Agenda für den Frieden


EINFÜHRUNG

1. In der Erklärung des Sicherheitsrats vom 31. Januar 1992, die am Ende der ersten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs abgehaltenen Tagung des Sicherheitsrats verabschiedet wurde, bin ich gebeten worden, bis zum 1. Juli 1992 eine zur Verteilung an die Mitglieder der Vereinten Nationen bestimmte "Analyse sowie Empfehlungen zu der Frage auszuarbeiten, wie die Kapazität der Vereinten Nationen zur vorbeugenden Diplomatie, zur Friedensschaffung und zur Friedenssicherung im Rahmen der Charta und ihrer Bestimmungen gestärkt und effizienter gestaltet werden kann"1.

2. Die Vereinten Nationen sind ein Zusammenschluß souveräner Staaten, und was sie tun können, hängt von dem Grad der Übereinstimmung ab, den die Staaten untereinander erzielen. Die von Gegnerschaft geprägten Jahrzehnte des Kalten Krieges haben verhindert, daß die Vereinten Nationen den Erwartungen gerecht wurden, die man ursprünglich in sie gesetzt hatte. Insofern stellte der im Januar 1992 veranstaltete Gipfel eine bisher einzigartige, auf höchster politischer Ebene erfolgte Neuverpflichtung auf die Ziele und Grundsätze der Charta dar.

3. In den vergangenenen Monaten hat sich bei großen und kleinen Nationen in zunehmendem Maße die Überzeugung durchgesetzt, daß eine Gelegenheit zur Verwirklichung der großen Ziele der Charta wiedererlangt worden ist, nämlich eine Organisation der Vereinten Nationen, die in der Lage ist, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten und - um mit der Charta zu sprechen - "den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern". Diese Gelegenheit darf nicht ungenutzt bleiben. Die Vereinten Nationen dürfen nie wieder so handlungsunfähig werden, wie sie es in der inzwischen zurückliegenden Ära gewesen sind.

4. Ich freue mich, daß der Sicherheitsrat mich zu Beginn meiner Amtszeit als Generalsekretär gebeten hat, diesen Bericht auszuarbeiten. Er stützt sich auf Gedanken und Vorschläge, die mir von Regierungen, Regionalorganisationen, nichtstaatlichen Organisationen sowie von Institutionen und Einzelpersonen aus vielen Ländern zugeleitet wurden. Bei aller Dankbarkeit für diese Beiträge möchte ich jedoch betonen, daß ich für diesen Bericht allein verantwortlich zeichne.

5. Konflikt und Krieg beruhen auf weit verbreiteten, tiefliegenden Ursachen. Wenn wir sie ergründen wollen, werden wir alles in unseren Kräften Stehende tun müssen, um die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, eine bestandfähige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zur Erlangung allgemeineren Wohlstands zu fördern, die Not zu lindern und die Existenz und den Einsatz von Waffen mit massiver Zerstörungswirkung zu reduzieren. Die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, das größte je veranstaltete Gipfeltreffen, ist soeben in Rio de Janeiro zu Ende gegangen. Im nächsten Jahr wird die zweite Weltkonferenz über Menschenrechte stattfinden. 1994 wird das Thema Bevölkerung und Entwicklung behandelt. 1995 wird die Weltfrauenkonferenz stattfinden, und ein Weltgipfel für soziale Entwicklung ist vorgeschlagen worden. Während meiner gesamten Amtszeit als Generalsekretär werde ich mich mit allen diesen großen Fragenkomplexen auseinandersetzen. Sie alle sind mir gegenwärtig, wenn ich mich in diesem Bericht den Problemen zuwende, um deren Untersuchung mich der Rat eigens ersucht hat: vorbeugende Diplomatie, Friedensschaffung und Friedenssicherung, welche ich noch um das eng damit verbundene Konzept der Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit erweitert habe.

6. Der offenkundige Wunsch der Mitgliedstaaten nach Zusammenarbeit verleiht unseren gemeinsamen Bemühungen neue Kraft. Der Erfolg ist jedoch äußerst unsicher. Wenn ich mich einerseits in meinem Bericht mit den Wegen befasse, die Kapazität der Vereinten Nationen zur Herbeiführung und Erhaltung des Friedens zu verbessern, ist es doch andererseits ausschlaggebend, daß sich alle Mitgliedstaaten darüber im klaren sind, daß die Suche nach besseren Mechanismen und Techniken so lange relativ bedeutungslos bleiben wird, wie dieser neue Gemeinschaftsgeist nicht von dem Willen getragen ist, die schwierigen Entscheidungen zu treffen, die die sich uns heute darbietende Gelegenheit uns abverlangt.

7. Ich unterbreite den Mitgliedern der Vereinten Nationen daher diesen Bericht bewegt von dem Gefühl der Bedeutung des Augenblicks und in Dankbarkeit.


Agenda für den Frieden


I. DAS SICH WANDELNDE UMFELD

8. Im Laufe der letzten Jahre ist die gewaltige ideologische Trennmauer eingestürzt, die jahrzehntelang Mißtrauen und Feindschaft, untrennbar begleitet von furchtbaren Werkzeugen der Vernichtung, verursacht hat. Wenn auch die Reibungspunkte zwischen den Staaten im Norden und im Süden ausgeprägter werden und die Aufmerksamkeit der Regierungen auf höchster Ebene erfordern, bietet die Verbesserung der Beziehungen zwischen den Staaten im Osten und Westen neue, zum Teil schon realisierte Möglichkeiten, den Bedrohungen der gemeinsamen Sicherheit erfolgreich zu begegnen.

9. Autoritäre Regime sind demokratischeren Kräften und Regierungen gewichen, die eher auf die Belange anderer einzugehen bereit sind. Die Form, der Umfang und die Intensität dieser Prozesse sind in Lateinamerika, Afrika, Europa und Asien zwar jeweils verschieden, doch weisen sie genug Ähnlichkeiten auf, um ein globales Phänomen erkennen zu lassen. Parallel zu diesen politischen Veränderungen bemühen sich viele Staaten um eine offenere Wirtschaftspolitik, wodurch weltweit ein Gefühl der Dynamik und der Bewegung entsteht.

10. Zu den Hunderten von Millionen, die ihre Unabhängigkeit im Zuge des Entkolonialisierungsschubes nach Gründung der Vereinten Nationen erlangt haben, sind weitere Millionen hinzugekommen, die in jüngster Zeit ihre Freiheit errungen haben. Wieder einmal nehmen neue Staaten ihren Platz in der Generalversammlung ein, was erneut bestätigt, daß der souveräne Staat als Grundeinheit der internationalen Gemeinschaft wichtig und unverzichtbar ist.

11. Wir sind in eine globale Übergangszeit eingetreten, die von höchst widersprüchlichen Tendenzen geprägt wird. Regionale und kontinentale Zusammenschlüsse von Staaten sind dabei, Möglichkeiten zu entwickeln, um die Zusammenarbeit zu vertiefen und an Souveränitätsüberlegungen anknüpfenden oder nationalistischen Rivalitäten einen Teil ihres Streitpotentials zu nehmen. Hochentwickelte Kommunikationsmittel und weltumspannende Handelsbeziehungen wie auch die Beschlüsse der Staaten, einen Teil ihrer Souveränitätsrechte größeren gemeinsamen politischen Zusammenschlüssen zu übertragen, sorgen dafür, daß sich die Grenzen zwischen den Staaten verwischen. Gleichzeitig jedoch brechen sich an neuer Stelle Nationalismus und Souveränitätsdenken mit Gewalt Bahn, und brutale ethnische, religiöse, soziale, kulturelle und sprachenbezogene Auseinandersetzungen bedrohen den Zusammenhalt der Staaten. Der soziale Frieden wird einerseits durch das Auftreten neuer Formen der Diskriminierung und der Ausgrenzung und andererseits durch terroristische Handlungen in Frage gestellt, die den demokratischen Fortgang von Entwicklung und Wandel zu untergraben suchen.

12. Der Begriff des Friedens ist leicht zu fassen, der der internationalen Sicherheit ist jedoch komplexerer Natur, da sich auch hier inzwischen weitreichende Widersprüche aufgetan haben. Selbst während die großen Nuklearmächte mit der Aushandlung von Rüstungsreduzierungsübereinkünften begonnen haben, droht die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen weiter zuzunehmen und werden in vielen Teilen der Welt konventionelle Waffen auch weiterhin angehäuft. Während die destruktive Kraft des Rassismus als solche erkannt wird und während die Apartheid beseitigt wird, kommt es zu neuen rassischen Spannungen, die sich in Gewalt entladen. Der technische Fortschritt verändert die Lebensverhältnisse und die Lebenserwartung in der ganzen Welt. Die Umwälzungen im Kommunikationswesen haben die Welt geeint und ein gemeinsames Bewußtsein, gemeinsame Bestrebungen und eine größere Solidarität gegenüber der Ungerechtigkeit entstehen lassen. Doch der Fortschritt bringt auch neue stabilitätsbedrohende Gefahren mit sich - Umweltschäden, das Auseinanderbrechen der Familien und der Gemeinwesen und die stärkere Einmischung in das Leben und die Rechte des einzelnen.

13. Diese neue Dimension der Unsicherheit darf uns jedoch nicht den Blick verstellen für die auch weiterhin fortbestehenden verheerenden Probleme des unkontrollierten Bevölkerungswachstums, der erdrückenden Schuldenlasten, der Handelshemmnisse, der Drogen und der immer größeren Disparität von Arm und Reich. Armut, Krankheit, Hunger, Unterdrückung und Verzweiflung grassieren und haben in ihrem Zusammenspiel 17 Millionen Flüchtlinge, 20 Millionen Vertriebene und massive Wanderungsbewegungen innerhalb der Staaten und über Staatsgrenzen hinweg hervorgebracht. Diese Probleme, die sowohl Konfliktursachen als auch Konfliktfolgen darstellen, verlangen es, daß die Vereinten Nationen ihnen unermüdliche Aufmerksamkeit widmen und bei ihrer Tätigkeit höchsten Vorrang einräumen. Eine zerlöcherte Ozonschicht könnte für eine exponierte Bevölkerung eine größere Bedrohung darstellen als eine feindliche Armee. Dürre und Krankheiten vermögen eine Bevölkerung genauso gnadenlos zu dezimieren wie Kriegswaffen. In dieser Stunde der wiedererlangten Gelegenheit müssen somit die Bemühungen der Vereinten Nationen um die Konsolidierung des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit über rein militärische Bedrohungen hinausgehen, um die Fesseln des Konfliktes und Krieges zu sprengen, die die Vergangenheit geprägt haben. Dennoch verbreiten bewaffnete Konflikte heute wie auch in der Geschichte Furcht und Schrecken bei den Menschen und verlangen unser dringendes Eingreifen in dem Versuch, sie zu verhindern, sie einzudämmen und ihnen ein Ende zu setzen.

14. Seit der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 haben mehr als einhundert größere Konflikte weltweit 20 Millionen Menschen das Leben gekostet. Wegen der im Sicherheitsrat eingelegten Vetos - insgesamt 279 -, deutlicher Ausdruck der damals bestehenden Spaltungen, waren die Vereinten Nationen machtlos, vielen dieser Krisen Herr zu werden.

15. Mit dem Ende des Kalten Krieges ist es seit dem 31. Mai 1990 nicht mehr zu einem solchen Veto gekommen, und die an die Vereinten Nationen gestellten Anforderungen haben sprunghaft zugenommen. Einst lahmgelegt durch Umstände, zu deren Bewältigung ihr Sicherheitsorgan weder geschaffen noch ausgerüstet war, ist dieses inzwischen zum zentralen Instrument der Konfliktverhütung und Konfliktlösung und der Friedenserhaltung geworden. Unser Ziel muß sein,

zu versuchen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt konfliktträchtige Situationen zu erkennen und auf diplomatischem Wege zu versuchen, die Gefahrenherde zu beseitigen, bevor es überhaupt zu Gewalt kommt;

wo ein Konflikt ausbricht, friedenschaffende Maßnahmen zu ergreifen, um die Probleme zu lösen, die den Konflikt ausgelöst haben;

durch friedensichernde Maßnahmen da, wo die Kampfhandlungen eingestellt worden sind, auf die Erhaltung des Friedens, wie prekär er auch immer sein mag, hinzuwirken und bei der Durchführung der von den Friedensstiftern herbeigeführten Übereinkommen behilflich zu sein;

bereit zu sein, bei der Friedenskonsolidierung in ihren verschiedenen Formen behilflich zu sein: durch den Wiederaufbau der Institutionen und Infrastrukturen der von Bürgerkrieg und bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen zerrissenen Nationen und durch die Herstellung von friedlichen, allseits vorteilhaften Beziehungen zwischen den vormals kriegführenden Nationen;

und im weitesten Sinne zu versuchen, die tiefsten Konfliktursachen auszuräumen: wirtschaftliche Not, soziale Ungerechtigkeit und politische Unterdrückung. Es zeichnet sich neuerdings mehr und mehr eine allen Nationen und Völkern der Welt gemeinsame ethische Erkenntnis ab, die in völkerrechtlichen Bestimmungen ihren Niederschlag findet, welche ihr Entstehen häufig der Tätigkeit der Vereinten Nationen verdanken.

16. Die Erfüllung dieses umfassenderen Auftrags der Weltorganisation wird die Aufmerksamkeit und die konzertierten Anstrengungen der einzelnen Staaten, der regionalen und nichtstaatlichen Organisationen und des gesamten Systems der Vereinten Nationen erfordern, wobei alle Hauptorgane ihre Aufgaben auf so ausgewogene und harmonische Weise wahrnehmen müssen, wie dies die Charta vorschreibt. Dem Sicherheitsrat ist von allen Mitgliedstaaten die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit im Rahmen der Charta übertragen worden. Im weitesten Sinne müssen die Generalversammlung und alle funktionalen Organe der Vereinten Nationen diese Verantwortung mittragen. Bei dem integrierten Vorgehen zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschheit hat jedes einzelne eine besondere und unverzichtbare Rolle zu spielen. Grundlage des Beitrags des Generalsekretärs ist das Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit, das zwischen ihm und den beratenden Organen der Vereinten Nationen besteht.

17. Der Staat ist die Grundfeste dieser Tätigkeit und muß es auch in Zukunft bleiben. Unabdingbare Voraussetzung für gemeinsame Fortschritte auf internationaler Ebene ist die Achtung seiner fundamentalen Souveränität und Unversehrtheit. Die absolute und exklusive Souveränität - ein Postulat, das in der Realität nie seine Entsprechung gefunden hat -, gehört jedoch der Vergangenheit an. Die führenden Staatsmänner stehen heute vor der Aufgabe, dies zu verstehen und ein Gleichgewicht herzustellen zwischen den Geboten einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der innerstaatlichen Belange und den Anforderungen einer in zunehmendem Maße interdependenten Welt. Handel, Kommunikation und Umweltbelange machen an administrativen Grenzen nicht halt; diese Grenzen umreißen jedoch gleichzeitig den Ort, an dem der einzelne den größten Teil seines wirtschaftlichen, politischen und sozialen Lebens gestaltet. Die Vereinten Nationen haben ihre Pforten nicht verschlossen. Wollte jedoch jede ethnische, religiöse oder sprachliche Gruppe Anspruch auf Staatshoheit erheben, käme es zu einer maßlosen Zersplitterung, und es würde immer schwieriger, Frieden, Sicherheit und wirtschaftliches Wohlergehen für alle zu verwirklichen.

18. Eine Voraussetzung für die Lösung dieser Probleme ist das Eintreten für die Menschenrechte, und insbesondere für die Rechte der Minderheiten, gleich, ob es sich dabei um ethnische, religiöse, soziale oder sprachliche Minderheiten handelt. Der Völkerbund hat einen Apparat für den völkerrechtlichen Schutz von Minderheiten geschaffen. Die Generalversammlung wird demnächst mit einer Erklärung über die Rechte der Minderheiten befaßt werden. Dieses Instrument dürfte in Verbindung mit dem immer wirksameren Menschenrechtsinstrumentarium der Vereinten Nationen zur Verbesserung der Situation der Minderheiten und zur Stärkung der Stabilität der Staaten beitragen.

19. Internationalismus und Nationalismus müssen keineswegs unbedingt als gegensätzliche Denkrichtungen betrachtet werden, die dazu verurteilt sind, auf der Gegenseite extreme Reaktionen auszulösen. Eine gesunde Globalisierung des Lebens in unserer Zeit erfordert an erster Stelle festgefügte Identitäten und die Ausübung der Grundfreiheiten. Wir dürfen es nicht zulassen, daß die Souveränität, territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Staaten innerhalb des etablierten internationalen Systems und der Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker - beides Grundsätze von großem Wert und großer Bedeutung - in der vor uns liegenden Zeit in ein gegensätzliches Verhältnis zueinander geraten. Die Achtung der demokratischen Grundsätze auf allen Ebenen des sozialen Gefüges - in den Gemeinwesen, in den Staaten und in der Gemeinschaft der Staaten - ist von entscheidender Bedeutung. Wir sollten unsere Aufgabe stets darin erblicken, die Integrität aller Teile zu wahren, gleichzeitig jedoch eine ausgewogene Struktur für das Ganze zu finden.





Anmerkungen

1.

Siehe S/23500, Erklärung des Präsidenten des Rates, Abschnitt "Friedensstiftung und Friedenssicherung".


Nächster Abschnitt | zum Inhalt | zum Seitenanfang