MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS

 

S/2000/319 vom 17. April 2000

 

 

1.    Die Mitglieder des Sicherheitsrats verweisen auf die Mitteilung des Präsidenten vom 29. Januar 1999 (S/1999/92), die eine Reihe praktischer Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der Sanktionsausschüsse im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen enthielt.

2.    Die Mitglieder des Sicherheitsrats nehmen Kenntnis von den Arbeiten der Generalversamm­lung und stellen darüber hinaus fest, dass es eine ganze Reihe neuerer wissenschaftlicher Unter­suchungen zum Thema Sanktionen der Vereinten Nationen gibt, die es verdienen, von den Rats­mitgliedern behandelt zu werden. Insbesondere nehmen sie Kenntnis von den jüngsten Anstren­gungen, die Deutschland, Kanada, die Schweiz, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und andere unternommen haben, um konkrete Berichte und Studien zu Aspekten der Sanktionen der Vereinten Nationen zu fördern.

3.    Unter Berücksichtigung der Mitteilung des Präsidenten vom 29. Januar 1999 und anderer einschlägiger Vorschläge und Empfehlungen, einschließlich der in Ziffer 2 genannten, haben die Mitglieder des Sicherheitsrats beschlossen, vorübergehend eine informelle Arbeitsgruppe des Rates einzusetzen, die allgemeine Empfehlungen erarbeiten soll, wie die Wirksamkeit der Sank­tionen der Vereinten Nationen verbessert werden kann. Die Arbeitsgruppe sollte das gesamte ver­fügbare Sachwissen auf dem Gebiet der Sanktionen nutzen können, unter anderem auch von Fall zu Fall durch die Anhörung von Experten. Die Arbeitsgruppe soll dem Rat über ihre Erkenntnisse bis zum 30. November 2000 Bericht erstatten.

4.    Die informelle Arbeitsgruppe soll unter anderem die folgenden Fragen unter allen Aspekten prüfen, mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Sanktionen zu verbessern:

a.     Arbeitsmethoden der Sanktionsausschüsse und Koordinierung zwischen den Ausschüs­sen

b.    Kapazität des Sekretariats der Vereinten Nationen

c.     Koordinierung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und Zusammenarbeit mit regionalen und anderen internationalen Organisationen

d.    Konzeption der Sanktionsresolutionen, einschließlich der Bedingungen für die Beibe­haltung/Aufhebung von Sanktionen

e.     Berichte zur Vorab‑ und Nachbewertung sowie laufende Evaluierung der Sanktionsre­gimes

f.     Überwachung und Durchsetzung von Sanktionen

g.     unbeabsichtigte Auswirkungen von Sanktionen

h.     Ausnahmen aus humanitären Gründen

i.      gezielte Sanktionen

j.     Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Sanktionen

k.    Umsetzung der Empfehlungen der genannten Mitteilung des Präsidenten.

5.    Die Mitglieder des Sicherheitsrats ersuchen das Sekretariat, der informellen Arbeitsgruppe Dolmetschdienste für die sechs Arbeitssprachen der Vereinten Nationen bereitzustellen.

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