Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz



Kapitel V

INSTITUTIONELLE VORKEHRUNGEN



286. Die Aktionsplattform legt einen Katalog von Maßnahmen fest, die einen grundlegenden Wandel herbeiführen sollten. Wenn die Zielsetzungen bis zum Jahr 2000 erreicht werden sollen, sind sofortige Maßnahmen und eine entsprechende Rechenschaftslegung unabdingbar. Die Umsetzung ist zwar in erster Linie eine Aufgabe der Regierungen, hängt jedoch darüber hinaus von einem breiten Spektrum öffentlicher, privater und nichtstaatlicher Institutionen auf kommunaler, nationaler, subregionaler/regionaler und internationaler Ebene ab.

287. Während der Frauendekade der Vereinten Nationen (1976-1985) wurden auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zahlreiche Institutionen geschaffen, die sich gezielt mit der Förderung der Frau befassen. Auf internationaler Ebene wurden das Internationale Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (INSTRAW), der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM) und der Ausschuß zur Überwachung der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau geschaffen. Zusammen mit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau und ihrem Sekretariat, der Abteilung Frauenförderung, sind diese Stellen zu den wichtigsten Institutionen im Rahmen der Vereinten Nationen geworden, die sich ausdrücklich der weltweiten Förderung der Frau annehmen. Auf einzelstaatlicher Ebene haben eine Reihe von Ländern nationale Mechanismen geschaffen beziehungsweise gestärkt, deren Aufgabe darin besteht, die Förderung der Frau zu planen, sich dafür einzusetzen und die diesbezüglichen Fortschritte zu überwachen.

288. Die Umsetzung der Aktionsplattform durch öffentliche wie auch private Institutionen auf nationaler, subregionaler/regionaler und internationaler Ebene würde durch Transparenz, verstärkte Beziehungen zwischen Netzwerken und Organisationen und den konstanten Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten erleichtert. Klare Zielsetzungen und Mechanismen zur Rechenschaftslegung sind ebenfalls erforderlich. Verbindungen zu anderen Institutionen auf nationaler, subregionaler/regionaler und internationaler Ebene und zu Netzwerken und Organisationen, die sich mit der Förderung der Frau befassen, sind notwendig.

289. Nichtstaatliche und Basisorganisationen spielen bei der Schaffung eines auf der Ebenbürtigkeit von Frau und Mann beruhenden sozialen, wirtschaftlichen, politischen und intellektuellen Klimas eine ganz spezifische Rolle. Die Frauen sollten aktiv an der Umsetzung und Überwachung der Aktionsplattform mitwirken.

290. Die wirksame Umsetzung der Aktionsplattform wird auch Änderungen in der internen Dynamik der Institutionen und Organisationen erfordern, so auch was Wertvorstellungen, Verhaltensweisen, Vorschriften und Verfahren betrifft, die der Förderung der Frau entgegenstehen. Sexuelle Belästigung ist zu beseitigen.

291. Nationale, subregionale/regionale und internationale Institutionen sollten über ein starkes und klares Mandat sowie über die Autorität, die Mittel und die Mechanismen zur Rechenschaftslegung verfügen, die zur Erfüllung der in der Aktionsplattform festgelegten Aufgaben erforderlich sind. Ihre Funktionsweise sollte die effiziente und wirksame Umsetzung der Plattform gewährleisten. Ausgangsbasis aller Maßnahmen sollte ein unmißverständliches Bekenntnis zu den internationalen Normen und Regeln in bezug auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann sein.

292. Zur Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Aktionsplattform und zur verstärkten Förderung der Frau auf nationaler, subregionaler/regionaler und internationaler Ebene sollten sich die Regierungen, das System der Vereinten Nationen und alle anderen in Betracht kommenden Organisationen für eine aktive und sichtbare Politik der Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive unter anderem bei der Überwachung und Bewertung aller Politiken und Programme einsetzen.

A. Auf nationaler Ebene

293. Die Umsetzung der Aktionsplattform ist in erster Linie eine Aufgabe der Regierungen. Engagement auf höchster politischer Ebene ist dafür unabdingbar, und die Regierungen sollten bei der Koordinierung, der Überwachung und der Bewertung der Fortschritte bei der Förderung der Frau eine führende Rolle übernehmen. Die Vierte Weltfrauenkonferenz ist ein Anlaß zu Engagement und Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Dies erfordert ein Engagement seitens der Regierungen und der internationalen Gemeinschaft. Die Aktionsplattform ist Teil eines kontinuierlichen Prozesses und hat katalytische Wirkung, da sie zu Programmen und praktischen Ergebnissen für Mädchen und Frauen jeden Alters beitragen wird. Die Staaten und die internationale Gemeinschaft sind aufgerufen, sich dieser Herausforderung zu stellen, indem sie sich zu entsprechenden Maßnahmen verpflichten. Im Rahmen dieses Prozesses haben dies zahlreiche Staaten bereits getan, wie unter anderem aus ihren einzelstaatlichen Erklärungen hervorgeht.

294. Die einzelstaatlichen Mechanismen und Institutionen zur Förderung der Frau sollten an der Ausarbeitung der öffentlichen Politik mitwirken, die Umsetzung der Aktionsplattform durch die verschiedenen Organe und Institutionen, namentlich den Privatsektor, fördern und bei der Ausarbeitung neuer Programme für das Jahr 2000 in denjenigen Bereichen, die von den bestehenden Institutionen nicht erfaßt werden, nach Bedarf als Katalysator fungieren.

295. Die aktive Unterstützung und Mitwirkung eines breiten und vielfältigen Spektrums weiterer institutioneller Akteure wie gesetzgebende Körperschaften, akademische Institutionen und Forschungseinrichtungen, Berufsverbände, Gewerkschaften, Genossenschaften, lokale Verbände, nichtstaatliche Organisationen, einschließlich Frauenorganisationen und feministische Gruppen, die Medien, religiöse Gruppen, Jugendorganisationen und kulturelle Gruppen sowie Finanzorganisationen und Organisationen ohne Erwerbscharakter sollte gefördert werden.

296. Zur Umsetzung der Aktionsplattform wird es notwendig sein, daß die Regierungen einzelstaatliche Einrichtungen auf höchster politischer Ebene zur Förderung der Frau, geeignete ressortinteressierte und ressortübergreifende Verfahren mit entsprechender personeller Ausstattung sowie andere Institutionen schaffen beziehungsweise deren Wirksamkeit verbessern, die damit beauftragt und dazu in der Lage sind, die Teilhabe der Frau auszuweiten und eine geschlechtsdifferenzierte Analyse in Politiken und Programme einzubeziehen. Als ein erster Schritt in diesem Prozeß sollten alle Institutionen ihre Ziele, Programme und Arbeitsabläufe im Hinblick auf die in der Plattform vorgesehenen Maßnahmen überprüfen. Eine der wichtigsten Tätigkeiten sollte darin bestehen, unter anderem durch die Massenmedien und durch Aufklärungskampagnen das Bewußtsein und die Unterstützung der Öffentlichkeit für die Ziele der Aktionsplattform zu wecken.

297. Die Regierungen sollten möglichst bald, vorzugsweise bis Ende 1995, im Benehmen mit den zuständigen Institutionen und nichtstaatlichen Organisationen beginnen, Strategien zur Umsetzung der Plattform auszuarbeiten, und vorzugsweise bis Ende 1996 ihre Strategien oder Aktionspläne fertiggestellt haben. In diesen Planungsprozeß sollten Vertreter höchster Regierungsstellen und in Betracht kommende Akteure der Bürgergesellschaft einbezogen werden. Die Umsetzungsstrategien sollten umfassend sein, termingebundene Ziele und Richtwerte für die Überwachung sowie Vorschläge für die Zuweisung beziehungsweise Umschichtung von Mitteln für die Umsetzung beinhalten. Erforderlichenfalls könnte auch Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft, so auch in Form von Finanzmitteln, in Anspruch genommen werden.

298. Die nichtstaatlichen Organisationen sollten angeregt werden, einen Beitrag zur Konzipierung und Umsetzung dieser Strategien und einzelstaatlichen Aktionspläne zu leisten. Sie sollten außerdem angeregt werden, in Ergänzung der staatlichen Maßnahmen eigene Programme auszuarbeiten. Frauenorganisationen und feministische Gruppen sollten in Zusammenarbeit mit anderen nichtstaatlichen Organisationen ermutigt werden, nach Bedarf Netzwerke aufzubauen und sich für die Umsetzung der Aktionsplattform durch die Regierungen und regionale und internationale Organe einzusetzen und diese zu unterstützen.

299. Die Regierungen sollten sich unter anderem durch die Schaffung eigener Mechanismen zu einer ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in allen von den Regierungen ernannten Ausschüssen, Kuratorien und anderen offiziellen Gremien sowie in allen internationalen Organen, Institutionen und Organisationen verpflichten, indem sie insbesondere mehr Bewerbungen von Frauen einreichen und unterstützen.

300. Regionale und internationale Organisationen, insbesondere Entwicklungsinstitutionen, und namentlich das Internationale Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau, der Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau und bilaterale Geber sollten, abgesehen von der Stärkung internationaler Einrichtungen zur Förderung der Frau im Rahmen ihres jeweiligen Mandats und in Zusammenarbeit mit den Regierungen, einzelstaatlichen Einrichtungen finanzielle Unterstützung und Beratung gewähren, damit diese besser in der Lage sind, Informationen zu sammeln, Netzwerke aufzubauen und ihren Auftrag zu erfüllen.

B. Auf subregionaler/regionaler Ebene

301. Die Regionalkommissionen der Vereinten Nationen und andere subregionale/regionale Strukturen sollten im Rahmen ihres Mandats die zuständigen einzelstaatlichen Institutionen bei der Überwachung und Umsetzung der weltweiten Aktionsplattform fördern und unterstützen. Dies sollte in Abstimmung mit der Umsetzung der jeweiligen regionalen Aktionsplattformen oder Aktionspläne und in enger Zusammenarbeit mit der Kommission für die Rechtsstellung der Frau erfolgen, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit koordinierter Anschlußmaßnahmen an die Konferenzen der Vereinten Nationen auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, auf dem Gebiet der Menschenrechte und in damit zusammenhängenden Bereichen.

302. Zur Erleichterung des regionalen Umsetzungs-, Überwachungs- und Bewertungsprozesses sollte der Wirtschafts- und Sozialrat eine Überprüfung der institutionellen Kapazität erwägen, über die die Regionalkommissionen, einschließlich ihrer mit Frauenfragen befaßten Stellen und Koordinierungsstellen, im Rahmen ihres Mandats verfügen, um sich im Lichte der Aktionsplattform sowie der regionalen Aktionsplattformen und Aktionspläne mit geschlechtsbezogenen Fragen auseinanderzusetzen. Unter anderem und sofern dies angezeigt ist, sollte auch eine Stärkung der diesbezüglichen Kapazität erwogen werden.

303. Im Rahmen ihrer bestehenden Mandate und Tätigkeiten sollten die Regionalkommissionen dafür sorgen, daß Frauenbelange und geschlechtsspezifische Gesichtspunkte in den Vordergrund gerückt werden, und darüber hinaus die Einrichtung von Mechanismen und Prozessen erwägen, um sicherzustellen, daß sowohl die Aktionsplattform als auch die regionalen Aktionsplattformen und Aktionspläne umgesetzt und überwacht werden. Die Regionalkommissionen sollten im Rahmen ihres Mandats in geschlechtsspezifischen Fragen mit anderen regionalen zwischenstaatlichen Organisationen, nichtstaatlichen Organisationen, Finanz- und Forschungsinstitutionen und dem Privatsektor zusammenarbeiten.

304. Die Regionalbüros der Sonderorganisationen des Systems der Vereinten Nationen sollten gegebenenfalls einen Aktionsplan zur Umsetzung der Aktionsplattform ausarbeiten und bekanntmachen, in dem auch ein Zeitplan und die erforderlichen Ressourcen genannt werden. Im Rahmen der technischen Hilfe und der operativen Aktivitäten auf regionaler Ebene sollten klar umrissene Ziele für die Förderung der Frau festgelegt werden. Hierzu sollten die Organe und Organisationen der Vereinten Nationen ihre Tätigkeit regelmäßig koordinieren.

305. Die nichtstaatlichen Organisationen innerhalb einer Region sollten bei ihren Bemühungen um den Aufbau von Netzwerken zur Koordinierung der Lobbyarbeit und der Verbreitung von Informationen über die weltweite Aktionsplattform und die jeweiligen regionalen Aktionsplattformen und Aktionspläne unterstützt werden.


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