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III.
Zusammenfassung der wichtigsten Tätigkeiten nach Aufsichtsfunktion

A. Innenrevision

1. Entwicklungen insgesamt

83. Die im Berichtszeitraum von der Abteilung Innenrevision (AMCD) durchgeführten Prüfungen erstreckten sich auf Tätigkeiten des Sekretariats, einschließlich Friedenssicherungsmissionen, Projekte der technischen Zusammenarbeit und Informationszentren der Vereinten Nationen; der Büros der Vereinten Nationen in Genf, Nairobi und Wien; der Wirtschaftskommissionen für Afrika (ECA) und für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC) sowie der Wirtschafts- und Sozialkommissionen für Asien und den Pazifik (ESCAP) und für Westasien (ESCWA); des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und ausgewählter Sekretariate internationaler Umweltkonventionen; des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat); des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge; des Internationalen Handelszentrums UNCTad/WTO und der Internationalen Gerichte für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda.

84. Im Berichtszeitraum prüfte die Abteilung Vermögenswerte in Höhe von 402 Millionen Dollar, Einnahmen in Höhe von 153 Millionen Dollar und Ausgaben in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Dollar. Dabei wurden 28 Millionen Dollar an potentiellen Einsparungen aufgezeigt. Dank der von der Abteilung in diesem und in früheren Berichtszeiträumen empfohlenen Maßnahmen wurden fast 16 Millionen Dollar eingespart bzw. beigetrieben. Auch diesmal legte das aiad seinen Schätzungen der Kosteneinsparungen einen konservativen Ansatz zugrunde. Die genaue Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen hat mit dazu beigetragen, daß letztendlich höhere Beträge beigetrieben wurden.

85. Die Abteilung Innenrevision leitete im Berichtszeitraum 162 Prüfungsvorhaben ein, wie folgt:

Sektion Amtssitz 13
Sektion Friedenssicherung 39
Sektion Feld 28
Prüfungssektion EDV 5
Sektion Wirtschaftlichkeitsprüfung

10

Sektion Europa 15
Sektion Afrika 24
Prüfungssektion aiad/UNHCR 28
Insgesamt eingeleitete Prüfungsvorhaben 162

86. Diese Prüfungen führten zu 66 an die höheren Führungsebenen gerichteten Prüfungsberichten. Darüber hinaus wurden zahlreiche Prüfungsbemerkungen und sonstige Mitteilungen herausgegeben. Die Prüfungsberichte enthielten insgesamt 811 Empfehlungen. Es muß hervorgehoben werden, daß das aiad den Grundsatzbeschluß gefaßt hat, seine Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig auf diejenigen Empfehlungen auszurichten, die in den Prüfungsberichten enthalten sind. Im Gegensatz zum Vorjahresbericht sind in dieser Zahl keine Empfehlungen enthalten, die von den einzelnen Prüfern in Prüfungsbemerkungen abgegeben wurden. (Insgesamt wurden im Berichtszeitraum in allen Arten von Prüfungsmitteilungen 2.200 Empfehlungen abgegeben.)

87. Die in den Prüfungsberichten enthaltenen 811 wichtigsten Empfehlungen lassen sich wie folgt nach Prüfungszielen aufschlüsseln:

Einhaltung von Vorschriften und Leitlinien

241

Sparsamer und wirtschaftlicher Einsatz der Mittel

237

Schutz von Vermögenswerten 123
Angemessenheit der internen Kontrollen

112

Zielerreichung 98
Gesamtzahl der Empfehlungen 811

Empfehlungen wurden für die folgenden Aufgabenbereiche abgegeben:

Programm-/Projektmanagement 150
Beschaffungswesen 157
Vermögensverwaltung 133
Kassenwesen 30
Informationssysteme 41
Finanzbuchhaltung/Berichterstat-tung

121

Personal/Gehaltsabrechnung/ Dienstreisen

179

Gesamtzahl der Empfehlungen 811

88. Zu Beginn des Zeitraums im Juli 1996 waren etwa 15 Prozent der Stellen der Abteilung unbesetzt. Per 30. Juni 1997 hatte die Abteilung 50 der 56 Dienstposten des Höheren Dienstes besetzt, was einem Anteil an nichtbesetzten Stellen von etwa 11 Prozent entspricht. Zu diesem Zeitpunkt waren 15 der 50 besetzten Stellen des Höheren Dienstes, das sind 30 Prozent, mit Frauen besetzt, von denen zwei die Position eines Sektionsleiters innehaben.

89. Zur bestmöglichen Verwendung der Mittel für Schulungszwecke schloß die Abteilung mit einem öffentlichen Dienstleistungsunternehmen einen Vertrag über die allgemeine und dem Klientenbedarf angepaßte Schulung von Prüfern in New York und Genf in einer breiten Themenpalette wie Verhütung betrügerischer Handlungen, tätigkeitsbezogene Kostenrechnung, Techniken für Prüfungsgespräche, Risikoabschätzung, Prüfung von Computerdaten und Leistungsmessung ab. Ferner wurde das Prüfungspersonal intern geschult, indem Fallstudien über verschiedene Prüfungsprobleme der Vereinten Nationen ausgearbeitet und analysiert wurden, Experten anderer Prüfungsorganisationen gebeten wurden, Schulungsprogramme vorzustellen, und Leiter der verschiedenen Hauptabteilungen der Vereinten Nationen ersucht wurden, einen Überblick über die Aufgaben und die Tätigkeit ihrer jeweiligen Hauptabteilung zu geben, wodurch die Prüfer aus der Sicht des Klienten erfahren, wie sie ihm besser dienen können. Schließlich nahm das Personal der Abteilung an Konferenzen und Seminaren teil, die von verschiedenen Fachorganisationen getragen wurden.

 

2. Bedeutsame Feststellungen und Empfehlungen

Ausschuß für Vermißte

90. Der Ausschuß für Vermißte wurde von der Generalversammlung 1981 geschaffen, um das Schicksal der griechisch- und der türkisch-zyprischen Vermißten aus Kämpfen zwischen den beiden Volksgruppen aufzuklären. Eine vom aiad durchgeführte Prüfung ergab, daß der Ausschuß zwar seit über 12 Jahren tätig ist, jedoch keines seiner Gesamtziele erreicht hat. Nicht einer der über 2.000 Fälle der von beiden Parteien als vermißt gemeldeten Personen war zum Zeitpunkt der Prüfung überprüft worden, vor allem weil sich die Parteien nach wie vor nicht über Fragen wie die Voraussetzungen für den Abschluß von Fällen einig sind. Bei den Gesprächen, die im Anschluß an die Prüfung durch das aiad zwischen den beiden zyprischen Führern abgehalten wurden, kam es kürzlich zu einer Einigung in der Vermißtenfrage. In Anbetracht dieser Einigung ist das aiad der Auffassung, daß es den Beteiligten ein falsches Signal senden würde, wenn der Vermittlungsausschuß zum jetzigen Zeitpunkt aufgelöst würde. Das aiad wird die Angelegenheit jedoch weiterverfolgen, um festzustellen, ob die vor kurzem erzielte Einigung zu den erwarteten Fortschritten in der Tätigkeit des Ausschusses geführt hat.

Regionalkommissionen

91. Im Berichtszeitraum wurden die Regionalkommissionen weitreichenden Prüfungen unterzogen: vier Kommissionen und ein subregionales Büro wurden geprüft. Bei der ECLAC könnten die Regelungen in bezug auf die Projektauswahl sowie die Projektüberprüfung und -bewertung verbessert werden. Im Subregionalbüro der ECLAC in Mexiko stellten die Prüfer eine unzureichende Überwachung der Ausführung von Unterprogrammen, zu hohe Mittelveranschlagungen und eine unzureichende Kostenerstattung für die dem UNEP gewährte administrative Unterstützung fest (einschließlich des Fehlens eines formellen Abkommens über Umfang und Bedingungen einer solchen Unterstützung). Ferner gab es mehrere andere Probleme, wie beispielsweise Verzögerungen beim Abschluß eines neuen Vertrags für Reisebürodienste und die Nichtrückforderung zuviel gezahlter Mieten. Dem aiad wurde mitgeteilt, daß entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet oder ergriffen worden seien.

92. Bei der ESCWA müssen bestimmte Verwaltungs- und Finanzverfahren gestärkt werden. Die Prüfung ergab außerdem, daß der Umzug von Amman an den neuen Amtssitz in Beirut besser geplant und organisiert werden muß. Zum Zeitpunkt der Prüfung waren die für den Umzug benötigten Mittel in Höhe von schätzungsweise über 4 Millionen Dollar noch nicht gesichert worden. Bei einem früheren Umzug wurden infolge von Verzögerungen beim Abschluß der Verhandlungen mit der Regierung Iraks nach der Verlegung des Amtssitzes nach Amman etwa 3,6 Millionen Dollar für die Weiterzahlung von Gehältern und anderen Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Liegenschaften in Bagdad ausgegeben.

93. Die Prüfung der ECA ergab, daß es in allen geprüften Bereichen größerer Verbesserungen bedarf, um die internen Kontrollen zu stärken und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Die Prüfung förderte zutage, daß die Abstimmung der Bankkonten nicht rechtzeitig vorgenommen wurde; daß berichtigte Forderungen gegenüber Lieferanten sich auf mehr als 500.000 Dollar beliefen, wobei einige bis in die achtziger Jahre zurückreichten; daß über 650.000 Dollar an Forderungen gegenüber Bediensteten ausstanden; daß der Beschaffungsplan veraltet war und daß Beschaffungsfunktionen nicht genügend voneinander getrennt waren. Größere Probleme waren ferner die unzulänglichen Sicherheitsmaßnahmen und die Tatsache, daß zum Schutz der Investition von 100 Millionen Dollar in das vor kurzem fertiggestellte VN-Konferenzzentrum nicht genügend Mittel aufgewendet wurden. Das aiad wurde darüber unterrichtet, daß die ECA einen Aktionsplan zur Stärkung ihres Finanz- und Verwaltungsmanagements verabschiedet habe und daß bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Prüfungsempfehlungen ergriffen worden seien.

94. Bei der ESCAP zeigten die Prüfer eine Reihe von Schwachstellen im Bereich des Managements und der internen Kontrolle auf. Es gab kaum Übereinstimmung zwischen den Programm- und den Organisationsstrukturen und keine Korrelation zwischen Haushalten und Rechnungsabschlüssen; die Vollzugsbewertung eines jeden Unterprogramms erwies sich somit als schwierig, da die entsprechenden Tätigkeiten von mehreren Organisationseinheiten durchgeführt wurden. Während die Haushaltsvorlage für die ESCAP auf der Grundlage eines sektorübergreifenden Ansatzes erstellt worden war, verfolgte die Kontenstruktur nach wie vor einen sektoralen Ansatz. Somit gab es keine Informationen über die finanziellen Ergebnisse des Unterprogrammvollzugs. Die Prüfung zeigte auch die Notwendigkeit auf, das ESCAP-Sekretariat unter anderem durch eine Reduzierung der Zahl der Fachabteilungen umzustrukturieren, eine Duplizierung der Aktivitäten anderer Organisationen der Vereinten Nationen zu vermeiden, die Überwachung des Programmvollzugs zu verstärken und eine Selbstevaluierung von Projekt- und Programmergebnissen aufzubauen. Außerdem wurden mehrere weitere Probleme im Zusammenhang mit Mieten, Mietzuschüssen und dem Beschaffungswesen aufgedeckt. Das aiad wurde davon in Kenntnis gesetzt, daß der Exekutivsekretär mit den erforderlichen Maßnahmen zur Neuorganisation des ESCAP-Sekretariats begonnen habe und daß Abhilfemaßnahmen in bezug auf die anderen Fragen ergriffen beziehungsweise eingeleitet worden seien.

Umweltprogramm der Vereinten Nationen

95. Eine Prüfung ergab, daß die Regionale Koordinierungsgruppe für die Karibik des Umweltprogramms der Vereinten Nationen weder gut organisiert war noch gut verwaltet wurde. Die Prüfung brachte gravierende Probleme zutage, wie etwa eine schlechte Programmverwaltung, eine unzureichende Programmleitung, verspätete Projektgenehmigungen, Überlappungen mit anderen Organisationen und eine übermäßige Reisetätigkeit von Mitarbeitern der Gruppe. Die Prüfer empfahlen mehrere Maßnahmen, so auch eine maßgebliche Verbesserung der Programm- und Mittelverwaltung, die Straffung der Projektgenehmigungsverfahren, bessere Konsultationsregelungen zur Verhütung von Überlappungen sowie die Gewährleistung dessen, daß Dienstreisen voll gerechtfertigt sind und so geplant werden, daß sie möglichst geringe Auswirkungen auf den Geschäftsablauf haben. Die Leitung teilte mit, daß die Mehrzahl der Empfehlungen umgesetzt worden seien.

96. Eine Prüfung des Sekretariats des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen offenbarte eine löbliche Verbesserung im Hinblick auf die in einem früheren Prüfungsbericht angesprochenen Finanz- und Verwaltungsfragen. In mehreren Bereichen standen Korrekturmaßnahmen jedoch noch aus, beispielsweise was genauer abgesteckte organisatorische Leitlinien, die Stärkung der Systeme für die Berichterstattung über die Projekt- und Finanzverwaltung und die Ausarbeitung eines integrierten Rechnungslegungssystems betrifft.

Hauptabteilung Presse und Information

97. Im Berichtszeitraum führte das aiad mehrere Prüfungen von Tätigkeiten dieser Hauptabteilung durch. Eine Prüfung des Umzugs des Informationszentrums der Vereinten Nationen in London ergab, daß dieser zwar dazu diente, die Präsenz der Vereinten Nationen in diesem Land an einem Ort zusammenzufassen, und gerechtfertigt erschien, daß es jedoch einige Verfahrensmängel gab, wie etwa Verzögerungen beim Abschluß des neuen Mietvertrags, was dazu führte, daß unnötige Mietkosten in Höhe von etwa 24.000 Dollar entstanden und die veranschlagten Mittel überschritten wurden. Ferner waren fast alle wichtigen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Umzug, einschließlich der Verhandlungen mit dem Vermieter, ausschließlich vom Direktor des Informationszentrums wahrgenommen worden, ohne daß diese Befugnis ausdrücklich an ihn delegiert worden wäre.

98. Das aiad führte Prüfungen des Arbeitsbereichs Verkauf von Publikationen sowie der VN-Buchhandlung durch, beides Arbeitsbereiche, die im September 1995 aus der Hauptabteilung Verwaltung und Management in die Hauptabteilung Presse und Information verlagert worden waren. Was den Verkauf von VN-Veröffentlichungen betraf, offenbarte die Prüfung gravierende Schwachstellen bei der internen Kontrolle, namentlich unzureichende Belege für Verkäufe, Aufwendungen und Lagerbestände, was die Prüfer daran hinderte, die Richtigkeit der finanziellen Angaben nachzuprüfen. Weitere Probleme waren u.a. nicht genehmigte Beschaffungen, ungeeignete Buchführungs- und Inventurmethoden, die unzureichende Sicherung von Vermögensgegenständen und die mangelnde Gewährleistung der Einhaltung der VN-Vorschriften. Die Prüfung kam zu dem Schluß, daß der Verkauf von Veröffentlichungen keinen Gewinn abwerfe, falls die vollen Kosten ausgewiesen werden.

99. In bezug auf die VN-Buchhandlung brachte die Prüfung eine breite Palette von Problemen zutage, wie ungeeignete Buchführungs- und Bestandskontrollsysteme, die eine Analyse der finanziellen Ergebnisse praktisch unmöglich machten; eine personelle Überbesetzung; zahlreiche Buchungsfehler und interne Kontrollmängel. Darüber hinaus fanden die Prüfer heraus, daß sich die Aufgabe des Auftragnehmers faktisch darauf beschränkt, das Personal zu stellen, wobei ihm die Erstattung aller Personalkosten und eine Verwaltungsgebühr garantiert wird, während die Vereinten Nationen das volle finanzielle Betriebsrisiko tragen. In dem Bericht wurden konkrete Abhilfemaßnahmen für die genannten Fragen empfohlen und der Hauptabteilung Presse und Information eindringlich nahegelegt, die volle Auslagerung der Buchhandlung zu erwägen.

Hauptabteilung Unterstützungs- und Führungsdienste für die Entwicklung

100. Eine aiad-Prüfung ergab, daß Mängel im Hinblick auf die Anstellung von Projektsachverständigen und Beratern, die der Rat der Rechnungsprüfer bereits im Jahr 1994 aufgezeigt hatte, insgesamt noch immer nicht behoben worden waren. Die Prüfer fanden heraus, daß die rechnergestützte Bewerberliste nicht aktualisiert worden war und daß sich von einer repräsentativen Auswahl von 37 eingestellten Sachverständigen und Beratern 30 nicht auf der Liste befunden hatten. In 83 Prozent der Fälle wurden nach wie vor Einstellungen "im Schnellverfahren" festgestellt, und bei 36 der 37 untersuchten Einstellungsverfahren war nur ein einziger Bewerber in Betracht gezogen worden. Dieser Mangel an Konkurrenz ließ es fraglich erscheinen, ob eine optimale Mittelverwendung stattgefunden hatte. Darüber hinaus waren die Unterlagen der Bewerber nicht von einer unabhängigen Stelle nachgeprüft worden, und die Rekrutierungsaufgaben waren nicht von den Fachtätigkeiten der Hauptabteilung getrennt. Weitere Feststellungen betrafen u.a. die Tatsache, daß die eingestellten Personen nach wie vor aus einer eng eingegrenzten geographischen Region stammen und daß offensichtlich nicht versucht wird, die Rekrutierungsquellen zu diversifizieren, wie dies durch die geltenden Leitlinien vorgeschrieben wird; daß Sonderdienstverträge vielfach während oder erst nach Ablauf der Beratertätigkeit endgültig vorliegen; sowie die Höhe der Beraterhonorare. Die Hauptabteilung hat sich bereit erklärt, die meisten der empfohlenen Abhilfemaßnahmen durchzuführen, und arbeitet zur Zeit gemeinsam mit der Hauptabteilung Verwaltung und Management an detaillierten Richtlinien für die Rekrutierung und Verwendung von Beratern.

Integriertes Führungs-Informationssystem (IMIS)

101. Die Prüfungssektion EDV der Abteilung Innenrevision prüfte auch weiterhin Planung, Aufbau, Erprobung, Umstellung und Umsetzung der verschiedenen Komponenten des Integrierten Führungs-Informationssystems (IMIS) am Amtssitz und an Nichtamtssitzorten. Dabei soll in erster Linie sichergestellt werden, daß das IMIS den Datenverarbeitungs- und Prüfungsnormen für Informationssysteme entspricht und daß ausreichende interne Kontrollmechanismen in das System eingebaut sind. Die Abteilung legt den Schwerpunkt außerdem auf die Umsetzung des IMIS, um sicherzustellen, daß alles getan wird, damit das System effizient und fristgerecht umgesetzt wird.

102. Eine Sicherheitsprüfung des IMIS ergab, daß die technischen Sicherheitsbestimmungen verbessert werden müssen und daß die Organisation eine Sicherheitspolitik ausarbeiten, Verfahren zur Überwachung der Sicherheit des IMIS umsetzen und Sicherheitsnormen durchsetzen muß. Bei einer Prüfung des Haushalts- und Projektvollzugs des IMIS im Zweijahreszeitraum 1994-1995 wurde festgestellt, daß die Hauptabteilung Verwaltung und Management bei der Umsetzung des neuen Systems verschiedene Erfolge erzielt hatte. Nach Meinung des aiad wird das IMIS, sobald es voll umgesetzt ist, zu bedeutsamen Verbesserungen und Effizienzsteigerungen führen. Die Prüfung ergab jedoch auch, daß das IMIS in der Organisation nicht zufriedenstellend institutionalisiert ist; Personal zur Umsetzung des IMIS und zur Durchführung von Benutzeraufgaben wird nicht rechtzeitig und manchmal nicht in ausreichender Zahl bereitgestellt; und die Überwachungsmaßnahmen und -modalitäten des Lenkungsausschusses müssen verbessert werden. Die Leitung stimmte der Notwendigkeit der weiteren Verschärfung und Verbesserung der Sicherheitsbestimmungen und der Sicherheitspolitik zu und wies darauf hin, daß das IMIS die Initiativen im Hinblick auf eine Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen unterstütze, indem es beispielsweise die für einen bestimmten Verwaltungsprozeß anfallenden Maßnahmen von der Befugnis zur Durchführung dieser Maßnahmen trenne (Vorbereitung/Genehmigung).

Dienstreisen

103. Die Abteilung nahm eine umfassende Management-Prüfung der Dienstreisen im Rahmen der Vereinten Nationen vor, einschließlich bestimmter Ansprüche, Fragen der Neuorganisation und des Arbeitsablaufs, der Leistung des Auftragnehmers, der wahlweisen Auszahlung eines Pauschalbetrags und der Auswirkungen der IMIS-Umsetzung auf Dienstreisen. In dem Bericht werden die Schwierigkeit der Verwaltung der Dienstreisenfunktion in einer großen, komplexen internationalen Organisation wie den Vereinten Nationen anerkannt und mehrere Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie beispielsweise die Aufstellung besserer Dienstreisekosteninformationen; die Herausgabe eines klaren und knappen Handbuchs für Dienstreisen; Verbesserungen bei der Bearbeitung von Dienstreise- und Reisekostenanträgen; Klärung und/oder Einschränkung bestimmter Dienstreiseansprüche, wie Zwischenaufenthalte, und eine systematischere Inanspruchnahme der Unterstützung des Auftragnehmers. Der Bericht enthielt auch mehrere Empfehlungen in bezug auf die wahlweise Auszahlung eines Pauschalbetrags, namentlich administrative Verbesserungen und die Herabsetzung des Satzes für den Pauschalbetrag von 75 auf 65 Prozent.

Telekommunikation

104. Bei Prüfungen der Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen im Büro der Vereinten Nationen in Nairobi, im Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und im Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) trat eine Reihe von Mängeln bei den Verwaltungs-, Finanz- und internen Kontrollmechanismen zutage. Beim VN-Büro in Nairobi ergab die Prüfung, daß die Erstattung der Kosten für die private Benutzung von Telefonen und Faxgeräten und die Erstattung von Telekommunikationskosten durch andere Organisationen der Vereinten Nationen und Auftragnehmer verbessert werden müssen. Die Prüfer empfahlen außerdem bessere Bestandskontrollen von Fermeldegeräten und Analysen zur Feststellung, ob Leitungen voll ausgelastet werden. Das Habitat müsse umfassende Verbesserungen auf Gebieten wie der Begleichung und Eintreibung von Außenständen und der Schaffung von Kontrollen der Fernmeldeleitungen vornehmen. Zum Zeitpunkt der Prüfung wurde dem Habitat und dem VN-Büro in Nairobi (das im Januar 1996 die Verantwortung für die Telekommunikationseinrichtungen übernommen hatte) von verschiedenen Organisationen und Vertragsnehmern über 1 Million Dollar geschuldet, ein Betrag, der später auf 417.000 Dollar reduziert wurde. Ferner hatte das Habitat seit Oktober 1994 unbeglichene Fernmelderechnungen in Höhe von insgesamt fast 900.000 Dollar angesammelt. Während das VN-Büro in Nairobi die Rechnung der Telefongesellschaft schließlich im Januar 1997 beglich, haben das Büro und das Habitat noch immer nicht miteinander abgerechnet. Im UNEP müssen bestimmte interne Kontrollmechanismen verstärkt werden, und das UNEP hat sich bereit erklärt, die vom VN-Büro in Nairobi in dieser Hinsicht zu empfehlenden Verfahren durchzuführen. Darüber hinaus sollte eine beträchtliche Mehrwertsteuerrückvergütung weiterverfolgt oder im Falle ihrer Nichtbeitreibbarkeit abgeschrieben werden.

Gemeinsamer Pensionsfonds der Vereinten Nationen

105. Im Berichtszeitraum übernahm die Abteilung voll die Innenrevision des Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen. Mit diesen Prüfungsdiensten soll in erster Linie der Fondsverwaltung geholfen werden, zuverlässige interne Kontrollmechanismen aufrechtzuerhalten, die eine effiziente Tätigkeit gewährleisten. Im Zuge der umfassenden Prüfung des Fondssekretariats überprüfte die Abteilung das System des Fonds zur Nachprüfung des Weiterbestehens von Leistungsansprüchen. Die Prüfung deckte 11 Fälle von Überzahlungen in Höhe von insgesamt über 400.000 Dollar auf, die auf die Nichtmeldung des Todes von Leistungsberechtigten zurückzuführen waren. Bisher sind fast 100.000 Dollar wieder beigetrieben worden. In drei Fällen geht es um mutmaßlichen Betrug durch Hinterbliebene verstorbener Leistungsberechtigter. Der Fonds verfolgt alle Möglichkeiten zur Beitreibung der noch ausstehenden Überzahlungen. Die Abteilung war auch bei der Auswahl einer Firma behilflich, die eine umfassende Prüfung der Investitionstätigkeit des Fonds vornehmen soll.

Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung

106. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem aiad und dem Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung prüfte die Abteilung Projekte des Programms in Brasilien, Jamaika, Kenia, Pakistan und Westafrika. Bei diesen Prüfungen stellte sich heraus, daß die Kapazität der Durchführungspartner zur Rechnungs- und Haushaltsführung gestärkt werden muß. Bei der Prüfung eines Projekts zur Verhütung von Drogenmißbrauch und von HIV-Infektionen in Brasilien stellte sich heraus, daß es bei der Projektausführung zu Verzögerungen kam und daß geklärt werden muß, ob die Vorschriften der Vereinten Nationen auf Projekte anwendbar sind, die durch Kostenteilungsvereinbarungen finanziert werden. Aus der Prüfung in Pakistan ging hervor, daß die Berichterstattungsverfahren der Projektverwaltung, das Finanzsystem sowie die Kontrollen über Rechnungsunterlagen und -berichte verstärkt werden müssen. Bei der Prüfung in Westafrika wurden Schwachstellen in der internen Kontrolle auf den Gebieten Fernmeldeverbindungen, Kontrolle von Vermögensgegenständen und Beschaffungswesen aufgezeigt und die Ausarbeitung klarerer Richtlinien zur Überwachung der fachlichen Aspekte der Tätigkeit einzelstaatlicher Stellen empfohlen.

3. Stand der von der Generalversammlung geforderten, noch laufenden Prüfungen

107. Gemäß Resolution 51/221 B der Generalversammlung vom 18. Dezember 1996 führte die Abteilung eine Prüfung des Einsatzes von Beratern und der dabei zur Anwendung kommenden Verträge durch. Konkret ging es dabei u.a. um die Überprüfung der Einstellungspraktiken und des Einsatzes von Beratern in Sekretariatsdienststellen in der ganzen Welt sowie darum, zu bewerten, ob durch die entsprechenden Verfahren hinlänglich dafür gesorgt ist, daß die diesbezüglichen Resolutionen der Generalversammlung befolgt werden. Die Prüfung befaßte sich mit Sonderdienstverträgen für Berater und einzelne Auftragnehmer und erstreckte sich sowohl auf ordentliche Haushaltsmittel als auch auf außerplanmäßige Mittel. Die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen werden der Versammlung auf ihrer zweiundfünfzigsten Tagung vorgelegt.

 

B. Disziplinaruntersuchungen

1. Entwicklungen insgesamt

108. Im Berichtszeitraum waren bedeutende Veränderungen festzustellen, was Ursprung und Art der bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen eingegangenen Fälle angeht: Leiter von Bereichen, Hauptabteilungen, Fonds und Programmen haben Hilfe bei Disziplinaruntersuchungen erbeten; es gingen schwere Fälle von größerer Reichweite und Komplexität ein; und vier große Fälle wurden an die Polizei und die Gerichte weitergeleitet. Während des Berichtszeitraums erhielt die Sektion Disziplinaruntersuchungen 172 Berichte und Anregungen nach ST/SGB/273 (Ziffern 16-18), gegenüber 205 im Vorjahr. Diese Differenz ist auf den Rückgang der Anzahl von Personalbeschwerden zurückzuführen; zwar werden noch immer einige Personalangelegenheiten an das aiad gerichtet, doch hat sich inzwischen herumgesprochen, daß mit dem aiad keine weitere Ebene zur Überprüfung von Personalfragen geschaffen wurde.

109. Die bearbeiteten 172 Meldungen und Anregungen verteilen sich geographisch wie folgt: 69 entfallen auf die Region Amerika, einschließlich des Amtssitzes, 49 auf Europa, 44 auf Afrika, 6 auf Asien und 4 auf den Nahen Osten. Insgesamt 43 dieser Meldungen betrafen operative Fonds und Programme, darunter 17 in Europa und 22 in Afrika. Von den 27 anonymen Meldungen gingen 8 über die "Hotline"-Einrichtung ein.

110. Die Mitgliedstaaten haben ihre Besorgnis in bezug auf zwei Probleme bekundet, die mit der den Bediensteten und anderen Personen nach ST/SGB/273 (Ziffern 16-18) gebotenen Möglichkeit zusammenhängen, dem aiad Meldungen oder Anregungen vorzulegen: und zwar erstens im Hinblick auf das Problem wissentlich falscher Meldungen von Bediensteten, die versuchen, das Amt dazu zu nutzen, um sich an anderen, mit denen sie Meinungsverschiedenheiten haben, zu rächen, und zweitens, das Problem von Vergeltungsmaßnahmen gegen Bedienstete, die Beschwerden oder Anregungen beim aiad einreichen.

111. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen nimmt alle Meldungen von Bediensteten und anderen Personen, die Beschwerden wegen Verletzungen von Vorschriften und Verwaltungserlassen einbringen wollen, entgegen und prüft dieselben sorgfältig. Indessen enthält Ziffer 18 e) des Dokuments ST/SGB/273 die folgende Warnung:

"Die Vorlage von Anregungen oder Meldungen bei dem Amt, von denen der Betreffende weiß, daß sie falsch sind, oder deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit vorsätzlich außer acht gelassen wird, gilt als Dienstvergehen, das Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen kann."

Bis jetzt hat sich nur eine Beschwerde - die eines Lieferanten - als eine solche Falschmeldung herausgestellt, und die Sektion hat empfohlen, daß die zuständigen Programmleiter Maßnahmen gegen diesen Lieferanten ergreifen. Was das zweite Problem betrifft, so sind in Ziffer 18 f) Disziplinarmaßnahmen gegen Personen vorgesehen, die Vergeltungsmaßnahmen gegen Bedienstete zu ergreifen trachten, die dem Amt Informationen vorlegen. Das Mandat schützt somit konkret vor Vergeltungsmaßnahmen aufgrund der Kooperation mit dem aiad. Bislang hat das aiad einen Vergeltungsfall aufgedeckt und darüber Bericht erstattet; ein Disziplinarverfahren ist anhängig.

112. Im Laufe des Berichtszeitraums untersuchte die Sektion 33 Meldungen, die, wie sich erwies, zwar in gutem Glauben erstattet worden waren, bei denen jedoch die erhobenen Anschuldigungen mangels ausreichender Beweise nicht nachgewiesen werden konnten. Folglich wurden die in diesen Fällen Beschuldigten entlastet.

113. 1996 lag der Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der Rückstände; in diesem Jahr gilt es vor allem, auf gravierende Fälle und auf Ersuchen um Gewährung von Unterstützung in Fragen, die weitreichende organisatorische Auswirkungen haben, rasch zu reagieren. Während des Berichtszeitraums wurden 23 an Programmleiter gerichtete Berichte herausgegeben, was einer Zunahme von 65 Prozent entspricht.

114. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen wird immer häufiger von Bereichen, Hauptabteilungen, Fonds und Programmen ersucht, in ihrem Namen Disziplinaruntersuchungen durchzuführen. Darüber hinaus wurde die Sektion von Bereichen und Hauptabteilungen sowie von den operativen Fonds und Programmen, ja sogar von den Sonderorganisationen, aufgefordert, Beratung und Konsultation zu Problemen und Disziplinarfragen in ihren Büros zu gewähren. Sechs Fonds und Programme erbaten im Berichtszeitraum Hilfe bei Disziplinaruntersuchungen, einige davon mehr als einmal. Alle vier abgeschlossenen Fälle, die mit kriminellen Aktivitäten verbunden waren, wurden von den jeweils zuständigen Sicherheitsorganen zwecks strafrechtlicher Verfolgung übernommen.

115. Darüber hinaus war die Sektion Disziplinaruntersuchungen bemüht, sowohl während des Berichtsprozesses als auch bei dessen Abschluß laufend Rat und Hilfe zu gewähren. Soweit zulässig unterrichteten die aiad-Ermittler im Verlauf der Bearbeitung eines jeden Falls den Leiter des Büros oder der Mission über die Durchführung einer Untersuchung; bei Untersuchungseinsätzen im Feld wird nach Abschluß der Tätigkeiten im Feld ein Überblick über die vorläufigen Feststellungen gegeben, sofern der Untersuchungssachverhalt dies zuläßt. Bei Missionen, Dienststellen außerhalb der Zentrale und am VN-Amtssitz selbst war die Sektion erneut bemüht, Probleme mit den Bereichs- und Hauptabteilungsleitern zu klären, um wirksame Veränderungen herbeizuführen. Die Sektion hat aus ihren Erfahrungen gelernt, daß wirksame Veränderungen nicht allein dadurch zustandekommen, daß Probleme aufgezeigt und Empfehlungen abgegeben werden, sondern auch dadurch, daß mit den Dienststellen- und Missionsleitern auf ein Einvernehmen hingearbeitet wird.

116. Zur Besetzung der von der Generalversammlung für den Zweijahreszeitraum 1996-1997 genehmigten fünf Posten sind in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Personalwesen und -management bereits Einstellungsmaßnahmen im Gang. Dank dieser zusätzlichen Mitarbeiter wird die Sektion am Amtssitz über 13 Bedienstete und im VN-Büro in Nairobi über 2 Bedienstete verfügen.

117. Um den Bedürfnissen der Organisation besser gerecht zu werden und als eine effiziente und wirtschaftliche Möglichkeit zur Durchführung von Untersuchungen an Nichtamtssitzorten sind zwei Ermittler zu den Büros der Vereinten Nationen in Nairobi entsandt worden. Dadurch konnte das aiad den Büros der Vereinten Nationen in Afrika sein untersuchungstechnisches Fachwissen zur Verfügung stellen. Außerdem können durch die Einrichtung einer Untersuchungskapazität an einem Ort, an dem auch die Sektion Afrika der Abteilung Innenrevision etabliert ist, gemeinsame Projekte besser koordiniert und die Bürokosten auf ein Minimum reduziert werden. Der Ranghöhere der beiden Ermittler im VN-Büro in Nairobi hat für die Sektion die Leitung maßgeblicher Fälle übernommen bzw. hat daran mitgewirkt, so auch an zwei in diesem Bericht beschriebenen Fällen, nämlich der Überprüfung des Internationalen Gerichts für Ruanda (siehe die Ziffern 72-79) und der Untersuchung des Diebstahls von Gerät der Vereinten Nationen durch einen Lieferanten (siehe die Ziffern 66-68). Es wird erwartet, daß das aiad in der Lage sein wird, Personal turnusmäßig zwischen den beiden Dienstorten wechseln zu lassen, sobald die neuen Mitarbeiter eingestellt sind.

118. Auf den ersten Sitzungen nach der Ernennung des Untergeneralsekretärs für interne Aufsichtsdienste gingen vom Fünften Ausschuß und vom Beratenden Ausschuß für Verwaltungs- und Haushaltsfragen Ersuchen um eine bessere Klärung der Rolle und des Mandats der Sektion Disziplinaruntersuchungen ein. Auf diese Ersuchen hin wurden zwei Dokumente herausgegeben. Am 25. April 1996 wurde die Aufgabenbeschreibung in einer Verwaltungsvorschrift (ST/IC/1996/29) veröffentlicht, die im Hinblick auf die bei den Ermittlungsverfahren verwendeten Begriffe wie "Mißwirtschaft", "Pflichtverletzung", "Mittelverschwendung" und "Amtsmißbrauch" Orientierungshilfen gibt. Inzwischen wurde auch ein Handbuch der Sektion Disziplinaruntersuchungen in französischer und englischer Sprache herausgegeben. Es soll der Gemeinschaft der Vereinten Nationen Auskunft über das Protokoll, die Verfahren und die Leitlinien geben, die bei der Durchführung von Disziplinaruntersuchungen zum Tragen kommen. Unter gebührender Berücksichtigung der Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens und der Rechte und Interessen der Vereinten Nationen sowie der Bediensteten war die Sektion bemüht, klare Aussagen über die Untersuchungsmethoden zu machen. Das Handbuch ist auf dem Intranet zugänglich und in gedruckter Form bei der Sektion erhältlich.

 

2. Zwei Fälle

119. Neben den oben beschriebenen Untersuchungen (Ziffern 39, 50-52, 60-63, 66-68 und 72-79) wurde in diesem Zeitraum über zwei weitere bedeutsame Fälle Bericht erstattet:

Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat)

120. Im Anschluß an eine von der Gruppe Zentrale Überwachung und Inspektion durchgeführte Inspektion des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) (siehe die Ziffern 133-136) untersuchte die Sektion drei in dem Bericht der Gruppe erhobene Anschuldigungen. Bei der ersten ging es um den Interessenkonflikt einer Habitat-Bediensteten; bei der zweiten um mangelnde Antwortmaßnahmen der Leitung auf diesen Interessenkonflikt und bei der dritten um behauptete Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Bediensteten, der dieses Problem im Februar 1994 ans Licht gebracht hatte. (Die letztere Anschuldigung konnte nicht durch Beweise erhärtet werden.) Im Mittelpunkt der Konfliktfrage standen zwischen den Jahren 1991-1993 vorgenommene Handlungen einer Mitarbeiterin, deren Ehegatte ein externer Berater des Zentrums war und die von ihrem Gatten und dessen Firma für das Zentrum durchgeführte Projekte eingeleitet, bestätigt und evaluiert hatte. Das Problem war im November 1991 erstmals ans Licht gebracht worden. Damals ging man davon aus, daß die Angelegenheit mit den von der Leitung ergriffenen Maßnahmen beigelegt worden sei. Infolge von Bedenken, die von den mit der Überprüfung dieser Verträge im Habitat beschäftigten Bediensteten aufgeworfen wurden, wurde jedoch im September 1993 eine weitere Managemententscheidung getroffen, mit der der betreffenden Mitarbeiterin und ihrer Dienststelle die Zuständigkeit für Verträge mit ihrem Mann und dessen Firma entzogen wurde. Dies war eine vernünftige Entscheidung, durch die das Problem ab diesem Zeitpunkt bereinigt war. Aufgrund von Gerüchten und falschen Informationen kamen die Konfliktfragen jedoch nicht zur Ruhe. Die Ermittler stellten fest, daß die Diskrepanz zwischen dem augenscheinlichen Interessenkonflikt und dem, was nach den bestehenden Bestimmungen der Vereinten Nationen theoretisch akzeptabel ist, ebenfalls dazu beitrug, daß diese Frage seit vier Jahren, d.h. seit September 1993, als das eigentliche Problem von der Habitat-Leitung bereinigt wurde, weiter diskutiert wird.

121. Nach einer eingehenden Prüfung der entsprechenden Bestimmungen der Personalordnung der Vereinten Nationen und nach Gesprächen mit Mitarbeitern des Bereichs Rechtsangelegenheiten stellte das aiad fest, daß die derzeitige Bestimmung der Personalordnung der Vereinten Nationen über Interessenkonflikte sich nur auf Bedienstete bezieht, nicht jedoch auf Ehegatten, die finanziell an einer mit den Vereinten Nationen in Geschäftsbeziehungen stehenden externen Firma beteiligt sind oder eine solche Firma aktiv leiten. Obwohl also die Bedienstete mit dem Berater verheiratet war, dessen Arbeit sie evaluierte und für die sie feststellungsbefugt war, kann die Organisation nach den derzeitigen Bestimmungen der Personalordnung der Vereinten Nationen nur dann Abhilfe schaffen, wenn der Bedienstete selbst nachweislich aktiv an der Verwaltung einer externen Firma beteiligt ist oder daran finanziellen Anteil hat. In ihrer derzeitigen Formulierung gewährt diese Bestimmung der Organisation unter solchen Umständen offensichtlich keinen hinreichenden Schutz. Der Bereich Rechtsangelegenheiten und das Zentrum sind den aiad-Empfehlungen gefolgt und haben dem aiad Informationen über den Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen vorgelegt. Die betreffende Bedienstete hat ein Schreiben der Habitat-Leitung unterzeichnet, das eindeutig jede weitere Beziehung zwischen ihr und der Beratungsfirma, bei der ihr Ehegatte beschäftigt ist, unterbindet. Außerdem hat das Habitat mit dem Bereich Rechtsangelegenheiten Konsultationen über die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit künftigen vertraglichen Beziehungen zwischen dem Zentrum und der Beratungsfirma aufgenommen.

122. Im Hinblick auf die Stärkung der geltenden Bestimmungen der Vereinten Nationen zum Thema Interessenkonflikte hat der Bereich Rechtsangelegenheiten in dem neuen Entwurf eines Verhaltenskodexes eine Änderung ausgearbeitet, die vom Koordinierungsausschuß Leitung/Personal verabschiedet wurde und die die Mängel der derzeitigen Bestimmung ausräumen soll; diese Änderung wurde vom Generalsekretär gebilligt. Der neue Kodex liegt derzeit der Generalversammlung zur Ratifikation vor.

UNCTad

123. Im Juni 1996 ging bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen ein Bericht des Verwaltungsdirektors im Büro der Vereinten Nationen in Genf ein, wonach ein leitender UNCTad-Bediensteter im April 1996 ein falsches verpflichtungsbegründendes Dokument eingereicht haben soll, mit dem er die Zahlung von mehreren Tausend Dollar forderte. Dieser Plan war wenige Tage zuvor erstmals aufgedeckt worden, als zwei UNCTad-Bedienstete des Allgemeinen Dienstes von dem Bediensteten gebeten worden waren, während seines Urlaubs die entsprechenden Dokumente auszufüllen. Sie stellten fest, daß es sich dabei um eine ungewöhnliche Bitte handelte, und bemerkten bei einer weiteren Prüfung gravierende Unregelmäßigkeiten. Nachdem sie diese Entdeckung gemacht hatten, meldeten sie die Sache ihren Vorgesetzten und dem Generalsekretär der UNCTad, der eine vorläufige Untersuchung einleiten ließ.

124. Nachdem die Verwaltung des VN-Büros in Genf von der UNCTad benachrichtigt worden war, unterzog sie weitere von diesem Bediensteten eingereichte verpflichtungsbegründende Dokumente und Zahlungsbelege einer nochmaligen Prüfung. Daraufhin mußte zunächst angenommen werden, daß sich der Bedienstete auf betrügerische Weise bis zu 200.000 Dollar beschafft haben könnte. Im Juli 1996 leitete das aiad eine Untersuchung ein, und die Ermittler deckten einen komplexen Plan des Bediensteten zum Betrug der Vereinten Nationen auf. Anhand des Beweismaterials, d.h. der vorhandenen Unterlagen und der Zeugenaussagen, stellte sich heraus, daß der Bedienstete in Ausübung der ihm als leitendem Beamten übertragenen Befugnis mehrere Jahre lang falsche verpflichtungsbegründende Dokumente und Zahlungsbelege vorgelegt und allem Anschein nach beträchtliche Projektmittel veruntreut hatte. Darüber hinaus hatte er in Ausübung der an ihn delegierten Befugnisse weitere falsche Unterlagen vorgelegt, um diese Diebstähle zu verschleiern.

125. Im Juli 1996 erstattete das Genfer VN-Büro Anzeige bei den Schweizer Behörden, woraufhin der Bedienstete in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Bedienstete, der das dem Untersuchungsrichter vom aiad vorgelegte Beweismaterial akzeptierte, wurde fristlos entlassen. Am 9. April 1997 unterzeichnete der Bedienstete eine Kostenerstattungsvereinbarung, in der er offiziell zugab, daß er den Vereinten Nationen insgesamt 731.645 Schweizer Franken (609.704 Dollar) schulde, und mit der er sich bereit erklärte, sein gesamtes Vermögen, einschließlich des von ihm kapitalisierten Anteils seiner Pensionsansprüche, zu liquidieren, um den Vereinten Nationen den Betrag nach Maßgabe seiner Vermögensverhältnisse zurückzuerstatten. Die Vereinten Nationen konnten bislang etwa 350.000 Dollar beitreiben. Nach neunmonatiger Untersuchungshaft wurde der ehemalige Bedienstete bis zu Beginn der Gerichtsverhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das VN-Büro in Genf wurde als Prozeßbeteiligter zugelassen. aiad-Ermittler und Verwaltungsbeamte des Genfer Büros unterstützten während des Prozesses den Staatsanwalt durch die Vorlage von Beweismaterial, das die Begehung der Diebstähle bestätigte. Das aus drei Richtern bestehende Schweizer Gericht befand den Angeklagten der von ihm gestandenen Diebstähle für schuldig. Die 18monatige Haftstrafe wurde ausgesetzt, da der Angeklagte bereits neun Monate verbüßt hatte. Das Gericht ordnete ferner an, daß der ehemalige Bedienstete den Vereinten Nationen die Restsumme der gestohlenen Beträge zurückzuzahlen habe, und verhängte über ihn ein zehnjähriges Einreiseverbot in die Schweiz.

 

C. Inspektion

1. Neue Inspektionen

126. Im Einklang mit seinem in der Resolution 48/218 B der Generalversammlung enthaltenen Aufsichtsmandat hat das aiad Inspektionsüberprüfungen der Sekretariate des UNEP (einschließlich des Büros der Vereinten Nationen in Nairobi), des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) und des Internationalen Handelszentrums UNCTad/GATT (ITC) durchgeführt. Berichte über diese Untersuchungen wurden der Generalversammlung in den Dokumenten A/51/810, A/51/884 bzw. A/51/933 vorgelegt. Nachstehend sind die wichtigsten Feststellungen dieser Berichte zusammengefaßt.

Umweltprogramm der Vereinten Nationen und Büro der Vereinten Nationen in Nairobi

127. Die grundlegende Frage, die sich dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) stellt, ist die nach seiner Rolle im Anschluß an die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung. Es ist weder den Bediensteten noch den beteiligten Interessengruppen klar, wie diese Rolle aussehen soll. Erste Aufgabe der Leitung sollte es daher sein, dieser neuen Rolle eine klare Ausrichtung zu geben und die Prioritäten zu straffen, um so die Effektivität der Organisation und ihre potentielle Wirkung zu erhöhen.

128. In dem aiad-Bericht (A/51/810, Anhang) wird darauf hingewiesen, daß die Komplementaritäten zwischen der Tätigkeit des UNEP und der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTad) sowie der Hauptabteilung für grundsatzpolitische Koordinierung und bestandfähige Entwicklung ausgelotet werden müssen. Ferner wird darin das Verhältnis zwischen dem UNEP und den internationalen Umweltübereinkünften, insbesondere den seit der Umweltkonferenz geschlossenen Übereinkünften, beleuchtet und die Ansicht geäußert, daß die strategische Rolle des UNEP, die darin besteht, den Fortschritt in bezug auf die globale Umweltagenda zu steuern, dank dieses Verhältnisses neubelebt werden könnte. Die UNEP-Leitung muß diese Möglichkeiten noch voll ausloten und ausschöpfen.

129. Was organisatorische und Managementfragen betrifft, so legen die Prüfergebnisse nahe, daß die Struktur des UNEP-Sekretariats keinen angemessenen Rahmen für die effiziente und wirksame Straffung seiner Tätigkeit bietet, d.h., daß die funktionalen Aufgaben der verschiedenen Abteilungen nicht eindeutig festgelegt sind und daß es keine klare Delegation von Befugnissen zu geben scheint. Was die internen Instrumente zur gemeinschaftlichen Anleitung betrifft, so sind sie schwerfällig, verwässern die Verantwortlichkeit und stehen der Effizienz im Weg. Ferner enthält der Programmhaushalt keine kohärente und umfassende Darstellung der weltumspannenden Umweltarbeit der Organisation. In dem Bericht wird außerdem festgestellt, daß das UNEP eine nur bruchstückhafte Vollzugsüberwachung und Ergebnisbewertung vornimmt.

130. In bezug auf die Effizienz der Ressourcenverwendung kommt der Bericht zu dem Schluß, daß die derzeitigen Verwaltungsregelungen des UNEP die Verschwendung knapper Mittel ermöglichen, u.a. durch die übermäßige Verwendung von Beratern bei fraglichem Nutzen; die Schaffung höher eingestufter Dienstposten, was zur Kopflastigkeit des Sekretariats geführt hat, und die Besetzung dieser Dienstposten mit Personal, dessen Eignung nicht immer offensichtlich ist; sowie durch die allgemeine Schwäche und Zersplitterung der Auszahlungskontrolle.

131. In dem Bericht wird eingeräumt, daß die Probleme des UNEP noch dadurch verschärft wurden, daß das neugeschaffene Büro der Vereinten Nationen in Nairobi nur begrenzt in der Lage ist, das UNEP durch die Bereitstellung gemeinsamer Dienste zu unterstützen. Dies ist weitgehend darauf zurückzuführen, daß das VN-Büro in Nairobi zu sehr von freiwilligen (außerplanmäßigen) Mitteln abhängt, wie auch auf seine personelle Ausstattung, die in mancher Hinsicht quantitativ und qualitativ nicht ausreicht. Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß das Büro nicht über die Kapazität verfügt, um seinen Verantwortlichkeiten in angemessener Weise nachzukommen, und daß sich das Kapazitätsproblem wahrscheinlich kaum bessern wird, sofern nicht bestimmte grundlegende Fragen gelöst werden.

132. Nach dem Erscheinen des Berichts ergriff die UNEP-Leitung eine Reihe von Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des aiad, namentlich in bezug auf die Struktur des Sekretariats und seine Kopflastigkeit, die Anstellung und Verwendung von Beratern, die Beziehungen zu den internationalen Umweltübereinkünften und die Vollständigkeit der Angaben im Programmhaushalt.

Zentrum der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Habitat)

133. In dem aiad-Bericht (A/51/884, Anhang) werden bedeutende Mängel im Hinblick auf die Verwaltung der Programme sowie der personellen und finanziellen Ressourcen des Zentrums aufgezeigt. Aus den Prüfungsergebnissen ist zu ersehen, daß die Organisationsstruktur unnötige Duplizierungen in bezug auf die funktionalen Aufgaben aufweist, was Verwirrung stiftet und keine klare Rechenschaftspflicht entstehen läßt, und daß das Arbeitsprogramm kaum als koordiniert und integriert gelten kann. In dieser Hinsicht weist der Bericht darauf hin, daß es eine nur ungenügende Verklammerung von Forschung und technischer Zusammenarbeit sowie nur sehr wenige Beispiele einer abteilungsübergreifenden Zusammenarbeit bei der Erbringung von Ergebnissen gibt. Außerdem geht aus dem Bericht hervor, daß es kein wirksames System zur Vollzugsüberwachung, zur Ergebnisbewertung oder für Rückmeldungen an die oberste Leitungsebene gibt. Dieses Problem wird noch dadurch verschärft, daß das nur alle zwei Jahre tagende zwischenstaatliche Fachorgan, die Kommission für Wohn- und Siedlungswesen, eine nur begrenzte Aufsicht ausübt.

134. Es gibt keine internen Instrumente zur gemeinschaftlichen Anleitung der Verwaltung, und es mangelt an einer horizontalen und vertikalen Kommunikation zwischen den für die Programmausführung und die Ressourcenverwendung verantwortlichen Hauptakteuren. Es gibt kaum Anzeichen dafür, daß Grundsatzfragen erörtert würden. Beschlüsse in bezug auf Personal- und Finanzfragen scheinen hinter verschlossenen Türen getroffen zu werden und sind nicht transparent. In dieser Hinsicht verweist der Bericht auf die Schwäche des internen Ressourcenkontrollsystems. Das mangelnde Engagement seitens der Organisationsleitung für den internen Kontrollprozeß kommt auch in der Stellenbesetzung und der Beförderung der Bediensteten, der Kontrolle des Stellenplans und der Vergabe von Aufträgen zum Ausdruck.

135. Der Bericht deutet auf ein Umfeld hin, das Effizienz und Wirksamkeit nicht erleichtert. Dieses Umfeld ist weitgehend dafür verantwortlich, daß die Finanzlage des Zentrums sowohl bei den Stiftungs- als auch bei den Verwaltungskonten auf ein Defizit zusteuert, was sich nachteilig auf das Arbeitsprogramm und das Vertrauen der Geber auswirkt. Außerdem hat es zu der niedrigen Arbeitsmoral im Sekretariat beigetragen, das über recht viele hochqualifizierte und motivierte Mitarbeiter verfügt, die für ein breites Spektrum von Klienten und Interessengruppen ausgesprochen wichtige Arbeit leisten können. Der Bericht kommt zu dem Schluß, daß sich Habitat in einer schwierigen Lage befindet, die so nicht fortdauern darf.

136. Nach Billigung der in dem Inspektionsbericht enthaltenen Empfehlungen durch den Generalsekretär arbeitete die Habitat-Leitung einen Aktionsplan für die Neubelebung des Zentrums aus. In dem im Juli 1997 an die Ständigen Vertreter beim Büro der Vereinten Nationen in Nairobi verteilten Plan geht es um Programm- und Koordinierungsfragen, die Umstrukturierung des Sekretariats sowie um Fragen der Finanz- und Personalverwaltung. Die Hauptabteilung Verwaltung und Management hat beschlossen, eine Managementmission nach Nairobi zu entsenden. Sie wird u.a. die Aufgabe haben, die Delegation von Befugnissen an das VN-Büro in Nairobi vorzubereiten, den Stand der Konsolidierung der Finanzzuständigkeiten zu bewerten und die Personalverwaltung beim Habitat zu stärken und zu verbessern.

Internationales Handelszentrum

UNCTad/WTO

137. Aus den Inspektionsergebnissen (siehe A/51/933, Anhang) geht hervor, daß das Internationale Handelszentrum (ITC) nach einer langen Zeit ohne Richtungsvorgaben nun allmählich zu einem wirksamen, zielgerichteten Instrument zur Förderung eines umfassenderen Welthandels wird. Außerdem geht daraus hervor, daß der Prozeß erst jetzt zu greifen beginnt und daß er von der Leitung und den an dem ITC interessierten Stellen hartnäckig und energisch weiterverfolgt werden muß, wenn das Zentrum seine Funktion erfüllen soll. Diesbezüglich wird in dem Bericht anerkannt, daß in den letzten zwei Jahren viel nützliche Arbeit geleistet worden ist und daß ein großes Maß an ehrlicher Selbstprüfung stattgefunden hat. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß diese Bemühungen zum Zeitpunkt der Inspektion noch nicht zu einer zentrumsweiten umfassenden Strategie und einem ausformulierten Arbeitsplan gereift sind. Außerdem wird hervorgehoben, daß die Rolle des Handlungszentrums bei der Förderung der Ziele der ihm übergeordneten Organisationen (UNCTad und WTO) und deren Rolle bei der Formulierung der Programme des ITC noch weiter abgeklärt werden müssen.

138. Die Inspektion ergab Fragmentierung auf den Ebenen der Programmformulierung, der Überwachung des Programmvollzugs und der Ergebnisbewertung und regt an, daß der Mechanismus zur Förderung der Koordinierung, der Kohärenz, der Komplementarität und der optimalen Ressourcennutzung sowohl innerhalb des ITC als auch zwischen dem ITC und seinen übergeordneten Organisationen gestärkt werden muß. Außerdem geht sie auf das Fehlen eines systematischen Ansatzes zur Verfolgung der Fortschritte bei der Programmausführung und bei der Bewertung des Erreichten ein. Die genannte Situation wird weiter verschärft durch die ungenügende externe Aufsicht über die Tätigkeit des Zentrums seitens der übergeordneten Organisationen des ITC und der zwischenstaatlichen Organe.

139. Bezüglich der neueingeführten organisatorischen Änderungen läßt sich aus den Prüfungsergebnissen ersehen, daß die Aufgaben, die Befugnisse und die Rechenschaftspflicht der den großen Abteilungen unterstehenden Sektionen und Gruppen nicht klar festgelegt worden sind. Darüber hinaus sind die abteilungsübergreifenden Aufgabenstellungen vage und mangelt es an einer Befugnisdelegation an leitende Mitarbeiter und an Programmleiter. Was die Rolle der Sektion Organisationsstrategie und Qualitätssicherung betrifft, so wird in dem Bericht eingeräumt, daß sie ein wertvolles Managementinstrument sein könnte. Die Sektion scheint jedoch unter Mängeln zu leiden, was entweder ihre Konzeption oder ihre praktische Ausgestaltung oder beides betrifft.

140. In dem Bericht wird näher auf die Managementrolle eingegangen, die die bestehenden Instrumente spielen, die der Verwaltung gemeinschaftliche Anleitung und Beratung erteilen sollen, und die Auffassung vertreten, daß sie schwerfällig sind, Verzögerungen verursachen, wenn rasches Handeln erforderlich ist, und die Verantwortlichkeit verwässern. Außerdem wird in dem Bericht auf das interne Kontrollsystem eingegangen, und es werden Schwachstellen in der Kontrolle des Stellenplans sowie im System zur Kontrolle des Einsatzes von Beratern und Experten aufgezeigt.

141. Zur Personalausstattung heißt es in dem Bericht, daß der Anteil der mit Verwaltungsaufgaben befaßten Personalressourcen für eine kleine Organisation mit rückläufigen Mitteln für die Projektausführung zu hoch erscheint. Außerdem wird die Meinung vertreten, daß die Anforderungsprofile der Organisation nicht mit der Entwicklung des Welthandels schrittgehalten haben.

2. Anschlußinspektionsüberprüfungen

142. Im Rahmen der Verantwortung des aiad für die Überwachung der Fortschritte, die bei der Verwirklichung der aufgrund seiner Aufsichtsaktivitäten abgegebenen Empfehlungen erzielt worden sind, beschloß der Untergeneralsekretär für interne Aufsichtsdienste, erneut denjenigen Dienststellen einen Besuch abzustatten, die zwei bis drei Jahre zuvor einer Inspektionsüberprüfung unterzogen worden waren. Zweck dieser Anschlußinspektion war es, sich zu vergewissern, ob die aufgrund der aiad-Empfehlungen von der Leitung ergriffenen Maßnahmen auch wirklich den Problemen Rechnung tragen, die in den Inspektionsberichten aufgezeigt worden waren. Die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTad), das Zentrum für Menschenrechte und die Wirtschaftskommission für Europa (ECE) wurden im April 1997 und die Wirtschaftskommission für Westafrika (ESCWA) im Juni/Juli 1997 aufgesucht. Die Maßnahmen, die die Leitung in diesen Dienststellen ergriffen hatte, wurden an einem Katalog von Richtwerten gemessen, anhand dessen sich qualitativ feststellen läßt, inwieweit jeder der Empfehlungen des aiad Folge geleistet wird. Nachstehend folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Überprüfungen:

Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen

143. Der Grad, in dem die Leitung den Empfehlungen des aiad Folge geleistet hat, ist in dem Bericht (A/50/719, Anhang) dargestellt, aus dem hervorgeht, daß merkliche Fortschritte in bezug auf die meisten Empfehlungen erzielt wurden, die rein programmatischer Natur waren. Somit ist also die Rolle der UNCTad im Bereich der Entwicklung und des Handels klar formuliert und sind ihre Prioritäten deutlich abgegrenzt worden. Überdies wurde die zwischenstaatliche Maschinerie gestrafft und von 12 auf 3 Organe reduziert.

144. Die bei der Umsetzung der Empfehlungen im Bereich des Managements und der Organisation erzielten Fortschritte sind weniger offensichtlich. Während die Organisationsstruktur entsprechend den Empfehlungen des aiad gestrafft und die Anzahl der Abteilungen reduziert wurde, sind bislang weder die Funktionen und Aufgaben dieser Abteilungen und ihrer Untereinheiten abgegrenzt oder dokumentiert, noch die organisatorischen Querverbindungen und die hierarchischen Unterstellungsverhältnisse festgelegt worden. Noch wichtiger ist, daß die verschiedenen Aufsichtsgruppen, die sich mit technischer Zusammenarbeit, grundsatzpolitischer Koordinierung, Überwachung und Evaluierung befassen, alle dem Stellvertretenden Generalsekretär unterstellt sind, daß jedoch ihre jeweilige Aufgabenstellung nach wie vor unklar ist. Dies gibt deswegen Anlaß zu Sorge, weil es notwendig ist, die Kohärenz der Grundsatzpolitik zu gewährleisten und das Arbeitsprogramm in seiner Gesamtheit unabhängig von den Finanzierungsquellen zu integrieren. Ein integrierter Aufsichtsmechanismus ist ein wesentliches Instrument, das den Generalsekretär der UNCTad als den Leiter der Organisation besser in die Lage versetzen würde, den Wandel auf rationale und kohärente Weise zu steuern. Ein derartiger Mechanismus würde auch eine wichtige Rolle dabei spielen, verschiedene Ziele miteinander in Einklang zu bringen, Strategien zu formulieren und dem Management beratend zur Seite zu stehen. Unter den gegebenen Umständen sieht es so aus, als ob viele der Empfehlungen, die Probleme der Überlappung bzw. der Komplementarität mit anderen Organisationen, der Wirksamkeit der Kontrolle über die Programmunterstützung und der Klarheit der Politik und der Verfahren der technischen Zusammenarbeit beheben sollten, auf die Schaffung eines derartigen Mechanismus warten müßten.

145. Was die Personal- und Verwaltungsfragen betrifft, so sind Bemühungen im Gange, die verschiedenen diesbezüglichen Empfehlungen umzusetzen. Dies gilt für die Umsetzung von Mitarbeitern mit dem Ziel der Anpassung ihres Qualifikationsprofils an die Anforderungen der neuen Struktur, für die Erstellung der entsprechenden Stellenbeschreibungen, für Personalbescheide und für die Aufstellung eines Systems von Richtwerten für Verwaltungsdienste. Was die Frage des zu hohen Personalbestands anbelangt, hat die Leitung der UNCTad das aiad davon in Kenntnis gesetzt, daß ihr Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1998-1999 Planstellenkürzungen von 12,4 Prozent im Höheren Dienst und von 11,7 Prozent im Allgemeinen Dienst vorsieht.

146. Die vorstehend beschriebene Situation läßt darauf schließen, daß energischere Bemühungen vonnöten sind, um die Dynamik des im Anschluß an die neunte Tagung der UNCTad eingeleiteten Reformprozesses aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß sich die Leitung der UNCTad dieses Umstandes bewußt ist und derzeit eine Personalentwicklungsstrategie aufstellt mit dem Ziel, die Handels- und Entwicklungskonferenz in die Lage zu versetzen, die Bereiche Personalplanung, Arbeitsgestaltung, Laufbahnförderung und Ausbildung auszubauen.

Zentrum für Menschenrechte

147. Siehe die Ziffern 53 bis 56.

Wirtschaftskommission für Europa (ECE)

148. Der Umsetzungsstand der Empfehlungen des aiad in dessen Bericht (A/49/891, Anhang) läßt den Schluß zu, daß die Empfehlungen programmatischer Art teilweise umgesetzt worden sind. Ihre volle Umsetzung wird in Verbindung mit den Folgemaßnahmen zu der Erklärung und dem Aktionsplan in Angriff genommen werden, die von der Wirtschaftskommission für Europa aus Anlaß ihres fünfzigjährigen Bestehens beschlossen wurden. Die Leitung vertritt demzufolge die Haltung, daß die Stärkung der Forschungskapazität des ECE-Sekretariats für weltweite Grundsatzanalysen und intersektorale Studien im Arbeitsprogramm für 1998-1999 zum Ausdruck kommen wird. Überdies wird die Struktur der wichtigsten Nebenorgane gestrafft und werden die Initiativen der verschiedenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen auf die Prioritäten und Ziele des von der Kommission gebilligten Arbeitsprogramms abgestimmt werden.

149. In bezug auf die Aufsicht wurde festgestellt, daß bei der Umsetzung der entsprechenden Empfehlung des aiad keine Fortschritte erzielt worden waren. Die Leitung führte die verzögerte Umsetzung auf die im gesamten Verlauf des Jahres 1996 andauernde Einstellungssperre zurück, die sie daran hinderte, ein System der Selbstüberwachung und Selbstevaluierung einzurichten. Die ECE-Leitung geht davon aus, daß im Laufe des nächsten Zweijahreszeitraums ein Aufsichtssystem errichtet wird. Eine damit zusammenhängende Frage ist die der Rolle und der Aufgaben der leitenden Mitarbeiter im Büro des Exekutivsekretärs, die nach wie vor unklar sind. Der Kommissionssekretär und der Sonderreferent sind nach wie vor für eine Vielzahl von Sachfragen zuständig und haben gleichzeitig direkte administrative Verantwortlichkeiten. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, daß die Empfehlungen des aiad zu den Verwaltungsdiensten wegen der Haushaltskürzungsmaßnahmen und des damit zusammenhängenden Einfrierens verschiedener Dienstposten im Büro des Exekutivsekretärs, einschließlich desjenigen des Leiters der Gruppe Verwaltung, nicht aufgegriffen werden konnten. Inzwischen wurde ein Kandidat für diesen Dienstposten empfohlen.

150. Nachweisliche Bemühungen wurden unternommen, um den Empfehlungen des aiad zu folgen, durch die Weitergabe von Informationen über die Ressourcen an die Programmleiter größere Transparenz herzustellen. Es gibt jedoch kaum Hinweise auf Maßnahmen der Leitung zur Verbesserung der horizontalen Kommunikation innerhalb des Sekretariats.

151. Die vorstehenden Erkenntnisse lassen den Schluß zu, daß das ECE-Sekretariat nach wie vor kaum bzw. überhaupt nicht systematisch darangeht, den Vollzugsstand zu verfolgen und die Arbeitsergebnisse zu bewerten. Erst wenn die Leitung ein derartiges System einrichtet, wird sie in der Lage sein, das interne Rechenschaftssystem zu stärken und den Prozeß der Ressourcenzuteilung zu straffen.

Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (ESCWA)

152. Die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Empfehlungen des aiad durch die ESCWA (siehe A/49/891) läßt den Schluß zu, daß greifbare Verbesserungen dahin gehend erzielt werden konnten, im Arbeitsprogramm Schwerpunkte zu setzen und seine Relevanz in bezug auf die Ziele und Bedürfnisse der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Im Zuge dessen wurde die Programmstruktur von einem sektoralen Ansatz, der eine Aufsplitterung miteinander zusammenhängender Aktivitäten auf 15 Unterprogramme bewirkt hatte, auf einen themenbezogenen Ansatz mit fünf themenbezogenen Unterprogrammen umgestellt, in deren Rahmen gemeinsame Zielsetzungen zusammenfassend behandelt werden können. Dadurch ist das gesamte Programm geschlossener geworden, und es entstanden eine Reihe ineinandergreifender Aktivitäten, deren Durchführung multidisziplinären Arbeitsgruppen übertragen wurde. Als Ergebnis dieses Ansatzes ging die Zahl der im Haushaltsplan für 1998-1999 veranschlagten Aktivitäten/Ergebnisse gegenüber dem Zweijahreszeitraum 1994-1995 um 40 Prozent zurück. So etwa reduzierte die ESCWA in Anbetracht der Existenz von Sonderorganisationen der Vereinten Nationen auf den Gebieten Landwirtschaft und Industrie die Zahl der diesbezüglichen Aktivitäten drastisch und konzentrierte sich auf diejenigen Aktivitäten, die einen regionalen Aspekt und eine multidisziplinäre Dimension aufweisen. Andererseits wurden die Aktivitäten im Bereich Verkehrswesen und Wasser, mit denen sich kein Sonderorgan befaßt, verstärkt. Dies gilt auch für diejenigen Aktivitäten, die sich mit der menschlichen Entwicklung, geschlechtsbezogenen Fragen und Statistiken beschäftigen, die unter einem regionalen Gesichtspunkt behandelt werden.

153. Die ESCWA war bemüht, als Lösung für die offensichtlich schwache Beteiligung der Mitgliedstaaten an der Programmformulierung - ein Problem, das bei der Inspektionsprüfung 1993 hervorgehoben wurde - den Konsultationsprozeß mit den Interessengruppen auszubauen. Vier zwischenstaatliche Fach-Nebenorgane wurden geschaffen, und zwei weitere wurden vor kurzem ins Leben gerufen, so daß sich gegenüber 1993 die Zahl der Fachorgane von einem auf insgesamt sechs erhöht hat.

154. Ganz allgemein war eine spürbare Stärkung des externen Aufsichtsmechanismus zu verzeichnen; das gleiche gilt auch für die interne Aufsicht. In dieser Hinsicht stellte die Gruppe fest, daß die ESCWA ein wirksames System zur Verfolgung des Arbeitsfortgangs und zur regelmäßigen Rückkoppelung mit der Leitung eingerichtet hat. Obschon das System vorläufig nur quantitative Aussagen zuläßt, bildet es dennoch eine gute Grundlage für die Weiterentwicklung zu einem vollwertigen Managementinstrument. Dazu wäre es erforderlich, durch die Entwicklung von Leistungsindikatoren, die den Erfolg anhand quantitativer und qualitativer Regeln und Normen messen, eine qualitative Dimension ins Spiel zu bringen.

155. Auch in bezug auf die bei der vorangegangenen Inspektion aufgezeigten Organisations-, Management- und Verwaltungsprobleme wurden greifbare Fortschritte erzielt, doch sind die Ergebnisse weniger offensichtlich. So wurde die Sekretariatsstruktur entsprechend der Empfehlung des aiad zwar durch Verringerung der Zahl der Abteilungen gestrafft, doch sind die Ressourcen nach wie vor über eine große Zahl von Sektionen und Gruppen verteilt. Abgesehen davon, daß die Verwaltungsarbeit bei einem solchen Organisationsaufbau umständlich ist, verfügen einige dieser Sektionen/Gruppen nicht über die kritische Masse, um einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Sie greifen bei ihrer Tätigkeit stark auf die Dienste von Beratern zurück. Die Leitung der ESCWA hat bereits Schritte unternommen, um die Inanspruchnahme von Beratern zu verringern, und gedenkt, dies auch künftig zu tun. Eine großzügiger gegliederte Struktur würde mehr Flexibilität in bezug auf multidisziplinäre Aktivitäten und die Deckung neuentstehenden Bedarfs bieten. Diesbezüglich wurde die ESCWA gebeten, die Kostenwirksamkeit der Abteilung Technische Zusammenarbeit zu überprüfen, da der derzeitige Umfang der jährlichen Ausgaben für operative Projekte nicht die Existenz einer eigenständigen Abteilung zu rechtfertigen scheint. Es ist außerdem von grundlegender Wichtigkeit, die Strategie für die technische Zusammenarbeit klar auszuformulieren, um einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen operative Aktivitäten durchgeführt werden.

156. Was die allgemeinen Management- und Verwaltungsfragen anbelangt, sind in vielerlei Hinsicht Verbesserungen zu verzeichnen; eine Reihe von Schwächen sind allerdings noch zu beheben. Zuallererst muß der Entscheidungsfindungsprozeß durch einen wirksamen institutionellen Mechanismus für interne Konsultationen transparenter gestaltet und rationalisiert werden. Damit ein solcher Mechanismus wirksam sein kann, müssen seine Aufgabenstellung und die Politiken und Verfahren, die für die Fragen maßgeblich sind, zu denen die Ausschüsse und Gruppen der Leitung Orientierungshilfen geben sollen, gut formuliert und den Mitgliedern dieser Ausschüsse und Gruppen vertraut sein. Es ist außerdem erforderlich, daß sich solche Ausschüsse aus Mitgliedern zusammensetzen, die auf der Grundlage sorgfältig aufgestellter und einvernehmlicher Kriterien ausgewählt werden. Die ESCWA sollte in dieser Hinsicht erwägen, den Konsultationsmechanismus auch auf die Überprüfung von Projektvorbeurteilungen und Veröffentlichungen auszuweiten. In diesen beiden Bereichen könnten sich Orientierungshilfen an die Leitung als besonders wirksam erweisen.

157. In dem offensichtlichen Bemühen, die Frage der Transparenz zu berücksichtigen, hat die Leitung vor kurzem wichtige Schritte zur Ausweitung des Konsultationsprozesses unternommen. Diese Bemühungen müssen intensiviert und verstärkt auf den anscheinend stark zentralisierten Entscheidungsprozeß ausgerichtet werden, in dem Kompetenzen eher nach oben als nach unten delegiert werden. Ein wichtiger Schritt beim Herangehen an diese Frage wäre es, in einem Dokument klar die Kompetenzen, die Verantwortlichkeit und die Rechenschaftspflicht von Programmleitern auf verschiedenen Ebenen festzulegen. Die Ausstattung der mittleren Führungsebene mit größeren Vollmachten sollte durch klar festgeschriebene Leitlinien und Verfahren gestärkt werden.

158. Alles in allem und unbeschadet der genannten Mängel scheint die ESCWA auf dem Weg der Besserung zu sein. Es werden erkennbare Anstrengungen unternommen, ihre Tätigkeit für die Region relevanter zu gestalten, sowohl was die Aktivitäten und die geleisteten Dienste anbelangt als auch was die positive Reaktion der Mitgliedstaaten auf die Qualität dieser Dienste betrifft. Die laufenden Bemühungen der Leitung in dieser Hinsicht müssen jedoch intensiviert werden, wenn die Erfolge Bestand haben sollen.

 

D. Überwachung

159. Das derzeitige rechnergestützte Programmvollzugssystem ist so ausgelegt, daß es der Gruppe Zentrale Überwachung und Inspektion ermöglicht, den Zweijahresbericht des Generalsekretärs über den Programmvollzug der Vereinten Nationen zu erstellen. Das System operiert in einer Großrechnerumgebung, und seine Berichtsfunktion ist für analytische Zwecke ungeeignet. Um die genannten Beschränkungen zu beheben, versucht die Gruppe, die Datenbank vom Großrechner auf Personalcomputer zu laden, das Programm umzuschreiben und das System durch weitere Berichterstattungsmöglichkeiten und Analysewerkzeuge zu erweitern. Mit Hilfe des neuen Systems könnte eine Vielzahl verschiedener Berichte über spezifische Aspekte des Programmvollzugs erstellt werden, die für die Programmleiter bei der Durchführung ihrer Arbeitsprogramme nützlich sein könnten. Außerdem könnte damit die analytische Gestaltung des Berichts des Generalsekretärs über den Programmvollzug verbessert werden.

 

E. Evaluierung

Eingehende Evaluierung des Statistikprogramms

160. In dem Bericht 1/ über die eingehende Evaluierung des Statistikprogramms wurden die Aktivitäten der Statistischen Abteilung der Hauptabteilung Wirtschafts- und Sozialinformationen und grundsatzpolitische Analyse und der statistischen Abteilungen der Regionalkommissionen überprüft. Er enthielt außerdem Beschreibungen damit zusammenhängender Aktivitäten der Statistischen Kommission und der mit Statistik befaßten regionalen zwischenstaatlichen Organe, der ihnen nachgeordneten Nebenorgane und Sachverständigengruppen und des Unterausschusses für Statistikarbeit des Verwaltungsausschusses für Koordinierung.

161. Der Bericht befaßte sich schwerpunktmäßig mit den Bedürfnissen der Hauptnutzer der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen des Statistikprogramms und der Art und Weise, in der sie diese nutzen. Es wurde festgestellt, daß die Identität der Nutzer bekannt war, daß ihre Bedürfnisse bei Produktionsentscheidungen berücksichtigt wurden und daß für methodologische Arbeiten im Zusammenhang mit internationalen Empfehlungen, Diensten für zwischenstaatliche Organe, Online-Zugriff auf Datenbanken, nutzerspezifischen Dienstleistungen und technischer Unterstützung regelmäßig Rückmeldungen in bezug auf die Nutzung eingeholt wurden. Im Gegensatz dazu waren für die Druckveröffentlichungen nur wenig verläßliche Informationen über die Identität und Bedürfnisse der Hauptnutzer verfügbar oder zu vertretbaren Kosten erhältlich. Die Bediensteten verbrachten indessen viel mehr Zeit damit und waren viel eher dafür qualifiziert, Statistiken zum Zwecke der Veröffentlichung zusammenzustellen und zu bearbeiten.

162. Als Strategie wurde vorgeschlagen, durch die Umschichtung der veranschlagten Mittel im Laufe des Vierjahreszeitraums des mittelfristigen Plans das Gewicht eher auf Dienstleistungen zu verlegen, die vom Nutzerbedarf und von der Kenntnis der Nutzungsmuster bestimmt sind. Es wurden u.a. Empfehlungen zu den folgenden Punkten abgegeben:

  1. Online-Zugriff auf statistische Datenbanken der Vereinten Nationen;

  2. Ermittlung und Eingehen auf die Bedürfnisse der Nutzer;

  3. Verbesserung regionaler Informationssysteme;

  4. Veröffentlichungspolitik;

  5. Evaluierung der Veröffentlichungen;

  6. integrierte Darstellung der internationalen statistischen Aktivitäten;

  7. Analysedienste für die Hauptabteilungen.

163. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht auf seiner siebenunddreißigsten Tagung und würdigte die darin zum Ausdruck kommende eingehende Überprüfung des Programms. Der Ausschuß stimmte der Aussage des Berichts zu, daß das Statistikprogramm ein Beispiel für die Art von Tätigkeit sei, die die Organisation sehr gut durchführe und die auch wichtigen Bedürfnissen der Mitgliedstaaten gerecht werde. Der Ausschuß schloß sich den in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen an und ging davon aus, daß der Direktor der Statistischen Abteilung der Hauptabteilung Wirtschafts- und Sozialinformationen und grundsatzpolitische Analyse der 1998 stattfindenden Tagung der Arbeitsgruppe für internationale Statistikprogramme und Koordinierung der Statistischen Kommission einen Durchführungs- und Zeitplan vorschlagen werde. 2/

Eingehende Evaluierung der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten

164. Siehe die Ziffern 40 bis 43.

Themen für künftige eingehende Evaluierungen

165. Der Programm- und Koordinierungsausschuß behandelte auf seiner siebenunddreißigsten Tagung einen kurzen Bericht über die seit 1992 unternommenen und derzeit geplanten Evaluierungen, der auch Vorschläge für künftige Gegenstände eingehender Evaluierungen enthielt. 3/, 4/

166. Der Ausschuß empfahl der Generalversammlung die Billigung des folgenden Terminplans für eingehende Evaluierungen, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer gewissen Flexibilität, damit etwaige sich im Kontext der Reformvorschläge des Generalsekretärs ergebende Änderungen sowie mögliche spätere Beschlüsse der Generalversammlung berücksichtigt werden können:

1998 Internationale Drogenbekämpfung

Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege

1999 Abrüstung

Wahlhilfe

2000 Globale Entwicklungstendenzen, -fragen und -politiken und globale Ansätze zu sozialen und mikroökonomischen Fragen und Politiken sowie die entsprechenden Unterprogramme der Regionalkommissionen (Programme 7.3 und 7.4 des mittelfristigen Plans)

Frauenförderung

Der Ausschuß stellte fest, daß er nötigenfalls die Behandlung der Frage zu einem geeigneten Zeitpunkt wiederaufnehmen könne.

Dreijahresüberprüfung der eingehenden Evaluierung des Programms für soziale Entwicklung

167. Bei der Dreijahresüberprüfung 5/ wurden die Feststellungen und Empfehlungen der eingehenden Evaluierung des Programms der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung sowie die diesbezüglichen Beschlüsse des Programm- und Koordinierungsausschusses aktualisiert und die zwischenstaatlichen Maßnahmen im Anschluß an den Weltgipfel für soziale Entwicklung und die Programmausführung im Zusammenhang mit den

Feststellungen und Empfehlungen der eingehenden Evaluierung überprüft. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht auf seiner siebenunddreißigsten Tagung 6/ und nahm ihn zur Kenntnis.






Anmerkungen

1/ E/AC.51/1997/2, Anhang.

2/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 290 - 294.

3/E/AC.51/1997/4, Anhang.

4/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 295 - 303.

5/E/AC.51/1997/5, Anhang.

6/Offizielles Protokoll der Generalversammlung, Zweiundfünfzigste Tagung, Beilage 16 (A/52/16), Ziffern 308 - 310.

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