RESOLUTIONSENTWURF*

eingebracht von

Deutschland, Frankreich, Italien, Kanada, Niederlande, Slowenien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf alle seine früher verabschiedeten einschlägigen Resolutionen betreffend die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien, insbesondere seine Resolutionen 795 (1992) vom 11.Dezember 1992, in der er sich mit möglichen Entwicklungen befaßte, welche das Vertrauen und die Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien untergraben oder deren Hoheitsgebiet bedrohen könnten, 1142 (1997) vom 4.Dezember 1997 und 1186 (1998) vom 21. Juli 1998,

sowie unter Hinweis auf seine Resolution 1160 (1998) vom 31.März 1998, in der er beschlossen hat, daß alle Staaten den Verkauf oder die Lieferung von Rüstungsgütern oder sonstigem Wehrmaterial jeder Art an die Bundesrepublik Jugoslawien, einschließlich des Kosovo, sowie die Bereitstellung von Waffen und Ausbildung für terroristische Tätigkeiten in diesem Gebiet verhindern werden, sowie seine Resolutionen 1199 (1998) vom 23. September 1998 und 1203 (1998) vom 24. Oktober 1998, in denen er seine Besorgnis über die Situation im Kosovo (Bundesrepublik Jugoslawien) zum Ausdruck gebracht hat,

unterstreichend, welche nach wie vor wichtige Rolle die Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNPREDEP) wahrnimmt, indem sie die Grenzgebiete überwacht, den Generalsekretär über alle Entwicklungen unterrichtet, die eine Bedrohung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien darstellen könnten, und durch ihre Präsenz abschreckend wirkt und Zusammenstöße verhindert, einschließlich der Überwachung unerlaubter Waffenverschiebungen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs und der diesbezüglichen Berichterstattung,

in Würdigung der Einsatzbereitschaft des Personals der UNPREDEP bei der weiteren Wahrnehmung seines Mandats sowie seines Beitrags zur Wahrung des Friedens und der Stabilität in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und in der Region,

mit der erneuten Aufforderung an die Regierungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Bundesrepublik Jugoslawien, ihr Abkommen vom 8.April 1996 (S/1996/291, Anhang) vollinhaltlich durchzuführen, insbesondere was die Festlegung ihrer gemeinsamen Grenze betrifft,

Kenntnis nehmend von dem Schreiben des Ministers für auswärtige Angelegenheiten der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien an den Generalsekretär betreffend die Verlängerung des Mandats der UNPREDEP (S/1999/108), datiert vom 29.Januar 1999,

nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs vom 12.Februar 1999 (S/1999/161),

in Bekräftigung seines Eintretens für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien,

1. beschließt, das derzeitige Mandat der UNPREDEP um einen Zeitraum von sechs Monaten bis zum 31.August 1999 zu verlängern, namentlich mit dem Auftrag, auch weiterhin durch ihre Präsenz abschreckend zu wirken und Zusammenstöße zu verhindern, die Grenzgebiete zu überwachen und dem Generalsekretär über alle Entwicklungen zu berichten, die eine Bedrohung für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien darstellen könnten, und insbesondere unerlaubte Waffenverschiebungen und andere nach Resolution 1160 (1998) untersagte Aktivitäten zu überwachen und darüber Bericht zu erstatten;

2. beschließt, mit der Angelegenheit befaßt zu bleiben.

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*Der Resolutionsentwurf erhielt auf der 3982. Sitzung des Sicherheitsrats am 25. Februar 1999 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (China), bei einer Stimmenthaltung (Russische Föderation), und wurde aufgrund der Gegenstimme eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats nicht verabschiedet.