MITTEILUNG DES PRÄSIDENTEN DES SICHERHEITSRATS

S/2000/274 vom 31. März 2000

 

Die Mitglieder des Sicherheitsrats verweisen auf die Schwierigkeiten und Störungen, die beim Abholen der Ausfertigungen von Erklärungen von außerhalb des Ratssaals verursacht werden, und geben bekannt, dass sie sich auf die folgenden Regelungen für die Verteilung von Erklärungen geeinigt haben:

       a)    Der Wortlaut der in den Sitzungen des Sicherheitsrats abgegebenen Erklärungen wird auf Ersuchen der die Erklärung abgebenden Delegation vom Sekretariat innerhalb des Rats­saals an die Ratsmitglieder und die anderen bei der Sitzung anwesenden Mitgliedstaaten und Ständigen Beobachter bei den Vereinten Nationen verteilt;

       b)    Jede Delegation, die um die Verteilung ihrer Erklärung ersucht, hat dem Sekretariat rechtzeitig vor der Abgabe ihrer Erklärung mindestens 200 Ausfertigungen derselben bereitzu­stellen. Falls eine Delegation dem Sekretariat weniger als 200 Ausfertigungen ihrer Erklärung bereitstellt, werden diese am Ende der Sitzung außerhalb des Ratssaals ausgelegt. Die Delega­tionen werden gebeten, ihre Erklärungen während der Sitzung auf keine andere Art und Weise zur Verfügung zu stellen.

2.    Diese Regelung ist erschöpfend und ersetzt die gemäß der Mitteilung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 23. März 1994 (S/1994/329) vorgesehene Praxis.

3.    Die Mitglieder des Rates werden ihre Prüfung weiterer Vorschläge betreffend die Doku­menta­tion des Rates sowie damit zusammenhängende Fragen fortsetzen.

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