Bericht des Weltgipfels für soziale Entwicklung: Aktionsprogramm



D. Verbesserte Beschäftigungschancen für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen

57. Zur Verbesserung der Konzeption von Politiken und Programmen ist es erforderlich,

a) die besonderen Bedürfnisse bestimmter Gruppen zu erkennen und zu berücksichtigen sowie sicherzustellen, daß die Programme ausgewogen und nicht diskriminierend sind und den Bedürfnissen dieser Gruppen auf effiziente und wirksame Weise gerecht werden;

b) Vertreter dieser Gruppen bei der Planung, Konzeption und Verwaltung aktiv mit einzubeziehen und die Programme zu überwachen, zu evaluieren und neu auszurichten, indem Zugang zu genauen Informationen und ausreichenden Mitteln gewährleistet wird, um sicherzustellen, daß die Programme den vorgesehenen Zielgruppen zugute kommen.

58. Beschäftigungspolitiken können das Problem der kurz- und langfristigen Arbeitslosigkeit besser in den Griff bekommen, wenn sie:

a) unter Beteiligung der Arbeitslosen und/oder ihrer Vereinigungen ein umfassendes Maßnahmenpaket vorsehen, so insbesondere Beschäftigungsplanung, Umschulungs- und Ausbildungsprogramme, Alphabetisierung, Verbesserung der beruflichen Qualifikation, Berufsberatung und Hilfe bei der Stellensuche, Teilzeitarbeitsmodelle, häufige Kontakte mit der Arbeitsverwaltung und Vorbereitung auf den Eintritt beziehungsweise Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt;

b) gleichzeitig mit einer Analyse der zugrundeliegenden Ursachen der Langzeitarbeitslosigkeit und ihrer Auswirkungen auf verschiedene Gruppen, einschließlich älterer Arbeitnehmer und der Alleinerzieher, einhergehen und wenn sie Beschäftigungs- und sonstige flankierende Politiken vorsehen, die auf besondere Situationen und Bedürfnisse zugeschnitten sind;

c) Systeme der sozialen Sicherheit fördern, welche die Hindernisse und mangelnden Anreize für eine Beschäftigung verringern, um es Arbeitslosen zu ermöglichen, aktiver an der Gesellschaft teilzunehmen, einen angemessenen Lebensstandard zu bewahren und Beschäftigungschancen nutzen zu können.

59. Auf schwache und benachteiligte Gruppen zugeschnittene Programme für den Eintritt oder Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt können einen Beitrag zur wirksamen Bekämpfung der Ursachen der Ausschließung vom Arbeitsmarkt leisten, wenn sie:

a) Alphabetisierungsprogramme, allgemeinbildenden Unterricht oder berufliche Ausbildung mit praktischer Arbeitserfahrung verbinden, beispielsweise Unterstützung und Anweisung auf dem Gebiet der Betriebsführung und Ausbildung, zur Verbesserung der Kenntnisse über den Wert des Unternehmertums und anderer Beiträge des Privatsektors zur Gesellschaft;

b) Fachkenntnisse verbessern und die Chancen, einen Arbeitsplatz zu finden, durch Verbesserungen der Wohnungs-, Gesundheits- und Familiensituation erhöhen.

60. Ziel der Politiken soll es sein, allen Jugendlichen konstruktive Wahlmöglichkeiten für ihre Zukunft zu gewährleisten, und zwar durch folgende Maßnahmen:

a) Gewährleistung gleichberechtigten Zugangs zur Bildung auf Grund- und Sekundarschulebene, unter vorrangiger Betonung des Lesens und Schreibens und mit besonderem Augenmerk auf die Mädchen;

b) Förderung des Kampfes gegen das Analphabetentum und der Alphabetisierung in den Landessprachen der Entwicklungsländer, insbesondere in Afrika;

c) Aufforderung an die verschiedenen Akteure, gemeinsam umfassende und koordinierte Programme zu entwerfen und durchzuführen, die die Findigkeit und Initiative der Jugend stimulieren, sie auf eine dauerhafte Anstellung oder eine selbständige Tätigkeit vorbereiten und ihnen Orientierungshilfe, Berufs- und Managementausbildung bieten sowie soziale Fertigkeiten, Arbeitserfahrung und Erziehung in sozialen Werten vermitteln;

d) Gewährleistung der Beteiligung der Jugendlichen je nach ihrem Alter und ihrem Verantwortungsbewußtsein an der Planung und an Entscheidungen, die ihre Zukunft betreffen.

61. Die volle Teilnahme der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen am Arbeitsmarkt und ihr gleichberechtigter Zugang zu den Beschäftigungschancen erfordert die Entwicklung umfassender Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsprogramme, welche die besonderen Bedürfnisse der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen berücksichtigen.

62. Die Erweiterung des Spektrums der Beschäftigungschancen für Behinderte erfordert:

a) die Nichtdiskriminierung von Behinderten durch Gesetze und sonstige Vorschriften;

b) vorbeugende Maßnahmen, wie die Organisation von Unterstützungsdiensten, die Schaffung von Anreizen und die Unterstützung von Selbsthilfeprogrammen und Kleinbetrieben;

c) entsprechende Veränderungen am Arbeitsplatz, um behindertengerechte Bedingungen zu schaffen, einschließlich der Förderung von innovativen Technologien;

d) die Entwicklung alternativer Beschäftigungsformen, beispielsweise unterstützte Beschäftigung für Behinderte, die solche Angebote benötigen;

e) die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Folgen, welche die negative Stereotypisierung von Behinderten auf ihre Teilnahme am Arbeitsmarkt haben kann.

63. In bezug auf die Situation der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bedarf es vermehrter internationaler Zusammenarbeit und verstärkter Aufmerksamkeit auf einzelstaatlicher Ebene. Zu diesem Zweck

a) werden die Regierungen aufgefordert, die Ratifikation der bestehenden Rechtsinstrumente im Zusammenhang mit Wanderarbeitnehmern zu prüfen, namentlich der Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen15;

b) werden die Regierungen der Aufnahmeländer im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften nachdrücklich aufgefordert zu erwägen, legalen Wanderern, die die entsprechenden Voraussetzungen in bezug auf die Aufenthaltsdauer erfüllen, sowie ihren Familienangehörigen, die sich legal im Aufnahmeland aufhalten, die gleiche Behandlung zuteil werden zu lassen wie ihren eigenen Staatsbürgern hinsichtlich der Ausübung der grundlegenden Menschenrechte, einschließlich der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung in bezug auf religiöse Bräuche, Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit, Mitgliedschaft in Gewerkschaften, Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, Kultur- und sonstigen Sozialeinrichtungen sowie gleichberechtigten Zugang zum Justizsystem und gleiche Behandlung vor dem Gesetz;

c) werden die Regierungen der Herkunftsländer, der Transitländer und der Zielländer nachdrücklich aufgefordert, bei der Verminderung der Ursachen der illegalen Wanderung zusammenzuarbeiten, dabei die grundlegenden Menschenrechte der illegalen Wanderer zu schützen und ihre Ausbeutung zu verhindern;

d) sollen die Regierungen sowohl der Aufnahmeländer als auch der Herkunftsländer wirksame Sanktionen gegen diejenigen vorsehen, die illegale Wanderungen organisieren, illegale Wanderer ausbeuten oder mit illegalen Wanderern Menschenhandel treiben;

e) werden die Regierungen der Herkunftsländer dringend aufgefordert, die Rückkehr von Wanderern und ihre Wiedereingliederung in ihre Heimatgemeinden zu erleichtern und Wege zur Nutzbarmachung ihrer Fachkenntnisse zu finden. Die Regierungen der Herkunftsländer sollen erwägen, mit den Zielländern zusammenzuarbeiten und die Unterstützung der zuständigen internationalen Organisationen zu suchen, um die freiwillige Rückkehr qualifizierter Wanderer zu fördern, die beim Transfer von Wissen, Fertigkeiten und Technologien eine maßgebliche Rolle spielen können. Die Zielländer werden aufgefordert, die freiwillige Rückwanderung durch flexible Politiken, die beispielsweise die Übertragbarkeit von Ruhegehältern und sonstigen Leistungen vorsehen, zu erleichtern.

E. Erweiterung der Konzeption und umfassenderes Verständnis von Arbeit und Beschäftigung

64. Die Erweiterung der Konzeption und ein umfassenderes Verständnis von Arbeit und Beschäftigung erfordern:

a) die Anerkennung des wertvollen Beitrags unbezahlter Arbeit zum Wohl der Gesellschaft und die Achtung, Würdigung und Wertschätzung dieser Arbeit und der Menschen, die sie verrichten, durch die Gesellschaft;

b) ein umfassenderes Wissen von Arbeit und Beschäftigung, das unter anderem zu erreichen ist durch Bemühungen zur Quantifizierung und zum besseren Verständnis der Art, des Ausmaßes und der Verteilung unbezahlter Arbeit, insbesondere der Betreuung von Familienangehörigen und der unbezahlten Arbeit für landwirtschaftliche Familienbetriebe oder Familienunternehmen, und durch die Förderung, den Austausch und die Verbreitung von Informationen, Studien und Erfahrungen auf diesem Gebiet, unter anderem auch dadurch, daß Methoden erarbeitet werden, die es gestatten, ihren Wert zu quantifizieren, damit sie in gesonderten Konten erfaßt werden, die jedoch mit den Kernkonten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vereinbar sind;y

c) die Anerkennung der Beziehungen zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit bei der Ausarbeitung von Strategien zur Erweiterung der produktiven Beschäftigung, zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs von Frauen und Männern zum Arbeitsmarkt und zur Sicherung der Betreuung und des Wohls von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung der sozialen Integration;

d) die Anregung eines offenen Dialogs über die Möglichkeiten und institutionellen Erfordernisse für ein breiteres Verständnis der verschiedenen Formen von Arbeit und Beschäftigung;

e) die Prüfung eines Spektrums von Politiken und Programmen, einschließlich Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit sowie Besteuerungssysteme, im Einklang mit den nationalen Prioritäten und Politiken, um flexiblere Möglichkeiten der Aufteilung der Zeit zwischen Bildung und Ausbildung, bezahlter Beschäftigung, familiären Pflichten, freiwilligen Tätigkeiten und anderen sozial nützlichen Arbeitsformen, Freizeit und Ruhestand zu finden, unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Frau, insbesondere in von Frauen geführten Haushalten;

f) die Förderung sozial nützlicher Freiwilligentätigkeit und die Zuweisung entsprechender Mittel zur Unterstützung solcher Tätigkeiten, ohne Vernachlässigung des Ziels der Beschäftigungsausweitung;

g) die Intensivierung des internationalen Erfahrungsaustauschs über verschiedene Aspekte des Wandels in der Konzeption und im Verständnis von Arbeit und Beschäftigung und über neue Formen einer flexibleren Aufteilung der Lebensarbeitszeit.

65. Die Entwicklung von zusätzlichen, sozial nützlichen neuen Formen der Beschäftigung und der Arbeit erfordert unter anderem:

a) Hilfestellung für schwache und benachteiligte Gruppen, damit sich diese besser in die Gesellschaft integrieren können und so effektiver an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung teilhaben können;

b) Hilfestellung für ältere Menschen, die von anderen abhängig sind, oder Unterstützung für Familien, die erzieherische oder soziale Hilfe benötigen;

c) die Stärkung der sozialen Bande durch diese Formen der Beschäftigung und der Arbeit, was einer bedeutsamen Errungenschaft der Politik der sozialen Entwicklung gleichkommt.


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