Wir verpflichten uns, die soziale Integration zu fördern, indem wir uns für den Aufbau stabiler, sicherer und gerechter Gesellschaften einsetzen, die auf der Förderung und dem Schutz aller Menschenrechte sowie der Nichtdiskriminierung, der Toleranz, der Achtung der Vielfalt, der Chancengleichheit, der Solidarität, der Sicherheit und der Teilhabe aller Menschen, einschließlich schwacher und benachteiligter Gruppen und Personen, beruhen.
Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene
a) die Achtung vor der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus und Vielfalt, Toleranz und Verantwortungsbewußtsein, Gewaltfreiheit und Solidarität fördern, indem wir die Instanzen des Bildungswesens, die Kommunikationsmedien sowie die Gemeinwesen und Organisationen ermutigen, die Bevölkerung über alle Aspekte der sozialen Integration aufzuklären und dafür zu sensibilisieren;
b) Politiken und Strategien ausarbeiten beziehungsweise stärken, die darauf ausgerichtet sind, die Diskriminierung in allen ihren Formen zu beseitigen und die soziale Integration auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der Achtung vor der Menschenwürde herbeizuführen;
c) den Zugang aller Menschen zu Bildung, Informationen, Technologie und Fachwissen fördern, als unabdingbare Mittel zur Verbesserung der Kommunikation und der Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben, und für die Achtung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sorgen;
d) den Schutz und die vollständige Integration von schwachen und benachteiligten Gruppen und Personen in Wirtschaft und Gesellschaft sicherstellen;
e) Maßnahmen ausarbeiten beziehungsweise verstärken, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte von Wanderern, Wanderarbeitnehmern und ihren Familien zu gewährleisten, die in Teilen zahlreicher Gesellschaften immer häufiger vorkommenden rassistischen und fremdenfeindlichen Handlungen zu beseitigen und in allen Gesellschaften größere Harmonie und Toleranz zu fördern;
f) das Recht der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen anerkennen und achten, ihre Identität, ihre Kultur und ihre Interessen zu wahren und weiterzuentwickeln, ihr Streben nach sozialer Gerechtigkeit unterstützen und ein Umfeld schaffen, das es ihnen ermöglicht, am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben ihres Landes teilzuhaben;
g) den sozialen Schutz und die vollständige Integration von Kriegsveteranen, einschließlich der Veteranen und Opfer des Zweiten Weltkriegs und anderer Kriege, in Wirtschaft und Gesellschaft fördern;
h) anerkennen, daß der Beitrag von Menschen aller Altersgruppen zum Aufbau einer harmonischen Gesellschaft gleichermaßen wichtig und unerläßlich ist, alle Menschen zu einem solchen Beitrag ermutigen und in allen Teilen der Gesellschaft den Dialog zwischen den Generationen fördern;
i) die kulturelle, ethnische und religiöse Vielfalt anerkennen und achten und die Rechte von Personen, die nationalen, ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören, fördern und schützen; und Maßnahmen ergreifen, um ihnen die volle Teilhabe an allen Aspekten des politischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und kulturellen Lebens ihrer Gesellschaft und am wirtschaftlichen Fortschritt und der sozialen Entwicklung ihres Landes zu erleichtern;
j) die Gemeinwesen und Gruppen mit gemeinsamen Anliegen besser befähigen, ihre eigenen Organisationen zu bilden und ihre eigenen Mittel zur Entfaltung zu bringen und Politiken im Zusammenhang mit der sozialen Entwicklung vorzuschlagen, namentlich auch durch die Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen;
k) Institutionen stärken, welche die soziale Integration begünstigen, die zentrale Rolle der Familie anerkennen und für sie ein Umfeld schaffen, das ihren Schutz und ihre Unterstützung gewährleistet. In den verschiedenen kulturellen, politischen und sozialen Systemen gibt es unterschiedliche Formen der Familie;
l) uns mit dem Problem der Kriminalität, der Gewalt und der unerlaubten Drogen als Faktoren der sozialen Zerrüttung befassen.
Auf internationaler Ebene werden wir
m) zur Ratifikation, möglichst unter Verzicht auf Vorbehalte, und zur Anwendung der internationalen Rechtsakte sowie zur Einhaltung der international anerkannten Erklärungen ermutigen, welche die Beseitigung der Diskriminierung und die Förderung und den Schutz aller Menschenrechte betreffen;
n) die internationalen Einrichtungen zur Gewährung humanitärer und finanzieller Hilfe an Flüchtlinge und Aufnahmeländer weiter stärken und eine entsprechende Lastenteilung fördern;
o) die internationale Zusammenarbeit und Partnerschaft auf der Grundlage der Gleichberechtigung, der gegenseitigen Achtung und des gegenseitigen Nutzens fördern.
Wir verpflichten uns, die uneingeschränkte Achtung der Menschenwürde zu fördern, die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Männern und Frauen herbeizuführen und die Teilhabe der Frau und die führende Rolle, die sie im politischen, bürgerlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben und bei der Entwicklung einnehmen kann, anzuerkennen und zu fördern.
Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene
a) Änderungen in den Einstellungen, Strukturen, Politiken, Rechtsvorschriften und Praktiken fördern, um alle Hindernisse für die Menschenwürde, die Gleichberechtigung und die Gleichbehandlung in Familie und Gesellschaft zu beseitigen, und die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in ländlichen und städtischen Gebieten und der behinderten Frauen am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben fördern, namentlich auch an der Ausarbeitung, Umsetzung und Weiterverfolgung von staatlichen Politiken und Programmen;
b) Strukturen, Politiken, Ziele und meßbare Einzelziele festlegen, um die ausgewogene und gerechte Vertretung von Männern und Frauen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung zu gewährleisten, umfangreichere Möglichkeiten für die Frauen und die Erhöhung ihrer Unabhängigkeit auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet zu fördern und die Befähigung der Frauen zur Selbstbestimmung zu unterstützen, namentlich mit Hilfe der verschiedenen Frauenorganisationen, insbesondere der Organisationen autochthoner Frauen, der Basisorganisationen und der Organisationen armer Gemeinwesen, gegebenenfalls auch durch positive Diskriminierung und durch Maßnahmen, die sicherstellen, daß bei der Konzeption und Durchführung von Politiken auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet geschlechtsbezogene Gesichtspunkte Berücksichtigung finden;
c) den vollen und gleichberechtigten Zugang der Frauen zu Alphabetisierung, Bildung und Ausbildung ermöglichen und alle Hindernisse beseitigen, die ihnen den Zugang zu Darlehen und anderen Produktivressourcen verwehren und sie daran hindern, auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit dem Mann Eigentum und Grund und Boden zu erwerben, zu besitzen und zu verkaufen;
d) geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß alle Menschen auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Männern und Frauen Zugang zu den Gesundheitsdiensten, einschließlich Diensten auf dem Gebiet der reproduktiven Gesundheit, haben, im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung5;
e) die verbleibenden Beschränkungen des Rechts der Frauen, Grund und Boden zu besitzen, Eigentum zu erben oder Kredite aufzunehmen, beseitigen und das gleiche Recht der Frau auf Arbeit gewährleisten;
f) Politiken sowie Ziele festlegen, die gleichen Status, gleiche Fürsorge und gleiche Chancen für Mädchen fördern, insbesondere auf den Gebieten Gesundheit, Ernährung, Alphabetisierung und Bildung, ausgehend von der Erkenntnis, daß geschlechtliche Diskriminierung bereits in den ersten Lebensphasen beginnt;
g) die gleichberechtigte Partnerschaft von Frauen und Männern in der Familie, in der Gemeinschaft und in der Gesellschaft fördern, die gemeinsame Verantwortung von Männern und Frauen für die Erziehung und Betreuung der Kinder und die Unterstützung älterer Familienmitglieder hervorheben und die gleiche Verantwortung der Männer für eine verantwortliche Elternschaft und ein verantwortliches sexuelles und generatives Verhalten betonen und ihre aktive Anteilnahme in diesen Bereichen fördern;
h) wirksame Maßnahmen ergreifen, insbesondere auch durch den Erlaß und die Durchsetzung von Rechtsvorschriften, und Politiken umsetzen, die darauf gerichtet sind, alle Formen der Diskriminierung, der Ausbeutung, der Mißhandlung und der Gewalttätigkeit gegen Frauen und Mädchen im Einklang mit den einschlägigen internationalen Übereinkünften und Erklärungen zu bekämpfen und zu beseitigen;
i) die uneingeschränkte und gleichberechtigte Ausübung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau fördern und schützen;
j) Politiken und Praktiken einführen beziehungsweise ausbauen, die sicherstellen, daß Frauen ohne Einschränkungen einer bezahlten Arbeit nachgehen und am Arbeitsmarkt teilhaben können, so etwa durch gezielte Förderungsmaßnahmen sowie durch Bildung, Ausbildung, geeigneten arbeitsrechtlichen Schutz und die Bereitstellung von hochwertigen Kinderbetreuungs- und sonstigen Unterstützungsdiensten.
Auf internationaler Ebene werden wir
k) die Menschenrechte der Frau fördern und schützen und für die Ratifikation, möglichst bis zum Jahr 2000 und unter Verzicht auf Vorbehalte, und die Anwendung der Bestimmungen der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau10 und anderer einschlägiger Rechtsakte sowie für die Umsetzung der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau11, der Genfer Erklärung über Frauen in ländlichen Gebieten12 und des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung eintreten;
l) den Vorbereitungsarbeiten für die im September 1995 in Beijing stattfindende Vierte Weltfrauenkonferenz sowie der Umsetzung der Ergebnisse dieser Konferenz und entsprechenden Anschlußmaßnahmen gezielte Aufmerksamkeit widmen;
m) die internationale Zusammenarbeit mit dem Ziel fördern, den Entwicklungsländern auf Antrag bei ihren Bemühungen um die Herbeiführung von Gleichberechtigung und Gleichstellung und der Befähigung der Frauen zur Selbstbestimmung behilflich zu sein;
n) geeignete Mittel finden, um den vollen Umfang der von Frauen geleisteten Arbeit und alle ihre Beiträge zur Volkswirtschaft, namentlich auch ihre Beiträge auf dem Gebiet der unbezahlten Arbeit und im Haushalt, anzuerkennen und sichtbar zu machen.
Wir verpflichten uns, die Ziele des allgemeinen und gerechten Zugangs zu einer guten Bildung, des höchsten erreichbaren körperlichen und geistigen Gesundheitszustands und des Zugangs aller Menschen zur gesundheitlichen Grundversorgung zu fördern und zu verwirklichen, indem wir besondere Anstrengungen unternehmen werden, um Ungleichheiten im Hinblick auf soziale Verhältnisse zu beheben, ohne Unterschied nach Rasse, nationaler Herkunft, Geschlecht, Alter oder Behinderung; unsere gemeinsame Kultur wie auch unsere jeweilige kulturelle Eigenart zu achten und zu fördern; danach zu trachten, die Rolle der Kultur in der Entwicklung zu stärken; die unabdingbaren Grundlagen für eine bestandfähige Entwicklung, in deren Mittelpunkt der Mensch steht, zu erhalten; und zur vollen Erschließung der Humanressourcen und zur sozialen Entwicklung beizutragen. Das Ziel dieser Aktivitäten besteht darin, die Armut zu beseitigen, eine produktive Vollbeschäftigung zu fördern und die soziale Integration zu begünstigen.
Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene
a) termingebundene einzelstaatliche Strategien für die Beseitigung des Analphabetentums und den allgemeinen Zugang zur Grundbildung in allen Gemeinwesen ausarbeiten und stärken, was auch die Früherziehung, den Grundschulunterricht und den Unterricht von Analphabeten mit einschließt, insbesondere, soweit möglich, Strategien für die Einführung nationaler Sprachen in das Bildungssystem und die Unterstützung der verschiedenen Formen der außerschulischen Bildung, mit dem Ziel, den bestmöglichen Bildungsstand zu erreichen;
b) die ständige Weiterbildung betonen, indem wir uns um eine Verbesserung der Qualität der Bildung bemühen, um sicherzustellen, daß Menschen aller Altersgruppen über die nützlichen Kenntnisse, die logische Denkfähigkeit, die Fertigkeiten und die ethischen und sozialen Wertvorstellungen verfügen, die sie benötigen, um in Gesundheit und Würde ihre Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen und uneingeschränkt am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungsprozeß teilhaben zu können. In dieser Hinsicht sind Frauen und Mädchen als vordringliche Zielgruppe zu betrachten;
c) sicherstellen, daß Kinder, insbesondere Mädchen, in den Genuß ihrer Rechte kommen, und die Wahrnehmung dieser Rechte fördern, indem wir ihnen den Zugang zu Bildung, ausreichender Ernährung und Gesundheitsfürsorge ermöglichen, in Übereinstimmung mit der Konvention über die Rechte des Kindes13, und indem wir die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eltern und anderer für die Kinder gesetzlich verantwortlicher Personen anerkennen;
d) durch geeignete Fördermaßnahmen allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zum Schulbesuch und zum Abschluß einer Schulbildung geben und die Diskrepanz zwischen Jungen und Mädchen im Grundschul-, Sekundarschul-, Fachschul- und Hochschulunterricht beseitigen;
e) sicherstellen, daß Mädchen und Frauen vollen und gleichberechtigten Zugang zur Bildung haben, indem wir anerkennen, daß Investitionen in die Ausbildung von Frauen der Schlüssel zur Herbeiführung von sozialer Gleichheit, höherer Produktivität und sozialem Nutzen sind, was die Gesundheit, eine niedrigere Säuglingssterblichkeit und die geringere Notwendigkeit einer hohen Fruchtbarkeit betrifft;
f) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen auf allen Ebenen gleiche Bildungschancen in einem integrativen Umfeld gewährleisten, unter voller Berücksichtigung der individuellen Unterschiede und Gegebenheiten;
g) das Recht der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen auf Bildung in einer Art und Weise anerkennen und unterstützen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse, Bestrebungen und Kulturen eingeht, und ihren uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsfürsorge sicherstellen;
h) besondere Bildungspolitiken ausarbeiten, unter Berücksichtigung geschlechtsbezogener Gesichtspunkte, und geeignete Mechanismen auf allen Ebenen der Gesellschaft schaffen, um die Umwandlung der weltweit verfügbaren allgemeinen und spezifischen Informationen in Wissen und die Umwandlung dieses Wissens in Kreativität, eine größere Produktivkapazität und eine aktivere Mitwirkung in der Gesellschaft zu beschleunigen;
i) die Verknüpfungen zwischen Arbeitsmarkt und Bildungspolitiken stärken, indem wir uns darüber klar werden, daß Bildung und Fachausbildung wichtige Elemente bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung in unseren Gesellschaften sind, und in allen Plänen für die soziale Entwicklung die Rolle der Hochschulbildung und der wissenschaftlichen Forschung hervorheben;
j) breit angelegte Unterrichtsprogramme ausarbeiten, die die Achtung vor allen Menschenrechten und Grundfreiheiten, namentlich dem Recht auf Entwicklung, fördern und stärken, die Werte der Toleranz, der Verantwortung und der Achtung vor der Vielfalt und den Rechten anderer fördern und für die Unterweisung in der friedlichen Beilegung von Konflikten sorgen, in Anerkennung der Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung (1995-2005)14;
k) den Schwerpunkt auf den Erwerb von Wissen und die Ergebnisse der Bildung legen, das Lernumfeld verbessern und die Partnerschaften zwischen Regierungen, nichtstaatlichen Organisationen, dem Privatsektor, örtlichen Gemeinwesen, religiösen Gruppen und Familien stärken, damit das Ziel der Bildung für alle erreicht wird;
l) als eine der Voraussetzungen für soziale Entwicklung auf Schul- und Gemeinwesenebene angesiedelte Gesundheitserziehungsprogramme für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unter besonderer Berücksichtigung von Mädchen und Frauen, über ein breites Spektrum von Gesundheitsfragen schaffen beziehungsweise stärken, unter Anerkennung der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eltern und anderer für die Kinder gesetzlich verantwortlicher Personen, in Übereinstimmung mit der Konvention über die Rechte des Kindes;
m) beschleunigte Anstrengungen unternehmen, damit die Ziele der einzelstaatlichen Strategien zur Gewährleistung der Gesundheit aller Menschen auf der Grundlage der Gleichheit und der sozialen Gerechtigkeit im Sinne der Erklärung von Alma-Ata über gesundheitliche Grundversorgung15 erreicht werden, indem wir länderspezifische Aktionspläne oder -programme ausarbeiten beziehungsweise aktualisieren, um den allgemeinen nichtdiskriminierenden Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdiensten, namentlich auch zur Abwasserbeseitigung und zu sauberem Trinkwasser, sicherzustellen, die Gesundheit zu schützen und Ernährungsaufklärungs- und Gesundheitsvorsorgeprogramme zu fördern;
n) sicherzustellen trachten, daß Behinderte Zugang zu Rehabilitations- und anderen Diensten haben, die ihnen eine selbständige Lebensführung ermöglichen, sowie zu technischen Hilfen, damit sie ein Höchstmaß an Wohlergehen, Unabhängigkeit und voller Teilhabe an der Gesellschaft erreichen können;
o) ein integriertes und sektorübergreifendes Vorgehen sicherstellen, damit im Rahmen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Schutz und die Förderung der Gesundheit aller Menschen gewährleistet ist, unter Berücksichtigung der gesundheitsbezogenen Dimensionen von Politiken in allen Sektoren;
p) bestrebt sein, die vom Weltkindergipfel, der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung und der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung gesetzten Ziele auf dem Gebiet der Mütter- und Kindergesundheitsfürsorge zu erreichen, insbesondere das Ziel der Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit;
q) die einzelstaatlichen Maßnahmen zur wirksameren Bewältigung der zunehmenden HIV/Aids-Pandemie verstärken, indem wir die erforderlichen Aufklärungs- und Verhütungsdienste bereitstellen, dafür sorgen, daß für HIV-Infizierte und Aidskranke geeignete Betreuungs- und Unterstützungsdienste zur Verfügung stehen und ihnen zugänglich sind, und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um jede Form der Diskriminierung und Isolierung dieser Personen zu beseitigen;
r) in allen Bildungs- und Gesundheitspolitiken und -programmen das Umweltbewußtsein fördern, namentlich auch das Bewußtsein für nicht aufrechterhaltbare Konsum- und Produktionsweisen.
Auf internationaler Ebene werden wir
s) sicherzustellen trachten, daß die internationalen Organisationen, insbesondere die internationalen Finanzinstitutionen, diese Ziele unterstützen, indem sie sie gegebenenfalls in ihre Grundsatzprogramme und Aktivitäten einbeziehen. Dies soll durch eine neubelebte bilaterale und regionale Zusammenarbeit ergänzt werden;
t) die Wichtigkeit der kulturellen Dimension der Entwicklung anerkennen, um die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und die Achtung unseres gemeinsamen menschlichen Kulturerbes zu gewährleisten. Kreativität ist anzuerkennen und zu fördern;
u) die mit der Förderung der Bildung, der Kultur und der Gesundheit befaßten Sonderorganisationen, namentlich die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur und die Weltgesundheitsorganisation, sowie die anderen damit befaßten Organisationen ersuchen, größeres Schwergewicht auf die Hauptziele der Armutsbeseitigung, der Förderung der produktiven Vollbeschäftigung und der Förderung der sozialen Integration zu legen;
v) die zwischenstaatlichen Organisationen stärken, die verschiedene Bildungsformen zur Kulturförderung einsetzen; durch Bildungseinrichtungen und die Kommunikationsmedien Informationen verbreiten; zu einem breiteren Einsatz von Technologien beitragen sowie die fachliche und berufliche Ausbildung und die wissenschaftliche Forschung fördern;
w) energischere, besser koordinierte weltweite Kampagnen zur Bekämpfung von bedeutenden Krankheiten, die viele Menschenleben fordern, unterstützen, wie beispielsweise Malaria, Tuberkulose, Cholera, Typhus und HIV/Aids, und in diesem Zusammenhang auch weiterhin das gemeinsame und gemeinsam getragene HIV/Aids-Programm der Vereinten Nationen16 unterstützen;
x) unser Wissen, unsere Erfahrungen und unseren Sachverstand auf dem Gebiet der Konzeption und Durchführung wirksamer Aufklärungs-, Ausbildungs- und Gesundheitsprogramme und -politiken, namentlich auch von Aufklärungsprogrammen über Drogenmißbrauch, Vorbeugungs- und Rehabilitationsprogrammen, weitergeben und die diesbezügliche Kreativität steigern, beispielsweise durch die Förderung des Technologietransfers, was unter anderem zum Aufbau von einheimischen Kapazitäten führen wird;
y) die internationale Unterstützung von Bildungs- und Gesundheitsprogrammen verstärken und koordinieren, die auf der Achtung vor der Menschenwürde beruhen und den Schwerpunkt auf den Schutz aller Frauen und Kinder legen, insbesondere den Schutz vor Ausbeutung, Menschenhandel und schädlichen Praktiken wie Kinderprostitution, weibliche Beschneidung und Kinderehen.
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