MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS

S/1998/354

Verteilung der Vorankündigung des Arbeitsprogramms und des vorläufigen Arbeitsplans

Datum: 30. April 1998

1. Im Nachgang zu der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 27. Juli 1993 (S/26176) betreffend die Dokumentation des Rates sowie damit zusammenhängende Fragen, in der die nachrichtliche Verteilung der als Anhalt gedachten Vorankündigung des Arbeitsprogramms des Sicherheitsrats für jeden Monat an alle Mitgliedstaaten festgelegt ist, sind die Mitglieder des Rates übereingekommen, jeden Monat den folgenden Hinweis in das Journal aufzunehmen:

"Die monatliche als Anhalt gedachte Vorankündigung wurde den Mitgliedstaaten im Einklang mit den Mitteilungen des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 27. Juli 1993 (S/26176) und vom 30. April 1998 (S/1998/354) zugänglich gemacht. Aufgrund der genannten Beschlüsse wurden Exemplare dieser Vorankündigung in die Fächer der Delegationen gelegt und können beim Dokumentenschalter für die Delegationen abgeholt werden."

2. Die Mitglieder des Rates haben empfohlen, daß der Präsident allen Mitgliedstaaten den Kalender mit dem vorläufigen Arbeitsplan in geeigneter Form und unter seiner Verantwortung zugänglich macht, sobald die Plenarkonsultationen über das Arbeitsprogramm abgeschlossen sind. Der Kalender soll die folgende Fußnote enthalten:

"Dieser Arbeitsplan ist vorläufig; der tatsächliche Arbeitsplan hängt von den jeweiligen Ereignissen ab. Die Beschreibung der Tagesordnungspunkte in dem vorläufigen Arbeitsplan kann sich von der offiziellen Bezeichnung unterscheiden."

3. Die Mitglieder des Rates werden ihre Prüfung weiterer Vorschläge betreffend die Dokumentation des Rates sowie damit zusammenhängende Fragen fortsetzen.

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