Auf ihrer 119. Plenarsitzung am 24. Mai 1996 ernannte die Generalversammlung aufgrund des Rücktritts eines Mitglieds auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 2/ die folgende Person für den noch nicht abgelaufenen Teil einer am 24. Mai 1996 beginnenden und am 31. Dezember 1996 endenden Amtszeit zum Mitglied des Beitragsausschusses: Evgueni Deineko.
Damit gehören dem Beitragsausschuß folgende Mitglieder an: Pieter Johannes Bierma (Niederlande)***, Uldis Blukis (Lettland)**, Sergio Chaparro Ruiz (Chile)***, Evgueni Deineko (Russische Föderation)*, David Etuket (Uganda)**, Neil Hewitt Francis (Australien)***, Igor V. Goumenny (Ukraine)**, William Grant (Vereinigte Staaten von Amerika)**, Alvador Gurgel de Alencar (Brasilien)*, Masao Kawai (Japan)**, Li Yong (China)*, Vanu Gopala Menon (Singapur)**, Atilio Norberto Molteni (Argentinien)***, Mohamed Mahmoud Ould El Ghaouth (Mauretanien)***, Ugo Sessi (Italien)*, Agha Shahi (Pakistan)*, Omar Sirry (Ägypten)*** und Adrien Teirlinck (Belgien)*.
* Amtszeit bis 31. Dezember 1996.
** Amtszeit bis 31. Dezember 1997.
*** Amtszeit bis 31. Dezember 1998.
Die Generalversammlung auf ihrer 101. Plenarsitzung am 28. Februar 1996 und der Sicherheitsrat auf seiner 3636. Sitzung desselben Datums wählten gemäß den Artikeln 2 bis 4, 7 bis 12 sowie 14 und 15 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, gemäß den Regeln 150 und 151 der Geschäftsordnung der Versammlung und gemäß den Regeln 40 und 61 der vorläufigen Geschäftsordnung des Rates unabhängig voneinander ein Mitglied des Gerichtshofs für eine am 5. Februar 2000 endende Amtszeit, um den mit dem Tode von Andrés Aguilar Mawdsley (Venezuela) freigewordenen Sitz zu besetzen 3/. Folgende Person wurde gewählt: Gonzalo Parra-Aranguren.
Damit gehören dem Internationalen Gerichtshof folgende Mitglieder an: Mohammed Bedjaoui (Algerien)*, Präsident; Stephen M. Schwebel (Vereinigte Staaten von Amerika)*, Vizepräsident; Shigeru Oda (Japan)***, Gilbert Guillaume (Frankreich)**, Mohamed Shahabuddeen (Guyana)*, Christopher G. Weeramantry (Sri Lanka)**, Raymond Ranjeva (Madagaskar)**, Géza Herczegh (Ungarn)***, Shi Jiuyong (China)***, Carl-August Fleischhauer (Deutschland)***, Abdul G. Koroma (Sierra Leone)***, Vladlen S. Vereshchetin (Russische Föderation)*, Luigi Ferrari Bravo (Italien)*, Rosalyn Higgins (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)** und Gonzalo Parra-Aranguren (Venezuela)**.
* Amtszeit bis 5. Februar 1997.
** Amtszeit bis 5. Februar 2000.
*** Amtszeit bis 5. Februar 2003.
Auf ihrer 101. Plenarsitzung am 28. Februar 1996 beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 5/ und unter Verzicht auf die Anwendung der Regel 40 der Geschäftsordnung, den Punkt "Finanzierung der Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 6/ und unter Verzicht auf die Anwendung der Regel 40 der Geschäftsordnung, den Punkt "Finanzierung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Ebenfalls auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 7/ und unter Verzicht auf die Anwendung der Regel 40 der Geschäftsordnung, den Punkt "Finanzierung der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen" in die Tagesordnung ihrer fünfzigsten Tagung aufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Ebenfalls auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorsitzenden des Fünften Ausschusses 8/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 113 "Finanzberichte und geprüfte Rechnungsabschlüsse sowie Berichte des Rates der Rechnungsprüfer" wiederaufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Auf ihrer 102. Plenarsitzung am 6. März 1996 beschloß die Generalversammlung auf Antrag Kubas 9/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 140 "Völkerrechtsdekade der Vereinten Nationen" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf ihrer 103. Plenarsitzung am 3. April 1996 beschloß die Generalversammlung auf Antrag Venezuelas 10/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 95 a) "Handel und Entwicklung" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 11/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 95 c) "Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II)" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Ebenfalls auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 12/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 109 "Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Fragen im Zusammenhang mit Flüchtlingen, Rückkehrern und Vertriebenen sowie humanitäre Fragen" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf ihrer 113. Plenarsitzung am 23. April 1996 beschloß die Generalversammlung auf Antrag Kolumbiens 13/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 44 "Die Situation im Nahen Osten" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf ihrer 118. Plenarsitzung am 10. Mai 1996 beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag des Generalsekretärs 14/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 17 b) "Ernennung von Mitgliedern des Beitragsausschusses" wiederaufzunehmen und ihn dem Fünften Ausschuß zuzuweisen.
Auf ihrer 121. Plenarsitzung am 16. Juli 1996 beschloß die Generalversammlung auf Antrag Belgiens 15/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 24 "Umsetzung der Neuen Agenda der Vereinten Nationen für die Entwicklung Afrikas in den neunziger Jahren" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf derselben Sitzung beschloß die Generalversammlung auf Vorschlag ihres Präsidenten 16/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 40 "Aufbau einer friedlichen und besseren Welt mit Hilfe des Sports und des olympischen Ideals" wiederaufzunehmen.
Auf ihrer 123. Plenarsitzung am 9. September 1996 beschloß die Generalversammlung auf Antrag Australiens 17/, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 65 "Vertrag über ein umfassendes Versuchsverbot" wiederaufzunehmen und ihn unmittelbar im Plenum zu behandeln.
Auf ihrer 118. Plenarsitzung am 10. Mai 1996 nahm die Generalversammlung Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs 19/.
Auf ihrer 103. Plenarsitzung am 3. April 1996 ermächtigte die Generalversammlung den Wirtschafts- und Sozialrat auf Empfehlung des Vorbereitungsausschusses für die Konferenz der Vereinten Nationen über Wohn- und Siedlungswesen (Habitat II) 11/, auf seiner wiederaufgenommenen Organisationstagung im Mai 1996 einen Beschluß über die Frage der Akkreditierung derjenigen nichtstaatlichen Organisationen bei der Konferenz zu fassen, die das Sekretariat der Konferenz nicht für eine Akkreditierung empfohlen hat 20/.
Auf ihrer 103. Plenarsitzung am 3. April 1996 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Wirtschafts- und Sozialrats über seine wiederaufgenommene Arbeitstagung 1995 21/.
Auf ihrer 121. Plenarsitzung am 16. Juli 1996 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem feierlichen Aufruf des Präsidenten der Generalversammlung vom 11. Juli 1996 im Zusammenhang mit der Einhaltung der olympischen Waffenruhe 16/.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 nahm die Generalversammlung Kenntnis von dem Bericht des Fünften Ausschusses 22/ zur Übermittlung des Berichts der Hochrangigen, allen Mitgliedstaaten offenstehenden Arbeitsgruppe für die Finanzlage der Vereinten Nationen 23/.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 nahm die Generalversammlung nach Behandlung des Sachstandsberichts über die Tätigkeit der gemäß Resolution 49/143 der Generalversammlung vom 23. Dezember 1994 und Beschluß 49/496 vom 14. September 1995 eingesetzten Hochrangigen, allen Mitgliedstaaten offenstehenden Arbeitsgruppe für die Finanzlage der Vereinten Nationen 24/ Kenntnis von der Tätigkeit der Arbeitsgruppe und beschloß, daß sie ihre Tätigkeit unter anderem unter Berücksichtigung ihrer Beratungen während der neunundvierzigsten und der fünfzigsten Tagung sowie der auf der einundfünfzigsten Tagung der Versammlung zum Ausdruck gebrachten Auffassungen fortsetzen und der Versammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung über den Fünften Ausschuß einen Bericht über ihre Tätigkeit vorlegen solle, der auch etwaige Empfehlungen enthält.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 nahm die Generalversammlung nach Behandlung
des Berichts über die Arbeit der gemäß ihrer Resolution 48/26 vom 3. Dezember 1993 eingesetzten
Allen Mitgliedstaaten offenstehenden Arbeitsgruppe zur Frage der ausgewogenen Vertretung und der
Erhöhung der Zahl der Mitglieder im Sicherheitsrat und zu anderen mit dem Sicherheitsrat
zusammenhängenden Fragen 25/ Kenntnis vom Bericht dieser Arbeitsgruppe, deren Mandat mit ihren
Beschlüssen 48/498 vom 14. September 1994 und 49/499 vom 18. September 1995 verlängert worden
war, und beschloß, daß die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit weiterführen solle, wobei sie die auf der
achtundvierzigsten, neunundvierzigsten und fünfzigsten Tagung der Generalversammlung erzielten
Fortschritte sowie die auf der einundfünfzigsten Tagung der Versammlung zum Ausdruck gebrachten
Auffassungen berücksichtigen und der Versammlung noch vor Ende ihrer einundfünfzigsten Tagung
einen Bericht vorlegen solle, der gegebenenfalls auch einvernehmliche Empfehlungen enthält.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 nahm die Generalversammlung nach Behandlung
des Berichts der gemäß Versammlungsresolution 49/126 vom 19. Dezember 1994 und
Versammlungsbeschluß 49/497 vom 14. September 1995 eingesetzten Allen Mitgliedstaaten
offenstehenden Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Generalversammlung zur Ausarbeitung einer Agenda für
Entwicklung 26/ Kenntnis von dem Bericht der Arbeitsgruppe und beschloß, daß die Arbeitsgruppe ihre
Arbeit auf der einundfünfzigsten Tagung der Generalversammlung unter Berücksichtigung der auf der
neunundvierzigsten und fünfzigsten Tagung der Generalversammlung erzielten Fortschritte fortsetzen
solle, um sie so bald wie möglich abzuschließen, und ihr auf ihrer einundfünfzigsten Tagung darüber
Bericht erstatten solle.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 nahm die Generalversammlung nach Behandlung
des Berichts der gemäß Versammlungsresolution 49/252 vom 14. September 1995 eingesetzten Allen
Mitgliedstaaten offenstehenden hochrangigen Arbeitsgruppe zur Stärkung des Systems der Vereinten
Nationen 27/ Kenntnis von dem Bericht der Arbeitsgruppe und beschloß, daß die Arbeitsgruppe ihre
Arbeit auf der Grundlage des in Resolution 49/252 enthaltenen Mandats fortsetzen und der
Versammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung unter Berücksichtigung der von den Mitgliedstaaten
zum Ausdruck gebrachten Auffassungen einen Bericht vorlegen solle.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt "Die
Situation in Bosnien und Herzegowina" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung
aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Frage der Komoreninsel Mayotte" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung
aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Zypernfrage" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Bericht des Internationalen Strafgerichts zur Verfolgung der Personen, die für Völkermord und andere
schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Hoheitsgebiet Ruandas zwischen dem 1. Januar
1994 und dem 31. Dezember 1994 verantwortlich sind, sowie ruandischer Staatsangehöriger, die für
während desselben Zeitraums im Hoheitsgebiet von Nachbarstaaten begangenen Völkermord und
andere derartige Verstöße verantwortlich sind" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten
Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Verbesserung der Finanzlage der Vereinten Nationen" in die vorläufige Tagesordnung ihrer
einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Finanzierung und Liquidation der Übergangsbehörde der Vereinten Nationen in Kambodscha" in die
vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt
"Finanzierung der Operation der Vereinten Nationen in Somalia II" in die vorläufige Tagesordnung
ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 126. Plenarsitzung am 16. September 1996 beschloß die Generalversammlung, den Punkt "Finanzierung der Liquidation der Operation der Vereinten Nationen in Mosambik" in die vorläufige Tagesordnung ihrer einundfünfzigsten Tagung aufzunehmen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 ermächtigte die Generalversammlung den
Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 28/, für die Liquidation der Truppen
insgesamt und für die Bereitstellung gemeinsamer Unterstützung während des Zeitraums vom 1. bis
31. Oktober 1996 Verpflichtungen in Höhe von 6.231.150 US-Dollar brutto (5.787.200 Dollar netto)
einzugehen.
Auf ihrer 120. Plenarsitzung am 7. Juni 1996 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär
auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 30/, für die Aufrechterhaltung der Mission der Vereinten
Nationen für das Referendum in Westsahara während des Zeitraums vom 1. Juli bis 30. September 1996
Verpflichtungen in Höhe von 7.816.100 US-Dollar brutto (6.846.350 Dollar netto) einzugehen, worin
der Betrag von 316.100 Dollar für den Sonderhaushalt zur Unterstützung von
Friedenssicherungseinsätzen mit eingeschlossen ist, und den genannten Betrag unter den Mitgliedstaaten
entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der
Resolution 43/232 der Generalversammlung vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in
ihren Resolutionen 44/192 B vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. August 1991, 46/198 A vom
20. Dezember 1991, 47/218 A vom 23. Dezember 1992, 49/249 A vom 20. Juli 1995 und 49/249 B vom
14. September 1995 und 50/224 vom 11. April 1996 sowie in ihren Beschlüssen 48/472 A vom
23. Dezember 1993 und 50/451 B vom 23. Dezember 1995 geändert worden ist, und dabei die
Beitragstabelle für das Jahr 1996 zu berücksichtigen, die in ihrer Resolution 49/19 B vom 23. Dezember
1994 und in ihrem Beschluß 50/471 A vom 23. Dezember 1995 festgelegt ist.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 31/, für die Aufrechterhaltung der Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara während des Zeitraums vom 1. bis 31. Oktober 1996 Verpflichtungen bei zu einem Höchstbetrag von 2.600.000 Dollar brutto (2.500.000 Dollar netto) einzugehen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 32/ Kenntnis von dem Bericht des Beitragsausschusses über seine
sechsundfünfzigste Tagung 33/ und stellte die Behandlung des Berichts bis zu ihrer einundfünfzigsten
Tagung zurück.
Auf ihrer 103. Plenarsitzung am 3. April 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des
Fünften Ausschusses 34/ Kenntnis von dem Bericht des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und
Haushaltsfragen über seine Tätigkeit während der neunundvierzigsten Tagung der Generalversammlung
35/.
Auf ihrer 104. Plenarsitzung am 11. April 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des
Fünften Ausschusses 36/ und unter Hinweis auf ihre Resolution 49/216 C vom 23. Dezember 1994
Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs 37/ und dem entsprechenden Bericht des Beratenden
Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 38/ und ersuchte den Generalsekretär, der
Versammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung einen umfassenden Bericht über die Durchführung
der in Ziffer 5 des Berichts des Beratenden Ausschusses umrissenen Reform des Beschaffungswesens
im Sekretariat der Vereinten Nationen vorzulegen.
Auf ihrer 104. Plenarsitzung am 11. April 1996 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des
Fünften Ausschusses 39/, die Behandlung der Frage der unvorhergesehenen und außerordentlichen
Ausgaben bis zum zweiten Teil ihrer wiederaufgenommenen Tagung im Mai 1996 zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 40/ Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über Bauvorhaben in Addis Abeba und Bangkok 41/, nahm außerdem Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über unvorhergesehene und außerordentliche Ausgaben 42/ und von dem Bericht des Generalsekretärs über Sonderbeauftragte und Sonderbotschafter 43/ und beschloß, die Behandlung dieser Berichte bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 104. Plenarsitzung am 11. April 1996, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 44/ und nach
Behandlung des Berichts des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 45/,
a) ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär ausnahmsweise, für die Vorphase der Liquidation der Schutztruppe der Vereinten Nationen, der Operation der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung des Vertrauens in Kroatien und des Hauptquartiers der Friedenstruppen der Vereinten Nationen sowie für die Aufrechterhaltung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien, der Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina und der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen während des Zeitraums vom 1. Januar bis 31. Mai 1996 Verpflichtungen in Höhe von 100 Millionen US-Dollar brutto (98.430.700 Dollar netto) einzugehen;
b) beschloß die Generalversammlung, als Ad-hoc-Regelung, den Betrag von 50 Millionen Dollar brutto (49.215.350 Dollar netto) für das von der Generalversammlung mit Resolution 46/233 vom 19. März 1992 eingerichtete Sonderkonto, der sich zusammensetzt aus 14 Millionen Dollar brutto (13.780.300 Dollar netto) für die Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina, 29,5 Millionen Dollar brutto (29.037.100 Dollar netto) für die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien und 6,5 Millionen Dollar brutto (6.397.950 Dollar netto) für die Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen, für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 1996 unter den Mitgliedstaaten entsprechend der Zusammensetzung der Gruppen zu veranlagen, die in den Ziffern 3 und 4 der Resolution 43/232 der Generalversammlung vom 1. März 1989 festgelegt und von der Versammlung in ihren Resolutionen 44/192 B vom 21. Dezember 1989, 45/269 vom 27. August 1991, 46/198 A vom 20. Dezember 1991, 47/218 A vom 23. Dezember 1992, 49/249 A vom 20. Juli 1995 und 49/249 B vom 14. September 1995 sowie in ihren Beschlüssen 48/472 A vom 23. Dezember 1993 und 50/451 B vom 23. Dezember 1995 geändert worden ist, und dabei die Beitragstabelle für das Jahr 1996 zu berücksichtigen 46/;
c) beschloß die Generalversammlung außerdem, daß im Einklang mit ihrer Resolution 973 (X) vom 15. Dezember 1955 das jeweilige Guthaben der Mitgliedstaaten im Steuerausgleichsfonds aus den für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 1996 für diese Einsätze gebilligten veranschlagten Einnahmen aus der Personalabgabe in Höhe von 784.650 Dollar auf ihre Veranlagung nach Buchstabe b) anzurechnen ist;
d) beschloß die Generalversammlung ferner, im zweiten Teil ihrer wiederaufgenommenen Tagung, vor dem 10. Mai 1996, eine detaillierte Überprüfung der Kostenvoranschläge für diese Einsätze für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1996 47/ vorzunehmen.
Auf ihrer 120. Plenarsitzung am 7. Juni 1996 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär
auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 48/, für den Fall, daß der Sicherheitsrat beschließen sollte, das
Mandat der Beobachtermission über den 31. Mai 1996 hinaus zu verlängern, die der Beobachtermission
der Vereinten Nationen in Liberia derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für den Zeitraum bis zum
30. September 1996 zu verwenden, und ersuchte den Generalsekretär, bis spätestens 1. September 1996
revidierte Kostenvoranschläge für den Zeitraum vom 1. Juli 1996 bis 30. Juni 1997 vorzulegen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 ermächtigte die Generalversammlung den Generalsekretär auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 49/, die der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Liberia derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für den Zeitraum bis zum 31. Oktober 1996 zu verwenden und für denselben Zeitraum erforderlichenfalls zusätzliche Verpflichtungen in Höhe von 1,1 Millionen US-Dollar brutto (1 Million Dollar netto) einzugehen.
Auf ihrer 120. Plenarsitzung am 7. Juni 1996 beschloß die Generalversammlung auf Empfehlung des
Fünften Ausschusses 50/, die Behandlung der vom Generalsekretär unter dem Punkt
"Personalmanagement" vorgelegten Berichte bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen 51/.
Auf ihrer 120. Plenarsitzung am 7. Juni 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung des
Fünften Ausschusses 50/ Kenntnis von der Mitteilung des Generalsekretärs betreffend die Achtung der
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Vereinten Nationen sowie der Sonderorganisationen
und der diesen verwandten Organisationen 52/ sowie von der am 14. Dezember 1995 abgegebenen
Erklärung des Vertreters des Sicherheitskoordinators der Vereinten Nationen 53/ und ersuchte den
Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer einundfünfzigsten Tagung einen Bericht zu dieser
Frage vorzulegen.
Auf ihrer 120. Plenarsitzung am 7. Juni 1996, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 50/,
a) bedauerte die Generalversammlung, daß der Generalsekretär nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hatte, um die Notwendigkeit des Abweichens von den Bestimmungen von Ziffer 5 ihrer Resolution 49/222 B vom 20. Juli 1995 zu vermeiden;
b) beschloß die Generalversammlung, die Geltungsdauer der Bestimmungen von Ziffer 6 ihrer Resolution 49/222 B betreffend die Beschäftigung von Ruhestandsbediensteten in den Konferenzdiensten bis zum 30. Oktober 1996 zu verlängern und nach diesem Datum keine weiteren Ausnahmeregelungen zu genehmigen;
c) beschloß die Generalversammlung außerdem, alle Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Ruhestandsbediensteten, namentlich die Frage von Ausnahmeregelungen, im Rahmen ihrer Behandlung des in Ziffer 3 ihrer Resolution 49/222 B verlangten Berichts zu erörtern;
d) beschloß die Generalversammlung ferner, den genannten Bericht des Generalsekretärs mit Vorrang bis spätestens 15. Oktober 1996 zu behandeln, und ersuchte den Beratenden Ausschuß für Verwaltungs- und Haushaltsfragen, seinen entsprechenden Bericht bis zum 1. Oktober 1996 vorzulegen;
e) bat die Generalversammlung den Gemeinsamen Rat für das Pensionswesen der Vereinten Nationen, auf seiner siebenundvierzigsten Tagung im Juli 1996 zu prüfen, ob die Auszahlung von Ruhegehältern für Zeiträume von weniger als sechs Monaten ausgesetzt werden kann.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 54/ Kenntnis von den Berichten des Generalsekretärs mit den Titeln
"Verwaltung von Material von Friedenssicherungseinsätzen: Lagereinrichtungen für überschüssiges
Material und Anfangsausstattungssätze für Missionen" 55/, "Verwaltung von Material von
Friedenssicherungseinsätzen: grundsatzpolitische, technische und Rechnungslegungsfragen" 56/,
"Bestandskontrollsystem für Nichtverbrauchsgüter am Amtssitz" 57/ und "Verwaltung von Material von
Friedenssicherungseinsätzen: Lagereinrichtungen für überschüssiges Material und
Anfangsausstattungssätze für Missionen in der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi"
58/ sowie von dem entsprechenden Bericht des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und
Haushaltsfragen 59/, beschloß, die Behandlung dieser Berichte bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung
zurückzustellen, und ersuchte den Generalsekretär, die vom Beratenden Ausschuß erbetenen
zusätzlichen Informationen vorzulegen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 54/ Kenntnis von den Berichten des Generalsekretärs über den Reservefonds
für Friedenssicherungsmaßnahmen 60/ und dem entsprechenden Bericht des Beratenden Ausschusses
für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 61/ und beschloß, die Behandlung dieser Berichte bis zu ihrer
einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 54/ Kenntnis von dem Bericht des Generalsekretärs über die Erstattungssätze
für truppenstellende Staaten 62/ und dem entsprechenden Bericht des Beratenden Ausschusses für
Verwaltungs- und Haushaltsfragen 63/ und beschloß, die Behandlung dieser Berichte bis zu ihrer
einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 64/,
a) nahm die Generalversammlung Kenntnis von den folgenden Dokumenten:
i) Mitteilung des Generalsekretärs zu dem Bericht der Gemeinsamen Inspektionsgruppe der Vereinten Nationen mit dem Titel "Verwaltung von Kunstwerken in den Vereinten Nationen" 65/;
ii) Bericht des Generalsekretärs über die Verwaltung der Einrichtungen 66/;
iii) Bericht des Generalsekretärs über die bestehenden Verfahren zur Umsetzung des Artikels VIII Abschnitt 29 des von der Generalversammlung am 13. Februar 1946 verabschiedeten Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen; 67/
b) nahm die Generalversammlung außerdem Kenntnis von den folgenden Dokumenten:
i) Bericht des Generalsekretärs über Rechtspflege- und Verfahrensmechanismen für die ordnungsgemäße Verwaltung der Ressourcen und Mittel der Vereinten Nationen 68/ und entsprechender Bericht der Zwischenstaatlichen Ad-hoc-Arbeitsgruppe von Sachverständigen nach Versammlungsresolution 48/218 A 69/;
ii) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung der Auffassungen des Rates der Rechnungsprüfer zur Frage der Verbesserung der Aufsichtsfunktionen 70/;
iii) Bericht des Generalsekretärs über die Überprüfung der administrativen und finanziellen Effizienz der Vereinten Nationen 71/;
c) beschloß die Generalversammlung, die Behandlung dieser Berichte bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 72/ Kenntnis von dem Jahresbericht 1995 der Kommission für den
internationalen öffentlichen Dienst mit dem Titel "Beschäftigungsbedingungen der Bediensteten des
Höheren Dienstes sowie der oberen und obersten Rangebenen: Untersuchung des Noblemaire-Prinzips
und seiner Anwendung 73/ und beschloß, die Behandlung des Berichts bis zu ihrer einundfünfzigsten
Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996, auf Empfehlung des Fünften Ausschusses 40/,
a) nahm die Generalversammlung Kenntnis von den folgenden Dokumenten:
i) Berichte des Generalsekretärs über Anspruchsberechtigungen bei Flugreisen 74/;
ii) Berichte des Generalsekretärs über die Überprüfung von Reise- und anderen Kostenerstattungen für Mitglieder von Organen und Nebenorganen sowie von Bediensteten der Vereinten Nationen 75/;
iii) Bericht des Generalsekretärs über Regelungen für die wahlweise Auszahlung eines Pauschalbetrags bei Flugreisen im Zusammenhang mit Heimaturlaub, Erziehungsbeihilfe und Familienbesuch anstelle der Bereitstellung von Fahrausweisen durch die Organisation und damit zusammenhängende Kostenerstattungen 76/;
iv) Bericht des Generalsekretärs über die Gewährung von Reisezuschüssen an die am wenigsten entwickelten Länder und andere Entwicklungsländer, die Mitglied der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht sind 77/;
v) Berichte des Beratenden Ausschusses für Verwaltungs- und Haushaltsfragen 78/ zu den Ziffern i) und ii);
vi) Mitteilung des Generalsekretärs zur Übermittlung des Berichts der Gemeinsamen Inspektionsgruppe mit dem Titel "Reisen bei den Vereinten Nationen: Fragen der Effizienz und der Kosteneinsparung" 79/;
b) beschloß die Generalversammlung, die Behandlung dieser Dokumente bis zu ihrer einundfünfzigsten Tagung zurückzustellen.
Auf ihrer 128. Plenarsitzung am 17. September 1996 nahm die Generalversammlung auf Empfehlung
des Fünften Ausschusses 40/ Kenntnis von dem Beschluß des Generalsekretärs, Maßnahmen im
Zusammenhang mit der unfreiwilligen Beendigung des Dienstverhältnisses von Bediensteten zur
Verwirklichung der Ziele der Versammlungsresolution 50/214 so lange zurückzustellen, bis die
Generalversammlung den Bericht des Generalsekretärs behandelt hat, mit der Maßgabe, daß in der
Zwischenzeit weitere Anstrengungen unternommen würden, um für diese Bediensteten eine geeignete
Stelle zu finden.