgehaltenen Tagung des Rates für die Umsetzung des Friedens nahmen eine Halbzeitüberprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung des Friedensübereinkommens vor. Der Rat befaßte sich vor allem mit den zivilen Aspekten des Übereinkommens und forderte die Parteien auf, sich für die Verwirklichung aller seiner Bestimmungen einzusetzen, und richtete die Aufforderung an die internationale Gemeinschaft, ihnen dabei behilflich zu sein.
1000. Am 16. November 1995 erhob das Internationale Gericht zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht Anklage gegen die Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadi und Ratko Mladi, wegen ihrer direkten und indIViduellen Verantwortung für die Grausamkeiten, die im Juli 1995 nach der Einnahme der Enklave Srebrenica durch die Streitkräfte der bosnischen Serben gegen die bosnische muslimische Bevölkerung verübt worden waren. Am 11. Juli 1996 erließ das Internationale Gericht internationale Haftbefehle gegen Radovan Karadi und General Mladi. Der Leiter der Anklagebehörde bei dem Internationalen Gericht muß unbedingt mit den Möglichkeiten und Befugnissen ausgestattet werden, die ihm eine wirksame und rasche Beweisaufnahme ermöglichen, dergestalt, daß die Beweise dem Gericht vorgelegt werden können. Die Staaten sind außerdem gehalten, alles zu tun, um die Voraussetzungen zu schaffen, die notwendig sind, damit das Gericht die Aufgabe erfüllen kann, für die es geschaffen wurde, und damit alle Täter, gegen die Anklage erhoben wurde, vor Gericht gestellt werden können.
1001. Die Stärkung der Föderation ist einer der Eckpfeiler des Friedensübereinkommens. In dieser Hinsicht habe ich die am 14. Mai 1996 in Washington getroffenen Vereinbarungen in bezug auf die grundlegende Regierungs- und Verwaltungsführung der Föderation begrüßt, die auch so wichtige Fragen wie das Verteidigungsgesetz, die wirtschaftliche und politische Struktur, die Freiheit der Medien und die Vorbereitungen für die bevorstehenden Wahlen mit einschließen. Auf zwischenstaatlicher Ebene genießt die Föderation offensichtlich volle Unterstützung, doch auf Ortsebene wird ein ständiges Engagement notwendig sein, wenn die Föderation als eine der beiden Säulen des Friedenübereinkommens fungieren soll.
1002. Inzwischen gibt die Situation in Bosnien und Herzegowina weiter zu ernster Besorgnis Anlaß. Bei der Umsetzung der militärischen Aspekte des Übereinkommens wurden zwar ermutigende Erfolge erzielt, doch müssen ernsthafte Anstrengungen unternommen werden, um auch in anderen Bereichen entsprechende Fortschritte herbeizuführen. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die von allen Parteien an den Tag gelegte Intoleranz stellen nach wie vor ernste Hindernisse für den Prozeß der Aussöhnung und des Wiederaufbaus dar. Der Friedensprozeß ist bis jetzt noch nicht irreversibel. Es besteht noch immer die echte Gefahr einer Aufteilung des Landes nach ethnischen Gesichtspunkten und eines möglichen Wiederaufflammens der Feindseligkeiten in Bosnien und Herzegowina. Gemeinsame Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft und die echte Kooperation aller Parteien sind notwendig, wenn der heterogene ethnische Charakter Bosnien und Herzegowinas wiederhergestellt und der Schmerz und der Haß, die sich in den letzten vier Jahren aufgestaut haben, überwunden werden sollen.
1003. Nach den Anstrengungen, die seit über drei Jahren auf internationaler Ebene zur Beherrschung und Beilegung dieses Konflikts unternommen worden sind, wäre es falsch, die Schwierigkeiten zu unterschätzen, die bei der Aushandlung der weiteren im Friedensübereinkommen vorgesehenen Regelungen noch vor uns liegen. Ich bin jedoch überzeugt, daß es heute glaubwürdige Aussichten für einen bestandfähigen und dauerhaften Frieden in Bosnien und Herzegowina gibt, sofern alle Parteien endlich bereit sind, an seiner Umsetzung mitzuarbeiten.
1004. Am 12. November 1995 unterzeichneten die Regierung Kroatiens und die serbischen Ortsbehörden im ehemaligen Sektor Ost das Grundabkommen über die Region Ostslawonien, Baranja und Westsirminien, in dem den Vereinten Nationen die führende Rolle bei der Verwaltung der Region zugewiesen wurde. Mit seiner Resolution 1025 (1995) vom 30. November beschloß der Sicherheitsrat, daß das Mandat der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, später als UNCRO bezeichnet, am 15. Januar 1996 enden wird oder sobald der Rat einen Beschluß über die Dislozierung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirminien gefaßt hat. Im Zuge der Neuorganisation der Präsenz der Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien wurde die Einsatzführung für die militärischen Operationen der UNCRO im Sektor Ost am 1. Dezember 1995 von der UNCRO an das Hauptquartier der Friedenstruppen der Vereinten Nationen übertragen. Die UNCRO wurde später vom Sicherheitsrat mit Wirkung vom 15. Januar aufgelöst.
1005. Aufgrund dieses Beschlusses zogen alle militärischen Einheiten der Vereinten Nationen und ihre dazugehörigen zivilen Anteile, einschließlich der politischen und humanitären Beauftragten der UNCRO und der Zivilpolizeianteile der Vereinten Nationen, aus den ehemaligen Sektoren West, Nord und Süd in Kroatien ab. Die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft, die Menschenrechts- und humanitäre Situation in diesen Gebieten zu überwachen, hat sich demnach drastisch reduziert. Das für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zuständige Personal der Vereinten Nationen ist zur Zeit auf ein kleines Team von Bediensteten des UNHCR und zwei Menschenrechtsbeobachter des Zentrums für Menschenrechte beschränkt, die den Sonderberichterstatter und den Sachverständigen für die Aufklärung des Schicksals der Vermißten unterstützen. Die letzten Beauftragten für zivile Angelegenheiten wurden am 17. Januar aus den ehemaligen Sektoren abgezogen.
1006. Trotz der stark verminderten Kapazität der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechtssituation in Kroatien habe ich dem Rat gemäß Resolution 1019 (1995) des Sicherheitsrats vom 9. November im Februar und Juni zwei Berichte über diese Angelegenheit vorgelegt. Wie vom Rat in der Erklärung seines Präsidenten vom 23. Februar verlangt, haben der Feldeinsatz des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und andere Stellen, namentlich die Beobachtermission der Europäischen Gemeinschaft, das UNHCR, das IKRK sowie unabhängige Menschenrechtsorganisationen Informationen für die Berichte zusammengestellt. Im Wesentlichen kam ich in meiner Beurteilung der Menschenrechtssituation in Kroatien zu dem Schluß, daß alles darauf hindeutet, daß die kroatischen Behörden bisher keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, um die Achtung der Rechte der örtlichen serbischen Bevölkerung und ihr Wohl zu gewährleisten.
1007. Am 15. Januar genehmigte der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1037 (1996) für einen Anfangszeitraum von 12 Monaten die Einrichtung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien (UNTAES), der die Hauptverantwortung für die Unterstützung der Parteien bei der Umsetzung des Grundabkommens zufällt. Der Rat forderte die Mitgliedstaaten außerdem nachdrücklich auf, einzelstaatlich oder gemeinsam mit regionalen Organisationen alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Luftnahunterstützung, zur Verteidigung der UNTAES und gegebenenfalls zur Unterstützung ihres Abzugs zu ergreifen, und ersuchte die UNTAES, ihrerseits mit der IFOR und dem Hohen Beauftragten Carl Bildt zusammenzuarbeiten. Außerdem beschloß der Rat, daß der militärische Anteil der UNTAES aus einer Truppe mit einer anfänglichen Personalstärke von bis zu 5.000 Soldaten bestehen wird.
1008. Die UNTAES hat folgende Aufgaben: Überwachung und Erleichterung der Entmilitarisierung der Region, wie im Grundabkommen vorgesehen; Überwachung der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen an ihre Heimstätten; Aufstellung und fachgerechte berufliche Ausbildung einer vorläufigen Polizei, um das Vertrauen unter allen ethnischen Gemeinschaften zu fördern; Überwachung der Behandlung von Straffälligen und des Strafvollzugssystems; Organisation von Wahlen für alle kommunalen Körperschaften; Einsatz internationaler Beobachter an den internationalen Grenzen der Region, um die Bewegungsfreiheit von Personen über die bestehenden Grenzen hinweg zu erleichtern; Wiederherstellung des normalen Funktionierens der öffentlichen Dienste in der Region; Überwachung der von den Parteien eingegangenen Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten; Zusammenarbeit mit dem Internationalen Gericht für das ehemalige Jugoslawien bei der Untersuchung von Kriegsverbrechen und bei der Verfolgung der dafür Verantwortlichen und Förderung der Erfüllung der von Kroatien und den örtlichen serbischen Behörden im Grundabkommen eingegangenen Verpflichtung zur Wahrung des Friedens und der Sicherheit.
1009. Am 17. Januar stimmte der Sicherheitsrat der Ernennung von Jacques Klein zum Übergangsadministrator in Ostslawonien zu, der die Gesamtverantwortung und -autorität über die zivilen und militärischen Anteile der Mission innehat. Am 13. Februar stimmte der Sicherheitsrat der von mir vorgenommenen Ernennung von Generalmajor Jozef Schoups zum Kommandeur zu.
1010. Nach einem etwas schleppenden Beginn macht die Durchführung des Mandats der UNTAES inzwischen Fortschritte. Die Vertragsparteien des Grundabkommens unterstreichen weiterhin ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der UNTAES, wenngleich sie das Grundabkommen anfangs offensichtlich jeweils so auslegten, wie es ihren eigenen Bedürfnissen und Erwartungen entsprach. Auch weitreichende Zerstörungen der Infrastruktur sowie das Fehlen von Haushaltsmitteln und die schleppende Dislozierung der Soldaten und der Polizei behinderten die Fortschritte und erschwerten die Einrichtung der Mission mehr als erwartet.
1011. Die Dislozierung des militärischen Anteils der UNTAES wurde am 5. Mai abgeschlossen, nachdem die genehmigte militärische Personalstärke von insgesamt 5.000 Soldaten und Unterstützungseinheiten nahezu erreicht war. Wie vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 1037 (1996) beschlossen, wurden mit der NATO und der IFOR Regelungen getroffen, die es ihnen gestatten, der UNTAES erforderlichenfalls Luftnahunterstützung zu gewähren.
1012. Trotz der verwaltungstechnischen und logistischen Probleme konnte der Übergangsadministrator im Benehmen mit beiden Parteien die in dem Grundabkommen vorgesehenen Gemeinsamen Duchführungsausschüsse plangemäß einsetzen. Diesen Ausschüssen gehören Vertreter internationaler Organisationen an, die sich mit einer ganzen Reihe von Problemen befassen, wie beispielsweise der Polizei, der Zivilverwaltung, der Wiederherstellung der öffentlichen Dienstleistungen, dem Bildungswesen und der Kultur, der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen, den Menschenrechten, den Wahlen und der Führung amtlicher Register.
1013. Die vom Sicherheitsrat genehmigte Truppenstärke der UNTAES beläuft sich auf 600 Zivilpolizisten der Vereinten Nationen, von denen sich zum 31. Juli bereits 442 im Einsatzgebiet befanden. Bei der Ausbildung einer vorläufigen Polizei, der kroatische und örtliche serbische Polizisten angehören, wurden Fortschritte gemacht. Die örtliche Übergangspolizei wurde am 1. Juli 1996 aufgestellt; sie wird aus schätzungsweise 1.300 Polizisten bestehen. Ausgewählte Polizisten beider Seiten werden zur Zeit unter der Anleitung von zivilen Polizeibeobachtern der Vereinten Nationen sowie von Vertretern des von den Vereinigten Staaten finanzierten Projekts für die Unterstützung bei der Untersuchung von internationalen Verbrechen und bei der diesbezüglichen Ausbildung an der Internationalen Polizei-Akademie in Budapest ausgebildet. Die Übergangspolizei ist inzwischen unter der Autorität des Übergangsadministrators vor allem für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung zuständig; sie wird von der Zivilpolizei der Vereinten Nationen überwacht.
1014. Was die Wiederherstellung der öffentlichen Dienste angeht, wurde die Autobahn Belgrad-Zagreb und die Adriatische Erdölleitung am 7. Mai wieder geöffnet; die Postzustellung in den unter der Verwaltung der UNTAES stehenden Gebieten und im übrigen Teil Kroatiens wurde nach einer vierjährigen Unterbrechung am 14. Mai wiederaufgenommen.
1015. Um die Tätigkeit des für zivile Angelegenheiten verantwortlichen Anteils der UNTAES zu erleichtern, der für die Gemeinsamen Durchführungsausschüsse sowie für die Kontakte zu örtlichen Amtsträgern und zur Öffentlichkeit zuständig ist, wurden in Beli Monastir, Osijek, Vukovar, Vinkovci und Ilok fünf Regionalbüros eingerichtet. Dem zivilen Anteil gehören inzwischen 44 Beauftragte für zivile Angelegenheiten an; 17 dieser Beauftragten sind vom Hauptquartier in Vukovar aus tätig, die übrigen 27 arbeiten in Ortsbüros. Dem zivilen Anteil obliegt auch die personelle Besetzung, der Vorsitz in den 15 im Einsatz befindlichen Gemeinsamen Durchführungsausschüssen und deren dazugehörigen Unterausschüssen auf den Gebieten öffentliche Dienste, Bildung und Kultur, Zivilverwaltung und Menschenrechte sowie deren Koordinierung. Am 15. April wurden der Zeitplan und die Verfahren für die Entmilitarisierung der Region Ostslawonien unterzeichnet.
1016. Im Rahmen dieses Prozesses, der höchstens 30 Tage dauern sollte, wurden alle militärischen, paramilitärischen und Polizeikräfte, Einheiten und das dazugehörige Personal entwaffnet und demobilisiert und alle ihre Kommandostrukturen beseitigt. Er wurde am 20. Juni abgeschlossen; bis dahin waren sämtliche den örtlichen Serben gehörenden schweren Waffen entweder aus der Region entfernt oder der UNTAES übergeben worden. Im Hauptquartier der UNTAES wurde ein internationales Inspektionsteam gebildet, dem auch ein Vertreter des Amtssitzes in New York angehörte, das die Durchführung der Entmilitarisierung bestätigen sollte. Vom 24. bis 27. Juni 1996 fanden umfassende Inspektionen aller bekannten und vermuteten Militär- und Polizeistandorte statt. Am 27. Juni unterzeichneten der Kommandeur der UNTAES, Generalmajor Schoups, und der Kommandeur des Baranja-Ostslawonien-Korps, General Loncar, im Hauptquartier der UNTAES in Vukovar eine Entmilitarisierungs-Bescheinigung.
1017. Es wurden jedoch kaum Kleinwaffen oder Munition übergeben. Zwar ist es durchaus möglich, daß ein Großteil davon aus der Region entfernt wurde, doch befinden sich wahrscheinlich noch beträchtliche Mengen in prIVaten Händen. Da sich einige Bewohner der Region über die langfristige Sicherheit Sorge machen, hat die UNTAES ein Verfahren zur Registrierung von Personen entwickelt, die nichtmilitärische Waffen besitzen dürfen.
1018. Vor der Entmilitarisierung und während dieses Prozesses richtete der militärische Anteil der UNTAES in der Trennungszone zwischen den kroatischen und den serbischen Streitkräften Beobachtungsposten ein und überwachte die Minenräummaßnahmen der Parteien. Soldaten der UNTAES haben auch mit dafür gesorgt, daß die widerrechtliche Entfernung von Ressourcen aus der Region, wie beispielsweise Rohholz, verhindert wurde, und übernahmen ab 14. Mai die Kontrolle über die strategisch wichtigen Ölfelder von Djeletovci.
1019. Im April führte die Abteilung Wahlhilfe eine Wahlerhebungsmission durch, und vom 13. bis 21. Juli bereiste eine Bedarfsermittlungsmission die Region. Letztere sollte unter anderem mit dem Übergangsadministrator der UNTAES und den zuständigen kroatischen und serbischen Behörden die Voraussetzungen für die Organisation der Wahlen erörtern und beurteilen, die Rahmenbedingungen für die Organisation der Wahlen bewerten und einen detaillierten Zeitplan für die Wahlen ausarbeiten, die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften beurteilen, einen Gesamthaushamühungen der Ve Zusammensetzung des für die Wahlen zuständigen Anteils der Mission festlegen.
1020. In knapp 12 Monaten hat die UNTAES bei der Erfüllung ihres Auftrags maßgebliche Fortschritte erzielt. Dabei gab es manche Rückschläge und Schwierigkeiten. Seit der Schließung der Ölfelder von Djeletovci am 16. April haben die öffentlichen Dienstleistungsbetriebe mit einem bedenklichen Mangel an finanziellen Mitteln zu kämpfen. Dieses Problem wurde noch weiter dadurch verschärft, daß es bei der Herbeiführung der vom Sicherheitsrat verlangten Einigung mit den kroatischen Behörden über die Beschaffung von Mitteln für die örtliche Verwaltung und die öffentlichen Dienstleistungen zu Verzögerungen kam.
1021. Am 30. September 1992 unterzeichneten die Präsidenten Kroatiens und der Bundesrepublik Jugoslawien eine gemeinsame Erklärung, in der sie der Entmilitarisierung der Halbinsel Prevlaka zustimmten. Seit dem vollständigen Abzug der jugoslawischen Armee aus dem Gebiet im Oktober 1992 sind Militärbeobachter der Vereinten Nationen (seinerzeit im Rahmen der UNPROFOR) in diesem Gebiet stationiert.
1022. In meinem Bericht an den Sicherheitsrat vom 23. November 1995 stellte ich fest, daß die Situation in der Umgebung der Halbinsel Prevlaka trotz Provokationen von beiden Seiten insgesamt stabil sei; ich stellte des weiteren fest, daß die Präsenz der Militärbeobachter der Vereinten Nationen nicht nur im Gebiet von Prevlaka, sondern auch im Gebiet von Dubrovnik zur Beherrschung der Spannungen beigetragen habe. Darüber hinaus stellte ich fest, daß sich die Regierung Kroatiens nicht bereit erklärt habe, der weiteren Tätigkeit der UNCRO zuzustimmen, es sei denn eventuell der Überwachung der Entmilitarisierung der Halbinsel Prevlaka als eine vertrauenbildende Maßnahme.
1023. Mit seiner Resolution 1038 (1996) vom 15. Januar 1996 ermächtigte der Sicherheitsrat die Militärbeobachter der Vereinten Nationen, die Entmilitarisierung der Halbinsel Prevlaka während eines dreimonatigen Zeitraums weiter zu überwachen, wobei dieser Zeitraum um weitere drei Monate verlängert werden sollte, wenn der Generalsekretär einen Bericht vorlege, wonach eine solche Verlängerung auch weiterhin zum Abbau der Spannungen in dem Gebiet beitragen würde.
1024. In meinem Bericht vom 6. Februar setzte ich den Sicherheitsrat davon in Kenntnis, daß ich beabsichtige, die 28 Militärbeobachter der Vereinten Nationen unter der Einsatzführung eines unmittelbar dem Amtssitz der Vereinten Nationen in New York unterstehenden Leitenden Militärbeobachters im Gebiet von Prevlaka beizubehalten. Am 12. März berichtete ich dann, daß die Beobachtermission der Vereinten Nationen in Prevlaka (UNMOP) nunmehr eine gesonderte Mission sei. Mit Schreiben vom 14. März setzte mich der Ratspräsident davon in Kenntnis, daß der Rat der Fortführung des Mandats der UNMOP im Einklang mit Ziffer 1 der Resolution 1038 (1996) zustimme und mich ersuche, ihm gemäß Ziffer 2 derselben Resolution vor Auslaufen des derzeitigen Mandats einen weiteren Bericht vorzulegen.
1025. In meinem Bericht vom 27. Juni stellte ich fest, daß sich die Situation im Gebiet von Prevlaka gebessert habe. Diese Einschätzung basierte auf dem Abzug des kroatischen Militärpersonals und der teilweisen Minenräumung in der von den Vereinten Nationen kontrollierten Zone auf der kroatischen Seite der Grenze sowie auf dem Abzug der schweren Waffen und der teilweisen Lockerung der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit auf beiden Seiten der Grenze. Obwohl ich mir darüber im klaren war, daß die UNMOP nicht auf unbegrenzte Zeit auf der Halbinsel Prevlaka bleiben könne, vertrat ich die Auffassung, daß im Falle eines verfrühten Abzugs die eine oder andere Partei versuchen könnte, das entstandene Vakuum auszufüllen. Die durch einen Abzug hervorgerufenen militärischen Spannungen würden den politischen Verhandlungen beider Seiten nur schaden. Angesichts dieser Überlegungen sowie des Umstands, daß beide Regierungen um die Fortsetzung des UNMOP-Mandats ersucht hatten, empfahl ich eine weitere dreimonatige Verlängerung, das heißt bis zum 15. Oktober 1996, wobei diese Verlängerung von den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen den beiden Parteien abhängt. Mit seiner Resolution 1066 (1996) vom 15. Juli ermächtigte der Sicherheitsrat die Militärbeobachter der Vereinten Nationen, die Entmilitarisierung der Halbinsel Prevlaka bis zum 15. Januar 1997 weiter zu überwachen.
1026. Seit meinem letzten Bericht an die Versammlung hat der Fortbestand von Frieden und Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien bestätigt, wie wichtig die Rolle der PräventIVeinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNPREDEP) ist. Ergänzt wird diese Rolle durch das Interimsabkommen zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien, das im Rahmen der Guten Dienste meines persönlichen Abgesandten, Cyrus Vance, am 13. September 1995 unterzeichnet wurde. Seither führen beide Länder im Kontext des Artikels 5 des Interimsabkommens einen Meinungsaustausch und haben sich bereit erklärt, ihre direkten Gespräche unter Zuhilfenahme der Guten Dienste von Cyrus Vance gemäß Resolution 845 (1993) des Sicherheitsrats zu Terminen fortzusetzen, die beiden Seiten genehm sind. Zuletzt trafen Vertreter der beiden Länder am 11. Juli 1996 zusammen.
1027. Nach der Behandlung meines Berichts vom 21. November 1995 beschloß der Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1027 (1995) vom 30. November, das Mandat der UNPREDEP um einen am 30. Mai 1996 endenden Zeitraum von sechs Monaten zu verlängern. Damit erkannte der Rat die positIVe Rolle der UNPREDEP an, verwies jedoch gleichzeitig auf seine Besorgnis über mögliche Entwicklungen, die das Vertrauen und die Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien untergraben oder ihr Hoheitsgebiet gefährden könnten. Ein Mordanschlag auf Präsident Kiro Gligorov am 3. Oktober 1995 hatte die politische Labilität des Landes verdeutlicht. Wie vom Sicherheitsrat in seiner Resolution 1027 (1995) erbeten, legte ich am 30. Januar 1996 einen weiteren Bericht vor, in dem ich die Entwicklungen am Boden und andere Umstände, die auf das Mandat der Mission Einfluß haben, sowie die entsprechenden Entwicklungen in der Region im einzelnen beschrieb.
1028. Aufgrund dieses Berichts und meines Schreibens an den Präsidenten des Sicherheitsrats vom 6. Februar verabschiedete der Rat die Resolution 1046 (1996) vom 13. Februar, mit der eine Erhöhung der Truppenstärke der UNPREDEP um 50 Soldaten genehmigt wurde, um die weitere Präsenz einer Pionierkapazität zur Unterstützung ihrer Tätigkeit zu gewährleisten. Der Rat billigte außerdem die Schaffung der Position eines Kommandeurs der UNPREDEP und ersuchte mich, einen weiteren Bericht mit Empfehlungen über die Zusammensetzung, die Stärke und das Mandat der Mission vorzulegen.
1029. Am 1. Februar stimmte der Sicherheitsrat meiner Empfehlung, wonach die UNPREDEP ohne Änderung ihrer Zusammensetzung, ihrer Stärke oder ihres Mandats als unabhängige Mission weitergeführt werden soll, grundsätzlich zu. Ich bestimmte daher den Leiter der Mission, Henryk J. Sokalski, zu meinem Sonderbeauftragten für die ehemalige jugoslawische Republik Makedonien und ernannte Generalbrigadier Bo Wranker (Schweden) zum Kommandeur.
1030. Ihrem Mandat gemäß trägt die UNPREDEP weiterhin zur Wahrung des Friedens und der Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien bei. Zu ihren Aufgaben gehören vorbeugende Einsätze, Gute Dienste, vertrauenbildende Maßnahmen, die Frühwarnung, die Tatsachenermittlung, die Überwachung und Berichterstattung sowie die Durchführung ausgewählter Projekte auf sozialem Gebiet und im Bereich der Entwicklung. Seit die Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien ihre Tätigkeit eingestellt hat, nimmt die UNPREDEP Aufgaben auf Gebieten wahr, auf denen sie früher mit der Konferenz und deren verschiedenen Arbeitsgruppen zusammengearbeitet hat.
1031. Die Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien vertritt die Auffassung, daß die weitere Präsenz der Mission für die Aufrechterhaltung der Stabilität des Landes erforderlich ist. In einem an mich gerichteten Schreiben vom 8. April nannte die Regierung Gründe für eine Verlängerung der Mission, darunter das heikle Stadium der Durchführung des Übereinkommens von Dayton; die möglichen regionalen Bedrohungen, insbesondere im Kosovo, in unmittelbarer Nachbarschaft der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien und die noch nicht erfolgte Festlegung des Grenzverlaufs zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien; die unzureichenden Verteidigungskapazitäten des Landes trotz seiner laufenden Bemühungen um den Beitritt zu kollektIVen Sicherheitsvorkehrungen; und die Rolle der UNPREDEP bei der Schaffung demokratischer Strukturen und der Verfolgung einer guten Nachbarschaftspolitik.
1032. In meinem Bericht vom 23. Mai gemäß Resolution 1046 (1996) unterrichtete ich den Sicherheitsrat über die positIVe Rolle der UNPREDEP. Gleichzeitig stellte ich jedoch fest, daß angesichts der Finanzkrise wie bei allen Friedenssicherungseinsätzen ihre Rolle genauestens geprüft werden müsse, um zu sehen, ob ihr Mandat noch notwendig sei und wenn ja, ob dieses Mandat mit weniger Ressourcen durchgeführt werden könne. Außerdem könne es zwar durchaus noch Gefahren für die Stabilität des Landes geben, doch hätten sich diese Gefahren verringert und seien sicher geringer als im November 1992, als ich den vorbeugenden Einsatz empfohlen hatte. Dennoch erschien mir ein Abzug der UNPREDEP als unklug, so daß ich dem Sicherheitsrat empfahl, das Mandat der Truppe in ihrer derzeitigen Konfiguration um weitere sechs Monate zu verlängern. Mit seiner Resolution 1058 (1996) vom 30. Mai beschloß der Rat, das Mandat um einen am 30. November endenden Zeitraum zu verlängern, unter der Voraussetzung, daß ich ihn über alle Entwicklungen am Boden und über alle anderen Umstände, die Auswirkungen auf das Mandat der UNPREDEP haben, regelmäßig unterrichtet halte. Der Rat ersuchte mich ferner, die Zusammensetzung, die Truppenstärke und das Mandat der UNPREDEP zu überprüfen und dem Rat bis zum 30. September darüber Bericht zu erstatten.
Friedenssicherung (Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien)
1033. Die Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, die im August 1992 eingerichtet worden war, sollte ursprünglich bis zu einer Regelung der Probleme des ehemaligen Jugoslawien beibehalten werden. Nach der Unterzeichnung des Friedensübereinkommens wurde jedoch beschlossen, die Aufgaben der Internationalen Konferenz an das entsprechende aus dem Übereinkommen hervorgehende Organ zu übertragen. Gemäß den auf der Konferenz über die Umsetzung des Friedens am 8. und 9. Dezember 1995 gefaßten Beschlüssen und wie in meinem Bericht an den Sicherheitsrat angegeben, wurde die Konferenz am 31. Januar 1996 aufgelöst.
1034. Bis zur Beendigung seiner Tätigkeit stand der Lenkungsausschuß der Internationalen Konferenz unter dem gemeinsamen Vorsitz von Thorvald Stoltenberg als Vertreter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und Carl Bildt als Vertreter der Europäischen Union; Sitz des Ausschusses war das Büro der Vereinten Nationen in Genf. In dem Zeitraum zwischen der Herausgabe meines letzten Berichts über die Tätigkeit der Vereinten Nationen und der Auflösung der Konferenz legten die Kovorsitzenden des Lenkungsausschusses drei Berichte über die im September 1994 eingerichtete Mission der Internationalen Konferenz in der Bundesrepublik Jugoslawien vor. In allen drei Berichten wurde bestätigt, daß die Bundesrepublik Jugoslawien der von ihr eingegangenen Verpflichtung, die Grenze zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und den unter der Kontrolle der Streitkräfterdächtigen Serben befindlichen Gebieten in Bosnien und Herzegowina zu schließen, weiter nachkomme. Die Kovorsitzenden legten außerdem den abschließenden halbjährlichen Bericht über die Tätigkeit der Konferenz vor.
1035. Aufgrund des Plans meines Vorgängers zur Beilegung des Konflikts in Westsahara schuf der Sicherheitsrat in seiner Resolution 690 (1991) vom 29. April 1991 die Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO), die in Zusammenarbeit mit der Organisation der afrikanischen Einheit für die Organisation und Durchführung eines Selbstbestimmungsreferendums Sorge tragen sollte, in dem das Volk von Westsahara zwischen der Unabhängigkeit und der Eingliederung in den marokkanischen Staat wählen könne.
1036. Die von der MINURSO überwachte Waffenruhe, ein Hauptbestandteil des Plans, wurde seit ihrem Inkrafttreten am 6. September 1991 eingehalten. Nach dem anfänglichen Zeitplan hätte der Übergangszeitraum am selben Tag beginnen und das Referendum im Januar 1992 stattfinden sollen. Aufgrund der weit auseinandergehenden Auffassungen der beiden Parteien, der Regierung Marokkos und der Frente Popular para la Liberación de Saguía el-Hamra y de Río de Oro (Polisario-Front) in der Frage der Zugehörigkeit der einzelnen Stammesgruppen zu dem Gebiet und der Wahlberechtigung der Antragsteller kam es jedoch bei der Identifizierung der Wahlberechtigten zu beträchtlichen Verzögerungen. Dies hat wiederum die Arbeit an anderen Aspekten des Regelungsplans weiter verzögert und es den Vereinten Nationen unmöglich gemacht, den Übergangszeitraum, der seinen Höhepunkt in dem Referendum finden wird, anlaufen zu lassen.
1037. In einem Bericht vom 8. September 1995 setzte ich den Sicherheitsrat davon in Kenntnis, daß ich nicht in der Lage sei, wie vom Rat in seiner Resolution 1002 (1995) vom 30. Juni erbeten, den 15. November als Beginn des Übergangszeitraums zu bestätigen. Da es nicht gelungen war, die fortbestehenden Schwierigkeiten auszuräumen, waren im Identifizierungsprozeß nur ungenügende Fortschritte zu verzeichnen. Auch die von mir festgelegten Eckwerte waren bis zu diesem Datum nicht erreicht worden. Trotz wiederholter Aufforderungen des Sicherheitsrats wie auch meinerseits an die Parteien, den Prozeß rascher voranschreiten zu lassen, war keine von ihnen bereit, in irgendwelchen Fragen, die ihre Position ihrer Meinung nach schwächen könnten, Kompromisse einzugehen. In einem weiteren Appell an die Parteien, die rasche Durchführung des Plans zuzulassen, schlug ich eine Verlängerung des Mandats der MINURSO bis zum 31. Januar 1996 vor. Falls die Voraussetzungen für den Beginn der Übergangsperiode bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschaffen worden seien, beabsichtigte ich, dem Rat AlternatIVen zur Prüfung vorzulegen, unter anderem auch die Möglichkeit des Abzugs der MINURSO.
1038. In seiner Resolution 1017 (1995) vom 22. September schloß sich der Sicherheitsrat meiner Empfehlung an, das Mandat der Mission bis zum 31. Januar 1996 zu verlängern, und nahm von der von mir geäußerten Absicht Kenntnis. Der Rat ersuchte mich, in engem Benehmen mit den Parteien konkrete und detaillierte Vorschläge auszuarbeiten, mit dem Ziel, die Probleme, die den Abschluß des Identifizierungsprozesses behinderten, zu lösen und dem Rat über die Ergebnisse meiner diesbezüglichen Bemühungen bis zum 15. November 1995 Bericht zu erstatten. Der Rat ersuchte mich außerdem, ihm bis zum 15. Januar 1996 über die Fortschritte bei der Durchführung des Regelungsplans Bericht zu erstatten und in meinem Bericht anzugeben, ob der Übergangszeitraum bis zum 31. Mai beginnen könne.
1039. In einem Schreiben an den Präsidenten des Sicherheitsrats vom 27. Oktober 1995 schlug ich vereinfachte Verfahren für die Durchführung des Identifizierungsprozesses vor, unbeschadet seiner Verläßlichkeit und der im Mandat der Identifizierungskommission vorgesehenen Beschwerdeverfahren. Am 6. November bestätigte der Sicherheitsrat den Eingang meines Schreibens und ersuchte mich, meine Kontakte mit den Parteien in dieser Angelegenheit fortzusetzen und darüber bis zum 15. November Bericht zu erstatten.
1040. Am 24. November berichtete ich dem Sicherheitsrat, daß nach Auffassung der Regierung Marokkos das vereinfachte Verfahren, das ich vorgeschlagen hatte, eine radikale Abweichung von dem Regelungsplan darstelle. Ich schlug daher ein anderes Verfahren vor, das jedoch keine der beiden Parteien zufriedenstellend fand. Angesichts der fortbestehenden Schwierigkeiten schlug ich während meiner mündlichen Unterrichtung des Rates am 15. Dezember vor, einen Sonderbotschafter in die Region zu entsenden, der versuchen sollte, den toten Punkt im Identifizierungsprozeß zu überwinden. In seiner Resolution 1033 (1995) vom 19. Dezember begrüßte der Sicherheitsrat meinen Beschluß und ersuchte mich, ihm über die Ergebnisse der Konsultationen meines Sonderbotschafters umgehend Bericht zu erstatten.
1041. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Identifizierungskommission von insgesamt etwa 234.000 Antragstellern (180.000 von marokkanischer Seite, wovon 90.000 in dem Gebiet und weitere 90.000 in Marokko leben, sowie 40.000 von der Seite der Polisario, die in den Flüchtlingslagern in der Nähe von Tindouf in Algerien leben, und 14.000 in Mauretanien) 61.000 befragt und identifiziert. Dieser Prozeß, der am 28. August 1994 begonnen hatte, kam am 22. Dezember 1995 vollständig zum Stillstand, als keine Einigung über die Verfahren zur Identifizierung einer großen Zahl noch verbleibender Antragsteller erzielt werden konnte, die Angehörige saharauischer Stammesgruppierungen waren, die nach Auffassung der Polisario nicht zu dem Gebiet gehörten.
1042. Mein Bericht über die von meinem Sonderbotschafter, Chinmaya R. Gharekhan, geführten Konsultationen wurde dem Sicherheitsrat am 19. Januar vorgelegt. Aufgrund seiner Bemühungen hatte sich die Polisario bereit erklärt, die Identifizierung von Antragstellern wiederaufzunehmen, die Stammesuntergruppen angehörten, die in der 1974 in dem Gebiet vorgenommenen Volkszählung vertreten waren. Sie wollte sich jedoch nicht an der Identifizierung von Antragstellern dreier Stammesgruppierungen beteiligen, von denen bei der Volkszählung des Jahres 1974 keine Untergruppe vertreten war, da sie nicht in der Lage sei, Scheichs oder Stellvertreter beizubringen, die bei der Identifizierung dieser Antragsteller behilflich sein könnten. Außerdem werde sie jedem Versuch, diese Antragsteller unter Mitwirkung eines Scheichs nur einer Seite zu identifizieren, entschieden entgegentreten. Marokko vertrat andererseits die Auffassung, daß alle Antragsteller ohne Unterscheidung zwischen den verschiedenen Stammesgruppen identifiziert werden müßten.
1043. Mein Sonderbotschafter vermerkte dazu, daß der Identifizierungskommission nach dem Regelungsplan die Aufgabe obliege, alle rechtzeitig gestellten Anträge zu bearbeiten. Nach dem Bestehen der Polisario-Front auf größerer Transparenz der Arbeit der Kommission vereinbarte er, daß die Kommission beiden Seiten die Liste der bisher als wahlberechtigt identifizierten Personen sowie die Liste der noch zu identifizierenden Antragsteller in einem geeigneten Format zukommen lassen werde.
1044. Angesichts der Ergebnisse, die mein Sonderbotschafter bei seiner Mission erzielt hatte, schlug ich dem Sicherheitsrat vor, das Mandat der MINURSO um weitere vier Monate, das heißt bis zum 31. Mai 1996, zu verlängern. Ich betonte jedoch, daß es aller Wahrscheinlichkeit nach in einigen Monaten wieder zu einer Pattsituation kommen werde, wenn die Identifizierungskommission die Identifizierung der Antragsteller im Einklang mit der von meinem Sonderbotschafter erzielten Vereinbarung abgeschlossen haben werde. Als zweite mögliche AlternatIVe schlug ich dem Rat vor, zu beschließen, daß eine weitere Verlängerung des Mandats der Mission nicht zu rechtfertigen sei und daß Pläne für einen etappenweisen Abzug ausgearbeitet werden sollten. Am 31. Januar verabschiedete der Rat die Resolution 1042 (1996), mit der er das Mandat der Mission bis zum 31. Mai verlängerte und mich bat, im Falle des Ausbleibens greifbarer Fortschritte im Hinblick auf die vollständige Umsetzung des Regelungsplans zu diesem Zeitpunkt dem Rat ein detailliertes Programm für den etappenweisen Abzug der MINURSO vorzulegen.
1045. Am 8. Mai berichtete ich dem Rat, daß aufgrund der von den Parteien eingenommenen Haltung alle Bemühungen um die Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses bisher fehlgeschlagen seien. Beide Parteien bekannten sich zwar weiterhin zu dem Regelungsplan, doch dauerte die Ende 1995 eingetretene Pattsituation an. Für die Polisario-Front gehörten die drei strittigen Stammesgruppierungen nicht zu den "in der Volkszählung von 1974 enthaltenen Untergruppen". Was diese Gruppierungen anging, war sie lediglich damit einverstanden, diejenigen Personen zu identifizieren, die bei der Volkszählung erfaßt worden seien, sowie deren unmittelbare Familienmitglieder. Gleichzeitig bestand sie darauf, die Listen der bereits identifizierten und als wahlberechtigt anerkannten Personen zu erhalten. Marokko wiederum lehnte eine Herausgabe der Listen vor Abschluß des Identifizierungsprozesses ab, da dies dem Regelungsplan widerspreche und vom Sicherheitsrat nicht gebilligt worden sei.
1046. Ich mußte zu dem Schluß gelangen, daß es an dem erforderlichen Willen mangele, der MINURSO die Zusammenarbeit zu gewähren, die sie benötigte, um den Prozeß wieder aufzunehmen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließen. Unter diesen Umständen sah ich es als meine Pflicht an, eine Unterbrechung des Prozesses zu empfehlen, bis beide Parteien überzeugende Beweise dafür erbracht hätten, daß sie entschlossen seien, diesen Prozeß im Einklang mit dem Regelungsplan und dem Mandat des Sicherheitsrats ohne weitere Behinderungen wiederaufzunehmen und abzuschließen.
1047. Ich erklärte in meinem Bericht, daß die Unterbrechung des Identifizierungsprozesses den Abzug der Mitglieder der Identifizierungskommission bedeuten würde, mit Ausnahme einiger weniger, die für die ordnungsgemäße Schließung der Identfizierungszentren und die Aufbewahrung der Identifizierungsdaten Sorge tragen würden. Die Unterbrechung würde auch den Abzug des zivilpolizeilichen Anteils mit sich bringen, der mit dem Identifizierungspersonal eng zusammengearbeitet habe, wiederum mit Ausnahme einiger weniger Offiziere, die die Kontakte zu beiden Seiten aufrechterhalten und Pläne für die eventuelle Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses erarbeiten würden. Die Unterlagen der Identifizierungskommission würden zur sicheren Verwahrung ins Büro der Vereinten Nationen in Genf gebracht.
1048. Ich schlug außerdem vor, den militärischen Anteil der MINURSO um 20 Prozent zu reduzieren, wodurch die operationelle Wirksamkeit der Mission bei der Überwachung der Waffenruhe nicht beeinträchtigt würde. Ich schlug ferner vor, ein kleines politisches Büro unter der Leitung meines Amtierenden Sonderbeauftragten, Erik Jensen, samt einem Verbindungsbüro in Tindouf beizubehalten, um den Dialog mit den Parteien und den beiden Nachbarländern Algerien und Mauretanien fortzusetzen und alle sonstigen Bemühungen zu erleichtern, die zur Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien beitragen könnten. In dieser Hinsicht wies ich meinen Amtierenden Sonderbeauftragten an, gemeinsam mit den Parteien und den Nachbarländern auch weiterhin vertrauenbildende Maßnahmen zu erkunden, die die Wiederaufnahme der Kontakte zwischen allen Betroffenen ermöglichen könnten. Inzwischen empfahl ich, das Mandat der Mission mit der reduzierten Truppenstärke um weitere sechs Monate zu verlängern.
1049. In seiner Resolution 1056 (1996) vom 29. Mai unterstützte der Sicherheitsrat meine Vorschläge und beschloß, das Mandat der MINURSO bis zum 30. November 1996 zu verlängern. Der Rat erinnerte daran, daß die Parteien akzeptiert hatten, daß die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Organisation und Durchführung des Referendums bei den Vereinten Nationen liege. Er forderte die Parteien nachdrücklich auf, den politischen Willen, die Zusammenarbeit und die Flexibilität unter Beweis zu stellen, die erforderlich sind, um die Wiederaufnahme und den baldigen Abschluß des Identifizierungsprozesses sowie die Durchführung des Regelungsplans zu ermöglichen. Er forderte sie außerdem auf, bei der möglichst baldigen Freilassung saharauischer politischer Gefangener und dem Austausch von Kriegsgefangenen aus humanitären Gründen zu kooperieren, um die Durchführung des Regelungsplans in seiner Gesamtheit zu beschleunigen. Ich wurde ersucht, meine Bemühungen zur Überwindung der Pattsituation bei den Parteien fortzusetzen und dem Rat bis zum 31. August über die Ergebnisse meiner Bemühungen Bericht zu erstatten und den Rat außerdem über alle bedeutsamen Entwicklungen genau auf dem laufenden zu halten und bis zum 10. November einen Bericht über die Durchführung der Resolution vorzulegen.
1050. Nach Verabschiedung der Resolution 1056 (1996) traf mein Amtierender Sonderbeauftragter mit Vertretern beider Parteien zusammen, um ein Vorgehen hinsichtlich der Hauptpunkte der Resolution vorzuschlagen. Am 1. Juli traf der Unabhängige Rechtsgelehrte in Begleitung des Amtierenden Sonderbeauftragten mit marokkanischen Regierungsvertretern zusammen, um weitere Besprechungen über eine vorläufige Liste mutmaßlicher politischer Gefangener zu führen, die der marokkanischen Regierung bereits zur Verfügung gestellt worden war. Am 2. Juli traf der Unabhängige Rechtsgelehrte in Begleitung des Amtierenden Sonderbeauftragten in derselben Frage mit leitenden Vertretern der Polisario-Front zusammen. Es wurde vereinbart, daß der Unabhängige Rechtsgelehrte die Region im August wieder besuchen würde. Bei derselben Zusammenkunft erörterte mein Amtierender Sonderbeauftragter ausführlich weitere Fragen mit der Polisario, unter anderem die Wiederaufnahme des Identifizierungsprozesses. Die Polisario wies alle Vorstellungen, Gruppen zu identifizieren, die sie nicht als in der spanischen Volkszählung enthaltene "Untergruppen" betrachtete, kategorisch zurück.
1051. Im Anschluß daran begab sich mein Amtierender Sonderbeauftragter nach Algerien, wo er mit dem Außenminister zusammentraf, sowie nach Mauretanien, wo er mit dem Präsidenten Konsultationen über die Frage führte, wie der politische Prozeß in Westsahara wiederbelebt werden könne. Inzwischen verlief die Reduzierung der Personalstärke der MINURSO nach Plan.
1052. Am 16. Juli unterrichtete ich den Sicherheitsrat über meine Zusammenkünfte mit den Präsidenten Algeriens und Mauretaniens sowie mit dem Generalsekretär der Polisario-Front in Jaunde. Ich teilte dem Rat mit, daß beide Präsidenten ihre Besorgnis über den Rückzug der Vereinten Nationen aus der Westsahara-Frage zum Ausdruck gebracht hatten und daß sie eine Verschlechterung der Situation befürchteten, falls keine Lösung gefunden werden könnte. Ich hatte meinerseits meine Gesprächspartner über die anhaltenden Bemühungen informiert, die sowohl ich als auch mein Amtierender Sonderbeauftragter weiterhin unternähmen, um den politischen Prozeß wieder in Gang zu setzen. Mit dem Hinweis auf die Dringlichkeit der Situation bat ich die Ratsmitglieder, durch ihre eigenen Kontakte und über bilaterale Konsultationen mit den Parteien bei der Suche nach einer Lösung des Problems behilflich zu sein.
1053. Bis Ende September wird die Zahl der Militärbeobachter von 288 auf 232 reduziert worden sein. Die endgültige, vom Sicherheitsrat in Resolution 1056 (1996) verlangte Reduzierung des Personals auf 230 Mitarbeiter wird bis Ende Oktober erreicht sein. Gleichzeitig wurde seit der Unterbrechung des Identifizierungsprozesses die Zahl der Zivilpolizisten von 44 auf 9 herabgesetzt.
1054. In Kapitel VIII der Charta der Vereinten Nationen wird die Rolle definiert, die regionale Abmachungen und Organisationen bei der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit spielen können. Was die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betrifft, besteht ein unverminderter internationaler Handlungsbedarf, so daß an die Vereinten Nationen immer größere Anforderungen gestellt werden. Die Finanzkrise, in der sich die Organisation befindet, macht die Ergreifung angemessener Maßnahmen noch schwieriger, so daß es wichtiger ist denn je, die Kapazitäten und Erfahrungen der Vereinten Nationen und der Regionalorganisationen so effizient wie möglich zu nutzen. Infolge dieses Trends hat die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen weiter zugenommen und in einigen Fällen wesentlich größere Ausmaße erreicht. Im Februar 1996 berief ich die zweite Tagung der Leiter derjenigen Regionalorganisationen ein, die bei den Friedensschaffungs- und Friedenssicherungsbemühungen der Vereinten Nationen im Feld mitgewirkt haben.
1055. Seit meinem letzten Bericht hat die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation der amerikanischen Staaten weiter zugenommen. Seit der Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens zwischen den beiden Sekretariaten im April 1995 hat der Generalsekretär der OAS den Vereinten Nationen mehrmals einen Besuch abgestattet. Vertreter der beiden Organisationen tauschen nach wie vor Informationen aus und nehmen an den Tagungen der anderen Organisation teil. So wurden beispielsweise die Vereinten Nationen auf der fünfundzwanzigsten und sechsundzwanzigsten ordentlichen Tagung der Generalversammlung der OAS im Jahr 1995 beziehungsweise 1996 durch den Direktor der Abteilung Amerika der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten vertreten.
1056. Am 3. April 1996 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 50/86 B, mit der das Mandat der Gemeinsamen Internationalen Zivilmission der VN/OAS in Haiti (MICIVIH) weiter verlängert wurde. Der ExekutIVdirektor der MICIVIH ist nach wie vor sowohl mir als auch dem Generalsekretär der OAS, César Gaviria, verantwortlich. Außerdem haben die OAS und die Vereinten Nationen im Dezember 1995 bei der Wahlbeobachtung in Haiti zusammengearbeitet.
1057. Ein weiterer wichtiger Bereich der Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen ist die Koordinierung ausgewählter AktIVitäten auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet sowie von Maßnahmen zur Durchführung des im Dezember 1994 auf dem Gipfeltreffen des amerikanischen Kontinents verabschiedeten Aktionsplans im Rahmen des Dreiparteienausschusses, der vom ExekutIVsekretär der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC), vom Präsidenten der Interamerikanischen Entwicklungsbank und vom Generalsekretär der OAS hierfür eingesetzt wurde. Aufgrund der in jüngster Zeit zwischen Vertretern der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und der OAS abgehaltenen Konsultationen wurde ein Mechanismus für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beiden Sekretariaten geschaffen, der in dieser Hinsicht größere Flexibilität ermöglichen sollte.
1058. Nach wie vor gab es Fortschritte bei den Bemühungen, die die Vereinten Nationen unternehmen, um ihr Kooperationsprogramm mit der Organisation der afrikanischen Einheit auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet zu verstärken und auszubauen. Ich hielt ständigen Kontakt mit dem derzeitigen Vorsitzenden und dem Generalsekretär der OAU und beriet mich mit ihnen über verschiedene afrikanische Fragen von gemeinsamem Belang und Interesse, um unsere Maßnahmen zu koordinieren und bei InitiatIVen zusammenzuarbeiten, die mit dazu beitragen sollen, Konflikte auf diesem Kontinent zu verhüten und beizulegen. Dies trifft vor allem auf Burundi, Liberia, Ruanda und Westsahara sowie Sierra Leone und Somalia zu. Auch meine Sonderbotschafter und Sonderbeauftragten und diejenigen des Generalsekretärs der OAU haben einander häufig konsultiert und ihre Tätigkeit miteinander abgestimmt.
1059. Im Rahmen der Systemweiten SonderinitiatIVe der Vereinten Nationen für Afrika hatte ich Gelegenheit, mit verschiedenen führenden afrikanischen Politikern die Bedürfnisse und Ziele des Kontinents auf dem Gebiet der Entwicklung sowie die Frage zu erörtern, was unternommen werden könnte, damit die mutigen und entschlossenen Bemühungen der afrikanischen Länder um Frieden, Entwicklung, Demokratie und Achtung vor den Menschenrechten die Unterstützung finden, die sie verdienen. Ich werde die internationale Gemeinschaft weiter dazu aufrufen, Afrika, seinen Politikern und seinem Volk zur Seite zu stehen und eine neue Partnerschaft zu bilden.
1060. Auf der am 10. November 1995 in Addis Abeba abgehaltenen zehnten Jahrestagung über die Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten des VN-Systems und der OAU bewerteten beide Seiten die Durchführung ihres vielgestaltigen Kooperationsprogramms und vereinbarten neue Maßnahmen zu seiner Stärkung und Ausweitung. In den Bereichen Frieden, Sicherheitb>Gemeinsam wahrgenommene Aufgaben
1061. Im Juli 1996 nahm ich in Jaunde an der dreiunddreißigsten ordentlichen Tagung der Versammlung der
Staats- und Regierungschefs der OAU teil. In meiner Ansprache an die Versammlung hob ich vor allem die
Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der OAU auf dem Gebiet der vorbeugenden Diplomatie und
die Teilnahme der Mitgliedstaaten der OAU an Friedenssicherungseinsätzen hervor. Außerdem hätten die beiden
Organisationen bei der Schaffung der Afrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, bei der Erschließung der
Humanressourcen und in den Bereichen Ausbildung, Kultur, Alphabetisierung, Unterstützung von Flüchtlingen und
Demokratisierung große Fortschritte erzielt. Ferner hob ich hervor, daß ich in diesem Sinne am 15. März 1996 die
Systemweite SonderinitiatIVe für Afrika eingeleitet hätte, die umfassendste Maßnahme, die je von den Vereinten
Nationen koordiniert worden sei und deren Ziel darin bestehe, zur Unterstützung der afrikanischen Entwicklung
eine aktIVe Partnerschaft zwischen den Geberländern und den afrikanischen Regierungen und Institutionen zu
fördern.
1062. Seit der Gewährung des Beobachterstatus in der Generalversammlung im Jahre 1992 und der
Verabschiedung der Resolution 49/141 vom 20. Dezember 1994 hat die Zusammenarbeit mit der Karibischen
Gemeinschaft stetig zugenommen. In meinem letzten Bericht dankte ich der Gemeinschaft für die besondere Rolle,
die sie bei der Wiederherstellung der Demokratie in Haiti gespielt hat, und insbesondere dafür, daß sich das
Kontingent der Gemeinschaft an der UNMIH beteiligt hatte. Es war dies das erste Mal, daß die Karibische
Gemeinschaft an einem VN-Friedenssicherungseinsatz teilgenommen hat. Dadurch hatte ich die Ehre, den
Generalsekretär der CARICOM im Februar 1996 zu einer Tagung der Vereinten Nationen und der
Regionalorganisationen über Friedensschaffung und Friedenssicherung einzuladen.
1063. Der Zusammenarbeit mit der Karibischen Gemeinschaft wird der im Anschluß an eine Überprüfung der
Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen geschaffene flexiblere
Mechanismus zugute kommen. Ich habe den von den Außenministern der Gemeinschaft auf ihrer
zweiundzwanzigsten Tagung im Mai 1996 in Jamaika gefaßten Beschluß begrüßt, mögliche Bereiche zu benennen,
in denen in dieser Hinsicht Fortschritte erzielt werden könnten, darunter friedensichernde und friedenschaffende
Tätigkeiten sowie Tätigkeiten auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet. In der Zwischenzeit war die CARICOM
wieder auf VN-Konferenzen und deren Vorbereitungs- und Nachfolgetreffen vertreten. So nahm ein leitender
Amtsträger der CARICOM beispielsweise an der am 24. April am Amtssitz der Vereinten Nationen abgehaltenen
Tagung der Kommission für bestandfähige Entwicklung über Fortschritte bei der Durchführung des
Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern teil.
Ich wiederum lasse mich auf den Gipfeltreffen der CARICOM wie bisher auf höchster Ebene vertreten und lasse
mich von ihren Beratungen leiten.
1064. Auf dem europäischen Kontinent sind eine große Anzahl von Regionalorganisationen ansässig, mit denen
die Vereinten Nationen in den letzten Jahren ihre Zusammenarbeit verstärkt und vertieft haben. Die Vereinten
Nationen und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) haben sich in den
vergangenen Jahren auf eine praktische Arbeitsteilung bei AktIVitäten in Europa geeinigt und haben einander im
Rahmen dieser Abmachung bei ihren jeweiligen Bemühungen unterstützt. Die beiden Organisationen arbeiten im
ehemaligen Jugoslawien eng miteinander zusammen, insbesondere in Bosnien und Herzegowina im Rahmen des
Übereinkommens von Dayton, in dem den Vereinten Nationen und der OSZE unterschiedliche, wenn auch
komplementäre Verantwortlichkeiten zugewiesen wurden. Außerdem unterhalten die Vereinten Nationen im
Rahmen der IFOR-Mission in Bosnien und Herzegowina und der UNTAES in Kroatien enge Kontakte mit der
NATO.
1065. Was die Situation in Abchasien (Georgien) betrifft, hat sich die OSZE an den
Friedensschaffungsbemühungen meines Sonderbotschafters für Georgien beteiligt und ihm dabei Unterstützung
gewährt. Die Friedenssicherungstruppe der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und die UNOMIG arbeiten
nach wie vor äußerst wirksam zusammen. Die Minsker Gruppe der OSZE hat die Federführung bei den
Bemühungen um eine Beilegung der Auseinandersetzung über die Region Berg-Karabach in Aserbaidschan inne;
sie wird dabei von den Vereinten Nationen in jeder Weise unterstützt. Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen
und die OSZE in Tadschikistan und in einer Reihe weiterer Gebiete zusammengearbeitet, wobei die
Wahlüberwachung besonders zu erwähnen ist. Unter den anderen europäischen Organisationen, mit denen die
Vereinten Nationen im Berichtszeitraum zusammengearbeitet haben, sind die Europäische Union, der Europarat und
die Westeuropäische Union zu nennen. Im Mai 1996 hatte ich die Ehre, vor dem Rat der Staatschefs der
Gemeinschaft Unabhängiger Staaten in Moskau zu sprechen.
1066. Mit der Organisation der Islamischen Konferenz wurden regelmäßige Konsultationen über Fragen von
gemeinsamem Interesse abgehalten, insbesondere über die Situation in Afghanistan, Bosnien und Herzegowina,
Somalia und Tadschikistan. Auf die Resolution 49/15 der Generalversammlung hin wurde im Oktober 1995 auf
hoher Ebene eine Tagung der leitenden Amtsträger der Sekretariate der beiden Organisationen abgehalten, um
Möglichkeiten einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der OIC im politischen
Bereich zu erörtern. Man kam überein, die Konsultationen über die Festlegung der Mechanismen für eine solche
Zusammenarbeit fortzusetzen. Im Juni 1996 fand in Genf eine allgemeine Tagung der hochrangigen Vertreter der
Sekretariate beider Organisationen und ihrer jeweiligen Sonderorganisationen statt, auf der die Fortschritte in den
neun bereits bestehenden Schwerpunktbereichen der Zusammenarbeit (wirtschaftlicher, sozialer und technischer
Bereich) überprüft und Maßnahmen zur weiteren Konsolidierung und Rationalisierung der Zusammenarbeit in
diesen Bereichen aufgezeigt werden sollten. Im Einklang mit Resolution 50/17 der Generalversammlung prüften
leitende Mitarbeiter der politischen Hauptabteilungen des VN-Sekretariats und des OIC-Sekretariats auf der in Genf
abgehaltenen allgemeinen Tagung außerdem von den beiden Sekretariaten unterbreitete Vorschläge für eine
Stärkung der Zusammenarbeit auf politischem Gebiet. Die beiden Seiten benannten eine Reihe von Modalitäten zur
Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den Vereinten Nationen und der OIC und kamen überein,
darüber weitere Konsultationen auf hoher Ebene abzuhalten.
1067. Im Zuge der Umsetzung der Vorschläge, die von den Vereinten Nationen und der Liga der arabischen
Staaten auf ihren allgemeinen Tagungen angenommen wurden, zuletzt 1995 in Wien, hat sich die Zusammenarbeit
zwischen ihnen gefestigt. Die gemeinsamen Projekte auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet kamen der
Entwicklung der arabischen Staaten zugute. Bei den regelmäßigen Konsultationen zwischen Vertretern auf allen
Ebenen über Fragen von gegenseitigem Interesse ging es um Koordinierungs- und Kooperationsstrukturen bei
Maßnahmen im Zusammenhang mit der vorbeugenden Diplomatie und der Friedensschaffung. In dem Bemühen,
die Beziehungen weiter zu verbessern und die allgemeinen Konsultationen insgesamt fortzuführen, stattete ich dem
Amtssitz der Arabischen Liga in Kairo im Januar 1996 einen Besuch ab; dies war der erste Besuch eines
Generalsekretärs der Vereinten Nationen an ihrem Amtssitz.
1068. Wir sind an einem Wendepunkt in der Geschichte angelangt. Am 10. September verabschiedete die
Generalversammlung den Wortlaut eines Vertrages über das umfassende Verbot von Kernversuchen und ersuchte
mich als Verwahrer des Vertrags, denselben so bald wie möglich am Amtssitz der Vereinten Nationen zur
Unterzeichnung aufzulegen.
1069. Der internationale politische Konsens zugunsten der endgültigen Beendigung der Kernwaffenversuche wird
von außerordentlich breiten Kreisen getragen. Es ist nunmehr meine Absicht, den Vertrag so rasch wie möglich zur
Unterzeichnung durch alle Regierungen aufzulegen.
1070. Die Verabschiedung des Vertrags über das umfassende Verbot von Kernversuchen bildet den Abschluß eines
Vierteljahrhunderts konzertierter Bemühungen der internationalen Gemeinschaft. Er ergänzt und erweitert das
bereits vorhandene völkerrechtliche Regelwerk im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Er besitzt hohe
symbolische Ausdruckskraft für die konkrete Verpflichtung sowohl der Kernwaffen- als auch der
Nichtkernwaffenstaaten, das Endziel einer gänzlich kernwaffenfreien Welt zu verwirklichen. Er ist ein
ausschlaggebender Faktor für die Konsolidierung des 1995 gefaßten Beschlusses der Parteien des Vertrages über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen, diesen Vertrag auf unbestimmte Zeit zu verlängern, und für den Erfolg der
Bemühungen der Parteien, klar definierte Ziele und Grundsätze der Nichtverbreitung von Kernwaffen und der
nuklearen Abrüstung zu verfolgen. Er ist maßgebend für den Erfolg des intensIVierten Prozesses der Überprüfung
des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen, der 1997 beginnen wird.
1071. Durch die von den Verhandlungsparteien vorgesehenen weitreichenden und einschneidenden
Verifikationsvorkehrungen wird die internationale Zusammenarbeit im nuklearen Bereich erheblich gesteigert.
Bereits jetzt hat der Prozeß der Aushandlung des Vertrags die Regierungen, die an der Erprobung und Evaluierung
des internationalen Überwachungssystems teilnahmen, in stärkerem Maße in die Lage versetzt, sich rasch und
problemlos miteinander in Verbindung zu setzen.
1072. Die Hauptverantwortung für die Verwirklichung der eng miteinander zusammenhängenden Ziele des
künftigen Vertrages, nämlich die nukleare Abrüstung und die Nichtverbreitung von Kernwaffen, liegt zuallererst bei
den Kernwaffenstaaten. Ich fordere sie auf, nach Treu und Glauben untereinander und in den internationalen Foren
weitere Verhandlungen zu führen, um ihre Verpflichtung auf eine kernwaffenfreie Welt dadurch zu festigen, daß sie
ihre Kernwaffenarsenale weiter abbauen und sich, was die Gewährleistung ihrer Sicherheit angeht, weniger stark
auf diese verlassen.
1073. Ein unIVersaler Beitritt zu dem künftigen Vertrag wird das Versuchsverbots-Regime wirksamer werden
lassen. Ich appelliere an alle Kernwaffen- und Nichtkernwaffenstaaten, den Vertrag zu unterzeichnen und die
erforderlichen einzelstaatlichen Maßnahmen zu ergreifen, um ihn so bald wie möglich zu ratifizieren und damit sein
rasches Inkrafttreten zu ermöglichen.
1074. Mit der Unterzeichnung des Vertrags über das umfassende Verbot von Kernversuchen allein ist es jedoch
nicht getan. Alle Staaten, insbesondere die Kernwaffenstaaten, sollten mit doppelter Kraft auf weitere substantielle
Maßnahmen auf dem Gebiet der nuklearen Abrüstung hinwirken, durch welche die internationale Gemeinschaft der
Verwirklichung ihres Ziels einer kernwaffenfreien Welt ein Stück näher kommen würde.
1075. Die institutionelle Rolle der Vereinten Nationen als unparteiischer Sammelstelle für internationale
Rechtsinstrumente wurde von den Verhandlungsparteien des Vertrags dadurch anerkannt, daß der Generalsekretär
zum Verwahrer des künftigen Vertrages bestimmt wurde. Ich verspreche im Namen der Organisation, die Pflichten
zu erfüllen, die mir dahin gehend obliegen, die Einhaltung des Vertrages zu fördern und zu überwachen, seine
Errungenschaften bekanntzumachen und die Parteien in der Anfangsphase bei der Schaffung der Organisation, die
ihn durchführen wird, zu unterstützen.
1076. Zwei weitere wichtige langfristige multilaterale Vorhaben im nuklearen Bereich haben den breiten Konsens
zugunsten der nuklearen Abrüstung und des weltweiten Systems der Nichtverbreitung von Kernwaffen gestärkt und
gefestigt, nämlich der Vertrag über eine kernwaffenfreie Zone in Südostasien und der Vertrag über eine
kernwaffenfreie Zone in Afrika (Vertrag von Pelindaba), die am 15. Dezember 1995 beziehungsweise am 11. April
1996 unterzeichnet wurden. Eine weitere positIVe Entwicklung war die am 25. März 1996 erfolgte Unterzeichnung
der Protokolle zu dem Vertrag über die atomfreie Zone im Südpazifik (Rarotonga-Vertrag) aus dem Jahr 1986
durch Frankreich, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten; damit sind jetzt alle fünf
Kernwaffenstaaten Vertragsparteien dieses Vertrages.
1077. Kernwaffenfreie Zonen sind Schritte in Richtung auf das Ziel einer atomfreien Welt. Die Unterzeichnung
dieser beiden Verträge hat zwei große Teile der Erdoberfläche von der Entwicklung, Erprobung, Stationierung,
Lagerung und Weitergabe oder Verwendung von Kernwaffen frei gemacht. Diese beiden Gebiete stellen, nach dem
Südpazifik und Lateinamerika und der Karibik, die dritte und die vierte kernwaffenfreie Zone mit einer hohen
Bevölkerungsdichte dar. Unter Einschluß der Antarktis ist nun die gesamte südliche Hemisphäre atomfrei.
1078. Das Wettrüsten im Bereich der Kernwaffen ist offensichtlich rückläufig. Nicht nur auf multilateraler Ebene
sind Erfolge zu verzeichnen: Gleichzeitig haben auch die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten ihre
strategischen Kernwaffen täglich und wie im START-I-Vertrag vorgesehen reduziert. Die Ratifikation des START-II-Vertrags durch die Vereinigten Staaten im Januar 1996 dürfte die Russische Föderation ermutigen, dem Beispiel
Folge zu leisten, so daß die beiden Mächte damit fortfahren können, ihre Kernwaffen bis zum Jahr 2003 auf die
vereinbarten Höchstgrenzen von 3.000 bis 3.500 Stück zu reduzieren. Im Februar 1996 kündigte Frankreich eine
Reduzierung seiner nuklearen Streitkräfte an, schloß eine Einrichtung für waffenfähiges Uran und stellte die
Herstellung von spaltbarem Material ein.
1079. Dennoch gibt es nach wie vor Arsenale mit Tausenden von Kernwaffen. Darüber hinaus stellen riesige
Bestände von waffenfähigem spaltbarem Material noch immer eine große Bedrohung für die Menschen und die
Umwelt dar. Die Gefahr von Unfällen durch Kernwaffen, der Schmuggel von waffenfähigem Kernmaterial und
verschiedene Formen des nuklearen Terrorismus konnten nicht gebannt werden. Der zehnte Jahrestag der
Katastrophe von Tschernobyl im April 1996 gemahnte auf ernüchternde Weise an die langfristigen Auswirkungen
eines nuklearen Unfalls in einer für friedliche Zwecke bestimmten Kernanlage und an die Furcht und Zerstörung,
die durch weitere solche Vorfälle ausgelöst werden könnten. Die Vereinbarungen, die von den führenden Mächten
auf dem im April 1996 veranstalteten Moskauer Gipfel über nukleare Sicherheit dahin gehend erzielt worden sind,
die Bestände von Kernwaffen und waffenfähigem Material besser zu kontrollieren, zu verwalten und zu sichern,
stellten einen willkommenen Schritt in die richtige Richtung dar.
1080. Die Bemühungen um das Endziel einer vollständigen nuklearen Abrüstung gehen Hand in Hand mit den
Bemühungen, die Nichtverbreitung von anderen Massenvernichtungswaffen sicherzustellen. Seit der
Unterzeichnung des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes
chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen sind bereits nahezu vier Jahre vergangen. Sein
Inkrafttreten ist längst überfällig. Die Bestimmungen in bezug auf Transparenz, Abstimmung und Zusammenarbeit
durch Informationsaustausch und gegenseitige Benachrichtigung in bezug auf bestehende Lager, die detaillierten
und mit Fristen verbundenen Pläne für ihre Vernichtung und die strengen Verifikationsvorkehrungen, die in dem
Übereinkommen vorgesehen sind, können nicht allein in Kraft treten. Ich habe zweimal Schreiben an die
Mitgliedstaaten gerichtet, in denen ich diejenigen Staaten, die dies noch nicht getan haben, dringend aufforderte, das
Übereinkommen so bald wie möglich zu ratifizieren.
1081. Zur weiteren Stärkung des Systems für die Nichtverbreitung aller Massenvernichtungswaffen haben die
Sachverständigen stetige Fortschritte in Richtung auf eine wirksame, verläßliche und ausgewogene internationale
Verifikation des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer
(biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen erzielt.
1082. Transparenz auf dem Gebiet der Rüstung ist zu einer anerkannten und wirksamen Methode geworden, auf
regionaler und internationaler Ebene Vertrauen zu bilden. Seit seiner Schaffung im Jahr 1992 hat sich das VN-Register für konventionelle Waffen als wirksames Instrument in diesem Prozeß erwiesen. Nach wie vor tragen
zahlreiche Mitgliedstaaten zu dem Register bei. Informationen über die Weitergabe großer Waffensysteme und ihre
wichtigsten Lieferanten und Empfänger sind nun seit drei Jahren aktenkundig und öffentlich zugänglich. Für die
vielen Staaten, die nichts zu berichten haben, sind einfachere Verfaren eingeführt worden. Nach wie vor tragen
jedoch nicht alle Länder der Erde zu dem Register bei. Einzelne Regierungen und das Sekretariat haben in
verschiedenen Regionen Bemühungen unternommen, um eine größere Teilnahme an dem Register zu fördern.
Verschiedene regionale Foren haben auch weiterhin die Einführung von Waffenregistern erörtert, in denen Waffen
erfaßt würden, die für sie von unmittelbarer Bedeutung sind.
1083. Verstärkte innovatIVe und kreatIVe AktIVitäten wurden unternommen, um im Rahmen einer
"Mikroabrüstung" auf die Herausforderungen im Bereich der konventionellen Waffen zu reagieren. Ich habe diesen
Begriff im letzten Jahr oft gebraucht, um damit eine Abgrenzung zu den Themenbereichen der traditionellen
Abrüstung herzustellen, mit denen die Programme der Vereinten Nationen im Verlauf des Kalten Krieges zumeist
beschäftigt waren, einer Zeit, die von Massenvernichtungswaffen und großen konventionellen Waffensystemen
geprägt war. Gegenwärtig sind es Kleinwaffen und leichte Waffen, einschließlich Landminen, die bei Konflikten
innerhalb von Staaten, Bürgerkriegen, Aufständen, Rebellionen und ähnlichem bevorzugt zum Einsatz gelangen.
Das Ende des Kalten Krieges bietet den Vereinten Nationen eine einmalige Gelegenheit, an dieser Front
einzugreifen, um die Herstellung, die Anhäufung und den Einsatz von Kleinwaffen und leichten Waffen und den
Handel damit zu verhindern.
1084. Eine symbolische Demonstration der Abrüstung und der Friedensschaffung fand im März 1996 in der Stadt
Timbuktu (Mali) statt. Ein Berg von etwa 3.000 Kleinwaffen, darunter Gewehre, Granatwerfer und
Maschinengewehre, die von ehemaligen Kombattanten im Nordteil des Landes zurückgegeben worden waren,
wurde mit Benzin übergossen und in einer dramatischen Zeremonie, die als "Flamme des Friedens" bezeichnet
wurde, angezündet. Mit dieser von den Vereinten Nationen und dem UNDP gemeinsam organisierten Veranstaltung
wurde ein Teil des 1995 zwischen der Regierung Malis und der Mouvement et Fronts Unis de l'Azawad
geschlossenen Friedensabkommens umgesetzt. Die Zeremonie setzte ein Zeichen der Hoffnung und zeigte, was
erreicht werden kann, wenn die verschiedenen Akteure und Komponenten des Friedensprozesses zusammenfinden.
1085. Das UNDP richtet seine Bemühungen auf die Wiederherstellung und weitere Entwicklung der
Volkswirtschaft Malis, insbesondere was die weniger entwickelten Regionen anbelangt, wo die wirtschaftliche
Ausgrenzung zu gewaltsamen politischen Unruhen beigetragen hat. Die Kantonierung der demobilisierten Soldaten
wurde in die Wege geleitet; und es wurden Erwerbsmöglichkeiten für junge ehemalige Soldaten geschaffen, die in
ihrem kurzen Leben möglicherweise nichts außer Krieg kennengelernt hatten. Die Vereinten Nationen waren
behilflich, indem sie die Quellen der Verbreitung von Kleinwaffen in Mali aufdeckten, Vorschläge für die
Einsammlung dieser Waffen machten und Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit im Lande aufzeigten.
1086. Die Mikroabrüstung ist nur dann relevant, wenn sie sich mit Sicherheitsanliegen auseinandersetzt, die für die
Staaten innerhalb einer bestimmten Region von direktem und praktischem Interesse sind. Im Juli unterzeichneten
11 zentralafrikanische Staaten einen Nichtangriffspakt. Die Unterzeichnung des Paktes im Rahmen einer Feier, an
der ich im Verlauf meiner Reise nach Jaunde zum Besuch des alljährlichen Gipfeltreffens der OAU teilnahm, war
an sich schon Ausdruck des Vertrauens, das zwischen den Mitgliedern einer instabilen und von Spannungen
gekennzeichneten Region besteht. Der Ständige beratende Ausschuß der Vereinten Nationen für Sicherheitsfragen
in Zentralafrika spielte bei dem Prozeß, der zum Abschluß und zur Unterzeichnung des Paktes führte, eine
Schlüsselrolle. Der Ausschuß hat unter seinen Mitgliedern einen Dialog über regionale Fragen sowie den
Informationsaustausch, Begegnungen der mit Sicherheits- und Verteidigungsfragen befaßten Amtsträger sowie
andere konkrete Maßnahmen gefördert. Er sollte auch weiterhin Förderung und Unterstützung erhalten.
1087. Die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen, insbesondere der heimliche Handel mit ihnen, kann
die Stabilität und die Sicherheit von Staaten, insbesondere von kleinen Staaten, untergraben, und kann in der Folge
sogar ganze Regionen destabilisieren. Im Mai 1996 mündeten mehr als dreijährige Bemühungen der
Abrüstungskommission der Vereinten Nationen in Empfehlungen für einen Richtlinienkatalog zur Kontrolle
internationaler Waffentransfers und zur Beseitigung des unerlaubten Waffenhandels. Im Juni 1996 begann eine
Gruppe von Regierungssachverständigen mit einer eingehenden Studie über das Wesen und die Ursachen exzessIVer
Anhäufungen und Transfers von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie über Möglichkeiten zu ihrem Abbau. Die
Arbeit dieser Gruppe könnte als Aktionsappell dafür dienen, diesen neuen Rüstungswettlauf einzudämmen und zu
kontrollieren.
1088. Die bestürzenden humanitären Fragen im Zusammenhang mit dem übermäßigen und wahllosen Einsatz von
Landminen werden in diesem Bericht an anderer Stelle detailliert angesprochen. Die Lösung dieses Problems wird
auch weiterhin die vorrangige Aufmerksamkeit der Organisation erhalten. Ein ständiges Verbot dieser
"Massenvernichtungswaffe mit Spätwirkung" ist die einzige Möglichkeit. Immer mehr Staaten, haben im Laufe des
Jahres ein ständiges Verbot für die Weitergabe von Schützenabwehrminen erlassen. Eine Reihe von Staaten hat den
nächsten Schritt getan und sich dazu verpflichtet, jedwede Herstellung, Entwicklung, Lagerung und jedweden
Einsatz von Schützenabwehrminen zu verbieten und alle Bestände zu vernichten.
1089. Die Überprüfungskonferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot oder die
Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder
unterschiedslos wirken können, hat ihre Arbeit abgeschlossen. Das Protokoll II über Minen, Sprengfallen und
andere Vorrichtungen wurde dahin gehend überarbeitet, daß es sich jetzt auch auf interne Konflikte erstreckt,
Bestimmungen über die Weitergabe von Landminen enthält und weitere Beschränkungen des Einsatzes von Minen
vorsieht, von denen einige Präzedenzregelungen im Bereich des internationalen Abrüstungsrechts bilden. Es ist für
die Vereinten Nationen besonders wichtig, daß die Bestimmungen zum Schutz der Friedenstruppen und des
humanitären Personals der Vereinten Nationen vor den Auswirkungen einer massIVen Minenverlegung voll
eingehalten werden.
1090. Gleichzeitig habe ich meine Enttäuschung über die Ergebnisse der Überprüfungskonferenz deutlich gemacht:
die überarbeiteten Bestimmungen bleiben weit hinter einem vollständigen Verbot zurück, einer Position, die jedoch
von den Vereinten Nationen, ihren Organisationen, den nichtstaatlichen Organisationen und dem IKRK gemeinsam
mit 34 Mitgliedstaaten unterstützt wird. Ich hoffe, daß die Dynamik in Richtung auf eine umfassendere Stärkung
des Protokolls II durch die jährlichen Konferenzen, denen die Vertragsparteien zugestimmt haben, aufrechterhalten
werden kann.
1091. Die Überprüfungskonferenz konnte in einem weiteren, in der Öffentlichkeit weniger bekannten Bereich
Erfolge erzielen. Die Vertragsparteien verabschiedeten ein neues Zusatzprotokoll IV zu dem Übereinkommen, in
dem sie vereinbarten, den Einsatz und die Weitergabe von Blendlaserwaffen zur Schützenabwehr zu verbieten.
Dieses neue Übereinkommen kann für sich verbuchen, daß es eine Waffe bereits vor ihrer Dislozierung verbietet. Es
stellt einen kleinen, wenn auch wesentlichen Fortschritt im Humanitäts- und Abrüstungsrecht dar. Striktere
Beschränkungen des Einsatzes von Laser für Waffenzwecke sollten bald folgen.
1092. Die Diskussionen über die Einberufung der nächsten Sondertagung über Abrüstung begannen im April in der
Abrüstungskommission der Vereinten Nationen und wurden in meinem Beirat für Abrüstungsfragen im Juli dieses
Jahres fortgesetzt. Ein solches Treffen sollte die Aufmerksamkeit der Welt auf die sich wandelnde und sich neu
darbietende Landschaft der multilateralen Abrüstung, der Rüstungskontrolle und der internationalen Sicherheit im
Makro- und Mikrobereich lenken. Es scheint allgemein der Wunsch zu bestehen, eine solche Tagung zu
veranstalten, wobei der zeitliche Rahmen jedoch noch erörtert wird. Ein günstiges weltpolitisches Umfeld wäre für
den Erfolg dieser Tagung von großer Bedeutung, und am Fortgang der sachlichen Vorbereitungen ließe sich wohl
am besten ablet erstellen und die
Zusammensetzung des für die Wahlen zuständigen Anteils der Mission festlegen.
sicherzustellen, daß diese Veranstaltung, für die Mittel mobilisiert werden müssen, nicht nur einen konstruktIVen
Beitrag zur internationalen Diskussion in diesem Bereich leistet, sondern auch einen Fortschritt in der multilateralen
Abrüstungszusammenarbeit darstellt.
Strategien
1093. Hauptziel der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit ist es, das Wiederaufleben eines einmal unter
Kontrolle gebrachten Konflikts zu verhindern. Dabei wird versucht, die tieferen Ursachen der Streitigkeit, die den
bewaffneten Konflikt ausgelöst hat - seien diese politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder humanitärer Natur - zu
beheben und so den Frieden zu konsolidieren. Es handelt sich dabei um ein langfristiges Vorhaben, das über die
unmittelbare zwingende Notwendigkeit, die Waffen zum Schweigen zu bringen, hinausgeht und bei dem versucht
wird, schrittweise die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß es keinen Grund mehr für einen neuerlichen
Waffengang gibt.
1094. Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit ist ein komplexer Prozeß. Die Aufgabe des Generalsekretärs
besteht dabei darin, eine Orientierungshilfe zu geben, um sicherzustellen, daß die Ressourcen des gesamten Systems
der Vereinten Nationen geschlossen zur Erreichung eines vorgegebenen politischen Ziels beitragen.
1095. Wie die Friedensschaffung und die Friedenssicherung ist auch die Friedenskonsolidierung keine Therapie,
die die Organisation einem widerspenstigen Patienten aufzwingen kann. Oft geht es dabei um sehr heikle Fragen,
insbesondere wenn es sich um interne Konflikte handelt. Die Vereinten Nationen können nur dann eingreifen, wenn
die betreffende Regierung oder Regierungen dies auch wollen. In bestimmten Situationen mag es wohl durchaus
legitim sein, wenn der Generalsekretär einer Regierung nahelegt, daß die eine oder die andere Maßnahme
möglicherweise hilfreich wäre, doch ist die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit kein Dienst, der den
Mitgliedstaaten aufgezwungen werden kann oder darf.
1096. Die Vereinten Nationen haben in den letzten Jahren beträchtliche Erfahrungen gewonnen, was die
Zusammenarbeit mit den Regierungen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen der
Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit betrifft. Dabei haben sich vier Funktionen herauskristallisiert, die
die Organisation auf diesem Gebiet wahrnehmen kann.
1097. Die erste davon - innerhalb des allgemeinen Sachzusammenhangs der Frühwarnung - besteht darin, die
Situationen zu ermitteln, bei denen angenommen werden kann, daß die Vereinten Nationen den Parteien eines
beendeten Konflikts auf sinnvolle Weise behilflich sein können, Maßnahmen zur Verringerung der Möglichkeit
eines Wiederaufflammens des Konflikts zu ergreifen. Zweitens geht es darum, Vorstellungen darüber zu
entwickeln, welche Gestalt diese Maßnahmen annehmen könnten, und diese Ideen mit den betroffenen Regierungen
zu erörtern. Deren Zustimmung vorausgesetzt, müssen drittens die Programme, Fonds, Büros und Organisationen
des Systems der Vereinten Nationen aktIViert und davon überzeugt werden, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen
Unterstützung verdienen und in ihren Aufgabenbereich fallen. Viertens ist es erforderlich, laufend zu überprüfen,
inwieweit die vereinbarten friedenkonsolidierenden Maßnahmen den politischen Zweck erfüllen, nämlich die
Gefahr eines Wiederauflebens des Konflikts zu vermindern.
1098. Vorbeugende Diplomatie hat ihre Grenzen; nur allzuoft werden Streitigkeiten wiederbelebt und entwickeln
sich zu Konflikten, bevor wirksame Maßnahmen ergriffen werden können, um sie unter Kontrolle zu bringen. Wenn
es dazu kommt, dürfen die Vereinten Nationen in ihren Bemühungen um den Aufbau eines dauerhaften Friedens
nicht nachlassen. Die jüngsten Erfahrungen haben unterstrichen, wie wichtig der Beitrag ist, den vor allem zwei
Tätigkeiten zu diesen Bemühungen leisten können: die Wahlhilfe und die Minenräumung.
Wahlhilfe
1099. In der Zeit von August 1995 bis Juli 1996 wurden an die Vereinten Nationen 25 neue Anträge auf Wahlhilfe
gestellt, und zwar von Albanien, Algerien, Äquatorialguinea (2 Anträge), Armenien, Bangladesch, Benin, der
Dominikanischen Republik, Guyana, Jemen, Kambodscha, Kap Verde, Kirgisistan, den Komoren (2 Anträge),
Nicaragua, Niger, Rumänien, São Tomé und Príncipe (2 Anträge), Sudan, Tschad, Uganda, Zaire sowie der
Palästinensischen Behörde. Darüber hinaus wurde die am 15. Januar 1996 vom Sicherheitsrat geschaffene
Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslowanien, die Baranja und Westsirmien (UNTAES)
(Resolution 1037 (1996)) mit der Organisation von Wahlen, der Hilfestellung bei ihrer Abwicklung und der
Bestätigung der Ergebnisse betraut (siehe Abb. 21).
1100. Außerdem wurde aufgrund von vor August 1995 eingegangenen Anträgen den folgenden Ländern Wahlhilfe
geleistet: Aserbaidschan, Brasilien, Côte d'Ivoire, Fidschi, Gabun, Gambia, Haiti, Liberia, Mexiko, Mosambik,
Panama, Peru, Sierra Leone, der Vereinigten Republik Tansania und Uganda sowie den VN-Missionen in
Guatemala und Westsahara. Keine Wahlhilfe konnte in den folgenden neun Fällen geleistet werden: Albanien,
Äquatorialguinea (1 Antrag), Benin, der Dominikanischen Republik, Kap Verde, Rumänien, São Tomé und Príncipe
und Sudan sowie der Palästinensischen Behörde. Die Anträge Armeniens, Jemens, Kambodschas, Nicaraguas und
Zaires wurden zum Zeitpunkt der Abfassung des vorliegenden Berichts noch geprüft.
1101. Die Art der Wahlhilfe variiert je nach der Art der Anträge und den verfügbaren Ressourcen. Gemäß den den
Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Leitlinien wurde der Wahlvorgang im Fall Äquatorialguineas,
Aserbaidschans, Côte d'Ivoires, Kirgisistans, der Komoren, Sierra Leones, Tschads und der Vereinigten Republik
Tansania koordiniert und unterstützt. Technische Hilfe wurde Äquatorialguinea, Bangladesch, Brasilien, Fidschi,
Gambia, Guyana, Haiti, Kirgisistan, den Komoren, Liberia, Mexiko, Mosambik, Niger, Panama, Peru, Sierra Leone,
Tschad und Uganda gewährt. In Algerien und Uganda wurde der Wahlvorgang weiterverfolgt und anschließend
darüber Bericht erstattet (kurzfristige Beobachtung). Für Liberia ist die Verifikation des Wahlvorgangs geplant
(derzeit noch in Schwebe), und in Ostslawonien, der Baranja und Westsirmien ist die Organisation und Abwicklung
des Wahlvorgangs in Vorbereitung.
1102. Die in der Folge beschriebenen Fälle - Aserbaidschan, Haiti und Sierra Leone - sollen die verschiedenen
Formen der Wahlhilfe veranschaulichen, die von den Vereinten Nationen im vergangenen Jahr gewährt wurden.
1103. Im Juni 1995 stellte Aserbaidschan bei den Vereinten Nationen und der OSZE einen Antrag auf Hilfe bei den
für den 12. November 1995 angesetzten Parlamentswahlen. Eine gemeinsame Bedarfsermittlungsmission der
Vereinten Nationen und der OSZE reiste im späteren Verlauf desselben Monats nach Aserbaidschan. Auf der
Grundlage der Kooperationsbeziehungen, die erstmals zur Beobachtung der Wahlen zur armenischen
Nationalversammlung am 5. Juli 1995 geschaffen worden waren, stellten die Vereinten Nationen und die OSZE eine
gemeinsame Wahlbeobachtungsmission in Aserbaidschan auf, deren Aufgabe darin bestand, den Wahlvorgang zu
beobachten und die Tätigkeit der internationalen Beobachter zu koordinieren und zu unterstützen.
1104. Die Mission richtete ihr Hauptquartier in Baku und Regionalbüros in Ganja und Nachitschewan ein und
entsandte Beobachter in Städte und Dörfer im ganzen Land, mit dem Auftrag, den Wahlvorgang einschließlich der
Registrierung der Kandidaten, des Wahlkampfes und der Vorbereitungen für die Stimmenauszählung zu verfolgen.
Am Wahltag setzte die Mission über 100 internationale Beobachter aus 25 Ländern vor Ort ein; für die Stichwahl
am 26. November wurden über 20 internationale Beobachter in 20 Bezirke entsandt. Die Mission gab zwei
Presseerklärungen heraus, die erste vor dem Wahltag und die zweite nach Beendigung des ersten Wahlgangs.
1105. Auf Ersuchen der Regierung Haitis stellten die Vereinten Nationen als Teil der UNMIH eine Fachgruppe
auf, die dem Vorläufigen Wahlrat technische Hilfe gewähren sollte, so unter anderem bei der Aufstellung eines
Wahlhaushalts und der Koordinierung der finanziellen Unterstützung durch einen eigens dafür geschaffenen
Treuhandfonds der Vereinten Nationen; bei der Erstellung eines operatIVen und logistischen Planes und seiner
Durchführung; und beim Entwurf eines Kommunikations- und eines Dislozierungplanes für die Dauer der
Registrierung und der Stimmabgabe. Außerdem koordinierte die Gruppe ein großangelegtes
Staatsbürgerkundeprogramm, das von mehreren Organisationen durchgeführt wurde. Die Parlamentswahlen wurden
im Juni, August und September 1995 und die Präsidentschaftswahlen im Dezember 1995 abgehalten.
1106. Dank der von den Vereinten Nationen in Sierra Leone geleisteten Wahlhilfe wurden am 26. Februar 1996
Präsidentschafts- und Parlamentswahlen abgehalten. Eine zweite Runde der Präsidentschaftswahlen fand am
15. März 1996 statt. Der ursprüngliche Antrag auf Wahlhilfe ging im Jahre 1994 ein, und im Anschluß an eine
Bedarfsermittlungsmission wurde ein Projekt des UNDP ausgearbeitet, um der Wahlkommission Sierra Leones
technische Hilfe zu gewähren. Im Laufe des Jahres 1995 wurden von der Abteilung Wahlhilfe in New York zwei
Geberkonferenzen veranstaltet und Sachverständige auf verschiedenen Gebieten, wie etwa Wahlsysteme und
Wahlverwaltung, in das Land gesandt. Nach einem Beschluß der Regierung Sierra Leones, internationale
Beobachter zu den Wahlen einzuladen, richteten die Vereinten Nationen in Freetown ein kleines Sekretariat ein, um
die Arbeit der internationalen Beobachter, die sich in der Endphase des Wahlvorgangs vor Ort befanden, zu
koordinieren und zu unterstützen.
Minenräumung
1107. Die internationale Landminenkrise hat enorme Ausmaße angenommen. Die Vereinten Nationen schätzen,
daß sich augenblicklich ungefähr 80 bis 100 Millionen Landminen im Boden befinden und eine ebenso große
Anzahl auf der ganzen Welt in Beständen gelagert werden. Im letzten Jahr allein stieg die Zahl der betroffenen
Länder und Gebiete von 65 auf 69 an. Jeden Monat führen 2.000 Unfälle mit Landminen dazu, daß Menschen im
Laufe ihres Alltagslebens verkrüppelt oder verstümmelt werden.
1108. Als Antwort auf diese Notsituation nimmt die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten auch weiterhin
ihre Funktion als VN-interne Koordinierungsstelle für Minenräumung wahr, indem sie für die Finanzierung,
Koordinierung, Programmaufsicht und Entwicklung neuer InitiatIVen Sorge trägt. Die Hauptabteilung hat mit der
Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze, anderen zuständigen Hauptabteilungen und Organisationen der
Vereinten Nationen, zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und Regierungen eng
zusammengearbeitet, mit dem Ziel, die Minenräumkapazität zu erhöhen und bestandfähige einzelstaatliche
Programme einzurichten. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ist mit dem Minenproblem auf zweifache
Art und Weise konfrontiert; zum einen ist es ein Teil ihres Mandats, zum anderen muß sich die Hauptabteilung mit
der Frage der Sicherheit der Friedenssicherungstruppen befassen. Die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten
spielt außerdem eine wichtige sachwalterische Rolle in bezug auf die Unterstützung meines Appells, die
Herstellung, Lagerung, Weitergabe und den Einsatz von Landminen zu verbieten, um das Problem an seiner Wurzel
anzupacken.
1109. Die für die Programmunterstützung erforderlichen Finanzmittel wurden über die veranlagten Haushalte der
Friedenssicherungseinsätze und eine Vielzahl von Treuhandfonds zur Verfügung gestellt, so auch über den
Freiwilligen Treuhandfonds für Hilfe bei der Minenräumung, der zur Unterst&uum der bosnischen
Serben befindlichen Gebie
eingerichtet wurde, die sonst möglicherweise Finanzierungslücken zu verzeichnen hätten. Im Berichtszeitraum
erhielten sechs Programme Mittel aus dem Freiwilligen Treuhandfonds in Höhe von insgesamt 6 Millionen Dollar.
Mit der Schaffung einer Verfügungsbereitschaftskapazität der Vereinten Nationen für die Minenräumung wurde
1995 begonnen; 13 Mitgliedstaaten verpflichteten sich, Dienstleistungen und Gerät bereitzustellen.
1110. Die Hauptabteilungen Humanitäre Angelegenheiten und Friedenssicherungseinsätze haben die verschiedenen
Aspekte der Zentralen Landminen-Datenbank der Vereinten Nationen auch weiterhin fortentwickelt, mit dem Ziel,
Informationen über weltweit gemeldete Minenfelder und Minenunfälle weiter zu verbreiten. Ein gemeinsames
rechnergestütztes Kartiersystem ist im Entstehen begriffen. Um den Zugang zu dieser lebenswichtigen
Informationsquelle für eine möglichst große Zielgruppe sicherzustellen, sind Teile der Datenbank über das World
Wide Web auf dem Internet zugänglich.
1111. Der Ständige interinstitutionelle Ausschuß beschloß, eine umfassende Liste von Minenherstellern und ihren
Tochterfirmen zusammenzustellen, um diejenigen Gesellschaften zu ermitteln, die mit dem Handel und Verkauf von
Landminen Geschäfte machen.
1112. Im Berichtszeitraum waren die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten und Friedenssicherungseinsätze
verantwortlich für Programme in Afghanistan, Angola, Bosnien und Herzegowina, Ostslawonien (1 Programm),
Kroatien (1 Programm), Mosambik und Ruanda und leisteten zu den Programmen in Kambodscha und der
Demokratischen Volksrepublik Laos weiterhin ihren Beitrag. In Jemen wurde ein einjähriges Programm
abgeschlossen. Die Anforderungen variieren, was ihre Struktur, Größe, die örtlichen Vorkehrungen, die
Finanzierungsquelle und die Durchführung der tatsächlichen Feldeinsätze anbelangt.
1113. Das Minenräumprogramm innerhalb des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung der
humanitären Hilfsmaßnahmen zugunsten Afghanistans, das seine Tätigkeit im Jahre 1989 aufnahm, ist das am
längsten bestehende internationale Minenräumprogramm, das von den Vereinten Nationen unterstützt wird. Das
Programm ist so weit gereift, daß 2.925 Arbeiter vornehmlich für sechs afghanische nichtstaatliche Organisationen,
eine internationale nichtstaatliche Organisation und eine Hilfsorganisation der Islamischen Republik Iran tätig sind.
Im Berichtszeitraum wurden 109.754 Minen geräumt, 215.764 nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel vernichtet
und etwa 2,5 Millionen Menschen über die Minengefahr aufgeklärt.
1114. Angola ist vermutlich das am stärksten mit Minen verseuchte Land der Welt. Als die Vereinten Nationen in
mehreren Provinzen mit MinenräumaktIVitäten begannen, zögerten die angolanischen Parteien, selbst ähnliche
AktIVitäten in Angriff zu nehmen, und Berichten zufolge gingen ihre Truppen erneut dazu über, Minen zu legen.
Als sich das militärische und politische Klima im Laufe des Jahres 1996 jedoch verbesserte, wurden durch
Pioniereinheiten der UNAVEM III und MECHEM, einen in Südafrika ansässigen Vertragsnehmer der Vereinten
Nationen, sowie internationale nichtstaatliche Organisationen umfassende Minenräumprogramme durchgeführt und
Straßen und Brücken instand gesetzt. Bis Ende Juli wurden mehr als 80.000 Minen geräumt, 4.150 Kilometer Straße
geräumt und instand gesetzt und weitere 4.100 Kilometer Straße als von Minen und anderen Kampfmitteln frei
erklärt. Im ganzen Land werden gefährliche Gebiete erfaßt und so genau wie möglich abgegrenzt. Diese AktIVitäten
sind zu ausschlaggebenden Faktoren des gesamten Friedensprozesses geworden, da sie unter anderem die
Bewegungsfreiheit der Bevölkerung in Angola fördern.
1115. Angola hat auch bei der Schaffung eines eigenen Instrumentariums für die Minenräumung und Aufklärung
über die Minengefahr große Fortschritte erzielt. Die Regierung hat das Nationale Institut für die Räumung von
Kampfmitteln eingerichtet, das zu gegebener Zeit die Minenprogramme von den Vereinten Nationen und anderen
internationalen Organisationen übernehmen wird. Unterdessen arbeitet das Zentralbüro für Minenräumung, das von
der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten 1994 eingerichtet wurde, bei der Koordinierung des nationalen
Minenaktionsprogramms eng mit dem Institut zusammen. In Zusammenarbeit mit dem Institut hat das Zentralbüro
einen nationalen Plan erstellt, der 18 Minenräumbrigaden vorsieht, die vier Regionen innerhalb Angolas abdecken
und ihr Hauptquartier in Luanda haben sollen. Bis Dezember 1996 werden 550 Minenräumer und Hilfskräfte
ausgebildet, und das Büro hofft, 1997 weitere 700 Minenräumer auszubilden. Die von UNAVEM III eingerichtete
Zentrale Ausbildungsschule für Minenräumung öffnete in Luanda ihre Tore und unterrichtete mehrere Gruppen
angolanischer Fachleute, die unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen mit ihrer Tätigkeit in verschiedenen
Landesteilen begonnen haben. Dieses Programm wird bis Anfang 1997 unter der Befehlsgewalt des Kommandeurs
der UNAVEM III weiterlaufen und dann allmählich von dem Nationalen Institut für die Räumung von
Kampfmitteln übernommen werden.
1116. Nach Ablauf des Mandats des Friedenssicherungseinsatzes in Bosnien und Herzegowina koordinierten die
Hauptabteilungen Friedenssicherungseinsätze und Humanitäre Angelegenheiten gemeinsam mit anderen wichtigen
Akteuren, einschließlich der Weltbank, des Außenministeriums der Vereinigten Staaten, der EU, dem Büro des
Hohen Beauftragten, der IFOR und dem UNHCR, die Errichtung eines unter der Schirmherrschaft der Vereinten
Nationen stehenden Minenräumzentrums, um die Dynamik aufrechtzuerhalten, bis ein nationales Programm zur
Räumung der schätzungsweise 3 Millionen Landminen in Bosnien und Herzegowina geschaffen werden kann. Das
Zentrum wurde im März 1996 von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze eingerichtet, mit dem Auftrag,
die Regierung bei der Konzipierung und Aufstellung eines nationalen Minenräumprogramms zu beraten und zu
unterstützen, die Minenräumung zu koordinieren und als zentrale Sammelstelle für Informationen über Landminen
zu fungieren; am 1. Juni wurde die Programmaufsicht über das Zentrum an die Hauptabteilung Humanitäre
Angelegenheiten übertragen. Eine Ausbildungsstätte in Brus dient der Ausbildung von operatIVen Gruppen, die mit
den Regionalbüros des Zentrums in der Föderation wie auch in der Republika Srpska zusammenarbeiten sollen. Ziel
der Vereinten Nationen ist es, sobald dies praktisch möglich ist, die volle Verantwortung für die Minenräumung an
die bosnischen Behörden zu übertragen.
1117. Das Kambodschanische Minenräumzentrum, eine staatliche Einrichtung, die seit September 1993 existiert,
konnte mit finanzieller Unterstützung durch einen von den Vereinten Nationen und der internationalen
Gemeinschaft gespeisten freiwilligen Treuhandfonds auch weiterhin auf allen Ebenen Fortschritte verzeichnen. Mit
Stand von Juni 1996 beschäftigt das Zentrum 1.800 Kambodschaner in 48 Minenräumzügen,
18 Minenmarkierungsgruppen, 15 Kampfmittelbeseitigungstruppen und 2 mobilen Gruppen zur Aufklärung über
die Minengefahr.
1118. Im Zuge der nationalen AktIVitäten zur Aufklärung über die Minengefahr wurden unter anderem in Phnom
Penh und in drei weiteren Provinzen ein Tag zur Aufklärung über die Minengefahr veranstaltet, im ganzen Land
Plakate zur Aufklärung über die Minengefahr angebracht und nationale Fernseh- und Radiospots zur
Minenaufklärung ausgestrahlt. Die Erfassung der Minenfelder ging gut voran; so wurden 355 minenverdächtige
Gebiete in den Provinzen Siem Reap, Kampot, Takeo, Kampong Speu, Kampong Chang and Sihanoukville
inspiziert. Innerhalb der letzten vier Monate räumte das Kambodschanische Minenräumzentrum 2,8 Quadratkilometer und zerstörte 2.315 Minen und 5.628 nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel. Im Anschluß an
detaillierte Maßnahmen zur Minenerfassung in den letzten zwei Jahren sind die Schätzungen der in Kambodscha
verlegten Minen von 10 Millionen auf 4 bis 6 Millionen zurückgegangen. Dennoch sind etwa 50 Prozent des
Landes von den Landminen betroffen, die für seine landwirtschaftliche und medizinische Infrastruktur eine schwere
Belastung darstellen.
1119. Als Folge des langwierigen Konflikts im ehemaligen Jugoslawien wurden in Kroatien schätzungsweise
3 Millionen Landminen verlegt. Am 1. Juni übernahm die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten die
Verantwortung für das Minenräumzentrum in Zagreb, das den Auftrag hat, Informationen über Minenfelder zu
sammeln, zusammenzustellen und zu verbreiten und Ausbildung für die Minenaufklärung bereitzustellen. Das
Zentrum unterstützt außerdem die Bemühungen der Regierung, ein umfassendes nationales Minenräumprogramm
einzurichten. Es wird geschätzt, daß es in Ostslawonien etwa 60.000 Landminen gibt. Innerhalb des Büros des
Pionieroffiziers der UNTAES wurde ein Zentrum zur Koordinierung des Minenräumprogramms eingerichtet.
1120. Aufgrund eines bedenklichen Anstiegs des Einsatzes von Landminen und der Zahl der Minenunfälle - bei
einem solchen kam ein Militärbeobachter der Vereinten Nationen in Georgien ums Leben - wurden zwei technische
Sachverständige der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze entsandt, um die Militärbeobachter in der
Verwendung des Geräts für die Minensuche, Minenaufklärung und den Minenschutz zu unterweisen.
1121. Die Regierung der Laotischen Volksdemokratischen Republik bat um Unterstützung von seiten des UNDP,
um die Millionen von nicht zur Wirkung gelangten Kampfmittel zu räumen, die während der sechziger und
siebziger Jahre auf ihrem Staatsgebiet zum Einsatz gelangten. Die Hauptabteilungen Humanitäre Angelegenheiten
und Friedenssicherungseinsätze entsandten im Dezember 1995 eine Sachverständigengruppe zur Lagebeurteilung
nach Vientiane. Das vom UNDP beaufsichtigte Laotische nationale UXO-Programm, das sich derzeit in seiner
Anfangsphase befindet, ist dabei, eine nationale Kapazität zu entwickeln, womit auch die Schaffung eines
Treuhandfonds zur Deckung der Ausgaben einhergeht.
1122. Die Minenräumung in Mosambik hat sich im Rahmen des beschleunigten Minenräumprogramms der
Vereinten Nationen stetig weiterentwickelt. Das mosambikanische Programm hat 10 Minenräumzüge ausgebildet
und eingesetzt, mit jeweils einem Feldhauptquartier für Minenräumeinsätze in den südlichen Provinzen Maputo,
Gaza und Inhambane. Die Regierung Mosambiks ist im Begriff, eine nationale nichtstaatliche Organisation zu
schaffen, die die Aufsicht über die Minenräumarbeit führen wird, so auch, was die Rechenschaftspflicht und die
operatIVe Effizienz des Programms angeht.
1123. Nach Abschluß ihres Mandats gab die UNAMIR bekannt, daß sie mehr als 1.400 Minen geräumt und mehr
als 1.500 nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel entfernt habe.
1124. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze hat auch weiterhin Informationen über die Situation der
Landminen in Westsahara gesammelt, für den Fall, daß das Mandat der MINURSO erweitert werden sollte. Diese
Informationen werden jedem künftig eingerichteten humanitären Minenräumprogramm zur Verfügung gestellt
werden.
1125. Auf Ersuchen der Regierung Jemens stellten die Vereinten Nationen zwischen April 1995 und März 1996 ein
kleines Programm bereit, um der Regierung bei der Räumung von schätzungsweise 30.000 Landminen mit Rat zur
Seite zu stehen. Das Programm baute eine Datenbank für die Sammlung und Zusammenstellung von
Minenfelddaten auf. Der Sachverständige für Informationen über Landminen fungierte als technischer Berater im
Hinblick auf sichere und verläßliche Methoden zur Entfernung und Zerstörung von Munition und informierte über
spezialisiertes Minenräumgerät.
1126. Die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten hat ihre Zusammenarbeit mit dem IKRK und anderen
nichtstaatlichen Organisationen fortgesetzt, mit dem Ziel, die Frage der Landminen stärker in das Bewußtsein der
internationalen Gemeinschaft zu rücken. Als Teil einer Aufklärungskampagne über die Minengefahr präsentierte die
Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten eine Multimediaausstellung über die Landminensituation im Palais
des Nations, im Büro der Vereinten Nationen in Wien und am Amtssitz der Vereinten Nationen. Ende 1995
veröffentlichte die Hauptabteilung die erste Ausgabe eines Informationsblattes mit dem Titel Landmines
(Landminen). Dieses vierteljährlich erscheinende Informationsblatt gibt Auskunft über AktIVitäten im
Zusammenhang mit Minen, die innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen durchgeführt werden.
1127. Die Regierung Dänemarks richtete im Juli 1996 im Scanticon-Konferenzzentrum in der Nähe von
Kopenhagen mit technischer und fachlicher Unterstützung der Vereinten Nationen die Internationale Konferenz
über Minenräumtechnologie aus. Die Konferenz untersuchte die Möglichkeiten zur Verbesserung der
Minenräumtechnologie für Entwicklungsländer, die von Minen betroffen sind, und entwickelte internationale
humanitäre Normen für die Minenräumung. Das Schwergewicht lag eher auf neuen technologischen Entwicklungen
als auf den politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Auswirkungen von Landminen.
Abb. 21:
Ersuchen von Mitgliedstaaten um Wahlhilfe: Jährliche Zahl der eingegangenen und angenommenen Anträge 1990-1996
Bericht des Generalsekretärs 1996, Inhalt
Report of the Secretary-General 1996, Table of
contents