Bericht des Generalsekretärs 1996, Inhalt
Report of the Secretary-General 1996, Table of contents


Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen
III. Schaffung der Grundlagen für den Frieden: Entwicklung, humanitäre Maßnahmen, Menschenrechte


E. Der humanitäre Imperativ

542. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat sich die internationale Gemeinschaft der Herausforderung humanitärer Krisen gestellt, die an Zahl und Komplexität zugenommen hatten. Die Konfliktzonen der Welt wurden früher mit militärischen Konfrontationen zwischen Staaten in Verbindung gebracht, wohingegen heute immer häufiger Bürgerkriege und Konflikte zwischen den Volksgruppen eines Staates stattfinden, die weitverbreitetes menschliches Leid, Entbehrungen und Zerstörung mit sich bringen.

543. Die Maßnahmen zur Gewährung humanitärer Hilfe wurden neu konzipiert, um diesen gewandelten Realitäten Rechnung zu tragen. Die psychosoziale Rehabilitation von Kindern, die Demobilisierung und Wiedereingliederung von Kombattanten, der Wiederaufbau von sozialen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen sowie die Bereitstellung anderer Güter, die zur Wiederaufnahme eines normalen Lebens nötig sind, sind alle zu wesentlichen Bestandteilen humanitärer Hilfsprogramme geworden. Viele Akteure, darunter insbesondere nichtstaatliche Organisationen, haben bei diesen Bemühungen eine Schlüsselrolle übernommen. Bei so vielen unterschiedlichen Partnern hat sich die Aufgabe der Konsensbildung und der Koordinierung einer umfangreicheren und disparaten Gemeinschaft von Hilfeleistenden beträchtlich verkompliziert.

544. Das Phänomen der "vergessenen" Notfälle stellt eine weitere Herausforderung für die internationale Gemeinschaft dar. Neue Krisen brechen aus und nehmen die Aufmerksamkeit und Energie der Weltöffentlichkeit in Anspruch, während bestehende Notsituationen, deren Lösung nicht absehbar ist, langsam aus dem Blickfeld verschwinden. Nicht das Leid der Menschen nimmt in diesen Fällen ab, sondern nur das internationale Interesse. Ich habe während des vergangenen Jahres wiederholte Male versucht, die Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit auf diese seit langem andauernden Krisen zu lenken, und werde dies auch weiterhin tun. Im Oktober 1995 bat ich den Koordinator für Nothilfe, drei solche Gebiete, nämlich Afghanistan, Liberia und Sierra Leone, zu bereisen, um den humanitären Bedarf zu prüfen und die internationale Unterstützung zur Deckung der Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung wieder anzukurbeln. Diese Situationen der Vernachlässigung dürfen sich auf keinen Fall weiter hinziehen.

545. Der Erfolg unserer kollektIVen Reaktion auf humanitäre Krisen hängt zu einem großen Teil von der Verfügbarkeit der notwendigen menschlichen, materiellen und finanziellen Ressourcen ab. Von September 1992 bis April 1996 erbaten die Vereinten Nationen im Rahmen von 64 konsolidierten interinstitutionellen Beitragsappellen etwa 11 Milliarden US-Dollar für Hilfsprogramme (siehe Abb. 17). Die internationale Gemeinschaft hat sich großzügig gezeigt. Bei den appellierenden Organisationen gingen fast 7 Milliarden Dollar an Geberbeiträgen ein, was beinahe 64 Prozent der erbetenen Gesamtsumme entspricht.

Abb. 17:
Konsolidierte interinstitutinoelle Beitragsappelle der Vereinten Nationen für humanitäre Hilfe 19922-1996



546. Seit meinem letzten Bericht waren etwa 23,3 Millionen Menschen Zielgruppe für Hilfsmaßnahmen, wobei die Mittel im Zuge von interinstitutionellen Appellen der Vereinten Nationen für Afghanistan, Angola, die Demokratische Volksrepublik Korea, Irak, das ehemalige Jugoslawien, die Kaukasus-Region, Libanon, Liberia, die Russische Föderation (Tschetschenien), das ostafrikanische Zwischenseengebiet, Sierra Leone, Sudan und die Zentralafrikanische Republik mobilisiert werden sollten. Von den 2,4 Milliarden Dollar, die im Rahmen der 13 seit September 1995 erlassenen Appelle erbeten wurden, sind bisher insgesamt 1,1 Milliarden Dollar zugesagt oder angewiesen worden. Obwohl sich die Beiträge auf durchschnittlich 47 Prozent der erbetenen Summen belaufen, variiert der jeweilige Zahlungsumfang beträchtlich, und zwar zwischen 73 Prozent für Liberia und 0 Prozent für die Zentralafrikanische Republik. Allein bei zwei Appellen - für das ehemalige Jugoslawien und das ostafrikanische Zwischenseengebiet - beläuft sich der Mittelbedarf insgesamt auf etwa 1,5 Milliarden Dollar oder 60 Prozent des derzeitigen Gesamtbedarfs.

547. Während der letzten vier Jahre ist die Zahl der Naturkatastrophen stetig um etwa 10 Prozent pro Jahr angestiegen (siehe Tabelle 3). Die Höhe der über die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten gewährten Zuschüsse und Beiträge für Notsituationen sowie die Anzahl der Lieferungen von Hilfsgütern aus ihrem Nothilfelager in Pisa (Italien) haben sich während desselben Zeitraumes mehr als verdoppelt.

Tabelle 3:
Naturkatastrophen: Opfer, Schäden und Beitragsleistungen



548. Zwischen dem 1. September 1995 und dem 1. Juli 1996 führte die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten Hilfsmaßnahmen für 36 Mitgliedstaaten durch, um sie bei der Bewältigung der Folgen von 53 Naturkatastrophen und Umweltnotfällen zu unterstützen. In 24 Fällen ersuchten die von den Katastrophen betroffenen Länder die Hauptabteilung, in ihrem Namen Appelle um Gewährung internationaler Unterstützung zu erlassen. Die Hauptabteilung gab etwa 115 Lageberichte und Unterrichtungen heraus, um die Weltgemeinschaft über die Folgen solcher Katastrophen und den entstehenden Bedarf zu informieren. Umgekehrt meldete die internationale Gemeinschaft den Erhalt von mehr als 104 Millionen Dollar an Beiträgen für betroffene Länder. Im selben Zeitraum veranlaßte die Hauptabteilung 97 Hilfstransporte aus Pisa zur Auslieferung dringend benötigter Hilfsgüter im Wert von über 6,4 Millionen Dollar. Zwischen September 1995 und Juli 1996 wurden neun Feldmissionen der VN-Katastrophenabschätzungs- und Koordinierungsteams der Hauptabteilung, bestehend aus Sachverständigen für Katastrophenmanagement, an Katastrophenschauplätze entsandt, um die Lokalbehörden und die Koordinatoren der Vereinten Nationen zu unterstützen.

549. Die Katastrophenvorbeugung stellt nach wie vor einen der zentralen Tätigkeitsbereiche der Hauptabteilung dar. Zum ersten Male seit ihrer Ausrufung wurde 1995 die Internationale Dekade für Katastrophenvorbeugung unter dem Tagesordnungspunkt "Umwelt und bestandfähige Entwicklung" sowohl auf der Arbeitstagung des Wirtschafts- und Sozialrats als auch in der Generalversammlung behandelt. Obwohl gemeinhin anerkannt wird, daß die Länder weltweit bei der Minderung der sozialen und wirtschaftlichen Katastrophenfolgen unterstützt werden müssen, gibt doch der Zufluß von Mitteln an den Treuhandfonds der Dekade auch weiterhin Anlaß zu schwerer Besorgnis.

550. In ihrer Resolution 48/157 ersuchte mich die Generalversammlung, einen Sachverständigen zu ernennen, mit dem Auftrag, die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder zu untersuchen. Innerhalb des von der Konvention über die Rechte des Kindes vorgegebenen Rahmens und mit Unterstützung des Sekretariats-Zentrums für Menschenrechte und des UNICEF leitete die Sachverständige, Graça Machel, einen weltweiten Forschungs- und Konsultationsprozeß ein, an dem die Regierungen, die Organe der Vereinten Nationen, die Sonder- und die Regionalorganisationen sowie alle Bereiche der Zivilgesellschaft beteiligt waren. In ihrem Schlußbericht setzt sich die Sachverständige mit einem breiten Themenspektrum auseinander, so auch mit der körperlichen und seelischen Gesundung und sozialen Wiedereingliederung von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, dem Phänomen der Kindersoldaten, den Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Mädchen und Frauen, der Notwendigkeit von Bildung in Notstandssituationen sowie Relevanz und Hinlänglichkeit der bestehenden Menschenrechts- und humanitären Normen. Die Sachverständige gibt Empfehlungen zu jedem dieser Gebiete ab. Die Mitgliedstaaten sollten ihrem Bericht und den darin enthaltenen Empfehlungen volle Beachtung schenken, um dafür Sorge zu tragen, daß wirksame Anschlußmaßnahmen getroffen werden.

1. Verfeinerung des Instrumentariums für humanitäre Maßnahmen

551. Das veränderte Umfeld, in dem humanitäre Hilfe gewährt wird, hat die Organisationen und Organe der Vereinten Nationen vor die Notwendigkeit gestellt, die operatIVen Vorgehensweisen ständig neu anzupassen und zu verfeinern und Politiken für die Behandlung neuer Problemstellungen zu erarbeiten, beispielsweise für die Aushandlung des Zugangs zu betroffenen Bevölkerungsgruppen, die Wahrung der Neutralität humanitärer Hilfe, das Problem der Verbreitung von Landminen und die Befriedigung der Bedürfnisse von Binnenvertriebenen.

552. Zusätzlich fordert die Resolution 1995/56 des Wirtschafts- und Sozialrats über die verstärkte Koordinierung humanitärer Hilfe von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten gezielt, daß sie mit den Organisationen der Vereinten Nationen zusammenarbeitet, um Lücken und Unausgewogenheiten in den derzeit geltenden Regelungen aufzuzeigen, mit dem Ziel, die Reaktionskapazität insgesamt zu verbessern. Die Hauptabteilung unter der Leitung von Yasushi Akashi steuert diesen Prozeß, an dessen Abschluß Entscheidungen über Maßnahmen zur Steigerung der Reaktionskapazität stehen werden, welche der Ständige interinstitutionelle Ausschuß treffen wird. Um eine uneingeschränkte Teilhabe an diesem Prozeß und dessen volle Transparenz sicherzustellen, stimmt sich die Hauptabteilung mit den zuständigen Organisationen ab und beruft, wie auch in Resolution 1995/56 vorgesehen, regelmäßig Treffen mit den Mitgliedstaaten ein, um sie über den Stand auf dem laufenden zu halten.

553. Die jüngst durchgeführte große Studie mehrerer Geber über Ruanda zeigt, daß sich die Geber zunehmend um Fragen der Kostenwirksamkeit und der Breitenwirkung humanitärer Hilfsmaßnahmen sorgen. Die humanitären Organisationen haben auf die Verbesserung der bestehenden Überwachungs- und Bewertungsstellen hingearbeitet. Um die Analyse der humanitären Maßnahmen zu verbessern, wird die Hauptabteilung pro Jahr zwei oder drei Studien über die erworbenen Erfahrungen erstellen und sich darin auf Koordinierungsbemühungen der letzten Zeit und auf Sachfragen konzentrieren.

554. Innerhalb der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten ist die Arbeit am Humanitären Frühwarnsystem weitergegangen. Die Datenbank ermöglicht es der Hauptabteilung, die Aufmerksamkeit auf sich abzeichnende Situationen zu lenken, die zu Besorgnis Anlaß geben, und zwar sowohl bei Diskussionen mit humanitären Partnerstellen, einschließlich nichtstaatlicher Organisationen, als auch gegenüber der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze mittels des "Koordinierungsrahmens" dieser drei Hauptabteilungen, durch den seit Dezember 1995 die sekretariatsumfassende Koordinierung der Nothilfeeinsätze und der humanitären Einsätze verbessert werden soll.

555. Die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten baut außerdem auch ein als "Relief Web" bekanntes, internationales globales Netz für Kommunikations- und Informationsdienste auf, das als wichtigste Sammelstelle für Informationen dienen soll, auf die humanitäre Organisationen zurückgreifen können, um ihre Reaktion auf humanitäre Notsituationen zu steuern. Ziel dieses Projekts ist die Einrichtung eines über bestehende Datennetze öffentlich zugänglichen Online-Informationssystems, der Aufbau regionaler Informationszentren, die Informationen über komplexe Notsituationen weiterleiten können, die Förderung gemeinsamer Normen für die Sammlung, Analyse, Integration, den Austausch und die Verbreitung von Informationen sowie die Schaffung eines Warnsystems, das rasche und wirksame humanitäre Maßnahmen gewährleisten soll.

556. In den letzten Jahren hat der Sicherheitsrat zuweilen nichtmilitärische Sanktionen nach Kapitel VII der Charta verhängt. Diese Maßnahmen hatten unbeabsichtigte Auswirkungen auf Teile der Zivilbevölkerung der Zielländer, insbesondere auf die schwächeren Gesellschaftsgruppen. Um die humanitären Auswirkungen dieser Sanktionen zu erhellen, gab der Ständige interinstitutionelle Ausschuß eine Studie in Auftrag, die einen Überblick über diese Frage gab und hervorhob, wie das Spannungsfeld zwischen dem eigentlichen Zweck von Sanktionen als Instrument der Wiederherstellung des Friedens und ihren negatIVen Auswirkungen auf schwächere Gesellschaftsgruppen auf ein Mindestmaß reduziert oder wenigstens abgebaut werden könne. In der Studie wurde unter anderem empfohlen, den humanitären Bedarf von den Sanktionsregelungen auszunehmen, und den Sicherheitsrat vor der Verhängung von Sanktionen über deren wahrscheinliche humanitäre Auswirkungen zu beraten. Der Ständige interinstitutionelle Ausschuß prüfte die Studie und nannte drei Bereiche für Anschlußmaßnahmen, nämlich die Ausklammerung humanitären Bedarfs, die Errichtung eines Mechanismus zur rechtzeitigen Information des Sicherheitsrats über die möglichen Auswirkungen von Sanktionen und die weitere Arbeit an der Entwicklung von Methoden und Indikatoren für die Bewertung der humanitären Auswirkungen von Sanktionen.

557. Wie im letzten Jahresbericht anerkannt wurde, ist das Verhältnis zwischen Soforthilfe und Hilfe bei der Entwicklung, insbesondere in Konfliktsituationen, komplex und bedarf der Bewertung, um sicherzustellen, daß die getroffenen Maßnahmen einander verstärken. Während des vergangenen Jahres wurden beträchtliche Anstrengungen unternommen, um die wirksamsten Möglichkeiten zur Verbindung von Hilfs- und Entwicklungsmaßnahmen mit der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit zu finden. Das Hauptaugenmerk lag auf Wiederaufbauprogrammen in der Konfliktfolgezeit als einer wichtigen Triebfeder des Friedensprozesses. So wird beispielsweise immer deutlicher, daß Wiederaufbauprogramme eine nützliche Komponente von Friedensverhandlungen oder der Erhaltung konfliktfreier Zonen selbst in Zeiten des Konflikts sein können. Bei den Organisationen der Vereinten Nationen herrscht allgemeines Einvernehmen darüber, daß Vorbereitungen für Wiederaufbauprogramme in der Konfliktfolgezeit schon während der Konfliktzeit und sogar inmitten der humanitären Hilfsmaßnahmen anlaufen müssen, um den Übergang zur Entwicklung nicht erheblich und letztendlich möglicherweise auf Kosten des Friedens selbst zu verzögern. Zu Beginn des Jahres 1996 führte der Beratungsausschuß für Programmfragen und operatIVe Fragen eine umfassende Prüfung der Fähigkeit des Systems der Vereinten Nationen durch, die Friedenskonsolidierung durch Wiederaufbaumaßnahmen in der Konfliktfolgezeit zu unterstützen.

558. In ihren Resolutionen 49/139 B und 50/19 unterstützte die Generalversammlung nachdrücklich die "Weißhelm"-InitiatIVe. Die Regierung Argentiniens war bei der Förderung der Umsetzung dieser InitiatIVe sehr aktIV und hat 1 Million US-Dollar auf dem Konto des Freiwilligenprogramms der Vereinten Nationen bereitgestellt und mehrere argentinische Freiwilligenteams als Spezialisten nach Angola, Armenien, Gaza, Haiti und Jamaika entsandt. Die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten hat bei der Durchführung der InitiatIVe mit der Regierung Argentiniens zusammengearbeitet und einen Rahmenentwurf für die Auswahl und die Entsendung von Freiwilligenteams erstellt. Der Ständige interinstitutionelle Ausschuß befaßte sich mit Fragen der Finanzierung und der Entsendung ins Feld, mit dem Ziel, den an humanitären Aktionen Beteiligten Anleitung für den Umgang mit diesem neuen Element der Erbringung humanitärer Hilfsleistungen zu erteilen und Vorgaben für einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung und dem VN-Freiwilligenprogramm zu machen.

559. Das Katastrophenabschätzungs- und Koordinierungsteam der Vereinten Nationen trug dank der Beteiligung der Mitgliedstaaten auch weiterhin zu größerer Transparenz und Wirksamkeit der Abschätzungs- und Koordinierungstätigkeiten der Hauptabteilung bei, sowie zu einer wirksameren Mobilisierung und einem effizienteren Einsatz internationaler Ressourcen für die Katastrophenhilfe. Ende 1995 kamen die Mitglieder des Katastrophenabscfahren in Bevölkerungsprogrammen. Der Fonds erstellte außerdem zahlreiche Positionspapiere und plötzlich eingetretener Notsituationen mobilisiert worden. Um dem Bedarf an einer Koordinierung im Feld gerecht zu werden, wurden Schritte zur Einrichtung eines Programms zur Unterstützung der Koordinierung im Feld unternommen und Verfügungsbereitschaftsabkommen mit den Mitgliedstaaten geschlossen, um Zugang zu technischer und logistischer Unterstützung herzustellen.

560. Was Naturkatastrophen angeht, so konnte die Dynamik der im Mai 1994 in Yokohama (Japan) abgehaltenen Weltkonferenz für Katastrophenvorbeugung erhalten und konzeptionell ausgebaut werden. Die "Strategie von Yokohama für eine sicherere Welt: Leitlinien für Vorbeugung, Vorsorge und Folgenmilderung bei Naturkatastrophen" und insbesondere ihr Aktionsplan sind mithin in eine umfassende und strukturierte Abfolge von sektoralen und sektorübergreifenden AktIVitäten auf allen Ebenen umgesetzt worden. Im März 1996 führte der wissenschaftliche und technische Ausschuß der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung eine Bestandsaufnahme der ersten beiden Jahre des Yokohama-Prozesses durch und erarbeitete Leitlinien und Empfehlungen für die Durchführung der Dekade im allgemeinen und der Strategie und des Aktionsplans von Yokohama im besonderen. Das Hauptgewicht wird dabei auf den Wechselbeziehungen zwischen den Folgen von Naturkatastrophen und einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie auf einer verbesserten Frühwarnung für Natur- und Umweltkatastrophen liegen.

561. Im Verlauf der letzten fünf Jahre hat sich die Tätigkeit des gemeinsamen Ausbildungsprogramms für Katastrophenmanagement der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen auf den Aufbau von Institutionen, den Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen Institutionen und Einzelpersonen, die Erstellung und Verbreitung von Ausbildungsmaterial, die Forschung, die Ausbildung der Ausbilder und auf Workshops konzentriert. Das Programm hat einen Grundbestand an Ausbildungsmaterial erstellt, ein Netzwerk aus sechs regionalen Kooperationsinstitutionen errichtet und einen Stamm von 55 interinstitutionellen Ausbildern aus den Organisationen der Vereinten Nationen geschaffen. Bisher wurden in über 70 Ländern einzelstaatliche oder subregionale Workshops durchgeführt. Im Zeitraum 1995-1996 wurden in Aserbaidschan, Eritrea, Kuba, Madagaskar, Mosambik, Papua-Neuguinea und Zaire einzelstaatliche Workshops und für Mitgliedstaaten der Union des Arabischen Maghreb und der Kommission für den Indischen Ozean subregionale Workshops abgehalten.

562. Im Juni 1995 fanden interinstitutionelle Konsultationen über Aus- und Fortbildung auf humanitärem Gebiet statt, aufgrund welcher die AusbildungsinitiatIVe für komplexe Notfallsituationen ins Leben gerufen wurde. Seither wurden beträchtliche Fortschritte bei der Erstellung von Ausbildungsmaterial über die Koordinierung und Eventualfallplanung für humanitäre Einsätze erzielt, sowie eine gemeinsame Abschätzung des Ausbildungsbedarfs und der Ausbildungsprioritäten vorgenommen.

2. Zusammenarbeit mit regionalen Abmachungen oder Einrichtungen

563. Die Zusammenarbeit bei der Beschaffung, Lagerung und Auslieferung von Hilfsgütern wurde unter dem Grundsatz der Kostenteilung fortgeführt, vor allem bei der gemeinsamen Unterhaltung von Krisenvorräten. Die 1994 mit der WHO beziehungsweise 1995 mit dem WFP unterzeichneten Vereinbarungen über die gemeinschaftliche Nutzung des Lagers der Hauptabteilung für humanitäre Angelegenheiten in Pisa haben dessen Fähigkeit erhöht, im Katastrophenfall rasche und angemessene Hilfe bereitzustellen.

564. Die Hauptabteilung unterstützte gemeinsam mit anderen Organisationen der Vereinten Nationen das Büro für interinstitutionelle Beschaffungsdienste des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen bei der Erstellung eines Kompendiums generischer Spezifikationen von Nothilfegütern. Es wurde abgesprochen, daß die Organisationen der Vereinten Nationen das Büro bei der Pflege und Aktualisierung derjenigen Katalogbereiche unterstützen würden, für die sie zur "Leitstelle" bestimmt worden sind. Die Hauptabteilung ist für den Bereich Telekommunikation verantwortlich.

565. Gemäß Resolution 7 der von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) 1994 in Buenos Aires veranstalteten Weltkonferenz für die Entwicklung des Fernmeldewesens und der von der Bevollmächtigtenkonferenz der ITU 1994 in Kyoto verabschiedeten Resolution 36 sowie der Empfehlung im Bericht des Generalsekretärs an den Wirtschafts- und Sozialrat für das Jahr 1995 beruft die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten regelmäßig die Arbeitsgruppe für Fernmeldeverbindungen in Notsituationen ein und führt deren Sekretariat. Bei beiden von der Arbeitsgruppe bearbeiteten Elementen und dem damit zusammenhängenden Projekt der Hauptabteilung wurden bedeutende Fortschritte erzielt, nämlich bei der Bestimmung eines Koordinierungsmechanismus für die von den Organisationen der Vereinten Nationen und sonstigen Partnern in Notsituationen eingesetzten Fernmeldenetze im Feld und bei der Erstellung eines Entwurfs für ein Internationales Übereinkommen zur Erleichterung von Fernmeldeverbindungen für humanitäre Hilfsmaßnahmen. Abschließende Regelungen betreffend den Koordinierungsmechanismus werden im Sommer 1996 getroffen, und zur gleichen Zeit wird ein konsolidierter Ansatz zur Senkung von Fernmeldegebühren fertiggestellt, von dem erwartet wird, daß er beträchtliche Ersparnisse nach sich ziehen wird.

566. Innerhalb des Rahmens des Projekts der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten über den Einsatz von militärischen und Zivilschutzkapazitäten für die Katastrophenhilfe wurden bestehende Regelungen zur Festigung der Zusammenarbeit zwischen der Hauptabteilung und der NATO, der Westeuropäischen Union und dem Interamerikanischen Verteidigungsrat fortgesetzt. Eine aus Vertretern von 30 Ländern bestehende Arbeitsgruppe stellte ein Feldhandbuch fertig, das die operatIVe Vorausplanung und die Maßnahmen im Rahmen des Krisenmanagements unterstützen soll. Darüber hinaus wurden ein Referenzdokument für die Koordinierung humanitärer Hilfseinsätze aus der Luft und der erste Satz von Ausbildungsmodulen fertiggestellt.

567. Seit Beginn des Jahres 1995 bemüht sich die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten in Abstimmung mit dem Ständigen interinstitutionellen Ausschuß um den möglichst wirksamen Einsatz von militärischen und Zivilschutzkapazitäten zur Unterstützung aller Arten von humanitären Einsätzen. Im März 1996 richtete der Ständige Ausschuß im Zuge dieser Bemühungen innerhalb der Hauptabteilung eine Gruppe für militärische und Zivilschutzkapazitäten ein, die als Dienstleistungszentrum für die Organisationen und Hauptabteilungen der Vereinten Nationen fungieren soll. Die Gruppe tritt nicht an die Stelle der bestehenden Katastrophenhilfemechanismen der Organisationen oder Hauptabteilungen, sondern soll gemeinsame Unterstützungsdienste erbringen, damit ein integriertes Vorgehen in dieser Frage gesichert ist. Das Projekt betreffend militärische und Zivilschutzkapazitäten wird in die Gruppe integriert werden.

568. In Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation und interessierten Organisationen der Vereinten Nationen, internationalen und nationalen Hilfsorganisationen wurde ein Musterabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der Regierung eines Mitgliedstaats über Maßnahmen zur Beschleunigung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Hilfssendungen und Eigentum von Hilfspersonal im Katastrophenfall erarbeitet. Auf dieser Grundlage führt die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten mit den Regierungen Verhandlungen über bilaterale Abkommen betreffend die Anwendung der empfohlenen Maßnahmen.

569. Die Hauptabteilung und das UNEP haben die humanitäre und ökologische Hilfe für Länder, die sich Umweltkatstrophen gegenübersehen, weiter konsolidiert. Eine Gemeinsame Umweltgruppe des UNEP und der Hauptabteilung wurde damit beauftragt, die internationale Umweltkatastrophenhilfe zu verbessern, indem sie als Makler zwischen den betroffenen Ländern und den Geberländern, als Clearingstelle für Informationen und als Schaltstelle für Katastrophenmeldungen und Katastrophenalarm fungiert. Durch diese integrierte Reaktionskapazität kann Ländern internationale Hilfe gewährt werden, die sich ökologischen Notfällen wie dem Ausfließen von Chemikalien oder Öl, Industrieunfällen, Waldbränden und anderen plötzlich auftretenden Notfällen gegenübersehen. Die Gruppe ist bereits Hilfeersuchen folgender Länder nachgekommen: Albanien, Barbados, Chile, Dschibuti, Ecuador, Guyana, Montenegro, Mosambik, Philippinen, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Seychellen, Slowenien, Türkei und Ukraine.

3. Hilfseinsätze

a) Kaukasus

570. Während des Berichtszeitraums wurden bei den politischen Gesprächen zu Fragen im Zusammenhang mit Abchasien/Georgien und der Region Berg-Karabach in Aserbaidschan keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Demzufolge bleibt die Zukunft von über einer Million Flüchtlingen und Binnenvertriebenen weiter ungewiß. Mehr als 900.000 dieser Menschen (250.000 in Armenien, 405.000 in Aserbaidschan und 250.000 in Georgien) erhielten von den Vereinten Nationen Unterstützung.

571. Die Vereinten Nationen und ihre humanitären Partner fuhren mit der Umsetzung ihres zweiten konsolidierten interinstitutionellen Appells zur Deckung humanitärer Bedürfnisse in Armenien, Aserbaidschan und Georgien für den Zeitraum vom 1. April 1995 bis zum 31. März 1996 fort. Zum 29. Dezember 1995 beliefen sich die von der internationalen Gemeinschaft geleisteten Beiträge auf 71 Millionen Dollar oder 60 Prozent der erforderlichen Gesamtsumme. Nach Prüfung des Fehlbetrags wurde im Februar 1996 ein ergänzender Appell erlassen, mit dem 37 Millionen Dollar für humanitäre Maßnahmen während der ersten fünf Monate des Jahres 1996 erbeten wurden.

572. Im Februar und März 1996 führten die Vereinten Nationen, die nichtstaatlichen Organisationen, die internationalen Organisationen und die Regierungen der Geberländer gemeinsam eine Abschätzung des humanitären Bedarfs in der Region durch. Im Anschluß daran beraumte die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten im März in Tiflis eine Tagung an, um die Ergebnisse dieser Abschätzung mit den humanitären Partnern zu diskutieren, so auch mit hohen Amtsträgern aus den Hauptstädten der Geberländer und den Behörden der drei Kaukasusländer. Die Schlußfolgerung der Tagung war, daß alle drei Länder zwar allmählich in die Notstandsfolgezeit einträten, dennoch aber weiterhin humanitäre Hilfe benötigten, um die dringendsten Bedürfnisse der schwächeren Gesellschaftsgruppen, namentlich der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, decken zu können. Folglich baten die Vereinten Nationen im Mai mittels eines konsolidierten interinstitutionellen Beitragsappells um 101 Millionen Dollar für die Deckung humanitärer Bedürfnisse in dem Zeitraum vom 1. Juni 1996 bis zum 31. Mai 1997.

b) Tschernobyl

573. Die Vereinten Nationen sind nach wie vor tief besorgt angesichts des hohen Zolls, den die Katastrophe von Tschernobyl unter der Bevölkerung Belarus', der Russischen Föderation und der Ukraine gefordert hat, und sind dazu entschlossen, weiter Maßnahmen zu treffen, um die Nachwirkungen abzumildern, denen diese Menschen noch immer ausgesetzt sind. Die Katastrophe vom 26. April 1986 war für die drei Länder eine nationale Tragödie. Durch sie wurden mehr als 400.000 Menschen vertrieben, die sozialen Verhältnisse schwer beeinträchtigt und Strahlenverseuchung und körperliche wie auch psychologische Gesundheitsrisiken verursacht, die nach wie vor eine große Zahl von Menschen in Mitleidenschaft ziehen. Die Behörden von Belarus, der Russischen Föderation und der Ukraine wenden selbst beträchtliche Mittel zur Behebung der zahlreichen Katastrophenfolgen auf, doch wird zusätzliche Hilfe, einschließlich konzertierter Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, immer noch dringend benötigt.

574. Die Organisationen des Systems der Vereinten Nationen begannen früh mit der Zusammenarbeit. Über die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten spielen die Vereinten Nationen gemeinsam mit einer Reihe von Ländern, internationalen Organisationen wie der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), der Europäischen Union und der WHO, sowie nichtstaatlichen Organisationen, die in ihrem jeweiligen Fachbereich außerordentliche Hilfsleistungen erbracht haben, nach wie vor eine Schlüsselrolle.

575. Mit ihrer Resolution 50/134 erklärte die Generalversammlung den 26. April 1996 zum Internationalen Tag zum Gedenken an den zehnten Jahrestag des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl. Aus diesem Anlaß veranstalteten die drei betroffenen Länder sowie die IAEO, die WHO und die Europäische Union eine Reihe wichtiger Konferenzen und Tagungen. Die Folgen von Tschernobyl werden auf der internationalen Tagesordnung bleiben. Bedauerlicherweise sind die Mittel des Treuhandfonds der Vereinten Nationen für Tschernobyl nahezu erschöpft, und wenn keine weitere Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft erfolgt, ist es möglich, daß die Bemühungen der Organisation einfach auslaufen werden.

c) Russische Föderation

576. Zu Beginn des Jahres 1995 leiteten die Organisationen der Vereinten Nationen auf Antrag der Regierung der Russischen Föderation ein humanitäres Nothilfeprogramm für etwa 220.000 Menschen in Dagestan, Inguschien und Nordossetien ein, die durch die Kämpfe in Tschetschenien vertrieben worden waren. Für ein von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten koordiniertes humanitäres Programm unter Beteiligung des UNHCR, des Welternährungsprogramms (WFP), des UNICEF, der WHO und der Internationalen Organisation für Wanderung wurden 1995 etwa 24 Millionen Dollar erbeten. Die Reaktion der Geber auf die Appelle von 1995 war sehr positIV und erbrachte 90 Prozent des Bedarfs. So konnten großangelegte Hilfsmaßnahmen in Form von Nahrungsmittelhilfe und Lieferungen von Haushaltsgegenständen und medizinischen Hilfsgütern unterstützt werden.

577. Im April 1996 wurde für etwa 92.000 durch die anhaltenden Kämpfe in Tschetschenien vertriebene Personen ein konsolidierter interinstitutioneller Beitragsappell für ein eingeschränktes humanitäres Programm erlassen. Dieser Appell soll 13 Millionen Dollar für die AktIVitäten des UNHCR, der WHO, des WFP und der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten erbringen und deckt den Zeitraum von Januar bis Dezember 1996 ab, mit Ausnahme der Maßnahmen des WFP, die noch bis Ende März 1997 weiterlaufen werden.

d) Sri Lanka

578. Zum Ende des Jahres 1995 war die Zahl der durch den bewaffneten Konflikt in Sri Lanka Binnenvertriebenen auf etwa 720.000 Menschen gestiegen. Weitere 290.000 Menschen wurden als von dem Konflikt wirtschaftlich betroffen eingestuft. Das Abkommen über die Einstellung der Feindseligkeiten, das am 6. Januar 1995 in Kraft getreten war, scheiterte am 19. April mit dem Angriff auf Militäreinrichtungen der Regierung. Im Oktober 1995 startete die Regierung eine OffensIVe, die zur Einnahme Jaffnas, der Hauptstadt der Nordprovinz, führte und einen Exodus von etwa 400.000 bis 500.000 Menschen hervorrief, von denen viele bereits aus Jaffna vertrieben worden waren und in Fürsorgezentren und provisorisch bei Freunden oder Verwandten in anderen Teilen der Provinz Zuflucht gefunden hatten. Zahlreiche Vertriebene und wirtschaftlich betroffene Menschen sind auch in der Ostprovinz und in den an die Konfliktzonen angrenzenden Gebieten anzutreffen.

579. Das System der Vereinten Nationen ist von der Regierung Sri Lankas nicht formell darum ersucht worden, beschleunigte Hilfsmaßnahmen zu unterstützen, doch sind verschiedene Organisationen gebeten worden, die zuvor unternommenen Maßnahmen weiterzuführen. Das UNHCR hat zurückgekehrte Flüchtlinge und Vertriebene in Fürsorgezentren mit Hilfsgütern versorgt und hat über bestehende Feldbüros in begrenztem Rahmen gemeinwesengestützte Projekte in den vom Konflikt betroffenen Gebieten durchgeführt. Das WFP hat seit 1987 etwa 55.000 Vertriebenen in Fürsorgezentren außerhalb der Konfliktzonen Nahrungsmittelnothilfe gewährt und überwacht aufmerksam die Ernährungslage der neu vertriebenen Menschen in dem Konfliktgebiet. Das UNICEF stellt verschiedene Hilfsgüter zur Verfügung, darunter Einrichtungen für die Wasserver- und -entsorgung, medizinische Ausstattung und Bildungsmaterial, und unterstützt ein gemeinwesengestütztes Programm, um an Traumen leidenden Kindern zu helfen, sowie ein Programm "Erziehung zur Konfliktbeilegung" im Rahmen des Schulsystems.

580. Das UNDP hatte ein Wiederaufbau- und Aussöhnungsprogramm geplant, mußte dessen Durchführung jedoch aufgeben, als der Friedensprozeß scheiterte. Das UNDP gewährt den Bemühungen der Regierung um die Koordinierung der Hilfsmaßnahmen institutionelle Unterstützung. Es wird erwartet, daß die Notstandssituation andauern und sich unter Umständen verschlimmern wird, da der Konflikt weitergeht und die Probleme der Vertreibung noch durch Dürreverhältnisse verschärft werden.

e) Sudan

581. In meinem Bericht vom 22. September 1995 über Nothilfe für Sudan habe ich mich positIV über die Verlängerung der Tätigkeit der Aktion Überlebensbrücke Sudan geäußert, und zwar sowohl was die Spannbreite ihrer technischen AktIVitäten als auch ihre Breitenwirkung zugunsten der bedürftigen Bevölkerung betrifft. In dem Bericht habe ich den verschiedenen Beteiligten meine Anerkennung dafür ausgesprochen, daß sie diese Entwicklungen durch ihre Unterstützung mit ermöglicht haben. Außerdem wurden darin die Hindernisse untersucht, die den Fortschritt noch immer hemmen, unter anderem die Fälle von Entführung und Veruntreuung sowie das Klima der Unsicherheit, das die Tätigkeit der Mitarbeiter humanitärer Organisationen beeinträchtigt, ferner das Ausbleiben von Fortschritten in Richtung auf ein neues Abkommen über den humanitären Zugang, das Fehlen einer angemessenen und fristgerechten Finanzierung der AktIVitäten der Aktion Überlebensbrücke Sudan durch die Geber sowie die nach wie vor bestehende Uneinigkeit über Einsatzmodalitäten, welche die wichtigsten Partner bei diesen AktIVitäten behindert.

582. Seit dem letzten Jahr jedoch waren zunehmende Schwierigkeiten zu verzeichnen, die auf neue Maßnahmen der Regierung Sudans zurückzuführen sind, durch welche der Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen eingeschränkt wird. Diese Aktionen stehen im Widerspruch zu den wiederholt der Generalversammlung gegenüber eingegangenen Verpflichtungen der Regierung, die humanitären Bemühungen der Vereinten Nationen in Sudan zu unterstützen. Gegen Ende November 1995 verhängte die Regierung ein allgemeines Flugverbot für die Aktion Überlebensbrücke Sudan. Diese Beschränkung, die ich in meiner Presseerklärung vom 4. Dezember 1995 öffentlich verurteilt habe, wurde Anfang Dezember aufgehoben; eine Flugverbotszone in den an Uganda angrenzenden Gebieten blieb allerdings bestehen.

583. Mitte 1996 hatte sich die Situation weiter verschlechtert. Nachdem in einer präzedenzlosen Entwicklung Regierungsflugzeuge im Februar Gebiete bombardiert hatten, in denen aktIVe Hilfseinsätze stattfanden, trat ich mit einer Verurteilung dieser Vorfälle an die Öffentlichkeit. Im April 1996 führte der Versuch, neue Verfahren für die Verwaltung der Aktion Überlebensbrücke Sudan einzuführen, zu Verzögerungen bei der Erteilung der für April nachgesuchten Landegenehmigungen durch die Regierung und zu einem temporären Verbot, eine der von der Aktion verwendeten Buffalo-Maschinen einzusetzen. Zusammen mit dem Verbot der Regierung, die Hercules C-130 zu verwenden, ließ dies eine Situation entstehen, in der weniger als 20 Prozent des Nahrungsmittelbedarfs und des Bedarfs an Nichtnahrungsmitteln für diesen Monat gedeckt werden konnten. Im Mai und Juni 1996 behinderten von der Regierung auferlegte Beschränkungen die Bemühungen der Aktion im Südsudan in einem solchen Maße, daß nur 14 Prozent des gesamten Hilfsbedarfs von dem Stützpunkt der Aktion in Nordkenia ausgeliefert werden konnten. Im März und Juli 1996 gab ich Presseerklärungen ab, in denen ich meiner tiefen Besorgnis darüber Ausdruck verlieh, daß die Regierung Sudans Orte im Südsudan bombardierte, in denen die Aktion Überlebensbrücke Sudan HilfsaktIVitäten durchführte. Gesondert erwähnt wurden die Vorfälle in Akuer, Paluer und Maridi.

584. Angesichts der fortdauernden Schwierigkeiten bezüglich der Zugangsfrage gab ich am 15. Juli eine Presseerklärung ab, in der ich die Aufmerksamkeit auf verschiedene von der Regierung Sudans verhängte Beschränkungen lenkte, darunter das seit Juli 1995 bestehende Verbot des Einsatzes bestimmter Luftfahrzeuge der Aktion Überlebensbrücke Sudan, sowie die Tatsache, daß die Regierung den Zugang der Aktion zu Gebieten in den Nuba-Bergen unterband, wo Abschätzungen des humanitären Hilfsbedarfs vorgenommen werden mußten, ferner zu bestimmten Gebieten, die vom Ausbruch der Cholera und anderer schwerer Durchfallerkrankungen betroffen waren, sowie zu Pochalla, einem Gebiet im Südsudan, wo etwa 15.000 Menschen aufgrund beispielloser Überschwemmungen seit der zweiten Junihälfte von Hilfslieferungen abgeschnitten waren. Am 19. Juli verurteilte ich eine Serie von Angriffen auf das Flüchtlingslager Acholi-pii in der Nähe der Stadt Kitgum in Norduganda, bei denen 107 sudanesische Flüchtlinge, in der Hauptsache Frauen und Kinder, auf brutale Weise getötet wurden. Im Rahmen einer ermutigenden Entwicklung wurde der Aktion Überlebensbrücke Sudan im Juli die Erlaubnis erteilt, die C-130-Flüge wieder aufzunehmen, und für Einsätze aus der Luft im August wurden auch die Beschränkungen für die anderen Flugzeugtypen aufgehoben.

585. Gruppen von Rebellen, darunter die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung, begannen im zweiten Quartal 1996 damit, der Aktion Überlebensbrücke Sudan den Zugang zu bestimmten Zielgebieten zu verweigern. Das Verhalten der Rebellen schränkte die Fähigkeit der Aktion weiter ein, den Bedürfnissen der bedrohten Bevölkerungsgruppen in den Konfliktzonen gerecht zu werden. Obgleich die von der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung verhängten Beschränkungen weniger einschneidend waren als die der Regierung, bedeuteten sie doch einen Bruch der auch von der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung mitgetragenen Vereinbarungen mit der Zwischenstaatlichen Behörde für Dürrebekämpfung und Entwicklung vom März und Mai 1994 betreffend die humanitären Hilfsmaßnahmen der Aktion Überlebensbrücke Sudan.

586. Anfang Februar 1996 erließ die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten den konsolidierten interinstitutionellen Beitragsappell der Vereinten Nationen für Sudan für das Jahr 1996, in dem die Organisationen der Vereinten Nationen (FAO, UNDP, UNHCR, UNICEF, WFP, WHO) um die Bereitstellung von 107,6 Millionen Dollar für die Deckung der nach wie vor dringenden humanitären Bedürfnisse von 4,25 Millionen Menschen ersuchten. Leider erreichten die von den Gebern zugesagten Beiträge bis April 1996 nur einen besorgniserregend niedrigen Stand, selbst im Vergleich mit der Mittelausstattung im Jahr 1995, die mit 50,2 Prozent des Gesamtbedarfs deutlich unter derjenigen der vorangegangenen Jahre lag. Diese Situation veranlaßte die Hauptabteilung, im März ein Ersuchen des UNICEF um einen Vorschuß in Höhe von 900.000 Dollar aus dem zentralen revolvierenden Nothilfefonds für die logistische Unterstützung von Tätigkeiten der Aktion Überlebensbrücke Sudan im südlichen Sektor positIV zu bescheiden. Bis Juli 1996 hatte sich die Situation nicht verbessert: nur 20,9 Prozent der insgesamt erbetenen Mittel waren von seiten der Geber eingegangen. Aufgrund dessen wurden viele außerordentlich wichtige AktIVitäten, insbesondere im Südsudan, beschnitten.

587. Beginnend mit der zweiten Hälfte des Jahres 1995 verlautbarte die Regierung Sudans, daß sie es vorziehen würde, wenn die AktIVitäten der Aktion Überlebensbrücke Sudan von Nordkenia auf sudanesisches Hoheitsgebiet verlegt würden. Die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten vertrat der Regierung gegenüber die Haltung, daß die formelle Überprüfung der Aktion den angemessenen Rahmen für die Auseinandersetzung mit Fragen betreffend ihre operatIVe Effizienz und EffektIVität bilde, namentlich was die Ratsamkeit einer Verlegung ihrer Einrichtungen betreffe. Hiervon wurde auch während der Anfangsphasen der Überprüfung ausgegangen, die im November letzten Jahres begonnen hat. Dank der von staatlichen Partnern unter Beweis gestellten Flexibilität und der rechtzeitig einsetzenden finanziellen Unterstützung durch die Gebergemeinschaft wird damit gerechnet, daß im September ein Bericht an die Regierung, die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung, die Geber und die Hilfsorganisationen mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt werden wird, und zwar noch vor den in diesem Monat stattfindenden Treffen mit Gebern in Genf und im Anschluß daran mit der Regierung in Khartum und der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung in Nairobi.

588. Seit Dezember 1992 finden die Bemühungen um die Sicherung eines umfangreichen Zugangs für humanitäre Hilfsmaßnahmen der Aktion Überlebensbrücke Sudan in Form indirekter, von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten organisierter Gespräche zwischen den beteiligten Parteien statt. Die letzte, im Mai 1994 geschlossene Vereinbarung sicherte den Zugang zu einer erheblich größeren Zahl von Orten unter der ausschließlichen Kontrolle einer der jeweiligen Parteien. Weitere Gespräche wurden dennoch für notwendig gehalten, um den Geltungsbereich der Vereinbarung auch auf weitere Orte innerhalb solcher Gebiete auszudehnen, sowie auf Orte, zu deren Erreichung Konvois die Linien der Konfliktparteien überqueren müssen, oder ein Zugang zu Konfliktgebieten notwendig ist. Im April 1996 wurde der Sonderbotschafter der Vereinten Nationen für humanitäre Angelegenheiten in Sudan, Vieri Traxler, ersucht, eine Mission nach Khartum und Nairobi zu unternehmen, um Dreiparteiengespräche zu führen. Diese neue Gesprächsrunde hätte auch eine Überprüfung der im März und Mai 1994 in Nairobi unterzeichneten Vereinbarungen einschließen und auf eine neuerliche Verpflichtung auf die in diesen Vereinbarungen enthaltenen Grundsätze sowie auf eine Bewertung ihrer Umsetzung und eine Untersuchung der Bereiche hinwirken sollen, in denen die bestehenden Vereinbarungen verbessert und verstärkt werden können.

589. Leider wurde eine planmäßige Fortsetzung der Gespräche durch nachfolgende Entwicklungen vereitelt. Zu diesen Entwicklungen zählte erstens die Bildung einer neuen Regierung in Sudan und - noch wichtiger - zweitens die Verschiebung der politischen Allianzen, aufgrund derer ein Friedensübereinkommen zwischen der Regierung und einigen der Führer der Parteien im Süden geschlossen wurde. Unter diesen Umständen wurde es schwierig, alle die Gesprächspartner zu benennen, die von den verschiedenen Parteien mit der nötigen Vertretungsmacht und den entsprechenden Befugnissen ausgestattet worden waren und ohne deren Teilnahme an den Gesprächen keine Ergebnisse erzielt werden konnten. Ein Entwurf für eine Vereinbarung wird derzeit von dem Sonderbotschafter und den Mitarbeitern der Aktion Überlebensbrücke Sudan erarbeitet und sodann der Regierung und anderen Parteien, welche die Aktion als nützliche Gesprächspartner erachtet, als Grundlage für die Wiederaufnahme von Gesprächen unterbreitet.

590. Die Zersplitterung der Bewegungen im Süden hat sich insofern auf die Zusammenarbeit mit der Aktion ausgewirkt, als sie sowohl eine erhöhte Unsicherheit als auch eine zunehmend restriktIVe Sichtweise der Regierung und der Bewegungen im Süden mit sich brachte, was die Anwendung humanitärer Grundsätze angeht. Für die in Sudan tätigen internationalen humanitären Organisationen hat sich dieser allgemeine Trend während der letzten 12 bis 15 Monate unter anderem in einer erhöhten Zahl von Sicherheitsvorfällen sowie darin niedergeschlagen, daß sowohl die Regierung als auch die wichtigsten Gruppen im Süden aggressIVer darauf bestanden haben, die humanitären Hilfsmaßnahmen mit ihren jeweiligen politischen Strategien besser in Einklang zu bringen. Mit dem Andauern des Bürgerkriegs erweist es sich als immer größere Herausforderung, die Parteien auch weiterhin dazu zu bewegen, an einem objektIVen, das heißt unpolitischen Kurs für humanitäre Maßnahmen festzuhalten.

Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen

Demokratische Volksrepublik Korea

591. Die humanitäre Notsituation in der Demokratischen Volksrepublik Korea gibt nach wie vor zu großer Besorgnis Anlaß. Eine ganze Reihe von Organisationen und Programmen der Vereinten Nationen, darunter die FAO, das UNDP, das UNICEF, die WHO und das WFP sowie die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten bemühen sich weiterhin darum, dem Land bei der Deckung seines Nahrungsmittelbedarfs behilflich zu sein.

592. Außerordentlich schwere Regenfälle im Juli und August 1995 verursachten beispiellose Überschwemmungen im Land. Schätzungen der Regierung zufolge beliefen sich die Flutschäden auf 15 Milliarden Dollar, und 5,2 Millionen Menschen waren davon betroffen. Am 25. August erließ die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten im Namen der Regierung einen internationalen Hilfsappell.

593. Anschließend führte die Hauptabteilung vom 29. August bis zum 9. September eine interinstitutionelle Lagebeurteilung durch, in deren Verlauf die am schlimmsten in Mitleidenschaft gezogenen Provinzen (Nord-Pjöngjang, Chagang und Nord-Hwanghae) besucht wurden. Am 5. September erließ die Hauptabteilung einen gemeinsamen Hilfsappell der Vereinten Nationen in Höhe von insgesamt 15,7 Millionen Dollar (er wurde später auf 20,1 Millionen Dollar erhöht), mit dem zunächst vor allem den unmittelbaren Bedürfnissen von 500.000 obdachlos gewordenen Menschen Rechnung getragen werden sollte. Bis zum 16. März belief sich die Gesamtunterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft auf über 30 Millionen Dollar; 9 Millionen davon wurden über den Hilfsappell der Vereinten Nationen geleitet.

594. Im April 1996 ersuchte die Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea die Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten, einen aufgrund der Angaben der VN-Organisationen und in Absprache mit der Regierung konzipierten konsolidierten interinstitutionellen Appell der Vereinten Nationen zu erlassen. Im Rahmen des am 6. Juni erlassenen Appells wurde ein Betrag von insgesamt 43,6 Millionen Dollar für die Gewährung von Nothilfe an die Demokratische Volksrepublik für den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis zum 31. März 1997 erbeten. Der größte Teil dieser Mittel (über 26 Millionen Dollar) soll der Beschaffung von Nahrungsmitteln dienen, die am dringendsten gebraucht werden. Über 10 Millionen Dollar sollen für die Sanierung von anbaufähigem Land aufgewandt werden, das einer der Schlüssel zur Wiederaufnahme einer normalen Nahrungsmittelproduktion ist, und knapp 6 Millionen Dollar wurden für die Wiederherstellung der durch die Überschwemmungen beschädigten oder zerstörten Grundeinrichtungen der Gesundheitsfürsorge erbeten. Die ersten Reaktionen auf diesen Appell waren großzügig: es wurden über 17 Millionen Dollar bereitgestellt.

4. Hilfsmaßnahmen im Nahen Osten (UNRWA)

595. Im Vordergrund der Tätigkeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge in Nahen Osten (UNRWA) - der Organisation der Vereinten Nationen mit der breitesten operatIVen Präsenz im Westjordanland und im Gazastreifen - stand wieder die konstruktIVe Unterstützung des Nahostfriedensprozesses und die Verbesserung der sozioökonomischen Bedingungen der palästinensischen Flüchtlingsgemeinschaft. Das Mandat des Hilfswerks wurde von der Generalversammlung mit ihrer Resolution 50/28 A bis zum 30. Juni 1999 verlängert. Im Januar 1996 bestimmte ich Untergeneralsekretär Peter Hansen zum Generalbeauftragten des Hilfswerks, das seinen Amtssitz in Gaza und in Amman hat.

596. Im Zuge der im Rahmen des Friedensprozesses erzielten weiteren Fortschritte war das Hilfswerk bemüht, seine Beziehungen zur Palästinensischen Behörde zu verstärken und seine Dienste im Westjordanland und im Gazastreifen mit denjenigen der Behörde abzustimmen. Dies geschah auf den Gebieten Bildung, Gesundheit, humanitäre Hilfe und soziale Dienste durch formelle und informelle Koordinierungsmechanismen, Kontakte auf Leitungsebene, gemeinsames Personal, gemeinsame Planung sowie dadurch, daß sich das Hilfswerk, wo immer dies möglich war, die Richtlinien der Behörde zu eigen machte.

597. Das UNRWA gewährte der Behörde auch weiterhin Unterstützung auf Ad-hoc-Basis, insbesondere in Form von technischer Hilfe, durch die Weitergabe von Informationen, den Zugang zu medizinischen Notfalldiensten und die Bereitstellung von Gebäuden und Fahrzeugen. Das Hilfswerk stellte der Behörde außerdem ein nicht bewohntes Flüchtlingslager im Gebiet von Jericho zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützte das UNRWA den palästinensischen Wahlvorgang, indem es unter anderem bei der Eintragung in die Wählerlisten und beim Transport von Wahlmaterial behilflich war und UNRWA-Gebäude für die Stimmabgabe zur Verfügung stellte. Das UNRWA wirkte auch an den Einrichtungen für die Koordinierung der multilateralen Hilfe mit, die dem Büro des Sonderkoordinators der Vereinten Nationen in den besetzten Gebieten angeschlossen sind. Der dem Hilfswerk mit Resolution 49/21 O der Generalversammlung erteilte Auftrag, der palästinensischen Polizei die von den Gebern freiwillig geleisteten Beiträge für Gehälter und andere Anlaufkosten auszuzahlen, lief im Dezember 1995 aus, nachdem im Juli 1995 die letzte Auszahlung erfolgt war.

598. Der Amtssitz des Hilfswerks wurde gemäß dem im Juni 1994 bekanntgegebenen Beschluß des Generalsekretärs und Resolution 49/35 A der Generalversammlung von Wien in das Einsatzgebiet des UNRWA verlegt. Nach einer Reihe erster Maßnahmen zur Verlegung bestimmter Tätigkeiten und Mitarbeiter nach Gaza wurde im Oktober 1995 mit dem Bau eines neuen UNRWA-Amtssitzgebäudes in Gaza begonnen, das im Juli 1996 fertiggestellt wurde, so daß die noch in Wien tätigen Einheiten ebenfalls nach Gaza verlegt werden konnten. Der aus 10 Mitgliedern bestehende Beirat des Hilfswerks sollte sich in Amman neu konstituieren. Die beträchtlichen Behinderungen seiner Tätigkeit im Westjordanland und im Gazastreifen aufgrund der von den israelischen Behörden verhängten Sicherheitsbeschränkungen bereiteten dem Hilfswerk in Anbetracht seiner Amtssitzverlegung besondere Sorge.

599. Das im Oktober 1993 vom Hilfswerk eingeleitete Programm zur Umsetzung des Friedens wurde weiter ausgebaut und soll die Infrastruktur verbessern, die sozioökonomischen Bedingungen stabilisieren und in den fünf Einsatzgebieten des Hilfswerks Arbeitsplätze für die Flüchtlinge schaffen. Bis Juni 1996 waren beim Hilfswerk für dieses Programm insgesamt 192,6 Millionen Dollar an Beitragszusagen und Beiträgen eingegangen. Die im Rahmen dieses Programms finanzierten 276 Projekte erstreckten sich auf den Bau, die Instandhaltung und die Modernisierung von Einrichtungen des Hilfswerks, den Wiederaufbau von Flüchtlingsunterkünften und diesbezügliche Instandsetzungsarbeiten, Verbesserungen der Infrastruktur auf dem Gebiet der Umwelthygiene und den Ausbau des Programms zur Schaffung von Einkommen. Die Arbeiten am Bau und an der Ausstattung des Europäischen Krankenhauses in Gaza, das über 232 Betten verfügen wird, gingen weiter; das Krankenhaus wird voraussichtlich noch vor Ende 1996 fertiggestellt sein. Gegen Ende des Berichtszeitraums wurde vereinbart, daß das Krankenhaus letztlich zu einem festen Bestandteil des Gesundheitssystems der Palästinensischen Behörde werden soll.

600. Im Rahmen seiner regulären Hilfsprogramme leistete das UNRWA 3,3 Millionen beim Hilfswerk registrierten palästinensischen Flüchtlingen in Jordanien, Libanon, der Syrischen Arabischen Republik, im Westjordanland und im Gazastreifen grundlegende Bildungs-, Gesundheits-, humanitäre und soziale Dienste. Im Rahmen des UNRWA-Programms für besondere Härtefälle wurde Flüchtlingshaushalten ohne erwachsenen Mann, der gesundheitlich imstande ist, für den Unterhalt zu sorgen, und ohne ausreichendes sonstiges Einkommen zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse direkte humanitäre Hilfe gewährt. Im Rahmen dieses Programms erhielten 179.178 Flüchtlinge Nahrungsmittelrationen und finanzielle Beihilfen für die medizinische Versorgung und hatten Anspruch auf zusätzliche Unterstützung wie beispielsweise Hilfe beim Wiederaufbau von Unterkünften, Barzuschüsse in Notfällen, ArmutsminderungsinitiatIVen und bevorzugten Zugang zu Ausbildungszentren.

601. An den 637 UNRWA-Schulen wurden im Schuljahr 1995/96 421.854 Schüler vor allem der Grund- und Oberschulebene unterrichtet; an den acht Ausbildungszentren des Hilfswerks standen 5.449 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die 121 Gesundheitszentren und poliklinischen Stationen des Hilfswerks, insbesondere das über 43 Betten verfügende Krankenhaus in Kalkiliya im Westjordanland, behandelten im Laufe des Jahres 6,6 Millionen Patienten. Die Umwelthygienedienste, insbesondere die Abwasser- und Müllbeseitigung, die Abwasserbehandlung und die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser, kamen über 1 Million Flüchtlingen in 59 Lagern zugute. Im Rahmen des vom UNRWA getragenen Frauenprogramms, der Zentren für die Wiederherstellung normaler Verhältnisse in den Gemeinwesen und der Jugendzentren wurden 25.000 Flüchtlingen soziale Dienste geleistet. Das Programm zur Schaffung von Einkommen gewährte 1.640 Unternehmen Kredite in Höhe von 4,4 Millionen Dollar, wobei das Hauptgewicht auf Unternehmen im Gazastreifen lag.

602. Wann immer notwendig und soweit im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, leistete das Hilfswerk auch humanitäre Nothilfe. Um den sozioökonomischen Härten infolge der langen Abriegelung des Westjordanlands und des Gazastreifens durch Israel im Februar 1996 entgegenzuwirken, leitete das Hilfswerk im März ein Notstandsprogramm zur Schaffung von Arbeitsplätzen ein, in dessen Rahmen über 2.500 Personen eine vorübergehende Erwerbstätigkeit geboten wurde. Um den durch die Feindseligkeiten in Südlibanon im April entstandenen humanitären Bedarf zu decken, verteilte das UNRWA mit Unterstützung der Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon im Gebiet von Saida und Sur Gegenstände zur Deckung des Grundbedarfs und Hilfsgüter. In vier Schulen des Hilfswerks wurde darüber hinaus 600 Vertriebenen vorübergehend Unterkunft gewährt. Die Situation der Palästinenser, die die Libysch-Arabische Dschamahirija verlassen mußten und in Lagern an der libysch-ägyptischen Grenze leben, wurde vom UNRWA und vom UNHCR überwacht. Außerdem gewährte das Hilfswerk zwischen Ägypten und dem Gazastreifen gestrandeten Palä 536. Das gemeinsame VN-

603. Die finanzielle Lage des Hilfswerks verschlechterte sich weiter, und 1995 war das dritte aufeinanderfolgende Jahr, in dem ein Haushaltsdefizit ausgewiesen wurde. Der ordentliche Haushalt und der Barmittelhaushalt für Nothilfe des UNRWA beliefen sich für den Zweijahreszeitraum 1994-1995 auf 632 Millionen und für den Zweijahreszeitraum 1996-1997 auf 692 Millionen Dollar, wobei diese Zunahme weitgehend darauf zurückzuführen ist, daß in diesem Betrag eine Rücklage in Höhe von 25,4 Millionen Dollar enthalten ist, die den 22.000 Mitarbeitern im Falle der Liquidation des Hilfswerks als Trennungsentschädigung zu zahlen wären. Das Hilfswerk beendete das Jahr 1995 mit einem Fehlbetrag von 8,4 Millionen Dollar, wodurch sich sein Betriebskapital auf 8,2 Millionen Dollar verringert hat. In diesem Zusammenhang mußte das Hilfswerk ursprünglich 1993 verhängte Sparmaßnahmen in Höhe von etwa 14,5 Millionen Dollar auf das Jahr 1996 verschieben; im Juni 1996 wurden in Anbetracht des für 1996 zu erwartenden beträchtlichen Defizits Sparmaßnahmen in Höhe von weiteren 9 Millionen Dollar getroffen. Abgesehen von dem Defizit im ordentlichen Haushalt des Hilfswerks waren auch in den Sonderhaushalten für die Verlegung des Amtssitzes und für das Europäische Krankenhaus in Gaza Fehlbeträge zu verzeichnen.

F. Schutz und Neuansiedlung von Flüchtlingen

604. Ende 1995 belief sich die Zahl der unter der Obhut des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) stehenden Personen weltweit auf etwa 26,1 Millionen, von denen 13,2 Millionen beziehungsweise etwas mehr als die Hälfte Flüchtlinge waren; bei den übrigen Personen handelte es sich um Rückkehrer (3,4 Millionen), Binnenvertriebene (4,6 Millionen) und andere Personen, die humanitäre Hilfe benötigten (4,8 Millionen). Da keine neuen massenhaften Zuströme von Flüchtlingen zu verzeichnen waren, galt die Tätigkeit des UNHCR unter der Leitung der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Sadako Ogata, während des gesamten Jahres 1995 und Anfang 1996 in erster Linie der Konsolidierung der auf frühere große Notsituationen hin geschaffenen Programme und Einrichtungen, der Weiterverfolgung und Verwirklichung von Dauerlösungen in Form der freiwilligen Rückführung, der Eingliederung am Ort oder der Neuansiedlung und, wo immer die Umstände dies zuließen, der Erarbeitung von PräventIVstrategien.

605. Die Zahl der Flüchtlinge ging im Berichtszeitraum zwar weiter leicht zurück, doch bereiteten die tatsächlichen, potentiellen und vermeintlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Schutz und Hilfe an die Flüchtlinge nach wie vor große Sorge. Viele Regierungen halten nach wie vor am Asyl als einem unverzichtbaren Instrument für den völkerrechtlichen Schutz von Flüchtlingen fest und beweisen, daß sie entschlossen sind, Flüchtlinge in Zusammenarbeit mit dem Amt des Hohen Kommissars aufzunehmen und ihnen eine Bleibe zu geben. Andere hingegen haben Asylsuchenden die Einreise verweigert, sie zwangsweise in ihre Ursprungsländer zurückgeschickt oder die Grundrechte, auf die sie Anspruch haben, eingeschränkt. Dies hat einmal mehr verdeutlicht, wie notwendig es ist, einerseits das Institut des Asyls zu stärken und andererseits weiterhin innovatIVe Vorgehensweisen zu fördern, die dem Schutzbedürfnis der Flüchtlinge und den legitimen Anliegen der Asyl- und Ursprungsländer angemessen Rechnung tragen.

606. Das Amt war wieder bestrebt sicherzustellen, daß die besonderen Bedürfnisse von Flüchtlingsfrauen und Flüchtlingskindern voll berücksichtigt werden. In einer im März 1996 zwischen dem UNHCR und dem UNICEF geschlossenen Vereinbarung wird genau ausgeführt, welchen Bevölkerungsgruppen (Flüchtlinge, Rückkehrer, Binnenvertriebene und in Mitleidenschaft gezogene Bevölkerungsgruppen vor Ort) von den beiden Organisationen Hilfe gewährt wird. In dieser Vereinbarung geht es um die Interessenvertretung, die Aufklärung der Öffentlichkeit und die Erarbeitung von Strategien, insbesondere im Zusammenhang mit der Konvention ü die Rechte des Kindes, sowie um operatIVe AktIVitäten und Wiedereingliederungs- und Normalisierungsmaßnahmen.

607. Das Flüchtlingsamt hat der Koordinierung seiner AktIVitäten mit denjenigen anderer Organisationen der Vereinten Nationen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, insbesondere im Zusammenhang mit Resolution 1995/56 des Wirtschafts- und Sozialrats über die verstärkte Koordinierung der humanitären Nothilfe der Vereinten Nationen. Außerdem nimmt es aktIV an den unter der Ägide der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten und des Ständigen interinstitutionellen Ausschusses parallel durchgeführten interinstitutionellen Konsultationen teil. Im Mittelpunkt der umfassenden Behandlung dieser Resolution im ExekutIVausschuß des UNHCR standen Notfallmaßnahmen, Lösungen sowie PräventIV- und Schutzmaßnahmen.

1. Notfallmaßnahmen

608. 1995 ereigneten sich keine neuen Flüchtlingskatastrophen derselben Größenordnung wie in früheren Jahren, so daß etwas Optimismus aufkam, daß in den internationalen Beziehungen eine Zeit größerer Stabilität anbrechen könnte. Dennoch stellten die weiterbestehenden Notsituationen das Flüchtlingsamt vor die verschiedensten Herausforderungen. In Bosnien und Herzegowina mußte es wieder mit einer ganzen Reihe von Krisen fertigwerden, die im Juli 1995 mit dem Fall der muslimischen Enklaven im Osten und dem erzwungenen Exodus von 36.000 Menschen ihren Höhepunkt fanden. Durch den Zustrom von etwa 200.000 Flüchtlingen aus der kroatischen Krajina-Region in die Bundesrepublik Jugoslawien nahm die Zahl der Vertriebenen im August 1995 sprunghaft zu. Im nördlichen Kaukasus, wo das Amt damit gerechnet hatte, seine Nothilfemaßnahmen zugunsten der aus Tschetschenien (Russische Föderation) vertriebenen Bevölkerung Ende 1995 allmählich auslaufen lassen zu können, kam es infolge neuer Entwicklungen zu einem weiteren Zustrom von Vertriebenen in die benachbarten autonomen Republiken, so daß die humanitären Hilfsmaßnahmen des UNHCR fortgesetzt werden mußten. Das UNHCR griff auch helfend in Krisensituationen in Guinea, in der Vereinigten Republik Tansania und in Uganda ein.

609. Zur Bewältigung dieser Situationen hat das UNHCR den breiten Fächer der von ihm seit 1991 entwickelten Krisenplanungs-, Notstandsvorsorge- und Notfallmaßnahmen konsolidiert. Diese Mechanismen wurden durch Verfügungsbereitschaftsabkommen mit anderen Stellen ergänzt. Gemeinsam mit dem Norwegischen Flüchtlingsrat, dem Dänischen Flüchtlingsrat, dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen und Rädda Barnen (dem schwedischen Kinderhilfswerk) wurden Namenslisten auswärtig verfügbarer Hilfskräfte erstellt. 1995 schloß das UNHCR mit dem Verzeichnis von Ingenieuren für den Katastropheneinsatz (REDR) (Australien) ein neues Notstands-Verfügungsbereitschaftsabkommen, in dessen Rahmen Ingenieure für den Einsatz in Notsituationen bereitgestellt werden sollen.

610. In enger Koordinierung mit der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten hat das UNHCR maßgebliche Fortschritte bei der Zusammenstellung vollständiger Leistungspakete zur Unterstützung von Regierungen bei außergewöhnlichen Notfallmaßnahmen erzielt. Im Rahmen einer ähnlichen InitiatIVe werden Schritte unternommen, die es dem UNHCR ermöglichen sollen, sich ein genaueres Bild von den Ressourcen zu machen, die von den nichtstaatlichen Organisationen in Flüchtlingsnotstandssituationen normalerweise zur Verfügung gestellt werden. Das UNHCR hat mit dem Aufbau einer Datenbank begonnen, zu der die 30 wichtigsten nichtstaatlichen Organisationen Daten beisteuern werden.

611. In den letzten Jahren haben die Auswirkungen der massenhaften Präsenz von Flüchtlingen den Asylländern immer größere Sorge bereitet. Das UNHCR hat Schritte unternommen, die sicherstellen sollen, daß die humanitäre Hilfe in einer Weise gewährt wird, die die Umwelt schont und laufende EntwicklungsinitiatIVen unterstützt und verstärkt. Auf seiner sechsundvierzigsten Tagung im Jahr 1995 hat der ExekutIVausschuß des Programms des Hohen Kommissars eine neue Politik im Hinblick auf die Umwelt beschlossen, die dafür sorgen soll, daß bei allen vom UNHCR zugunsten von Flüchtlingen durchgeführten Hilfseinsätzen Umweltgesichtspunkten umfassender Rechnung getragen wird. Zur Umsetzung dieser Politik wurden neue Umweltrichtlinien erarbeitet.

2. Die Suche nach Lösungen

612. Die freiwillige Rückführung ist nach Auffassung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge die bevorzugte Dauerlösung für Flüchtlingssituationen. Die Entwicklungen in vielen Teilen der Welt geben berechtigten Anlaß zu der Hoffnung, daß die freiwillige Rückkehr für eine große Anzahl von Flüchtlingen in der Welt Wirklichkeit werden könnte. 1995 kehrten über 1 Million Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer zurück, davon etwa 450.000 mit Hilfe des UNHCR, insbesondere nach Afghanistan, Myanmar und Ruanda. Ende des Jahres leistete das Flüchtlingsamt etwa 2,7 Millionen Rückkehrern Hilfe.

613. Nach der Unterzeichnung des Friedensübereinkommens von Dayton im November 1995 sah es so aus, als ob eine Dauerlösung für die Not der 2 Millionen bosnischen Flüchtlinge und Vertriebenen in Sicht sei. Im Rahmen des Allgemeinen Rahmenübereinkommens für den Frieden in Bosnien und Herzegowina wurde das UNHCR zu der Organisation bestimmt, die für die Planung und Durchführung der Repatriierung der zahlreichen Bosnier verantwortlich ist, die inzwischen die Rückkehr ins Auge fassen können. Im März 1996 legte das Amt einen Einsatzplan vor, in dem die Vorbedingungen für die Repatriierung und die für die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen geltenden Grundsätze im einzelnen ausgeführt wurden. Im Juni legte die Hohe Kommissarin der Halbzeitüberprüfungskonferenz des Rates für die Umsetzung des Friedens in Florenz Pläne für internationale Wiederaufbaumaßnahmen in 18 Zielgebieten vor, die es bis zu 165.000 weiteren Personen ermöglichen könnten, in diesem Jahr an ihre im Krieg beschädigten Heimstätten zurückzukehren. Das UNHCR ist jedoch nach wie vor besorgt über das Tempo, mit dem der zivile Teil des Friedensplans durchgeführt wird, und über die Auswirkungen, die dies auf die Repatriierung haben könnte. Über sieben Monate nach der Unterzeichnung des Übereinkommens von Dayton sind erst 70.000 bis 80.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene an ihre Heimstätten zurückgekehrt.

614. Im ostafrikanischen Zwischenseengebiet erwies es sich nach wie vor als weit schwieriger, Dauerlösungen herbeizuführen. Während 750.000 Tutsi-Flüchtlinge aus früheren Fluchtbewegungen und 400.000 später entkommene Hutu-Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt waren, war die Rückführung der verbleibenden 1,7 Millionen Flüchtlinge zum Stillstand gekommen. In den Dreiparteien-Kommissionen für die Rückführung von Flüchtlingen, in denen Ruanda, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge beziehungsweise Burundi, die Vereinigte Republik Tansania oder Zaire vertreten sind, ging es vor allem um die Frage, wie die Repatriierung durch massIVe Aufklärungskampagnen, durch die Verhinderung von Einschüchterungsversuchen und durch Besuche jenseits der Grenze vorangetrieben werden könnte. Der großangelegten Rückführung von ruandischen Flüchtlingen stellten sich jedoch nach wie vor große Hindernisse in den Weg, wie beispielsweise die noch immer vorkommende Einschüchterung der Flüchtlinge in den Lagern, die Zunahme der Spannungen und der Unsicherheit in der Grenzregion und das Fehlen einer umfassenden politischen Lösung. Die eskalierende Gewalt in Burundi war ein weiterer Grund zu ernster Besorgnis. Ende Juli wurden über 12.000 Flüchtlinge nach Ruanda zurückgeschickt. Die weitere Verschlechterung der Lage in Burundi veranlaßte das UNHCR, seine Notfallpläne und Vorsorgemaßnahmen noch mehr voranzutreiben.

615. In Südostasien ging mit dem für Juni 1996 geplanten Abschluß des Umfassenden Aktionsplans zugunsten indochinesischer Flüchtlinge ein Kapitel in der Geschichte einer Flüchtlingssituation zu Ende, die in den siebziger Jahren begonnen hatte. In Nord- und Zentralamerika hat der Ende 1995 gefaßte Beschluß der mexikanischen Behörden, nicht heimkehrwilligen guatemaltekischen Flüchtlingen die Eingliederung in Mexiko zu gestatten, einen neuen Weg zur Lösung des einzigen noch fortbestehenden Flüchtlingsproblems in dieser Region eröffnet.

616. In der Konfliktfolgezeit kommt es häufig zur freiwilligen Rückführung von Flüchtlingen. Nach bruderkriegsartigen Auseinandersetzungen in einer Gemeinschaft ist der Frieden immer labil und bedarf nachhaltiger Unterstützung. Die zeitlich begrenzte Hilfe, die das UNHCR gewährt, um den rückkehrenden Flüchtlingen die soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung zu erleichtern, muß fester Bestandteil einer umfassenderen Wiederaufbau- und Normalisierungsstrategie sein, die den Übergang von den anfänglichen Normalisierungsbemühungen zu einer bestandfähigen Entwicklung gewährleistet. Das UNHCR hat daher seine operatIVen Beziehungen zu anderen Organisationen der Vereinten Nationen und sonstigen Entwicklungspartnern ausgebaut. In Mosambik, wo die freiwillige Rückführung von 1,7 Millionen Flüchtlingen im vergangenen Jahr abgeschlossen wurde, wurden im Laufe einer solchen Zusammenarbeit wichtige Erfahrungen gesammelt. Das UNHCR hat sich mit dem UNDP auf einen Rahmenplan für interinstitutionelle InitiatIVen geeinigt, der den reibungslosen Übergang von der humanitären Hilfe zu einer bestandfähigen menschlichen Entwicklung erleichtern soll. Sowohl in der mit dem UNICEF geschlossenen neuen Vereinbarung als auch in der überarbeiteten Fassung der Vereinbarung von 1994 mit dem Welternährungsprogramm, die zur Zeit erörtert wird, wird besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit gelegt, diese Beziehungen weiter auszubauen. Die Konsultationen mit der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken gehen ebenfalls weiter.

617. Auch Menschenrechtsbelange müssen bei der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit im Mittelpunkt stehen. Das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge hat im Rahmen der umfassenden Einsätze der Vereinten Nationen wie beispielsweise in Bosnien und Herzegowina, El Salvador, Kambodscha und Ruanda mit den Menschenrechtseinrichtungen der Vereinten Nationen zusammengearbeitet, um Menschenrechtsanliegen mit dem Flüchtlingsschutz und der Überwachung der Situation der Rückkehrer zu verknüpfen. Die Zusammenarbeit mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte wurde insbesondere auf der Ebene der Feldeinsätze ausgebaut. 1995 wurde eine Vereinbarung zwischen der UNHCR-Zweigstelle in Ruanda und dem Feldeinsatz auf dem Gebiet der Menschenrechte in Ruanda unterzeichnet, um sicherzustellen, daß sich die Maßnahmen auf dem Gebiet der Überwachung und des Aufbaus von Institutionen stärker ergänzen. Ein weiterer fester Bestandteil des vom UNHCR verfolgten Ansatzes sind ferner die laufenden Kontakte mit den auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen Arbeitsgruppen, Berichterstattern, Sachverständigen und Beobachtern.

3. Verhütung von Flüchtlingskrisen

618. In den letzten Jahren sind verschiedene Faktoren zusammengetroffen, die bewirkt haben, daß die herkömmlichen Ansätze zur Lösung des Flüchtlingsproblems von Grund auf neu überdacht werden. Zu diesen Faktoren gehören beispielsweise die große Belastung, die die in jüngster Zeit aufgetretene Flut von Kriegen im Inneren von Staaten und die komplexen humanitären Notsituationen für die internationalen Hilfsorganisationen bedeuten, die wachsende Besorgnis der Gast- und Geberländer angesichts der finanziellen und sonstigen Kosten, die mit dem Schutz und der Unterstützung von Flüchtlingen auf unbestimmte Zeit verbunden sind, und die zunehmende Erkenntnis, daß Flüchtlingsbewegungen eine ernste Bedrohung der nationalen, regionalen, ja selbst der internationalen Sicherheit darstellen können, insbesondere wenn es sich dabei um Asylländer mit schwachen Volkswirtschaften, fragilen Ökosystemen und einem labilen Gleichgewicht zwischen ethnischen Gruppen handelt.

619. Infolge dieser Entwicklungen hat sich ein neuer internationaler Konsens herausgebildet, wobei erkannt wird, daß das UNHCR aufgrund seines Mandats, sich um Dauerlösungen für das Flüchtlingsproblem zu bemühen, zu Recht daran interessiert ist, durch operatIVe Maßnahmen in den Herkunftsländern zu verhindern, daß Zustände eintreten, die zu Flüchtlingsbewegungen führen. Zu diesen Maßnahmen gehören wichtige Komponenten auf dem Gebiet des Aufbaus von Kapazitäten und Institutionen. Auf seiner sechsundvierzigsten Tagung im Jahre 1995 forderte der ExekutIVausschuß das UNHCR auf, seine AktIVitäten zur Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten in den einzelnen Ländern zu verstärken. Das Flüchtlingsamt hat den Regierungen beim Aufbau von Kapazitäten auf dem Gebiet des Rechtswesens, der Rechtspflege und der Verwaltung nach Bedarf Rat und Hilfe gewährt.

620. Das doppelte Interesse an Lösungen sowie an vorbeugenden Maßnahmen gab den Anstoß zu den Bemühungen, gemeinsam mit interessierten Regierungen und zwischenstaatlichen Organisationen einen umfassenden Ansatz für die Probleme der Flüchtlinge, Rückkehrer, Vertriebenen und anderen Formen der Vertreibung unterworfenen Personen in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und den jeweiligen Nachbarstaaten zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Internationalen Organisation für Wanderung veranstaltete das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge im Mai 1996 eine Regionalkonferenz. Alle 12 GUS-Länder sowie andere interessierte Staaten und zwischenstaatliche Organisationen nahmen an dem Vorbereitungsprozeß und an der Konferenz selbst teil. Die Konferenz billigte ein Aktionsprogramm und einen Rahmenplan für Anschlußmaßnahmen, die darauf abzielen, Migrationsströme einzudämmen und institutionelle Kapazitäten zur Verhütung von Massenvertreibungen aufzubauen.

621. Unter anderem wurde auf der Regionalkonferenz besonders hervorgehoben, wie wichtig es ist, daß im Rahmen der PräventIVstrategien Probleme im Zusammenhang mit der Staatenlosigkeit angesprochen werden. Da das UNHCR erkannt hat, wie wichtig diese Frage in anderen Teilen der Welt ist, hat es auch bei regionalen Gesprächen zur Lösung bestimmter Nationalitätenfragen eine aktIVere Rolle gespielt. Der ExekutIVausschuß verabschiedete 1995 eine Schlußfolgerung über die Verhütung und Verminderung der Staatenlosigkeit und den Schutz Staatenloser. Unter nachdrücklichem Hinweis darauf, daß die Verhütung und Verminderung der Staatenlosigkeit und der Schutz Staatenloser wichtig sind, wenn potentielle Flüchtlingssituationen verhindert werden sollen, ermutigte der Ausschuß das Flüchtlingsamt, seine AktIVitäten im Namen der Staatenlosen fortzuführen und sich insbesondere aktIV für den Beitritt zu den Übereinkommen über die Staatenlosigkeit einzusetzen.

4. Finanzierung der Tätigkeit des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR)

622. 1995 wurden dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge insgesamt 1,3 Milliarden Dollar in Form von freiwilligen Beiträgen für seine Allgemeinen Programme und seine Sonderprogramme zur Verfügung gestellt. Bis zum 22. Juli 1996 waren insgesamt etwa 620,7 Millionen Dollar zur Deckung des veranschlagten Finanzbedarfs der Allgemeinen Programme und derhätzungs- und Koordinierungsteams aus 18 L& Dollar eingegangen.

G. Schutz und Förderung der Menschenrechte

623. Anläßlich der Begehung des fünfzigsten Jahrestages der Vereinten Nationen erklärten die Mitgliedstaaten erneut, daß die Frage der Menschenrechte ein äußerst wichtiger Punkt auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen und der Weltgemeinschaft insgesamt sei. Für die Vereinten Nationen bedeutet dies nicht nur eine große Herausforderung, sondern auch eine große Verantwortung.

1. Tätigkeit des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

624. Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, José Ayala Lasso, hat seine Maßnahmen auf diesem Gebiet weiter ausgebaut und die Bemühungen um die Reform verschiedener Aspekte der Menschenrechts-Einrichtungenen der Vereinten Nationen weiter konsolidiert. 1995 leitete der Hohe Kommissar einen Prozeß der Neugliederung und Umstrukturierung des Arbeitsprogramms des Zentrums für Menschenrechte ein, die es dem Zentrum ermöglichen sollen, seine Ziele wirksam und effizient zu verwirklichen. In der ersten Phase nahm der Mitarbeiterstab des Zentrums eine Analyse vor, an die sich eine mit Unterstützung einer Beratungsfirma durchgeführte Überprüfung seiner derzeitigen Strukturen und Arbeitsmethoden anschloß. Dadurch konnten genauere Vorstellungen darüber entwickelt werden, wie und in welcher Form das Zentrum das Menschenrechtsprogramm in Zukunft unterstützen wird. Diese Erkenntnisse wurden in einen Änderungsplan aufgenommen, der Umstrukturierungsprojekte enthält. Er ist schwerpunktmäßig auf fünf Bereiche einer aus drei Unterabteilungen bestehenden neuen Organisationsstruktur des Zentrums für Menschenrechte ausgerichtet. Dieser Änderungsplan ist Teil eines Berichts, den ich dem Fünften Ausschuß im Juni 1996 vorgelegt habe.

625. Menschenrechtsfragen standen auf der Tagesordnung aller wichtigen weltweiten AktIVitäten und Konferenzen der Vereinten Nationen. Auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen, der Vierten Weltfrauenkonferenz in Beijing und der Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) in Istanbul sorgte der Hohe Kommissar dafür, daß der hohe Standard der bestehenden Menschenrechtsnormen der Vereinten Nationen erhalten bleibt und in den Konferenzergebnissen zum Ausdruck kommt. Außerdem wurde der verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung der Tätigkeiten auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere auf der Feldebene, hoher Vorrang eingeräumt. Der Hohe Kommissar erörterte Menschenrechtsfragen auf den Treffen der Bewegung der nichtgebundenen Länder und mit der Gruppe von sieben großen Industriestaaten sowie mit der Organisation der amerikanischen Staaten, der Organisation der afrikanischen Einheit, dem Verband Südostasiatischer Nationen, der Europäischen Union, der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, der Rio-Gruppe und anderen wichtigen regionalen und subregionalen Foren.

626. In der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien wird die Schaffung und der Ausbau einzelstaatlicher Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte befürwortet. Mehr und mehr Mitgliedstaaten wenden sich inzwischen mit der Bitte um Hilfe an das Zentrum für Menschenrechte. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und Forschungseinrichtungen und Menschenrechtszentren wird ebenfalls aktIV weiterverfolgt.

627. Im November 1996 findet eine Sachverständigentagung statt, auf der analysiert werden soll, wie das Recht auf Entwicklung in die Praxis umgesetzt werden kann, und auf der dem Hohen Kommissar Ratschläge erteilt werden sollen, wie dieses Recht am wirksamsten verwirklicht werden kann. Im Rahmen weiterer AktIVitäten auf diesem Gebiet wurde unter anderem im Juli am Amtssitz der Vereinten Nationen eine Tagung mit den Regionalkommissionen abgehalten. Außerdem fanden Tagungen mit Vertretern der Weltbank und anderer internationaler Finanzinstitutionen statt, die sich mit den Auswirkungen von Wirtschafts- und Entwicklungspolitiken auf die Menschenrechte befaßten.

628. Um die Koordinierung zwischen den verschiedenen Einrichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte zu verstärken, hielt der Hohe Kommissar im September 1995 auf der sechsten Tagung der Vorsitzenden der Vertragsorgane und im Mai 1996 auf der dritten Tagung der Sonderberichterstatter, Sonderbeauftragten, Sachverständigen und Vorsitzenden der Unterabteilung Sonderverfahren und des Programms Beratende Dienste der Menschenrechtskommission eine Rede.

2. Beratende Dienste und technische Zusammenarbeit

629. Im Berichtszeitraum wurden die Programme für Beratende Dienste und technische Zusammenarbeit entsprechend den Anweisungen der Generalversammlung, der Menschenrechtskommission sowie der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien maßgeblich gestärkt. Was die Programmverwaltung anging, wurden mehrere InitiatIVen ergriffen; so erhielten beispielsweise die Mitarbeiter eine Sonderausbildung in der Projektausarbeitung, Projektverwaltung und Projektevaluierung. Unter Heranziehung von Methoden und Verfahren, deren sich andere Organisationen und Programme der Vereinten Nationen bedienen, wurden Richtlinien und Formvorgaben überarbeitet und zur Anwendung gebracht. Das Finanzmanagement des Freiwilligen Fonds für technische Zusammenarbeit, aus dem der größte Teil der im Rahmen des Aktionsprogramms durchgeführten AktIVitäten finanziert wird, wurde durch die Ernennung eines Koordinators des Fonds und die Ausarbeitung von Standardverfahren für die Überwachung der Finanzlage und die Rechnungslegung auf eine solidere Grundlage gestellt.

630. Die Zahl der im Rahmen des Programms gestellten Unterstützungsanträge ist in den letzten Jahren sprunghaft gestiegen, und 1995-1996 bildete in dieser Hinsicht keine Ausnahme. Das Programm verwaltet 71 laufende und anstehende Projekte. Die Tätigkeiten im Rahmen des Programms umfassen die Ausarbeitung und Durchführung einzelstaatlicher Aktionspläne zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte, die Schaffung und Stärkung einzelstaatlicher Menschenrechtseinrichtungen, die Gewährung von Hilfe bei der Einbindung der internationalen Menschenrechtsnormen in die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und die einzelstaatliche Politik, die Stärkung des Justizwesens, die Förderung der Achtung vor den Rechten des Kindes, die Ausbildung von Vertretern verschiedener Berufsgruppen auf dem Gebiet der Menschenrechte (einschließlich Bediensteter der Vereinten Nationen), die Ausbildung in der Berichterstattung im Rahmen von Verträgen sowie die Menschenrechtserziehung, die Aufklärung über die Menschenrechte und die Veröffentlichung von Menschenrechtsinformationen.

631. In den letzten Jahren hat das Zentrum für Menschenrechte in mehreren Ländern eine Feldpräsenz errichtet, um Projekte der technischen Zusammenarbeit und Beratende Dienste durchführen zu können. Im Zeitraum 1995-1996 waren unter anderem die Ortsbüros in Kambodscha, Malawi und in der Mongolei besonders aktIV. Der Einsatz in Kambodscha ist das derzeit umfangreichste technische Kooperationsprogramm auf dem Gebiet der Menschenrechte. Im Februar 1996 unterzeichnete der Hohe Kommissar mit der Regierung Kambodschas eine Vereinbarung über die Durchführung eines auf zwei Jahre befristeten technischen Kooperationsprogramms auf dem Gebiet der Menschenrechte. Außerdem unterhält das Zentrum für Menschenrechte derzeit Ortsbüros in Burundi, in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien (Näheres im folgenden Abschnitt). Die meisten im Rahmen des Programms durchgeführten Projekte sind auf das jeweilige Land zugeschnitten, doch wurden im Berichtszeitraum auch eine Reihe von weltweiten beziehungsweise regionalen AktIVitäten durchgeführt oder bereits bestehende weiter ausgebaut. Dazu gehörten unter anderem weltweite und regionale Ausbildungsprogramme für Militär und Polizei und die Ausbildung von Bediensteten von Vollzugsanstalten in der Region (Lateinamerika und die Karibik), ein weltweites Ausbildungsprogramm für Rechtsanwälte und Richter sowie ein weltweites Programm für Menschenrechtserziehung zur Unterstützung der Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung.

3. Bewältigung von Menschenrechtsaufgaben im Feld

632. In dem Allgemeinen Rahmenübereinkommen über den Frieden in Bosnien und Herzegowina wurden die Parteien verpflichtet sicherzustellen, daß alle ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen in den höchstmöglichen Genuß der international anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten gelangen. Unter anderem wurden der Hohe Kommissar, die Menschenrechtskommission und die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gebeten, die Menschenrechtssituation in Bosnien und Herzegowina genau zu überwachen, insbesondere durch die Einrichtung von Ortsbüros und die ständige Abordnung von Beobachtern, Berichterstattern und anderen in Frage kommenden Personen oder deren Entsendung im Rahmen von Missionen.

633. Auf der im Dezember 1995 in London abgehaltenen Konferenz zur Umsetzung des Friedens legte der Hohe Kommissar dar, daß sich sein Büro beziehungsweise das Zentrum auf dreierlei Art an der Durchführung des Friedensprozesses beteiligen werde: durch die Erstellung und Abhaltung von Ausbildungsprogrammen für das für die Überwachung und andere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Menschenrechten zuständige internationale Personal; durch die Bereitstellung einer begrenzten Anzahl von Menschenrechtssachverständigen zur Unterstützung des für die Umsetzung der zivilen Aspekte des Übereinkommens zuständigen Hohen Beauftragten und durch die weitere Unterstützung der Tätigkeit des Sonderberichterstatters und des Sachverständigen für die Durchführung des Sonderprozesses zur Klärung des Schicksals der im ehemaligen Jugoslawien Vermißten, die beide von der Menschenrechtskommission ernannt werden. Gleichzeitig beschloß der Hohe Kommissar, die bereits bestehende Präsenz im Feld von derzeit 11 Menschenrechtssachverständigen beizubehalten und wenn möglich zu erweitern.

634. Gemäß den Beschlüssen der Menschenrechtskommission ergriff der Hohe Kommissar Maßnahmen zur Schaffung eines Feldeinsatzes für Menschenrechte in Burundi, der Teil der von ihm im Juni 1994 eingeleiteten vorbeugenden Maßnahmen auf dem Gebiet der Menschenrechte ist. Die in Burundi tätigen Beobachter werden sich an den Maßnahmen zur Verhütung und Eingrenzung der Menschenrechtsverletzungen und Gewalttätigkeiten zwischen den ethnischen Gruppen beteiligen. Ihre Aufgabe wird darin bestehen, den Behörden behauptete Verstöße zur Kenntnis zu bringen, Abhilfemaßnahmen zu empfehlen, weitere Entwicklungen zu verfolgen und ganz allgemein in Zusammenarbeit mit allen in Betracht kommenden Akteuren, namentlich den internationalen Organisationen und Programmen sowie den vor Ort tätigen nichtstaatlichen Organisationen zur Herbeiführung eines Klimas des Friedens, des Vertrauens und der Toleranz zwischen allen Teilen der burundischen Bevölkerung beizutragen. Ein erstes Kontingent von fünf Beobachtern traf im April 1996 in Bujumbura ein. Je nachdem, wie sich die Sicherheitsverhältnisse und die politische Situation entwickeln, und vorausgesetzt, daß Mittel zur Verfügung stehen, wird der weitere Einsatz durch weitere Gruppen von Beobachtern verstärkt, zunächst in Bujumbura und soweit möglich allmählich im ganzen Land. Im derzeitigen Stadium ist die Entsendung von bis zu 35 Beobachtern vorgesehen. Vor jedem weiteren Schritt wird das Einverständnis der Regierung eingeholt.

635. Im Oktober 1995 begann das zweite Jahr des Feldeinsatzes für Menschenrechte in Ruanda. Nach dem Abzug der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda im März 1996 ist die Aufgabe der Überwachung und insbesondere der Berichterstattung vor allem im Hinblick auf die Rückkehr von Flüchtlingen aus Zaire noch wichtiger geworden. Vor Ort haben die Mitarbeiter des Einsatzes täglich Kontakt mit örtlichen Justizbeamten, insbesondere Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten. Sie nehmen viele verschiedene Unterstützungsaufgaben wahr, indem sie die materielle Hilfeleistung erleichtern und für die Auslieferung von Hilfsgütern sorgen, bei der Lösung von Menschenrechtsproblemen behilflich sind und Verbindung zu Verwaltungs- und Militärpersonal aufrechterhalten, wann immer es an Zusammenarbeit mangelt.

636. Auf Empfehlung des Sonderberichterstatters für die Menschenrechtssituation in Zaire und im Nachgang zu den darauffolgenden Resolutionen der Menschenrechtskommission ist das Zentrum für Menschenrechte zur Zeit dabei, eine Menschenrechtspräsenz in Zaire zu schaffen, deren Aufgabe es sein wird, die Menschenrechtssituation im ganzen Land zu beobachten und die staatlichen Behörden und die nichtstaatlichen Organisationen in Fragen der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte zu beraten.

637. In seiner Resolution 1036 (1996) vom 12. Januar bekundete der Sicherheitsrat seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ausarbeitung eines konkreten Programms zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte in Abchasien (Georgien), wie in meinem Bericht vom 2. Januar beschrieben, und forderte die abchasischen Behörden auf, bei den diesbezüglichen Bemühungen voll zu kooperieren. Im Februar 1996 entsandte der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte eine Mission nach Tiflis und Suchumi. Diese Mission erarbeitete den Entwurf eines Rahmenplans für ein entsprechendes Programm, in dem die Ziele, Durchführungseinrichtungen, Projekte und AktIVitäten sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen beschrieben werden; inzwischen wird dieser Rahmenplan umgesetzt.

4. AktIVitäten der Menschenrechtskommission und ihrer Nebenorgane

638. Auf der Tagung 1996 der Menschenrechtskommission wurde einmal mehr die zentrale Rolle unterstrichen, die die internationale Gemeinschaft und die Völker der Welt den Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte zugewiesen haben. An den Verfahren der Kommission nahmen über 2.300 Personen teil. Ich hielt auf der Eröffnungssitzung eine Rede, in der ich einige meiner Auffassungen über Demokratie und die Menschenrechte darlegte. Die Kommission befaßt sich mit einem breiten Fächer von Menschenrechtsfragen, von denen einige zu den schwierigsten Fragen gehören, mit denen sich die internationale Gemeinschaft auseinandersetzen muß. Es gibt durchaus Meinungsverschiedenheiten, doch ist es beruhigend festzustellen, daß in diesem Jahr über 90 Prozent der Resolutionen der Kommission im Konsens verabschiedet wurden.

639. Die Kommission ist dabei, neue völkerrechtliche Normen für den Schutz von Kindern und für die Anerkennung und den Schutz autochthoner Bevölkerungsgruppen zu erarbeiten. Außerdem beschäftigt sie sich zur Zeit eingehend mit Rassismus und den Rechten von Minderheiten und bemüht sich sicherzustellen, daß die Rechte der Frau voll und ganz in die Tätigkeit der Vereinten Nationen einbezogen werden. Sie behandelte wieder Berichte über die Menschenrechtssituation in einer Reihe von Ländern und befaßte sich mit Berichten über einzelne Verstöße gegen die Menschenrechte wie willkürliche und summarische Hinrichtungen, Folter und Fälle des Verschwindenlassens von Personen. In diesem Zusammenhang wird jedes Jahr etwa 30 Ländern ein Besuch abgestattet, und es werden den Regierungen in Form von eindringlichen Appellen über 1.500 Fälle von behaupteten schweren Verstößen zur Kenntnis gebracht.

5. Internationales System der Menschenrechtsverträge

640. Das Arbeitsvolumen der Vertragsorgane hat beträchtlich zugenommen, vor allem aufgrund der steigenden Zahl von Ratifikationen und teilweise auch aufgrund ihres größeren Bekanntheitgrades. In den letzten 12 Monaten haben insgesamt 44 Staaten die sieben wichtigsten Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte, darunter auch die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen, ratifiziert, sind ihnen beigetreten oder haben die Staatennachfolge in diese Rechtsakte angetreten. Die Konvention über die Rechte des Kindes zählt inzwischen 187 Vertragsstaaten. Die Zahl der Ratifikationen der Wanderarbeitnehmer-Konvention beziehungsweise der Beitritte zu ihr beläuft sich inzwischen auf 7; damit sie in Kraft tritt, sind weitere 13 Ratifikationen oder Beitritte notwendig.

6. Soziale Gerechtigkeit

641. Bei der Begehung des fünfzigsten Jahrestages der Vereinten Nationen wurde einmal mehr anerkannt, daß soziale

Gerechtigkeit unverzichtbar ist, wenn das Ziel der Charta, die Förderung des sozialen Fortschritts und eines besseren Lebensstandards in größerer Freiheit, verwirklicht werden soll. Es gibt keine krassere Verleugnung der sozialen Gerechtigkeit als extreme Armut und Ausgrenzung. Sowohl in New York

als auch in Genf bin ich mit Familien aus der ganzen Welt zusammengetroffen, die in extremer Armut leben, und habe sie ermutigt, zu den Vereinten Nationen zu kommen und gemeinsam mit uns gegen diese Geißel anzukämpfen.

642. Das Phänomen der extremen Armut war Gegenstand von Untersuchungen und Empfehlungen des Menschenrechtsprogramms, das sich auch mit vielen anderen wichtigen Aspekten der Wahrnehmung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte befaßt. Die Menschenrechtskommission ihrerseits hat durch die im Konsens erfolgte Verabschiedung einer Resolution über die Förderung des Rechts auf Entwicklung Fortschritte in dieser Frage erzielt. Sie hat die Staaten zu einer freiwilligen Berichterstattung aufgefordert und eine eigene Sachverständigengruppe eingesetzt, die eine umfassende Strategie zur Förderung und Verwirklichung des Rechts auf Entwicklung ausarbeiten soll.


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