Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 19. September 1995 ernannte die Generalversammlung gemäß Regel 28 ihrer Geschäftsordnung einen Vollmachtenprüfungsausschuß für ihre fünfzigste Tagung, dem die folgenden Mitgliedstaaten angehören: China, Luxemburg, Mali, Marshallinseln, Russische Föderation, Südafrika, Trinidad und Tobago, Venezuela und Vereinigte Staaten von Amerika.
Auf ihrer 1. Plenarsitzung am 19. September 1995 wählte die Generalversammlung gemäß Artikel 21 der Charta der Vereinten Nationen und Regel 31 der Geschäftsordnung der Versammlung Diogo Freitas do Amaral (Portugal) zum Präsidenten der Generalversammlung.
Am 19. September 1995 hielten die sechs Hauptausschüsse der Generalversammlung Sitzungen ab, um gemäß Regel 103 der Geschäftsordnung der Versammlung ihre Vorsitzenden zu wählen.
Auf der 2. Plenarsitzung am 19. September 1995 gab der Präsident der Generalversammlung die Wahl der folgenden Personen zu Vorsitzenden der Hauptausschüsse bekannt:
Erster Ausschuß: Luvsangiin Erdenechuluun (Mongolei)
Ausschuß für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß): Francis Muthaura (Kenia)
Zweiter Ausschuß: Goce Petreski (ehemalige jugoslawische Republik Makedonien)
Dritter Ausschuß: Ugyen Tshering (Bhutan)
Fünfter Ausschuß: Erich Vilchez Asher (Nicaragua)
Sechster Ausschuß: Tyge Lehmann (Dänemark)
Auf ihrer 2. Plenarsitzung am 19. September 1995 wählte die Generalversammlung gemäß den Ziffern 2 und 3 der Anlage zu ihrer Resolution 33/138 vom 19. Dezember 1978 die Vertreter der folgenden einundzwanzig Mitgliedstaaten zu Vizepräsidenten der Generalversammlung: Albanien, Algerien, Belgien, Bolivien, China, Costa Rica, Frankreich, Jemen, Kongo, Kuwait, Laotische Volksdemokratische Republik, Libanon, Mali, Mauretanien, Mauritius, Namibia, Russische Föderation, St. Lucia, Thailand, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika.
Auf ihrer 45. Plenarsitzung am 31. Oktober 1995 wählte die Generalversammlung auf der Grundlage der Wahlvorschläge des Wirtschafts- und Sozialrats 2/ sowie gemäß der Anlage zu der Ratsresolution 2008 (LX) vom 14. Mai 1976 und Ziffer 1 der Ratsresolution 1987/94 vom 4. Dezember 1987 Ägypten, China, Japan, die Republik Korea, Togo, Uruguay und Zaire für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Programm- und Koordinierungsausschusses, um die mit Ablauf der Amtszeit Ägyptens, Chinas, Japans, Kenias, Nicaraguas, der Republik Korea und Togos freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Damit gehören dem Programm- und Koordinierungsausschuß die folgenden vierunddreißig Mitgliedstaaten an: Ägypten***, Argentinien*, Bahamas**, Belarus*, Benin**, Brasilien*, China***, Deutschland*, Frankreich**, Ghana**, Indien*, Indonesien*, Iran (Islamische Republik)*, Japan***, Kamerun*, Kanada*, Komoren*, Kongo*, Kuba*, Mexiko**, Niederlande*, Norwegen*, Pakistan*, Republik Korea***, Rumänien*, Russische Föderation**, Senegal*, Togo***, Trinidad und Tobago*, Ukraine*, Uruguay***, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland*, Vereinigte Staaten von Amerika** und Zaire***.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 53. Plenarsitzung am 8. November 1995 wählte die Generalversammlung gemäß Artikel 23 der Charta der Vereinten Nationen und Regel 142 der Geschäftsordnung der Versammlung Ägypten, Chile, Guinea-Bissau, Polen und die Republik Korea für eine am 1. Januar 1996 beginnende zweijährige Amtszeit zu nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats, um die mit Ablauf der Amtszeit Argentiniens, Nigerias, Omans, Ruandas und der Tschechischen Republik freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Damit gehören dem Sicherheitsrat die folgenden fünfzehn Mitgliedstaaten an: Ägypten**, Botsuana*, Chile**, China, Deutschland*, Frankreich, Guinea-Bissau**, Honduras*, Indonesien*, Italien*, Polen**, Russische Föderation, Republik Korea**, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland und Vereinigte Staaten von Amerika.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
Auf ihrer 62. und 63. Plenarsitzung am 16. November 1995 wählte die Generalversammlung gemäß Artikel 61 der Charta der Vereinten Nationen und Regel 145 der Geschäftsordnung der Versammlung Argentinien, Bangladesch, China, Finnland, Gabun, Guyana, Jordanien, Kanada, Libanon, Nicaragua, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Togo, die Tschechische Republik, Tunesien, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland und die Zentralafrikanische Republik für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Wirtschafts- und Sozialrats, um die mit Ablauf der Amtszeit der Bahamas, Bhutans, Chinas, Dänemarks, Gabuns, Kanadas, Kubas, der Libysch-arabischen Dschamahirija, Mexikos, Nigerias, Norwegens, der Republik Korea, Rumäniens, der Russischen Föderation, Sri Lankas, der Ukraine, des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland und Zaires freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Damit gehören dem Wirtschafts- und Sozialrat die folgenden vierundfünfzig Staaten an: Ägypten*, Argentinien***, Australien**, Bangladesch***, Belarus**, Brasilien**, Bulgarien*, Chile*, China***, Costa Rica*, Côte d'Ivoire**, Deutschland*, Finnland***, Frankreich*, Gabun***, Ghana*, Griechenland*, Guyana***, Indien**, Indonesien*, Irland*, Jamaika**, Japan*, Jordanien***, Kanada***, Kolumbien**, Kongo**, Libanon***, Luxemburg**, Malaysia**, Niederlande**, Nicaragua***, Pakistan*, Paraguay*, Philippinen**, Polen**, Portugal*, Rumänien***, Russische Föderation***, Schweden***, Senegal*, Simbabwe*, Südafrika**, Sudan**, Tschechische Republik***, Thailand**, Togo***, Tunesien***, Uganda**, Venezuela*, Vereinigte Republik Tansania*, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland***, Vereinigte Staaten von Amerika** und Zentralafrikanische Republik***.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 68. Plenarsitzung am 21. November 1995 wählte die Generalversammlung gemäß ihrem Beschluß 43/406 vom 24. Oktober 1988 Algerien, Australien, Benin, Burkina Faso, Chile, Finnland, Indien, Iran (Islamische Republik), Italien, Kenia, Kolumbien, Marokko, die Marshallinseln, Mauretanien, Mexiko, Niederlande, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Polen, Samoa, die Slowakei, die Tschechische Republik, Thailand, Tunesien, die Türkei, das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland und die Zentralafrikanische Republik für eine am 1. Januar 1996 beginnende vierjährige Amtszeit zu Mitgliedern des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, um die mit Ablauf der Amtszeit Australiens, Bangladeschs, Bhutans, Botsuanas, Chiles, Côte d'Ivoires, Dänemarks, Guyanas, Indiens, Irans (Islamische Republik), Italiens, Kameruns, Kenias, Kolumbiens, Kongos, Malaysias, Mexikos, der Niederlande, Nigerias, Pakistans, Polens, Portugals, Rumäniens, Ruandas, Senegals, der Slowakei, Sri Lankas, Uruguays und des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Damit gehören dem Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die folgenden achtundfünfzig Staaten an: Algerien**, Argentinien*, Australien**, Benin**, Brasilien*, Bulgarien*, Burkina Faso**, Burundi*, Chile**, China*, Costa Rica*, Demokratische Volksrepublik Korea*, Deutschland*, Finnland**, Frankreich*, Gabun*, Gambia*, Guinea-Bissau*, Indien**, Indonesien*, Iran (Islamische Republik)**, Italien**, Japan*, Kanada*, Kenia**, Kolumbien**, Marokko**, die Marshallinseln**, Mauretanien**, Mexiko**, Nicaragua*, Niederlande**, Pakistan**, Panama**, Peru**, Philippinen**, Polen**, Republik Korea*, Russische Föderation*, Sambia*, Samoa**, Schweden*, Schweiz*, Simbabwe*, Slowakei**, Spanien*, Sudan*, Syrische Arabische Republik*, Tschechische Republik**, Thailand**, Tunesien**, Türkei**, Ungarn*, Venezuela*, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland**, Vereinigte Staaten von Amerika*, Zaire* und Zentralafrikanische Republik**.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1999.
Auf ihrer 68. Plenarsitzung am 21. November 1995 wählte die Generalversammlung auf der Grundlage der Wahlvorschläge des Wirtschafts- und Sozialrats 3/ und gemäß Ziffer 8 ihrer Resolution 3348 (XXIX) vom 17. Dezember 1974 Algerien, Indien, Iran (Islamische Republik), Japan, Mali, Togo und Ungarn für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Welternährungsrats, um die mit Ablauf der Amtszeit Ecuadors, Frankreichs, Guinea-Bissaus, Indiens, Irans (Islamische Republik), Italiens, Japans, Nigerias, Norwegens, Perus, Tunesiens und Ungarns freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung, die Wahlen für die verbleibenden fünf Sitze für die fünfzigste Tagung, zwei Sitze für die neunundvierzigste Tagung und zwei Sitze für die achtundvierzigste Tagung zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
Damit gehören dem Welternährungsrat die folgenden siebenundzwanzig Mitgliedstaaten an: Albanien**, Algerien***, Angola**, Bangladesch*, Brasilien*, China*, Dominikanische Republik**, Honduras**, Indien***, Iran (Islamische Republik)***, Indonesien**, Japan***, Kenia**, Kolumbien**, Liberia*, Malawi*, Mali***, Marshallinseln**, Mexiko*, Pakistan*, Russische Föderation**, Sudan*, Togo***, Türkei*, Uganda**, Ungarn*** und Vereinigte Staaten von Amerika*.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 68. Plenarsitzung am 21. November 1995 nahm die Generalversammlung gemäß Ziffer 2 ihrer Resolution 43/222 B vom 21. Dezember 1988 Kenntnis von der durch ihren Präsidenten nach Konsultationen mit den Vorsitzenden der Regionalgruppen vorgenommenen Ernennung Jamaikas, Jordaniens, Marokkos, Österreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Konferenzausschusses, um die mit Ablauf der Amtszeit Fidschis, Grenadas, Jordaniens, Marokkos, Nigers, Österreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika freiwerdenden Sitze zu besetzen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung, den Unterpunkt f) von Punkt 17 auf der Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung zu belassen, um die verbleibenden zwei Sitze des Konferenzausschusses zu einem späteren Zeitpunkt zu besetzen.
Auf ihrer 78. Plenarsitzung am 4. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von der durch ihren Präsidenten nach weiteren Konsultationen mit den jeweiligen Regionalgruppen vorgenommenen Ernennung Kenias und Nepals für eine am 31. Dezember 1998 endende Amtszeit zu Mitgliedern des Konferenzausschusses.
Damit gehören dem Konferenzausschuß die folgenden Mitgliedstaaten an: Ägypten*, Bahamas**, Belgien**, Chile*, Frankreich*, Gabun*, Ghana**, Iran (Islamische Republik)**, Jamaika***, Japan*, Jordanien***, Kenia***, Lettland**, Marokko***, Nepal***, Österreich***, Pakistan*, Russische Föderation*, St. Vincent und die Grenadinen**, Senegal** und Vereinigte Staaten von Amerika***.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) 5/ die Demokratische Volksrepublik Korea zum Mitglied des Informationsausschusses.
Damit gehören dem Informationsausschuß die folgenden neunundachtzig Mitgliedstaaten an: Ägypten, Äthiopien, Algerien, Argentinien, Bangladesch, Belarus, Belgien, Belize, Benin, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Côte d'Ivoire, Dänemark, Demokratische Volksrepublik Korea, Deutschland, Ecuador, El Salvador, Finnland, Frankreich, Gabun, Ghana, Griechenland, Guatemala, Guinea, Guyana, Indien, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jemen, Jordanien, Jugoslawien, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kongo, Kroatien, Kuba, Libanon, Malta, Marokko, Mexiko, Mongolei, Nepal, Niederlande, Niger, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Rumänien, Russische Föderation, Senegal, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Somalia, Südafrika, Spanien, Sri Lanka, Sudan, Syrische Arabische Republik, Togo, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Republik Tansania, Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam, Zaire und Zypern.
Auf ihrer 87. Plenarsitzung am 11. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung Äthiopien, Deutschland, Frankreich, Ghana, Iran (Islamische Republik), Italien, Jamaika, Kanada, Kenia, Kolumbien, Libanon, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Portugal, die Russische Föderation, Sudan, Trinidad und Tobago, die Tschechische Republik, Ukraine, Uruguay, die Vereinigte Republik Tansania, die Vereinigten Staaten von Amerika und Zypern für eine am 1. Januar 1996 beginnende Amtszeit von vier Jahren zu Mitgliedern des Beratenden Ausschusses des Hilfsprogramms der Vereinten Nationen für Lehre, Studium, Verbreitung und besseres Verständnis des Völkerrechts.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 6/ die folgenden Personen für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen: Vijay Gokhale, Yuji Kumamaru, José Antônio Marcondes de Carvalho, Wolfgang Stöckl, Tang Guangting und Giovanni Luigi Valenza.
Damit gehören dem Beratenden Ausschuß für Verwaltungs- und Haushaltsfragen folgende Mitglieder an: Ahmad Fathi Al-Masri (Syrische Arabische Republik)**, Ioan Barac (Rumänien)**, Leonid Efimovich Bidnyi (Russische Föderation)*, Simon Khoam Chuinkam (Kamerun)*, Inga Eriksson Fogh (Schweden)*, Norma Goicochea Estenoz (Kuba)*, Vijay Gokhale (Indien)***, Yuji Kumamaru (Japan)***, Mahamane Maiga (Mali)**, José Antônio Marcondes de Carvalho (Brasilien)***, E. Besley Maycock (Barbados)**, C. S. M. Mselle (Vereinigte Republik Tansania)**, Linda S. Shenwick (Vereinigte Staaten von Amerika)*, Wolfgang Stöckl (Deutschland)***, Tang Guangting (China)*** und Giovanni Luigi Valenza (Italien)***.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 7/ die folgenden Personen für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Beitragsausschusses: Pieter Johannes Bierma, Sergio Chaparro Ruiz, Neil Hewitt Francis, Atilio Norberto Molteni, Mohamed Mahmoud Ould El Ghaouth und Omar Sirry.
Damit gehören dem Beitragsausschuß folgende Mitglieder an: Pieter Johannes Bierma (Niederlande)***, Uldis Blukis (Lettland)**, Sergio Chaparro Ruiz (Chile)***, Yuri A. Chulkov (Russische Föderation)*, David Etuket (Uganda)**, Neil Hewitt Francis (Australien)***, Igor V. Goumenny (Ukraine)**, William Grant (Vereinigte Staaten von Amerika)**, Alvador Gurgel de Alencar (Brasilien)*, Masao Kawai (Japan)**, Li Yong (China)*, Vanu Gopala Menon (Singapur)**, Atilio Norberto Molteni (Argentinien)***, Mohamed Mahmoud Ould El Ghaouth (Mauretanien)***, Ugo Sessi (Italien)*, Agha Shahi (Pakistan)*, Omar Sirry (Ägypten)*** und Adrian Teirlinck (Belgien)*.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 8/ den Präsidenten des Rechnungshofs Indiens für eine am 1. Juli 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zum Mitglied des Rates der Rechnungsprüfer.
Damit gehören dem Rat der Rechnungsprüfer folgende Mitglieder an: der Präsident des Rechnungshofs Ghanas*, der Präsident des Rechnungshofs Indiens*** und der Präsident des Rechnungshofs des Vereinigten Königreichs Grossbritannien und Nordirland**.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1999.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 bestätigte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 9/ die vom Generalsekretär vorgenommene Ernennung der folgenden Personen zu Mitgliedern des Anlageausschusses für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit: Yves Oltramare, Emmanuel Noi Omaboe und Jürgen Reimnitz.
Auf derselben Sitzung ernannte die Generalversammlung außerdem Takeshi Ohta für die noch verbleibende Laufzeit einer am 31. Dezember 1996 endenden dreijährigen Amtszeit.
Damit gehören dem Anlageausschuß folgende Mitglieder an: Ahmad Abdullatif (Saudi-Arabien)**, Francine J. Bovich (Vereinigte Staaten von Amerika)*, Aloysio de Andrade Faria (Brasilien)**, Jean Guyot (Frankreich)*, Takeshi Ohta (Japan)*, Yves Oltramare (Schweiz)***, Emmanuel Noi Omaboe (Ghana)***, Stanislaw Raczkowski (Polen)** und Jürgen Reimnitz (Deutschland)***.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 10/ die folgenden Personen für eine am 1. Januar 1996 beginnende dreijährige Amtszeit zu Mitgliedern des Verwaltungsgerichts der Vereinten Nationen: Francis Spain und Deborah Taylor Ashford.
Damit gehören dem Verwaltungsgericht der Vereinten Nationen folgende Mitglieder an: Balanda Mikuin Leliel (Zaire)**, Mayer Gabay (Israel)*, Luis de Posadas Montero (Uruguay)*, Samarendranath Sen (Indien)**, Francis Spain (Irland)***, Deborah Taylor Ashford (Vereinigte Staaten von Amerika)*** und Hubert Thierry (Frankreich)**.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Auf ihrer 95. Plenarsitzung am 19. Dezember 1995 ernannte die Generalversammlung gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der in der Anlage zur Versammlungsresolution 31/192 vom 22. Dezember 1976 enthaltenen Satzung der Gemeinsamen Inspektionsgruppe und auf Empfehlung des Präsidenten 11/ Louis Dominique Ouedraogo für eine am 1. Januar 1996 beginnende fünfjährige Amtszeit zum Mitglied der Gemeinsamen Inspektionsgruppe.
Damit gehören der Gemeinsamen Inspektionsgruppe folgende Mitglieder an: Andrzej Abraszewski (Polen)****, Fatih Bouayad-Agha (Algerien)*, John D. Fox (Vereinigte Staaten von Amerika)****, Homero Luis Hernández Sánchez (Dominikanische Republik)*, Boris Petrovitch Krasulin (Russische Föderation)*, Sumihiro Kuyama (Japan)***, Francesco Mezzalama (Italien)*, Wolfgang M. Münch (Deutschland)****, Khalil Issa Othman (Jordanien)*, Louis Dominique Ouedraogo (Burkina Faso)**** und Raúl Quijano (Argentinien)**.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1999.
**** Amtszeit bis 31. Dezember 2000.
Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 verabschiedete die Generalversammlung aufgrund der im ersten Bericht des Präsidialausschusses enthaltenen Empfehlungen 12/ eine Reihe von Bestimmungen zur Organisation der fünfzigsten Tagung.
Auf ihrer 3., 41., 55. und 77. Plenarsitzung am 22. September, 26. Oktober, 10. November beziehungsweise 1. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung aufgrund der im ersten 13/, zweiten 14/, dritten 15/ und vierten 16/ Bericht des Präsidialausschusses enthaltenen Empfehlungen die Tagesordnung 17/ und die Zuweisung der Tagesordnungspunkte 18/ für die fünfzigste Tagung an.
Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 19/, die Behandlung der folgenden Punkte zurückzustellen und diese Punkte in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen:
Frage der madagassischen Inseln Glorieuses, Juan de Nova, Europa und Bassas da India;
Osttimor-Frage.
Auf ihrer 41. Plenarsitzung am 26. Oktober 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 20/, einen Punkt mit dem Titel "Umsetzung der Ergebnisse der Vierten Weltfrauenkonferenz: Maßnahmen für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln, um sich die Erklärung von Beijing und die Aktionsplattform zu eigen zu machen; sie beschloß außerdem, diesen Punkt dem Zweiten beziehungsweise dem Dritten Ausschuß zur sachlichen Behandlung zuzuweisen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 21/, unter dem Tagesordnungspunkt 112 (Menschenrechtsfragen) einen weiteren Unterpunkt mit dem Titel "Bericht des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Dritten Ausschuß zuzuweisen.
Auf ihrer 55. Plenarsitzung am 10. November 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 22/, unter dem Tagesordnungspunkt 95 (Bestandfähige Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit) einen weiteren Unterpunkt mit dem Titel "Ernährung und bestandfähige landwirtschaftliche Entwicklung" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Zweiten Ausschuß zuzuweisen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 23/, unter dem Tagesordnungspunkt 17 (Ernennungen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Nebenorganen und andere Ernennungen) einen weiteren Unterpunkt mit dem Titel "Ernennung eines Mitglieds der Gemeinsamen Inspektionsgruppe" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf ihrer 77. Plenarsitzung am 1. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 24/, einen Zusatzgegenstand mit dem Titel "Aufnahme der Weltorganisation für Tourismus in den Gemeinsamen Pensionsfonds der Vereinten Nationen" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 25/, unter dem Tagesordnungspunkt 15 (Wahlen zur Besetzung freiwerdender Sitze in den Hauptorganen) einen weiteren Unterpunkt mit dem Titel "Wahl eines Mitglieds des Internationalen Gerichtshofs" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Ebenfalls auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Präsidialausschusses 26/, den Tagesordnungspunkt 164 (Normalisierung der Situation betreffend Südafrika) angesichts seiner politischen Bedeutung unmittelbar im Plenum zu behandeln, mit der Maßgabe, daß der Fünfte Ausschuß in Anbetracht der finanziellen Komplexität der Angelegenheit gebeten werden würde, fachtechnische Bemerkungen zur Durchführung eines jeden Resolutionsentwurfs abzugeben, der der Generalversammlung im Plenum zur Beschlußfassung vorgelegt werde; sie beschloß außerdem, daß der Fünfte Ausschuß gebeten werden solle, seine fachtechnischen Bemerkungen bis zum 12. Dezember 1995 vorzulegen.
Auf ihrer 2. Plenarsitzung am 19. September 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Konferenzausschusses 27/, den Exekutivrat des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen zu ermächtigen, in der Zeit vom 18. August bis 22. September 1995 zu tagen.
Auf ihrer 3. Plenarsitzung am 22. September 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Konferenzausschusses27 und des Präsidialausschusses 28/, die nachstehenden Nebenorgane zu ermächtigen, während der fünfzigsten Tagung zu tagen:
a) Beratender Ausschuß für das Bildungs- und Ausbildungsprogramm der Vereinten Nationen für das südliche Afrika;
b) Ausschuß für die Beziehungen zum Gastland;
c) Ausschuß für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes;
d) Allen Mitgliedstaaten offenstehende hochrangige Arbeitsgruppe zur Stärkung des Systems der Vereinten Nationen;
e) Vorbereitungsausschuß für den fünfzigsten Jahrestag der Vereinten Nationen;
f) Arbeitsgruppe zur Frage der Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten.
Auf ihrer 41. Plenarsitzung am 26. Oktober 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Konferenzausschusses 29/, die nachstehenden Nebenorgane zur Abhaltung von Sitzungen während der fünfzigsten Tagung zu ermächtigen:
a) Allen Mitgliedstaaten offenstehende Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung einer Agenda für Entwicklung;
b) Hochrangige, allen Mitgliedstaaten offenstehende Arbeitsgruppe für die Finanzlage der Vereinten Nationen;
c) Allen Mitgliedstaaten offenstehende Arbeitsgruppe zur Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat und zu anderen mit dem Sicherheitsrat zusammenhängenden Fragen.
Auf ihrer 30. Plenarsitzung am 12. Oktober 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Internationalen Gerichtshofs 30/.
Auf ihrer 33. Plenarsitzung am 18. Oktober 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen 31/.
Auf ihrer 45. Plenarsitzung am 31. Oktober 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Frage der Falklandinseln (Malvinas)" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 52. Plenarsitzung am 7. November 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht 32/.
Auf ihrer 73. Plenarsitzung am 29. November 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Sicherheitsrats 33/.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Erklärung der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Organisation der afrikanischen Einheit über den von der gegenwärtigen Regierung der Vereinigten Staaten im April 1986 aus der Luft und von der See aus geführten militärischen Angriff auf die Sozialistische Libysch-Arabische Volks-Dschamahirija" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 94. Plenarsitzung am 18. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag Ungarns 34/, die Schweiz als denjenigen Staat, der vom 1. Januar bis 31. Dezember 1996 den Vorsitz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa führt, ad hoc zu ermächtigen, im Namen der Mitgliedstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Mitteilungen zur Verbreitung als Dokumente der Vereinten Nationen vorzulegen und während des genannten Zeitraums an denjenigen Beratungen der Generalversammlung teilzunehmen, die für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von unmittelbarem Belang sind.
Auf ihrer 97. Plenarsitzung am 21. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Bewaffnete israelische Aggression gegen die irakischen kerntechnischen Anlagen und ihre schwerwiegenden Auswirkungen auf das bestehende internationale System für die friedliche Nutzung der Kernenergie, die Nichtverbreitung von Kernwaffen sowie den Weltfrieden und die internationale Sicherheit" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 97. Plenarsitzung am 21. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Folgen der Besetzung Kuwaits durch Irak und der irakischen Aggression gegen Kuwait" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Durchführung der Resolutionen der Vereinten Nationen" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 98. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs 35/.
Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von den Kapiteln I, II, V (Abschnitt A), VI (Abschnitt N), XIII und XIV des Berichts des Wirtschafts-und Sozialrats 36/.
Auf ihrer 99. Plenarsitzung am 22. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, die Behandlung des Punktes "Ingangsetzung globaler Verhandlungen über internationale wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit" zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 100. Plenarsitzung am 23. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung, daß abgesehen von Organisationsfragen und Gegenständen, die aufgrund der Geschäftsordnung der Versammlung unter Umständen zu behandeln sind, auf der fünfzigsten Tagung noch folgende Tagesordnungspunkte zur Behandlung ausstehen:
Punkt 10: Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen
Punkt 12: Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats
Punkt 15 c): Wahl eines Mitglieds des Internationalen Gerichtshofs
Punkt 16 b): Wahl von zwölf Mitgliedern des Welternährungsrats
Punkt 20 b): Wirtschaftssonderhilfe für bestimmte Länder oder Regionen
Punkt 23: Neugliederung und Neubelebung der Vereinten Nationen im Wirtschafts- und Sozialbereich und auf damit zusammenhängenden Gebieten
Punkt 28: Die Situation in Bosnien und Herzegowina
Punkt 35: Frage der Komoreninsel Mayotte
Punkt 38: Die Situation der Demokratie und der Menschenrechte in Haiti
Punkt 42: Palästinafrage
Punkt 47: Frage der ausgewogenen Vertretung und der Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat und damit zusammenhängende Fragen
Punkt 55: Zypernfrage
Punkt 112 b): Menschenrechtsfragen, einschließlich anderer Ansätze zur besseren Gewährleistung der effektiven Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Punkt 114: Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen
Punkt 115: Programmhaushaltsplan für den Zweijahreszeitraum 1994-1995
Punkt 116: Entwurf des Programmhaushaltsplans für den Zweijahreszeitraum 1996-1997
Punkt 117: Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen
Punkt 118: Gemeinsame Inspektionsgruppe
Punkt 120: Beitragstabelle für die Aufteilung der Ausgabenlast der Vereinten Nationen
Punkt 121: Gemeinsames System der Vereinten Nationen
Punkt 122: Finanzierung der Friedenstruppen der Vereinten Nationen im Nahen Osten
Punkt 123: Finanzierung der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola
Punkt 124: Finanzierung der Aktivitäten aufgrund der Resolution 687 (1991) des Sicherheitsrats
Punkt 125: Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara
Punkt 126: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in El Salvador
Punkt 127: Finanzierung und Liquidation der Übergangsbehörde der Vereinten Nationen in Kambodscha
Punkt 128: Finanzierung der Schutztruppe der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien, der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Nationen
Punkt 129: Finanzierung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II
Punkt 130: Finanzierung der Liquidation der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik
Punkt 131: Finanzierung der Friedenstruppe der Vereinten Nationen in Zypern
Punkt 132: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien
Punkt 133: Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Haiti
Punkt 134: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia
Punkt 135: Finanzierung der Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda
Punkt 136: Finanzierung des Internationalen Gerichts zur Verfolgung der Verantwortlichen für die seit 1991 im Hoheitsgebiet des ehemaligen Jugoslawien begangenen schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
Punkt 137: Finanzierung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan
Punkt 138: Verwaltungs- und haushaltstechnische Aspekte der Finanzierung der Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen
Punkt 149: Bericht des Generalsekretärs über die Aktivitäten des Amtes für interne Aufsichtsdienste
Punkt 151: Bericht des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind
Punkt 159: Personalmanagement
Punkt 160: Finanzierung des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar 1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und andere derartige Verstöße verantwortlich sind
Punkt 163: Stärkung des Systems der Vereinten Nationen.
Auf ihrer 90. Plenarsitzung am 12. Dezember 1995 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Ersten Ausschusses 37/.
Auf ihrer 90. Plenarsitzung am 12. Dezember 1995 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des Ersten Ausschusses 38/, den Punkt "Überprüfung der Verwirklichung der Erklärung über die Festigung der internationalen Sicherheit" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 90. Plenarsitzung am 12. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Ersten Ausschusses 39/.
Auf ihrer 90. Plenarsitzung am 12. Dezember 1995 beschloß die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ersten Ausschusses 40/ und unter
Hinweis auf ihren Beschluß 49/427 vom 15. Dezember 1994, den Punkt
"Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Einsatzmitteln unter
allen Aspekten" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung
aufzunehmen.
Auf ihrer 90. Plenarsitzung am 12. Dezember 1995 ersuchte die
Generalversammlung den Vorsitzenden des Ersten Ausschusses auf Empfehlung
des Ersten Ausschusses 41/ und unter Begrüßung der Fortschritte bei der
Rationalisierung und Verbesserung der Arbeit des Ersten Ausschusses, die
Konsultationen über die weitere Rationalisierung der Arbeit des Ausschusses
fortzusetzen, mit dem Ziel, seine Effektivität weiter zu verbessern, und beschloß,
die Behandlung des Punktes "Rationalisierung der Arbeit und Reform der
Tagesordnung des Ersten Ausschusses" bis zu ihrer zweiundfünfzigsten Tagung
zurückzustellen und ihn in die vorläufige Tagesordnung dieser Tagung
aufzunehmen.
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 beschloß die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische
Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß)5, die Zahl der Mitglieder des
Informationsausschusses von achtundachtzig auf neunundachtzig zu erhöhen.
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 verabschiedete die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische
Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) 43/ den folgenden Text:
"1. Nach Behandlung des im Bericht des Sonderausschusses für den Stand der Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker enthaltenen Kapitels zu einem Punkt der Tagesordnung des Sonderausschusses mit dem Titel 'Militärische Aktivitäten und Vorkehrungen von Kolonialmächten in unter ihrer Verwaltung stehenden Hoheitsgebieten' 44/ sowie unter Hinweis auf ihre Resolution 1514 (XV) vom 14. Dezember 1960 und alle anderen einschlägigen Resolutionen und Beschlüsse der Vereinten Nationen über militärische Aktivitäten in Kolonialgebieten und Gebieten ohne Selbstregierung, bekräftigt die Generalversammlung ihre feste Überzeugung, daß Militärstützpunkte und -einrichtungen in den betreffenden Hoheitsgebieten ein Hindernis für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts durch das Volk dieser Hoheitsgebiete darstellen könnten, und wiederholt ihre feste Auffassung, daß die bestehenden Stützpunkte und Einrichtungen, die die Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker behindern, abgezogen werden sollen.
2. Die Generalversammlung, die sich der Existenz solcher Stützpunkte und Einrichtungen in einigen dieser Hoheitsgebiete bewußt ist, bittet die betreffenden Verwaltungsmächte nachdrücklich, auch künftig alles Erforderliche zu tun, damit diese Hoheitsgebiete nicht in Offensivhandlungen gegen andere Staaten hineingezogen oder für die Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten benutzt werden.
3. Die Generalversammlung bringt von neuem ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß die militärischen Aktivitäten und Vorkehrungen von Kolonialmächten in unter ihrer Verwaltung stehenden Hoheitsgebieten im Widerspruch zu den Rechten und Interessen der betroffenen Kolonialvölker, insbesondere ihrem Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit, stehen könnten. Die Versammlung fordert die betreffenden Verwaltungsmächte erneut auf, diese Aktivitäten einzustellen und solche Militärstützpunkte gemäß ihren diesbezüglichen Resolutionen aufzulösen.
4. Die Generalversammlung erklärt erneut, daß die Kolonialgebiete und die Gebiete ohne Selbstregierung sowie angrenzende Gebiete nicht für Kernversuche, zur Ablagerung von Atommüll oder für die Stationierung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen benutzt werden sollen.
5. Die Generalversammlung mißbilligt die auch weiterhin erfolgende Zweckentfremdung von Land in Kolonialgebieten und Gebieten ohne Selbstregierung, insbesondere in den kleinen Inselgebieten im Pazifik und in der Karibik, für militärische Einrichtungen. Die großangelegte Verwendung lokaler Ressourcen für diesen Zweck könnte sich auf die wirtschaftliche Entwicklung der betreffenden Hoheitsgebiete nachteilig auswirken.
6. Die Generalversammlung nimmt Kenntnis von dem Beschluß einiger Verwaltungsmächte, einige dieser Militärstützpunkte in den Gebieten ohne Selbstregierung zu schließen oder zu verkleinern.
7. Die Generalversammlung ersucht den Generalsekretär, die Weltöffentlichkeit auch in Zukunft über diejenigen militärischen Aktivitäten und Vorkehrungen in Kolonialgebieten und Gebieten ohne Selbstregierung zu unterrichten, die ein Hindernis für die Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker darstellen.
8. Die Generalversammlung ersucht den Sonderausschuß für den Stand der Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker, diese Frage weiter zu prüfen und der Versammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung darüber Bericht zu erstatten."
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 beschloß die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische
Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) 45/, die Behandlung des
Punktes "Die Situation in den besetzten Gebieten Kroatiens" zurückzustellen und
ihn in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 beschloß die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische
Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) 46/, die Behandlung des
Punktes "Frage der Zusammensetzung bestimmter Organe der Vereinten
Nationen" bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen und ihn in die
vorläufige Tagesordnung dieser Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 82. Plenarsitzung am 6. Dezember 1995 verabschiedete die
Generalversammlung auf Empfehlung des Ausschusses für besondere politische
Fragen und Entkolonialisierung (Vierter Ausschuß) 47/ den folgenden Text als
Konsens der Mitglieder der Versammlung:
"Unter Hinweis auf ihren Beschluß 49/420 vom 9. Dezember 1994 und gleichzeitig unter Hinweis darauf, daß es in der Erklärung, auf die sich die Regierungen Spaniens und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland am 27. November 1984 in Brüssel geeinigt haben 48/, unter anderem wie folgt heißt:
'Die Einleitung eines Verhandlungsprozesses zur Überwindung aller zwischen ihnen bestehenden Meinungsverschiedenheiten in bezug auf Gibraltar und zur Förderung einer beiderseitig nutzbringenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Kultur, des Fremdenverkehrs, des Flugverkehrs, des Militärwesens und der Umwelt. Beide Seiten stimmen zu, daß im Laufe dieses Prozesses Fragen der Souveränität erörtert werden. Die britische Regierung wird voll zu ihrer Verpflichtung stehen, die in der Präambel zur Verfassung von 1969 festgeschriebenen Wünsche des Volkes von Gibraltar zu achten',
nimmt die Generalversammlung davon Kenntnis, daß die Außenminister Spaniens und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Rahmen dieses Prozesses jedes Jahr abwechselnd in ihrer jeweiligen Hauptstadt, zuletzt am 20. Dezember 1994 in London, zusammengetroffen sind, und fordert beide Regierungen nachdrücklich auf, ihre Verhandlungen fortzusetzen, mit dem Ziel, im Lichte der einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung und im Geiste der Charta der Vereinten Nationen eine endgültige Lösung des Gibraltarproblems zu finden."
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 49/ Kenntnis von
den folgenden Dokumenten:
a) Bericht des Generalsekretärs über Finanzierungsquellen für die Entwicklung in der Halbzeit der Dekade 50/;
b) Bericht des Generalsekretärs über langfristige Tendenzen auf dem Gebiet der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung 51/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung Kenntnis vom ersten Teil des Berichts des Zweiten
Ausschusses 52/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 53/ Kenntnis von
dem Bericht des Generalsekretärs über das Programm für die Zweite Dekade für
die industrielle Entwicklung Afrikas 54/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 55/ Kenntnis von
der Mitteilung des Generalsekretärs zu den Verhandlungen über einen
internationalen Verhaltenskodex für den Technologietransfer 56/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 57/ Kenntnis von
der Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts der
Regionalkommissionen über die Vorbereitungen für die Konferenz der Vereinten
Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) auf regionaler Ebene 58/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 59/ Kenntnis von
dem Bericht des Generalsekretärs über die globale Halbzeitüberprüfung der
Durchführung des Aktionsprogramms für die neunziger Jahre zugunsten der am
wenigsten entwickelten Länder 60/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung Kenntnis vom ersten Teil des Berichts des Zweiten
Ausschusses 61/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 62/ Kenntnis von
dem Bericht des Generalsekretärs über gesundheits- und umweltschädliche
Produkte 63/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 64/ Kenntnis von
den Mitteilungen des Generalsekretärs über die Ausarbeitung einer internationalen
Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre oder
Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika 65/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 66/ Kenntnis von
dem Bericht des Generalsekretärs über die Begehung des Welttags für die
Bekämpfung von Wüstenbildung und Dürre: Durchführung der Resolution 49/115
der Generalversammlung 67/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses66 Kenntnis von
der Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts der
Exekutivdirektorin des Umweltprogramms der Vereinten Nationen über die
Gesamtdurchführung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Wüstenbildung,
einschließlich seiner Durchführung in der Sudan-Sahel-Region 68/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 69/ Kenntnis von
dem gemäß Resolution 1995/47 B des Wirtschafts- und Sozialrats vorgelegten
Bericht des Generalsekretärs über die Hauptaufgaben des Sekretariats der
Internationalen Dekade für Katastrophenvorbeugung 70/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 71/ Kenntnis von
den folgenden Dokumenten:
a) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts der Gemeinsamen Inspektionsgruppe mit dem Titel "Einzelstaatliche Projektdurchführung" 72/;
b) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung der Bemerkungen des Verwaltungsausschusses für Koordinierung zu dem Bericht der Gemeinsamen Inspektionsgruppe mit dem Titel "Einzelstaatliche Projektdurchführung" 73/;
c) Bericht des Generalsekretärs, in dem die Aufmerksamkeit der Generalversammlung auf den Bericht des Hochrangigen Ausschusses für die Überprüfung der technischen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern über seine neunte Tagung gelenkt wird 74/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Zweiten Ausschusses 75/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 76/ den Beschluß
1995/231 des Wirtschafts- und Sozialrats vom 13. Juli 1995 und den Beschluß
95/20 des Exekutivrats des Entwicklungsprogramms der Vereinten
Nationen/Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen vom 14. Juni 1995 77/ zur
Kenntnis und machte sich das Abkommen zwischen dem Entwicklungsprogramm
der Vereinten Nationen und dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen zu
eigen, mit dem die residierenden Landesdirektoren des Fonds zu Vertretern des
Fonds bestimmt werden, mit der Maßgabe, daß der Fonds unter Berücksichtigung
der Resolution 47/199 der Generalversammlung vom 22. Dezember 1992
Maßnahmen ergreift, um die Zusammenarbeit mit den residierenden
Koordinatoren für die operativen Aktivitäten der Vereinten Nationen und deren
aktive Unterstützung zu verstärken, sowie mit der Maßgabe, daß das Abkommen
für den Fonds keine höheren Verwaltungsausgaben nach sich zieht.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 nahm die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses76 Kenntnis von
den folgenden Dokumenten:
a) Mitteilung des Generalsekretärs über den Bevölkerungspreis der Vereinten Nationen 78/;
b) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation über den Stand der Umsetzung der globalen Aidsstrategie 79/;
c) Mitteilung des Generalsekretärs über die Revision der Allgemeinen Regeln des Welternährungsprogramms und die Neukonstituierung des Ausschusses für Politiken und Programme der Nahrungsmittelhilfe als Exekutivrat des Welternährungsprogramms 80/.
Auf ihrer 96. Plenarsitzung am 20. Dezember 1995 billigte die
Generalversammlung auf Empfehlung des Zweiten Ausschusses 81/ und gemäß
Ziffer 5 ihrer Resolution 39/217 vom 18. Dezember 1984 das in der
nachstehenden Anlage enthaltene Zweijahres-Arbeitsprogramm des Zweiten
Ausschusses für 1996-1997.
Ausschusses für 1996-1997 82/
Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats 83/
Bevölkerungspreis der Vereinten Nationen
Dokumentation: Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Exekutivdirektors des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen über den Bevölkerungspreis und den Treuhandfonds der Vereinten Nationen (Beschluß 1982/112 des Wirtschafts- und Sozialrats)
Ständige Souveränität über natürliche Ressourcen in dem besetzten palästinensischen Gebiet und den anderen besetzten arabischen Gebieten
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der israelischen Siedlungen auf das palästinensische Volk in dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Jerusalems, und auf die arabische Bevölkerung des besetzten syrischen Golan (Resolution 1995/49 des Wirtschafts- und Sozialrats und Resolution 50/129 der Generalversammlung) 84/
Vorbeugende Maßnahmen gegen Malaria und verstärkte Malariabekämpfung in den Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika
Dokumentation: Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation (Resolution 50/128 der Generalversammlung)
Wirtschaft und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Ausschusses für ein internationales Übereinkommen über unerlaubte Zahlungen (Resolution 50/106 der Generalversammlung)84
Punkt 2. Fragen der makroökonomischen Politik
a) Verwirklichung der in der "Erklärung über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere über die Neubelebung des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung in den Entwicklungsländern" vereinbarten Verpflichtungen und Politiken
b) Umsetzung der Internationalen Entwicklungsstrategie für die Vierte Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Verwirklichung der Erklärung über internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit, insbesondere über die Neubelebung des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung in den Entwicklungsländern und der Internationalen Entwicklungsstrategie für die Vierte Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen (Resolutionen der Generalversammlung 45/199, 47/152, 48/185 und 49/92)
c) Nettoressourcentransfer zwischen den Entwicklungsländern und den entwickelten Ländern
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolution 49/93 der Generalversammlung)
d) Entwicklungsfinanzierung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/91 der Generalversammlung
e) Auslandsverschuldungskrise und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/92 der Generalversammlung
Punkt 3. Bestandfähige Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über die Durchführung der Resolution 50/130 der Generalversammlung über die Kommunikation zugunsten der Entwicklungsprogramme im System der Vereinten Nationen
Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats
a) Handel und Entwicklung
Dokumentation: Bericht der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen über ihre neunte Tagung (Resolution 50/98 der Generalversammlung)
Bericht des Handels- und Entwicklungsrats (Resolution 1995 (XIX) der Generalversammlung)84
Bericht des Generalsekretärs über die Stärkung der internationalen Organisationen auf dem Gebiet des multilateralen Handels (Resolution 49/97 der Generalversammlung)
Bericht des Generalsekretärs über besondere Maßnahmen zugunsten der Inselstaaten unter den Entwicklungsländern (Resolution 49/100 der Generalversammlung)
Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Übermittlung des Berichts des Generalsekretärs der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen über die Durchführung der Resolution 49/102 der Generalversammlung über Transitsysteme in den Binnenstaaten in Zentralasien und den ihnen benachbarten Transitentwicklungsländern
b) Ernährung und bestandfähige landwirtschaftliche Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 49/103 der Generalversammlung
c) Integration der im Übergang befindlichen Volkswirtschaften in die Weltwirtschaft
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolutionen 48/181 und 49/106 der Generalversammlung)
d) Industrielle Entwicklungszusammenarbeit
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 49/108 der Generalversammlung
e) Kulturelle Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über den Stand der Durchführung der Weltdekade für kulturelle Entwicklung (Resolutionen der Generalversammlung 41/187, 44/238, 45/189, 46/157 und 49/105)84
f) Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II)
Dokumentation: Bericht der Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) (Resolution 47/180 der Generalversammlung)
Bericht des Generalsekretärs über die Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz und deren Weiterverfolgung, einschließlich der Rolle des Zentrums der Vereinten Nationen für Wohn- und Siedlungswesen (Resolution 50/100 der Generalversammlung)
g) Durchführung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/124 der Generalversammlung84
Frage, für deren Behandlung keine Vorausdokumentation erbeten wurde
Rohstoffe (Resolution 49/104 der Generalversammlung)
Punkt 4. Umwelt und bestandfähige Entwicklung
a) Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
Dokumentation: Der entsprechende Abschnitt im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats über die Tätigkeit der Kommission für bestandfähige Entwicklung auf ihrer vierten Tagung (Resolution 47/191 der Generalversammlung)
Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Exekutivsekretärs des Übereinkommens über die biologische Vielfalt über die Ergebnisse der zweiten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (Resolution 50/111 der Generalversammlung)84
Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/112 der Generalversammlung über das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika
Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses für die Ausarbeitung eines internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika (Resolution 50/112 der Generalversammlung)
b) Sondertagung zur allgemeinen Überprüfung und Beurteilung der Umsetzung der Agenda 21
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Vorbereitungen für die Sondertagung 1997 (Resolution 50/113 der Generalversammlung)
c) Internationale Dekade für Katastrophenvorbeugung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung des Internationalen Aktionsrahmens für die Dekade (Resolution 50/117 A der Generalversammlung)84
Bericht des Generalsekretärs mit Vorschlägen zur Steigerung der Programm- und Koordinierungskapazität des Sekretariats der Dekade (Resolution 50/117 A der Generalversammlung)
d) Umsetzung der Ergebnisse der Weltkonferenz über die bestandfähige Entwicklung der kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über Maßnahmen zur Durchführung der Resolution 50/116 der Generalversammlung
e) Schutz des Weltklimas für die heutigen und die kommenden Generationen
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/115 der Generalversammlung
Punkt 5. Operative Entwicklungsaktivitäten
Dokumentation: Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats
Punkt 6. Ausbildung und Forschung
Universität der Vereinten Nationen
Dokumentation: Bericht des Rates der Universität der Vereinten Nationen, einschließlich der in Resolution 49/124 der Generalversammlung erbetenen Informationen84
Bericht des Generalsekretärs (Resolution 49/124 der Generalversammlung)
Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen
Dokumentation: Bericht des Kuratoriums des Instituts
Bericht des Generalsekretärs über das Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (Resolution 50/121 der Generalversammlung)
Punkt 7. Agenda für Entwicklung
a) Agenda für Entwicklung
Keine Vorausdokumentation erbeten.
b) Wiederaufnahme des Dialogs über die Verstärkung der internationalen wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit durch Partnerschaft
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolution 50/122 der Generalversammlung)
Punkt 8. Erste Dekade der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Armut (1997-2006)
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über Maßnahmen zur Durchführung des Programms für die Begehung des Internationalen Jahres für die Beseitigung der Armut (1996) und über Maßnahmen zur Vorbereitung der Dekade (Resolution 50/107 der Generalversammlung)
Bericht des Verwaltungsausschusses für Koordinierung über die zur Unterstützung der Dekade vorgesehenen Maßnahmen (Resolution 50/107 der Generalversammlung)84
1997 85/
Punkt 1. Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats 86/
Zielbetrag für die Beitragsankündigungen zum Welternährungsprogramm für den Zeitraum 1999-2000
Dokumentation: Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats
Verhütung und Bekämpfung des erworbenen Immundefektsyndroms (Aids)
Dokumentation: Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Generaldirektors der Weltgesundheitsorganisation über den Stand der Durchführung der Globalen Strategie zur Verhütung und Bekämpfung des erworbenen Immundefektsyndroms (Aids) (Resolution 47/40 der Generalversammlung)84
Welternährungsgipfel
Dokumentation: Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts des Generaldirektors der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen über die Ergebnisse des Welternährungsgipfels (Resolution 50/109 der Generalversammlung)84
Punkt 2. Fragen der makroökonomischen Politik
Entwicklungsfinanzierung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/93 der Generalversammlung
Punkt 3. Bestandfähige Entwicklung und internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/94 der Generalversammlung über die Zweite Dekade für die industrielle Entwicklung Afrikas
a) Handel und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Handels- und Entwicklungsrats (Resolution 1995 (XIX) der Generalversammlung)84
Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/96 der Generalversammlung über wirtschaftliche Maßnahmen als Mittel zur Ausübung politischen und wirtschaftlichen Zwangs auf Entwicklungsländer
Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen und des Generalsekretärs der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen über spezifische Maßnahmen im Zusammenhang mit den besonderen Bedürfnissen und Problemen der Binnenstaaten unter den Entwicklungsländern (Resolution 50/97 der Generalversammlung)
b) Wohn- und Siedlungswesen
Dokumentation: Bericht der Kommission für Wohn- und Siedlungswesen, einschließlich des Berichts der Kommission für die Durchführung der Globalen Wohnraumstrategie bis zum Jahr 2000 (Resolutionen der Generalversammlung 32/162, 43/180 und 43/181)84
c) Wissenschaft und Technologie im Dienste der Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Durchführung der Resolution 50/101 der Generalversammlung
d) Durchführung des Aktionsprogramms für die neunziger Jahre zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/103 der Generalversammlung
e) Wirksame Mobilisierung und Einbeziehung der Frau in die Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolutionen 42/178 und 50/104 der Generalversammlung)
f) Erschließung der Humanressourcen
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/105 der Generalversammlung
g) Wirtschaft und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolution 48/180 der Generalversammlung)
Punkt 4. Umwelt und bestandfähige Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Verwaltungsrats des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (Resolution 2997 (XXVII) der Generalversammlung)84
Mitteilung des Generalsekretärs über internationale Übereinkünfte und Protokolle auf dem Gebiet der Umwelt (Resolution 3436 (XXX) der Generalversammlung)
Bericht des Generalsekretärs über die Überprüfung der Vorkehrungen für die administrative Unterstützung des Sekretariats des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Resolution 50/115 der Generalversammlung)
Mündlicher Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/110 der Generalversammlung
a) Umsetzung der Beschlüsse und Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung
Dokumentation: Der entsprechende Abschnitt im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats über die Tätigkeit der Kommission für bestandfähige Entwicklung auf ihrer fünften Tagung (Resolution 47/191 der Generalversammlung)
Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/114 der Generalversammlung über Wüstenbildung und Dürre
b) Internationale Dekade für Katastrophenvorbeugung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Durchführung der Resolution 50/117 B der Generalversammlung
Punkt 5. Operative Entwicklungsaktivitäten
a) Operative Entwicklungsaktivitäten des Systems der Vereinten Nationen
Dokumentation: Das entsprechende Kapitel im Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats
b) Wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern
Dokumentation: Bericht des Hochrangigen Ausschusses für die Überprüfung der technischen Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern (Resolution 33/134 der Generalversammlung)84
Bericht des Generalsekretärs über die Durchführung der Resolution 50/118 der Generalversammlung über die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und der Entwicklungsgemeinschaft für das südliche Afrika
Bericht des Generalsekretärs über den Stand der Süd-Süd-Zusammenarbeit (Resolution 50/119 der Generalversammlung)
Punkt 6. Ausbildung und Forschung
Keine Vorausdokumentation erbeten.
Punkt 7. Internationale Wanderung und Entwicklung, einschließlich der Einberufung einer Konferenz der Vereinten Nationen über internationale Wanderung und Entwicklung
Dokumentation: Bericht des Generalsekretärs (Resolution 50/123 der Generalversammlung)