6. Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi

30. Anfang Juni 1995 schlossen die Prüfer die erste Phase der Überprüfung der Tätigkeit der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) ab. Die Überprüfung durch die Abteilung Innenrevision ergab, daß die Versorgungsbasis einen funktionsfähigen Weg zur Deckung des Bedarfs der Organisation an einer zentralen Lagereinrichtung zur Unterstützung ihrer Friedenssicherungseinsätze darstellt. Von den abgeschlossenen Missionen (beispielsweise der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II (UNOSOM II) und der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik (ONUMOZ)) gingen große Bestände an Material, Gerät und Versorgungsgegenständen ein. Eine beträchtliche Menge an Beständen wurde zu neuen und erweiterten Missionen wie der Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH) und der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III) transportiert. Eine begrenzte Kapazität zur Überholung gebrauchter Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände war bereits vorhanden. Im Zuge der Überprüfung stellten die Prüfer einige für das Management relevante Unzulänglichkeiten und Probleme fest: a) das Fehlen eines genehmigten Haushalts für die Versorgungsbasis, b) die Notwendigkeit der Festlegung klarer hierarchischer Zuständigkeiten, c) die Notwendigkeit einer schnelleren Übernahme und Inspektion der von der UNOSOM II eingegangenen Bestände, d) unzureichende Inventurverfahren, e) das Fehlen einer entsprechenden Steuerung der Tätigkeiten im Zusammenhang mit Transporten zwischen der Versorgungsbasis und den Missionen und zwischen den Missionen selbst, f) unzureichende Verpackungs- und Lagerverfahren bei bestimmten Missionen, und g) das Fehlen formeller Richtlinien für Direktbeschaffungen durch Friedenssicherungsmissionen anstatt der Inanspruchnahme der in der Versorgungsbasis zur Verfügung stehenden Bestände. Diese Erkenntnisse wurden der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze mitgeteilt, und gegen Ende 1995 wird die Abteilung Innenrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen weiterverfolgen. Ein Bericht über diese Prüfung wird der Generalversammlung auf ihrer fünfzigsten Tagung vorgelegt werden.

7. Gesamtergebnisse der Prüfungen von Missionen

31. Im Berichtszeitraum wurden Prüfungen der folgenden Großeinsätze auf dem Gebiet der Friedenssicherung und der Friedenserhaltung vorgenommen: UNOSOM II, UNPROFOR, Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO), UNAVEM II, ONUMOZ, Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador (ONUSAL), Beobachtermission der Vereinten Nationen in Südafrika (UNOMSA), Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR) und Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia (UNOMIL). Einige dieser Einsätze (beispielsweise die UNOSOM II und die UNPROFOR) wurden zweimal geprüft. Darüber hinaus sorgten die bei der UNPROFOR, der UNMIH, der UNOSOM II und der UNAVEM III eingesetzten örtlichen Rechnungsprüfer des aiad für die fortlaufende Prüfung dieser Einsätze.

32. Die Prüfungen der Friedenssicherungseinsätze brachten folgendes zutage: Fälle überhöhten Überstundenzeitausgleichs für Militärbeobachter, Zivilpolizisten und Stabsoffiziere, zuviel gezahlte Dienstreisetagegelder für internationale Bedienstete und Verzögerungen bei ihrer Rückforderung, Fälle der nicht genehmigten Verwendung von Luftfahrzeugen für nichtdienstliche Zwecke, ohne entsprechende Ausgabenermächtigung eingegangene Ausgaben oder die Ausgabenermächtigung übersteigende Ausgaben, mangelnde Haushaltskontrollen, überhöhte und ungerechtfertigte Forderungen für bestimmte Transportgebühren, unzulängliche Kontrolle der Ausstellung von Schecks, mangelnde Kontrolle der Verwendung von Fahrzeugen und Kommunikationseinrichtungen, ineffiziente Nutzung von Unterkünften, Fehlen einer klaren Politik im Zusammenhang mit den Läden für Truppenangehörige sowie nicht genehmigte größere Ausgabenverpflichtungen ohne Überprüfung durch den jeweiligen Ausschuß für Aufträge vor Ort beziehungsweise am Amtssitz. Es wurde auch ein Fall einer Minderlieferung von Treibstoff festgestellt, was zu einem Verlust von 540.000 Dollar geführt hatte. Was das Rechnungswesen und die Buchführung betrifft, so waren die Rechnungsunterlagen von höchst fragwürdiger Verläßlichkeit und Integrität. So ergab beispielsweise der Kassenbestand in verschiedenen Währungen Negativsalden von insgesamt 10.603.691 Dollar, und auf drei verschiedenen Bankkonten wurden Negativsalden in Höhe von insgesamt 7.100.106 Dollar festgestellt, obwohl mit keiner dieser Banken eine Kreditlinie besteht.

33. Die Abteilung Innenrevision empfahl Änderungen in bezug auf die Handhabung des Überstundenzeitausgleichs für die Militär- und Zivilpolizei, um Mißbräuche zu verhindern. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze sollte zusätzliche Richtlinien herausgeben, um sicherzustellen, daß Luftfahrzeuge der Organisation in erster Linie für dienstliche Zwecke verwendet werden und nur unter klar begrenzten Voraussetzungen für Freizeitzwecke. Die Kontrolle der Ausstellung von Schecks sowie der Vermögenswerte sollte verbessert werden; es sollte eine wirksame Haushaltskontrolle und die wirtschaftliche Nutzung von Vermögenswerten sichergestellt werden; Großaufträge sollten von den Ausschüssen für Aufträge vor Ort und am Amtssitz geprüft werden, bevor irgendwelche Verpflichtungen eingegangen werden.

8. Spezifische Probleme einzelner Missionen

UNPROFOR

Bei der Management-Prüfung des zivilen Anteils der UNPROFOR wurden unnötige, überhöhte und extravagante Ausgaben festgestellt.
34. Auf Ersuchen der Generalversammlung (Resolution 49/228, Ziffern 7 und 8) wurden zwei Prüfungen der UNPROFOR vorgenommen: internationales Vertragspersonal (siehe die Ziffern 25 bis 29) und Überprüfung des zivilen Anteils. Bei der im April/Mai 1995 durchgeführten Management-Prüfung des zivilen Anteils der UNPROFOR stellte die Abteilung Innenrevision unnötige, überhöhte und extravagante Ausgaben fest, beispielsweise den als unnötig erachteten Ankauf von Uniformen für Zivilpersonal, den Ankauf von Motorschlitten, die nie verwendet wurden und somit unnütz herumstanden, von schweren Luxusautobussen und von zu großen Trinkwasservorräten. Es wurden 1.400 Stromgeneratoren mehr angekauft als benötigt, von denen sich viele noch unberührt in ihren Transportkisten befanden und der weiteren Inspektion und Erprobung harrten.

UNOSOM II

35. Während des Zeitraums von Juni 1994 bis Mai 1995 wurde eine Gruppe von Prüfern nach Mogadischu entsandt, die für die kontinuierliche örtliche Prüfung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM) sorgen sollte. In diesem Zeitraum wurden von ihr alle wichtigen Aktivitäten der UNOSOM geprüft, einschließlich der Beschaffung, des Transports, der Gebäudeverwaltung, der Kommunikationsdienste und des Finanz- und Rechnungswesens. Alle größeren Aufträge wurden geprüft, einschließlich der Aufträge für Nahrungsmittelrationen und Trinkwasser, Treibstoff, Straßentransport, Spedition, Brandbekämpfung, Bauarbeiten, technische Beratung, Hotelunterbringung und Abwassser-/Abfallbeseitigung. Diese Prüfungen ergaben ernsthafte Mängel bei der internen Kontrolle, die beträchtliche finanzielle Verluste für die Organisation zur Folge hatten.

Die Verwaltung der UNOSOM II stimmte zu, 909.000 Dollar an Überzahlungen, die an den Auftragnehmer geleistet worden waren, wieder zurückzufordern, wie die Abteilung Innenrevision empfohlen hatte.
36. Eine Prüfung des Auftrags für die Treibstoffauslieferung der UNOSOM II ergab, daß dem Auftragnehmer 369.000 Dollar für nicht erbrachte Leistungen gezahlt wurden. Eine überhöhte Anzahl von Lieferfahrten im Zeitraum von April bis Juli 1994 führte zu weiteren Überzahlungen in Höhe von insgesamt 540.000 Dollar. Die Prüfung ergab außerdem, daß dem Auftragnehmer von der UNOSOM II sechs Tanklastwagen im Wert von 312.000 Dollar zur Benutzung bereitgestellt wurden, obwohl dies im Vertrag nicht vorgesehen war. Gleichzeitig mußte die UNOSOM II Lastwagen anmieten, um ihren eigenen Bedarf zu decken. Zwei der Tanklastwagen wurden dem Auftragnehmer später gestohlen. Überdies zahlte die UNOSOM II dem Auftragnehmer für den Betrieb und die Wartung von Sacktanken höhere Beträge als ursprünglich im Angebot genannt worden waren. Dies führte zu einem weiteren Verlust von 100.000 Dollar für die UNOSOM II. Die Verwaltung der UNOSOM II stimmte zu, 909.000 Dollar an Überzahlungen, die an den Auftragnehmer geleistet worden waren, wieder zurückzufordern, wie die Abteilung Innenrevision empfohlen hatte.

Im Dezember 1993 übertrug die UNOSOM II Nahrungsmittelrationen im Wert von 1,5 Millionen Dollar an den Auftragnehmer, unterließ es jedoch, diese Kosten zurückzufordern, bis der örtliche Prüfer im August 1994 diese Tatsache aufzeigte
37. Eine Prüfung der Aufträge der UNOSOM II für Nahrungsmittelrationen enthüllte eine Reihe von Mängeln bei der Verwaltung der Aufträge, die zu beträchtlichen Verlusten für die Organisation führten. Im Dezember 1993 übertrug die UNOSOM II Nahrungsmittelrationen im Wert von 1,5 Millionen Dollar an den Auftragnehmer, unterließ es jedoch, die Kosten zurückzufordern, bis der örtliche Prüfer im August 1994 darauf aufmerksam machte. Es wurde festgestellt, daß die UNOSOM II im Zeitraum von Januar bis Juni 1994 Trinkwasser auf dem freien Markt zu einem Preis von 0,25 Dollar pro Liter ankaufte, anstatt zum Vertragspreis von 0,10 Dollar pro Liter vom Auftragnehmer für Nahrungsmittelrationen. Der UNOSOM II entstanden dadurch zusätzliche Kosten in Höhe von etwa einer Million Dollar. Die Verwaltung stimmte der Empfehlung der Abteilung Innenrevision zu, Wasser nicht mehr auf dem freien Markt zu kaufen, was eine Ersparnis von 160.000 Dollar pro Monat ermöglichte. Die Prüfung ergab außerdem, daß die UNOSOM II dem Auftragnehmer erlaubte, den Vereinten Nationen gehörende oder von ihnen angemietete Behälter und Kühlschränke zu benutzen, obwohl vertraglich festgelegt war, daß Behälter vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen waren. Die UNOSOM II wurde so um mehr als 90.000 Dollar geschädigt. Ferner führte die UNOSOM II keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Behälter und Kühlschränke, die dem Auftragnehmer geliehen wurden. Es wurde daher empfohlen, daß die UNOSOM II alle Behälter der Vereinten Nationen vom Auftragnehmer zurückfordern solle. Die Prüfung der nicht beglichenen Forderungen im Zusammenhang mit diesem Auftrag durch die Abteilung Innenrevision warf noch eine Reihe weiterer zu prüfender Fragen auf, und ein Schiedsverfahren zur endgültigen Regelung der Angelegenheit mit dem Auftragnehmer ist noch anhängig.

38. Die Prüfung der Ausgaben für Brandbekämpfungsdienste ergab, daß die UNOSOM II unnötige Aufwendungen für Ausbildung geleistet hatte und daß für den Transport von Feuerlöschgerät 105.000 Dollar mehr bezahlt worden waren als notwendig. Es wurde empfohlen, daß die UNOSOM II die Transportgebühren überprüfen und alle über die handelsüblichen Frachtkosten hinaus gezahlten überhöhten Beträge zurückfordern solle. Eine Überprüfung der Rechnungen für den Straßentransport von Containern der UNOSOM II ergab, daß Rechnungen in Höhe von insgesamt 40.600 Dollar gefälscht waren. Auf der Grundlage weiterer Überprüfungen der Rechnungen durch die UNOSOM II wurden die Rechnungsbeträge um 95.000 Dollar reduziert. Ebenso wurde nach der Prüfung des Auftrags für den Bau eines Lagers für 800 Soldaten von der Abteilung Innenrevision eine Kostenherabsetzung von 122.700 Dollar empfohlen. Auf der Grundlage dieser Empfehlung wurden dem Auftragnehmer 831.605 Dollar anstelle der von ihm geforderten 954.366 Dollar gezahlt.

39. Die Generalversammlung ersuchte den Generalsekretär in Ziffer 1 ihrer Resolution 49/229 vom 23. Dezember 1994, ihr bis spätestens 31. Januar 1995 einen schriftlichen Bericht über den Stand der Ermittlungen des aiad und über die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Feststellung der Verantwortlichen für den Diebstahl von 3,9 Millionen Dollar von der UNOSOM II und zur Beitreibung der fehlenden Gelder vorzulegen und dabei auch auf die diesbezüglich ergriffenen Disziplinarmaßnahmen sowie auf die Kontrollmechanismen einzugehen, die zur Vermeidung einer Wiederholung ähnlicher Vorfälle in der Zukunft geschaffen worden seien. Der Bericht (A/49/843) enthielt eine detaillierte Beschreibung der ergriffenen Sofortmaßnahmen, der Untersuchungsergebnisse und der vom Amt für interne Aufsichtsdienste empfohlenen Abhilfemaßnahmen sowie der von der Verwaltung der Vereinten Nationen tatsächlich unternommenen Schritte. Auch die von Scotland Yard durchgeführten Ermittlungen wurden beschrieben. Die vom Amt für interne Aufsichtsdienste vorgenommene Untersuchung führte zu Erkenntnissen in den folgenden Punkten:

a) der Menge an Bargeld, die sich ansammeln konnte,

b) den allgemeinen Sicherheitsbedingungen auf dem Botschaftsgelände,

c) den Sicherheitsbedingungen im Verwaltungskomplex,

d) der Sicherheit in der Kasse,

e) der Überprüfung des Tatorts,

f) der Verantwortlichkeit der Verwaltung.

40. Die Abteilung Innenrevision empfahl der UNOSOM II die folgenden Abhilfemaßnahmen:

a) Sicherheitsvorkehrungen in der Kasse,

b) Beschränkung des Bargeldbestands auf ein Mindestmaß,

c) bessere Verwaltung der Kassenmittel,

d) Einführung von Kontrollen für die Handhabung von Bargeldbeständen,

e) Aktualisierung der Konten.

41. Maßnahmen im Verwaltungsbereich der Vereinten Nationen wurden auf folgenden Gebieten empfohlen:

a) Schutz der Vermögenswerte bei Friedenssicherungsmissionen,

b) Disziplinar- und damit zusammenhängende Angelegenheiten,

c) Umsetzung der Empfehlungen der Amtssitz-Untersuchungsgruppe.

42. Die Prüfung der Hafenbehörde von Mogadischu ergab, daß ihre Tätigkeit unter der allgemeinen Aufsicht der UNOSOM II ohne einen entsprechenden verwaltungstechnischen und rechtlichen Rahmen eingeleitet wurde. Dies führte zur Nichteinhaltung grundlegender Finanz- und Verwaltungsvorschriften der Vereinten Nationen. Da die Tätigkeit der Hafenbehörde von Mogadischu kurz nach Abschluß der Prüfung eingestellt wurde, konnte wenig zur Behebung der Mängel getan werden. Die Abteilung Innenrevision empfahl die Benennung eines Bediensteten, der mit der Beitreibung der der Hafenbehörde geschuldeten Beträge beauftragt werden soll.

MINURSO

43. Eine Prüfung der MINURSO wurde zu dem doppelten Zweck durchgeführt, die Befolgung früherer Prüfungsempfehlungen zu überprüfen und behaupteten Unregelmäßigkeiten und dem Vorwurf des Mißmanagements nachzugehen. Das Dokument A/49/937 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse, Empfehlungen und Anschlußmaßnahmen an die vorangegangenen Prüfungsempfehlungen. Die vom ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden der Identifizierungskommission der MINURSO vorgebrachten Anschuldigungen waren zwar vorwiegend politischer Art und fielen daher nicht in den Rahmen einer Prüfung, betrafen jedoch auch die Steuerung des Vorgangs der Identifizierung potentieller Wähler, den Einsatz des Personals der Identifizierungskommission, den Inhalt der Wochenberichte und die Mittelverwendung. Dokument A/49/884 enthält einen Bericht über die Anschuldigungen, deren Untersuchung zu dem folgenden Schluß führte (A/49/884, Anhang, Ziffer 34):

"Der derzeitige stellvertretende Sonderbeauftragte ist eine hochgeachtete Persönlichkeit, und sein Verhandlungsgeschick wie auch seine Glaubwürdigkeit bei den Parteien werden allgemein sehr geschätzt. Es erschien uns, daß die Auslöser für die Beschwerden hauptsächlich Frustration wegen der Nichtverlängerung des Vertrags sowie persönliche Animosität waren. Die MINURSO ist regelmäßigen Prüfungen unterzogen worden. Obwohl sich bei den Leistungen der Mission im Bereich der Verwaltung durchaus Mängel feststellen lassen, zeigte sich die Mission den Prüfungsempfehlungen gegenüber aufgeschlossen und hat im großen und ganzen rasche Abhilfemaßnahmen getroffen. Es ist beachtenswert, daß [der ehemalige stellvertretende Vorsitzende] vor seinem Abgang die Prüfer nie auf irgendwelche Unregelmäßigkeiten hingewiesen hatte."

B. Humanitäre und damit zusammenhängende Tätigkeiten

1. Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge

44. Im Berichtszeitraum wurden Projekte des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) in Armenien, Bangladesch, Belize, Benin, Botsuana, Burundi, China, El Salvador, Georgien, Ghana, Guinea, Indien, Irak, dem ehemaligen Jugoslawien, Kenia, Kongo, Laos, der Libysch-Arabischen Dschamahirija, Namibia, Sambia, Somalia, Thailand, Togo, Tschad, Uganda, Ungarn, Venezuela und Zaire geprüft.

45. Der Schwerpunkt der Prüfungen des UNHCR lag im allgemeinen auf der Durchführung der Landesprogramme, die von nichtstaatlichen Organisationen oder Regierungsstellen des jeweiligen Landes und von UNHCR-Büros ausgeführt wurden. Die Prüfungen ergaben die Nichteinhaltung von Vereinbarungen mit dem UNHCR, fehlende Rechenschaftspflicht für Ausgaben, das Fehlen von optimalen Beschaffungsregelungen, eine nicht den Anforderungen genügende Vermögensaufsicht und eine ineffiziente Verteilung der Hilfsgüter an die Flüchtlinge. Eine wesentliche Ursache für die festgestellten Mängel und Unzulänglichkeiten war, daß die ausführenden Organisationen in vielen Fällen nicht über ausreichendes Personal oder die entsprechende Infrastruktur verfügten, um den Erfordernissen des UNHCR in finanzieller und operativer Hinsicht gerecht zu werden. Andere Ursachen waren die schwierigen und einem raschen Wandel unterliegenden Verhältnisse bei den Organisationen im Feld, die vorwiegend mit ihren eigenen Bedürfnissen und Zielsetzungen beschäftigt waren, sowie schlechte Verwaltung und Kontrolle von seiten des UNHCR.

46. Es wurde daher empfohlen, daß das UNHCR seine Kapazität zur finanziellen Überwachung und Kontrolle seiner Durchführungspartner verbessert, so daß Fälle der Nichteinhaltung der mit ihnen geschlossenen Untervereinbarungen frühzeitig erkannt und deren Stärkung oder sonstige Abhilfemaßnahmen rasch eingeleitet werden können.

2. Humanitäre Aspekte der Friedenssicherung

47. Was die humanitären Aspekte der Friedenssicherung anbelangt, enthielt der Bericht über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen (E/AC.51/1995/2 und Korr.1) eine Überprüfung sowie Empfehlungen in bezug auf Frühwarnaktivitäten (einschließlich der Einrichtung einer Anlaufstelle für Frühwarnung im Kabinett des Generalsekretärs), die Mobilisierung internationaler Nothilfemaßnahmen und die Koordinierung humanitärer Hilfe.

3. Zentrum für Menschenrechte

48. Das Programm und die Verwaltungspraktiken des Sekretariats des Zentrums für Menschenrechte wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 1994 überprüft. Die Ergebnisse der Inspektion finden sich in einem Bericht an die Generalversammlung (A/49/892). Die Inspektion erstreckte sich auf die Organisationsstruktur, das Arbeitsprogramm, die Programmaufsicht und die Verwaltungs- und Finanzkontrolle.

Die Inspektionsgruppe war der Auffassung, daß eine grundlegende Neubewertung und Umstrukturierung des Arbeitsprogramms des Zentrums dringend erforderlich ist.
49. Die Inspektionsgruppe war der Auffassung, daß eine grundlegende Neubewertung und Umstrukturierung des Arbeitsprogramms des Zentrums dringend erforderlich ist. Die Umstrukturierung sollte den Schwerpunkt des Programms auf vorrangige Ziele und Strategien legen, wodurch eine Stärkung seiner Wirksamkeit und eine klare Festlegung des Auftrags des Zentrums im allgemeinen und des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im besonderen erreicht werden sollen. Auf die Umstrukturierung sollte eine Neuorganisation des Sekretariats des Zentrums folgen. Beide Vorgänge sollten im Dezember 1994 abgeschlossen sein. Im Büro des Beigeordneten Generalsekretärs sollte umgehend ein wirksamer Programmaufsichtsmechanismus eingerichtet werden, der für Koordination, Kohärenz und Anleitung bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms sorgt und die Ausarbeitung von Verfahren für die Überwachung der Durchführung, die Bewertung der Ergebnisse und die Überprüfung der erzielten Fortschritte unterstützt. Andere Fragen, zu denen Empfehlungen abgegeben wurden, waren unter anderem die Qualität der Betreuung der Menschenrechtsorgane und -gremien, die Verwaltungseinheit, die Projekte der technischen Zusammenarbeit, Mitarbeiterfortbildungsprogramme und die Ausstattung des Zentrums mit Computern.

50. Der Bericht an die Generalversammlung enthielt eine Überprüfung der Befolgung der Empfehlungen des aiad durch das Zentrum mit Stand vom 31. März 1995. Die Befolgung der Empfehlungen durch das Zentrum wurde ferner für den am 30. Juni 1995 endenden Zeitraum überprüft. Diese Überprüfung zeigte auf, daß bei der vorgeschlagenen mehrstufigen Umstrukturierung des Zentrums nur geringe Fortschritte erzielt worden waren. Tatsächlich ist die Reaktion auf die Empfehlungen des aiad bisher schleppend, was die Notwendigkeit der Konzentration auf vorrangige Ziele und Strategien zur Stärkung der Wirksamkeit und zur klaren Festlegung des Auftrags des Zentrums und des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte im Kontext der Erklärung und des Aktionsprogramms von Wien (A/CONF.157/24 (Teil I), Kapitel III) betrifft. Obwohl einige Schritte unternommen wurden, im wesentlichen in Form von Dialogen zwischen der Leitung und dem Personal, war der wesentlichere Teil der Umstrukturierung, der zu einer Neuorganisation des Sekretariats des Zentrums führen soll, in Erwartung der Ergebnisse einer Überprüfung durch einen externen Berater noch nicht eingeleitet worden. Greifbare Verbesserungen konnten aufgrund der Empfehlungen des aiad in bezug auf die Stärkung der Verwaltungseinheit, die Mitarbeiterfortbildungsprogramme und die Computerisierung verzeichnet werden, bei denen das Zentrum überall entsprechende Maßnahmen ergriffen hatte.

C. Beschaffungswesen

Es gibt Mängel in der allgemeinen Organisation des Beschaffungswesens und in allen Phasen des Beschaffungsvorgangs.
51. Im Beobachtungszeitraum wurden 224 Prüfungsempfehlungen im Bereich des Beschaffungswesens abgegeben. Wesentliche Erkenntnisse aus den Prüfungen betreffen unter anderem Mängel in der allgemeinen Organisation des Beschaffungswesens und in allen Phasen des Beschaffungsvorgangs:

a) allgemeine Probleme bei der Organisation des Beschaffungswesens:

i) das Handbuch für das Beschaffungswesen war überholt und sah keine detaillierten Verfahren der internen Kontrolle vor;

ii) Mangel an entsprechender Ausbildung und Erfahrung bei einigen Einkäufern in den Beschaffungsstellen;

iii) Fehlen von Haushaltsmechanismen, die sicherstellen, daß genügend Kontrollen vorhanden sind und daß diese auch genau befolgt und überwacht werden;

b) Planung und Einleitung von Aufträgen:

i) Nichtfestlegung von Vorlaufzeiten für alle Phasen des Beschaffungsprozesses und unzureichende Koordinierung zwischen allen Parteien;

ii) Mißbrauch von Notkäufen und Gebrauch von Sofortbedarfsanforderungen bei Feldmissionen infolge mangelhafter oder unzureichender Planung;

c) Bearbeitung von Angeboten und Vergabe von Aufträgen:

i) Fehlen von Ausschreibungen beziehungsweise fairen Ausschreibungen;

ii) das Lieferantenverzeichnis der Vereinten Nationen wurde nicht regelmäßig überprüft und aktualisiert;

iii) unsachgemäße Evaluierung der Vorschläge der Firmen, was zu einer falschen Auswahl von Auftragnehmern führte;

iv) vertragliche Verpflichtungen wurden ohne vorherige Unterrichtung des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen (ACABQ) eingegangen;

d) Verwaltung und Überwachung der Aufträge:

i) nicht rechtzeitige Genehmigung von Aufträgen oder Vertragsänderungen;

ii) Verzögerungen von seiten des Auftragnehmers und Versäumnis, vom Lieferanten bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen Vertragsstrafen zu erheben;

iii) Zahlung für Lieferungen und Leistungen ohne gültige oder abgeschlossene Verträge;

iv) Unzulänglichkeiten bei den Zahlungsverfahren.

52. Das Amt für interne Aufsichtsdienste stimmte mit der Benennung der wichtigsten Probleme durch die externen Rechnungsprüfer und die Hochrangige Sachverständigengruppe für Beschaffung überein. Der Bericht über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen enthielt Empfehlungen über standardisierte operative Verfahren für Logistik und Beschaffung und über eine vom Amt für interne Aufsichtsdienste durchzuführende Überprüfung der Befolgung der zusammengefaßten Empfehlungen der Arbeitsgruppe Logistik und der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Beschaffung. Eine vor kurzem durchgeführte Prüfung von Fragen im Bereich des Beschaffungswesens zeigt, daß die Umsetzung der Empfehlungen der Hochrangigen Sachverständigengruppe für Beschaffung und der Innenrevisoren und externen Prüfer nur schleppend vor sich geht und erheblich beschleunigt werden muß. Eine Prüfungsmitteilung des aiad befand sich zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses Berichts kurz vor der Fertigstellung.