Resolutionen der Generalversammlung - Fünfzigste TagungI. ZUWEISUNG DER TAGESORDNUNGSPUNKTE 1/
Plenum1. Eröffnung der Tagung durch den Leiter der Delegation Côte d'Ivoires (Punkt 1)
2. Minute stillen Gebets oder innerer Sammlung (Punkt 2)
3. Vollmachten der Vertreter für die fünfzigste Tagung der Generalversammlung (Punkt 3):
a) Ernennung der Mitglieder des Vollmachtenprüfungsausschusses
b) Bericht des Vollmachtenprüfungsausschusses
4 . Wahl des Präsidenten der Generalversammlung (Punkt 4)
5. Wahl der Amtsträger der Hauptausschüsse (Punkt 5)
6. Wahl der Vizepräsidenten der Generalversammlung (Punkt 6)
7. Unterrichtung durch den Generalsekretär nach Artikel 12 Absatz 2 der Charta der Vereinten Nationen (Punkt 7)
8. Annahme der Tagesordnung und Arbeitsplan: Berichte des Präsidialausschusses (Punkt 8)
9. Generaldebatte (Punkt 9)
10. Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen (Punkt 10)
11. Bericht des Sicherheitsrats (Punkt 11)
12. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats [Kap. I, II, V (Abschnitt A, VI (Abschnitt N), XIII und XIV] (Punkt 12) 2/
13. Bericht des Internationalen Gerichtshofs (Punkt 13)
14. Bericht der Internationalen Atomenergie-Organisation (Punkt 14) 3/
15. Wahlen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Hauptorganen (Punkt 15):
a) Wahl von fünf nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats
b) Wahl von achtzehn Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialrats
c) Wahl eines Mitglieds des Internationalen Gerichtshofs
16. Wahlen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Nebenorganen und andere Wahlen (Punkt 16):
a) Wahl von neunundzwanzig Mitgliedern des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen
b) Wahl von zwölf Mitgliedern des Welternährungsrats
c) Wahl von sieben Mitgliedern des Programm- und Koordinierungsausschusses
17. Ernennungen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Nebenorganen und andere Ernennungen (Punkt 17) 4/:
f) Ernennung von Mitgliedern des Konferenzausschusses
g) Ernennung eines Mitglieds der Gemeinsamen Inspektionsgruppe
18. Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker (Punkt 18) 5/
19. Aufnahme neuer Mitglieder in die Vereinten Nationen (Punkt 19)
20. Verstärkte Koordinierung der humanitären Nothilfe und Katastrophenhilfe der Vereinten Nationen, einschließlich der Wirtschaftssonderhilfe (Punkt 20):
a) Verstärkte Koordinierung der humanitären Nothilfe der Vereinten Nationen
b) Wirtschaftssonderhilfe für bestimmte Länder oder Regionen
c) Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung der Anstrengungen zur Untersuchung, Milderung und Minimierung der Folgen der Katastrophe von Tschernobyl
d) Internationale Nothilfe für Frieden, Normalität und den Wiederaufbau des kriegszerstörten Afghanistan
21. Friedensuniversität (Punkt 21)
22. Rückgabe oder Rückerstattung von Kulturgut an die Ursprungsländer (Punkt 22)
23. Neugliederung und Neubelebung der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten (Punkt 23)
24. Umsetzung der Neuen Agenda der Vereinten Nationen für die Entwicklung Afrikas in den neunziger Jahren (Punkt 24)
25. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und dem Lateinamerikanischen Wirtschaftssystem (Punkt 25)
26. Die Situation in Burundi (Punkt 26)
27. Notwendigkeit der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade (Punkt 27)
28. Die Situation in Bosnien und Herzegowina (Punkt 28)
29. Begehung des fünfzigsten Jahrestages der Vereinten Nationen (Punkt 29)
30. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Punkt 30)
31. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Liga der arabischen Staaten (Punkt 31)
32. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation der Islamischen Konferenz (Punkt 32)
33. Internationale Hilfe für die Normalisierung und den Wiederaufbau Nicaraguas: Nachwirkungen des Krieges und der Naturkatastrophen (Punkt 33)
34. Bildungs- und Ausbildungsprogramm der Vereinten Nationen für das südliche Afrika (Punkt 34)
35. Frage der Komoreninsel Mayotte (Punkt 35)
36. Begehung des fünfzigsten Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs (Punkt 36)
37. Südatlantische Zone des Friedens und der Zusammenarbeit (Punkt 37)
38. Die Situation der Demokratie und der Menschenrechte in Haiti (Punkt 38) 39. Seerecht (Punkt 39) 6/
40. Aufbau einer friedlichen und besseren Welt mit Hilfe des Sports und des olympischen Ideals (Punkt 40)
41. Unterstützung der Bemühungen der Regierungen um die Förderung und Konsolidierung neuer oder wiederhergestellter Demokratien durch das System der Vereinten Nationen (Punkt 41)
42. Palästinafrage (Punkt 42)
43. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation der afrikanischen Einheit (Punkt 43)
44. Die Situation im Nahen Osten (Punkt 44)
45. Die Situation in Zentralamerika: Verfahren zur Herbeiführung eines tragfähigen und dauerhaften Friedens sowie Fortschritte bei der Gestaltung einer Region des Friedens, der Freiheit, der Demokratie und der Entwicklung (Punkt 45)
46. Hilfe bei der Minenräumung (Punkt 46)
47. Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat und damit zusammenhängende Fragen (Punkt 47)
48. Frage der Falklandinseln (Malvinas) (Punkt 48) 7/
49. Bericht des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (Punkt 49)
50. Erklärung der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Organisation der afrikanischen Einheit über den von der gegenwärtigen Regierung der Vereinigten Staaten im April 1986 aus der Luft und von der See aus geführten militärischen Angriff auf die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija (Punkt 50)
51. Bewaffnete israelische Aggression gegen die irakischen kerntechnischen Anlagen und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf das bestehende internationale System für die friedliche Nutzung der Kernenergie, die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Punkt 51)
52. Ingangsetzung globaler Verhandlungen über internationale wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit (Punkt 52)
53. Durchführung der Resolutionen der Vereinten Nationen (Punkt 53)
54. Die Situation in Afghanistan und ihre Auswirkungen auf den Weltfrieden und die internationale Sicherheit (Punkt 54)
55. Folgen der Besetzung Kuwaits durch Irak und der irakischen Aggression gegen Kuwait (Punkt 56)
56. Umwelt und bestandfähige Entwicklung (Punkt 96) 6/:
c) Nachhaltige Nutzung und Erhaltung der lebenden Meeresressourcen der Hohen See
57. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Interparlamentarischen Union (Punkt 150)
58. Bericht des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für den während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind (Punkt 151)
59. Überprüfung der Rolle des Treuhandrats (Punkt 152) 8/
60. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (Punkt 153)
61. Teilnahme von Freiwilligen, den sogenannten "Weißhelmen", an Aktivitäten der Vereinten Nationen im Bereich humanitäre Hilfe, Wiederaufbau und technische Entwicklungszusammenarbeit (Punkt 154)
62. Gewährung des Beobachterstatus in der Generalversammlung an das Zentralamerikanische Integrationssystem (Punkt 155)
63. Mehrsprachigkeit (Punkt 156)
64. Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Organisation für kulturelle und technische Zusammenarbeit (Punkt 157)
65. Umsetzung der Ergebnisse des Weltgipfels für soziale Entwicklung (Punkt 161)
66. Weltkongreß über den Panamakanal (Punkt 162)
67. Stärkung des Systems der Vereinten Nationen (Punkt 163)
68. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden (Punkt 165)
69. Normalisierung der Situation betreffend Südafrika (Punkt 164)
Erster Ausschuß
(Ausschuß für Abrüstung und internationale Sicherheit)
1. Erfüllung von Rüstungsbegrenzungs- und Abrüstungsverpflichtungen (Punkt 57)
2. Abrüstungserziehung und Abrüstungsinformation (Punkt 58)
3. Verifikation unter allen ihren Aspekten, einschließlich der Rolle der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Verifikation (Punkt 59)
4. Überprüfung der Verwirklichung der Erklärung über die Festigung der internationalen Sicherheit (Punkt 60)
5. Reduzierung der Militärhaushalte (Punkt 61)
6. Wissenschaftlich-technische Neuentwicklungen und ihre Auswirkungen auf die internationale Sicherheit (Punkt 62)
7. Die Rolle von Wissenschaft und Technologie im Kontext der internationalen Sicherheit, der Abrüstung und anderer damit zusammenhängender Gebiete (Punkt 63)
8. Änderung des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Punkt 64)
9. Vertrag über ein umfassendes Versuchsverbot (Punkt 65)
10. Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in der Nahostregion (Punkt 66)
11. Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Südasien (Punkt 67)
12. Abschluß wirksamer internationaler Vereinbarungen zur Sicherung der Nichtkernwaffenstaaten gegen den Einsatz oder die Androhung des Einsatzes von Kernwaffen (Punkt 68)
13. Verhütung eines Wettrüstens im Weltraum (Punkt 69)
14. Allgemeine und vollständige Abrüstung (Punkt 70) 3/:
a) Ankündigung von Kernversuchen
b) Weitere Abrüstungsmaßnahmen zur Verhütung eines Wettrüstens auf dem Meeresboden und dem Meeresuntergrund
c) Verbot der Ablagerung radioaktiver Abfälle
d) Überprüfung der Erklärung der neunziger Jahre zur Dritten Abrüstungsdekade
e) Transparenz auf dem Gebiet der Rüstung
f) Schrittweiser Abbau der nuklearen Bedrohung g) Vierte Sondertagung der Generalversammlung über Abrüstung
h) Zusammenhang zwischen Abrüstung und Entwicklung
i) Maßnahmen zur Eindämmung des unerlaubten Transfers und Einsatzes konventioneller Waffen
j) Regionale Abrüstung
k) Konventionelle Rüstungskontrolle auf regionaler und subregionaler Ebene
l) Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Einsatzmitteln unter allen Aspekten
15. Überprüfung und Durchführung des Abschließenden Dokuments der zwölften Sondertagung der Generalversammlung (Punkt 71):
a) Programm der Vereinten Nationen für Stipendien, Ausbildung und Beratende Dienste auf dem Gebiet der Abrüstung
b) Regionale vertrauenbildende Maßnahmen
c) Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Afrika, Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden und Abrüstung in Asien und im Pazifik und Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik
d) Konvention über das Verbot des Einsatzes von Kernwaffen
16. Überprüfung der Durchführung der Empfehlungen und Beschlüsse der zehnten Sondertagung der Generalversammlung (Punkt 72):
a) Bericht der Abrüstungskommission
b) Bericht der Abrüstungskonferenz
c) Beirat für Abrüstungsfragen
d) Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung
e) Abrüstungswoche
17. Die Gefahr der Verbreitung von Kernwaffen im Nahen Osten (Punkt 73)
18. Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Verletzungen verursachen oder unterschiedslos wirken können (Punkt 74)
19. Festigung von Sicherheit und Zusammenarbeit in der Mittelmeer-Region (Punkt 75)
20. Verwirklichung der Erklärung des Indischen Ozeans zur Friedenszone (Punkt 76)
21. Festigung der mit dem Vertrag über das Verbot von Kernwaffen in Lateinamerika und der Karibik (Tlatelolco-Vertrag) geschaffenen Rechtsordnung (Punkt 77)
22. Endgültiger Wortlaut eines Vertrages über eine kernwaffenfreie Zone in Afrika (Punkt 78)
23. Rationalisierung der Arbeit und Reform der Tagesordnung des Ersten Ausschusses (Punkt 79)
24. Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (Punkt 80)
25. Wahrung der internationalen Sicherheit (Punkt 81)
Ausschuß für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß)1. Auswirkungen der atomaren Strahlung (Punkt 82)
2. Internationale Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung des Weltraums (Punkt 83)
3. Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (Punkt 84)
4. Bericht des Sonderausschusses zur Untersuchung israelischer Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber der besetzten Gebiete beeinträchtigen (Punkt 85)
5. Umfassende Überprüfung aller Teilaspekte des Fragenkomplexes der Friedenssicherungseinsätze (Punkt 86)
6. Informationsfragen (Punkt 87)
7. Informationen aus den Gebieten ohne Selbstregierung, übermittelt gemäß Artikel 73 e) der Charta der Vereinten Nationen (Punkt 88)
8. Aktivitäten ausländischer wirtschaftlicher und sonstiger Interessen, die die Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker in unter Kolonialherrschaft stehenden Gebieten behindern (Punkt 89)
9. Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker durch die Sonderorganisationen und die den Vereinten Nationen angeschlossenen internationalen Institutionen (Punkt 90)
10. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats [Kap. V (Abschnitt C)] (Punkt 12)
11. Von Mitgliedstaaten angebotene Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten für Einwohner der Gebiete ohne Selbstregierung (Punkt 91)
12. Die Situation in den besetzten Gebieten Kroatiens (Punkt 92)
13. Frage der Zusammensetzung bestimmter Organe der Vereinten Nationen (Punkt 93)
14. Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker (Punkt 18)
15. Frage der Falklandinseln (Malvinas) (Punkt 48) 7/
Zweiter Ausschuß
(Wirtschafts- und Finanzausschuß)
1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats [Kap. I bis IV, V (Abschnitte A bis M, O und P), VII bis XI und XIV] (Punkt 12) 9/
2. Makroökonomische Grundsatzfragen (Punkt 94):
a) Entwicklungsfinanzierung
b) Langfristige Tendenzen der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung
c) Auslandsverschuldungskrise und Entwicklung
3. Bestandfähige Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit (Punkt 95):
a) Handel und Entwicklung
b) Wohn- und Siedlungswesen
c) Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II)
d) Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung
e) Durchführung des Aktionsprogramms für die neunziger Jahre zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder
f) Frauen in der Entwicklung
g) Erschließung der Humanressourcen
h) Wirtschaft und Entwicklung
i) Internationale Zusammenarbeit zur Beseitigung der Armut in den Entwicklungsländern
j) Initiative der Vereinten Nationen für Chancenförderung und Teilhabe
k) Ernährung und bestandfähige landwirtschaftliche Entwicklung
4. Umwelt und bestandfähige Entwicklung (Punkt 96) 8/:
a) Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
b) Wüstenbildung und Dürre
d) Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen
e) Umsetzung der Ergebnisse der Weltkonferenz über die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
f) Internationale Dekade für Katastrophenvorbeugung
5. Operative Entwicklungsaktivitäten (Punkt 97) 10/:
a) Dreijährliche Grundsatzüberprüfung der operativen Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen
b) Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern
6. Ausbildung und Forschung: Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (Punkt 98)
7. Agenda für Entwicklung (Punkt 99)
8. Wiederaufnahme des Dialogs zur Verstärkung der internationalen wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit durch Partnerschaft (Punkt 100)
9. Internationale Wanderung und Entwicklung einschließlich der Einberufung einer Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Wanderung und Entwicklung (Punkt 101)
10. Durchführung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Punkt 102)
11. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden (Punkt 165)
Dritter Ausschuß
(Ausschuß für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen)
1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats [Kap. I, III, V (Abschnitte B und D bis I), IX und XIV] (Punkt 12) 11/
2. Beseitigung von Rassismus und Rassendiskriminierung (Punkt 103)
3. Selbstbestimmungsrecht der Völker (Punkt 104)
4. Soziale Entwicklung, einschließlich Fragen im Zusammenhang mit der Weltsoziallage sowie der Jugend, dem Altern, den Behinderten und der Familie (Punkt 105) 12/
5. Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Punkt 106)
6. Förderung der Frau (Punkt 107) 10/
7. Internationale Drogenbekämpfung (Punkt 108)
8. Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen (Punkt 109)
9. Förderung und Schutz der Rechte der Kinder (Punkt 110)
10. Aktivitätenprogramm der Internationalen Dekade der autochthonen Bevölkerungsgruppen der Welt (Punkt 111)
11. Menschenrechtsfragen (Punkt 112): a) Anwendung der Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte
b) Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten 13/
c) Menschenrechtssituationen und Berichte der Sonderberichterstatter und Sonderbeauftragten
d) Umfassende Durchführung und Weiterverfolgung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien
e) Bericht des Hohen Kommissars für Menschenrechte
12. Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden (Punkt 165)
Fünfter Ausschuß
(Verwaltungs- und Haushaltsfragen)
1. Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie Berichte des Rates der Rechnungsprüfer (Punkt 113):
a) Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen
b) Freiwillige Fonds, die von der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge verwaltet werden
2. Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen (Punkt 114)
3. Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1994-1995 (Punkt 115)
4. Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1996-1997 (Punkt 116)
5. Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen (Punkt 117)
6. Gemeinsame Inspektionsgruppe (Punkt 118) 14/
7. Konferenzplanung (Punkt 119)
8. Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen (Punkt 120)
9. Gemeinsames System der Vereinten Nationen (Punkt 121)
10. Finanzierung der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Nahen Osten (Punkt 122):
a) Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung
b) Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon
11. Finanzierung der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (Punkt 123)
12. Finanzierung der Aktivitäten aufgrund der Resolution 687 (1991) des Sicherheitsrats (Punkt 124):
a) Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait
b) Andere Aktivitäten
13. Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (Punkt 125)
14. Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador (Punkt 126)
15. Finanzierung und Liquidation der Übergangsbehörde der Vereinten Nationen in Kambodscha (Punkt 127)
16. Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Nationen (Punkt 128)
17. Finanzierung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II (Punkt 129)
18. Finanzierung der Liquidation der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik (Punkt 130)
19. Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern (Punkt 131)
20. Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien (Punkt 132)
21. Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Haiti (Punkt 133)
22. Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia (Punkt 134)
23. Finanzierung der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (Punkt 135)
24. Finanzierung des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht (Punkt 136)
25. Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan (Punkt 137)
26. Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen (Punkt 138):
a) Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen
b) Neuzuordnung der Ukraine zu der in Ziffer 3 c) der Resolution 43/232 der Generalversammlung genannten Gruppe von Mitgliedstaaten
27. Bericht des Generalsekretärs über die Aktivitäten des Amtes für interne Aufsichtsdienste (Punkt 149)
28. Programmplanung (Punkt 158)
29. Personalmanagement (Punkt 159)
30. Finanzierung des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für den während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind (Punkt 160)
31. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats [Kap. I, IX, XII und XIV] (Punkt 12) 15/
32. Ernennungen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Nebenorganen und andere Ernennungen (Punkt 17) 16/:
a) Ernennung von Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen
b) Ernennung von Mitgliedern des Beitragsausschusses
c) Ernennung eines Mitglieds des Rates der Rechnungsprüfer
d) Bestätigung der Ernennung von Mitgliedern des Anlageausschusses
e) Ernennung von Mitgliedern des Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen
33. Aufnahme der Weltorganisation für Tourismus in den Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen (Punkt 166)
Sechster Ausschuß
(Rechtsausschuß)
1. Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für Lehre, Studium, Verbreitung und besseres Verständnis des Völkerrechts (Punkt 139)
2. Völkerrechtsdekade der Vereinten Nationen (Punkt 140)
3. Bericht der Völkerrechtskommission über ihre siebenundvierzigste Tagung (Punkt 141)
4. Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs (Punkt 142)
5. Bericht der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht über ihre achtundzwanzigste Tagung (Punkt 143)
6. Bericht des Ausschusses für die Beziehungen zum Gastland (Punkt 144)
7. Bericht des Sonderausschusses für die Charta und die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen (Punkt 145)
8. Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus (Punkt 146)
9. Behandlung der Artikelentwürfe über die Rechtsstellung des diplomatischen Kuriers und des nicht von einem diplomatischen Kurier begleiteten diplomatischen Kuriergepäcks sowie der Entwürfe dazugehöriger Fakultativprotokolle (Punkt 147)
10. Überprüfung des Verfahrens gemäß Artikel 11 des Statuts des Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen (Punkt 148)
11. Überprüfung der Rolle des Treuhandrats (Punkt 152) 8/
Auf ihrer 3., 30., 48., 56., 61., 74., 88., 93. und 94. Plenarsitzung am 23. September, 13. und 31. Oktober, 14. und 21. November, 2., 14., 20. und 23. Dezember 1994 verabschiedete die Generalversammlung die Tagesordnung und die Zuweisung der Tagesordnungspunkte für ihre neunundvierzigste Tagung. Einzelheiten finden sich in Abschnitt IX.B.1, Beschluß 49/402. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 23. September 1994 beschloß die Versammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/49/250, Ziffer 45 a) iv)) enthaltenen Empfehlung, einen Beschluß über die Zuweisung von Punkt 51 (Zypernfrage) bis zu einem geeigneten Zeitpunkt während der Tagung zurückzustellen. Ein nach Nummern geordnetes Verzeichnis der Tagesordnungspunkte findet sich in Anhang III. Zu den Kapiteln I und XIV siehe auch "Zweiter Ausschuß", Punkt 1, "Dritter Ausschuß", Punkt 1 und "Fünfter Ausschuß", Punkt 31; zu Kapitel II siehe auch "Zweiter Ausschuß", Punkt 1. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 b)) enthaltenen Empfehlung, die Aufmerksamkeit des Ersten Ausschusses im Zusammenhang mit seiner Behandlung von Punkt 70 auf die entsprechenden Kapitel des Jahresberichts der Internationalen Atomenergie-Organisation (siehe A/50/360) zu lenken. Zu den Unterpunkten a) bis e) siehe "Fünfter Ausschuß", Punkt 32. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 a) i)) enthaltenen Empfehlung, die sich auf bestimmte Hoheitsgebiete beziehenden Kapitel des Berichts des Sonderausschusses für den Stand der Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker (A/50/23) dem Ausschuß für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) zuzuweisen, um der Versammlung die Gesamtbehandlung der Verwirklichung der Erklärung im Plenum zu ermöglichen. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 c)) enthaltenen Empfehlung, den Unterpunkt 96 c) zusammen mit Punkt 39 unmittelbar im Plenum zu behandeln. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 a) ii)) enthaltenen Empfehlung, diesen Punkt unmittelbar im Plenum zu behandeln, mit der Maßgabe, daß an dieser Frage interessierte Organe und Einzelpersonen im Zuge der Behandlung dieses Punktes im Plenum im Ausschuß für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) angehört würden. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 a) vi)) enthaltenen Empfehlung, diesen Punkt unmittelbar im Plenum vorzustellen und dort mit seiner Erörterung zu beginnen und ihn sodann zur weiteren Behandlung an den Sechsten Ausschuß zu überweisen. Zu den Kapiteln I und XIV siehe auch "Plenarsitzungen", Punkt 12, "Dritter Ausschuß", Punkt 1 und "Fünfter Ausschuß", Punkt 31; zu Kapitel II siehe auch "Plenarsitzungen", Punkt 12; zu Kapitel III siehe auch "Dritter Ausschuß", Punkt 1; und zu Kapitel IX siehe auch "Dritter Ausschuß", Punkt 1 und "Fünfter Ausschuß", Punkt 31. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 d) ii)) enthaltenen Empfehlung, daß der Bericht des Administrators des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen über die Tätigkeit, die Verwaltung und den Haushalt des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau an den Zweiten Ausschuß zur Behandlung unter Punkt 97 überwiesen würde. Zu den Kapiteln I und XIV siehe auch "Plenarsitzungen", Punkt 12, "Zweiter Ausschuß", Punkt 1 und "Fünfter Ausschuß", Punkt 31; zu Kapitel III siehe auch "Zweiter Ausschuß", Punkt 1; und zu Kapitel IX siehe "Zweiter Ausschuß", Punkt 1 und "Fünfter Ausschuß", Punkt 31. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 d) i)) enthaltenen Empfehlung, die Plenarsitzungen zur Begehung des zehnten Jahrestages des Internationalen Jahres der Jugend am Donnerstag und Freitag, den 26. und 27. Oktober 1995 abzuhalten. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 d) iii)) enthaltenen Empfehlung, zur Begehung des Endes des Jahres der Toleranz zu einem noch festzusetzenden Zeitpunkt eine Plenarsondergedenksitzung abzuhalten. Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses (A/50/250, Ziffer 47 e)) enthaltenen Empfehlung, diesen Punkt dem Fünften Ausschuß zuzuweisen, mit der Maßgabe, daß die Berichte der Gemeinsamen Inspektionsgruppe über Gegenstände, die anderen Hauptausschüssen zugewiesen wurden, auch an diese übermittelt würden. Zu den Kapiteln I und XIV siehe auch "Plenarsitzungen", Punkt 12, "Zweiter Ausschuß", Punkt 1 und "Dritter Ausschuß", Punkt 1; zu Kapitel IX siehe auch "Zweiter Ausschuß", Punkt 1 und "Dritter Ausschuß", Punkt 1. Zu Unterpunkt f) siehe "Plenarsitzungen", Punkt 17. |