55. Um wirklich erfolgreich zu sein, werden friedenschaffende und friedensichernde Einsätze auch umfassende Anstrengungen zur Ermittlung und Förderung von Strukturen beinhalten müssen, die geeignet sind, den Frieden zu konsolidieren und bei den Menschen ein Gefühl des Vertrauens und Wohlbefindens zu fördern. Im Rahmen von Vereinbarungen zur Beendigung von Auseinandersetzungen innerhalb eines Landes kann dazu gehören: die Entwaffnung der verfeindeten Parteien und die Wiederherstellung der Ordnung, das Einsammeln der Waffen und gegebenenfalls deren Vernichtung, die Repatriierung von Flüchtlingen, die Unterstützung der Sicherheitskräfte durch Beratung und Ausbildung, die Überwachung von Wahlen, die Förderung von Bemühungen zum Schutz der Menschenrechte, die Reform oder Stärkung der staatlichen Institutionen und die Förderung der formellen und informellen Prozesse der politischen Mitwirkung.
56. Im Gefolge eines internationalen Krieges kann die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit die Gestalt konkreter Kooperationsprojekte annehmen, die zwei oder mehrere Länder in einem allseitig nutzbringenden Vorhaben zusammenbringen, das nicht nur zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung beiträgt, sondern auch das für den Frieden so grundlegende Vertrauen stärkt. Ich denke dabei beispielsweise an Projekte, die Staaten zur Entwicklung der Landwirtschaft, zur Verbesserung des Verkehrswesens oder zur Nutzung von untereinander zu teilenden Ressourcen wie Wasser oder Strom zusammenführen, oder auch an gemeinsame Programme zum Abbau der Schranken zwischen den Nationen durch Erleichterungen des Reiseverkehrs, Kulturaustausch und gegenseitig nutzbringende Jugend- und Bildungsprojekte. Der Abbau von Feindbildern durch einen Schüler- und Lehreraustausch und durch Reformen der Lehrpläne ist möglicherweise eine unverzichtbare Voraussetzung, um einem Wiederauftreten kultureller und nationaler Spannungen vorzubeugen, durch die erneute Feindseligkeiten ausgelöst werden könnten.
57. Betrachtet man die gesamte Bandbreite der Friedensbemühungen, so sollte das Konzept der Friedenskonsolidierung - als Schaffung eines neuen Klimas - als das Gegenstück der vorbeugenden Diplomatie gesehen werden, die bestrebt ist, den Zusammenbruch des Friedenszustandes zu vermeiden. Wenn ein Konflikt ausbricht, kommen die Bemühungen zur Friedensschaffung und Friedenssicherung ins Spiel, die einander gegenseitig ergänzen. Haben diese einmal ihr Ziel erreicht, können nur nachhaltige, kooperative Anstrengungen zur Bewältigung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Probleme dem erzielten Frieden eine dauerhafte Grundlage verschaffen. Durch die vorbeugende Diplomatie soll eine Krise vermieden, durch die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit ihr Wiederaufleben verhütet werden.
58. Es wird zunehmend deutlich, daß die Friedenskonsolidierung nach inneren oder internationalen Auseinandersetzungen sich des ernsten Problems der Landminen annehmen muß, von denen Millionen und Abermillionen nach wie vor in derzeitigen oder ehemaligen Kampfgebieten verstreut sind. Die Minenräumung sollte in der Aufgabenstellung für Friedensoperationen besonders hervorgehoben werden; sie ist bei der Wiederherstellung normaler Lebensverhältnisse im Zuge der Friedenskonsolidierung von ausschlaggebender Wichtigkeit: Die Landwirtschaft kann ohne Minenräumung nicht wieder aufgenommen werden, und die Wiederherstellung der Verkehrsinfrastruktur erfordert möglicherweise den Bau von Straßen mit harter Fahrbahndecke, um einer erneuten Verminung vorzubeugen. In solchen Fällen wird die Verbindung zwischen Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung offensichtlich. So wie entmilitarisierte Zonen der Sache der vorbeugenden Diplomatie und vorbeugende Einsätze der Konfliktverhütung dienlich sein können, kann die Entmilitarisierung zur Friedenssicherung oder zur Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit beitragen, als eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, das Sicherheitsgefühl zu steigern und die Streitparteien dazu anzuhalten, ihre Kräfte dem friedlichen Wiederaufbau ihrer Gesellschaft zuzuwenden.
59. Es besteht Bedarf an einer neuen Art technischer Hilfe, die zu entwickeln und auf Antrag bereitzustellen den Vereinten Nationen obliegt: Unterstützung bei der Umgestaltung unzulänglicher einzelstaatlicher Strukturen und Kapazitäten und bei der Stärkung neuer demokratischer Institutionen. Die Ermächtigung der Vereinten Nationen für ein Tätigwerden auf diesem Gebiet würde sich aus der übereinstimmenden Erkenntnis ableiten, daß der soziale Frieden ebenso wichtig ist wie der strategische oder der politische Frieden. Zwischen demokratischen Gepflogenheiten - wie dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und der Transparenz der Entscheidungsfindung - und der Herbeiführung wahren Friedens und echter Sicherheit in einer neuen und stabilen politischen Ordnung besteht ein offenkundiger Zusammenhang. Es gilt, diese Teilelemente einer guten Wahrung der öffentlichen Belange auf allen Ebenen der internationalen und einzelstaatlichen politischen Gemeinwesen zu fördern.
60. In ihrem Artikel 21 hat die Satzung des Völkerbundes die Gültigkeit regionaler Vereinbarungen, welche die Erhaltung des Friedens sicherstellen, anerkannt. Die Charta widmet Kapitel VIII den regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Behandlung derjenigen die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit betreffenden Angelegenheiten, bei denen Maßnahmen regionaler Art angebracht sind und die mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen vereinbar sind. Die entsprechende Anwendung des Kapitels VIII ist durch den Kalten Krieg behindert worden, und regionale Abmachungen haben sich während dieser Zeit der Beilegung von Streitigkeiten nach den in der Charta vorgesehenen Modalitäten sogar gelegentlich widersetzt.
61. Die Charta grenzt den Begriff der regionalen Abmachungen und Einrichtungen absichtlich nicht genau ab und gewährt damit ein nützliches Maß an Flexibilität für das Vorgehen einer Gruppe von Staaten im Hinblick auf Angelegenheiten, bei denen regionale Maßnahmen angebracht sind, was auch zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beitragen könnte. Bei Zusammenschlüssen oder Gebilden dieser Art könnte es sich um Vertragsorganisationen handeln, gleichviel ob sie vor oder nach der Gründung der Vereinten Nationen geschaffen wurden, um regionale Organisationen zur Gewährleistung der gegenseitigen Sicherheit und Verteidigung, um Organisationen im Dienste der allgemeinen regionalen Entwicklung oder zur Zusammenarbeit in bezug auf ein bestimmtes wirtschaftliches Thema oder Aufgabengebiet oder um Gruppen, die geschaffen worden sind, um sich mit einem eng umrissenen politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Fragenkomplex von aktuellem Belang auseinanderzusetzen.
62. Hier haben die Vereinten Nationen in jüngster Zeit den Anstoß zu einer breiten Vielfalt sich gegenseitig ergänzender Bemühungen gegeben. So wie keine Region oder Situation genau der anderen gleicht, muß auch die Ausgestaltung der Kooperationsmaßnahmen und die entsprechende Arbeitsteilung flexibel und kreativ den Gegebenheiten des jeweiligen Falles angepaßt werden. In Afrika unternehmen drei verschiedene Regionalgruppen - die Organisation der afrikanischen Einheit, die Liga der arabischen Staaten und die Organisation der Islamischen Konferenz - gemeinsame Anstrengungen mit den Vereinten Nationen in bezug auf Somalia. Was Asien betrifft, so sind der Verband Südostasiatischer Nationen sowie einzelne Staaten aus mehreren Regionen mit den kambodschanischen Konfliktparteien in Paris zu einer internationalen Konferenz zusammengetroffen, um mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. Im Falle von El Salvador hat eine in ihrer Art einmalige Einrichtung, die "Freunde des Generalsekretärs", zum Abschluß von Übereinkünften beigetragen, die durch die Vermittlung des Generalsekretärs erzielt wurden. Das Ende des Krieges in Nicaragua wurde durch außerordentlich vielschichtige Anstrengungen erreicht, die von den politischen Führern der Region in die Wege geleitet und von einzelnen Staaten, Staatengruppen und der Organisation der amerikanischen Staaten durchgeführt wurden. Mit Unterstützung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa unternommene Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten sind von zentraler Bedeutung für die Bewältigung der Krise im Balkan und in den benachbarten Gebieten.
63. In der Vergangenheit entstanden regionale Abmachungen oftmals aufgrund des Fehlens eines universalen Systems der kollektiven Sicherheit; somit kam es gelegentlich vor, daß ihre Aktivitäten im Widerspruch zu dem für die Wirksamkeit der Weltorganisation erforderlichen Geist der Solidarität standen. In der heutigen Zeit jedoch, in der sich uns neue Möglichkeiten darbieten, können regionale Abmachungen oder Einrichtungen wertvolle Dienste leisten, wenn sie ihre Tätigkeit so gestalten, daß sie mit den Zielen und Grundsätzen der Charta vereinbar ist, und wenn ihr Verhältnis zu den Vereinten Nationen und insbesondere zum Sicherheitsrat den Bestimmungen von Kapitel VIII der Charta folgt.
64. Es ist nicht Zweck dieses Berichts, formelle Modalitäten für die Beziehung zwischen den Regionalorganisationen und den Vereinten Nationen aufzustellen oder eine bestimmte Arbeitsteilung zu fordern. Es liegt jedoch auf der Hand, daß regionale Abmachungen oder Einrichtungen vielfach über Möglichkeiten verfügen, die im Dienste der in diesem Bericht dargelegten Aufgaben der vorbeugenden Diplomatie, der Friedenssicherung, der Friedensschaffung und der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit genutzt werden sollten. Nach der Charta obliegt dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, und dies wird auch in Zukunft der Fall sein; indessen könnten regionale Maßnahmen im Sinne einer Dezentralisierung, Delegierung und Zusammenarbeit bei den Bemühungen der Vereinten Nationen nicht nur die Belastung des Sicherheitsrats mindern, sondern auch zu einem stärkeren Gefühl der Partizipation, des Konsenses und der Demokratisierung in den internationalen Beziehungen beitragen.
65. In den vergangenen Jahrzehnten sind regionale Abmachungen und Einrichtungen nicht unter diesem Aspekt gesehen worden, selbst wenn sie ursprünglich zum Teil dazu vorgesehen waren, eine Rolle bei der Wahrung oder Wiederherstellung des Friedens innerhalb ihrer Weltregion zu übernehmen. Inzwischen wird jedoch erkannt, daß sie einen Beitrag zu leisten haben. Konsultationen zwischen den Vereinten Nationen und regionalen Abmachungen oder Einrichtungen könnten viel dazu beitragen, einen internationalen Konsens über das Wesen eines Problems und die zu seiner Lösung erforderlichen Maßnahmen herzustellen. Die Teilnahme der Regionalorganisationen an gemeinsamen Unternehmungen im Zuge einander ergänzender Anstrengungen mit den Vereinten Nationen würde Staaten außerhalb der Region ermutigen, dieses Vorgehen zu unterstützen. Und sollte der Sicherheitsrat eine regionale Abmachung oder Organisation ausdrücklich ermächtigen, sich an die Spitze der Bemühungen um die Lösung einer Krise innerhalb ihrer Region zu stellen, könnte das Prestige der Vereinten Nationen den regionalen Bemühungen größere Autorität verschaffen. Der hier dargelegte Ansatz könnte, soweit er im Geiste der Charta und wie in Kapitel VIII vorgesehen umgesetzt wird, verstärkt dazu beitragen, daß sich allgemein das Gefühl durchsetzt, daß bei der Aufgabe der Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit die Demokratisierung auf allen Ebenen gefördert wird, wobei auch künftig anerkannt werden muß, daß die Hauptverantwortung nach wie vor beim Sicherheitsrat liegt.