III.
Zusammenfassung der wichtigsten Tätigkeiten nach Aufsichtsfunktion
A. Innenrevision
1. Entwicklungen insgesamt
83. Die im Berichtszeitraum von der Abteilung Innenrevision (AMCD) durchgeführten
Prüfungen erstreckten sich auf Tätigkeiten des Sekretariats,
einschließlich Friedenssicherungsmissionen, Projekte der technischen
Zusammenarbeit und Informationszentren der Vereinten Nationen; der Büros
der Vereinten Nationen in Genf, Nairobi und Wien; der Wirtschaftskommissionen
für Afrika (ECA) und für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC)
sowie der Wirtschafts- und Sozialkommissionen für Asien und den Pazifik
(ESCAP) und für Westasien (ESCWA); des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen (UNEP) und ausgewählter Sekretariate internationaler Umweltkonventionen;
des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen
(Habitat); des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für
Flüchtlinge; des Internationalen Handelszentrums UNCTad/WTO und der
Internationalen Gerichte für das ehemalige Jugoslawien und für
Ruanda.
84. Im Berichtszeitraum prüfte die Abteilung Vermögenswerte
in Höhe von 402 Millionen Dollar, Einnahmen in Höhe von 153
Millionen Dollar und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden
Dollar. Dabei wurden 28 Millionen Dollar an potentiellen Einsparungen
aufgezeigt. Dank der von der Abteilung in diesem und in früheren
Berichtszeiträumen empfohlenen Maßnahmen wurden fast 16 Millionen
Dollar eingespart bzw. beigetrieben. Auch diesmal legte das aiad seinen
Schätzungen der Kosteneinsparungen einen konservativen Ansatz zugrunde.
Die genaue Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen hat mit dazu
beigetragen, daß letztendlich höhere Beträge beigetrieben
wurden.
85. Die Abteilung Innenrevision leitete im Berichtszeitraum 162 Prüfungsvorhaben
ein, wie folgt:
Sektion Amtssitz
| 13
|
Sektion Friedenssicherung
| 39
|
Sektion Feld
| 28
|
Prüfungssektion EDV
| 5
|
Sektion Wirtschaftlichkeitsprüfung
|
10
|
Sektion Europa
| 15
|
Sektion Afrika
| 24
|
Prüfungssektion aiad/UNHCR
| 28
|
Insgesamt eingeleitete Prüfungsvorhaben
| 162
|
86. Diese Prüfungen führten zu 66 an die höheren Führungsebenen
gerichteten Prüfungsberichten. Darüber hinaus wurden zahlreiche
Prüfungsbemerkungen und sonstige Mitteilungen herausgegeben. Die Prüfungsberichte
enthielten insgesamt 811 Empfehlungen. Es muß hervorgehoben werden,
daß das aiad den Grundsatzbeschluß gefaßt hat, seine Überwachungstätigkeit
schwerpunktmäßig auf diejenigen Empfehlungen auszurichten, die
in den Prüfungsberichten enthalten sind. Im Gegensatz zum Vorjahresbericht
sind in dieser Zahl keine Empfehlungen enthalten, die von den einzelnen
Prüfern in Prüfungsbemerkungen abgegeben wurden. (Insgesamt wurden
im Berichtszeitraum in allen Arten von Prüfungsmitteilungen 2.200 Empfehlungen
abgegeben.)
87. Die in den Prüfungsberichten enthaltenen 811 wichtigsten Empfehlungen
lassen sich wie folgt nach Prüfungszielen aufschlüsseln:
Einhaltung von Vorschriften und Leitlinien
|
241
|
Sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz der Mittel
|
237
|
Schutz von Vermögenswerten
| 123
|
Angemessenheit der internen Kontrollen
|
112
|
Zielerreichung
| 98
|
Gesamtzahl der Empfehlungen
| 811
|
Empfehlungen wurden für die folgenden Aufgabenbereiche abgegeben:
Programm-/Projektmanagement
| 150
|
Beschaffungswesen
| 157
|
Vermögensverwaltung
| 133
|
Kassenwesen
| 30
|
Informationssysteme
| 41
|
Finanzbuchhaltung/Berichterstat-tung
|
121
|
Personal/Gehaltsabrechnung/ Dienstreisen
|
179
|
Gesamtzahl der Empfehlungen
| 811
|
88. Zu Beginn des Zeitraums im Juli 1996 waren etwa 15 Prozent der Stellen
der Abteilung unbesetzt. Per 30. Juni 1997 hatte die Abteilung 50 der
56 Dienstposten des Höheren Dienstes besetzt, was einem Anteil an
nichtbesetzten Stellen von etwa 11 Prozent entspricht. Zu diesem Zeitpunkt
waren 15 der 50 besetzten Stellen des Höheren Dienstes, das sind
30 Prozent, mit Frauen besetzt, von denen zwei die Position eines Sektionsleiters
innehaben.
89. Zur bestmöglichen Verwendung der Mittel für Schulungszwecke
schloß die Abteilung mit einem öffentlichen Dienstleistungsunternehmen
einen Vertrag über die allgemeine und dem Klientenbedarf angepaßte
Schulung von Prüfern in New York und Genf in einer breiten Themenpalette
wie Verhütung betrügerischer Handlungen, tätigkeitsbezogene
Kostenrechnung, Techniken für Prüfungsgespräche, Risikoabschätzung,
Prüfung von Computerdaten und Leistungsmessung ab. Ferner wurde das
Prüfungspersonal intern geschult, indem Fallstudien über verschiedene
Prüfungsprobleme der Vereinten Nationen ausgearbeitet und analysiert
wurden, Experten anderer Prüfungsorganisationen gebeten wurden, Schulungsprogramme
vorzustellen, und Leiter der verschiedenen Hauptabteilungen der Vereinten
Nationen ersucht wurden, einen Überblick über die Aufgaben und
die Tätigkeit ihrer jeweiligen Hauptabteilung zu geben, wodurch die
Prüfer aus der Sicht des Klienten erfahren, wie sie ihm besser dienen
können. Schließlich nahm das Personal der Abteilung an Konferenzen
und Seminaren teil, die von verschiedenen Fachorganisationen getragen
wurden.
2. Bedeutsame Feststellungen und Empfehlungen
Ausschuß für Vermißte
90. Der Ausschuß für Vermißte wurde von der Generalversammlung
1981 geschaffen, um das Schicksal der griechisch- und der türkisch-zyprischen
Vermißten aus Kämpfen zwischen den beiden Volksgruppen aufzuklären.
Eine vom aiad durchgeführte Prüfung ergab, daß der Ausschuß
zwar seit über 12 Jahren tätig ist, jedoch keines seiner Gesamtziele
erreicht hat. Nicht einer der über 2.000 Fälle der von beiden
Parteien als vermißt gemeldeten Personen war zum Zeitpunkt der Prüfung
überprüft worden, vor allem weil sich die Parteien nach wie
vor nicht über Fragen wie die Voraussetzungen für den Abschluß
von Fällen einig sind. Bei den Gesprächen, die im Anschluß
an die Prüfung durch das aiad zwischen den beiden zyprischen Führern
abgehalten wurden, kam es kürzlich zu einer Einigung in der Vermißtenfrage.
In Anbetracht dieser Einigung ist das aiad der Auffassung, daß es
den Beteiligten ein falsches Signal senden würde, wenn der Vermittlungsausschuß
zum jetzigen Zeitpunkt aufgelöst würde. Das aiad wird die Angelegenheit
jedoch weiterverfolgen, um festzustellen, ob die vor kurzem erzielte Einigung
zu den erwarteten Fortschritten in der Tätigkeit des Ausschusses
geführt hat.
Regionalkommissionen
91. Im Berichtszeitraum wurden die Regionalkommissionen weitreichenden
Prüfungen unterzogen: vier Kommissionen und ein subregionales Büro
wurden geprüft. Bei der ECLAC könnten die Regelungen in bezug
auf die Projektauswahl sowie die Projektüberprüfung und -bewertung
verbessert werden. Im Subregionalbüro der ECLAC in Mexiko stellten
die Prüfer eine unzureichende Überwachung der Ausführung
von Unterprogrammen, zu hohe Mittelveranschlagungen und eine unzureichende
Kostenerstattung für die dem UNEP gewährte administrative Unterstützung
fest (einschließlich des Fehlens eines formellen Abkommens über
Umfang und Bedingungen einer solchen Unterstützung). Ferner gab es
mehrere andere Probleme, wie beispielsweise Verzögerungen beim Abschluß
eines neuen Vertrags für Reisebürodienste und die Nichtrückforderung
zuviel gezahlter Mieten. Dem aiad wurde mitgeteilt, daß entsprechende
Abhilfemaßnahmen eingeleitet oder ergriffen worden seien.
92. Bei der ESCWA müssen bestimmte Verwaltungs- und Finanzverfahren
gestärkt werden. Die Prüfung ergab außerdem, daß
der Umzug von Amman an den neuen Amtssitz in Beirut besser geplant und
organisiert werden muß. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die
für den Umzug benötigten Mittel in Höhe von schätzungsweise
über 4 Millionen Dollar noch nicht gesichert worden. Bei einem früheren
Umzug wurden infolge von Verzögerungen beim Abschluß der Verhandlungen
mit der Regierung Iraks nach der Verlegung des Amtssitzes nach Amman etwa
3,6 Millionen Dollar für die Weiterzahlung von Gehältern und
anderen Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Liegenschaften
in Bagdad ausgegeben.
93. Die Prüfung der ECA ergab, daß es in allen geprüften
Bereichen größerer Verbesserungen bedarf, um die internen Kontrollen
zu stärken und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Prüfung förderte zutage, daß die Abstimmung der Bankkonten
nicht rechtzeitig vorgenommen wurde; daß berichtigte Forderungen
gegenüber Lieferanten sich auf mehr als 500.000 Dollar beliefen,
wobei einige bis in die achtziger Jahre zurückreichten; daß
über 650.000 Dollar an Forderungen gegenüber Bediensteten ausstanden;
daß der Beschaffungsplan veraltet war und daß Beschaffungsfunktionen
nicht genügend voneinander getrennt waren. Größere Probleme
waren ferner die unzulänglichen Sicherheitsmaßnahmen und die
Tatsache, daß zum Schutz der Investition von 100 Millionen Dollar
in das vor kurzem fertiggestellte VN-Konferenzzentrum nicht genügend
Mittel aufgewendet wurden. Das aiad wurde darüber unterrichtet, daß
die ECA einen Aktionsplan zur Stärkung ihres Finanz- und Verwaltungsmanagements
verabschiedet habe und daß bereits eine Reihe von Maßnahmen
zur Umsetzung der Prüfungsempfehlungen ergriffen worden seien.
94. Bei der ESCAP zeigten die Prüfer eine Reihe von Schwachstellen
im Bereich des Managements und der internen Kontrolle auf. Es gab kaum
Übereinstimmung zwischen den Programm- und den Organisationsstrukturen
und keine Korrelation zwischen Haushalten und Rechnungsabschlüssen;
die Vollzugsbewertung eines jeden Unterprogramms erwies sich somit als
schwierig, da die entsprechenden Tätigkeiten von mehreren Organisationseinheiten
durchgeführt wurden. Während die Haushaltsvorlage für die
ESCAP auf der Grundlage eines sektorübergreifenden Ansatzes erstellt
worden war, verfolgte die Kontenstruktur nach wie vor einen sektoralen
Ansatz. Somit gab es keine Informationen über die finanziellen Ergebnisse
des Unterprogrammvollzugs. Die Prüfung zeigte auch die Notwendigkeit
auf, das ESCAP-Sekretariat unter anderem durch eine Reduzierung der Zahl
der Fachabteilungen umzustrukturieren, eine Duplizierung der Aktivitäten
anderer Organisationen der Vereinten Nationen zu vermeiden, die Überwachung
des Programmvollzugs zu verstärken und eine Selbstevaluierung von
Projekt- und Programmergebnissen aufzubauen. Außerdem wurden mehrere
weitere Probleme im Zusammenhang mit Mieten, Mietzuschüssen und dem
Beschaffungswesen aufgedeckt. Das aiad wurde davon in Kenntnis gesetzt,
daß der Exekutivsekretär mit den erforderlichen Maßnahmen
zur Neuorganisation des ESCAP-Sekretariats begonnen habe und daß
Abhilfemaßnahmen in bezug auf die anderen Fragen ergriffen beziehungsweise
eingeleitet worden seien.
Umweltprogramm der Vereinten Nationen
95. Eine Prüfung ergab, daß die Regionale Koordinierungsgruppe
für die Karibik des Umweltprogramms der Vereinten Nationen weder
gut organisiert war noch gut verwaltet wurde. Die Prüfung brachte
gravierende Probleme zutage, wie etwa eine schlechte Programmverwaltung,
eine unzureichende Programmleitung, verspätete Projektgenehmigungen,
Überlappungen mit anderen Organisationen und eine übermäßige
Reisetätigkeit von Mitarbeitern der Gruppe. Die Prüfer empfahlen
mehrere Maßnahmen, so auch eine maßgebliche Verbesserung der
Programm- und Mittelverwaltung, die Straffung der Projektgenehmigungsverfahren,
bessere Konsultationsregelungen zur Verhütung von Überlappungen
sowie die Gewährleistung dessen, daß Dienstreisen voll gerechtfertigt
sind und so geplant werden, daß sie möglichst geringe Auswirkungen
auf den Geschäftsablauf haben. Die Leitung teilte mit, daß
die Mehrzahl der Empfehlungen umgesetzt worden seien.
96. Eine Prüfung des Sekretariats des Übereinkommens über
den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere
und Pflanzen offenbarte eine löbliche Verbesserung im Hinblick auf
die in einem früheren Prüfungsbericht angesprochenen Finanz-
und Verwaltungsfragen. In mehreren Bereichen standen Korrekturmaßnahmen
jedoch noch aus, beispielsweise was genauer abgesteckte organisatorische
Leitlinien, die Stärkung der Systeme für die Berichterstattung
über die Projekt- und Finanzverwaltung und die Ausarbeitung eines
integrierten Rechnungslegungssystems betrifft.
Hauptabteilung Presse und Information
97. Im Berichtszeitraum führte das aiad mehrere Prüfungen
von Tätigkeiten dieser Hauptabteilung durch. Eine Prüfung des
Umzugs des Informationszentrums der Vereinten Nationen in London ergab,
daß dieser zwar dazu diente, die Präsenz der Vereinten Nationen
in diesem Land an einem Ort zusammenzufassen, und gerechtfertigt erschien,
daß es jedoch einige Verfahrensmängel gab, wie etwa Verzögerungen
beim Abschluß des neuen Mietvertrags, was dazu führte, daß
unnötige Mietkosten in Höhe von etwa 24.000 Dollar entstanden
und die veranschlagten Mittel überschritten wurden. Ferner waren
fast alle wichtigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Umzug, einschließlich
der Verhandlungen mit dem Vermieter, ausschließlich vom Direktor
des Informationszentrums wahrgenommen worden, ohne daß diese Befugnis
ausdrücklich an ihn delegiert worden wäre.
98. Das aiad führte Prüfungen des Arbeitsbereichs Verkauf
von Publikationen sowie der VN-Buchhandlung durch, beides Arbeitsbereiche,
die im September 1995 aus der Hauptabteilung Verwaltung und Management
in die Hauptabteilung Presse und Information verlagert worden waren. Was
den Verkauf von VN-Veröffentlichungen betraf, offenbarte die Prüfung
gravierende Schwachstellen bei der internen Kontrolle, namentlich unzureichende
Belege für Verkäufe, Aufwendungen und Lagerbestände, was
die Prüfer daran hinderte, die Richtigkeit der finanziellen Angaben
nachzuprüfen. Weitere Probleme waren u.a. nicht genehmigte Beschaffungen,
ungeeignete Buchführungs- und Inventurmethoden, die unzureichende
Sicherung von Vermögensgegenständen und die mangelnde Gewährleistung
der Einhaltung der VN-Vorschriften. Die Prüfung kam zu dem Schluß,
daß der Verkauf von Veröffentlichungen keinen Gewinn abwerfe,
falls die vollen Kosten ausgewiesen werden.
99. In bezug auf die VN-Buchhandlung brachte die Prüfung eine breite
Palette von Problemen zutage, wie ungeeignete Buchführungs- und Bestandskontrollsysteme,
die eine Analyse der finanziellen Ergebnisse praktisch unmöglich
machten; eine personelle Überbesetzung; zahlreiche Buchungsfehler
und interne Kontrollmängel. Darüber hinaus fanden die Prüfer
heraus, daß sich die Aufgabe des Auftragnehmers faktisch darauf
beschränkt, das Personal zu stellen, wobei ihm die Erstattung aller
Personalkosten und eine Verwaltungsgebühr garantiert wird, während
die Vereinten Nationen das volle finanzielle Betriebsrisiko tragen. In
dem Bericht wurden konkrete Abhilfemaßnahmen für die genannten
Fragen empfohlen und der Hauptabteilung Presse und Information eindringlich
nahegelegt, die volle Auslagerung der Buchhandlung zu erwägen.
Hauptabteilung Unterstützungs- und Führungsdienste für
die Entwicklung
100. Eine aiad-Prüfung ergab, daß Mängel im Hinblick
auf die Anstellung von Projektsachverständigen und Beratern, die
der Rat der Rechnungsprüfer bereits im Jahr 1994 aufgezeigt hatte,
insgesamt noch immer nicht behoben worden waren. Die Prüfer fanden
heraus, daß die rechnergestützte Bewerberliste nicht aktualisiert
worden war und daß sich von einer repräsentativen Auswahl von
37 eingestellten Sachverständigen und Beratern 30 nicht auf der Liste
befunden hatten. In 83 Prozent der Fälle wurden nach wie vor Einstellungen
"im Schnellverfahren" festgestellt, und bei 36 der 37 untersuchten Einstellungsverfahren
war nur ein einziger Bewerber in Betracht gezogen worden. Dieser Mangel
an Konkurrenz ließ es fraglich erscheinen, ob eine optimale Mittelverwendung
stattgefunden hatte. Darüber hinaus waren die Unterlagen der Bewerber
nicht von einer unabhängigen Stelle nachgeprüft worden, und
die Rekrutierungsaufgaben waren nicht von den Fachtätigkeiten der
Hauptabteilung getrennt. Weitere Feststellungen betrafen u.a. die Tatsache,
daß die eingestellten Personen nach wie vor aus einer eng eingegrenzten
geographischen Region stammen und daß offensichtlich nicht versucht
wird, die Rekrutierungsquellen zu diversifizieren, wie dies durch die
geltenden Leitlinien vorgeschrieben wird; daß Sonderdienstverträge
vielfach während oder erst nach Ablauf der Beratertätigkeit
endgültig vorliegen; sowie die Höhe der Beraterhonorare. Die
Hauptabteilung hat sich bereit erklärt, die meisten der empfohlenen
Abhilfemaßnahmen durchzuführen, und arbeitet zur Zeit gemeinsam
mit der Hauptabteilung Verwaltung und Management an detaillierten Richtlinien
für die Rekrutierung und Verwendung von Beratern.
Integriertes Führungs-Informationssystem (IMIS)
101. Die Prüfungssektion EDV der Abteilung Innenrevision prüfte
auch weiterhin Planung, Aufbau, Erprobung, Umstellung und Umsetzung der
verschiedenen Komponenten des Integrierten Führungs-Informationssystems
(IMIS) am Amtssitz und an Nichtamtssitzorten. Dabei soll in erster Linie
sichergestellt werden, daß das IMIS den Datenverarbeitungs- und
Prüfungsnormen für Informationssysteme entspricht und daß
ausreichende interne Kontrollmechanismen in das System eingebaut sind.
Die Abteilung legt den Schwerpunkt außerdem auf die Umsetzung des
IMIS, um sicherzustellen, daß alles getan wird, damit das System
effizient und fristgerecht umgesetzt wird.
102. Eine Sicherheitsprüfung des IMIS ergab, daß die technischen
Sicherheitsbestimmungen verbessert werden müssen und daß die
Organisation eine Sicherheitspolitik ausarbeiten, Verfahren zur Überwachung
der Sicherheit des IMIS umsetzen und Sicherheitsnormen durchsetzen muß.
Bei einer Prüfung des Haushalts- und Projektvollzugs des IMIS im
Zweijahreszeitraum 1994-1995 wurde festgestellt, daß die Hauptabteilung
Verwaltung und Management bei der Umsetzung des neuen Systems verschiedene
Erfolge erzielt hatte. Nach Meinung des aiad wird das IMIS, sobald es
voll umgesetzt ist, zu bedeutsamen Verbesserungen und Effizienzsteigerungen
führen. Die Prüfung ergab jedoch auch, daß das IMIS in
der Organisation nicht zufriedenstellend institutionalisiert ist; Personal
zur Umsetzung des IMIS und zur Durchführung von Benutzeraufgaben
wird nicht rechtzeitig und manchmal nicht in ausreichender Zahl bereitgestellt;
und die Überwachungsmaßnahmen und -modalitäten des Lenkungsausschusses
müssen verbessert werden. Die Leitung stimmte der Notwendigkeit der
weiteren Verschärfung und Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen
und der Sicherheitspolitik zu und wies darauf hin, daß das IMIS
die Initiativen im Hinblick auf eine Dezentralisierung und Delegation
von Befugnissen unterstütze, indem es beispielsweise die für
einen bestimmten Verwaltungsprozeß anfallenden Maßnahmen von
der Befugnis zur Durchführung dieser Maßnahmen trenne (Vorbereitung/Genehmigung).
Dienstreisen
103. Die Abteilung nahm eine umfassende Management-Prüfung der
Dienstreisen im Rahmen der Vereinten Nationen vor, einschließlich
bestimmter Ansprüche, Fragen der Neuorganisation und des Arbeitsablaufs,
der Leistung des Auftragnehmers, der wahlweisen Auszahlung eines Pauschalbetrags
und der Auswirkungen der IMIS-Umsetzung auf Dienstreisen. In dem Bericht
werden die Schwierigkeit der Verwaltung der Dienstreisenfunktion in einer
großen, komplexen internationalen Organisation wie den Vereinten
Nationen anerkannt und mehrere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt,
wie beispielsweise die Aufstellung besserer Dienstreisekosteninformationen;
die Herausgabe eines klaren und knappen Handbuchs für Dienstreisen;
Verbesserungen bei der Bearbeitung von Dienstreise- und Reisekostenanträgen;
Klärung und/oder Einschränkung bestimmter Dienstreiseansprüche,
wie Zwischenaufenthalte, und eine systematischere Inanspruchnahme der
Unterstützung des Auftragnehmers. Der Bericht enthielt auch mehrere
Empfehlungen in bezug auf die wahlweise Auszahlung eines Pauschalbetrags,
namentlich administrative Verbesserungen und die Herabsetzung des Satzes
für den Pauschalbetrag von 75 auf 65 Prozent.
Telekommunikation
104. Bei Prüfungen der Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen
im Büro der Vereinten Nationen in Nairobi, im Zentrum der Vereinten
Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und im Umweltprogramm
der Vereinten Nationen (UNEP) trat eine Reihe von Mängeln bei den
Verwaltungs-, Finanz- und internen Kontrollmechanismen zutage. Beim VN-Büro
in Nairobi ergab die Prüfung, daß die Erstattung der Kosten
für die private Benutzung von Telefonen und Faxgeräten und die
Erstattung von Telekommunikationskosten durch andere Organisationen der
Vereinten Nationen und Auftragnehmer verbessert werden müssen. Die
Prüfer empfahlen außerdem bessere Bestandskontrollen von Fermeldegeräten
und Analysen zur Feststellung, ob Leitungen voll ausgelastet werden. Das
Habitat müsse umfassende Verbesserungen auf Gebieten wie der Begleichung
und Eintreibung von Außenständen und der Schaffung von Kontrollen
der Fernmeldeleitungen vornehmen. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurde
dem Habitat und dem VN-Büro in Nairobi (das im Januar 1996 die Verantwortung
für die Telekommunikationseinrichtungen übernommen hatte) von
verschiedenen Organisationen und Vertragsnehmern über 1 Million Dollar
geschuldet, ein Betrag, der später auf 417.000 Dollar reduziert wurde.
Ferner hatte das Habitat seit Oktober 1994 unbeglichene Fernmelderechnungen
in Höhe von insgesamt fast 900.000 Dollar angesammelt. Während
das VN-Büro in Nairobi die Rechnung der Telefongesellschaft schließlich
im Januar 1997 beglich, haben das Büro und das Habitat noch immer
nicht miteinander abgerechnet. Im UNEP müssen bestimmte interne Kontrollmechanismen
verstärkt werden, und das UNEP hat sich bereit erklärt, die
vom VN-Büro in Nairobi in dieser Hinsicht zu empfehlenden Verfahren
durchzuführen. Darüber hinaus sollte eine beträchtliche
Mehrwertsteuerrückvergütung weiterverfolgt oder im Falle ihrer
Nichtbeitreibbarkeit abgeschrieben werden.
Gemeinsamer Pensionsfonds der Vereinten Nationen
105. Im Berichtszeitraum übernahm die Abteilung voll die Innenrevision
des Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen. Mit diesen Prüfungsdiensten
soll in erster Linie der Fondsverwaltung geholfen werden, zuverlässige
interne Kontrollmechanismen aufrechtzuerhalten, die eine effiziente Tätigkeit
gewährleisten. Im Zuge der umfassenden Prüfung des Fondssekretariats
überprüfte die Abteilung das System des Fonds zur Nachprüfung
des Weiterbestehens von Leistungsansprüchen. Die Prüfung deckte
11 Fälle von Überzahlungen in Höhe von insgesamt über
400.000 Dollar auf, die auf die Nichtmeldung des Todes von Leistungsberechtigten
zurückzuführen waren. Bisher sind fast 100.000 Dollar wieder
beigetrieben worden. In drei Fällen geht es um mutmaßlichen
Betrug durch Hinterbliebene verstorbener Leistungsberechtigter. Der Fonds
verfolgt alle Möglichkeiten zur Beitreibung der noch ausstehenden
Überzahlungen. Die Abteilung war auch bei der Auswahl einer Firma
behilflich, die eine umfassende Prüfung der Investitionstätigkeit
des Fonds vornehmen soll.
Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung
106. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem aiad und dem Programm
der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung
prüfte die Abteilung Projekte des Programms in Brasilien, Jamaika,
Kenia, Pakistan und Westafrika. Bei diesen Prüfungen stellte sich
heraus, daß die Kapazität der Durchführungspartner zur
Rechnungs- und Haushaltsführung gestärkt werden muß. Bei
der Prüfung eines Projekts zur Verhütung von Drogenmißbrauch
und von HIV-Infektionen in Brasilien stellte sich heraus, daß es
bei der Projektausführung zu Verzögerungen kam und daß
geklärt werden muß, ob die Vorschriften der Vereinten Nationen
auf Projekte anwendbar sind, die durch Kostenteilungsvereinbarungen finanziert
werden. Aus der Prüfung in Pakistan ging hervor, daß die Berichterstattungsverfahren
der Projektverwaltung, das Finanzsystem sowie die Kontrollen über
Rechnungsunterlagen und -berichte verstärkt werden müssen. Bei
der Prüfung in Westafrika wurden Schwachstellen in der internen Kontrolle
auf den Gebieten Fernmeldeverbindungen, Kontrolle von Vermögensgegenständen
und Beschaffungswesen aufgezeigt und die Ausarbeitung klarerer Richtlinien
zur Überwachung der fachlichen Aspekte der Tätigkeit einzelstaatlicher
Stellen empfohlen.
3. Stand der von der Generalversammlung geforderten, noch laufenden
Prüfungen
107. Gemäß Resolution 51/221 B der Generalversammlung vom
18. Dezember 1996 führte die Abteilung eine Prüfung des Einsatzes
von Beratern und der dabei zur Anwendung kommenden Verträge durch.
Konkret ging es dabei u.a. um die Überprüfung der Einstellungspraktiken
und des Einsatzes von Beratern in Sekretariatsdienststellen in der ganzen
Welt sowie darum, zu bewerten, ob durch die entsprechenden Verfahren hinlänglich
dafür gesorgt ist, daß die diesbezüglichen Resolutionen
der Generalversammlung befolgt werden. Die Prüfung befaßte
sich mit Sonderdienstverträgen für Berater und einzelne Auftragnehmer
und erstreckte sich sowohl auf ordentliche Haushaltsmittel als auch auf
außerplanmäßige Mittel. Die wichtigsten Feststellungen
und Empfehlungen werden der Versammlung auf ihrer zweiundfünfzigsten
Tagung vorgelegt.
B. Disziplinaruntersuchungen
1. Entwicklungen insgesamt
108. Im Berichtszeitraum waren bedeutende Veränderungen festzustellen,
was Ursprung und Art der bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen eingegangenen
Fälle angeht: Leiter von Bereichen, Hauptabteilungen, Fonds und Programmen
haben Hilfe bei Disziplinaruntersuchungen erbeten; es gingen schwere Fälle
von größerer Reichweite und Komplexität ein; und vier
große Fälle wurden an die Polizei und die Gerichte weitergeleitet.
Während des Berichtszeitraums erhielt die Sektion Disziplinaruntersuchungen
172 Berichte und Anregungen nach ST/SGB/273 (Ziffern 16-18), gegenüber
205 im Vorjahr. Diese Differenz ist auf den Rückgang der Anzahl von
Personalbeschwerden zurückzuführen; zwar werden noch immer einige
Personalangelegenheiten an das aiad gerichtet, doch hat sich inzwischen
herumgesprochen, daß mit dem aiad keine weitere Ebene zur Überprüfung
von Personalfragen geschaffen wurde.
109. Die bearbeiteten 172 Meldungen und Anregungen verteilen sich geographisch
wie folgt: 69 entfallen auf die Region Amerika, einschließlich des
Amtssitzes, 49 auf Europa, 44 auf Afrika, 6 auf Asien und 4 auf den Nahen
Osten. Insgesamt 43 dieser Meldungen betrafen operative Fonds und Programme,
darunter 17 in Europa und 22 in Afrika. Von den 27 anonymen Meldungen
gingen 8 über die "Hotline"-Einrichtung ein.
110. Die Mitgliedstaaten haben ihre Besorgnis in bezug auf zwei Probleme
bekundet, die mit der den Bediensteten und anderen Personen nach ST/SGB/273
(Ziffern 16-18) gebotenen Möglichkeit zusammenhängen, dem aiad
Meldungen oder Anregungen vorzulegen: und zwar erstens im Hinblick auf
das Problem wissentlich falscher Meldungen von Bediensteten, die versuchen,
das Amt dazu zu nutzen, um sich an anderen, mit denen sie Meinungsverschiedenheiten
haben, zu rächen, und zweitens, das Problem von Vergeltungsmaßnahmen
gegen Bedienstete, die Beschwerden oder Anregungen beim aiad einreichen.
111. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen nimmt alle Meldungen von
Bediensteten und anderen Personen, die Beschwerden wegen Verletzungen
von Vorschriften und Verwaltungserlassen einbringen wollen, entgegen und
prüft dieselben sorgfältig. Indessen enthält Ziffer 18
e) des Dokuments ST/SGB/273 die folgende Warnung:
"Die Vorlage von Anregungen oder Meldungen bei dem Amt, von denen der
Betreffende weiß, daß sie falsch sind, oder deren Richtigkeit
oder Unrichtigkeit vorsätzlich außer acht gelassen wird, gilt
als Dienstvergehen, das Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann."
Bis jetzt hat sich nur eine Beschwerde - die eines Lieferanten - als
eine solche Falschmeldung herausgestellt, und die Sektion hat empfohlen,
daß die zuständigen Programmleiter Maßnahmen gegen diesen
Lieferanten ergreifen. Was das zweite Problem betrifft, so sind in Ziffer
18 f) Disziplinarmaßnahmen gegen Personen vorgesehen, die Vergeltungsmaßnahmen
gegen Bedienstete zu ergreifen trachten, die dem Amt Informationen vorlegen.
Das Mandat schützt somit konkret vor Vergeltungsmaßnahmen aufgrund
der Kooperation mit dem aiad. Bislang hat das aiad einen Vergeltungsfall
aufgedeckt und darüber Bericht erstattet; ein Disziplinarverfahren
ist anhängig.
112. Im Laufe des Berichtszeitraums untersuchte die Sektion 33 Meldungen,
die, wie sich erwies, zwar in gutem Glauben erstattet worden waren, bei
denen jedoch die erhobenen Anschuldigungen mangels ausreichender Beweise
nicht nachgewiesen werden konnten. Folglich wurden die in diesen Fällen
Beschuldigten entlastet.
113. 1996 lag der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der Rückstände;
in diesem Jahr gilt es vor allem, auf gravierende Fälle und auf Ersuchen
um Gewährung von Unterstützung in Fragen, die weitreichende
organisatorische Auswirkungen haben, rasch zu reagieren. Während
des Berichtszeitraums wurden 23 an Programmleiter gerichtete Berichte
herausgegeben, was einer Zunahme von 65 Prozent entspricht.
114. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen wird immer häufiger
von Bereichen, Hauptabteilungen, Fonds und Programmen ersucht, in ihrem
Namen Disziplinaruntersuchungen durchzuführen. Darüber hinaus
wurde die Sektion von Bereichen und Hauptabteilungen sowie von den operativen
Fonds und Programmen, ja sogar von den Sonderorganisationen, aufgefordert,
Beratung und Konsultation zu Problemen und Disziplinarfragen in ihren
Büros zu gewähren. Sechs Fonds und Programme erbaten im Berichtszeitraum
Hilfe bei Disziplinaruntersuchungen, einige davon mehr als einmal. Alle
vier abgeschlossenen Fälle, die mit kriminellen Aktivitäten
verbunden waren, wurden von den jeweils zuständigen Sicherheitsorganen
zwecks strafrechtlicher Verfolgung übernommen.
115. Darüber hinaus war die Sektion Disziplinaruntersuchungen bemüht,
sowohl während des Berichtsprozesses als auch bei dessen Abschluß
laufend Rat und Hilfe zu gewähren. Soweit zulässig unterrichteten
die aiad-Ermittler im Verlauf der Bearbeitung eines jeden Falls den Leiter
des Büros oder der Mission über die Durchführung einer
Untersuchung; bei Untersuchungseinsätzen im Feld wird nach Abschluß
der Tätigkeiten im Feld ein Überblick über die vorläufigen
Feststellungen gegeben, sofern der Untersuchungssachverhalt dies zuläßt.
Bei Missionen, Dienststellen außerhalb der Zentrale und am VN-Amtssitz
selbst war die Sektion erneut bemüht, Probleme mit den Bereichs-
und Hauptabteilungsleitern zu klären, um wirksame Veränderungen
herbeizuführen. Die Sektion hat aus ihren Erfahrungen gelernt, daß
wirksame Veränderungen nicht allein dadurch zustandekommen, daß
Probleme aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben werden, sondern auch dadurch,
daß mit den Dienststellen- und Missionsleitern auf ein Einvernehmen
hingearbeitet wird.
116. Zur Besetzung der von der Generalversammlung für den Zweijahreszeitraum
1996-1997 genehmigten fünf Posten sind in enger Zusammenarbeit mit
dem Bereich Personalwesen und -management bereits Einstellungsmaßnahmen
im Gang. Dank dieser zusätzlichen Mitarbeiter wird die Sektion am
Amtssitz über 13 Bedienstete und im VN-Büro in Nairobi über
2 Bedienstete verfügen.
117. Um den Bedürfnissen der Organisation besser gerecht zu werden
und als eine effiziente und wirtschaftliche Möglichkeit zur Durchführung
von Untersuchungen an Nichtamtssitzorten sind zwei Ermittler zu den Büros
der Vereinten Nationen in Nairobi entsandt worden. Dadurch konnte das
aiad den Büros der Vereinten Nationen in Afrika sein untersuchungstechnisches
Fachwissen zur Verfügung stellen. Außerdem können durch
die Einrichtung einer Untersuchungskapazität an einem Ort, an dem
auch die Sektion Afrika der Abteilung Innenrevision etabliert ist, gemeinsame
Projekte besser koordiniert und die Bürokosten auf ein Minimum reduziert
werden. Der Ranghöhere der beiden Ermittler im VN-Büro in Nairobi
hat für die Sektion die Leitung maßgeblicher Fälle übernommen
bzw. hat daran mitgewirkt, so auch an zwei in diesem Bericht beschriebenen
Fällen, nämlich der Überprüfung des Internationalen
Gerichts für Ruanda (siehe die Ziffern 72-79) und der Untersuchung
des Diebstahls von Gerät der Vereinten Nationen durch einen Lieferanten
(siehe die Ziffern 66-68). Es wird erwartet, daß das aiad in der
Lage sein wird, Personal turnusmäßig zwischen den beiden Dienstorten
wechseln zu lassen, sobald die neuen Mitarbeiter eingestellt sind.
118. Auf den ersten Sitzungen nach der Ernennung des Untergeneralsekretärs
für interne Aufsichtsdienste gingen vom Fünften Ausschuß
und vom Beratenden Ausschuß für Verwaltungs- und Haushaltsfragen
Ersuchen um eine bessere Klärung der Rolle und des Mandats der Sektion
Disziplinaruntersuchungen ein. Auf diese Ersuchen hin wurden zwei Dokumente
herausgegeben. Am 25. April 1996 wurde die Aufgabenbeschreibung in einer
Verwaltungsvorschrift (ST/IC/1996/29) veröffentlicht, die im Hinblick
auf die bei den Ermittlungsverfahren verwendeten Begriffe wie "Mißwirtschaft",
"Pflichtverletzung", "Mittelverschwendung" und "Amtsmißbrauch" Orientierungshilfen
gibt. Inzwischen wurde auch ein Handbuch der Sektion Disziplinaruntersuchungen
in französischer und englischer Sprache herausgegeben. Es soll der
Gemeinschaft der Vereinten Nationen Auskunft über das Protokoll,
die Verfahren und die Leitlinien geben, die bei der Durchführung
von Disziplinaruntersuchungen zum Tragen kommen. Unter gebührender
Berücksichtigung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen
Verfahrens und der Rechte und Interessen der Vereinten Nationen sowie
der Bediensteten war die Sektion bemüht, klare Aussagen über
die Untersuchungsmethoden zu machen. Das Handbuch ist auf dem Intranet
zugänglich und in gedruckter Form bei der Sektion erhältlich.
2. Zwei Fälle
119. Neben den oben beschriebenen Untersuchungen (Ziffern 39, 50-52,
60-63, 66-68 und 72-79) wurde in diesem Zeitraum über zwei weitere
bedeutsame Fälle Bericht erstattet:
Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen
(Habitat)
120. Im Anschluß an eine von der Gruppe Zentrale Überwachung
und Inspektion durchgeführte Inspektion des Zentrums der Vereinten
Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) (siehe die Ziffern
133-136) untersuchte die Sektion drei in dem Bericht der Gruppe erhobene
Anschuldigungen. Bei der ersten ging es um den Interessenkonflikt einer
Habitat-Bediensteten; bei der zweiten um mangelnde Antwortmaßnahmen
der Leitung auf diesen Interessenkonflikt und bei der dritten um behauptete
Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Bediensteten, der dieses Problem
im Februar 1994 ans Licht gebracht hatte. (Die letztere Anschuldigung
konnte nicht durch Beweise erhärtet werden.) Im Mittelpunkt der Konfliktfrage
standen zwischen den Jahren 1991-1993 vorgenommene Handlungen einer Mitarbeiterin,
deren Ehegatte ein externer Berater des Zentrums war und die von ihrem
Gatten und dessen Firma für das Zentrum durchgeführte Projekte
eingeleitet, bestätigt und evaluiert hatte. Das Problem war im November
1991 erstmals ans Licht gebracht worden. Damals ging man davon aus, daß
die Angelegenheit mit den von der Leitung ergriffenen Maßnahmen
beigelegt worden sei. Infolge von Bedenken, die von den mit der Überprüfung
dieser Verträge im Habitat beschäftigten Bediensteten aufgeworfen
wurden, wurde jedoch im September 1993 eine weitere Managemententscheidung
getroffen, mit der der betreffenden Mitarbeiterin und ihrer Dienststelle
die Zuständigkeit für Verträge mit ihrem Mann und dessen
Firma entzogen wurde. Dies war eine vernünftige Entscheidung, durch
die das Problem ab diesem Zeitpunkt bereinigt war. Aufgrund von Gerüchten
und falschen Informationen kamen die Konfliktfragen jedoch nicht zur Ruhe.
Die Ermittler stellten fest, daß die Diskrepanz zwischen dem augenscheinlichen
Interessenkonflikt und dem, was nach den bestehenden Bestimmungen der
Vereinten Nationen theoretisch akzeptabel ist, ebenfalls dazu beitrug,
daß diese Frage seit vier Jahren, d.h. seit September 1993, als
das eigentliche Problem von der Habitat-Leitung bereinigt wurde, weiter
diskutiert wird.
121. Nach einer eingehenden Prüfung der entsprechenden Bestimmungen
der Personalordnung der Vereinten Nationen und nach Gesprächen mit
Mitarbeitern des Bereichs Rechtsangelegenheiten stellte das aiad fest,
daß die derzeitige Bestimmung der Personalordnung der Vereinten
Nationen über Interessenkonflikte sich nur auf Bedienstete bezieht,
nicht jedoch auf Ehegatten, die finanziell an einer mit den Vereinten
Nationen in Geschäftsbeziehungen stehenden externen Firma beteiligt
sind oder eine solche Firma aktiv leiten. Obwohl also die Bedienstete
mit dem Berater verheiratet war, dessen Arbeit sie evaluierte und für
die sie feststellungsbefugt war, kann die Organisation nach den derzeitigen
Bestimmungen der Personalordnung der Vereinten Nationen nur dann Abhilfe
schaffen, wenn der Bedienstete selbst nachweislich aktiv an der Verwaltung
einer externen Firma beteiligt ist oder daran finanziellen Anteil hat.
In ihrer derzeitigen Formulierung gewährt diese Bestimmung der Organisation
unter solchen Umständen offensichtlich keinen hinreichenden Schutz.
Der Bereich Rechtsangelegenheiten und das Zentrum sind den aiad-Empfehlungen
gefolgt und haben dem aiad Informationen über den Stand der Umsetzung
dieser Empfehlungen vorgelegt. Die betreffende Bedienstete hat ein Schreiben
der Habitat-Leitung unterzeichnet, das eindeutig jede weitere Beziehung
zwischen ihr und der Beratungsfirma, bei der ihr Ehegatte beschäftigt
ist, unterbindet. Außerdem hat das Habitat mit dem Bereich Rechtsangelegenheiten
Konsultationen über die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit künftigen
vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zentrum und der Beratungsfirma
aufgenommen.
122. Im Hinblick auf die Stärkung der geltenden Bestimmungen der
Vereinten Nationen zum Thema Interessenkonflikte hat der Bereich Rechtsangelegenheiten
in dem neuen Entwurf eines Verhaltenskodexes eine Änderung ausgearbeitet,
die vom Koordinierungsausschuß Leitung/Personal verabschiedet wurde
und die die Mängel der derzeitigen Bestimmung ausräumen soll;
diese Änderung wurde vom Generalsekretär gebilligt. Der neue
Kodex liegt derzeit der Generalversammlung zur Ratifikation vor.
UNCTad
123. Im Juni 1996 ging bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen ein
Bericht des Verwaltungsdirektors im Büro der Vereinten Nationen in
Genf ein, wonach ein leitender UNCTad-Bediensteter im April 1996 ein falsches
verpflichtungsbegründendes Dokument eingereicht haben soll, mit dem
er die Zahlung von mehreren Tausend Dollar forderte. Dieser Plan war wenige
Tage zuvor erstmals aufgedeckt worden, als zwei UNCTad-Bedienstete des
Allgemeinen Dienstes von dem Bediensteten gebeten worden waren, während
seines Urlaubs die entsprechenden Dokumente auszufüllen. Sie stellten
fest, daß es sich dabei um eine ungewöhnliche Bitte handelte,
und bemerkten bei einer weiteren Prüfung gravierende Unregelmäßigkeiten.
Nachdem sie diese Entdeckung gemacht hatten, meldeten sie die Sache ihren
Vorgesetzten und dem Generalsekretär der UNCTad, der eine vorläufige
Untersuchung einleiten ließ.
124. Nachdem die Verwaltung des VN-Büros in Genf von der UNCTad
benachrichtigt worden war, unterzog sie weitere von diesem Bediensteten
eingereichte verpflichtungsbegründende Dokumente und Zahlungsbelege
einer nochmaligen Prüfung. Daraufhin mußte zunächst angenommen
werden, daß sich der Bedienstete auf betrügerische Weise bis
zu 200.000 Dollar beschafft haben könnte. Im Juli 1996 leitete das
aiad eine Untersuchung ein, und die Ermittler deckten einen komplexen
Plan des Bediensteten zum Betrug der Vereinten Nationen auf. Anhand des
Beweismaterials, d.h. der vorhandenen Unterlagen und der Zeugenaussagen,
stellte sich heraus, daß der Bedienstete in Ausübung der ihm
als leitendem Beamten übertragenen Befugnis mehrere Jahre lang falsche
verpflichtungsbegründende Dokumente und Zahlungsbelege vorgelegt
und allem Anschein nach beträchtliche Projektmittel veruntreut hatte.
Darüber hinaus hatte er in Ausübung der an ihn delegierten Befugnisse
weitere falsche Unterlagen vorgelegt, um diese Diebstähle zu verschleiern.
125. Im Juli 1996 erstattete das Genfer VN-Büro Anzeige bei den
Schweizer Behörden, woraufhin der Bedienstete in Untersuchungshaft
genommen wurde. Der Bedienstete, der das dem Untersuchungsrichter vom
aiad vorgelegte Beweismaterial akzeptierte, wurde fristlos entlassen.
Am 9. April 1997 unterzeichnete der Bedienstete eine Kostenerstattungsvereinbarung,
in der er offiziell zugab, daß er den Vereinten Nationen insgesamt
731.645 Schweizer Franken (609.704 Dollar) schulde, und mit der er sich
bereit erklärte, sein gesamtes Vermögen, einschließlich
des von ihm kapitalisierten Anteils seiner Pensionsansprüche, zu
liquidieren, um den Vereinten Nationen den Betrag nach Maßgabe seiner
Vermögensverhältnisse zurückzuerstatten. Die Vereinten
Nationen konnten bislang etwa 350.000 Dollar beitreiben. Nach neunmonatiger
Untersuchungshaft wurde der ehemalige Bedienstete bis zu Beginn der Gerichtsverhandlung
auf freien Fuß gesetzt. Das VN-Büro in Genf wurde als Prozeßbeteiligter
zugelassen. aiad-Ermittler und Verwaltungsbeamte des Genfer Büros
unterstützten während des Prozesses den Staatsanwalt durch die
Vorlage von Beweismaterial, das die Begehung der Diebstähle bestätigte.
Das aus drei Richtern bestehende Schweizer Gericht befand den Angeklagten
der von ihm gestandenen Diebstähle für schuldig. Die 18monatige
Haftstrafe wurde ausgesetzt, da der Angeklagte bereits neun Monate verbüßt
hatte. Das Gericht ordnete ferner an, daß der ehemalige Bedienstete
den Vereinten Nationen die Restsumme der gestohlenen Beträge zurückzuzahlen
habe, und verhängte über ihn ein zehnjähriges Einreiseverbot
in die Schweiz.
C. Inspektion
1. Neue Inspektionen
126. Im Einklang mit seinem in der Resolution 48/218 B der Generalversammlung
enthaltenen Aufsichtsmandat hat das aiad Inspektionsüberprüfungen
der Sekretariate des UNEP (einschließlich des Büros der Vereinten
Nationen in Nairobi), des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn-
und Siedlungswesen (Habitat) und des Internationalen Handelszentrums UNCTad/GATT
(ITC) durchgeführt. Berichte über diese Untersuchungen wurden
der Generalversammlung in den Dokumenten A/51/810, A/51/884 bzw. A/51/933
vorgelegt. Nachstehend sind die wichtigsten Feststellungen dieser Berichte
zusammengefaßt.
Umweltprogramm der Vereinten Nationen und Büro der Vereinten
Nationen in Nairobi
127. Die grundlegende Frage, die sich dem Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP) stellt, ist die nach seiner Rolle im Anschluß an
die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung.
Es ist weder den Bediensteten noch den beteiligten Interessengruppen klar,
wie diese Rolle aussehen soll. Erste Aufgabe der Leitung sollte es daher
sein, dieser neuen Rolle eine klare Ausrichtung zu geben und die Prioritäten
zu straffen, um so die Effektivität der Organisation und ihre potentielle
Wirkung zu erhöhen.
128. In dem aiad-Bericht (A/51/810, Anhang) wird darauf hingewiesen,
daß die Komplementaritäten zwischen der Tätigkeit des
UNEP und der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen
(UNCTad) sowie der Hauptabteilung für grundsatzpolitische Koordinierung
und bestandfähige Entwicklung ausgelotet werden müssen. Ferner
wird darin das Verhältnis zwischen dem UNEP und den internationalen
Umweltübereinkünften, insbesondere den seit der Umweltkonferenz
geschlossenen Übereinkünften, beleuchtet und die Ansicht geäußert,
daß die strategische Rolle des UNEP, die darin besteht, den Fortschritt
in bezug auf die globale Umweltagenda zu steuern, dank dieses Verhältnisses
neubelebt werden könnte. Die UNEP-Leitung muß diese Möglichkeiten
noch voll ausloten und ausschöpfen.
129. Was organisatorische und Managementfragen betrifft, so legen die
Prüfergebnisse nahe, daß die Struktur des UNEP-Sekretariats
keinen angemessenen Rahmen für die effiziente und wirksame Straffung
seiner Tätigkeit bietet, d.h., daß die funktionalen Aufgaben
der verschiedenen Abteilungen nicht eindeutig festgelegt sind und daß
es keine klare Delegation von Befugnissen zu geben scheint. Was die internen
Instrumente zur gemeinschaftlichen Anleitung betrifft, so sind sie schwerfällig,
verwässern die Verantwortlichkeit und stehen der Effizienz im Weg.
Ferner enthält der Programmhaushalt keine kohärente und umfassende
Darstellung der weltumspannenden Umweltarbeit der Organisation. In dem
Bericht wird außerdem festgestellt, daß das UNEP eine nur
bruchstückhafte Vollzugsüberwachung und Ergebnisbewertung vornimmt.
130. In bezug auf die Effizienz der Ressourcenverwendung kommt der Bericht
zu dem Schluß, daß die derzeitigen Verwaltungsregelungen des
UNEP die Verschwendung knapper Mittel ermöglichen, u.a. durch die
übermäßige Verwendung von Beratern bei fraglichem Nutzen;
die Schaffung höher eingestufter Dienstposten, was zur Kopflastigkeit
des Sekretariats geführt hat, und die Besetzung dieser Dienstposten
mit Personal, dessen Eignung nicht immer offensichtlich ist; sowie durch
die allgemeine Schwäche und Zersplitterung der Auszahlungskontrolle.
131. In dem Bericht wird eingeräumt, daß die Probleme des
UNEP noch dadurch verschärft wurden, daß das neugeschaffene
Büro der Vereinten Nationen in Nairobi nur begrenzt in der Lage ist,
das UNEP durch die Bereitstellung gemeinsamer Dienste zu unterstützen.
Dies ist weitgehend darauf zurückzuführen, daß das VN-Büro
in Nairobi zu sehr von freiwilligen (außerplanmäßigen)
Mitteln abhängt, wie auch auf seine personelle Ausstattung, die in
mancher Hinsicht quantitativ und qualitativ nicht ausreicht. Der Bericht
kommt zu dem Schluß, daß das Büro nicht über die
Kapazität verfügt, um seinen Verantwortlichkeiten in angemessener
Weise nachzukommen, und daß sich das Kapazitätsproblem wahrscheinlich
kaum bessern wird, sofern nicht bestimmte grundlegende Fragen gelöst
werden.
132. Nach dem Erscheinen des Berichts ergriff die UNEP-Leitung eine
Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des aiad, namentlich
in bezug auf die Struktur des Sekretariats und seine Kopflastigkeit, die
Anstellung und Verwendung von Beratern, die Beziehungen zu den internationalen
Umweltübereinkünften und die Vollständigkeit der Angaben
im Programmhaushalt.
Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen
(Habitat)
133. In dem aiad-Bericht (A/51/884, Anhang) werden bedeutende Mängel
im Hinblick auf die Verwaltung der Programme sowie der personellen und
finanziellen Ressourcen des Zentrums aufgezeigt. Aus den Prüfungsergebnissen
ist zu ersehen, daß die Organisationsstruktur unnötige Duplizierungen
in bezug auf die funktionalen Aufgaben aufweist, was Verwirrung stiftet
und keine klare Rechenschaftspflicht entstehen läßt, und daß
das Arbeitsprogramm kaum als koordiniert und integriert gelten kann. In
dieser Hinsicht weist der Bericht darauf hin, daß es eine nur ungenügende
Verklammerung von Forschung und technischer Zusammenarbeit sowie nur sehr
wenige Beispiele einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit bei
der Erbringung von Ergebnissen gibt. Außerdem geht aus dem Bericht
hervor, daß es kein wirksames System zur Vollzugsüberwachung,
zur Ergebnisbewertung oder für Rückmeldungen an die oberste
Leitungsebene gibt. Dieses Problem wird noch dadurch verschärft,
daß das nur alle zwei Jahre tagende zwischenstaatliche Fachorgan,
die Kommission für Wohn- und Siedlungswesen, eine nur begrenzte Aufsicht
ausübt.
134. Es gibt keine internen Instrumente zur gemeinschaftlichen Anleitung
der Verwaltung, und es mangelt an einer horizontalen und vertikalen Kommunikation
zwischen den für die Programmausführung und die Ressourcenverwendung
verantwortlichen Hauptakteuren. Es gibt kaum Anzeichen dafür, daß
Grundsatzfragen erörtert würden. Beschlüsse in bezug auf
Personal- und Finanzfragen scheinen hinter verschlossenen Türen getroffen
zu werden und sind nicht transparent. In dieser Hinsicht verweist der
Bericht auf die Schwäche des internen Ressourcenkontrollsystems.
Das mangelnde Engagement seitens der Organisationsleitung für den
internen Kontrollprozeß kommt auch in der Stellenbesetzung und der
Beförderung der Bediensteten, der Kontrolle des Stellenplans und
der Vergabe von Aufträgen zum Ausdruck.
135. Der Bericht deutet auf ein Umfeld hin, das Effizienz und Wirksamkeit
nicht erleichtert. Dieses Umfeld ist weitgehend dafür verantwortlich,
daß die Finanzlage des Zentrums sowohl bei den Stiftungs- als auch
bei den Verwaltungskonten auf ein Defizit zusteuert, was sich nachteilig
auf das Arbeitsprogramm und das Vertrauen der Geber auswirkt. Außerdem
hat es zu der niedrigen Arbeitsmoral im Sekretariat beigetragen, das über
recht viele hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter verfügt,
die für ein breites Spektrum von Klienten und Interessengruppen ausgesprochen
wichtige Arbeit leisten können. Der Bericht kommt zu dem Schluß,
daß sich Habitat in einer schwierigen Lage befindet, die so nicht
fortdauern darf.
136. Nach Billigung der in dem Inspektionsbericht enthaltenen Empfehlungen
durch den Generalsekretär arbeitete die Habitat-Leitung einen Aktionsplan
für die Neubelebung des Zentrums aus. In dem im Juli 1997 an die
Ständigen Vertreter beim Büro der Vereinten Nationen in Nairobi
verteilten Plan geht es um Programm- und Koordinierungsfragen, die Umstrukturierung
des Sekretariats sowie um Fragen der Finanz- und Personalverwaltung. Die
Hauptabteilung Verwaltung und Management hat beschlossen, eine Managementmission
nach Nairobi zu entsenden. Sie wird u.a. die Aufgabe haben, die Delegation
von Befugnissen an das VN-Büro in Nairobi vorzubereiten, den Stand
der Konsolidierung der Finanzzuständigkeiten zu bewerten und die
Personalverwaltung beim Habitat zu stärken und zu verbessern.
Internationales Handelszentrum
UNCTad/WTO
137. Aus den Inspektionsergebnissen (siehe A/51/933, Anhang) geht hervor,
daß das Internationale Handelszentrum (ITC) nach einer langen Zeit
ohne Richtungsvorgaben nun allmählich zu einem wirksamen, zielgerichteten
Instrument zur Förderung eines umfassenderen Welthandels wird. Außerdem
geht daraus hervor, daß der Prozeß erst jetzt zu greifen beginnt
und daß er von der Leitung und den an dem ITC interessierten Stellen
hartnäckig und energisch weiterverfolgt werden muß, wenn das
Zentrum seine Funktion erfüllen soll. Diesbezüglich wird in
dem Bericht anerkannt, daß in den letzten zwei Jahren viel nützliche
Arbeit geleistet worden ist und daß ein großes Maß an
ehrlicher Selbstprüfung stattgefunden hat. Es wird jedoch darauf
hingewiesen, daß diese Bemühungen zum Zeitpunkt der Inspektion
noch nicht zu einer zentrumsweiten umfassenden Strategie und einem ausformulierten
Arbeitsplan gereift sind. Außerdem wird hervorgehoben, daß
die Rolle des Handlungszentrums bei der Förderung der Ziele der ihm
übergeordneten Organisationen (UNCTad und WTO) und deren Rolle bei
der Formulierung der Programme des ITC noch weiter abgeklärt werden
müssen.
138. Die Inspektion ergab Fragmentierung auf den Ebenen der Programmformulierung,
der Überwachung des Programmvollzugs und der Ergebnisbewertung und
regt an, daß der Mechanismus zur Förderung der Koordinierung,
der Kohärenz, der Komplementarität und der optimalen Ressourcennutzung
sowohl innerhalb des ITC als auch zwischen dem ITC und seinen übergeordneten
Organisationen gestärkt werden muß. Außerdem geht sie
auf das Fehlen eines systematischen Ansatzes zur Verfolgung der Fortschritte
bei der Programmausführung und bei der Bewertung des Erreichten ein.
Die genannte Situation wird weiter verschärft durch die ungenügende
externe Aufsicht über die Tätigkeit des Zentrums seitens der
übergeordneten Organisationen des ITC und der zwischenstaatlichen
Organe.
139. Bezüglich der neueingeführten organisatorischen Änderungen
läßt sich aus den Prüfungsergebnissen ersehen, daß
die Aufgaben, die Befugnisse und die Rechenschaftspflicht der den großen
Abteilungen unterstehenden Sektionen und Gruppen nicht klar festgelegt
worden sind. Darüber hinaus sind die abteilungsübergreifenden
Aufgabenstellungen vage und mangelt es an einer Befugnisdelegation an
leitende Mitarbeiter und an Programmleiter. Was die Rolle der Sektion
Organisationsstrategie und Qualitätssicherung betrifft, so wird in
dem Bericht eingeräumt, daß sie ein wertvolles Managementinstrument
sein könnte. Die Sektion scheint jedoch unter Mängeln zu leiden,
was entweder ihre Konzeption oder ihre praktische Ausgestaltung oder beides
betrifft.
140. In dem Bericht wird näher auf die Managementrolle eingegangen,
die die bestehenden Instrumente spielen, die der Verwaltung gemeinschaftliche
Anleitung und Beratung erteilen sollen, und die Auffassung vertreten,
daß sie schwerfällig sind, Verzögerungen verursachen,
wenn rasches Handeln erforderlich ist, und die Verantwortlichkeit verwässern.
Außerdem wird in dem Bericht auf das interne Kontrollsystem eingegangen,
und es werden Schwachstellen in der Kontrolle des Stellenplans sowie im
System zur Kontrolle des Einsatzes von Beratern und Experten aufgezeigt.
141. Zur Personalausstattung heißt es in dem Bericht, daß
der Anteil der mit Verwaltungsaufgaben befaßten Personalressourcen
für eine kleine Organisation mit rückläufigen Mitteln für
die Projektausführung zu hoch erscheint. Außerdem wird die
Meinung vertreten, daß die Anforderungsprofile der Organisation
nicht mit der Entwicklung des Welthandels schrittgehalten haben.
2. Anschlußinspektionsüberprüfungen
142. Im Rahmen der Verantwortung des aiad für die Überwachung
der Fortschritte, die bei der Verwirklichung der aufgrund seiner Aufsichtsaktivitäten
abgegebenen Empfehlungen erzielt worden sind, beschloß der Untergeneralsekretär
für interne Aufsichtsdienste, erneut denjenigen Dienststellen einen
Besuch abzustatten, die zwei bis drei Jahre zuvor einer Inspektionsüberprüfung
unterzogen worden waren. Zweck dieser Anschlußinspektion war es,
sich zu vergewissern, ob die aufgrund der aiad-Empfehlungen von der Leitung
ergriffenen Maßnahmen auch wirklich den Problemen Rechnung tragen,
die in den Inspektionsberichten aufgezeigt worden waren. Die Handels-
und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTad), das Zentrum
für Menschenrechte und die Wirtschaftskommission für Europa
(ECE) wurden im April 1997 und die Wirtschaftskommission für Westafrika
(ESCWA) im Juni/Juli 1997 aufgesucht. Die Maßnahmen, die die Leitung
in diesen Dienststellen ergriffen hatte, wurden an einem Katalog von Richtwerten
gemessen, anhand dessen sich qualitativ feststellen läßt, inwieweit
jeder der Empfehlungen des aiad Folge geleistet wird. Nachstehend folgt
eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Überprüfungen:
Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen
143. Der Grad, in dem die Leitung den Empfehlungen des aiad Folge geleistet
hat, ist in dem Bericht (A/50/719, Anhang) dargestellt, aus dem hervorgeht,
daß merkliche Fortschritte in bezug auf die meisten Empfehlungen
erzielt wurden, die rein programmatischer Natur waren. Somit ist also
die Rolle der UNCTad im Bereich der Entwicklung und des Handels klar formuliert
und sind ihre Prioritäten deutlich abgegrenzt worden. Überdies
wurde die zwischenstaatliche Maschinerie gestrafft und von 12 auf 3 Organe
reduziert.
144. Die bei der Umsetzung der Empfehlungen im Bereich des Managements
und der Organisation erzielten Fortschritte sind weniger offensichtlich.
Während die Organisationsstruktur entsprechend den Empfehlungen des
aiad gestrafft und die Anzahl der Abteilungen reduziert wurde, sind bislang
weder die Funktionen und Aufgaben dieser Abteilungen und ihrer Untereinheiten
abgegrenzt oder dokumentiert, noch die organisatorischen Querverbindungen
und die hierarchischen Unterstellungsverhältnisse festgelegt worden.
Noch wichtiger ist, daß die verschiedenen Aufsichtsgruppen, die
sich mit technischer Zusammenarbeit, grundsatzpolitischer Koordinierung,
Überwachung und Evaluierung befassen, alle dem Stellvertretenden
Generalsekretär unterstellt sind, daß jedoch ihre jeweilige
Aufgabenstellung nach wie vor unklar ist. Dies gibt deswegen Anlaß
zu Sorge, weil es notwendig ist, die Kohärenz der Grundsatzpolitik
zu gewährleisten und das Arbeitsprogramm in seiner Gesamtheit unabhängig
von den Finanzierungsquellen zu integrieren. Ein integrierter Aufsichtsmechanismus
ist ein wesentliches Instrument, das den Generalsekretär der UNCTad
als den Leiter der Organisation besser in die Lage versetzen würde,
den Wandel auf rationale und kohärente Weise zu steuern. Ein derartiger
Mechanismus würde auch eine wichtige Rolle dabei spielen, verschiedene
Ziele miteinander in Einklang zu bringen, Strategien zu formulieren und
dem Management beratend zur Seite zu stehen. Unter den gegebenen Umständen
sieht es so aus, als ob viele der Empfehlungen, die Probleme der Überlappung
bzw. der Komplementarität mit anderen Organisationen, der Wirksamkeit
der Kontrolle über die Programmunterstützung und der Klarheit
der Politik und der Verfahren der technischen Zusammenarbeit beheben sollten,
auf die Schaffung eines derartigen Mechanismus warten müßten.
145. Was die Personal- und Verwaltungsfragen betrifft, so sind Bemühungen
im Gange, die verschiedenen diesbezüglichen Empfehlungen umzusetzen.
Dies gilt für die Umsetzung von Mitarbeitern mit dem Ziel der Anpassung
ihres Qualifikationsprofils an die Anforderungen der neuen Struktur, für
die Erstellung der entsprechenden Stellenbeschreibungen, für Personalbescheide
und für die Aufstellung eines Systems von Richtwerten für Verwaltungsdienste.
Was die Frage des zu hohen Personalbestands anbelangt, hat die Leitung
der UNCTad das aiad davon in Kenntnis gesetzt, daß ihr Entwurf des
Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1998-1999 Planstellenkürzungen
von 12,4 Prozent im Höheren Dienst und von 11,7 Prozent im Allgemeinen
Dienst vorsieht.
146. Die vorstehend beschriebene Situation läßt darauf schließen,
daß energischere Bemühungen vonnöten sind, um die Dynamik
des im Anschluß an die neunte Tagung der UNCTad eingeleiteten Reformprozesses
aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß
sich die Leitung der UNCTad dieses Umstandes bewußt ist und derzeit
eine Personalentwicklungsstrategie aufstellt mit dem Ziel, die Handels-
und Entwicklungskonferenz in die Lage zu versetzen, die Bereiche Personalplanung,
Arbeitsgestaltung, Laufbahnförderung und Ausbildung auszubauen.
Zentrum für Menschenrechte
147. Siehe die Ziffern 53 bis 56.
Wirtschaftskommission für Europa (ECE)
148. Der Umsetzungsstand der Empfehlungen des aiad in dessen Bericht
(A/49/891, Anhang) läßt den Schluß zu, daß die
Empfehlungen programmatischer Art teilweise umgesetzt worden sind. Ihre
volle Umsetzung wird in Verbindung mit den Folgemaßnahmen zu der
Erklärung und dem Aktionsplan in Angriff genommen werden, die von
der Wirtschaftskommission für Europa aus Anlaß ihres fünfzigjährigen
Bestehens beschlossen wurden. Die Leitung vertritt demzufolge die Haltung,
daß die Stärkung der Forschungskapazität des ECE-Sekretariats
für weltweite Grundsatzanalysen und intersektorale Studien im Arbeitsprogramm
für 1998-1999 zum Ausdruck kommen wird. Überdies wird die Struktur
der wichtigsten Nebenorgane gestrafft und werden die Initiativen der verschiedenen
Ausschüsse und Arbeitsgruppen auf die Prioritäten und Ziele
des von der Kommission gebilligten Arbeitsprogramms abgestimmt werden.
149. In bezug auf die Aufsicht wurde festgestellt, daß bei der
Umsetzung der entsprechenden Empfehlung des aiad keine Fortschritte erzielt
worden waren. Die Leitung führte die verzögerte Umsetzung auf
die im gesamten Verlauf des Jahres 1996 andauernde Einstellungssperre
zurück, die sie daran hinderte, ein System der Selbstüberwachung
und Selbstevaluierung einzurichten. Die ECE-Leitung geht davon aus, daß
im Laufe des nächsten Zweijahreszeitraums ein Aufsichtssystem errichtet
wird. Eine damit zusammenhängende Frage ist die der Rolle und der
Aufgaben der leitenden Mitarbeiter im Büro des Exekutivsekretärs,
die nach wie vor unklar sind. Der Kommissionssekretär und der Sonderreferent
sind nach wie vor für eine Vielzahl von Sachfragen zuständig
und haben gleichzeitig direkte administrative Verantwortlichkeiten. In
diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß die Empfehlungen des
aiad zu den Verwaltungsdiensten wegen der Haushaltskürzungsmaßnahmen
und des damit zusammenhängenden Einfrierens verschiedener Dienstposten
im Büro des Exekutivsekretärs, einschließlich desjenigen
des Leiters der Gruppe Verwaltung, nicht aufgegriffen werden konnten.
Inzwischen wurde ein Kandidat für diesen Dienstposten empfohlen.
150. Nachweisliche Bemühungen wurden unternommen, um den Empfehlungen
des aiad zu folgen, durch die Weitergabe von Informationen über die
Ressourcen an die Programmleiter größere Transparenz herzustellen.
Es gibt jedoch kaum Hinweise auf Maßnahmen der Leitung zur Verbesserung
der horizontalen Kommunikation innerhalb des Sekretariats.
151. Die vorstehenden Erkenntnisse lassen den Schluß zu, daß
das ECE-Sekretariat nach wie vor kaum bzw. überhaupt nicht systematisch
darangeht, den Vollzugsstand zu verfolgen und die Arbeitsergebnisse zu
bewerten. Erst wenn die Leitung ein derartiges System einrichtet, wird
sie in der Lage sein, das interne Rechenschaftssystem zu stärken
und den Prozeß der Ressourcenzuteilung zu straffen.
Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (ESCWA)
152. Die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Empfehlungen
des aiad durch die ESCWA (siehe A/49/891) läßt den Schluß
zu, daß greifbare Verbesserungen dahin gehend erzielt werden konnten,
im Arbeitsprogramm Schwerpunkte zu setzen und seine Relevanz in bezug
auf die Ziele und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Im Zuge dessen wurde die Programmstruktur von einem sektoralen Ansatz,
der eine Aufsplitterung miteinander zusammenhängender Aktivitäten
auf 15 Unterprogramme bewirkt hatte, auf einen themenbezogenen Ansatz
mit fünf themenbezogenen Unterprogrammen umgestellt, in deren Rahmen
gemeinsame Zielsetzungen zusammenfassend behandelt werden können.
Dadurch ist das gesamte Programm geschlossener geworden, und es entstanden
eine Reihe ineinandergreifender Aktivitäten, deren Durchführung
multidisziplinären Arbeitsgruppen übertragen wurde. Als Ergebnis
dieses Ansatzes ging die Zahl der im Haushaltsplan für 1998-1999
veranschlagten Aktivitäten/Ergebnisse gegenüber dem Zweijahreszeitraum
1994-1995 um 40 Prozent zurück. So etwa reduzierte die ESCWA in Anbetracht
der Existenz von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen auf den Gebieten
Landwirtschaft und Industrie die Zahl der diesbezüglichen Aktivitäten
drastisch und konzentrierte sich auf diejenigen Aktivitäten, die
einen regionalen Aspekt und eine multidisziplinäre Dimension aufweisen.
Andererseits wurden die Aktivitäten im Bereich Verkehrswesen und
Wasser, mit denen sich kein Sonderorgan befaßt, verstärkt.
Dies gilt auch für diejenigen Aktivitäten, die sich mit der
menschlichen Entwicklung, geschlechtsbezogenen Fragen und Statistiken
beschäftigen, die unter einem regionalen Gesichtspunkt behandelt
werden.
153. Die ESCWA war bemüht, als Lösung für die offensichtlich
schwache Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Programmformulierung -
ein Problem, das bei der Inspektionsprüfung 1993 hervorgehoben wurde
- den Konsultationsprozeß mit den Interessengruppen auszubauen.
Vier zwischenstaatliche Fach-Nebenorgane wurden geschaffen, und zwei weitere
wurden vor kurzem ins Leben gerufen, so daß sich gegenüber
1993 die Zahl der Fachorgane von einem auf insgesamt sechs erhöht
hat.
154. Ganz allgemein war eine spürbare Stärkung des externen
Aufsichtsmechanismus zu verzeichnen; das gleiche gilt auch für die
interne Aufsicht. In dieser Hinsicht stellte die Gruppe fest, daß
die ESCWA ein wirksames System zur Verfolgung des Arbeitsfortgangs und
zur regelmäßigen Rückkoppelung mit der Leitung eingerichtet
hat. Obschon das System vorläufig nur quantitative Aussagen zuläßt,
bildet es dennoch eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung zu
einem vollwertigen Managementinstrument. Dazu wäre es erforderlich,
durch die Entwicklung von Leistungsindikatoren, die den Erfolg anhand
quantitativer und qualitativer Regeln und Normen messen, eine qualitative
Dimension ins Spiel zu bringen.
155. Auch in bezug auf die bei der vorangegangenen Inspektion aufgezeigten
Organisations-, Management- und Verwaltungsprobleme wurden greifbare Fortschritte
erzielt, doch sind die Ergebnisse weniger offensichtlich. So wurde die
Sekretariatsstruktur entsprechend der Empfehlung des aiad zwar durch Verringerung
der Zahl der Abteilungen gestrafft, doch sind die Ressourcen nach wie
vor über eine große Zahl von Sektionen und Gruppen verteilt.
Abgesehen davon, daß die Verwaltungsarbeit bei einem solchen Organisationsaufbau
umständlich ist, verfügen einige dieser Sektionen/Gruppen nicht
über die kritische Masse, um einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
Sie greifen bei ihrer Tätigkeit stark auf die Dienste von Beratern
zurück. Die Leitung der ESCWA hat bereits Schritte unternommen, um
die Inanspruchnahme von Beratern zu verringern, und gedenkt, dies auch
künftig zu tun. Eine großzügiger gegliederte Struktur
würde mehr Flexibilität in bezug auf multidisziplinäre
Aktivitäten und die Deckung neuentstehenden Bedarfs bieten. Diesbezüglich
wurde die ESCWA gebeten, die Kostenwirksamkeit der Abteilung Technische
Zusammenarbeit zu überprüfen, da der derzeitige Umfang der jährlichen
Ausgaben für operative Projekte nicht die Existenz einer eigenständigen
Abteilung zu rechtfertigen scheint. Es ist außerdem von grundlegender
Wichtigkeit, die Strategie für die technische Zusammenarbeit klar
auszuformulieren, um einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen operative
Aktivitäten durchgeführt werden.
156. Was die allgemeinen Management- und Verwaltungsfragen anbelangt,
sind in vielerlei Hinsicht Verbesserungen zu verzeichnen; eine Reihe von
Schwächen sind allerdings noch zu beheben. Zuallererst muß
der Entscheidungsfindungsprozeß durch einen wirksamen institutionellen
Mechanismus für interne Konsultationen transparenter gestaltet und
rationalisiert werden. Damit ein solcher Mechanismus wirksam sein kann,
müssen seine Aufgabenstellung und die Politiken und Verfahren, die
für die Fragen maßgeblich sind, zu denen die Ausschüsse
und Gruppen der Leitung Orientierungshilfen geben sollen, gut formuliert
und den Mitgliedern dieser Ausschüsse und Gruppen vertraut sein.
Es ist außerdem erforderlich, daß sich solche Ausschüsse
aus Mitgliedern zusammensetzen, die auf der Grundlage sorgfältig
aufgestellter und einvernehmlicher Kriterien ausgewählt werden. Die
ESCWA sollte in dieser Hinsicht erwägen, den Konsultationsmechanismus
auch auf die Überprüfung von Projektvorbeurteilungen und Veröffentlichungen
auszuweiten. In diesen beiden Bereichen könnten sich Orientierungshilfen
an die Leitung als besonders wirksam erweisen.
157. In dem offensichtlichen Bemühen, die Frage der Transparenz
zu berücksichtigen, hat die Leitung vor kurzem wichtige Schritte
zur Ausweitung des Konsultationsprozesses unternommen. Diese Bemühungen
müssen intensiviert und verstärkt auf den anscheinend stark
zentralisierten Entscheidungsprozeß ausgerichtet werden, in dem
Kompetenzen eher nach oben als nach unten delegiert werden. Ein wichtiger
Schritt beim Herangehen an diese Frage wäre es, in einem Dokument
klar die Kompetenzen, die Verantwortlichkeit und die Rechenschaftspflicht
von Programmleitern auf verschiedenen Ebenen festzulegen. Die Ausstattung
der mittleren Führungsebene mit größeren Vollmachten sollte
durch klar festgeschriebene Leitlinien und Verfahren gestärkt werden.
158. Alles in allem und unbeschadet der genannten Mängel scheint
die ESCWA auf dem Weg der Besserung zu sein. Es werden erkennbare Anstrengungen
unternommen, ihre Tätigkeit für die Region relevanter zu gestalten,
sowohl was die Aktivitäten und die geleisteten Dienste anbelangt
als auch was die positive Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Qualität
dieser Dienste betrifft. Die laufenden Bemühungen der Leitung in
dieser Hinsicht müssen jedoch intensiviert werden, wenn die Erfolge
Bestand haben sollen.
D. Überwachung
159. Das derzeitige rechnergestützte Programmvollzugssystem ist
so ausgelegt, daß es der Gruppe Zentrale Überwachung und Inspektion
ermöglicht, den Zweijahresbericht des Generalsekretärs über
den Programmvollzug der Vereinten Nationen zu erstellen. Das System operiert
in einer Großrechnerumgebung, und seine Berichtsfunktion ist für
analytische Zwecke ungeeignet. Um die genannten Beschränkungen zu
beheben, versucht die Gruppe, die Datenbank vom Großrechner auf
Personalcomputer zu laden, das Programm umzuschreiben und das System durch
weitere Berichterstattungsmöglichkeiten und Analysewerkzeuge zu erweitern.
Mit Hilfe des neuen Systems könnte eine Vielzahl verschiedener Berichte
über spezifische Aspekte des Programmvollzugs erstellt werden, die
für die Programmleiter bei der Durchführung ihrer Arbeitsprogramme
nützlich sein könnten. Außerdem könnte damit die
analytische Gestaltung des Berichts des Generalsekretärs über
den Programmvollzug verbessert werden.
E. Evaluierung
Eingehende Evaluierung des Statistikprogramms
160. In dem Bericht 1/ über die eingehende Evaluierung
des Statistikprogramms wurden die Aktivitäten der Statistischen Abteilung
der Hauptabteilung Wirtschafts- und Sozialinformationen und grundsatzpolitische
Analyse und der statistischen Abteilungen der Regionalkommissionen überprüft.
Er enthielt außerdem Beschreibungen damit zusammenhängender
Aktivitäten der Statistischen Kommission und der mit Statistik befaßten
regionalen zwischenstaatlichen Organe, der ihnen nachgeordneten Nebenorgane
und Sachverständigengruppen und des Unterausschusses für Statistikarbeit
des Verwaltungsausschusses für Koordinierung.
161. Der Bericht befaßte sich schwerpunktmäßig mit
den Bedürfnissen der Hauptnutzer der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen
des Statistikprogramms und der Art und Weise, in der sie diese nutzen.
Es wurde festgestellt, daß die Identität der Nutzer bekannt
war, daß ihre Bedürfnisse bei Produktionsentscheidungen berücksichtigt
wurden und daß für methodologische Arbeiten im Zusammenhang
mit internationalen Empfehlungen, Diensten für zwischenstaatliche
Organe, Online-Zugriff auf Datenbanken, nutzerspezifischen Dienstleistungen
und technischer Unterstützung regelmäßig Rückmeldungen
in bezug auf die Nutzung eingeholt wurden. Im Gegensatz dazu waren für
die Druckveröffentlichungen nur wenig verläßliche Informationen
über die Identität und Bedürfnisse der Hauptnutzer verfügbar
oder zu vertretbaren Kosten erhältlich. Die Bediensteten verbrachten
indessen viel mehr Zeit damit und waren viel eher dafür qualifiziert,
Statistiken zum Zwecke der Veröffentlichung zusammenzustellen und
zu bearbeiten.
162. Als Strategie wurde vorgeschlagen, durch die Umschichtung der veranschlagten
Mittel im Laufe des Vierjahreszeitraums des mittelfristigen Plans das
Gewicht eher auf Dienstleistungen zu verlegen, die vom Nutzerbedarf und
von der Kenntnis der Nutzungsmuster bestimmt sind. Es wurden u.a. Empfehlungen
zu den folgenden Punkten abgegeben:
- Online-Zugriff auf statistische Datenbanken der Vereinten Nationen;
- Ermittlung und Eingehen auf die Bedürfnisse der Nutzer;
- Verbesserung regionaler Informationssysteme;
- Veröffentlichungspolitik;
- Evaluierung der Veröffentlichungen;
- integrierte Darstellung der internationalen statistischen Aktivitäten;
- Analysedienste für die Hauptabteilungen.
163. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den
Bericht auf seiner siebenunddreißigsten Tagung und würdigte
die darin zum Ausdruck kommende eingehende Überprüfung des Programms.
Der Ausschuß stimmte der Aussage des Berichts zu, daß das
Statistikprogramm ein Beispiel für die Art von Tätigkeit sei,
die die Organisation sehr gut durchführe und die auch wichtigen Bedürfnissen
der Mitgliedstaaten gerecht werde. Der Ausschuß schloß sich
den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen an und ging davon aus, daß
der Direktor der Statistischen Abteilung der Hauptabteilung Wirtschafts-
und Sozialinformationen und grundsatzpolitische Analyse der 1998 stattfindenden
Tagung der Arbeitsgruppe für internationale Statistikprogramme und
Koordinierung der Statistischen Kommission einen Durchführungs- und
Zeitplan vorschlagen werde. 2/
Eingehende Evaluierung der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten
164. Siehe die Ziffern 40 bis 43.
Themen für künftige eingehende Evaluierungen
165. Der Programm- und Koordinierungsausschuß behandelte auf seiner
siebenunddreißigsten Tagung einen kurzen Bericht über die seit
1992 unternommenen und derzeit geplanten Evaluierungen, der auch Vorschläge
für künftige Gegenstände eingehender Evaluierungen enthielt.
3/, 4/
166. Der Ausschuß empfahl der Generalversammlung die Billigung
des folgenden Terminplans für eingehende Evaluierungen, unter Berücksichtigung
der Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität, damit etwaige sich
im Kontext der Reformvorschläge des Generalsekretärs ergebende
Änderungen sowie mögliche spätere Beschlüsse der Generalversammlung
berücksichtigt werden können:
1998 Internationale Drogenbekämpfung
Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege
1999 Abrüstung
Wahlhilfe
2000 Globale Entwicklungstendenzen, -fragen und -politiken und globale
Ansätze zu sozialen und mikroökonomischen Fragen und Politiken
sowie die entsprechenden Unterprogramme der Regionalkommissionen (Programme
7.3 und 7.4 des mittelfristigen Plans)
Frauenförderung
Der Ausschuß stellte fest, daß er nötigenfalls die
Behandlung der Frage zu einem geeigneten Zeitpunkt wiederaufnehmen könne.
Dreijahresüberprüfung der eingehenden Evaluierung des Programms
für soziale Entwicklung
167. Bei der Dreijahresüberprüfung 5/ wurden
die Feststellungen und Empfehlungen der eingehenden Evaluierung des Programms
der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung sowie die diesbezüglichen
Beschlüsse des Programm- und Koordinierungsausschusses aktualisiert
und die zwischenstaatlichen Maßnahmen im Anschluß an den Weltgipfel
für soziale Entwicklung und die Programmausführung im Zusammenhang
mit den
Feststellungen und Empfehlungen der eingehenden Evaluierung überprüft.
Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht
auf seiner siebenunddreißigsten Tagung 6/ und nahm
ihn zur Kenntnis.
Anmerkungen
1/ E/AC.51/1997/2, Anhang.
2/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste
Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 290 - 294.
3/E/AC.51/1997/4, Anhang.
4/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste
Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 295 - 303.
5/E/AC.51/1997/5, Anhang.
6/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste
Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 308 - 310.
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