Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz
Kapitel IV: STRATEGISCHE ZIELE UND MASSNAHMEN



H. Institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau

196. In fast allen Mitgliedstaaten wurden einzelstaatliche Einrichtungen zur Förderung der Frau geschaffen, unter anderem mit dem Ziel, Frauenförderungspolitiken zu planen, ihre Umsetzung zu fördern, sie durchzuführen, zu überwachen, zu evaluieren, dafür einzutreten und Unterstützung dafür zu mobilisieren. Die entsprechenden einzelstaatlichen Einrichtungen weisen unterschiedliche Formen auf, sind ungleich wirksam und haben in einigen Fällen ihre Bedeutung eingebüßt. Da sie häufig am Rande der einzelstaatlichen Verwaltungsstrukturen angesiedelt sind, sehen sich diese Mechanismen vielfach durch unklare Mandate und einen Mangel an entsprechendem Personal, Ausbildung, Informationen und Ressourcen behindert und werden von der einzelstaatlichen politischen Führung nur unzureichend unterstützt.

197. Auf regionaler und internationaler Ebene sind die Mechanismen und Institutionen zur gezielten Förderung der Frau als integraler Bestandteil der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und entsprechender Entwicklungs- und Menschenrechtsinitiativen mit ähnlichen Problemen konfrontiert, die auf mangelndes Engagement auf den höchsten Ebenen zurückzuführen sind.

198. Auf mehreren aufeinanderfolgenden internationalen Konferenzen wurde betont, daß es notwendig ist, in der Politik- und Programmplanung geschlechtsbezogene Faktoren zu berücksichtigen. Dies ist jedoch vielfach nicht geschehen.

199. Mit der Förderung der Frau befaßte Regionalorgane wurden ausgebaut, ebenso wie auch internationale Einrichtungen, so etwa die Kommission für die Rechtsstellung der Frau und der Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau. Nach wie vor werden sie jedoch durch die begrenzten zur Verfügung stehenden Ressourcen an der vollen Erfüllung ihres Mandats gehindert.

200. In vielen Organisationen wurden Methoden zur Durchführung geschlechtsspezifischer Politik- und Programmanalysen und zur Bewältigung der unterschiedlichen Auswirkungen von Politiken auf Frauen und Männer entwickelt und stehen zur Anwendung bereit, werden indessen häufig gar nicht oder zumindest nicht konsequent angewendet.

201. Die nationalen Frauenförderungseinrichtungen sind die für die Koordinierung der Politik zuständige zentrale Stelle innerhalb der Regierung. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich für die Einbeziehung einer Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern in alle Politikbereiche und auf allen Regierungsebenen einzusetzen. Wenn diese einzelstaatlichen Einrichtungen wirksame Arbeit leisten sollen, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen gegeben sein:

a) Ansiedlung auf höchstmöglicher Regierungsebene, als Teil des Zuständigkeitsbereichs eines Kabinettsministers;

b) institutionelle Mechanismen oder Prozesse, die im Hinblick auf die Einbeziehung von nichtstaatlichen Organisationen und Gemeinwesenorganisationen von der Basis aufwärts gegebenenfalls eine dezentralisierte Planung, Durchführung und Überwachung erleichtern;

c) ausreichende Ressourcen, was Haushaltsmittel und Fachpersonal betrifft;

d) die Möglichkeit, die Erarbeitung aller staatlichen Politiken zu beeinflussen.

202. Bei der Auseinandersetzung mit der Frage der Mechanismen zur Förderung der Frau sollten die Regierungen und andere Akteure eine aktive und sichtbare Politik der konsequenten Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme fördern, damit die Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen beziehungsweise Männer analysiert werden, bevor entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Strategisches Ziel H.1.

Schaffung oder Stärkung nationaler Einrichtungen und anderer staatlicher Organe

Zu ergreifende Maßnahmen

203. Seitens der Regierungen:

a) Sicherstellung, daß die Verantwortung für die Förderung der Frau auf höchstmöglicher Regierungsebene angesiedelt ist; in vielen Fällen könnte dies die Ebene eines Kabinettsministers sein;

b) auf der Grundlage eines nachdrücklichen politischen Engagements Schaffung einzelstaatlicher Einrichtungen, wo es solche noch nicht gibt, und gegebenenfalls Stärkung der bestehenden einzelstaatlichen Einrichtungen zur Förderung der Frau auf höchstmöglicher Regierungsebene; diese Einrichtungen sollten über klar abgegrenzte Mandate und Zuständigkeiten verfügen; entscheidende Faktoren wären ausreichende Ressourcen und die Fähigkeit und Kompetenz zur Beeinflussung der Politik und zur Formulierung beziehungsweise Novellierung von Rechtsvorschriften; zu ihren Aufgaben sollten unter anderem Politikanalyse, Interessenvertretung, Kommunikation, Koordination und Überwachung der Durchführung zählen;

c) Ausbildung von Personal in der geschlechtsdifferenzierten Planung und Analyse von Daten;

d) Schaffung von Verfahren, die es den einzelstaatlichen Einrichtungen erlauben, bereits in einem frühen Stadium Informationen zu ressortübergreifenden Grundsatzfragen zu sammeln und während des Prozesses der Politikentwicklung und -überprüfung innerhalb der Regierung laufend davon Gebrauch zu machen;

e) regelmäßige Berichterstattung an die gesetzgebenden Körperschaften über den Stand der Bemühungen, unter Berücksichtigung der Umsetzung der Aktionsplattform soweit erforderlich geschlechtsbezogene Belange in alle Politikbereiche einzubeziehen;

f) Ermutigung und Förderung der aktiven Einbeziehung des breiten und vielfältigen Spektrums von Institutionen im öffentlichen, privaten und freiwilligen Sektor in die Bemühungen um die Gleichstellung von Frauen und Männern.

Strategisches Ziel H.2.

Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in die Rechtsvorschriften sowie in öffentliche Politiken, Programme und Projekte

Zu ergreifende Maßnahmen

204. Seitens der Regierungen:

a) Bemühungen dahin gehend, vor jeder Grundsatzentscheidung eine Analyse ihrer Auswirkungen auf Frauen beziehungsweise Männer vorzunehmen;

b) regelmäßige Überprüfung der einzelstaatlichen Politiken, Programme und Projekte und ihrer Durchführung, bei gleichzeitiger Evaluierung der Auswirkungen von Beschäftigungs- und Einkommenspolitiken, um zu gewährleisten, daß die Entwicklung den Frauen unmittelbar zugute kommt und daß ihr voller bezahlter wie nichtbezahlter Entwicklungsbeitrag in der Wirtschaftspolitik und -planung berücksichtigt wird;

c) Förderung einzelstaatlicher Strategien und Zielsetzungen in bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, um die sich der Ausübung der Rechte der Frauen entgegenstellenden Hindernisse abzubauen und jede Form der Diskriminierung der Frau zu beseitigen;

d) gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Mitgliedern der gesetzgebenden Körperschaften, um die Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Rechtsvorschriften und Politiken zu fördern;

e) Beauftragung aller Ministerien mit der Überprüfung von Politiken und Programmen aus einer geschlechtsbezogenen Perspektive und im Lichte der Aktionsplattform; Ansiedlung der Verantwortung für die Durchführung dieses Auftrags auf höchstmöglicher Ebene; Schaffung und/oder Stärkung einer ressortübergreifenden Koordinierungsstruktur zur Durchführung dieses Auftrags und zur Überwachung der dabei erzielten Fortschritte sowie zur Kontaktwahrung mit den entsprechenden Einrichtungen.

205. Seitens der einzelstaatlichen Einrichtungen:

a) Erleichterung der Gestaltung und Umsetzung von staatlichen Politiken zur Herbeiführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Entwicklung geeigneter Strategien und Methoden sowie Förderung der Koordinierung und Zusammenarbeit innerhalb der Regierung, mit dem Ziel, die Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Entscheidungsprozesse sicherzustellen;

b) Förderung und Herstellung von Kooperationsbeziehungen zu den zuständigen Regierungsstellen, Zentren für Frauenstudien und Frauenforschung, Hochschul- und anderen Bildungseinrichtungen, dem Privatsektor, den Medien, den nichtstaatlichen Organisationen, insbesondere den Frauenorganisationen, und allen anderen Akteuren der Bürgergesellschaft;

c) Durchführung von Tätigkeiten im Hinblick auf eine Gesetzesreform, unter anderem in bezug auf die Familie, die Beschäftigungsbedingungen, die soziale Sicherheit, die Einkommenssteuer, die Chancengleichheit in der Bildung, frauenfreundliche Fördermaßnahmen und die Schaffung von Einstellungen und einer Kultur, die der Gleichberechtigung förderlich sind, sowie Förderung der Einbeziehung einer geschlechtsspezifischen Perspektive in jede Reform der Politiken und Programme im Rechtsbereich;

d) Förderung der stärkeren Partizipation der Frauen als aktive Trägerinnen und Nutznießerinnen des Entwicklungsprozesses, was zu einer Verbesserung der Lebensqualität aller führen würde;

e) Herstellung direkter Verbindungen zu nationalen, regionalen und internationalen Organen zur Förderung der Frau;

f) Bereitstellung von Ausbildungs- und Beratungshilfe für Regierungsstellen, damit sie eine geschlechtsbezogene Perspektive in ihre Politiken und Programme einbeziehen können.

Strategisches Ziel H.3.

Erstellung und Veröffentlichung von nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten Daten und Informationen für Planungs- und Bewertungszwecke

Zu ergreifende Maßnahmen

206. Seitens nationaler, regionaler und internationaler Statistikdienste und der zuständigen Regierungsbehörden und Organisationen der Vereinten Nationen in Zusammenarbeit mit Forschungs- und Dokumentationsorganisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich:

a) Sicherstellung dessen, daß Statistiken, die sich auf Einzelpersonen beziehen, nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt erfaßt, zusammengestellt, analysiert und präsentiert werden und Probleme und Fragen der Frauen und Männer in der Gesellschaft widerspiegeln;

b) regelmäßige Erfassung, Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung von nach Alter, Geschlecht, sozioökonomischen und anderen relevanten Indikatoren aufgeschlüsselten Daten, einschließlich der Anzahl der Unterhaltsberechtigten, zur Nutzung bei der Planung und Durchführung von Politiken und Programmen;

c) Beteiligung von Zentren für Frauenstudien und Forschungsinstituten an der Entwicklung und Erprobung geeigneter Indikatoren und Forschungsmethoden zur Untermauerung der geschlechtsdifferenzierten Analyse sowie an der Überwachung und Bewertung der Verwirklichung der Ziele der Aktionsplattform;

d) Bestellung oder Ernennung von Personal zur Verstärkung von Programmen für geschlechtsspezifische Statistiken und zur Sicherstellung der Koordinierung, Überwachung und Verbindung zu allen Bereichen der statistischen Arbeit sowie Erstellung von Gesamtstatistiken, die Einzelstatistiken aus den verschiedenen Themenbereichen zusammenfassen;

e) Verbesserung der Erfassung von Daten über den vollen Beitrag von Frauen und Männern zur Volkswirtschaft, einschließlich ihrer Beteiligung am informellen Sektor;

f) Gewinnung umfassenderer Kenntnisse über alle Formen der Arbeit und Beschäftigung durch:

i) Verbesserung der Erfassung von Daten über die unbezahlte Arbeit, die im System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen bereits berücksichtigt wird, wie beispielsweise in der Landwirtschaft, insbesondere der Subsistenzlandwirtschaft, und bei sonstigen nicht marktorientierten Produktionstätigkeiten;

ii) bessere Messung der gegenwärtig zu niedrig eingeschätzten Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt;

iii) Ausarbeitung von Methoden durch die zuständigen Stellen zur quantitativen Bewertung der unbezahlten Arbeit, die von den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht erfaßt wird, wie zum Beispiel Betreuung von Angehörigen oder Essenszubereitung, im Hinblick auf die mögliche Erfassung in Satellitenkonten oder anderen offiziellen Konten, die gesondert von den Kernkonten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, jedoch in einer mit diesen konformen Weise erstellt werden könnten, damit der volkswirtschaftliche Beitrag von Frauen Anerkennung erfährt und die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern sichtbar gemacht wird;

g) Ausarbeitung einer internationalen Klassifikation der Tätigkeiten für Zeitaufwandsstatistiken, die den Unterschieden zwischen Frauen und Männern in bezug auf bezahlte und unbezahlte Arbeit Rechnung trägt, und Sammlung von nach dem Geschlecht aufgeschlüsselten Daten. Auf nationaler Ebene, nach Maßgabe der einzelstaatlichen Möglichkeiten,

i) Durchführung regelmäßiger Zeitaufwandsuntersuchungen zur quantitativen Messung unbezahlter Arbeit, einschließlich der Erfassung derjenigen Tätigkeiten, die gleichzeitig mit bezahlten oder anderen unbezahlten Tätigkeiten durchgeführt werden;

ii) quantitative Messung unbezahlter Arbeit, die von den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht erfaßt wird, und Verbesserung der Methoden zur Bewertung und genauen Erfassung ihres Werts in Satellitenkonten oder anderen offiziellen Konten, die gesondert von den Kernkonten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, jedoch in einer mit diesen konformen Weise erstellt werden;

h) Verbesserung der Konzepte und Methoden der Datenerfassung zur Messung der Armut unter Frauen und Männern, einschließlich ihres Zugangs zu Ressourcen;

i) Ausbau der Systeme der Bevölkerungsstatistiken und Einbeziehung geschlechtsdifferenzierter Analysen in Veröffentlichungen und Forschungsarbeiten; vorrangige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei der Konzeption von Forschungsarbeiten und bei der Datenerfassung und -analyse, mit dem Ziel, die Genauigkeit der Daten über Morbidität zu erhöhen; und Verbesserung der Erfassung von Daten über den Zugang zu Gesundheitsdiensten, einschließlich des Zugangs zu umfassenden Diensten im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, der gesundheitlichen Betreuung der Mütter und der Familienplanung, mit besonderem Schwerpunkt auf jugendlichen Müttern und auf der Altenpflege;

j) Entwicklung verbesserter, nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselter Daten über Opfer und Täter jeder Form von Gewalthandlungen gegen Frauen, wie Gewalt in der Familie, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Inzest, sexueller Mißbrauch und Frauen- und Mädchenhandel, sowie über Gewalt, die von Vertretern des Staates ausgeht;

k) Verbesserung der Konzepte und Methoden zur Erfassung von Daten über das Ausmaß der Teilhabe von behinderten Frauen und Männern, einschließlich ihres Zugangs zu Ressourcen.

207. Seitens der Regierungen:

a) Sicherstellung der regelmäßigen Erstellung einer statistischen Veröffentlichung über die Geschlechter, die aktuelle Daten und Informationen über Frauen und Männer in einer für Laien verständlichen Form präsentiert und interpretiert;

b) Sicherstellung dessen, daß Verfasser und Benutzer von Statistiken in jedem Land die Eignung des amtlichen Statistiksystems und seine Berücksichtigung von geschlechtsspezifischen Themen regelmäßig überprüfen und erforderlichenfalls einen Plan für notwendige Verbesserungen ausarbeiten;

c) Erstellung und Unterstützung der Erstellung quantitativer und qualitativer Studien durch Forschungsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeber, den Privatsektor sowie nichtstaatliche Organisationen über die Verteilung von Macht und Einfluß in der Gesellschaft, einschließlich der Anzahl von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor;

d) verstärkte Verwendung von geschlechtsdifferenzierten Daten bei der Ausarbeitung von Politiken und der Durchführung von Programmen und Projekten.

208. Seitens der Vereinten Nationen:

a) Förderung der Ausarbeitung von Methoden zur Ermittlung besserer Möglichkeiten der Erfassung, Zusammenstellung und Analyse von Daten im Hinblick auf die Menschenrechte von Frauen, so auch über Gewalt gegen Frauen, zur Nutzung durch alle zuständigen Organe der Vereinten Nationen;

b) Förderung der weiteren Ausarbeitung statistischer Methoden zur Verbesserung der Daten über Frauen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklungsprozeß;

c) Erstellung einer neuen Ausgabe von The World's Women in regelmäßigen Fünfjahresabständen und weite Verbreitung dieser Publikation;

d) Unterstützung von Ländern, auf Antrag, bei der Ausarbeitung von Politiken und Programmen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern Rechnung tragen;

e) Sicherstellung dessen, daß die einschlägigen Berichte, Daten und Publikationen der Statistischen Abteilung des Sekretariats der Vereinten Nationen und des Internationalen Forschungs- und Ausbildungsinstituts zur Förderung der Frau über die auf nationaler und internationaler Ebene erzielten Fortschritte der Kommission für die Rechtsstellung der Frau regelmäßig und koordiniert übermittelt werden.

209. Seitens multilateraler Entwicklungsinstitutionen und bilateraler Geber:

Förderung und Unterstützung des Aufbaus nationaler Kapazitäten in Entwicklungs- und Umbruchländern durch die Bereitstellung von Ressourcen und technischer Hilfe, so daß die Länder die von Frauen und Männern geleistete Arbeit, einschließlich bezahlter und unbezahlter Arbeit, voll messen und gegebenenfalls Satelliten- oder andere offizielle Konten für unbezahlte Arbeit verwenden können.


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