Agenda für den Frieden


VIII. SICHERHEIT DES PERSONALS

66. Wenn Personal der Vereinten Nationen in Konfliktsituationen zum Einsatz gelangt, sei dies zum Zwecke der vorbeugenden Diplomatie, der Friedensschaffung, der Friedenssicherung, der Friedenskonsolidierung oder zu humanitären Zwecken, so besteht die Notwendigkeit, seine Sicherheit zu gewährleisten. Die Zahl der Todesopfer ist in gänzlich unvertretbarer Weise angestiegen. In Irak sind nach der Vereinbarung einer Waffenruhe und zur Verhütung eines weiteren Aufflackerns von Gewalt Sicherheitskräfte der Vereinten Nationen zum Einsatz gebracht worden, um in labilen Verhältnissen Unterstützung zu gewähren. Ihre Anwesenheit bedeutete ein gewisses Maß an Sicherheit für das Personal und Material der Vereinten Nationen und brachte darüber hinaus ein beruhigendes und stabilisierendes Element zum Tragen, das ein Wiederaufleben des Konfliktes verhüten half. Je nach Art der Situation werden unterschiedlich gestaltete und zusammengesetzte Sicherheitseinsätze in Erwägung gezogen werden müssen. Mit zunehmender Vielgestaltigkeit und Schwere der Bedrohungen werden innovative Maßnahmen gefunden werden müssen, um die Gefahren für das Personal der Vereinten Nationen abzuwenden.

67. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Anwesenheit einer Friedensoperation der Vereinten Nationen nicht immer ausreicht, um feindselige Handlungen zu verhindern. Der Dienst in Gefahrengebieten kann niemals gefahrlos sein; das Personal der Vereinten Nationen muß darauf gefaßt sein, daß es hin und wieder in gefährliche Situationen gerät. Der Mut, die Einsatzfreude und der Idealismus, den das Personal der Vereinten Nationen an den Tag legt, verdienen den Respekt der gesamten internationalen Gemeinschaft. Diese Männer und Frauen verdienen angemessene Anerkennung und Belohnung für die gefährlichen Aufgaben, die sie wahrnehmen. Ihre Belange und diejenigen ihrer Angehörigen müssen gebührend berücksichtigt und geschützt werden.

68. In Anbetracht der dringenden Notwendigkeit, dem Personal der Vereinten Nationen, das sich unter lebensgefährlichen Bedingungen im Einsatz befindet, angemessenen Schutz zu gewähren, empfehle ich dem Sicherheitsrat, ernsthafte Betrachtungen darüber anzustellen, wie gegen diejenigen vorgegangen werden soll, die das Personal der Vereinten Nationen in Gefahr bringen, sofern er nicht überhaupt dafür optiert, die Präsenz der Vereinten Nationen zur Erhaltung der Glaubwürdigkeit der Vereinten Nationen sofort abzuziehen. Bevor eine Entsendung erfolgt, sollte sich der Sicherheitsrat die Möglichkeit offenhalten, von vornherein kollektive Maßnahmen in Erwägung zu ziehen - möglicherweise auch Maßnahmen nach Kapitel VII, wenn auch eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit gegeben ist -, die in Kraft treten, falls das Ziel des Einsatzes der Vereinten Nationen systematisch durchkreuzt wird und es zu Feindseligkeiten kommt.


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IX. FINANZIERUNG

69. Zwischen den dieser Organisation übertragenen Aufgaben und den ihr zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln hat sich ein krasses Mißverhältnis aufgetan. Es ist einfach so, daß die sich eröffnenden Aussichten sich unserem Blick entziehen, solange unsere Finanzierung von kurzsichtigen Erwägungen bestimmt wird. Es gibt vor allem auf zwei Gebieten Anlaß zu Besorgnis: es sind dies die Funktionsfähigkeit der Vereinten Nationen auf längere Sicht, und ihre unmittelbaren Bedürfnisse, um auf Krisen reagieren zu können.

70. Im Interesse einer Verbesserung der finanziellen Gesamtsituation der Vereinten Nationen hat mein verdienter Vorgänger die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten wiederholt auf die zunehmend unmögliche Lage gelenkt, die entstanden ist, und hat während der sechsundvierzigsten Tagung der Generalversammlung eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet. Hierbei handelt es sich um folgende, der Versammlung nach wie vor vorliegende und von mir insgesamt gutgeheißene Vorschläge:

Vorschlag eins: Annahme eines Maßnahmenpaketes zur Bewältigung der Liquiditätsprobleme, die durch den außergewöhnlich hohen Stand nicht entrichteter Beiträge verursacht werden, sowie des Problems unzureichender Betriebsmittelreserven:

a) Erhebung von Zinsen auf die nicht rechtzeitig entrichteten Beitragsanteile;

b) Aussetzung bestimmter Artikel der Finanzordnung der Vereinten Nationen, um die Einbehaltung von Haushaltsüberschüssen zu ermöglichen;

c) Erhöhung des Betriebsmittelfonds auf 250 Millionen US-Dollar und Billigung des Grundsatzes, wonach der Umfang des Fonds etwa 25 Prozent der veranlagten Beiträge eines Jahres zum ordentlichen Haushalt betragen soll;

d) Errichtung eines zeitlich befristeten, mit 50 Millionen Dollar dotierten Reservefonds für die Friedenssicherung, aus dem die Anlaufkosten von Friedensoperationen bis zum Eingang der Pflichtbeiträge gedeckt werden;

e) Ermächtigung des Generalsekretärs, auf dem Markt Kredite aufzunehmen, falls andere Barmittelquellen nicht ausreichen sollten.

Vorschlag zwei: Schaffung eines Revolvierenden Fonds für humanitäre Zwecke in der Größenordnung von 50 Millionen US-Dollar zur Verwendung in humanitären Notsituationen. Dieser Vorschlag ist inzwischen umgesetzt worden.

Vorschlag drei: Schaffung eines Stiftungsfonds der Vereinten Nationen für Friedensaufgaben in einer angestrebten Höhe von zunächst 1 Milliarde US-Dollar. Der Fonds würde aus einer Kombination von veranlagten und freiwilligen Beiträgen gespeist, wobei in bezug auf letztere an Regierungen, den Privatsektor sowie an Einzelpersonen herangetreten würde. Sobald die angestrebte Mittelausstattung erreicht wäre, würde der Ertrag aus der Anlage des Grundkapitals zur Finanzierung der Anlaufkosten genehmigter Friedensoperationen, anderer Maßnahmen zur Konfliktlösung und verwandter Tätigkeiten verwendet werden.

71. Zu diesen Vorschlägen sind in den letzten Monaten im Verlaufe der öffentlichen Diskussion noch weitere hinzugekommen. Darunter wären zu nennen: eine Abgabe auf Waffenverkäufe, die mit der Führung eines Waffenregisters durch die Vereinten Nationen in Verbindung gesetzt werden könnte; eine Abgabe auf den internationalen Luftreiseverkehr, der ja auf die Wahrung des Friedens angewiesen ist; Ermächtigung der Vereinten Nationen, bei der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds Kredite aufzunehmen - da Frieden und Entwicklung voneinander abhängig sind; eine allgemeine Steuerbefreiung für Beiträge an die Vereinten Nationen von Stiftungen, Unternehmen und Einzelpersonen; sowie Änderungen der Berechnungsformel für die Beitragstabelle für Friedensoperationen.

72. Obzwar nunmehr Konzepte dieser Art zur Diskussion stehen, ist es doch unabweiswar, daß die finanziellen Grundlagen der Organisation täglich schwächer werden, wodurch ihr politischer Wille und ihre praktische Fähigkeit zur Durchführung neuer, wichtiger Maßnahmen schwer beeinträchtigt werden. Welche Entscheidungen über die Finanzierung der Vereinten Nationen auch immer getroffen werden mögen: In jedem Fall besteht die unausweichliche Notwendigkeit, daß die Mitgliedstaaten ihre Pflichtbeiträge vollständig und rechtzeitig entrichten. Tun sie dies nicht, so verstoßen sie gegen ihre Verpflichtungen nach der Charta.

73. Unter diesen Umständen und in der Annahme, daß die Mitgliedstaaten bereit sein werden, Friedenseinsätze in einer Weise zu finanzieren, die ihrer gegenwärtigen, und begrüßenswerten Bereitschaft zu deren Schaffung entspricht, empfehle ich folgendes:

a) die sofortige Einrichtung eines revolvierenden Reservefonds für Friedenssicherungsmaßnahmen in Höhe von 50 Millionen Dollar;

b) eine Einigung darüber, daß die Generalversammlung ein Drittel der geschätzten Kosten jeder neuen Friedensoperation bewilligt, sobald der Sicherheitsrat die Schaffung der Operation beschließt; dies gäbe dem Generalsekretär die notwendige Vollmacht, Mittelbindungen einzugehen, und würde eine ausreichende Liquidität sicherstellen; die restlichen Kosten würden bewilligt, nachdem die Generalversammlung den Haushalt der Operation genehmigt hat;

c) seitens der Mitgliedstaaten die Anerkennung der Tatsache, daß bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, politische und operative Überlegungen es möglicherweise erforderlich werden lassen, daß der Generalsekretär seine Befugnis zur Auftragsvergabe ohne Ausschreibung wahrnimmt.

74. Die Mitgliedstaaten wünschen, daß die Organisation mit höchster Effizienz und Sorgfalt verwaltet wird. Damit bin ich voll und ganz einverstanden. Ich habe wichtige Maßnahmen zur Rationalisierung des Sekretariats getroffen, mit dem Ziel, Doppelarbeit und Überschneidungen zu vermeiden und gleichzeitig die Produktivität zu erhöhen. Weitere Veränderungen und Verbesserungen stehen noch bevor. Was das System der Vereinten Nationen im weiteren Sinn angeht, so prüfe ich die Sachlage auch weiterhin im Benehmen mit meinen Kollegen im Verwaltungsausschuß für Koordinierung. Die Frage der Gewährleistung der finanziellen Sicherheit der Vereinten Nationen auf lange Sicht ist von so großer Wichtigkeit und Komplexität, daß es notwendig ist, sie der Öffentlichkeit vermehrt ins Bewußtsein zu rücken und ihre stärkere Unterstützung zu gewinnen. Ich habe daher eine ausgewählte Gruppe qualifizierter Personen von hohem internationalen Ansehen gebeten, diesen gesamten Themenkomplex zu prüfen und mir Bericht zu erstatten. Ich beabsichtige, ihren Rat zusammen mit meinen Stellungnahmen der Generalversammlung zur Behandlung zu unterbreiten, wobei mir die besondere Verantwortung, welche die Versammlung kraft der Charta für Finanz- und Haushaltsfragen besitzt, voll bewußt ist.


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