6. Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi30. Anfang Juni 1995 schlossen die Prüfer die erste Phase der Überprüfung der Tätigkeit der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) ab. Die Überprüfung durch die Abteilung Innenrevision ergab, daß die Versorgungsbasis einen funktionsfähigen Weg zur Deckung des Bedarfs der Organisation an einer zentralen Lagereinrichtung zur Unterstützung ihrer Friedenssicherungseinsätze darstellt. Von den abgeschlossenen Missionen (beispielsweise der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II (UNOSOM II) und der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik (ONUMOZ)) gingen große Bestände an Material, Gerät und Versorgungsgegenständen ein. Eine beträchtliche Menge an Beständen wurde zu neuen und erweiterten Missionen wie der Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH) und der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III) transportiert. Eine begrenzte Kapazität zur Überholung gebrauchter Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände war bereits vorhanden. Im Zuge der Überprüfung stellten die Prüfer einige für das Management relevante Unzulänglichkeiten und Probleme fest: a) das Fehlen eines genehmigten Haushalts für die Versorgungsbasis, b) die Notwendigkeit der Festlegung klarer hierarchischer Zuständigkeiten, c) die Notwendigkeit einer schnelleren Übernahme und Inspektion der von der UNOSOM II eingegangenen Bestände, d) unzureichende Inventurverfahren, e) das Fehlen einer entsprechenden Steuerung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Transporten zwischen der Versorgungsbasis und den Missionen und zwischen den Missionen selbst, f) unzureichende Verpackungs- und Lagerverfahren bei bestimmten Missionen, und g) das Fehlen formeller Richtlinien für Direktbeschaffungen durch Friedenssicherungsmissionen anstatt der Inanspruchnahme der in der Versorgungsbasis zur Verfügung stehenden Bestände. Diese Erkenntnisse wurden der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze mitgeteilt, und gegen Ende 1995 wird die Abteilung Innenrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen weiterverfolgen. Ein Bericht über diese Prüfung wird der Generalversammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung vorgelegt werden.
7. Gesamtergebnisse der Prüfungen von Missionen31. Im Berichtszeitraum wurden Prüfungen der folgenden Großeinsätze auf dem Gebiet der Friedenssicherung und der Friedenserhaltung vorgenommen: UNOSOM II, UNPROFOR, Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO), UNAVEM II, ONUMOZ, Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador (ONUSAL), Beobachtermission der Vereinten Nationen in Südafrika (UNOMSA), Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR) und Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia (UNOMIL). Einige dieser Einsätze (beispielsweise die UNOSOM II und die UNPROFOR) wurden zweimal geprüft. Darüber hinaus sorgten die bei der UNPROFOR, der UNMIH, der UNOSOM II und der UNAVEM III eingesetzten örtlichen Rechnungsprüfer des aiad für die fortlaufende Prüfung dieser Einsätze.
32. Die Prüfungen der Friedenssicherungseinsätze brachten folgendes zutage: Fälle überhöhten Überstundenzeitausgleichs für Militärbeobachter, Zivilpolizisten und Stabsoffiziere, zuviel gezahlte Dienstreisetagegelder für internationale Bedienstete und Verzögerungen bei ihrer Rückforderung, Fälle der nicht genehmigten Verwendung von Luftfahrzeugen für nichtdienstliche Zwecke, ohne entsprechende Ausgabenermächtigung eingegangene Ausgaben oder die Ausgabenermächtigung übersteigende Ausgaben, mangelnde Haushaltskontrollen, überhöhte und ungerechtfertigte Forderungen für bestimmte Transportgebühren, unzulängliche Kontrolle der Ausstellung von Schecks, mangelnde Kontrolle der Verwendung von Fahrzeugen und Kommunikationseinrichtungen, ineffiziente Nutzung von Unterkünften, Fehlen einer klaren Politik im Zusammenhang mit den Läden für Truppenangehörige sowie nicht genehmigte größere Ausgabenverpflichtungen ohne Überprüfung durch den jeweiligen Ausschuß für Aufträge vor Ort beziehungsweise am Amtssitz. Es wurde auch ein Fall einer Minderlieferung von Treibstoff festgestellt, was zu einem Verlust von 540.000 Dollar geführt hatte. Was das Rechnungswesen und die Buchführung betrifft, so waren die Rechnungsunterlagen von höchst fragwürdiger Verläßlichkeit und Integrität. So ergab beispielsweise der Kassenbestand in verschiedenen Währungen Negativsalden von insgesamt 10.603.691 Dollar, und auf drei verschiedenen Bankkonten wurden Negativsalden in Höhe von insgesamt 7.100.106 Dollar festgestellt, obwohl mit keiner dieser Banken eine Kreditlinie besteht.
33. Die Abteilung Innenrevision empfahl Änderungen in bezug auf die Handhabung des Überstundenzeitausgleichs für die Militär- und Zivilpolizei, um Mißbräuche zu verhindern. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze sollte zusätzliche Richtlinien herausgeben, um sicherzustellen, daß Luftfahrzeuge der Organisation in erster Linie für dienstliche Zwecke verwendet werden und nur unter klar begrenzten Voraussetzungen für Freizeitzwecke. Die Kontrolle der Ausstellung von Schecks sowie der Vermögenswerte sollte verbessert werden; es sollte eine wirksame Haushaltskontrolle und die wirtschaftliche Nutzung von Vermögenswerten sichergestellt werden; Großaufträge sollten von den Ausschüssen für Aufträge vor Ort und am Amtssitz geprüft werden, bevor irgendwelche Verpflichtungen eingegangen werden.
8. Spezifische Probleme einzelner MissionenUNPROFOR
UNOSOM II
35. Während des Zeitraums von Juni 1994 bis Mai 1995 wurde eine Gruppe von Prüfern nach Mogadischu entsandt, die für die kontinuierliche örtliche Prüfung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM) sorgen sollte. In diesem Zeitraum wurden von ihr alle wichtigen Aktivitäten der UNOSOM geprüft, einschließlich der Beschaffung, des Transports, der Gebäudeverwaltung, der Kommunikationsdienste und des Finanz- und Rechnungswesens. Alle größeren Aufträge wurden geprüft, einschließlich der Aufträge für Nahrungsmittelrationen und Trinkwasser, Treibstoff, Straßentransport, Spedition, Brandbekämpfung, Bauarbeiten, technische Beratung, Hotelunterbringung und Abwassser-/Abfallbeseitigung. Diese Prüfungen ergaben ernsthafte Mängel bei der internen Kontrolle, die beträchtliche finanzielle Verluste für die Organisation zur Folge hatten.
38. Die Prüfung der Ausgaben für Brandbekämpfungsdienste ergab, daß die UNOSOM II unnötige Aufwendungen für Ausbildung geleistet hatte und daß für den Transport von Feuerlöschgerät 105.000 Dollar mehr bezahlt worden waren als notwendig. Es wurde empfohlen, daß die UNOSOM II die Transportgebühren überprüfen und alle über die handelsüblichen Frachtkosten hinaus gezahlten überhöhten Beträge zurückfordern solle. Eine Überprüfung der Rechnungen für den Straßentransport von Containern der UNOSOM II ergab, daß Rechnungen in Höhe von insgesamt 40.600 Dollar gefälscht waren. Auf der Grundlage weiterer Überprüfungen der Rechnungen durch die UNOSOM II wurden die Rechnungsbeträge um 95.000 Dollar reduziert. Ebenso wurde nach der Prüfung des Auftrags für den Bau eines Lagers für 800 Soldaten von der Abteilung Innenrevision eine Kostenherabsetzung von 122.700 Dollar empfohlen. Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurden dem Auftragnehmer 831.605 Dollar anstelle der von ihm geforderten 954.366 Dollar gezahlt.
39. Die Generalversammlung ersuchte den Generalsekretär in Ziffer 1 ihrer Resolution 49/229 vom 23. Dezember 1994, ihr bis spätestens 31. Januar 1995 einen schriftlichen Bericht über den Stand der Ermittlungen des aiad und über die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Feststellung der Verantwortlichen für den Diebstahl von 3,9 Millionen Dollar von der UNOSOM II und zur Beitreibung der fehlenden Gelder vorzulegen und dabei auch auf die diesbezüglich ergriffenen Disziplinarmaßnahmen sowie auf die Kontrollmechanismen einzugehen, die zur Vermeidung einer Wiederholung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft geschaffen worden seien. Der Bericht (A/49/843) enthielt eine detaillierte Beschreibung der ergriffenen Sofortmaßnahmen, der Untersuchungsergebnisse und der vom Amt für interne Aufsichtsdienste empfohlenen Abhilfemaßnahmen sowie der von der Verwaltung der Vereinten Nationen tatsächlich unternommenen Schritte. Auch die von Scotland Yard durchgeführten Ermittlungen wurden beschrieben. Die vom Amt für interne Aufsichtsdienste vorgenommene Untersuchung führte zu Erkenntnissen in den folgenden Punkten:
a) der Menge an Bargeld, die sich ansammeln konnte, b) den allgemeinen Sicherheitsbedingungen auf dem Botschaftsgelände, c) den Sicherheitsbedingungen im Verwaltungskomplex, d) der Sicherheit in der Kasse, e) der Überprüfung des Tatorts, f) der Verantwortlichkeit der Verwaltung.
40. Die Abteilung Innenrevision empfahl der UNOSOM II die folgenden Abhilfemaßnahmen:
a) Sicherheitsvorkehrungen in der Kasse, b) Beschränkung des Bargeldbestands auf ein Mindestmaß, c) bessere Verwaltung der Kassenmittel, d) Einführung von Kontrollen für die Handhabung von Bargeldbeständen, e) Aktualisierung der Konten.
41. Maßnahmen im Verwaltungsbereich der Vereinten Nationen wurden auf folgenden Gebieten empfohlen:
a) Schutz der Vermögenswerte bei Friedenssicherungsmissionen, b) Disziplinar- und damit zusammenhängende Angelegenheiten, c) Umsetzung der Empfehlungen der Amtssitz-Untersuchungsgruppe.
42. Die Prüfung der Hafenbehörde von Mogadischu ergab, daß ihre Tätigkeit unter der allgemeinen Aufsicht der UNOSOM II ohne einen entsprechenden verwaltungstechnischen und rechtlichen Rahmen eingeleitet wurde. Dies führte zur Nichteinhaltung grundlegender Finanz- und Verwaltungsvorschriften der Vereinten Nationen. Da die Tätigkeit der Hafenbehörde von Mogadischu kurz nach Abschluß der Prüfung eingestellt wurde, konnte wenig zur Behebung der Mängel getan werden. Die Abteilung Innenrevision empfahl die Benennung eines Bediensteten, der mit der Beitreibung der der Hafenbehörde geschuldeten Beträge beauftragt werden soll.
MINURSO
43. Eine Prüfung der MINURSO wurde zu dem doppelten Zweck durchgeführt, die Befolgung früherer Prüfungsempfehlungen zu überprüfen und behaupteten Unregelmäßigkeiten und dem Vorwurf des Mißmanagements nachzugehen. Das Dokument A/49/937 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse, Empfehlungen und Anschlußmaßnahmen an die vorangegangenen Prüfungsempfehlungen. Die vom ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Identifizierungskommission der MINURSO vorgebrachten Anschuldigungen waren zwar vorwiegend politischer Art und fielen daher nicht in den Rahmen einer Prüfung, betrafen jedoch auch die Steuerung des Vorgangs der Identifizierung potentieller Wähler, den Einsatz des Personals der Identifizierungskommission, den Inhalt der Wochenberichte und die Mittelverwendung. Dokument A/49/884 enthält einen Bericht über die Anschuldigungen, deren Untersuchung zu dem folgenden Schluß führte (A/49/884, Anhang, Ziffer 34):
"Der derzeitige stellvertretende Sonderbeauftragte ist eine hochgeachtete Persönlichkeit, und sein Verhandlungsgeschick wie auch seine Glaubwürdigkeit bei den Parteien werden allgemein sehr geschätzt. Es erschien uns, daß die Auslöser für die Beschwerden hauptsächlich Frustration wegen der Nichtverlängerung des Vertrags sowie persönliche Animosität waren. Die MINURSO ist regelmäßigen Prüfungen unterzogen worden. Obwohl sich bei den Leistungen der Mission im Bereich der Verwaltung durchaus Mängel feststellen lassen, zeigte sich die Mission den Prüfungsempfehlungen gegenüber aufgeschlossen und hat im großen und ganzen rasche Abhilfemaßnahmen getroffen. Es ist beachtenswert, daß [der ehemalige stellvertretende Vorsitzende] vor seinem Abgang die Prüfer nie auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten hingewiesen hatte."
B. Humanitäre und damit zusammenhängende Tätigkeiten
1. Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge44. Im Berichtszeitraum wurden Projekte des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) in Armenien, Bangladesch, Belize, Benin, Botsuana, Burundi, China, El Salvador, Georgien, Ghana, Guinea, Indien, Irak, dem ehemaligen Jugoslawien, Kenia, Kongo, Laos, der Libysch-Arabischen Dschamahirija, Namibia, Sambia, Somalia, Thailand, Togo, Tschad, Uganda, Ungarn, Venezuela und Zaire geprüft.
45. Der Schwerpunkt der Prüfungen des UNHCR lag im allgemeinen auf der Durchführung der Landesprogramme, die von nichtstaatlichen Organisationen oder Regierungsstellen des jeweiligen Landes und von UNHCR-Büros ausgeführt wurden. Die Prüfungen ergaben die Nichteinhaltung von Vereinbarungen mit dem UNHCR, fehlende Rechenschaftspflicht für Ausgaben, das Fehlen von optimalen Beschaffungsregelungen, eine nicht den Anforderungen genügende Vermögensaufsicht und eine ineffiziente Verteilung der Hilfsgüter an die Flüchtlinge. Eine wesentliche Ursache für die festgestellten Mängel und Unzulänglichkeiten war, daß die ausführenden Organisationen in vielen Fällen nicht über ausreichendes Personal oder die entsprechende Infrastruktur verfügten, um den Erfordernissen des UNHCR in finanzieller und operativer Hinsicht gerecht zu werden. Andere Ursachen waren die schwierigen und einem raschen Wandel unterliegenden Verhältnisse bei den Organisationen im Feld, die vorwiegend mit ihren eigenen Bedürfnissen und Zielsetzungen beschäftigt waren, sowie schlechte Verwaltung und Kontrolle von seiten des UNHCR.
46. Es wurde daher empfohlen, daß das UNHCR seine Kapazität zur finanziellen Überwachung und Kontrolle seiner Durchführungspartner verbessert, so daß Fälle der Nichteinhaltung der mit ihnen geschlossenen Untervereinbarungen frühzeitig erkannt und deren Stärkung oder sonstige Abhilfemaßnahmen rasch eingeleitet werden können.
2. Humanitäre Aspekte der Friedenssicherung47. Was die humanitären Aspekte der Friedenssicherung anbelangt, enthielt der Bericht über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen (E/AC.51/1995/2 und Korr.1) eine Überprüfung sowie Empfehlungen in bezug auf Frühwarnaktivitäten (einschließlich der Einrichtung einer Anlaufstelle für Frühwarnung im Kabinett des Generalsekretärs), die Mobilisierung internationaler Nothilfemaßnahmen und die Koordinierung humanitärer Hilfe.
3. Zentrum für Menschenrechte48. Das Programm und die Verwaltungspraktiken des Sekretariats des Zentrums für Menschenrechte wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 1994 überprüft. Die Ergebnisse der Inspektion finden sich in einem Bericht an die Generalversammlung (A/49/892). Die Inspektion erstreckte sich auf die Organisationsstruktur, das Arbeitsprogramm, die Programmaufsicht und die Verwaltungs- und Finanzkontrolle.
50. Der Bericht an die Generalversammlung enthielt eine Überprüfung der Befolgung der Empfehlungen des aiad durch das Zentrum mit Stand vom 31. März 1995. Die Befolgung der Empfehlungen durch das Zentrum wurde ferner für den am 30. Juni 1995 endenden Zeitraum überprüft. Diese Überprüfung zeigte auf, daß bei der vorgeschlagenen mehrstufigen Umstrukturierung des Zentrums nur geringe Fortschritte erzielt worden waren. Tatsächlich ist die Reaktion auf die Empfehlungen des aiad bisher schleppend, was die Notwendigkeit der Konzentration auf vorrangige Ziele und Strategien zur Stärkung der Wirksamkeit und zur klaren Festlegung des Auftrags des Zentrums und des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Kontext der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien (A/CONF.157/24 (Teil I), Kapitel III) betrifft. Obwohl einige Schritte unternommen wurden, im wesentlichen in Form von Dialogen zwischen der Leitung und dem Personal, war der wesentlichere Teil der Umstrukturierung, der zu einer Neuorganisation des Sekretariats des Zentrums führen soll, in Erwartung der Ergebnisse einer Überprüfung durch einen externen Berater noch nicht eingeleitet worden. Greifbare Verbesserungen konnten aufgrund der Empfehlungen des aiad in bezug auf die Stärkung der Verwaltungseinheit, die Mitarbeiterfortbildungsprogramme und die Computerisierung verzeichnet werden, bei denen das Zentrum überall entsprechende Maßnahmen ergriffen hatte.
C. Beschaffungswesen
a) allgemeine Probleme bei der Organisation des Beschaffungswesens:
i) das Handbuch für das Beschaffungswesen war überholt und sah keine detaillierten Verfahren der internen Kontrolle vor; ii) Mangel an entsprechender Ausbildung und Erfahrung bei einigen Einkäufern in den Beschaffungsstellen; iii) Fehlen von Haushaltsmechanismen, die sicherstellen, daß genügend Kontrollen vorhanden sind und daß diese auch genau befolgt und überwacht werden;
b) Planung und Einleitung von Aufträgen:
i) Nichtfestlegung von Vorlaufzeiten für alle Phasen des Beschaffungsprozesses und unzureichende Koordinierung zwischen allen Parteien; ii) Mißbrauch von Notkäufen und Gebrauch von Sofortbedarfsanforderungen bei Feldmissionen infolge mangelhafter oder unzureichender Planung;
c) Bearbeitung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen:
i) Fehlen von Ausschreibungen beziehungsweise fairen Ausschreibungen; ii) das Lieferantenverzeichnis der Vereinten Nationen wurde nicht regelmäßig überprüft und aktualisiert; iii) unsachgemäße Evaluierung der Vorschläge der Firmen, was zu einer falschen Auswahl von Auftragnehmern führte; iv) vertragliche Verpflichtungen wurden ohne vorherige Unterrichtung des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ) eingegangen;
d) Verwaltung und Überwachung der Aufträge:
i) nicht rechtzeitige Genehmigung von Aufträgen oder Vertragsänderungen; ii) Verzögerungen von seiten des Auftragnehmers und Versäumnis, vom Lieferanten bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen Vertragsstrafen zu erheben; iii) Zahlung für Lieferungen und Leistungen ohne gültige oder abgeschlossene Verträge; iv) Unzulänglichkeiten bei den Zahlungsverfahren.
52. Das Amt für interne Aufsichtsdienste stimmte mit der Benennung der wichtigsten Probleme durch die externen Rechnungsprüfer und die Hochrangige Sachverständigengruppe für Beschaffung überein. Der Bericht über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen enthielt Empfehlungen über standardisierte operative Verfahren für Logistik und Beschaffung und über eine vom Amt für interne Aufsichtsdienste durchzuführende Überprüfung der Befolgung der zusammengefaßten Empfehlungen der Arbeitsgruppe Logistik und der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Beschaffung. Eine vor kurzem durchgeführte Prüfung von Fragen im Bereich des Beschaffungswesens zeigt, daß die Umsetzung der Empfehlungen der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Beschaffung und der Innenrevisoren und externen Prüfer nur schleppend vor sich geht und erheblich beschleunigt werden muß. Eine Prüfungsmitteilung des aiad befand sich zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Berichts kurz vor der Fertigstellung. |