Politische Erklärung und
Internationaler Aktionsplan von Madrid
über das Altern 2002*
Die Zweite Weltversammlung über das Altern,
zusammengetreten vom 8. bis 12. April 2002 in Madrid,
1. verabschiedet die Politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, die dieser Resolution als Anlage beigefügt sind;
2. empfiehlt der Generalversammlung, sich die Politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, wie von der Versammlung verabschiedet, zu eigen zu machen.
Anlage I
Politische Erklärung
Artikel 1
Wir, die auf dieser Zweiten Weltversammlung über das Altern in Madrid zusammengetretenen Regierungsvertreter, haben beschlossen, einen Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 zu verabschieden, um auf die Möglichkeiten und Herausforderungen des Alterns der Bevölkerung im 21. Jahrhundert zu reagieren und die Entwicklung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen zu fördern. Im Rahmen dieses Aktionsplans sind wir entschlossen, auf allen Ebenen, einschließlich der nationalen und internationalen Ebene, in drei vorrangigen Aktionsrichtungen tätig zu werden: Ältere Menschen und Entwicklung, Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter sowie Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds.
Artikel 2
Wir
freuen uns über die steigende Lebenserwartung in vielen Regionen der Welt, die
eine der größten Errungenschaften der Menschheit ist. Wir erkennen an,
dass die Welt einen beispiellosen demografischen Wandel durchlebt und dass bis
zum Jahr 2050 die Zahl der 60-jährigen oder Älteren von 600 Millionen auf
fast 2 Milliarden ansteigen wird, womit sich ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung voraussichtlich von 10 Prozent auf 21 Prozent erhöhen
wird. Der größte und schnellste Anstieg wird in den Entwicklungsländern zu verzeichnen
sein, in denen sich die Zahl der älteren Menschen im Laufe der kommenden
50 Jahre voraussichtlich vervierfachen wird. Dieser demografische Wandel
stellt alle unsere Gesellschaften vor die Herausforderung, mehr Möglichkeiten
insbesondere für ältere Menschen zu schaffen, damit sie ihr Potenzial zur
vollen Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zur Entfaltung bringen können.
Artikel 3
Wir
bekräftigen die von unseren Staats- und Regierungschefs auf den großen Konferenzen
und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, im Rahmen ihrer Folgeprozesse sowie
in der Millenniums-Erklärung eingegangenen Verpflichtungen, was die Förderung
eines internationalen und nationalen Umfelds betrifft, das eine Gesellschaft
für alle Altersgruppen begünstigt. Wir bekräftigen weiterhin erneut die
Grundsätze und Handlungsempfehlungen des Internationalen Aktionsplans zur
Frage des Alterns, den sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1982
zu eigen gemacht hat, sowie die 1991 von der Generalversammlung
verabschiedeten Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen, die auf
den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der
Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.
Artikel 4
Wir betonen, dass es zur Ergänzung der einzelstaatlichen Anstrengungen, die zur vollständigen Durchführung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 unternommen werden, unbedingt einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit bedarf. Wir fordern daher die internationale Gemeinschaft auf, die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren weiter zu fördern.
Artikel 5
Wir bekräftigen die Entschlossenheit, keine Mühe zu scheuen, um die Demokratie zu fördern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, zu fördern und zu schützen. Wir verpflichten uns, alle Formen der Diskriminierung, namentlich die Altersdiskriminierung, zu beseitigen. Wir erkennen außerdem an, dass Menschen auch im Alter ein erfülltes, gesundes und sicheres Leben genießen und aktiv am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft teilhaben sollten. Wir sind entschlossen, der Würde älterer Menschen mehr Anerkennung zu verschaffen und alle Formen von Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt zu beseitigen.
Artikel 6
Die moderne Welt mit ihrem beispiellosen Reichtum und zuvor nie dagewesenen technologischen Kapazitäten eröffnet uns außerordentliche Chancen: Männer und Frauen in die Lage zu versetzen, ein hohes Alter bei besserer Gesundheit und umfassenderem Wohlbefinden zu erreichen; die volle Einbeziehung und Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft anzustreben; ältere Menschen zu befähigen, auf wirksamere Weise zu ihrer Gemeinschaft und zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen; und die Betreuung und Unterstützung älterer Menschen mit zunehmendem Bedarf stetig zu verbessern. Wir erkennen an, dass ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich ist, um diese Chancen zu verwirklichen, die Lebensqualität von Frauen und Männern im Alter zu verbessern und die Tragfähigkeit der Unterstützungssysteme zu gewährleisten und damit die Grundlage einer Gesellschaft für alle Altersgruppen zu schaffen. Wenn Altern als eine Leistung angesehen wird, wird man sich mit Selbstverständlichkeit auf die menschlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Ressourcen der älteren Menschen stützen und sie als einen wertvollen Beitrag zur Entstehung reifer, voll integrierter und menschlicher Gesellschaften anerkennen.
Artikel 7
Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse für die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, und einige Übergangsländer im Hinblick auf ihre weitere Integration in die Weltwirtschaft und ihre volle Teilhabe daran. Wenn die Vorteile der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht allen Ländern zugänglich gemacht werden, so werden immer mehr Menschen, insbesondere ältere Menschen, in allen Ländern und sogar ganzen Regionen aus der Weltwirtschaft ausgeschlossen bleiben. Aus diesem Grunde erkennen wir an, wie wichtig es ist, die Frage des Alterns zu einem Teil der Entwicklungsagenda und der Strategien zur Armutsbekämpfung zu machen und die volle Beteiligung aller Entwicklungsländer an der Weltwirtschaft anzustreben.
Artikel 8
Wir verpflichten uns, die Belange des Alterns wirksam in die sozialen und wirtschaftlichen Strategien, Politiken und Maßnahmen einzubeziehen, wobei wir gleichzeitig anerkennen, dass sich die konkreten alterspolitischen Maßnahmen je nach den Bedingungen in den einzelnen Ländern unterscheiden werden. Wir erkennen an, dass die geschlechtsspezifische Dimension in allen Politiken und Programmen berücksichtigt werden muss, um den Bedürfnissen und Erfahrungen älterer Frauen und Männer Rechnung zu tragen.
Artikel 9
Wir verpflichten uns, ältere Menschen in Situationen bewaffneten Konflikts und fremder Besetzung zu schützen und ihnen beizustehen.
Artikel 10
Das Potenzial älterer Menschen ist eine starke Basis für die künftige
Entwicklung. Sie gestattet der Gesellschaft, sich zunehmend auf die
Fähigkeiten, die Erfahrung und die Weisheit älterer Menschen zu stützen und
sich darauf zu verlassen, dass sie nicht nur zur Verbesserung ihrer eigenen
Lebenslage initiativ werden, sondern auch aktiv an der Verbesserung der
gesamten Gesellschaft mitwirken.
Artikel 11
Wir
unterstreichen die Bedeutung der internationalen Forschung über das Altern und
über altersspezifische Fragen als wichtiges Instrument zur Ausarbeitung von
Politiken zur Frage des Alterns, die sich auf zuverlässige und harmonisierte
Indikatoren stützen, die unter anderem von nationalen und internationalen
statistischen Organisationen erstellt wurden.
Artikel 12
Ältere Menschen erwarten, und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Gesellschaft verlangen, dass sie in die Lage versetzt werden, am wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Ältere Menschen sollten Gelegenheit haben, so lange zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind, einer befriedigenden und produktiven Tätigkeit nachzugehen und dabei weiterhin zu Bildung und Schulungsprogrammen Zugang haben. Die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen und die Förderung ihrer vollen Teilhabe sind wesentliche Bestandteile aktiven Alterns. Älteren Menschen sollte angemessene und nachhaltige soziale Unterstützung gewährt werden.
Artikel 13
Wir betonen, dass die Regierungen die Hauptverantwortung für die
Förderung, Bereitstellung und Gewährleistung des Zugangs zu einer sozialen
Grundversorgung tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zu
berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck müssen wir mit den örtlichen Behörden,
mit der Zivilgesellschaft, namentlich den nichtstaatlichen Organisationen, mit
dem Privatsektor, Ehrenamtlichen und Freiwilligenorganisationen, den älteren
Menschen selbst, Seniorenverbänden und Organisationen für ältere Menschen
sowie mit den Familien und Gemeinschaften zusammenarbeiten.
Artikel 14
Wir erkennen an, dass das Recht eines jeden Menschen, das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen, Schritt für Schritt voll verwirklicht werden muss. Wir bekräftigen, dass die Erreichung eines Höchstmaßes an Gesundheit ein weltweites soziales Ziel von größter Wichtigkeit darstellt, dessen Verwirklichung über die Maßnahmen im Gesundheitswesen hinaus auch Maßnahmen in vielen anderen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen erfordert. Wir verpflichten uns, älteren Menschen den universellen und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Gesundheitsdiensten zu ermöglichen, sowohl auf dem Gebiet der körperlichen als auch der geistigen Gesundheit, und erkennen an, dass der wachsende Bedarf einer alternden Bevölkerung zusätzliche Maßnahmen erfordert, insbesondere im Bereich der Betreuung und Behandlung sowie der Förderung gesunder Lebensweisen und eines unterstützenden Umfelds. Wir werden die Selbständigkeit, Zugangsmöglichkeiten und die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen fördern, damit sie an allen Aspekten der Gesellschaft voll teilhaben können. Wir anerkennen den Beitrag, den ältere Menschen in ihrer Funktion als Betreuungspersonen zur Entwicklung leisten.
Artikel 15
Wir erkennen die wichtige Rolle an, die die Familien, Freiwillige und
Ehrenamtliche, die Gemeinschaften, die Organisationen älterer Menschen und
sonstige gemeindenahe Organisationen wahrnehmen, indem sie über die von
staatlichen Stellen angebotenen Dienste hinaus älteren Menschen Unterstützung
und informelle Betreuung gewähren.
Artikel 16
Wir
erkennen an, dass die Solidarität und die Partnerschaft zwischen den Generationen
gestärkt werden muss, wobei die besonderen Bedürfnisse sowohl der älteren als
auch der jüngeren Menschen zu berücksichtigen sind, und ermuntern die
Generationen, füreinander aufgeschlossen zu sein und aufeinander zuzugehen.
Artikel 17
Wenngleich es hauptsächlich den Regierungen obliegt, in Fragen des Alterns und bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 die Führung zu übernehmen, ist die wirksame Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Kommunalverwaltungen, internationalen Organisationen, den älteren Menschen selbst und ihren Organisationen, anderen Teilen der Zivilgesellschaft, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen, sowie dem Privatsektor unerlässlich. Die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 wird die Partnerschaft und Mitwirkung vieler Beteiligter erfordern: der Berufsverbände, Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerorganisationen, Genossenschaften, Forschungseinrichtungen, wissenschaftlichen und sonstigen Bildungseinrichtungen und der religiösen Institutionen sowie der Medien.
Artikel 18
Wir unterstreichen die wichtige Rolle, die dem System der Vereinten Nationen, namentlich den Regionalkommissionen, dabei zukommt, die Regierungen auf Antrag bei der Umsetzung, den Folgemaßnahmen und der einzelstaatlichen Überwachung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Bedingungen in den verschiedenen Ländern und Regionen zu unterstützen.
Artikel 19
Wir laden alle Menschen in allen Ländern und aus allen Bereichen der Gesellschaft ein, sich einzeln und gemeinsam unserem Einsatz für eine gemeinsame Vision der Gleichheit für Menschen aller Altersgruppen anzuschließen.
Anlage II
Internationaler Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002
Inhalt
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Ziffer |
Seite |
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I. Einführung........................................................................................................................................ |
1–15 |
6 |
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II. Handlungsempfehlungen............................................................................................................... |
16–113 |
11 |
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III. Umsetzung und Folgemaßnahmen............................................................................................... |
114–132 |
46 |
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I. Einführung
1. Der auf der ersten Weltversammlung zur Frage des Alterns in Wien verabschiedete Internationale Aktionsplan zur Frage des Alterns1 war in den letzten 20 Jahren, in denen maßgebliche Politiken und Initiativen erarbeitet wurden, richtungsweisend für das Denken und Handeln auf diesem Gebiet. Fragen der Menschenrechte älterer Menschen wurden 1991 bei der Ausarbeitung der Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen2 aufgegriffen, die auf den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.
2. Im 20. Jahrhundert vollzog sich eine Revolution im Bereich der Langlebigkeit. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt ist seit 1950 um 20 Jahre auf 66 Jahre gestiegen und wird sich bis 2050 voraussichtlich um weitere 10 Jahre erhöhen. Dieser demografische Triumph in Verbindung mit dem raschen Bevölkerungswachstum in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts bedeutet, dass die Zahl der über 60-jährigen von etwa 600 Millionen im Jahr 2000 auf nahezu 2 Milliarden im Jahr 2050 ansteigen wird, womit sich der Anteil der als "älter" definierten Menschen von 10 Prozent weltweit im Jahr 1998 auf voraussichtlich 15 Prozent im Jahr 2025 erhöhen wird. Der größte und schnellste Anstieg wird in den Entwicklungsländern stattfinden, in denen sich die Zahl der älteren Menschen in den nächsten 50 Jahren voraussichtlich vervierfachen wird. In Asien und Lateinamerika wird der Anteil der als "älter" definierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 8 auf 15 Prozent ansteigen, in Afrika während desselben Zeitraums hingegen voraussichtlich nur von 5 auf 6 Prozent, während er sich dort danach bis zum Jahr 2050 jedoch verdoppeln wird. In Afrika südlich der Sahara, wo der Kampf gegen die HIV/Aids-Pandemie und die wirtschaftliche und soziale Not anhält, wird der Anteil nur die Hälfte dieses Niveaus erreichen. In Europa und Nordamerika wird sich der Anteil der als "älter" definierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 20 auf 28 Prozent beziehungsweise von 16 auf 26 Prozent erhöhen. Ein derartiger weltweiter demografischer Wandel hat tiefgreifende Auswirkungen auf alle Aspekte des persönlichen, gemeinschaftlichen, nationalen und internationalen Lebens. Diese Entwicklungen werden die Menschheit in jedem Bereich – im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen, psychologischen und spirituellen – betreffen.
3. Dieser
bemerkenswerte demografische Übergang wird zur Folge haben, dass sich die
Weltbevölkerung bis zur Mitte des Jahrhunderts zu gleichen Teilen aus alten und
jungen Menschen zusammensetzen wird. Weltweit wird sich der Anteil der
60-Jährigen und Älteren vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2050 voraussichtlich von
10 auf 21 Prozent erhöhen, während man beim Anteil der Kinder mit einem
Rückgang um ein Drittel rechnet, von 30 auf
21 Prozent. In bestimmten entwickelten Ländern und Übergangsländern übersteigt
die Zahl der älteren Menschen bereits die Zahl der Kinder, und die
Geburtenraten sind unter das Bestanderhaltungsniveau gesunken. In einigen
entwickelten Ländern wird die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2050 mehr als
doppelt so hoch sein wie die der Kinder. In den entwickelten Ländern wird der
Durchschnitt von 71 Männern je 100 Frauen voraussichtlich auf 78 ansteigen. In
den weniger entwickelten Regionen übersteigt die Zahl der älteren Frauen die
der älteren Männer nicht im gleichen Ausmaß, da die geschlechtsspezifischen Unterschiede
in der Lebenserwartung im Allgemeinen geringer sind. Gegenwärtig liegt die Geschlechterproportion
bei den 60-Jährigen und Älteren in den Entwicklungsländern im Durchschnitt bei
88 Männern je 100 Frauen und wird bis Mitte des Jahrhunderts voraussichtlich
geringfügig auf 87 zurückgehen.
4. Die Bevölkerungsalterung wird in den Entwicklungsländern, in denen man in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts mit einem raschen Alterungsprozess rechnet, schon bald ein großes Problem werden. Es wird erwartet, dass der Anteil der älteren Menschen bis zum Jahr 2050 von 8 auf 19 Prozent ansteigen wird, während der Anteil der Kinder von 33 auf 22 Prozent zurückgehen wird. Diese demografische Verschiebung bedeutet eine schwere Belastung der verfügbaren Ressourcen. Wenngleich sich der Alterungsprozess in den entwickelten Ländern weniger rasant vollzogen hat, stehen sie doch vor der Herausforderung, eine Lösung für das Problemdreieck "Altern-Arbeitslosigkeit-Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme" zu finden, während die Entwicklungsländer mit der Herausforderung konfrontiert sind, die Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig das Altern der Bevölkerung zu bewältigen.
5. Es bestehen noch weitere große demografische Unterschiede zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern. Während die überwältigende Mehrheit der älteren Menschen in den entwickelten Ländern in Gebieten lebt, die als städtisch eingestuft werden, lebt heute die Mehrzahl der älteren Menschen in den Entwicklungsländern in ländlichen Gebieten. Demografische Projektionen legen nahe, dass bis zum Jahr 2025 82 Prozent der Bevölkerung der entwickelten Länder in städtischen Gebieten leben werden, während es in den Entwicklungsländern weniger als die Hälfte sein wird. In den Entwicklungsländern ist der Anteil der älteren Menschen in ländlichen Gebieten höher als in den städtischen Gebieten. Wenngleich weitere Studien über die Zusammenhänge zwischen dem Alterungsprozess und der Verstädterung notwendig sind, deuten die Trends darauf hin, dass es in ländlichen Gebieten vieler Entwicklungsländer in Zukunft einen größeren Bevölkerungsanteil älterer Menschen geben wird.
6. Erhebliche Unterschiede bestehen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern außerdem in Bezug auf die Art der Haushalte, in denen ältere Menschen leben. In den Entwicklungsländern lebt ein großer Anteil der älteren Menschen in Haushalten, die mehrere Generationen umfassen. Diese Unterschiede deuten darauf hin, dass die politischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, in Entwicklungsländern und entwickelten Ländern unterschiedlich sein werden.
7. Die am schnellsten wachsende Gruppe der älteren Bevölkerung bilden die hochaltrigen Menschen, das heißt die 80-Jährigen oder Älteren. Die Zahl der Hochaltrigen, die im Jahr 2000 70 Millionen betrug, wird im Laufe der kommenden 50 Jahre voraussichtlich auf mehr als das Fünffache anwachsen.
8. Die Zahl der älteren Frauen übersteigt die der älteren Männer, und zwar mehr noch mit zunehmendem Alter. Die Situation älterer Frauen muss bei den zu ergreifenden politischen Maßnahmen überall in der Welt Priorität haben. Die Erkenntnis, dass das Altern unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer hat, ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Entwicklung wirksamer und effizienter Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in alle Politiken, Programme und Rechtsvorschriften sichergestellt wird.
9. Wesentlich ist auch, dass der fortschreitende weltweite Alterungsprozess in den allgemeinen Prozess der Entwicklung integriert wird. Alterspolitische Maßnahmen sollten unter einem entwicklungsbezogenen Blickwinkel, der die gesamte Lebensspanne und die Gesamtgesellschaft umfasst, genau geprüft werden, wobei die jüngsten Initiativen auf globaler Ebene sowie die auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen niedergelegten Leitlinien zu berücksichtigen sind.
10. Der Internationale Aktionsplan über das Altern 2002 verlangt Änderungen der Einstellungen, Politiken und Praktiken auf allen Ebenen und in allen Bereichen, damit das enorme Potenzial, welches das Altern im 21. Jahrhundert in sich birgt, ausgeschöpft werden kann. Viele ältere Menschen altern in Sicherheit und Würde und versetzen sich selbst in die Lage, am Familienleben und am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Ziel des Aktionsplans besteht darin, sicherzustellen, dass die Menschen überall auf der Welt in Sicherheit und Würde alt werden können und dass sie in der Lage sind, als vollberechtigte Bürger weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die Grundlagen für ein gesundes und erfülltes Alter schon früh im Leben gelegt werden, soll der Plan eine praktische Handreichung für politische Entscheidungsträger darstellen, die ihnen hilft, konzentriert die wichtigsten Prioritäten im Zusammenhang mit dem individuellen Altern und dem Altern der Bevölkerung anzugehen. Die gemeinsamen Wesensmerkmale des Alterns und die damit verbundenen Herausforderungen werden herausgestellt, und die konkreten Empfehlungen sind so ausgelegt, dass sie an die Vielfalt der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Bedingungen angepasst werden können. Den vielen verschiedenen Entwicklungsstufen und den sich in verschiedenen Regionen vollziehenden Übergängen wird in dem Plan ebenso Rechnung getragen wie der Interdependenz aller Länder in einer zunehmend globalen Welt.
11. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen – das Thema des Internationalen Jahres der älteren Menschen 1999 – bezog sich auf vier Dimensionen: die lebenslange individuelle Weiterentwicklung, die Beziehungen zwischen den Generationen, den Zusammenhang zwischen Bevölkerungsalterung und Entwicklung sowie die Situation älterer Menschen. Das Internationale Jahr trug weltweit zu einer stärkeren Sensibilisierung und zu Fortschritten in der Forschung und bei den politischen Maßnahmen bei, namentlich was die Bemühungen angeht, die Frage des Alterns in alle Bereiche einzubeziehen und Chancen und Möglichkeiten für alle Lebensabschnitte zu fördern.
12. Auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, auf den Sondertagungen der Generalversammlung und im Rahmen der Überprüfungs- und Folgeprozesse wurden auf allen Ebenen Ziele, Vorgaben und Verpflichtungen festgelegt, um die wirtschaftliche und soziale Situation aller Menschen zu verbessern. Diese bilden den Rahmen, in dem die konkreten Beiträge und Anliegen älterer Menschen betrachtet werden müssen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen würde die älteren Menschen in die Lage versetzen, in vollem Umfang zur Entwicklung beizutragen und auf gleichberechtigter Basis daraus Nutzen zu ziehen. Durch den Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 ziehen sich eine Reihe zentraler Themen, die mit diesen Zielen, Vorgaben und Verpflichtungen verknüpft sind. Dazu gehören:
a) die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten aller älteren Menschen;
b) die Verwirklichung des Alterns in Sicherheit, was die Bekräftigung des Ziels der Beseitung der Armut im Alter einschließt, gestützt auf die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen;
c) die Befähigung der älteren Menschen zur vollen und wirksamen Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben der Gesellschaft, unter anderem durch einkommenschaffende und freiwillige Tätigkeiten;
d) die Schaffung von Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, zur Selbstverwirklichung und zur Sicherung des Wohlbefindens während des gesamten Lebens und auch im hohen Alter, beispielsweise durch den Zugang zu lebenslangem Lernen und durch Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wobei zu berücksichtigen ist, dass die älteren Menschen keine homogene Gruppe darstellen;
e) die Gewährleistung der vollen Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der bürgerlichen und politischen Rechte älterer Menschen und die Beseitigung aller Formen der gegen sie gerichteten Gewalt und Diskriminierung;
f) die Verpflichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter bei den älteren Menschen, unter anderem durch die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung;
g) die Anerkennung der ausschlaggebenden Bedeutung der Familie und der gegenseitigen Abhängigkeit, der Solidarität und der Reziprozität zwischen den Generationen für die soziale Entwicklung;
h) die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Unterstützung und sozialem Schutz für ältere Menschen, einschließlich der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation;
i) die Erleichterung der Partnerschaft zwischen allen Ebenen der Regierung, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und den älteren Menschen selbst bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans in konkrete Maßnahmen;
j) die Nutzung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Sachverstands sowie der technologischen Möglichkeiten, um unter anderem die individuellen, sozialen und gesundheitsspezifischen Auswirkungen des Alterns, insbesondere in den Entwicklungsländern, gezielt anzugehen;
k) die Anerkennung der Situation und der einzigartigen Lebensumstände alternder Angehöriger indigener Bevölkerungsgruppen sowie der Notwendigkeit, nach Wegen zu suchen, um ihnen bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, wirksame Mitsprache zu ermöglichen.
13. Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung einer integrativen Gesellschaft für alle Altersgruppen, an der ältere Menschen uneingeschränkt und ohne Diskriminierung auf gleichberechtigter Grundlage teilhaben können. Die Bekämpfung der Altersdiskriminierung und die Förderung der Würde älterer Menschen sind grundlegend für die Gewährleistung der älteren Menschen gebührenden Achtung. Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sind wichtig für die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen. In dieser Hinsicht müssen die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Generationen durch einen umfassenden und wirksamen Dialog gepflegt, betont und gefördert werden.
14. Die Handlungsempfehlungen sind in drei vorrangigen Aktionsrichtungen zusammengefasst: Ältere Menschen und Entwicklung; Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter; und Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds. Fortschritte in diesen drei Aktionsrichtungen haben maßgeblichen Einfluss darauf, inwieweit ältere Menschen in Sicherheit leben können. Die Aktionsrichtungen sind als Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung politischer Maßnahmen gedacht, die dem konkreten Ziel der erfolgreichen Anpassung an eine alternde Welt dienen, in der Erfolg am Stand der sozialen Entwicklung, an der Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und an der Nachhaltigkeit der verschiedenen formellen und informellen Systeme gemessen wird, welche die Grundlage für die Qualität des Wohlbefindens während des gesamten Lebens bilden.
15. Die Integration von Altersfragen in die internationalen Tagesordnungen ist von entscheidender Bedeutung. Konzertierte Anstrengungen sind erforderlich, um zu einem breit angelegten und ausgewogenen Ansatz der Integration der Politikbereiche zu gelangen. Es geht um die Aufgabe, das Altern mit anderen Rahmen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Menschenrechte zu verbinden. Während die konkreten politischen Maßnahmen sich je nach Land und Region unterscheiden werden, ist das Altern der Bevölkerung eine universale Kraft, die die Macht hat, die Zukunft ebenso stark zu beeinflussen wie es die Globalisierung tut. Dabei ist es wichtig anzuerkennen, dass ältere Menschen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können, indem sie nicht nur die Verbesserung ihrer eigenen Lage, sondern auch die Verbesserung der Gesellschaft insgesamt in die Hand nehmen. Zukunftsgerichtetes Denken verlangt von uns, das Potenzial der alternden Bevölkerung als eine Basis künftiger Entwicklung anzunehmen.
II. Handlungsempfehlungen
A. Aktionsrichtung I: Ältere
Menschen und Entwicklung
16. Ältere Menschen müssen voll am Entwicklungsprozess teilnehmen und auch an seinen Früchten beteiligt werden. Niemandem darf die Möglichkeit verwehrt werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung auf die sozioökonomische Entwicklung der Gesellschaft machen in Verbindung mit dem sich in allen Ländern vollziehenden sozialen und wirtschaftlichen Wandel dringende Maßnahmen notwendig, um die anhaltende Integration älterer Menschen und die Stärkung ihrer Autonomie und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass Migrationen, die Verstädterung, der Übergang von der Großfamilie zu kleineren, mobilen Familien, der mangelnde Zugang zu Technologien, die Selbstständigkeit fördern, sowie andere sozioökonomische Veränderungen dazu führen können, dass ältere Menschen im Entwicklungsprozess marginalisiert werden, wodurch sie ihrer sinnhaften wirtschaftlichen und sozialen Rolle beraubt und ihre traditionellen Unterstützungsquellen geschwächt werden.
17. Da Entwicklung allen Bereichen der Gesellschaft Nutzen bringen kann, erfordert die nachhaltige Legitimität des Entwicklungsprozesses die Einführung und Beibehaltung von Politiken, die eine gerechte Verteilung der Früchte des wirtschaftlichen Wachstums gewährleisten. Einer der Grundsätze in der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung[3] und dem Aktionsprogramm[4], die vom Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedet wurden, ist die Schaffung eines Rahmens durch die Regierungen, damit sie ihrer Verantwortung gegenüber den heutigen und den kommenden Generationen nachkommen, indem sie Gerechtigkeit zwischen den Generationen gewährleisten. Darüber hinaus wurde auf dem Millenniums-Gipfel der langfristige Imperativ der Armutsbeseitigung und der Verwirklichung der auf den Weltkonferenzen der neunziger Jahre gesetzten sozialen und humanitären Ziele bekräftigt.
18. Die Notwendigkeit, die Anpassung an die Auswirkungen einer alternden Erwerbsbevölkerung zu vollziehen, dabei gleichzeitig die Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und außerdem die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme zu gewährleisten, ist ins Blickfeld der politischen Entscheidungsträger gerückt. Wo dies angebracht erscheint, sollten vielgestaltige Reformstrategien umgesetzt werden, um die Altersversorgungssysteme auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.
Thema 1: Aktive Teilhabe an der Gesellschaft und an der Entwicklung
19. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen beinhaltet das Ziel, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Um auf dieses Ziel hinzuarbeiten, müssen alle Hemmnisse, die ihre Ausgrenzung oder Diskriminierung bewirken, beseitigt werden. Der soziale und wirtschaftliche Beitrag älterer Menschen geht über ihre ökonomische Tätigkeit hinaus. Häufig kommt ihnen eine wesentliche Rolle in der Familie und in der Gemeinschaft zu. Ältere Menschen leisten viele wertvolle Beiträge, die nicht wirtschaftlich messbar sind: Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern, produktive Subsistenzarbeit, Führung des Haushalts und freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft. Darüber hinaus tragen diese Aufgaben zur Vorbereitung der künftigen Erwerbsbevölkerung bei. Alle diese Beiträge sollten anerkannt werden, einschließlich der unbezahlten Arbeit, die von Menschen aller Altersgruppen, insbesondere Frauen, in allen Bereichen geleistet wird.
20. Die Beteiligung an sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen, Freizeit- und ehrenamtlichen beziehungsweise freiwilligen Aktivitäten trägt ebenfalls zur Steigerung und Erhaltung des persönlichen Wohlbefindens bei. Die Organisationen älterer Menschen sind ein wichtiges Instrument zur Förderung ihrer Teilhabe, indem sie Lobbyarbeit betreiben und generationenverbindende Begegnungen und Austausch fördern.
21. Ziel 1: Anerkennung des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beitrags älterer Menschen.
Maßnahmen
a) Die volle Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten, indem die Durchführung der Menschenrechtsübereinkünfte und der anderen Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere bei der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung, gefördert wird;
b) den Beitrag älterer Menschen zur Familie, zur Gemeinschaft und zur Wirtschaft anerkennen, fördern und unterstützen;
c) Möglichkeiten, Programme und Unterstützung anbieten, um ältere Menschen zu ermuntern, am kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben und am lebenslangen Lernen teilzunehmen beziehungsweise weiter teilzunehmen;
d) Informationen bereitstellen und Zugang ermöglichen, um die Beteiligung älterer Menschen an der gegenseitigen Selbsthilfe, an generationenverbindenden Gemeinwesengruppen und an Möglichkeiten zur vollen Entfaltung ihres Potenzials zu erleichtern;
e) ein förderliches Umfeld für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in jedem Alter schaffen, namentlich auch durch dessen öffentliche Anerkennung, und die Teilnahme älterer Menschen erleichtern, die keinen oder nur beschränkten Zugang zu den Vorteilen der Freiwilligentätigkeit haben;
f) ein besseres Verständnis der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rolle älterer Menschen und des fortdauernden Beitrags zur Gesellschaft fördern, den sie unter anderem durch ihre unbezahlte Arbeit leisten;
g) ältere Menschen sollten ohne Ansehen einer etwaigen Behinderung oder ihres sonstigen Status fair und mit Würde behandelt werden und unabhängig von ihrem ökonomischen Beitrag Wertschätzung erfahren;
h) die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen und das Recht, in allen Lebensabschnitten in Würde zu leben, achten;
i) bei den Arbeitgebern eine positive Einstellung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer fördern, die ihre Weiterbeschäftigung begünstigt, und das Bewusstsein für ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt fördern, auch bei den älteren Menschen selbst;
j) die bürgerschaftliche und kulturelle Teilhabe als Strategie zur Bekämpfung der sozialen Isolation und zur Stärkung der Autonomie fördern.
22. Ziel 2: Beteiligung älterer Menschen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen.
Maßnahmen
a) Die Bedürfnisse und die Sorgen und Anliegen älterer Menschen bei der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen berücksichtigen;
b) auf allen Ebenen die Gründung von Organisationen älterer Menschen fördern, sofern solche nicht bereits existieren, damit diese unter anderem die Interessen älterer Menschen in Entscheidungsprozessen vertreten können;
c) Maßnahmen ergreifen, um die volle und gleichberechtigte Beteiligung älterer Menschen, insbesondere älterer Frauen, an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen zu ermöglichen.
Thema 2: Arbeit und das Altern der Erwerbsbevölkerung
23. Älteren Menschen sollte ermöglicht werden, ihr Erwerbsleben so lange fortzusetzen, wie sie möchten und wie sie in der Lage sind, dies produktiv zu tun. Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und rigide Arbeitsmärkte stehen dem oft entgegen, wodurch die Möglichkeiten des Einzelnen eingeschränkt werden und die Gesellschaft der Tatkraft und der Fertigkeiten dieser Menschen beraubt wird. Die Verwirklichung der Verpflichtung 3 der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung3 zur Förderung des Ziels der Vollbeschäftigung ist aus eben diesen Gründen von ebenso fundamentaler Bedeutung wie die Strategien und politischen Maßnahmen, die in dem Aktionsprogramm4 des Weltgipfels dargelegt sind, und die weiteren Initiativen zur Steigerung der Beschäftigung, die von der vierundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung[5] empfohlen wurden. Es ist notwendig, in der Arbeitswelt die Vorteile der Erhaltung einer alternden Erwerbsbevölkerung besser bewusst zu machen.
24. In den Entwicklungsländern und den Übergangsländern sind heute die meisten arbeitenden alten Menschen in der Schattenwirtschaft tätig, wodurch sie oftmals die Vorteile angemessener Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes entbehren müssen, die der offizielle Wirtschaftssektor bietet. In vielen entwickelten Ländern und Übergangsländern liegt die Lebenserwartung über dem festgesetzten Renten- beziehungsweise Ruhestandsalter. Hinzu kommt, dass in diesen Ländern auf Grund sinkender Geburtenraten weniger Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten. Dieser Trend wird häufig von Altersdiskriminierung begleitet. Die sinkende Zahl junger Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, die älter werdende Erwerbsbevölkerung und der Trend zum vorzeitigen Ruhestand lassen für die Zukunft einen Arbeitskräftemangel erwarten. In diesem Zusammenhang kommt politischen Maßnahmen zur Verlängerung der Beschäftigungsfähigkeit – wie flexible Ruhestandsregelungen, neue Formen der Arbeitsorganisation, ein angepasstes Arbeitsumfeld sowie berufliche Rehabilitation für ältere Menschen mit Behinderungen – große Bedeutung zu, da sie älteren Menschen ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit mit anderen Aktivitäten zu verbinden.
25. Faktoren, die sich auf ältere Frauen im Arbeitsmarkt auswirken, verdienen besondere Aufmerksamkeit, insbesondere soweit sie die Aufnahme einer bezahlten Erwerbstätigkeit beeinträchtigen (wie unter anderem niedrigere Gehälter, mangelnde Karrierechancen auf Grund von Brüchen in der Erwerbsbiografie, familiäre Betreuungspflichten) oder die Fähigkeit der Frauen, Rentenansprüche zu erwerben und andere Mittel für die Ruhestandsversorgung zu schaffen, einschränken. Diese Schwierigkeiten können durch eine wenig familienfreundliche Politik hinsichtlich der Arbeitsorganisation noch verschärft werden. Armut und niedriges Einkommen während der Erwerbsjahre von Frauen können oftmals zu Altersarmut führen. Ein wesentliches Ziel des Internationalen Aktionsplans besteht darin, Altersvielfalt und eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz herbeizuführen.
26. Bei der Verfolgung des Ziels der Beschäftigung für alle ist zu beachten, dass die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer die Arbeitsmarktchancen jüngerer Menschen nicht schmälern muss, sondern vielmehr einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag zur Steigerung der Leistung und Produktivität der Volkswirtschaft bedeuten kann, die ihrerseits allen Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommt. Darüber hinaus kann die Gesamtwirtschaft auch von anderen Plänen zur Nutzung der Erfahrungen und Fertigkeiten älterer Arbeitnehmer profitieren, indem diese zur Einarbeitung und Ausbildung jüngerer und neu eingetretener Mitarbeiter herangezogen werden.
27. Wo potenzieller Arbeitskräftemangel herrscht, können grundlegende Veränderungen der bestehenden Anreizstrukturen erforderlich werden, um mehr Arbeitnehmer zu ermutigen, ihren Vollruhestand freiwillig aufzuschieben und weiterhin einer Beschäftigung nachzugehen, sei es in einem Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Praktiken und Politiken des Personalmanagements sollten einigen der besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen und diesen entsprechen. So kann es notwendig werden, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen entsprechend umzugestalten, um sicherzustellen, dass ältere Arbeitnehmer über die Fertigkeiten, den Gesundheitszustand und die Fähigkeiten verfügen, auch im fortgeschrittenen Alter erwerbstätig zu bleiben. Daher sollten Arbeitgeber, Arbeitnehmerorganisationen und die Personalabteilungen neuen Praktiken in der Arbeitswelt, im Inland wie im Ausland, die eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer erleichtern und ihre Produktivität und Arbeitszufriedenheit erhöhen, genauere Beachtung schenken.
28. Ziel 1: Beschäftigungschancen für alle älteren Menschen, die arbeiten wollen.
Maßnahmen
a) Das Beschäftigungswachstum in den Mittelpunkt der makroökonomischen Politik stellen, indem beispielsweise sichergestellt wird, dass die Arbeitsmarktpolitik auf die Förderung hoher Wachstumsraten bei Produktion und Beschäftigung abzielt, die Menschen aller Altersgruppen zugute kommen;
b) ältere Menschen befähigen, so lange weiter zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind;
c) Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erhöhen und das Risiko von Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu vermindern. Dies ist durch entsprechende Politiken zu fördern, beispielsweise durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Frauen, durch eine nachhaltige arbeitsmedizinische Versorgung mit dem Schwerpunkt auf der Prävention, durch die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie durch den Zugang zu Technologie, lebenslangem Lernen, Fortbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, beruflicher Rehabilitation und flexiblen Ruhestandsregelungen wie auch durch Bemühungen um die Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt;
d) besondere Anstrengungen unternehmen, um die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen und benachteiligten Gruppen, wie Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, zu erhöhen und so das Risiko ihrer Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu mindern;
e) Initiativen zur Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit älterer Menschen fördern, indem unter anderem Anreize zur Gründung von Klein- und Kleinstunternehmen geschaffen werden und indem älteren Menschen ohne jede Diskriminierung, insbesondere auf Grund des Geschlechts, Zugang zu Darlehen gewährleistet wird;
f) ältere Menschen, die bereits im informellen Sektor tätig sind, unterstützen, indem ihr Einkommen, ihre Produktivität und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden;
g) Altersschranken auf dem offiziellen Arbeitsmarkt beseitigen, indem die Einstellung älterer Menschen gefördert wird und beginnende Benachteiligungen, denen sich älter werdende Arbeitnehmer bei der Beschäftigung gegenübersehen, verhindert werden;
h) gegebenenfalls ein neues Ruhestandskonzept fördern, das den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gleichermaßen gerecht wird, indem insbesondere der Grundsatz flexibler Ruhestandsregelungen und -praktiken bei gleichzeitiger Erhaltung der erworbenen Rentenansprüche angewandt wird. Mögliche Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels können unter anderem den Abbau von Anreizen beziehungsweise des Drucks, in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und die Beseitigung von Nachteilen für die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters vorsehen;
i) anerkennen und dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr Arbeitnehmer Betreuungsaufgaben für ältere Familienangehörige sowie für Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten, namentlich HIV/Aids, wahrnehmen, indem unter anderem familienfreundliche und gleichstellungsverträgliche Politiken ausgearbeitet werden, die die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit und der Betreuungsaufgaben ermöglichen sollen;
j) negative Anreize für eine über das Rentenalter hinausgehende Erwerbstätigkeit beseitigen, indem unter anderem gewährleistet wird, dass bereits erworbene Rentenansprüche und Ansprüche auf Invaliditätsrente und Leistungen im Krankheitsfall vor einer Beeinträchtigung durch den verspäteten Eintritt in den Ruhestand geschützt werden;
k) neue Formen der Arbeitsorganisation und innovative Maßnahmen am Arbeitsplatz fördern, die auf die Erhaltung der Arbeitskraft und auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse der älter werdenden Arbeitnehmer abzielen, unter anderem durch die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für Arbeitnehmer;
l) die Arbeitnehmer dabei unterstützen, auf der Grundlage fundierter Informationen Entscheidungen über die potenziellen finanziellen, gesundheitlichen und sonstigen Auswirkungen eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben treffen zu können;
m) ein realistisches Bild der Kompetenzen und Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer fördern, indem negative Stereotype über ältere Arbeitnehmer oder Stellenbewerber richtiggestellt werden;
n) bei der Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen durch politische oder andere Entscheidungsträger die Interessen älterer Arbeitnehmer berücksichtigen, sodass diese gegenüber ihren jüngeren Kollegen keinen schwereren Nachteilen, größeren Kürzungen ihrer Leistungsansprüche oder dem Verlust des Arbeitsplatzes ausgesetzt sind.
Thema 3: Ländliche Entwicklung, Migration und Verstädterung
29. In vielen Entwicklungs- und Übergangsländern ist die Bevölkerungsalterung in den ländlichen Gebieten auf Grund der Abwanderung der jungen Erwachsenen besonders ausgeprägt. Ältere Menschen bleiben unter Umständen ohne die traditionelle Unterstützung durch die Familie und sogar ohne ausreichende Finanzmittel zurück. Politiken und Programme zur Ernährungssicherung und für landwirtschaftliche Produktion müssen den Folgen des Alterns der Landbevölkerung Rechnung tragen. Ältere Frauen in ländlichen Gebieten sind wirtschaftlich besonders gefährdet, vor allem wenn sich ihre Rolle auf die unbezahlte Arbeit zum Familienunterhalt beschränkt und sie für ihre Unterstützung und ihr Überleben von anderen abhängig sind. Ältere Menschen in ländlichen Gebieten in den entwickelten Ländern sowie in den Übergangsländern haben oftmals nach wie vor keinen Zugang zu grundlegenden Diensten, verfügen über unzureichende wirtschaftliche Mittel und können nur beschränkt Ressourcen der Gemeinschaft nutzen.
30. Trotz der Beschränkungen der legalen Migration sind die Migrationsströme auf internationaler Ebene angewachsen. In Entwicklungs- und Übergangsländern ist die wirtschaftliche Unterstützung, namentlich durch Geldüberweisungen von im Ausland lebenden Kindern, für ältere Menschen und damit auch für ihre Gemeinwesen und die lokale Wirtschaft oftmals überlebenswichtig. Mit dem Älterwerden der Migranten früherer Jahrzehnte sind einige Regierungen bemüht, diese älteren Migranten zu unterstützen.
31. Die Lebensverhältnisse in den Städten sind der Aufrechterhaltung des traditionellen Netzwerks der Großfamilie und des Systems gegenseitiger Hilfe im Allgemeinen weniger förderlich als in ländlichen Gebieten. Ältere Menschen, die in den Entwicklungsländern von ländlichen in städtische Gebiete abwandern, verlieren oftmals ihre sozialen Beziehungsnetze und leiden unter dem Fehlen einer unterstützenden Infrastruktur in den Städten, wodurch sie insbesondere bei Krankheit oder Behinderung marginalisiert und ausgegrenzt werden können. In Ländern, in denen die Land-Stadt-Wanderung und die Ausdehnung unterentwickelter Städte eine lange Tradition hat, gibt es eine wachsende Bevölkerungsgruppe armer älterer Menschen. Ältere Migranten in den Städten der Entwicklungs- und Übergangsländer leben häufig in einem Umfeld beengter Wohnverhältnisse, der Armut, des Verlusts der wirtschaftlichen Eigenständigkeit sowie geringer physischer und sozialer Betreuung durch ihre Familienangehörigen, die ihren Lebensunterhalt außer Haus verdienen müssen.
32. Ziel 1: Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Infrastruktur in den ländlichen Gebieten.
Maßnahmen
a) Die Kapazitäten älterer Bauern durch ungebrochenen Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdienstleistungen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten über bessere Landbewirtschaftungsmethoden und -technologien steigern;
b) die Gründung beziehungsweise Neubelebung von Kleinunternehmen fördern, indem Finanzmittel oder Unterstützung für einkommenschaffende Projekte und ländliche Genossenschaften bereitgestellt werden und eine stärkere wirtschaftliche Diversifizierung erfolgt;
c) in unterversorgten ländlichen Gebieten die Entwicklung lokaler Finanzdienstleistungen vorantreiben, namentlich Kleinstkreditprogramme und Mikrofinanzierungsinstitutionen, um Investitionen zu fördern;
d) in ländlichen und entlegenen Gebieten die fortlaufende Aus- und Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen fördern;
e) die Bevölkerung ländlicher und entlegener Gebiete an die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft anschließen;
f) sicherstellen, dass die Rechte älterer Frauen in ländlichen und entlegenen Gebieten im Hinblick auf ihren gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und ihre gleichberechtigte Kontrolle darüber berücksichtigt werden;
g) darauf hinwirken, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten in den Genuss eines angemessenen sozialen Schutzes und angemessener Maßnahmen der sozialen Sicherung kommen;
h) sicherstellen, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten gleichen Zugang zu sozialen Grunddiensten haben.
33. Ziel 2: Abbau der Marginalisierung älterer Menschen in ländlichen Gebieten.
Maßnahmen
a) Programme zur Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen in ländlichen Gebieten, einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen, erarbeiten und durchführen sowie entsprechende Angebote bereitstellen;
b) die traditionellen ländlichen und gemeinschaftlichen Unterstützungsmechanismen erleichtern und stärken;
c) in ländlichen Gebieten lebende ältere Menschen ohne Angehörige gezielt unterstützen, insbesondere ältere Frauen, die eine höhere Lebenserwartung haben und oftmals über geringere Ressourcen verfügen;
d) der Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Frauen in ländlichen Gebieten durch Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdienstleistungen Vorrang einräumen;
e) innovative ländliche und gemeinschaftliche Unterstützungsmechanismen fördern, darunter auch solche, die den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen älteren Menschen erleichtern.
34. Ziel 3: Integration älterer Migranten in ihren neuen Gemeinwesen.
Maßnahmen
a) soziale Unterstützungsnetze für ältere Migranten fördern;
b) Maßnahmen erarbeiten, um älteren Migranten bei der Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit und eines guten Gesundheitszustands behilflich zu sein;
c) in den Gemeinwesen verankerte Maßnahmen erarbeiten, um die negativen Folgen der Verstädterung abzuwenden oder auszugleichen, beispielsweise durch die Einrichtung von Seniorenzentren;
d) Wohnungsbaukonzepte fördern, die ein Zusammenleben der Generationen begünstigen, sofern dies kulturell angemessen ist und von den Beteiligten gewünscht wird;
e) Familien behilflich sein, Wohnraum mit älteren Angehörigen zu teilen, sofern diese es wünschen;
f) Politiken und Programme erarbeiten, die soweit angezeigt und im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht die Integration älterer Migranten in das soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben der Aufnahmeländer erleichtern und die Achtung für diese Menschen fördern;
g) bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für ältere Migranten sprachliche und kulturelle Barrieren abbauen.
Thema 4: Zugang zu Wissen, Bildung und Weiterbildung
35. Bildung ist die entscheidende Grundlage für ein aktives und erfülltes Leben. Auf dem Millenniums-Gipfel wurde die Verpflichtung eingegangen, bis 2015 sicherzustellen, dass alle Kinder eine Primarschulbildung vollständig abschließen können. Eine wissensbasierte Gesellschaft braucht Politiken zur Gewährleistung des lebenslangen Zugangs zu Bildung und Weiterbildung. Ständige Fort- und Weiterbildung ist unerlässlich, wenn es darum geht, die Produktivität von Einzelpersonen wie auch von Nationen sicherzustellen.
36. Derzeit gibt es in den Entwicklungsländern eine hohe Zahl alt werdender Menschen, die des Lesens, Schreibens und Rechnens weitgehend unkundig sind, wodurch ihre Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, eingeschränkt ist; dies wiederum kann sich auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken. In allen Ländern ist die lebenslange Bildung und Weiterbildung auch eine Voraussetzung für die Teilnahme älterer Menschen am Arbeitsmarkt.
37. Ein Arbeitsumfeld mit diversifizierter Altersstruktur schafft einen Raum, in dem Menschen ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen austauschen können. Diese Art der gegenseitigen Fortbildung kann in Kollektivvereinbarungen und Politiken formalisiert oder informellen Verfahren überlassen werden.
38. Ältere Menschen, die ohne entsprechende Bildung oder Fortbildung mit technologischen Veränderungen konfrontiert sind, können Entfremdung erfahren. Wird jedoch bereits jüngeren Menschen verstärkt Zugang zu Bildung verschafft, so wird ihnen dies mit zunehmendem Alter auch bei der Bewältigung technologischen Wandels zugute kommen. Indessen ist der Analphabetismus in vielen Gebieten der Welt noch immer hoch. Technologie kann genutzt werden, um Menschen zusammenzubringen, und so zum Abbau von Marginalisierung, Einsamkeit und Segregation der Altersgruppen beitragen. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die älteren Menschen ermöglichen, zu technologischen Neuerungen Zugang zu haben, am technologischen Wandel teilzuhaben und sich daran anzupassen.
39. Fortbildung, Umschulung und Bildung ganz allgemein sind wichtige Determinanten für die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und für seine Anpassungsfähigkeit an Veränderungen am Arbeitsplatz. Technologische und organisatorische Veränderungen können dazu führen, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Arbeitnehmers obsolet werden und dass die Arbeitserfahrung, die er in seinem Leben angesammelt hat, drastisch an Wert verliert. Der Zugang zu Wissen, Bildung und Fortbildungsmöglichkeiten muss bei älteren Arbeitnehmern stärker betont werden. Sie sehen sich bei der Anpassung an technologische und organisatorische Veränderungen häufig größeren Schwierigkeiten als ihre jüngeren Kollegen gegenüber, insbesondere angesichts der zunehmend breiten Nutzung von Informationstechnologien.
40. Ziel 1: Chancengleichheit während des gesamten Lebens im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung und Umschulung sowie Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.
Maßnahmen
a) Bis 2015 die Alphabetisierungsquote bei Erwachsenen, insbesondere Frauen, um 50 Prozent anheben und allen Erwachsenen den gleichberechtigten Zugang zu Grund- und Weiterbildung eröffnen;
b) den Erwerb von Lese-, Schreib- und Rechenkenntnissen sowie technologischen Qualifikationen durch ältere Menschen und ältere Arbeitnehmer ermutigen und fördern, so auch durch spezielle Alphabetisierungs- und Computerkurse für ältere Menschen mit Behinderungen;
c) Politiken umsetzen, die den Zugang älterer Arbeitnehmer zu Weiterbildung und Umschulung fördern und sie ermutigen, die von ihnen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weiter zu nutzen;
d) sicherstellen, dass die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, für alle Menschen verfügbar sind, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Frauen;
e) nutzerfreundliche Informationen erarbeiten und verbreiten, die älteren Menschen helfen, die technologischen Anforderungen des Alltagslebens wirksam zu bewältigen;
f) die Entwicklung von Computertechnologie, Druckerzeugnissen und Audiomaterialien fördern, welche die Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Sehkraft bei älteren Menschen berücksichtigen;
g) weitere Forschungsarbeiten anregen, um den Zusammenhang zwischen Fortbildung und Produktivität besser abzuklären, damit Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern der Nutzen der Fort- und Weiterbildung älterer Menschen klar vor Augen geführt werden kann;
h) das Bewusstsein der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerorganisationen für den Wert der Umschulung älterer Arbeitnehmer, insbesondere von Frauen, schärfen.
41. Ziel 2: Volle Nutzung des Potenzials und des Sachverstands der Menschen aller Altersgruppen, unter Anerkennung des Werts der mit dem Alter zunehmenden Erfahrung.
Maßnahmen
a) Maßnahmen erwägen, um das Potenzial und den Sachverstand älterer Menschen im Bildungsbereich voll zu nutzen;
b) im Rahmen von Bildungsprogrammen Möglichkeiten zum Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen anbieten, namentlich im Hinblick auf den Einsatz neuer Technologien;
c) älteren Menschen ermöglichen, als Mentoren, Mediatoren und Berater zu wirken;
d) traditionelle und nichttraditionelle Formen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Generationen in der Familie, im nachbarschaftlichen Bereich und im Gemeinwesen unter klarer Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension fördern und unterstützen;
e) freiwillig und ehrenamtlich tätige ältere Menschen ermuntern, ihre Kenntnisse auf allen Gebieten, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologien, zur Verfügung zu stellen;
f) dafür eintreten, dass das soziokulturelle und bildungsrelevante Wissen und Potenzial älterer Menschen genutzt wird.
Thema 5: Solidarität zwischen den Generationen
42. Die Solidarität zwischen den Generationen auf allen Ebenen – in Familien, Gemeinwesen und Nationen – ist für die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus ist die Solidarität auch eine Hauptvoraussetzung des sozialen Zusammenhalts und ein Fundament des regulären Systems der sozialen Sicherung wie auch der informellen Hilfs- und Unterstützungssysteme. Die sich wandelnden demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erfordern die Anpassung der Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme und der Strukturen der Langzeitversorgung, um Wirtschaftswachstum und Entwicklung dauerhaft zu sichern und eine angemessene und wirksame Sicherung des Einkommensniveaus und der Leistungsangebote zu gewährleisten.
43. Auf Ebene der Familien und der Gemeinschaft können sich Bindungen zwischen den Generationen für alle Seiten als wertvoll erweisen. Trotz der geografischen Mobilität und der sonstigen Zwänge des heutigen Lebens, die die Menschen voneinander trennen können, pflegen doch die weitaus meisten Menschen in allen Kulturen während ihres gesamten Lebens enge Beziehungen zu ihrer Familie. Diese Beziehungen sind von Gegenseitigkeit geprägt, wobei ältere Menschen oftmals erhebliche finanzielle Beiträge leisten und, was ganz wichtig ist, bei der Erziehung und Betreuung der Enkel und anderer Familienangehöriger mithelfen. Alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere auch der Staat, sollten bestrebt sein, diese Beziehungen zu festigen. Nichtsdestoweniger muss man sich im Klaren sein, dass das Zusammenleben mit jüngeren Generationen nicht immer die bevorzugte Option oder das Beste für ältere Menschen ist.
44. Ziel 1: Stärkung der Solidarität durch Gerechtigkeit und Reziprozität zwischen den Generationen.
Maßnahmen
a) Durch Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Verständnis dafür fördern, dass Altern ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist;
b) eine Überprüfung der bestehenden Politik erwägen, um sicherzustellen, dass sie die Solidarität zwischen den Generationen fördert, und so den sozialen Zusammenhalt stärken;
c) Initiativen zur Förderung des gegenseitigen fruchtbaren Austauschs zwischen den Generationen erarbeiten, bei denen ältere Menschen vor allem als eine gesellschaftliche Ressource gesehen werden;
d) Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen in den lokalen Gemeinwesen voll ausschöpfen, indem unter anderem Begegnungen aller Altersgruppen erleichtert werden und eine Segregation der Generationen vermieden wird;
e) die Notwendigkeit prüfen, sich mit der besonderen Situation der Generation zu befassen, die gleichzeitig ihre Eltern, ihre eigenen Kinder und ihre Enkelkinder betreuen muss;
f) die Solidarität zwischen den Generationen und die gegenseitige Unterstützung als ein Schlüsselelement der sozialen Entwicklung fördern und stärken;
g) Forschungsarbeiten zu den Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Lebensformen für ältere Menschen einleiten, einschließlich des Zusammenwohnens mit den anderen Familienmitgliedern und der eigenständigen Lebensführung in unterschiedlichen Kulturen und Situationen.
Thema 6: Beseitigung der Armut
45. Die Bekämpfung der Altersarmut, und letztlich ihre völlige Beseitigung, ist eines der Grundziele des Internationalen Aktionsplans über das Altern. Obschon in jüngster Zeit weltweit verstärkte Aufmerksamkeit auf Zielvorgaben und politische Maßnahmen zur Armutsbeseitigung gerichtet wurde, sind ältere Menschen in vielen Ländern tendenziell nach wie vor von diesen Politiken und Programmen ausgeschlossen. Wo Armut endemisch ist, sehen sich Menschen, die ihr gesamtes Leben in Armut verbracht haben, im Alter oftmals noch schlimmerer Armut ausgesetzt.
46. Die institutionelle Benachteiligung, der sich Frauen in Systemen der sozialen Sicherheit gegenübersehen, insbesondere soweit diese an eine durchgängige Erwerbsbiografie anknüpfen, tragen weiter zur Feminisierung der Armut bei. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede bei der Teilung wirtschaftlicher Macht, die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern, der Mangel an technologischer und finanzieller Unterstützung für Unternehmerinnen, der ungleiche Zugang zu Kapital und die ungleiche Verfügungsgewalt darüber, insbesondere Grund und Boden, Darlehen und Zugang zum Arbeitsmarkt, sowie alle schädlichen traditionellen Praktiken und Bräuche haben die Stärkung der ökonomischen Selbstbestimmung der Frau behindert und die Feminisierung der Armut verschärft. In vielen Gesellschaften tragen Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand, namentlich geschiedene, getrennt lebende und unverheiratete Frauen sowie Witwen, ein besonders hohes Armutsrisiko. Gezielte soziale Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um gegen die Feminisierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzugehen.
47. Ältere Menschen mit Behinderungen tragen ebenfalls ein größeres Armutsrisiko als nichtbehinderte ältere Menschen, zum Teil auf Grund von Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch durch den Arbeitgeber, sowie eine nicht behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.
48. Ziel 1: Abbau der Armut unter den älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis 2015 um die Hälfte senken;
b) ältere Menschen in den Politiken und Programmen zur Erfüllung des Armutsminderungsziels berücksichtigen;
c) den gleichen Zugang älterer Menschen zur Beschäftigung und zu einkommenschaffenden Tätigkeiten, zu Darlehen, Märkten und Vermögenswerten fördern;
d) sicherstellen, dass die besonderen Bedürfnisse älterer Frauen, der Hochbetagten, der älteren Menschen mit Behinderungen und der allein lebenden älteren Menschen in Armutsbeseitigungsstrategien und in den Programmen zu ihrer Umsetzung ausdrücklich berücksichtigt werden;
e) gegebenenfalls auf allen geeigneten Ebenen alters- und geschlechtsbezogene Armutsindikatoren erarbeiten, als wesentliches Mittel zur Identifizierung der Bedürfnisse armer älterer Frauen, und die Verwendung bestehender Armutsindikatoren in einer Weise fördern, die eine Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht erlaubt;
f) innovative Programme zur Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen, insbesondere Frauen, unterstützen, um ihren Beitrag zu den Entwicklungsbemühungen mit dem Ziel der Beseitigung der Armut sowie den Nutzen, den sie daraus ziehen, zu erhöhen;
g) die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen zur Beseitigung der Armut entsprechend den auf internationaler Ebene vereinbarten Zielen verbessern, um eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Unterstützung älterer Menschen zu erreichen;
h) die Entwicklungsländer besser zur Bewältigung der Hindernisse befähigen, die sich ihrer Teilhabe an einer zunehmend globalen Wirtschaft entgegenstellen, um ihnen bei ihren Anstrengungen zur Beseitigung der Armut, insbesondere unter älteren Menschen, behilflich zu sein.
Thema 7: Einkommenssicherung, sozialer Schutz/soziale Sicherheit und Armutsprävention
49. Maßnahmen zur Einkommenssicherung und im Bereich sozialer Schutz/soziale Sicherheit, seien sie beitragsfinanziert oder nicht, beinhalten sowohl informelle als auch stark strukturierte Programme. Sie gehören zum Fundament wirtschaftlichen Wohlstands und sozialen Zusammenhalts.
50. Globalisierung, Strukturanpassungsprogramme, finanzpolitische Zwänge und eine wachsende ältere Bevölkerung werden oft als Faktoren wahrgenommen, die Druck auf die institutionalisierten Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit ausüben. Die nachhaltige Sicherung eines angemessenen Einkommensniveaus ist von großer Bedeutung. In Entwicklungsländern mit eingeschränktem Leistungsniveau der institutionalisierten Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit sind Teile der Bevölkerung anfällig für Markteinbrüche und individuelle Rückschläge, welche die informelle Unterstützung durch die Familie einer großen Belastung aussetzen. In den Übergangsländern hat die wirtschaftliche Transformation zur Verarmung ganzer Bevölkerungsteile geführt, insbesondere der älteren Menschen und vieler Familien mit Kindern. In Ländern, in denen es zu einer Hyperinflation gekommen ist, haben Renten, Invaliditätsversicherungen, Gesundheitsleistungen und Ersparnisse nahezu ihren gesamten Wert verloren.
51. Geeignete Maßnahmen für sozialen Schutz/soziale Sicherheit sind erforderlich, um gegen die Feminisierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzugehen.
52. Ziel 1: Förderung von Programmen, die allen Arbeitnehmern ermöglichen, ein Mindestmaß an sozialem Schutz/sozialer Sicherung zu erhalten, einschließlich gegebenenfalls Renten, Invaliditätsversicherungen und Gesundheitsleistungen.
Maßnahmen
a) Politiken ausarbeiten und umsetzen mit dem Ziel, allen Menschen im Alter angemessenen wirtschaftlichen und sozialen Schutz zu gewährleisten;
b) Anstrengungen unternehmen, um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit zu gewährleisten;
c) gegebenenfalls sicherstellen, dass die Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einen zunehmenden Anteil der Bevölkerung erfassen, sowohl in der regulären Wirtschaft wie auch im informellen Sektor;
d) innovative Programme zum sozialen Schutz und zur sozialen Absicherung von Menschen prüfen, die in der Schattenwirtschaft tätig sind;
e) Programme zur Förderung der Beschäftigung gering qualifizierter älterer Arbeitnehmer einführen, die Zugang zu Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit bieten;
f) Anstrengungen unternehmen, um die Integrität, Nachhaltigkeit, Solvenz und Transparenz von Altersversorgungssystemen und gegebenenfalls von Invaliditätsversicherungen zu gewährleisten;
g) einen Rechtsrahmen für private und zusätzliche Altersversorgung sowie gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen schaffen;
h) Beratungsdienste für ältere Menschen zu allen Bereichen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit anbieten.
53. Ziel 2: Ausreichendes Mindesteinkommen für alle älteren Menschen, unter besonderer Berücksichtigung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Gruppen.
Maßnahmen
a) Gegebenenfalls die Einrichtung eines nicht beitragsabhängigen Altersversorgungs- und Invaliditätsschutzsystems erwägen;
b) dringend Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einrichten, wo es solche noch nicht gibt, um älteren Menschen, die über keine anderen Mittel zum Lebensunterhalt verfügen, zumeist Frauen, insbesondere jene, die allein leben und die ein tendenziell höheres Armutsrisiko tragen, ein Mindesteinkommen zu gewährleisten;
c) bei der Reform von Rentensystemen und gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen den Lebensstandard älterer Menschen berücksichtigen;
d) Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen der Hyperinflation auf die Renten, gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen sowie auf die Ersparnisse entgegenzuwirken;
e) die internationalen Organisationen, insbesondere die internationalen Finanzinstitutionen, bitten, gemäß ihrem jeweiligen Mandat den Entwicklungsländern und allen bedürftigen Ländern bei ihren Bemühungen behilflich zu sein, einen sozialen Mindestschutz, insbesondere für ältere Menschen, zu erreichen.
Thema 8: Notstandssituationen
54. In Notstandssituationen, wie Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen, sind ältere Menschen besonders gefährdet und sollten dementsprechend identifiziert werden, da sie möglicherweise von ihren Familien und Freunden getrennt sind und es ihnen schwerer fällt, Nahrung und Unterkunft zu finden. Sie können auch gehalten werden, die Rolle einer primären Betreuungsperson zu übernehmen. Regierungen und humanitäre Hilfsorganisationen sollten anerkennen, dass ältere Menschen einen positiven Beitrag zur Bewältigung von Notstandssituationen leisten können, indem sie Rehabilitation und Wiederaufbau fördern.
55. Ziel 1: Gleicher Zugang älterer Menschen zu Nahrung, Unterkunft, medizinischer Versorgung und anderen Leistungen während und nach Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen.
Maßnahmen
a) Konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung älterer Menschen in Situationen bewaffneten Konflikts und ausländischer Besetzung ergreifen, so auch durch das Angebot physischer und psychischer Rehabilitationsleistungen für diejenigen, die in solchen Situationen Behinderungen erleiden;
b) die Regierungen auffordern, binnenvertriebenen älteren Menschen im Einklang mit den Resolutionen der Generalversammlung Schutz und Hilfe sowie humanitäre Hilfe und Nothilfe zu gewähren;
c) ältere Menschen in Notstandssituationen ausfindig machen und identifizieren und sicherstellen, dass ihre Beiträge ebenso wie ihre besondere Gefährdung in den Berichten zur Ermittlung des Hilfsbedarfs berücksichtigt werden;
d) die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen für die spezifischen körperlichen und gesundheitlichen Probleme älterer Menschen sensibilisieren und ihnen bewusst machen, wie die Hilfe zur Befriedigung der Grundbedürfnisse für diese Zielgruppe angepasst werden kann;
e) sicherzustellen suchen, dass geeignete Dienste zur Verfügung stehen und dass ältere Menschen physischen Zugang dazu haben und dass sie gegebenenfalls an der Planung und Erbringung dieser Dienste beteiligt werden;
f) anerkennen, dass ältere Flüchtlinge mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund, die in einer neuen und unvertrauten Umgebung alt werden, oftmals besonders sozialer Netzwerke und zusätzlicher Hilfe bedürfen, und sicherzustellen suchen, dass sie physischen Zugang zu solchen Diensten haben;
g) bei der Planung von Katastrophenhilfe, namentlich bei der Vorbereitung auf den Katastrophenfall, der Ausbildung der Helfer und der Bereitstellung von Gütern und Diensten, ausdrücklich auf die Unterstützung älterer Menschen Bezug nehmen und nationale Leitlinien dafür aufstellen;
h) ältere Menschen bei der Wiederherstellung ihrer familiären und sozialen Bindungen unterstützen und ihnen bei der Bewältigung posttraumatischer Stresszustände Hilfestellung geben;
i) im Anschluss an Katastrophen Mechanismen schaffen, die verhindern, dass ältere Menschen zum Ziel betrügerischer Opportunisten und von diesen finanziell ausgebeutet werden;
j) das Bewusstsein für die körperliche und psychische Misshandlung, den sexuellen Missbrauch oder die finanzielle Ausnutzung älterer Menschen in Notstandssituationen schärfen und sie davor schützen und dabei den spezifischen Risiken, denen sich Frauen gegenüber sehen, besondere Aufmerksamkeit widmen;
k) die gezielte Einbeziehung älterer Flüchtlinge in alle Bereiche der Planung und Umsetzung von Programmen fördern, unter anderem durch die Unterstützung aktiver Menschen bei der Entwicklung größerer Eigenständigkeit und durch die Förderung von besseren Initiativen zur gemeindenahen Betreuung Hochaltriger;
l) die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der Lastenteilung und der Koordinierung der humanitären Hilfe für Länder, die von Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen oder von Postkonfliktsituationen betroffen sind, so verbessern, dass die wirtschaftliche Erholung und die langfristige Entwicklung gefördert werden.
56. Ziel 2: Verstärkte Beiträge älterer Menschen bei der Wiederherstellung und dem Wiederaufbau der Gemeinwesen und bei der Wiederherstellung des sozialen Gefüges nach Notstandssituationen.
Maßnahmen
a) Ältere Menschen in die Durchführung von Nothilfe- und Wiederaufbauprogrammen in den Gemeinwesen einbeziehen, so auch durch die Identifizierung und Unterstützung schwacher älterer Menschen;
b) das Potenzial älterer Menschen als Führungspersönlichkeiten in den Familien und in der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Kommunikation und Konfliktlösung anerkennen;
c) älteren Menschen durch Rehabilitationsprojekte, namentlich Einkommensschaffung, Bildungsprogramme und berufliche Tätigkeiten, dabei behilflich sein, ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit wiederzuerlangen, und dabei die besonderen Bedürfnisse älterer Frauen berücksichtigen;
d) älteren Menschen, die vertrieben wurden oder deren Grund und Boden und anderes Produktions- und persönliches Vermögen enteignet wurden, rechtliche Beratung und Informationen anbieten;
e) älteren Menschen in humanitären Hilfsprogrammen und -maßnahmen, die bei Naturkatastrophen und in anderen humanitären Notlagen angeboten werden, besondere Aufmerksamkeit widmen;
f) gegebenenfalls die Erfahrungen aus praktischen Maßnahmen austauschen und anwenden, bei denen im Gefolge von Notstandssituationen die Beiträge älterer Menschen mit Erfolg genutzt wurden.
B. Aktionsrichtung II:
Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis
ins Alter
57. Gute Gesundheit ist für den Menschen ein wichtiges Kapital. Ebenso ist auch für das wirtschaftliche Wachstum und die Entwicklung der Gesellschaft ein insgesamt hohes Gesundheitsniveau der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die Vorteile eines langen Lebens in Gesundheit kommen noch nicht allen Menschen voll zugute, was sich an der Tatsache ablesen lässt, dass ganze Länder, vor allem Entwicklungsländer, und bestimmte Bevölkerungsgruppen immer noch in allen Altersgruppen hohe Krankheits- und Sterblichkeitsraten aufweisen.
58. Ältere Menschen haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung, einschließlich Rehabilitation und sexueller Gesundheit. Voller Zugang älterer Menschen zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließlich Prävention, ist verbunden mit der Erkenntnis, dass Gesundheitsförderung und Prävention während des ganzen Lebens darauf ausgerichtet sein müssen, eine fortgesetzte selbständige Lebensführung zu ermöglichen, Krankheiten vorzubeugen und ihr Auftreten hinauszuzögern, Behinderungen zu behandeln und die Lebensqualität bereits behinderter älterer Menschen zu verbessern. Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdienste müssen auch die Ausbildung des Personals und die Bereitstellung der Einrichtungen umfassen, die notwendig sind, um den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden.
59. Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit als den Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. Das Erreichen eines hohen Alters in guter Gesundheit und Wohlbefinden erfordert persönliche Anstrengungen während des ganzen Lebens und ein Umfeld, in dem solche Anstrengungen erfolgreich sein können. Die Verantwortung des Einzelnen besteht darin, ein gesundes Leben zu führen; der Staat ist dafür verantwortlich, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, das Gesundheit und Wohlbefinden auch im Alter ermöglicht. Ältere Menschen müssen sowohl aus humanitären als auch aus ökonomischen Gründen den gleichen Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung und Rehabilitation erhalten wie andere Gruppen. Gleichzeitig müssen auch Gesundheitsdienste zur Verfügung stehen, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht werden, wobei gegebenenfalls auch die Aufnahme der geriatrischen Medizin in die entsprechenden Studienpläne der Universitäten und in das Gesundheitsversorgungssystem zu berücksichtigen ist. Neben den Regierungen gibt es weitere wichtige Akteure, insbesondere die nichtstaatlichen Organisationen und die Familien, die den Einzelnen dabei unterstützen, eine gesunde Lebensweise beizubehalten, während sie gleichzeitig eng mit den Regierungen zusammenarbeiten, um ein unterstützendes Umfeld zu schaffen.
60. In allen Regionen der Welt vollzieht sich zur Zeit ein epidemiologischer Wandel, der eine Verlagerung vom Vorherrschen infektiöser und parasitärer Krankheiten zu chronischen und degenerativen Erkrankungen erkennen lässt. Viele Entwicklungsländer, und ebenso Übergangsländer, sind jedoch mit der doppelten Belastung konfrontiert, dass sie einerseits neu oder erneut auftretende übertragbare Krankheiten wie HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria zu bekämpfen haben und dabei gleichzeitig mit der wachsenden Bedrohung durch nicht übertragbare Krankheiten fertig werden müssen.
61. Der wachsende Bedarf an Betreuung, Pflege und Behandlung für eine alternde Bevölkerung erfordert eine entsprechende Politik. Ihr Fehlen kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Eine Politik, die lebenslange Gesundheit fördert, einschließlich Gesundheitsförderung und Prävention, technische Hilfen, gegebenenfalls Rehabilitationsmaßnahmen, psychische Gesundheitsdienste, Förderung einer gesunden Lebensweise und ein unterstützendes Umfeld, kann das Ausmaß altersbedingter Behinderungen verringern und Haushaltseinsparungen bewirken.
Thema 1: Gesundheitsförderung und Wohlbefinden während des gesamten Lebens
62. Gesundheitsförderung bedeutet, dass die Menschen ermuntert werden, ihre eigene Gesundheit zu beobachten und zu verbessern. Die grundlegenden Strategien zur Gesundheitsförderung wurden in der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) festgelegt[6]. Auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (1994)[7] wurden die Ziele aufgestellt, die gesunde Lebensspanne auszuweiten, die Lebensqualität für alle zu verbessern, die Krankheits- und Sterblichkeitsraten zu senken und die Lebenserwartung zu erhöhen. Diese Ziele können besser verwirklicht werden, wenn die von der WHO empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Zugangs zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung umgesetzt werden.
63. Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und der gleiche Zugang älterer Menschen zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließlich der Prävention, während des ganzen Lebens sind der Eckpfeiler für ein gesundes Altern. Eine den gesamten Lebensverlauf einbeziehende Betrachtungsweise schließt die Erkenntnis ein, dass gesundheitsfördernde und präventive Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, eine selbständige Lebensführung zu erhalten, Krankheiten und Behinderungen vorzubeugen beziehungsweise ihr Eintreten hinauszuzögern, Behandlungen durchzuführen und die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität älterer Menschen, die bereits Behinderungen haben, zu verbessern.
64. Die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustands erfordert mehr als konkrete Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit des Einzelnen. Gesundheit wird stark durch umweltbedingte, ökonomische und soziale Faktoren beeinflusst, wie durch das physische Umfeld, geografische Gegebenheiten, Bildung, Beruf, Einkommen, sozialen Status, soziale Unterstützung, Kultur und Geschlecht. Wenn die wirtschaftliche und soziale Lage älterer Menschen verbessert wird, dann wird sich auch ihre Gesundheit verbessern. Trotz Fortschritten bei der Gesetzgebung und in der Leistungserbringung ist in vielen Bereichen die Chancengleichheit von Frauen im Verlauf ihres Lebens immer noch nicht verwirklicht. Für Frauen ist das Lebensverlaufskonzept für Wohlbefinden im Alter besonders wichtig, da sie ihr ganzes Leben hindurch mit Hindernissen konfrontiert sind, die im Alter kumulierende Auswirkungen auf ihr soziales, wirtschaftliches, körperliches und seelisches Wohlbefinden haben.
65. Kinder und ältere Menschen reagieren auf verschiedene Formen der Umweltverschmutzung empfindlicher als Menschen der dazwischen liegenden Altersstufen und werden eher bereits durch minimale Verschmutzung beeinträchtigt. Auf Umweltverschmutzung zurückgehende Erkrankungen verringern die Produktivität und wirken sich auf die Lebensqualität alternder Menschen aus. Auch Mangelernährung und unzureichende Ernährung setzen ältere Menschen einem unverhältnismäßig hohen Risiko aus und können ihre Gesundheit und Vitalität beeinträchtigen. Die Hauptursachen für Krankheit, Behinderung und Sterblichkeit älterer Menschen können durch gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen abgebaut werden, die sich unter anderem auf Ernährung, körperliche Betätigung und Raucherentwöhnung konzentrieren.
66. Ziel 1: Verringerung der kumulierenden Wirkung von Faktoren, die das Krankheitsrisiko und damit die potenzielle Abhängigkeit im Alter erhöhen.
Maßnahmen
a) Mit Vorrang Armutsbeseitigungspolitiken durchführen, die unter anderem den Gesundheitszustand älterer Menschen, vor allem der armen und marginalisierten, verbessern;
b) gegebenenfalls für die erforderlichen Bedingungen sorgen, damit Familien und die Gemeinschaft in der Lage sind, älter werdenden Menschen Betreuung und Schutz zukommen zu lassen;
c) Zielvorgaben, insbesondere geschlechtsspezifische Vorgaben, zur Verbesserung des Gesundheitszustands älterer Menschen und zur Verringerung von Behinderungen und Sterblichkeit festlegen;
d) die wichtigsten umweltbezogenen und sozioökonomischen Faktoren, die dazu beitragen, dass in späteren Lebensphasen Krankheiten und Behinderungen auftreten, identifizieren und dagegen angehen;
e) sich bei der Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung, Präventionsmaßnahmen und Informationskampagnen auf die wichtigsten bekannten Risiken konzentrieren, die aus ungesunder Ernährung, Mangel an körperlicher Betätigung und anderen ungesunden Verhaltensweisen herrühren, etwa Rauchen und Alkoholmissbrauch;
f) umfassende Maßnahmen ergreifen, um Alkoholmissbrauch zu verhüten, den Gebrauch von Tabakprodukten und die Belastung durch Passivrauchen zu verringern und die Beendigung des Tabakgebrauchs in allen Altersgruppen zu fördern;
g) rechtliche und administrative Maßnahmen beschließen und durchführen und Aufklärungskampagnen und Aktivitäten zur Gesundheitsförderung organisieren, so auch Kampagnen zur Verringerung der Belastung durch Umweltschadstoffe von Kindheit an und während des gesamten Lebens;
h) den vorschriftsmäßigen Gebrauch aller Medikamente fördern und den Missbrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch regulative Maßnahmen und durch Aufklärung unter Beteiligung der betroffenen Industrie und Fachleute auf ein Mindestmaß reduzieren.
67. Ziel 2: Ausarbeitung von Politiken zur Verhinderung von Gesundheitsschäden bei älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Frühzeitige Interventionen vorsehen, um das Auftreten von Krankheiten und Behinderungen zu verhüten oder zu verzögern;
b) Immunisierungsprogramme für Erwachsene als Präventivmaßnahme fördern;
c) das Angebot bezahlbarer, geschlechtsspezifisch differenzierter Primärpräventions- und Reihenuntersuchungsprogramme für ältere Menschen gewährleisten;
d) Ausbildung und Anreize für Fachkräfte des Gesundheits-, Sozial- und Pflegesektors bereitstellen, damit sie alt werdende Menschen über eine gesunde Lebensweise und Selbstfürsorge beraten und darin anleiten können;
e) die Gefahren beachten, die aus den Folgen sozialer Isolation und psychischer Krankheiten entstehen, und ihre Risiken für die Gesundheit älterer Menschen verringern, durch Unterstützung von Gruppen zur Aktivierung des Gemeinwesens und von Selbsthilfegruppen, einschließlich Besuchs- und Kontaktprogramme zu anderen Senioren und Programme für Nachbarschaftsbesuche, und durch Erleichterung der aktiven Mitwirkung älterer Menschen an freiwilligen Tätigkeiten;
f) die bürgerschaftliche und kulturelle Partizipation älterer Menschen fördern, als Strategie zur Bekämpfung der sozialen Isolation und zur Aktivierung ihres Selbsthilfepotenzials;
g) nationale und internationale Sicherheitsnormen zur Vermeidung von Verletzungen in jedem Alter streng anwenden und gegebenenfalls stärken;
h) unbeabsichtigte Verletzungen vermeiden, unter anderem durch Bemühungen um ein besseres Verständnis ihrer Ursachen, durch Maßnahmen zum Schutz von Fußgängern, durch Programme zur Vermeidung von Stürzen, durch möglichst weitgehende Minderung von Risiken, wie etwa der Brandgefahr in Wohnungen, und durch das Angebot einer Sicherheitsberatung;
i) für bei älteren Menschen häufig auftretende Krankheiten auf allen Ebenen statistische Indikatoren entwickeln, die bei der Ausarbeitung von Politiken zur Verhütung weiterer Krankheiten in dieser Altersgruppe herangezogen werden können;
j) ältere Menschen ermuntern, eine aktive und gesunde Lebensweise beizubehalten oder aufzunehmen, einschließlich körperlicher Betätigung und Sport.
68. Ziel 3: Zugang zu Nahrungsmitteln und angemessener Ernährung für alle älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Den gleichen Zugang älterer Menschen zu sauberem Wasser und gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmitteln fördern;
b) Ernährungssicherheit erreichen, indem die Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmitteln mit adäquatem Nährwert auf nationaler wie auf internationaler Ebene sichergestellt wird. In dieser Hinsicht sicherstellen, dass Nahrungsmittel und Medikamente nicht als Instrumente politischen Drucks eingesetzt werden;
c) eine gesunde und angemessene Ernährung vom Säuglingsalter an und während des ganzen Lebens fördern, wobei besonders darauf zu achten ist, dass den besonderen Ernährungsbedürfnissen von Männern und Frauen im Lebensverlauf Rechnung getragen wird;
d) unter anderem durch die Aufstellung nationaler Ernährungsziele eine ausgewogene Ernährung fördern, vorzugsweise auf der Basis lokal verfügbarer Nahrungsmittel, die dem Körper ausreichend Energie zuführt und dem Mangel an Makro- und Mikronährstoffen vorbeugt;
e) bei der Gestaltung und Durchführung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsprogrammen für ältere Menschen besondere Aufmerksamkeit auf Ernährungsmängel und damit zusammenhängende Krankheiten richten;
f) ältere Menschen und die Allgemeinheit, einschließlich nichtprofessioneller Betreuungspersonen, über die speziellen Ernährungsbedürfnisse älterer Menschen aufklären, namentlich die Notwendigkeit der ausreichenden Zufuhr von Wasser, Kalorien, Protein, Vitaminen und Mineralstoffen;
g) bezahlbare zahnmedizinische Leistungen fördern, um Störungen, die zu Essbehinderungen und somit zu Mangelernährung führen können, zu verhüten und zu behandeln;
h) die speziellen Ernährungsbedürfnisse älterer Menschen in die Ausbildungslehrpläne für alle Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich aufnehmen;
i) die angemessene und ausreichende Versorgung älterer Menschen in Krankenhäusern und anderen Betreuungseinrichtungen mit seniorengerechter Ernährung und Nahrungsmitteln sicherstellen.
Thema 2: Universeller und gleicher Zugang zu Gesundheitsdiensten
69. Durch Investitionen in die Gesundheitsversorgung und Rehabilitation können ältere Menschen länger gesund und aktiv bleiben. Letztliches Ziel ist ein Versorgungskontinuum von der Gesundheitsförderung und Prävention bis zur Bereitstellung primärer Gesundheitsversorgung, Akutbehandlung, Rehabilitation, gemeindenaher Betreuung bei chronischen Gesundheitsproblemen, körperlicher und psychischer Rehabilitation für ältere Menschen, einschließlich Behinderter, und palliativer Betreuung[8] für ältere Menschen, die unter schmerzhaften oder unheilbaren Krankheiten leiden. Eine wirksame Versorgung älterer Menschen muss körperliche, psychische, soziale, geistig-seelische und umweltbezogene Faktoren mit einbeziehen.
70. Primäre Gesundheitsversorgung ist eine grundlegende Gesundheitsversorgung, basierend auf praktischen, wissenschaftlich fundierten und sozial akzeptablen Methoden und Technologien, die Einzelpersonen und Familien eines Gemeinwesens durch ihre volle Partizipation allgemein zugänglich gemacht wird, zu Kosten, die für Gemeinwesen und Länder jeder Entwicklungsstufe im Geiste der Eigenständigkeit und Selbstbestimmung tragbar und erschwinglich sind. Ältere Menschen können auf finanzielle, physische, psychologische und rechtliche Barrieren stoßen, durch die sie von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden sie möglicherweise wegen ihres Alters oder auf Grund von altersbedingten Behinderungen bei Gesundheitsleistungen diskriminiert, weil ihre Behandlung vielleicht als weniger sinnvoll angesehen wird als die Behandlung jüngerer Menschen.
71. Wir erkennen den Ernst der Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit an, unter denen viele Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelte Länder leiden, insbesondere die Probleme, die auf HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria und andere Epidemien zurückzuführen sind. Wir betonen, dass das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) der Welthandelsorganisation sich in das breitere nationale und internationale Vorgehen zur Behebung dieser Probleme einfügen muss.
72. Der Schutz des geistigen Eigentums ist für die Entwicklung neuer Medikamente von großer Bedeutung. Wir erkennen gleichermaßen die Sorgen über seine Auswirkungen auf die Preise an. Wir stimmen darin überein, dass das TRIPS-Übereinkommen die Mitgliedstaaten nicht abhalten kann oder soll, Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen. Dementsprechend erneuern wir unsere Verpflichtung auf das Übereinkommen, bekräftigen jedoch, dass das Übereinkommen in einer Weise ausgelegt und umgesetzt werden kann und soll, die das Recht der Regierungen unterstützt, die öffentliche Gesundheit zu schützen und insbesondere den Zugang zu Medikamenten für alle zu fördern.
73. Die Regierungen tragen die Hauptverantwortung dafür, dass Standards für die Gesundheitsversorgung festgelegt und überwacht werden und dass die Gesundheitsversorgung alle Altersgruppen erfasst. Partnerschaften zwischen der Regierung, der Zivilgesellschaft, einschließlich nichtstaatlicher und gemeindenaher Organisationen, und dem Privatsektor stellen einen wertvollen Beitrag zu den Leistungen und zur Versorgung für ältere Menschen dar. Entscheidend wichtig ist jedoch die Einsicht, dass die von Familien und von der Gemeinschaft erbrachten Leistungen kein Ersatz für ein wirksames öffentliches Gesundheitssystem sein können.
74. Ziel 1: Beseitigung sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheiten auf Grund des Alters, des Geschlechts oder anderer Faktoren, einschließlich Sprachbarrieren, um sicherzustellen, dass ältere Menschen universellen und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
Maßnahmen
a) Maßnahmen ergreifen, um die gleichmäßige Verteilung der Mittel für Gesundheit und Rehabilitation für ältere Menschen sicherzustellen und insbesondere den Armen unter den älteren Menschen verstärkten Zugang zu diesen Mitteln zu gewähren und die Zuteilung dieser Mittel an unterversorgte Gebiete, wie etwa ländliche und entlegene Gebiete, zu fördern, einschließlich des bezahlbaren Zugangs zu unentbehrlichen Arzneimitteln und anderen therapeutischen Maßnahmen;
b) für ältere Menschen, die arm sind oder die in ländlichen oder entlegenen Gebieten leben, den gleichen Zugang zur Versorgung fördern, indem unter anderem Benutzergebühren gesenkt oder abgeschafft werden und indem Versicherungssysteme und andere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen bereitgestellt werden;
c) den bezahlbaren Zugang zu unentbehrlichen Medikamenten und anderen therapeutischen Maßnahmen fördern;
d) ältere Menschen durch entsprechende Beratung zur wirksamen Nutzung und Auswahl von Gesundheits- und Rehabilitationsdiensten befähigen;
e) die internationalen Verpflichtungen zur Gewährleistung des Zugangs älterer Menschen zur primären Gesundheitsversorgung ohne Diskriminierung auf Grund des Alters und ohne jede andere Form der Diskriminierung umsetzen;
f) den Zugang älterer Menschen zur primären Gesundheitsversorgung verbessern und Schritte unternehmen, um die Diskriminierung bei der Gesundheitsversorgung auf Grund des Alters und andere Formen der Diskriminierung zu beseitigen;
g) Technologien wie etwa Telemedizin, sofern verfügbar, und Fernunterricht einsetzen, um geografische und logistische Beschränkungen des Zugangs zur Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten abzubauen.
75. Ziel 2: Entwicklung und Stärkung der primären Gesundheitsversorgungsdienste, um den Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen und sie stärker in den Prozess einzubinden.
Maßnahmen
a) Maßnahmen ergreifen, um den universellen und gleichen Zugang zur primären Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, und gemeindenahe Gesundheitsprogramme für ältere Menschen schaffen;
b) örtliche Gemeinschaften bei der Bereitstellung von Gesundheitsunterstützungsdiensten für ältere Menschen unterstützen;
c) die traditionelle Medizin in die Programme der primären Gesundheitsversorgung aufnehmen, wo dies sinnvoll und nützlich ist;
d) Fachkräften der primären Gesundheitsversorgung und Sozialarbeitern eine Grundausbildung in Gerontologie und Geriatrie erteilen;
e) auf allen Ebenen Vereinbarungen und Anreize fördern, damit kommerzielle Unternehmen, vor allem im Pharmabereich, in die Forschung nach bezahlbaren Medikamenten für Krankheiten investieren, von denen insbesondere ältere Menschen in den Entwicklungsländern betroffen sind, und die Weltgesundheitsorganisation bitten, eine Verbesserung der Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor auf dem Gebiet der Gesundheitsforschung zu prüfen.
76. Ziel 3: Aufbau eines Kontinuums der Gesundheitsversorgung, um die Bedürfnisse älterer Menschen zu decken.
Maßnahmen
a) Regulierungsmechanismen auf den geeigneten Ebenen entwickeln, um angemessene Standards für die Gesundheitsversorgung und Rehabilitation älterer Menschen festzulegen;
b) Strategien der Gemeinwesenentwicklung umsetzen, die die Grundlagen einer systematischen Bedarfsermittlung im Hinblick auf die Planung, Durchführung und Evaluierung lokaler Gesundheitsprogramme festlegen. Dabei sollten auch Beiträge älterer Menschen einbezogen werden;
c) die Koordination zwischen primärer Gesundheitsversorgung, Langzeitbetreuung, sozialen Diensten und anderen gemeindenahen Diensten verbessern;
d) die Bereitstellung von palliativer Betreuung8 und ihre Integration in eine umfassende Gesundheitsversorgung unterstützen. Zu diesem Zweck Standards für Ausbildung und palliative Betreuung8 ausarbeiten und multidisziplinäre Ansätze für alle Dienstleister im Bereich der palliativen Betreuung fördern;
e) die Einrichtung und Koordination eines gesamten Spektrums von Leistungen im Versorgungskontinuum fördern, die unter anderem Prävention und Gesundheitsförderung, primäre Versorgung, Akutversorgung, Rehabilitation, Langzeitpflege und palliative Betreuung8 umfassen, sodass die Mittel flexibel eingesetzt werden können, um den unterschiedlichen und sich verändernden gesundheitlichen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen;
f) spezialisierte gerontologische Dienste entwickeln und ihre Koordination mit den Diensten der primären Gesundheitsversorgung und der sozialen Betreuung verbessern.
77. Ziel 4: Einbeziehung älterer Menschen in die Entwicklung und Verstärkung der Primärversorgung und der Langzeitbetreuung.
Maßnahmen
a) Ältere Menschen in die Planung, Durchführung und Evaluierung von Sozial-, Gesundheitsversorgungs- und Rehabilitationsprogrammen einbeziehen;
b) die Erbringer von Gesundheits- und Sozialdiensten ermutigen, ältere Menschen voll an den Entscheidungen über ihre eigene Betreuung zu beteiligen;
c) ältere Menschen dabei unterstützen, für sich selbst zu sorgen, und ihre Stärken und Fähigkeiten innerhalb der Gesundheits- und Sozialdienste optimal zur Geltung bringen;
d) die Bedürfnisse und Vorstellungen älterer Menschen in die Gestaltung der Gesundheitspolitik einbeziehen.
Thema 3: Ältere Menschen und HIV/Aids
78. Bei älteren Menschen ist die Diagnose von HIV/Aids schwierig, weil die Symptome der Infektion mit anderen bei älteren Menschen auftretenden Immunschwächesyndromen verwechselt werden können. Ältere Menschen können schon deshalb einem verstärkten HIV-Infektionsrisiko ausgesetzt sein, weil sie von Aufklärungskampagnen in der Regel nicht angesprochen werden und daher keine Informationen über Schutzmöglichkeiten erhalten.
79. Ziel 1: Verbesserung der Bewertung der Auswirkungen von HIV/Aids auf die Gesundheit älterer Menschen, sowohl Infizierter als auch solcher, die Betreuungspersonen für infizierte oder überlebende Angehörige sind.
Maßnahmen
a) Die Sammlung von Daten zu HIV/Aids gewährleisten und ausbauen, um das Ausmaß der HIV/Aids-Infektion bei älteren Menschen bewerten zu können;
b) besonderes Augenmerk auf ältere Pflegepersonen von HIV/Aids-Patienten richten, namentlich durch die Erhebung quantitativer und qualitativer Daten über den Gesundheitszustand und die Bedürfnisse älterer Pflegepersonen.
80. Ziel 2: Bereitstellung von angemessenen Informationen, Pflegeschulung, Behandlung, medizinischer Versorgung und sozialer Unterstützung für ältere Menschen mit HIV/Aids und ihre Pflegepersonen.
Maßnahmen
a) Die Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Prävention nach Bedarf überarbeiten, um der lokalen Epidemiologie Rechnung zu tragen. Informationen über HIV-Aids-Prävention und -Risiken für die allgemeine Bevölkerung sollten auch den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden;
b) Schulung für ältere Pflegepersonen bereitstellen, um ihnen Hilfestellung bei der Erbringung einer wirksamen Pflege zu geben, während gleichzeitig die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre eigene Gesundheit und ihr Wohlbefinden auf ein Mindestmaß beschränkt werden;
c) sicherstellen, dass Aids-Behandlungs- und Unterstützungsstrategien die Bedürfnisse älterer Menschen, die HIV/Aids-infiziert sind, berücksichtigen.
81. Ziel 3: Stärkung und Anerkennung des Beitrags zur Entwicklung, den ältere Menschen in ihrer Rolle als Betreuungspersonen für Kinder mit chronischen Krankheiten, einschließlich HIV/Aids, und als Ersatzeltern leisten.
Maßnahmen
a) Die wirtschaftlichen Auswirkungen von HIV/Aids auf ältere Menschen insbesondere in ihrer Rolle als Betreuungspersonen überprüfen, wie in der Verpflichtungserklärung zu HIV/Aids[9] vereinbart wurde;
b) Politiken einführen, durch die älteren Pflegepersonen Sachleistungen, Gesundheitsversorgung und Darlehen zur Verfügung gestellt werden, um ihnen dabei behilflich zu sein, die Bedürfnisse der Kinder und Enkelkinder zu decken, wie in der Millenniums-Erklärung[10] vorgesehen;
c) die Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen und nichtstaatlichen Organisationen fördern, die mit Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen in HIV/Aids-Fragen zusammenarbeiten;
d) die Erstellung von Studien fördern, um den Beitrag älterer Menschen zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in allen Ländern besser zu verstehen und hervorzuheben, vor allem in den besonders schwer von HIV/Aids betroffenen Ländern, und die gewonnenen Erkenntnisse so weit wie möglich verbreiten.
Thema 4: Schulung von Betreuungspersonen und Gesundheitsfachkräften
82. Weltweit besteht ein dringender Bedarf an einer Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Geriatrie und der Gerontologie für alle Gesundheitsfachkräfte, die mit älteren Menschen arbeiten, und der Fortbildungsprogramme zum Thema Gesundheit und Alter für Fachkräfte im sozialen Bereich. Auch nichtprofessionelle Betreuungspersonen benötigen Zugang zu Informationen und einer Grundschulung in der Betreuung älterer Menschen.
83. Ziel 1: Bereitstellung besserer Information und Schulung für Fachkräfte und Paraprofessionelle im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Bedürfnisse älterer Menschen.
Maßnahmen
a) Ausbildungs- und Schulungsprogramme in der Leistungserbringung und Betreuung für ältere Menschen, namentlich auf dem Gebiet der Gerontologie und der Geriatrie, für Fachkräfte im Gesundheitswesen, soziale Fachkräfte und nichtprofessionelle Betreuungspersonen einrichten und fördern sowie alle Länder, insbesondere die Entwicklungsländer, bei diesen Bemühungen unterstützen;
b) Weiterbildungsprogramme für Gesundheits- und soziale Fachkräfte bereitstellen, mit dem Ziel eines integrierten Ansatzes in Bezug auf Gesundheit, Wohlbefinden und Betreuung älterer Menschen und die sozialen und psychologischen Aspekte des Alterns;
c) die Berufsausbildung auf dem Gebiet der Gerontologie und der Geriatrie erweitern, namentlich auch durch besondere Bemühungen um die Erhöhung der Zahl der Studenten dieser Fächer.
Thema 5: Bedürfnisse älterer Menschen auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit
84. Psychische Gesundheitsprobleme zählen weltweit zu den Hauptursachen für Behinderung und eingeschränkte Lebensqualität. Psychische Gesundheitsprobleme sind keinesfalls eine unausweichliche Folge des Älterwerdens, aber auf Grund der Alterung der Bevölkerung muss mit einem deutlichen Anstieg der Anzahl älterer Menschen mit psychischen Erkrankungen gerechnet werden. Persönliche Verluste und Veränderungen der Lebensumstände können zu den verschiedensten Störungen der psychischen Gesundheit führen, die bei unkorrekter Diagnose nicht sachgerecht oder überhaupt nicht behandelt werden und/oder zu einer klinisch unnötigen stationären Unterbringung führen können.
85. Strategien zum Umgang mit solchen Erkrankungen umfassen medikamentöse Behandlung, psychosoziale Unterstützung, kognitive Trainingsprogramme, Schulung für pflegende Familienangehörige und Betreuungspersonal sowie spezifische Strukturen für stationäre Behandlung.
86. Ziel 1: Aufbau umfassender psychischer Gesundheitsdienste, von der Prävention bis zur Frühintervention, der Bereitstellung therapeutischer Dienste und dem Management psychischer Gesundheitsprobleme bei älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Strategien auf nationaler und lokaler Ebene ausarbeiten und umsetzen, die darauf ausgerichtet sind, Prävention, Früherkennung und Behandlung psychischer Erkrankungen im Alter zu verbessern, einschließlich Diagnoseverfahren, angemessener medikamentöser Behandlung, Psychotherapie und Schulung für Fachkräfte und nichtprofessionelle Betreuungspersonen;
b) wo angezeigt, wirksame Strategien ausarbeiten, um das Qualitätsniveau der Beurteilung und Diagnose von Alzheimer und damit zusammenhängenden Störungen im Frühstadium zu verbessern. Die Erforschung dieser Störungen sollte auf multidisziplinärer Grundlage erfolgen und den Bedürfnissen der Patienten, der Gesundheitsfachkräfte und der Betreuungspersonen Rechnung tragen;
c) Programme bereitstellen, die es Personen mit Alzheimer und auf andere Demenzursachen zurückgehenden psychischen Krankheiten ermöglichen, so lange wie möglich zu Hause zu leben, und die ihren gesundheitlichen Bedürfnissen Rechnung tragen;
d) Programme ausarbeiten, um Selbsthilfe zu unterstützen und Pflegedienste zur kurzzeitigen Entlastung von Patienten, Angehörigen und anderen Betreuungspersonen bereitzustellen;
e) psychosoziale Therapieprogramme zur Hilfe bei der Wiedereingliederung von aus dem Krankenhaus entlassenen Patienten ausarbeiten;
f) ein umfassendes Kontinuum von Diensten innerhalb der Gemeinschaft entwickeln, um unnötige Krankenhauseinweisungen oder Heimunterbringungen zu vermeiden;
g) Dienste und Einrichtungen schaffen, die Sicherheit und Behandlungsmöglichkeiten bieten und die Würde des Menschen fördern, um den Bedürfnissen älterer Menschen, die an psychischen Störungen leiden, gerecht zu werden;
h) die Information der Öffentlichkeit über Symptome, Behandlung, Folgen und die Prognose psychischer Erkrankungen fördern;
i) psychische Gesundheitsdienste für ältere Menschen bereitstellen, die in Langzeitpflegeeinrichtungen leben;
j) für Gesundheitsfachkräfte laufende Schulung in der Erkennung und Beurteilung aller psychischen Störungen und Depressionen bereitstellen.
Thema 6: Ältere Menschen und Behinderungen
87. Schädigungen und Behinderungen treten mit zunehmendem Alter immer häufiger auf. Ältere Frauen sind im Alter besonders anfällig für Behinderungen, unter anderem wegen geschlechtsbedingter Unterschiede in der Lebenserwartung und bei der Krankheitsanfälligkeit sowie wegen der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern während des Lebensverlaufs.
88. Die Auswirkungen von Schädigungen und Behinderungen werden häufig durch negative Stereotype über Behinderte verschärft, was zu niedrigeren Erwartungen in ihre Fähigkeiten und zu einer Sozialpolitik führen kann, die es ihnen nicht gestattet, ihr Potenzial voll auszuschöpfen.
89. Fördermaßnahmen und ein unterstützendes Umfeld für alle älteren Menschen sind unverzichtbar, wenn es darum geht, die Selbständigkeit älterer Menschen mit Behinderungen zu fördern und sie dazu zu befähigen, an allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens voll teilzunehmen. Das Altern von Personen mit kognitiven Behinderungen ist ein Faktor, der bei den Planungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden sollte.
90. Ziel 1: Erhaltung der bestmöglichen Funktionsfähigkeit in allen Lebensphasen und Förderung der vollen Teilhabe älterer Menschen mit Behinderungen.
Maßnahmen
a) Sicherstellen, dass die für die Koordinierung der nationalen Politiken und Programme zuständigen Stellen, die sich mit Behinderungen befassen, auch die Probleme älterer Menschen mit Behinderungen auf ihre Tagesordnung setzen;
b) nach Bedarf geschlechts- und altersspezifische nationale und lokale Politiken, Rechtsvorschriften, Pläne und Programme für die Behandlung und Prävention von Behinderungen ausarbeiten, unter Berücksichtigung von gesundheitlichen, umweltbezogenen und sozialen Faktoren;
c) Angebote für die körperliche und psychische Rehabilitation älterer Menschen mit Behinderungen bereitstellen;
d) gemeindenahe Programme entwickeln, die über die Ursachen von Behinderungen aufklären und darüber informieren, wie sie in den verschiedenen Lebensphasen verhütet oder bewältigt werden können;
e) altersfreundliche Normen und Umfelder schaffen, die mithelfen, das Auftreten oder die Verschlimmerung von Behinderungen zu verhüten;
f) die Entwicklung von Wohnangeboten für ältere Menschen mit Behinderungen fördern, die Barrieren verringern und eine eigenständige Lebensführung fördern, und wo dies möglich ist, öffentliche Räume, Verkehrsmittel und andere Dienstleistungen sowie von der Öffentlichkeit genutzte kommerzielle Gebäude und Dienste für ältere Menschen mit Behinderungen zugänglich machen;
g) Rehabilitationsangebote, angemessene Betreuung und die Bereitstellung technischer Hilfen für ältere Menschen mit Behinderungen fördern, um ihren Bedürfnissen an Dienstleistungen, Unterstützung und voller Integration in die Gesellschaft Rechnung zu tragen;
h) im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht, einschließlich der internationalen Übereinkünfte, denen die Staaten beigetreten sind, sich dafür einsetzen, dass alle Menschen, einschließlich der schwächsten Bevölkerungsgruppen, ohne jede Diskriminierung Zugang zu pharmazeutischen Produkten oder medizinischen Technologien haben und dass diese für alle, auch für benachteiligte Gruppen, bezahlbar sind;
i) die Gründung von Selbsthilfeorganisationen älterer Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuungspersonen fördern und erleichtern;
j) eine positive Haltung der Arbeitgeber gegenüber älteren Menschen mit Behinderungen fördern, die nach wie vor produktiv und fähig sind, bezahlte oder ehrenamtliche Arbeit zu leisten.
C. Aktionsrichtung III:
Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds
91. Die Schaffung eines förderlichen Umfelds für die soziale Entwicklung war eines der zentralen Ziele, die auf dem Weltgipfel für soziale Entwicklung vereinbart wurden. Auf der vierundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung über soziale Entwicklung wurde dieses Ziel erneut bekräftigt und unterstrichen. Die eingegangene Verpflichtung umfasste die Schaffung unerlässlicher Rahmenbedingungen wie beispielsweise partizipative, transparente und rechenschaftspflichtige politische Systeme und eine gute Regierungs- und Amtsführung auf nationaler und internationaler Ebene, wie in der Millenniums-Erklärung vorgegeben; die Anerkennung dessen, dass alle Menschenrechte allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind; erhöhte Auslandshilfe für die Entwicklungsländer mittels öffentlicher Entwicklungshilfe und Schuldenerleichterungen; die Anerkennung der wichtigen Wechselbeziehungen zwischen umwelt-, wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen; die Verbesserung des Zugangs der Entwicklungs- und Übergangsländer zu den Märkten der entwickelten Länder und die Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten. Die Verwirklichung dieser und anderer Aspekte eines förderlichen Umfelds und das Wirtschaftswachstum und die soziale Entwicklung, zu denen sie beitragen, werden die Verwirklichung der in diesem Internationalen Aktionsplan vereinbarten Ziele und Politiken ermöglichen.
92. Die Mobilisierung innerstaatlicher
und internationaler Ressourcen für die soziale Entwicklung ist ein
wesentlicher Teil der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002.
Seit 1982 wurde Reformen zur Förderung des wirksamen und effizienten Einsatzes
vorhandener Ressourcen zunehmende Aufmerksamkeit zuteil. Unzureichendes Steueraufkommen
und mangelhafte Steuererhebung im Verein mit neuen Herausforderungen für die
sozialen Dienste und die Sozialschutzsysteme infolge demografischer Veränderungen
und anderer Faktoren gefährden jedoch in vielen Ländern die Finanzierung dieser
Dienste und Systeme. Zudem wächst die Einsicht, dass die zunehmende Schuldenlast,
mit der sich die am stärksten verschuldeten Entwicklungsländer konfrontiert
sehen, nicht tragbar ist und eines der größten Hindernisse für Fortschritte bei
einer auf die Menschen ausgerichteten nachhaltigen Entwicklung und bei der
Armutsbekämpfung darstellt. Allzu hohe Schuldendienstzahlungen haben die
Kapazität vieler Entwicklungsländer wie auch Übergangsländer zur Förderung der
sozialen Entwicklung und zur Bereitstellung von Grunddiensten schwer
eingeschränkt.
93. Wir nehmen mit Sorge davon Kenntnis, dass aktuellen
Schätzungen zufolge gravierende Fehlbeträge bei den Mitteln entstehen werden,
die zur Verwirklichung der international vereinbarten Entwicklungsziele,
namentlich der in der Millenniums-Erklärung enthaltenen Ziele, notwendig sind.
Wenn die international vereinbarten Entwicklungsziele, namentlich die in der Millenniums-Erklärung
enthaltenen Ziele, erreicht werden sollen, bedarf es einer neuen Partnerschaft
zwischen den entwickelten Ländern und den Entwicklungsländern. Wir
verpflichten uns zu einer soliden Politik, einer guten Verwaltungsführung auf
allen Ebenen und zur Herrschaft des Rechts. Wir verpflichten uns außerdem zur
Mobilisierung inländischer Ressourcen, zur Schaffung von Anreizen für den
Zufluss internationaler Finanzmittel, zur Förderung des internationalen Handels
als Motor der Entwicklung, zur Verstärkung der internationalen finanziellen
und technischen Entwicklungszusammenarbeit, zu einer nachhaltigen
Schuldenfinanzierung und Erleichterung der Auslandsschuldenlast sowie zur
Förderung der Kohärenz und Stimmigkeit des internationalen Währungs-, Finanz-
und Handelssystems.
94. Ebenso unerlässlich ist die Verpflichtung zur
Stärkung von Politiken und Programmen zur Schaffung integrativer, von sozialem
Zusammenhalt geprägter Gesellschaften für alle Menschen – Frauen und Männer,
Kinder, Junge und Alte. Alle älteren Menschen haben ungeachtet ihrer
jeweiligen Lebensumstände das Recht, in einem Umfeld zu leben, in dem sie ihre
Fähigkeiten besser entfalten können. Während einige ältere Menschen in hohem
Maße auf körperliche Unterstützung und Betreuung angewiesen sind, ist die
Mehrheit von ihnen willens und in der Lage, weiter aktiv und produktiv zu sein,
namentlich durch Freiwilligenarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit. Politiken
sind notwendig, die die Autonomie und Selbstbestimmungsfähigkeit älterer
Menschen stärken und ihren Beitrag zur Gesellschaft unterstützen. Dazu gehört
der Zugang zu einer Grundversorgung zum Beispiel mit sauberem Trinkwasser und
ausreichenden Nahrungsmitteln. Des Weiteren sind Politiken erforderlich, die
gleichzeitig die lebenslange Entwicklung und die Selbständigkeit stärken und
die soziale Institutionen unterstützen, die auf den Grundsätzen der
Gegenseitigkeit und der Interdependenz fußen. Die Regierungen müssen eine
zentrale Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Politiken zur Schaffung
eines derartigen förderlichen Umfelds übernehmen und dabei auch die
Zivilgesellschaft und die älteren Menschen selbst beteiligen.
Thema 1: Wohnen und Lebensumwelt
95. Die Wohnung und das Wohnumfeld sind für ältere
Menschen besonders wichtig; Faktoren wie Zugänglichkeit und Sicherheit, die
mit der Unterhaltung einer Wohnung verbundene finanzielle Belastung und die
erhebliche emotionale und psychologische Sicherheit, die eine Wohnung bietet,
sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Es ist anerkannt, dass
gute Wohnverhältnisse Gesundheit und Wohlbefinden fördern. Wichtig ist
außerdem, dass ältere Menschen nach Möglichkeit selbst entscheiden können, wo
sie zu wohnen wünschen – ein Faktor, der in die entsprechenden Politiken und
Programme einbezogen werden muss.
96. In den Entwicklungsländern und in einigen
Übergangsländern findet ein rascher demografischer Alterungsprozess der
Bevölkerung statt, während gleichzeitig die Verstädterung immer mehr zunimmt,
und eine wachsende Zahl alternder Menschen, die in städtischen Gebieten leben,
hat keinen Zugang zu erschwinglichem Wohnraum und Versorgungsleistungen.
Gleichzeitig altert eine große Zahl von Menschen in ländlichen Gebieten in
Isolation anstatt im traditionellen Umfeld der erweiterten Familie. Auf sich allein gestellt
müssen sie häufig ohne geeignete Verkehrsmittel und Unterstützungssysteme
auskommen.
97. In den entwickelten Ländern stellen die gebaute
Umwelt und geeignete Verkehrsmittel für ältere Menschen ebenfalls ein
wachsendes Problem dar. Wohnungsbauprojekte werden in der Regel für junge
Familien konzipiert, die über eigene Verkehrsmittel verfügen. In ländlichen
Gebieten ist die Verkehrssituation problematisch, weil ältere Menschen mit zunehmendem
Alter mehr öffentliche Verkehrsmittel benutzen, die in ländlichen
Gebieten oft unzureichend sind. Hinzu kommen die Fälle, in denen ältere
Menschen weiter in Häusern wohnen, die sie nicht unterhalten können, nachdem
ihre Kinder ausgezogen sind oder ein Ehegatte gestorben ist.
98. Ziel 1: Förderung des "Alterns im
vertrauten Umfeld" in der Gemeinschaft, unter gebührender Berücksichtigung
individueller Präferenzen und bezahlbarer Wohnangebote für ältere Menschen.
Maßnahmen
a) Die Entwicklung
altersintegrierter Gemeinschaften fördern;
b) die sektorübergreifenden Anstrengungen zur Unterstützung des Integriertbleibens älterer
Menschen in ihren Familien und Gemeinschaften koordinieren;
c) Investitionen
in
die lokale Infrastruktur fördern, wie beispielsweise Verkehrs-, Gesundheits-,
Sanitär- und Sicherheitseinrichtungen, die Gemeinschaften unterstützen, in
denen mehrere Generationen zusammenleben;
d) Politiken
einführen und Initiativen unterstützen, die älteren Menschen den Zugang zu
Gütern und Dienstleistungen erleichtern;
e) für
eine gerechte Zuteilung von öffentlichen Wohnungen für ältere
Menschen sorgen;
f) erschwinglichen
Wohnraum mit sozialen Unterstützungsdiensten verknüpfen, um die Integration von
Wohn- und Lebensformen, langfristige Betreuung und Möglichkeiten zur sozialen
Interaktion zu gewährleisten;
g) die
Planung altenfreundlicher und barrierefreier Wohnungen fördern und
einen einfachen Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Flächen gewährleisten;
h) älteren
Menschen, ihren Familien und ihren Betreuungspersonen rechtzeitige und wirksame
Beratung und Informationen über die ihnen offen stehenden Wohnalternativen
erteilen;
i) sicherstellen,
dass der für ältere Menschen bereitgestellte Wohnraum in gebührendem Maße die mit ihrer
Pflege verbundenen sowie ihre kulturellen Bedürfnisse berücksichtigt;
j) ein
immer breiteres Kontinuum von Wohnangeboten für ältere Menschen fördern.
99. Ziel 2: Verbesserung der Planung von
Wohnraum und Wohnumfeld, um durch die Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer
Menschen, insbesondere solcher mit Behinderungen, eine selbständige
Lebensführung zu fördern.
Maßnahmen
a) Sicherstellen, dass neue städtische Räume frei von Barrieren für Mobilität und Zugänglichkeit sind;
b) den Einsatz von Technologien und Rehabilitationsdiensten zur Unterstützung einer selbständigen Lebensführung fördern;
c) durch eine entsprechende Planung von Wohnraum und öffentlichen Räumen den Bedarf an gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnformen decken;
d) älteren Menschen dabei behilflich sein, ihre Wohnungen von Barrieren für Mobilität und Zugänglichkeit zu befreien.
100. Ziel 3: Verbessertes Angebot von leicht zugänglichen und erschwinglichen Verkehrsmitteln für ältere Menschen.
Maßnahmen
a) Das Angebot an effizienten öffentlichen Verkehrsmitteln in ländlichen und städtischen Gebieten verbessern;
b) die Entwicklung öffentlicher wie auch privater alternativer Verkehrsmittel in städtischen Gebieten, wie beispielsweise Nachbarschaftsunternehmen und -dienste, fördern;
c) die Schulung und Beurteilung älterer Fahrer, die Planung sichererer Straßen und die Entwicklung neuer Fahrzeuge, die die Bedürfnisse von älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, fördern.
Thema 2: Betreuung und Unterstützung der Betreuungspersonen
101. Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen, entweder durch ältere Menschen oder für diese, erfolgt zumeist durch die Familie oder die Gemeinschaft, insbesondere in den Entwicklungsländern. Familie und Gemeinschaft spielen zudem eine Schlüsselrolle bei der HIV/Aids-Prävention sowie bei Pflege, Unterstützung und Behandlung von Personen, die von HIV/Aids betroffen sind. Wo ältere Menschen die Betreuungspersonen sind, sollten Vorkehrungen zu ihrer Unterstützung getroffen werden; wo sie die Betreuten sind, muss die Personal-, Gesundheits- und Sozialinfrastruktur geschaffen und gestärkt werden, ohne die eine wirksame Prävention, Behandlung, Betreuung und Unterstützung nicht erfolgen kann. Dieses System der Erbringung von Betreuungsleistungen sollte durch staatliche Politiken gestärkt und gefestigt werden, da der Anteil der Bevölkerung, der auf diese Betreuung angewiesen ist, zunimmt.
102. Selbst in Ländern mit einem hochentwickelten System der professionellen Altenpflege sorgen die Bindungen zwischen den Generationen und die Reziprozität dafür, dass der Großteil der Betreuungs- und Pflegeleistungen nach wie vor in einem informellen Kontext erfolgt. Die informelle Pflege hat ergänzenden Charakter und ersetzt nicht die professionelle Betreuung. In der eigenen Gemeinschaft alt zu werden, gilt in allen Ländern als Ideal. In vielen Ländern entstehen jedoch durch die Pflege in der Familie, die von den Pflegenden unentgeltlich geleistet wird, neue wirtschaftliche und soziale Belastungen. Inzwischen wird anerkannt, welche Kosten dies insbesondere für die Frauen hat, die nach wie vor den Großteil der informellen Pflegeaufgaben übernehmen. Weibliche Pflegepersonen müssen finanzielle Nachteile hinnehmen, da ihre Rentenbeiträge auf Grund der Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, entgangener Beförderungen und niedrigeren Einkommens geringer sind. Darüber hinaus haben sie die körperlichen und emotionalen Kosten der Doppelbelastung durch Berufs- und Familienverpflichtungen zu tragen. Besonders belastend ist die Situation für Frauen, die gleichzeitig Kinder und Alte zu betreuen haben.
103. In vielen Teilen der Welt, insbesondere in Afrika, hat die HIV/Aids-Pandemie älteren Frauen, die ohnehin schon in schwierigen Verhältnissen leben, die zusätzliche Last aufgebürdet, für ihre an HIV/Aids erkrankten Kinder und Enkelkinder und ihre durch Aids verwaisten Enkelkinder zu sorgen. In einer Zeit, in der im Normalfall erwachsene Kinder für ihre alternden Eltern sorgen, sind viele ältere Menschen mit der unerwarteten Aufgabe konfrontiert, gebrechliche Kinder zu pflegen oder die alleinige Elternrolle für ihre Enkelkinder zu übernehmen.
104. In den letzten beiden Jahrzehnten sind "gemeindenahe Betreuung" und "Altern im vertrauten Umfeld" zu seniorenpolitischen Zielen vieler Regierungen geworden. In einigen Fällen liegt der Grund dafür in finanziellen Erwägungen, denn wenn man davon ausgeht, dass die Familienangehörigen den größten Teil der Pflegeleistungen übernehmen, kostet die Betreuung in der Gemeinschaft weniger als die Betreuung in Heimen. Pflegende Familienangehörige können ohne ausreichende Unterstützung überlastet sein. Selbst wenn Systeme der professionellen Betreuung in der Gemeinschaft vorhanden sind, verfügen diese außerdem in vielen Fällen nicht über ausreichende Kapazitäten, da sie nicht mit genügend Mitteln ausgestattet und schlecht koordiniert sind. Die Folge ist, dass ein gebrechlicher älterer Mensch oder eine Pflegeperson möglicherweise die Betreuung in einem Heim vorzieht. Angesichts all dieser Überlegungen ist es wünschenswert, über ein Kontinuum an erschwinglichen Betreuungsoptionen zu verfügen, von der Pflege in der Familie bis zur Heimpflege. Letzten Endes ist die Mitwirkung älterer Menschen bei der Beurteilung ihrer eigenen Bedürfnisse und an der Kontrolle der Leistungserbringung ausschlaggebend für die Wahl der wirksamsten Option.
105. Ziel 1: Angebot eines Kontinuums von Betreuung und Diensten für ältere Menschen aus verschiedenen Quellen sowie Unterstützung von Betreuungspersonen.
Maßnahmen
a) Schritte zur Bereitstellung einer gemeindenahen Betreuung und zur Unterstützung der Pflege in der Familie unternehmen;
b) die Qualität der Versorgung und den Zugang zu einer gemeindenahen langfristigen Betreuung für allein lebende ältere Menschen verbessern, damit sie länger selbständig leben können, als Alternative zur Krankenhauseinweisung oder Unterbringung in einem Pflegeheim;
c) Betreuungspersonen durch Schulung, Informationen sowie psychologische, wirtschaftliche, soziale und gesetzgeberische Mechanismen unterstützen;
d) Schritte einleiten, um Hilfsangebote für ältere Menschen zu gewährleisten, wenn informelle Unterstützung nicht oder nicht mehr verfügbar oder unerwünscht ist;
e) vergleichende Forschungen über die Versorgungssysteme in verschiedenen Kulturen und Umfeldern erleichtern;
f) Strategien zur Deckung der besonderen Bedürfnisse alternder Betreuungspersonen von Menschen mit kognitiven Behinderungen ausarbeiten und umsetzen;
g) Standards und Mechanismen zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung in professionellen Pflegeeinrichtungen festsetzen und anwenden;
h) sowohl formelle als auch informelle soziale Unterstützungssysteme aufbauen, mit dem Ziel, Familien besser in die Lage zu versetzen, ältere Menschen innerhalb der Familie zu betreuen, einschließlich insbesondere der Bereitstellung von langfristiger Unterstützung und Diensten für die wachsende Zahl an gebrechlichen älteren Menschen;
i) durch geeignete Maßnahmen die Eigenständigkeit älterer Frauen und Männer fördern und Bedingungen schaffen, welche ihre Lebensqualität verbessern und sie in die Lage versetzen, innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaft so lange wie möglich und von ihnen gewünscht selbständig zu arbeiten und zu leben;
j) Angebote einer gemeindenahen Betreuung und die Unterstützung der Pflege in der Familie fördern, unter Berücksichtigung der gleichen Aufteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Frauen und Männern durch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
106. Ziel 2: Unterstützung älterer Menschen, insbesondere älterer Frauen, in ihrer Rolle als Betreuungspersonen.
Maßnahmen
a) Die Bereitstellung sozialer Unterstützung fördern, namentlich Entlastungsangebote, Beratung und Informationen sowohl für ältere Pflegepersonen als auch für die von ihnen betreuten Familien;
b) feststellen, wie ältere Menschen, insbesondere ältere Frauen, in ihrer Betreuungsrolle unterstützt werden können, und auf ihre konkreten sozialen, wirtschaftlichen und psychologischen Bedürfnisse eingehen;
c) die positive Rolle der Großeltern beim Aufziehen ihrer Enkelkinder stärken;
d) der steigenden Zahl älterer Betreuungspersonen bei der Planung der Leistungsangebote Rechnung tragen.
Thema 3: Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt
107. Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt gegenüber älteren Menschen nimmt viele Formen an – körperliche, seelisch-emotionale, finanzielle – und tritt in jeder sozialen, wirtschaftlichen, ethnischen und geografischen Sphäre auf. Mit dem Alterungsprozess geht eine nachlassende Heilfähigkeit einher, sodass sich ältere Missbrauchsopfer körperlich oder seelisch möglicherweise nie mehr ganz von diesem Trauma erholen. Die Auswirkungen des Traumas können noch dadurch verschlimmert werden, dass die Betroffenen aus Scham und Angst ungern um Hilfe bitten. Die Angehörigen der Gemeinschaft müssen zusammenarbeiten, um Missbrauch, Verbraucherbetrug und Verbrechen gegenüber älteren Menschen zu verhüten. Die Fachkräfte müssen das Risiko der möglichen Vernachlässigung, Misshandlung oder Gewalt durch professionelle wie auch nichtprofessionelle Betreuungspersonen sowohl im häuslichen Umfeld als auch in der Gemeinschaft und in Institutionen erkennen.
108. Ältere Frauen sind auf Grund diskriminierender gesellschaftlicher Einstellungen und der Nichtverwirklichung der Menschenrechte von Frauen in höherem Maße der Gefahr körperlicher und psychischer Misshandlung ausgesetzt. Einige schädliche traditionelle Praktiken und Gebräuche führen zu Misshandlung und Gewalt gegenüber älteren Frauen, häufig noch verschlimmert durch Armut und mangelnden Zugang zu Rechtsschutz.
109. Die Armut von Frauen hängt
unmittelbar mit dem Fehlen wirtschaftlicher Chancen und wirtschaftlicher Selbständigkeit,
dem mangelnden Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen, einschließlich Darlehen,
Grundbesitz und Erbschaften, mangelndem Zugang zu Bildung und
Unterstützungsdiensten und ihrer minimalen Beteiligung an den Entscheidungsprozessen
zusammen. Armut kann Frauen auch in Situationen treiben, in denen sie leicht Opfer
sexueller Ausbeutung werden.
110. Ziel 1: Beseitigung jeder Form von Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt gegenüber älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Die Fachkräfte für das Thema der Gewalt gegen ältere Menschen und ihre verschiedenen Merkmale und Ursachen sensibilisieren und Aufklärungskampagnen für die allgemeine Öffentlichkeit durchführen, unter Einsatz der Medien und durch andere Mittel;
b) Witwenrituale abschaffen, die für die Gesundheit und das Wohlergehen von Frauen schädlich sind;
c) Gesetze erlassen und verstärkte rechtliche Anstrengungen unternehmen, um Gewalt gegen ältere Menschen zu beseitigen;
d) schädliche traditionelle Praktiken beseitigen, von denen ältere Menschen betroffen sind;
e) die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen und der Zivilgesellschaft, namentlich den nichtstaatlichen Organisationen, bei der Bekämpfung der Gewalt gegen ältere Menschen fördern, unter anderem im Wege der Entwicklung von Initiativen der Gemeinschaft;
f) die Gefährdung älterer Frauen durch alle Formen der Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt durch Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit und durch den Schutz älterer Frauen vor derartiger Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt, insbesondere in Notsituationen, minimieren;
g) die weitere Erforschung der Ursachen, des Wesens, des Ausmaßes, der Schwere und der Folgen aller Formen der Gewalt gegen ältere Frauen und Männer anregen und für die weite Verbreitung der Forschungs- und Untersuchungsergebnisse sorgen.
111. Ziel 2: Einrichtung von Unterstützungsdiensten zur Bekämpfung von Gewalt gegen ältere Menschen.
Maßnahmen
a) Hilfsdienste für Opfer von Misshandlungen einrichten und Rehabilitationsmechanismen für die Misshandler schaffen;
b) Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialbereich sowie die allgemeine Öffentlichkeit dazu ermutigen, Fälle mutmaßlicher Misshandlung älterer Menschen zu melden;
c) Fachkräfte im Gesundheits- und Sozialbereich dazu ermutigen, ältere Menschen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie misshandelt werden, darüber zu informieren, welche Maßnahmen zu ihrem Schutz und zu ihrer Unterstützung zur Verfügung stehen;
d) die Behandlung des Themas der Gewalt gegen ältere Menschen in die Ausbildungsprogramme der Pflegeberufe aufnehmen;
e) Informationsprogramme zur Aufklärung älterer Menschen über Verbraucherbetrug einrichten.
Thema 4: Altersbilder
112. Ein positives Altersbild ist ein integraler Aspekt des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002. Die Anerkennung der Autorität, der Weisheit, der Würde und der Besonnenheit, die lebenslange Erfahrung mit sich bringt, ist ein normaler Bestandteil des Respekts, der Alten seit Menschengedenken entgegengebracht wird. In manchen Gesellschaften wird diesen Werten oft zu geringe Beachtung geschenkt, und ältere Menschen, die in immer stärkerem Maße auf Gesundheits- und Unterstützungsdienste angewiesen sind, werden in unverhältnismäßiger Weise als wirtschaftliche Belastung dargestellt. Obwohl ein gesundes Altern naturgemäß ein immer wichtigeres Thema für ältere Menschen ist, hat das öffentliche Augenmerk auf das Ausmaß und die Kosten der Gesundheitsversorgung, der Renten und anderer Leistungen zuweilen eine negative Sichtweise des Alterns gefördert. Bilder älterer Menschen als attraktive, vielseitige und kreative Personen, die einen wichtigen Beitrag zur Gesellschaft leisten, müssen mit dieser Sichtweise konkurrieren. Insbesondere ältere Frauen haben unter irreführenden und negativen Stereotypen zu leiden: anstatt dass ihr Beitrag, ihre Stärken, ihr Einfallsreichtum und ihre Menschlichkeit hervorgehoben werden, stellt man sie oft als schwach und abhängig dar. Auf diese Weise werden die Praktiken der Ausgrenzung auf lokaler und nationaler Ebene verstärkt.
113. Ziel 1: Breitere öffentliche Anerkennung der Autorität, der Weisheit, der Produktivität und anderer wichtiger Beiträge älterer Menschen.
Maßnahmen
a) einen Politikrahmen schaffen und auf breiter Basis propagieren, in dem es zur individuellen und kollektiven Verantwortlichkeit gehört, die Beiträge älterer Menschen in Vergangenheit und Gegenwart anzuerkennen, um vorgefassten Meinungen und Mythen entgegenzutreten, und folglich ältere Menschen mit Achtung und Dankbarkeit, Würde und Sensibilität zu behandeln;
b) die Massenmedien ermutigen, ein Bild älterer Frauen und Männer, einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen, zu vermitteln, das ihre Weisheit, ihre Stärken, ihren Beitrag, ihre Tapferkeit und ihren Einfallsreichtum in den Vordergrund stellt;
c) Akteure im Bildungswesen ermutigen, die Beiträge der Menschen aller Altersgruppen, einschließlich der älteren Menschen, in ihren Lehrprogrammen anzuerkennen und darin einzubeziehen;
d) die Medien ermutigen, über stereotype Darstellungen hinauszugehen und die gesamte Vielfalt der Menschheit zu beleuchten;
e) anerkennen, dass die Medien Vorboten von Veränderungen sind und eine Leitfunktion dabei übernehmen können, die Rolle älterer Menschen in den Entwicklungsstrategien, namentlich in ländlichen Gebieten, zu fördern;
f) älteren Frauen und Männern erleichtern, zur Darstellung ihrer Aktivitäten und Probleme in den Medien beizutragen;
g) die Medien sowie den privaten und öffentlichen Sektor auffordern, Altersdiskriminierung am Arbeitsplatz zu vermeiden und ein positives Bild von älteren Menschen zu vermitteln;
h) ein positives Bild des Beitrags älterer Frauen fördern, mit dem Ziel, ihr Selbstwertgefühl zu erhöhen.
III. Umsetzung und
Folgemaßnahmen
114. Die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 wird nachhaltige Maßnahmen auf allen Ebenen erfordern, um auf künftige demografische Veränderungen zu reagieren und die Fähigkeiten und Energien älterer Menschen zu mobilisieren. Eine systematische Bewertung wird erforderlich sein, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Zudem besteht ein kritischer, kontinuierlicher Bedarf an internationaler Unterstützung, die den Entwicklungsländern dabei hilft, entsprechende alterspolitische Maßnahmen zu ergreifen.
115. Die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 erfordert außerdem unter anderem eine politische, wirtschaftliche, ethische und spirituelle Vision für die soziale Entwicklung älterer Menschen, die auf Menschenwürde, Menschenrechten, Gleichheit, Respekt, Frieden, Demokratie, gegenseitiger Verantwortung und Zusammenarbeit und der vollen Achtung der verschiedenen religiösen und ethischen Wertvorstellungen und kulturellen Traditionen der Menschen beruht.
Einzelstaatliche Maßnahmen
116. Die Regierungen tragen die Hauptverantwortung für die Umsetzung der allgemeinen Empfehlungen des Internationalen Aktionsplans 2002. Ein notwendiger erster Schritt für die erfolgreiche Umsetzung des Plans ist die Einbindung der Frage des Alterns und der Probleme und Anliegen älterer Menschen in die einzelstaatlichen Entwicklungsrahmenpläne und Armutsbekämpfungsstrategien. Gleichzeitig gilt es, innovative Programme zu erarbeiten, Finanzmittel zu mobilisieren und die notwendigen Personalressourcen zu erschließen. Fortschritte bei der Umsetzung des Plans werden daher von einer wirkungsvollen Partnerschaft zwischen den Regierungen, allen Teilen der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor sowie von einem förderlichen Umfeld abhängen, das unter anderem auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, der Achtung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten und einer guten Regierungs- und Verwaltungsführung auf allen Ebenen, einschließlich der nationalen und internationalen Ebene, beruht.
117. Den nichtstaatlichen Organisationen kommt eine wichtige Rolle dabei zu, die Regierungen bei der Umsetzung und Bewertung des Internationalen Aktionsplans 2002 und bei den entsprechenden Folgemaßnahmen zu unterstützen.
118. Es sind Anstrengungen zur Förderung institutioneller Folgemaßnahmen zu dem Internationalen Aktionsplan zu unternehmen, was gegebenenfalls die Einrichtung von staatlichen Stellen für Altersfragen und von Nationalkomitees einschließt. Nationalkomitees für Altersfragen, denen Vertreter maßgeblicher Sektoren der Zivilgesellschaft angehören, vor allem Organisationen älterer Menschen, können sehr wertvolle Beiträge leisten und als einzelstaatliche Beratungs- und Koordinierungsmechanismen für Altersfragen fungieren.
119. Andere wesentliche Elemente der Umsetzung umfassen effektive Organisationen älterer Menschen, Erziehungs-, Schulungs- und Forschungsaktivitäten zu Altersfragen und die Erhebung und Analyse von Daten auf nationaler Ebene, beispielsweise die Zusammenstellung von geschlechts- und altersspezifischen Informationen zur Planung, Überwachung und Bewertung der alterspolitischen Maßnahmen. Eine unabhängige, unparteiische Kontrolle der Fortschritte bei der Umsetzung ist ebenfalls nützlich und kann von autonomen Einrichtungen durchgeführt werden. Die Regierungen können ebenso wie die Zivilgesellschaft die Mobilisierung von Ressourcen durch Organisationen, die ältere Menschen vertreten und unterstützen, fördern, indem sie verstärkt Anreize dafür schaffen.
Internationale Maßnahmen
120. Wir
erkennen, dass
Globalisierung und Interdependenz durch Handel, Investitionen, Kapitalströme
und technologischen Fortschritt, namentlich in der Informationstechnik, neue
Chancen für das Wachstum der Weltwirtschaft, die Entwicklung und die
Verbesserung des Lebensstandards auf der ganzen Welt eröffnen. Gleichzeitig bleiben
ernste Herausforderungen bestehen, namentlich schwere Finanzkrisen,
Unsicherheit, Armut, Ausgrenzung und Ungleichheit innerhalb der Gesellschaften
und zwischen den Nationen. Für die Entwicklungsländer, insbesondere die am
wenigsten entwickelten Länder, sowie für einige Übergangsländer bestehen noch
immer erhebliche Hindernisse im Hinblick auf ihre weitere Integration in die
Weltwirtschaft und ihre volle Teilhabe an ihr. Wenn die Vorteile der sozialen
und wirtschaftlichen Entwicklung nicht allen Ländern zugänglich gemacht werden,
so werden immer mehr Menschen in allen Ländern, ja sogar ganze Regionen, am
Rande der Weltwirtschaft bleiben. Wir müssen jetzt handeln, um diese Hindernisse
für Menschen und Länder zu überwinden und um die sich bietenden Chancen zum
Vorteil aller Menschen in vollem Umfang zu nutzen.
121. Die Globalisierung bringt Chancen und
Herausforderungen mit sich. Die Entwicklungs- und Übergangsländer stoßen bei
der Bewältigung dieser Herausforderungen und Chancen auf besondere
Schwierigkeiten. Die Globalisierung sollte alle einschließen und ausgewogen
sein, und es besteht ein dringender Bedarf an nationalen und internationalen Politiken
und Maßnahmen, die unter umfassender und wirksamer Beteiligung der Entwicklungs-
und Übergangsländer formuliert und umgesetzt werden und diesen Ländern helfen
sollen, diesen Herausforderungen und Chancen wirksam zu begegnen.
122. Um die nationalen Entwicklungsanstrengungen zu ergänzen, ist eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit zur Unterstützung der Entwicklungsländer, der am wenigsten entwickelten Länder und der Übergangsländer bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans 2002 unerlässlich, unter Anerkennung dessen, wie wichtig die Gewährung von Hilfe und die Bereitstellung finanzieller Mittel sind. Insbesondere gilt es,
• anzuerkennen, dass es dringend einer verbesserten
Kohärenz, Lenkung und Stimmigkeit des internationalen Währungs-, Finanz- und
Handelssystems bedarf. Zu diesem Zweck betonen wir, wie wichtig es
ist, auch weiterhin die weltweite wirtschaftliche Lenkung zu verbessern und die
Führungsrolle der Vereinten Nationen bei der Förderung der Entwicklung zu
stärken. Desgleichen bedarf es verstärkter Anstrengungen auf nationaler Ebene,
um die Koordination zwischen allen zuständigen Ministerien und Institutionen zu
verbessern. Parallel dazu sollten wir die Politik- und Programmkoordinierung
der internationalen Institutionen sowie die Kohärenz auf der operativen und
internationalen Ebene fördern, um die Entwicklungsziele der
Millenniums-Erklärung – dauerhaftes Wirtschaftswachstum, Armutsbeseitigung und
nachhaltige Entwicklung – zu verwirklichen.
• die bedeutenden Anstrengungen zur
Kenntnis zu nehmen, die derzeit zur Reform der internationalen
Finanzarchitektur unternommen werden und die es mit größerer Transparenz und
unter wirksamer Beteiligung der Entwicklungs- und Übergangsländer
fortzusetzen gilt. Ein Hauptziel der Reform ist die Verbesserung der
Entwicklungsfinanzierung und der Armutsbekämpfung. Wir unterstreichen zudem
unser Bekenntnis zu einem soliden inländischen Finanzsektor, der einen
wesentlichen Beitrag zu den nationalen Entwicklungsbemühungen leistet und einen
wichtigen Baustein einer entwicklungsfördernden internationalen
Finanzarchitektur bildet.
• zu raschen und konzertierten
Maßnahmen aufzurufen, um die Schuldenprobleme der am wenigsten entwickelten
Länder und der Entwicklungsländer mit niedrigem und mittlerem Einkommen wirksam und in einer
umfassenden, gerechten, entwicklungsorientierten und dauerhaften Weise
anzugehen, indem verschiedene nationale und internationale Maßnahmen ergriffen
werden, die darauf gerichtet sind, eine langfristige Tragbarkeit der Schulden
dieser Länder zu erreichen, gegebenenfalls einschließlich bestehender
geordneter Mechanismen zum Schuldenabbau, wie den Schuldenerlass gegen
Projekte.
• anzuerkennen, dass eine beträchtliche
Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe und anderer Mittel erforderlich sein
wird, wenn die Entwicklungsländer die international vereinbarten Entwicklungsziele,
namentlich die in der Millenniums-Erklärung enthaltenen Ziele, erreichen
sollen.
Wir fordern die entwickelten Länder, soweit sie es noch nicht getan haben, nachdrücklich auf, konkrete Anstrengungen zur Erreichung des Zielwerts von 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts (BSP) als öffentliche Entwicklungshilfe für die Entwicklungsländer und 0,15 Prozent ihres BSP für die am wenigsten entwickelten Länder zu unternehmen, und wir ermutigen die Entwicklungsländer, auf den erzielten Fortschritten aufzubauen, um sicherzustellen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe effektiv eingesetzt wird, um die Entwicklungsziele erreichen zu helfen.
123. Eine verstärkte und gezielte internationale Zusammenarbeit und ein wirksames Engagement der entwickelten Länder und der internationalen Entwicklungsorganisationen wird die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans stärken und fördern. Die internationalen Finanzinstitutionen und die regionalen Entwicklungsbanken werden gebeten, ihre Verfahren für die Vergabe von Krediten und Zuschüssen zu überprüfen und anzupassen, um zu gewährleisten, dass ältere Menschen als Entwicklungsressource anerkannt und im Rahmen ihrer Politiken und Projekte als Teil der Bemühungen zur Unterstützung der Entwicklungs- und Übergangsländer bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans 2002 berücksichtigt werden.
124. Ebenso ist es wichtig, dass die Fonds und Programme der Vereinten Nationen sich verpflichten, die Einbeziehung von Altersfragen in ihre Programme und Projekte, namentlich auf Länderebene, sicherzustellen. Es ist äußerst wichtig, dass die internationale Gemeinschaft und die internationalen Entwicklungsorganisationen die Organisationen unterstützen, die die Schulungsmaßnahmen und den Aufbau von Kapazitäten in Altersfragen in den Entwicklungsländern speziell fördern.
125. Zu den weiteren Prioritäten für die internationale Zusammenarbeit in Altersfragen sollten der Austausch von Erfahrungen und besten Verfahrensweisen, Forschern und Forschungsergebnissen, die Erhebung von Daten zur Unterstützung der Ausarbeitung von Politiken und Programmen, soweit angezeigt, die Einrichtung von einkommenschaffenden Projekten und die Verbreitung von Informationen gehören.
126. Der Koordinierungsrat der Leiter der Organisationen des Systems der Vereinten Nationen sollte die systemweite Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 in seine Tagesordnung aufnehmen. Die Koordinierungsstellen, die innerhalb des Systems der Vereinten Nationen zur Vorbereitung der Weltversammlung über das Altern eingerichtet wurden, sollten beibehalten und gestärkt werden. Die institutionelle Kapazität des Systems der Vereinten Nationen zur Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Umsetzung des Plans sollte verbessert werden.
127. Als Koordinierungsstelle für Altersfragen im System der Vereinten Nationen wird sich das Programm der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten für Altersfragen hauptsächlich darauf konzentrieren, die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans 2002 zu erleichtern und zu fördern; dazu gehört der Entwurf von Leitlinien für die Politikentwicklung und -umsetzung, die Empfehlung von Mitteln zur Integration von Altersfragen in die Entwicklungsagenden, der Dialog mit der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor sowie der Austausch von Informationen.
128. Die Regionalkommissionen der Vereinten Nationen sind dafür zuständig, den Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 in regionale Aktionspläne überzuführen. Außerdem sollten sie den einzelstaatlichen Institutionen auf Anfrage bei der Durchführung und Überwachung ihrer alterspolitischen Maßnahmen behilflich sein. Der Wirtschafts- und Sozialrat könnte die diesbezüglichen Kapazitäten der Regionalkommissionen stärken. Regionale nichtstaatliche Organisationen sollten bei ihren Bemühungen um den Aufbau von Netzwerken zur Förderung des Internationalen Aktionsplans unterstützt werden.
Forschung
129. In
allen Ländern, insbesondere in den Entwicklungsländern, muss eine umfassende,
diversifizierte und spezialisierte Altersforschung gefördert und
vorangetrieben werden. Die Forschung,
einschließlich der Erhebung und Analyse alters- und geschlechtsspezifischer
Daten, liefert wichtige fundierte Grundlagen für eine wirksame Politik.
Hauptaufgabe der Forschungskomponente des Internationalen Aktionsplans über
das Altern 2002 ist es, wo angebracht die Umsetzung der im Internationalen
Aktionsplan festgelegten Empfehlungen und Maßnahmen zu erleichtern. Die Verfügbarkeit zuverlässiger
Informationen ist unerlässlich, um neue Fragen aufzeigen und Empfehlungen
abgeben zu können. Die Ausarbeitung und gegebenenfalls der Einsatz umfassender
und praktischer Instrumente für die Evaluierung, wie beispielsweise
Schlüsselindikatoren, ist ebenfalls notwendig, um ein rechtzeitiges
Reagieren der Politik zu ermöglichen.
130. Internationale Altersforschung ist außerdem für die Unterstützung alterspolitischer Maßnahmen und für den operativen Erfolg des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 erforderlich. Damit würde ein Beitrag zur Förderung der internationalen Koordinierung der Altersforschung geleistet.
Globale Überwachung, Überprüfung und Aktualisierung
131. Eine systematische Überprüfung der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 durch die Mitgliedstaaten ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass er einen erfolgreichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen leistet. Die Regierungen können in Kooperation mit anderen Interessengruppen geeignete Überprüfungsmodalitäten beschließen. Es wäre nützlich, wenn die Mitgliedstaaten die Ergebnisse regelmäßiger Überprüfungen untereinander austauschten.
132. Die Kommission für soziale Entwicklung wird für die Folgemaßnahmen und für die Bewertung der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 verantwortlich sein. Die Kommission soll die verschiedenen Dimensionen der Bevölkerungsalterung, auf die im Internationalen Aktionsplan eingegangen wird, in ihre Arbeit aufnehmen. Überprüfungen und Bewertungen werden für einen wirksamen Folgeprozess zur Weltversammlung unabdingbar sein, und ihre Modalitäten sollten baldmöglichst beschlossen werden.
* Quelle: Report of the Second World Assembly on
Ageing, Madrid, 8-12 April 2002
(Dokument A/CONF. 197/9).
1 Für das Zentrum für
soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten in der Hauptabteilung für
internationale wirtschaftliche und soziale Fragen (DIESA) in deutscher Fassung
herausgegeben von der Abteilung Informationen aus dem Wirtschafts- und
Sozialbereich (DESI) der Hauptabteilung Presse und Information (DPI) (Dokument
DESI G.94 vom März 1983).
2 Resolution 46/91 der Generalversammlung, Anlage.
[3] Report of the World Summit for Social Development, Copenhagen, 6-12
March 1995 (Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Best.-Nr. E.96.IV.8),
Kap. I, Resolution 1, Anlage I.
[4] Ebd., Anlage II.
[5] Siehe Resolution der
Generalversammlung S-24/2, Anlage.
[6]
WHO/HPR/HEP/95.1.
[7] Report of the International Conference on Population
and Development, Cairo, 5-13 September 1994
(Veröffentlichung der Vereinten Nationen, Best.-Nr. E.95.XIII.18), Kap. I,
Resolution 1, Anlage.
[8] Palliative Betreuung
wird entsprechend der WHO definiert als die aktive ganzheitliche Behandlung von
Patienten, deren Krankheit auf kurative Behandlung nicht anspricht, wobei
Schmerzen und andere Krankheitssymptome bekämpft werden und den Patienten und
ihren Angehörigen psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung gewährt
wird.
[9] Resolution der
Generalversammlung S-26/2, Anlage.
[10] Resolution der
Generalversammlung 55/2.