III. Resolution aufgrund des Berichts
des Ad-hoc-Plenarausschusses
der neunzehnten Sondertagung
4/



S/19-2. Programm für die weitere Umsetzung der Agenda 21

Die Generalversammlung

verabschiedet das in der Anlage zu dieser Resolution enthaltene Programm für die weitere Umsetzung der Agenda 21.

11. Plenarsitzung
28. Juni 1997



ANLAGE

Programm für die weitere Umsetzung der Agenda 21

Inhalt

Ziffer
I.

Verpflichtungserklärung

1 - 6
II. Bewertung der seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt
und Entwicklung erzielten Fortschritte
7 - 21
III.

Umsetzung der Agenda 21 in Bereichen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht

22 - 115
A. Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Zielsetzungen 23 - 32
B. Sektoren und Fragenkomplexe 33 - 75
C. Instrumente zur Umsetzung 76 - 115
IV.

Internationale institutionelle Vorkehrungen

116 - 137
A. Größere Kohärenz der verschiedenen zwischenstaatlichen Organisationen und Prozesse 117 - 121
B. Rolle der zuständigen Organisationen und Institutionen des Systems der Vereinten Nationen 122 - 129
C. Künftige Rolle und künftiges Arbeitsprogramm der Kommission für bestandfähige Entwicklung 130 - 132
D. Arbeitsmethoden der Kommission für bestandfähige Entwicklung 133 - 137

Anhang Mehrjähriges Arbeitsprogramm der Kommission für bestandfähige Entwicklung (1998-2002)



I. VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

1. Wir - die Staats- und Regierungschefs und anderen Delegationsleiter gemeinsam mit unseren Partnern aus den internationalen Institutionen und den nichtstaatlichen Organisationen - sind auf der neunzehnten Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zusammengekommen, um eine Bilanz der Fortschritte zu ziehen, die während der seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vergangenen fünf Jahre erzielt wurden, und um unser Engagement für weitere Maßnahmen hinsichtlich der auf dem Umweltgipfel festgelegten Gesamt- und Einzelziele zu bekräftigen.

2. Die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung war ein bahnbrechendes Ereignis. Auf dieser Konferenz riefen wir eine neue globale Partnerschaft für bestandfähige Entwicklung ins Leben - eine Partnerschaft, die von der Untrennbarkeit des Umweltschutzes und des Entwicklungsprozesses ausgeht. Diese Partnerschaft gründet sich auf einen weltweiten Konsens und eine auf höchster Ebene eingegangene politische Verpflichtung. Die in Rio de Janeiro verabschiedete Agenda 21 5/ geht auf die drängenden Umwelt- und Entwicklungsprobleme der heutigen Zeit ein und zielt darauf ab, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten, um die langfristigen Ziele der bestandfähigen Entwicklung zu erreichen.

3. Unser oberstes Anliegen auf dieser Sondertagung war es, die Umsetzung der Agenda 21 auf umfassende Weise zu beschleunigen und nicht, ihre Bestimmungen neu zu verhandeln oder bei deren Umsetzung selektiv vorzugehen. Wir bekräftigen, daß die Agenda 21 das grundlegende Aktionsprogramm für die Verwirklichung der bestandfähigen Entwicklung bleibt. Wir bekräftigen alle in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung 6/ enthaltenen Grundsätze sowie die Grundsätze über Wälder 7/. Wir sind davon überzeugt, daß die Herbeiführung der bestandfähigen Entwicklung die Integration ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Komponenten erfordert. Wir verpflichten uns erneut, im Geiste einer globalen Partnerschaft zusammenzuarbeiten, um uns gemeinsam verstärkt zu bemühen, den Bedürfnissen dieser und der kommenden Generationen auf ausgewogene Weise gerecht zu werden.

4. Wir erkennen an, daß eine Reihe positiver Ergebnisse erzielt worden sind, sind jedoch tief besorgt darüber, daß sich die Gesamttendenz in bezug auf die bestandfähige Entwicklung heute schlechter darstellt als 1992. Wir betonen, daß die umfassende Umsetzung der Agenda 21 nach wie vor entscheidende Bedeutung besitzt und heute dringlicher ist als je zuvor.

5. Es ist höchste Zeit, den in der Rio-Erklärung und in der Agenda 21 dargestellten Herausforderungen der bestandfähigen Entwicklung zu begegnen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns erneut auf die globale Partnerschaft, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung geschlossen wurde, sowie auf den kontinuierlichen Dialog und auf fortlaufende Maßnahmen, die von der Notwendigkeit geleitet sind, als Mittel zur Herstellung eines förderlichen internationalen Umfelds für die Verwirklichung der Umwelt- und Entwicklungsziele eine effizientere und ausgewogenere Weltwirtschaft zu schaffen. Wir geloben daher, auch weiterhin in gutem Glauben und in einem Geist der Partnerschaft zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung der Agenda 21 zu beschleunigen. Wir laden alle Menschen auf der Welt ein, sich unserer gemeinsamen Sache anzuschließen.

6. Wir verpflichten uns, dafür Sorge zu tragen, daß bei der nächsten umfassenden Überprüfung der Agenda 21 im Jahr 2002 größere meßbare Fortschritte bei der Herbeiführung der bestandfähigen Entwicklung zu verzeichnen sein werden. Das vorliegende Programm zur weiteren Umsetzung der Agenda 21 ist das Mittel, mit dem wir dieses Ziel verwirklichen wollen. Wir verpflichten uns uneingeschränkt, dieses Programm durchzuführen.

II. BEWERTUNG DER SEIT DER KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER UMWELT UND ENTWICKLUNG ERZIELTEN FORTSCHRITTE 8/ 9/

7. Die seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vergangenen fünf Jahre waren geprägt von der beschleunigten Globalisierung im Verkehr zwischen den Ländern auf den Gebieten des Welthandels, der ausländischen Direktinvestitionen und der Kapitalmärkte. Die Globalisierung schafft neue Chancen und Herausforderungen. Es ist wichtig, nationale und internationale Umwelt- und Sozialpolitiken zu verfolgen bzw. zu stärken, um sicherzustellen, daß die Globalisierungstendenzen sich positiv auf die bestandfähige Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern, auswirken. Die Tendenzen der letzten Zeit hatten unterschiedliche Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Eine begrenzte Zahl von ihnen konnte sie zu ihrem Vorteil nutzen und hohe Zuflüsse von Privatkapital aus dem Ausland anziehen und ein erhebliches exportinduziertes Wachstum und eine beschleunigte Zunahme des Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts erzielen. Viele andere Länder jedoch, insbesondere die afrikanischen und die am wenigsten entwickelten Länder, verzeichneten ein schleppendes beziehungsweise negatives Wachstum und sind nach wie vor ausgegrenzt. In der Regel verzeichneten sie daher während des gesamten Jahres 1995 ein stagnierendes oder rückläufiges Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt. Die Probleme der Armut, ihr niedriger sozialer Entwicklungsstand, die unzulängliche Infrastruktur und der Kapitalmangel hindern diese und einige andere Entwicklungsländer daran, Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen. Obschon sich diese Länder weiterhin darum bemühen, eine bestandfähige Entwicklung herbeizuführen und neue Investitionen anzuziehen, bedürfen sie bei ihren Bemühungen um eine bestandfähige Entwicklung weiterhin internationaler Hilfe. Vor allem die am wenigsten entwickelten Länder sind auch künftig in hohem Maße auf die rückläufige öffentliche Entwicklungshilfe angewiesen, um die Kapazitäten und die Infrastruktur aufzubauen, die sie zur Grundbedürfnisdeckung und zur wirksameren Teilhabe an einer immer stärker globalisierten Weltwirtschaft benötigen. In einer zunehmend interdependenten Weltwirtschaft setzt eine verantwortungsvolle Verfolgung von Währungs- und anderen makroökonomischen Politiken die Berücksichtigung der möglichen Folgewirkungen dieser Politiken auf andere Länder voraus. Die Übergangsländer haben seit der Konferenz erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze der bestandfähigen Entwicklung erzielt. Dennoch bildet die noch ausstehende volle Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft nach wie vor eines der Hauptprobleme auf ihrem Weg zu einer bestandfähigen Entwicklung. Die internationale Gemeinschaft sollte diese Länder auch weiterhin bei ihren Bemühungen um einen beschleunigten Übergang zur Marktwirtschaft und um die Verwirklichung der bestandfähigen Entwicklung unterstützen.

8. Obgleich einige Länder dank des durch die Globalisierung verstärkten Wirtschaftswachstums den Prozentsatz der in Armut lebenden Menschen senken konnten, wurden andere Länder noch weiter marginalisiert. Die Wirtschaftsbedingungen und die öffentlichen Dienstleistungen allzu vieler Länder haben sich verschlechtert; weltweit hat die Gesamtzahl der in Armut lebenden Menschen zugenommen. Die Einkommensdisparitäten haben sich sowohl zwischen den Ländern als auch innerhalb dieser verschärft, die Arbeitslosigkeit ist in vielen Ländern angestiegen, und der Abstand zwischen den am wenigsten entwickelten Länder und den anderen Ländern hat sich in den letzten Jahren rasch vergrößert. Demgegenüber ist positiv zu verzeichnen, daß die Bevölkerungswachstumsraten weltweit zurückgegangen sind, was hauptsächlich auf eine erweiterte Grundbildung und Gesundheitsversorgung zurückzuführen ist. Prognosen zufolge wird dieser Trend in der Mitte des einundzwanzigsten Jahrhunderts zu einer Stabilisierung der Weltbevölkerung führen. Auch bei den sozialen Dienstleistungen wurden Fortschritte erzielt, beispielsweise ein breiterer Zugang zu Bildung, abnehmende Säuglingssterblichkeit und eine höhere Lebenserwartung in den meisten Ländern. Dennoch haben noch immer viele Menschen, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, weder Zugang zu angemessener Nahrung und grundlegenden sozialen Dienstleistungen noch zu sauberem Wasser und Abwasserentsorgung. Die Verringerung der gegenwärtigen Ungleichheiten in der Wohlstandsverteilung und im Ressourcenzugang sowohl innerhalb der Länder als auch zwischen ihnen ist eine der größten Herausforderungen, denen sich die Menschheit gegenübersieht.

9. Fünf Jahre nach der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung hat sich der Zustand der globalen Umwelt, wie im Global Environment Outlook 10/ des Umweltprogramms der Vereinten Nationen vermerkt, weiter verschlechtert, und gravierende Umweltprobleme bleiben auch weiterhin tief im sozioökonomischen Gefüge der Länder aller Regionen verankert. Was die institutionelle Entwicklung, die internationale Konsensbildung, die Partizipation der Öffentlichkeit und die Maßnahmen des Privatsektors angeht, wurden einige Fortschritte erzielt, und einige Länder konnten daraufhin die Verschmutzung eindämmen und die Zerstörung ihrer Ressourcen verlangsamen. Insgesamt sind die Tendenzen jedoch eher negativ. Der Ausstoß vieler Schadstoffe, insbesondere toxischer Stoffe und Treibhausgase, sowie das Müllaufkommen nehmen ständig zu, obwohl die Emissionen in einigen Industrieländern zurückgehen. Beim Vorgehen gegen nicht bestandfähige Produktions- und Verbrauchsstrukturen waren die Fortschritte gering. Auch auf dem Gebiet der umweltverträglichen Behandlung und angemessenen Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher und radioaktiver Abfälle wurden nur unzureichende Fortschritte erzielt. In vielen Ländern, in denen ein rasches Wirtschaftswachstum stattfindet und die Verstädterung rapide voranschreitet, steigt auch die Luft- und Wasserverschmutzung mit ihrer kumulativen Wirkung auf die menschliche Gesundheit an. Saurer Regen und grenzüberschreitende Luftverschmutzung, die ehemals nur für die Industrieländer als Problem galten, stellen sich auch in vielen Entwicklungsregionen zunehmend so dar. In vielen ärmeren Regionen der Welt trägt die hartnäckige Armut zu einer beschleunigten Zerstörung der natürlichen Ressourcen bei, und die Wüstenbildung schreitet voran. In den von Dürre und Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, ist unter anderem die landwirtschaftliche Produktivität ungewiß und weiter rückläufig, was die Bemühungen dieser Länder um die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung behindert. Weltweit leiden immer mehr Menschen unter der Knappheit und der unhygienischen Qualität des Wassers, wodurch die Probleme des schlechten Gesundheitszustands und der unsicheren Nahrungsmittelversorgung der Armen noch verschärft werden. Die Verhältnisse in den natürlichen Lebensräumen und in den empfindlichen Ökosystemen, namentlich in den Gebirgs-Ökosystemen, führen zu abnehmender biologischer Vielfalt. Noch immer werden weltweit die erneuerbaren Ressourcen, insbesondere Süßwasser, Wälder, Mutterboden und die Fischbestände der Meere, schneller verbraucht, als sie sich regenerieren können; ohne eine bessere Bewirtschaftung ist diese Situation offensichtlich nicht zukunftsfähig.

10. Obwohl insbesondere bei den nicht-regenerativen Ressourcen Material- und Energieeffizienzsteigerungen erzielt wurden, sind die allgemeinen Tendenzen weiterhin nicht bestandfähig. Die immer stärkere Verschmutzung droht infolgedessen die Absorptionsfähigkeit der globalen Umwelt zu übersteigen und vergrößert die potentiellen Hindernisse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Entwicklungsländer.

11. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung haben die Regierungen und die internationalen Organisationen weitreichende Anstrengungen unternommen, um durch die Erarbeitung neuer Politiken und Strategien für die bestandfähige Entwicklung beziehungsweise die Anpassung bestehender Politiken und Pläne ökologische, wirtschaftliche und soziale Ziele in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Insgesamt etwa einhundertfünfzig Länder sind den auf der Konferenz festgelegten Verpflichtungen nachgekommen und haben einzelstaatliche Kommissionen oder Koordinierungsmechanismen zur Erarbeitung einer integrierten Konzeption für die bestandfähige Entwicklung eingerichtet.

12. Die wichtigen Gruppen haben bewiesen, was durch entschlossenes Handeln, die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Konsensbildung, die Berücksichtigung der Belange von Basisgruppen und deren Einbeziehung erreicht werden kann. Die Gemeinden sorgen durch ihre Bemühungen dafür, daß die Agenda 21 und das Ziel einer bestandfähigen Entwicklung mittels der Umsetzung einer "lokalen Agenda 21" und anderer Programme zugunsten der bestandfähigen Entwicklung auf Gemeindeebene Wirklichkeit werden. Die nichtstaatlichen Organisationen, die Bildungseinrichtungen, die Wissenschaft und die Medien haben das Bewußtsein der Öffentlichkeit geschärft und in allen Ländern die Diskussion über die Zusammenhänge zwischen Umwelt und Entwicklung angefacht. Die Beteiligung, die Rolle und die Aufgaben der Wirtschaft einschließlich der transnationalen Unternehmen sind wichtig. Hunderte kleiner und großer Unternehmen orientieren sich bei ihrer Geschäftstätigkeit an Umweltgesichtspunkten. Arbeitnehmer und Gewerkschaften sind Partnerschaften mit Arbeitgebern und Gemeinwesen eingegangen, um eine bestandfähige Entwicklung am Arbeitsplatz zu fördern. Von Bauern getragene Initiativen haben zur Verbesserung der Anbaupraktiken geführt und so zu einer soliden Ressourcenbewirtschaftung beigetragen. Die autochthonen Bevölkerungsgruppen beteiligen sich immer stärker an der Auseinandersetzung mit Fragen, die ihre eigenen Interessen berühren und die insbesondere ihre überlieferten Kenntnisse und ihr Brauchtum betreffen. Auf der ganzen Welt haben Jugendliche und Frauen eine herausragende Rolle dabei gespielt, den Gemeinwesen ihre Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewußt zu machen. Nichtsdestoweniger sollten Frauen mehr Chancen erhalten, als gleichberechtigte Partnerinnen wirksam an der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung in allen Wirtschaftssektoren teilzuhaben.

13. Zu den seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung erzielten Fortschritten gehörten das Inkrafttreten des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen 11/, des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 12/ und des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika 13/; der Abschluß des Übereinkommens zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 betreffend die Erhaltung und Bewirtschaftung von grenzüberschreitenden und weit wandernden Fischbeständen 14/; die Verabschiedung des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern 15/; die Ausarbeitung des Weltaktionsprogramms zum Schutz der Meeresumwelt gegen vom Lande ausgehende Tätigkeiten 16/ und das Inkrafttreten des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen 17/. Diese bedeutenden Verpflichtungen sowie andere, vor der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung eingegangene Verpflichtungen müssen jedoch noch von allen Vertragsparteien umgesetzt werden, und vielfach müssen ihre Bestimmungen sowie die Umsetzungsmechanismen noch weiter gestärkt werden. Die Schaffung und Neustrukturierung der Globalen Umweltfazilität sowie die Bereitstellung und Wiederauffüllung der Mittel für die Fazilität war ein bedeutender Erfolg. Der Umfang der ursprünglichen beziehungsweise der wiederaufgefüllten Mittel reicht jedoch für eine uneingeschränkte Verwirklichung der Ziele der Fazilität nicht aus.

14. Bei der Einbeziehung der in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung enthaltenen Grundsätze -einschließlich des Grundsatzes gemeinsamer, wenngleich unterschiedlicher Verantwortlichkeiten, Voraussetzung und Grundlage für das wichtige Konzept der internationalen Partnerschaft; des Vorsorgegrundsatzes; des Grundsatzes der Kostenverantwortung des Verursachers; und des Grundsatzes der Umweltverträglichkeitsprüfungen - in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsinstrumenten wurden Fortschritte erzielt. Obgleich bei der Umgießung der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung eingegangenen Verpflichtungen in verschiedene völkerrechtliche Übereinkünfte einige Fortschritte zu verzeichnen waren, bleibt doch noch viel zu tun, wenn die Rio-Grundsätze im Recht und in der Praxis fester verankert werden sollen.

15. Eine Reihe großer Konferenzen der Vereinten Nationen hat verstärktes internationales Engagement zur Verwirklichung langfristiger Gesamt- und Einzelziele auf dem Gebiet der bestandfähigen Entwicklung hervorgebracht.

16. Die Organisationen und Programme des Systems der Vereinten Nationen waren an den Fortschritten auf dem Weg zur Umsetzung der Agenda 21 maßgeblich beteiligt. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung wurde geschaffen, um den Umsetzungsstand der Agenda 21 zu überprüfen, den weltweiten Dialog voranzubringen und Partnerschaften für die bestandfähige Entwicklung zu fördern. Die Kommission spielte eine Katalysatorrolle in bezug auf neue Maßnahmen und Verpflichtungen und trug zu den von einer breiten Vielfalt von Partnern innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen geführten Beratungen über bestandfähige Entwicklung bei. Es bleibt zwar noch viel zu tun, doch wurden bei der Umsetzung der den Wald betreffenden Grundsätze der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung Fortschritte auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene erzielt, unter anderem durch die Zwischenstaatliche Ad-hoc-Sachverständigengruppe der Kommission für Wälder.

17. Die Bereitstellung angemessener und berechenbarer Finanzmittel und der Transfer umweltverträglicher Technologien an die Entwicklungsländer sind wesentliche Aspekte der Umsetzung der Agenda 21. Einige Fortschritte wurden zwar erzielt, doch bleibt noch viel zu tun, um die in der Agenda 21 enthaltenen Instrumente zur Umsetzung, insbesondere in den Bereichen Finanzierung und Technologietransfer, technische Hilfe und Kapazitätsaufbau, zu aktivieren.

18. Die Mehrzahl der entwickelten Länder hat bislang weder das von den Vereinten Nationen gesetzte und von den meisten Ländern auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung bestätigte Ziel, 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe aufzuwenden, noch das von den Vereinten Nationen vereinbarte Ziel erreicht, 0,15 Prozent des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe an die am wenigsten entwickelten Länder aufzuwenden. Bedauerlicherweise ist die öffentliche Entwicklungshilfe als Prozentwert des Bruttosozialprodukts der entwickelten Länder in der Konferenzfolgezeit im Schnitt drastisch zurückgegangen, nämlich von 0,34 Prozent im Jahr 1992 auf 0,27 Prozent im Jahr 1995; indessen hat sie der Notwendigkeit eines integrierten Herangehens an die bestandfähige Entwicklung stärker Rechnung getragen.

19. Auf anderen Gebieten waren seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung ermutigende Ergebnisse zu verzeichnen. Der Zustrom privater Finanzmittel aus den entwickelten Ländern in eine begrenzte Anzahl von Entwicklungsländern ist erheblich angewachsen, und eine Reihe von Ländern hat Anstrengungen zur Unterstützung der Mobilisierung inländischer Ressourcen unternommen, so auch durch den verstärkten Einsatz wirtschaftlicher Instrumente zur Förderung einer bestandfähigen Entwicklung.

20. In vielen Entwicklungsländern ist die Schuldenlage nach wie vor ein wesentliches Hemmnis für die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung. Die Schuldenlage einiger Länder mit mittlerem Einkommen hat sich zwar gebessert, doch gilt es nach wie vor, sich mit den Verschuldungsproblemen der hochverschuldeten armen Länder auseinanderzusetzen, auf denen auch weiterhin eine auf Dauer nicht tragfähige Auslandsverschuldung lastet. Die vor kurzem gemeinsam von der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds eingeleitete Schuldeninitiative für die hochverschuldeten armen Länder könnte diese Frage in Zusammenarbeit mit allen Gläubigerländern lösen helfen. Die internationale Gemeinschaft muß noch weitere Anstrengungen unternehmen, damit die Verschuldung der bestandfähigen Entwicklung nicht länger entgegensteht.

21. Eine ähnliche Situation besteht, was die für die Entwicklungsländer besonders wichtigen Technologietransfers und -investitionen aus öffentlichen und privaten Quellen angeht, zu denen es ebenfalls nicht in der in der Agenda 21 vorgesehenen Form kam. Zwar haben verstärkte private Kapitalströme in einigen Entwicklungs- und Übergangsländern zu Industrie- und Technologieinvestitionen geführt, doch hatten viele andere Länder das Nachsehen. In einigen dieser Länder sind die Bedingungen für Investitionen des Privatsektors weniger attraktiv und ging der technologische Wandel langsamer vonstatten, weswegen diese Länder nur begrenzt in der Lage waren, ihre Verpflichtungen nach der Agenda 21 und anderen internationalen Übereinkünften zu erfüllen. Der Technologievorsprung der entwickelten Länder gegenüber den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, hat sich weiter vergrößert.

III. UMSETZUNG DER AGENDA 21 IN BEREICHEN, IN DENEN DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF BESTEHT

22. Die Agenda 21 und die in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung enthaltenen Grundsätze bilden ein integriertes Konzept für die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung. Obwohl die einzelnen Regierungen die Hauptverantwortung für die Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ziele der Agenda 21 tragen, ist eine Neubelebung und Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, unter anderem unter Anerkennung des in Grundsatz 7 der Rio-Erklärung verankerten Prinzips der gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortlichkeiten, unverzichtbar. Dies erfordert die Mobilisierung eines entschlosseneren politischen Willens und die Stimulierung einer echten neuen globalen Partnerschaft unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Prioritäten der Entwicklungsländer. Ein solches Konzept ist heute genauso relevant und dringend notwendig wie je. Aus den vorstehenden Bemerkungen wird klar, daß trotz der auf einigen Gebieten erzielten Fortschritte weitreichende neue Bemühungen erforderlich sein werden, um die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung gesteckten Ziele zu erreichen, insbesondere soweit es um sektorübergreifende Angelegenheiten geht, deren Umsetzung noch aussteht. Die Vorschläge in den Abschnitten A bis C enthalten Strategien zur Herbeiführung rascherer Fortschritte auf dem Weg zur bestandfähigen Entwicklung. Die Abschnitte sind gleichwertig und müssen auf ausgewogene und integrierte Weise erörtert und umgesetzt werden.

A. Integration wirtschaftlicher, sozialer und

ökologischer Zielsetzungen

23. Wirtschaftliche Entwicklung, soziale Entwicklung und Umweltschutz sind einander bedingende und sich gegenseitig stärkende Bestandteile einer zukunftsfähigen Entwicklung. Ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ist unerläßlich für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer. Dieses Wachstum, das breit angelegt sein soll, so daß alle Menschen in seinen Genuß gelangen können, ermöglicht es den Ländern, durch die Beseitigung von Armut, Hunger, Krankheit und Analphabetismus und die Bereitstellung angemessener Unterkünfte und sicherer Arbeitsplätze für alle sowie die Wahrung der Unversehrtheit der Umwelt den Lebensstandard ihrer Bevölkerung zu verbessern. Wachstum ist nur dann entwicklungsfördernd, wenn seine Vorteile allen zugute kommen. Daher muß es auch von Ausgewogenheit, Gerechtigkeit sowie von sozialen und ökologischen Erwägungen geleitet sein. Die Entwicklung wiederum muß mit Maßnahmen einhergehen, welche die Lebensumstände der Menschen und ihre Lebensqualität verbessern. Demokratie, die Achtung vor allen Menschenrechten und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, eine transparente und rechenschaftspflichtige Staatsführung in allen Bereichen der Gesellschaft sowie die effektive Partizipation der Zivilgesellschaft sind ebenfalls ein unentbehrlicher Teil der notwendigen Grundlagen für die Verwirklichung einer sozialen und auf die Menschen ausgerichteten bestandfähigen Entwicklung.

24. Die Strategien einer bestandfähigen Entwicklung sind wichtige Mechanismen zur Verbesserung und Koppelung einzelstaatlicher Kapazitäten mit dem Ziel einer Synthese der sozial-, wirtschafts- und umweltpolitischen Prioritäten. Daher ist im Rahmen eines integrierten Entwicklungskonzepts das aus synergistischen Maßnahmen zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums sowie zur Förderung der sozialen Entwicklung und des Umweltschutzes besteht, besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der Verpflichtungen in den nachstehend angeführten Bereichen zu richten. Bestandfähige Entwicklung kann nur im Wege einer stärkeren Integration auf allen richtliniengebenden und operativen Ebenen, darunter auch der niedrigstmöglichen Verwaltungsebene, verwirklicht werden. Die einzelnen Wirtschaftssektoren, darunter Industrie, Landwirtschaft, Energie, Transportwesen und Tourismus, müssen die Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf das menschliche Wohlergehen und die materielle Umwelt übernehmen. Im Rahmen der guten Staatsführung können richtig aufgebaute Strategien die Aussichten für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung verbessern und gleichzeitig die Umwelt schützen. Alle Bereiche der Gesellschaft sollten wie folgt an ihrer Ausarbeitung und Umsetzung beteiligt werden:

a) Bis zum Jahr 2002 sollte erforderlichenfalls mit Unterstützung durch internationale Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder in allen Ländern die Formulierung und Ausarbeitung einzelstaatlicher Strategien für die bestandfähige Entwicklung, aus denen der Beitrag und die Aufgaben aller Beteiligten hervorgehen, abgeschlossen sein. Die Entwicklungsländer sollten in ihren Bemühungen um die wirksame Umsetzung der einzelstaatlichen Strategien unterstützt werden. Länder, die bereits über einzelstaatliche Strategien verfügen, sollten sich weiterhin um die Verbesserung und wirksame Umsetzung dieser Strategien bemühen. Die Bewertung der erzielten Fortschritte und der Erfahrungsaustausch zwischen den Regierungen sollten gefördert werden. Außerdem sollten aktiv lokale Agenden 21 und sonstige Programme für die bestandfähige Entwicklung gefördert werden, darunter auch Aktivitäten für junge Menschen;

b) Zur Integration wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Zielsetzungen ist es wichtig, im Lichte der jeweiligen Gegebenheiten in einem Land eine breitgefächerte Palette politischer Instrumente auszuarbeiten, darunter Regulierung, wirtschaftliche Instrumente, die Internalisierung der Umweltkosten in die Marktpreise, Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie Informationsverbreitung, damit die Effektivität und die Kostenwirksamkeit der integrierten Konzepte gewährleistet ist. Zu diesem Zweck soll ein transparenter und partizipatorischer Prozeß gefördert werden. Dies erfordert die Mitwirkung der einzelstaatlichen gesetzgebenden Körperschaften sowie aller Akteure der Zivilgesellschaft, so auch der Jugendlichen und der autochthonen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften, mit dem Ziel, die Bemühungen der Regierungen um eine bestandfähige Entwicklung zu ergänzen. Insbesondere ist die Machtgleichstellung der Frauen sowie ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen der Gesellschaft, so auch an dem Prozeß der Entscheidungsfindung, für alle Bemühungen um die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung von ausschlaggebender Wichtigkeit;

c) Die Umsetzung von Politiken mit dem Ziel einer bestandfähigen Entwicklung, einschließlich der in Kapitel 3 (Armutsbekämpfung) und in Kapitel 29 (Stärkung der Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften) der Agenda 21 enthaltenen, kann die Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen verbessern und so dazu beitragen, das grundlegende Ziel der Armutsbeseitigung zu verwirklichen.

Förderliches internationales Wirtschaftsklima

25. Die Verfolgung der bestandfähigen Entwicklung setzt ein gegenseitiges Beistandsgleichgewicht zwischen dem internationalen und dem nationalen Umfeld voraus. Externe Faktoren haben im Zuge der Globalisierung entscheidende Bedeutung für den Erfolg oder Mißerfolg der einzelstaatlichen Bemühungen der Entwicklungsländer erlangt. Die Kluft zwischen den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern läßt erkennen, daß es nach wie vor eines dynamischen und förderlichen weltwirtschaftlichen Umfelds bedarf, das die internationale Zusammenarbeit, insbesondere auf den Gebieten Finanzen, Technologietransfer, Verschuldung und Handel, begünstigt, wenn der Antrieb für weltweite Fortschritte in Richtung auf eine bestandfähige Entwicklung erhalten bleiben und verstärkt werden soll.

26. Die Pflege eines dynamischen und förderlichen, für alle Länder günstigen weltwirtschaftlichen Umfelds liegt im Interesse aller Länder. Darüber hinaus können Fragen, so auch Umweltfragen, die sich auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken, nur durch konstruktiven Dialog und echte Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Interessen und Vorteile und unter Berücksichtigung der gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortung der Staaten in Anbetracht ihres unterschiedlichen Anteils an der Zerstörung der globalen Umwelt wirksam angegangen werden.

Beseitigung der Armut

27. Angesichts der Schwere der Armut, insbesondere in den Entwicklungsländern, ist die Beseitigung der Armut nach Verpflichtung 2 der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung 18/ eines der grundlegendsten Ziele der internationalen Gemeinschaft und des gesamten Systems der Vereinten Nationen und für eine bestandfähige Entwicklung unerläßlich. Für die kommenden Jahre ist daher die Beseitigung der Armut ein vorrangiges Thema der bestandfähigen Entwicklung. Das enorme Ausmaß und die Komplexität der Armutsproblematik könnten leicht das soziale Gefüge gefährden, die wirtschaftliche Entwicklung untergraben, die Umwelt schädigen und in vielen Ländern die politische Stabilität bedrohen. Die Anstrengungen der einzelnen Regierungen sowie die internationale Zusammenarbeit und Hilfe sollten zur Beseitigung der Armut auf komplementäre Weise ineinandergreifen. Die volle Integration der in Armut lebenden Menschen in das wirtschaftliche, soziale und politische Leben ist eine Voraussetzung für die Beseitigung der Armut. Die Machtgleichstellung der Frau ist ein erfolgskritischer Faktor der Armutsbeseitigung. Wirksam sind auch auf die Armutsbekämpfung ausgerichtete integrationsfördernde Politiken, insbesondere Politiken zur Bereitstellung grundlegender sozialer Dienste und zur Gewährleistung einer breiteren sozioökonomischen Entwicklung, da eine Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit armer Menschen sowohl ihr eigenes Wohl als auch dasjenige ihrer Gemeinwesen und Gesellschaften erhöht und ihre Mitwirkung an der Ressourcenerhaltung und am Umweltschutz erleichtert. Die ausgewogene Gewährleistung von grundlegenden sozialen Diensten und Ernährungssicherheit ist eine notwendige Bedingung für eine solche Integration und Befähigung zur Teilhabe. Die im Aktionsprogramm des Weltgipfels für soziale Entwicklung 19/ erwähnte 20/20-Initiative ist unter anderem ein nützliches Mittel, um diese Integration herbeizuführen. In den seit der Konferenz von Rio vergangenen fünf Jahren war jedoch insbesondere in den Entwicklungsländern ein Anstieg der Zahl der in absoluter Armut lebenden Menschen zu verzeichnen. Vor diesem Hintergrund ist dringend die rechtzeitige und vollständige Umsetzung aller einschlägigen Verpflichtungen, Übereinkünfte und Zielwerte geboten, die die internationale Gemeinschaft, einschließlich des Systems der Vereinten Nationen und der internationalen Finanzinstitutionen, seit der Rio-Konferenz bereits vereinbart hat. Die vollinhaltliche Umsetzung des Aktionsprogramms des Weltgipfels für soziale Entwicklung ist unerläßlich. Folgende Maßnahmen sollen vorrangig ergriffen werden:

a) die Verbesserung des Zugangs zu Möglichkeiten zum dauerhaften Erwerb des Lebensunterhalts, zu unternehmerischen Chancen und Produktionsressourcen, namentlich zu Land, Wasser, Krediten, technischer und administrativer Ausbildung und den entsprechenden Technologien, wobei die Bemühungen insbesondere auf die Verbreiterung der Human- und Sozialkapitalbasis der Gesellschaften abstellen sollen, damit der arme ländliche und der informelle städtische Sektor erreicht werden;

b) die Gewährung eines allgemeinen Zugangs zu grundlegenden sozialen Diensten, namentlich zu Grundbildung, Gesundheitsfürsorge, Nahrung, sauberem Wasser und Sanitärmaßnahmen;

c) der schrittweise, an den finanziellen und administrativen Kapazitäten der jeweiligen Gesellschaft ausgerichtete Aufbau von System der sozialen Sicherung zur Unterstützung derer, die entweder zeitweise oder auf Dauer nicht für ihren Lebensunterhalt aufkommen können; Ziel der gesellschaftlichen Integration ist die Schaffung einer "Gesellschaft für alle";

d) die Befähigung der in Armut lebenden Menschen und ihrer Organisationen zur Selbstbestimmung, indem sie voll an der Ausarbeitung, Umsetzung und Bewertung der Strategien und Programme zur Beseitigung der Armut und zur Gemeinwesenentwicklung beteiligt werden und indem sichergestellt wird, daß diese Programme ihren Prioritäten Rechnung tragen;

e) die Auseinandersetzung mit den unverhältnismäßig starken Auswirkungen der Armut auf Frauen, insbesondere durch die Beseitigung gesetzgeberischer, politischer, administrativer und traditionsbedingter Hindernisse für den gleichberechtigten Zugang der Frauen zu Produktionsressourcen und Dienstleistungen, namentlich was den Zugang zu und die Kontrolle über Grund und Boden und anderen Besitz, Kredite, einschließlich Kleinstkredite, Erbschaften, Bildung, Informationen, Gesundheitsfürsorge und Technologie angeht. Dabei ist die vollinhaltliche Umsetzung der Aktionsplattform von Beijing 20/ unabdingbar;

f) die Zusammenarbeit interessierter Geber und Empfänger mit dem Ziel, einen höheren Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe für die Armutsbeseitigung aufzuwenden. Die 20/20-Initiative ist dabei insofern ein wichtiger Grundsatz, als sie auf einer gegenseitigen Verpflichtung der Geber und der Empfänger beruht, mehr Mittel für die soziale Grundversorgung aufzuwenden;

g) die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Unterstützung der in den Entwicklungsländern getroffenen Maßnahmen zur Beseitigung der Armut, zur Bereitstellung einer grundlegenden sozialen Sicherung und einer sozialen Grundversorgung sowie in bezug auf einen ganzheitlichen und multidimensionalen Ansatz zur Armutsbeseitigung.

Veränderung der Konsum- und Produktionsgewohnheiten

28. Nicht bestandfähige Konsum- und Produktionsgewohnheiten, insbesondere in den Industrieländern, werden in der Agenda 21 als die Hauptursache der anhaltenden weltweiten Verschlechterung der Umwelt bezeichnet. Während diese nicht bestandfähigen Gewohnheiten in den Industrieländern die Umwelt immer stärker bedrohen, erwachsen den Entwicklungsländern bei der Deckung von Grundbedürfnissen wie Nahrung, Gesundheitsfürsorge, Wohnraum und Bildung nach wie vor enorme Schwierigkeiten. Alle Länder sollten danach streben, bestandfähige Konsumgewohnheiten zu fördern; die entwickelten Länder sollen bei der Herbeiführung bestandfähiger Konsumgewohnheiten die Führung übernehmen; die Entwicklungsländer sollen im Rahmen ihres Entwicklungsprozesses bestandfähige Konsumgewohnheiten anstreben, um einerseits die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Armen zu gewährleisten, gleichzeitig aber die insbesondere in den Industrieländern herrschenden ökologisch nicht vertretbaren Konsumgewohnheiten, die generell als zu umweltschädlich, ineffizient und verschwenderisch angesehen werden, im Verlauf dieses Prozesses zu vermeiden. Dies setzt verstärkte technologische und sonstige Hilfe der Industrieländer voraus. Im Anschluß an die Umsetzung der Agenda 21 ist der Kontrolle des Standes der Verwirklichung bestandfähiger Konsumgewohnheiten besonderer Vorrang einzuräumen 21/. In Übereinstimmung mit der Agenda 21 müssen insbesondere in den Industrieländern einzelstaatliche Politiken und Strategien erarbeitet und weiterentwickelt werden, die den Anstoß für Veränderungen nicht bestandfähiger Konsum- und Produktionsgewohnheiten geben sollen; gleichzeitig müssen bei Bedarf verstärkt internationale Ansätze und Politiken zur Förderung bestandfähiger Konsumgewohnheiten auf der Grundlage des Prinzips der gleichen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortung verfolgt, der Grundsatz der Kostenverantwortung des Verursachers zur Geltung gebracht sowie die Hersteller zu größerem Verantwortungsbewußtsein angehalten und das Bewußtsein der Verbraucher geschärft werden. Ökoeffizienz, Kosteninternalisierung und Produktpolitiken sind ebenfalls wichtige Werkzeuge zur Herbeiführung bestandfähigerer Konsum- und Produktionsgewohnheiten. Schwerpunktmäßig sollten in diesem Bereich folgende Maßnahmen getroffen werden:

a) Förderung von Maßnahmen zur Internalisierung der Umweltkosten und des Umweltnutzens in die Preise für Güter und Dienstleistungen bei gleichzeitigen Bemühungen, mögliche schädliche Auswirkungen auf den Marktzugang der Entwicklungsländer zu vermeiden, insbesondere mit dem Ziel, zur Verwendung von ökologisch zu bevorzugenden Gütern und Rohstoffen zu ermutigen. Die Regierungen sollen eine Verlagerung der Steuerlast auf nicht bestandfähige Produktions- und Konsumweisen erwägen; eine solche Internalisierung der Umweltkosten ist von entscheidender Bedeutung. Diese Steuerreformen sollten einen sozialverträglichen Prozeß der Senkung beziehungsweise Abschaffung von Subventionen für umweltschädliche Aktivitäten umfassen;

b) Förderung der Rolle der Wirtschaft bei der Entwicklung eines bestandfähigeren Konsumverhaltens, indem sie den Erfordernissen entsprechend dazu angehalten wird, unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten freiwillig Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen ihrer eigenen Tätigkeit zu veröffentlichen sowie als Träger des Wandels auf dem Markt und als Großverbraucher von Gütern und Dienstleistungen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen;

c) Aufstellung von Schlüsselindikatoren zur Überwachung kritischer Trends im Konsumverhalten und bei den Produktionsverfahren, wobei die Industrieländer die Führung übernehmen;

d) Bestimmung der besten Verfahrensweisen durch die Bewertung der ökologischen Wirksamkeit, Effizienz und Sozialverträglichkeit grundsatzpolitischer Maßnahmen sowie die Verbreitung solcher Bewertungen;

e) Berücksichtigung der Verbindungen zwischen der Verstädterung und den Auswirkungen des Konsumverhaltens und der Produktionsweisen in den Städten auf Umwelt und Entwicklung, mit dem Ziel einer bestandfähigeren Stadt- und Siedlungsentwicklung;

f) Förderung internationaler und nationaler Programme für die Energie- und Materialeffizienz, nach Bedarf mit Zeitplänen für ihre Umsetzung. Dabei sollen Studien Berücksichtigung finden, die eine effizientere Ressourcennutzung avisieren, und es soll namentlich geprüft werden, wie sich langfristig eine Verzehnfachung und während der nächsten zwanzig bis dreißig Jahre eine Vervierfachung der Ressourcenproduktivität in den Industrieländern herbeiführen läßt. Durch weitere Forschungsarbeiten soll festgestellt werden, ob diese Ziele erreichbar sind, und welche praktischen Maßnahmen für ihre Umsetzung notwendig sind. Dabei wird den Industrieländern eine besondere Verantwortung zukommen, und sie müssen auf diesem Gebiet die Führungsrolle übernehmen. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung sollte diese Initiative in den kommenden Jahren behandeln und sich dabei mit den notwendigen Politiken und Maßnahmen zur Herstellung von Ökoeffizienz befassen; zu diesem Zweck sollte sie die zuständigen Organe zu Maßnahmen anregen, die den Entwicklungsländern helfen sollen, größere Energie- und Materialeffizienz zu erzielen, indem sie ihren internen Kapazitätsaufbau und ihre Wirtschaftsentwicklung mit verstärkter und wirksamerer internationaler Unterstützung fördern;

g) Ermutigung der Regierungen, bei der Veränderung des Konsumverhaltens die Führungsrolle zu übernehmen, indem sie ihre eigene Umweltleistung durch maßnahmenorientierte Politiken und Zielsetzungen im Beschaffungswesen, bei der Verwaltung von öffentlichen Anlagen und der weiteren Integration ökologischer Überlegungen in die einzelstaatliche Politikgestaltung verbessern. Insbesondere die Regierungen der entwickelten Länder sollen dabei die Führungsrolle übernehmen;

h) Einwirken auf die Medien sowie die Sektoren Werbung und Marketing, bei der Herausbildung eines bestandfähigen Konsumverhaltens behilflich zu sein;

i) qualitative Verbesserung der Informationen über die Umweltauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen und zu diesem Zweck Förderung einer freiwilligen und transparenten Ausstattung mit Umweltzeichen;

j) Förderung von Maßnahmen zugunsten von Ökoeffizienz; die entwickelten Länder sollen dabei jedoch insbesondere den Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung tragen, vor allem indem sie positive Umweltauswirkungen fördern, sowie berücksichtigen, daß schädliche Auswirkungen auf die Exportchancen und den Marktzugang der Entwicklungs- und gegebenenfalls der Übergangsländer zu vermeiden sind;

k) Anregung zur Ausarbeitung und Erweiterung von Bildungsprogrammen zur Förderung bestandfähiger Konsum- und Produktionsstrukturen;

l) Einwirken auf die Wirtschaft, umweltverträgliche Technologien zu entwickeln und zum Einsatz zu bringen, die nicht nur auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch auf die Verminderung schädlicher Umweltauswirkungen abzielen sollen;

m) ausgewogene Berücksichtigung der Nachfrage- und der Angebotsseite der Wirtschaft bei der Abwägung zwischen Umweltüberlegungen und Wirtschaftsfaktoren, die einen Wandel im Verhalten der Konsumenten und Produzenten bewirken könnten. Eine Reihe von Politikalternativen sollte geprüft werden; darunter Regulierungsinstrumente, wirtschaftliche und soziale Anreize und Abschreckungsmaßnahmen, Einrichtungen und Infrastruktur, Information und Bildung sowie die Entwicklung und die Verbreitung von Technologie.

Gegenseitige Unterstützung von Handel und Umwelt

29. Zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, der Armutsbeseitigung und des Umweltschutzes, insbesondere in den Entwicklungsländern, müssen sowohl in den entwickelten als auch in den Entwicklungsländern makroökonomische Bedingungen geschaffen werden, die die Entwicklung von Instrumenten und Strukturen fördern, die es allen Ländern, insbesondere den Entwicklungsländern, ermöglichen, Nutzen aus der Globalisierung zu ziehen. Die internationale Zusammenarbeit und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau in den Bereichen Handel, Umwelt und Entwicklung soll durch die Wiederaufnahme systemweiter, den Zielen der bestandfähigen Entwicklung besser Rechnung tragender Bemühungen der Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation und der Bretton-Woods-Institutionen sowie der Regierungen der einzelnen Staaten verstärkt werden. Ein auf einer Kombination aus Handelsliberalisierung, Wirtschaftsentwicklung und Umweltschutz beruhendes, ausgewogenes und integriertes Konzept des Handels und der bestandfähigen Entwicklung sollte zum Tragen kommen. Handelsschranken sollten beseitigt werden mit dem Ziel, zu einer in wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht effizienteren Nutzung der Naturschätze der Erde beizutragen. Die Handelsliberalisierung sollte von Politiken zur Umwelt- und Ressourcenbewirtschaftung begleitet sein, damit sie ihr volles Potential entfalten kann, was ihren Beitrag zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Förderung einer bestandfähigen Entwicklung durch effizientere Zuweisung und Nutzung der Ressourcen angeht. Das multilaterale Handelssystem sollte imstande sein, Umweltgesichtspunkte stärker zu berücksichtigen und einen größeren Beitrag zur bestandfähigen Entwicklung zu leisten, ohne seinen offenen, ausgewogenen und nichtdiskriminierenden Charakter zu verlieren. Die besondere und differenzierte Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, sowie die sonstigen Verpflichtungen der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen 22/ sollen uneingeschränkt verwirklicht werden, damit diese Länder von dem internationalen Handelssystem profitieren und gleichzeitig ihre Umwelt erhalten können. Diskriminierende und protektionistische Praktiken in den internationalen Handelsbeziehungen müssen weiter abgebaut werden, wodurch die Entwicklungsländer besseren Marktzugang für ihre Exporte erhalten. Auch die volle Integration der Übergangsländer in die Weltwirtschaft wird dadurch erleichtert. Damit ein synergistisches Verhältnis zwischen Handel, Umwelt und Entwicklung entsteht, müssen Maßnahmen getroffen werden, die Transparenz beim Einsatz umweltbezogener Handelsmaßnahmen gewährleisten und sicherstellen, daß diese die Grundursachen der Umweltzerstörung so angehen, daß keine versteckten Handelsschranken entstehen. Dabei soll berücksichtigt werden, daß die für entwickelte Länder geltenden Umweltnormen möglicherweise nicht zu rechtfertigende soziale und wirtschaftliche Kosten in anderen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, mit sich bringen können. Dabei bedarf es internationaler Zusammenarbeit, und einseitiges Vorgehen ist zu vermeiden. Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

a) Die Ergebnisse der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen sollten rechtzeitig und voll umgesetzt werden, und der Umfassende und integrierte Aktionsplan der Welthandelsorganisation zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder 23/ soll uneingeschränkte Verwirklichung finden;

b) Ein offenes, nicht diskriminierendes, auf Regeln gestütztes, gerechtes, sicheres, transparentes und berechenbares multilaterales Handelssystem sollte gefördert werden. In diesem Zusammenhang sind wirksame Maßnahmen erforderlich, mit dem Ziel, die Entwicklungs- und die Übergangsländer vollständig in die Weltwirtschaft und das neue internationale Handelssystem zu integrieren. In diesem Zusammenhang gilt es, die Universalität der Welthandelsorganisation zu fördern, und den beitrittswilligen Entwicklungs- und Übergangsländern die Mitgliedschaft auf eine für alle Seiten nutzbringende Weise zu erleichtern. Maßnahmen sollten ergriffen werden, damit die Entwicklungsländer einschließlich der Netto-Nahrungsmittelimporteure, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, sowie die Übergangsländer größtmöglichen Nutzen aus den Chancen ziehen können, die sich aus der Anpassung an die mit der Uruguay-Runde eingeleiteten Veränderungen ergeben, und ihre diesbezüglichen Schwierigkeiten möglichst gering bleiben. Entscheidungen über eine weitere Handelsliberalisierung sollten den Auswirkungen auf die bestandfähige Entwicklung Rechnung tragen und mit einem offenen, auf Regeln gestützten, nicht diskriminierenden, gerechten, sicheren und transparenten multilateralen Handelssystem im Einklang stehen. Das Verhältnis zwischen den multilateralen Umweltübereinkünften und den Regeln der Welthandelsorganisation sollte klargestellt werden;

c) Die Durchführung von Umweltmaßnahmen sollte nicht zum Aufbau versteckter Handelsbeschränkungen führen;

d) Im Rahmen der Agenda 21 sollten Handelsregeln und Umweltgrundsätze harmonisch zusammenwirken;

e) Weitere Analysen der Umweltauswirkungen des internationalen Gütertransports sind angezeigt;

f) Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, der Welthandelsorganisation, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und sonstigen in Betracht kommenden Stellen bezüglich verschiedener Fragen sollte verstärkt werden, namentlich hinsichtlich i) der Rolle von Anreizmaßnahmen in multilateralen Umweltübereinkünften als Teil eines Maßnahmenbündels, das in bestimmten Fällen auch Handelsmaßnahmen umfaßt; ii) der besonderen Lage und Bedürfnisse der Klein- und Mittelbetriebe an der Schnittstelle zwischen Handel und Umwelt; iii) der sich namentlich im Rahmen regionaler Wirtschafts- und Handels- sowie auch Umweltübereinkünfte stellenden Handels- und Umweltfragen von regionaler und subregionaler Tragweite;

g) Die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen und den anderen zuständigen Organen im Rahmen ihres jeweiligen Mandats sollte unter anderem auf dem Gebiet der Umwelt und der bestandfähigen Entwicklung verstärkt werden. Unbeschadet der klaren Vereinbarung im Rahmen der Welthandelsorganisation, daß mögliche künftige Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsübereinkommen nur aufgrund eines ausdrücklichen Konsensbeschlusses stattfinden werden, sollten künftige Investitionsübereinkommen den Zielen der bestandfähigen Entwicklung Rechnung tragen, und soweit Entwicklungsländer Vertragsstaaten dieser Übereinkünfte sind, sollte deren Investitionsbedarf besondere Aufmerksamkeit gelten;

h) Die Regierungen sollten alles tun, um sicherzustellen, daß auf einzelstaatlicher Ebene zur Unterstützung einer bestandfähigen Entwicklung eine Politikkoordinierung auf den Gebieten Handel, Umwelt und Entwicklung erfolgt;

i) Die Welthandelsorganisation, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen müssen darüber beraten, wie ein synergistisches Verhältnis zwischen Handel und Umwelt hergestellt werden kann, so auch durch die gebührende Achtung der Ziele und Grundsätze des multilateralen Handelssystems und der Bestimmungen multilateraler Umweltübereinkünfte. Diese Beratungen sollen mit einem offenen, auf Regeln gestützten, nicht diskriminierenden, gerechten, sicheren und transparenten multilateralen Handelssystem in Einklang stehen.

Bevölkerung

30. Die Auswirkungen der Beziehungen zwischen Wirtschaftswachstum, Armut, Beschäftigung, Umwelt und bestandfähiger Entwicklung haben sich zu einem Schwerpunktthema entwickelt. Es gilt, die kritischen Zusammenhänge zwischen demographischen Trends und Faktoren und der bestandfähigen Entwicklung zu erkennen. Die derzeitige Verlangsamung des Bevölkerungswachstums muß durch nationale und internationale Politiken zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, des Umweltschutzes, der Armutsbeseitigung und insbesondere des weiteren Ausbaus der Grundbildung mit vollem und gleichberechtigtem Zugang für Mädchen und Frauen sowie der Gesundheitsfürsorge, einschließlich der reproduktiven Gesundheitsfürsorge, wozu in Übereinstimmung mit dem Bericht der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung 24/ auch Familienplanung und der Bereich sexuelle Gesundheit gehören, weiter gefördert werden.

Gesundheit

31. Die Ziele der bestandfähigen Entwicklung können nicht erreicht werden, wenn ein großer Teil der Bevölkerung unter schwächenden Krankheiten leidet. Ein übergeordnetes Zukunftsziel ist es, die Strategie zur Gewährleistung der Gesundheit aller Menschen 25/ umzusetzen und dafür zu sorgen, daß alle Menschen, insbesondere jedoch die Armen der Welt, einen besseren Gesundheitsstand und größeres Wohlergehen erreichen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ihr gesellschaftliches Potential steigern können. Der Schutz der Kinder vor umweltbedingter Gesundheitsgefährdung und Infektionskrankheiten ist besonders dringend, da Kinder für diese Gefahren anfälliger sind als Erwachsene. Die Bemühungen der Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, und der internationalen Organisationen um die Ausrottung weitverbreiteter Infektionskrankheiten, vor allem der sich weiter ausdehnenden Malaria, um die Verbesserung und Ausweitung der gesundheitlichen Grundversorgung und der Dienste im Bereich der Hygiene sowie um die Bereitstellung sauberen Trinkwassers sollen mit höchstem Vorrang unterstützt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die Zahl der durch Schutzimpfung verhütbaren endemischen Erkrankungen durch die Förderung breit angelegter Immunisierungsprogramme zu senken, einen rascheren Fortgang der Forschung und Impfstoffentwicklung zu fördern und die Übertragung anderer verbreiteter Infektionskrankheiten wie Dengue-Fieber, Tuberkulose und HIV/Aids einzudämmen. Angesichts der schwerwiegenden und bleibenden gesundheitlichen Schäden einer Bleivergiftung, insbesondere bei Kindern, ist es wichtig, die gesundheitsgefährdende Verwendung von Blei, namentlich seinen weltweiten Einsatz als Benzinadditiv, im Lichte der landesspezifischen Gegebenheiten und mit verstärkter internationaler Unterstützung und Hilfe für die Entwicklungsländer, schneller zu beseitigen, insbesondere durch die rechtzeitige Bereitstellung technischer und finanzieller Hilfe und die Förderung eines einheimischen Kapazitätsaufbaus. Auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene sollen Strategien zur Senkung der potentiellen Gefährdung durch eine atmosphärische Luftverschmutzung und durch die Schadstoffbelastung der Luft in Innenräumen ausgearbeitet werden, eingedenk deren schwerwiegender Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, namentlich Strategien zur Bewußtseinsschärfung von Eltern, Familien und Gemeinwesen für die umwelthygienischen Schadfolgen des Tabaks. Die offenkundige Verbindung zwischen Gesundheit und Umwelt muß betont, und der Mangel an Informationen über die Gesundheitsfolgen der Umweltverschmutzung behoben werden. Gesundheitsfragen sollten in die nationalen und subnationalen Pläne für eine bestandfähige Entwicklung voll einbezogen und als Bestandteil von Umweltverträglichkeitsprüfungen in die Projekt- und Programmentwicklung aufgenommen werden. Die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung von Krankheiten, bei der Frühwarnung, Überwachung, Berichterstattung, Ausbildung, Forschung und Behandlung ist wichtig für die auf einzelstaatlicher Ebene stattfindenden Bemühungen.

Zukunftsfähige menschliche Siedlungen

32. Die umweltgerechte Entwicklung menschlicher Siedlungen ist ausschlaggebend für die bestandfähige Entwicklung. Es wird anerkannt, daß die Bemühungen und die Zusammenarbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Städten, Dörfern und ländlichen Gebieten auf der ganzen Welt verstärkt werden müssen. Annähernd die Hälfte der Weltbevölkerung lebt bereits in städtischen Siedlungen, und zu Beginn des nächsten Jahrhunderts wird die Mehrzahl - über 5 Milliarden Menschen - in Städten leben. Mit der Verstädterung zusammenhängende Probleme betreffen entwickelte Länder wie auch Entwicklungsländer, wenn auch die Verstädterung in den Entwicklungsländern am raschesten voranschreitet. Die Verstädterung bringt sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Die weltweite Verstädterung ist ein sektorübergreifendes Phänomen, das sich auf alle Aspekte der bestandfähigen Entwicklung auswirkt. Dringende Maßnahmen sind erforderlich, um die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat) eingegangenen Verpflichtungen im Einklang mit dem Bericht der Konferenz 26/ und die Verpflichtungen aus der Agenda 21 voll umzusetzen. Neue und zusätzliche Finanzmittel aus verschiedenen Quellen sind notwendig, um die Ziele des angemessenen Wohnraums für alle und der zukunftsfähigen Siedlungsentwicklung in einer zunehmend von Verstädterung geprägten Welt zu verwirklichen. Der Transfer von Fachwissen und Technologie, der Kapazitätsaufbau und die Dezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen, unter anderem durch eine Stärkung der Kapazitäten vor Ort und durch Partnerschaften zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor für eine bessere Erbringung und ein umweltverträglicheres Management von Infrastruktur- und Sozialleistungen, soll im Hinblick auf eine zukunftsfähigere Siedlungsentwicklung beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen lokale Agenda 21-Programme aktiv gefördert werden. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung könnte globale Ziele festlegen, um lokale Agenda-21-Kampagnen zu fördern und Hindernisse aus dem Wege zu räumen, die sich den lokalen Agenda 21-Initiativen entgegenstellen.

B. Sektoren und Fragenkomplexe

33. Dieser Abschnitt befaßt sich mit einer Reihe konkreter Gebiete, die deswegen Gegenstand allgemeiner Besorgnis sind, da es möglicherweise katastrophale Auswirkungen auf die soziale und die wirtschaftliche Entwicklung, auf die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz in allen Ländern, insbesondere aber in den Entwicklungsländern, haben wird, wenn es nicht gelingt, auf diesen Gebieten, vor allem bei der Ressourcenzerstörung, eine Trendwende herbeizuführen. Alle von der Agenda 21 erfaßten Sektoren sind gleich wichtig und verdienen daher in gleicher Weise die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft. Auf allen Gebieten besteht ein bedeutender Integrationsbedarf, namentlich jedoch auf den Gebieten der Energie und des Transportwesens, wo sich Entwicklungen schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme auswirken können; auf den Gebieten der Landwirtschaft und der Wassernutzung, wo eine unangemessene Bodennutzungsplanung, schlechte Wasserwirtschaft und ungeeignete Technologien die Zerstörung von natürlichen Ressourcen und die Verarmung der Menschen nach sich ziehen können und wo Dürre und Wüstenbildung zur Bodendegradation von Land und zum Verlust von Ackerboden führen können; und auf dem Gebiet der Bewirtschaftung der Meeresressourcen, wo eine rein wettbewerbsorientierte Überfischung die Ressourcenbasis, die Nahrungsmittelversorgung und den Lebensunterhalt der vom Fischfang lebenden Gemeinwesen gefährden und die Umwelt schädigen kann. Die für jeden dieser Sektoren abgegebenen Empfehlungen tragen der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit zur Unterstützung der einzelstaatlichen Bemühungen im Rahmen der Grundsätze der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung Rechnung, einschließlich des Grundsatzes der gemeinsamen, wenngleich unterschiedlichen Verantwortung. Gleichermaßen versteht sich, daß diese Empfehlungen in keiner Weise die Arbeit berühren, die kraft rechtsverbindlicher Übereinkünfte in diesen Sektoren, soweit vorhanden, durchgeführt wird.

Süßwasser

34. Wasserressourcen sind unverzichtbar für die Deckung menschlicher Grundbedürfnisse, für die Gesundheit, die Nahrungsmittelerzeugung und die Erhaltung der Ökosysteme sowie für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung im allgemeinen. Die Tatsache, daß mehr als ein Fünftel aller Menschen immer noch keinen Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser hat und daß über die Hälfte der Menschheit nicht über angemessene sanitäre Einrichtungen verfügt, ist eine Angelegenheit, mit der es sich vordringlich auseinanderzusetzen gilt. Aus der Sicht der Entwicklungsländer ist Süßwasser ein Vorrangbereich und ein Grundbedürfnis, insbesondere, wenn man berücksichtigt, daß Süßwasser in vielen Entwicklungsländern nicht für jedermann gleichermaßen verfügbar ist, was unter anderem auf das Fehlen einer angemessenen Infrastruktur, auf fehlende Kapazitäten, auf Wasserknappheit sowie auf technische und finanzielle Engpässe zurückzuführen ist. Darüber hinaus benötigen die Entwicklungsländer unbedingt Süßwasser, um die Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerung hinsichtlich Bewässerung in der Landwirtschaft, industrieller Entwicklung, Erzeugung von Wasserkraft usw. befriedigen zu können. Angesichts der wachsenden Nachfrage nach Wasser wird diese endliche Ressource zu einem der wichtigsten Engpaßfaktoren für die sozioökonomische Entwicklung werden, wenn nicht frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Die zunehmende Belastung der Wasservorräte, verursacht durch nicht bestandfähige Verbrauchsgewohnheiten, die sowohl die Güte als auch die Menge des Wassers beeinträchtigen, sowie der weithin fehlende Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Wasser und geeigneten sanitären Einrichtungen in vielen Entwicklungsländern wecken wachsende Besorgnis. Die im Rahmen der Internationalen Dekade für Trinkwasserversorgung und Abwasserhygiene eingegangenen Verpflichtungen sind nicht vollinhaltlich erfüllt worden, und es ist nach wie vor geboten, den optimalen Einsatz und Schutz aller Süßwasserressourcen zu gewährleisten, damit der Bedarf aller Menschen der Erde gedeckt werden kann, insbesondere was den Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen betrifft. Somit ist es erforderlich, den schwerwiegenden Süßwasserproblemen, denen sich viele Regionen, insbesondere in den Entwicklungsländern, gegenübersehen, die höchste Priorität zuzuweisen. Es ist dringend geboten,

a) im Einklang mit den landesspezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Formulierung und Umsetzung von Politiken und Programmen für die integrierte Bewirtschaftung von Gewässereinzugsgebieten hohe Priorität einzuräumen, darunter Fragen betreffend Verschmutzung und Abwasser, ferner den Wechselbeziehungen zwischen Wasser und Land, einschließlich Berge, Wälder, Ober- und Unterlieger, Mündungsgebiete, biologische Vielfalt, Erhaltung von Gewässerökosystemen, Feuchtgebiete, Klima, Bodendegradation und Wüstenbildung, wobei anzuerkennen ist, daß subnationale, nationale und regionale Ansätze für den Schutz und die Nutzung von Süßwasservorkommen, die ein Gewässer- oder Flußeinzugsgebiet zugrundelegen, ein nützliches Ausgangsmodell für den Schutz der Süßwasservorräte bieten;

b) die regionale und die internationale Zusammenarbeit beim Technologietransfer und bei der Finanzierung integrierter Programme und Projekte für Wasserressourcen zu verstärken, insbesondere soweit sie darauf angelegt sind, den Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Wasser und Sanitärmaßnahmen zu verbessern;

c) sicherzustellen, daß ortsansässige Gemeinschaften und insbesondere Frauen auch weiterhin an der Steuerung der Erschließung und Nutzung von Wasserressourcen beteiligt sind;

d) ein förderliches nationales und internationales Umfeld zu schaffen, das zu öffentlichen und privaten Investitionen in die Verbesserung der Wasserversorgung und der Sanitäreinrichtungen anregt, insbesondere in den schnell wachsenden Stadt- und Stadtrandgebieten sowie in den armen ländlichen Gemeinden in den Entwicklungsländern; und die internationale Gemeinschaft muß sich dringend verpflichten, sich an Bemühungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Schaffung eines Zugangs für alle Menschen zu gesundheitlich unbedenklichem Trinkwasser und zu Sanitäreinrichtungen zu beteiligen, und diese Verpflichtungen umsetzen;

e) Wasser als soziales und wirtschaftliches Gut anzuerkennen, dem eine wesentliche Rolle bei der Grundbedürfnisdeckung, der Ernährungssicherheit, der Armutsmilderung und dem Schutz der Ökosysteme zukommt. Bei der wirtschaftlichen Bewertung des Wassers sollen seine soziale und wirtschaftliche Bedeutung zugrundegelegt werden und die Wichtigkeit der Grundbedürfnisdeckung zum Ausdruck kommen. Dabei soll die schrittweise Umsetzung von preispolitischen Maßnahmen mit dem Ziel der Kostendeckung und der ausgewogenen und effizienten Verteilung von Wasser erwogen werden, namentlich zur Förderung eines sparsamen Wasserverbrauchs in den entwickelten Ländern; sobald die Entwicklungsländer eine entsprechende Entwicklungsstufe erreicht haben, könnten solche Maßnahmen auch für sie erwogen werden, um eine harmonische Bewirtschaftung und Erschließung knapper Wasserressourcen zu fördern und Finanzmittel für Investitionen in neue Einrichtungen zur Wasserversorgung und -behandlung zu beschaffen. Zu diesen Strategien sollen auch Programme zur Minimierung der Wasserverschwendung gehören;

f) die Regierungen und internationalen Institutionen besser in den Stand zu versetzen, Informationen, namentlich von wissenschaftlichen, sozialen und Umweltdaten, zu sammeln und zu verarbeiten, um die integrierte Bewertung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen zu erleichtern, und regionale und internationale Zusammenarbeit bei der Verbreitung und dem Austausch von Informationen durch Kooperationsbeziehungen zwischen den Institutionen der Vereinten Nationen, einschließlich des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, und durch Zentren für höchste Umweltqualität zu fördern. In diesem Zusammenhang wird technischer Beistand für die Entwicklungsländer auch weiterhin von hoher Bedeutung sein;

g) daß die internationale Gemeinschaft die Bemühungen der über nur begrenzte Ressourcen verfügenden Entwicklungsländer unterstützt, zu höherwertigen, wassersparenden landwirtschaftlichen und industriellen Produktionsverfahren überzugehen und die Bildungs- und Informationsinfrastruktur aufzubauen, die den Arbeitskräften bessere Qualifikationen für den wirtschaftlichen Wandel vermittelt, der zugunsten einer zukunftsfähigen Nutzung der Süßwasserressourcen stattfinden muß. Auch bedarf es internationaler Unterstützung für die integrierte Erschließung der Wasserressourcen in den Entwicklungsländern sowie innovativer bilateraler und regionaler Initiativen und Ansätze;

h) die Staaten im Flußgebiet zur Erschließung internationaler Flußgebiete zu ermutigen, mit dem Ziel seiner bestandfähigen Nutzung, seines angemessen Schutzes und seiner Nutznießung, unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Staaten im Flußgebiet;

35. Angesichts des dringenden Handlungsbedarfs auf dem Gebiet des Süßwassers und unter Berücksichtigung bereits bestehender Grundsätze, Rechtsinstrumente, Vereinbarungen, Aktionsprogramme und gewohnheitsrechtlicher Nutzungen von Gewässern rufen die Regierungen zu einem Dialog unter der Schirmherrschaft der Kommission für bestandfähige Entwicklung auf, der auf der sechsten Kommissionstagung beginnen und einen Konsens über die notwendigen Maßnahmen, insbesondere über die Instrumente zur Umsetzung und über greifbare Ergebnisse, schaffen soll. Auf diese Weise kann auch geprüft werden, ob mit der Verfolgung eines strategischen Ansatzes betreffend alle Aspekte der bestandfähigen Nutzung von Süßwasser für soziale und wirtschaftliche Zwecke begonnen werden soll, der unter anderem die Bereiche gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser, Sanitärmaßnahmen, Wasser für die Bewässerung, Wiederverwertung, Abwasserbehandlung sowie die wichtige Rolle des Süßwassers in natürlichen Ökosystemen umfaßt. Dieser zwischenstaatliche Prozeß wird nur dann seinen vollen Nutzen entfalten, wenn die internationale Gemeinschaft ihre Entschlossenheit unter Beweis stellt, neue und zusätzliche Finanzmittel für die Ziele dieser Initiative bereitzustellen.

Ozeane und Meere

36. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung wurden bei der Aushandlung von Übereinkünften und freiwilligen Rechtsakten zur Verbesserung der Erhaltung und Bewirtschaftung von Fischereiressourcen und zum Schutz der Meeresumwelt Fortschritte erzielt. Das gleiche gilt für die Erhaltung und Bewirtschaftung bestimmter Fischbestände zum Zweck der Gewährleistung einer bestandfähigen Nutzung dieser Ressourcen. Dennoch nehmen viele Fischbestände weiter ab, ist die zurückgeworfene Fangmenge nach wie vor hoch und wird die Verschmutzung der Meere immer schlimmer. Die Regierungen sollten sich den Chancen und Herausforderungen, die das Internationale Jahr des Ozeans 1998 ihnen bietet, uneingeschränkt stellen. Es gilt, die Entscheidungsfindung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene weiter zu verbessern. Um der Notwendigkeit einer besseren globalen Entscheidungsfindung über die Meeresumwelt Rechnung zu tragen, müssen die Regierungen dringend den Beschluß 4/15 der Kommission für bestandfähige Entwicklung 27/ umsetzen, worin die Kommission unter anderem gefordert hat, daß sie eine regelmäßige zwischenstaatliche Überprüfung aller Aspekte der Meeresumwelt und damit zusammenhängender Fragen, wie in Kapitel 17 der Agenda 21 beschrieben, vornehmen soll, wofür das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen den allgemeinen rechtlichen Rahmen liefert. Alle Länder müssen konzertierte Maßnahmen ergreifen und ihre Zusammenarbeit verbessern, um den Entwicklungsländern bei der Umsetzung der einschlägigen Übereinkünfte und Rechtsakte behilflich zu sein, so daß sie sich wirksam an der in dem Übereinkommen und anderen internationalen Rechtsinstrumenten vorgesehenen bestandfähigen Nutzung, Erhaltung und Bewirtschaftung ihrer Fischereiressourcen beteiligen können und zu einer integrierten Bewirtschaftung der Küstengebiete gelangen. In diesem Zusammenhang ist es dringend geboten,

a) daß alle Regierungen die einschlägigen Übereinkünfte so bald wie möglich ratifizieren oder ihnen beitreten und sowohl diese Übereinkünfte als auch die einschlägigen freiwilligen Rechtsinstrumente wirksam umsetzen;

b) daß alle Regierungen die Resolution 51/189 der Generalversammlung vom 16. Dezember 1996 durchführen und namentlich die einzurichtenden institutionellen Verbindungen zwischen den zuständigen zwischenstaatlichen Mechanismen stärken, die mit der Ausarbeitung und Umsetzung einer integrierten Bewirtschaftung der Küstengebiete befaßt sind. Angesichts der im Zusammenhang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen erzielten Fortschritte und eingedenk des Grundsatzes 13 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung muß die Durchführung bestehender internationaler und regionaler Übereinkünfte betreffend die Meeresverschmutzung gestärkt werden, insbesondere um eine Verbesserung der Eventualfallplanung, der Interventionsmaßnahmen sowie der Haftungs- und Entschädigungsmechanismen zu gewährleisten;

c) die Maßnahmenprioritäten auf globaler Ebene besser festzulegen, die Erhaltung und bestandfähige Nutzung der Meeresumwelt zu fördern und bessere Möglichkeiten für ein integriertes Vorsehen zu finden;

d) die internationale Zusammenarbeit zugunsten der Stärkung, soweit erforderlich, regionaler und subregionaler Übereinkünfte zum Schutz und zur bestandfähigen Nutzung der Ozeane und Meere zu fördern;

e) daß die Regierungen durch Bewirtschaftungsmaßnahmen und -verfahren Überfischung und Überkapazitäten beim Fischfang verhüten oder beseitigen und so die bestandfähige Bewirtschaftung und Nutzung der Fischereiressourcen gewährleisten und Arbeitsprogramme zur Eindämmung und Beseitigung verschwenderischer Fischfangpraktiken aufnehmen, wo immer diese auftreten mögen, insbesondere jedoch im Zusammenhang mit industriellem Großfischfang. Auf ihrer vierten Tagung hat die Kommission für bestandfähige Entwicklung den Schwerpunkt auf die Wichtigkeit einer wirksamen Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände und insbesondere auf die Beseitigung der Überfischung gelegt, mit dem Ziel, auf nationaler oder regionaler Ebene konkrete Schritte zur Verhütung oder Beseitigung von Überkapazitäten beim Fischfang aufzuzeigen. In allen in Betracht kommenden internationalen Gremien, insbesondere auch im Fischereiausschuß der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen muß auf diesem Weg weiter vorangeschritten werden;

f) daß die Regierungen über nationale, regionale und in Betracht kommende internationale Organisationen die positiven und negativen Auswirkungen von Subventionen auf die Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen überprüfen und auf der Grundlage dieser Analysen geeignete Maßnahmen erwägen;

g) daß die Regierungen einzeln und im Rahmen ihrer Mitwirkung in den zuständigen globalen und regionalen Gremien Maßnahmen ergreifen, um die Güte und Menge der wissenschaftlichen Ausgangsdaten für eine wirksame Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit dem Schutz der Meeresumwelt und mit der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresressourcen zu verbessern; in diesem Zusammenhang bedarf es verstärkter internationaler Zusammenarbeit, um den Entwicklungsländern, insbesondere den kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, dabei behilflich zu sein, funktionstüchtige Datennetze und Clearingstellen für den Austausch von Informationen über die Ozeane einzurichten. In diesem Zusammenhang ist besonderes Gewicht auf die Sammlung biologischer und sonstiger fischereibezogener Informationen sowie auf die Ressourcen für ihre Zusammenstellung, Analyse und Verbreitung zu legen.

Wälder

37. Die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Waldarten ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung, den Umweltschutz und die lebenerhaltenden Systeme des Planeten. Wälder gehören zu den wichtigsten Sammelbecken biologischer Vielfalt; sie fungieren als Kohlenstoffsenken und -speicher und sind insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder eine bedeutende Quelle erneuerbarer Energie. Wälder sind ein integrierender Teil der bestandfähigen Entwicklung und unverzichtbar für viele autochthone Bevölkerungsgruppen und andere, mit ihrer traditionellen Lebensweise von Wäldern abhängige Menschen, für Waldbesitzer und für örtliche Gemeinwesen, und ein großer Teil der erwähnten Gruppen verfügt über wertvolles überliefertes Wissen im Zusammenhang mit den Wäldern.

38. Seit Verabschiedung der Waldgrundsätze auf der Rio-Konferenz wurden hinsichtlich einer nachhaltigen Forstwirtschaft auf nationaler, subregionaler, regionaler und internationaler Ebene sowie bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bezüglich der Wälder greifbare Fortschritte erzielt. Die Maßnahmenvorschläge in dem Bericht der Zwischenstaatlichen Ad-hoc-Sachverständigengruppe für Wälder über ihre vierte Tagung 28/, welche sich die Kommission für bestandfähige Entwicklung auf ihrer fünften Tagung zu eigen gemacht hat 29/, zeugen von erheblichen Fortschritten und einem deutlichen Konsens hinsichtlich eines breiten Spektrums von Fragestellungen im Zusammenhang mit Wäldern.

39. Um die durch die Tätigkeit der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe in Gang gesetzte Dynamik beizubehalten und um den ganzheitlichen, integrierten und ausgewogenen zwischenstaatlichen Politikdialog über alle Waldarten auch künftig zu erleichtern und anzuregen, der auch weiterhin ein transparenter und partizipatorischer Prozeß ist, bedarf es einer langfristigen politischen Verpflichtung auf eine weltweite nachhaltige Forstwirtschaft. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten,

a) daß die Länder sowie die internationalen Organisationen und Institutionen die von der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe vereinbarten Maßnahmenvorschläge in Zusammenarbeit und wirksamer Partnerschaft mit allen interessierten Parteien, darunter den wichtigen Gruppen, insbesondere den autochthonen Bevölkerungsgruppen und den örtlichen Gemeinwesen, rasch und wirksam umsetzen;

b) daß die Länder auf ihre jeweiligen einzelstaatlichen Gegebenheiten, Ziele und Prioritäten zugeschnittene nationale Forstprogramme erarbeiten;

c) die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe bezüglich Maßnahmen zur Bewirtschaftung, Erhaltung und zukunftsfähigen Entwicklung aller Waldarten zu stärken, so auch, was Vorkehrungen zur Bereitstellung von Finanzmitteln, den Kapazitätsaufbau, die Forschung und den Technologietransfer betrifft;

d) alle Fragen weiter abzuklären, die sich aus den Programmelementen der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe ergeben;

e) daß die internationalen Institutionen und Organisationen ihre Arbeit fortsetzen, sich weiter miteinander abstimmen und Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in der informellen, hochrangigen Interinstitutionellen Arbeitsgruppe für Wälder eruieren und dabei im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat und ihrem komparativen Vorteil das Gewicht auf die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe legen;

f) daß die Länder den Leitungsorganen der zuständigen internationalen Institutionen und Instrumente kohärente Leitlinien bezüglich effizienter und wirksamer Maßnahmen sowie der Koordinierung ihrer forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auf allen Ebenen vorgeben, wenn es um die Aufnahme der Maßnahmenvorschläge der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe in ihre Arbeitsprogramme und ihre Verquickung mit den bestehenden Übereinkünften und Abmachungen geht;

40. Um dies verwirklichen zu helfen, wird beschlossen, den zwischenstaatlichen Politikdialog über Wälder fortzusetzen und zu diesem Zweck unter der Schirmherrschaft der Kommission für bestandfähige Entwicklung ein allen Mitgliedstaaten zugängliches, offen, transparent und partizipatorisch arbeitendes Zwischenstaatliches Ad-hoc-Forum über Wälder einzurichten, das ein enggefaßtes, befristetes Mandat sowie unter anderem folgenden Auftrag haben soll:

a) die Förderung und Erleichterung der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe;

b) die Prüfung und Überwachung der Bewirtschaftung, Erhaltung und zukunftsfähigen Entwicklung aller Waldarten und die Berichterstattung über die dabei erzielten Fortschritte;

c) die Behandlung der noch offenen Fragen in bezug auf die Programmelemente der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe, insbesondere in den Bereichen Handel und Umwelt im Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen sowie Technologietransfer und Finanzmittelbedarf.

Das Forum soll außerdem die möglichen Bestandteile eines Konsens über internationale Abmachungen und Mechanismen, beispielsweise ein bindendes Rechtsinstrument, ermitteln und auf einen solchen Konsens hinarbeiten. Das Forum wird der Kommission für bestandfähige Entwicklung im Jahr 1999 Bericht über seine Arbeit erstatten. Auf der Grundlage dieses Berichts und nach Maßgabe des Beschlusses, den die Kommission auf ihrer achten Tagung trifft, wird das Forum weitere Schritte zur Einleitung eines zwischenstaatlichen Verhandlungsprozesses über neue Abmachungen und Mechanismen oder ein bindendes Rechtsinstrument für alle Waldarten unternehmen.

41. Das Forum sollte so bald wie möglich zusammentreten, um seine Aufgabenstellung weiter auszuarbeiten und über organisatorische Fragen zu entscheiden. Es sollte von einem kleinen Sekretariat innerhalb der Hauptabteilung für grundsatzpolitische Koordinierung und bestandfähige Entwicklung des Sekretariats der Vereinten Nationen betreut werden, das durch freiwillige außerplanmäßige Beiträge der Regierungen und der internationalen Organisationen unterstützt wird.

Energie

42. Energie ist für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für eine höhere Lebensqualität ausschlaggebend. Dabei sind jedoch zukunftsfähige Produktions- und Verteilungsmuster sowie ein umweltgerechter Energieeinsatz von entscheidender Bedeutung. In den meisten entwickelten Ländern und Entwicklungsländern werden die fossilen Brennstoffe (Kohle, Erdöl und Erdgas) noch bis weit in die Zukunft hinein die wichtigsten Energieträger bleiben. Daher gilt es, die Umweltauswirkungen ihrer weiteren Erschließung zu verringern und örtlich begrenzte Gesundheitsrisiken und Umweltbelastungen durch verstärkte internationale Zusammenarbeit, namentlich bei der Bereitstellung von Finanzmitteln zu Vorzugsbedingungen für den Ausbau von Kapazitäten und den Transfer der entsprechenden Technologien, sowie durch geeignete einzelstaatliche Maßnahmen zu reduzieren.

43. Die Entwicklungsländer müssen ihre Energiedienstleistungen drastisch erweitern, wenn sie den Lebensstandard ihrer wachsenden Bevölkerung erhöhen wollen. Erweiterte Energiedienstleistungen würden sich positiv auf die Armutsbeseitigung auswirken, da sie umfangreichere Beschäftigungsmöglichkeiten und Verbesserungen im Verkehrs-, Gesundheits- und Bildungswesen mit sich bringen würden. Viele Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, stehen vor der dringenden Notwendigkeit, insbesondere für die Milliarden von Menschen, die in ländlichen Gebieten leben, bedarfsgerechte moderne Energiedienstleistungen zu erbringen. Dies erfordert umfangreiche finanzielle, personelle und technische Ressourcen sowie eine breitgefächerte Mischung von Energieträgern.

44. Die in diesem Abschnitt aufgestellten Ziele sollen der Notwendigkeit der Ausgewogenheit, ausreichender Energievorräte und eines steigenden Energieverbrauchs in den Entwicklungsländern Rechnung tragen und die Situation der Länder berücksichtigen, die in hohem Maße auf Einkünfte aus der Erzeugung, Veredelung und Ausfuhr und/oder dem Verbrauch von fossilen Brennstoffen angewiesen sind und die erhebliche Schwierigkeiten bei der Umstellung auf alternative Energiequellen haben, sowie die Situation derjenigen Länder, die von den negativen Folgen des Klimawandels besonders betroffen sind.

45. Fortschritte in Richtung auf eine bestandfähige Energienutzung werden erzielt, und alle Seiten können aus den in anderen Ländern erzielten Fortschritten Nutzen ziehen. Darüber hinaus muß eine internationale Zusammenarbeit sichergestellt werden, um eine Energieeinsparung, eine effizientere Energienutzung, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Erforschung, Entwicklung und Verbreitung innovativer Energietechnologien zu fördern.

46. Daher ist es geboten,

a) zu bestandfähigen Energieerzeugungs-, -verteilungs- und -nutzungsmustern überzugehen. Um dieses Anliegen auf zwischenstaatlicher Ebene voranzutreiben, wird die Kommission für bestandfähige Entwicklung auf ihrer neunten Tagung Energiefragen erörtern. Angesichts der entscheidenden Rolle, die der Energie bei der Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums insbesondere in den Entwicklungsländern zukommt, gleichviel, ob sie diese Energie importieren oder exportieren, und in Anerkennung der Komplexitäten und Wechselbeziehungen, die bei der Auseinandersetzung mit Energiefragen im Zusammenhang mit der bestandfähigen Entwicklung zu berücksichtigen sind, sollten die Vorbereitungen für diese Tagung bereits auf der siebten Tagung eingeleitet und einer allen Mitgliedstaaten offenstehenden zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe für Energie und bestandfähige Entwicklung übertragen werden, die parallel zu den Sitzungen zwischen der achten und neunten Kommissionstagung zusammentreten soll. Die neunte Tagung der Kommission soll, im Einklang mit den Zielen der Agenda 21, dazu beitragen, eine zukunftsfähige Energieversorgung für alle Menschen zu sichern;

b) konkrete Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zu erarbeiten, um den Entwicklungsländern bei ihren Eigenanstrengungen behilflich zu sein, allen Teilen ihrer Bevölkerung, insbesondere in den ländlichen Gebieten, eine umweltverträgliche, ausreichende, moderne Versorgung mit Energie, insbesondere Elektrizität, zu gewähren;

c) daß die Länder unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Prioritäten der Entwicklungsländer Politiken und Pläne fördern, die den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten der Erzeugung, Verteilung und Nutzung von Energie Rechnung tragen, und namentlich den Einsatz schadstoffarmer Energiequellen wie Erdgas fördern;

d) Verpflichtungen zum Transfer geeigneter Technologien in Entwicklungs- und Übergangsländer zu erarbeiten, so gegebenenfalls auch termingebundene Verpflichtungen, damit diese verstärkt erneuerbare Energiequellen und sauberere fossile Brennstoffe einsetzen und ihre Energie effizienter erzeugen, verteilen und nutzen können. Die Länder müssen entsprechend mit ihren jeweiligen sozialen, wirtschaftlichen, natürlichen, geographischen und klimatischen Bedingungen ihre Nutzung erneuerbarer Energiequellen systematisch ausbauen und vermehrt sauberere Brennstofftechnik, namentlich auch für fossile Brennstoffe, einsetzen sowie ihre Effizienz bei der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung und bei anderen energieintensiven industriellen Fertigungsprozessen steigern;

e) auf internationaler und nationaler Ebene die Bemühungen zu fördern, Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu erforschen, zu entwickeln und einzusetzen;

f) im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen mittels wirksamer internationaler Unterstützung weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu saubereren und wirtschaftlicheren Technologien sowie deren Anwendung und Transfer anzuregen;

g) die Regierungen und den Privatsektor anzuhalten, geeignete Wege zur schrittweisen Förderung einer Internalisierung der Umweltkosten zu prüfen, um unter voller Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gegebenheiten aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, eine umweltgerechtere Energienutzung zu erreichen. Diesbezüglich sollte die internationale Gemeinschaft zusammenarbeiten, um mögliche schädliche Folgen solcher Politiken und Maßnahmen auf den Entwicklungsprozeß der Entwicklungsländer zu minimieren. Außerdem müssen die Senkung und der schrittweise Abbau von Subventionen für diejenigen Formen der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs angeregt werden, die der bestandfähigen Entwicklung entgegenstehen. Diese politischen Maßnahmen sollten den besonderen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, voll Rechnung tragen, entsprechend der besonderen und differenzierten Behandlung, die ihnen nach dem Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen der Uruguay-Runde der multilateralen Handelsverhandlungen zu gewähren ist;

h) eine bessere Koordinierung der Energiefrage innerhalb des Systems der Vereinten Nationen anzuregen, nach Maßgabe der von der Generalversammlung vorgegebenen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Koordinierungsrolle des Wirtschafts- und Sozialrats.

Verkehrsbereich

47. Dem Verkehrssektor und der Mobilität im allgemeinen kommt bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine wesentliche, positive Funktion zu, wobei davon auszugehen ist, daß der Verkehrsbedarf weiter zunehmen wird. Im Laufe der nächsten zwanzig Jahre wird der Verkehrsbereich voraussichtlich die Haupttriebkraft einer weltweit wachsenden Energienachfrage sein. Der Verkehrssektor ist der größte Energie-Endverbraucher in den entwickelten Ländern und der am schnellsten wachsende in den meisten Entwicklungsländern. Die derzeitigen Verkehrsformen mit den dabei vorherrschenden Mustern der Energienutzung sind nicht zukunftsfähig und könnten bei Fortsetzung der gegenwärtigen Trends sowohl die Umweltprobleme, denen sich die Welt gegenübersieht, als auch die in Ziffer 31 angesprochenen Auswirkungen auf die Gesundheit verschärfen. Es ist geboten,

a) integrierte Verkehrspolitiken zu fördern, die alternative Wege zur Deckung des kommerziellen und privaten Mobilitätsbedarfs in Erwägung ziehen und die Leistungswerte des Verkehrssektors national, regional und global steigern; vor allem aber muß eine internationale Zusammenarbeit beim Transfer umweltverträglicher Technologien auf dem Verkehrssektor und die Durchführung geeigneter Ausbildungsprogramme im Einklang mit einzelstaatlichen Programmen und Prioritäten angeregt werden;

b) die Verkehrsplanung für die Städte, den Nahbereich und die ländlichen Gebiete in die Bodennutzungsplanung zu integrieren, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Schutzes der Ökosysteme;

c) Maßnahmen zur Abmilderung der Negativwirkungen des Verkehrs auf die Umwelt zu beschließen beziehungsweise zu fördern, so auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Verkehrssektor;

d) ein breites Spektrum von Politikinstrumenten einzusetzen, um die Energieeffizienz und die Effizienznormen im Verkehrsbereich und auf verwandten Sektoren zu steigern;

e) in den geeigneten Foren, darunter der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, weiterhin Studien über den Einsatz marktwirtschaftlicher Instrumente zur Abmilderung der negativen Umweltauswirkungen der Luftfahrt im Kontext der bestandfähigen Entwicklung durchzuführen;

f) im Rahmen des Ziels, die schwerwiegenden gesundheitlichen Auswirkungen einer Bleibelastung auf den Menschen zu mindern, die Einstellung der Verwendung von bleihaltigem Benzin so bald wie möglich zu beschleunigen. In diesem Zusammenhang soll den Entwicklungsländern auch weiterhin technische und wirtschaftliche Hilfe gewährt werden, damit sie einen solchen Übergang vornehmen können;

g) freiwillige Leitlinien für einen umweltfreundlichen Verkehr zu fördern und Maßnahmen zur möglichst baldigen Senkung des Ausstoßes von Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickstoffoxid, Schadstoffpartikeln und flüchtigen organischen Verbindungen durch Fahrzeuge zu ergreifen;

h) auf einzelstaatlicher Ebene Partnerschaften zwischen den Regierungen, den Lokalbehörden, den nichtstaatlichen Organisationen und dem Privatsektor zu schließen, um die Verkehrsinfrastruktur zu stärken und innovative Massenverkehrssysteme zu entwickeln;

Atmosphäre

48. Die Vermeidung einer weiteren Schädigung des Weltklimas und der Erdatmosphäre mit irreversiblen Folgen für die kommenden Generationen setzt politischen Willen und konzertierte Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im Einklang mit den in dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen verankerten Grundsätzen voraus. Aufgrund des Übereinkommens wurden erste Schritte zur Bewältigung des weltweiten Problems der Klimaänderung unternommen. Trotz der Verabschiedung des Übereinkommens steigen der Ausstoß und die Konzentration der Treibhausgase weiter an, während die von der Zwischenstaatlichen Sachverständigengruppe über Klimaänderungen und anderen zuständigen Gremien zusammengetragenen wissenschaftlichen Nachweise den Zweifel fortschreitend weiter ausräumen und immer stärker auf das hohe Risiko einer globalen Klimaveränderung hindeuten. Bisher haben viele entwickelte Länder nur unzureichende Fortschritte bei der Verwirklichung ihres Ziels gemacht, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2000 auf den Stand von 1990 zu senken. Ein kritischer Bestandteil des Berliner Mandats 30/ ist die Erkenntnis, daß die Verpflichtungen in Artikel 4 Absätze 2 a) und b) des Übereinkommens unzureichend sind und daher gestärkt werden müssen. Es ist von höchster Wichtigkeit, daß die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens auf ihrer im Dezember 1997 in Kyoto (Japan) stattfindenden dritten Tagung ein Protokoll oder einen anderen Rechtsakt verabschiedet, in den das Berliner Mandat voll einfließt. Die Genfer Ministererklärung 31/, die zwar ohne formelle Verabschiedung zur Kenntnis genommen wurde, die aber von den Ministern und den sonstigen an der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien teilnehmenden Delegationsleitern mehrheitlich unterstützt wurde, forderte unter anderem auch eine Beschleunigung der Verhandlungen über den Wortlaut eines rechtsverbindlichen Protokolls oder anderen Rechtsakts.

49. Auf dieser neunzehnten Sondertagung der Generalversammlung hat die internationale Gemeinschaft bestätigt, daß sie das Problem der Klimaänderung als eine der größten Herausforderungen ansieht, denen die Welt im nächsten Jahrhundert gegenüberstehen wird. Die Führer vieler Länder haben in ihren Erklärungen vor der Versammlung die Schwere dieses Problems betont und die Maßnahmen aufgezeigt, die ihnen sowohl innerstaatlich als auch international zur Reaktion auf diese Herausforderung zu Gebote stehen.

50. Das letztliche gemeinsame Ziel aller Länder ist es, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem gefährliche Auswirkungen der Tätigkeit des Menschen auf das Klimasystem verhindert würden. Dies erfordert effiziente und kostenwirksame Politiken und Maßnahmen, die ausreichen, um eine erhebliche Senkung der Emissionen zu bewirken. Auf der laufenden Tagung überprüften die Länder den Stand der Vorbereitungen für die dritte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. Alle waren einvernehmlich der Auffassung, daß es von höchster Wichtigkeit ist, daß ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt wird.

51. Die Verhandlungsposition vieler Länder ist noch in der Entwicklung begriffen, und es bestand Einigkeit darüber, daß es unangebracht wäre zu versuchen, den Ergebnissen vorzugreifen; nützliche Diskussionen über die sich herausbildenden Positionen fanden jedoch statt.

52. Bereits jetzt besteht weitgehende, wenn auch nicht allgemeine Einigkeit darüber, daß es notwendig sein wird, rechtsverbindliche, konkrete, realistische und ausgewogene Zielwerte für die in Anhang I des Übereinkommens aufgeführten Länder ins Auge zu fassen, welche innerhalb festgelegter Fristen, so etwa bis zu den Jahren 2005, 2010 und 2020, zu einer erheblichen Senkung der Treibhausgasemissionen führen werden. Über die Festlegung von Zielwerten hinaus besteht ebenfalls breites Einvernehmen darüber, daß Mittel und Wege zu ihrer Verwirklichung geprüft und die wirtschaftlichen, umweltschädlichen und sonstigen Auswirkungen der entsprechenden Antwortmaßnahmen auf alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, berücksichtigt werden müssen.

53. Internationale Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Kapitel 9 der Agenda 21, insbesondere beim Technologietransfer und beim Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern, ist außerdem von grundlegender Bedeutung für die Förderung einer wirksamen Durchführung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.

54. Es ist darüber hinaus erforderlich, systematische Beobachtungsnetze auszubauen, um das mögliche Einsetzen einer Klimaveränderung und ihre Ausbreitung zu erkennen und ihre potentiellen Auswirkungen insbesondere auf regionaler Ebene zu bewerten.

55. Der nachhaltige Abbau der Ozonschicht schreitet weiter voran, und das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen 32/ muß gestärkt werden. Die Kopenhagener Änderung des Protokolls ist zu ratifizieren. Der kürzlich erfolgte erfolgreiche Abschluß der Verhandlungen zur Wiederauffüllung des Multilateralen Fonds für das Montrealer Protokoll wird begrüßt. Dadurch stehen unter anderem nunmehr Mittel zur Verfügung, um ozonabbauende Substanzen, so auch Methylbromid, in den Entwicklungsländern bereits früher aus dem Verkehr zu ziehen. Künftige Wiederauffüllungen sollten außerdem hinlänglich hoch sein, um eine fristgerechte Umsetzung des Montrealer Protokolls sicherzustellen. Darüber hinaus muß mit Hilfe multilateraler Mittel stärkeres Gewicht auf Programme für den Kapazitätsaufbau in den Entwicklungsländern gelegt und es müssen wirksame Maßnahmen gegen den illegalen Handel mit ozonabbauenden Stoffen getroffen werden.

56. Dem Anstieg der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung soll insbesondere durch geeignete regionale Zusammenarbeit zur Senkung des Verschmutzungsgrads entgegengewirkt werden.

Toxische Chemikalien

57. Der umweltverträgliche Umgang mit Chemikalien ist für eine bestandfähige Entwicklung unverzichtbar und von grundlegender Wichtigkeit für die Gesundheit des Menschen und den Schutz der Umwelt. Alle für chemische Stoffe Verantwortlichen müssen während des gesamten Lebenszyklus dieser Stoffe die Verantwortung für die Verwirklichung dieses Ziels übernehmen. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung wurden maßgebliche Fortschritte beim umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien erzielt, insbesondere durch die Einrichtung des Zwischenstaatlichen Forums über chemische Sicherheit und des Interinstitutionellen Programms für den umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien. Darüber hinaus wurden innerstaatliche Rechtsvorschriften durch den Kodex für ethisches Verhalten im internationalen Handel mit Chemikalien und durch freiwillige Initiativen der Industrie wie "Verantwortungsvolle Sorgfalt" ("Responsible Care") ergänzt. Trotz maßgeblicher Fortschritte stellen eine Reihe von Chemikalien nach wie vor eine beträchtliche Gefahr für lokale, regionale und globale Ökosysteme und für die Gesundheit des Menschen dar. Seit der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung ist man sich in stärkerem Maße bewußt geworden, welche schweren Gesundheits- und Umweltschäden bestimmte toxische Chemikalien verursachen können. Vieles bleibt noch zu tun, und die Problematik des umweltverträglichen Umgangs mit Chemikalien dürfte auch weit über das Jahr 2000 hinaus nichts von ihrer Aktualität verlieren. Der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von sicheren Ersatzstoffen und dem entsprechenden Technologietransfer sowie dem Aufbau von Kapazitäten zur Erzeugung dieser Ersatzstoffe sollte außerdem besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Beschluß über den umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien, den der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen auf seiner neunzehnten Tagung verabschiedet hat 33/, sollte im Einklang mit den einvernehmlichen Zeitplänen für die Verhandlungen über die Übereinkommen betreffend die vorherige Zustimmung in Kenntnis der Sachlage und über beständige organische Schadstoffe umgesetzt werden. Dabei ist festzustellen, daß anorganische Stoffe andere Eigenschaften besitzen und sich anders verhalten als organische Stoffe.

Gefährliche Abfälle

58. Bei der Durchführung des Basler Übereinkommens 34/, des Bamako-Übereinkommens 35/, des Vierten Lomé-Abkommens 36/ und anderer regionaler Übereinkünfte wurden maßgebliche Fortschritte erzielt, obgleich noch mehr zu tun bleibt. Zu den wichtigen Initiativen im Rahmen des Basler Übereinkommens, durch die die umweltgerechte Behandlung von gefährlichen Abfällen gefördert werden soll, gehören unter anderem a) Aktivitäten zur Verhinderung des illegalen Verkehrs mit gefährlichen Abfällen; b) die Schaffung von Regionalzentren für die Ausbildung und den Technologietransfer im Hinblick auf die weitestgehende Reduzierung des Anfalls von gefährlichen Abfällen und deren Behandlung; und c) die Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle in möglichst großer Nähe zu ihren Ursprungsorten. Diese Initiativen sollten weiterentwickelt werden. Es ist außerdem wichtig und dringend geboten, im Rahmen des Basler Übereinkommens durchgeführte Arbeiten abzuschließen, durch die festgelegt werden soll, welche gefährlichen Abfälle nach dem Basler Übereinkommen Restriktionen unterliegen, und ein Protokoll über die Haftung und den Schadenersatz für Schäden aufgrund der grenzüberschreitenden Verbringung und Beseitigung gefährlicher Abfälle auszuhandeln, zu verabschieden und anzuwenden. Durch die Beseitigung gefährlicher Abfälle verseuchte Böden müssen ermittelt und entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Außerdem müssen integrierte Lösungen zur Abfallbehandlung gefunden werden, um die Erzeugung von städtischen und industriellen Abfällen auf ein Mindestmaß zu beschränken und die Wiederverwertung und -verwendung zu fördern.

Radioaktive Abfälle

59. Radioaktive Abfälle können über lange Zeiträume hinaus sehr ernste Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Es kommt daher in entscheidendem Maße darauf an, daß mit diesen Abfällen vorsichtig und verantwortlich umgegangen wird. Die Lagerung, Beförderung, grenzüberschreitende Verbringung und Beseitigung radioaktiver Abfälle sollte sich an allen Grundsätzen der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und an der Agenda 21 orientieren. Die Staaten, die radioaktive Abfälle erzeugen, sind dafür verantwortlich, deren sichere Lagerung und Beseitigung zu gewährleisten. Im allgemeinen sollten radioaktive Abfälle auf dem Hoheitsgebiet des Staates beseitigt werden, in dem sie erzeugt wurden, soweit dies mit dem sicheren Umgang mit diesen Stoffen vereinbar ist. Es ist Sache eines jeden Landes, dafür Sorge zu tragen, daß unter seine Zuständigkeit fallende radioaktive Abfälle im Einklang mit international akzeptierten Grundsätzen unter voller Berücksichtigung etwaiger grenzüberschreitender Auswirkungen ordnungsgemäß behandelt werden. Die internationale Gemeinschaft sollte alles tun, um den Export von radioaktiven Abfällen in Länder zu verbieten, die nicht über die entsprechenden Anlagen zur Aufbereitung und Lagerung verfügen. Die internationale Gemeinschaft erkennt an, daß regionale Abmachungen oder gemeinsam genutzte Anlagen unter bestimmten Umständen für die Beseitigung solcher Abfälle geeignet sein könnten. Die Behandlung radioaktiver Abfälle 37/ sollte in einer Weise erfolgen, die mit dem Völkerrecht, insbesondere auch den Bestimmungen der einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkommen und mit den international akzeptierten Normen vereinbar ist. Es ist dabei geboten, die Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf radioaktive Abfälle zu verstärken. In Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen sollten die Staaten gegebenenfalls die Zwischen- oder Endlagerung von hochgradig, mäßig und schwach radioaktiven Abfällen in der Nähe der Meeresumwelt weder unterstützen noch gestatten, es sei denn, sie stellen fest, daß ein im Einklang mit den geltenden international vereinbarten Grundsätzen und Leitlinien erbrachter wissenschaftlicher Nachweis belegt, daß eine derartige Zwischen- oder Endlagerung kein nicht hinnehmbares Risiko für den Menschen oder die Meeresumwelt darstellt und nicht mit anderen legitimen Nutzungen des Meeres kollidiert. Bei der Prüfung dieses wissenschaftlichen Nachweises sollte das Vorsorgeprinzip angemessen zum Tragen kommen. Weitere Maßnahmen seitens der internationalen Gemeinschaft sind notwendig, um der Notwendigkeit einer umfassenderen Aufklärung über die Wichtigkeit der sicheren Behandlung radioaktiver Abfälle Rechnung zu tragen und zu gewährleisten, daß es nicht zu Zwischenfällen oder Unfällen kommt, bei denen solche Abfälle unkontrolliert freigesetzt werden.

60. Eine der Hauptempfehlungen der Agenda 21 und der zweiten Tagung der Kommission für bestandfähige Entwicklung auf diesem Gebiet betrifft die Unterstützung der kontinuierlichen Bemühungen der Internationalen Atomenergie-Organisation, der Internationalen Seeschiffahrtsorganisation und anderer zuständiger internationaler Organisationen. Die Arbeiten an dem Gemeinsamen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, das zur Zeit unter der Schirmherrschaft der Atomenergie-Organisation ausgehandelt wird, stehen kurz vor dem Abschluß. Das Übereinkommen wird das Völkerrecht in umfassender Weise kodifizieren und als Leitfaden für die besten Methoden auf diesem Gebiet dienen. Wie es sich gebührt, wird sich das Übereinkommen auf alle Grundsätze stützen, die aus den besten Methoden auf diesem Gebiet abgeleitet worden sind, so auch auf den Grundsatz, wonach radioaktive Abfälle im allgemeinen in dem Staat beseitigt werden sollten, in dem sie erzeugt wurden, soweit dies mit dem sichereren Umgang mit diesen Stoffen vereinbar ist. Die Regierungen sollten diesen Text fertigstellen und werden nachdrücklich aufgefordert, ihn im Interesse einer weiteren Verbesserung der Methoden und einer größeren Sicherheit auf diesem Gebiet möglichst bald zu ratifizieren und umzusetzen. Die Beförderung von bestrahlten Kernbrennstoffen und hochradioaktiven Abfällen zur See sollte nach Maßgabe des INF-Kodex erfolgen, wobei erwogen werden sollte, diesen zu einem verbindlichen Rechtsinstrument weiterzuentwickeln. Die Frage der möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen von Aktivitäten im Zusammenhang mit der Behandlung radioaktiver Abfälle und die Frage der vorherigen Notifikation von Staaten, die von solchen Auswirkungen möglicherweise betroffen sein könnten, der Weitergabe einschlägiger Informationen an sie und ihrer Konsultation sollte in den entsprechenden Foren weiter behandelt werden.

61. Im Hinblick auf die Verbesserung der Behandlung radioaktiver Abfälle sind eine verstärkte globale und regionale Zusammenarbeit und insbesondere auch ein Informations- und Erfahrungsaustausch und der Transfer der entsprechenden Technologien erforderlich. Es gilt, die Sanierung von Standorten zu unterstützen, die aufgrund aller Arten von nuklearen Tätigkeiten verseucht sind, und in den umliegenden Regionen gegebenenfalls Gesundheitserhebungen durchzuführen, um festzustellen, wo eine gesundheitliche Behandlung erforderlich ist und erbracht werden sollte. Den Entwicklungsländern sollte technische Hilfe gewährt werden, wobei insbesondere den besonderen Bedürfnissen der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern Rechnung getragen werden sollte, um sie in die Lage zu versetzen, Verfahren für die Behandlung und sichere Beseitigung radioaktiver Abfälle, die aus der Verwendung von Radionukleiden in der Medizin, Forschung und Industrie stammen, zu entwickeln beziehungsweise, soweit vorhanden, zu verbessern.

Böden und umweltgerechte Landwirtschaft

62. Die Bodendegradation und Bodenerosion bedroht nicht nur den Lebensunterhalt von Millionen Menschen, sondern stellt auch die künftige Ernährungssicherung in Frage und zieht Auswirkungen auf die Wasserressourcen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt nach sich. Es ist dringend geboten, Methoden zur Bekämpfung beziehungsweise Umkehrung der weltweit immer schneller vonstatten gehenden Bodendegradation zu entwickeln, unter Zugrundelegung des Ökosystemkonzepts, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von in Bergökosystemen lebenden Menschen und in Anerkennung der vielfältigen Funktionen der Landwirtschaft. Die größte Herausforderung für die Menschheit sind der Schutz und die zukunftsfähige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcengrundlage, von der die Produktion von Nahrungsmitteln und Pflanzenfasern abhängt, wobei gleichzeitig eine weiterhin anwachsende Bevölkerung ernährt und untergebracht werden muß. Die internationale Gemeinschaft hat anerkannt, daß im Hinblick auf den Schutz und die umweltgerechte Bewirtschaftung von Land- und Bodenressourcen ein integrierter Ansatz erforderlich ist, wie dies aus Beschluß III/11 der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt 38/ hervorgeht, so auch die Feststellung von Prozessen der Bodendegradation, eine Aufgabe, an der alle betroffenen Parteien auf lokaler wie auch auf nationaler Ebene beteiligt werden müssen, insbesondere Bauern, kleine Nahrungsmittelerzeuger, autochthone Bevölkerungsgruppen, nichtstaatliche Organisationen und insbesondere Frauen, denen in ländlichen Gemeinwesen eine ausschlaggebend wichtige Rolle zukommt. Hierzu sollten auch Maßnahmen gehören, durch die sichere Pachtverhältnisse geschaffen und der Zugang zu Grund und Boden, Krediten und Ausbildungsmöglichkeiten sowie die Beseitigung von Hindernissen gewährleistet werden, die Bauern, insbesondere Kleinbauern, davon abhalten, in ihren Grund und Boden und ihre Betriebe zu investieren und für deren Melioration zu sorgen.

63. Es ist weiterhin unerläßlich, die Bemühungen um die Armutsbeseitigung fortzusetzen, unter anderem durch den Kapazitätsaufbau zur Stärkung örtlicher Ernährungssysteme, zur besseren Ernährungssicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Ernährung für die über 800 Millionen unterernährten Menschen in der Welt, die hauptsächlich in den Entwicklungsländern leben. Die Regierungen sollten Politiken formulieren, die eine bestandfähige Landwirtschaft sowie die Produktivität und Rentabilität fördern. Zur Verbesserung des Zugangs zu Grund und Boden, zur Bekämpfung der Armut, Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und zur Verlangsamung der Landflucht sind umfassende Politiken für die ländlichen Gebiete erforderlich. Im Einklang mit den Verpflichtungen, auf die man sich in der Erklärung von Rom über Welternährungssicherung und im Aktionsplan des Welternährungsgipfels geeinigt hat, die vom Welternährungsgipfel verabschiedet wurden 39/, sollte die bestandfähige Ernährungssicherung für die Armen in den Städten und auf dem Lande vorrangiges politisches Anliegen sein, und die entwickelten Länder und die internationale Gemeinschaft sollten den Entwicklungsländern zu diesem Zweck Hilfe gewähren. Zur Erreichung dieser Ziele sollten die Regierungen der Verwirklichung der Verpflichtungen, die sie im Rahmen der Erklärung von Rom und des Aktionsplans eingegangen sind, hohen Vorrang einräumen, insbesondere was das Mindestziel angeht, die Zahl der unterernährten Menschen in der Welt bis zum Jahr 2015 um die Hälfte zu reduzieren. Den Regierungen und internationalen Organisationen wird nahegelegt, den Globalen Aktionsplan zur Erhaltung und bestandfähigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft umzusetzen, der auf der vom 17. bis 23. Juni 1996 in Leipzig (Deutschland) abgehaltenen Internationalen Technischen Konferenz über pflanzengenetische Ressourcen verabschiedet wurde. Auf der sechsten Tagung der Kommission für bestandfähige Entwicklung 1998 sollte die Frage einer bestandfähigen Landwirtschaft und Bodennutzung im Zusammenhang mit den Süßwasserressourcen behandelt werden. Die Aufgabe, die sich der landwirtschaftlichen Forschung stellt, ist die Erhöhung der Erträge auf allen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei gleichzeitigem Schutz und Erhaltung der natürlichen Ressourcenbasis. Die internationale Gemeinschaft und die Regierungen müssen weiter in die landwirtschaftliche Forschung investieren beziehungsweise ihre Investitionen erhöhen, da es Jahre oder gar Jahrzehnte dauern kann, bis neue Forschungsrichtungen entwickelt und die entsprechenden Forschungsergebnisse dauerhaft in die Praxis umgesetzt werden können. Die Entwicklungsländer, insbesondere die Länder mit hoher Bevölkerungsdichte, werden internationale Zusammenarbeit benötigen, um Zugang zu den Ergebnissen dieser Forschungsarbeiten und zu Technologien zu erhalten, durch die auf begrenzten Flächen eine größere landwirtschaftliche Produktivität erreicht werden soll. Allgemein ist die internationale Zusammenarbeit weiterhin notwendig, um den Entwicklungsländern bezüglich vieler anderer Aspekte der Grundanforderungen der Landwirtschaft behilflich zu sein. Es gilt, die Fortführung des Reformprozesses in Übereinstimmung mit den Übereinkünften der Uruguay-Runde, insbesondere mit Artikel 20 des Übereinkommens über die Landwirtschaft, zu unterstützen und den Beschluß der Welthandelsorganisation über Maßnahmen betreffend die möglichen nachteiligen Auswirkungen des Reformprogramms auf die am wenigsten entwickelten Länder und Nettonahrungsmittelimporteure unter den Entwicklungsländern in vollem Umfang umzusetzen.

Wüstenbildung und Dürre

64. Die Regierungen werden nachdrücklich aufgefordert, möglichst bald das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (durch Unterzeichnung und Ratifikation, Annahme, Billigung und/oder Beitritt) zu schließen und umzusetzen, das am 26. Dezember 1996 in Kraft trat, und die erste Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens, die im September 1997 in Rom stattfinden soll, zu unterstützen und aktiv daran teilzunehmen.

65. Die internationale Gemeinschaft wird nachdrücklich aufgefordert, die fundamentale Wichtigkeit und Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit und Partnerschaft bei der Bekämpfung der Wüstenbildung und der Milderung der Dürrefolgen anzuerkennen. Zur Steigerung der Wirksamkeit und Effizienz bestehender Finanzmechanismen sollte die internationale Gemeinschaft, insbesondere die entwickelten Länder, daher den globalen Mechanismus unterstützen, der die Kapazität besäße, durch die Förderung entsprechender Maßnahmen die Mobilisierung und Weiterleitung umfangreicher Ressourcen zur Förderung der Umsetzung des Übereinkommens und seiner regionsspezifischen Anhänge zu bewirken, und zur Beseitigung der Armut beizutragen, die in der Mehrzahl der betroffenen Länder eine der Hauptfolgen der Wüstenbildung und der Dürre ist. Einer anderen Auffassung zufolge sollte die internationale Gemeinschaft, insbesondere die entwickelten Länder, neue und zusätzliche Ressourcen zu dem gleichen Zweck bereitstellen. Der Transfer umweltschonender, wirtschaftlich tragfähiger und sozial annehmbarer Technologien zur Bekämpfung der Wüstenbildung und/oder Milderung der Dürrefolgen an die Entwicklungsländer, mit dem Ziel, in den betroffenen Gebieten zur Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung beizutragen, sollte unverzüglich zu einvernehmlichen Bedingungen in Angriff genommen werden.

Biologische Vielfalt

66. Die Erhaltung und bestandfähige Nutzung der biologischen Vielfalt und die faire und ausgewogene Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung von Bestandteilen der genetischen Ressourcen sind auch weiterhin dringend erforderlich. Die Gefährdung der biologischen Vielfalt ist hauptsächlich auf die Zerstörung des Lebensraumes, die Übernutzung, die Umweltverschmutzung und die unangemessene Einführung standortfremder Pflanzen und Tiere zurückzuführen. Für die Regierungen und die internationale Gemeinschaft, gegebenenfalls mit Unterstützung der zuständigen internationalen Institutionen, ist es dringend geboten,

a) entschlossene Maßnahmen zur Erhaltung und Bewahrung von Genen, Arten, und Ökosystemen zu ergreifen, mit dem Ziel, die bestandfähige Pflege der biologischen Vielfalt zu fördern;

b) das Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu ratifizieren und es zusammen mit den Beschlüssen der Konferenz der Vertragsparteien, einschließlich der Empfehlungen betreffend die biologische Vielfalt in der Landwirtschaft und des Mandats von Jakarta betreffend die biologische Vielfalt der Meere und der Meeresküsten, voll und wirksam umzusetzen und dringend die übrigen Aufgaben zu verfolgen, die die Konferenz der Vertragsstaaten auf ihrer dritten Tagung im Rahmen des Arbeitsprogramms über die biologische Vielfalt auf dem Lande aufgezeigt hat 40/, im Kontext des im Übereinkommen verwendeten Ökosystemkonzepts;

c) konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung der fairen und ausgewogenen Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung der genetischen Ressourcen zu ergreifen, die mit den Bestimmungen des Übereinkommens und den Beschlüssen der Vertragsparteien, unter anderem über den Zugang zu den genetischen Ressourcen und dem Umgang mit Biotechnologie und ihren Vorteilen, im Einklang stehen;

d) der Bereitstellung neuer und zusätzlicher finanzieller Mittel für die Umsetzung des Übereinkommens weiter Aufmerksamkeit zu widmen;

e) im Einklang mit den Bestimmungen des Übereinkommens den Transfer von Technologien, namentlich auch von Biotechnologie, an die Entwicklungsländer zu erleichtern;

f) Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche einheimischer und ortsansässiger Bevölkerungsgruppen, in denen sich traditionelle Lebensformen widerspiegeln, zu achten, zu bewahren und zu erhalten und die ausgewogene Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser Kenntnisse zu fördern, damit diese Bevölkerungsgruppen angemessen geschützt und belohnt werden entsprechend den Bestimmungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und im Einklang mit den Beschlüssen der Konferenz der Vertragsparteien;

g) rasch das Protokoll über Biosicherheit im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt fertigzustellen, mit der Maßgabe, daß die internationalen technischen Sicherheitsrichtlinien für die Biotechnologie des Umweltprogramms der Vereinten Nationen während seiner Erarbeitung als Interimsmechanismus dienen können, und es nach seinem Abschluß zu ergänzen, einschließlich der Empfehlungen betreffend den Kapazitätsaufbau im Zusammenhang mit der Biosicherheit;

h) die Wichtigkeit der Schaffung einer Clearingstelle durch die Vertragsparteien des Übereinkommens im Einklang mit seinen Bestimmungen hervorzuheben;

i) die Rolle der Frau bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der bestandfähigen Nutzung biologischer Ressourcen anzuerkennen;

j) im Hinblick auf die Einbeziehung der Erhaltung der biologischen Vielfalt und der bestandfähigen Nutzung biologischer Ressourcen in die einzelstaatlichen Entwicklungspläne die erforderliche Unterstützung zu gewähren;

k) die internationale Zusammenarbeit zu fördern, um den einzelstaatlichen Kapazitätsaufbau, so auch die Erschließung der Humanressourcen und die Schaffung von Institutionen, in Gang zu setzen und zu stärken;

l) durch entsprechende Maßnahmen auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene Anreize zur Förderung der Erhaltung und bestandfähigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu geben und zu prüfen, wie die Entwicklungsländer besser befähigt werden können, auf dem sich herausbildenden Markt für biologische Ressourcen zu konkurrieren, und gleichzeitig die Funktionsweise dieses Marktes zu verbessern.

Umweltverträglicher Tourismus

67. Der Tourismus ist heute einer der größten Industriezweige und einer der am schnellsten wachsenden Wirtschaftssektoren der Welt. Das erwartete Wachstum des Tourismussektors und die immer stärkere Abhängigkeit vieler Entwicklungsländer, einschließlich der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, von diesem Sektor als wichtiger Arbeitgeber, der maßgebliche Beiträge zur lokalen, nationalen, subregionalen und regionalen Wirtschaft leistet, machen deutlich, wie notwendig es ist, dem Zusammenhang zwischen der Erhaltung und dem Schutz der Umwelt und einem umweltverträglichen Tourismus besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In dieser Hinsicht verdienen die Bemühungen der Entwicklungsländer um die Ausweitung des herkömmlichen Tourismusbegriffs auch auf Kultur- und Ökotourismus besondere Beachtung und die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft, namentlich auch der internationalen Finanzinstitutionen.

68. Es ist notwendig, die Wichtigkeit des Tourismus im Kontext der Agenda 21 weiter zu untersuchen. Wie jeder andere Wirtschaftssektor verbraucht der Tourismus Ressourcen, produziert Abfälle und verursacht ökologische, kulturelle und soziale Kosten und Nutzen. Um im Tourismussektor zu umweltverträglichen Konsum- und Produktionsstrukturen zu gelangen, müssen in stärkerem Maße einzelstaatliche Grundsatzpolitiken erarbeitet und die Kapazitäten auf den Gebieten Raumplanung und Verträglichkeitsprüfungen einschließlich der Anwendung von wirtschafts- und ordnungspolitischen Instrumenten sowie auf den Gebieten Information, Bildung und Marketing ausgebaut werden. Anlaß zu besonderer Besorgnis gibt die Degradation der biologischen Vielfalt und sensibler Ökosysteme wie Korallenriffe, Berge, Küsten und Feuchtgebiete.

69. Die Ausarbeitung und Umsetzung entsprechender Politiken sollte in Zusammenarbeit mit allen interessierten Parteien, insbesondere dem Privatsektor sowie örtlichen und autochthonen Bevölkerungsgruppen, erfolgen. Die Kommission sollte ein maßnahmenorientiertes internationales Arbeitsprogramm zum Thema umweltverträglicher Tourismus erstellen, dessen Einzelheiten in Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für Tourismus, der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und anderen zuständigen Organen festzulegen sind.

70. Die umweltverträgliche Entwicklung des Tourismus ist für alle Länder wichtig, insbesondere für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern. Es bedarf internationaler Zusammenarbeit, um die Tourismusentwicklung in den Entwicklungsländern zu erleichtern - namentlich die Förderung und Vermarktung des Ökotourismus, wobei zu bedenken ist, wie wichtig Umweltschutzmaßnahmen sind, wenn die Länder auf Dauer vom Ausbau dieses Sektors profitieren sollen, insbesondere die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern, im Kontext des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern.

Kleine Inselstaaten unter den Entwicklungsländern

71. Die internationale Gemeinschaft bekräftigt ihre Verpflichtung auf die Umsetzung des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung nahm auf ihrer vierten Tagung 1996 eine Halbzeitüberprüfung ausgewählter Programmgebiete des Aktionsprogramms vor. Auf ihrer sechsten Tagung 1998 wird die Kommission alle noch offenen Kapitel und Fragen des Aktionsprogramms überprüfen. Eine volle und umfassende Überprüfung des Aktionsprogramms in Übereinstimmung mit den Überprüfungen anderer Weltkonferenzen der Vereinten Nationen ist für 1999 geplant. Die Kommission verabschiedete auf ihrer fünften Tagung eine Resolution über die Modalitäten der vollen und umfassenden Überprüfung des Aktionsprogramms, in der sie der Generalversammlung empfahl, unmittelbar vor ihrer vierundfünfzigsten Tagung eine zweitägige Sondertagung zur eingehenden Beurteilung und Bewertung der Umsetzung des Aktionsprogramms 41/ zu veranstalten. Die volle Durchführung dieser Resolution wäre ein maßgeblicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Weltkonferenz über die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern.

72. Auf nationaler und regionaler Ebene werden erhebliche Anstrengungen zur Durchführung des Aktionsprogramms unternommen. Sie müssen durch eine wirksame finanzielle Unterstützung seitens der internationalen Gemeinschaft ergänzt werden. Auslandsunterstützung für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und einzelstaatlicher Kapazitäten, insbesondere menschlicher und institutioneller Kapazitäten, sowie zur Erleichterung des Zugangs zu Informationen über Praktiken der bestandfähigen Entwicklung und zum Transfer umweltverträglicher Technologien im Einklang mit Ziffer 34.14 b) der Agenda 21 ist unabdingbar, wenn die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern die Ziele des Aktionsprogramms wirklich erreichen sollen. Um den einzelstaatlichen Kapazitätsaufbau zu unterstützen, sollten das Informationsverbundsystem der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und das technische Hilfsprogramm für diese Länder möglichst bald operativ werden, wobei den bestehenden regionalen und subregionalen Institutionen Hilfe gewährt werden sollte.

Naturkatastrophen

73. Naturkatastrophen haben unverhältnismäßig schwerwiegende Folgen für die Entwicklungsländer, insbesondere für die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern und die Länder mit äußerst sensiblen Ökosystemen. Die Programme für eine bestandfähige Entwicklung sollten der Umsetzung der Verpflichtungen höheren Vorrang einräumen, die die Staaten auf der vom 23. bis 27. Mai 1994 in Yokohama (Japan) abgehaltenen Weltkonferenz über Katastrophenvorbeugung 42/ eingegangen sind. Besonders notwendig ist der Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Vorausplanung für den Katastrophenfall und Katastrophenbewältigung sowie die Förderung und Erleichterung des Transfers von Frühwarntechnologien an katastrophenanfällige Länder, insbesondere Entwicklungsländer und Länder mit Übergangsvolkswirtschaften.

74. In der ganzen Welt müssen weitere Anstrengungen in dieser Hinsicht unternommen werden; besonders notwendig ist es jedoch, den Entwicklungsländern weiter dabei behilflich zu sein,

a) Mechanismen und Maßnahmen zu stärken, die dazu dienen, die Auswirkungen von Naturkatastrophen zu mindern, die Katastrophenbereitschaft zu verbessern und Aspekte betreffend Naturkatastrophen in die Entwicklungsplanung einzubeziehen, unter anderem durch den Zugang zu Ressourcen für die Katastrophenmilderung und Katastrophenbereitschaft, für Antwortmaßnahmen bei Katastrophen und für Schadensbeseitigungsmaßnahmen;

b) den Zugang zu sachdienlichen Technologien und einer entsprechenden Ausbildung auf den Gebieten der Gefahren- und Risikobewertung und der Frühwarnsysteme sowie des Schutzes vor Umweltkatastrophen im Einklang mit nationalen, subregionalen und regionalen Strategien zu verbessern;

c) im Kontext der Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung fachliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung für Katastrophenbereitschaft und Antwortmaßnahmen bei Katastrophen bereitzustellen und zu fördern.

Große technische und sonstige Katastrophen mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt

75. Große technische und sonstige Katastrophen, die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken, können in vielen Ländern ein schwerwiegendes Hindernis auf dem Weg zur Erreichung der Ziele der bestandfähigen Entwicklung sein. Die internationale Gemeinschaft sollte die Zusammenarbeit zur Verhütung solcher Katastrophen und zur Katastrophenvorbeugung, zur Katastrophenhilfe und zur Katastrophenfolgenbeseitigung intensivieren, um es den betroffenen Ländern besser zu ermöglichen, solche Situationen zu bewältigen.

C. Instrumente zur Umsetzung

Finanzmittel und Finanzierungsmechanismen

76. Finanzmittel und Finanzierungsmechanismen spielen bei der Umsetzung der Agenda 21 eine entscheidende Rolle. Im allgemeinen erfolgt die Finanzierung der Umsetzung der Agenda 21 über den eigenen öffentlichen und privaten Sektor des jeweiligen Landes. Für Entwicklungsländer ist die öffentliche Entwicklungshilfe eine Hauptquelle der Fremdfinanzierung, und zur bestandfähigen Entwicklung und Umsetzung der Agenda 21 sind beträchtliche und zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich. Daher müssen alle im Rahmen der Agenda 21 eingegangenen finanziellen Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen in Kapitel 33, und die Bestimmungen im Hinblick auf neue und zusätzliche, ausreichende wie auch berechenbare Ressourcen dringend erfüllt werden. Erneute Anstrengungen sind unerläßlich, wenn sichergestellt sein soll, daß alle Finanzierungsquellen zum Wirtschaftswachstum, zur sozialen Entwicklung und zum Umweltschutz im Kontext der bestandfähigen Entwicklung und der Umsetzung der Agenda 21 beitragen.

77. Für die Entwicklungsländer, insbesondere die Länder in Afrika und die am wenigsten entwickelten Länder, ist die öffentliche Entwicklungshilfe nach wie vor eine Hauptquelle der Fremdfinanzierung; sie ist unverzichtbar für die rasche und wirksame Umsetzung der Agenda 21 und läßt sich im allgemeinen nicht durch private Kapitalströme ersetzen. Die entwickelten Länder sollten daher die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen erfüllen, den im Rahmen der Vereinten Nationen vereinbarten Zielwert von 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts möglichst bald zu erreichen. Der derzeitige Abwärtstrend im Verhältnis der öffentlichen Entwicklungshilfe zum Bruttosozialprodukt gibt in diesem Zusammenhang zu Besorgnis Anlaß. Es sollten verstärkte Anstrengungen zur Umkehrung dieses Trends unternommen werden, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Verbesserung der Qualität und der Wirksamkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe. Im Geiste der weltweiten Partnerschaft sollten sich alle Länder mit den Faktoren auseinandersetzen, die diesem Rückgang der öffentlichen Entwicklungshilfe zugrunde liegen. Es sollten Strategien mit dem Ziel ausgearbeitet werden, die Unterstützung von Hilfsprogrammen durch die Geber zu erhöhen und die Verpflichtungen neuzubeleben, die die Geber auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung eingegangen sind. Einige Länder haben das vereinbarte Ziel von 0,7 Prozent bereits erreicht beziehungsweise überschritten. Die Ströme öffentlicher Mittel in die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, sind nach wie vor ein unverzichtbarer Bestandteil der in der Agenda 21 verankerten Partnerschaft. Der öffentlichen Entwicklungshilfe kommt unter anderem beim Kapazitätsaufbau, bei der Schaffung einer Infrastruktur, der Armutsbekämpfung und beim Umweltschutz in den Entwicklungsländern eine bedeutsame und in den am wenigsten entwickelten Ländern eine entscheidende Rolle zu. Die öffentliche Entwicklungshilfe kann eine wichtige Ergänzungs- und Katalysatorfunktion zur Förderung des Wirtschaftswachstums erfüllen und in manchen Fällen eine Katalysatorwirkung entfalten, soweit es darum geht, private Investitionen zu fördern und gegebenenfalls den von den Ländern selbst betriebenen Auf- und Ausbau von Kapazitäten in jeder Weise zu unterstützen.

78. Die Bereitstellung von Finanzmitteln durch die multilateralen Finanzinstitutionen über ihre konzessionären Mechanismen ist für die Bemühungen der Entwicklungsländer um die volle Verwirklichung der in der Agenda 21 enthaltenen Ziele einer bestandfähigen Entwicklung ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Diese Institutionen sollten auch weiterhin auf die Entwicklungsbedürfnisse und Prioritäten der Entwicklungsländer eingehen. Die entwickelten Länder sollten dringend ihren Verpflichtungen in bezug auf die elfte Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen Entwicklungsorganisation nachkommen.

79. Für die Entwicklungsländer ist es wichtig, daß sich die Geber auch weiterhin in vollem Umfang zu der ausreichenden, dauerhaften und berechenbaren Finanzierung der Tätigkeiten der Globalen Umweltfazilität bekennen, damit auch weiterhin ein globaler Umweltnutzen erzielt werden kann. Die Geberländer werden nachdrücklich aufgefordert, im Hinblick auf eine gerechte Lastenteilung durch eine ausreichende Wiederauffüllung der Mittel der Fazilität, die unentgeltliche Zuschüsse und Mittel zu Vorzugsbedingungen vergibt, mit denen ein globaler Umweltnutzen erzielt und so eine bestandfähige Entwicklung gefördert werden soll, neue und zusätzliche Mittel bereitzustellen. Es sollte erwogen werden, weiter zu prüfen, wie flexibel das derzeitige Mandat der Fazilität gehandhabt werden kann, um Tätigkeiten zur Erzielung eines globalen Umweltnutzens zu unterstützen. Was den Projektzyklus betrifft, bedarf es neuerlicher Anstrengungen zur weiteren Straffung des Entscheidungsprozesses, damit dieser Prozeß auch künftig in einem wirksamen und effizienten und gleichzeitig transparenten, partizipatorischen und demokratischen Rahmen stattfindet. Als Stelle, die die Aufgaben des vom Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen und vom Übereinkommen über die biologische Vielfalt geschaffenen Finanzmechanismus wahrzunehmen hat, sollte die Globale Umweltfazilität auch weiterhin in Übereinstimmung mit diesen Übereinkommen tätig sein und deren Umsetzung fördern. Die Durchführungsorganisationen der Fazilität, das heißt das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Weltbank, sollten nach Bedarf und im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat ihre Zusammenarbeit auf allen Ebenen, namentlich auch auf Feldebene, verstärken.

80. Die Effizienz, Effektivität und Wirkung der operativen Aktivitäten des Systems der Vereinten Nationen muß erhöht werden, unter anderem durch eine substantielle Anhebung der dafür zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel auf einer berechenbaren, kontinuierlichen und gesicherten Grundlage, entsprechend den zunehmenden Bedürfnissen der Entwicklungsländer, sowie durch die volle Durchführung der Resolutionen 47/199 und 48/162 der Generalversammlung vom 22. Dezember 1992 beziehungsweise 20. Dezember 1993. Die Mittel für operative Entwicklungsaktivitäten müssen entsprechend den zunehmenden Bedürfnissen der Entwicklungsländer auf einer berechenbaren, kontinuierlichen und gesicherten Grundlage beträchtlich erhöht werden.

81. Privatkapital ist in immer mehr Entwicklungsländern ein wichtiges Instrument für die Herbeiführung von Wirtschaftswachstum. Angesichts der immer größeren Wichtigkeit ausländischer Privatinvestitionen sollten diese in stärkerem Maße mobilisiert werden. Um zu mehr Investitionen des privaten Sektors anzuregen, sollten die Regierungen bemüht sein, makroökonomische Stabilität, eine offene Handels- und Investitionspolitik und gut funktionierende Rechts- und Finanzsysteme zu gewährleisten. Weitere Studien sollten durchgeführt werden, namentlich Studien über die Schaffung eines geeigneten Umfelds, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, für die Erleichterung ausländischer Privatinvestitionen, insbesondere ausländischer Direktinvestitionsströme in die Entwicklungsländer, und die Erhöhung des Beitrags dieser Investitionen zur bestandfähigen Entwicklung. Dabei kommt es darauf an, daß die Regierungen der Investitions- wie auch der Empfängerländer die entsprechenden ordnungspolitischen Rahmenbedingungen und Anreize für Privatinvestitionen bieten, damit sichergestellt ist, daß diese Investitionen die Ziele der bestandfähigen Entwicklung unterstützen. Deshalb sollten weitere Anstrengungen zur Erarbeitung geeigneter Politiken und Maßnahmen unternommen werden, die darauf gerichtet sind, langfristige Investitionsströme in die Entwicklungsländer zugunsten von Aktivitäten zu fördern, durch die die Produktionskapazität dieser Länder erhöht wird, und plötzliche Schwankungen dieser Investitionsströme zu vermindern. Den Ländern, die öffentliche Entwicklungshilfe vergeben, und den multilateralen Entwicklungsbanken wird nahegelegt, sich noch entschlossener für die Unterstützung von Investitionen in Entwicklungsländern einzusetzen und zwar in einer Weise, die das Wirtschaftswachstum, die soziale Entwicklung und den Umweltschutz fördert.

82. Das Auslandsverschuldungsproblem behindert auch weiterhin die Bemühungen der Entwicklungsländer um die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung. Zur Lösung der verbleibenden Schuldenprobleme der hochverschuldeten armen Länder sollten sich die Gläubiger- und Schuldnerländer und die internationalen Finanzinstitutionen auch weiterhin um wirksame, ausgewogene, entwicklungsorientierte und dauerhafte Lösungen für das Schuldenproblem bemühen, einschließlich Schuldenerleichterung durch Umschuldung, Schuldenreduzierung, der Schuldenumwandlung und gegebenenfalls Schuldenerlaß sowie verlorener Zuschüsse und zu Vorzugsbedingungen vergebener Mittel, die dazu beitragen, die Kreditwürdigkeit wiederherzustellen. Die gemeinsam von der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds ergriffene Schuldeninitiative für die hochverschuldeten armen Länder, die von den Gläubigerländern des Pariser Klubs unterstützt wird, ist eine wichtige Maßnahme zur Entschärfung des multilateralen Schuldenproblems. Die Umsetzung der Initiative erfordert zusätzliche finanzielle Mittel von bilateralen wie auch multilateralen Gläubigern, ohne daß die für die Entwicklungsaktivitäten der Entwicklungsländer notwendige Unterstützung dadurch beeinträchtigt wird.

83. Es ist notwendig, besser zu verstehen, wie sich die Verschuldung auf die Bemühungen der Entwicklungsländer um bestandfähige Entwicklung auswirkt. Zu diesem Zweck werden das Sekretariat der Vereinten Nationen, die Weltbank und der Internationale Währungsfonds gebeten, mit der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um die Wechselbeziehung zwischen Verschuldung und bestandfähiger Entwicklung in den Entwicklungsländern genauer zu prüfen.

84. Die internationale Zusammenarbeit ist zwar sehr wichtig, soweit es darum geht, den Entwicklungsländern in ihren Entwicklungsanstrengungen behilflich zu sein, doch erfolgt die Finanzierung der Umsetzung der Agenda 21 im allgemeinen aus dem öffentlichen und privaten Sektor des jeweiligen Landes. Politiken zur Förderung der einheimischen Ressourcenmobilisierung, namentlich auch der Mobilisierung von Krediten, könnten solide makroökonomische Reformen einschließen, so auch Reformen der Finanz- und Währungspolitik, die Überprüfung und Reform der bestehenden Subventionen, die Förderung der privaten Spartätigkeit und des Zugangs zu Krediten, namentlich zu Kleinstkrediten, insbesondere für Frauen. Diese Politiken sollten von jedem Land selbst beschlossen werden, unter Berücksichtigung seiner Merkmale und Fähigkeiten und der Unterschiede im Entwicklungsstand, insbesondere soweit diese ihren Ausdruck in etwa vorhandenen einzelstaatlichen Strategien zur Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung finden.

85. Es ist notwendig, bestehende Subventionen transparenter zu gestalten, um die Öffentlichkeit verstärkt über ihre tatsächlichen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen aufzuklären beziehungsweise die Subventionen einer Reform zu unterziehen oder gegebenenfalls ganz zu beseitigen. Es sollten weitere nationale und internationale Forschungsarbeiten auf diesem Gebiet gefördert werden, um den Regierungen zu helfen, marktverzerrende sowie sozial und ökologisch schädliche Subventionen zu identifizieren und deren schrittweisen Abbau zu erwägen. Beim Subventionsabbau sollten die spezifischen Gegebenheiten und die Unterschiede im Entwicklungsstand einzelner Länder in vollem Umfang berücksichtigt und mögliche regressive Auswirkungen, insbesondere auf Entwicklungsländer, beachtet werden. Ferner wäre es wünschenswert, die Förderung des Subventionsabbaus möglichst im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung zu betreiben, wann immer die Subventionen sich maßgeblich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken.

86. Um die Hindernisse für den breiteren Einsatz von Wirtschaftsinstrumenten abzubauen, sollten die Regierungen und internationalen Organisationen Informationen über ihren Einsatz sammeln und austauschen und Pilotprojekte einführen, in deren Rahmen unter anderem gezeigt würde, wie sich diese Wirtschaftsinstrumente am besten anwenden lassen, ohne daß sich dadurch nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und die Austauschverhältnisse aller Länder, insbesondere der Entwicklungsländer, und auf Rand- und schwächere Gruppen der Gesellschaft ergeben. Bei der Einführung von Wirtschaftsinstrumenten, die die Kosten von Wirtschaftsaktivitäten für die Haushalte sowie für kleine und mittlere Unternehmen erhöhen, sollten die Regierungen als Strategien zur Dämpfung der Verteilungswirkung ein allmähliches Anlaufen, Aufklärungsprogramme für die Öffentlichkeit und gezielte technische Hilfe in Erwägung ziehen. Verschiedene Studien und praktische Erfahrungen in mehreren Ländern, insbesondere in entwickelten Ländern, zeigen, daß die richtige Anwendung der entsprechenden Wirtschaftsinstrumente dazu beitragen kann, in diesen Ländern positive Voraussetzungen für die Veränderung des Verbraucher- und Erzeugerverhaltens hin zu größerer Bestandfähigkeit zu schaffen. Es ist jedoch notwendig, in mehr Ländern weitere Studien durchzuführen und die praktischen Erfahrungen auszuwerten, unter Berücksichtigung der länderspezifischen Verhältnisse sowie der Annehmbarkeit, Legitimität, Ausgewogenheit, Effizienz und Effektivität dieser Wirtschaftsinstrumente.

87. Von internationalen und nationalen Foren werden zur Zeit innovative Finanzmechanismen erörtert, doch ist ihre Konzeption noch nicht ausgereift. Der Generalsekretär soll dem Wirtschafts- und Sozialrat auf seiner Arbeitstagung 1997 einen Bericht über innovative Finanzmechanismen vorlegen. Angesichts des breiten Interesses an diesen Mechanismen werden die entsprechenden Organisationen, insbesondere die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, die Weltbank und der Internationale Währungsfonds, gebeten, zukunftweisende Studien über ein konzertiertes Vorgehen in bezug auf diese Mechanismen in Erwägung zu ziehen und deren Ergebnisse an die Kommission für bestandfähige Entwicklung und andere in Frage kommende zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen weiterzugeben. Eine innovative Finanzierung sollte übrigens die öffentliche Entwicklungshilfe nicht ersetzen, sondern ergänzen. Neue Initiativen zur kooperativen Verwirklichung ökologischer und entwicklungsspezifischer Ziele im Rahmen allseitig nutzenbringender Anreizsysteme sollten weiter untersucht werden.

Transfer umweltverträglicher Technologien

88. Die Verfügbarkeit von wissenschaftlich-technischen Informationen und der Zugang zu umweltverträglichen Technologien und deren Transfer sind Grundvoraussetzungen für eine bestandfähige Entwicklung. Die Entwicklungsländer müssen dringend breiteren Zugang zu umweltverträglichen Technologien erhalten, wenn sie die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung und in den einschlägigen internationalen Übereinkünften vereinbarten Verpflichtungen erfüllen sollen. Inwieweit die Entwicklungsländer in der Lage sind, an den schnellen wissenschaftlich-technologischen Fortschritten teilzuhaben, davon zu profitieren und dazu beizutragen, kann einen erheblichen Einfluß auf ihre Entwicklung haben. Es ist daher erforderlich, daß alle auf der Konferenz eingegangenen Verpflichtungen hinsichtlich konkreter Maßnahmen zum Transfer umweltverträglicher Technologien an die Entwicklungsländer umgehend erfüllt werden. Die internationale Gemeinschaft sollte je nach Bedarf den Zugang zu umweltverträglichen Technologien und dem entsprechenden Know-how und deren Transfer, insbesondere an die Entwicklungsländer, zu gemeinsam vereinbarten günstigen Bedingungen, einschließlich Konzessions- und Vorzugsbedingungen, fördern, erleichtern und finanzieren, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte und der besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer betreffend die Durchführung der Agenda 21. Die derzeitigen Formen der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor der Entwicklungsländer und der entwickelten Länder sollten weiterentwickelt und ausgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Hindernisse und Beschränkungen aufzuzeigen, die sich dem Transfer umweltverträglicher Technologien in öffentlicher oder privater Hand entgegenstellen, mit dem Ziel, diese Hürden abzubauen und gleichzeitig gezielte steuerliche und sonstige Anreize für den Transfer dieser Technologien zu schaffen. Im Rahmen des mehrjährigen Arbeitsprogramms der Kommission für bestandfähige Entwicklung sollte regelmäßig Bilanz des Standes der Verwirklichung aller Bestimmungen von Kapitel 34 der Agenda 21 gezogen werden.

89. Der Technologietransfer und die Entwicklung der menschlichen und institutionellen Kapazitäten zur Anpassung, Aufnahme und Verbreitung von Technologien sowie zur Entwicklung von Fachkenntnissen und Innovationen sind Bestandteil ein und desselben Prozesses und müssen den gleichen Stellenwert erhalten. Den Regierungen kommt die wichtige Aufgabe zu, unter anderem den Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen die entsprechenden Anreize zu bieten, den Aufbau von institutionellen und menschlichen Kapazitäten zu fördern und dazu beizutragen.

90. Ein Großteil der umweltverträglichen Spitzentechnologie wird vom Privatsektor entwickelt, der auch die Eigentumsrechte daran hat. Die Schaffung eines förderlichen Umfelds durch die entwickelten Länder wie auch die Entwicklungsländer, so auch unterstützende wirtschaftliche und steuerpolitische Maßnahmen, sowie eines praktischen Systems von Umweltverordnungen und Anwendungsmechanismen kann den Privatsektor dazu anregen, in umweltverträgliche Technologien zu investieren und diese in die Entwicklungsländer zu transferieren. Neue Formen der Finanzvermittlung zur Finanzierung umweltverträglicher Technologien, wie "grüne Kreditlinien", sollten geprüft werden. Die Regierungen und die internationalen Entwicklungsinstitutionen sollten weitere Anstrengungen unternehmen, um den Transfer von in Privateigentum befindlichen Technologien zu gegenseitig vereinbarten Vorzugsbedingungen an die Entwicklungsländer, insbesondere an die am wenigsten entwickelten Länder, zu erleichtern.

91. Einige Technologien gehören Staaten und öffentlichen Institutionen beziehungsweise sind aus mit öffentlichen Mittel finanzierten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten hervorgegangen. Die Tatsache, daß das in öffentlich finanzierten Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen erarbeitete Technologiewissen der Kontrolle und dem Einfluß der Regierungen unterliegt, eröffnet die Möglichkeit, im Eigentum der öffentlichen Hand befindliche Technologien zu entwickeln, die den Entwicklungsländern zugänglich gemacht werden könnten, und gibt den Regierungen ein wichtiges Mittel an die Hand, den Privatsektor zum Transfer von Technologien zu veranlassen. Vorschläge für die weitere Untersuchung der Möglichkeiten, die sich im Hinblick auf diese Technologien und die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten bieten, sind zu begrüßen.

92. Die Regierungen sollten rechtliche und politische Rahmenbedingungen schaffen, die technologiebezogene Privatsektorinvestitionen und langfristige Zielsetzungen der bestandfähigen Entwicklung begünstigen. Die Regierungen und die internationalen Entwicklungsinstitutionen sollten bei der Herstellung von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor innerhalb der entwickelten Länder und Entwicklungsländer und Länder mit Übergangsvolkswirtschaften sowie zwischen ihnen auch weiterhin eine Schlüsselrolle spielen. Diese Partnerschaften sind insofern unverzichtbar, als sie es gestatten, die Vorteile des Privatsektors - Zugang zu Finanzmitteln und Technologie, Managementeffizienz, unternehmerische Erfahrungen und technisches Fachwissen - und die Fähigkeit der Regierungen zur Schaffung eines politischen Umfelds, das technologiebezogene Privatsektorinvestitionen und die langfristigen Zielsetzungen der bestandfähigen Entwicklung begünstigt, miteinander zu verbinden.

93. Die Schaffung von Zentren für den Technologietransfer auf verschiedenen Ebenen, namentlich der regionalen Ebene, könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, daß das Ziel des Transfers umweltverträglicher Technologien an die Entwicklungsländer erreicht wird. Zu diesem Zweck sollten die bestehenden Organe der Vereinten Nationen, so gegebenenfalls auch die Kommission für Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung, die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen, die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung, das Umweltprogramm der Vereinten Nationen und die Regionalkommissionen zusammenarbeiten und sollten Mechanismen wie die technische und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern in Anspruch genommen werden.

94. Die Regierungen und die internationalen Entwicklungsinstitutionen können auch eine wichtige Rolle dabei spielen, Unternehmen aus den entwickelten Ländern, Entwicklungsländern und Übergangsländern zusammenzubringen, damit sie dauerhafte und gegenseitig vorteilhafte Geschäftsverbindungen herstellen können. Durch entsprechende Anreize sollte zum Aufbau von Gemeinschaftsunternehmen kleiner und mittlerer Unternehmen der entwickelten Länder, Entwicklungsländer und Übergangsländer angeregt werden, und weniger umweltbelastende Produktionsprogramme in öffentlichen und privaten Unternehmen sollten unterstützt werden.

95. Die Regierungen der Entwicklungsländer sollten durch entsprechende Maßnahmen die Süd-Süd-Zusammenarbeit im Interesse des Technologietransfers und des Aufbaus von Kapazitäten verstärken. Zu diesen Maßnahmen könnten der Aufbau von Verbundsystemen zwischen vorhandenen einzelstaatlichen Informationssystemen und Informationsquellen über umweltschonende Technologien und die Schaffung von Verbundsystemen zwischen einzelstaatlichen Produktionszentren, die sich weniger umweltverschmutzender Technologien bedienen, sowie die Schaffung von sektoralen Regionalzentren für den Technologietransfer und den Kapazitätsaufbau gehören. Interessierte Geberländer und internationale Organisationen sollten den Entwicklungsländern bei diesen Bemühungen unter anderem dadurch weiter behilflich sein, daß sie trilaterale Abmachungen unterstützen und Beiträge an den Freiwilligen Treuhandfonds für die Süd-Süd-Zusammenarbeit entrichten.

96. Beachtung gebührt auch der Technologie-Bedarfsermittlung, die den Regierungen ein Werkzeug an die Hand gibt, um eine bestimmte Zahl von Technologietransfer-Vorhaben und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zu bestimmen, mit deren Hilfe die Entwicklung, Einführung und Verbreitung von umweltverträglichen Technologien in bestimmten volkswirtschaftlichen Bereichen erleichtert und beschleunigt werden kann. Es ist außerdem wichtig, daß die Regierungen die Integration einer ökologischen Technikfolgenabschätzung mit der Technologiebedarfsermittlung fördern, da dies ein wichtiges Instrument zur Bewertung umweltverträglicher Technologien sowie der Organisations-, Management- und Humanressourcensysteme darstellt, die für die richtige Nutzung dieser Technologien erforderlich sind.

97. Die Möglichkeiten, die die weltweiten elektronischen Informations- und Telekommunikationsnetze bieten, müssen weiter erkundet und besser genutzt werden. Dies würde es den Ländern ermöglichen, unter den verfügbaren Wahlmöglichkeiten auf dem Gebiet der Technologie diejenigen auszusuchen, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechen. Die internationale Gemeinschaft sollte den Entwicklungsländern helfen, ihre diesbezüglichen Kapazitäten auszubauen.

Kapazitätsaufbau

98. Es ist unverzichtbar, daß sich die internationale Gemeinschaft von neuem zur Unterstützung der Bemühungen der Entwicklungsländer und Übergangsländer um den Kapazitätsaufbau bekennt und dabei behilflich ist.

99. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen sollte, unter anderem über sein Programm "Kapazität 21", dem Kapazitätsaufbau zur Erarbeitung von Strategien der bestandfähigen Entwicklung auf der Grundlage eines partizipatorischen Ansatzes vorrangige Aufmerksamkeit widmen. In diesem Zusammenhang sollte den Entwicklungsländern insbesondere bei der Gestaltung, Durchführung und Bewertung von Programmen und Projekten geholfen werden.

100. Bei Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau sollte den Bedürfnissen von Frauen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um sicherzustellen, daß ihre Fähigkeiten und Erfahrungen bei der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen vollauf zum Tragen kommen. Die besonderen Bedürfnisse, die Kultur, die Überlieferungen und der Wissens- und Erfahrungsschatz von autochthonen Bevölkerungsgruppen müssen anerkannt werden. Die internationalen Finanzinstitutionen sollten der Finanzierung des Kapazitätsaufbaus im Dienste einer bestandfähigen Entwicklung in den Entwicklungsländern und Übergangsländern auch weiterhin hohen Vorrang einräumen. Besondere Aufmerksamkeit sollte außerdem dem Ausbau der Fähigkeit der Entwicklungsländer zur Übernahme und Eigenentwicklung von Technologien gelten. Die internationale Zusammenarbeit muß verstärkt werden, um die Eigenkapazität der Entwicklungsländer zur Nutzung wissenschaftlich-technischer Fortschritte aus dem Ausland und zu deren Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zu fördern. Die Rolle des Privatsektors beim Kapazitätsaufbau sollte weiter gefördert und gestärkt werden. Die Süd-Süd-Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau sollte durch "Dreiecks"-Kooperationsvereinbarungen weiter unterstützt werden. Sowohl die entwickelten Länder als auch die Entwicklungsländer müssen sich in Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Institutionen verstärkt um die Erarbeitung und Anwendung von Strategien für eine wirksamere Weitergabe von ökologischen Fachkenntnissen und Daten bemühen.

Wissenschaft

101. Die öffentlichen und privaten Investitionen in die Wissenschaft, ins Bildungs- und Ausbildungswesen sowie in die Forschung und Entwicklung sollten beträchtlich erhöht werden, wobei mit Nachdruck sichergestellt werden muß, daß Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu den gebotenen Möglichkeiten genießen.

102. Die internationale Konsensbildung wird durch die Verfügbarkeit verläßlicher wissenschaftlicher Nachweise erleichtert. Es bedarf weiterer wissenschaftlicher Zusammenarbeit, insbesondere interdisziplinärer Zusammenarbeit, um die wissenschaftlichen Nachweise zu verifizieren und zu erhärten und den Entwicklungsländern zugänglich zu machen. Diese Nachweise sind wichtig für die Beurteilung der ökologischen Gegebenheiten und Veränderungen. Außerdem sollten die Regierungen sowie die akademischen und wissenschaftlichen Einrichtungen Schritte unternehmen, um den Zugang zu Informationen betreffend die Umwelt und die bestandfähige Entwicklung zu verbessern. Die Förderung der bestehenden regionalen und globalen Verbundsysteme ist für diesen Zweck unter Umständen nützlich.

103. Ein außerordentlich wichtiges Ziel ist die Verstärkung der Bemühungen um den Aufbau und die Stärkung der wissenschaftlich-technischen Kapazitäten in den Entwicklungsländern. Die multilateralen und bilateralen Geberorganisationen und die Regierungen sowie bestimmte Finanzierungsmechanismen sollten ihre Unterstützung für die Entwicklungsländer auch weiterhin verstärken. Den Ländern mit Übergangsvolkswirtschaften sollte ebenfalls Aufmerksamkeit gewidmet werden.

104. Die internationale Gemeinschaft sollte außerdem aktiv zusammenarbeiten, um im Hinblick auf die Verminderung von Umweltauswirkungen Innovationen in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu fördern, unter anderem indem sie ein am Benutzerbedarf orientiertes Konzept des Technologietransfers und der Zusammenarbeit anwendet.

Bildung und Bewußtseinsbildung

105. Die Bildung steigert das menschliche Wohl, und sie trägt entscheidend dazu bei, die Menschen zu befähigen, produktive und verantwortliche Mitglieder der Gesellschaft zu werden. Grundvoraussetzung für die bestandfähige Entwicklung ist ein ausreichend finanziertes und wirksames Bildungssystem auf allen Ebenen, insbesondere der Primar- und Sekundarschulebene, das allen Menschen offensteht und das sowohl die Fähigkeiten der Menschen erweitert als auch ihr Wohlergehen steigert. Grundthemen einer Bildung im Dienste der bestandfähigen Entwicklung sind unter anderem lebenslanges Lernen, interdisziplinäre Bildung, Partnerschaften, multikulturelle Bildung und die Befähigung zur Selbstbestimmung und Teilhabe. Vorrangig sollte sichergestellt werden, daß Frauen und Mädchen uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang zu allen Ebenen der Bildung und Ausbildung haben. Besondere Aufmerksamkeit sollte außerdem der Ausbildung von Lehrern, Führern von Jugendorganisationen und anderen Erziehern gewidmet werden. Die Bildung sollte auch als Mittel angesehen werden, Jugendliche sowie schwächere Gruppen und Randgruppen, so auch in ländlichen Gebieten, durch Partnerschaften zwischen den Generationen und das Lernen mit Hilfe von Gleichaltrigen zur Selbstbestimmung befähigen. Selbst in Ländern mit gut ausgeprägten Bildungssystemen ist es notwendig, der Bildung, der Bewußtseinsbildung und der Ausbildung eine neue Orientierung zu verleihen, um ein umfassenderes Verständnis, die kritische Analyse und die Unterstützung der Öffentlichkeit für die bestandfähige Entwicklung zu fördern. An der Bildung für eine bestandfähige Zukunft sollte ein breites Spektrum von Institutionen und Sektoren, unter anderem Unternehmen, internationale Organisationen, die Jugend, Berufsverbände, nichtstaatliche Organisationen, Hochschulen, Regierungsstellen, Pädagogen und Stiftungen beteiligt sein, mit dem Ziel, sich mit den in der Agenda 21 enthaltenen Konzeptionen und Fragen der bestandfähigen Entwicklung auseinanderzusetzen; ferner sollte sie, wie in dem 1996 verabschiedeten Arbeitsprogramm der Kommission für bestandfähige Entwicklung zu diesem Thema 43/ betont wird, die Aufstellung von Bildungsplänen und -programmen zur bestandfähigen Entwicklung umfassen. Die Konzeption einer Bildung im Dienste einer bestandfähigen Zukunft wird von der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen weiterentwickelt werden.

106. Es ist notwendig, durch die Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit Universitäten und andere akademische Zentren zu unterstützen und zu stärken, insbesondere durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den in den Entwicklungsländern und den entwickelten Ländern ansässigen Institutionen dieser Art.

Völkerrechtliche Übereinkünfte und die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung

107. Das Sekretariat sollte in Zusammenarbeit insbesondere mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen der Kommission für bestandfähige Entwicklung regelmäßig Evaluierungsberichte über die Umsetzung und Anwendung der in der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung enthaltenen Grundsätze vorlegen.

108. Grundlegende Voraussetzung für die bestandfähige Entwicklung ist der Zugang zu Informationen und eine umfassende Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung. Mehr Anstrengungen sind erforderlich, um unter Berücksichtigung der in den einzelnen Ländern gegebenen Bedingungen mit Hilfe der entsprechenden rechtlichen und ordnungspolitischen Maßnahmen, Instrumente und Vollzugsmechanismen auf Staats-, Landes-, Provinz- und Ortsebene die Integration der Umwelt- und der Entwicklungspolitik herbeizuführen. Auf nationaler Ebene sollte jeder einzelne angemessenen Zugang zu in Behördenbesitz befindlichen Umweltinformationen haben, insbesondere auch Informationen über gefährliche Stoffe und Aktivitäten in den Gemeinwesen, sowie die Möglichkeit, sich an den Entscheidungsfindungsprozessen zu beteiligen. Regierungen und Gesetzgeber sollten gegebenenfalls mit Unterstützung der zuständigen internationalen Organisationen gerichtliche und verwaltungsrechtliche Verfahrensregeln für den Rechtsschutz und den Rechtsbehelf im Falle von Handlungen im Bereich Umwelt und Entwicklung festlegen, die vielleicht rechtswidrig sind oder gegen gesetzlich garantierte Rechte verstoßen; sie sollen außerdem Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen mit einem anerkannten rechtlichen Interesse Zugang gewähren. Betroffenen Einzelpersonen und Gruppen sollte Zugang zu einem wirksamen Rechts- und Verwaltungsweg gewährt werden, um sicherzustellen, daß alle staatlichen und lokalen Behörden und andere Organisationen der Zivilgesellschaft auf der entsprechenden Ebene des betreffenden Landes unter Berücksichtigung des jeweiligen Gerichts- und Verwaltungssystems für ihre Amtshandlungen rechenschaftspflichtig bleiben.

109. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Kapitel 39, insbesondere Ziffer 39.1, der Agenda 21 ist es notwendig, die fortschreitende Entwicklung und gegebenenfalls Kodifizierung des Völkerrechts betreffend die bestandfähige Entwicklung fortzusetzen. Die zuständigen Organe, in denen diese Aufgaben wahrgenommen werden, sollten zusammenarbeiten und ihre diesbezügliche Tätigkeit koordinieren.

110. Die Erfüllung und Einhaltung der im Rahmen internationaler Verträge und anderer Rechtsinstrumente auf dem Gebiet der Umwelt eingegangenen Verpflichtungen hat weiterhin Vorrang. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen kann durch eine gesicherte, dauerhafte und berechenbare finanzielle Unterstützung, durch ausreichende institutionelle Kapazitäten und Humanressourcen und durch einen angemessenen Technologiezugang gefördert werden. Eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Staaten zu einvernehmlichen Bedingungen kann möglichen Konfliktstoff zwischen den Staaten vermindern. In diesem Zusammenhang sollten die Staaten Methoden zur Erweiterung und Erhöhung der Wirksamkeit der gegenwärtig zur Verfügung stehenden Verfahren weiter untersuchen und behandeln, wobei einschlägige Erfahrungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen und gegebenenfalls der Modalitäten zur Streitvermeidung und -beilegung im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu berücksichtigen sind. Es ist außerdem wichtig, die Berichterstattungs- und Datenerhebungssysteme zu verbessern und in gegenseitigem Einvernehmen die Mechanismen und Verfahren für die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, den Staaten dabei behilflich zu sein und sie dazu zu veranlassen, alle ihre im Rahmen von multilateralen Umweltübereinkünften eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Instrumente zur Umsetzung. Die Entwicklungsländer sollten Hilfe dabei erhalten, diese Hilfsmittel entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten zu entwickeln.

Informationen und Instrumente zur Messung der erzielten Fortschritte

111. Die weitere Entwicklung kostenwirksamer Instrumente zur Sammlung und Verbreitung von Informationen für Entscheidungsträger auf allen Ebenen durch die verstärkte Erhebung von Daten, einschließlich nach Bedarf von nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten und Informationen, die zur Verwendung bei der Programmplanung und -durchführung, der Datenerhebung und Analyse die unbezahlte Arbeit von Frauen sichtbar werden lassen, ist dringend erforderlich. In diesem Zusammenhang wird das Schwergewicht auf die Unterstützung von staatlichen und internationalen Zentren für die Erhebung wissenschaftlich-technischer Daten gelegt werden, zwischen denen angemessene elektronische Kommunikationsverbindungen bestehen sollten.

112. Es muß ein förderliches Umfeld geschaffen werden, um die einzelstaatlichen Kapazitäten zur Informationserhebung, -verarbeitung und -verbreitung, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu verbessern, der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen über globale Umweltfragen durch geeignete Mittel zu erleichtern, namentlich auch durch die Schaffung einer spitzentechnologischen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur betreffend die globale Umwelt, unter Berücksichtigung der landesspezifischen Gegebenheiten und soweit verfügbar unter Heranziehung von Hilfsmitteln wie Geoinformationssystemen und der Bildübertragungstechnik, einschließlich einer weltweit durchgeführten Kartographie. Die internationale Zusammenarbeit ist in dieser Hinsicht unverzichtbar.

113. Auf staatlicher Ebene sind Umweltverträglichkeitsprüfungen ein wichtiges Hilfsmittel zur Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung. Im Einklang mit Grundsatz 17 der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung sollten bei Vorhaben mit voraussichtlich erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die der Entscheidung einer zuständigen einzelstaatlichen Behörde unterliegen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden; die Ergebnisse dieser Prüfungen sollten, soweit angebracht, frühzeitig im Projektzyklus zur Verfügung gestellt werden.

114. Aus dem Arbeitsprogramm der Kommission für bestandfähige Entwicklung über Indikatoren der bestandfähigen Entwicklung sollte ein in der Praxis anwendbarer und einvernehmlicher Katalog von Indikatoren hervorgehen, die den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern angepaßt sind, so auch eine begrenzte Zahl aggregierter Indikatoren, die bis zum Jahr 2000 auf staatlicher Ebene freiwillig zur Anwendung gelangen sollen. Diese Indikatoren der bestandfähigen Entwicklung, einschließlich nach Bedarf und je nach den Gegebenheiten in den einzelnen Ländern auch sektorspezifische Indikatoren, sollten bei der Überwachung der Fortschritte auf dem Weg zu einer bestandfähigen Entwicklung auf staatlicher Ebene und bei der Erleichterung der einzelstaatlichen Berichterstattung gegebenenfalls eine wichtige Rolle spielen.

115. Die einzelstaatlichen Berichte über die Umsetzung der Agenda 21 haben sich als wertvolles Mittel für den Informationsaustausch auf internationaler und regionaler Ebene und, was noch wichtiger ist, für die gezieltere Koordinierung von Fragen der bestandfähigen Entwicklung auf staatlicher Ebene in den einzelnen Ländern erwiesen. Die einzelstaatliche Berichterstattung sollte fortgesetzt werden (siehe auch Ziffer 133 b) und c)).

IV. INTERNATIONALE INSTITUTIONELLE VORKEHRUNGEN

116. Die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung erfordert die kontinuierliche Unterstützung seitens der internationalen Institutionen. Der in Kapitel 38 der Agenda 21 dargestellte institutionelle Rahmen, der von der Generalversammlung in ihrer Resolution 47/191 vom 22. Dezember 1992 und in anderen einschlägigen Resolutionen festgelegt wurde, so auch die konkreten Funktionen und Aufgaben verschiedener Organe, Organisationen und Programme innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, behält auch in der Zeit nach der neunzehnten Sondertagung der Generalversammlung volle Gültigkeit. Vor dem Hintergrund der laufenden Reformdiskussion in den Vereinten Nationen sind die internationalen institutionellen Vorkehrungen auf dem Gebiet der bestandfähigen Entwicklung dazu vorgesehen, zu dem Ziel einer Stärkung des gesamten Systems der Vereinten Nationen beizutragen. In diesem Zusammenhang ist die Stärkung der im Dienste der bestandfähigen Entwicklung tätigen Institutionen sowie die Verwirklichung der unten aufgeführten Gesamt- und Einzelziele besonders wichtig.

A. Größere Kohärenz der verschiedenen zwischen-

staatlichen Organisationen und Prozesse

117. Angesichts der ständig wachsenden Zahl beschlußfassender Organe, die sich mit verschiedenen Aspekten der bestandfähigen Entwicklung befassen, einschließlich der Organe, die aus internationalen Übereinkünften hervorgehen, bedarf es immer mehr einer verbesserten Politikkoordinierung auf zwischenstaatlicher Ebene sowie fortgesetzter und konzertierterer Bemühungen um eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten dieser beschlußfassenden Organe. Unter der Anleitung der Generalversammlung sollte der Wirtschafts- und Sozialrat in stärkerem Maße die Aufgabe der Koordinierung der Tätigkeit des Systems der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf verwandten Gebieten wahrnehmen.

118. Die Konferenzen der Vertragsparteien der Übereinkünfte, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung oder im Anschluß daran unterzeichnet wurden, sowie anderer Übereinkünfte über bestandfähige Entwicklung sollten gemeinschaftlich sondieren, wie sie in ihrer jeweiligen Tätigkeit zusammenarbeiten können, um die wirksame Umsetzung der Übereinkünfte voranzubringen. Außerdem ist es notwendig, daß Umweltübereinkünfte im Einklang mit ihren Bestimmungen auch weiterhin die Ziele einer bestandfähigen Entwicklung verfolgen und dabei voll der Agenda 21 entsprechen. Zu diesem Zweck sollten die Konferenzen der Vertragsparteien beziehungsweise die Leitungsorgane der auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung oder im Anschluß daran unterzeichneten Übereinkünfte und Vereinbarungen gegebenenfalls in Erwägung ziehen, ihre Sekretariate am selben Ort einzurichten, ihren Sitzungskalender besser zu planen, die angeforderten einzelstaatlichen Berichte zu integrieren, für ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Tagungen der Konferenzen der Vertragsparteien und den Tagungen ihrer Nebenorgane zu sorgen und die Mitwirkung der Regierungen an diesen Tagungen auf geeigneter Ebene zu unterstützen und zu erleichtern.

119. Die institutionellen Vorkehrungen für die Sekretariate der Übereinkünfte sollten eine wirksame Unterstützung und effiziente Dienstleistungen gewährleisten, gleichzeitig jedoch sicherstellen, daß die Sekretariate über die Autonomie verfügen, die sie benötigen, um an ihrem jeweiligen Standort effiziente Arbeit leisten zu können. Auf internationaler und nationaler Ebene ist es unter anderem notwendig, die umweltrelevanten Querverbindungen zwischen den Übereinkünften wissenschaftlich genauer zu bewerten, Programme mit vielfältigen Nutzeffekten aufzuzeigen und eine bessere Bewußtseinsbildung über die Übereinkünfte zu betreiben. Diese Aufgaben sollten vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen seines Verwaltungsrats und in voller Zusammenarbeit mit den Konferenzen der Vertragsparteien und den Leitungsorganen der einschlägigen Übereinkünfte wahrgenommen werden. Die Anstrengungen, die Sekretariate von Übereinkünften aufgrund entsprechender Ersuchen der jeweiligen Konferenzen der Vertragsparteien unternehmen, um, soweit notwendig, Modalitäten für geeignete Liaison-Regelungen in Genf und/oder New York zu sondieren, um engere Verbindungen zu den Delegationen und Organisationen an diesen zentralen Dienstorten der Vereinten Nationen herzustellen, werden begrüßt und in vollem Umfang unterstützt.

120. Es ist notwendig, den Interinstitutionellen Ausschuß für bestandfähige Entwicklung des Verwaltungsausschusses für Koordinierung und dessen System von Fachbereichsleitern zu stärken, mit dem Ziel, die systemumfassende sektorübergreifende Zusammenarbeit und Koordinierung zur Umsetzung der Agenda 21 und zur Förderung eines koordinierten Folgeprozesses zu den großen Konferenzen der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der bestandfähigen Entwicklung weiter zu verbessern.

121. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung sollte in Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen und subregionalen Organisationen und den Regionalkommissionen der Vereinten Nationen entsprechend den von diesen gesetzten Prioritäten eine verstärkte regionale Umsetzung der Agenda 21 fördern, mit dem Ziel, diesen Organen bei der Verwirklichung der auf internationaler Ebene vereinbarten Ziele eine größere Rolle einzuräumen. Die Regionalkommissionen könnten im Einklang mit ihren Arbeitsprogrammen regionalen Sachverständigentagungen, die mit der Umsetzung der Agenda 21 zu tun haben, entsprechende Unterstützung gewähren.

B. Rolle der zuständigen Organisationen und

Institutionen des Systems der Vereinten Nationen

122. Um die einzelstaatliche Umsetzung der Agenda 21 zu erleichtern, sollten alle Organisationen und Programme des Systems der Vereinten Nationen auf ihrem jeweiligen Fachgebiet und im Rahmen ihres jeweiligen Mandats den einzelstaatlichen Bemühungen um die Umsetzung der Agenda 21 einzeln und gemeinsam eine verstärkte Unterstützung zukommen lassen und dafür Sorge tragen, daß ihre eigenen Anstrengungen und Maßnahmen mit den einzelstaatlichen Plänen, Politiken und Prioritäten der Mitgliedstaaten im Einklang stehen. Die Koordinierung der Tätigkeit der Vereinten Nationen im Feld sollte mit Hilfe des Systems der residierenden Koordinatoren in voller Absprache mit den einzelstaatlichen Regierungen verstärkt werden.

123. Die Rolle des Umweltprogramms der Vereinten Nationen als Hauptorgan der Vereinten Nationen im Umweltbereich sollte weiter gestärkt werden. Unter Berücksichtigung seiner Katalysatorrolle und in Übereinstimmung mit der Agenda 21 und der am 7. Februar 1997 verabschiedeten Nairobi-Erklärung über die Rolle und das Mandat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen 44/ soll das Programm als leitende Instanz für globale Umweltfragen fungieren, die das Arbeitsprogramm für die globale Umwelt aufstellt, die kohärente Verwirklichung der ökologischen Dimension der bestandfähigen Entwicklung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen fördert und als autoritativer Sachwalter der globalen Umwelt auftritt. In dieser Hinsicht sind der Beschluß 19/32 über die Verwaltungsführung des Programms 45/, den der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen am 4. April 1997 verabschiedet hat, sowie andere damit zusammenhängende Verwaltungsratsbeschlüsse 45/ von Relevanz. Die Rolle des Umweltprogramms der Vereinten Nationen bei der Weiterentwicklung des internationalen Umweltrechts sollte gestärkt werden, wobei insbesondere auch in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Konferenzen der Vertragsparteien beziehungsweise Leitungsorganen kohärente Verbindungen zwischen den einschlägigen Umweltübereinkünften hergestellt werden sollten. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit den auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung beziehungsweise im Anschluß daran unterzeichneten und anderen einschlägigen Übereinkünften sollte das Umweltprogramm der Vereinten Nationen darum bemüht sein, deren wirksame Umsetzung in einer Weise zu fördern, die mit ihren Bestimmungen und den Beschlüssen der Konferenzen der Vertragsparteien im Einklang steht.

124. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen sollte sich bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe auf Umweltfragen konzentrieren und dabei die Entwicklungsperspektive berücksichtigen. Ein neubelebtes Umweltprogramm sollte durch eine angemessene, stabile und berechenbare Finanzierung unterstützt werden. Das Programm sollte der Kommission für bestandfähige Entwicklung auch weiterhin, unter anderem durch die Bereitstellung wissenschaftlicher, technischer und grundsatzpolitischer Informationen sowie die Analyse von und Beratung zu Umweltfragen wirksame Unterstützung gewähren.

125. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen sollte seinen Beitrag und seine Programmarbeit zur bestandfähigen Entwicklung und zur Umsetzung der Agenda 21 auf allen Ebenen verstärken, insbesondere auf dem Gebiet der Förderung des Kapazitätsaufbaus (unter anderem durch sein Programm "Kapazität 21"), in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, sowie auf dem Gebiet der Armutsbekämpfung.

126. Im Einklang mit der Resolution 51/167 der Generalversammlung vom 16. Dezember 1996 und den einschlägigen Beschlüssen des Handels- und Entwicklungsrats über das Arbeitsprogramm sollte die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen durch eine integrierte Untersuchung der Verbindungen zwischen Handel, Investitionen, Technologie, Finanzen und bestandfähiger Entwicklung auch weiterhin eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung der Agenda 21 spielen.

127. Der Ausschuß für Handel und Entwicklung der Welthandelsorganisation, die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen sollten ihre koordinierten Arbeiten zum Thema Handel und Umwelt vorantreiben und andere geeignete internationale und regionale Organisationen in ihre Kooperations- und Koordinierungstätigkeit einbeziehen. In Abstimmung mit der Welthandelsorganisation sollten die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen auch weiterhin die Bemühungen zur Förderung einer integrierten Auseinandersetzung mit Handel, Umwelt und Entwicklung unterstützen. Die Kommission für bestandfähige Entwicklung sollte bei den Beratungen über Handels- und Entwicklungsfragen auch weiterhin die ihr zukommende wichtige Rolle spielen, um so die integrierte Behandlung aller Faktoren zu erleichtern, die für die Herbeiführung einer bestandfähigen Entwicklung von Bedeutung sind.

128. Das Engagement der internationalen Finanzinstitutionen für die bestandfähige Entwicklung sollte weiterhin verstärkt in die Tat umgesetzt werden. Der Weltbank kommt angesichts ihres Fachwissens und des Gesamtumfangs der Ressourcen, über die sie verfügt, eine maßgebliche Rolle zu.

129. Es ist außerdem unerläßlich, daß der globale Mechanismus des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, seine Tätigkeit aufnimmt.

C. Künftige Rolle und künftiges Arbeitsprogramm

der Kommission für bestandfähige Entwicklung

130. Im Rahmen ihres in der Resolution 47/191 der Generalversammlung näher ausgeführten Mandats wird die Kommission für bestandfähige Entwicklung auch weiterhin als zentrales Forum dafür dienen, die Fortschritte bei der Umsetzung der Agenda 21 und anderer auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung und im Anschluß daran eingegangenen Verpflichtungen zu überprüfen und auf die weitere Umsetzung dieser Instrumente hinzuwirken, eine Grundsatzdebatte auf hoher Ebene zur Konsensbildung über die bestandfähige Entwicklung zu führen und als Katalysator für Maßnahmen und ein langfristiges Engagement für die bestandfähige Entwicklung auf allen Ebenen zu wirken. Die Kommission sollte diese Aufgaben auch weiterhin wahrnehmen und dabei die Arbeit anderer auf dem Gebiet der bestandfähigen Entwicklung tätigen Organe, Organisationen und Gremien der Vereinten Nationen ergänzen und Verbindungen dazu herzustellen. Der Kommission kommt es zu, die Herausforderungen zu bewerten, die die Globalisierung für die bestandfähige Entwicklung mit sich bringt. Sie sollte ihre Aufgaben in Absprache mit anderen Nebenorganen des Wirtschafts- und Sozialrats und verwandten Organisationen und Institutionen wahrnehmen und dabei im Rahmen ihres Mandats dem Wirtschafts- und Sozialrat Empfehlungen vorlegen, bei denen die ineinandergreifenden Ergebnisse der in letzter Zeit veranstalteten Konferenzen der Vereinten Nationen Berücksichtigung finden.

131. Die Kommission sollte sich auf Fragestellungen konzentrieren, die für die Verwirklichung der Ziele der bestandfähigen Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Sie sollte Politiken fördern, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimensionen der Bestandfähigkeit miteinander integrieren, und sollte für eine integrierte Behandlung der Verbindungen zwischen einzelnen Sektoren wie auch zwischen sektoralen und sektorübergreifenden Aspekten der Agenda 21 Sorge tragen. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission ihre Tätigkeit so ausüben, daß die unnötige Duplizierung der Arbeit anderer zuständiger Foren vermieden wird.

132. In Anbetracht der obigen Ausführungen wird der Kommission für bestandfähige Entwicklung empfohlen, das im Anhang zu diesem Bericht enthaltene mehrjährige Arbeitsprogramm für den Zeitraum 1998-2002 zu verabschieden.

D. Arbeitsmethoden der Kommission für

bestandfähige Entwicklung

133. Auf der Grundlage der im Zeitraum 1993-1997 gesammelten Erfahrungen sollte die Kommission nach Maßgabe der vom Wirtschafts- und Sozialrat vorgegebenen Richtlinien

a) konzertierte Anstrengungen unternehmen, um für bestimmte wirtschaftliche und soziale Sektoren zuständige Minister und hochrangige einzelstaatliche Entscheidungsträger zur stärkeren Beteiligung an ihrer Arbeit zu veranlassen und sie insbesondere dazu anzuregen, zusammen mit den für Umwelt und Entwicklung zuständigen Ministern und Entscheidungsträgern an dem jährlich auf hoher Ebene veranstalteten Teil der Kommissionstagung teilzunehmen. Dieser Tagungsteil sollte interaktiver werden und sich auf die auf der jeweiligen Tagung behandelten Schwerpunktgebiete konzentrieren. Das Präsidium der Kommission sollte zur angemessenen Zeit allen Mitgliedern offenstehende Konsultationen führen, mit dem Ziel, den Arbeitsplan des Tagungsteils auf hoher Ebene zu verbessern;

b) auch weiterhin eine Stätte für den Austausch einzelstaatlich gesammelter Erfahrungen und bester Methoden auf dem Gebiet der bestandfähigen Entwicklung bieten, so auch durch den Austausch freiwilliger einzelstaatlicher Mitteilungen beziehungsweise Berichte. Hierbei sollten die Ergebnisse laufender Bemühungen zur Straffung der Ersuchen an die Staaten um Informationen und Berichterstattung und die Ergebnisse der "Pilotphase" betreffend die Indikatoren der bestandfähigen Entwicklung berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission wirksamere Modalitäten für die weitere Erfüllung der in der Agenda 21 eingegangenen Verpflichtungen prüfen und dabei entsprechendes Gewicht auf die Instrumente zur Umsetzung legen. Die Länder könnten der Kommission freiwillig Informationen über ihre Bemühungen zur Eingliederung einschlägiger Empfehlungen anderer Konferenzen der Vereinten Nationen in die einzelstaatlichen Strategien für die bestandfähige Entwicklung unterbreiten;

c) im Zuge der Anwendung der Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in den einzelnen Regionen zustande gekommene neue Sachverhalte berücksichtigen. Die Kommission sollte eine Stätte für den Austausch von Erfahrungen bieten, die mit regionalen und subregionalen Initiativen und im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit für die bestandfähige Entwicklung gesammelt worden sind. Dazu könnten auch die Förderung eines freiwilligen regionalen Austauschs der einzelstaatlichen Erfahrungen bei der Umsetzung der Agenda 21 und unter anderem auch die mögliche Erarbeitung von Modalitäten gehören, anhand derer von beziehungsweise zwischen Ländern, die dies freiwillig vereinbaren, regional ausgelegte Überprüfungen vorgenommen werden können. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission darauf hinwirken, daß für die Durchführung von Initiativen im Zusammenhang mit solchen Überprüfungen die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung stehen;

d) eine engere Interaktion mit internationalen Finanz-, Entwicklungs- und Handelsinstitutionen sowie mit anderen zuständigen Organen innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen, namentlich auch der Weltbank, der Globalen Umweltfazilität, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, der Welthandelsorganisation, der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen, herstellen, die wiederum gebeten werden, die Politikberatungen in der Kommission vollauf zu berücksichtigen und zum Bestandteil ihrer eigenen Arbeitsprogramme und Tätigkeiten zu machen;

e) für eine stärkere Interaktion mit Vertretern der wichtigen Gruppen Sorge tragen, unter anderem auch durch die häufigere Veranstaltung und bessere Nutzung von Dialogtagungen und Rundtischgesprächen, die sich gezielt mit bestimmten Themen befassen. Diese Gruppen sind ein wichtiges Mittel für die praktische Realisierung, die Verwaltung und die Förderung einer bestandfähigen Entwicklung und tragen zur Umsetzung der Agenda 21 bei. Diesen großen Gruppen wird nahegelegt, im Hinblick auf ihre Beiträge zur Arbeit der Kommission Vorkehrungen zu treffen, die ihnen eine Koordinierung und ein Zusammenwirken gestatten. Unter Berücksichtigung des Arbeitsprogramms der Kommission könnten unter anderem folgende Gruppen Beiträge erbringen:

i) Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen, in bezug auf ein besseres Verständnis der Wechselbeziehungen zwischen der Tätigkeit des Menschen und den natürlichen Ökosystemen und die Beantwortung der Frage, wie globale Systeme auf zukunftsbeständige Weise bewirtschaftet werden können;

ii) Frauen, Kinder und Jugendliche, autochthone Bevölkerungsgruppen und deren Gemeinwesen, nichtstaatliche Organisationen, Gemeinden, Arbeiter und ihre Gewerkschaften sowie Bauern, im Hinblick auf die Erarbeitung, Förderung und Weitergabe wirksamer Strategien, Politiken, Praktiken und Verfahren zur Förderung der bestandfähigen Entwicklung;

iii) Wirtschafts- und Industriegruppen, im Hinblick auf die Erarbeitung, Förderung und Weitergabe umweltverträglicher Entwicklungsmethoden und die Förderung des Verantwortungsbewußtseins und der Rechenschaftslegung durch die Unternehmen;

f) dafür Sorge tragen, daß ihr nächstes mehrjähriges Arbeitsprogramm auf möglichst wirksame und produktive Weise durchgeführt wird, unter anderem durch die Verkürzung ihrer jährlichen Tagungen auf zwei Wochen. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die außerhalb der kalendermäßigen Tagungen zusammentreten, sollten zur Orientierung der Kommissionstagungen beitragen, indem sie Schlüsselfragen und wichtige Probleme aufzeigen, die im Rahmen bestimmter Punkte des Arbeitsprogramms der Kommission behandelt werden müssen. Von den Regierungen ausgerichtete und finanzierte Sachverständigentagungen werden auch weiterhin Beiträge zur Tätigkeit der Kommission leisten.

134. Der Generalsekretär wird gebeten, die Arbeitsweise des Hochrangigen Beirats für bestandfähige Entwicklung zu prüfen und Vorschläge zu der Frage vorzulegen, wie ein unmittelbareres Zusammenwirken zwischen dem Beirat und der Kommission gefördert werden kann, damit der Beirat zu den Beratungen über spezifische Themen beiträgt, die von der Kommission im Einklang mit ihrem Arbeitsprogramm behandelt werden.

135. Die Tätigkeit des Ausschusses für neue und erneuerbare Energiequellen und Energie im Dienste der Entwicklung und des Ausschusses für natürliche Ressourcen sollte besser auf das Arbeitsprogramm der Kommission abgestimmt sein und dieses stärker unterstützen. Der Wirtschafts- und Sozialrat sollte in Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Resolution 50/227 der General-

versammlung vom 24. Mai 1996 auf seiner Arbeitstagung 1997 prüfen, wie dies am effektivsten erreicht werden kann.

136. Die Regelungen für die Wahl des Präsidiums sollten geändert werden, damit das gleiche Präsidium die Vorbereitungen für die Jahrestagungen der Kommission lenken und die Arbeiten während der Jahrestagungen leiten kann. Die Kommission würde von einer solchen Änderung profitieren. Der Wirtschafts- und Sozialrat sollte auf seiner Arbeitstagung 1997 die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, daß diese neuen Regelungen in Kraft treten.

137. Die nächste umfassende Überprüfung der bei der Umsetzung der Agenda 21 erzielten Fortschritte durch die Generalversammlung wird im Jahre 2002 erfolgen. Die Modalitäten für diese Überprüfung sollten zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.





ANHANG

Mehrjähriges Arbeitsprogramm der Kommission für
bestandfähige Entwicklung (1998-2002)

Tagung 1998: Vorrangige Fragen: Armut/Konsum- und Produktionsstrukturen
Sektorales Thema:

Strategische Ansätze für die Bewirtschaftung der Süsswasserressourcen

Überprüfung der noch offenen Kapitel des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern / a/

Sektorübergreifendes Thema:

Technologietransfer/ Kapazitätsaufbau/ Bildung und Ausbildung/ Wissenschaft/ Bewusstseinsbildung

Wirtschaftssektor/Hauptgruppe:

Industrie

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-8, 10-15, 18-21, 23-34, 36, 37 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-4, 6, 16, 23-37 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 4, 6, 9, 16, 17, 19-21, 23-35 und 40

Tagung 1999: Vorrangige Fragen: Armut/Konsum- und Produktionsstrukturen
Umfassende Überprüfung des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
Sektorales Thema:

Ozeane und Meere

Sektorübergreifendes Thema:

Konsum- und Produktionsstrukturen

Wirtschaftssektor/Hauptgruppe:

Tourismus

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 5-7, 9, 15, 17,

19-32, 34-36, 39 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-10, 14, 18-32, 34-36 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-7, 13, 15, 17, 23-33 und 36

Tagung 2000: Vorrangige Fragen: Armut/Konsum- und Produktionsstrukturen
Sektorales Thema:

Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen

Sektorübergreifendes Thema:

Finanzielle Ressourcen/ Handel und Investitionen/Wirtschaftswachstum

Wirtschaftssektor/Hauptgruppe:

Landwirtschaft /b /

Tag der autochthonen Bevölkerungsgruppen

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-8, 10-37 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-4, 23-33, 36-38 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-7, 10-16,

18-21, 23-34, 37 und 40

Tagung 2001: Vorrangige Fragen: Armut/Konsum- und Produktionsstrukturen
Sektorales Thema:

Atmosphäre/Energie

Sektorübergreifendes Thema:

Die Information im Dienste der Entscheidungsfindung und Teilhabe Internationale Zusammenarbeit im Dienste eines förderlichen Umfelds

Wirtschaftssektor/Hauptgruppe:

Energie/Verkehr und Transportwesen

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 4, 6-9, 11-14, 17, 23-37, 39 und 40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2, 4, 6, 8 23-36 und 38-40

Die wichtigsten Fragen für eine integrierte Erörterung zu obigem Thema:

Agenda 21, Kapitel 2-5, 8, 9, 20,

23-37 und 40

Tagung 2002
Umfassende Überprüfung

a/Diese Überprüfung wird sich mit den Kapiteln des Aktionsprogramms für die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern befassen, die im Rahmen der von der Kommission für bestandfähige Entwicklung auf ihrer vierten Tagungen vorgenommenen eingehenden Überprüfung nicht behandelt wurden.
b/Einschließlich Waldwirtschaft.