Beschluß Nr. | Titel | Punkt |
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S-19/11 | Ernennung der Mitglieder des Vollmachtenprüfungsausschusses (A/S-19/PV.1) | 3 a) |
S-19/12 | Wahl des Präsidenten der Generalversammlung (A/S-19/PV.1) | 4 |
S-19/13 | Wahl der Vorsitzenden der Hauptausschüsse (A/S-19/PV.1) | 6 |
S-19/14 | Wahl der Vizepräsidenten der Generalversammlung (A/S-19/PV.1) | 6 |
S-19/15 | Wahl der Amtsträger des Ad-hoc-Plenarausschusses der neunzehnten Sondertagung (A/S-19/PV.1) | 6 |
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S-19/21 | Ablauf der Tagung (A/S-19/PV.1) | 6 |
S-19/22 | Annahme der Tagesordnung (A/S-19/PV.1) | 7 |
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß der nach
Regel 28 der Geschäftsordnung der Versammlung eingesetzte Vollmachtenprüfungsausschuß für
die neunzehnte Sondertagung die gleiche Zusammensetzung haben würde wie der
Vollmachtenprüfungsausschuß für die einundfünfzigste Tagung.
Somit gehörten dem Ausschuß die folgenden Mitgliedstaaten an CHINA, die DOMINIKANISCHE REPUBLIK, GABUN, NIEDERLANDE, PARAGUAY, PHILIPPINEN, die RUSSISCHE FÖDERATION, SIERRA LEONE und die VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß Ismail
RAZALI (Malaysia), der Präsident der einundfünfzigsten Tagung der Versammlung, dieses Amt
auch auf der neunzehnten Sondertagung wahrnehmen sollte.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß die
Vorsitzenden der Hauptausschüsse der einundfünfzigsten Tagung dieses Amt auch auf der
neunzehnten Sondertagung wahrnehmen sollten.
Folgende Personen wurden somit zu Vorsitzenden der Hauptausschüsse gewählt:
Erster Ausschuß: Alyaksandr SYCHOU (Belarus)
Ausschuß für besondere politische Fragen und
Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß):
Alounkèo KITTIKHOUN
(Laotische Volksdemokratische Republik)
Zweiter Ausschuß: Arjan HAMBURGER
(Niederlande)
Dritter Ausschuß: Patricia ESPINOSA (Mexiko)
Sechster Ausschuß: Ramón ESCOVAR-SALOM
(Venezuela)
Auf derselben Sitzung wurde die Generalversammlung unterrichtet, daß in Abwesenheit des Vorsitzenden des Fünften Ausschusses Syed Rafiqul ALOM (Bangladesch), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, für die Dauer der Sondertagung das Amt des Vorsitzenden des Ausschusses wahrnehmen würde.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß die
Vizepräsidenten der einundfünfzigsten Tagung dieses Amt auch auf der neunzehnten
Sondertagung wahrnehmen sollten.
Somit wurden die Vertreter der folgenden einundzwanzig Mitgliedstaaten zu Vizepräsidenten der Generalversammlung gewählt: ANDORRA, ANGOLA, BAHAMas, BURUNDI, CHINA, FRANKREICH, GHANA, HONDURas, LETTLAND, LIBYISCH-ARABISCHE DSCHAMAHIRIJA, NIGER, PAKISTAN, PARAGUAY, PHILIPPINEN, RUSSISCHE FÖDERATION, SUDAN, TÜRKEI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA und ZYPERN.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 wählte die Generalversammlung den Vorsitzenden
des Ad-hoc-Plenarausschusses der neunzehnten Sondertagung.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung, daß der Vorsitzende des Ad-hoc-Plenarausschusses dem Präsidialausschuß der neunzehnten Sondertagung angehören sollte.
Auf seiner 1. Sitzung am 23. Juni 1997 wählte der Ad-hoc-Plenarausschuß seine übrigen Amtsträger.
Somit wurden folgende Personen zu Amtsträgern des Ad-hoc-Plenarausschusses gewählt:
Vorsitzender:
Mostafa TOLBA (Ägypten)
Stellvertretende Vorsitzende:
Bagher asADI (Islamische Republik Iran)
John asHE (Antigua und Barbuda)
Idunn EIDHEIM (Norwegen)
Czeslaw WIECKOWSKI (Polen)
Auf derselben Sitzung beschloß der Ad-hoc-Plenarausschuß, daß Czeslaw Wieckowski auch als Berichterstatter fungieren sollte.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung,
a) einen Ad-hoc-Plenarausschuß der neunzehnten Sondertagung einzurichten;
b) diejenigen zwischenstaatlichen und anderen Organisationen und Gruppen, die eine ständige Einladung erhalten haben, an der Arbeit der Generalversammlung als Beobachter teilzunehmen, zur Teilnahme an der Aussprache im Plenum einzuladen;
c) daß der Ad-hoc-Plenarausschuß auch Erklärungen der Beobachter anhören sollte;
d) Vertreter der Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zur Teilnahme an der Aussprache im Plenum einzuladen, sofern sie der höchsten Ebene angehören;
e) daß der Ad-hoc-Plenarausschuß auch Erklärungen der Vertreter der Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen anhören sollte;
f) in der Aussprache im Plenum eine Erklärung der Interparlamentarischen Union anzuhören, ohne damit einen Präzedenzfall für spätere Sondertagungen der Generalversammlung zu schaffen.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 nahm die Generalversammlung die Tagesordnung für die neunzehnte Sondertagung 48/ an.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung,
a) Punkt 8 der Tagesordnung dem Ad-hoc-Plenarausschuß der neunzehnten Sondertagung zur Behandlung zuzuweisen, mit der Maßgabe, daß die Aussprache über den Punkt im Plenum stattfindet;
b) Punkt 9 der Tagesordnung direkt im Plenum zu behandeln.