Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz
Kapitel IV: STRATEGISCHE ZIELE UND MASSNAHMEN



F. Die Frau in der Wirtschaft

150. Es bestehen erhebliche Unterschiede, was den Zugang von Frauen und Männern zu Wirtschaftsstrukturen in ihrer jeweiligen Gesellschaft und ihre jeweiligen Chancen zur Machtausübung in diesen Strukturen betrifft. In den meisten Teilen der Welt haben die Frauen so gut wie gar keinen oder nur einen ganz geringen Anteil an den wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen, was insbesondere auch für die Gestaltung der Finanz-, Währungs- und Handelspolitik und anderer Wirtschaftspolitiken sowie der Besteuerungssysteme und der Löhne und Gehälter gilt. Da die einzelne Frau und der einzelne Mann diese Politiken häufig zugrundelegen, wenn sie beispielsweise über die Aufteilung ihrer Zeit auf bezahlte und unbezahlte Arbeit entscheiden, hat die tatsächliche Entwicklung dieser Wirtschaftsstrukturen und -politiken einen unmittelbaren Einfluß auf den Zugang von Frauen und Männern zu wirtschaftlichen Ressourcen, auf ihre wirtschaftliche Macht und somit auf den Grad der Gleichberechtigung, der zwischen ihnen als Einzelpersonen, in der Familie und in der Gesellschaft als Ganzes herrscht.

151. In vielen Regionen hat der Anteil der Frauen, die auf dem formellen und informellen Arbeitsmarkt einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, in den letzten zehn Jahren beträchtlich zugenommen, wobei sich die Art der Tätigkeit verändert hat. Frauen arbeiten zwar weiterhin in der Landwirtschaft und der Fischerei, doch sind sie in zunehmendem Maße auch in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben beschäftigt und dominieren heute in einigen Regionen im expandierenden informellen Sektor. Unter anderem infolge schwieriger Konjunktursituationen und der Tatsache, daß sie aufgrund ihrer geschlechtsbedingten Ungleichstellung über eine schwache Verhandlungsposition verfügen, waren viele Frauen gezwungen, eine geringe Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen zu akzeptieren, was sie häufig zu beliebten Arbeitskräften gemacht hat. Andererseits haben sich mehr und mehr Frauen aus freien Stücken zum Eintritt in das Erwerbsleben entschlossen, nachdem ihnen ihre Rechte bewußt geworden sind und sie diese eingefordert haben. Einige hatten Erfolg bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und beim beruflichen Aufstieg sowie bei der Durchsetzung einer besseren Bezahlung und besserer Arbeitsbedingungen. Umgekehrt waren Frauen von der Wirtschaftssituation und von Umstrukturierungsprozessen, durch die sich die Art der Arbeit verändert hat und in einigen Fällen selbst akademisch und fachlich qualifizierte Frauen ihren Arbeitsplatz verloren haben, besonders stark betroffen. Außerdem haben sich viele Frauen mangels anderer Möglichkeiten in den informellen Sektor begeben. Nach wie vor mangelt es im Prozeß der Politikgestaltung seitens der multinationalen Institutionen, die die Bedingungen und, in Zusammenarbeit mit den Regierungen, die Ziele von Strukturanpassungsprogrammen, Krediten und Zuschüssen festlegen, an Mitsprachegelegenheiten für die Frau und bleiben ihre geschlechtsspezifischen Belange weitgehend unberücksichtigt, wohingegen sie doch in diesen Prozeß einbezogen werden sollten.

152. Diskriminierung in bezug auf Bildung und Ausbildung, Einstellung und Bezahlung, Beförderung und horizontale Mobilität sowie inflexible Arbeitsbedingungen, mangelnder Zugang zu Produktivressourcen, die ungleiche Verteilung der Verantwortlichkeiten in der Familie im Verbund mit fehlenden oder unzureichenden Dienstleistungen wie Kinderbetreuung schränken die Erwerbstätigkeit, die wirtschaftlichen, beruflichen und sonstigen Chancen und die Mobilität der Frauen auch weiterhin ein und haben zur Folge, daß ihre Teilhabe am Wirtschaftsleben mit Streß verbunden ist. Außerdem hindern anschauungsbedingte Barrieren die Frauen an der Mitwirkung an der Gestaltung der Wirtschaftspolitik und verstellen den Frauen und Mädchen in einigen Regionen den Zugang zu Bildung und Ausbildung für Führungspositionen in der Wirtschaft.

153. Der Anteil der Frauen an der Erwerbsbevölkerung nimmt weiter zu, und fast überall arbeiten Frauen verstärkt auch außerhalb des Haushalts, obwohl ihre Verantwortung für die im Haushalt und im Gemeinwesen zu leistende unbezahlte Arbeit nicht entsprechend abgenommen hat. Alle Arten von Haushalten sind immer mehr auf das Einkommen der Frau angewiesen. In einigen Regionen ist ein Wachstum der unternehmerischen und sonstigen selbständigen Tätigkeit der Frau zu verzeichnen, insbesondere im informellen Sektor. In vielen Ländern stellen Frauen die Mehrheit der Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Zeitarbeit, Gelegenheitsarbeit, mehrere Teilzeitbeschäftigungen, Lohn- und Heimarbeit.

154. Wanderarbeitnehmerinnen, insbesondere Hausangestellte, tragen durch ihre Geldsendungen zur Wirtschaft ihres Herkunftslandes und durch ihre Erwerbstätigkeit zur Wirtschaft ihres Aufnahmelandes bei. In vielen Aufnahmeländern sind jedoch mehr Migrantinnen arbeitslos als landesansässige Arbeitnehmer und männliche Wanderarbeitnehmer.

155. Da geschlechtsdifferenzierte Analysen nicht hinlänglich Berücksichtigung finden, werden die Leistungen und Belange von Frauen in den Wirtschaftsstrukturen wie etwa auf den Finanzmärkten und in den Finanzinstitutionen, auf den Arbeitsmärkten, in den Wirtschaftswissenschaften, in der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur, den Besteuerungs- und Sozialversicherungssystemen sowie in Familie und Haushalt oft übergangen. Infolgedessen dürften viele Politiken und Programme auch weiterhin zur Ungleichstellung von Frau und Mann beitragen. Wo immer bei der Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive Fortschritte erzielt worden sind, hat sich auch die Wirksamkeit der Programme und Politiken erhöht.

156. Obgleich viele Frauen in den Wirtschaftsstrukturen eine Besserstellung erreicht haben, hindern nach wie vor bestehende Hemmnisse die meisten von ihnen, insbesondere diejenigen, die sich weiteren Barrieren gegenübersehen, daran, wirtschaftlich eigenständig zu werden und sich und den von ihnen zu erhaltenden Angehörigen auf Dauer den Lebensunterhalt zu sichern. Frauen sind in den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen tätig, oft auch in mehreren Bereichen zugleich, wobei ihre Tätigkeit von der Lohnarbeit über die Subsistenzlandwirtschaft und -fischerei bis zur Arbeit im informellen Sektor reicht. Indessen gehören durch Recht und Brauchtum bedingte Hindernisse im Hinblick auf das Eigentum an beziehungsweise den Zugang zu Grund und Boden, natürlichen Ressourcen, Kapital, Krediten, Technologie und anderen Produktionsmitteln sowie Lohnunterschiede zu den Faktoren, die den wirtschaftlichen Fortschritt der Frau behindern. Frauen leisten nicht nur durch bezahlte, sondern auch durch viel unbezahlte Arbeit einen Beitrag zur Entwicklung. Zum einen haben Frauen teil an der Produktion von Gütern und Dienstleistungen für den Markt und den Eigenverbrauch, an der Landwirtschaft, der Nahrungsmittelproduktion oder Familienunternehmen. Obgleich sie im System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen der Vereinten Nationen und deshalb auch in den internationalen Normen für Arbeitsstatistiken berücksichtigt wird, wird diese unbezahlte Arbeit, insbesondere in der Landwirtschaft, häufig unterbewertet und unzulänglich erfaßt. Zum anderen leisten Frauen auch weiterhin den größten Teil der unbezahlten Arbeit im Haus und im Gemeinwesen, wie die Betreuung von Kindern und älteren Menschen, die Zubereitung von Nahrungsmitteln für die Familie, den Schutz der Umwelt und die ehrenamtliche Hilfe für schwache und benachteiligte Einzelpersonen und Gruppen. Diese Arbeit wird häufig nicht quantifiziert und in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nicht entsprechend bewertet. Der Entwicklungsbeitrag der Frau wird stark unterschätzt, und demzufolge wird ihm nur eine begrenzte gesellschaftliche Anerkennung zuteil. Wenn Art, Ausmaß und Verteilung dieser unbezahlten Arbeit erst einmal wirklich sichtbar gemacht werden, wird dies zu einer besseren Aufgabenteilung beitragen.

157. Infolge der Globalisierung der Wirtschaft wurden zwar einige neue Erwerbsmöglichkeiten für Frauen geschaffen, doch gibt es auch Tendenzen, die die Ungleichstellung von Frauen und Männern noch verstärken. Gleichzeitig kann durch die Globalisierung, namentlich die wirtschaftliche Integration, Druck auf die Beschäftigungssituation von Frauen entstehen, so daß sie sich an neue Gegebenheiten anpassen und angesichts sich wandelnder Handelsstrukturen nach neuen Erwerbsmöglichkeiten suchen müssen. Die Auswirkungen der Globalisierung auf die wirtschaftliche Stellung der Frau müssen noch genauer analysiert werden.

158. Kennzeichen dieser Tendenzen sind niedrige Löhne, geringer oder nicht vorhandener Schutz durch entsprechende Arbeitsschutznormen, schlechte Arbeitsbedingungen, insbesondere was die Gesundheit und Sicherheit von Frauen am Arbeitsplatz betrifft, geringe Qualifikationsanforderungen und mangelnde Arbeitsplatz- und soziale Sicherheit, und zwar im formellen wie auch im informellen Sektor. In vielen Ländern und Sektoren ist die Arbeitslosigkeit von Frauen ein schwerwiegendes Problem von wachsender Tragweite. Nach wie vor bieten Arbeits- und Einwanderungsrecht im informellen und ländlichen Sektor tätigen jungen Arbeiterinnen und Wanderarbeitnehmerinnen den geringsten Schutz. Frauen, insbesondere soweit sie Haushalten mit kleinen Kindern vorstehen, verfügen über begrenzte Erwerbsmöglichkeiten, unter anderem auch deshalb, weil die Arbeitsbedingungen nicht genügend flexibel sind und die Männer und die Gesellschaft die Familienaufgaben in nur unzureichendem Maße mit übernehmen.

159. In Ländern, die einen grundlegenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wandel durchlaufen, könnten die Fähigkeiten der Frau, wenn diese besser genutzt würden, maßgeblich zum Wirtschaftsleben beitragen. Ihr Beitrag sollte weiter entwickelt und unterstützt und ihr Potential in stärkerem Maße realisiert werden.

160. Frauen sind von dem Arbeitsplatzmangel im Privatsektor und der Kürzung der öffentlichen Dienstleistungen und den Stellenkürzungen im öffentlichen Dienst unverhältnismäßig stark betroffen. In einigen Ländern übernehmen die Frauen mehr unbezahlte Arbeit, beispielsweise die Kinderbetreuung und die Betreuung von Kranken oder älteren Menschen, und kompensieren so für das weggefallene Haushaltseinkommen, vor allem dann, wenn öffentliche Dienstleistungen nicht zur Verfügung stehen. Bei den Strategien zur Schaffung von Arbeitsplätzen wurden weder diejenigen Berufszweige und Sektoren genügend berücksichtigt, in denen die Frauen in der Überzahl sind, noch wurde der Zugang der Frauen zu traditionell Männern vorbehaltenen Berufszweigen und Sektoren entsprechend gefördert.

161. Viele Frauen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, stoßen gegen Schranken, die sie an der Verwirklichung ihres Potentials hindern. Zwar sind einige Frauen in zunehmendem Maße auf den unteren Managementebenen anzutreffen, doch werden sie aufgrund einer anschauungsbedingten Diskriminierung häufig nicht weiter befördert. Die Erfahrung sexueller Belästigung stellt eine Verletzung der Würde der arbeitenden Frau dar und hindert diese daran, einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Beitrag zu leisten. Das Fehlen einer familienfreundlichen Arbeitsumgebung, namentlich auch einer geeigneten und erschwinglichen Kinderbetreuung, und inflexible Arbeitszeiten tragen außerdem dazu bei, daß Frauen nicht ihr volles Potential verwirklichen können.

162. Im privaten Sektor, namentlich in den transnationalen und einzelstaatlichen Unternehmen, sind auf der Management- und Leitungsebene kaum Frauen anzutreffen, was auf diskriminierende Einstellungs- und Beförderungsmaßnahmen und -verfahren schließen läßt. Das ungünstige Arbeitsumfeld sowie die begrenzte Zahl von Erwerbsmöglichkeiten haben dazu geführt, daß sich viele Frauen nach Alternativen umsehen. Frauen machen sich zunehmend selbständig und sind Inhaberinnen und Leiterinnen von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben. Die in vielen Ländern zu verzeichnende Ausweitung des informellen Sektors und die Zunahme der Selbstgründung von unabhängigen Unternehmen ist in erster Linie ein Verdienst der Frauen, deren auf Zusammenarbeit, Selbsthilfe und traditionelles Brauchtum abstellende Vorgehensweisen und Initiativen in Produktion und Handel eine entscheidende wirtschaftliche Ressource bilden. Wenn sie Zugang zu und Kontrolle über Kapital, Kredite und sonstige Ressourcen, Technologien und Ausbildung erhalten, können die Frauen die Produktion, die Vermarktung und die Einkommen im Interesse einer bestandfähigen Entwicklung verbessern.

163. In Anbetracht dessen, daß es zwar nach wie vor Ungleichheiten gibt, daß gleichzeitig jedoch spürbare Fortschritte zu verzeichnen sind, müssen die Beschäftigungspolitiken neu überdacht werden, mit dem Ziel, eine geschlechtsspezifische Perspektive einzubeziehen und die Aufmerksamkeit auf ein breiteres Spektrum von Möglichkeiten zu lenken sowie sich mit den frauenfeindlichen Auswirkungen der derzeitigen Arbeits- und Beschäftigungsstrukturen auseinanderzusetzen. Wenn die volle Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf ihren Wirtschaftsbeitrag erzielt werden soll, müssen aktive Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, daß der Einfluß, den die Arbeit, die Erfahrung, das Wissen und die Wertvorstellungen von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben, gleichermaßen anerkannt und geschätzt wird.

164. Bei der Auseinandersetzung mit dem Wirtschaftspotential und der Unabhängigkeit der Frau sollten die Regierungen und andere Akteure eine aktive und sichtbare Politik der konsequenten Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme fördern, damit die Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen beziehungsweise Männer analysiert werden, bevor entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Strategisches Ziel F.1.

Förderung der wirtschaftlichen Rechte und der Unabhängigkeit der Frauen, namentlich ihres Zugangs zu Erwerbsmöglichkeiten, zu angemessenen Arbeitsbedingungen und zu Verfügungsgewalt über wirtschaftliche Ressourcen

Zu ergreifende Maßnahmen

165. Seitens der Regierungen:

a) Erlaß und Durchsetzung von Rechtsvorschriften zur Gewährleistung der Rechte von Frauen und Männern auf gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit;

b) Erlaß und Anwendung von Gesetzen gegen geschlechtsbedingte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, unter besonderer Berücksichtigung älterer Arbeitnehmerinnen, bei der Einstellung und Beförderung, der Gewährung von Arbeitgeber- und Sozialversicherungsleistungen und im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen;

c) Beseitigung diskriminierender Praktiken seitens der Arbeitgeber, wie beispielsweise Verweigerung der Einstellung und Kündigung aufgrund von Schwangerschaft oder Stillzeit oder Forderung eines Nachweises über den Gebrauch von Empfängnisverhütungsmitteln, und Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Berücksichtigung der reproduktiven Rolle und Funktion der Frau sowie Ergreifung wirksamer Maßnahmen, die sicherstellen, daß schwangere Frauen, Frauen auf Mutterschaftsurlaub oder Frauen beim Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt nach der Geburt ihres Kindes nicht diskriminiert werden;

d) Entwicklung von Mechanismen und Ergreifung positiver Maßnahmen, die es den Frauen gestatten, an der Konzipierung der Politiken und der Gestaltung der Strukturen im Rahmen von Gremien wie Finanz- und Handelsministerien, einzelstaatlichen Wirtschaftskommissionen, Wirtschaftsforschungsinstituten und anderen Schlüsselstellen sowie durch ihre Mitwirkung an der Tätigkeit der zuständigen internationalen Organisationen voll und gleichberechtigt teilzuhaben;

e) Durchführung von Gesetzes- und Verwaltungsreformen mit dem Ziel, die Frauen im Hinblick auf wirtschaftliche Ressourcen, namentlich den Zugang zu Grundeigentum und die Verfügungsgewalt über Grund und Boden, sonstige Vermögensformen, Kredite, Erbschaften, natürliche Ressourcen und geeignete neue Technologien, den Männern rechtlich gleichzustellen;

f) Überprüfung der einzelstaatlichen Einkommens- und Erbschaftssteuer sowie der Sozialversicherungssysteme zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen der Frau;

g) Bemühungen um die Gewinnung umfassenderer Erkenntnisse über Arbeit und Beschäftigung, unter anderem durch Anstrengungen zur Messung und zum besseren Verständnis der Art, des Umfangs und der Verteilung der unbezahlten Arbeit, insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und in landwirtschaftlichen Familienbetrieben oder Familienunternehmen, und Förderung des Austauschs und der Verbreitung von Informationen über Untersuchungen und Erfahrungen in diesem Bereich, einschließlich der Entwicklung von Methoden zur quantitativen Erfassung des Wertes der unbezahlten Arbeit, der unter Umständen in Rechnungen zum Ausdruck gebracht werden könnte, die gesondert von den eigentlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, jedoch im Einklang mit diesen erstellt werden könnten;

h) Überprüfung und Änderung von Gesetzen, die die Geschäftstätigkeit von Finanzinstituten regeln, um sicherzustellen, daß diese ihre Leistungen den Frauen zu denselben Bedingungen anbieten wie den Männern;

i) Erleichterung offenerer und transparenterer Haushaltsprozesse auf den entsprechenden Ebenen;

j) Überarbeitung und Umsetzung einzelstaatlicher Politiken, die traditionelle Spar-, Kredit- und Darlehenseinrichtungen für Frauen unterstützen;

k) Bemühungen, um sicherzustellen, daß die einzelstaatlichen Politiken im Zusammenhang mit internationalen und regionalen Handelsvereinbarungen die neuen und traditionellen Wirtschaftsaktivitäten von Frauen nicht beeinträchtigen;

l) Sicherstellung dessen, daß alle Unternehmen, so auch die transnationalen Unternehmen, die einzelstaatlichen Gesetze und Verordnungen, die Sozialversicherungsbestimmungen, die anwendbaren internationalen Übereinkommen, Instrumente und Konventionen, insbesondere soweit sie die Umwelt betreffen, und andere einschlägige Rechtsvorschriften einhalten;

m) Anpassung der Beschäftigungspolitiken mit dem Ziel, den Arbeitsprozeß neu zu gestalten, um eine bessere Aufteilung der Familienaufgaben zu fördern;

n) Schaffung von Mechanismen und Foren, die es Unternehmerinnen und Arbeitnehmerinnen ermöglichen sollen, an der Konzipierung der von Wirtschaftsministerien und Finanzinstitutionen entwickelten Politiken und Programme mitzuwirken;

o) Erlaß und Durchsetzung von Gesetzen zur Schaffung von Chancengleichheit für Frauen und Männer, Ergreifung von Fördermaßnahmen und mit Hilfe verschiedener Maßnahmen Sicherstellung dessen, daß diese vom öffentlichen und privaten Sektor angewandt werden;

p) bei der Erarbeitung von makro- und mikroökonomischen Politiken und Sozialpolitiken Heranziehung von Analysen der geschlechtsspezifischen Auswirkungen, um diese zu überwachen und im Fall schädlicher Auswirkungen die Politiken entsprechend zu modifizieren;

q) Förderung frauenfreundlicher Politiken und Maßnahmen, um Frauen zu befähigen, auf den Gebieten Technik, Management und Unternehmertum gleichberechtigte Partnerinnen der Männer zu sein;

r) Reform bestehender Gesetze beziehungsweise Verfolgung einzelstaatlicher Politiken, die den Erlaß arbeitsrechtlicher Rechtsvorschriften begünstigen, die allen Arbeitnehmerinnen Arbeitsschutz, insbesondere ungefährliche Arbeitsverfahren, das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und Zugang zum Rechtsweg gewährleisten.

Strategisches Ziel F.2.

Erleichterung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu Ressourcen, Beschäftigungsmöglichkeiten, Märkten und zum Handel

Zu ergreifende Maßnahmen

166. Seitens der Regierungen:

a) Förderung und Unterstützung der selbständigen Erwerbstätigkeit der Frau und des Aufbaus von Kleinunternehmen sowie Verbesserung des Zugangs der Frauen zu Krediten und Kapital zu denselben angemessenen Bedingungen, wie sie den Männern gewährt werden, und zwar durch die Stärkung von Institutionen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Frauen als Unternehmerinnen zu fördern, so auch gegebenenfalls durch nichttraditionelle und auf Gegenseitigkeit beruhende Darlehenspläne und die Herstellung innovativer Verbindungen zu Finanzinstituten;

b) Stärkung der Funktion, die der Staat als Arbeitgeber wahrnehmen kann, um Anreize zur Entwicklung einer Politik der Chancengleichheit für Frauen und Männer zu setzen;

c) auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene Stärkung des Potentials von Landbewohnerinnen zur Erwirtschaftung von Einkommen, indem ihnen der gleichberechtigte Zugang zu Produktivressourcen, Grund und Boden, Krediten, Kapital, Eigentumsrechten, Entwicklungsprogrammen und genossenschaftlichen Strukturen und die Verfügungsgewalt darüber erleichtert wird;

d) Förderung und Stärkung von Kleinstunternehmen, neuen Kleinbetrieben, Genossenschaften, erweiterten Märkten und anderen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Erleichterung des Übergangs vom informellen zum formellen Sektor, insbesondere in ländlichen Gebieten;

e) Aufstellung beziehungsweise Modifizierung von Programmen und Politiken, die die außerordentlich wichtige Rolle der Frau auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit anerkennen und stärken, und Ermöglichung des gleichberechtigten Zugangs von bezahlt oder unbezahlt tätigen Erzeugerinnen, insbesondere soweit sie in der Nahrungsmittelerzeugung, beispielsweise in der Land- und Fischereiwirtschaft und der Aquakultur, sowie in städtischen Unternehmen arbeiten, zu geeigneten Technologien, Verkehrs- und Transportmitteln, Beratungsdiensten, Vermarktungs- und Krediteinrichtungen auf lokaler und kommunaler Ebene;

f) Schaffung geeigneter Mechanismen und Förderung sektorübergreifender Institutionen, die Frauengenossenschaften optimalen Zugang zu den erforderlichen Diensten gewähren;

g) Vergrößerung des Anteils der Frauen, die als Beraterinnen oder als sonstige staatliche Bedienstete in der technischen Hilfe oder in der Verwaltung von Wirtschaftsprogrammen tätig sind;

h) Überprüfung, soweit erforderlich Novellierung und Umsetzung von Politiken, namentlich Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gewerbe-, Handels- und Vertragsrechts und staatlicher Vorschriften, um sicherzustellen, daß sie nicht gegen Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe in ländlichen und städtischen Gebieten, deren Inhaber Frauen sind, diskriminieren;

i) Analyse, Beratung, Koordinierung und Umsetzung von Politiken, die die Bedürfnisse und Interessen von angestellten, selbständigen und als Unternehmerinnen tätigen Frauen in sektorale und ressortübergreifende Politiken, Programme und Haushalte einbeziehen;

j) Sicherstellung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen zu wirksamen Berufsbildungs-, Umschulungs-, Beratungs- und Stellenvermittlungsdiensten, die sich nicht nur auf die traditionellen Beschäftigungsbereiche beschränken;

k) Beseitigung grundsatz- und ordnungspolitischer Hindernisse, denen sich Frauen in Sozial- und Entwicklungsprogrammen gegenübersehen und die die private und persönliche Initiative einengen;

l) Gewährleistung und Förderung der Achtung der Grundrechte der Arbeitnehmer, wozu das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit sowie das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen, die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern für gleichwertige Arbeit und die Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz gehören, indem die Vertragsstaaten der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation diese voll umsetzen und die Nichtvertragsstaaten die in diesen Übereinkommen verankerten Grundsätze beachten, damit ein wirklich nachhaltiges Wirtschaftswachstum und eine bestandfähige Entwicklung erzielt werden.

167. Seitens der Staaten, Zentralbanken und nationalen Entwicklungsbanken sowie gegebenenfalls seitens privater Bankinstitute:

a) verstärkte Mitwirkung von Frauen, namentlich auch von Unternehmerinnen, in Beratungsorganen und anderen Foren, um Unternehmerinnen aus allen Sektoren und ihre Organisationen zu befähigen, einen Beitrag zur Gestaltung beziehungsweise Überprüfung der von den Wirtschaftsministerien und Bankinstituten entwickelten Politiken und Programme zu leisten;

b) Veranlassung des Banksektors zur Steigerung der Darlehens- und Refinanzierungstätigkeit durch Anreize und den Aufbau intermediärer Einrichtungen, die den Bedürfnissen von Unternehmerinnen und Produzentinnen in ländlichen wie auch in städtischen Gebieten entsprechen, und Beteiligung von Frauen an ihrer Leitung, Planung und Entscheidungsfindung;

c) Strukturierung von Dienstleistungen in einer Weise, daß in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben tätige Frauen auf dem Land und in der Stadt erreicht werden, unter besonderer Berücksichtigung junger, einkommensschwacher, einer ethnischen oder rassischen Minderheit angehörender und autochthoner Frauen, die keinen Zugang zu Kapital und Vermögenswerten haben; Erweiterung des Zugangs von Frauen zu den Finanzmärkten, indem Reformmaßnahmen auf dem Gebiet der Finanzaufsicht und der Finanzvorschriften aufgezeigt und angeregt werden, die den Finanzinstituten bei ihren direkten und indirekten Bemühungen helfen, dem Kredit- und sonstigen Finanzbedarf der Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe von Frauen besser zu entsprechen;

d) Sicherstellung dessen, daß die Prioritäten von Frauen in die öffentlichen Investitionsprogramme zur Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, wie beispielsweise der Wasserver- und -entsorgung, der Stromversorgung und Energieeinsparung, des Verkehrs- und Transportwesens und des Straßenbaus, mit einbezogen werden; Förderung einer verstärkten Beteiligung der Nutznießerinnen an der Planungs- und Umsetzungphase von Projekten, um ihren Zugang zu Arbeitsplätzen und Aufträgen sicherzustellen.

168. Seitens der Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen:

a) besondere Beachtung der Bedürfnisse von Frauen bei der Verbreitung von Informationen über Markt, Handel und Ressourcen sowie Bereitstellung geeigneter Ausbildungsprogramme auf diesen Gebieten;

b) Förderung von gemeinwesenorientierten wirtschaftlichen Entwicklungsstrategien, die auf Partnerschaften zwischen den Regierungen aufbauen, und Ermutigung von Mitgliedern der Bürgergesellschaft, Arbeitsplätze zu schaffen und der sozialen Lage von Einzelpersonen, Familien und Gemeinwesen Rechnung zu tragen.

169. Seitens multilateraler Geber und regionaler Entwicklungsbanken sowie bilateraler und privater Finanzierungsinstitutionen auf internationaler, regionaler und subregionaler Ebene:

a) Überprüfung und gegebenenfalls Neuformulierung und Umsetzung von Politiken, Programmen und Projekten, um sicherzustellen, daß Frauen in ländlichen und abgelegenen Gebieten einen größereren Anteil an den Ressourcen erhalten;

b) Entwicklung flexibler Finanzierungsvorkehrungen zur Finanzierung spezifisch auf wirtschaftliche Aktivitäten von Frauen ausgerichteter intermediärer Institutionen und Förderung der Eigenständigkeit, des Kapazitätsausbaus und einer erhöhten Rentabilität der Wirtschaftsunternehmen von Frauen;

c) Entwicklung von Strategien zur Konsolidierung und Verstärkung ihrer Hilfe für den Sektor der Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe, um Frauen mehr Möglichkeiten zu geben, voll und gleichberechtigt zu partizipieren und im Hinblick auf die Koordinierung und die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit dieses Sektors zusammenzuarbeiten, unter Inanspruchnahme der bei ihren eigenen Organisationen sowie bei bilateralen Organisationen, Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen vorhandenen Fachkenntnisse und Finanzmittel.

170. Seitens internationaler, multilateraler und bilateraler Organisationen der Entwicklungskooperation:

Unterstützung von Finanzinstituten, deren Kunden einkommensschwache Klein- und Kleinstunternehmerinnen und -produzentinnen im formellen wie auch im informellen Sektor sind, indem Kapital und/oder Ressourcen bereitgestellt werden.

171. Seitens der Regierungen und/oder multilateralen Finanzinstitute:

Überprüfung der Vorschriften und Verfahren der nationalen und internationalen Finanzinstitute im formellen Sektor, die eine Nachahmung des Modells der Grameen Bank behindern, die Landbewohnerinnen Kreditfazilitäten zur Verfügung stellt.

172. Seitens der internationalen Organisationen:

Bereitstellung angemessener Unterstützung für Programme und Projekte zur Förderung bestandfähiger und produktiver unternehmerischer Aktivitäten von Frauen, insbesondere benachteiligten Frauen.

Strategisches Ziel F.3.

Bereitstellung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, Ausbildung und Zugang zu den Märkten, Informationen und Technologien, insbesondere an einkommensschwache Frauen

Zu ergreifende Maßnahmen

173. Seitens der Regierungen in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen und dem Privatsektor:

a) Bereitstellung einer öffentlichen Infrastruktur, die Unternehmerinnen und Unternehmern gleichberechtigten Marktzugang gewährt;

b) Ausarbeitung von Programmen, die Frauen Ausbildung und Umschulung, insbesondere in neuen Technologien, sowie erschwingliche Dienstleistungen auf den Gebieten Betriebswirtschaft, Produktentwicklung, Finanzierung, Produktion und Qualitätskontrolle, Marketing und in den rechtlichen Aspekten der Unternehmensführung bieten;

c) Bereitstellung von zielgruppenorientierten Programmen zur Information von einkommensschwachen und armen Frauen, insbesondere in ländlichen und entlegenen Gebieten, über Möglichkeiten des Markt- und Technologiezugangs sowie Unterstützung bei der Nutzung dieser Möglichkeiten;

d) Einrichtung nichtdiskriminierender Unterstützungsdienste, einschließlich Investmentfonds für von Frauen geleitete Geschäftsbetriebe und gezielte Ausrichtung von Handelsförderungsprogrammen auf Frauen, insbesondere einkommensschwache Frauen;

e) Verbreitung von Informationen über erfolgreiche Unternehmerinnen, die in traditionellen wie auch nichttraditionellen Wirtschaftszweigen tätig sind, und über die für die Erreichung eines solchen Erfolgs notwendigen Fähigkeiten; Erleichterung der Bildung von Netzwerken und des Informationsaustauschs;

f) Ergreifung von Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Frauen, namentlich auch arbeitslose Frauen, Alleinerziehende, Frauen, die nach einer längeren vorübergehenden Arbeitsunterbrechung wegen familiärer Aufgaben und anderer Gründe ins Erwerbsleben zurückkehren, sowie Frauen, die durch neue Produktionsformen oder Personalabbau freigesetzt wurden, den gleichen Zugang zu laufenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz haben wie Männer, sowie Verstärkung der Anreize für Unternehmen, mehr Berufsschul- und Ausbildungszentren einzurichten, in denen Frauen auch in nichttraditionellen Bereichen ausgebildet werden;

g) Bereitstellung erschwinglicher Unterstützungsdienste, wie etwa gute, flexible und kostengünstige Kinderbetreuungsdienste, die sich nach den Bedürfnissen der arbeitenden Männer und Frauen richten.

174. Seitens lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Wirtschaftsorganisationen und nichtstaatlicher Organisationen, die sich mit Frauenfragen befassen:

Eintreten auf allen Ebenen für die Förderung und Unterstützung von Betrieben und Unternehmen, die von Frauen geleitet werden, so auch im informellen Sektor, sowie für den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Produktivressourcen.

Strategisches Ziel F.4.

Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Handelsnetzwerke von Frauen

Zu ergreifende Maßnahmen

175. Seitens der Regierungen:

a) Verfolgung von Politiken, die Wirtschaftsorganisationen, nichtstaatliche Organisationen, Genossenschaften, revolvierende Kreditfonds, Kreditgenossenschaften, Basisorganisationen, Frauen-Selbsthilfegruppen und andere Gruppen unterstützen, um Unternehmerinnen in ländlichen und städtischen Gebieten entsprechende Dienstleistungen zu bieten;

b) Einbeziehung einer Geschlechtsperspektive in alle auf die wirtschaftliche Umstrukturierung und Strukturanpassung gerichteten Politiken und Konzipierung von Programmen für Frauen, die von der wirtschaftlichen Umstrukturierung, namentlich von Strukturanpassungsprogrammen, betroffen sind, sowie für Frauen, die im informellen Sektor tätig sind;

c) Verfolgung von Politiken, die für Frauen-Selbsthilfegruppen, Arbeiterorganisationen und Genossenschaften durch nichtkonventionelle Formen der Unterstützung und durch die Anerkennung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich gewerkschaftlich zu organisieren, ein günstiges Umfeld schaffen;

d) Unterstützung von Programmen, die die Eigenständigkeit von besonderen Gruppen von Frauen stärken, beispielsweise jungen Frauen, behinderten Frauen, älteren Frauen und rassischen und ethnischen Minderheiten angehörenden Frauen;

e) Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau durch die Förderung der Frauenforschung und durch die Anwendung der Ergebnisse von Untersuchungen und geschlechtsbezogenen Forschungsarbeiten in allen Bereichen, namentlich in Wirtschaft, Wissenschaft und Technologie;

f) Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit von autochthonen Frauen unter Berücksichtigung ihres überlieferten Wissens, um ihre Lebensbedingungen und ihren Entwicklungsstand zu verbessern;

g) Verfolgung von Politiken zur Erweiterung beziehungsweise Aufrechterhaltung des Schutzes, den Arbeitsrecht und Sozialversicherungsbestimmungen Personen bieten, die zu Hause bezahlte Arbeit verrichten;

h) Anerkennung und Unterstützung des Beitrags, den Frauen als Forscherinnen in Wissenschaft und Technologie leisten;

i) Sicherstellung dessen, daß von Frauen geleitete Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe durch Politiken und Vorschriften nicht diskriminiert werden.

176. Seitens intermediärer Finanzierungsinstitutionen, staatlicher Ausbildungsinstitute, Kreditgenossenschaften, nichtstaatlicher Organisationen, Frauenverbänden, Berufsorganisationen und gegebenenfalls des Privatsektors:

a) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene Bereitstellung von Ausbildungsmöglichkeiten in einem breiten Spektrum wirtschaftlicher, finanzwirtschaftlicher und technischer Qualifikationen, die es Frauen, insbesondere jungen Frauen, ermöglichen, an der Gestaltung der Wirtschaftspolitik auf diesen Ebenen mitzuwirken;

b) Bereitstellung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, einschließlich Marketing- und Handelsinformationen, Produktdesign und Innovation, Technologietransfer und Qualitätskontrolle, an von Frauen geleitete Unternehmen, namentlich auch soweit sie in Exportbereichen der Wirtschaft tätig sind;

c) Förderung von technischen und kaufmännischen Verbindungen sowie Schaffung von Joint-ventures zwischen Unternehmerinnen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zur Unterstützung gemeinwesengestützter Initiativen;

d) Verstärkung der Mitwirkung von Frauen, einschließlich am Rande der Gesellschaft lebender Frauen, an Produktions- und Marketinggenossenschaften durch Bereitstellung von Unterstützung im Marketing- und Finanzbereich, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten;

e) Förderung und Stärkung von Frauen geleiteter Kleinstunternehmen, neuer Kleinbetriebe, Genossenschaftsunternehmen, erweiterter Märkte und anderer Beschäftigungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Erleichterung des Übergangs vom informellen zum formellen Sektor in ländlichen und städtischen Gebieten;

f) Investition von Kapital und Entwicklung von Wertpapierportefeuilles zur Finanzierung von Frauen geleiteter Unternehmen;

g) angemessene Beachtung der Notwendigkeit, Frauen im Zusammenhang mit dem Übergang zur Marktwirtschaft technische Hilfe, Beratungsdienste, Ausbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten zu bieten;

h) Unterstützung von Kredit-Verbundsystemen und innovativen Unternehmungen, insbesondere auch von traditionellen Sparsystemen;

i) Herstellung von Unternehmerinnennetzwerken, einschließlich Schaffung der Möglichkeit, daß erfahrenere Frauen als Mentorinnen für unerfahrene Frauen fungieren;

j) Ermutigung von Gemeinwesenorganisationen und öffentlichen Behörden zur Schaffung von Kreditgemeinschaften für Unternehmerinnen unter Heranziehung der Erfahrungen erfolgreicher Kleingenossenschafts-Modelle.

177. Seitens des Privatsektors, namentlich auch seitens transnationaler und nationaler Unternehmen:

a) Verfolgung von Politiken und Einführung von Mechanismen zur Auftragsvergabe ohne Diskriminierung;

b) Besetzung von Führungs-, Leitungs- und Managementpositionen mit Frauen und Bereitstellung von Ausbildungsprogrammen zu den gleichen Bedingungen wie für Männer;

c) Beachtung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, der Umwelt, des Verbraucherschutzes, der Gesundheit und der Sicherheit, insbesondere soweit sie Frauen betreffen.

Strategisches Ziel F.5.

Beseitigung der Segregation im Beruf und aller Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz

Zu ergreifende Maßnahmen

178. Seitens der Regierungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Frauenorganisationen:

a) Umsetzung und Durchsetzung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften und Anregung zu freiwilligen Verhaltenskodizes, die sicherstellen, daß internationale Arbeitsnormen wie das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit auf weibliche und männliche Arbeitnehmer gleichermaßen Anwendung finden;

b) Erlaß und Durchsetzung von Gesetzen und Einführung von Durchführungsmaßnahmen, einschließlich Abhilfemaßnahmen und Zugang zur Gerichtsbarkeit im Fall der Nichteinhaltung, um die direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, namentlich auch unter Verweis auf den Familienstand, im Hinblick auf den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten und auf Arbeitsbedingungen, namentlich Ausbildung, Beförderung, Gesundheit und Sicherheit, sowie im Hinblick auf die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses und die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, auch was den gesetzlichen Schutz vor sexueller Belästigung und rassisch bedingter Schikanierung betrifft, zu verbieten;

c) Erlaß und Durchsetzung von Gesetzen und Erarbeitung von Arbeitsplatzpolitiken gegen geschlechtsbedingte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere im Falle älterer Arbeitnehmerinnen, bei der Einstellung und Beförderung und bei der Gewährung von Sozial- und Sozialversicherungsleistungen sowie in bezug auf diskriminierende Arbeitsbedingungen und sexuelle Belästigung; zur regelmäßigen Prüfung und Überwachung dieser Gesetze sind entsprechende Mechanismen zu entwickeln;

d) Beseitigung diskriminierender Praktiken von Arbeitgebern aufgrund der reproduktiven Rolle und Funktion der Frau, insbesondere die Nichteinstellung und Entlassung von Frauen wegen Schwangerschaft und Stillzeit;

e) Schaffung und Förderung von Programmen und Diensten zur Beschaffung von Arbeitsplätzen für Frauen, die erstmals und/oder wieder ins Erwerbsleben eintreten, insbesondere arme Land- und Stadtbewohnerinnen, junge Frauen, selbständig tätige und von Strukturanpassungsprogrammen betroffene Frauen;

f) Durchführung und Überwachung von Förderprogrammen zur Beschaffung von Arbeitsplätzen und zur Gleichstellung von Frauen und Männern und Fördermaßnahmen im öffentlichen und privaten Sektor zur Beseitigung der systemimmanenten Diskriminierung der Frau im Erwerbsleben, insbesondere von behinderten Frauen und Frauen, die anderen benachteiligten Gruppen angehören, in bezug auf eine Anstellung, Weiterbeschäftigung und Beförderung sowie die berufliche Ausbildung von Frauen in allen Sektoren;

g) Beseitigung der Segregation im Beruf, insbesondere durch die Förderung eines gleichen Frauenanteils an Stellen, die hohe Qualifikationen voraussetzen, und in leitenden Managementpositionen sowie durch andere Maßnahmen wie Beratung und Stellenvermittlung, die ihre Aufstiegschancen am Arbeitsplatz und ihr berufliches Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, sowie durch die Förderung einer Diversifizierung der Berufswahl von Frauen und Männern; Ermutigung der Frauen, nichttraditionelle Berufe zu ergreifen, insbesondere in Wissenschaft und Technik, und Ermutigung der Männer, sich eine Arbeit im sozialen Bereich zu suchen;

h) Anerkennung von Kollektivverhandlungen als ein Recht und als wichtiger Mechanismus zur Beseitigung der ungleichen Bezahlung von Frauen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;

i) Förderung der Wahl von Frauen zu Gewerkschaftsfunktionärinnen und Sicherstellung dessen, daß den zu Frauenvertreterinnen gewählten Gewerkschaftsfunktionärinnen ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt und daß ihre physische Sicherheit im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährleistet ist;

j) Gewährleistung des Zugangs zu eigens entwickelten Programmen, die es behinderten Frauen ermöglichen, einen Arbeitsplatz zu finden und diesen auf Dauer zu behalten, und Gewährleistung des Zugangs zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten auf allen geeigneten Ebenen, im Einklang mit den Rahmenbestimmungen für die Herstellung von Chancengleichheit für Behinderte 30 ; soweit möglich Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse behinderter Frauen, die vor einem unbegründeten Arbeitsplatzverlust wegen ihrer Behinderung rechtlich geschützt werden sollten;

k) verstärkte Bemühungen um die Schließung des Entlohnungsabstandes zwischen Frauen und Männern, Ergreifung von Maßnahmen zur Anwendung des Grundsatzes der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit durch Stärkung der Rechtsvorschriften, namentlich auch durch Einhaltung des internationalen Arbeitsrechts und der internationalen Arbeitsnormen sowie Förderung von Arbeitsplatzbewertungssystemen mit geschlechtsneutralen Kriterien;

l) Schaffung und/oder Stärkung von Mechanismen zur richterlichen Entscheidung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Diskriminierung in bezug auf die Bezahlung;

m) Festsetzung bestimmter Fristen für die Beseitigung aller Formen von Kinderarbeit, die gegen die akzeptierten internationalen Normen verstoßen, sowie Sicherstellung der vollen Durchsetzung der einschlägigen Gesetze und gegebenenfalls Erlaß der notwendigen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Konvention über die Rechte des Kindes und der Normen der Internationalen Arbeitsorganisation, und somit Schutz von arbeitenden Kindern, insbesondere Straßenkindern, durch die Bereitstellung angemessener Gesundheits-, Bildungs- und sonstiger sozialer Dienste;

n) Sicherstellung dessen, daß Strategien zur Beseitigung der Kinderarbeit, soweit angezeigt, auch die überhöhten Anforderungen berücksichtigen, die an manche Mädchen gestellt werden, was unbezahlte Arbeit in ihrem eigenen Haushalt und in anderen Haushalten betrifft;

o) Überprüfung, Analyse und gegebenenfalls Neugestaltung der Gehalts- und Lohnstrukturen in typischen Frauenberufen wie Unterricht und Lehre, Krankenpflege und Kinderbetreuung mit dem Ziel, den niedrigen Status dieser Berufe anzuheben und den damit verbundenen geringen Verdienst zu verbessern;

p) Erleichterung der produktiven Beschäftigung von legalen Migrantinnen (namentlich auch von Frauen, die nach dem Genfer Abkommen von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge als Flüchtlinge anerkannt worden sind) durch eine umfassendere Anerkennung ausländischer Bildungsgänge und Zeugnisse sowie durch die Einführung eines ganzheitlichen Konzepts zur Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, das auch eine Sprachausbildung umfaßt.

Strategisches Ziel F.6.

Förderung der Vereinbarkeit der Berufspflichten und Familienaufgaben von Frauen und Männern

Zu ergreifende Maßnahmen

179. Seitens der Regierungen:

a) Verfolgung von Politiken, durch die sichergestellt wird, daß Teilzeit-, Aushilfs-, Saison- und Heimarbeiter in den Genuß eines angemessenen arbeitsrechtlichen Schutzes und entsprechender Sozialversicherungsleistungen gelangen; aktive Laufbahnförderung auf der Grundlage von Arbeitsbedingungen, die es gestatten, Berufspflichten und Familienaufgaben miteinander zu vereinbaren;

b) Sicherstellung dessen, daß Frauen und Männer sich frei und gleichberechtigt für eine Voll- oder Teilzeitarbeit entscheiden können; Erwägung der Möglichkeit, Arbeitnehmern in atypischen Beschäftigungsverhältnissen geeigneten Schutz im Hinblick auf den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung zu gewähren;

c) durch Rechtsvorschriften, Anreize und/oder entsprechende Ermutigung Sicherstellung dessen, daß Frauen und Männer bei voller Sicherung des Arbeitsplatzes Gelegenheit haben, Elternurlaub zu nehmen, und daß ihnen die entsprechenden Leistungen gewährt werden; unter anderem durch entsprechende Rechtsvorschriften, Anreize und/oder Ermutigung Schaffung der Voraussetzungen dafür, daß Männer und Frauen die Familienaufgaben zu gleichen Teilen wahrnehmen und daß außerdem arbeitenden Müttern das Stillen erleichtert wird;

d) Erarbeitung von Politiken, unter anderem im Bildungsbereich, mit dem Ziel, diejenigen Einstellungen zu ändern, durch die die geschlechtsbedingte Arbeitsteilung festgeschrieben wird, mit dem Ziel, das Konzept der gemeinsamen Wahrnehmung der Verantwortung für die Arbeit im Haus, insbesondere im Zusammenhang mit den Kindern und der Betreuung älterer Menschen, zu fördern;

e) Verbesserung der Entwicklung von und des Zugangs zu Technologien, die die berufliche wie die häusliche Arbeit erleichtern, zur Eigenständigkeit beitragen, Einkommen schaffen, die festgeschriebene Rollenverteilung im Produktionsprozeß verändern und Frauen in die Lage versetzen, von schlecht bezahlten Arbeitsplätzen zu besser bezahlten überzuwechseln;

f) Untersuchung verschiedener Politiken und Programme, so auch der Sozialversicherungsgesetze und Steuersysteme, im Einklang mit den einzelstaatlichen Prioritäten und Politiken, um festzustellen, wie die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Flexibilität im Hinblick auf die Aufteilung der Zeit, auf Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiäre Aufgaben, ehrenamtliche Tätigkeiten und andere der Gesellschaft nutzbringende Formen der Arbeit, der Erholung und der Freizeitgestaltung und die sich daraus ergebenden Vorteile gefördert werden können.

180. Seitens der Regierungen, des Privatsektors und der nichtstaatlichen Organisationen, Gewerkschaften und gegebenenfalls der Vereinten Nationen:

a) Ergreifung geeigneter Maßnahmen, unter Einbeziehung der zuständigen Regierungsorgane und Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, die es Frauen und Männern ermöglichen, sich zeitweise beurlauben zu lassen, in den Genuß übertragbarer Sozial- und Versorgungsleistungen zu gelangen und ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten, ohne deswegen ihre Aufstiegs- und Beförderungsaussichten aufs Spiel zu setzen;

b) Konzeption und Schaffung von Bildungsprogrammen durch innovative Medienkampagnen sowie von Aufklärungsprogrammen in Schulen und Gemeinwesen, um das Bewußtsein für die Gleichberechtigung der Geschlechter und eine nicht stereotype Rollenverteilung in der Familie zu schärfen; Bereitstellung von Unterstützungsdiensten und -einrichtungen, wie beispielsweise Kinderbetreuungsstätten am Arbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten;

c) Erlaß und Durchsetzung von Gesetzen gegen sexuelle Belästigung und andere Formen der Belästigung am Arbeitsplatz.


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