Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz
Kapitel V: INSTITUTIONELLE VORKEHRUNGEN



C. Auf internationaler Ebene

1. Vereinte Nationen


306. Die Aktionsplattform muß durch die Arbeit aller Organe und Organisationen des Systems der Vereinten Nationen während des Zeitraums von 1995-2000 einmal als solche und zum anderen als fester Bestandteil der umfassenderen Programme umgesetzt werden. Im Zeitraum 1995-2000 muß ein besserer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit in Geschlechterfragen geschaffen werden, um die integrierte und umfassende Umsetzung, Weiterverfolgung und Bewertung der Aktionsplattform sicherzustellen, wobei die Ergebnisse der Weltgipfeltreffen und -konferenzen der Vereinten Nationen zu berücksichtigen sind. Da sich die Regierungen auf allen diesen Gipfeltreffen und Konferenzen dazu verpflichtet haben, die Machtgleichstellung der Frau in verschiedenen Bereichen herbeizuführen, ist die Koordinierung der Folgestrategien zu der Aktionsplattform von entscheidender Bedeutung. Die Agenda für Entwicklung und die Agenda für den Frieden sollten der Aktionsplattform der Vierten Weltfrauenkonferenz Rechnung tragen.

307. Die institutionelle Kapazität des Systems der Vereinten Nationen zur Wahrnehmung und Koordinierung seiner Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Aktionsplattform sowie seine Fachkompetenz und seine Arbeitsmethoden zur Förderung der Frau sollten verbessert werden.

308. Die Verantwortung für die Umsetzung der Aktionsplattform und die Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme des Systems der Vereinten Nationen muß auf der höchsten Ebene angesiedelt sein.

309. Wenn die Effizienz und Wirksamkeit des Systems der Vereinten Nationen bei der Unterstützung der Gleichberechtigung und Machtgleichstellung der Frau auf nationaler Ebene verbessert und seine Fähigkeit, die Ziele der Aktionsplattform zu verwirklichen, erhöht werden soll, müssen verschiedene Teile des Systems erneuert, reformiert und neu belebt werden. Dazu müßten unter anderem auch die Strategien und Arbeitsmethoden der verschiedenen Mechanismen der Vereinten Nationen zur Förderung der Frau überprüft und gestärkt werden, mit dem Ziel, ihre beratenden, katalytischen und Überwachungsfunktionen in bezug auf die wichtigsten Organe und Organisationen zu straffen und nach Bedarf zu stärken. Eigene Stellen für Frauenbelange sind für deren wirksame Einbeziehung in die Haupttätigkeiten wichtig, doch müssen Strategien weiterentwickelt werden, um zu verhindern, daß es statt zur Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in alle Tätigkeiten zu einer unbeabsichtigten Marginalisierung kommt.

310. Was den Folgeprozeß der Vierten Weltfrauenkonferenz betrifft, sollten alle mit der Förderung der Frau befaßten Stellen des Systems der Vereinten Nationen über die erforderlichen Mittel und die erforderliche Unterstützung zur Durchführung von Anschlußtätigkeiten verfügen. Die Tätigkeit von Gleichstellungsressorts und -beauftragten in den einzelnen Organisationen sollte in die Gesamtpolitik, -planung, -programmierung und -haushaltsaufstellung fest integriert sein.

311. Die Vereinten Nationen und andere internationale Organisationen müssen Maßnahmen ergreifen, um im Einklang mit der Aktionsplattform Hindernisse zu beseitigen, die sich in ihrem Bereich der Förderung der Frau entgegenstellen.

Generalversammlung

312. Die Generalversammlung als das höchste zwischenstaatliche Organ der Vereinten Nationen ist das Hauptorgan für die Aufstellung von Politiken und die Bewertung in Fragen im Zusammenhang mit den Anschlußmaßnahmen an die Konferenz und sollte als solches geschlechtsspezifische Fragen in ihre gesamte Tätigkeit mit einbeziehen. Sie sollte die Fortschritte bei der wirksamen Umsetzung der Aktionsplattform bewerten und dabei berücksichtigen, daß diese Fragen quer durch die Sozial- und Wirtschaftspolitik und die allgemeine Politik gehen. Auf ihrer fünfzigsten Tagung im Jahr 1995 wird der Generalversammlung der Bericht der Vierten Weltfrauenkonferenz vorliegen. Gemäß ihrer Resolution 49/161 wird sie außerdem einen Bericht des Generalsekretärs über die Anschlußmaßnahmen an die Konferenz behandeln und dabei die Empfehlungen der Konferenz berücksichtigen. Die Generalversammlung sollte die Anschlußmaßnahmen an die Konferenz zu einem Bestandteil ihrer kontinuierlichen Arbeit zur Förderung der Frau machen. In den Jahren 1996, 1998 und 2000 sollte sie die Umsetzung der Aktionsplattform überprüfen.

Wirtschafts- und Sozialrat

313. In Anbetracht der ihm in der Charta der Vereinten Nationen zugedachten Rolle und im Einklang mit den Resolutionen der Generalversammlung 45/264, 46/235 und 48/162 hätte der Wirtschafts- und Sozialrat die systemweite Koordinierung der Umsetzung der Aktionsplattform zu überwachen und diesbezügliche Empfehlungen abzugeben. Der Rat sollte gebeten werden, die Umsetzung der Aktionsplattform zu überprüfen und dabei den Berichten der Kommission für die Rechtsstellung der Frau gebührend Rechnung zu tragen. Als Koordinierungsorgan sollte der Rat gebeten werden, das Mandat der Kommission für die Rechtsstellung der Frau zu überprüfen und dabei die Notwendigkeit der wirksamen Koordinierung mit anderen zuständigen Kommissionen und Anschlußmaßnahmen an die Konferenz zu berücksichtigen. Der Rat sollte geschlechtsspezifische Fragen in seine Erörterung aller grundsatzpolitischen Fragen miteinbeziehen, unter gebührender Berücksichtigung der von der Kommission ausgearbeiteten Empfehlungen. Er sollte erwägen, wenigstens einen Tagungsteil auf hoher Ebene vor dem Jahr 2000 der Förderung der Frau und der Umsetzung der Aktionsplattform zu widmen, mit tatkräftiger Mitwirkung und Beteiligung unter anderem der Sonderorganisationen, einschließlich der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds.

314. Der Rat sollte erwägen, wenigstens einen Tagungsteil für Koordinierungsfragen vor dem Jahr 2000 der Koordinierung der Förderung der Frau zu widmen, auf der Grundlage des überarbeiteten systemweiten mittelfristigen Plans für die Förderung der Frau.

315. Der Rat sollte erwägen, wenigstens einen den operativen Aktivitäten gewidmeten Tagungsteil vor dem Jahr 2000 der Koordinierung von entwicklungsfördernden Tätigkeiten im Zusammenhang mit Geschlechterfragen zu widmen, auf der Grundlage des überarbeiteten systemweiten mittelfristigen Plans für die Förderung der Frau, mit dem Ziel, Richtlinien und Verfahren für die Umsetzung der Aktionsplattform durch die Fonds und Programme des Systems der Vereinten Nationen aufzustellen.

316. Der Verwaltungsausschuß für Koordinierung sollte prüfen, wie die in ihm vertretenen Organisationen ihre Tätigkeiten am besten koordinieren könnten, unter anderem im Rahmen der bestehenden Verfahren auf interinstitutioneller Ebene, um die systemweite Koordinierung der Umsetzung der Ziele der Aktionsplattform sicherzustellen und bei der Durchführung der Anschlußmaßnahmen behilflich zu sein.

Kommission für die Rechtsstellung der Frau

317. Die Generalversammlung und der Wirtschafts- und Sozialrat werden gebeten, im Einklang mit ihrem jeweiligen Mandat das Mandat der Kommission für die Rechtsstellung der Frau unter Berücksichtigung der Aktionsplattform zu überprüfen und zu stärken und dabei der Notwendigkeit eines Zusammenwirkens mit anderen zuständigen Kommissionen und dem Folgeprozeß der Konferenz sowie eines systemumfassenden Ansatzes zur Umsetzung der Aktionsplattform Rechnung zu tragen.

318. Als Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats sollte die Kommission für die Rechtsstellung der Frau innerhalb des Systems der Vereinten Nationen eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Umsetzung der Aktionsplattform und der diesbezüglichen Beratung des Rates wahrnehmen. Sie sollte ein klares Mandat haben und mit ausreichenden Humanressourcen und Finanzmitteln zu seiner Durchführung ausgestattet sein, die durch Mittelumschichtungen im ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen bereitgestellt werden sollten.

319. Die Kommission für die Rechtsstellung der Frau sollte dem Wirtschafts- und Sozialrat bei der Koordinierung der Berichterstattung über die Umsetzung der Aktionsplattform mit den entsprechenden Organisationen des Systems der Vereinten Nationen behilflich sein. Die Kommission sollte dabei auf Beiträge anderer Organisationen des Systems der Vereinten Nationen und gegebenenfalls anderer Stellen zurückgreifen.

320. Bei der Aufstellung ihres Arbeitsprogramms für den Zeitraum 1996-2000 sollte die Kommission für die Rechtsstellung der Frau die Hauptproblembereiche in der Aktionsplattform überprüfen und überlegen, wie die Anschlußmaßnahmen an die Weltfrauenkonferenz in ihre Tagesordnung einbezogen werden können. In diesem Zusammenhang könnte die Kommission für die Rechtsstellung der Frau außerdem prüfen, wie sie ihre Rolle als Katalysator für die Bemühungen um die durchgängige Einbeziehung der Geschlechtsperspektive in die Tätigkeiten der Vereinten Nationen weiter ausbauen kann.

Andere Fachkommissionen

321. Die anderen Fachkommissionen des Wirtschafts- und Sozialrats sollten im Rahmen ihres Mandats die Aktionsplattform ebenfalls gebührend berücksichtigen und für die Einbeziehung des Geschlechtsaspekts in ihre Tätigkeit Sorge tragen.

Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau und andere Vertragsorgane

322. Der Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau sollte bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nach der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau die Aktionsplattform im Rahmen seines Mandats bei der Prüfung der von den Vertragsstaaten vorgelegten Berichte berücksichtigen.

323. Die Vertragsstaaten der Konvention über die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau werden gebeten, in die Berichterstattung nach Artikel 18 der Konvention Angaben über die zur Umsetzung der Aktionsplattform getroffenen Maßnahmen aufzunehmen, um es dem Ausschuß für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau leichter zu machen, das Maß, in dem Frauen die ihnen durch die Konvention garantierten Rechte wahrnehmen können, wirksam zu überwachen.

324. Die Fähigkeit des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau zur Überwachung der Durchführung der Konvention sollte dadurch verbessert werden, daß ihm Humanressourcen und Finanzmittel aus dem ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen, insbesondere auch sachverständige Rechtsberatung, sowie im Einklang mit Resolution 49/164 der Generalversammlung und dem von der Tagung der Vertragsstaaten der Konvention im Mai 1995 gefaßten Beschluß ausreichend Zeit für seine Tagungen zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuß sollte seine Arbeit verstärkt mit der anderer Menschenrechts-Vertragsorgane koordinieren und dabei die in der Erklärung und im Aktionsprogramm von Wien enthaltenen Empfehlungen berücksichtigen.

325. Die anderen Vertragsorgane sollten im Rahmen ihres Mandats die Umsetzung der Aktionsplattform ebenfalls gebührend berücksichtigen und für die Einbeziehung der Gleichstellung und der Menschenrechte der Frau in ihre Arbeit Sorge tragen.

Sekretariat der Vereinten Nationen

Büro des Generalsekretärs

326. Der Generalsekretär wird ersucht, die Verantwortung für die Koordinierung der allgemeinen Politik innerhalb der Vereinten Nationen zur Umsetzung der Aktionsplattform und zur systemumfassenden Einbeziehung einer geschlechtsbezogenen Perspektive in alle Aktivitäten der Vereinten Nationen zu übernehmen, unter Berücksichtigung des Mandats der betreffenden Organe. Der Generalsekretär sollte gezielte Maßnahmen zur Gewährleistung der wirksamen Koordinierung der Bemühungen um die Verwirklichung dieser Ziele in Erwägung ziehen. Zu diesem Zweck wird der Generalsekretär gebeten, unter Verwendung vorhandener Humanressourcen und Finanzmittel im Büro des Generalsekretärs einen hochrangigen Dienstposten zu schaffen, dessen Inhaberin den Generalsekretär in geschlechtsspezifischen Fragen berät und in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Frauenförderung mit für die systemweite Umsetzung der Aktionsplattform Sorge tragen wird.

Abteilung Frauenförderung

327. Hauptaufgabe der zur Hauptabteilung für grundsatzpolitische Koordinierung und bestandfähige Entwicklung gehörenden Abteilung Frauenförderung ist die fachliche Betreuung der Kommission für die Rechtsstellung der Frau und anderer zwischenstaatlicher Organe in allen die Förderung der Frau betreffenden Fragen wie auch die Betreuung des Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau. Die Abteilung ist außerdem Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Zukunftsstrategien von Nairobi zur Förderung der Frau. Im Lichte der Überprüfung des Mandats der Kommission für die Rechtsstellung der Frau nach vorstehender Ziffer 313 werden auch die Aufgaben der Abteilung Frauenförderung überprüft werden müssen. Der Generalsekretär wird ersucht, der Abteilung unter anderem durch die Bereitstellung ausreichender Humanressourcen und Finanzmittel im Rahmen des ordentlichen Haushalts der Vereinten Nationen eine wirksamere Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

328. Die Abteilung sollte durch die Anwendung einer Analyse der geschlechtsspezifischen Auswirkungen bei Grundsatzstudien für die Kommission für die Rechtsstellung der Frau und durch die Unterstützung anderer Nebenorgane die Hindernisse untersuchen, die sich der Förderung der Frau entgegenstellen. Nach der Vierten Weltfrauenkonferenz sollte die Abteilung die Revisionen des systemweiten mittelfristigen Plans zur Förderung der Frau für den Zeitraum 1996-2001 koordinieren und weiterhin die Sekretariatsaufgaben bei der interinstitutionellen Koordinierung der Förderung der Frau wahrnehmen. Sie sollte außerdem für den weiteren ständigen Informationsaustausch mit nationalen Kommissionen und Institutionen zur Förderung der Frau sowie mit nichtstaatlichen Organisationen über die Umsetzung der Aktionsplattform Sorge tragen.

Andere Einheiten des Sekretariats der Vereinten Nationen

329. Die verschiedenen Einheiten des Sekretariats der Vereinten Nationen sollten ihre Programme überprüfen, um festzustellen, auf welche Weise sie am besten zur koordinierten Umsetzung der Aktionsplattform beitragen können. Die Vorschläge zur Umsetzung der Plattform müssen in der Revision des systemweiten mittelfristigen Plans zur Förderung der Frau für den Zeitraum 1996-2001 sowie in dem Entwurf für den mittelfristigen Plan der Vereinten Nationen für den Zeitraum 1998-2002 berücksichtigt werden.

330. Bestehende Verbindungen im Sekretariat sollten ausgebaut und neue geschaffen werden, um sicherzustellen, daß die Geschlechtsperspektive als eine zentrale Dimension in alle Aktivitäten des Sekretariats eingebracht wird.

331. Der Bereich Personalwesen und -management sollte in Zusammenarbeit mit Programmleitern in der ganzen Welt und im Einklang mit dem strategischen Aktionsplan für die Verbesserung der Situation der Frauen im Sekretariat (1995-2000) der Einstellung und Beförderung von Frauen in Stellen, die der geographischen Verteilung unterliegen, insbesondere in Führungs- und Leitungspositionen, auch weiterhin Priorität einräumen, um die in den Resolutionen 45/125 und 45/239 C der Generalversammlung festgelegten und in ihren Resolutionen 46/100, 47/93, 48/106 und 49/167 bekräftigten Ziele zu erreichen. Der Aus- und Fortbildungsdienst sollte spezielle Kurse zur Sensibilisierung des Personals für geschlechtsspezifische Fragen konzipieren und regelmäßig durchführen oder eine solche Sensibilisierung zum festen Bestandteil aller seiner Tätigkeiten machen.

332. Die Hauptabteilung Presse und Information sollte sich darum bemühen, die Geschlechtsperspektive in ihre allgemeinen Informationstätigkeiten einzubeziehen und im Rahmen der vorhandenen Mittel ihre Frauen und Mädchen betreffenden Programme auszubauen und zu verbessern. Zu diesem Zweck sollte die Hauptabteilung eine multimediale Kommunikationsstrategie erarbeiten, um die Umsetzung der Aktionsplattform unter voller Nutzung neuer Technologien zu unterstützen. Die regelmäßigen Sendungen und Veröffentlichungen der Hauptabteilung sollten die Ziele der Plattform insbesondere in den Entwicklungsländern fördern.

333. Die Statistische Abteilung der Hauptabteilung Wirtschafts- und Sozialinformationen und grundsatzpolitische Analyse sollte, wie in Kapitel IV im Rahmen des strategischen Ziels H.3 beschrieben, eine maßgebliche Koordinierungsfunktion in der internationalen statistischen Arbeit wahrnehmen.

Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (INSTRAW)

334. Das Institut hat den Auftrag, Forschungs- und Ausbildungstätigkeiten bezüglich der Situation und Förderung der Frau durchzuführen. Es sollte sein Arbeitsprogramm im Lichte der Aktionsplattform überprüfen und ein Programm zur Umsetzung der unter sein Mandat fallenden Aspekte der Aktionsplattform ausarbeiten. Dabei sollte es diejenigen Forschungsarten und -methoden benennen, denen Vorrang einzuräumen ist, ferner die einzelstaatlichen Kapazitäten zur Durchführung von Frauenstudien und Genusforschung, namentlich auch über die Situation von Mädchen, stärken und Netzwerke von Forschungseinrichtungen aufbauen, die für diesen Zweck mobilisiert werden können. Das Institut sollte außerdem aufzeigen, welche Formen von Bildung und Ausbildung vom Institut wirksam unterstützt und gefördert werden können.

Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM)

335. Der Fonds hat den Auftrag, die Möglichkeiten und Chancen für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Frau in den Entwicklungsländern zu verbessern, indem er durch die Bereitstellung von technischer und finanzieller Hilfe dafür Sorge trägt, daß Frauenbelange auf allen Ebenen in die Entwicklung einbezogen werden. Daher sollte der Fonds sein Arbeitsprogramm im Lichte der Aktionsplattform überprüfen und gegebenenfalls ausbauen und den Schwerpunkt seiner Tätigkeit dabei auf die Stärkung der politischen und ökonomischen Macht der Frau legen. Im Mittelpunkt seiner sachwalterischen Tätigkeit sollte die Förderung eines multilateralen Politikdialogs über die Machtgleichstellung der Frau stehen. Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben sollten ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Sonderorganisationen und andere Organisationen des Systems der Vereinten Nationen

336. Zur verstärkten Unterstützung der auf einzelstaatlicher Ebene ergriffenen Maßnahmen und zum Ausbau ihres Beitrags zu koordinierten Anschlußmaßnahmen seitens der Vereinten Nationen sollte jede Organisation festlegen, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wird, einschließlich der Aufstellung von Gesamt- und Einzelzielen, um im Hinblick auf die in der Aktionsplattform genannten weltweiten Prioritäten ihre eigenen Prioritäten anzupassen und Ressourcen umzulenken. Für eine klare Abgrenzung der Aufgaben und eine entsprechende Rechenschaftspflicht muß gesorgt sein. Diese Vorschläge sollten ihrerseits im systemweiten mittelfristigen Plan zur Förderung der Frau für den Zeitraum 1996-2001 ihren Niederschlag finden.

337. Jede Organisation sollte sich auf höchster Ebene verpflichten und bei der Verfolgung ihrer Ziele Maßnahmen ergreifen, um die Rolle und die Verantwortlichkeiten ihrer für Frauenbelange zuständigen Koordinierungsstellen zu stärken und zu unterstützen.

338. Darüber hinaus sollten Sonderorganisationen, deren Mandat die Gewährung technischer Hilfe an die Entwicklungsländer, insbesondere in Afrika und den am wenigsten entwickelten Ländern, umfaßt, stärker zusammenarbeiten, um die kontinuierliche Förderung der Frau sicherzustellen.

339. Das System der Vereinten Nationen sollte den Umbruchländern angemessene technische und sonstige Hilfe gewähren, um die Lösung ihrer spezifischen Probleme bezüglich der Förderung der Frau zu erleichtern.

340. Jede Organisation sollte der Einstellung und Beförderung von Frauen im höheren Dienst größeren Vorrang einräumen, um eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern insbesondere auf der Leitungsebene zu erreichen. Bei der Einstellung von Bediensteten und der Regelung ihres Dienstverhältnisses sollte als ausschlaggebend der Gesichtspunkt gelten, daß es notwendig ist, ein Höchstmaß an Leistungsfähigkeit, fachlichem Können und Integrität zu gewährleisten. Der Umstand, daß es wichtig ist, die Auswahl der Bediensteten auf möglichst breiter geographischer Grundlage vorzunehmen, sollte gebührend berücksichtigt werden. Die Organisationen sollten ihren Leitungsorganen regelmäßig über die diesbezüglichen Fortschritte Bericht erstatten.

341. Die Koordinierung der operativen Entwicklungsaktivitäten der Vereinten Nationen auf Landesebene sollte im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Generalversammlung, insbesondere der Resolution 47/199, mit Hilfe des Systems der residierenden Koordinatoren verbessert werden, um die Aktionsplattform vollauf zu berücksichtigen.

2. Andere internationale Institutionen und Organisationen

342. Die internationalen Finanzinstitutionen werden ermutigt, bei der Umsetzung der Aktionsplattform ihre Politiken, Verfahren und Personalausstattung zu überprüfen und anzupassen, um sicherzustellen, daß Investitionen und Programme Frauen zugute kommen und auf diese Weise zu einer bestandfähigen Entwicklung beitragen. Sie werden außerdem ermutigt, mehr hochrangige Positionen mit Frauen zu besetzen, ihre Mitarbeiter verstärkt in der geschlechtsdifferenzierten Analyse zu schulen und Politiken und Leitlinien einzuführen, die sicherstellen, daß die unterschiedlichen Auswirkungen von Kreditvergabeprogrammen und anderen Aktivitäten auf Frauen und Männer voll berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht sollten die Bretton-Woods-Institutionen, die Vereinten Nationen, ihre Fonds und Programme sowie die Sonderorganisationen einen regelmäßigen Fachdialog, insbesondere auch auf Feldebene, führen, um ihre Hilfe effizienter und wirksamer zu koordinieren und auf diese Weise die Wirksamkeit ihrer Programme zugunsten von Frauen und ihren Familien zu erhöhen.

343. Die Generalversammlung sollte erwägen, die Welthandelsorganisation zu bitten, Überlegungen darüber anzustellen, wie sie zur Umsetzung der Aktionsplattform beitragen könnte, insbesondere auch durch in Zusammenarbeit mit dem System der Vereinten Nationen durchgeführte Aktivitäten.

344. Den internationalen nichtstaatlichen Organisationen kommt bei der Umsetzung der Aktionsplattform eine wichtige Rolle zu. Die Schaffung eines Mechanismus für die Zusammenarbeit mit den nichtstaatlichen Organisationen zur Förderung der Umsetzung der Plattform auf verschiedenen Ebenen sollte in Erwägung gezogen werden.


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