5.

Beschlüsse aufgrund der Berichte des Dritten Ausschusses


50/441.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Frage der Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung behandelte Dokumente

Auf ihrer 97. Plenarsitzung am 21. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 87/ Kenntnis von den folgenden Dokumenten:

a) Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid 88/;

b) Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung des Aktionsprogramms für die Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung 89/;

c) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Sonderberichterstatters der Menschenrechtskommission für heutige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz 90/ an die Generalversammlung.


50/442.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Frage der sozialen Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie behandelte Berichte

Auf ihrer 97. Plenarsitzung am 21. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 91/ Kenntnis von den folgenden Berichten:

a) Bericht des Generalsekretärs mit dem Zwischenbericht über die Weltsoziallage 92/;

b) Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung des Weltaktionsprogramms für Behinderte 93/.


50/443.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Frage der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege behandeltes Dokument

Auf ihrer 97. Plenarsitzung am 21. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 94/ Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Neunten Kongresses der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger 95/.


50/459.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Frage der Förderung der Frau behandelte Dokumente

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 96/ Kenntnis von den folgenden Dokumenten:

a) Bericht des Generalsekretärs über die Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 97/;

b) Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit des Internationalen Forschungs- und Ausbildungsinstituts zur Förderung der Frau 98/.


50/460.

Menschenrechtsfragen

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis vom ersten Teil des Berichts des Dritten Ausschusses 99/.


50/461.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit "Menschenrechtsfragen: Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten" behandelte Dokumente

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 100/ Kenntnis von den folgenden Dokumenten:

a) Bericht des Generalsekretärs über die Vergewaltigung und Mißhandlung von Frauen in den Gebieten bewaffneten Konflikts im ehemaligen Jugoslawien 101/;

b) Mitteilung des Generalsekretärs über die Menschenrechtssituation im südlichen Libanon und in der westlichen Beka 102/.


50/462.

Menschenrechtsfragen: Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis vom sechsten Teil des Berichts des Dritten Ausschusses 103/.


50/463.

Von der Generalversammlung im Zusammenhang mit der Frage der Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden behandeltes Dokument

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 104/ Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über die Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden 105/.


50/464.

Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses 106/ und unter Hinweis auf ihre Resolution 48/141 vom 20. Dezember 1993, in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung sowie darauffolgender Tagungen unter dem Punkt "Menschenrechtsfragen" einen Unterpunkt mit dem Titel "Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte" aufzunehmen.


50/465.

Arbeitsplan des Dritten Ausschusses und Zweijahres-Arbeitsprogramm des Ausschusses für 1996-1997

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 billigte die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses20 gemäß ihren Resolutionen 45/175 vom 18. Dezember 1990 und 46/140 vom 17. Dezember 1991 den Arbeitsplan des Dritten Ausschusses und sein Zweijahres-Arbeitsprogramm für 1996-1997, die in den Anlagen I und II zu diesem Beschluß enthalten sind.

ANLAGE

I

Arbeitsplan des Dritten Ausschusses

A. Richtlinien für die Beschränkung der Redezeit bei Erklärungen

1. Gemäß Regel 106 der Geschäftsordnung der Generalversammlung und Ziffer 22 des Beschlusses 34/401 über die Rationalisierung der Verfahren und der Organisation der Generalversammlung soll der Vorsitzende des Dritten Ausschusses zu Beginn jeder Tagung dem Ausschuß vorschlagen, die Redezeit zu beschränken.

2. Nach den Resolutionen der Generalversammlung 45/175 vom 18. Dezember 1990 und 46/140 vom 17. Dezember 1991 über die Rationalisierung der Arbeit des Dritten Ausschusses sollen die von den Delegationen oder im Namen von Gruppen von Delegationen und von Amtsträgern des Sekretariats abgegebenen Erklärungen 15 Minuten nicht überschreiten, sofern der Ausschuß zu Beginn der Tagung nichts anderes beschlossen hat. Diese Beschränkung der Redezeit muß mit einem gewissen Grad an Flexibilität gegenüber allen Rednern angewandt werden. Um Zeit zu sparen, wird allen Rednern nahegelegt, Selbstdisziplin zu üben, insbesondere denjenigen Delegationen, die einer Gruppe angehören, in deren Namen bereits eine Erklärung abgegeben worden ist. Aus praktischen Gründen sollen Gruppenerklärungen möglichst am ersten Tag der Erörterung eines Punktes oder Unterpunktes abgegeben werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die rechtzeitige Verteilung der Dokumentation in Übereinstimmung mit der Geschäftsordnung der Versammlung insofern wichtig ist, als sie es den Delegationen ermöglicht, sich frühzeitig in die Rednerliste einzutragen.

B. Resolutionsentwürfe über Berichte von Vertragsorganen und Berichte des Generalsekretärs über den Stand der Verträge

3. Die Berichte aller Vertragsorgane werden der Generalversammlung in Übereinstimmung mit ihrem jeweiligen Mandat vorgelegt. Sachresolutionen zu diesen Berichten sollen in Übereinstimmung mit dem Arbeitsprogramm des Dritten Ausschusses alle zwei Jahre verabschiedet werden. Es wird empfohlen, soweit möglich keine gesonderten Resolutionsentwürfe über den Stand der Verträge vorzulegen, sondern sie zum Bestandteil des Resolutionsentwurfs über den Bericht des Vertragsorgans zu machen. In den dazwischenliegenden Jahren soll der Ausschuß die Berichte lediglich zur Kenntnis nehmen, es sei denn, er hält konkretere Maßnahmen für erforderlich.

C. Vorschläge von Nebenorganen des Wirtschafts- und Sozialrats

4. Der Wirtschafts- und Sozialrat soll bei der Übermittlung von Vorschlägen an die Generalversammlung das Arbeitsprogramm des Dritten Ausschusses nach Möglichkeit berücksichtigen.

D. Arbeitsprogramm

5. Unmittelbar nach der Wahl seiner Amtsträger soll der Dritte Ausschuß eine informelle Sitzung abhalten, um auf der Grundlage eines vom Sekretariat zu erstellenden Entwurfs sein Arbeitsprogramm sowie andere organisatorische Aspekte seiner Arbeit, insbesondere den Stand der Dokumentation, zu behandeln.

6. Die dem Dritten Ausschuß zur Behandlung auf der einundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung zugewiesenen Punkte sollen in der folgenden Reihenfolge behandelt werden:

Punkt 2. Soziale Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie

Punkt 3. Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege

Punkt 4. Internationale Drogenbekämpfung

Punkt 5. Förderung der Frau

Punkt 6. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz

Punkt 7. Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen

Punkt 8. Förderung und Schutz der Rechte der Kinder

Punkt 9. Aktivitätenprogramm der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt

Punkt 10. Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung 107/

Punkt 11. Selbstbestimmungsrecht der Völker107

Punkt 12. Menschenrechtsfragen 108/ , 109/:

a) Anwendung der Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte;

b) Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

c) Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten

d) Umfassende Durchführung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien

e) Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

7. Diese Regelung kann auf der Organisationssitzung des Dritten Ausschusses überprüft werden, insbesondere unter Berücksichtigung des dann gegebenen Standes der Dokumentation.

E. Ausarbeitung und Vorlage von Resolutionsentwürfen

8. Die Delegationen werden gebeten, sich bei der Ausarbeitung von Resolutionsentwürfen an das nachstehend wiedergegebene Arbeitsprogramm des Dritten Ausschusses zu halten.

9. Die Delegationen werden gebeten, die in den Resolutionen 45/175 und 46/140 vereinbarten, nachstehend angeführten allgemeinen Richtlinien für die Vorlage von Vorschlagsentwürfen 110/ zu berücksichtigen.

Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Angelegenheiten, die ein Tätigwerden der Generalversammlung (Dritter Ausschuß) erfordern oder ihr zur Kenntnis gebracht wurden

Fragen, die nicht unter die anderen dem Dritten Ausschuß zugewiesenen Gegenstände auf der Tagesordnung der Generalversammlung fallen

Punkt 2. Soziale Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie

Jährlich

Weltsoziallage 111/

Zweijährlich

Durchführung der Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte und des Weltaktionsprogramms für Behinderte sowie der langfristigen Strategie zur Durchführung des Weltaktionsprogramms für Behinderte bis zum Jahr 2000 und danach (in ungeraden Jahren)

Durchführung des Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns, Internationales Jahr der älteren Menschen (1999) und damit zusammenhängende Aktivitäten (in ungeraden Jahren)

Durchführung des Weltaktionsprogramms für die Jugend bis zum Jahr 2000 und danach (in ungeraden Jahren)

Erfahrungen der Staaten bei der Förderung der Genossenschaftsbewegung (in geraden Jahren)

Anwendung der Leitlinien für Strategien und Maßnahmen einer entwicklungsorientierten Sozialpolitik in naher Zukunft (in ungeraden Jahren)

Internationales Jahr der Familie (in ungeraden Jahren)

Zusammenarbeit zur Herbeiführung von Bildung für alle (1997)

Fünfjährlich

Jahrestag der Erklärung über Fortschritt und Entwicklung auf sozialem Gebiet (1999)

Punkt 3. Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege

Jährlich

Stärkung des Programms der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege

Afrikanisches Institut der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger

Zweijährlich

Internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (in geraden Jahren)

Fünfjährlich

Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger (2000)

Punkt 4. Internationale Drogenbekämpfung

Jährlich

Durchführung des Systemweiten Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und des Weltweiten Aktionsprogramms gegen die unerlaubte Gewinnung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, das unerlaubte Angebot dieser Stoffe, die unerlaubte Nachfrage danach, den unerlaubten Verkehr damit und die unerlaubte Verteilung dieser Stoffe; Internationales Vorgehen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und des unerlaubten Suchtstoffverkehrs; Achtung vor den in der Charta der Vereinten Nationen und im Völkerrecht verankerten Grundsätzen im Kampf gegen den Drogenmißbrauch und den unerlaubten Suchtstoffverkehr; Programm der Vereinten Nationen für die internationale Drogenbekämpfung; Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit gegen die unerlaubte Gewinnung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, den unerlaubten Verkauf dieser Stoffe, den unerlaubten Verkehr damit und die unerlaubte Verteilung dieser Stoffe sowie damit zusammenhängende Fragen; Vorschlag für eine internationale Konferenz zur Bekämpfung der unerlaubten Gewinnung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, des unerlaubten Verkaufs dieser Stoffe, der unerlaubten Nachfrage danach, des unerlaubten Verkehrs damit und der unerlaubten Verteilung dieser Stoffe sowie damit zusammenhängende Aktivitäten

Zweijährlich

Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (in geraden Jahren)

Punkt 5. Förderung der Frau

Jährlich

Verbesserung der Situation der Frauen im Sekretariat

Gewalt gegen Wanderarbeitnehmerinnen

Frauen- und Mädchenhandel (1996)

Zweijährlich

Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (in geraden Jahren)

Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (in ungeraden Jahren)

Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (in ungeraden Jahren)

Verbesserung der Lage der Frauen in ländlichen Gebieten (in ungeraden Jahren)

Punkt 6. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz

Jährlich

Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden

Punkt 7. Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen

Jährlich

Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

Hilfe für Flüchtlinge, Rückkehrer und Vertriebene in Afrika

Umfassende Prüfung und Untersuchung der Probleme von Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie anderen Wanderbewegungen (1996)

Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (1996)

Zweijährlich

Neue internationale humanitäre Ordnung (in geraden Jahren)

Fünfjährlich

Verlängerung des Mandats des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (1997)

Punkt 8. Förderung und Schutz der Rechte von Kindern

Jährlich

Internationale Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung des Kinderhandels, der Kinderprostitution und der Kinderpornographie; Schutz von Kindern, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind; Mädchen

Zweijährlich

Konvention über die Rechte des Kindes (in geraden Jahren)

Bericht des Ausschusses für die Rechte des Kindes (in geraden Jahren)

Punkt 9. Aktivitätenprogramm der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt

Jährlich

Internationale Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt

Zweijährlich

Freiwilliger Fonds der Vereinten Nationen für autochthone Bevölkerungsgruppen (in geraden Jahren)

Punkt 10. Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung

Jährlich

Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung

Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Stand der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid

Finanzlage des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Maßnahmen zur Bekämpfung heutiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz

Zweijährlich

Stand des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (in geraden Jahren)

Punkt 11. Selbstbestimmungsrecht der Völker

Jährlich

Wichtigkeit der universalen Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der raschen Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker für die tatsächliche Gewährleistung und Einhaltung der Menschenrechte

Universale Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker

Der Einsatz von Söldnern als Mittel zur Verletzung der Menschenrechte und zur Behinderung der Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker (wird nach Inkrafttreten der Internationalen Konvention gegen die Anwerbung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern zweijährlich behandelt)

Punkt 12. Menschenrechtsfragen

a) Anwendung der Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte

Jährlich

Effektive Anwendung der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte, einschließlich der Berichtspflichten aufgrund der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte

Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (nach Inkrafttreten der Konvention zweijährlich)

Zweijährlich

Bericht des Ausschusses gegen Folter und Stand der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (in geraden Jahren)

Freiwilliger Fonds der Vereinten Nationen für Opfer der Folter (in geraden Jahren)

Stand der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (in geraden Jahren)

Internationale Menschenrechtspakte (in ungeraden Jahren)

b) Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Jährlich

Andere Ansätze sowie Mittel und Wege innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Recht auf Entwicklung

Beseitigung aller Formen religiöser Intoleranz

Menschenrechte und Terrorismus

Stärkung des Sekretariats-Zentrums für Menschenrechte

Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten angehören

Stärkung der Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, und Wichtigkeit der Nichtselektivität, Unparteilichkeit und Objektivität

Jahr der Toleranz (1996)

Achtung der universalen Reisefreiheit und die überragende Bedeutung der Familienzusammenführung (1996)

Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit

Zweijährlich

Summarische oder willkürliche Hinrichtungen (in geraden Jahren)

Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte (in geraden Jahren)

Regionale Vorkehrungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (in geraden Jahren)

Frage des Verschwindenlassens von Personen (in geraden Jahren)

Die Menschenrechte und extreme Armut (in geraden Jahren)

Die Menschenrechte und Massenabwanderungen (in ungeraden Jahren)

Die Menschenrechte in der Rechtspflege (in ungeraden Jahren)

Achtung vor den Grundsätzen der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten bei Wahlvorgängen (in ungeraden Jahren)

Steigerung der Wirksamkeit des Grundsatzes regelmäßiger und unverfälschter Wahlen (in ungeraden Jahren)

Die Menschenrechte und der wissenschaftlich-technische Fortschritt (in ungeraden Jahren)

Nationale Institutionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte (in ungeraden Jahren)

Fünfjährlich

Verleihung der Menschenrechtspreise

c) Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten

In Resolution 48/155 über die Menschenrechtssituation in Estland und Lettland (1996) 112/ erbetene Informationen

d) Umfassende Durchführung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien

Jährlich

Verwirklichung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien, die von der Weltkonferenz über Menschenrechte verabschiedet wurden

e) Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Jährlich

Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

ANLAGE

II

Zweijahres-Arbeitsprogramm des Dritten Ausschusses für 1996-1997

1996 113/

Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Angelegenheiten, die ein Tätigwerden der Generalversammlung (Dritter Ausschuß) erfordern oder ihr zur Kenntnis gebracht wurden

Dokumentation

Die entsprechenden Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats über Fragen, die nicht unter die anderen dem Dritten Ausschuß zugewiesenen Gegenstände auf der Tagesordnung der Generalversammlung fallen

Punkt 2. Soziale Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie

114/

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 49/155 der Generalversammlung über die Rolle der Genossenschaften im Lichte neuer wirtschaftlicher und sozialer Tendenzen

Punkt 3. Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/145 der Generalversammlung über den Neunten Kongreß der Vereinten Nationen über Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/146 über die Stärkung des Programm der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege

Bericht des Generalsekretärs über das Afrikanische Institut der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung Straffälliger (Resolution 50/147)

Punkt 4. Internationale Drogenbekämpfung

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Generalsekretärs über den Stand des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (Resolutionen der Generalversammlung 49/168, Abschnitt VI und 50/148, Abschnitt VII)

Bericht des Generalsekretärs mit der zweijährlichen Aktualisierung des Systemweiten Aktionsplans der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Drogenmißbrauchs (Resolution 48/112, Abschnitt IV)84

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung des Weltweiten Aktionsprogramms (Resolution 50/148)

Punkt 5. Förderung der Frau

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Resolution 34/180 der Generalversammlung)84

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Administrators des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die Tätigkeit des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (Resolutionen 39/125 und 50/166)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Resolution 45/124)

Bericht des Generalsekretärs über die Verbesserung der Situation der Frauen im Sekretariat (Resolution 50/164)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/167 über den Frauen- und Mädchenhandel

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/168 über Gewalt gegen Wanderarbeitnehmerinnen, einschließlich des Berichts der Sachverständigengruppe

Punkt 6. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz

Dokumentation

Bericht des Generalsekretärs über die Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden (Resolution 50/203 der Generalversammlung)84

Bericht des Generalsekretärs über Wege zur Steigerung der Kapazität der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Folgemaßnahmen zu der Konferenz (Resolution 50/203)84

Punkt 7. Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

Bericht des Generalsekretärs über eine neue internationale humanitäre Ordnung (Resolution 49/170 der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über Hilfe für Flüchtlinge, Rückkehrer und Vertriebene in Afrika (Resolution 50/149)

Bericht des Generalsekretärs über Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Resolution 50/150)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/151 über eine umfassende Prüfung und Untersuchung der Probleme von Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie anderen Wanderbewegungen

Punkt 8. Förderung und Schutz der Rechte von Kindern

Dokumentation

Bericht des Ausschusses für die Rechte des Kindes (Resolution 44/25 der Generalversammlung, Anlage)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Konvention über die Rechte des Kindes (Resolution 49/211)

Bericht des Generalsekretärs (Resolution 50/153)

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Sonderberichterstatters für Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie (Resolution 50/153)

Punkt 9. Aktivitätenprogramm der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt

Dokumentation

Bericht des Generalsekretärs über den Stand des Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen für autochthone Bevölkerungsgruppen (Beschluß 49/458 der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über die innerhalb der Vereinten Nationen bestehenden Mechanismen, Verfahren und Programme zugunsten autochthoner Bevölkerungsgruppen (Resolution 50/157)

Bericht des Generalsekretärs über die auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erzielten Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Dekade (Resolution 50/157)

Bericht des Verwaltungsausschusses für Koordinierung über die Aktivitäten des Systems der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Dekade (Resolution 50/157)

Punkt 10. Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Resolution 2106 A (XX) der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (Resolution 3380 (XXX))

Bericht des Generalsekretärs über den Stand des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (Resolution 2106 A (XX))

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Sonderberichterstatters über heutige Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz (Resolution 50/135)

Bericht des Generalsekretärs mit Vorschlägen zur Ergänzung des Aktionsprogramms für die Dritte Dekade zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung (Resolution 50/136)

Bericht des Generalsekretärs über die Finanzlage des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Resolution 50/137)

Punkt 11. Selbstbestimmungsrecht der Völker

Dokumentation

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Sonderberichterstatters für den Einsatz von Söldnern (Resolution 50/138 der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über die universale Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker (Resolution 50/139)

Punkt 12. Menschenrechtsfragen

a) Anwendung der Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Menschenrechtsausschusses (Resolution 2200 A (XXI) der Generalversammlung)84

Bericht des Ausschusses gegen Folter (Resolution 39/46)

Bericht des Generalsekretärs über den Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen für Opfer der Folter (Resolution 36/151)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Resolution 49/177)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (Resolution 50/169)

Bericht des Generalsekretärs über die Gewährleistung der Finanzierung sowie einer angemessenen Ausstattung mit Personal und anderen Ressourcen für die Tätigkeit der Vertragsorgane auf dem Gebiet der Menschenrechte (Resolution 50/170)

Bericht des Generalsekretärs über die effektive Anwendung der internationalen Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte, einschließlich der Berichtspflichten aufgrund der internationalen Menschenrechtsübereinkünfte (Resolution 50/170)

b) Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Dokumentation

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über das Jahr der Toleranz (Resolution 49/213)

Bericht des Generalsekretärs über den Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte (Resolution 49/187)

Bericht des Generalsekretärs über regionale Vorkehrungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Resolution 49/189)

Bericht des Generalsekretärs über die Frage des Verschwindenlassens von Personen (Resolution 49/193)

Bericht des Generalsekretärs über die Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung: Wege zu einer Kultur des Friedens (Resolution 50/173)

Bericht des Generalsekretärs über die Rolle des Sekretariats-Zentrums für Menschenrechte bei der Unterstützung der Regierung und des Volkes von Kambodscha bei der Förderung und beim Schutz der Menschenrechte (Resolution 50/178)

Bericht des Generalsekretärs über die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit (Resolution 50/179)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/180 über die wirksame Förderung der Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Sonderberichterstatters für die Beseitigung aller Formen religiöser Intoleranz (Resolution 50/183)

Bericht des Generalsekretärs über das Recht auf Entwicklung (Resolution 50/184)

Bericht des Generalsekretärs über die Stärkung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und des Zentrums für Menschenrechte (Resolution 50/187)

Fragen, für deren Behandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde

Menschenrechte und extreme Armut (Resolution 49/179)

Andere Ansätze sowie Mittel und Wege innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Resolution 49/186)

Stärkung der Tätigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte durch die Förderung der internationalen Zusammenarbeit, und Wichtigkeit der Nichtselektivität, Unparteilichkeit und Objektivität (Resolution 50/174)

Achtung der universalen Reisefreiheit und die überragende Bedeutung der Familienzusammenführung (Resolution 50/175)

Dekade der Vereinten Nationen für Menschenrechtserziehung (Resolution 50/177)

c) Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten

Dokumentation

In Resolution 48/155 über die Menschenrechtssituation in Estland und Lettland (1996) erbetene Informationen112

Bericht des Generalsekretärs über die Menschenrechtssituation im Kosovo (Resolution 50/190)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/192 über die Vergewaltigung und Mißhandlung von Frauen in den Gebieten bewaffneten Konflikts im ehemaligen Jugoslawien

Bericht des Generalsekretärs über die Menschenrechtssituation in Myanmar (Resolution 50/194)

Bericht des Generalsekretärs über die Menschenrechtssituation in Nigeria (Resolution 50/199)

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte über den Feldeinsatz für Menschenrechte in Ruanda (Resolution 50/200)

Fragen, für deren Behandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde

Die Menschenrechtssituation in der Islamischen Republik Iran (Resolution 50/188)

Die Menschenrechtssituation in Afghanistan (Resolution 50/189)

Die Menschenrechtssituation in Irak (Resolution 50/191)

Die Menschenrechtssituation in der Republik Bosnien und Herzegowina, der Republik Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) (Resolution 50/193)

Die Menschenrechtssituation in Haiti (Resolution 50/196)

Die Menschenrechtssituation in Sudan (Resolution 50/197)

Die Menschenrechtssituation in Kuba (Resolution 50/198)

d) Umfassende Durchführung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien

Bericht des Generalsekretärs (Resolutionen 48/121 und 50/201)

e) Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Resolution 48/141)84

1997

Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Angelegenheiten, die ein Tätigwerden der Generalversammlung (Dritter Ausschuß) erfordern oder ihr zur Kenntnis gebracht wurden

Dokumentation

Die entsprechenden Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats über Fragen, die nicht unter die anderen dem Dritten Ausschuß zugewiesenen Gegenstände auf der Tagesordnung der Generalversammlung fallen

Punkt 2. Soziale Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Generalsekretärs über die Weltsoziallage (Resolution 44/56 der Generalversammlung)84

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Bemühungen zur Sicherstellung der Chancengleichheit und der vollen Eingliederung Behinderter in die verschiedenen Organe des Systems der Vereinten Nationen (Resolution 48/95)

Bericht des Generalsekretärs über die Vorbereitungen zur Begehung des Internationalen Jahres der älteren Menschen (Resolution 50/141)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Folgemaßnahmen zum Internationalen Jahr der Familie (Resolution 50/142)84

Bericht des Generalsekretärs über den Fortgang der Verwirklichung der Ziele der Bildung für alle, samt Empfehlungen des Internationalen Beratenden Forums über Bildung für alle (Resolution 50/143)84

Bericht des Generalsekretärs über die Aufstellung weltweiter Behinderungsindikatoren (Resolution 50/144)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung des Weltaktionsprogramms für die Jugend bis zum Jahr 2000 und danach (Resolution 50/81)84

Punkt 3. Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Punkt 4. Internationale Drogenbekämpfung

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Punkt 5. Förderung der Frau

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Resolution 34/180 der Generalversammlung)84

Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Administrators des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die Tätigkeit des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (Resolution 39/125)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Resolution 45/124)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/165 über die Verbesserung der Lage der Frauen in ländlichen Gebieten84

Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit des Internationalen Forschungs- und Ausbildungsinstituts zur Förderung der Frau (Resolution 50/163)

Punkt 6. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz

Dokumentation

Bericht des Generalsekretärs über die Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden (Resolution 50/203 der Generalversammlung)86

Punkt 7. Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

Punkt 8. Förderung und Schutz der Rechte der Kinder

Punkt 9. Aktivitätenprogramm der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt

Bericht des Verwaltungsausschusses für Koordinierung über die Aktivitäten des Systems der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Dekade (Resolution 50/157 der Generalversammlung)

Punkt 10. Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (Resolution 2106 A (XX) der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Internationalen Konvention über die Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid (Resolution 3380 (XXX))

Bericht des Generalsekretärs über den Stand des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (Resolution 2106 A (XX))

Punkt 11. Selbstbestimmungsrecht der Völker

Punkt 12. Menschenrechtsfragen

a) Anwendung der Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte

Dokumentation

Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Bericht des Menschenrechtsausschusses (Resolution 2200 A (XXI) der Generalversammlung)84

Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Internationalen Menschenrechtspakte (Resolution 50/171)

b) Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Dokumentation

Bericht des Generalsekretärs über nationale Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Resolution 50/176 der Generalversammlung)

Bericht des Generalsekretärs über Menschenrechte in der Rechtspflege (Resolution 50/181)

Bericht des Generalsekretärs über die programmatischen, institutionellen, administrativen, finanziellen Bemühungen sowie die Anstrengungen, die auf der Führungsebene unternommen wurden, um die Kapazität der Vereinten Nationen zur Vermeidung neuer Flüchtlingsströme auszubauen und sich mit deren tieferen Ursachen auseinanderzusetzen (Resolution 50/182)

Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolutionen 49/190 und 50/185 über die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der Steigerung der Wirksamkeit des Grundsatzes regelmäßiger und unverfälschter Wahlen und der Förderung der Demokratisierung

Bericht des Generalsekretärs über die mögliche Schaffung eines Freiwilligen Fonds der Vereinten Nationen für Opfer des Terrorismus (Resolution 50/186)

Frage, für deren Behandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde

Achtung vor den Grundsätzen der nationalen Souveränität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten von Staaten bei Wahlvorgängen (Resolution 50/172)

c) Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten

Frage, für deren Behandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde

Schutz und Hilfe für Binnenvertriebene (Resolution 50/195)

d) Umfassende Durchführung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien

Dokumentation

Bericht des Generalsekretärs (Resolution 48/121)

e) Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte

Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (Resolution 48/141)84



50/466.

Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Dritten Ausschusses106 Kenntnis von den Kapiteln I, III, V (Abschnitte B und D bis I), IX und XIV des Berichts des Wirtschafts- und Sozialrats36.


6.

Beschlüsse aufgrund der Berichte des Fünften Ausschusses


50/407.

Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Haiti

A

Auf ihrer 46. Plenarsitzung am 1. November 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 115/,

a) beschloß die Generalversammlung, als Ad-hoc-Regelung und unter Berücksichtigung des bereits gemäß Resolution 49/239 der Generalversammlung vom 31. März 1995 veranlagten Betrags von 21.202.240 US-Dollar brutto (20.840.040 Dollar netto), den zusätzlichen Betrag von 42.404.480 Dollar brutto (41.680.080 Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober 1995 unter den Mitgliedstaaten entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der Versammlungsresolution 43/232 vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 B vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. August 1991, 46/198 A vom 20. Dezember 1991, 47/218 A vom 23. Dezember 1992, 49/249 A vom 20. Juli 1995 und 49/249 B vom 14. September 1995 sowie in ihrem Beschluß 48/472 A vom 23. Dezember 1993 geändert worden ist, und dabei die Beitragstabelle für das Jahr 1995 116/ zu berücksichtigen;

b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) vom 15. Dezember 1955 das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Oktober 1995 für die Mission der Vereinten Nationen in Haiti gebilligten veranschlagten zusätzlichen Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von 724.400 Dollar auf ihre Veranlagung nach Buchstabe a) anzurechnen ist;

c) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär, für den Einsatz der Mission während des Zeitraums vom 1. bis 30. November 1995 Verpflichtungen in Höhe von 21.202.240 Dollar brutto (20.840.040 Dollar netto) einzugehen;

d) beschloß die Generalversammlung, als Ad-hoc-Regelung, die Mitgliedstaaten für den Betrag von 21.202.240 Dollar brutto (20.840.040 Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. bis 30. November 1995 nach dem in Buchstabe a) festgelegten Schema zu veranlagen;

e) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. bis 30. November 1995 gebilligten veranschlagten Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von 362.200 Dollar auf ihre Veranlagung nach Buchstabe d) anzurechnen ist.

B

Auf ihrer 78. Plenarsitzung am 4. Dezember 1995 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 117/, für den Einsatz der Mission der Vereinten Nationen in Haiti während des Zeitraums vom 1. bis 15. Dezember 1995 Verpflichtungen in Höhe von 10.601.120 US-Dollar brutto (10.420.020 Dollar netto) einzugehen.


50/410.

Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Nationen

A

Auf ihrer 78. Plenarsitzung am 4. Dezember 1995 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 118/ ausnahmsweise, für den Fall, daß der Sicherheitsrat beschließen sollte, die Truppen über den 30. November 1995 hinaus weiterzuführen, für den Einsatz der Truppen insgesamt während des Zeitraums vom 1. bis 31. Dezember 1995 Verpflichtungen in Höhe von 115.373.000 US-Dollar brutto (113.866.300 Dollar netto) einzugehen.

B

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 119/,

a) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär ausnahmsweise, für die Einsätze im ehemaligen Jugoslawien während des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. März 1996 Verpflichtungen in Höhe von 100 Millionen US-Dollar brutto (98.430.700 Dollar netto) einzugehen;

b) ersuchte die Generalversammlung den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung Kostenvoranschläge für die neuen Einsätze in Kroatien und in Bosnien und Herzegowina, für die Aufrechterhaltung der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen sowie für die Liquidation der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien und der Schutztruppe der Vereinten Nationen vorzulegen;

c) beschloß die Generalversammlung, als Ad-hoc-Regelung, den Betrag von 89.484.800 Dollar brutto (87.915.500 Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1996 unter den Mitgliedstaaten entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der Versammlungsresolution 43/232 vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 B vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. August 1991, 46/198 A vom 20. Dezember 1991, 47/218 A vom 23. Dezember 1992, 49/249 A vom 20. Juli 1995 und 49/249 B vom 14. September 1995 sowie in ihren Beschlüssen 48/472 A vom 23. Dezember 1993 und 50/451 B vom 23. Dezember 1995 geändert worden ist, und dabei die Beitragstabelle für das Jahr 1996 zu berücksichtigen116;

d) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) vom 15. Dezember 1955 das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1996 für die Einsätze im ehemaligen Jugoslawien gebilligten veranschlagten Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von 1.569.300 Dollar auf ihre Veranlagung nach Buchstabe c) anzurechnen ist.


50/446.

Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 120/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara 121/ und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 122/

a) beschloß die Generalversammlung, den gemäß Resolution 49/247 der Generalversammlung vom 20. Juli 1995 für den Zeitraum vom 1. Oktober 1995 bis 31. Januar 1996 bereits zur Ausgabe ermächtigten und veranlagten Betrag von 22.370.000 US-Dollar brutto (20.384.400 Dollar netto) auf dem Sonderkonto der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara bereitzustellen;

b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 2.618.600 Dollar brutto (2.217.800 Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 30. Juni 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist;

c) beschloß die Generalversammlung ferner, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission nicht erfüllt haben, ihr Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 2.618.600 Dollar brutto (2.217.800 Dollar netto) für den Zeitraum vom 1. Oktober 1994 bis 30. Juni 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen.


50/447.

Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 123/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador 124/ sowie des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen122 und bis zur Vorlage des endgültigen Haushaltsvollzugsberichts der Mission für das erste Quartal 1996, daß der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von 842.300 US-Dollar brutto (763.000 Dollar netto) für den Einsatz der Mission während des Zeitraums vom 1. Dezember 1994 bis 31. Mai 1995 aus den Einsparungen aus früheren Mandatszeiträumen finanziert wird.


50/448.

Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 machte sich die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 125/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern 126/ und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen122 die in dem Bericht des Ausschusses, insbesondere in Ziffer 41, enthaltenen Bemerkungen und Empfehlungen zu eigen.


50/449.

Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 127/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien 128/ und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen122

a) beschloß die Generalversammlung, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 1.966.500 US-Dollar brutto (1.858.600 Dollar netto) für den Zeitraum vom 14. Januar bis 15. Mai 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist;

b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission nicht erfüllt haben, ihr jeweiliger Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 1.966.500 Dollar brutto (1.858.600 Dollar netto) für den Zeitraum vom 14. Januar bis 15. Mai 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen ist.


50/450.

Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 129/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan 130/ und des entsprechenden Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen122,

a) beschloß die Generalversammlung, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission erfüllt haben, ihr jeweiliger Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 378.600 US-Dollar brutto (376.800 Dollar netto) für den Zeitraum vom 16. Dezember 1994 bis 16. Juni 1995 auf ihre künftige Veranlagung anzurechnen ist;

b) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß bei Mitgliedstaaten, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Mission nicht erfüllt haben, ihr jeweiliger Anteil an den nicht ausgeschöpften Haushaltsmitteln von 378.600 Dollar brutto (376.800 Dollar netto) für den Zeitraum vom 16. Dezember 1994 bis 16. Juni 1995 auf ihre ausstehenden Verpflichtungen anzurechnen ist.


50/451.

Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

A

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 131/ Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs über den Musterhaushalt für Friedenssicherungseinsätze 132/ und machte sich die diesbezüglichen Bemerkungen und Empfehlungen des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 133/ zu eigen.

B

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 134/, als Ad-hoc-Regelung, in bezug auf die für die Veranlagung für den Friedenssicherungshaushalt geltende Zusammensetzung der Gruppen, die in den Ziffern 3 und 4 ihrer Resolution 43/232 vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 B vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. August 1991, 46/198 A vom 20. Dezember 1991, 47/218 A vom 23. Dezember 1992, 49/249 A vom 20. Juli 1995 und 49/249 B vom 14. September 1995 sowie in ihrem Beschluß 48/472 A vom 23. Dezember 1993 geändert worden ist, Palau in die Gruppe der in Ziffer 3 d) der Resolution 43/232 genannten Mitgliedstaaten aufzunehmen und seine Beiträge zur Finanzierung von Friedenssicherungseinsätzen nach den einschlägigen Resolutionen zu berechnen, die die Versammlung in bezug auf die Beitragstabelle verabschieden wird.


50/452.

Programmplanung

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 135/ und unter Hinweis auf ihre Resolution 47/214 vom 23. Dezember 1992 sowie auf Abschnitt I.B ihrer Resolution 48/218 A vom 23. Dezember 1993,

a) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär, auf der Grundlage der Empfehlungen des Programm- und Koordinierungsausschusses auf seiner vierunddreißigsten Tagung und des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen mit den Vorbereitungen des Entwurfs des mittelfristigen Plans für den Zeitraum nach 1997 zu beginnen und dabei die von den Mitgliedstaaten im Fünften Ausschuß bekundeten Auffassungen zu berücksichtigen, und ersuchte sie den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung über den Programm- und Koordinierungsausschuß den mittelfristigen Plan für diesen Zeitraum vorzulegen;

b) beschloß die Generalversammlung, weitere Fragen unter dem Punkt "Programmplanung" zusammen mit dem Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1996-1997 136/ zu behandeln.


50/453.

Änderungen der Personalordnung

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 137/ Kenntnis von den im Bericht des Generalsekretärs 138/ enthaltenen Änderungen der Serien 100 und 200 der Personalordnung.


50/454.

Personalmanagement

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses137, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 159 "Personalmanagement", insbesondere die Berichte des Generalsekretärs über die Reform der internen Rechtspflege im Sekretariat der Vereinten Nationen 139/, bis zum Abschluß der Prüfung der rechtlichen Auswirkungen des Vorschlags des Generalsekretärs bis zu ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung zurückzustellen.


50/455.

Aufnahme der Weltorganisation für Tourismus in den Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 140/, die Weltorganisation für Tourismus im Einklang mit Artikel 3 der Satzung des Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen mit Wirkung vom 1. Januar 1996 in den Fonds aufzunehmen.


50/456.

Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 141/ Kenntnis von den Kapiteln I, IX, XII und XIV des Berichts des Wirtschafts- und Sozialrats36.


50/469.

Zu bestimmten Punkten ergriffene Maßnahmen

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 142/, daß der Fünfte Ausschuß seine Behandlung der folgenden Tagesordnungspunkte und einschlägigen Berichte auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung fortsetzen solle:

Punkt 114: Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen

Punkt 115: Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1994-1995

Punkt 116: Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1996-1997

Punkt 117: Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen

Punkt 118: Gemeinsame Inspektionsgruppe

Punkt 120: Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen

Punkt 121: Gemeinsames System der Vereinten Nationen

Punkt 122: Finanzierung der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Nahen Osten

Punkt 123: Finanzierung der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola

Punkt 124 a): Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait

Punkt 125: Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara

Punkt 126: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador

Punkt 127: Finanzierung und Liquidation der Übergangsbehörde der Vereinten Nationen in Kambodscha

Punkt 128: Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Nationen

Punkt 129: Finanzierung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II

Punkt 130: Finanzierung der Liquidation der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik

Punkt 131: Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern

Punkt 132: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien

Punkt 133: Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Haiti

Punkt 134: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia

Punkt 135: Finanzierung der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda

Punkt 136: Finanzierung des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht

Punkt 137: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan

Punkt 138: Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

Punkt 149: Bericht des Generalsekretärs über die Aktivitäten des Amtes für interne Aufsichtsdienste

Punkt 159: Personalmanagement

Punkt 160: Finanzierung des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind.


50/470.

Zweijahres-Arbeitsprogramm des Fünften Ausschusses für 1996-1997

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 billigte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses142 und gemäß Ziffer 6 ihrer Resolution 46/220 vom 20. Dezember 1991 das in der Anlage zu diesem Beschluß enthaltene Zweijahres-Arbeitsprogramm des Zweiten Ausschusses für 1996-1997.

ANLAGE

Zweijahres-Arbeitsprogramm des Fünften Ausschusses für 1996-1997

A. Arbeitsprogramm für 1996

1. Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie Berichte des Rates der Rechnungsprüfer

2. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen

3. Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1994-1995

4. Programmplanung

5. Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen

6. Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1996-1997

7. Verwaltungs- und Haushaltskoordinierung der Vereinten Nationen mit den Sonderorganisationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation

8. Konferenzplanung

9. Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen

10. Personalmanagement

11. Gemeinsames System der Vereinten Nationen

12. Pensionssystem der Vereinten Nationen

13. Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

14. Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

15. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

16. Ernennungen zur Besetzung freiwerdender Sitze in Nebenorganen und sonstige Ernennungen

B. Arbeitsprogramm für 1997

1. Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie Berichte des Rates der Rechnungsprüfer

2. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen

3. Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1996-1997

4. Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1998-1999

5. Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen

6. Gemeinsame Inspektionsgruppe

7. Konferenzplanung

8. Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen

9. Gemeinsames System der Vereinten Nationen

10. Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

11. Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen

12. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats

13. Ernennungen zur Besetzung freiwerdender Sitze in Nebenorganen und sonstige Ernennungen


50/471.

Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen

A

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 143/,

a) daß der Beitragssatz für Palau, das am 15. Dezember 1994 in die Vereinten Nationen aufgenommen wurde, für 1995, 1996 und 1997 0,01 Prozent beträgt;

b) daß die Beiträge Palaus für 1995, 1996 und 1997 nach der gleichen Bemessungsgrundlage berechnet werden wie bei anderen Mitgliedstaaten, ausgenommen im Falle der von der Generalversammlung gebilligten Mittelbewilligungen oder Veranlagungen zur Finanzierung von Friedenssicherungseinsätzen, bei denen die Beiträge Palaus, die sich danach bestimmen, welcher Gruppe beitragender Staaten es von der Versammlung zugeordnet wird, im Verhältnis zum Kalenderjahr berechnet werden;

c) daß die veranlagten Beiträge Palaus für 1995 im Einklang mit Artikel 5.2 c) der Finanzordnung der Vereinten Nationen als sonstige Einnahmen behandelt werden;

d) daß der Beitragssatz Palaus für 1996 und 1997 der gemäß Resolution 49/19 B der Generalversammlung vom 23. Dezember 1994 festgelegten Beitragstabelle hinzugefügt wird;

e) daß die Vorauszahlung Palaus an den Betriebsmittelfonds durch Anwendung des Beitragssatzes von 0,01 Prozent auf die genehmigte Höhe des Fonds berechnet und dem Fonds bis zur Einbeziehung seines Beitragssatzes in eine 100-Prozent-Tabelle hinzugefügt wird.

B

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 ersuchte die Generalversammlung den Beitragsausschuß auf Empfehlung des Fünften Ausschusses143, im Zusammenhang mit Ziffer 52 seines Berichts 144/ die Aufnahme des betreffenden Mitgliedstaates in die Liste der unter die Ziffer 2 der Resolution 48/223 B der Generalversammlung vom 23. Dezember 1993 fallenden Länder zu erwägen.


50/472.

Änderungen der Finanzordnung der Vereinten Nationen, mit denen der Haushaltskreislauf für Friedenssicherungseinsätze geändert wird

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 145/ und nach Behandlung des Berichts des Generalsekretärs über die Entwürfe von Änderungen der Finanzordnung der Vereinten Nationen, mit denen der Haushaltskreislauf für Friedenssicherungseinsätze geändert wird 146/, die Artikel 2.1 und 11.4 der Finanzordnung wie folgt zu ändern:

"Artikel 2.1: Die Finanzperiode besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, beginnend mit einem geraden Jahr, mit Ausnahme der über Sonderkonten finanzierten Friedenssicherungseinsätze, deren Finanzperiode ein Jahr beträgt und vom 1. Juli bis zum 30. Juni dauert."

"Artikel 11.4: Die Rechnungsabschlüsse für die Finanzperiode, mit Ausnahme der Rechnungsabschlüsse für die über Sonderkonten finanzierten Friedenssicherungseinsätze, werden vom Generalsekretär spätestens bis zum 31. März des auf die Finanzperiode folgenden Jahres dem Rat der Rechnungsprüfer vorgelegt. Die jährlichen Rechnungsabschlüsse für die über Sonderkonten finanzierten Friedenssicherungseinsätze werden dem Rat der Rechnungsprüfer vom Generalsekretär spätestens bis zum 30. September eines jeden Jahres vorgelegt."


50/473.

Sonderhaushalt zur Unterstützung von Friedenssicherungseinsätzen

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 147/ und auf der Grundlage des vom Generalsekretär nach Abschluß seiner umfassenden Überprüfung vorzulegenden Berichts,

a) beschloß die Generalversammlung, auf ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung spätestens im März 1996 im Lichte der sich wandelnden Anforderungen an die Unterstützung von Friedenssicherungseinsätzen am Amtssitz und ihres sich wandelnden Charakters sowie unter Berücksichtigung des vom Rat der Rechnungsprüfer vorzulegenden Berichts die derzeitige Methodik der Finanzierung des Sonderhaushalts zu überprüfen, und nahm die am 28. November 1995 vor dem Fünften Ausschuß abgegebene Erklärung des Controllers 148/ zur Überprüfung der Finanzierungsformel zur Kenntnis;

b) beschloß die Generalversammlung außerdem, ausnahmsweise und bis zur Behandlung des Berichts des Generalsekretärs,

i) einen befristeten Dienstposten für die Position eines Sonderberaters des Generalsekretärs zu schaffen;

ii) die in Ziffer 12 der Resolution 49/250 der Generalversammlung vom 20. Juli 1995 genehmigten einundsechzig befristeten Dienstposten für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. März 1996 zu verlängern;

iii) die Beträge von 40.000 US-Dollar für Überstunden und 900.000 Dollar für gemeinsame Dienste für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1996 zu genehmigen.


50/474.

Neuzuordnung der Ukraine zu der in Ziffer 3 c) der Resolution 43/232 der Generalversammlung genannten Gruppe von Mitgliedstaaten

Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 149/, Maßnahmen zu dem Beschlußentwurf "Neuzuordnung der Ukraine zu der in Ziffer 3 c) der Resolution 43/232 der Generalversammlung genannten Gruppe von Mitgliedstaaten" 150/ bis zu ihrer wiederaufgenommenen fünfzigsten Tagung zurückzustellen.


7.

Beschlüsse aufgrund der Berichte des Sechsten Ausschusses


50/416.

Behandlung der Artikelentwürfe über die Rechtsstellung des diplomatischen Kuriers und des nicht von einem diplomatischen Kurier begleiteten diplomatischen Kuriergepäcks sowie Entwürfe dazugehöriger Fakultativprotokolle

Auf ihrer 87. Plenarsitzung am 11. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Sechsten Ausschusses 151/ und in dem Wunsche, die wertvolle Arbeit der Völkerrechtskommission an den Artikelentwürfen über die Rechtsstellung des diplomatischen Kuriers und des nicht von einem diplomatischen Kurier begleiteten diplomati-

schen Kuriergepäcks sowie an Entwürfen dazugehöriger Fakultativprotokolle zu würdigen, den Mitgliedstaaten die von der Kommission erarbeiteten Artikelentwürfe 152/ zusammen mit den von den Mitgliedstaaten während der Aussprache im Sechsten Ausschuß schriftlich vorgelegten oder mündlich vorgebrachten Stellungnahmen einschließlich des Berichts des Stellvertretenden Vorsitzenden des Sechsten Ausschusses auf der siebenundvierzigsten Tagung der Generalversammlung 153/ zur Kenntnis zu bringen und die Mitgliedstaaten an die Möglichkeit zu erinnern, daß dieser Bereich des Völkerrechts und alle weiteren diesbezüglichen Entwicklungen zu gegebener Zeit in der Zukunft kodifiziert werden könnten.