Bis zur dreißigsten ordentlichen Tagung wurden die Resolutionen der Generalversammlung durch eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution und eine in Klammern gesetzte römische Zahl für die laufende Nummer der Tagung gekennzeichnet (z.B.: Resolution 3363 (XXX)). Wurden mehrere Resolutionen unter derselben Nummer verabschiedet, so wurde jede von ihnen durch einen auf die arabische Zahl folgenden Großbuchstaben gekennzeichnet (z.B.: Resolution 3367 A (XXX), Resolutionen 3411 A und B (XXX), Resolutionen 3419 A bis D (XXX)). Beschlüsse wurden nicht numeriert.
Als Teil des neuen Systems für die Kennzeichnung der Dokumente der Generalversammlung werden die Resolutionen und Beschlüsse seit der einunddreißigsten Tagung durch eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Tagung und eine weitere, durch einen Schrägstrich abgetrennte arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution innerhalb dieser Tagung gekennzeichnet (z.B.: Resolution 31/1, Beschluß 31/301). Werden mehrere Resolutionen oder Beschlüsse unter derselben laufenden Nummer verabschiedet, so wird jede(r) durch einen an diesen anschließenden Großbuchstaben gekennzeichnet (z.B.: Resolution 31/16 A, Resolutionen 31/6 A und B, Beschlüsse 31/406 A bis E).
Bis zur siebenten Sondertagung wurden die Resolutionen der Generalversammlung durch eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution gekennzeichnet, der in Klammern der Buchstabe "S" und eine römische Zahl für die laufende Nummer der Tagung folgten (z.B.: Resolution 3362 (S-VII)). Beschlüsse wurden nicht numeriert.
Seit der achten Sondertagung werden die Resolutionen und Beschlüsse durch den Buchstaben "S" und eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Tagung sowie eine weitere, durch einen Schrägstrich abgetrennte arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution innerhalb dieser Tagung gekennzeichnet (z.B.: Resolution S-8/1, Beschluß S-8/11).
Bis zur fünften Notstandssondertagung wurden die Resolutionen der Generalversammlung durch eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution gekennzeichnet, der in Klammern die Buchstaben "ES" und eine römische Zahl für die laufende Nummer der Tagung folgten (z.B.: Resolution 2252 (ES-V)). Beschlüsse wurden nicht numeriert.
Seit der sechsten Notstandssondertagung werden Resolutionen und Beschlüsse durch die Buchstaben "ES" und eine arabische Zahl für die laufende Nummer der Tagung sowie eine weitere, durch einen Schrägstrich abgetrennte arabische Zahl für die laufende Nummer der Resolution innerhalb dieser Tagung gekennzeichnet (z.B.: Resolution ES-6/1, Beschluß ES-6/11).
In jeder der obengenannten Serien erfolgt die Numerierung jeweils in der Reihenfolge der Verabschiedung.
Der vorliegende Band enthält die Resolutionen und Beschlüsse, die von der Generalversammlung in der Zeit vom 19. September bis 23. Dezember 1995 verabschiedet wurden. Die von der Versammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung nach dem 23. Dezember 1995 verabschiedeten Resolutionen und Beschlüsse erscheinen in Band II.
Die Dokumente der Vereinten Nationen, die aufgrund von Resolution 3355 (XXIX) der Generalversammlung vom 18. Dezember 1974 ab 1. Juli 1975 ins Deutsche zu übersetzen sind (alle Resolutionen der Generalversammlung, des Sicherheitsrats und des Wirtschafts- und Sozialrats sowie die sonstigen Beilagen zum Offiziellen Protokoll der Generalversammlung), werden bei Quellenangaben in deutsch zitiert, auch wenn die Übersetzung noch nicht erschienen ist. Das gleiche gilt für die schon vor dem 1. Juli 1975 verabschiedeten Resolutionen der genannten Organe. Die Titel anderer Quellenangaben werden zur Vereinfachung von Bestellungen nicht übersetzt.