Bericht des Weltgipfels für soziale Entwicklung: Kopenhagener Erklärung



B. Grundsätze und Ziele

25. Wir, die Staats- und Regierungschefs, bekennen uns zu einer politischen, wirtschaftlichen, ethischen und geistigen Vision der sozialen Entwicklung, der die Menschenwürde und die Menschenrechte, die Gleichberechtigung, die Achtung des anderen, Frieden, Demokratie, gegenseitige Verantwortung und Zusammenarbeit sowie die uneingeschränkte Achtung vor den verschiedenen religiösen und sittlichen Wertvorstellungen und der kulturellen Herkunft der Menschen zugrunde liegen. Wir werden somit bei nationalen, regionalen und internationalen Politiken und Maßnahmen der Förderung des sozialen Fortschritts, der Gerechtigkeit und der Verbesserung der Lebensbedingungen auf der Grundlage der vollen Teilhabe aller Menschen höchste Priorität einräumen.

26. Zu diesem Zweck werden wir einen Handlungsrahmen vorgeben mit dem Ziel,

a) den Menschen in den Mittelpunkt der Entwicklung zu stellen und unsere Volkswirtschaften auf die wirksamere Deckung der Bedürfnisse der Menschen auszurichten;

b) unserer Verantwortung für die heutigen und die kommenden Generationen nachzukommen, indem wir für Ausgewogenheit im Verhältnis zwischen den Generationen Sorge tragen und die Unversehrtheit und dauerhafte Nutzbarkeit unserer Umwelt schützen;

c) anzuerkennen, daß die soziale Entwicklung eine einzelstaatliche Aufgabe ist, der indessen ohne das kollektive Engagement und die kollektiven Bemühungen der internationalen Gemeinschaft kein Erfolg beschieden sein kann;

d) die Wirtschafts-, Kultur- und Sozialpolitik so zu integrieren, daß sie einander gegenseitig fördern, und die Interdependenz des öffentlichen und des privaten Handelns anzuerkennen;

e) anzuerkennen, daß die Herbeiführung einer nachhaltigen sozialen Entwicklung eine solide, auf breiter Grundlage aufbauende Wirtschaftspolitik erfordert;

f) Demokratie, Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und Solidarität auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu fördern; Toleranz, Gewaltfreiheit, Pluralismus und Nichtdiskriminierung unter voller Achtung der Vielfalt innerhalb der Gesellschaften und im Verhältnis zwischen den Gesellschaften zu gewährleisten;

g) eine gerechte Einkommensverteilung und einen besseren Zugang zu den Ressourcen durch Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle zu fördern;

h) anzuerkennen, daß die Familie die Grundeinheit der Gesellschaft ist, bei der sozialen Entwicklung eine Schlüsselrolle spielt und daher gestärkt werden soll, unter Berücksichtigung der Rechte, Fähigkeiten und Verantwortlichkeiten ihrer Mitglieder. In den verschiedenen kulturellen, politischen und sozialen Systemen gibt es unterschiedliche Formen der Familie. Die Familie hat Anspruch auf umfassenden Schutz und Beistand;

i) sicherzustellen, daß schwache und benachteiligte Personen und Gruppen Anteil an der sozialen Entwicklung erhalten und daß die Gesellschaft die Folgen von Behinderung anerkennt und berücksichtigt, indem sie dem einzelnen seine gesetzlichen Rechte gewährleistet und die räumliche und soziale Umwelt behindertengerecht gestaltet;

j) die allgemeine Achtung sowie die Einhaltung und den Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu fördern, einschließlich des Rechts auf Entwicklung; die wirksame Ausübung von Rechten und die Wahrnehmung von Verantwortlichkeiten auf allen Ebenen der Gesellschaft zu fördern; die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu fördern; die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen; und die Stärkung der sozialen Integration und der bürgerlichen Gesellschaft zu fördern;

k) das Selbstbestimmungsrecht aller Völker, insbesondere der unter Kolonialherrschaft oder anderen Formen der Fremdherrschaft stehenden oder fremder Besetzung unterworfenen Völker, und die Wichtigkeit der wirksamen Verwirklichung dieses Rechts zu bekräftigen, wie es unter anderem in der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien3 verkündet ist, die auf der Weltkonferenz für Menschenrechte verabschiedet wurden;

l) den Fortschritt und die Sicherheit der Menschen und der Gemeinwesen zu begünstigen, damit jedes Mitglied der Gesellschaft in die Lage versetzt wird, seine Grundbedürfnisse zu decken, persönliche Würde und Sicherheit zu genießen und seine Kreativität zu entfalten;

m) die Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen anzuerkennen und bei der Verfolgung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung zu unterstützen, unter voller Achtung ihrer Identität, ihrer Traditionen, der Formen ihrer sozialen Organisation und ihrer kulturellen Werte;

n) zu unterstreichen, wie wichtig eine transparente und rechenschaftspflichtige Regierungs- und Verwaltungsführung bei allen öffentlichen und privaten nationalen und internationalen Institutionen ist;

o) anzuerkennen, daß die Befähigung der Menschen, insbesondere der Frauen, zur Stärkung ihrer eigenen Fähigkeiten eines der Hauptziele und gleichzeitig der wichtigste Motor der Entwicklung ist. Voraussetzung dafür ist die volle Teilhabe der Menschen an der Formulierung, Durchführung und Bewertung der Entscheidungen, die das Funktionieren und das Wohl unserer Gesellschaften bestimmen;

p) die Universalität der sozialen Entwicklung zu bekräftigen und einen neuen und energischeren Ansatz zur sozialen Entwicklung auszuarbeiten, der der internationalen Zusammenarbeit und Partnerschaft neue Impulse erteilt;

q) den älteren Menschen größere Möglichkeiten zu bieten, ein persönlich befriedigendes Leben zu führen;

r) anzuerkennen, daß die neuen Informationstechnologien und neue Ansätze in bezug auf den Technologiezugang und die Technologienutzung durch in Armut lebende Menschen zur Erreichung der Ziele der sozialen Entwicklung beitragen können; und somit anzuerkennen, daß der Zugang zu solchen Technologien erleichtert werden muß;

s) Politiken und Programme auszubauen, die die gleichberechtigte und partnerschaftliche Teilhabe der Frauen an allen Bereichen des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens verbessern, gewährleisten und erweitern, und den Zugang der Frauen zu allen Ressourcen zu verbessern, die sie zur vollen Wahrnehmung ihrer Grundrechte benötigen;

t) die politischen, rechtlichen, materiellen und sozialen Voraussetzungen zu schaffen, die Flüchtlingen die freiwillige Rückkehr in ihre Herkunftsländer in Sicherheit und Würde erlauben und Binnenvertriebenen die freiwillige und sichere Rückkehr an ihre Herkunftsorte sowie ihre reibungslose Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen;

u) zu betonen, wie wichtig es ist, daß alle Kriegsgefangenen, Vermißten und Geiseln im Einklang mit den internationalen Übereinkünften zu ihren Familien zurückkehren können, um eine vollständige soziale Entwicklung zu erreichen.

27. Wir erkennen an, daß die Erreichung dieser Ziele in erster Linie Aufgabe der Staaten ist. Wir erkennen außerdem an, daß die Staaten diese Ziele nicht allein erreichen können. Die internationale Gemeinschaft, die Vereinten Nationen, die multilateralen Finanzinstitutionen, alle regionalen Organisationen und lokalen Behörden sowie alle Akteure der bürgerlichen Gesellschaft müssen durch eigene Anstrengungen und ihre eigenen Ressourcen einen positiven Beitrag zum Abbau der Ungleichheiten zwischen den Menschen und zur Verringerung des Gefälles zwischen den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern leisten, im Rahmen einer weltweiten Anstrengung zum Abbau der sozialen Spannungen und zur Herbeiführung größerer sozialer und wirtschaftlicher Stabilität und Sicherheit. Die radikalen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen in den Umbruchländern sind mit einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation einhergegangen. Wir richten eine Bitte an alle, ihrem persönlichen Engagement für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen dadurch Ausdruck zu verleihen, daß sie in ihrem eigenen Tätigkeitsbereich konkrete Maßnahmen ergreifen und konkrete staatsbürgerliche Verantwortung übernehmen.

C. Verpflichtungen

28. Unsere weltweite Kampagne zugunsten der sozialen Entwicklung und die im Aktionsprogramm enthaltenen Handlungsempfehlungen sind geprägt von einem Geist des Konsenses und der internationalen Zusammenarbeit, in voller Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, wobei anerkannt wird, daß die Ausarbeitung und Durchführung von Strategien, Politiken, Programmen und Maßnahmen zugunsten der sozialen Entwicklung Sache eines jeden Landes ist und die unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und Umweltbedingungen in jedem Land berücksichtigen sollte, unter voller Achtung der verschiedenen religiösen und ethischen Wertvorstellungen, der kulturellen Herkunft und der Weltanschauungen seiner Bevölkerung, sowie in Übereinstimmung mit allen Menschenrechten und Grundfreiheiten. In diesem Zusammenhang ist die internationale Zusammenarbeit für die volle Verwirklichung der Programme und Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Entwicklung unabdingbar.

29. Auf der Grundlage unseres gemeinsamen Strebens nach einer sozialen Entwicklung, die auf soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Harmonie und Gleichberechtigung innerhalb der Länder wie auch zwischen ihnen ausgerichtet ist, unter voller Achtung der nationalen Souveränität und der territorialen Unversehrtheit sowie der grundsatzpolitischen Ziele, der Entwicklungsprioritäten und der religiösen und kulturellen Vielfalt sowie unter voller Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten leiten wir eine weltweite Kampagne für sozialen Fortschritt und soziale Entwicklung ein, die in den nachstehenden Verpflichtungen zum Ausdruck kommt.

Verpflichtung 1

Wir verpflichten uns, ein wirtschaftliches, politisches, soziales, kulturelles und rechtliches Umfeld zu schaffen, das die Menschen in die Lage versetzt, soziale Entwicklung zu erreichen.

Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene

a) im Einklang mit unseren Verfassungen, Gesetzen und Verfahren und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und internationalen Verpflichtungen einen stabilen rechtlichen Rahmen schaffen, der die Gleichberechtigung und Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die volle Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Rechtsstaatlichkeit, den Zugang zur Rechtsprechung, die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung, eine transparente und rechenschaftspflichtige Regierungs- und Verwaltungsführung und die Förderung der Partnerschaft mit freien und repräsentativen Organisationen der bürgerlichen Gesellschaft vorsieht und fördert;

b) ein förderliches wirtschaftliches Umfeld schaffen, das darauf ausgerichtet ist, allen Menschen einen angemesseneren Zugang zu Einkommen, Ressourcen und sozialen Diensten zu verschaffen;

c) durch Dezentralisierung, eine offene Verwaltung der öffentlichen Institutionen und die Stärkung der Mittel und Möglichkeiten der bürgerlichen Gesellschaft und der örtlichen Gemeinwesen zur Entwicklung ihrer eigenen Organisationen, Ressourcen und Aktivitäten je nach Bedarf die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Menschen verstärken, an der Ausarbeitung und Durchführung von sozialen und wirtschaftlichen Politiken und Programmen mitzuwirken;

d) durch die Förderung von Toleranz, Gewaltfreiheit und der Achtung der Vielfalt sowie durch die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln den Frieden festigen;

e) dynamische, offene und freie Märkte fördern, bei gleichzeitiger Anerkennung der Notwendigkeit, soweit erforderlich in die Marktabläufe einzugreifen, um ein Marktversagen zu verhindern oder einem solchen entgegenzuwirken, die Stabilität und langfristige Investitionen zu fördern, einen fairen Wettbewerb und ethisches Verhalten zu gewährleisten und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu harmonisieren, wozu auch die Ausarbeitung und Durchführung geeigneter Programme gehört, die in Armut lebende und benachteiligte Menschen, insbesondere die Frauen, berechtigen und befähigen, voll und produktiv an Wirtschaft und Gesellschaft teilzuhaben;

f) die in den einschlägigen internationalen Übereinkünften und Erklärungen, wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte6, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte7 und der Erklärung über das Recht auf Entwicklung8, enthaltenen Rechte, namentlich in bezug auf Bildung, Ernährung, Unterkunft, Beschäftigung, Gesundheit und Information, bekräftigen und fördern und uns für ihre Verwirklichung einsetzen, damit insbesondere den in Armut lebenden Menschen geholfen wird;

g) die notwendigen allgemeinen Voraussetzungen für die freiwillige, in Sicherheit und Würde erfolgende Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Herkunftsländer und für die freiwillige und sichere Rückkehr der Binnenvertriebenen an ihre Herkunftsorte sowie für ihre reibungslose Wiedereingliederung in die Gesellschaft schaffen.

Auf internationaler Ebene werden wir

h) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit fördern und selbst alles tun und alle Bemühungen unterstützen, um internationale Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen beizulegen;

i) die internationale Zusammenarbeit zur Herbeiführung der sozialen Entwicklung verstärken;

j) Politiken fördern und umsetzen, die geeignet sind, ein förderliches externes Wirtschaftsumfeld zu schaffen, unter anderem durch Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Durchführung von makroökonomischen Politiken, Handelsliberalisierung, Mobilisierung und/oder Bereitstellung von ausreichenden und berechenbaren neuen und zusätzlichen Finanzmitteln, die in einer Weise beschafft werden, daß möglichst umfangreiche derartige Mittel für eine bestandfähige Entwicklung zur Verfügung stehen, unter Heranziehung aller verfügbaren Finanzierungsquellen und -mechanismen, erhöhte finanzielle Stabilität und einen angemesseneren Zugang der Entwicklungsländer zu den Weltmärkten, zu produktiven Investitionen und Technologien sowie zu dem entsprechenden Fachwissen, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der Umbruchländer;

k) sicherzustellen trachten, daß die internationalen Übereinkünfte betreffend Handel, Investitionen, Technologie, Verschuldung und öffentliche Entwicklungshilfe in einer Weise umgesetzt werden, die die soziale Entwicklung begünstigt;

l) insbesondere durch technische und finanzielle Zusammenarbeit die Anstrengungen der Entwicklungsländer unterstützen, eine rasche und breite bestandfähige Entwicklung herbeizuführen. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen der kleinen Inselstaaten und der Binnenstaaten unter den Entwicklungsländern und der am wenigsten entwickelten Länder besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

m) durch entsprechende internationale Zusammenarbeit die Anstrengungen der Umbruchländer unterstützen, eine rasche und breite bestandfähige Entwicklung herbeizuführen;

n) alle Menschenrechte, die allgemeingültig, unteilbar, einander bedingend und miteinander verknüpft sind, bekräftigen und fördern, namentlich auch das Recht auf Entwicklung als universales und unveräußerliches Recht und als Bestandteil der Grundrechte des Menschen, und sicherzustellen trachten, daß diese Rechte geachtet, geschützt und eingehalten werden.

Verpflichtung 2

Wir verpflichten uns auf das Ziel der Beseitigung der Armut in der Welt durch entschlossene einzelstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit, da es sich hierbei um einen ethischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Imperativ für die Menschheit handelt.

Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene gemeinsam mit allen Akteuren der bürgerlichen Gesellschaft und im Rahmen eines mehrdimensionalen integrierten Ansatzes

a) vordringlich und möglichst bis zum Jahr 1996, dem Internationalen Jahr für die Beseitigung der Armut9, nationale Politiken und Strategien ausarbeiten beziehungsweise stärken, die darauf ausgerichtet sind, die Armut insgesamt innerhalb der kürzestmöglichen Zeit erheblich zu verringern, Ungleichheiten abzubauen und die absolute Armut innerhalb einer Frist zu beseitigen, die jedes Land im einzelstaatlichen Kontext festlegen wird;

b) unsere Anstrengungen und Politiken schwerpunktmäßig auf die Auseinandersetzung mit den tiefer liegenden Ursachen der Armut und auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen ausrichten. Diese Anstrengungen sollen sich unter anderem erstrecken auf die Beseitigung von Hunger und Mangelernährung, die Gewährleistung von Ernährungssicherheit, Bildung, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherung des Lebensunterhalts, gesundheitliche Grundversorgung, einschließlich der Gesundheitsfürsorge auf dem Gebiet der Fortpflanzung, die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und die Abwasserbeseitigung sowie menschenwürdiges Wohnen, und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Besonderer Vorrang wird den Bedürfnissen und Rechten der Frauen und Kinder, die oft am schwersten unter Armut leiden, und den Bedürfnissen schwacher und benachteiligter Gruppen und Personen eingeräumt;

c) sicherstellen, daß die in Armut lebenden Menschen Zugang zu Produktivressourcen, insbesondere Darlehen, Grund und Boden, Bildung und Ausbildung, Technologie, Wissen und Information sowie zu den öffentlichen Dienstleistungen haben und an den Entscheidungsprozessen über ein grundsatzpolitisches und ordnungsrechtliches Umfeld mitwirken können, das sie in die Lage versetzt, die neuen Möglichkeiten zu nutzen, die sich ihnen auf dem Arbeitsmarkt und in der Wirtschaft bieten;

d) Politiken ausarbeiten und umsetzen, die sicherstellen, daß alle Menschen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, während der Kindererziehung, bei Verwitwung, bei Invalidität und im Alter einen angemessenen wirtschaftlichen und sozialen Schutz genießen;

e) sicherstellen, daß die einzelstaatlichen Haushalte und Politiken erforderlichenfalls auf das strategische Ziel ausgerichtet sind, die Grundbedürfnisse zu decken, Ungleichheiten abzubauen und die Armut zu bekämpfen;

f) bestrebt sein, Ungleichheiten abzubauen, mehr Möglichkeiten und einen besseren Zugang zu Ressourcen und Einkommen zu schaffen und alle politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren und Zwänge zu beseitigen, die die Ungleichheit fördern und aufrechterhalten.

Auf internationaler Ebene werden wir

g) sicherzustellen trachten, daß die internationale Gemeinschaft und die internationalen Organisationen, insbesondere die multilateralen Finanzinstitutionen, die Entwicklungsländer und alle hilfebedürftigen Länder bei ihren Anstrengungen um die Verwirklichung unseres Gesamtziels der Beseitigung der Armut und der Gewährleistung eines sozialen Mindestschutzes unterstützen;

h) alle internationalen Geber und die multilateralen Entwicklungsbanken ermutigen, Politiken und Programme zu unterstützen, die geeignet sind, den konkreten Anstrengungen der Entwicklungsländer und aller hilfebedürftigen Länder im Hinblick auf eine auf den Menschen ausgerichtete bestandfähige Entwicklung und auf die Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen dauerhaften Erfolg zu verschaffen; ihre bestehenden Programme im Benehmen mit den betroffenen Entwicklungsländern zu bewerten, um sicherzustellen, daß die vereinbarten Programmziele erreicht werden; und sich zu bemühen sicherzustellen, daß ihre eigenen Politiken und Programme die Erreichung der vereinbarten Entwicklungsziele begünstigen, deren Schwerpunkt auf der Befriedigung der Grundbedürfnisse aller Menschen und auf der Beseitigung der absoluten Armut liegt. Es gilt, darauf zu achten, daß die Mitwirkung der Betroffenen fester Bestandteil dieser Programme ist;

i) unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung den besonderen Bedürfnissen von Ländern und Regionen, insbesondere in Südasien, zuwenden, die eine hohe Konzentration von in Armut lebenden Menschen aufweisen und die infolgedessen ernste Schwierigkeiten haben, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung voranzutreiben.

Verpflichtung 3

Wir verpflichten uns, das Ziel der Vollbeschäftigung als grundlegende Priorität unserer Wirtschafts- und Sozialpolitik zu fördern und es allen Menschen, Männern wie auch Frauen, zu ermöglichen, sich durch eine frei gewählte Erwerbstätigkeit und produktive Arbeit einen sicheren und dauerhaften Lebensunterhalt zu sichern.

Zu diesem Zweck werden wir auf nationaler Ebene

a) die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verminderung der Arbeitslosigkeit und die Förderung von angemessen und ausreichend bezahlten Beschäftigungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt der Strategien und Politiken der Regierungen stellen, unter voller Achtung der Rechte der Arbeitnehmer und unter Mitwirkung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und ihren jeweiligen Organisationen, unter besonderer Berücksichtigung der Probleme der strukturbedingten Arbeitslosigkeit, der Langzeitarbeitslosigkeit und der Unterbeschäftigung von Jugendlichen, Frauen, Behinderten und allen anderen benachteiligten Gruppen und Personen;

b) Politiken ausarbeiten mit dem Ziel, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und die Produktivität in den ländlichen wie auch in den städtischen Sektoren zu steigern, und zwar durch wirtschaftliches Wachstum, Investitionen in die Erschließung der Humanressourcen, Förderung von Technologien, die Erwerbsmöglichkeiten schaffen, sowie durch die Förderung der selbständigen Tätigkeit, der unternehmerischen Initiative und der Klein- und Mittelbetriebe;

c) den Zugang von Klein- und Kleinstunternehmen, einschließlich solcher des informellen Sektors, zu Grund und Boden, Darlehen, Informationen, Infrastruktureinrichtungen und anderen Produktivressourcen verbessern, unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Teile der Gesellschaft;

d) Politiken ausarbeiten, um sicherzustellen, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Bildung, die Informationen und die Ausbildung verfügen, die sie benötigen, um sich dem Wandel der wirtschaftlichen Bedingungen, der Technologien und des Arbeitsmarkts anpassen zu können;

e) innovative Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen sondieren und neue Ansätze zur Schaffung von Einkommen und Kaufkraft suchen;

f) Politiken fördern, die es den Menschen gestatten, ihre Berufstätigkeit mit ihren Familienpflichten zu verbinden;

g) dem Zugang der Frauen zu Beschäftigungsmöglichkeiten, dem Schutz ihrer Stellung auf dem Arbeitsmarkt und der Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, insbesondere in bezug auf die Bezahlung, besondere Aufmerksamkeit widmen;

h) bei unseren Strategien zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten der Wichtigkeit des informellen Sektors gebührend Rechnung tragen, mit dem Ziel, seinen Beitrag zur Beseitigung der Armut und zur sozialen Integration in den Entwicklungsländern zu erhöhen und seine Verknüpfung mit dem formellen Sektor der Wirtschaft zu stärken;

i) das Ziel verfolgen, gute Arbeitsplätze zu gewährleisten und die Grundrechte und Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, und zu diesem Zweck offen die Einhaltung der einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation fördern, namentlich diejenigen Übereinkommen, die sich auf das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Vereinigungsrecht sowie das Recht zu Kollektivverhandlungen und den Grundsatz der Nichtdiskriminierung beziehen.

Auf internationaler Ebene werden wir

j) sicherstellen, daß die Wanderarbeitnehmer in den Genuß des Schutzes kommen, der in den entsprechenden innerstaatlichen und internationalen Rechtsakten vorgesehen ist, und konkrete und wirksame Maßnahmen gegen die Ausbeutung dieser Arbeitnehmer ergreifen und alle Länder ermutigen, die Ratifikation und volle Anwendung der internationalen Rechtsakte zu erwägen, die Wanderarbeitnehmer betreffen;

k) uns für die internationale Zusammenarbeit bei makroökonomischen Politiken und bei der Liberalisierung des Handels und der Investitionen einsetzen, mit dem Ziel, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, und unsere Erfahrungen mit erfolgreichen Politiken und Programmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zum Abbau der Arbeitslosigkeit austauschen.


Anfang der Seite
Top of page
Nächster Abschnitt
Next section