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Diese Presseinformation ist kein offizielles Dokument der Vereinten Nationen. Sie wurde in Verantwortung des in der Datumszeile genannten Informationsbüros oder Informationsdienstes der Vereinten Nationen erstellt.


Hintergrundinformation
Deutschsprachige Kurzfassung

UNIS/CP/319
20. März 1996

Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege hält Fünfte Tagung in Wien ab

Zur Diskussion stehen organisiertes Verbrechen, Geldwäsche, Gewalt gegen Frauen, Ausweisungen, Terrorismus, Feuerwaffen und Verbrechensopfer

WIEN, 20. Mai (UNO-Informationsdienst) - Neue Trends in der internationalen Kriminalität wie Kinderhandel, illegaler Waffenhandel, Schmuggel von illegalen Einwanderern, Korruption öffentlich Bediensteter, Computerkriminalität und grenzüberschreitender Handel mit gestohlenen Fahrzeugen im großen Stil stehen auf der Tagesordnung der UNO-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege, die vom 21. bis 31. Mai in Wien stattfindet.

Empfehlungen für konzertierte Aktionen gegen nationales und internationales Verbrechen, organisiertes Verbrechen, terroristische Aktivitäten, Geldwäsche, Umweltkriminalität und die Kontrolle von Feuerwaffen sowie vorbeugende Maßnahmen gegen das Anwachsen der Kriminalität und Gewalt in den Städten liegen der Kommission vor.

Zusätzlich zu diesen Themen wird die Kommission Initiativen zur Erfassung, Verarbeitung und Weiterverbreitung verbrechensbezogener Daten überprüfen. Die Kommission wird den Stand der Bemühungen zur Computerisierung der Strafrechtsverwaltung feststellen und dabei besonderes Augenmerk auf die Stärkung der nationalen Fähigkeiten zur Sammlung, Zusammenstellung, Analyse und Nutzung von Daten richten und wird ferner die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Verbrechens- und Justizinformationsnetzes der Vereinten Nationen (UNCJIN) erörtern.

Während der Tagung wird die Kommission sich ferner mit der technischen Zusammenarbeit im Rahmen der Beratungstätigkeit des Programms der Vereinten Nationen zur Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege auseinandersetzen und dabei geeignete Mechanismen für die Mobilisierung von finanziellen Beiträgen erörtern.

Die Kommission wird ferner nach Wegen für eine breitere Anwendung der bestehenden Standards und Normen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und der Strafrechtspflege suchen und die Frage der verstärkten Zusammenarbeit mit anderen Gremien und Organisationen der Vereinten Nationen suchen, die mit der Kommission zusammenarbeiten.

Hintergrund

Die 40 Mitglieder umfassende Kommission wurde vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen im Jahre 1992 anstelle des nunmehr stillgelegten Ausschusses für Verbrechensverhütung und -kontrolle geschaffen. Die Kommission bildet das bedeutendste Gremium der Vereinten Nationen für die Erstellung politischer Leitlinien auf dem Gebiet von Verbrechen und Justiz. Die Kommission ist mit der Entwicklung und der Überprüfung der Programme der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und mit der Mobilisierung der diesbezüglichen Unterstützung unter den Mitgliedstaaten betraut. Sie soll ferner die Tätigkeit der interregionalen und regionalen Institute für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege koordinieren.

Unter anderem war die Kommission das vorbereitende Gremium für die Weltministerkonferenz über Organisiertes Grenzüberschreitendes Verbrechen, die 1994 in Neapel abgehalten wurde sowie ferner für den Neunten Kongreß der Vereinten Nationen für Verbrechensverhütung und die Behandlung von Straftätern, der im vergangenen Jahr in Kairo stattfand. Diese Vorbereitungsaufgaben soll die Kommission auch in Zukunft für die alle fünf Jahre stattfindenden Kongresse über Verbrechensverhütung wahrnehmen.

Organisiertes grenzüberschreitendes Verbrechen

Das organisierte Verbrechen ist von verschiedenen Foren der Vereinten Nationen als eine der gefährlichsten Formen der Kriminalität erkannt worden, dessen weltweite Dimension erst festgestellt werden muß und dessen volle Auswirkung bis jetzt noch nicht ermittelt ist. Verbrechen dieser Art erzeugt ein echtes Wirtschaftssystem im Untergrund, dessen Nettogewinn das Bruttoinlandsprodukt (BIP) vieler Länder übersteigt.

Jüngste internationale Tagungen zur Verbrechenskontrolle wurden von vielen Regierungen genutzt, um über alarmierende neue Formen des organisierten Verbrechens zu berichten. Oft ist dies das Ergebnis dramatischer politischer, wirtschaftlicher und technologischer Veränderungen in den 90er Jahren. Kriminelle Gruppen nützen in zunehmendem Maße die lockeren Grenzkontrollen und den Trend zum freien Handel aus, wenn es darum geht, ihre Aktivitäten beim internationalen Autodiebstahl, Schwarzmarkthandel mit Nuklearmaterialien, Schmuggel von Einwanderern, Waffen- und Drogenhandel, Handel mit menschlichen Spenderorganen, Umweltkriminalität, Computerkriminalität und Geldwäsche auszuüben.

Die Kommission hat bereits Nutzen aus den Ergebnissen der internationalen Tagungen des Jahres 1994 über Geldwäsche und organisiertes grenzüberschreitendes Verbrechen gezogen, die in Courmayeur und Neapel (Italien) abgehalten wurden. Dies trifft auch für den Verbrechenskongreß und die vierte Tagung der Kommission im vergangenen Jahr zu.

Gemäß dem jüngsten Bericht der Vereinten Nationen wurde organisiertes Verbrechen "grenzenlos", während die Sicherheitsbehörden innerhalb ihres traditionellen nationalen Rahmens beschränkt bleiben. Ohne internationale Zusammenarbeit ist es für die Sicherheitsbehörden unmöglich, kriminelle Operationen zu bekämpfen, die Länder und Kontinente überspannen.

In diesem Zusammenhang liegt der Kommission ein Bericht über die Durchführung der politischen Erklärung und des globalen Aktionsplanes vor, der von den Innenministern auf der Konferenz von Neapel beschlossen wurde. Ein weiterer Bericht erläutert, welche Maßnahmen in den verschiedenen Zusammenhängen beim Kampf gegen den Schmuggel mit illegalen Einwanderern ergriffen wurden. Über die internationalen Bemühungen zur Kontrolle der Profite aus Verbrechen liegt der Kommission ein neuer Bericht mit Informationen von 25 Staaten vor, von denen einige weitgehende neue Initiativen gegen die Geldwäsche gestartet haben.

Smart Card, "Cyber-Währung" als neue Schlüsselprobleme

Die neuen Schlüsselprobleme sind in diesem Zusammenhang die zunehmende Nutzung der ungeregelten elektronischen Netze zwischen den Banken und den weltweit angesiedelten Nicht-Finanzinstitutionen durch Kriminelle. Elektronisches Geld auf der Grundlage von Mikrochips, das über "Smart Cards" und das Internet transferiert wird, entwickelt sich rasch zu einem der wichtigsten Zahlungsmittel. Von Kriminellen kann diese "Cyber-Währung" dazu benützt werden, Kontrollmechanismen zu umgehen und es den Behörden unmöglich zu machen, die Profite aus Drogengeschäften und anderen lukrativen illegalen Unternehmungen zu verfolgen und zu beschlagnahmen.

In der Frage der Korruption wird die Kommission den Entwurf eines Verhaltenskodex für öffentlich Bedienstete untersuchen, der im Lichte der Stellungnahmen der Regierungen aus den letzten zwölf Monaten neu überarbeitet wird. Die Kommission wird sich ferner mit den Ausweisungsbestimmungen unter den Staaten befassen, um Hindernisse bei der Feststellung von kriminellen Flüchtlingen zu überwinden und die Ausweisungsverpflichtungen zwischen den einzelnen Ländern anzugleichen.

Hinsichtlich terroristischer Verbrechen und deren möglicher Verbindung zum organisierten grenzüberschreitenden Verbrechen, liegt der Kommission ein Bericht mit der Zusammenfassung der Stellungnahme von 24 Staaten vor. Der Bericht prüft ferner jüngste internationale Initiativen gegen terroristische Verbrechen. Die Rolle des Strafrechtes im Bereich des Umweltschutzes soll von der Abteilung und den regionalen und interregionalen Instituten weiter erforscht werden. Diese sollen Informationen austauschen, Ausbildung und technische Zusammenarbeit zur Ermöglichung vorbeugender Maßnahmen und anderer Strategien für die Rolle des Strafrechtes beim Schutz der Umwelt ausarbeiten.

Im Bereich Stadtpolitik und Verbrechensverhütung wird sich die Kommission insbesondere mit dem Problem der Kinder als Opfer und Täter von Kriminalität befassen. Die Kommission wird dazu jüngste Bemühungen von Regierungen und nichtstaatlichen Organisationen zur Beseitigung des "Sextourismus", einschließlich der Kinderprostitution, befassen und Fortschritte bei der Schaffung eines globalen, umfassenden Weges zur Bekämpfung des Handels mit Kindern diskutieren.

Ferner wird sich die Kommission mit einer Zusammenfassung der Stellungnahme von Staaten zu einem Entwurf eines Aktionsplanes zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen befassen und einen Bericht über Maßnahmen in der Abteilung sowie der zu ihr gehörenden Forschungsinstitute, einschließlich der Ausbildungs- und Beratungsdienste für das Problem der Gewalt gegen die Frau in Zusammenhang mit Verbrechensverhütung und Strafrecht, diskutieren.

Stärkung der internationalen Reaktion auf das Verbrechen

In Zusammenhang mit seiner Entwicklung zu einem Zentrum des Austausches von verbrechensbezogenen Daten hat die Abteilung begonnen, hunderten von Nutzern in der ganzen Welt über die "Datenautobahn" Zugang zu Verbrechensdaten und Daten der mit ihr zusammenarbeitenden Organisationen anzubieten. Dazu gehört das "Verbrechens- und Justizzentrum der Vereinten Nationen" (UNCJIN). Diese Maßnahme entspricht dem Erfordernis der Strafrechtsbehörden für korrekte laufende Information, rasche Datenübermittlung, schnellen Zugang und die rasche Verteilung von Informationen. In einem Bericht über dieses Vorhaben heißt es, die Kommission möge Staaten ersuchen, Fachleute und Informationsquellen zur Schaffung einer Beratergruppe über die Computerisierung der Strafrechtsverwaltung und die Intensivierung in der Sammlung von Daten beizustellen.

Zur Reform von Polizei, Gerichten und Gefängnissen liegt der Kommission ein Überblick über die jüngsten Aktionen des Verbrechensverhütungsprogrammes bei der Förderung der Nutzung und Anwendung bestehender Standards und Normen der Verbrechenskontrolle vor. Dieses Dokument enthält ferner die Empfehlungen einer Expertengruppe für Verbrechensopfer und den Mißbrauch von Gewalt.

Die Kommission wird sich auch mit dem Entwurf eines Fragebogens über Standards und Normen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit und einem Bericht über die Entwicklung von Mindestregeln für die Strafrechtsverwaltung auseinandersetzen.

Zusätzlich zu den Zusammenarbeits- und Koordinationsaktivitäten im Rahmen anderer Tagesordnungspunkte wird sich die Kommission mit zwei einschlägigen Berichten zu diesen Fragen befassen.

Als vorbereitendes Gremium für den Zehnten Kongreß der Vereinten Nationen zur Verbrechensverhütung wird die Kommission eine Reihe organisatorischer und substanzieller Vorschläge für dieses Ereignis behandeln, das im Jahr 2000 stattfinden wird.

Mitglieder der Kommission

Die 40 Mitglieder der Kommission sind: Angola, Argentinien, Belarus, Brasilien, Burundi, China, Costa Rica, Deutschland, Finnland, Frankreich, Indonesien, Iran, Italien, Japan, Kanada, Kolumbien, Kongo, Kuba, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Österreich, Pakistan, Paraguay, Polen, Republik Korea, Russische Föderation, Sri Lanka, Sudan, Thailand, Tunesien, Uganda, Ungarn, Vereinigte Republik von Tansania, Vereinigte Staaten und Zaire.

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Die der Kommission vorliegenden Berichte sind in englischer, französischer und spanischer Sprache im World Wide Web unter folgender Adressen zugänglich:

http://www.ifs.unvie.ac.at/~uncjin/5comm/5index.html



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