IV. BESCHLÜSSE

Inhalt

Beschluß Nr. Titel Punkt


A. WAHLEN UND ERNENNUNGEN
S-19/11 Ernennung der Mitglieder des Vollmachtenprüfungsausschusses (A/S-19/PV.1) 3 a)
S-19/12 Wahl des Präsidenten der Generalversammlung (A/S-19/PV.1) 4
S-19/13 Wahl der Vorsitzenden der Hauptausschüsse (A/S-19/PV.1) 6
S-19/14 Wahl der Vizepräsidenten der Generalversammlung (A/S-19/PV.1) 6
S-19/15 Wahl der Amtsträger des Ad-hoc-Plenarausschusses der neunzehnten Sondertagung (A/S-19/PV.1) 6


B. SONSTIGE BESCHLÜSSE
S-19/21 Ablauf der Tagung (A/S-19/PV.1) 6
S-19/22 Annahme der Tagesordnung (A/S-19/PV.1) 7



A. Wahlen und Ernennungen


S-19/11.

Ernennung der Mitglieder des Vollmachtenprüfungsausschusses

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß der nach Regel 28 der Geschäftsordnung der Versammlung eingesetzte Vollmachtenprüfungsausschuß für die neunzehnte Sondertagung die gleiche Zusammensetzung haben würde wie der Vollmachtenprüfungsausschuß für die einundfünfzigste Tagung.

Somit gehörten dem Ausschuß die folgenden Mitgliedstaaten an CHINA, die DOMINIKANISCHE REPUBLIK, GABUN, NIEDERLANDE, PARAGUAY, PHILIPPINEN, die RUSSISCHE FÖDERATION, SIERRA LEONE und die VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA.


S-19/12.

Wahl des Präsidenten der Generalversammlung

46/

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß Ismail RAZALI (Malaysia), der Präsident der einundfünfzigsten Tagung der Versammlung, dieses Amt auch auf der neunzehnten Sondertagung wahrnehmen sollte.


S-19/13.

Wahl der Vorsitzenden der Hauptausschüsse

46/

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß die Vorsitzenden der Hauptausschüsse der einundfünfzigsten Tagung dieses Amt auch auf der neunzehnten Sondertagung wahrnehmen sollten.

Folgende Personen wurden somit zu Vorsitzenden der Hauptausschüsse gewählt:

Erster Ausschuß: Alyaksandr SYCHOU (Belarus)

Ausschuß für besondere politische Fragen und

Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß):

Alounkèo KITTIKHOUN

(Laotische Volksdemokratische Republik)

Zweiter Ausschuß: Arjan HAMBURGER

(Niederlande)

Dritter Ausschuß: Patricia ESPINOSA (Mexiko)

Sechster Ausschuß: Ramón ESCOVAR-SALOM

(Venezuela)

Auf derselben Sitzung wurde die Generalversammlung unterrichtet, daß in Abwesenheit des Vorsitzenden des Fünften Ausschusses Syed Rafiqul ALOM (Bangladesch), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, für die Dauer der Sondertagung das Amt des Vorsitzenden des Ausschusses wahrnehmen würde.


S-19/14.

Wahl der Vizepräsidenten der Generalversammlung

46/

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung, daß die Vizepräsidenten der einundfünfzigsten Tagung dieses Amt auch auf der neunzehnten Sondertagung wahrnehmen sollten.

Somit wurden die Vertreter der folgenden einundzwanzig Mitgliedstaaten zu Vizepräsidenten der Generalversammlung gewählt: ANDORRA, ANGOLA, BAHAMas, BURUNDI, CHINA, FRANKREICH, GHANA, HONDURas, LETTLAND, LIBYISCH-ARABISCHE DSCHAMAHIRIJA, NIGER, PAKISTAN, PARAGUAY, PHILIPPINEN, RUSSISCHE FÖDERATION, SUDAN, TÜRKEI, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, VEREINIGTES KÖNIGREICH GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND, VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA und ZYPERN.


S-19/15.

Wahl der Amtsträger des Ad-hoc-Plenarausschusses der neunzehnten Sondertagung

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 wählte die Generalversammlung den Vorsitzenden des Ad-hoc-Plenarausschusses der neunzehnten Sondertagung.

Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung, daß der Vorsitzende des Ad-hoc-Plenarausschusses dem Präsidialausschuß der neunzehnten Sondertagung angehören sollte.

Auf seiner 1. Sitzung am 23. Juni 1997 wählte der Ad-hoc-Plenarausschuß seine übrigen Amtsträger.

Somit wurden folgende Personen zu Amtsträgern des Ad-hoc-Plenarausschusses gewählt:

Vorsitzender:

Mostafa TOLBA (Ägypten)

Stellvertretende Vorsitzende:

Bagher asADI (Islamische Republik Iran)

John asHE (Antigua und Barbuda)

Idunn EIDHEIM (Norwegen)

Czeslaw WIECKOWSKI (Polen)

Auf derselben Sitzung beschloß der Ad-hoc-Plenarausschuß, daß Czeslaw Wieckowski auch als Berichterstatter fungieren sollte.


B. Sonstige Beschlüsse


S-19/21.

Ablauf der Tagung

47/

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 beschloß die Generalversammlung,

a) einen Ad-hoc-Plenarausschuß der neunzehnten Sondertagung einzurichten;

b) diejenigen zwischenstaatlichen und anderen Organisationen und Gruppen, die eine ständige Einladung erhalten haben, an der Arbeit der Generalversammlung als Beobachter teilzunehmen, zur Teilnahme an der Aussprache im Plenum einzuladen;

c) daß der Ad-hoc-Plenarausschuß auch Erklärungen der Beobachter anhören sollte;

d) Vertreter der Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen zur Teilnahme an der Aussprache im Plenum einzuladen, sofern sie der höchsten Ebene angehören;

e) daß der Ad-hoc-Plenarausschuß auch Erklärungen der Vertreter der Programme und Sonderorganisationen der Vereinten Nationen anhören sollte;

f) in der Aussprache im Plenum eine Erklärung der Interparlamentarischen Union anzuhören, ohne damit einen Präzedenzfall für spätere Sondertagungen der Generalversammlung zu schaffen.


S-19/22.

Annahme der Tagesordnung

Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 23. Juni 1997 nahm die Generalversammlung die Tagesordnung für die neunzehnte Sondertagung 48/ an.

Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung,

a) Punkt 8 der Tagesordnung dem Ad-hoc-Plenarausschuß der neunzehnten Sondertagung zur Behandlung zuzuweisen, mit der Maßgabe, daß die Aussprache über den Punkt im Plenum stattfindet;

b) Punkt 9 der Tagesordnung direkt im Plenum zu behandeln.