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ZEHNTER
KONGRESS DER VEREINTEN NATIONEN FÜR VERBRECHENSVERHÜTUNG
UND DIE BEHANDLUNG STRAFFÄLLIGER
Berichte
und Arbeitspapiere
Die Delegationen der
Regierungen werden aufgerufen, nationale Berichte*
und Darstellungen zu den vom Kongress zu behandelnden Themen einzureichen.
Spezialabteilungen und andere Organe der Vereinten Nationen können
schriftliche Beiträge zu einzelnen Aspekten der Tagesordnung
innerhalb ihrer Bereiche bereitstellen. Andere zwischenstaatliche
Organisationen und NGOs, Beobachter und einzelne Experten können
auch entsprechtende Berichte einreichen
So weit wie möglich
sollten die Berichte präzise Empfehlungen zur Betrachtung durch
den Kongress und zur Annahme der Erklärung beinhalten. Desweiteren
sollten sie sachdienliche Forschungsergebnisse, Beispiele für Anwendungen
in der Praxis und Empfehlungen für nachfolgende Handlungen enthalten.
Zudem sollte aufgezeigt werden, inwiefern die den Bericht unterbreitende
Partei zur Förderung der gemeinsamen Ziele und Strategien der Vereinten
Nationen und anderer Teilnehmer beitragen kann.
Ein Dokument mit dem Titel "Informationen für Teilnehmer" wurde
vom Sekretariat am Anfang des Jahres 2000 herausgegeben. Dieses
beinhaltet Einzelheiten zur Organisation, der Verteilung und dem
Format von zu unterbreitenden Arbeitsberichten. Weitere Informationen
finden Sie auf folgender Website:
http://www.uncjin.org/Documents/10thcongress/10cNatRep/10cnatrep.html
*
Berichte
werden in den/der Sprache/n verteilt, in denen sie eingereicht werden,
daß heißt, in einer odere mehreren offieziellen Sprachen
des Kongresses (siehe oben)
Teilnahme
und Anmeldeverfahren
Alle Mitgliedstaaten
und Nicht-Mitgliedstaaten sind eingeladen, am Kongress teilzunehmen.
Die Generalversammlung hat erneut alle Mitgliedstaaten eingeladen,
am Tagungsteil auf hoher politischer Ebene mit Staats- oder Regierungsoberhäuptern,
Ministern oder Generalstaatsanwälten teilzunehmen
Gemäß den vorläufigen Verfahrensregeln des Kongresses,
dürfen Vertreter von Organisationen, die von der Generalversammlung
eine permanente Einladung erhalten haben, als stimmrechtlose Beobachter
in Sitzungen und an der Arbeit aller internationalen Konferenzen,
die unter ihrer Schirmherrschaft stattfinden, teilnehmen.
Repräsentanten der Organe und Spezialabteilungen der Vereinten
Nationen, sowie von anderen internationalen Organisationen ernannte
Beobachter werden auf den Kongress eingeladen. Entsprechend können
zum Kongress eingeladene Repräsentanten von NGOs, sowohl die,
die eine beratende Stellung am Wirtschafts- und Sozialrat haben,
als auch andere, als stimmrechtlose Beobachter an den Diskussionen
des Kongresses teilnehmen.
Einzelne Fachleute auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung,
der Rechtspflege und der Behandlung von Straffälligen, die
ihr Interesse an einer Teilnahme deutlich gemacht und ihre fachlichen
Qualifikationen dargestellt haben, können vereinzelt vom Generalsekretär
eingeladen werden und stimmrechtlos an den verschiedenen Kongressaktivitäten
teilnehmen.
Teilnahmegebühr
Die Vereinten Nationen
werden die Reisekosten von je einem, von der Regierung ernannten
Delegierten aus den 48 am wenigsten entwickelten Ländern übernehmen.
Diese Länder sind:
Afghanistan, Angola,
Bangladesh, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Cape
Verde, die Zentralafrikanische Republik, Tschad, die Komoren, der
Kongo, Djibouti, Equatorial Guinea, Eritrea, Äthiopien, Gambia,
Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Kiribati, die Volksrepublik Laos,
Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, die Maldiven, Mali, Mauritania,
Mozambique, Myanmar, Nepal, Niger, Rwanda, Samoa, Sao Tome und Principe,
Sierra Leone, die Solomonen, Somalia, der Sudan, Togo, Tuvalu, Uganda,
die Vereinigte Republik Tansania, Vanuatu, Yemen und Zambia.
Die Vereinten Nationen
übernehmen keine Kosten der Kongressteilnahme. Diese sollten
von den Teilnehmern oder deren jeweiligen Regierungen getragen werden.
Es gibt keine Gebühr für die Kongressteilnahme.
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