Bericht des Weltgipfels für soziale Entwicklung: Aktionsprogramm



Kapitel I

Ein förderliches Umfeld für die soziale Entwicklung

Grundlagen und Zielsetzungen

4. Soziale Entwicklung ist untrennbar verbunden mit dem kulturellen, ökologischen, wirtschaftlichen, politischen und geistigen Umfeld, in dem sie sich vollzieht. Sie läßt sich nicht als eine sektorale Initiative verfolgen. Soziale Entwicklung steht außerdem in einem offenkundigen Zusammenhang mit der Entwicklung auf dem Gebiet des Friedens, der Freiheit, der Stabilität und der Sicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene. Die Förderung der sozialen Entwicklung verlangt, daß Wertvorstellungen, Ziele und Prioritäten auf das Wohlergehen aller Menschen und auf die Stärkung und Förderung von Institutionen und Politiken ausgerichtet werden, die diesem Ziel förderlich sind. Die Menschenwürde, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten, Gleichberechtigung, Billigkeit und soziale Gerechtigkeit sind die Grundwerte aller Gesellschaften. Die Verfolgung, die Förderung und der Schutz dieser Werte, neben anderen, verleiht allen Institutionen und jedweder Wahrnehmung öffentlicher Gewalt ihre wesentliche Legitimität und fördert ein Umfeld, bei dem im Mittelpunkt des Strebens nach einer bestandfähigen Entwicklung der Mensch steht. Er hat Anspruch auf ein gesundes und produktives Leben in Harmonie mit der Natur.

5. Die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Welt sind immer enger miteinander verflochten. Handel und Kapitalströme, Wanderungen, wissenschaftliche und technische Neuerungen, die Kommunikation und der kulturelle Austausch lassen eine Weltgemeinschaft entstehen. Diese Weltgemeinschaft ist bedroht durch Umweltzerstörung, schwere Nahrungsmittelkrisen, Epidemien, rassische Diskriminierung jeder Ausprägung, Fremdenfeindlichkeit, verschiedene Formen von Intoleranz, Gewalttätigkeit und Kriminalität sowie durch die Gefahr, ihren Reichtum an kultureller Vielfalt einzubüßen. Die Regierungen sind sich zunehmend darüber im klaren, daß ihre Reaktion auf die sich ändernden Bedingungen und ihr Streben nach einer bestandfähigen Entwicklung und sozialem Fortschritt verstärkte Solidarität erfordern werden, die ihren Ausdruck in geeigneten multilateralen Programmen und einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit findet. Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig, wenn sichergestellt werden soll, daß diejenigen Länder, die Hilfe benötigen, wie die afrikanischen Länder und die am wenigsten entwickelten Länder, aus dem Globalisierungsprozeß Nutzen ziehen können.

6. Wirtschaftliche Tätigkeiten, durch die der einzelne seine Initiative und seine Schaffenskraft zur Entfaltung bringt und der Reichtum der Gemeinwesen gemehrt wird, bilden eine der Grundlagen sozialen Fortschritts. Dieser wird jedoch nicht einfach durch das freie Spiel der Marktkräfte herbeigeführt. Es bedarf staatlicher Maßnahmen, um Marktversagen zu korrigieren, die Marktmechanismen zu ergänzen, die soziale Stabilität zu wahren und ein nationales und internationales Wirtschaftsumfeld zu schaffen, das ein bestandfähiges Wachstum in weltweitem Umfang fördert. Ein solches Wachstum soll Fairneß und soziale Gerechtigkeit, Toleranz, Verantwortlichkeit und Teilhabe fördern.

7. Oberstes Ziel der sozialen Entwicklung ist die Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen. Voraussetzungen dafür sind das Vorhandensein demokratischer Institutionen, die Achtung vor allen Menschenrechten und Grundfreiheiten, vermehrte wirtschaftliche Möglichkeiten auf der Grundlage der Gleichberechtigung, die Rechtsstaatlichkeit, die Förderung der Achtung vor der kulturellen Vielfalt und vor den Rechten von Menschen, die Minderheiten angehören, sowie die aktive Beteiligung der bürgerlichen Gesellschaft. Befähigung zur Selbstbestimmung sowie Partizipation sind unabdingbare Voraussetzungen für Demokratie, Eintracht und soziale Entwicklung. Alle Mitglieder der Gesellschaft sollen die Möglichkeit haben und in der Lage sein, das Recht und die Verantwortung wahrzunehmen, aktiv an den Angelegenheiten der Gemeinschaft, in der sie leben, mitzuwirken. Die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Geschlechter und die volle Teilhabe der Frau an allen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Aktivitäten ist unabdingbar. Die Hindernisse, die den Anteil der Frauen an den Entscheidungsprozessen und ihren Zugang zur Bildung, zu Gesundheitsdiensten und zum Arbeitsmarkt erschweren, müssen beseitigt werden, und zwischen Mann und Frau muß eine gleichberechtigte Partnerschaft hergestellt werden, bei der der Mann im Familienleben volle Verantwortung übernimmt. Das vorherrschende soziale Paradigma der Geschlechter muß geändert werden, um eine neue Generation von Männern und Frauen entstehen zu lassen, die zusammen an der Schaffung einer menschlicheren Weltordnung arbeiten.

8. Ausgehend von diesen Überlegungen werden wir ein förderliches Umfeld für eine bestandfähige Entwicklung fördern, in deren Mittelpunkt der Mensch steht; dieses Umfeld soll gekennzeichnet sein durch:

breit angelegte Teilhabe und Mitwirkung der bürgerlichen Gesellschaft an der Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen, welche das Funktionieren und das Wohl unserer Gesellschaften bestimmen;

breit angelegte Modelle für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige Entwicklung sowie die Einbeziehung von Bevölkerungsfragen in Wirtschafts- und Entwicklungsstrategien, wodurch das Tempo der bestandfähigen Entwicklung und der Armutsbeseitigung beschleunigt und ein Beitrag zur Erreichung der demographischen Ziele und zur Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung geleistet wird;

eine gerechte und nichtdiskriminierende Aufteilung der Wachstumserträge unter den sozialen Gruppen und den Ländern und vermehrten Zugang der in Armut lebenden Menschen zu den Produktionsmitteln;

ein Zusammenspiel der Marktkräfte, das der Effizienz und der sozialen Entwicklung förderlich ist;

eine Politik, die auf die Überwindung der die Gesellschaften spaltenden Ungleichheiten angelegt ist und die den Pluralismus und die Vielfalt achtet;

einen stützenden und stabilen politischen und rechtlichen Rahmen, der die gegenseitig befruchtende Beziehung zwischen Demokratie, Entwicklung und allen Menschenrechten und Grundfreiheiten fördert;

politische und soziale Prozesse, die Ausgrenzung vermeiden und Pluralismus und Vielfalt achten, insbesondere auch die religiöse und kulturelle Vielfalt;

eine bedeutendere Rolle für die Familie, im Einklang mit den Grundsätzen, Zielen und Verpflichtungen der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung, sowie für das Gemeinwesen und die bürgerliche Gesellschaft;

allgemeineren Zugang zu Wissen, Technologie, Bildung, Gesundheitsdiensten und Information;

vermehrte Solidarität, Partnerschaft und Zusammenarbeit auf allen Ebenen;

staatliche Maßnahmen, die die Menschen in die Lage versetzen, während ihres ganzen Lebens gesund und produktiv zu bleiben;

Schutz und Erhaltung der natürlichen Umwelt im Kontext einer bestandfähigen Entwicklung, in deren Mittelpunkt der Mensch steht.

Maßnahmen

A. Schaffung eines günstigen wirtschaftlichen Umfelds auf nationaler und internationaler Ebene

9. Die Förderung breit angelegten nachhaltigen Wirtschaftswachstums und bestandfähiger Entwicklung auf weltweiter Ebene, die einander wechselseitig verstärken, sowie die Steigerung der Produktion, ein nichtdiskriminierendes internationales Handelssystem, das auf multilateralen Regelungen beruht, Beschäftigung und Einkommen als Grundlage für soziale Entwicklung erfordern folgende Maßnahmen:

a) die Förderung eines offenen, fairen, kooperativen und den gegenseitigen Vorteil begünstigenden internationalen wirtschaftlichen Umfelds;

b) die Durchführung von vernünftigen und stabilen makroökonomischen und sektoralen Politiken, die ein breites, nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige und ausgewogene Entwicklung fördern, Arbeitsplätze schaffen und auf die Beseitigung der Armut und den Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten und der Ausgrenzung ausgerichtet sind;

c) die Förderung der unternehmerischen Initiative, produktiver Investitionen und des erweiterten Zugangs aller Menschen, insbesondere der Armen und Benachteiligten, und der am wenigsten entwickelten Länder zu offenen und dynamischen Märkten, im Rahmen eines offenen, fairen, sicheren, nichtdiskriminierenden, berechenbaren, transparenten und multilateral geregelten internationalen Handelssystems, sowie zu Technologien;

d) die vollständige und planmäßige Umsetzung der Schlußakte der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen1;

e) die Unterlassung aller einseitigen Maßnahmen, die mit dem Völkerrecht und der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar sind, die Handelsbeziehungen zwischen den Staaten und die volle Verwirklichung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung behindern und das Wohlergehen der Bevölkerung in den betroffenen Ländern in Frage stellen;

f) die Steigerung der Nahrungsmittelerzeugung durch die bestandfähige Entwicklung des Agrarsektors und die Verbesserung der Marktchancen sowie die Verbesserung des Zugangs von Personen mit niedrigem Einkommen in den Entwicklungsländern zu Nahrungsmitteln als ein Mittel zur Milderung der Armut, zur Beseitigung der Mangelernährung und zur Hebung ihres Lebensstandards;

g) die Förderung der Koordinierung von makroökonomischen Politiken auf nationaler, subregionaler, regionaler und internationaler Ebene zur Begünstigung eines internationalen Finanzsystems, das unter anderem durch größere Stabilität der Finanzmärkte, die Verminderung des Risikos einer Finanzkrise, größere Wechselkursstabilität, die Stabilisierung und langfristige Absenkung der realen Zinssätze und die Verringerung der Unsicherheit der Finanzströme günstigere Voraussetzungen für ein stabiles und nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige Entwicklung schafft;

h) die Schaffung, Stärkung beziehungsweise Wiederherstellung, unter anderem durch den Aufbau von Kapazitäten, wo dies erforderlich ist, der verfügbaren nationalen und internationalen Strukturen, Prozesse und Ressourcen, die eine entsprechende Prüfung und Koordination der Wirtschaftspolitik gewährleisten, mit besonderem Gewicht auf der sozialen Entwicklung;

i) die Förderung und Stärkung des Aufbaus von Kapazitäten in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika und in den am wenigsten entwickelten Ländern, zur Entfaltung sozialer Aktivitäten;

j) die Gewährleistung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer bestandfähigen Entwicklung auf breiter Grundlage, welche die Notwendigkeit des Schutzes der Umwelt und der Interessen der künftigen Generationen berücksichtigen, im Einklang mit der Agenda 212 und den verschiedenen im Gefolge der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Konsens verabschiedeten Vereinbarungen, Übereinkommen und Aktionsprogrammen;

k) die Gewährleistung der angemessenen Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Probleme der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, um diese in die Lage zu versetzen, durch die Durchführung des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern3 ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige Entwicklung unter fairen Bedingungen zu erreichen.

10. Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Aufteilung der Vorteile des globalen Wirtschaftswachstums auf die einzelnen Länder sind folgende Maßnahmen unerläßlich:

a) fortgesetzte Bemühungen um die Verminderung der schweren Schulden- und Schuldendienstlast im Zusammenhang mit den verschiedenen Schuldenarten zahlreicher Entwicklungsländer auf der Grundlage eines gerechten und dauerhaften Ansatzes und je nach Bedarf vorrangige Behandlung des gesamten Schuldenbestands der ärmsten und schwerstverschuldeten Entwicklungsländer, Abbau der Handelsschranken und Förderung eines erweiterten Marktzugangs für alle Länder im Rahmen eines offenen, fairen, sicheren, nichtdiskriminierenden, berechenbaren, transparenten und multilateral geregelten internationalen Handelssystems, sowie des Zugangs zu produktiven Investitionen, Technologien und Know-how;

b) Verstärkung und Verbesserung der technischen und finanziellen Hilfe an die Entwicklungsländer zur Förderung einer bestandfähigen Entwicklung und zur Überwindung der Hindernisse, die sich ihrer vollen und wirksamen Teilhabe an der Weltwirtschaft entgegenstellen;

c) Änderung nicht aufrechterhaltbarer Konsum- und Produktionsweisen, unter Berücksichtigung dessen, daß solche Konsum- und Produktionsweisen, insbesondere in den Industrieländern, die Hauptursache für die fortgesetzte Verschlechterung der globalen Umwelt sind und zu großer Sorge Anlaß geben, da sie Armut und Ungleichgewichte noch verschärfen;

d) Ausarbeitung von Politiken, welche die Entwicklungsländer in die Lage versetzen, aus den erweiterten internationalen Handelsmöglichkeiten im Kontext der vollständigen Umsetzung der Schlußakte der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen Nutzen zu ziehen; und Unterstützung von Ländern, insbesondere in Afrika, die derzeit nicht imstande sind, die Liberalisierung der Weltwirtschaft voll auszunutzen;

e) Unterstützung der Anstrengungen der Entwicklungsländer, insbesondere der stark von Rohstoffexporten abhängigen Entwicklungsländer, zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft.

11. Bei der Unterstützung der Entwicklungsländer, unter vorrangiger Berücksichtigung der Bedürfnisse Afrikas und der am wenigsten entwickelten Länder, sind auf nationaler und internationaler Ebene gegebenenfalls folgende Maßnahmen erforderlich:

a) Durchführung von wirksamen Politiken und Entwicklungsstrategien, die ein günstigeres Klima für die soziale Entwicklung, Handel und Investitionen schaffen, der Erschließung der Humanressourcen Vorrang einräumen und die Weiterentwicklung der demokratischen Institutionen fördern;

b) Unterstützung der afrikanischen und der am wenigsten entwickelten Länder bei ihren Bemühungen um die Schaffung eines förderlichen Umfelds, das ausländische und inländische Direktinvestitionen anzieht, die Spartätigkeit fördert, die Rückkehr von Fluchtkapital begünstigt und die volle Teilnahme des Privatsektors, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen, am Wachstums- und Entwicklungsprozeß sichert;

c) Unterstützung von Wirtschaftsreformen zur Verbesserung des Funktionierens der Rohstoffmärkte sowie von Bemühungen um die Rohstoffdiversifizierung, durch geeignete Mechanismen, bilaterale und multilaterale Finanzierung und technische Zusammenarbeit, einschließlich der Süd-Süd-Zusammenarbeit, sowie durch Handel und Partnerschaft;

d) weitere Unterstützung der Anstrengungen Afrikas und der am wenigsten entwickelten Länder zur Rohstoffdiversifizierung, unter anderem durch die Gewährung technischer und finanzieller Hilfe im Vorbereitungsstadium ihrer Projekte und Programme zur Rohstoffdiversifizierung;

e) Suche nach wirksamen, entwicklungsorientierten und dauerhaften Lösungen für die Probleme der Auslandsverschuldung, durch die sofortige Umsetzung der im Dezember 1994 im Pariser Klub vereinbarten Bedingungen für den Schuldenerlaß, die auch die Schuldenverminderung mit einschließen, namentlich die Annullierung der Schulden und andere Schuldenerleichterungsmaßnahmen; Ersuchen an die internationalen Finanzinstitutionen zur Prüfung innovativer Ansätze, die es ihnen ermöglichen, Ländern mit niedrigem Einkommen und einem hohen Anteil an multilateralen Schulden bei der Erleichterung ihrer Schuldenlast behilflich zu sein; Ausarbeitung von Verfahren zur Schuldenumwandlung zugunsten von Programmen und Projekten der sozialen Entwicklung im Einklang mit den Prioritäten des Gipfels. Diese Maßnahmen sollten die Halbzeitüberprüfung der Neuen Agenda der Vereinten Nationen für die Entwicklung Afrikas in den neunziger Jahren4 und das Aktionsprogramm für die neunziger Jahre zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder5 berücksichtigen und so bald wie möglich durchgeführt werden;

f) Unterstützung der Länder bei der Ausarbeitung der von ihnen beschlossenen Entwicklungsstrategien und partnerschaftliche Zusammenarbeit, um die Durchführung der zur Förderung ihrer Entwicklung ergriffenen Maßnahmen sicherzustellen;

g) Ergreifung geeigneter Maßnahmen im Einklang mit der Schlußakte der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen1, insbesondere dem Beschluß über Maßnahmen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder und dem Beschluß über Maßnahmen im Zusammenhang mit den möglichen nachteiligen Auswirkungen des Reformprogramms auf die am wenigsten entwickelten Länder und die Nettonahrungsmittelimporteure unter den Entwicklungsländern, um diesen Ländern besondere Aufmerksamkeit zu widmen, mit dem Ziel, ihre Teilnahme an dem multilateralen Handelssystem zu erhöhen und etwaige nachteilige Auswirkungen der Umsetzung der Uruguay-Runde abzumildern, unter gleichzeitiger Betonung der Notwendigkeit, die afrikanischen Länder zu unterstützen, damit sie aus den Ergebnissen der Uruguay-Runde vollen Nutzen ziehen können;

h) Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe sowohl insgesamt als auch für soziale Programme, und Verbesserung ihres Nutzeffekts, im Einklang mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Länder und ihrer Fähigkeit, Hilfe zu gewähren, und im Einklang mit den in den internationalen Übereinkünften eingegangenen Verpflichtungen, sowie Anstrengungen im Hinblick auf die möglichst baldige Erreichung des vereinbarten Zielwerts von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe und des Zielwerts von 0,15 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länder.

12. Damit das Wirtschaftswachstum und das Spiel der Marktkräfte die soziale Entwicklung stärker fördern, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

a) Maßnahmen, die allen, insbesondere den Armen und Benachteiligten, einen besseren Zugang zu den Märkten ermöglichen und die Einzelpersonen und Gemeinwesen ermutigen, wirtschaftliche Initiativen zu ergreifen, Innovationen vorzunehmen und in Tätigkeiten zu investieren, die zur sozialen Entwicklung beitragen, bei gleichzeitiger Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer bestandfähigen Entwicklung;

b) die Verbesserung, Ausweitung und Regulierung, je nach Bedarf, des Funktionierens der Märkte mit dem Ziel, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige Entwicklung, Stabilität und langfristige Investitionen, einen fairen Wettbewerb und ethisches Verhalten zu fördern; Beschluß und Durchführung von Politiken, die eine angemessene Verteilung der Wachstumserträge fördern und die grundlegenden sozialen Dienste schützen, unter anderem durch Ergänzung der Marktmechanismen und Milderung etwaiger negativer Effekte der Marktkräfte; sowie Durchführung flankierender Politiken zur Förderung der sozialen Entwicklung, bei gleichzeitigem Abbau protektionistischer Maßnahmen im Einklang mit den Bestimmungen der Schlußakte der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen, und Integration der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung;

c) Einführung einer Politik des offenen Marktzugangs, welche die Hindernisse für den Marktzugang vermindert, die Transparenz der Märkte unter anderem durch besseren Informationszugang fördert und den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten bietet;

d) Verbesserung des Zugangs zu Technologien und technischer Hilfe sowie zu dem entsprechenden Know-how, insbesondere für Mikro-, Klein- und Mittelbetriebe in allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern;

e) Ermutigung der transnationalen und nationalen Unternehmen, bei ihrer Tätigkeit auf die Umwelt Rücksicht zu nehmen, unter Einhaltung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und im Einklang mit den internationalen Vereinbarungen und Übereinkommen sowie unter gebührender Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Auswirkungen ihrer Tätigkeit;

f) Beschluß und Durchführung langfristiger Strategien, die erhebliche und gezielte öffentliche und private Investitionen in die Bauwirtschaft und die Erneuerung der grundlegenden Infrastruktur gewährleisten, die den Armen zugute kommen und Arbeitsplätze schaffen;

g) Gewährleistung erheblicher öffentlicher und privater Investitionen in die Erschließung der Humanressourcen und den Aufbau von Kapazitäten auf dem Gebiet des Gesundheits- und Bildungswesens sowie zur Förderung der Selbstbestimmung und der Partizipation, insbesondere der in Armut lebenden und ausgegrenzten Menschen;

h) Unterstützung und besondere Berücksichtigung der Gründung von Klein- und Kleinstunternehmen, insbesondere in ländlichen Gebieten, sowie von Subsistenzwirtschaften, damit diese gefahrlos zu den größeren wirtschaftlichen Einheiten in Beziehung treten können;

i) Unterstützung der Wirtschaftstätigkeiten der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen, Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und Förderung ihrer Entwicklung sowie Gewährleistung von Bedingungen, die es ihnen ermöglichen, gefahrlos zu den größeren wirtschaftlichen Einheiten in Beziehung zu treten;

j) Unterstützung von Institutionen, Programmen und Systemen, die praktische Informationen zur Förderung des sozialen Fortschritts verbreiten.

13. Um zu gewährleisten, daß das Finanzwesen und andere staatliche Politiken auf die Beseitigung der Armut ausgerichtet sind und keine die Gesellschaft spaltenden Ungleichheiten hervorrufen, ist folgendes erforderlich:

a) der Erlaß von Vorschriften und die Schaffung eines moralischen und ethischen Klimas, das alle Formen der Korruption und der Ausbeutung von Einzelpersonen, Familien und Gruppen verhindert;

b) die Förderung eines fairen Wettbewerbs und ethischen Verantwortungsbewußtseins in der Wirtschaft und die Verbesserung der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens der Regierungen, des Privatsektors und der bürgerlichen Gesellschaft;

c) die Gewährleistung einer Finanz- und Geldpolitik, die im Einklang mit den nationalen Prioritäten und Politiken die Spartätigkeit und langfristige Investitionen in produktive Tätigkeiten fördert;

d) die Erwägung von Maßnahmen zur Behebung von Ungleichheiten infolge der Anhäufung von Reichtum, unter anderem mit Hilfe einer angemessenen Besteuerung, auf nationaler Ebene, sowie zur Verminderung von Ineffizienz und zur Verbesserung der Stabilität auf den Finanzmärkten, im Einklang mit den nationalen Prioritäten und Politiken;

e) die Überprüfung der Aufteilung von Subventionen unter anderem zwischen Industrie und Landwirtschaft, städtischen und ländlichen Gebieten und privatem und öffentlichem Konsum, um sicherzustellen, daß Subventionen den in Armut lebenden Menschen, insbesondere den Angehörigen schwächerer Gesellschaftsgruppen, zugute kommen und daß Ungleichheiten abgebaut werden;

f) die Förderung des Abschlusses internationaler Abkommen, die eine wirksame Lösung von Fragen der Doppelbesteuerung und der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung erlauben, im Einklang mit den Prioritäten und Politiken der betroffenen Staaten, bei gleichzeitiger Gewährleistung einer effizienteren und faireren Steuereinziehung;

g) die Unterstützung der Entwicklungsländer, sofern sie es beantragen, bei der Einführung effizienter und fairer Steuersysteme, durch Stärkung ihrer administrativen Kapazität zur Steuerveranlagung, Steuereinziehung und strafrechtlichen Verfolgung von Steuerhinterziehern, sowie bei der Einführung eines progressiveren Steuersystems;

h) die Unterstützung der Umbruchländer bei der Einführung fairer und wirksamer, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhender Steuersysteme, die zu den in diesen Ländern in Gang befindlichen sozioökonomischen Reformen beitragen.


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