Vereinte Nationen - Generalversammlung  - 22. September 1996
Einundfünfzigste Tagung
Tagesordnungspunkt 141

Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit des Amtes für interne Aufsichtsdienste


Mitteilung des Generalsekretärs

1. Im Einklang mit Ziffer 5 e) ii) der Resolution 48/218 B der Generalversammlung vom 29. Juli 1994 übermittelt der Generalsekretär hiermit der Generalversammlung den vom Amt für interne Aufsichtsdienste vorgelegten zweiten Jahresbericht über die Tätigkeit des Amtes im Zeitraum vom 1. Juli 1995 bis zum 30. Juni 1996.

2. Der Generalsekretär vermerkt mit Genugtuung, daß während der vergangenen zwei Jahre bei der Verwirklichung der in Resolution 48/218 B der Generalversammlung niedergelegten Ziele eindeutige Fortschritte erzielt worden sind.

3. Die Stärkung der in dieser Resolution festgeschriebenen Funktionen der Überwachung, der internen Revision, der Inspektion und Evaluierung sowie der Disziplinaruntersuchungen ist ein wichtiger und integraler Bestandteil des im aktuellen und in den früheren Jahresberichten des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen beschriebenen Managementplans des Generalsekretärs. In diesen Zeiten großer Ressourcenknappheit kommt dieser Stärkung eine noch wesentlichere Bedeutung zu.

4. Durch die Wahrnehmung der genannten Funktionen leistet das Amt für interne Aufsichtsdienste in zunehmendem Maße einen eigenständigen Beitrag zu den von der Hauptabteilung Verwaltung und Management koordinierten Gesamtbemühungen zur Management- und Organisationsreform. Eine ständige enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt für interne Aufsichtsdienste und der Hauptabteilung ist wichtig, um die Kohärenz und die Wirkung dieser Anstrengungen zu maximieren und um darüber hinaus zu vermeiden, daß die Programmleiter in einer Zeit, in der Haushalts- und Finanzzwänge sich in einem ständig zunehmenden Druck auf die Programme auswirken, von mehreren Seiten zur Vorlage von Berichten aufgefordert werden. Die in diesem Bericht beschriebenen laufenden Bemühungen des Amtes für interne Aufsichtsdienste, mit anderen Aufsichtsorganen, wie dem Rat der externen Rechnungsprüfer und der Gemeinsamen Inspektionsgruppe, zusammenzuarbeiten und sein Programm mit ihnen zu koordinieren, werden auch in dieser Hinsicht hilfreich sein und dazu beitragen, die volle Zusammenarbeit und Mitwirkung aller Programmleiter sicherzustellen.

5. Der Generalsekretär wird das Amt für interne Aufsichtsdienste bei der wirksamen Wahrnehmung seiner Funktionen in uneingeschränkter Befolgung der in Resolution 48/218 B der Generalversammlung niedergelegten Verfahrensweisen weiter unterstützen.

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