Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz



Kapitel VI

FINANZIELLE REGELUNGEN



345. Die Finanzmittel und menschlichen Ressourcen, die bisher für die Förderung der Frau zur Verfügung gestellt wurden, waren im allgemeinen nicht ausreichend, was dazu beigetragen hat, daß bei der Umsetzung der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau nur geringe Fortschritte erzielt worden sind. Voraussetzung für die vollinhaltliche und wirksame Umsetzung der Aktionsplattform ebenso wie der auf verschiedenen früheren Gipfeltreffen und Konferenzen der Vereinten Nationen eingegangenen entsprechenden Verpflichtungen wird eine politische Verpflichtung sein, die für die Machtgleichstellung der Frau erforderlichen Humanressourcen und Finanzmittel bereitzustellen. Dies wird die Einbeziehung eines geschlechtsbezogenen Ansatzes in Haushaltsentscheidungen über die zu verfolgenden Politiken und Programme und die ausreichende Finanzierung gezielter Programme zur Gleichstellung von Frauen und Männern erfordern. Wenn die Aktionsplattform umgesetzt werden soll, müssen Finanzmittel aus allen Quellen und Bereichen verfügbar gemacht werden. Einige Politiken werden vielleicht neu formuliert und Mittel innerhalb und zwischen Programmen umgeschichtet werden müssen, doch werden einige Politikänderungen möglicherweise keine finanziellen Auswirkungen haben. Die Mobilisierung zusätzlicher Mittel sowohl aus öffentlichen als auch privaten Quellen, insbesondere auch Mittel aus innovativen Finanzierungsquellen, wird möglicherweise ebenfalls erforderlich sein.

A. Auf nationaler Ebene

346. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der strategischen Ziele der Aktionsplattform liegt bei den Regierungen. Zur Erreichung dieser Ziele sollten die Regierungen darangehen, systematisch zu überprüfen, in welchem Maße Ausgaben des öffentlichen Sektors Frauen zugute kommen, den Staatshaushalt so anzupassen, daß Frauen gleicher Zugang zu den Ausgaben des öffentlichen Sektors gewährleistet ist, sowohl zur Steigerung der Produktionskapazität als auch zur Deckung sozialer Bedürfnisse, und die bei anderen Gipfeltreffen und Konferenzen der Vereinten Nationen eingegangenen Verpflichtungen in bezug auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu erfüllen. Im Hinblick auf die Aufstellung erfolgreicher einzelstaatlicher Strategien zur Umsetzung der Aktionsplattform sollten die Regierungen ausreichende Mittel zuweisen, namentlich auch Mittel zur Durchführung von Analysen geschlechtsspezifischer Auswirkungen. Die Regierungen sollten außerdem die nichtstaatlichen Organisationen und den Privatsektor sowie andere Institutionen ermutigen, zusätzliche Mittel aufzubringen.

347. Nationalen Frauenförderungseinrichtungen und nach Bedarf allen Institutionen, die zur Umsetzung und Überwachung der Aktionsplattform beitragen können, sollten ausreichende Mittel zugewiesen werden.

348. Wo nationale Frauenförderungseinrichtungen nicht existieren oder noch nicht auf Dauer geschaffen worden sind, sollten sich die Regierungen bemühen, kontinuierlich ausreichende Mittel für solche Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.

349. Um die Umsetzung der Aktionsplattform zu erleichtern, sollten die Regierungen gegebenenfalls überhöhte Militärausgaben und Investitionen in die Produktion und den Erwerb von Rüstungsgütern nach Maßgabe der Erfordernisse der nationalen Sicherheit reduzieren.

350. Die nichtstaatlichen Organisationen, der Privatsektor und andere Akteure der Bürgergesellschaft sollten ermutigt werden, die Zuweisung der erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Aktionsplattform in Erwägung zu ziehen. Die Regierungen sollten ein förderliches Umfeld für die Mobilisierung von Mitteln durch nichtstaatliche Organisationen schaffen, insbesondere durch Frauenorganisationen und -netzwerke, feministische Gruppen, den Privatsektor und andere Akteure der Bürgergesellschaft, um sie in die Lage zu versetzen, einen diesbezüglichen Beitrag zu leisten. Die Fähigkeiten der nichtstaatlichen Organisationen in dieser Hinsicht sollten verstärkt und verbessert werden.

B. Auf regionaler Ebene

351. Die regionalen Entwicklungsbanken, regionalen Wirtschaftsverbände und anderen regionalen Institutionen sollten gebeten werden, im Rahmen ihrer Kreditvergabe- und sonstigen Aktivitäten zur Umsetzung der Aktionsplattform beizutragen und bei der Mobilisierung der entsprechenden Mittel behilflich zu sein. Sie sollten außerdem ermutigt werden, die Aktionsplattform in ihrer allgemeinen Politik und in ihren Finanzierungsmodalitäten zu berücksichtigen.

352. Die subregionalen und regionalen Organisation und die Regionalkommissionen der Vereinten Nationen sollten soweit angebracht und im Rahmen ihres Mandats bei der Mobilisierung von Mitteln für die Umsetzung der Aktionsplattform behilflich sein.

C. Auf internationaler Ebene

353. Auf internationaler Ebene sollten ausreichende Finanzmittel für die Umsetzung der Aktionsplattform in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika und in den am wenigsten entwickelten Ländern, bereitgestellt werden. Die Stärkung der Kapazität der Entwicklungsländer zur Umsetzung des Aktionsplans wird erfordern, daß Bemühungen zur baldmöglichen Erreichung des vereinbarten Zielwerts von 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts, der von den Industriestaaten für die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden ist, unternommen werden und daß der Anteil der Mittel, die für Aktivitäten zur Umsetzung der Aktionsplattform bereitgestellt werden, erhöht wird. Ferner sollten Ländern, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit betätigen, eine kritische Analyse ihrer Hilfsprogramme vornehmen, um die Qualität und Effektivität der Hilfsmaßnahmen durch die Einbeziehung eines geschlechtsspezifischen Ansatzes zu verbessern.

354. Die internationalen Finanzinstitutionen, namentlich die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, der Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und die regionalen Entwicklungsbanken, sollten gebeten werden, die von ihnen vergebenen Zuschüsse und Kredite zu überprüfen und Darlehen und Zuschüsse für Programme zur Umsetzung der Aktionsplattform in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika und in den am wenigsten entwickelten Ländern, zu gewähren.

355. Das System der Vereinten Nationen sollte den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika, und den am wenigsten entwickelten Ländern zur Umsetzung der Aktionsplattform technische Zusammenarbeit und andere Formen der Hilfe gewähren.

356. Die Umsetzung der Aktionsplattform in den Umbruchländern wird fortgesetzte internationale Zusammenarbeit und Hilfe erfordern. Die Organisationen und Organe des Systems der Vereinten Nationen, einschließlich der Fach- und sektoralen Organisationen, sollten die Bemühungen dieser Länder um die Erarbeitung und Umsetzung von Politiken und Programmen zur Förderung der Frau unterstützen. Der Internationale Währungsfonds und die Weltbank sollten zu diesem Zweck gebeten werden, bei diesen Bemühungen behilflich zu sein.

357. Die Ergebnisse des Weltgipfels für soziale Entwicklung betreffend die Schuldenbewirtschaftung und den Schuldenabbau sowie die Ergebnisse anderer Weltgipfel und Konferenzen der Vereinten Nationen sollten umgesetzt werden, um die Verwirklichung der Ziele der Aktionsplattform zu erleichtern.

358. Zur Erleichterung der Umsetzung der Aktionsplattform sollten interessierte Partner in den Industrie- und Entwicklungsländern, die sich auf eine gegenseitige Verpflichtung einigen, im Durchschnitt 20 Prozent der öffentlichen Entwicklungshilfe beziehungsweise 20 Prozent des Staatshaushalts für grundlegende soziale Programme bereitzustellen, eine geschlechtsbezogene Perspektive zum Tragen kommen lassen.

359. Die Entwicklungsfonds und -programme des Systems der Vereinten Nationen sollten unverzüglich analysieren, in welchem Maße ihre Programme und Projekte auf die Umsetzung der Aktionsplattform abstellen, und für den nächsten Programmzyklus sicherstellen, daß im Rahmen der von ihnen geleisteten technischen Hilfe und bei ihren Finanzierungsaktivitäten genügend Mittel für die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zur Verfügung stehen.

360. In Anerkennung der Rolle, welche die Fonds, Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und insbesondere der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau und das Internationale Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau bei der Förderung der Machtgleichstellung der Frau und daher bei der Umsetzung der Aktionsplattform im Rahmen ihres jeweiligen Mandats spielen, unter anderem in der Forschung, in der Ausbildung und bei der Informationstätigkeit zur Förderung der Frau sowie durch technische und finanzielle Hilfe zur Berücksichtigung eines geschlechtsspezifischen Ansatzes in den Entwicklungsbemühungen, müssen von der internationalen Gemeinschaft ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt und auf einem angemessenem Niveau gehalten werden.

361. Zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Bemühungen des Systems der Vereinten Nationen zur Förderung der Frau und zur Stärkung seiner Fähigkeit, die Ziele der Aktionsplattform zu fördern, ist es notwendig, daß verschiedene Teile des Systems der Vereinten Nationen erneuert, reformiert und neubelebt werden, insbesondere die Abteilung Frauenförderung im Sekretariat der Vereinten Nationen sowie andere Einheiten und Nebenorgane, die über ein besonderes Mandat zur Förderung der Frau verfügen. In dieser Hinsicht werden die zuständigen Leitungsorgane innerhalb des Systems der Vereinten Nationen ermutigt, der wirksamen Umsetzung der Aktionsplattform besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ihre Politiken, Programme, Haushaltspläne und Tätigkeiten zu überprüfen, um einen möglichst wirksamen und effizienten Einsatz der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel zu erreichen. Außerdem wird es notwendig sein, zur Umsetzung der Aktionsplattform zusätzliche Mittel aus dem ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen bereitzustellen.


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