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Verzeichnis der Pressemitteilungen
List of press releases
Diese Presseinformation ist kein offizielles Dokument der Vereinten Nationen. Sie wurde in Verantwortung des in der Datumszeile genannten Informationsbüros oder Informationsdienstes der Vereinten Nationen erstellt.


UNIS/L/73
2. Juli 1996

UNO entwickelt neues Modell für rechtliche Fragen beim Einsatz elektronischer Kommunikation im Handelsverkehr

Nach mehrjähriger Vorbereitung liegt Text für harmonisierte Regelungen des zunehmenden Einsatzes papierloser Transaktionen im internationalen Handel vor

Wien, 2. Juli (UNO-Informationsdienst) - Mit der Formulierung von Musterbeispielen für die papierlose Kommunikation im Bereich internationaler Handelstransaktionen hat eine Kommission der Vereinten Nationen Neuland betreten.

Die Geschwindigkeit und die niedrigen Kosten von Fax, E-Mail und INTERNET haben zu deren rascher Verbreitung im Bereich der internationalen Handelstransaktionen geführt. Schwierigkeiten treten dabei allerdings auf, weil die rechtlichen Bestimmungen vieler Länder hinsichtlich der Rechtsgültigkeit verschiedener Transaktionen mit der elektronischen Kommunikation nicht vereinbar sind. So werden unter Umständen digitalisierte Unterschriften nicht als gültig anerkannt oder ein elektronisch übermitteltes Dokument nicht als rechtsgültig betrachtet, sofern nicht auch ein Original auf Papier vorhanden ist.

Das neue "Musterrecht für den elektronischen Datenaustausch" (Model Law on Electronic Data Exchange), das bei der kürzlich in New York zu Ende gegangenen Tagung der Kommission der Vereinten Nationen über das internationale Handelsrecht (UNCITRAL) beschlossen wurde, beinhaltet Definitionen, Grundsätze sowie Regelungsvorschäge gegen die Diskriminierung von elektronisch verbreiteten geschäftlichen Mitteilungen.

Im Mittelpunkt der Bestimmungen steht ein Artikel, wonach einer Information ihre Rechtswirkung, ihre Gültigkeit oder Wirksamkeit nicht allein aus dem Grund verwehrt werden soll, daß sie die Form einer Datenmitteilung hat.

Bei der Formulierung des Musterrechts hat das 36 Mitglieder umfassende Gremium mehrere Jahre aufgewendet, um eine Reihe von Prinzipien zu entwerfen und sie so für die wichtigsten Rechtssysteme der Welt annehmbar zu gestalten.

Während die handelsrechtliche Tätigkeit der Vereinten Nationen in der Vergangenheit auf die Beseitigung oder Verringerung der Vielzahl von bestehenden nationalen Hemmnissen für den freien Fluß des internationalen Handels ausgerichtet war, bietet die nunmehrige Aktion im Bereich des internationalen Handelsaustausches die Gelegenheit, Disharmonien auf einem Gebiet zu vermeiden, für das bisher keine gesetzliche Regelung bestand.

Künftige Diskussionen sollen auf die Bereiche der Gültigkeit digitaler Unterschriften, die rechtlichen Erfordernisse für die Anerkennung einer Information als "geschrieben" sowie die Rolle und die Haftung der verschiedenen Netzwerke und Operatoren als Vermittler von Information gerichtet werden. Dem liegt das wachsende Bedürfnis nach der Ersetzung des traditionellen Schriftverkehrs auf Papier bei gleichzeitigem Abbau des Vorurteils zugrunde, wonach elektronische Kommunikation oder Archivierung unsicher ist und daher nicht die erforderliche Rechtskraft hat.

Das Musterrecht wurde von UNCITRAL auf ihrer 29. Sitzung in New York beschlossen, die von 28. Mai bis 14. Juni 1996 stattfand. Diese Kommission wurde von der Generalversammlung 1966 zur Behandlung schwerwiegender Handelshemmnisse gegründet. Die Mitglieder der Kommission vertreten die unterschiedlichen geographischen Regionen und die grundlegenden wirtschaftlichen und rechtlichen Systeme der Welt. Zu ihren Erfolgen zählen die Schaffung einheitlicher Regelungen für den internationalen Warenverkauf, internationale Schlichtungseinrichtungen für den Handelsverkehr und das internationale Seerecht. Das Sekretariat von UNCITRAL befindet sich in Wien.

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