Bericht des Weltgipfels für soziale Entwicklung: Aktionsprogramm



B. Besserer Zugang zu Produktivressourcen und Infrastruktureinrichtungen

31. Gemeinwesen mit niedrigen Einkommen und arme Gemeinwesen sollen bessere Chancen zur Erwirtschaftung von Einkommen, zur Diversifizierung der Produktionstätigkeit und zur Produktivitätssteigerung erhalten. Hierzu ist es notwendig,

a) die Verfügbarkeit und den Zugang zu Verkehrs- und Kommunikationseinrichtungen sowie zur Strom- und Energieversorgung auf lokaler oder kommunaler Ebene zu verbessern, insbesondere im Falle von isolierten, fern abliegenden und marginalisierten Gemeinwesen;

b) sicherzustellen, daß Infrastrukturinvestitionen die bestandfähige Entwicklung auf lokaler oder kommunaler Ebene unterstützen;

c) zu betonen, daß stark grundstoffabhängige Entwicklungsländer auch weiterhin eine innerstaatliche Politik und ein institutionelles Umfeld fördern müssen, welche die Diversifizierung begünstigen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken;

d) sich für die Wichtigkeit der Rohstoffdiversifizierung als Mittel zur Steigerung der Exporteinnahmen der Entwicklungsländer und zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit einzusetzen, angesichts der bei einigen Grundstoffen beständig gegebenen Preisinstabilität und der allgemeinen Verschlechterung der Austauschrelationen;

e) nichtagrarische Produktions- und Dienstleistungstätigkeiten in ländlichen Gebieten zu fördern, namentlich auch durch Kleinstunternehmen, auf Gebieten wie der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Produkten, dem Verkauf und der Wartung von landwirtschaftlichen Geräten und Produktionsmitteln, Bewässerung, Kreditdiensten und anderen einkommenschaffenden Aktivitäten, unter anderem durch flankierende Rechtsvorschriften und Verwaltungsmaßnahmen, Kreditpolitiken und eine technische und verwaltungstechnische Ausbildung;

f) die finanzielle und technische Hilfe für gemeinwesengestützte Entwicklungs- und Selbsthilfeprogramme zu verstärken und zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Gemeinwesenorganisationen, Genossenschaften, formellen und informellen Bankinstitutionen, Privatunternehmen und internationalen Organisationen zu stärken, mit dem Ziel, lokale Ersparnisse zu mobilisieren, die Schaffung von lokalen Finanzverbunden zu fördern und dafür zu sorgen, daß Kleinunternehmern, Kleinbauern und anderen selbständig Tätigen mit niedrigen Einkommen mehr Kredit- und Marktinformationen zur Verfügung stehen, wobei besondere Anstrengungen unternommen werden sollen, um zu gewährleisten, daß solche Dienste auch Frauen zur Verfügung stehen;

g) Organisationen von Kleinbauern, grundbesitzlosen Pächtern und Landarbeitern, anderen Kleinerzeugern, Fischern, Gemeinwesen- und Arbeitergenossenschaften, insbesondere unter der Leitung von Frauen, zu stärken, um unter anderem den Marktzugang zu verbessern, die Produktivität zu steigern, Produktionsmittel und technische Beratung bereitzustellen, die Zusammenarbeit bei Erzeugung und Vermarktung zu fördern und die Beteiligung an der Erstellung und Durchführung von Plänen für die ländliche Entwicklung zu verstärken;

h) eine einzelstaatliche und internationale Hilfe zu fördern, durch die sozialen Gruppen, insbesondere Bauern, die für den illegalen Drogenhandel bestimmte Pflanzen anbauen und verarbeiten, wirtschaftlich tragfähige Alternativen angeboten werden;

i) die Wettbewerbsfähigkeit umweltfreundlicher Naturprodukte zu verbessern und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Förderung aufrechterhaltbarer Konsum- und Produktionsweisen zu verstärken und die finanzielle und technische Unterstützung der Entwicklungsländer für die Erforschung und Entwicklung solcher Produkte zu verstärken und zu verbessern;

j) eine umfassende ländliche Entwicklung zu fördern, unter anderem durch Bodenreformen, Bodenmelioration und wirtschaftliche Diversifizierung;

k) die wirtschaftlichen Chancen für Landfrauen durch die Beseitigung der rechtlichen, sozialen, kulturellen und praktischen Hindernisse zu verbessern, die sich der Beteiligung der Frau an der Wirtschaftstätigkeit entgegenstellen, und zu gewährleisten, daß Frauen gleichen Zugang zu Produktivressourcen haben.

32. Um gegen die Armut in ländlichen Gebieten anzugehen, ist es geboten,

a) durch Maßnahmen wie Bodenreform und bessere Gewährleistung des Besitzrechts den Zugang zu Grundbesitz zu erweitern und zu verbessern und sicherzustellen, daß Frauen und Männer in dieser Hinsicht gleiche Rechte genießen, neue Anbauflächen zu erschließen, faire Pachtabgaben zu fördern, Übertragungen von Grundbesitz effizienter und fairer zu gestalten und Streitigkeiten betreffend Grund und Boden zu regeln;

b) faire Löhne zu fördern und die Arbeitsbedingungen der Landarbeiter zu verbessern sowie den Zugang der Kleinbauern zu Wasser, Krediten, Beratungsdiensten und geeigneten Technologien zu verbessern, so insbesondere auch für Frauen, Behinderte und schwächere Gesellschaftsgruppen auf der Grundlage der Gleichberechtigung;

c) verstärkt Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der allgemeinen Lebensbedingungen in den ländlichen Gebieten zu ergreifen und dadurch der Landflucht entgegenzuwirken;

d) die Chancen zu erweitern, die sich Kleinbauern und anderen Arbeitern in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bieten, unter Bedingungen, die den Erfordernissen einer bestandfähigen Entwicklung Rechnung tragen;

e) den Zugang zu den Märkten und zu Marktinformationen zu verbessern, um Kleinerzeuger in die Lage zu versetzen, bessere Preise für ihre Erzeugnisse zu erzielen und günstigere Preise für das von ihnen benötigte Material zu zahlen;

f) im einzelstaatlichen Kontext die traditionellen Boden- und anderen Ressourcennutzungsrechte von Hirten, Fischern sowie Nomaden und Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen zu schützen und die Bodenbewirtschaftung in Gebieten mit Weidewirtschaft und Nomadismus aufbauend auf den traditionellen gemeinschaftlichen Praktiken zu verbessern, die Verdrängung durch andere Bevölkerungsgruppen zu verhindern und bessere Systeme zur Bewirtschaftung von Weiden sowie für den Zugang zu Wasser, Märkten, Krediten, Tierzucht, Veterinärdiensten, Gesundheit einschließlich Gesundheitsdiensten, Bildung und Informationen zu entwickeln;

g) Bildung, Forschung und Entwicklung in bezug auf landwirtschaftliche Betriebsformen und kleinbäuerliche Anbau- und Tierzuchtverfahren zu fördern, insbesondere in ökologisch gefährdeten Gebieten, aufbauend auf örtlichen und traditionellen Praktiken einer bestandfähigen Landwirtschaft und unter besonderer Nutzung der Kenntnisse der Frauen;

h) die landwirtschaftliche Ausbildung und landwirtschaftliche Beratungsdienste zu stärken, um eine wirksamere Nutzung vorhandener Technologien und autochthoner Kenntnisse zu fördern und neue Technologien so zu verbreiten, daß sowohl Bauern als auch Bäuerinnen und andere Landarbeiter Nutzen daraus ziehen können, unter anderem auch durch die stärkere Heranziehung von Frauen als ländliche Beraterinnen;

i) infrastrukturelle und institutionelle Investitionen in kleinbäuerliche Betriebe in ressourcenarmen Regionen zu fördern, damit Kleinbauern im Kontext der Liberalisierung die sich bietenden Marktchancen voll nutzen können.

33. Kleinerzeugern in ländlichen und städtischen Gebieten, Bauern ohne Landbesitz und anderen Menschen mit niedrigen oder überhaupt keinen Einkommen soll der Zugang zu Krediten beträchtlich erleichtert werden, unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Frauen sowie schwacher und benachteiligter Gruppen. Hierzu ist es notwendig,

a) die einzelstaatlichen rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen zu überprüfen, die den in Armut lebenden Menschen, insbesondere den Frauen, den Zugang zu Krediten zu vertretbaren Bedingungen erschweren;

b) je nach Bedarf realistische Zielwerte für den Zugang zu günstigen Darlehen zu fördern;

c) Anreize zu schaffen, den Zugang zu regulären Kreditinstitutionen zu verbessern und diese verstärkt in die Lage zu versetzen, in Armut lebenden Menschen und schwächeren Gesellschaftsgruppen Kredite und damit zusammenhängende Dienste anzubieten;

d) Finanzverbunde zu erweitern, auf kommunalen Verbundsystemen aufzubauen, attraktive Sparmöglichkeiten zu fördern und gleichberechtigten Zugang zu Krediten auf lokaler Ebene zu gewährleisten.

34. Um gegen die Armut in den Städten anzugehen, ist es ferner erforderlich,

a) Kleinstunternehmen, neue Kleinunternehmen und genossenschaftliche Unternehmen zu fördern und zu stärken, die Märkte zu erweitern und auf sonstige Weise Arbeitsplätze zu schaffen sowie gegebenenfalls den Übergang vom informellen zum formellen Sektor zu erleichtern;

b) den in den Städten in Armut lebenden Menschen dauerhafte Möglichkeiten zum Erwerb ihres Lebensunterhalts zu geben, insbesondere durch die Gewährung beziehungsweise Erweiterung des Zugangs zu Ausbildung, Bildung und anderen Diensten für die Arbeitsberatung, insbesondere für Frauen, Jugendliche, Arbeitslose und Unterbeschäftigte;

c) öffentliche und private Investitionen zu fördern, um das gesamte menschliche Umfeld und die Infrastruktur für die Notleidenden zu verbessern, insbesondere das Wohnungswesen, die Wasserversorgung und die Abwasserhygiene sowie das öffentliche Verkehrswesen;

d) sicherzustellen, daß in den Wohnraumstrategien Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, und bei der Entwicklung dieser Strategien die Perspektive der Frauen zu berücksichtigen;

e) soziale und sonstige unverzichtbare Dienste zu fördern, so gegebenenfalls auch durch Unterstützung der Menschen beim Umzug in Gebiete mit besseren Beschäftigungsmöglichkeiten, Wohnungen, Bildungsmöglichkeiten, Gesundheitsdiensten und anderen sozialen Diensten;

f) durch eine wirksame Strafrechtspflege und Schutzmaßnahmen, die den Bedürfnissen und Anliegen der Gemeinschaft entsprechen, die Sicherheit zu gewährleisten;

g) die Rolle der städtischen Behörden, der nichtstaatlichen Organisationen, der Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen, der Unternehmen und der lokalen Verbände zu stärken und ihnen umfangreichere Mittel an die Hand zu geben, um ihnen eine aktivere Mitwirkung an der Stadtplanung, an der Erarbeitung der Politiken und an deren Umsetzung zu ermöglichen;

h) sicherzustellen, daß besondere Maßnahmen zum Schutz von Vertriebenen, Obdachlosen, Straßenkindern, von ihren Angehörigen getrennten Minderjährigen und in besonderen und schwierigen Umständen lebenden Kindern, Waisen, Heranwachsenden und alleinerziehenden Müttern, Behinderten und älteren Menschen getroffen und diese Personen in ihre Gemeinwesen integriert werden.

C. Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen

35. In Partnerschaft mit allen anderen Akteuren auf dem Gebiet der Entwicklung, insbesondere mit den in Armut lebenden Menschen und deren Organisationen, sollen die Regierungen zusammenarbeiten, um die Grundbedürfnisse aller Menschen, insbesondere der in Armut lebenden Menschen und schwächerer Gesellschaftsgruppen, zu decken. Hierzu ist es erforderlich,

a) allgemeinen Zugang zu grundlegenden sozialen Diensten zu gewährleisten, wobei besondere Bemühungen unternommen werden sollen, um den in Armut lebenden Menschen und schwächeren Gesellschaftsgruppen diesen Zugang zu erleichtern;

b) Bewußtseinsbildung dahin gehend zu betreiben, daß die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse wesentlicher Bestandteil der Armutsbeseitigung ist; diese Bedürfnisse sind eng miteinander verknüpft und umfassen Ernährung, Gesundheit, Wasserversorgung und Abwasserhygiene, Bildung, Beschäftigung, Wohnungswesen und Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben;

c) sicherzustellen, daß Frauen sämtlicher Altersgruppen und Kinder vollen und gleichberechtigten Zugang zu sozialen Diensten haben, insbesondere zu Bildungs-, Rechts- und Gesundheitsdiensten, in Anerkennung der Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Eltern und der anderen für Kinder rechtlich verantwortlichen Personen, im Einklang mit der Konvention über die Rechte des Kindes;

d) sicherzustellen, daß auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene der Bekämpfung der durch die rasche Ausbreitung von HIV/Aids auf der ganzen Welt und das erneute Auftreten von bedeutenden Krankheiten wie Tuberkulose, Malaria, Onchozerkose (Flußblindheit) und Durchfallerkrankungen, insbesondere Cholera, hervorgerufenen Bedrohung der Gesundheit des einzelnen und der Öffentlichkeit entsprechender Vorrang eingeräumt wird und dafür ausreichende Ressourcen bereitgestellt werden;

e) besondere Maßnahmen zu ergreifen, um die produktiven Kapazitäten der Angehörigen autochthoner Bevölkerungsgruppen zu stärken und zu gewährleisten, daß sie vollen und gleichberechtigten Zugang zu sozialen Diensten haben und an der Erarbeitung und Umsetzung von Politiken beteiligt sind, die sich auf ihre Entwicklung auswirken, unter uneingeschränkter Achtung ihrer Kulturen, Sprachen, Überlieferungen, Formen der sozialen Organisation sowie ihrer eigenen Initiativen;

f) geeignete soziale Dienste bereitzustellen, um es sozial schwachen und in Armut lebenden Menschen zu ermöglichen, ihre Lebensumstände zu verbessern, ihre Rechte auszuüben und sich voll an allen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Aktivitäten zu beteiligen und zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen;

g) anzuerkennen, daß die Verbesserung der menschlichen Gesundheit unauflöslich mit einer gesunden Umwelt verknüpft ist;

h) sicherzustellen, daß ältere Menschen, Behinderte oder an ihre Wohnung gefesselte Menschen physischen Zugang zu allen grundlegenden sozialen Diensten haben;

i) sicherzustellen, daß in Armut lebende Menschen vollen und gleichberechtigten Zugang zur Rechtsprechung haben, insbesondere auch, daß sie über ihre Rechte Bescheid wissen, gegebenenfalls durch die Stellung eines kostenlosen Rechtsbeistands. Um eine solide und unabhängige Rechtspflege zu gewährleisten, soll das Rechtssystem für die Bedürfnisse und besonderen Umstände von schwachen und benachteiligten Gruppen sensibilisiert und diesen in stärkerem Maße angepaßt werden;

j) Dienste zur vollständigen Rehabilitation insbesondere von Personen, die Anstaltspflege benötigen oder an ihre Wohnung gefesselt sind, und einen umfassenden Katalog von gemeinwesengestützten langfristigen Pflegediensten für alle zu fördern, die vom Verlust ihrer Selbständigkeit bedroht sind.

36. Die Regierungen sollen die eingegangenen Verpflichtungen zur Deckung der Grundbedürfnisse aller Menschen mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft im Einklang mit Kapitel V des vorliegenden Aktionsprogramms umsetzen; unter anderem sollen sie

a) bis zum Jahr 2000 den allgemeinen Zugang zur Grundbildung sicherstellen und dafür Sorge tragen, daß mindestens 80 Prozent aller Kinder im Grundschulalter die Primarschulbildung abschließen; bis zum Jahr 2005 das Gefälle in der Primar- und Sekundarschulbildung von Jungen und Mädchen ausgleichen; vor dem Jahr 2015 in allen Ländern eine allgemeine Grundschulbildung herbeiführen;

b) bis zum Jahr 2000 in allen Ländern eine Lebenserwartung von mindestens 60 Jahren herbeiführen;

c) bis zum Jahr 2000 die Sterblichkeitsrate von Säuglingen und Kindern unter fünf Jahren gegenüber 1990 um ein Drittel beziehungsweise auf 50 bis 70 pro 1.000 Lebendgeburten senken, was immer der niedrigere Wert ist; bis zum Jahr 2015 eine Säuglingssterblichkeitsrate von unter 35 pro 1.000 Lebendgeburten und eine Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren von unter 45 pro 1.000 Kindern erreichen;

d) bis zum Jahr 2000 die Müttersterblichkeit gegenüber 1990 um die Hälfte reduzieren und bis zum Jahr 2015 eine weitere Verminderung um 50 Prozent bewirken;

e) Ernährungssicherheit durch die Gewährleistung einer Versorgung mit gesunden und nahrhaften Nahrungsmitteln sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, ein angemessenes Maß an Stabilität in der Nahrungsmittelversorgung sowie in physischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht Zugang zu einer ausreichenden Ernährung für alle herstellen und dabei bekräftigen, daß Nahrungsmittel nicht als politisches Druckmittel benutzt werden dürfen;

f) bis zum Jahr 2000 die schwere und mittelschwere Mangelernährung bei Kindern unter fünf Jahren gegenüber 1990 um die Hälfte reduzieren;

g) bis zum Jahr 2000 sicherstellen, daß alle Völker der Welt einen Gesundheitsstand erreichen, der es ihnen ermöglicht, ein sozial und wirtschaftlich produktives Leben zu führen, und zu diesem Zweck eine gesundheitliche Grundversorgung für alle gewährleisten;

h) über das System für die gesundheitliche Grundversorgung allen Personen im entsprechenden Alter so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum Jahr 2015 Zugang zur Reproduktivgesundheitsfürsorge verschaffen, im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung und unter Berücksichtigung der auf der Konferenz angebrachten Vorbehalte und abgegebenen Erklärungen, insbesondere was die Notwendigkeit der elterlichen Anweisung und Verantwortung betrifft;

i) sich verstärkt darum bemühen und dafür einsetzen, bis zum Jahr 2000 die Sterblichkeit und Morbidität bei Malaria in mindestens 75 Prozent der betroffenen Länder gegenüber 1995 um mindestens 20 Prozent zu senken sowie die sozialen und wirtschaftlichen Verluste aufgrund der Malaria in den Entwicklungsländern zu vermindern, insbesondere in Afrika, wo die mit Abstand größte Zahl der Krankheits- und Todesfälle zu verzeichnen ist;

j) bis zum Jahr 2000 die bedeutenden Krankheiten, die weltweite Gesundheitsprobleme darstellen, im Einklang mit Ziffer 6.12 der Agenda 212 ausrotten, beseitigen oder eindämmen;

k) die Analphabetenrate unter Erwachsenen - wobei die Altersgruppe von jedem Land selbst festzulegen ist - auf mindestens die Hälfte des Werts von 1990 senken, mit Schwergewicht auf der Alphabetisierung von Frauen; den allgemeinen Zugang zu einer hochwertigen Bildung verwirklichen, wobei der Grundschul- und Fachunterricht und die Berufsausbildung besonderen Vorrang genießen, das Analphabetentum bekämpfen und geschlechtsbedingte Disparitäten beim Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, beim Verbleib im Schulsystem und bei der Förderung des Unterrichts beseitigen;

l) allen Menschen dauerhaft Zugang zu sauberem Trinkwasser in ausreichenden Mengen und zu einer angemessenen Abwasserbeseitigung verschaffen;

m) die Verfügbarkeit von erschwinglichem und angemessenem Wohnraum für alle verbessern, im Einklang mit der Globalen Wohnraumstrategie bis zum Jahr 200014;

n) die Verwirklichung dieser Verpflichtungen auf der höchsten geeigneten Ebene überwachen und die Möglichkeit in Erwägung ziehen, ihre Verwirklichung durch die Verbreitung von ausreichenden und genauen statistischen Daten und entsprechenden Indikatoren zu beschleunigen.

37. Der Zugang der in Armut lebenden Menschen und der schwächeren Gesellschaftsgruppen zu sozialen Diensten soll verbessert werden. Hierfür ist es erforderlich,

a) den in Armut lebenden Menschen leichteren Zugang zu Bildung und die Möglichkeit des Erwerbs einer qualitativ besseren Bildung zu verschaffen, durch die Einrichtung von Schulen in Gebieten, in denen es bisher keine Schulen gibt, die Bereitstellung von sozialen Diensten wie Mahlzeiten und Gesundheitsfürsorge als Anreize für arme Familien, ihre Kinder in den Schulen zu belassen, und die Verbesserung der Qualität der Schulen in Gemeinwesen mit niedrigen Einkommen;

b) die Möglichkeiten zur ständigen Aus- und Fortbildung durch öffentliche und private Initiativen und durch außerschulische Bildungsmaßnahmen zu erweitern und zu verbessern, um die Chancen der in Armut lebenden Menschen, insbesondere auch der Behinderten, zu erhöhen, damit sie das Wissen und die Kenntnisse erwerben, die sie zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen und ihrer Existenzgrundlage benötigen;

c) die schulische und die außerschulische Vorschulerziehung zu erweitern und zu verbessern, namentlich auch durch neue Lerntechniken, Hörfunk und Fernsehen, um einige der Nachteile zu überwinden, denen sich in Armut aufwachsende Kinder gegenübersehen;

d) sicherzustellen, daß in Armut lebende Menschen und einkommenschwache Gemeinwesen Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsfürsorge haben, die im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung kostenlos oder zu erschwinglichen Sätzen eine gesundheitliche Grundversorgung gewährt;

e) die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Gesundheitspersonal, nichtstaatlichen Organisationen, Frauenorganisationen und anderen Institutionen der bürgerlichen Gesellschaft zu fördern, mit dem Ziel, eine umfassende nationale Strategie zur Verbesserung der Reproduktivgesundheitsfürsorge und der Kindergesundheitsfürsorge zu erarbeiten und sicherzustellen, daß in Armut lebende Menschen im Einklang mit dem Aktionsprogramm der Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung uneingeschränkten Zugang zu diesen Diensten haben, unter anderem auch zu Aufklärung und Diensten auf dem Gebiet der Familienplanung, der sicheren Mutterschaft und der pränatalen und postnatalen Betreuung und der Vorteile des Stillens;

f) das Gesundheitspersonal zu einer Tätigkeit in einkommenschwachen Gemeinwesen und ländlichen Gebieten anzuregen und durch die Schaffung von Außenstellen in bislang unversorgten Gebieten Gesundheitsfürsorgedienste zur Verfügung zu stellen, aus der Erkenntnis heraus, daß Investitionen in ein System der gesundheitlichen Grundversorgung, das allen Menschen Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation gewährleistet, ein wirksames Mittel zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie einer breiten Partizipation in der Gesellschaft sind.


Anfang der Seite
Top of page
Nächster Abschnitt
Next section