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Verzeichnis der Pressemitteilungen
List of press releases
Diese Presseinformation ist kein offizielles Dokument der Vereinten Nationen. Sie wurde in Verantwortung des in der Datumszeile genannten Informationsbüros oder Informationsdienstes der Vereinten Nationen erstellt.


Hintergrundinformation
Deutschsprachige Kurzfassung

UNIS/NAR/556
12. April 1996



UNO-Suchtstoffkommission hält 39. Tagung vom 16. - 25. April in Wien ab


Nachfragereduktion und globale Strategien gegen den Drogenmißbrauch im Mittelpunkt der Diskussionen

WIEN, 12. April (UNO-Informationsdienst) - Die illegale Herstellung, der Handel und der Mißbrauch von Aufputschmitteln auf Amphetaminbasis werden möglicherweise zum zentralen Problem des Drogenmißbrauchs der Zukunft. Dies geht aus einem der Berichte hervor, die von der Suchtstoffkommission, dem wichtigsten politischen Gremium der Vereinten Nationen für die Drogenkontrolle, auf ihrer Jahrestagung in Wien vom 16. bis 25. April erörtert werden.

Die Kommission wird Fortschritte und Schwächen bei der Anwendung der bestehenden Drogenkontrollmaßnahmen erörtern. Sie wurde von der Generalversammlung dazu aufgefordert, nach Möglichkeit geeignete Anpassungen der Drogenkontrolltätigkeit zu empfehlen, wo immer dies erforderlich ist. Insbesondere werden von der Kommission Empfehlungen zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Alternativen zur Beseitigung des illegalen Drogenhandels, zur Harmonisierung nationaler Gesetze und Richtlinien, zur Durchführung der Bestimmungen der Konvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1988 gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, zur Förderung der Ausbildung von Drogenkontrollpersonal und zur Ermunterung der nichtstaatlichen Organisationen und des privaten Sektors hinsichtlich dem Kampf gegen den Drogenmißbrauch erwartet.

Weitere Themen der Kommission sind der intensivere Kampf gegen die internationalen kriminellen Drogenorganisationen, die auf die Folgekriminalität des Drogenhandels anzuwendenden Strafen für Geldwäsche und illegalen Waffenhandel, die Frage der Kontrolle von Vorläufersubstanzen und wichtigen Chemikalien für die Erzeugung illegaler Drogen, die verstärkte Zusammenarbeit bei der Beseitigung der zunehmenden gefährlichen Verbindungen von terroristischen Gruppen, Drogenhändlern und ihren paramilitärischen Gangs, sowie die Möglichkeiten zur Stärkung präventiver Strategien.

Die 53 Mitglieder umfassende Kommission überwacht die Tätigkeit des Internationalen Drogenkontrollprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Drug Control Programme, UNDCP). Sie wird bei der bevorstehenden Tagung eine Beurteilung der internationalen Zusammenarbeit bei der Drogenkontrolle vornehmen, wie dies vom Wirtschafts- und Sozialrat vorgesehen wurde. In Zusammenhang mit dieser Frage liegt der Kommission ein Bericht des Exekutivdirektors von UNDCP vor, in dem dieser seine Empfehlungen vom vergangenen Jahr erweitert und um Zusatzinformationen von Regierungen ergänzt hat.

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat die Kommission ferner um die vordringliche Beratung der möglichen Einberufung einer internationalen Konferenz über Prioritäten und Ressourcen der Drogenkontrolle, die finanziellen Aspekte der Abhaltung einer solchen Konferenz sowie die Erörterung von Wegen und Mitteln zur verstärkten Durchführung der bestehenden internationalen Konventionen und der anderen Instrumente der Zusammenarbeit bei der Drogenkontrolle ersucht.

Die Kommission wird neuerlich die Fragen der Nachfragereduktion als eigenständigen Tagesordnungspunkt behandeln. Dabei wird die Kommission die grundlegenden Richtlinien der Vorbeugung gegen den Drogenmißbrauch und die Erfahrungen aus einer Reihe von regionalen Expertentagungen über die Nachfragereduktion diskutieren. Die Kommission wird ferner die weltweite Lage auf dem Gebiet des Drogenmißbrauchs behandeln. Berichte darüber werden zusammen mit einem Report über die UNDCP-Strategie zur Nachfragereduktion und dem Entwurf einer Erklärung über die Leitlinien zur Nachfragereduktion behandelt werden.

In Zusammenhang mit dem Drogenhandel und der Drogenversorgung hat das Sekretariat einen Bericht über die weltweite Lage auf diesem Gebiet in bezug auf den illegalen Drogenhandel und die Tätigkeit der Untergremien der Kommission vorbereitet.

Das Mandat der Generalversammlung

In Plenartagungen auf hoher Ebene zur Drogenfrage hat die Generalversammlung am 28. Oktober 1993 in einer Resolution ihr Engagement für eine verstärkte internationale Zusammenarbeit gegen die illegale Produktion, den Verkauf, die Nachfrage und den Handel und die Verteilung von Drogen bekräftigt. Die Generalversammlung hat die Kommissionen aufgefordert, mit Unterstützung von UNDCP und in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Drogenkontrollrat (INCB) die nationalen und internationalen Maßnahmen sowie die internationalen Drogenkontrollverträge zu überwachen. Dabei sollen Fortschritte festgestellt und bei Schwächen geeignete Anpassungsmaßnahmen empfohlen werden.

In diesem Zusammenhang hat der Exekutivdirektor im Jahre 1964 zwei Tagungen einer ad-hoc-Beratergruppe in Wien einberufen und deren Empfehlungen im vergangenen Jahr der Kommission weitergeleitet. Dieser Bericht gibt die Diskussionen in den Untergremien der Kommission wider sowie ferner den Inhalt der internationalen Konferenz zur Vermeidung und Kontrolle von Geldwäsche und der Nutzbarmachung der Gewinne aus Verbrechen, der Weltministerkonferenz über organisiertes, transnationales Verbrechen und des Gipfeltreffens der amerikanischen Kontinente in Miami (USA) am 11. Dezember 1994.

Zusätzlich zu dem von der Kommission erteilten Mandat hat sich die Beratergruppe mit drei weiteren Fragen befaßt: Geldwäsche, die mögliche Legalisierung des nichtmedizinischen Einsatzes von Drogen und ein Vorschlag zur Abhaltung einer zweiten internationalen Konferenz über Drogenmißbrauch und illegalen Drogenhandel im Jahr 1997.

Die Tätigkeit des Drogenkontrollprogramms der Vereinten Nationen

UNDCP wurde von der Generalversammlung im Jahre 1990 ins Leben gerufen und mit der ausschließlichen Zuständigkeit für die Koordinierung aller Drogenkontrolltätigkeiten der Vereinten Nationen betraut sowie mit der wirksamen Führung der internationalen Drogenkontrolle. Eines der Hauptthemen der Kommission wird die Beurteilung der Tätigkeit von UNDCP im Jahr 1994 auf Grundlage eines Berichtes des Exekutivdirektors des Programms und anderer Hintergrunddokumente sein.

In seinem Bericht unterstreicht der Exekutivdirektor die dreiteilige Strategie von UNDCP als Leitprinzip ihrer Tätigkeit. Dies umfaßt strukturierte Maßnahmen mit sich gegenseitig ergänzenden Zielen auf Länderebene, auf regionaler oder unterregionaler Ebene und auf internationaler Ebene.

Studie über Stimulanzien

UNDCP hat in Zusammenarbeit mit INCB eine Studie über Stimulanzien für eine Tagung im Februar erarbeitet, an der Fachleute aus rund 30 Ländern teilnahmen. Sie versuchten Ausmaß, Art und Größe des weltweiten Problems mit Stimulanzien im Hinblick auf ein weiteres Treffen Ende 1996 zu erarbeiten, auf dem die notwendigen Empfehlungen formuliert werden sollen.

Unter dem Titel "Stimulanzien des Amphetamintyps: eine weltweite Erhebung" überprüft die Studie die legale Anwendung dieser Stimulanzien und die Entwicklungen, die zu ihrer Ausbreitung auf dem illegalen Markt geführt haben. Die potentielle Gefahr dieser Stimulanzien kann zu einem weitaus größeren Problem als jenes der Drogen natürlichen Ursprungs werden. Der Grund dafür ist ihre Verfügbarkeit, der niedrige Preis und das geringe Risiko sowie das Konsumverhalten.

Die Autoren der Studie anerkennen die Schwierigkeit der Einschätzung des gegenwärtigen Mißbrauchs auf weltweiter Ebene, da es bisher an vergleichbaren Daten fehlt. Aus diesem Grund ist die diesbezügliche Tagung, die die Kommission auf ihrer Sitzung 1995 gefordert hat, von so großer Bedeutung. Die Kenntnis der Schlupflöcher soll durch die Beiträge führender Fachleute aus den wichtigsten betroffenen Ländern gewonnen werden. Die Herstellung, der Mißbrauch und der Handel mit Amphetaminstimulanzien scheinen über die Länder, in denen diese zuerst aufgetreten sind, hinauszugehen und haben an einigen Orten den Heroin- und Kokainmißbrauch überflügelt.

Eines der Probleme für die Drogenkontrolle besteht darin, daß viele frei erhältliche chemische Vorläufersubstanzen der Herstellung von Stimulanzien dienen. Forschung und Innovation auf dem verborgenen Sektor haben zu vielen neuen Arten von Stimulanzien auf dem illegalen Markt geführt. Die jüngsten Todesfälle durch den Mißbrauch von "Ecstasy" (Methyldioxydmethamphetamin) und auf Grund der Verwendung von Ephedrin im Bereich des professionellen Sports zeigen auf, daß es sich um ein Problem handelt, das viele Teile der Gesellschaft erfaßt hat. Durch das Zusammenführen von Spezialisten aus den Bereichen der Stimulanzienkontrolle, deren Regelung, der Polizeitätigkeit und der Epidemiologie will diese Tagung ein detaillierteres Bild des Ausmaßes und der Beschaffenheit dieses gerade entstehenden weltweiten Problems erhalten.

Nachfragereduktion

Die Kommission wird besonderes Gewicht auf die Strategien zur Nachfragereduktion legen. In diesem Zusammenhang liegt der Kommission ein Bericht über die grundlegenden Richtlinien für die Nachfragereduktion vor, ferner Vermeidungsstrategien mit besonderer Betonung auf die Teilnahme der Gemeinschaften und den Zusammenhang zwischen Polizeimaßnahmen und Nachfragereduktion. Das Dokument zur Frage der Teilnahme auf Gemeindeebene bei der Nachfragereduktion enthält eine generelle Übersicht über die weltweite Situation beim Drogenmißbrauch als Hintergrund für die Erörterung dieses Themas.

Veränderungen bei der Kontrolle von Substanzen

In Zusammenhang mit den diesbezüglichen Bestimmungen der Konvention von 1971 über psychotrope Substanzen ist die Kommission aufgefordert, über eine Aufnahme der folgenden Substanzen in die internationale Kontrolliste zu entscheiden: Aminorex, Brotizolam, Etryptamin, Mesocarb, Methcathinon und Zipeprol. Ferner soll die Kommission entscheiden, ob Flunitrazepam von der Liste IV auf die Liste III kommen soll, wodurch diese Substanz schärferen Kontrollen unterliegen würde.

Durchführung der Drogenkontrollverträge

Die Kommission wird die Durchführung der zentralen internationalen Drogenkontrollverträge prüfen: dabei handelt es sich um die einheitliche Konvention über Suchtstoffe aus dem Jahr 1961 samt Protokoll aus dem Jahr 1972, die Konvention aus dem Jahr 1971 über psychotrope Substanzen und die Konvention aus dem Jahr 1988 gegen den illegalen Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen. Dazu liegt der Kommission der Jahresbericht des Internationalen Suchtstoffkontrollrates (INCB) vor.

Mitgliedschaft in der Kommission

Die 53 Mitglieder der Kommission sind: Ägypten, Australien, Bahamas, Belgien, Bolivien, Chile, China, Côte d'Ivoire, Deutschland, Finnland, Frankreich, Gabon, Ghana, Guinea, Indien, Iran, Italien, Jamaika, Japan, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Lesotho, Libanon, Liberia, Madagaskar, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Pakistan, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Republik Korea, Rumänien, Russische Föderation, Schweiz, Spanien, Sri Lanka, Syrien, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich.

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