Politische Erklärung und Internationaler Aktionsplan von Madrid
über das Altern 2002*

Die Zweite Weltversammlung über das Altern,

zusammengetreten vom 8. bis 12. April 2002 in Madrid,

1. verabschiedet die Politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, die dieser Resolution als Anlage beigefügt sind;

2. empfiehlt der Generalversammlung, sich die Politische Erklärung und den Interna­tionalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, wie von der Versammlung ver­abschiedet, zu eigen zu machen.

Anlage I

Politische Erklärung

Artikel 1

Wir, die auf dieser Zweiten Weltversammlung über das Altern in Madrid zusammen­ge­tretenen Regierungsvertreter, haben beschlossen, einen Internationalen Aktions­plan über das Altern 2002 zu verabschieden, um auf die Möglichkeiten und Herausforderungen des Al­terns der Bevölkerung im 21. Jahrhundert zu reagieren und die Entwicklung einer Gesell­schaft für alle Altersgruppen zu fördern. Im Rahmen dieses Aktionsplans sind wir ent­schlossen, auf allen Ebenen, einschließlich der nationalen und internationalen Ebene, in drei vorrangigen Aktionsrichtungen tätig zu werden: Ältere Menschen und Entwicklung, Förde­rung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter sowie Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds.

Artikel 2

Wir freuen uns über die steigende Lebenserwartung in vielen Regionen der Welt, die eine der größten Errungenschaften der Menschheit ist. Wir erkennen an, dass die Welt einen beispiellosen demografischen Wandel durchlebt und dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der 60-jährigen oder Älteren von 600 Millionen auf fast 2 Milliarden ansteigen wird, womit sich ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung voraussichtlich von 10 Prozent auf 21 Prozent erhö­hen wird. Der größte und schnellste Anstieg wird in den Entwicklungsländern zu ver­zeich­nen sein, in denen sich die Zahl der älteren Menschen im Laufe der kommenden 50 Jahre voraussichtlich vervierfachen wird. Dieser demografische Wandel stellt alle unsere Gesellschaften vor die Herausforderung, mehr Möglichkeiten insbesondere für ältere Men­schen zu schaffen, damit sie ihr Potenzial zur vollen Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zur Entfaltung bringen können.

Artikel 3

Wir bekräftigen die von unseren Staats- und Regierungschefs auf den großen Konfe­ren­zen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, im Rahmen ihrer Folgeprozesse sowie in der Millenniums-Erklärung eingegangenen Verpflichtungen, was die Förderung eines inter­na­tionalen und nationalen Umfelds betrifft, das eine Gesellschaft für alle Altersgruppen begün­stigt. Wir bekräftigen weiterhin erneut die Grundsätze und Handlungs­empfehlungen des Internationalen Aktionsplans zur Frage des Alterns, den sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1982 zu eigen gemacht hat, sowie die 1991 von der General­ver­samm­lung verabschiedeten Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen, die auf den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.

Artikel 4

Wir betonen, dass es zur Ergänzung der einzelstaatlichen Anstrengungen, die zur voll­ständigen Durchführung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 unter­nom­men werden, unbedingt einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit bedarf. Wir for­dern daher die internationale Gemeinschaft auf, die Zusammenarbeit zwischen allen betei­lig­ten Akteuren weiter zu fördern.

Artikel 5

Wir bekräftigen die Entschlossenheit, keine Mühe zu scheuen, um die Demokratie zu fördern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, zu fördern und zu schützen. Wir verpflichten uns, alle Formen der Diskriminierung, nament­lich die Altersdiskriminierung, zu beseitigen. Wir erkennen außerdem an, dass Men­schen auch im Alter ein erfülltes, gesundes und sicheres Leben genießen und aktiv am wirt­schaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft teilhaben sollten. Wir sind entschlossen, der Würde älterer Menschen mehr Anerkennung zu ver­schaffen und alle Formen von Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt zu beseitigen.

Artikel 6

Die moderne Welt mit ihrem beispiellosen Reichtum und zuvor nie dagewesenen tech­nologischen Kapazitäten eröffnet uns außerordentliche Chancen: Männer und Frauen in die Lage zu versetzen, ein hohes Alter bei besserer Gesundheit und umfassenderem Wohlbe­finden zu erreichen; die volle Einbeziehung und Teilhabe älterer Menschen in der Ge­sellschaft anzustreben; ältere Menschen zu befähigen, auf wirksamere Weise zu ihrer Ge­meinschaft und zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen; und die Betreuung und Unter­stützung älterer Menschen mit zunehmendem Bedarf stetig zu verbessern. Wir erken­nen an, dass ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich ist, um diese Chancen zu verwirkli­chen, die Lebensqualität von Frauen und Männern im Alter zu verbessern und die Tragfähig­keit der Unterstützungssysteme zu gewährleisten und damit die Grundlage einer Ge­sellschaft für alle Altersgruppen zu schaffen. Wenn Altern als eine Leistung angesehen wird, wird man sich mit Selbstverständlichkeit auf die menschlichen Fähigkeiten, Erfahrun­gen und Ressourcen der älteren Menschen stützen und sie als einen wertvollen Beitrag zur Ent­stehung reifer, voll integrierter und menschlicher Gesellschaften anerkennen.

Artikel 7

Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse für die Entwicklungs­län­der, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, und einige Übergangsländer im Hin­blick auf ihre weitere Integration in die Weltwirtschaft und ihre volle Teilhabe daran. Wenn die Vorteile der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht allen Ländern zu­gäng­lich gemacht werden, so werden immer mehr Menschen, insbesondere ältere Men­schen, in allen Ländern und sogar ganzen Regionen aus der Weltwirtschaft ausgeschlossen bleiben. Aus diesem Grunde erkennen wir an, wie wichtig es ist, die Frage des Alterns zu einem Teil der Entwicklungsagenda und der Strategien zur Armutsbe­kämpfung zu machen und die volle Beteiligung aller Entwicklungsländer an der Weltwirt­schaft anzustreben.

Artikel 8

Wir verpflichten uns, die Belange des Alterns wirksam in die sozialen und wirtschaft­li­chen Strategien, Politiken und Maßnahmen einzubeziehen, wobei wir gleichzeitig an­erken­nen, dass sich die konkreten alterspolitischen Maßnahmen je nach den Bedingungen in den einzelnen Ländern unterscheiden werden. Wir erkennen an, dass die geschlechts­spezi­fi­sche Dimension in allen Politiken und Programmen berücksichtigt werden muss, um den Be­dürfnissen und Erfahrungen älterer Frauen und Männer Rechnung zu tragen.

Artikel 9

Wir verpflichten uns, ältere Menschen in Situationen bewaffneten Konflikts und frem­der Besetzung zu schützen und ihnen beizustehen.

Artikel 10

Das Potenzial älterer Menschen ist eine starke Basis für die künftige Entwicklung. Sie gestattet der Gesellschaft, sich zunehmend auf die Fähigkeiten, die Erfahrung und die Weis­heit älterer Menschen zu stützen und sich darauf zu verlassen, dass sie nicht nur zur Verbes­se­rung ihrer eigenen Lebenslage initiativ werden, sondern auch aktiv an der Verbesserung der gesamten Gesellschaft mitwirken.

Artikel 11

Wir unterstreichen die Bedeutung der internationalen Forschung über das Altern und über altersspezifische Fragen als wichtiges Instrument zur Ausarbeitung von Politiken zur Frage des Alterns, die sich auf zuverlässige und harmonisierte Indikatoren stützen, die unter anderem von nationalen und internationalen statistischen Organisationen erstellt wurden.

Artikel 12

Ältere Menschen erwarten, und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Gesellschaft ver­lan­gen, dass sie in die Lage versetzt werden, am wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Ältere Menschen sollten Gelegenheit haben, so lange zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind, einer befriedigenden und produktiven Tätigkeit nachzugehen und dabei weiterhin zu Bildung und Schulungs­pro­grammen Zugang haben. Die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Men­schen und die Förderung ihrer vollen Teilhabe sind wesentliche Bestandteile aktiven Al­terns. Älteren Menschen sollte angemessene und nachhaltige soziale Unter­stützung ge­währt werden.

Artikel 13

Wir betonen, dass die Regierungen die Hauptverantwortung für die Förderung, Bereit­stellung und Gewährleistung des Zugangs zu einer sozialen Grundversorgung tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zu berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck müs­sen wir mit den örtlichen Behörden, mit der Zivilgesellschaft, namentlich den nichtstaatli­chen Organisationen, mit dem Privatsektor, Ehrenamtlichen und Freiwilligen­organi­sationen, den älteren Menschen selbst, Seniorenverbänden und Organisationen für äl­tere Menschen sowie mit den Familien und Gemeinschaften zusammenarbeiten.

Artikel 14

Wir erkennen an, dass das Recht eines jeden Menschen, das für ihn erreichbare Höchst­maß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen, Schritt für Schritt voll ver­wirklicht werden muss. Wir bekräftigen, dass die Erreichung eines Höchstmaßes an Ge­sundheit ein weltweites soziales Ziel von größter Wichtigkeit darstellt, dessen Verwirk­li­chung über die Maßnahmen im Gesundheitswesen hinaus auch Maßnahmen in vielen ande­ren sozialen und wirtschaftlichen Bereichen erfordert. Wir verpflichten uns, älteren Men­schen den universellen und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Gesundheits­diensten zu ermöglichen, sowohl auf dem Gebiet der körperlichen als auch der gei­stigen Gesundheit, und erkennen an, dass der wachsende Bedarf einer alternden Bevöl­ke­rung zusätzliche Maßnahmen erfordert, insbesondere im Bereich der Betreuung und Be­handlung sowie der Förderung gesunder Lebensweisen und eines unterstützenden Umfelds.  Wir werden die Selbständigkeit, Zugangsmöglichkeiten und die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen fördern, damit sie an allen Aspekten der Gesell­schaft voll teilhaben können. Wir anerkennen den Beitrag, den ältere Menschen in ihrer Funk­tion als Betreuungspersonen zur Entwicklung leisten.

Artikel 15

Wir erkennen die wichtige Rolle an, die die Familien, Freiwillige und Ehrenamtliche, die Gemeinschaften, die Organisationen älterer Menschen und sonstige gemeindenahe Organi­sationen wahrnehmen, indem sie über die von staatlichen Stellen angebotenen Dien­ste hinaus älteren Menschen Unterstützung und informelle Betreuung gewähren.

Artikel 16

Wir erkennen an, dass die Solidarität und die Partnerschaft zwischen den Genera­tio­nen gestärkt werden muss, wobei die besonderen Bedürfnisse sowohl der älteren als auch der jüngeren Menschen zu berücksichtigen sind, und ermuntern die Generationen, fürein­an­der aufgeschlossen zu sein und aufeinander zuzugehen.

Artikel 17

Wenngleich es hauptsächlich den Regierungen obliegt, in Fragen des Alterns und bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 die Führung zu über­nehmen, ist die wirksame Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Kommunal­ver­waltun­gen, internationalen Organisationen, den älteren Menschen selbst und ihren Organi­satio­nen, anderen Teilen der Zivilgesellschaft, einschließlich der nicht­staatlichen Organi­satio­nen, sowie dem Privatsektor unerlässlich. Die Umsetzung des Internationalen Aktions­plans über das Altern 2002 wird die Partnerschaft und Mitwirkung vieler Beteiligter erfor­dern: der Berufsverbände, Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeit­nehmerorganisationen, Ge­nossenschaften, Forschungseinrichtungen, wissenschaft­lichen und sonstigen Bildungs­ein­richtungen und der religiösen Institutionen sowie der Medien.

Artikel 18

Wir unterstreichen die wichtige Rolle, die dem System der Vereinten Nationen, nament­lich den Regionalkommissionen, dabei zukommt, die Regierungen auf Antrag bei der Umsetzung, den Folgemaßnahmen und der einzelstaatlichen Überwachung des Inter­na­tio­nalen Aktionsplans über das Altern 2002 unter Berücksichtigung der unterschied­lichen wirt­schaftlichen, sozialen und demografischen Bedingungen in den verschiedenen Ländern und Regionen zu unterstützen.

Artikel 19

Wir laden alle Menschen in allen Ländern und aus allen Bereichen der Gesellschaft ein, sich einzeln und gemeinsam unserem Einsatz für eine gemeinsame Vision der Gleich­heit für Menschen aller Altersgruppen anzuschließen.

 


Anlage II

Internationaler Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002

Inhalt

 

 

Ziffer

Seite

                                 I.     Einführung........................................................................................................................................

1–15

6

                               II.     Handlungsempfehlungen...............................................................................................................

16–113

11

                             III.     Umsetzung und Folgemaßnahmen...............................................................................................

114–132

46

 

I. Einführung

1. Der auf der ersten Weltversammlung zur Frage des Alterns in Wien verabschiedete Inter­nationale Aktionsplan zur Frage des Alterns1 war in den letzten 20 Jahren, in denen maß­gebliche Politiken und Initiativen erarbeitet wurden, richtungsweisend für das Denken und Handeln auf diesem Gebiet. Fragen der Menschenrechte älterer Menschen wurden 1991 bei der Ausarbeitung der Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen2 aufgegrif­fen, die auf den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.

2. Im 20. Jahrhundert vollzog sich eine Revolution im Bereich der Langlebigkeit. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt ist seit 1950 um 20 Jahre auf 66 Jahre ge­stiegen und wird sich bis 2050 voraussichtlich um weitere 10 Jahre erhöhen. Dieser demografi­sche Triumph in Verbindung mit dem raschen Bevölkerungswachstum in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts bedeutet, dass die Zahl der über 60-jährigen von etwa 600 Millionen im Jahr 2000 auf nahezu 2 Milliarden im Jahr 2050 ansteigen wird, womit sich der Anteil der als "älter" definierten Menschen von 10 Prozent weltweit im Jahr 1998 auf voraussichtlich 15 Prozent im Jahr 2025 erhöhen wird. Der größte und schnellste An­stieg wird in den Entwicklungsländern stattfinden, in denen sich die Zahl der älteren Men­schen in den nächsten 50 Jahren voraussichtlich vervierfachen wird. In Asien und Lateiname­rika wird der Anteil der als "älter" definierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 8 auf 15 Prozent ansteigen, in Afrika während desselben Zeitraums hingegen voraus­sichtlich nur von 5 auf 6 Prozent, während er sich dort danach bis zum Jahr 2050 jedoch verdoppeln wird. In Afrika südlich der Sahara, wo der Kampf gegen die HIV/Aids-Pandemie und die wirtschaftliche und soziale Not anhält, wird der Anteil nur die Hälfte dieses Niveaus erreichen. In Europa und Nordamerika wird sich der Anteil der als "älter" defi­nierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 20 auf 28 Prozent beziehungsweise von 16 auf 26 Prozent erhöhen. Ein derartiger weltweiter demografischer Wandel hat tief­grei­fende Auswirkungen auf alle Aspekte des persönlichen, gemeinschaftlichen, nationalen und internationalen Lebens. Diese Entwicklungen werden die Menschheit in jedem Bereich – im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen, psychologischen und spirituellen – betref­fen.

3. Dieser bemerkenswerte demografische Übergang wird zur Folge haben, dass sich die Weltbevölkerung bis zur Mitte des Jahrhunderts zu gleichen Teilen aus alten und jungen Men­schen zusammensetzen wird. Weltweit wird sich der Anteil der 60-Jährigen und Äl­te­ren vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2050 voraussichtlich von 10 auf 21 Prozent erhöhen, wäh­rend man beim Anteil der Kinder mit einem Rückgang um ein Drittel rechnet, von 30 auf
21 Prozent. In bestimmten entwickelten Ländern und Übergangsländern übersteigt die Zahl der älteren Menschen bereits die Zahl der Kinder, und die Geburtenraten sind unter das Bestander­haltungsniveau gesunken. In einigen entwickelten Ländern wird die Zahl der älte­ren Menschen im Jahr 2050 mehr als doppelt so hoch sein wie die der Kinder. In den entwickelten Ländern wird der Durchschnitt von 71 Männern je 100 Frauen voraussicht­lich auf 78 ansteigen. In den weniger entwickelten Regionen übersteigt die Zahl der älteren Frauen die der älteren Männer nicht im gleichen Ausmaß, da die geschlechtsspezifischen Un­terschiede in der Lebenserwartung im Allgemeinen geringer sind. Gegenwärtig liegt die Ge­schlechterproportion bei den 60-Jährigen und Älteren in den Entwicklungsländern im Durchschnitt bei 88 Männern je 100 Frauen und wird bis Mitte des Jahrhunderts voraus­sicht­lich geringfügig auf 87 zurückgehen.

4. Die Bevölkerungsalterung wird in den Entwicklungsländern, in denen man in der er­sten Hälfte des 21. Jahrhunderts mit einem raschen Alterungsprozess rechnet, schon bald ein großes Problem werden. Es wird erwartet, dass der Anteil der älteren Menschen bis zum Jahr 2050 von 8 auf 19 Prozent ansteigen wird, während der Anteil der Kinder von 33 auf 22 Prozent zurückgehen wird. Diese demografische Verschiebung bedeutet eine schwere Bela­stung der verfügbaren Ressourcen. Wenngleich sich der Alterungsprozess in den entwickelten Ländern weniger rasant vollzogen hat, stehen sie doch vor der Heraus­forde­rung, eine Lösung für das Problemdreieck "Altern-Arbeitslosigkeit-Nachhaltigkeit der Al­ters­versorgungssysteme" zu finden, während die Entwicklungsländer mit der Heraus­for­de­rung konfrontiert sind, die Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig das Altern der Be­völkerung zu bewältigen.

5. Es bestehen noch weitere große demografische Unterschiede zwischen entwickelten Län­dern und Entwicklungsländern. Während die überwältigende Mehrheit der älteren Men­schen in den entwickelten Ländern in Gebieten lebt, die als städtisch eingestuft werden, lebt heute die Mehrzahl der älteren Menschen in den Entwicklungsländern in ländlichen Gebie­ten. Demografische Projektionen legen nahe, dass bis zum Jahr 2025 82 Prozent der Bevölke­rung der entwickelten Länder in städtischen Gebieten leben werden, während es in den Entwicklungsländern weniger als die Hälfte sein wird. In den Entwicklungsländern ist der Anteil der älteren Menschen in ländlichen Gebieten höher als in den städtischen Ge­bie­ten. Wenngleich weitere Studien über die Zusammenhänge zwischen dem Alterungs­pro­zess und der Verstädterung notwendig sind, deuten die Trends darauf hin, dass es in ländlichen Ge­bieten vieler Entwicklungsländer in Zukunft einen größeren Bevölkerungs­anteil älterer Menschen geben wird.

6. Erhebliche Unterschiede bestehen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungs­län­dern außerdem in Bezug auf die Art der Haushalte, in denen ältere Menschen leben. In den Entwicklungsländern lebt ein großer Anteil der älteren Menschen in Haushalten, die meh­rere Generationen umfassen. Diese Unterschiede deuten darauf hin, dass die politischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, in Entwicklungsländern und entwickelten Län­dern unterschiedlich sein werden.

7. Die am schnellsten wachsende Gruppe der älteren Bevölkerung bilden die hoch­al­tri­gen Menschen, das heißt die 80-Jährigen oder Älteren. Die Zahl der Hochaltrigen, die im Jahr 2000 70 Millionen betrug, wird im Laufe der kommenden 50 Jahre voraussichtlich auf mehr als das Fünffache anwachsen.

8. Die Zahl der älteren Frauen übersteigt die der älteren Männer, und zwar mehr noch mit zunehmendem Alter. Die Situation älterer Frauen muss bei den zu ergreifenden politi­schen Maßnahmen überall in der Welt Priorität haben. Die Erkenntnis, dass das Altern unter­schiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer hat, ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Entwick­lung wirksamer und effizienter Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Es ist daher von ent­scheidender Bedeutung, dass die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in alle Politi­ken, Programme und Rechtsvorschriften sichergestellt wird.

9. Wesentlich ist auch, dass der fortschreitende weltweite Alterungsprozess in den allge­meinen Prozess der Entwicklung integriert wird. Alterspolitische Maßnahmen sollten unter ei­nem entwicklungsbezogenen Blickwinkel, der die gesamte Lebensspanne und die Gesamt­ge­sellschaft umfasst, genau geprüft werden, wobei die jüngsten Initiativen auf globaler Ebene sowie die auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen nieder­gelegten Leitlinien zu berücksichtigen sind.

10. Der Internationale Aktionsplan über das Altern 2002 verlangt Änderungen der Einstel­lungen, Politiken und Praktiken auf allen Ebenen und in allen Bereichen, damit das enorme Potenzial, welches das Altern im 21. Jahrhundert in sich birgt, ausgeschöpft werden kann. Viele ältere Menschen altern in Sicherheit und Würde und versetzen sich selbst in die Lage, am Familienleben und am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Ziel des Aktions­plans besteht darin, sicherzustellen, dass die Menschen überall auf der Welt in Sicher­heit und Würde alt werden können und dass sie in der Lage sind, als vollberechtigte Bür­ger weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Vor dem Hintergrund der Erkennt­nis, dass die Grundlagen für ein gesundes und erfülltes Alter schon früh im Leben gelegt wer­den, soll der Plan eine praktische Handreichung für politische Ent­scheidungsträger dar­stel­len, die ihnen hilft, konzentriert die wichtigsten Prioritäten im Zusammenhang mit dem in­dividuellen Altern und dem Altern der Bevölkerung anzugehen. Die gemeinsamen Wesens­merkmale des Alterns und die damit verbundenen Herausforderungen werden heraus­gestellt, und die konkreten Empfehlungen sind so ausgelegt, dass sie an die Vielfalt der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Bedingungen angepasst werden können. Den vielen verschiedenen Entwicklungsstufen und den sich in verschiedenen Regionen voll­ziehen­den Übergängen wird in dem Plan ebenso Rechnung getragen wie der Interdependenz aller Länder in einer zunehmend globalen Welt.

11. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen – das Thema des Internationalen Jahres der älte­ren Menschen 1999 – bezog sich auf vier Dimensionen: die lebenslange individuelle Wei­terentwicklung, die Beziehungen zwischen den Generationen, den Zusammenhang zwi­schen Bevölkerungsalterung und Entwicklung sowie die Situation älterer Menschen. Das Inter­nationale Jahr trug weltweit zu einer stärkeren Sensibilisierung und zu Fortschritten in der Forschung und bei den politischen Maßnahmen bei, namentlich was die Bemühungen an­geht, die Frage des Alterns in alle Bereiche einzubeziehen und Chancen und Möglich­kei­ten für alle Lebensabschnitte zu fördern.

12. Auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, auf den Sonder­tagungen der Generalversammlung und im Rahmen der Überprüfungs- und Folge­pro­zesse wurden auf allen Ebenen Ziele, Vorgaben und Verpflichtungen festgelegt, um die wirtschaftliche und soziale Situation aller Menschen zu verbessern. Diese bilden den Rah­men, in dem die konkreten Beiträge und Anliegen älterer Menschen betrachtet werden müs­sen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen würde die älteren Menschen in die Lage versetzen, in vollem Umfang zur Entwicklung beizutragen und auf gleich­berechtigter Ba­sis daraus Nutzen zu ziehen. Durch den Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 ziehen sich eine Reihe zentraler Themen, die mit diesen Zielen, Vorgaben und Ver­pflichtungen verknüpft sind. Dazu gehören:

a) die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten aller älteren Menschen;

b) die Verwirklichung des Alterns in Sicherheit, was die Bekräftigung des Ziels der Beseitung der Armut im Alter einschließt, gestützt auf die Grundsätze der Vereinten Natio­nen für ältere Menschen;

c) die Befähigung der älteren Menschen zur vollen und wirksamen Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben der Gesellschaft, unter anderem durch ein­kommenschaffende und freiwillige Tätigkeiten;

d) die Schaffung von Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, zur Selbst­verwirklichung und zur Sicherung des Wohlbefindens während des gesamten Lebens und auch im hohen Alter, beispielsweise durch den Zugang zu lebenslangem Lernen und durch Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wobei zu berücksichtigen ist, dass die älteren Menschen keine homogene Gruppe darstellen;

e) die Gewährleistung der vollen Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der bürgerlichen und politischen Rechte älterer Menschen und die Be­seitigung aller Formen der gegen sie gerichteten Gewalt und Diskriminierung;

f) die Verpflichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter bei den älteren Men­schen, unter anderem durch die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung;

g) die Anerkennung der ausschlaggebenden Bedeutung der Familie und der gegen­sei­tigen Abhängigkeit, der Solidarität und der Reziprozität zwischen den Genera­tionen für die soziale Entwicklung;

h) die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Unterstützung und sozialem Schutz für ältere Menschen, einschließlich der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation;

i) die Erleichterung der Partnerschaft zwischen allen Ebenen der Regierung, der Zi­vilgesellschaft, dem Privatsektor und den älteren Menschen selbst bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans in konkrete Maßnahmen;

j) die Nutzung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Sach­verstands sowie der technologischen Möglichkeiten, um unter anderem die indivi­duel­len, sozialen und gesundheitsspezifischen Auswirkungen des Alterns, insbesondere in den Entwicklungsländern, gezielt anzugehen;

k) die Anerkennung der Situation und der einzigartigen Lebensumstände alternder Angehöriger indigener Bevölkerungsgruppen sowie der Notwendigkeit, nach Wegen zu su­chen, um ihnen bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, wirksame Mitsprache zu er­möglichen.

13. Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließ­lich des Rechts auf Entwicklung, sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung einer integrativen Gesellschaft für alle Altersgruppen, an der ältere Menschen unein­ge­schränkt und ohne Diskriminierung auf gleichberechtigter Grundlage teilhaben können. Die Bekämpfung der Altersdiskriminierung und die Förderung der Würde älterer Menschen sind grundlegend für die Gewährleistung der älteren Menschen gebührenden Achtung. Die För­de­rung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sind wichtig für die Ver­wirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen. In dieser Hinsicht müssen die gegen­sei­tigen Beziehungen zwischen den Generationen durch einen umfassenden und wirksamen Dialog gepflegt, betont und gefördert werden.

14. Die Handlungsempfehlungen sind in drei vorrangigen Aktionsrichtungen zusam­men­ge­fasst: Ältere Menschen und Entwicklung; Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter; und Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds. Fortschritte in diesen drei Aktionsrichtungen haben maßgeblichen Einfluss darauf, inwieweit ältere Men­schen in Sicherheit leben können. Die Aktionsrichtungen sind als Leitlinien für die Ausar­bei­tung und Umsetzung politischer Maßnahmen gedacht, die dem konkreten Ziel der erfolg­rei­chen Anpassung an eine alternde Welt dienen, in der Erfolg am Stand der sozialen Ent­wick­lung, an der Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und an der Nach­haltig­keit der verschiedenen formellen und informellen Systeme gemessen wird, welche die Grund­lage für die Qualität des Wohlbefindens während des gesamten Lebens bilden.

15. Die Integration von Altersfragen in die internationalen Tagesordnungen ist von ent­schei­dender Bedeutung. Konzertierte Anstrengungen sind erforderlich, um zu einem breit an­gelegten und ausgewogenen Ansatz der Integration der Politikbereiche zu gelangen. Es geht um die Aufgabe, das Altern mit anderen Rahmen für die soziale und wirtschaftliche Ent­wicklung und die Menschenrechte zu verbinden. Während die konkreten politischen Maß­nahmen sich je nach Land und Region unterscheiden werden, ist das Altern der Bevöl­ke­rung eine universale Kraft, die die Macht hat, die Zukunft ebenso stark zu beeinflussen wie es die Globalisierung tut. Dabei ist es wichtig anzuerkennen, dass ältere Menschen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können, indem sie nicht nur die Verbesserung ihrer eige­nen Lage, sondern auch die Verbesserung der Gesellschaft insgesamt in die Hand neh­men. Zukunftsgerichtetes Denken verlangt von uns, das Potenzial der alternden Bevölke­rung als eine Basis künftiger Entwicklung anzunehmen.


II. Handlungsempfehlungen

A. Aktionsrichtung I: Ältere Menschen und Entwicklung

16. Ältere Menschen müssen voll am Entwicklungsprozess teilnehmen und auch an seinen Früchten beteiligt werden. Niemandem darf die Möglichkeit verwehrt werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung auf die sozioökonomische Entwicklung der Gesellschaft machen in Verbindung mit dem sich in al­len Ländern vollziehenden sozialen und wirtschaftlichen Wandel dringende Maßnahmen not­wendig, um die anhaltende Integration älterer Menschen und die Stärkung ihrer Autono­mie und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass Migrationen, die Verstädte­rung, der Übergang von der Großfamilie zu kleineren, mobilen Familien, der man­gelnde Zugang zu Technologien, die Selbstständigkeit fördern, sowie andere sozio­ökonomi­sche Veränderungen dazu führen können, dass ältere Menschen im Entwick­lungs­prozess mar­ginalisiert werden, wodurch sie ihrer sinnhaften wirtschaftlichen und sozialen Rolle be­raubt und ihre traditionellen Unterstützungsquellen geschwächt werden.

17. Da Entwicklung allen Bereichen der Gesellschaft Nutzen bringen kann, erfordert die nachhaltige Legitimität des Entwicklungsprozesses die Einführung und Beibehaltung von Poli­tiken, die eine gerechte Verteilung der Früchte des wirtschaftlichen Wachstums gewähr­lei­sten. Einer der Grundsätze in der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung[3] und dem Aktionsprogramm[4], die vom Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedet wurden, ist die Schaffung eines Rahmens durch die Regierungen, damit sie ihrer Verantwortung gegen­über den heutigen und den kommenden Generationen nach­kommen, indem sie Gerech­tigkeit zwischen den Generationen gewährleisten. Darüber hinaus wurde auf dem Millenniums-Gipfel der langfristige Imperativ der Armutsbeseitigung und der Verwirk­li­chung der auf den Weltkonferenzen der neunziger Jahre gesetzten sozialen und humanitären Ziele bekräftigt.

18. Die Notwendigkeit, die Anpassung an die Auswirkungen einer alternden Erwerbs­be­völ­kerung zu vollziehen, dabei gleichzeitig die Arbeitsproduktivität und Wettbewerbs­fä­hig­keit zu steigern und außerdem die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme zu gewährleisten, ist ins Blickfeld der politischen Entscheidungsträger gerückt. Wo dies angebracht erscheint, sollten vielgestaltige Reformstrategien umgesetzt werden, um die Altersversorgungssysteme auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.

Thema 1: Aktive Teilhabe an der Gesellschaft und an der Entwicklung

19. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen beinhaltet das Ziel, älteren Menschen die Mög­lichkeit zu geben, weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Um auf dieses Ziel hin­zuarbeiten, müssen alle Hemmnisse, die ihre Ausgrenzung oder Diskriminierung bewir­ken, beseitigt werden. Der soziale und wirtschaftliche Beitrag älterer Menschen geht über ihre ökonomische Tätigkeit hinaus. Häufig kommt ihnen eine wesentliche Rolle in der Fami­lie und in der Gemeinschaft zu. Ältere Menschen leisten viele wertvolle Beiträge, die nicht wirtschaftlich messbar sind: Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern, produk­tive Subsistenzarbeit, Führung des Haushalts und freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft. Darüber hinaus tragen diese Aufgaben zur Vorbereitung der künftigen Erwerbsbevölkerung bei. Alle diese Beiträge sollten anerkannt werden, einschließlich der un­bezahlten Arbeit, die von Menschen aller Altersgruppen, insbesondere Frauen, in allen Be­reichen geleistet wird.

20. Die Beteiligung an sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen, Freizeit- und eh­renamtlichen beziehungsweise freiwilligen Aktivitäten trägt ebenfalls zur Steigerung und Er­haltung des persönlichen Wohlbefindens bei. Die Organisationen älterer Menschen sind ein wichtiges Instrument zur Förderung ihrer Teilhabe, indem sie Lobbyarbeit betreiben und generationenverbindende Begegnungen und Austausch fördern.

21. Ziel 1: Anerkennung des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bei­trags älterer Menschen.

Maßnahmen

a) Die volle Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gewähr­lei­sten, indem die Durchführung der Menschenrechtsübereinkünfte und der anderen Rechts­akte auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere bei der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung, gefördert wird;

b) den Beitrag älterer Menschen zur Familie, zur Gemeinschaft und zur Wirtschaft an­erkennen, fördern und unterstützen;

c) Möglichkeiten, Programme und Unterstützung anbieten, um ältere Menschen zu ermuntern, am kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben und am lebens­lan­gen Lernen teilzunehmen beziehungsweise weiter teilzunehmen;

d) Informationen bereitstellen und Zugang ermöglichen, um die Beteiligung älterer Menschen an der gegenseitigen Selbsthilfe, an generationenverbindenden Gemein­wesen­grup­pen und an Möglichkeiten zur vollen Entfaltung ihres Potenzials zu erleichtern;

e) ein förderliches Umfeld für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in je­dem Alter schaffen, namentlich auch durch dessen öffentliche Anerkennung, und die Teil­nahme älterer Menschen erleichtern, die keinen oder nur beschränkten Zugang zu den Vor­tei­len der Freiwilligentätigkeit haben;

f) ein besseres Verständnis der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rolle äl­te­rer Menschen und des fortdauernden Beitrags zur Gesellschaft fördern, den sie unter ande­rem durch ihre unbezahlte Arbeit leisten;

g) ältere Menschen sollten ohne Ansehen einer etwaigen Behinderung oder ihres son­stigen Status fair und mit Würde behandelt werden und unabhängig von ihrem ökono­mi­schen Beitrag Wertschätzung erfahren;

h) die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen und das Recht, in allen Lebens­abschnitten in Würde zu leben, achten;

i) bei den Arbeitgebern eine positive Einstellung hinsichtlich der Leistungs­fä­hig­keit älterer Arbeitnehmer fördern, die ihre Weiterbeschäftigung begünstigt, und das Be­wusst­sein für ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt fördern, auch bei den älteren Menschen selbst;

j) die bürgerschaftliche und kulturelle Teilhabe als Strategie zur Bekämpfung der sozialen Isolation und zur Stärkung der Autonomie fördern.

22. Ziel 2: Beteiligung älterer Menschen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebe­nen.

Maßnahmen

a) Die Bedürfnisse und die Sorgen und Anliegen älterer Menschen bei der Ent­schei­dungsfindung auf allen Ebenen berücksichtigen;

b) auf allen Ebenen die Gründung von Organisationen älterer Menschen fördern, sofern solche nicht bereits existieren, damit diese unter anderem die Interessen älterer Men­schen in Entscheidungsprozessen vertreten können;

c) Maßnahmen ergreifen, um die volle und gleichberechtigte Beteiligung älterer Men­schen, insbesondere älterer Frauen, an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen zu er­möglichen.

Thema 2: Arbeit und das Altern der Erwerbsbevölkerung

23. Älteren Menschen sollte ermöglicht werden, ihr Erwerbsleben so lange fortzusetzen, wie sie möchten und wie sie in der Lage sind, dies produktiv zu tun. Arbeitslosigkeit, Unterbe­schäftigung und rigide Arbeitsmärkte stehen dem oft entgegen, wodurch die Möglich­keiten des Einzelnen eingeschränkt werden und die Gesellschaft der Tatkraft und der Fertig­keiten dieser Menschen beraubt wird. Die Verwirklichung der Verpflichtung 3 der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung3 zur Förderung des Ziels der Vollbeschäfti­gung ist aus eben diesen Gründen von ebenso fundamentaler Bedeutung wie die Strategien und politischen Maßnahmen, die in dem Aktionsprogramm4 des Weltgipfels dar­gelegt sind, und die weiteren Initiativen zur Steigerung der Beschäftigung, die von der vier­undzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung[5] empfohlen wurden. Es ist not­wendig, in der Ar­beitswelt die Vorteile der Erhaltung einer alternden Erwerbsbevölkerung bes­ser bewusst zu machen.

24. In den Entwicklungsländern und den Übergangsländern sind heute die meisten arbeiten­den alten Menschen in der Schattenwirtschaft tätig, wodurch sie oftmals die Vorteile angemessener Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes entbehren müssen, die der offizielle Wirtschaftssektor bietet. In vielen entwickelten Ländern und Übergangsländern liegt die Lebenserwartung über dem festgesetzten Renten- beziehungsweise Ruhestands­al­ter. Hinzu kommt, dass in diesen Ländern auf Grund sinkender Geburtenraten weniger Men­schen in den Arbeitsmarkt eintreten. Dieser Trend wird häufig von Altersdiskri­mi­nierung be­gleitet. Die sinkende Zahl junger Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, die älter wer­dende Erwerbsbevölkerung und der Trend zum vorzeitigen Ruhestand lassen für die Zu­kunft einen Arbeitskräftemangel erwarten. In diesem Zusammenhang kommt politischen Maß­nahmen zur Verlängerung der Beschäftigungsfähigkeit – wie flexible Ruhe­standsregelun­gen, neue Formen der Arbeitsorganisation, ein angepasstes Arbeitsumfeld sowie beruf­liche Rehabilitation für ältere Menschen mit Behinderungen – große Bedeutung zu, da sie älteren Menschen ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit mit anderen Aktivitäten zu ver­binden.

25. Faktoren, die sich auf ältere Frauen im Arbeitsmarkt auswirken, verdienen besondere Aufmerksamkeit, insbesondere soweit sie die Aufnahme einer bezahlten Erwerbstätigkeit be­einträchtigen (wie unter anderem niedrigere Gehälter, mangelnde Karrierechancen auf Grund von Brüchen in der Erwerbsbiografie, familiäre Betreuungspflichten) oder die Fähig­keit der Frauen, Rentenansprüche zu erwerben und andere Mittel für die Ruhestands­versor­gung zu schaffen, einschränken. Diese Schwierigkeiten können durch eine wenig familien­freundliche Politik hinsichtlich der Arbeitsorganisation noch verschärft werden. Armut und niedriges Einkommen während der Erwerbsjahre von Frauen können oftmals zu Altersar­mut führen. Ein wesentliches Ziel des Internationalen Aktionsplans besteht darin, Altersviel­falt und eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz her­beizuführen.

26. Bei der Verfolgung des Ziels der Beschäftigung für alle ist zu beachten, dass die Weiter­beschäftigung älterer Arbeitnehmer die Arbeitsmarktchancen jüngerer Menschen nicht schmälern muss, sondern vielmehr einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag zur Steige­rung der Leistung und Produktivität der Volkswirtschaft bedeuten kann, die ihrerseits allen Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommt. Darüber hinaus kann die Gesamt­wirt­schaft auch von anderen Plänen zur Nutzung der Erfahrungen und Fertigkeiten älterer Arbeit­nehmer profitieren, indem diese zur Einarbeitung und Ausbildung jüngerer und neu ein­getretener Mitarbeiter herangezogen werden.

27. Wo potenzieller Arbeitskräftemangel herrscht, können grundlegende Veränderungen der bestehenden Anreizstrukturen erforderlich werden, um mehr Arbeitnehmer zu ermu­ti­gen, ihren Vollruhestand freiwillig aufzuschieben und weiterhin einer Beschäftigung nach­zu­gehen, sei es in einem Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Praktiken und Politiken des Personalmanagements sollten einigen der besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer Rech­nung tragen und diesen entsprechen. So kann es notwendig werden, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen entsprechend umzugestalten, um sicherzustellen, dass ältere Ar­beitnehmer über die Fertigkeiten, den Gesundheitszustand und die Fähigkeiten verfügen, auch im fortgeschrittenen Alter erwerbstätig zu bleiben. Daher sollten Arbeitgeber, Arbeit­neh­merorganisationen und die Personalabteilungen neuen Praktiken in der Arbeits­welt, im In­land wie im Ausland, die eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer erleichtern und ihre Produktivität und Arbeitszufriedenheit erhöhen, genauere Beachtung schenken.

28. Ziel 1: Beschäftigungschancen für alle älteren Menschen, die arbeiten wollen.

Maßnahmen

a) Das Beschäftigungswachstum in den Mittelpunkt der makroökonomischen Poli­tik stellen, indem beispielsweise sichergestellt wird, dass die Arbeitsmarktpolitik auf die Förde­rung hoher Wachstumsraten bei Produktion und Beschäftigung abzielt, die Menschen al­ler Altersgruppen zugute kommen;

b) ältere Menschen befähigen, so lange weiter zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind;

c) Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbs­fä­higen Alter zu erhöhen und das Risiko von Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu ver­mindern. Dies ist durch entsprechende Politiken zu fördern, beispielsweise durch die Er­hö­hung der Erwerbsbeteiligung älterer Frauen, durch eine nachhaltige arbeitsmedizinische Ver­sorgung mit dem Schwerpunkt auf der Prävention, durch die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie durch den Zugang zu Technologie, lebenslangem Lernen, Fortbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, beruf­li­cher Rehabilitation und flexiblen Ruhestandsregelungen wie auch durch Bemühungen um die Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeits­markt;

d) besondere Anstrengungen unternehmen, um die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen und benachteiligten Gruppen, wie Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinde­run­gen, zu erhöhen und so das Risiko ihrer Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu min­dern;

e) Initiativen zur Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit älterer Menschen fördern, indem unter anderem Anreize zur Gründung von Klein- und Kleinstunternehmen ge­schaffen werden und indem älteren Menschen ohne jede Diskriminierung, insbesondere auf Grund des Geschlechts, Zugang zu Darlehen gewährleistet wird;

f) ältere Menschen, die bereits im informellen Sektor tätig sind, unterstützen, indem ihr Einkommen, ihre Produktivität und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden;

g) Altersschranken auf dem offiziellen Arbeitsmarkt beseitigen, indem die Ein­stel­lung älterer Menschen gefördert wird und beginnende Benachteiligungen, denen sich älter wer­dende Arbeitnehmer bei der Beschäftigung gegenübersehen, ver­hindert werden;

h) gegebenenfalls ein neues Ruhestandskonzept fördern, das den Bedürfnissen der Ar­beitnehmer und der Arbeitgeber gleichermaßen gerecht wird, indem insbesondere der Grundsatz flexibler Ruhestandsregelungen und -praktiken bei gleichzeitiger Erhaltung der er­worbenen Rentenansprüche angewandt wird. Mögliche Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels können unter anderem den Abbau von Anreizen beziehungsweise des Drucks, in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und die Beseitigung von Nachteilen für die Er­werbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters vorsehen;

i) anerkennen und dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr Arbeit­neh­mer Betreuungsaufgaben für ältere Familienangehörige sowie für Menschen mit Behin­de­run­gen und mit chronischen Krankheiten, namentlich HIV/Aids, wahrnehmen, indem unter anderem familienfreundliche und gleichstellungsverträgliche Politiken ausgearbeitet wer­den, die die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit und der Betreuungsaufgaben ermöglichen sol­len;

j) negative Anreize für eine über das Rentenalter hinausgehende Erwerbstätigkeit be­seitigen, indem unter anderem gewährleistet wird, dass bereits erworbene Rentenan­sprü­che und Ansprüche auf Invaliditätsrente und Leistungen im Krankheitsfall vor einer Beein­trächtigung durch den verspäteten Eintritt in den Ruhestand geschützt werden;

k) neue Formen der Arbeitsorganisation und innovative Maßnahmen am Arbeits­platz fördern, die auf die Erhaltung der Arbeitskraft und auf die Berücksichtigung der Be­dürf­nisse der älter werdenden Arbeitnehmer abzielen, unter anderem durch die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für Arbeitnehmer;

l) die Arbeitnehmer dabei unterstützen, auf der Grundlage fundierter Infor­ma­tio­nen Entscheidungen über die potenziellen finanziellen, gesundheitlichen und sonstigen Aus­wirkungen eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben treffen zu können;

m) ein realistisches Bild der Kompetenzen und Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer för­dern, indem negative Stereotype über ältere Arbeitnehmer oder Stellenbewerber richtig­ge­stellt werden;

n) bei der Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen durch politische oder andere Entscheidungsträger die Interessen älterer Arbeitnehmer berücksichtigen, sodass diese gegenüber ihren jüngeren Kollegen keinen schwereren Nachteilen, größeren Kür­zungen ihrer Leistungsansprüche oder dem Verlust des Arbeitsplatzes ausgesetzt sind.

Thema 3: Ländliche Entwicklung, Migration und Verstädterung

29. In vielen Entwicklungs- und Übergangsländern ist die Bevölkerungsalterung in den länd­lichen Gebieten auf Grund der Abwanderung der jungen Erwachsenen besonders ausge­prägt. Ältere Menschen bleiben unter Umständen ohne die traditionelle Unterstützung durch die Familie und sogar ohne ausreichende Finanzmittel zurück. Politiken und Programme zur Ernährungssicherung und für landwirtschaftliche Produktion müssen den Folgen des Al­terns der Landbevölkerung Rechnung tragen. Ältere Frauen in ländlichen Gebieten sind wirt­schaftlich besonders gefährdet, vor allem wenn sich ihre Rolle auf die unbezahlte Arbeit zum Familienunterhalt beschränkt und sie für ihre Unterstützung und ihr Überleben von ande­ren abhängig sind. Ältere Menschen in ländlichen Gebieten in den entwickelten Län­dern sowie in den Übergangsländern haben oftmals nach wie vor keinen Zugang zu grundle­genden Diensten, verfügen über unzureichende wirtschaftliche Mittel und können nur be­schränkt Ressourcen der Gemeinschaft nutzen.

30. Trotz der Beschränkungen der legalen Migration sind die Migrationsströme auf inter­na­tionaler Ebene angewachsen. In Entwicklungs- und Übergangsländern ist die wirt­schaftli­che Unterstützung, namentlich durch Geldüberweisungen von im Ausland lebenden Kin­dern, für ältere Menschen und damit auch für ihre Gemeinwesen und die lokale Wirt­schaft oft­mals überlebenswichtig. Mit dem Älterwerden der Migranten früherer Jahrzehnte sind einige Regierungen bemüht, diese älteren Migranten zu unterstützen.

31. Die Lebensverhältnisse in den Städten sind der Aufrechterhaltung des traditionellen Netzwerks der Großfamilie und des Systems gegenseitiger Hilfe im Allgemeinen weniger för­derlich als in ländlichen Gebieten. Ältere Menschen, die in den Entwicklungsländern von ländlichen in städtische Gebiete abwandern, verlieren oftmals ihre sozialen Beziehungs­netze und leiden unter dem Fehlen einer unterstützenden Infrastruktur in den Städten, wodurch sie insbesondere bei Krankheit oder Behinderung marginalisiert und ausgegrenzt wer­den können. In Ländern, in denen die Land-Stadt-Wanderung und die Ausdehnung unter­entwickelter Städte eine lange Tradition hat, gibt es eine wachsende Bevölke­rungs­gruppe armer älterer Menschen. Ältere Migranten in den Städten der Entwicklungs- und Über­gangsländer leben häufig in einem Umfeld beengter Wohnverhältnisse, der Armut, des Verlusts der wirtschaftlichen Eigenständigkeit sowie geringer physischer und sozialer Betreu­ung durch ihre Familienangehörigen, die ihren Lebensunterhalt außer Haus verdienen müssen.

32. Ziel 1: Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Infrastruktur in den ländli­chen Gebieten.

Maßnahmen

a) Die Kapazitäten älterer Bauern durch ungebrochenen Zugang zu Finanz- und Infra­strukturdienstleistungen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten über bessere Landbe­wirt­schaftungsmethoden und -technologien steigern;

b) die Gründung beziehungsweise Neubelebung von Kleinunternehmen fördern, indem Finanzmittel oder Unterstützung für einkommenschaffende Projekte und ländliche Ge­nossenschaften bereitgestellt werden und eine stärkere wirtschaftliche Diversifizierung er­folgt;

c) in unterversorgten ländlichen Gebieten die Entwicklung lokaler Finanz­dienst­lei­stungen vorantreiben, namentlich Kleinstkreditprogramme und Mikrofinanzierungs­insti­tu­tio­nen, um Investitionen zu fördern;

d) in ländlichen und entlegenen Gebieten die fortlaufende Aus- und Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen fördern;

e) die Bevölkerung ländlicher und entlegener Gebiete an die wissensbasierte Wirt­schaft und Gesellschaft anschließen;

f) sicherstellen, dass die Rechte älterer Frauen in ländlichen und entlegenen Ge­bie­ten im Hinblick auf ihren gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und ihre gleich­berechtigte Kontrolle darüber berücksichtigt werden;

g) darauf hinwirken, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten in den Genuss eines angemessenen sozialen Schutzes und angemessener Maßnahmen der so­zialen Sicherung kommen;

h) sicherstellen, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten glei­chen Zugang zu sozialen Grunddiensten haben.

33. Ziel 2: Abbau der Marginalisierung älterer Menschen in ländlichen Gebieten.

Maßnahmen

a) Programme zur Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen in ländlichen Ge­bieten, einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen, erarbeiten und durchführen sowie entsprechende Angebote bereitstellen;

b) die traditionellen ländlichen und gemeinschaftlichen Unterstützungsmechanis­men erleichtern und stärken;

c) in ländlichen Gebieten lebende ältere Menschen ohne Angehörige gezielt unter­stüt­zen, insbesondere ältere Frauen, die eine höhere Lebenserwartung haben und oftmals über geringere Ressourcen verfügen;

d) der Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Frauen in ländlichen Gebieten durch Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdienstleistungen Vorrang einräumen;

e) innovative ländliche und gemeinschaftliche Unterstützungsmechanismen för­dern, darunter auch solche, die den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen älte­ren Menschen erleichtern.

34. Ziel 3: Integration älterer Migranten in ihren neuen Gemeinwesen.

Maßnahmen

a) soziale Unterstützungsnetze für ältere Migranten fördern;

b) Maßnahmen erarbeiten, um älteren Migranten bei der Erhaltung ihrer wirt­schaftli­chen Sicherheit und eines guten Gesundheitszustands behilflich zu sein;

c) in den Gemeinwesen verankerte Maßnahmen erarbeiten, um die negativen Fol­gen der Verstädterung abzuwenden oder auszugleichen, beispielsweise durch die Einrich­tung von Seniorenzentren;

d) Wohnungsbaukonzepte fördern, die ein Zusammenleben der Generationen be­gün­stigen, sofern dies kulturell angemessen ist und von den Beteiligten gewünscht wird;

e) Familien behilflich sein, Wohnraum mit älteren Angehörigen zu teilen, sofern diese es wünschen;

f) Politiken und Programme erarbeiten, die soweit angezeigt und im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht die Integration älterer Migranten in das soziale, kulturelle, poli­ti­sche und wirtschaftliche Leben der Aufnahmeländer erleichtern und die Achtung für diese Menschen fördern;

g) bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für ältere Migranten sprachli­che und kulturelle Barrieren abbauen.

Thema 4: Zugang zu Wissen, Bildung und Weiterbildung

35. Bildung ist die entscheidende Grundlage für ein aktives und erfülltes Leben. Auf dem Millenniums-Gipfel wurde die Verpflichtung eingegangen, bis 2015 sicherzustellen, dass alle Kinder eine Primarschulbildung vollständig abschließen können. Eine wissensbasierte Ge­sellschaft braucht Politiken zur Gewährleistung des lebenslangen Zugangs zu Bildung und Weiterbildung. Ständige Fort- und Weiterbildung ist unerlässlich, wenn es darum geht, die Produktivität von Einzelpersonen wie auch von Nationen sicherzustellen.

36. Derzeit gibt es in den Entwicklungsländern eine hohe Zahl alt werdender Menschen, die des Lesens, Schreibens und Rechnens weitgehend unkundig sind, wodurch ihre Fähig­keit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, eingeschränkt ist; dies wiederum kann sich auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken. In allen Ländern ist die lebenslange Bil­dung und Weiterbildung auch eine Voraussetzung für die Teilnahme älterer Menschen am Ar­beitsmarkt.

37. Ein Arbeitsumfeld mit diversifizierter Altersstruktur schafft einen Raum, in dem Men­schen ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen austauschen können. Diese Art der gegen­seitigen Fortbildung kann in Kollektivvereinbarungen und Politiken formalisiert oder in­formellen Verfahren überlassen werden.

38. Ältere Menschen, die ohne entsprechende Bildung oder Fortbildung mit technolo­gi­schen Veränderungen konfrontiert sind, können Entfremdung erfahren. Wird jedoch bereits jüngeren Menschen verstärkt Zugang zu Bildung verschafft, so wird ihnen dies mit zunehmen­dem Alter auch bei der Bewältigung technologischen Wandels zugute kommen. Indessen ist der Analphabetismus in vielen Gebieten der Welt noch immer hoch. Techno­lo­gie kann genutzt werden, um Menschen zusammenzubringen, und so zum Abbau von Margi­nalisierung, Einsamkeit und Segregation der Altersgruppen beitragen. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die älteren Menschen ermöglichen, zu techno­logischen Neue­rungen Zugang zu haben, am technologischen Wandel teilzuhaben und sich daran anzu­passen.

39. Fortbildung, Umschulung und Bildung ganz allgemein sind wichtige Determinanten für die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und für seine Anpassungsfähigkeit an Ver­ände­rungen am Arbeitsplatz. Technologische und organisatorische Veränderungen können dazu führen, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Arbeitnehmers obsolet werden und dass die Arbeitserfahrung, die er in seinem Leben angesammelt hat, drastisch an Wert ver­liert. Der Zugang zu Wissen, Bildung und Fortbildungsmöglichkeiten muss bei älteren Arbeit­nehmern stärker betont werden. Sie sehen sich bei der Anpassung an technologische und organisatorische Veränderungen häufig größeren Schwierigkeiten als ihre jüngeren Kolle­gen gegenüber, insbesondere angesichts der zunehmend breiten Nutzung von Informa­tionstechnologien.

40. Ziel 1: Chancengleichheit während des gesamten Lebens im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung und Umschulung sowie Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.

Maßnahmen

a) Bis 2015 die Alphabetisierungsquote bei Erwachsenen, insbesondere Frauen, um 50 Prozent anheben und allen Erwachsenen den gleichberechtigten Zugang zu Grund- und Weiterbildung eröffnen;

b) den Erwerb von Lese-, Schreib- und Rechenkenntnissen sowie technologischen Qualifikationen durch ältere Menschen und ältere Arbeitnehmer ermutigen und fördern, so auch durch spezielle Alphabetisierungs- und Computerkurse für ältere Menschen mit Behin­de­rungen;

c) Politiken umsetzen, die den Zugang älterer Arbeitnehmer zu Weiterbildung und Umschulung fördern und sie ermutigen, die von ihnen erworbenen Kenntnisse und Fertig­kei­ten nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weiter zu nutzen;

d) sicherstellen, dass die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informa­tions- und Kommunikationstechnologien, für alle Menschen verfügbar sind, unter Be­rücksichtigung der Bedürfnisse älterer Frauen;

e) nutzerfreundliche Informationen erarbeiten und verbreiten, die älteren Men­schen helfen, die technologischen Anforderungen des Alltagslebens wirksam zu bewältigen;

f) die Entwicklung von Computertechnologie, Druckerzeugnissen und Audiomate­rialien fördern, welche die Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Seh­kraft bei älteren Menschen berücksichtigen;

g) weitere Forschungsarbeiten anregen, um den Zusammenhang zwischen Fortbil­dung und Produktivität besser abzuklären, damit Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern der Nutzen der Fort- und Weiterbildung älterer Menschen klar vor Augen geführt werden kann;

h) das Bewusstsein der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerorganisationen für den Wert der Umschulung älterer Arbeitnehmer, insbesondere von Frauen, schärfen.

41. Ziel 2: Volle Nutzung des Potenzials und des Sachverstands der Menschen aller Al­tersgruppen, unter Anerkennung des Werts der mit dem Alter zunehmenden Erfah­rung.

Maßnahmen

a) Maßnahmen erwägen, um das Potenzial und den Sachverstand älterer Menschen im Bildungsbereich voll zu nutzen;

b) im Rahmen von Bildungsprogrammen Möglichkeiten zum Austausch von Wis­sen und Erfahrungen zwischen den Generationen anbieten, namentlich im Hinblick auf den Einsatz neuer Technologien;

c) älteren Menschen ermöglichen, als Mentoren, Mediatoren und Berater zu wir­ken;

d) traditionelle und nichttraditionelle Formen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Generationen in der Familie, im nachbarschaftlichen Bereich und im Gemeinwesen unter klarer Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension fördern und unterstützen;

e) freiwillig und ehrenamtlich tätige ältere Menschen ermuntern, ihre Kenntnisse auf allen Gebieten, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologien, zur Ver­fü­gung zu stellen;

f) dafür eintreten, dass das soziokulturelle und bildungsrelevante Wissen und Poten­zial älterer Menschen genutzt wird.

Thema 5: Solidarität zwischen den Generationen

42. Die Solidarität zwischen den Generationen auf allen Ebenen – in Familien, Gemeinwe­sen und Nationen – ist für die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgrup­pen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus ist die Solidarität auch eine Hauptvoraussetzung des sozialen Zusammenhalts und ein Fundament des regulären Sy­stems der sozialen Sicherung wie auch der informellen Hilfs- und Unterstützungs­systeme. Die sich wandelnden demografischen, sozialen und wirtschaft­lichen Gegeben­heiten erfor­dern die Anpassung der Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme und der Strukturen der Langzeitversorgung, um Wirtschaftswachstum und Entwicklung dauerhaft zu sichern und eine angemessene und wirksame Sicherung des Einkommens­niveaus und der Lei­stungs­angebote zu gewährleisten.

43. Auf Ebene der Familien und der Gemeinschaft können sich Bindungen zwischen den Generationen für alle Seiten als wertvoll erweisen. Trotz der geo­grafischen Mobilität und der sonstigen Zwänge des heutigen Lebens, die die Men­schen voneinander trennen können, pflegen doch die weitaus meisten Menschen in allen Kulturen während ihres gesamten Le­bens enge Beziehungen zu ihrer Familie. Diese Beziehungen sind von Gegenseitigkeit ge­prägt, wobei ältere Menschen oftmals erhebliche finanzielle Beiträge leisten und, was ganz wichtig ist, bei der Erziehung und Betreuung der Enkel und anderer Familien­angehöriger mit­helfen. Alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere auch der Staat, sollten bestrebt sein, diese Beziehungen zu festigen. Nichtsdestoweniger muss man sich im Klaren sein, dass das Zusammenleben mit jüngeren Generationen nicht immer die bevorzugte Option oder das Beste für ältere Menschen ist.

44. Ziel 1: Stärkung der Solidarität durch Gerechtigkeit und Reziprozität zwischen den Generationen.

Maßnahmen

a) Durch Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Verständnis dafür fördern, dass Altern ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist;

b) eine Überprüfung der bestehenden Politik erwägen, um sicherzustellen, dass sie die Solidarität zwischen den Generationen fördert, und so den sozialen Zusammenhalt stär­ken;

c) Initiativen zur Förderung des gegenseitigen fruchtbaren Austauschs zwischen den Generationen erarbeiten, bei denen ältere Menschen vor allem als eine gesellschaftliche Ressource gesehen werden;

d) Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Beziehungen zwi­schen den Generationen in den lokalen Gemeinwesen voll ausschöpfen, indem unter ande­rem Begegnungen aller Altersgruppen erleichtert werden und eine Segregation der Generatio­nen vermieden wird;

e) die Notwendigkeit prüfen, sich mit der besonderen Situation der Generation zu be­fassen, die gleichzeitig ihre Eltern, ihre eigenen Kinder und ihre Enkelkinder betreuen muss;

f) die Solidarität zwischen den Generationen und die gegenseitige Unterstützung als ein Schlüsselelement der sozialen Entwicklung fördern und stärken;

g) Forschungsarbeiten zu den Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Lebensformen für ältere Menschen einleiten, einschließlich des Zusammenwohnens mit den anderen Familienmitgliedern und der eigenständigen Lebensführung in unterschiedlichen Kulturen und Situationen.

Thema 6: Beseitigung der Armut

45. Die Bekämpfung der Altersarmut, und letztlich ihre völlige Beseitigung, ist eines der Grundziele des Internationalen Aktionsplans über das Altern. Obschon in jüngster Zeit welt­weit verstärkte Aufmerksamkeit auf Zielvorgaben und politische Maßnahmen zur Armutsbe­seitigung gerichtet wurde, sind ältere Menschen in vielen Ländern tendenziell nach wie vor von diesen Politiken und Programmen aus­geschlossen. Wo Armut endemisch ist, sehen sich Menschen, die ihr gesamtes Leben in Armut verbracht haben, im Alter oft­mals noch schlimmerer Armut ausgesetzt.

46. Die institutionelle Benachteiligung, der sich Frauen in Systemen der sozialen Sicher­heit gegenübersehen, insbesondere soweit diese an eine durchgängige Erwerbsbiografie an­knüpfen, tragen weiter zur Feminisierung der Armut bei. Geschlechtsspezifische Un­gleichhei­ten und Unterschiede bei der Teilung wirtschaft­licher Macht, die ungleiche Vertei­lung unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern, der Mangel an technolo­gischer und fi­nanzieller Unterstützung für Unter­nehmerinnen, der ungleiche Zugang zu Kapital und die un­gleiche Verfügungsgewalt darüber, insbesondere Grund und Boden, Darlehen und Zu­gang zum Arbeitsmarkt, sowie alle schädlichen traditionellen Praktiken und Bräuche haben die Stärkung der ökonomischen Selbst­bestimmung der Frau behindert und die Femini­sie­rung der Armut verschärft. In vielen Gesellschaften tragen Haushalte mit weiblichem Haus­haltsvorstand, namentlich geschie­dene, getrennt lebende und unverheira­tete Frauen sowie Wit­wen, ein besonders hohes Armutsrisiko. Gezielte soziale Schutzmaß­nahmen sind erfor­der­­lich, um gegen die Femini­sierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzuge­hen.

47. Ältere Menschen mit Behinderungen tragen ebenfalls ein größeres Armutsrisiko als nichtbehinderte ältere Menschen, zum Teil auf Grund von Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch durch den Arbeitgeber, sowie eine nicht behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeits­platzes.

48. Ziel 1: Abbau der Armut unter den älteren Menschen.

Maßnahmen

a) Den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis 2015 um die Hälfte sen­ken;

b) ältere Menschen in den Politiken und Programmen zur Erfüllung des Armuts­minde­rungsziels berücksichtigen;

c) den gleichen Zugang älterer Menschen zur Beschäftigung und zu einkom­men­schaf­fenden Tätigkeiten, zu Darlehen, Märkten und Vermögenswerten fördern;

d) sicherstellen, dass die besonderen Bedürfnisse älterer Frauen, der Hochbetagten, der älteren Menschen mit Behinderungen und der allein lebenden älteren Menschen in Armuts­beseitigungsstrategien und in den Programmen zu ihrer Umsetzung ausdrücklich be­rücksichtigt werden;

e) gegebenenfalls auf allen geeigneten Ebenen alters- und geschlechts­bezogene Ar­mutsindikatoren erarbeiten, als wesentliches Mittel zur Identifizierung der Bedürfnisse ar­mer älterer Frauen, und die Verwendung bestehender Armutsindikatoren in einer Weise för­dern, die eine Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht erlaubt;

f) innovative Programme zur Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älte­rer Menschen, insbesondere Frauen, unterstützen, um ihren Beitrag zu den Entwicklungs­bemü­hungen mit dem Ziel der Beseitigung der Armut sowie den Nutzen, den sie daraus zie­hen, zu erhöhen;

g) die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der einzelstaatlichen An­strengungen zur Beseitigung der Armut entsprechend den auf internationaler Ebene verein­bar­ten Zielen verbessern, um eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Unterstützung älte­rer Menschen zu erreichen;

h) die Entwicklungsländer besser zur Bewältigung der Hindernisse befähigen, die sich ihrer Teilhabe an einer zunehmend globalen Wirtschaft ent­gegenstellen, um ihnen bei ihren Anstrengungen zur Beseitigung der Armut, insbesondere unter älteren Menschen, be­hilf­lich zu sein.

Thema 7: Einkommenssicherung, sozialer Schutz/soziale Sicherheit und Armuts­präven­tion

49. Maßnahmen zur Einkommenssicherung und im Bereich sozialer Schutz/soziale Sicher­heit, seien sie beitragsfinanziert oder nicht, beinhalten sowohl informelle als auch stark strukturierte Programme. Sie gehören zum Fundament wirtschaftlichen Wohlstands und sozialen Zusammenhalts.

50. Globalisierung, Strukturanpassungsprogramme, finanzpolitische Zwänge und eine wachsende ältere Bevölkerung werden oft als Faktoren wahrgenommen, die Druck auf die institutionalisierten Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit ausüben. Die nach­haltige Sicherung eines angemessenen Einkommensniveaus ist von großer Bedeutung. In Entwicklungsländern mit eingeschränktem Leistungsniveau der institutionalisierten Sy­steme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit sind Teile der Bevölkerung anfällig für Markteinbrüche und individuelle Rückschläge, welche die informelle Unterstützung durch die Familie einer großen Belastung aussetzen. In den Übergangsländern hat die wirt­schaft­li­che Transformation zur Verarmung ganzer Bevölkerungsteile geführt, insbe­son­dere der älte­ren Menschen und vieler Familien mit Kindern. In Ländern, in denen es zu einer Hyper­infla­tion gekommen ist, haben Renten, Invaliditätsversicherungen, Gesund­heits­leistungen und Ersparnisse nahezu ihren gesamten Wert verloren.

51. Geeignete Maßnahmen für sozialen Schutz/soziale Sicherheit sind erforderlich, um gegen die Feminisierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzugehen.

52. Ziel 1: Förderung von Programmen, die allen Arbeitnehmern ermöglichen, ein Mindestmaß an sozialem Schutz/sozialer Sicherung zu erhalten, einschließ­lich ge­gebenen­falls Renten, Invaliditätsversicherungen und Gesundheits­leistungen.

Maßnahmen

a) Politiken ausarbeiten und umsetzen mit dem Ziel, allen Menschen im Alter an­ge­messenen wirtschaftlichen und sozialen Schutz zu gewährleisten;

b) Anstrengungen unternehmen, um die Gleichbehandlung von Frauen und Män­nern in den Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit zu gewährleisten;

c) gegebenenfalls sicherstellen, dass die Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einen zunehmenden Anteil der Bevölkerung erfassen, sowohl in der re­gulä­ren Wirtschaft wie auch im informellen Sektor;

d) innovative Programme zum sozialen Schutz und zur sozialen Absicherung von Menschen prüfen, die in der Schattenwirtschaft tätig sind;

e) Programme zur Förderung der Beschäftigung gering qualifizierter älterer Arbeit­nehmer einführen, die Zugang zu Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit bieten;

f) Anstrengungen unternehmen, um die Integrität, Nachhaltigkeit, Solvenz und Transparenz von Altersversorgungssystemen und gegebenenfalls von Invalidi­täts­ver­siche­run­gen zu gewährleisten;

g) einen Rechtsrahmen für private und zusätzliche Altersversorgung sowie gegebe­nenfalls Invaliditätsversicherungen schaffen;

h) Beratungsdienste für ältere Menschen zu allen Bereichen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit anbieten.

53. Ziel 2: Ausreichendes Mindesteinkommen für alle älteren Menschen, unter beson­derer Berücksichtigung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Gruppen.

Maßnahmen

a) Gegebenenfalls die Einrichtung eines nicht beitragsabhängigen Alters­versor­gungs- und Invaliditätsschutzsystems erwägen;

b) dringend Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einrichten, wo es solche noch nicht gibt, um älteren Menschen, die über keine anderen Mittel zum Lebens­unterhalt verfügen, zumeist Frauen, insbesondere jene, die allein leben und die ein ten­denziell höheres Armutsrisiko tragen, ein Mindest­einkommen zu gewährleisten;

c) bei der Reform von Rentensystemen und gegebenenfalls Invaliditäts­versi­che­run­gen den Lebensstandard älterer Menschen berücksichtigen;

d) Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen der Hyperinflation auf die Ren­ten, gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen sowie auf die Ersparnisse ent­gegenzuwirken;

e) die internationalen Organisationen, insbesondere die internationalen Finanz­institu­tionen, bitten, gemäß ihrem jeweiligen Mandat den Entwicklungsländern und allen be­dürftigen Ländern bei ihren Bemühungen behilflich zu sein, einen sozialen Mindest­schutz, insbesondere für ältere Menschen, zu erreichen.

Thema 8: Notstandssituationen

54. In Notstandssituationen, wie Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen, sind ältere Menschen besonders gefährdet und sollten dementsprechend identifiziert wer­den, da sie möglicherweise von ihren Familien und Freunden getrennt sind und es ihnen schwe­rer fällt, Nahrung und Unterkunft zu finden. Sie können auch gehalten werden, die Rolle einer primären Betreuungsperson zu übernehmen. Regierungen und humanitäre Hilfs­or­ganisationen sollten anerkennen, dass ältere Menschen einen positiven Beitrag zur Bewäl­ti­gung von Notstandssituationen leisten können, indem sie Rehabilitation und Wiederaufbau fördern.

55. Ziel 1: Gleicher Zugang älterer Menschen zu Nahrung, Unterkunft, medizi­ni­scher Versorgung und anderen Leistungen während und nach Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen.

Maßnahmen

a) Konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung älterer Menschen in Si­tuationen bewaffneten Konflikts und ausländischer Besetzung ergreifen, so auch durch das Angebot physischer und psychischer Rehabilita­tionsleistungen für diejenigen, die in sol­chen Situationen Behinderungen erleiden;

b) die Regierungen auffordern, binnenvertriebenen älteren Menschen im Ein­klang mit den Resolutionen der Generalversammlung Schutz und Hilfe sowie humanitäre Hilfe und Nothilfe zu gewähren;

c) ältere Menschen in Notstandssituationen ausfindig machen und identi­fizieren und sicherstellen, dass ihre Beiträge ebenso wie ihre besondere Gefährdung in den Be­rich­ten zur Ermittlung des Hilfsbedarfs berücksichtigt werden;

d) die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen für die spezifischen körperlichen und ge­sundheitlichen Probleme älterer Menschen sensibilisieren und ihnen bewusst machen, wie die Hilfe zur Befriedigung der Grundbedürfnisse für diese Zielgruppe angepasst werden kann;

e) sicherzustellen suchen, dass geeignete Dienste zur Verfügung stehen und dass äl­tere Menschen physischen Zugang dazu haben und dass sie gegebenenfalls an der Planung und Erbringung dieser Dienste beteiligt werden;

f) anerkennen, dass ältere Flüchtlinge mit unterschiedlichem kulturellen Hinter­grund, die in einer neuen und unvertrauten Umgebung alt werden, oftmals besonders sozia­ler Netzwerke und zusätzlicher Hilfe bedürfen, und sicherzustellen suchen, dass sie physi­schen Zugang zu solchen Diensten haben;

g) bei der Planung von Katastrophenhilfe, namentlich bei der Vorbereitung auf den Katastrophenfall, der Ausbildung der Helfer und der Bereitstellung von Gütern und Dien­sten, ausdrücklich auf die Unterstützung älterer Menschen Bezug nehmen und nationale Leitli­nien dafür aufstellen;

h) ältere Menschen bei der Wiederherstellung ihrer familiären und sozialen Bin­dun­gen unterstützen und ihnen bei der Bewältigung posttraumatischer Stress­zustände Hilfe­stellung geben;

i) im Anschluss an Katastrophen Mechanismen schaffen, die verhindern, dass äl­tere Menschen zum Ziel betrügerischer Opportunisten und von diesen finan­ziell ausgebeutet werden;

j) das Bewusstsein für die körperliche und psychische Misshandlung, den sexuel­len Missbrauch oder die finanzielle Ausnutzung älterer Menschen in Not­stands­situationen schärfen und sie davor schützen und dabei den spezifischen Risiken, denen sich Frauen gegen­über sehen, besondere Aufmerksamkeit widmen;

k) die gezielte Einbeziehung älterer Flüchtlinge in alle Bereiche der Planung und Um­setzung von Programmen fördern, unter anderem durch die Unterstützung aktiver Men­schen bei der Entwicklung größerer Eigenständigkeit und durch die Förderung von besseren Initiativen zur gemeindenahen Betreuung Hochaltriger;

l) die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der Lastenteilung und der Koor­dinierung der humanitären Hilfe für Länder, die von Naturkatastrophen und anderen hu­manitären Notlagen oder von Postkonfliktsituationen betroffen sind, so verbessern, dass die wirtschaftliche Erholung und die langfristige Entwicklung ge­fördert werden.

56. Ziel 2: Verstärkte Beiträge älterer Menschen bei der Wiederherstellung und dem Wiederaufbau der Gemeinwesen und bei der Wiederherstellung des sozialen Gefüges nach Notstandssituationen.

Maßnahmen

a) Ältere Menschen in die Durchführung von Nothilfe- und Wiederaufbau­pro­gram­men in den Gemeinwesen einbeziehen, so auch durch die Identifizierung und Unter­stüt­zung schwacher älterer Menschen;

b) das Potenzial älterer Menschen als Führungspersönlichkeiten in den Fami­lien und in der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Kommunikation und Konflikt­lösung aner­kennen;

c) älteren Menschen durch Rehabilitationsprojekte, namentlich Einkommensschaf­fung, Bildungsprogramme und berufliche Tätigkeiten, dabei behilflich sein, ihre wirtschaft­li­che Eigenständigkeit wiederzuerlangen, und dabei die besonderen Bedürf­nisse älterer Frauen berücksichtigen;

d) älteren Menschen, die vertrieben wurden oder deren Grund und Boden und ande­res Produktions- und persönliches Vermögen enteignet wurden, rechtliche Beratung und Informationen anbieten;

e) älteren Menschen in humanitären Hilfsprogrammen und -maßnahmen, die bei Na­turkatastrophen und in anderen humanitären Notlagen angeboten werden, besondere Auf­merksamkeit widmen;

f) gegebenenfalls die Erfahrungen aus praktischen Maßnahmen austauschen und an­wenden, bei denen im Gefolge von Notstandssituationen die Beiträge älterer Menschen mit Erfolg genutzt wurden.

B. Aktionsrichtung II: Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis
ins Alter

57. Gute Gesundheit ist für den Menschen ein wichtiges Kapital. Ebenso ist auch für das wirtschaftliche Wachstum und die Entwicklung der Gesellschaft ein insgesamt hohes Gesund­heitsniveau der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die Vorteile eines lan­gen Lebens in Gesundheit kommen noch nicht allen Menschen voll zugute, was sich an der Tatsache ablesen lässt, dass ganze Länder, vor allem Entwicklungsländer, und bestimm­te Be­völkerungsgruppen immer noch in allen Altersgruppen hohe Krankheits- und Sterb­lichkeits­raten aufweisen.

58. Ältere Menschen haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung, einschließlich Rehabilitation und sexueller Gesundheit. Voller Zu­gang älterer Menschen zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließ­lich Prävention, ist verbunden mit der Erkenntnis, dass Gesundheitsförderung und Präven­tion während des ganzen Lebens darauf ausgerichtet sein müssen, eine fortgesetzte selb­stän­dige Lebensführung zu ermöglichen, Krankheiten vorzubeugen und ihr Auftreten hinaus­zu­zö­gern, Behinderungen zu behandeln und die Lebensqualität bereits behinderter älterer Men­schen zu verbessern. Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdienste müssen auch die Ausbildung des Personals und die Bereitstellung der Einrichtungen umfassen, die notwen­dig sind, um den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden.

59. Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit als den Zustand voll­ständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krank­heit und Gebrechen. Das Erreichen eines hohen Alters in guter Gesundheit und Wohl­befin­den erfordert persönliche Anstrengungen während des ganzen Lebens und ein Umfeld, in dem solche Anstrengungen erfolgreich sein können. Die Verantwortung des Einzelnen be­steht darin, ein gesundes Leben zu führen; der Staat ist dafür verantwortlich, ein unterstützen­des Umfeld zu schaffen, das Gesundheit und Wohlbefinden auch im Alter ermög­licht. Ältere Menschen müssen sowohl aus humanitären als auch aus ökonomischen Gründen den gleichen Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung und Rehabilitation er­halten wie andere Gruppen. Gleichzeitig müssen auch Gesundheitsdienste zur Verfügung ste­hen, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht werden, wobei gege­benenfalls auch die Aufnahme der geriatrischen Medizin in die entsprechenden Studien­pläne der Universitäten und in das Gesundheitsversorgungssystem zu berück­sichti­gen ist. Neben den Regierungen gibt es weitere wichtige Akteure, insbesondere die nichtstaatli­chen Organisationen und die Familien, die den Einzelnen dabei unterstützen, eine gesunde Lebensweise beizubehalten, während sie gleichzeitig eng mit den Regierungen zusammenarbeiten, um ein unterstützendes Umfeld zu schaffen.

60. In allen Regionen der Welt vollzieht sich zur Zeit ein epidemiologischer Wandel, der eine Verlagerung vom Vorherrschen infektiöser und parasitärer Krankheiten zu chro­nischen und degenerativen Erkrankungen erkennen lässt. Viele Entwicklungsländer, und ebenso Über­gangsländer, sind jedoch mit der doppelten Belastung konfrontiert, dass sie einerseits neu oder erneut auftretende übertragbare Krankheiten wie HIV/Aids, Tuberkulose und Mala­ria zu bekämpfen haben und dabei gleichzeitig mit der wachsenden Bedrohung durch nicht übertragbare Krankheiten fertig werden müssen.

61. Der wachsende Bedarf an Betreuung, Pflege und Behandlung für eine alternde Bevöl­ke­rung erfordert eine entsprechende Politik. Ihr Fehlen kann erhebliche Mehrkosten verursa­chen. Eine Politik, die lebenslange Gesundheit fördert, einschließlich Gesund­heits­förde­rung und Prävention, technische Hilfen, gegebenenfalls Rehabilitationsmaßnahmen, psy­chische Gesundheitsdienste, Förderung einer gesunden Lebensweise und ein unter­stützen­des Umfeld, kann das Ausmaß altersbedingter Behinderungen verringern und Haus­haltseinsparungen bewirken.

Thema 1: Gesundheitsförderung und Wohlbefinden während des gesamten Lebens

62. Gesundheitsförderung bedeutet, dass die Menschen ermuntert werden, ihre eigene Ge­sundheit zu beobachten und zu verbessern. Die grundlegenden Strategien zur Gesund­heitsför­derung wurden in der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) festgelegt[6]. Auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (1994)[7] wurden die Ziele aufgestellt, die gesunde Lebensspanne auszuweiten, die Lebensqualität für alle zu verbes­sern, die Krankheits- und Sterblichkeitsraten zu senken und die Lebenserwartung zu er­höhen. Diese Ziele können besser verwirklicht werden, wenn die von der WHO empfohle­nen Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Zugangs zu einer an­gemessenen Gesundheitsversorgung umgesetzt werden.

63. Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und der gleiche Zugang älterer Menschen zu Ge­sundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließlich der Prävention, während des ganzen Lebens sind der Eckpfeiler für ein gesundes Altern. Eine den gesamten Lebensver­lauf einbeziehende Betrachtungsweise schließt die Erkenntnis ein, dass gesund­heits­fördernde und präventive Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, eine selbstän­dige Lebensführung zu erhalten, Krankheiten und Behinderungen vorzubeugen beziehungs­weise ihr Eintreten hinauszuzögern, Behandlungen durchzuführen und die Funktions­fähig­keit und die Lebensqualität älterer Menschen, die bereits Behinderungen haben, zu verbes­sern.

64. Die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustands erfordert mehr als konkrete Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit des Einzelnen. Gesundheit wird stark durch um­weltbedingte, ökonomische und soziale Faktoren beeinflusst, wie durch das physische Um­feld, geografische Gegebenheiten, Bildung, Beruf, Einkommen, sozialen Status, soziale Unter­stützung, Kultur und Geschlecht. Wenn die wirtschaftliche und soziale Lage älterer Men­schen verbessert wird, dann wird sich auch ihre Gesundheit verbessern. Trotz Fortschrit­ten bei der Gesetzgebung und in der Leistungserbringung ist in vielen Bereichen die Chancengleichheit von Frauen im Verlauf ihres Lebens immer noch nicht verwirklicht. Für Frauen ist das Lebensverlaufskonzept für Wohlbefinden im Alter besonders wichtig, da sie ihr ganzes Leben hindurch mit Hindernissen konfrontiert sind, die im Alter kumu­lie­rende Auswirkungen auf ihr soziales, wirtschaftliches, körperliches und seelisches Wohlbe­fin­den haben.

65. Kinder und ältere Menschen reagieren auf verschiedene Formen der Umweltver­schmut­zung empfindlicher als Menschen der dazwischen liegenden Altersstufen und wer­den eher bereits durch minimale Verschmutzung beeinträchtigt. Auf Umweltver­schmutzung zurückgehende Erkrankungen verringern die Produktivität und wirken sich auf die Lebens­qua­lität alternder Menschen aus. Auch Mangelernährung und unzureichende Ernährung set­zen ältere Menschen einem unverhältnismäßig hohen Risiko aus und können ihre Gesund­heit und Vitalität beeinträchtigen. Die Hauptursachen für Krankheit, Behin­derung und Sterb­lichkeit älterer Menschen können durch gesundheitsfördernde und präventive Maßnah­men abgebaut werden, die sich unter anderem auf Ernährung, körper­liche Betäti­gung und Rau­cherentwöhnung konzentrieren.

66. Ziel 1: Verringerung der kumulierenden Wirkung von Faktoren, die das Krank­heitsrisiko und damit die potenzielle Abhängigkeit im Alter erhöhen.

Maßnahmen

a) Mit Vorrang Armutsbeseitigungspolitiken durchführen, die unter anderem den Ge­sundheitszustand älte