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Bericht des Generalsekretärs 1996, Inhalt
Report of the Secretary-General 1996, Table of contents


Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit der Vereinten Nationen


IV. Verhütung, Beherrschung und Beilegung von Konflikten

A. Umsetzung der Agenda für den Frieden

643. Während ihrer fünfzigsten Tagung hat die Generalversammlung den Beratungen über die in der "Agenda für den Frieden" (A/47/277-S/24111) und insbesondere der "Ergänzung zur `Agenda für den Frieden'" (A/50/60-S/1995/1) enthaltenen Empfehlungen weiter hohen Vorrang eingeräumt. Die Informelle, allen Mitgliedstaaten offenstehende Arbeitsgruppe für die Agenda für den Frieden hat ihre Beratungen über die vier von ihr aufgezeigten Schlüsselbereiche fortgesetzt; dabei handelt es sich um die vorbeugende Diplomatie und die Friedensschaffung; die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit; die Koordinierung und die Frage der von den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen. Um der Arbeitsgruppe und ihren vier Untergruppen bei ihren Bemühungen behilflich zu sein, haben meine leitenden Mitarbeiter mehrmals Informationssitzungen abgehalten. Die Arbeitsgruppe ist bis Ende Juli 1996 über 82mal zusammengetreten und wird der Generalversammlung voraussichtlich noch vor Ende ihrer fünfzigsten Tagung Resolutionsentwürfe vorlegen.

644. Die Tatsache, daß sich die Versammlung aktiv mit der "Agenda für den Frieden" und der "Ergänzung" dazu befaßt hat, ist ein weiterer Beweis dafür, daß die Auffassung vertreten wird, daß es besser ist, Konflikte durch Frühwarnung, stille Diplomatie und in einigen Fällen vorbeugende Einsätze zu verhüten, als großangelegte politisch-militärische Maßnahmen zu ergreifen, um Konflikte nach ihrem Ausbruch beizulegen. Wenn die Vereinten Nationen bei der Verhütung oder Milderung der verheerenden Auswirkungen komplexer Krisen rechtzeitig und konstruktiv tätig werden sollen, muß unter den verschiedenen Teilen der Organisation früh ein Maß an Übereinstimmung bestehen, was die Grundzüge des Problems und die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für vorbeugende Maßnahmen betrifft. Wie ich in der "Ergänzung" hervorgehoben habe, kommt es daher in entscheidenden Maße darauf an, daß die zuständigen Hauptabteilungen im Sekretariat als eine Einheit unter der Aufsicht des Generalsekretärs tätig sind.

645. Im Berichtszeitraum haben die drei in erster Linie mit der Verhütung, der Beherrschung und der Beilegung von Konflikten befaßten Sekretariats-Hauptabteilungen - Politische Angelegenheiten, Humanitäre Angelegenheiten, Friedenssicherungseinsätze - ihre Tätigkeit mit Hilfe des Rahmen-Koordinationsmechanismus weiter eng koordiniert. Wie ich in meinem letzten Bericht festgestellt habe, handelt es sich dabei um einen Ablaufplan aller Maßnahmen, angefangen von der routinemäßigen Überwachung und frühzeitigen Analyse von Entwicklungen in der ganzen Welt über die Ausarbeitung möglicher vorbeugender Maßnahmen, die Tatsachenermittlung, die Planung und Durchführung von Feldeinsätzen bis hin zur Durchführung von Bewertungen oder Besprechungen der dabei gesammelten Erfahrungen. Der Umstand, daß die von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten erstellte und weitergeführte Datenbank für das Humanitäre Frühwarnsystem demnächst auch der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten und der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze zur Verfügung stehen wird, wird diese Aufgabe erheblich erleichtern.

646. Um den Rahmen-Koordinationsmechanismus noch weiter zu verbessern und sicherzustellen, daß die genannten Maßnahmen nicht dem Zufall oder der Initiative einzelner überlassen werden, wurde im Dezember 1995 eine aus leitenden Bediensteten bestehende ständige Aufsichtsgruppe eingesetzt. Diese Gruppe, die wöchentlich zusammentritt, überprüft potentielle und/oder bereits bestehende Krisensituationen anhand der von den zuständigen Amtsträgern zur Verfügung gestellten Informationen und stellt fest, ob eine bestimmte Situation die in dem Mechanismus vorgesehenen dienststellenübergreifenden Konsultationen rechtfertigt; ist dies der Fall, so sorgt die Gruppe dafür, daß solche Konsultationen umgehend eingeleitet werden. Die Aufsichtsgruppe führt selbst keine Frühwarnanalysen durch und erarbeitet auch keine grundsatzpolitischen Alternativen. Ihre Hauptaufgabe besteht nur darin sicherzustellen, daß im Rahmen des Koordinationsmechanismus rechtzeitig Konsultationen aufgenommen werden.

647. Außerdem wurde damit begonnen zu untersuchen, wie die Koordinierung auf Landesebene, die Planung vor dem Einsatz, die Bewertungen am Ende eines Einsatzes und die Besprechungen der dabei gesammelten Erfahrungen verbessert werden könnten.

648. Um die ständige Konsultation zwischen dem Generalsekretär und dem Sicherheitsrat zu gewährleisten und dem Rat dabei behilflich zu sein, über die neuesten Entwicklungen, insbesondere in bezug auf Friedenssicherungseinsätze, auf dem laufenden zu sein, fungiert Chinmaya Gharekhan, einer meiner Sonderberater, weiterhin als mein persönlicher Beauftragter beim Sicherheitsrat. Den truppenstellenden Staaten ist verständlicherweise ebenfalls sehr daran gelegen, voll unterrichtet gehalten zu werden; ich lasse für diese Regierungen weiterhin regelmäßig Informationssitzungen abhalten und führe mit ihnen nach wie vor Gespräche über die Abwicklung des jeweiligen Einsatzes. Auch Mitglieder des Sicherheitsrats haben an solchen Treffen teilgenommen, die aufgrund eines Ratsbeschlusses zu einer stehenden Einrichtung werden sollen. Im Zuge dieser Reform darf jedoch nicht die klare Unterscheidung zwischen den drei hierarchischen Ebenen verwischt werden: der politischen Gesamtleitung, die dem Sicherheitsrat zukommt; der ausführenden Leitung und Befehlsgewalt, die dem Generalsekretär obliegt, und der Kommandogewalt im Feld, die dem Leiter der Mission von mir übertragen wird.

649. Ich habe konsequent eine engere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen befürwortet, insbesondere auf dem Gebiet der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung und der Friedenssicherung. Diese Art von Zusammenarbeit wurde von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat begrüßt. In dem Bestreben, alle Möglichkeiten einer solchen Zusammenarbeit zu erkunden und auszuschöpfen, habe ich am 1. August 1994 am Amtssitz die allererste Tagung der Vereinten Nationen und der Regionalorganisationen und regionalen Abmachungen auf hoher Ebene veranstaltet, mit denen die Vereinten Nationen im Feld bereits praktische Erfahrungen bei der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Friedensschaffung und Friedenssicherung sammeln konnten. Am 15. und 16. Februar 1996 berief ich eine zweite derartige Tagung ein, an der 13 Regionalorganisationen teilnahmen und bei der ein fruchtbarer Meinungsaustausch über neue, praktische und wirksame Formen der Zusammenarbeit geführt wurde.

B. Vorbeugende Diplomatie und Friedensschaffung

650. Die Hauptverantwortung für vorbeugende und friedenschaffende Maßnahmen liegt bei der von Marrack Goulding geleiteten Hauptabteilung Politische Angelegenheiten.

651. Die Mitgliedstaaten messen der vorbeugenden Diplomatie und der Friedensschaffung nach wie vor große Bedeutung bei, da sie die kostenwirksamsten Möglichkeiten zur Verhütung des Entstehens von Streitigkeiten, zur Verhinderung der Eskalation bestehender Streitigkeiten zu Konflikten und zur Beherrschung und Beilegung von Konflikten sind. Von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat erhalte ich immer wieder den Auftrag, die bereits laufenden Anstrengungen auf diesem Gebiet fortzusetzen und neue zu unternehmen. Meine Sonderbeauftragten, Sonderbotschafter und anderen Abgesandten sind aktiv darum bemüht, mir durch ihre Tätigkeit vor Ort beziehungsweise durch Reisen in die betreffenden Gebiete behilflich zu sein, die politischen Aufträge in Afghanistan, Burundi, der ehemaligen jugoslawischen Republik Makedonien, El Salvador, Georgien, Guatemala, Haiti, Kambodscha, Liberia, Myanmar, Osttimor, Sierra Leone, Somalia, Tadschikistan, Zypern und demnächst hoffentlich auch in Ruanda zu erfüllen.

652. Die Mitgliedstaaten geben vor allem der vorbeugenden Diplomatie den Vorzug, da dadurch menschliches Leid verhütet werden kann und da sie eine Alternative zu kostenaufwendigen politisch-militärischen Einsätzen zur Beilegung von Konflikten nach deren Ausbruch darstellt. Ich bin jedoch zu dem Schluß gelangt, daß die Tätigkeit, die wir als "vorbeugende Diplomatie" bezeichnen, in "vorbeugende Maßnahmen" umbenannt werden sollte. Die Diplomatie ist zweifellos ein bewährtes Mittel zur Verhütung von Konflikten. Die Erfahrungen der Vereinten Nationen in den letzten Jahren haben jedoch gezeigt, daß es verschiedene andere Arten von Maßnahmen gibt, die eine nützliche vorbeugende Wirkung haben können, wie beispielsweise vorbeugende Einsätze, die vorbeugende Abrüstung, vorbeugende humanitäre Maßnahmen und die vorbeugende Friedenskonsolidierung, die mit Zustimmung der betreffenden Regierung oder Regierungen einen breiten Fächer von Maßnahmen auf dem Gebiet der guten Staatsführung, der Menschenrechte und der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung umfassen kann.

653. "Friedensschaffung" ist ein weiterer Begriff, der definiert werden muß. In dem von den Vereinten Nationen verwendeten Sinn bezieht sich dieser Begriff auf die Anwendung diplomatischer Mittel mit dem Ziel, die Konfliktparteien dazu zu bringen, die Feindseligkeiten einzustellen und eine friedliche Beilegung ihrer Streitigkeit auszuhandeln. Wie im Falle der vorbeugenden Maßnahmen können die Vereinten Nationen nur dann tätig werden, wenn die Streitparteien hierzu ihre Zustimmung geben. Die Friedensschaffung schließt infolgedessen aus, daß gegen eine der Parteien Gewalt angewendet wird, um ein Ende der Feindseligkeiten zu erzwingen, ein Vorgehen, für das in den Vereinten Nationen der Terminus "Friedensdurchsetzung" verwendet wird.

654. Im vergangenen Jahr wurden verabscheuungswürdige terroristische Verbrechen begangen; die internationale Gemeinschaft hält es daher heute für umso dringender, daß wirksamere Maßnahmen gegen die Täter und ihre Drahtzieher ergriffen werden. Der Gipfel der Friedensstifter, der am 13. März 1996 in Scharm esch-Scheich (Ägypten) abgehalten wurde, um den Gewalthandlungen im Nahen Osten entgegenzutreten, war der überzeugendste Beweis dafür, daß die internationale Gemeinschaft entschlossen ist, etwas dagegen zu unternehmen. Auf diesem Gipfel wurde die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorakten und zur Blockierung der Finanzierungsquellen terroristischer Gruppen hervorgehoben. Ich selbst unterstrich auf dem Gipfel die bahnbrechende Rolle, welche die Generalversammlung gespielt hatte, als sie am 9. Dezember 1994 die Erklärung über Maßnahmen zur Beseitigung des internationalen Terrorismus verabschiedete, die sie in ihrer Resolution 50/53 vom 11. Dezember 1995 bekräftigt hat. Mit der Verabschiedung dieser Resolution wurde zum Ausdruck gebracht, daß die Vereinten Nationen das einzige weltweite Forum sind, in dem die Länder gemeinsam gegen den Terrorismus vorgehen können, und daß somit den Staaten durch die von der Versammlung gefaßten Beschlüsse die Mittel an die Hand gegeben werden, die sie zur Bekämpfung des Terrorismus als einer weltweiten Bedrohung benötigen. Die Vereinten Nationen sind bereit, als Mechanismus für die weltweite Mobilisierung gegen den Terrorismus zu fungieren.

C. Friedenssicherung


Karte: Friedenssicherungseinsätze (Stand: 31. Juli 1996)

655. Die Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen war wieder eine dynamische und hohe Anforderungen stellende Aufgabe, insofern als dabei auf weiter andauernde Turbulenzen in den Beziehungen zwischen den Staaten und auf bewaffnete Konflikte innerhalb der Grenzen eines Staates eingegangen wird. Die Zahl der Friedenssicherungskräfte der Vereinten Nationen ging zwar drastisch zurück - von 67.269 im Juli 1995 auf 25.296 im Juli 1996 -, doch sind ihre Aufgaben heute nicht weniger komplex als früher (siehe Tabelle 4). Gleichzeitig hat die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze unter der Leitung von Kofi Annan die Beendigung oder Verkleinerung einiger Einsätze dazu genutzt, eine Bestandsaufnahme des von der Organisation in den letzten Jahren Erreichten vorzunehmen, es zu konsolidieren und darauf aufzubauen.

Tabelle 4:
Soldaten, Militärbeobachter und Zivilpolizei bei Friedenssicherungseinsätzen



656. Die meisten der 16 noch laufenden Friedenssicherungseinsätze stehen vor äußerst schwierigen Aufgaben, was darauf zurückzuführen ist, daß die meisten Konflikte heutzutage im Inneren von Staaten ausgetragen werden, nicht nur durch reguläre Armeen, sondern auch durch Milizen und Zivilpersonen mit unklaren Befehlsstrukturen. Bei solchen Konflikten kommt es mitunter zum Kollaps der staatlichen Institutionen und zum Zusammenbruch von Recht und Ordnung. Waffenruhevereinbarungen halten, wenn sie überhaupt zustande kommen, vielfach nicht lange. Humanitäre Notsituationen sind an der Tagesordnung und werden häufig noch dadurch verschlimmert, daß die kriegführenden Parteien die Hilfsmaßnahmen bewußt behindern. Ausgehandelte Friedensregelungen müssen sich, sobald sie erzielt worden sind, mit einer ganzen Bandbreite militärischer, politischer, humanitärer und sonstiger die Zivilbevölkerung betreffender Fragen befassen. Die Durchführung solcher Vereinbarungen geht nicht von selbst; vielmehr müssen im Rahmen der Friedenssicherungsmissionen der Vereinten Nationen nachhaltige und intensive Anstrengungen unternommen werden, um ihre Einhaltung sicherzustellen. Wenn Regelungen Bestand haben sollen, müssen unter Mitwirkung vieler verschiedener Teile des Systems der Vereinten Nationen langfristig angelegte Programme durchgeführt werden, die sich mit den tieferen Ursachen des Konflikts auseinandersetzen und die nationale Aussöhnung fördern.

657. Unter solchen schwierigen und gefährlichen Umständen ist ein VN-Einsatz ein stabilisierendes Element, das mit dazu beitragen kann, daß eine angespannte Situation nicht eskaliert oder Kampfhandlungen ausbrechen. Ich bin den Frauen und Männern dankbar, die der internationalen Gemeinschaft auf diese Weise dienen und häufig im wahrsten Sinne des Wortes dafür sorgen, daß sich die Waagschale nicht zugunsten des Krieges, sondern zugunsten des Friedens neigt (siehe Abb. 18-20). Ich möchte an dieser Stelle besonders zum Ausdruck bringen, wie tief wir in der Schuld all jener stehen, die dafür ihr Leben hingegeben haben.

Abb. 18:
Zivilpersonal bei Friedenssicherungsmissionen 1995 und 1996



Abb. 19:
Gesamtzahl der Todesopfer bei Friedenssicherungseinsätzen 1990-1996



Abb. 20:
Todesopfer unter dem Zivilpersonal der Vereinten Nationen 1992-1996



658. Hier am Amtssitz wurden im Berichtszeitraum weitere Anstrengungen unternommen, um einige institutionelle Unzulänglichkeiten in der Friedenssicherungstätigkeit zu beheben. Die mit dem raschen Einsatz von Friedenssicherungskräften verbundenen Schwierigkeiten geben nach wie vor zu großer Besorgnis Anlaß. Ich wurde von der Generalversammlung nachdrücklich aufgefordert, eine rasch einsatzfähige Stabsgruppe zusammenzustellen, der in militärischen und zivilen Stabsfunktionen geschultes Personal angehören soll. Das Sekretariat hat daraufhin bei den diesbezüglichen Planungsarbeiten eng mit interessierten Delegationen zusammengearbeitet, und die in dieser Hinsicht bereits weit vorangeschrittenen Arbeiten werden hoffentlich in Kürze greifbare Ergebnisse erbringen. Ebenso habe ich aufgrund entsprechender Empfehlungen der Versammlung Vorschläge für die Verbesserung der Vorsorgemaßnahmen zur Konfliktverhütung und Friedenssicherung in Afrika unterbreitet. Ich zähle auf die weitere Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung dieser Vorschläge. In einem ähnlichen Zusammenhang wurden bei den Bemühungen um den weiteren Ausbau des Systems der Verfügungsbereitschaftsabkommen maßgebliche Fortschritte erzielt. Indessen gibt es noch viel zu verbessern, und ich möchte allen Mitgliedstaaten nahelegen, sich an dieser Arbeit zu beteiligen.

659. Die Mitgliedstaaten und das Sekretariat waren bemüht, Mittel und Wege zu finden, um mit dem Einnahmenausfall auf dem Unterstützungskonto für die Friedenssicherungseinsätze fertigzuwerden, aus dem die Mehrzahl der Stellen finanziert wird, die es dem Sekretariat ermöglichen, Einsätze aufzustellen, zu verwalten und zu unterstützen. Meine Vorschläge für den Stellenplan und die Auffüllung des Kontos haben bei den Mitgliedstaaten breite Unterstützung gefunden. Sinn und Zweck dieser Vorschläge, die zwar schmerzhafte Kürzungen nach sich gezogen haben, war es, die strukturelle Intaktheit der Hauptabteilung zu erhalten, die im Laufe der letzten Jahre unter aktiver Mitwirkung der Mitgliedstaaten so behutsam aufgebaut worden ist.

660. Die Finanzkrise der Vereinten Nationen hat die truppenstellenden Staaten besonders schwer getroffen, da ihnen die entstandenen Kosten nicht rechtzeitig erstattet werden konnten. Das Fazit ist absurd: Diese zum Teil zu den Ärmsten der Welt zählenden Länder, die ihre Söhne und Töchter im Namen der internationalen Gemeinschaft großen Gefahren aussetzen, belohnen wir damit, daß wir ihnen eine zusätzliche finanzielle Bürde auferlegen. Im Grunde finanzieren die truppenstellenden Staaten die Fehlbeträge, die entstehen, wenn einige Mitgliedstaaten ihre veranlagten Beiträge nicht rechtzeitig und nicht in voller Höhe entrichten.

661. Im vergangenen Jahr hat sich die Richtigkeit zweier wichtiger Erkenntnisse, zu denen wir aufgrund der Friedenssicherungstätigkeit gelangt waren, bestätigt. Erstens sollten alle Einsätze, insbesondere, wenn sie in Gebiete entsandt werden, in denen mit feindseligen Handlungen zu rechnen ist, über die Personalstärke verfügen, die es ihnen gestattet, die ihnen übertragenen Aufgaben durchzuführen und sich selbst zu schützen. Andernfalls stehen die Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen - insbesondere des Sicherheitsrats - und die Sicherheit ihrer Mitarbeiter auf dem Spiel. Zweitens kann kein Instrument des Friedens und der Sicherheit einen dauerhaften Frieden herbeiführen, wenn nicht auch die Konfliktparteien den entsprechenden Willen dazu aufbringen. Frieden ist erst dann in Sicht, wenn die Parteien nach Treu und Glauben eine Vereinbarung schließen, zu deren Einhaltung sie auch alle bereit sind. Bei den Bemühungen, die die internationale Gemeinschaft unternimmt, um den Parteien beim Abschluß einer solchen Vereinbarung behilflich zu sein, sind positive Anreize meist eher angezeigt und letztlich zielführender als die Ausübung von Druck.

662. Ein Friedenssicherungseinsatz der Vereinten Nationen bietet einen solchen Anreiz, da er zu einem Klima des Vertrauens beiträgt. Um die diesbezügliche Kapazität der Vereinten Nationen zu stärken, sollte dem Leiter der Mission (gewöhnlich ein Sonderbeauftragter des Generalsekretärs) in Fällen, in denen Friedenssicherungseinsätze der Vereinten Nationen in ein vom Krieg verwüstetes Gebiet disloziert werden, meines Erachtens die Möglichkeit gegeben werden, den Betroffenen direkt eine gewisse, wenn auch bescheidene Entwicklungshilfe zu gewähren. In den wenigen Fällen, in denen VN-Operationen über Mittel für einen solchen Zweck verfügten, hat sich allein diese Hilfe als wertvoll erwiesen und auch maßgeblich zum Gesamterfolg der Mission beigetragen. In Mosambik beispielsweise hat ein kleiner Treuhandfonds, der meinem Sonderbeauftragten zur Verfügung stand, ganz außerordentlich mit dazu beigetragen, daß die Operation der Vereinten Nationen in Mosambik, wie im vergangenen Jahr berichtet, ihre Bemühungen erfolgreich abschließen konnte. Letzthin hat das Fehlen eines solchen Instruments in Ruanda in der Zeit nach dem Völkermord meinen dortigen Sonderbeauftragten daran gehindert, wirksam tätig zu werden.

D. Laufende Aktivitäten in den Bereichen vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung und Friedenssicherung

1. Afghanistan

663. Die von der Generalversammlung mit Resolution 48/208 eingerichtete Sondermission hat im Berichtszeitraum große Anstrengungen unternommen, um eine Lösung für diesen seit langem andauernden Konflikt zu finden. Bisher haben jedoch der mangelnde politische Wille der afghanischen Gruppierungen, sich auf ein Übereinkommen über die gemeinsame Machtteilhabe zu einigen, und die merklich zunehmende Einmischung ausländischer Mächte in die inneren Angelegenheiten Afghanistans die Bemühungen der Vereinten Nationen behindert.

664. Als der Leiter der Sondermission, Mahmoud Mestiri, im September 1995 in die Region zurückkehrte, herrschte in Afghanistan eine Kriegsatmosphäre. Angesichts dieser höchst beunruhigenden Situation wies ich Mahmoud Mestiri an, alles daranzusetzen, um zwei Ziele zu verfolgen: a) die Herbeiführung einer Einigung zwischen den wichtigsten kriegführenden Parteien über eine sofortige Waffenruhe, bei der jede Partei ihre Stellung sowie die zum Zeitpunkt der Feuereinstellung besetzten Gebiete halten sollte; und b) unmittelbar danach die Einleitung ernsthafter Verhandlungen zwischen den Parteien über eine Machtübergabe durch Präsident Burhanuddin Rabbani. Zur Verfolgung dieser Ziele pendelte Mahmoud Mestiri mehrmals zwischen verschiedenen Städten in Afghanistan hin und her, um mit afghanischen Führern zusammenzutreffen. Außerdem reiste er in die Islamische Republik Iran und nach Pakistan, um sich dort mit leitenden Regierungsbeamten zu beraten. Noch immer gibt es unter den kriegführenden Parteien jedoch Meinungsverschiedenheiten über den Vorschlag einer Waffenruhe.

665. Im Anschluß an Konsultationen mit Mahmoud Mestiri erklärte Präsident Rabbani am 6. November 1995 öffentlich seine Bereitschaft zur Übergabe der Macht an eine Einzelperson oder eine Kommission und schlug vor, daß die kriegführenden Parteien und eine Reihe neutraler Persönlichkeiten unter Vermittlung der Vereinten Nationen zusammenkommen sollten, um sich auf einen geeigneten Mechanismus und den Termin für die Machtübergabe zu einigen. Ende November wurden jedoch alle bisherigen Fortschritte bei den Friedensgesprächen durch die Verschlechterung der Situation auf dem Boden zunichte gemacht, als es zwischen Regierungstruppen und den Taliban in und um Kabul zum Ausbruch heftiger Kampfhandlungen kam. Mahmoud Mestiri verließ die Region am 26. November, um mir in New York Bericht zu erstatten.

666. Die Sondermission nahm ihre Tätigkeit am 12. Januar 1996 wieder auf, als Mahmoud Mestiri nach der Verlängerung des Mandats durch die Generalversammlung in der Region eintraf. Während er mit afghanischen Führern und interessierten Regierungen umfassende Konsultationen führte, wurde Kabul von den Taliban weiter belagert. Zwischen den Kräften der Taliban und der Regierung bestand ein militärisches Patt, das immer wieder von heftigen Kämpfen unterbrochen wurde. Fast täglich wurden wahllose Raketen- und Luftangriffe beider Seiten gemeldet. Die Situation bedeutete ein beträchtliches Hindernis für die Friedensbemühungen unter der Ägide der Vereinten Nationen. Ich appellierte des öfteren an die afghanischen Parteien, die Feindseligkeiten unverzüglich einzustellen und ohne jede Vorbedingung zu einem friedlichen Dialog zurückzukehren.

667. Im Berichtszeitraum legte ich der Generalversammlung zwei Sachstandsberichte vor, und zwar am 3. April und am 16. Juli 1996. In dem letzteren stellte ich fest, daß die von der Versammlung vorgesehenen Ziele einer dauerhaften Waffenruhe und der friedlichen Machtübergabe, um deren Verwirklichung sich die Sondermission mit allen Kräften bemüht hatte, noch lange nicht erreicht seien. Es habe den Anschein, als seien die kriegführenden Parteien auf Dauer zutiefst entschlossen, ihre Ziele eher mit militärischen Mitteln als durch friedliche Verhandlungen zu verfolgen. Ich erklärte ferner, daß die innerafghanischen Gespräche zwar zu begrüßen seien, daß sie die wichtigsten kriegführenden Parteien und andere jedoch noch nicht an den Verhandlungstisch gebracht hätten. Inzwischen gingen die Leiden des afghanischen Volkes, das gegenüber der Sondermission wiederholt seinen Wunsch nach Frieden bekundet habe, weiter, und auch die Einmischung von außen, die die Suche nach einer politischen Regelung nach wie vor behindere, habe keineswegs abgenommen. Ich kam zu dem Schluß, daß unter diesen Umständen eindeutig eine unparteiische dritte Partei vonnöten sei, um den afghanischen Führern bei der Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten behilflich zu sein und um die Nachbarstaaten und andere zu ermutigen, diese Anstrengungen gemeinsam zu unterstützen. Dies war und ist nach wie vor die Aufgabe der Vereinten Nationen und ihrer Sondermission.

668. Am 24. Mai 1996 teilte mir Mahmoud Mestiri mit, daß er aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten müsse. Ich nahm seinen Rücktritt mit Wirkung von Ende Mai mit Bedauern an und sprach ihm gleichzeitig meine Hochachtung für die Art und Weise aus, in der er seinen schwierigen Auftrag wahrgenommen hatte. Später ernannte ich Norbert Heinrich Holl mit Wirkung vom 7. Juli zum Leiter der Sondermission. Norbert Heinrich Holl hat bis zur Rückkehr der Sondermission nach Kabul seinen Stützpunkt in Jalalabad.

669. Zur Stärkung der Sondermission und zur Straffung der politischen Präsenz der Vereinten Nationen in Afghanistan beschloß ich, das Büro des Generalsekretärs in Afghanistan mit Wirkung von Ende Juni aufzulösen. Sämtliche friedenschaffenden Tätigkeiten der Vereinten Nationen in Afghanistan sind nunmehr in der Sondermission zusammengefaßt.

670. Afghanistan ist eine der Notsituationen, die die Welt vergessen hat, beziehungsweise einer der Konflikte, um die sich niemand kümmert. Im Oktober 1995 ersuchte ich den Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten, Afghanistan in die Besuche einzubeziehen, die er den verschiedenen humanitären Krisengebieten abstattet. Nach seiner Rückkehr erließen die Vereinten Nationen einen konsolidierten interinstitutionellen Beitragsappell für humanitäre Nothilfe und Hilfe beim Wiederaufbau Afghanistans, mit dem für den Zeitraum von Oktober 1995 bis September 1996 um 124 Millionen Dollar nachgesucht wurde. Das vom Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung der humanitären Hilfsmaßnahmen zugunsten Afghanistans koordinierte Programm ist schwerpunktmäßig auf die Gewährung von Hilfe an Binnenvertriebene, die Minenräumung, die freiwillige Rückführung, Nahrungsmittelhilfe sowie Nothilfe in den Bereichen Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Erschließung der Humanressourcen und Wiederaufbau der materiellen Infrastruktur ausgerichtet.

671. Im November 1995 gaben die Behörden in einigen Teilen Afghanistans bekannt, daß die Schulbildung von Mädchen und die Beschäftigung von Frauen eingeschränkt würden. Die VN-Organisationen kamen überein, die Unterstützung von Bildungsprogrammen in denjenigen Gebieten auszusetzen, in denen Mädchen der Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehrt wird.

672. Der Winter 1995/96 war in Kabul besonders hart. Bitterkaltes Wetter, rasche Preisanstiege, zeitweilige Blockaden der Stadt und der ständige Raketenbeschuß verschärften das an sich schon weitverbreitete Leid. Die Organisationen der Vereinten Nationen arbeiteten mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und mit verschiedenen nichtstaatlichen Organisationen zusammen, um einen Winternothilfeplan durchzuführen, in dessen Rahmen mehr als ein Drittel der Bevölkerung der Stadt Nahrungsmittelnothilfe und Hilfsgüter erhielt. Da man sich darüber im klaren war, wie wichtig es ist, daß die Verknüpfung von humanitärer Hilfe mit längerfristigen Wiederaufbauaktivitäten gefördert und verstärkt wird, kamen Vertreter der VN-Organisationen, der nichtstaatlichen Organisationen und der Geberregierungen am 26. Juni 1996 in Islamabad zusammen. Sie überprüften die Koordinierungs- und Kooperationsmechanismen, arbeiteten Strategien für die Mittelbeschaffung aus und erörterten die Zusammenhänge zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe.

2. Angola

673. Trotz zahlreicher Verzögerungen wurden im Laufe des vergangenen Jahres bei der Durchführung der Bestimmungen des Protokolls von Lusaka einige bescheidene Erfolge erzielt. Sofern die Regierung und die União Nacional para a Independência Total de Angola (UNITA) ihren guten Willen weiter unter Beweis stellen und alles unterlassen, was zu neuen Feindseligkeiten führen könnte, können die bisher erzielten begrenzten Fortschritte weiter konsolidiert werden, damit das angolanische Volk endlich in den Genuß des stabilen Friedens gelangt, der für die künftige soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes so dringend notwendig ist.

674. Mein Sonderbeauftragter, Alioune Blondin Beye, war mit voller Unterstützung der drei Beobachterstaaten (Portugal, Russische Föderation und Vereinigte Staaten von Amerika) weiterhin darum bemüht, die Parteien zur Durchführung der von ihnen eingegangenen Vereinbarungen zu bewegen. Bei verschiedenen Gelegenheiten stand ich mit führenden Politikern der Regierung und der UNITA in direktem Kontakt, um zu verhindern, daß der Friedensprozeß zum Stillstand kommt. Die Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III) mit durchschnittlich über 7.200 militärischen und zivilen Mitarbeitern ist derzeit der größte Friedenssicherungseinsatz der Vereinten Nationen. Sechs Infanteriebataillone aus Brasilien, Indien, Rumänien, Sambia, Simbabwe und Uruguay sind in Angola stationiert. Abgesehen von den sechs regionalen Hauptquartieren stehen an etwa 60 Orten in ganz Angola Militär- und Polizeibeobachter der UNAVEM III im Einsatz.

675. Die Gemeinsame Kommission, das wichtigste mit der Überwachung der Umsetzung des Protokolls von Lusaka betraute Organ, hat reguläre und außerordentliche Tagungen abgehalten, um die verschiedenen Aspekte des Friedensprozesses zu prüfen. Sie tritt im allgemeinen in Luanda zusammen, hat jedoch auch Tagungen in verschiedenen anderen angolanischen Städten abgehalten. Die Kommission, in der mein Sonderbeauftragter den Vorsitz führt, hat mehrere Ad-hoc-Ausschüsse eingesetzt und einen Mechanismus für Anschlußmaßnahmen geschaffen, der täglich auf der Ebene der Delegationsleiter zusammenkommt. Außerdem wurde eine Gruppe für die Verhütung eines bewaffneten Konflikts gebildet, der auch hochrangige militärische Vertreter der beiden Parteien angehören und deren Aufgabe es ist, Verletzungen der Waffenruhe zu verhindern beziehungsweise deren Folgen rasch unter Kontrolle zu bringen.

676. Seit der Unterzeichnung des Protokolls von Lusaka am 20. November 1994 sind Präsident José Eduardo dos Santos und der Führer der UNITA, Jonas Savimbi, viermal außerhalb Angolas zusammengetroffen. Die durch die Unterzeichnung des Protokolls und die Zusammenkünfte zwischen den beiden angolanischen Führern geweckten Hoffnungen haben sich jedoch weitgehend nicht erfüllt. Die Regierung der Nationalen Einheit und Aussöhnung ist nicht gebildet worden. Bereits dazu vorgesehene Amtsträger der UNITA haben noch immer nicht ihren Dienst in der staatlichen Verwaltung auf nationaler, Provinz- und Ortsebene angetreten, und die meisten UNITA-Abgeordneten haben ihre Amtstätigkeit in der Nationalversammlung noch nicht wiederaufgenommen. Außerdem läßt sich noch nicht absehen, ob Jonas Savimbi auf die von Präsident dos Santos am 1. März 1996 in Libreville an ihn ergangene offizielle Einladung zur Übernahme eines der beiden Vizepräsidentenämter positiv reagieren wird.

677. Die militärischen Gespräche, die kurz nach Unterzeichnung des Protokolls von Lusaka hätten abgeschlossen werden sollen, gehen nur schleppend voran. Die UNITA entsandte erst in der zweiten Hälfte des Monats September 1995 eine hochrangige Militärdelegation unter der Leitung ihres Stabschefs, um mit der Regierung Erörterungen über die Eingliederung von UNITA-Soldaten in die angolanischen Streitkräfte zu führen. Trotz mehrerer Teilvereinbarungen und der Verabschiedung von Änderungen des Amnestiegesetzes durch die Nationalversammlung, die es den Generälen der UNITA ermöglichen würde, zu den angolanischen Streitkräften zurückzukehren, müssen die Verhandlungen über die Eingliederung der UNITA-Soldaten und über die Schaffung einer "vierten Truppengattung", die Aufgaben zur Unterstützung des Wiederaufbaus der nationalen Infrastruktur wahrnehmen soll, noch erfolgreich abgeschlossen werden.

678. Eine weitere äußerst wichtige Bestimmung des Protokolls von Lusaka, die noch nicht voll umgesetzt worden ist, betrifft die Kasernierung der Soldaten der UNITA an etwa 15 Orten im ganzen Land. Im Sommer und Herbst 1995 begann die UNAVEM III mit der Einrichtung der Kasernierungszonen. Anfang November standen mehrere von ihren bereit, so daß der Kasernierungsprozeß am 20. November, dem ersten Jahrestag der Unterzeichnung des Protokolls, offiziell in Gang gesetzt werden konnte. Die Kasernierung der Truppen der UNITA begann in der Provinz Huambo und wurde im Dezember auf drei weitere Gebiete ausgedehnt, doch trafen eine Zeitlang nur wenige Soldaten in den Kasernierungszonen ein. Außerdem gab das Alter einiger Soldaten der UNITA zu Besorgnis Anlaß.

679. Während der Sicherheitsrat mehrmals an die Regierung und die UNITA appellierte, die Regelung dieser Fragen voranzutreiben, führte im Oktober eine Schießerei in der Residenz des Stabschefs der UNITA in Luanda zu einem schweren Rückschlag. Die UNITA betrachtete den Vorfall als Mordanschlag und zog ihre Militärdelegation aus der angolanischen Hauptstadt ab. Gleichzeitig erwies sich die Frage der Rückführung der Söldner, das heißt des von den Parteien (insbesondere der Regierung) eingesetzten ausländischen Militär- und Sicherheitspersonals, weiter als ein zusätzliches Hindernis, und immer wieder kam es zu mehr oder weniger geringfügigen Verletzungen der Waffenruhe. Es gab auch Anzeichen dafür, daß die Regierung im Begriff war, militärische Operationen vorzubereiten, doch wurden diese potentiell destabilisierenden Maßnahmen dann nicht ausgeführt.

680. Mit der Einberufung von etwa 7.000 Soldaten und Militärbeobachtern, 240 Polizeibeobachtern und verschiedenen zivilen Bediensteten, die an etwa 60 Orten im ganzen Land stationiert wurden, war die Dislozierung der UNAVEM III Ende 1995 so gut wie abgeschlossen. Die Präsenz der UNAVEM III und die Guten Dienste, die sie den Parteien sowohl auf lokaler als auch auf hoher politischer Ebene leistet, haben dazu beigetragen, daß sich die militärische Lage stabilisiert und verbessert hat und daß bei der Durchführung der Bestimmungen des Protokolls von Lusaka ein gewisser Erfolg erzielt werden konnte.

681. Die Rolle, die die zivilen Polizeibeobachter der Vereinten Nationen wahrnehmen, hat ständig an Bedeutung gewonnen. Dieser Polizeianteil erleichterte Ende 1995 den Beginn der Kasernierung der Schnelleingreifpolizei. Die zivilen Polizeibeobachter der UNAVEM erarbeiteten außerdem umfassende Vorschläge für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung, die im Juli 1996 anlief, und nahmen wichtige Aufgaben bei der Überwachung der Vorkehrungen für die Sicherheit der in Luanda befindlichen Führer der UNITA wahr.

682. Gemeinsam mit der Gruppe Menschenrechte der UNAVEM III wirkte die Zivilpolizei bei der genauen Überwachung und nach Bedarf bei der Untersuchung behaupteter Menschenrechtsverletzungen mit. Dieses Problem bereitete den Vereinten Nationen nach wie vor Sorge, da bewaffnete Elemente beider Seiten häufig die Menschenrechte von Zivilpersonen verletzten, namentlich indem sie diese entführten, widerrechtlich inhaftierten und folterten. Die Gruppe Menschenrechte hat in ganz Angola ein Programm zur Verbreitung grundlegender Informationen über die Menschenrechte eingeleitet und in Luanda und einigen Provinzhauptstädten eine Reihe von Ausbildungsseminaren veranstaltet.

683. Trotz aller Anstrengungen, die unternommen wurden, um den Friedensprozeß voranzutreiben, gab es gegen Ende 1995 einen weiteren Rückschlag, als die angolanischen Streitkräfte eine militärische Offensive durchführten und mehrere Orte in der Nähe der erdölproduzierenden Region Soyo in der nördlichen Provinz Zaire einnahmen. Die UNITA reagierte auf diese Offensive mit der Ankündigung, daß sie die Kasernierung ihrer Soldaten aussetzen werde, obwohl der Prozeß eben erst begonnen hatte. Darüber hinaus schränkte sie die Bewegungsfreiheit des Personals der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen in einigen Gebieten ein. Die Zusammenarbeit zwischen der UNITA und der UNAVEM III verschlechterte sich zusehends, was mich veranlaßte, Anfang Januar 1996 ein Telefongespräch mit Jonas Savimbi zu führen, um meiner tiefen Besorgnis über die unbefriedigende Situation Ausdruck zu verleihen.

684. Der Mangel an greifbaren Fortschritten bei der Durchführung des Protokolls von Lusaka veranlaßte die internationale Gemeinschaft, verstärkten Druck auf die Parteien auszuüben. Ein Durchbruch wurde erzielt, als Präsident dos Santos die im Dezember 1995 anläßlich seines Besuchs in Washington gemachten Zusagen erfüllte, insbesondere dahin gehend, die Regierungstruppen aus den vor kurzem zurückeroberten Gebieten abzuziehen, die Verträge mit der Firma Executive Outcomes zu kündigen, die die Regierung mit ausländischem Militär- und Sicherheitsunterstützungspersonal versorgt hatte, mit der Kasernierung der Schnelleingreifpolizei zu beginnen und mehrere andere wichtige Aufgaben in Angriff zu nehmen. Dank der Bemühungen meines Sonderbeauftragten und der Vertreter der drei Beobachterstaaten kamen die angolanischen Parteien damals dahin gehend überein, alle militärischen Aktivitäten endgültig einzustellen, die militärischen Gespräche abzuschließen, die Gefangenen freizulassen, die feindselige Propaganda einzustellen, die Kasernierung der Truppen der UNITA wiederaufzunehmen und die angolanischen Streitkräfte in die nächstgelegenen Kasernen abzuziehen.

685. Im Januar 1996 wurde ein neuer Zeitplan für die Durchführung dieser Vereinbarungen gebilligt. In den Schreiben, die der Präsident des Sicherheitsrats am 16. Januar an die beiden angolanischen Führer richtete, wurde erneut hervorgehoben, daß die internationale Gemeinschaft allmählich ungeduldig werde. Ebenfalls im Januar setzten die Parteien eine Gruppe für die Verhütung eines bewaffneten Konflikts ein, die in Luanda unter der Ägide der Vereinten Nationen tätig ist; die Delegation der UNITA kehrte in die angolanische Hauptstadt zurück, um die Verhandlungen über die Eingliederung ihrer Soldaten in die angolanischen Streitkräfte wiederaufzunehmen. Es wurden mehrere wichtige diesbezügliche Beschlüsse gefaßt, doch konnten eine Reihe maßgeblicher Einzelheiten nicht endgültig geregelt werden.

686. Am 19. Januar, über ein Jahr nach der Unterzeichnung des Protokolls von Lusaka, sagte Jonas Savimbi schließlich zu, daß sich bis zum 8. Februar 16.500 Soldaten der insgesamt deklarierten 62.500 militärischen Angehörigen der UNITA-Streitkräfte in den Kasernierungszonen melden würden. Dieses Ziel wurde kurz nach dem Stichtag erreicht, doch gleich danach geriet dieser Prozeß wieder ins Stocken. Danach setzte er sich mit Unterbrechungen fort, zumeist auf Druck des Sicherheitsrats, wenn die Überprüfung der Verlängerung des Mandats der UNAVEM III anstand. Viele Aspekte des Kasernierungsprozesses geben weiterhin zu tiefer Besorgnis Anlaß; es gab Berichte über Zwangs-"Rekrutierungen" für die Kasernierung, und die Qualität und Quantität der von den Soldaten der UNITA abgelieferten Waffen entsprach nicht den Erwartungen. Trotz umfassender Vorbereitungsarbeiten stellte der Kantonierungsprozeß die UNAVEM III vor große logistische Probleme und erforderte beträchtliche Hilfe seitens der Gebergemeinschaft. Obwohl die UNITA über eine Reihe von Punkten Beschwerde führte, wurden die Verhältnisse in den Lagern als durchaus zumutbar bezeichnet, und die Sicherheitslage war weiterhin ruhig.

687. Bis Februar-März war die Zahl der Waffenruheverletzungen beträchtlich zurückgegangen; es ereigneten sich nur kleinere Zwischenfälle in Diamantenfördergebieten, in denen die UNITA noch immer die Kontrolle über einige Minen hatte, sowie in den Provinzen Benguela und Huíla, wo es immer wieder zu Banditenüberfällen und Viehdiebstählen kam und wo Elemente nicht nur der Streitkräfte der UNITA, sondern auch der Regierung Angriffe auf Dörfer verübten. In diesem Zeitraum wurden mehrere Mitarbeiter der Vereinten Nationen, insbesondere auch unbewaffnete Militärbeobachter, angegriffen, was vom Sicherheitsrat aufs schärfste verurteilt wurde.

688. Auf der vierten und jüngsten Zusammenkunft zwischen Präsident dos Santos und Jonas Savimbi, die am 1. März in Libreville stattfand, einigten sich die beiden Führer über eine Reihe von Maßnahmen, die, sofern sie verwirklicht werden, den Friedensprozeß maßgeblich vorantreiben könnten, so unter anderem den Abschluß der Aufstellung der angolanischen Streitkräfte bis Ende Juni und die Bildung einer Regierung der Nationalen Einheit und Aussöhnung bis Ende des darauffolgenden Monats. Im Hinblick darauf überreichte Präsident dos Santos Jonas Savimbi die offizielle Einladung, eines der beiden Vizepräsidentenämter zu übernehmen, während der Führer der UNITA dem Staatschef Angolas eine Liste der Mitglieder der UNITA übergab, die voraussichtlich der künftigen Regierung angehören werden. Was die Wahlen betraf, erklärte Jonas Savimbi sein Einverständnis mit der 1995 getroffenen Vereinbarung, wonach die Nationalversammlung ihr Mandat nach der Bildung der Regierung der Nationalen Einheit und Aussöhnung verlängern werde.

689. Bis März und April 1996 war die Kasernierung der Schnelleingreifpolizei der Regierung weit vorangeschritten und Ende Juni abgeschlossen, wobei zu diesem Zeitpunkt über 5.500 Männer an 13 Orten versammelt waren. Dieser Prozeß wurde von den zivilen Polizeibeobachtern der UNAVEM III genau überwacht; sie ließen regelmäßig zum Appell antreten, verifizierten die Waffenlager und sorgten für eine gründliche Ausbildung der Polizei. Gleichzeitig ging der Rückzug der Regierungstruppen aus den vorgeschobenen Stellungen weiter, wenn auch mit einigen Schwierigkeiten.

690. Mitte Mai sagte Jonas Savimbi meinem Sonderbeauftragten zu, daß bis zum 15. Juni 50.000 Soldaten der UNITA kaserniert sein würden und daß der gesamte Prozeß bis Ende Juni abgeschlossen sein werde. Außerdem versprach er, daß die Soldaten der UNITA den Vereinten Nationen "größere und bessere" Waffen übergeben würden. Bis Ende Juli waren 57.000 Soldaten der UNITA kaserniert, wenngleich 8.000 von ihnen später desertierten. Bis dahin hatte die UNITA auch damit begonnen, der UNAVEM III große Mengen an Munition und schweren Waffen zu übergeben, die in den nördlichen und südlichen Regionen gelagert worden waren.

691. Am 8. Mai verkündete Präsident dos Santos ein neues Amnestiegesetz. Damit wurde eines der Haupthindernisse für den Abschluß der Gespräche über militärische Fragen beseitigt. Das Tempo der Kasernierung der Truppen der UNITA wurde beschleunigt, und die zweite Phase des Rückzugs der Regierungsstreitkräfte in die Kasernen lief an. Außerdem wurde ein überarbeiteter, ehrgeiziger Zeitplan für die Eingliederung des UNITA-Personals in die angolanischen Streitkräfte gebilligt, in dem verlangt wird, daß bis Ende Juli alle praktischen Vorkehrungen für die (von den Vereinten Nationen zu verifizierende) Eingliederung abgeschlossen sein müssen. Aktive Vorbereitungen für die Demobilisierung des Personals der UNITA und der angolanischen Streitkräfte, das nicht in die integrierten Streitkräfte eingegliedert werden will, sowie für die Entwaffnung der Zivilbevölkerung sind bereits im Gang, und Truppen beider Parteien haben damit begonnen, gemeinsam die Hauptverkehrsstraßen zu patrouillieren, um die Bewegungsfreiheit von Menschen und Gütern im ganzen Land zu ermöglichen. Bis Juli war die Freilassung von Gefangenen durch beide Seiten mit Hilfe des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz abgeschlossen.

692. Im gesamten Berichtszeitraum hat der Sicherheitsrat bei der Aufrechterhaltung und Unterstützung des angolanischen Friedensprozesses eine wichtige Rolle gespielt, indem er die beiden Parteien immer wieder auf die Notwendigkeit einer beschleunigten Durchführung der Bestimmungen des Protokolls von Lusaka und der anschließenden Vereinbarungen hinwies und sie darauf aufmerksam machte, daß die internationale Gemeinschaft angesichts der geringen Fortschritte und der ständigen Verzögerungen bei der Durchführung der Vereinbarungen die Geduld verliere. Um den Parteien diese Botschaft noch deutlicher vor Augen zu führen und sie davon zu überzeugen, daß Verzögerungstaktiken nicht hingenommen würden, verlängerte der Rat das Mandat der UNAVEM III jeweils nur für einen kurzen Zeitraum. Ich selbst gab in Berichten an den Rat mehrmals meiner großen Unzufriedenheit über den schleppenden Fortgang des Friedensprozesses Ausdruck und forderte die Führer der Parteien persönlich mit Nachdruck auf, diesen Prozeß zu beschleunigen. Dieser anhaltende Druck hat mit dazu beigetragen, daß die beschriebenen Fortschritte erzielt wurden, doch deutet alles darauf hin, daß es auch in kommenden Monaten notwendig sein wird, entsprechenden Druck auszuüben.

693. Da sich die militärische und politische Situation Anfang 1996 besserte und da auch weit weniger Verletzungen der Waffenruhe vorkamen, wurden die Minenräumung sowie der Wiederaufbau von Straßen und Brücken intensiviert. Somit konnten die humanitären Hilfsgüter in den meisten Fällen auf dem Landweg transportiert und in viele Gebiete geliefert werden, in die es bis dahin keinen Zugang gegeben hatte. In dem Maße, in dem der Friedensprozeß voranschreitet, verlagert sich der Schwerpunkt der von den Vereinten Nationen gewährten Hilfe allmählich von der Nothilfe auf den Wiederaufbau der vom Krieg zerstörten wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur des Landes und auf die langfristige Entwicklung. So wird beispielsweise bei der Nahrungsmittelhilfe inzwischen von der allgemeinen Verteilung von Nahrungsmitteln immer mehr zu gezielten Hilfsmaßnahmen und zu Brot-für-Arbeit-Projekten übergegangen. Im November 1995 wurde ein Programm zur Verteilung von Saatgut und landwirtschaftlichen Geräten erfolgreich durchgeführt; sein Erfolg wird jedoch in einigen Gebieten durch unzureichende Regenfälle teilweise wieder zunichte gemacht werden.

694. Unter der Aufsicht der der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten unterstehenden Gruppe Koordinierung der humanitären Hilfe haben humanitäre Hilfsorganisationen wieder einer großen Anzahl von Vertriebenen und anderen vom Krieg betroffenen Menschen Hilfe gewährt. Die Militärkontingente der UNAVEM III haben freiwillig verschiedene humanitäre Projekte wie beispielsweise die Leitung von behelfsmäßigen Ambulanzen oder Grundschulen übernommen. Einige Kontingente haben außerdem Ausbildungszentren eröffnet, um die jungen Männer darauf vorzubereiten, sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

695. Trotz dieser Verbesserungen wird humanitäre Hilfe noch auf Monate hinaus vonnöten sein. Einige Bevölkerungsgruppen sind infolge der unsicheren Verhältnisse vor Ort und infolge logistischer Schwierigkeiten noch immer von der Umwelt abgeschnitten; ihre Lebensverhältnisse werden sich voraussichtlich weiter verschlechtern, und es wird ihnen Nothilfe gewährt werden müssen, sobald der Zugang zu ihnen möglich ist. Außerdem gab es infolge des Wiederaufflammens der Kämpfe und aufgrund schwieriger Beziehungen zu den Ortsbehörden immer wieder Rückschläge bei den Hilfsmaßnahmen.

696. Im April wurde ein aktualisierter konsolidierter interinstitutioneller Beitragsappell für Angola erlassen, mit dem für 1996 187 Millionen Dollar zur Deckung des Bedarfs von etwa 2,7 Millionen durch den Konflikt betroffenen und im Inneren des Landes vertriebenen Menschen, 200.000 zurückkehrenden Flüchtlingen, 100.000 ehemaligen Soldaten und anderen ehemaligen Kombattanten und bis zu 400.000 Familienangehörigen erbeten wurden.

697. Langfristig hängen die Friedensaussichten in Angola weitgehend davon ab, ob es gelingt, die Kombattanten, die nicht in den angolanischen Streitkräften behalten werden, zu demobilisieren und wieder in das zivile Leben einzugliedern. Bei der im November 1995 angelaufenen ersten Phase des Demobilisierungsprogramms ging es um die Registrierung der Soldaten der UNITA sowie um die Bereitstellung von Nahrungsmittelhilfe, einer gesundheitlichen Versorgung und einer Grundbildung. Den Familien der Soldaten und den Gemeinwesen in der Nähe der Kasernierungszonen wird ebenfalls Hilfe gewährt. Es handelt sich dabei um gemeinsame Maßnahmen der Organisationen der Vereinten Nationen, der internationalen Organisationen und örtlicher nichtstaatlicher Organisationen, wobei die Gruppe Koordinierung der humanitären Hilfe für die Koordination sorgt. Um an die dabei auftretenden Probleme umfassend heranzugehen, wurde unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen eine eigene Facharbeitsgruppe eingesetzt. Mein Sonderbeauftragter war vor allem darum bemüht, die erforderliche internationale Unterstützung für dieses so wichtige Unterfangen zu gewinnen.

3. Die Region Berg-Karabach in Aserbaidschan

698. Der Konflikt um die Region Berg-Karabach in Aserbaidschan, an dem Armenien und Aserbaidschan beteiligt sind, ist die am längsten währende Streitigkeit zwischen ethnischen Gruppen in den unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Trotz der Anstrengungen der auf dem Gipfeltreffen der Organisation für Sicherheit und Zusammenheit in Europa (OSZE) im Dezember 1994 in Budapest eingesetzten Minsker Gruppe der OSZE, der die führende Rolle bei der Friedensschaffung in der Region zukommt, konnte bisher noch keine umfassende Lösung des Konflikts erzielt werden. Dennoch haben der finnische und russische Kovorsitzende der Minsker Gruppe aktiv Maßnahmen ergriffen, um den Friedensprozeß voranzutreiben. Sie haben unter Hinzuziehung der Konfliktparteien und ohne diese regelmäßig Tagungen der Minsker Gruppe abgehalten und eine Reihe von Missionen in die Region unternommen, um auf höchster Ebene Verhandlungen zu führen. Außerdem reiste der derzeitige Amtierende Vorsitzende der OSZE, der Außenminister der Schweiz, nach Baku und Eriwan, um einen von den Kovorsitzenden der Minsker Gruppe ausgearbeiteten Vorschlag für einen "Rahmenplan für eine Gesamtlösung" zu erörtern.

699. Die Konfliktparteien haben immer wieder zu verstehen gegeben, daß sie weiterhin für eine friedliche Lösung eintreten. Dieses Eintreten für den Frieden wurde Anfang Mai 1996 bestätigt, als der Außenminister der Russischen Föderation, Jewgenij Primakow, der Region einen Besuch abstattete und beim Austausch aller noch verbliebenen Kriegsgefangenen behilflich war. Die Minsker Gruppe hatte sich seit einiger Zeit um diese wichtige humanitäre Maßnahme bemüht; sie gilt als eine weitere vertrauenbildende Maßnahme, die dazu beitragen sollte, daß die festgefahrenen Verhandlungen über den Rahmenplan für eine Gesamtlösung wieder in Gang kommen.

700. Ich freue mich, daß die Waffenruhe in der Region, die im Anschluß an die in Zusammenarbeit mit der Minsker Gruppe unternommenen Vermittlungsbemühungen der Russischen Föderation am 12. Mai 1994 in Kraft trat, nach wie vor von allen Seiten eingehalten wird. Solange es jedoch keine politische Lösung gibt, stehen große Gebiete Aserbaidschans weiter unter der Besetzung armenischer Streitkräfte. Außerdem konnten Hunderttausende von Flüchtlingen und Vertriebenen noch immer nicht an ihre Herkunftsorte zurückkehren.

701. Die Kovorsitzenden des Minsker OSZE-Prozesses haben über den Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten den Sicherheitsrat und mich laufend über die Fortschritte in dem Friedensprozeß unterrichtet gehalten. Im September 1995 entsandte ich zur Unterstützung der OSZE-Bemühungen eine Gutwillensmission unter der Leitung von Untergeneralsekretär Aldo Ajello in die Region. Die vier Kovorsitzenden statteten dem Amtssitz am 16. April 1996 einen Besuch ab, um den Sicherheitsrat im Rahmen informeller Konsultationen zu unterrichten. Bei dieser Gelegenheit erklärten die Ratsmitglieder erneut nachdrücklich, daß sie die Friedensbemühungen der Minsker Gruppe unterstützten. Auch ich unterstütze diese Bemühungen weiter und bin nach wie vor bereit, dem geplanten Friedenssicherungseinsatz der OSZE, der disloziert werden soll, sobald unter der Schirmherrschaft der OSZE eine politische Einigung erzielt worden ist, technische Hilfe zu gewähren.

4. Burundi

702. Die Situation in Burundi ist nach wie vor eines meiner wichtigsten Anliegen. Mein Sonderbeauftragter, Ahmedou Ould Abdallah, der seit Oktober 1993 aktiv die nationale Aussöhnung gefördert hat, beendete Ende Oktober seine Amtszeit. Am 22. Dezember ernannte ich Marc Faguy zu seinem Nachfolger. Dieser ist seit Übernahme seiner Verantwortlichkeiten bemüht gewesen, einen Dialog zwischen allen politischen Parteien in Gang zu bringen, wobei er mit dem ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Republik Tansania, Julius K. Nyerere, zusammenarbeitete, der in seinen Bemühungen auch von der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) und der Europäischen Union unterstützt wurde.

703. In meinem Bericht an die Generalversammlung vom 11. Oktober 1995 gab ich meiner Hoffnung Ausdruck, daß eine für November/Dezember 1995 geplante nationale Debatte den Parteien dabei behilflich sein würde, den Schritt von Konfrontation und Gewalt zu Frieden und Aussöhnung zu tun. Bedauerlicherweise kam es nicht zu einer solchen Debatte, obwohl die Regierung im April 1996 vorbereitende interne Beratungen eingeleitet hatte. Viele Menschen in Burundi hielten eine solche Aussprache für den geeigneten Mechanismus, einen weitreichenden politischen Dialog zu führen. Andere erachteten es jedoch als schwierig, unter den herrschenden gefährlichen Sicherheitsbedingungen eine solche Debatte abzuhalten.

704. Nach Anfang März 1996 nahm die Lage jedoch eine Wendung zum Schlechten, und der Einfluß gemäßigter politischer Kräfte ging weiter zurück. Bewaffnete Hutu-Banden unter der Führung des ehemaligen Innenministers Leonard Nyangoma, des Präsidenten des Conseil National pour la Défense de la Démocratie, wurden immer aktiver, und oft wurden Tutsi-Zivilpersonen zu Opfern ihrer Angriffe. Gegenschläge der Armee führten wiederum zu einer großen Anzahl an Opfern unter der Zivilbevölkerung bei den Hutu. Es kam weiterhin zu politisch motivierten Morden, einschließlich der Ermordung von zwei Hutu-Parlamentsmitgliedern und zwei Gouverneuren der nördlichen Provinz Ngozi. Auch die Mitarbeiter internationaler Hilfsorganisationen waren das Ziel von Gewalthandlungen. Aufgrund dieser Ereignisse unterbrachen das Rote Kreuz, das Welternährungsprogramm und andere nichtstaatliche Organisationen, die humanitäre Hilfe gewährten, ihre so dringend benötigte Tätigkeit im Norden Burundis oder stellten sie überhaupt ein. Vor diesem Hintergrund kündigte die Armee fünf Tage nach dem am 20. Juli stattgefundenen Massaker an mehr als 300 vertriebenen Burundiern die Übernahme der Regierungsgewalt durch das Militär an und ernannte den ehemaligen Präsidenten Major Pierre Buyoya zum neuen Präsidenten Burundis.

705. Der Sicherheitsrat blieb während des gesamten Berichtszeitraums mit dieser Angelegenheit befaßt und wurde über die Entwicklung der Lage regelmäßig auf dem laufenden gehalten. Ich appellierte wiederholte Male an den Rat und an die internationale Gemeinschaft, Pläne für den Fall aufzustellen, daß eine drohende humanitäre Katastrophe Nothilfemaßnahmen von seiten der internationalen Gemeinschaft erforderlich machen könnte. Am 29. Dezember 1995 richtete ich ein Schreiben an den Präsidenten des Sicherheitsrats, in dem ich auf Vorschläge für vorbeugende Maßnahmen verwies, die ich bereits am 19. August 1994 abgegeben und in meinem Bericht vom 11. Oktober 1994 wiederholt hatte. Ich bat den Rat, meinen Vorschlag zur Einrichtung einer militärischen Präsenz in Zaire - die Zustimmung der Regierung vorausgesetzt - erneut zu prüfen, da eine solche Präsenz bei einer plötzlichen Verschlechterung der Situation in Burundi zu raschem Eingreifen fähig wäre.

706. Ich bat außerdem die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, Sadako Ogata, als meine Sonderbotschafterin nach Bujumbura zu reisen und festzustellen, welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, um dem Problem der Unsicherheit zu begegnen und eine wirksame Tätigkeit der humanitären Organisationen zu ermöglichen. Im Anschluß an ihren Besuch vom 7. bis 9. Januar 1996 entspannte sich die Situation, worauf die humanitären Organisationen, die Burundi aus Sicherheitsgründen verlassen hatten, zurückkehrten und ihre Arbeit wieder aufnahmen. Die Gesamtsituation blieb jedoch weiterhin bedrohlich.

707. Nach ihrer Rückkehr gab meine Sonderbotschafterin Empfehlungen zur Sicherheitslage in Burundi ab. In meinem Schreiben vom 16. Januar an den Präsidenten des Sicherheitsrats faßte ich ihre Erkenntnisse und Empfehlungen zusammen, die auch die Entsendung einer technischen Mission nach Burundi vorsahen, die prüfen sollte, inwieweit Sicherheitsbeamte der Vereinten Nationen bei der Gewährleistung größerer Sicherheit für die humanitären Organisationen eine Rolle spielen könnten. Im Nachgang zu diesem Schreiben und der Billigung der Empfehlungen der Sonderbotschafterin durch den Sicherheitsrat entsandte ich am 27. Januar eine technische Mission nach Bujumbura.

708. Da die Situation weiterhin ernst blieb, ersuchte mich der Rat in seiner Resolution 1040 (1996) vom 29. Januar, im Benehmen mit der Organisation der afrikanischen Einheit (OAU) und den beteiligten Mitgliedstaaten weitere vorbeugende Maßnahmen zu prüfen, gegebenenfalls Eventualfallpläne auszuarbeiten und einen vollständigen Bericht über die Ergebnisse der technischen Mission und über die Eventualfallplanung vorzulegen. In meinem Bericht vom 15. Februar forderte ich den Rat abermals auf, energische Maßnahmen zu ergreifen, und gab erneut meiner Befürchtung Ausdruck, daß die wiederaufgeflammten Spannungen in Burundi zu einem echten Krieg, ethnischer Gewalt und Völkermord eskalieren könnten.

709. Was die Entsendung von Sicherheitsbeamten der Vereinten Nationen anbelangt, kam die technische Mission zu dem Schluß, daß diese bei der in Burundi zur Zeit herrschenden Gewalt und Instabilität nicht in der Lage wären, die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten. Ich hielt es daher zu diesem Zeitpunkt für wenig sinnvoll, dieser Möglichkeit weiter nachzugehen, beschloß jedoch, mir diesen Weg offenzuhalten, in der Hoffnung, daß sich die Situation verbessern würde.

710. In bezug auf die Eventualfallplanung war ich der Auffassung, daß es in diesem Stadium nützlich wäre, die Möglichkeit der Aufstellung einer verfügungsbereiten multinationalen Truppe für eine humanitäre Intervention nach Kapitel VII der Charta zu erwägen. Die vorgesehene Truppe könnte gemäß meinem Vorschlag von einem Mitgliedstaat geleitet und mit dem Mandat ausgestattet werden, von Massakern abzuschrecken, die Sicherheit der Flüchtlinge, Vertriebenen und gefährdeten Zivilpersonen zu gewährleisten und wichtige wirtschaftliche Einrichtungen zu schützen. Eine Gruppe von Ländern, die über eine bewährte Schnelleingreifkapazität verfügten, einschließlich einiger afrikanischer Länder, könnten Konsultationen aufnehmen mit dem Ziel, Kontingente für die Teilnahme an einer solchen Truppe zu bestimmen. Diese Kontingente würden in ihren jeweiligen Ländern verbleiben, jedoch voll ausgebildet und ausgerüstet werden, um für eine sehr kurzfristige Dislozierung verfügbar zu sein.

711. Es erschien mir darüber hinaus als sinnvoll, in einem der Nachbarländer, wie ich in meinem Schreiben vom 29. Dezember an den Sicherheitsrat vorgeschlagen hatte, im voraus eine Truppe zu dislozieren, welche die Schnelleingreifkapazität einer multinationalen Truppe stärken würde. Sobald sich die Situation in Burundi stabilisiert hätte, könnte die Verantwortung einem nach Kapitel VI der Charta geschaffenen Friedenssicherungseinsatz der Vereinten Nationen übertragen werden, der die von der multinationalen Truppe geschaffene Stabilität aufrechterhalten würde und bei der Neubelebung des politischen Aussöhnungsprozesses behilflich sein könnte.

712. Am 14. Februar traf ich mit OAU-Generalsekretär Salim Ahmed Salim zusammen, mit dem ich während des gesamten Berichtszeitraums in engem Kontakt stand, und legte ihm meine Vorschläge für eine vorbeugende Dislozierung dar, die ich später dem Sicherheitsrat vortrug. Generalsekretär Salim war der Auffassung, daß der politischen Alternative zwar Vorrang einzuräumen sei, daß die afrikanischen Länder jedoch im Falle einer drastischen Verschlechterung der Lage eine humanitäre Intervention unterstützen würden, um die Wiederholung einer Katastrophe, wie sie sich in Ruanda zugetragen hatte, zu verhindern. In diesem Sinne verlängerte die OAU am 13. April trotz ihrer finanziellen Schwierigkeiten und der Einschränkungen der Bewegungsfreiheit ihrer Beobachtermission durch die burundischen Behörden das Mandat der Mission um drei weitere Monate.

713. Der Sicherheitsrat ermutigte mich in seiner Resolution 1049 (1996) vom 5. März, meine Konsultationen mit den beteiligten Mitgliedstaaten beziehungsweise mit der OAU betreffend eine Eventualfallplanung fortzuführen. Der Rat ersuchte mich, die Vorbereitungen für die Einberufung einer Regionalkonferenz für Frieden, Sicherheit und Entwicklung, bei der die Frage der politischen und wirtschaftlichen Stabilität in den Ländern des ostafrikanischen Zwischenseengebiets behandelt werden sollte, zu intensivieren. Er ersuchte mich ferner, dem Rat über die Möglichkeiten zur Einrichtung einer Radiostation der Vereinten Nationen in Burundi Bericht zu erstatten, welche die Aussöhnung und den Dialog fördern und konstruktive Informationen vermitteln und die Tätigkeit anderer VN-Organisationen unterstützen sollte, insbesondere in bezug auf Flüchtlinge und Rückkehrer.

714. In der Zwischenzeit trafen neue beunruhigende Nachrichten meines Sonderbeauftragten ein. In meinem Schreiben an den Sicherheitsrat vom 12. April lenkte ich die Aufmerksamkeit des Rates abermals auf die bedrohlichen Ereignisse in Burundi, namentlich auf die unterschiedlichen Auffassungen des Staatspräsidenten Sylvestre Ntibantunganya und des Ministerpräsidenten Antoine Nduwayo über die Frage der Verhandlungen mit dem Conseil National pour la Défense de la Démocratie. Während der Staatspräsident seine Bereitschaft zu Gesprächen mit Leonard Nyangoma bekundete, falls seine bewaffneten Banden Gewalthandlungen unterließen, beschuldigte der Ministerpräsident ihn weiterhin, einen Völkermord an den Tutsi zu planen, und lehnte ein Zusammentreffen mit ihm ab.

715. Als ich dem Rat am 3. Mai Bericht erstattete, betonte ich, daß der Teufelskreis der Gewalt in Burundi nur dann durchbrochen werden könne, wenn die gemäßigten Kräfte beider Seiten zusammenarbeiteten, um eine echte und wirksame Koalitionsregierung zu bilden. Auf meine Anweisung hin hatte der VN-Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten im Rahmen eines Besuches in Burundi am 24. und 25. April gegenüber allen seinen Gesprächspartnern meine Unterstützung für Präsident Nyerere sowie meine Überzeugung unterstrichen, daß es keine militärische Lösung geben könne und daß eine politische Regelung auf dem Verhandlungsweg herbeigeführt werden müsse. Ich betonte außerdem, daß dringend Maßnahmen vonnöten seien, wenn das Land nicht in zügelloser Gewalt versinken solle. Ich hatte diese Punkte in persönlichen Schreiben an Staatspräsident Ntibantunganya und Ministerpräsident Nduwayo bekräftigt, die von meinem Sonderbeauftragten nach meinem Zusammentreffen mit ihm am 30. April in Nairobi durch Boten übersandt wurde.

716. Gemäß Ziffer 13 der Resolution 1049 (1996) führte ich umfassende und intensive Konsultationen mit den betroffenen Mitgliedstaaten und der OAU über die Eventualfallplanung. Ich blieb weiter davon überzeugt, daß die internationale Gemeinschaft ein militärisches Eingreifen erwägen müsse, um Menschenleben zu retten, falls Burundi von einer Katastrophe betroffen werden sollte, bei der es zu massenhaften Tötungen von Zivilpersonen käme. Bei seinem Besuch in Burundi betonte der Untergeneralsekretär, daß mein Plan nur im Falle des Eintretens einer Katastrophensituation zum Tragen kommen sollte und eine rein humanitäre Zielsetzung verfolge. Eine Maßnahme, um die das Sekretariat dringend gebeten wurde und für die es auch über die entsprechende Kapazität verfügte, war die Planung eines möglichen Friedenssicherungseinsatzes nach Kapitel VI der Charta, der für den Fall disloziert werden sollte, daß die Parteien zu einem politischen Übereinkommen gelangten und daß sie die Vereinten Nationen darum bitten sollten, ihnen bei seiner Umsetzung behilflich zu sein. In der Zwischenzeit wurde mit der Planung eines solchen Einsatzes bereits begonnen.

717. Die konsultierten Mitgliedstaaten kamen überein, daß Eventualfallpläne für andere Situationen, einschließlich des schlimmsten vorstellbaren Ernstfalls, ebenfalls in Angriff genommen werden sollten. Kein Land erklärte sich jedoch bereit, bei der Planung, Dislozierung und dem Kommando einer solchen multinationalen Operation die Führung zu übernehmen. Es wurde betont, daß weitere Konsultationen diskret und vertraulich geführt werden sollten.

718. Die konsultierten Mitgliedstaaten waren der Auffassung, daß der Gedanke der Einberufung einer Regionalkonferenz für Frieden, Sicherheit und Entwicklung im ostafrikanischen Zwischenseengebiet weiterverfolgt werden sollte. Ich selbst war der Meinung, daß alle interessierten Länder einer Teilnahme an der Konferenz zustimmen müßten, bevor konkrete Vorbereitungen für ihre Einberufung beginnen könnten; zwei Länder der Region zögerten zu diesem Zeitpunkt jedoch nach wie vor, an einer solchen Konferenz teilzunehmen.

719. Was die Errichtung einer VN-Radiostation in Burundi betrifft, begab sich eine technische Mission der Sekretariats-Hauptabteilungen für politische Angelegenheiten, für Presse und Information und für Friedenssicherungseinsätze vom 15. bis 21. April nach Bujumbura, um diese Möglichkeit zu sondieren. Die Mission kam zu dem Schluß, daß die technische Möglichkeit zwar bestehe, daß die instabile Situation in Burundi ein so sichtbares und politisch heikles Projekt der Vereinten Nationen jedoch nicht ratsam erscheinen lasse.

720. Während ich meine Konsultationen mit der OAU und den Mitgliedstaaten über die Eventualfallplanung fortsetzte, bemühte sich der ehemalige Präsident Nyerere weiter aktiv um die Förderung eines Dialogs zwischen allen politischen Parteien. Er organisierte vom 22. bis 26. April in Mwanza (Vereinigte Republik Tansania) eine Tagung zu Sachfragen, an der lediglich er und die Führer der Mehrheitspartei, der Front pour la Démocratie au Burundi, sowie der Hauptoppositionspartei, der Union pour le Progrès National, nämlich Jean Minani und Charles Mukasi, teilnahmen.

721. Bereits vor diesem Treffen hatten 12 politische Parteien, die den Regierungspakt von 1994 unterzeichnet hatten, und die Parti pour le Redressement National des ehemaligen Präsidenten Jean-Baptiste Bagaza, die den Pakt nicht unterzeichnet hatte, sowie eine erst vor kurzem geschaffene Partei, die Alliance des Vaillants, eine Einladung Präsident Nyereres angenommen, sich am 21. April zu einem informellen Zusammentreffen einzufinden. Keine Einladung erging an den Conseil National pour la Défense de la Démocratie, da die Regierung Gespräche mit Leonard Nyangoma weiterhin ablehnte. Die Unterredungen verliefen jedoch ergebnislos, und die Parteien konnten sich nicht darauf einigen, den von Präsident Nyerere ausgearbeiteten Entwurf einer gemeinsamen Erklärung zu unterzeichnen. Man kam jedoch überein, am 22. Mai in Mwanza erneut zusammenzutreffen. Mein Sonderbeauftragter, der EU-Sonderabgesandte Aldo Ajello und der OAU-Vertreter in Burundi, Léandre Bassolé, wurden zur Teilnahme eingeladen.

722. Schätzungen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zufolge wurden von Februar bis Mai des Jahres mehr als hunderttausend Menschen aufgrund der Kämpfe vertrieben. Am 9. Mai stieg die Zahl der neu registrierten burundischen Flüchtlinge, die durch neuerliche Zusammenstöße zwischen der Armee und den Hutu-Rebellen in der nordwestlichen Provinz Cibitoke gezwungen waren zu fliehen, auf 13.000 Menschen an, obwohl die Grenze zwischen Burundi und Zaire gesperrt war. Ende April fanden Berichten zufolge zwei Massaker an etwa 200 Zivilpersonen in dem Dorf Buhoro in Zentralburundi und in Kivyuka in der nordöstlichen Provinz Bubanza statt. Der Vorfall von Buhoro wurde von drei Menschenrechtsbeobachtern der Vereinten Nationen und einer vom burundischen Nationalen Sicherheitsrat geschaffenen Untersuchungskommission am 9. Mai untersucht. Am 15. Mai veröffentlichte die burundische Kommission einen Bericht, nach dessen Einschätzung 118 Menschen getötet worden waren und es sich bei den Mördern vermutlich um Hutu-Rebellen oder -Flüchtlinge handelte.

723. Nach Behandlung meines Berichts vom 3. Mai veröffentlichte der Sicherheitsrat am 15. Mai eine Erklärung seines Präsidenten, in der er jede Anwendung von Gewalt entschieden verurteilte und seine Überzeugung unterstrich, daß eine dauerhafte Regelung nur auf friedlichem Weg gefunden werden könne. Der Rat ersuchte mich und die beteiligten Mitgliedstaaten, auch künftig dringend die Eventualfallplanung für eine rasche humanitäre Hilfe zu erleichtern, sollte es zu weitverbreiteten Gewalthandlungen oder zu einer ernsthaften Verschlechterung der humanitären Lage in Burundi kommen. Er ermutigte mich außerdem, weiterhin Schritte zu planen, die ergriffen werden könnten, um eine mögliche politische Einigung zu unterstützen.

724. Ich setzte meine Konsultationen mit den Mitgliedstaaten bezüglich der Eventualfallplanung fort. Am 23. Mai trat das Sekretariat an 86 Mitgliedstaaten heran, um zu erkunden, ob sie bereit seien, an einem Friedenssicherungseinsatz nach Kapitel VI teilzunehmen; bis Anfang August waren 14 positive und 6 abschlägige Antworten eingegangen. 22 afrikanische Staaten waren gefragt worden, ob sie bereit seien, Truppen für eine multinationale humanitäre Eingreiftruppe bereitzustellen, die vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII zu genehmigen sei; drei Staaten bejahten die Anfrage, vier reagierten ablehnend. Gleichzeitig wurden 25 potentielle Geberländer in Europa, Asien und Nordamerika um Hilfe bei der Bereitstellung von Logistik, Kommunikation, Transport und Ausrüstung für einen Einsatz nach Kapitel VII gebeten; sieben lehnten ab, während sieben ihre Hilfe anboten, mit Ausnahme von Bodentruppen.

725. Im Mai verschlechterte sich die Sicherheitssituation stetig weiter. Am 4. Juni wurden drei Mitarbeiter des Roten Kreuzes in der Provinz Cibitoke getötet. Weitere Massaker wurden im Verlauf des gesamten Juni und in der ersten Julihälfte gemeldet, darunter die Ermordung von 80 Tutsi in einer Teefabrik im Nordwesten des Landes.

726. Inzwischen hatte das zweite Treffen von Mwanza am 9. Juni ergebnislos geendet. Entschlossen, seine Bemühungen fortzusetzen, beraumte Präsident Nyerere ein drittes Treffen in Mwanza für Anfang Juli an. Er plante außerdem für den 25. Juni einen Regionalgipfel der Staatschefs der Region in Aruscha.

727. Der Regionalgipfel fand wie geplant statt; es nahmen daran die Präsidenten der Vereinigten Republik Tansania, Kenias, Ugandas und Ruandas teil. Burundi war durch seinen Staatspräsidenten und den Ministerpräsidenten vertreten, die beide ausländische Hilfe zur Gewährleistung ihrer Sicherheit erbaten. Die brüchige Allianz zwischen ihnen scheiterte jedoch nach ihrer Rückkehr nach Bujumbura, als Ministerpräsident Nduwayo am 3. Juli Staatspräsident Ntibantunganya in einem Schreiben beschuldigte, die Neutralisierung der von Tutsi dominierten Armee zu betreiben und mit seinem Ersuchen um Sicherheitsunterstützung verborgene Absichten zu verfolgen. Am 5. Juli schuf der Nationale Sicherheitsrat Burundis nichtsdestotrotz einen Ausschuß von 21 militärischen und zivilen Sachverständigen, der die Voraussetzungen für die Durchführung des Friedensplans von Aruscha erörtern sollte. Dieser Ausschuß sollte dem Internationalen Fachausschuß Bericht erstatten, der am 25. Juni in Aruscha gegründet worden war, um die Logistik des regionalen Friedensplans auszuarbeiten, welcher die Dislozierung von Truppen aus Uganda, der Vereinigten Republik Tansania und Äthiopien vorsah.

728. Am 10. Juli bekundete der in Jaunde abgehaltene OAU-Gipfel seine Unterstützung für den von Präsident Nyerere in Mwanza eingeleiteten Friedensprozeß und für die Ergebnisse des am 25. Juni abgehaltenen Regionalgipfels von Aruscha. Einige regionale Führer stellten jedoch die Nützlichkeit des Plans in Frage und zeigten sich über die fortbestehenden Meinungsverschiedenheiten über diesen Plan unter den politischen Parteien Burundis besorgt. Der Conseil National pour la Défense de la Démocratie lehnte den Plan von Beginn an ab.

729. Im Verlauf des OAU-Gipfels traf ich mit dem Staatspräsidenten und dem Ministerpräsidenten Burundis zusammen. Beide gaben zu, daß die Situation nicht mehr erträglich sei. Ich war der Meinung, daß noch immer Hoffnung für eine nationale Aussprache bestünde, die zu einer friedlichen Regelung führen könnte. Der Präsident erklärte jedoch, daß er eine solche Aussprache nur nach Herstellung eines sicheren Umfelds einleiten könne.

730. Die Sicherheitssituation nahm am 20. Juli eine weitere Wendung zum Schlechten, als im Lager Bugendana in Burundis Zentralprovinz Gitega ein Massaker an mehr als 300 vertriebenen Burundiern begangen wurde. Während die burundischen Behörden behaupteten, daß es sich bei den Toten um Tutsi handelte, die von Hutu-Rebellen des bewaffneten Flügels des Conseil National pour la Défense de la Démocratie getötet worden seien, bestritt dieser jegliche Beteiligung an den Tötungen und behauptete, daß es sich bei den Opfern um von Soldaten der burundischen Armee getötete Hutu handelte. Unabhängige Informationen über die Identität der Täter lagen nicht vor.

731. Am 22. Juli betonte ich in einem Schreiben an den Sicherheitsrat erneut die dringende Notwendigkeit konkreter und sofortiger Maßnahmen seitens der internationalen Gemeinschaft, um dem Teufelskreis der Gewalt Einhalt zu gebieten und eine neuerliche Katastrophe im ostafrikanischen Zwischenseengebiet zu verhindern. Ich hatte die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze angewiesen, ihre Bemühungen zur Eventualfallplanung für eine humanitäre Intervention durch eine multinationale Truppe zu verstärken.

732. Im Gefolge des Massakers von Bugendana rief der Präsident der Parti pour le Redressement National, M. Jean-Baptiste Bagaza, aus Protest gegen die Tötungen und den "Sicherheitsunterstützungs"-Plan von Aruscha zu einem zweitägigen Generalstreik auf. Zu Beginn der Gespräche des dritten Treffens von Mwanza am 21. Juli ließ sich die größte Oppositionspartei, die Union pour le Progrès National, bei den Gesprächen entschuldigen, da das Massaker von Bugendana es ihren Führern nicht erlaube, an den Gesprächen teilzunehmen. Am 24. Juli zog sich die Union aus dem Regierungspakt vom September 1994 zurück und versagte auch dem Konsens, der sich um Staatspräsident Ntibantunganya gebildet hatte, ihre Unterstützung, indem sie ihn des Hochverrats beschuldigte. Während die Armee bestritt, daß ein Staatsstreich im Gange sei, suchte der Präsident in der amerikanischen Botschaft Zuflucht.

733. Als Reaktion auf diese Ereignisse veröffentlichte der Sicherheitsrat am 24. Juli eine Erklärung seines Präsidenten, in der er jeden Versuch, die rechtmäßige Regierung gewaltsam zu stürzen, entschieden verurteilte. Der Rat nahm von meinem Schreiben Kenntnis, verurteilte das Massaker von Bugendana, forderte alle Parteien nachdrücklich auf, Zurückhaltung zu üben, und ersuchte die burundischen Behörden, eine ordnungsgemäße Untersuchung des Massakers durchzuführen. Der Rat hob hervor, daß er die Bemühungen des ehemaligen Präsidenten Nyerere, namentlich die auf dem Regionalgipfel von Aruscha am 25. Juni 1996 getroffenen Vereinbarungen, voll unterstütze, und ermutigte alle Parteien, mit dem ehemaligen Präsidenten Nyerere konstruktiv zusammenzuarbeiten. Der Rat betonte, wie wichtig es sei, daß die Vereinten Nationen in Koordination mit dem ehemaligen Präsidenten Nyerere auch weiterhin mit der OAU, der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und anderen interessierten Ländern und Organisationen zusammenarbeiteten, um zwischen den Parteien in Burundi einen umfassenden politischen Dialog herbeizuführen. Der Rat ersuchte mich und die betroffenen Mitgliedstaaten, die Eventualfallplanung für rasche humanitäre Maßnahmen auch weiterhin zu erleichtern, für den Fall, daß es zu weitverbreiteten Gewalthandlungen oder zu einer ernsthaften Verschlechterung der humanitären Situation in Burundi kommen sollte.

734. Am 25. Juli verkündete die Armee die Übernahme der Regierungsgewalt durch das Militär; sie begründete diesen Schritt mit der im Land herrschenden Unsicherheit und der Unfähigkeit der Regierung, die Regierungsgewalt tatsächlich auszuüben, und ernannte Major Buyoya zum neuen Staatspräsidenten. Der Ministerpräsident trat zurück. Der Verteidigungsminister verkündete die Auflösung der Nationalversammlung und aller politischen Parteien und politischen Organisationen, ein Verbot von Streiks und Demonstrationen sowie die Schließung der Grenzen des Landes und des Flughafens von Bujumbura. Am 26. Juli gab Major Buyoya öffentlich seine Absicht bekannt, eine Übergangsregierung einzurichten, die der Realität in Burundi Rechnung tragen würde, und forderte die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, von einer militärischen Intervention in dem Land Abstand zu nehmen. Währenddessen verblieb Präsident Ntibantunganya in der Residenz des Botschafters der Vereinigten Staaten in Bujumbura.

735. Unterdessen hatte die internationale Untersuchungskommission für Burundi am 23. Juli ihre Arbeit abgeschlossen und legte mir ihren endgültigen Bericht vor. Ich leitete den Bericht an den Präsidenten des Sicherheitsrats weiter, damit der Rat die erforderlichen Maßnahmen prüfen könne.

736. Aufgrund des in der Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 24. Juli an mich gerichteten Ersuchens des Sicherheitsrats, die Eventualfallplanung für rasche humanitäre Maßnahmen auch weiterhin zu erleichtern, für den Fall, daß es zu weitverbreiteten Gewalthandlungen in Burundi kommen sollte, trat das Sekretariat erneut an 30 potentielle truppenstellende Länder heran. Angesichts der Tatsache, daß sich kein Land bereit erklärt hatte, die Verantwortung für die Planung und Organisation der multinationalen Truppe zu übernehmen, und Unklarheiten bezüglich der Finanzierung einer solchen Operation herrschten, wurden die truppenstellenden Länder befragt, ob sie bereit wären, an einem VN-Einsatz in Burundi teilzunehmen, der auf einem Mandat des Sicherheitsrats beruhe und aus veranlagten Beiträgen finanziert würde. Ziel einer solchen Operation wäre, die Sicherheitslage allgemein zu verbessern, von Angriffen auf Zivilpersonen, insbesondere Flüchtlinge und Vertriebene, mit allen Mitteln abzuschrecken, die Auslieferung humanitärer Hilfsgüter zu erleichtern und Zeit für Verhandlungen zur Herbeiführung einer durchführbaren politischen Regelung zu gewinnen. Bis Anfang August waren vier Antworten eingegangen, die alle ablehnend waren.

737. Der Zyklus interethnischer Gewalt und politischer Instabilität hat die Wirtschaft Burundis und die Fähigkeit des Landes, aus der Krise herauszufinden, schwer untergraben. Auf dem Agrarsektor, der traditionellerweise für 90 Prozent der gesamten Einnahmen des Landes verantwortlich war, werden aufgrund der Zerrüttungen im Gefolge der Vertreibung großer in der Landwirtschaft tätiger Bevölkerungsteile ernste Nahrungsmittelengpässe prognostiziert. Die weitverbreitete Unsicherheit hat sich außerdem immer mehr zu einem Hindernis für die wirksame Auslieferung von Hilfsgütern und für die Durchführung humanitärer Programme entwickelt. Aufgrund der allgemeinen Verschlechterung des Sicherheitsumfelds haben die Vereinten Nationen nicht unbedingt erforderliche Reisen ihrer Mitarbeiter von Makamba im Süden nach Muyinga im Norden des Landes eingeschränkt.

738. Im November 1995 ernannte der Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten und Koordinator für Nothilfe einen Koordinator für humanitäre Maßnahmen für Burundi zur Koordinierung der Nothilfeaktivitäten der VN-Organisationen und der humanitären Organisationen. Im Verlauf des Jahres 1996 entwickelte sich die weitverbreitete Unsicherheit zu einem Hindernis für die wirksame Bereitstellung und Durchführung humanitärer Hilfe und führte zur Vertreibung von einigen Hunderttausend Angehörigen der einheimischen Bevölkerung. Zuletzt verschlechterte sich die humanitäre Situation erheblich durch erneute Kämpfe in den nordwestlichen Provinzen Bubanza und Cibitoke, den Ausbruch neuerlicher Kämpfe im Süden, durch immer neue Massaker an der Zivilbevölkerung und aufgrund der Versuche, eine große Anzahl von ruandischen Flüchtlingen im Nordosten gewaltsam zu repatriieren.

739. Durch die Ausbreitung des Konflikts und infolge der zunehmenden Schwierigkeiten der Regierungsbehörden, angemessene Garantien für die Sicherheit des humanitären Personals zu geben, wurde der Zugang der Hilfsorganisationen zu den am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen stark beeinträchtigt. Humanitäres Personal war immer wieder gezielten Drohungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang wurde das Rote Kreuz gezwungen, seine Tätigkeit vorübergehend einzustellen und sich aus dem Land zurückzuziehen, nachdem drei seiner Delegierten am 4. Juni in Cibitoke getötet und Mitarbeiter des Roten Kreuzes bedroht worden waren.

740. Durch die vorherrschende Unsicherheit waren die Hilfsorganisationen gezwungen, ihre Tätigkeit immer wieder zu unterbrechen, wodurch ein längerfristiger Ansatz erschwert wurde. Trotz dieser Einschränkungen konnten die beteiligten VN-Organisationen und die nichtstaatlichen Organisationen den unmittelbarsten Hilfsbedarf der Opfer des Konflikts, wenn auch mit großen Schwierigkeiten, auch weiterhin im großen und ganzen decken.

741. In diesem Zusammenhang arbeiteten die in Burundi tätigen operativen Organisationen des VN-Systems zusammen intensiv an der Aufstellung von Eventualfallplänen für humanitäre Hilfseinsätze in dem Land. Der Nothilfemaßnahmenplan für Burundi spricht eine grundlegende Frage an, nämlich wie die VN-Organisationen gemeinsam vorgehen können, um im Falle einer ernsthaften Eskalation des Konflikts möglichst umfangreiche Nothilfe innerhalb des Landes zu leisten.

742. In Anbetracht des wachsenden humanitären Bedarfs des Landes wurde im Februar von der Hauptabteilung Humanitäre Angelegenheiten ein konsolidierter Beitragsappell der Vereinten Nationen für das ostafrikanische Zwischenseengebiet erlassen. Insgesamt wurden für Programme der Vereinten Nationen zur Unterstützung Burundis im kommenden Jahr 50,9 Millionen Dollar erbeten. Ferner wurde den Gebern im Januar ein gesondertes Dokument über den Finanzbedarf für die Koordinierungstätigkeit der Hauptabteilung übersandt, mit einer Erinnerung im Juli, in der um Unterstützung beim Ausgleich nicht eingegangener Mittel gebeten wurde.


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