Bericht des Weltgipfels für soziale Entwicklung: Aktionsprogramm



Anlage II

Aktionsprogramm des Weltgipfels für soziale Entwicklung





INHALT

Kapitel Ziffer
Einleitung 1 - 3
I. Ein förderliches Umfeld für die soziale Entwicklung 4 - 17
II. Beseitigung der Armut 18 - 41
III. Breitere Verfügbarkeit produktiver Beschäftigungsmöglichkeiten
und Verminderung der Arbeitslosigkeit
42-65
IV. Soziale Integration 66 - 81
V. Durchführung und Anschlußmaßnahmen 82 - 100




Einleitung

1. Das vorliegende Aktionsprogramm beschreibt in großen Zügen Politiken und Maßnahmen zur Verwirklichung der Grundsätze und zur Erfüllung der Verpflichtungen, die in der vom Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedeten Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung verkündet werden. Der Erfolg wird dabei an den Ergebnissen gemessen werden.

2. Es werden Maßnahmen empfohlen, deren Ziel darin besteht, im Rahmen eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und einer bestandfähigen Entwicklung ein der sozialen Entwicklung förderliches nationales und internationales Klima zu schaffen, die Armut zu beseitigen, mehr produktive Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die Arbeitslosigkeit zu senken und die soziale Integration zu fördern. Alle empfohlenen Maßnahmen sind miteinander verknüpft, entweder was die Anforderungen an ihre Ausgestaltung betrifft, wie das Erfordernis der Mitwirkung aller Betroffenen, oder was ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Aspekte des menschlichen Lebens angeht. Politiken zur Beseitigung der Armut, zum Abbau von Ungleichheiten und zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung müssen die Schaffung von Arbeitsplätzen vorsehen; sie wären außerdem unvollständig und nur begrenzt wirksam, wenn sie nicht gleichzeitig mit Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierung und zur Förderung der Partizipation und harmonischer sozialer Beziehungen zwischen einzelnen Gruppen und Nationen einhergehen. Wenn längerfristige Erfolge erzielt werden sollen, ist es unabdingbar, daß Umwelt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik positiv ineinandergreifen. Das Wohlergehen des Menschen erfordert außerdem die Möglichkeit zur Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, Zugang zu guten Bildungseinrichtungen, zu Gesundheitsfürsorge und anderen grundlegenden öffentlichen Diensten und den Aufbau harmonischer Beziehungen innerhalb der Gemeinwesen. Die soziale Integration, das heißt die Fähigkeit der Menschen, unter voller Achtung der Würde des einzelnen, des Gemeinwohls, des Pluralismus und der Vielfalt, der Gewaltfreiheit und der Solidarität miteinander zu leben, und ihre Fähigkeit, am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben, erstreckt sich auf alle Aspekte der sozialen Entwicklung und auf alle Politiken. Sie erfordert den Schutz des Schwächeren und das Recht, anderer Meinung zu sein und schöpferisch und innovativ tätig zu werden. Sie erfordert ein solides wirtschaftliches Umfeld und eine Kultur der Freiheit und Eigenverantwortlichkeit. Soziale Integration erfordert außerdem die volle Mitwirkung sowohl des Staates als auch der bürgerlichen Gesellschaft.

3. Viele der in dem vorliegenden Aktionsprogramm genannten Probleme wurden eingehender bereits auf früheren Weltkonferenzen behandelt, die sich mit Fragen befaßten, die mit verschiedenen Aspekten der sozialen Entwicklung eng zusammenhängen. Das Programm wurde unter Heranziehung und Berücksichtigung der Verpflichtungen, Grundsätze und Empfehlungen dieser anderen Konferenzen ausgearbeitet und stützt sich außerdem auf die Erfahrungen, die zahlreiche Länder bei der Förderung sozialer Zielsetzungen im Kontext ihrer jeweiligen Situation gemacht haben. Die besondere Bedeutung dieses Aktionsprogramms beruht darin, daß es einen integrierten Ansatz verfolgt und versucht, eine Vielfalt unterschiedlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Armut, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur sozialen Integration zu kohärenten nationalen und internationalen Strategien der sozialen Entwicklung zusammenzufassen. Jedes Land hat das souveräne Recht, die in dem Aktionsprogramm enthaltenen Empfehlungen entsprechend seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften und seinen eigenen Entwicklungsprioritäten, unter voller Achtung der verschiedenen religiösen und ethischen Wertvorstellungen und kulturellen Traditionen seiner Bevölkerung sowie im Einklang mit allen Menschenrechten und Grundfreiheiten umzusetzen. Jedes Land wird seine Maßnahmen außerdem nach Maßgabe seiner jeweiligen Fähigkeiten ergreifen. Bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsprogramms soll auch den Ergebnissen der einschlägigen internationalen Konferenzen gebührend Rechnung getragen werden.


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