Politische Erklärung und
Internationaler Aktionsplan von Madrid
über das Altern 2002*
Die Zweite Weltversammlung über das Altern,
zusammengetreten vom 8. bis 12. April 2002 in Madrid,
1. verabschiedet die Politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, die dieser Resolution als Anlage beigefügt sind;
2. empfiehlt der Generalversammlung, sich die Politische Erklärung und den Internationalen Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002, wie von der Versammlung verabschiedet, zu eigen zu machen.
Anlage I
Politische Erklärung
Artikel 1
Wir, die auf dieser Zweiten Weltversammlung über das Altern in Madrid zusammengetretenen Regierungsvertreter, haben beschlossen, einen Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 zu verabschieden, um auf die Möglichkeiten und Herausforderungen des Alterns der Bevölkerung im 21. Jahrhundert zu reagieren und die Entwicklung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen zu fördern. Im Rahmen dieses Aktionsplans sind wir entschlossen, auf allen Ebenen, einschließlich der nationalen und internationalen Ebene, in drei vorrangigen Aktionsrichtungen tätig zu werden: Ältere Menschen und Entwicklung, Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter sowie Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds.
Artikel 2
Wir
freuen uns über die steigende Lebenserwartung in vielen Regionen der Welt, die
eine der größten Errungenschaften der Menschheit ist. Wir erkennen an,
dass die Welt einen beispiellosen demografischen Wandel durchlebt und dass bis
zum Jahr 2050 die Zahl der 60-jährigen oder Älteren von 600 Millionen auf
fast 2 Milliarden ansteigen wird, womit sich ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung voraussichtlich von 10 Prozent auf 21 Prozent erhöhen
wird. Der größte und schnellste Anstieg wird in den Entwicklungsländern zu verzeichnen
sein, in denen sich die Zahl der älteren Menschen im Laufe der kommenden
50 Jahre voraussichtlich vervierfachen wird. Dieser demografische Wandel
stellt alle unsere Gesellschaften vor die Herausforderung, mehr Möglichkeiten
insbesondere für ältere Menschen zu schaffen, damit sie ihr Potenzial zur
vollen Teilhabe an allen Aspekten des Lebens zur Entfaltung bringen können.
Artikel 3
Wir
bekräftigen die von unseren Staats- und Regierungschefs auf den großen Konferenzen
und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, im Rahmen ihrer Folgeprozesse sowie
in der Millenniums-Erklärung eingegangenen Verpflichtungen, was die Förderung
eines internationalen und nationalen Umfelds betrifft, das eine Gesellschaft
für alle Altersgruppen begünstigt. Wir bekräftigen weiterhin erneut die
Grundsätze und Handlungsempfehlungen des Internationalen Aktionsplans zur
Frage des Alterns, den sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1982
zu eigen gemacht hat, sowie die 1991 von der Generalversammlung
verabschiedeten Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen, die auf
den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der
Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.
Artikel 4
Wir betonen, dass es zur Ergänzung der einzelstaatlichen Anstrengungen, die zur vollständigen Durchführung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 unternommen werden, unbedingt einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit bedarf. Wir fordern daher die internationale Gemeinschaft auf, die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren weiter zu fördern.
Artikel 5
Wir bekräftigen die Entschlossenheit, keine Mühe zu scheuen, um die Demokratie zu fördern, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, zu fördern und zu schützen. Wir verpflichten uns, alle Formen der Diskriminierung, namentlich die Altersdiskriminierung, zu beseitigen. Wir erkennen außerdem an, dass Menschen auch im Alter ein erfülltes, gesundes und sicheres Leben genießen und aktiv am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft teilhaben sollten. Wir sind entschlossen, der Würde älterer Menschen mehr Anerkennung zu verschaffen und alle Formen von Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt zu beseitigen.
Artikel 6
Die moderne Welt mit ihrem beispiellosen Reichtum und zuvor nie dagewesenen technologischen Kapazitäten eröffnet uns außerordentliche Chancen: Männer und Frauen in die Lage zu versetzen, ein hohes Alter bei besserer Gesundheit und umfassenderem Wohlbefinden zu erreichen; die volle Einbeziehung und Teilhabe älterer Menschen in der Gesellschaft anzustreben; ältere Menschen zu befähigen, auf wirksamere Weise zu ihrer Gemeinschaft und zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen; und die Betreuung und Unterstützung älterer Menschen mit zunehmendem Bedarf stetig zu verbessern. Wir erkennen an, dass ein abgestimmtes Vorgehen erforderlich ist, um diese Chancen zu verwirklichen, die Lebensqualität von Frauen und Männern im Alter zu verbessern und die Tragfähigkeit der Unterstützungssysteme zu gewährleisten und damit die Grundlage einer Gesellschaft für alle Altersgruppen zu schaffen. Wenn Altern als eine Leistung angesehen wird, wird man sich mit Selbstverständlichkeit auf die menschlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Ressourcen der älteren Menschen stützen und sie als einen wertvollen Beitrag zur Entstehung reifer, voll integrierter und menschlicher Gesellschaften anerkennen.
Artikel 7
Gleichzeitig bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse für die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder, und einige Übergangsländer im Hinblick auf ihre weitere Integration in die Weltwirtschaft und ihre volle Teilhabe daran. Wenn die Vorteile der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht allen Ländern zugänglich gemacht werden, so werden immer mehr Menschen, insbesondere ältere Menschen, in allen Ländern und sogar ganzen Regionen aus der Weltwirtschaft ausgeschlossen bleiben. Aus diesem Grunde erkennen wir an, wie wichtig es ist, die Frage des Alterns zu einem Teil der Entwicklungsagenda und der Strategien zur Armutsbekämpfung zu machen und die volle Beteiligung aller Entwicklungsländer an der Weltwirtschaft anzustreben.
Artikel 8
Wir verpflichten uns, die Belange des Alterns wirksam in die sozialen und wirtschaftlichen Strategien, Politiken und Maßnahmen einzubeziehen, wobei wir gleichzeitig anerkennen, dass sich die konkreten alterspolitischen Maßnahmen je nach den Bedingungen in den einzelnen Ländern unterscheiden werden. Wir erkennen an, dass die geschlechtsspezifische Dimension in allen Politiken und Programmen berücksichtigt werden muss, um den Bedürfnissen und Erfahrungen älterer Frauen und Männer Rechnung zu tragen.
Artikel 9
Wir verpflichten uns, ältere Menschen in Situationen bewaffneten Konflikts und fremder Besetzung zu schützen und ihnen beizustehen.
Artikel 10
Das Potenzial älterer Menschen ist eine starke Basis für die künftige
Entwicklung. Sie gestattet der Gesellschaft, sich zunehmend auf die
Fähigkeiten, die Erfahrung und die Weisheit älterer Menschen zu stützen und
sich darauf zu verlassen, dass sie nicht nur zur Verbesserung ihrer eigenen
Lebenslage initiativ werden, sondern auch aktiv an der Verbesserung der
gesamten Gesellschaft mitwirken.
Artikel 11
Wir
unterstreichen die Bedeutung der internationalen Forschung über das Altern und
über altersspezifische Fragen als wichtiges Instrument zur Ausarbeitung von
Politiken zur Frage des Alterns, die sich auf zuverlässige und harmonisierte
Indikatoren stützen, die unter anderem von nationalen und internationalen
statistischen Organisationen erstellt wurden.
Artikel 12
Ältere Menschen erwarten, und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Gesellschaft verlangen, dass sie in die Lage versetzt werden, am wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Ältere Menschen sollten Gelegenheit haben, so lange zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind, einer befriedigenden und produktiven Tätigkeit nachzugehen und dabei weiterhin zu Bildung und Schulungsprogrammen Zugang haben. Die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen und die Förderung ihrer vollen Teilhabe sind wesentliche Bestandteile aktiven Alterns. Älteren Menschen sollte angemessene und nachhaltige soziale Unterstützung gewährt werden.
Artikel 13
Wir betonen, dass die Regierungen die Hauptverantwortung für die
Förderung, Bereitstellung und Gewährleistung des Zugangs zu einer sozialen
Grundversorgung tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen zu
berücksichtigen sind. Zu diesem Zweck müssen wir mit den örtlichen Behörden,
mit der Zivilgesellschaft, namentlich den nichtstaatlichen Organisationen, mit
dem Privatsektor, Ehrenamtlichen und Freiwilligenorganisationen, den älteren
Menschen selbst, Seniorenverbänden und Organisationen für ältere Menschen
sowie mit den Familien und Gemeinschaften zusammenarbeiten.
Artikel 14
Wir erkennen an, dass das Recht eines jeden Menschen, das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen, Schritt für Schritt voll verwirklicht werden muss. Wir bekräftigen, dass die Erreichung eines Höchstmaßes an Gesundheit ein weltweites soziales Ziel von größter Wichtigkeit darstellt, dessen Verwirklichung über die Maßnahmen im Gesundheitswesen hinaus auch Maßnahmen in vielen anderen sozialen und wirtschaftlichen Bereichen erfordert. Wir verpflichten uns, älteren Menschen den universellen und gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Gesundheitsdiensten zu ermöglichen, sowohl auf dem Gebiet der körperlichen als auch der geistigen Gesundheit, und erkennen an, dass der wachsende Bedarf einer alternden Bevölkerung zusätzliche Maßnahmen erfordert, insbesondere im Bereich der Betreuung und Behandlung sowie der Förderung gesunder Lebensweisen und eines unterstützenden Umfelds. Wir werden die Selbständigkeit, Zugangsmöglichkeiten und die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen fördern, damit sie an allen Aspekten der Gesellschaft voll teilhaben können. Wir anerkennen den Beitrag, den ältere Menschen in ihrer Funktion als Betreuungspersonen zur Entwicklung leisten.
Artikel 15
Wir erkennen die wichtige Rolle an, die die Familien, Freiwillige und
Ehrenamtliche, die Gemeinschaften, die Organisationen älterer Menschen und
sonstige gemeindenahe Organisationen wahrnehmen, indem sie über die von
staatlichen Stellen angebotenen Dienste hinaus älteren Menschen Unterstützung
und informelle Betreuung gewähren.
Artikel 16
Wir
erkennen an, dass die Solidarität und die Partnerschaft zwischen den Generationen
gestärkt werden muss, wobei die besonderen Bedürfnisse sowohl der älteren als
auch der jüngeren Menschen zu berücksichtigen sind, und ermuntern die
Generationen, füreinander aufgeschlossen zu sein und aufeinander zuzugehen.
Artikel 17
Wenngleich es hauptsächlich den Regierungen obliegt, in Fragen des Alterns und bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 die Führung zu übernehmen, ist die wirksame Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Kommunalverwaltungen, internationalen Organisationen, den älteren Menschen selbst und ihren Organisationen, anderen Teilen der Zivilgesellschaft, einschließlich der nichtstaatlichen Organisationen, sowie dem Privatsektor unerlässlich. Die Umsetzung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 wird die Partnerschaft und Mitwirkung vieler Beteiligter erfordern: der Berufsverbände, Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerorganisationen, Genossenschaften, Forschungseinrichtungen, wissenschaftlichen und sonstigen Bildungseinrichtungen und der religiösen Institutionen sowie der Medien.
Artikel 18
Wir unterstreichen die wichtige Rolle, die dem System der Vereinten Nationen, namentlich den Regionalkommissionen, dabei zukommt, die Regierungen auf Antrag bei der Umsetzung, den Folgemaßnahmen und der einzelstaatlichen Überwachung des Internationalen Aktionsplans über das Altern 2002 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Bedingungen in den verschiedenen Ländern und Regionen zu unterstützen.
Artikel 19
Wir laden alle Menschen in allen Ländern und aus allen Bereichen der Gesellschaft ein, sich einzeln und gemeinsam unserem Einsatz für eine gemeinsame Vision der Gleichheit für Menschen aller Altersgruppen anzuschließen.
Anlage II
Internationaler Aktionsplan von Madrid über das Altern 2002
Inhalt
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Ziffer |
Seite |
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I. Einführung........................................................................................................................................ |
1–15 |
6 |
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II. Handlungsempfehlungen............................................................................................................... |
16–113 |
11 |
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III. Umsetzung und Folgemaßnahmen............................................................................................... |
114–132 |
46 |
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I. Einführung
1. Der auf der ersten Weltversammlung zur Frage des Alterns in Wien verabschiedete Internationale Aktionsplan zur Frage des Alterns1 war in den letzten 20 Jahren, in denen maßgebliche Politiken und Initiativen erarbeitet wurden, richtungsweisend für das Denken und Handeln auf diesem Gebiet. Fragen der Menschenrechte älterer Menschen wurden 1991 bei der Ausarbeitung der Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen2 aufgegriffen, die auf den Gebieten der Selbständigkeit, der Teilhabe, der Betreuung, der Selbstverwirklichung und der Würde als Leitlinie dienen.
2. Im 20. Jahrhundert vollzog sich eine Revolution im Bereich der Langlebigkeit. Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt ist seit 1950 um 20 Jahre auf 66 Jahre gestiegen und wird sich bis 2050 voraussichtlich um weitere 10 Jahre erhöhen. Dieser demografische Triumph in Verbindung mit dem raschen Bevölkerungswachstum in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts bedeutet, dass die Zahl der über 60-jährigen von etwa 600 Millionen im Jahr 2000 auf nahezu 2 Milliarden im Jahr 2050 ansteigen wird, womit sich der Anteil der als "älter" definierten Menschen von 10 Prozent weltweit im Jahr 1998 auf voraussichtlich 15 Prozent im Jahr 2025 erhöhen wird. Der größte und schnellste Anstieg wird in den Entwicklungsländern stattfinden, in denen sich die Zahl der älteren Menschen in den nächsten 50 Jahren voraussichtlich vervierfachen wird. In Asien und Lateinamerika wird der Anteil der als "älter" definierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 8 auf 15 Prozent ansteigen, in Afrika während desselben Zeitraums hingegen voraussichtlich nur von 5 auf 6 Prozent, während er sich dort danach bis zum Jahr 2050 jedoch verdoppeln wird. In Afrika südlich der Sahara, wo der Kampf gegen die HIV/Aids-Pandemie und die wirtschaftliche und soziale Not anhält, wird der Anteil nur die Hälfte dieses Niveaus erreichen. In Europa und Nordamerika wird sich der Anteil der als "älter" definierten Menschen zwischen 1998 und 2025 von 20 auf 28 Prozent beziehungsweise von 16 auf 26 Prozent erhöhen. Ein derartiger weltweiter demografischer Wandel hat tiefgreifende Auswirkungen auf alle Aspekte des persönlichen, gemeinschaftlichen, nationalen und internationalen Lebens. Diese Entwicklungen werden die Menschheit in jedem Bereich – im sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen, psychologischen und spirituellen – betreffen.
3. Dieser
bemerkenswerte demografische Übergang wird zur Folge haben, dass sich die
Weltbevölkerung bis zur Mitte des Jahrhunderts zu gleichen Teilen aus alten und
jungen Menschen zusammensetzen wird. Weltweit wird sich der Anteil der
60-Jährigen und Älteren vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2050 voraussichtlich von
10 auf 21 Prozent erhöhen, während man beim Anteil der Kinder mit einem
Rückgang um ein Drittel rechnet, von 30 auf
21 Prozent. In bestimmten entwickelten Ländern und Übergangsländern übersteigt
die Zahl der älteren Menschen bereits die Zahl der Kinder, und die
Geburtenraten sind unter das Bestanderhaltungsniveau gesunken. In einigen
entwickelten Ländern wird die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2050 mehr als
doppelt so hoch sein wie die der Kinder. In den entwickelten Ländern wird der
Durchschnitt von 71 Männern je 100 Frauen voraussichtlich auf 78 ansteigen. In
den weniger entwickelten Regionen übersteigt die Zahl der älteren Frauen die
der älteren Männer nicht im gleichen Ausmaß, da die geschlechtsspezifischen Unterschiede
in der Lebenserwartung im Allgemeinen geringer sind. Gegenwärtig liegt die Geschlechterproportion
bei den 60-Jährigen und Älteren in den Entwicklungsländern im Durchschnitt bei
88 Männern je 100 Frauen und wird bis Mitte des Jahrhunderts voraussichtlich
geringfügig auf 87 zurückgehen.
4. Die Bevölkerungsalterung wird in den Entwicklungsländern, in denen man in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts mit einem raschen Alterungsprozess rechnet, schon bald ein großes Problem werden. Es wird erwartet, dass der Anteil der älteren Menschen bis zum Jahr 2050 von 8 auf 19 Prozent ansteigen wird, während der Anteil der Kinder von 33 auf 22 Prozent zurückgehen wird. Diese demografische Verschiebung bedeutet eine schwere Belastung der verfügbaren Ressourcen. Wenngleich sich der Alterungsprozess in den entwickelten Ländern weniger rasant vollzogen hat, stehen sie doch vor der Herausforderung, eine Lösung für das Problemdreieck "Altern-Arbeitslosigkeit-Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme" zu finden, während die Entwicklungsländer mit der Herausforderung konfrontiert sind, die Entwicklung voranzutreiben und gleichzeitig das Altern der Bevölkerung zu bewältigen.
5. Es bestehen noch weitere große demografische Unterschiede zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern. Während die überwältigende Mehrheit der älteren Menschen in den entwickelten Ländern in Gebieten lebt, die als städtisch eingestuft werden, lebt heute die Mehrzahl der älteren Menschen in den Entwicklungsländern in ländlichen Gebieten. Demografische Projektionen legen nahe, dass bis zum Jahr 2025 82 Prozent der Bevölkerung der entwickelten Länder in städtischen Gebieten leben werden, während es in den Entwicklungsländern weniger als die Hälfte sein wird. In den Entwicklungsländern ist der Anteil der älteren Menschen in ländlichen Gebieten höher als in den städtischen Gebieten. Wenngleich weitere Studien über die Zusammenhänge zwischen dem Alterungsprozess und der Verstädterung notwendig sind, deuten die Trends darauf hin, dass es in ländlichen Gebieten vieler Entwicklungsländer in Zukunft einen größeren Bevölkerungsanteil älterer Menschen geben wird.
6. Erhebliche Unterschiede bestehen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern außerdem in Bezug auf die Art der Haushalte, in denen ältere Menschen leben. In den Entwicklungsländern lebt ein großer Anteil der älteren Menschen in Haushalten, die mehrere Generationen umfassen. Diese Unterschiede deuten darauf hin, dass die politischen Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, in Entwicklungsländern und entwickelten Ländern unterschiedlich sein werden.
7. Die am schnellsten wachsende Gruppe der älteren Bevölkerung bilden die hochaltrigen Menschen, das heißt die 80-Jährigen oder Älteren. Die Zahl der Hochaltrigen, die im Jahr 2000 70 Millionen betrug, wird im Laufe der kommenden 50 Jahre voraussichtlich auf mehr als das Fünffache anwachsen.
8. Die Zahl der älteren Frauen übersteigt die der älteren Männer, und zwar mehr noch mit zunehmendem Alter. Die Situation älterer Frauen muss bei den zu ergreifenden politischen Maßnahmen überall in der Welt Priorität haben. Die Erkenntnis, dass das Altern unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer hat, ist eine Voraussetzung für die Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Frauen und Männern und für die Entwicklung wirksamer und effizienter Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in alle Politiken, Programme und Rechtsvorschriften sichergestellt wird.
9. Wesentlich ist auch, dass der fortschreitende weltweite Alterungsprozess in den allgemeinen Prozess der Entwicklung integriert wird. Alterspolitische Maßnahmen sollten unter einem entwicklungsbezogenen Blickwinkel, der die gesamte Lebensspanne und die Gesamtgesellschaft umfasst, genau geprüft werden, wobei die jüngsten Initiativen auf globaler Ebene sowie die auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen niedergelegten Leitlinien zu berücksichtigen sind.
10. Der Internationale Aktionsplan über das Altern 2002 verlangt Änderungen der Einstellungen, Politiken und Praktiken auf allen Ebenen und in allen Bereichen, damit das enorme Potenzial, welches das Altern im 21. Jahrhundert in sich birgt, ausgeschöpft werden kann. Viele ältere Menschen altern in Sicherheit und Würde und versetzen sich selbst in die Lage, am Familienleben und am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen. Das Ziel des Aktionsplans besteht darin, sicherzustellen, dass die Menschen überall auf der Welt in Sicherheit und Würde alt werden können und dass sie in der Lage sind, als vollberechtigte Bürger weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass die Grundlagen für ein gesundes und erfülltes Alter schon früh im Leben gelegt werden, soll der Plan eine praktische Handreichung für politische Entscheidungsträger darstellen, die ihnen hilft, konzentriert die wichtigsten Prioritäten im Zusammenhang mit dem individuellen Altern und dem Altern der Bevölkerung anzugehen. Die gemeinsamen Wesensmerkmale des Alterns und die damit verbundenen Herausforderungen werden herausgestellt, und die konkreten Empfehlungen sind so ausgelegt, dass sie an die Vielfalt der in den einzelnen Ländern vorherrschenden Bedingungen angepasst werden können. Den vielen verschiedenen Entwicklungsstufen und den sich in verschiedenen Regionen vollziehenden Übergängen wird in dem Plan ebenso Rechnung getragen wie der Interdependenz aller Länder in einer zunehmend globalen Welt.
11. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen – das Thema des Internationalen Jahres der älteren Menschen 1999 – bezog sich auf vier Dimensionen: die lebenslange individuelle Weiterentwicklung, die Beziehungen zwischen den Generationen, den Zusammenhang zwischen Bevölkerungsalterung und Entwicklung sowie die Situation älterer Menschen. Das Internationale Jahr trug weltweit zu einer stärkeren Sensibilisierung und zu Fortschritten in der Forschung und bei den politischen Maßnahmen bei, namentlich was die Bemühungen angeht, die Frage des Alterns in alle Bereiche einzubeziehen und Chancen und Möglichkeiten für alle Lebensabschnitte zu fördern.
12. Auf den großen Konferenzen und Gipfeltreffen der Vereinten Nationen, auf den Sondertagungen der Generalversammlung und im Rahmen der Überprüfungs- und Folgeprozesse wurden auf allen Ebenen Ziele, Vorgaben und Verpflichtungen festgelegt, um die wirtschaftliche und soziale Situation aller Menschen zu verbessern. Diese bilden den Rahmen, in dem die konkreten Beiträge und Anliegen älterer Menschen betrachtet werden müssen. Die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen würde die älteren Menschen in die Lage versetzen, in vollem Umfang zur Entwicklung beizutragen und auf gleichberechtigter Basis daraus Nutzen zu ziehen. Durch den Internationalen Aktionsplan über das Altern 2002 ziehen sich eine Reihe zentraler Themen, die mit diesen Zielen, Vorgaben und Verpflichtungen verknüpft sind. Dazu gehören:
a) die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten aller älteren Menschen;
b) die Verwirklichung des Alterns in Sicherheit, was die Bekräftigung des Ziels der Beseitung der Armut im Alter einschließt, gestützt auf die Grundsätze der Vereinten Nationen für ältere Menschen;
c) die Befähigung der älteren Menschen zur vollen und wirksamen Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben der Gesellschaft, unter anderem durch einkommenschaffende und freiwillige Tätigkeiten;
d) die Schaffung von Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung, zur Selbstverwirklichung und zur Sicherung des Wohlbefindens während des gesamten Lebens und auch im hohen Alter, beispielsweise durch den Zugang zu lebenslangem Lernen und durch Teilnahme am Leben der Gemeinschaft, wobei zu berücksichtigen ist, dass die älteren Menschen keine homogene Gruppe darstellen;
e) die Gewährleistung der vollen Wahrnehmung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie der bürgerlichen und politischen Rechte älterer Menschen und die Beseitigung aller Formen der gegen sie gerichteten Gewalt und Diskriminierung;
f) die Verpflichtung auf die Gleichstellung der Geschlechter bei den älteren Menschen, unter anderem durch die Beseitigung geschlechtsspezifischer Diskriminierung;
g) die Anerkennung der ausschlaggebenden Bedeutung der Familie und der gegenseitigen Abhängigkeit, der Solidarität und der Reziprozität zwischen den Generationen für die soziale Entwicklung;
h) die Bereitstellung von Gesundheitsversorgung, Unterstützung und sozialem Schutz für ältere Menschen, einschließlich der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation;
i) die Erleichterung der Partnerschaft zwischen allen Ebenen der Regierung, der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und den älteren Menschen selbst bei der Umsetzung des Internationalen Aktionsplans in konkrete Maßnahmen;
j) die Nutzung der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Sachverstands sowie der technologischen Möglichkeiten, um unter anderem die individuellen, sozialen und gesundheitsspezifischen Auswirkungen des Alterns, insbesondere in den Entwicklungsländern, gezielt anzugehen;
k) die Anerkennung der Situation und der einzigartigen Lebensumstände alternder Angehöriger indigener Bevölkerungsgruppen sowie der Notwendigkeit, nach Wegen zu suchen, um ihnen bei Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, wirksame Mitsprache zu ermöglichen.
13. Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, sind von entscheidender Bedeutung für die Schaffung einer integrativen Gesellschaft für alle Altersgruppen, an der ältere Menschen uneingeschränkt und ohne Diskriminierung auf gleichberechtigter Grundlage teilhaben können. Die Bekämpfung der Altersdiskriminierung und die Förderung der Würde älterer Menschen sind grundlegend für die Gewährleistung der älteren Menschen gebührenden Achtung. Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten sind wichtig für die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen. In dieser Hinsicht müssen die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Generationen durch einen umfassenden und wirksamen Dialog gepflegt, betont und gefördert werden.
14. Die Handlungsempfehlungen sind in drei vorrangigen Aktionsrichtungen zusammengefasst: Ältere Menschen und Entwicklung; Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis ins Alter; und Schaffung eines förderlichen und unterstützenden Umfelds. Fortschritte in diesen drei Aktionsrichtungen haben maßgeblichen Einfluss darauf, inwieweit ältere Menschen in Sicherheit leben können. Die Aktionsrichtungen sind als Leitlinien für die Ausarbeitung und Umsetzung politischer Maßnahmen gedacht, die dem konkreten Ziel der erfolgreichen Anpassung an eine alternde Welt dienen, in der Erfolg am Stand der sozialen Entwicklung, an der Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen und an der Nachhaltigkeit der verschiedenen formellen und informellen Systeme gemessen wird, welche die Grundlage für die Qualität des Wohlbefindens während des gesamten Lebens bilden.
15. Die Integration von Altersfragen in die internationalen Tagesordnungen ist von entscheidender Bedeutung. Konzertierte Anstrengungen sind erforderlich, um zu einem breit angelegten und ausgewogenen Ansatz der Integration der Politikbereiche zu gelangen. Es geht um die Aufgabe, das Altern mit anderen Rahmen für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung und die Menschenrechte zu verbinden. Während die konkreten politischen Maßnahmen sich je nach Land und Region unterscheiden werden, ist das Altern der Bevölkerung eine universale Kraft, die die Macht hat, die Zukunft ebenso stark zu beeinflussen wie es die Globalisierung tut. Dabei ist es wichtig anzuerkennen, dass ältere Menschen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten können, indem sie nicht nur die Verbesserung ihrer eigenen Lage, sondern auch die Verbesserung der Gesellschaft insgesamt in die Hand nehmen. Zukunftsgerichtetes Denken verlangt von uns, das Potenzial der alternden Bevölkerung als eine Basis künftiger Entwicklung anzunehmen.
II. Handlungsempfehlungen
A. Aktionsrichtung I: Ältere
Menschen und Entwicklung
16. Ältere Menschen müssen voll am Entwicklungsprozess teilnehmen und auch an seinen Früchten beteiligt werden. Niemandem darf die Möglichkeit verwehrt werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung auf die sozioökonomische Entwicklung der Gesellschaft machen in Verbindung mit dem sich in allen Ländern vollziehenden sozialen und wirtschaftlichen Wandel dringende Maßnahmen notwendig, um die anhaltende Integration älterer Menschen und die Stärkung ihrer Autonomie und Selbstbestimmung zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass Migrationen, die Verstädterung, der Übergang von der Großfamilie zu kleineren, mobilen Familien, der mangelnde Zugang zu Technologien, die Selbstständigkeit fördern, sowie andere sozioökonomische Veränderungen dazu führen können, dass ältere Menschen im Entwicklungsprozess marginalisiert werden, wodurch sie ihrer sinnhaften wirtschaftlichen und sozialen Rolle beraubt und ihre traditionellen Unterstützungsquellen geschwächt werden.
17. Da Entwicklung allen Bereichen der Gesellschaft Nutzen bringen kann, erfordert die nachhaltige Legitimität des Entwicklungsprozesses die Einführung und Beibehaltung von Politiken, die eine gerechte Verteilung der Früchte des wirtschaftlichen Wachstums gewährleisten. Einer der Grundsätze in der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung[3] und dem Aktionsprogramm[4], die vom Weltgipfel für soziale Entwicklung verabschiedet wurden, ist die Schaffung eines Rahmens durch die Regierungen, damit sie ihrer Verantwortung gegenüber den heutigen und den kommenden Generationen nachkommen, indem sie Gerechtigkeit zwischen den Generationen gewährleisten. Darüber hinaus wurde auf dem Millenniums-Gipfel der langfristige Imperativ der Armutsbeseitigung und der Verwirklichung der auf den Weltkonferenzen der neunziger Jahre gesetzten sozialen und humanitären Ziele bekräftigt.
18. Die Notwendigkeit, die Anpassung an die Auswirkungen einer alternden Erwerbsbevölkerung zu vollziehen, dabei gleichzeitig die Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und außerdem die Nachhaltigkeit der Sozialschutzsysteme zu gewährleisten, ist ins Blickfeld der politischen Entscheidungsträger gerückt. Wo dies angebracht erscheint, sollten vielgestaltige Reformstrategien umgesetzt werden, um die Altersversorgungssysteme auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.
Thema 1: Aktive Teilhabe an der Gesellschaft und an der Entwicklung
19. Eine Gesellschaft für alle Altersgruppen beinhaltet das Ziel, älteren Menschen die Möglichkeit zu geben, weiter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Um auf dieses Ziel hinzuarbeiten, müssen alle Hemmnisse, die ihre Ausgrenzung oder Diskriminierung bewirken, beseitigt werden. Der soziale und wirtschaftliche Beitrag älterer Menschen geht über ihre ökonomische Tätigkeit hinaus. Häufig kommt ihnen eine wesentliche Rolle in der Familie und in der Gemeinschaft zu. Ältere Menschen leisten viele wertvolle Beiträge, die nicht wirtschaftlich messbar sind: Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern, produktive Subsistenzarbeit, Führung des Haushalts und freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft. Darüber hinaus tragen diese Aufgaben zur Vorbereitung der künftigen Erwerbsbevölkerung bei. Alle diese Beiträge sollten anerkannt werden, einschließlich der unbezahlten Arbeit, die von Menschen aller Altersgruppen, insbesondere Frauen, in allen Bereichen geleistet wird.
20. Die Beteiligung an sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, sportlichen, Freizeit- und ehrenamtlichen beziehungsweise freiwilligen Aktivitäten trägt ebenfalls zur Steigerung und Erhaltung des persönlichen Wohlbefindens bei. Die Organisationen älterer Menschen sind ein wichtiges Instrument zur Förderung ihrer Teilhabe, indem sie Lobbyarbeit betreiben und generationenverbindende Begegnungen und Austausch fördern.
21. Ziel 1: Anerkennung des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Beitrags älterer Menschen.
Maßnahmen
a) Die volle Wahrnehmung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten, indem die Durchführung der Menschenrechtsübereinkünfte und der anderen Rechtsakte auf dem Gebiet der Menschenrechte, insbesondere bei der Bekämpfung jeder Form der Diskriminierung, gefördert wird;
b) den Beitrag älterer Menschen zur Familie, zur Gemeinschaft und zur Wirtschaft anerkennen, fördern und unterstützen;
c) Möglichkeiten, Programme und Unterstützung anbieten, um ältere Menschen zu ermuntern, am kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben und am lebenslangen Lernen teilzunehmen beziehungsweise weiter teilzunehmen;
d) Informationen bereitstellen und Zugang ermöglichen, um die Beteiligung älterer Menschen an der gegenseitigen Selbsthilfe, an generationenverbindenden Gemeinwesengruppen und an Möglichkeiten zur vollen Entfaltung ihres Potenzials zu erleichtern;
e) ein förderliches Umfeld für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in jedem Alter schaffen, namentlich auch durch dessen öffentliche Anerkennung, und die Teilnahme älterer Menschen erleichtern, die keinen oder nur beschränkten Zugang zu den Vorteilen der Freiwilligentätigkeit haben;
f) ein besseres Verständnis der kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Rolle älterer Menschen und des fortdauernden Beitrags zur Gesellschaft fördern, den sie unter anderem durch ihre unbezahlte Arbeit leisten;
g) ältere Menschen sollten ohne Ansehen einer etwaigen Behinderung oder ihres sonstigen Status fair und mit Würde behandelt werden und unabhängig von ihrem ökonomischen Beitrag Wertschätzung erfahren;
h) die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen und das Recht, in allen Lebensabschnitten in Würde zu leben, achten;
i) bei den Arbeitgebern eine positive Einstellung hinsichtlich der Leistungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer fördern, die ihre Weiterbeschäftigung begünstigt, und das Bewusstsein für ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt fördern, auch bei den älteren Menschen selbst;
j) die bürgerschaftliche und kulturelle Teilhabe als Strategie zur Bekämpfung der sozialen Isolation und zur Stärkung der Autonomie fördern.
22. Ziel 2: Beteiligung älterer Menschen an Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen.
Maßnahmen
a) Die Bedürfnisse und die Sorgen und Anliegen älterer Menschen bei der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen berücksichtigen;
b) auf allen Ebenen die Gründung von Organisationen älterer Menschen fördern, sofern solche nicht bereits existieren, damit diese unter anderem die Interessen älterer Menschen in Entscheidungsprozessen vertreten können;
c) Maßnahmen ergreifen, um die volle und gleichberechtigte Beteiligung älterer Menschen, insbesondere älterer Frauen, an der Entscheidungsfindung auf allen Ebenen zu ermöglichen.
Thema 2: Arbeit und das Altern der Erwerbsbevölkerung
23. Älteren Menschen sollte ermöglicht werden, ihr Erwerbsleben so lange fortzusetzen, wie sie möchten und wie sie in der Lage sind, dies produktiv zu tun. Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und rigide Arbeitsmärkte stehen dem oft entgegen, wodurch die Möglichkeiten des Einzelnen eingeschränkt werden und die Gesellschaft der Tatkraft und der Fertigkeiten dieser Menschen beraubt wird. Die Verwirklichung der Verpflichtung 3 der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung3 zur Förderung des Ziels der Vollbeschäftigung ist aus eben diesen Gründen von ebenso fundamentaler Bedeutung wie die Strategien und politischen Maßnahmen, die in dem Aktionsprogramm4 des Weltgipfels dargelegt sind, und die weiteren Initiativen zur Steigerung der Beschäftigung, die von der vierundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung[5] empfohlen wurden. Es ist notwendig, in der Arbeitswelt die Vorteile der Erhaltung einer alternden Erwerbsbevölkerung besser bewusst zu machen.
24. In den Entwicklungsländern und den Übergangsländern sind heute die meisten arbeitenden alten Menschen in der Schattenwirtschaft tätig, wodurch sie oftmals die Vorteile angemessener Arbeitsbedingungen und des sozialen Schutzes entbehren müssen, die der offizielle Wirtschaftssektor bietet. In vielen entwickelten Ländern und Übergangsländern liegt die Lebenserwartung über dem festgesetzten Renten- beziehungsweise Ruhestandsalter. Hinzu kommt, dass in diesen Ländern auf Grund sinkender Geburtenraten weniger Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten. Dieser Trend wird häufig von Altersdiskriminierung begleitet. Die sinkende Zahl junger Menschen, die in den Arbeitsmarkt eintreten, die älter werdende Erwerbsbevölkerung und der Trend zum vorzeitigen Ruhestand lassen für die Zukunft einen Arbeitskräftemangel erwarten. In diesem Zusammenhang kommt politischen Maßnahmen zur Verlängerung der Beschäftigungsfähigkeit – wie flexible Ruhestandsregelungen, neue Formen der Arbeitsorganisation, ein angepasstes Arbeitsumfeld sowie berufliche Rehabilitation für ältere Menschen mit Behinderungen – große Bedeutung zu, da sie älteren Menschen ermöglichen, eine Erwerbstätigkeit mit anderen Aktivitäten zu verbinden.
25. Faktoren, die sich auf ältere Frauen im Arbeitsmarkt auswirken, verdienen besondere Aufmerksamkeit, insbesondere soweit sie die Aufnahme einer bezahlten Erwerbstätigkeit beeinträchtigen (wie unter anderem niedrigere Gehälter, mangelnde Karrierechancen auf Grund von Brüchen in der Erwerbsbiografie, familiäre Betreuungspflichten) oder die Fähigkeit der Frauen, Rentenansprüche zu erwerben und andere Mittel für die Ruhestandsversorgung zu schaffen, einschränken. Diese Schwierigkeiten können durch eine wenig familienfreundliche Politik hinsichtlich der Arbeitsorganisation noch verschärft werden. Armut und niedriges Einkommen während der Erwerbsjahre von Frauen können oftmals zu Altersarmut führen. Ein wesentliches Ziel des Internationalen Aktionsplans besteht darin, Altersvielfalt und eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz herbeizuführen.
26. Bei der Verfolgung des Ziels der Beschäftigung für alle ist zu beachten, dass die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer die Arbeitsmarktchancen jüngerer Menschen nicht schmälern muss, sondern vielmehr einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag zur Steigerung der Leistung und Produktivität der Volkswirtschaft bedeuten kann, die ihrerseits allen Mitgliedern der Gesellschaft zugute kommt. Darüber hinaus kann die Gesamtwirtschaft auch von anderen Plänen zur Nutzung der Erfahrungen und Fertigkeiten älterer Arbeitnehmer profitieren, indem diese zur Einarbeitung und Ausbildung jüngerer und neu eingetretener Mitarbeiter herangezogen werden.
27. Wo potenzieller Arbeitskräftemangel herrscht, können grundlegende Veränderungen der bestehenden Anreizstrukturen erforderlich werden, um mehr Arbeitnehmer zu ermutigen, ihren Vollruhestand freiwillig aufzuschieben und weiterhin einer Beschäftigung nachzugehen, sei es in einem Teilzeit- oder Vollzeitarbeitsverhältnis. Praktiken und Politiken des Personalmanagements sollten einigen der besonderen Bedürfnisse älterer Arbeitnehmer Rechnung tragen und diesen entsprechen. So kann es notwendig werden, das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen entsprechend umzugestalten, um sicherzustellen, dass ältere Arbeitnehmer über die Fertigkeiten, den Gesundheitszustand und die Fähigkeiten verfügen, auch im fortgeschrittenen Alter erwerbstätig zu bleiben. Daher sollten Arbeitgeber, Arbeitnehmerorganisationen und die Personalabteilungen neuen Praktiken in der Arbeitswelt, im Inland wie im Ausland, die eine Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer erleichtern und ihre Produktivität und Arbeitszufriedenheit erhöhen, genauere Beachtung schenken.
28. Ziel 1: Beschäftigungschancen für alle älteren Menschen, die arbeiten wollen.
Maßnahmen
a) Das Beschäftigungswachstum in den Mittelpunkt der makroökonomischen Politik stellen, indem beispielsweise sichergestellt wird, dass die Arbeitsmarktpolitik auf die Förderung hoher Wachstumsraten bei Produktion und Beschäftigung abzielt, die Menschen aller Altersgruppen zugute kommen;
b) ältere Menschen befähigen, so lange weiter zu arbeiten, wie sie dies wünschen und dazu in der Lage sind;
c) Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erhöhen und das Risiko von Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu vermindern. Dies ist durch entsprechende Politiken zu fördern, beispielsweise durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung älterer Frauen, durch eine nachhaltige arbeitsmedizinische Versorgung mit dem Schwerpunkt auf der Prävention, durch die Förderung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit sowie durch den Zugang zu Technologie, lebenslangem Lernen, Fortbildung, Ausbildung am Arbeitsplatz, beruflicher Rehabilitation und flexiblen Ruhestandsregelungen wie auch durch Bemühungen um die Wiedereingliederung von Arbeitslosen und Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt;
d) besondere Anstrengungen unternehmen, um die Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen und benachteiligten Gruppen, wie Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen, zu erhöhen und so das Risiko ihrer Ausgrenzung oder Abhängigkeit im Alter zu mindern;
e) Initiativen zur Entwicklung der selbständigen Erwerbstätigkeit älterer Menschen fördern, indem unter anderem Anreize zur Gründung von Klein- und Kleinstunternehmen geschaffen werden und indem älteren Menschen ohne jede Diskriminierung, insbesondere auf Grund des Geschlechts, Zugang zu Darlehen gewährleistet wird;
f) ältere Menschen, die bereits im informellen Sektor tätig sind, unterstützen, indem ihr Einkommen, ihre Produktivität und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden;
g) Altersschranken auf dem offiziellen Arbeitsmarkt beseitigen, indem die Einstellung älterer Menschen gefördert wird und beginnende Benachteiligungen, denen sich älter werdende Arbeitnehmer bei der Beschäftigung gegenübersehen, verhindert werden;
h) gegebenenfalls ein neues Ruhestandskonzept fördern, das den Bedürfnissen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gleichermaßen gerecht wird, indem insbesondere der Grundsatz flexibler Ruhestandsregelungen und -praktiken bei gleichzeitiger Erhaltung der erworbenen Rentenansprüche angewandt wird. Mögliche Maßnahmen zur Verwirklichung dieses Ziels können unter anderem den Abbau von Anreizen beziehungsweise des Drucks, in den vorzeitigen Ruhestand einzutreten, und die Beseitigung von Nachteilen für die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters vorsehen;
i) anerkennen und dem Umstand Rechnung tragen, dass immer mehr Arbeitnehmer Betreuungsaufgaben für ältere Familienangehörige sowie für Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Krankheiten, namentlich HIV/Aids, wahrnehmen, indem unter anderem familienfreundliche und gleichstellungsverträgliche Politiken ausgearbeitet werden, die die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit und der Betreuungsaufgaben ermöglichen sollen;
j) negative Anreize für eine über das Rentenalter hinausgehende Erwerbstätigkeit beseitigen, indem unter anderem gewährleistet wird, dass bereits erworbene Rentenansprüche und Ansprüche auf Invaliditätsrente und Leistungen im Krankheitsfall vor einer Beeinträchtigung durch den verspäteten Eintritt in den Ruhestand geschützt werden;
k) neue Formen der Arbeitsorganisation und innovative Maßnahmen am Arbeitsplatz fördern, die auf die Erhaltung der Arbeitskraft und auf die Berücksichtigung der Bedürfnisse der älter werdenden Arbeitnehmer abzielen, unter anderem durch die Einrichtung von Unterstützungsprogrammen für Arbeitnehmer;
l) die Arbeitnehmer dabei unterstützen, auf der Grundlage fundierter Informationen Entscheidungen über die potenziellen finanziellen, gesundheitlichen und sonstigen Auswirkungen eines längeren Verbleibs im Erwerbsleben treffen zu können;
m) ein realistisches Bild der Kompetenzen und Fähigkeiten älterer Arbeitnehmer fördern, indem negative Stereotype über ältere Arbeitnehmer oder Stellenbewerber richtiggestellt werden;
n) bei der Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen durch politische oder andere Entscheidungsträger die Interessen älterer Arbeitnehmer berücksichtigen, sodass diese gegenüber ihren jüngeren Kollegen keinen schwereren Nachteilen, größeren Kürzungen ihrer Leistungsansprüche oder dem Verlust des Arbeitsplatzes ausgesetzt sind.
Thema 3: Ländliche Entwicklung, Migration und Verstädterung
29. In vielen Entwicklungs- und Übergangsländern ist die Bevölkerungsalterung in den ländlichen Gebieten auf Grund der Abwanderung der jungen Erwachsenen besonders ausgeprägt. Ältere Menschen bleiben unter Umständen ohne die traditionelle Unterstützung durch die Familie und sogar ohne ausreichende Finanzmittel zurück. Politiken und Programme zur Ernährungssicherung und für landwirtschaftliche Produktion müssen den Folgen des Alterns der Landbevölkerung Rechnung tragen. Ältere Frauen in ländlichen Gebieten sind wirtschaftlich besonders gefährdet, vor allem wenn sich ihre Rolle auf die unbezahlte Arbeit zum Familienunterhalt beschränkt und sie für ihre Unterstützung und ihr Überleben von anderen abhängig sind. Ältere Menschen in ländlichen Gebieten in den entwickelten Ländern sowie in den Übergangsländern haben oftmals nach wie vor keinen Zugang zu grundlegenden Diensten, verfügen über unzureichende wirtschaftliche Mittel und können nur beschränkt Ressourcen der Gemeinschaft nutzen.
30. Trotz der Beschränkungen der legalen Migration sind die Migrationsströme auf internationaler Ebene angewachsen. In Entwicklungs- und Übergangsländern ist die wirtschaftliche Unterstützung, namentlich durch Geldüberweisungen von im Ausland lebenden Kindern, für ältere Menschen und damit auch für ihre Gemeinwesen und die lokale Wirtschaft oftmals überlebenswichtig. Mit dem Älterwerden der Migranten früherer Jahrzehnte sind einige Regierungen bemüht, diese älteren Migranten zu unterstützen.
31. Die Lebensverhältnisse in den Städten sind der Aufrechterhaltung des traditionellen Netzwerks der Großfamilie und des Systems gegenseitiger Hilfe im Allgemeinen weniger förderlich als in ländlichen Gebieten. Ältere Menschen, die in den Entwicklungsländern von ländlichen in städtische Gebiete abwandern, verlieren oftmals ihre sozialen Beziehungsnetze und leiden unter dem Fehlen einer unterstützenden Infrastruktur in den Städten, wodurch sie insbesondere bei Krankheit oder Behinderung marginalisiert und ausgegrenzt werden können. In Ländern, in denen die Land-Stadt-Wanderung und die Ausdehnung unterentwickelter Städte eine lange Tradition hat, gibt es eine wachsende Bevölkerungsgruppe armer älterer Menschen. Ältere Migranten in den Städten der Entwicklungs- und Übergangsländer leben häufig in einem Umfeld beengter Wohnverhältnisse, der Armut, des Verlusts der wirtschaftlichen Eigenständigkeit sowie geringer physischer und sozialer Betreuung durch ihre Familienangehörigen, die ihren Lebensunterhalt außer Haus verdienen müssen.
32. Ziel 1: Verbesserung der Lebensverhältnisse und der Infrastruktur in den ländlichen Gebieten.
Maßnahmen
a) Die Kapazitäten älterer Bauern durch ungebrochenen Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdienstleistungen sowie zu Weiterbildungsmöglichkeiten über bessere Landbewirtschaftungsmethoden und -technologien steigern;
b) die Gründung beziehungsweise Neubelebung von Kleinunternehmen fördern, indem Finanzmittel oder Unterstützung für einkommenschaffende Projekte und ländliche Genossenschaften bereitgestellt werden und eine stärkere wirtschaftliche Diversifizierung erfolgt;
c) in unterversorgten ländlichen Gebieten die Entwicklung lokaler Finanzdienstleistungen vorantreiben, namentlich Kleinstkreditprogramme und Mikrofinanzierungsinstitutionen, um Investitionen zu fördern;
d) in ländlichen und entlegenen Gebieten die fortlaufende Aus- und Weiterbildung und Umschulung von Erwachsenen fördern;
e) die Bevölkerung ländlicher und entlegener Gebiete an die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft anschließen;
f) sicherstellen, dass die Rechte älterer Frauen in ländlichen und entlegenen Gebieten im Hinblick auf ihren gleichen Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen und ihre gleichberechtigte Kontrolle darüber berücksichtigt werden;
g) darauf hinwirken, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten in den Genuss eines angemessenen sozialen Schutzes und angemessener Maßnahmen der sozialen Sicherung kommen;
h) sicherstellen, dass ältere Menschen in ländlichen und entlegenen Gebieten gleichen Zugang zu sozialen Grunddiensten haben.
33. Ziel 2: Abbau der Marginalisierung älterer Menschen in ländlichen Gebieten.
Maßnahmen
a) Programme zur Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen in ländlichen Gebieten, einschließlich älterer Menschen mit Behinderungen, erarbeiten und durchführen sowie entsprechende Angebote bereitstellen;
b) die traditionellen ländlichen und gemeinschaftlichen Unterstützungsmechanismen erleichtern und stärken;
c) in ländlichen Gebieten lebende ältere Menschen ohne Angehörige gezielt unterstützen, insbesondere ältere Frauen, die eine höhere Lebenserwartung haben und oftmals über geringere Ressourcen verfügen;
d) der Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Frauen in ländlichen Gebieten durch Zugang zu Finanz- und Infrastrukturdienstleistungen Vorrang einräumen;
e) innovative ländliche und gemeinschaftliche Unterstützungsmechanismen fördern, darunter auch solche, die den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen älteren Menschen erleichtern.
34. Ziel 3: Integration älterer Migranten in ihren neuen Gemeinwesen.
Maßnahmen
a) soziale Unterstützungsnetze für ältere Migranten fördern;
b) Maßnahmen erarbeiten, um älteren Migranten bei der Erhaltung ihrer wirtschaftlichen Sicherheit und eines guten Gesundheitszustands behilflich zu sein;
c) in den Gemeinwesen verankerte Maßnahmen erarbeiten, um die negativen Folgen der Verstädterung abzuwenden oder auszugleichen, beispielsweise durch die Einrichtung von Seniorenzentren;
d) Wohnungsbaukonzepte fördern, die ein Zusammenleben der Generationen begünstigen, sofern dies kulturell angemessen ist und von den Beteiligten gewünscht wird;
e) Familien behilflich sein, Wohnraum mit älteren Angehörigen zu teilen, sofern diese es wünschen;
f) Politiken und Programme erarbeiten, die soweit angezeigt und im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht die Integration älterer Migranten in das soziale, kulturelle, politische und wirtschaftliche Leben der Aufnahmeländer erleichtern und die Achtung für diese Menschen fördern;
g) bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für ältere Migranten sprachliche und kulturelle Barrieren abbauen.
Thema 4: Zugang zu Wissen, Bildung und Weiterbildung
35. Bildung ist die entscheidende Grundlage für ein aktives und erfülltes Leben. Auf dem Millenniums-Gipfel wurde die Verpflichtung eingegangen, bis 2015 sicherzustellen, dass alle Kinder eine Primarschulbildung vollständig abschließen können. Eine wissensbasierte Gesellschaft braucht Politiken zur Gewährleistung des lebenslangen Zugangs zu Bildung und Weiterbildung. Ständige Fort- und Weiterbildung ist unerlässlich, wenn es darum geht, die Produktivität von Einzelpersonen wie auch von Nationen sicherzustellen.
36. Derzeit gibt es in den Entwicklungsländern eine hohe Zahl alt werdender Menschen, die des Lesens, Schreibens und Rechnens weitgehend unkundig sind, wodurch ihre Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, eingeschränkt ist; dies wiederum kann sich auf ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden auswirken. In allen Ländern ist die lebenslange Bildung und Weiterbildung auch eine Voraussetzung für die Teilnahme älterer Menschen am Arbeitsmarkt.
37. Ein Arbeitsumfeld mit diversifizierter Altersstruktur schafft einen Raum, in dem Menschen ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen austauschen können. Diese Art der gegenseitigen Fortbildung kann in Kollektivvereinbarungen und Politiken formalisiert oder informellen Verfahren überlassen werden.
38. Ältere Menschen, die ohne entsprechende Bildung oder Fortbildung mit technologischen Veränderungen konfrontiert sind, können Entfremdung erfahren. Wird jedoch bereits jüngeren Menschen verstärkt Zugang zu Bildung verschafft, so wird ihnen dies mit zunehmendem Alter auch bei der Bewältigung technologischen Wandels zugute kommen. Indessen ist der Analphabetismus in vielen Gebieten der Welt noch immer hoch. Technologie kann genutzt werden, um Menschen zusammenzubringen, und so zum Abbau von Marginalisierung, Einsamkeit und Segregation der Altersgruppen beitragen. Daher sollten Maßnahmen ergriffen werden, die älteren Menschen ermöglichen, zu technologischen Neuerungen Zugang zu haben, am technologischen Wandel teilzuhaben und sich daran anzupassen.
39. Fortbildung, Umschulung und Bildung ganz allgemein sind wichtige Determinanten für die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und für seine Anpassungsfähigkeit an Veränderungen am Arbeitsplatz. Technologische und organisatorische Veränderungen können dazu führen, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten eines Arbeitnehmers obsolet werden und dass die Arbeitserfahrung, die er in seinem Leben angesammelt hat, drastisch an Wert verliert. Der Zugang zu Wissen, Bildung und Fortbildungsmöglichkeiten muss bei älteren Arbeitnehmern stärker betont werden. Sie sehen sich bei der Anpassung an technologische und organisatorische Veränderungen häufig größeren Schwierigkeiten als ihre jüngeren Kollegen gegenüber, insbesondere angesichts der zunehmend breiten Nutzung von Informationstechnologien.
40. Ziel 1: Chancengleichheit während des gesamten Lebens im Hinblick auf Fort- und Weiterbildung und Umschulung sowie Berufsberatung und Arbeitsvermittlung.
Maßnahmen
a) Bis 2015 die Alphabetisierungsquote bei Erwachsenen, insbesondere Frauen, um 50 Prozent anheben und allen Erwachsenen den gleichberechtigten Zugang zu Grund- und Weiterbildung eröffnen;
b) den Erwerb von Lese-, Schreib- und Rechenkenntnissen sowie technologischen Qualifikationen durch ältere Menschen und ältere Arbeitnehmer ermutigen und fördern, so auch durch spezielle Alphabetisierungs- und Computerkurse für ältere Menschen mit Behinderungen;
c) Politiken umsetzen, die den Zugang älterer Arbeitnehmer zu Weiterbildung und Umschulung fördern und sie ermutigen, die von ihnen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nach ihrem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben weiter zu nutzen;
d) sicherstellen, dass die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, für alle Menschen verfügbar sind, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse älterer Frauen;
e) nutzerfreundliche Informationen erarbeiten und verbreiten, die älteren Menschen helfen, die technologischen Anforderungen des Alltagslebens wirksam zu bewältigen;
f) die Entwicklung von Computertechnologie, Druckerzeugnissen und Audiomaterialien fördern, welche die Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Sehkraft bei älteren Menschen berücksichtigen;
g) weitere Forschungsarbeiten anregen, um den Zusammenhang zwischen Fortbildung und Produktivität besser abzuklären, damit Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern der Nutzen der Fort- und Weiterbildung älterer Menschen klar vor Augen geführt werden kann;
h) das Bewusstsein der Arbeitgeber und der Arbeitnehmerorganisationen für den Wert der Umschulung älterer Arbeitnehmer, insbesondere von Frauen, schärfen.
41. Ziel 2: Volle Nutzung des Potenzials und des Sachverstands der Menschen aller Altersgruppen, unter Anerkennung des Werts der mit dem Alter zunehmenden Erfahrung.
Maßnahmen
a) Maßnahmen erwägen, um das Potenzial und den Sachverstand älterer Menschen im Bildungsbereich voll zu nutzen;
b) im Rahmen von Bildungsprogrammen Möglichkeiten zum Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen den Generationen anbieten, namentlich im Hinblick auf den Einsatz neuer Technologien;
c) älteren Menschen ermöglichen, als Mentoren, Mediatoren und Berater zu wirken;
d) traditionelle und nichttraditionelle Formen der gegenseitigen Hilfe zwischen den Generationen in der Familie, im nachbarschaftlichen Bereich und im Gemeinwesen unter klarer Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension fördern und unterstützen;
e) freiwillig und ehrenamtlich tätige ältere Menschen ermuntern, ihre Kenntnisse auf allen Gebieten, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologien, zur Verfügung zu stellen;
f) dafür eintreten, dass das soziokulturelle und bildungsrelevante Wissen und Potenzial älterer Menschen genutzt wird.
Thema 5: Solidarität zwischen den Generationen
42. Die Solidarität zwischen den Generationen auf allen Ebenen – in Familien, Gemeinwesen und Nationen – ist für die Verwirklichung einer Gesellschaft für alle Altersgruppen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus ist die Solidarität auch eine Hauptvoraussetzung des sozialen Zusammenhalts und ein Fundament des regulären Systems der sozialen Sicherung wie auch der informellen Hilfs- und Unterstützungssysteme. Die sich wandelnden demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erfordern die Anpassung der Renten-, Sozialversicherungs- und Gesundheitssysteme und der Strukturen der Langzeitversorgung, um Wirtschaftswachstum und Entwicklung dauerhaft zu sichern und eine angemessene und wirksame Sicherung des Einkommensniveaus und der Leistungsangebote zu gewährleisten.
43. Auf Ebene der Familien und der Gemeinschaft können sich Bindungen zwischen den Generationen für alle Seiten als wertvoll erweisen. Trotz der geografischen Mobilität und der sonstigen Zwänge des heutigen Lebens, die die Menschen voneinander trennen können, pflegen doch die weitaus meisten Menschen in allen Kulturen während ihres gesamten Lebens enge Beziehungen zu ihrer Familie. Diese Beziehungen sind von Gegenseitigkeit geprägt, wobei ältere Menschen oftmals erhebliche finanzielle Beiträge leisten und, was ganz wichtig ist, bei der Erziehung und Betreuung der Enkel und anderer Familienangehöriger mithelfen. Alle Bereiche der Gesellschaft, insbesondere auch der Staat, sollten bestrebt sein, diese Beziehungen zu festigen. Nichtsdestoweniger muss man sich im Klaren sein, dass das Zusammenleben mit jüngeren Generationen nicht immer die bevorzugte Option oder das Beste für ältere Menschen ist.
44. Ziel 1: Stärkung der Solidarität durch Gerechtigkeit und Reziprozität zwischen den Generationen.
Maßnahmen
a) Durch Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Verständnis dafür fördern, dass Altern ein Thema von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist;
b) eine Überprüfung der bestehenden Politik erwägen, um sicherzustellen, dass sie die Solidarität zwischen den Generationen fördert, und so den sozialen Zusammenhalt stärken;
c) Initiativen zur Förderung des gegenseitigen fruchtbaren Austauschs zwischen den Generationen erarbeiten, bei denen ältere Menschen vor allem als eine gesellschaftliche Ressource gesehen werden;
d) Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen in den lokalen Gemeinwesen voll ausschöpfen, indem unter anderem Begegnungen aller Altersgruppen erleichtert werden und eine Segregation der Generationen vermieden wird;
e) die Notwendigkeit prüfen, sich mit der besonderen Situation der Generation zu befassen, die gleichzeitig ihre Eltern, ihre eigenen Kinder und ihre Enkelkinder betreuen muss;
f) die Solidarität zwischen den Generationen und die gegenseitige Unterstützung als ein Schlüsselelement der sozialen Entwicklung fördern und stärken;
g) Forschungsarbeiten zu den Vor- und Nachteilen unterschiedlicher Lebensformen für ältere Menschen einleiten, einschließlich des Zusammenwohnens mit den anderen Familienmitgliedern und der eigenständigen Lebensführung in unterschiedlichen Kulturen und Situationen.
Thema 6: Beseitigung der Armut
45. Die Bekämpfung der Altersarmut, und letztlich ihre völlige Beseitigung, ist eines der Grundziele des Internationalen Aktionsplans über das Altern. Obschon in jüngster Zeit weltweit verstärkte Aufmerksamkeit auf Zielvorgaben und politische Maßnahmen zur Armutsbeseitigung gerichtet wurde, sind ältere Menschen in vielen Ländern tendenziell nach wie vor von diesen Politiken und Programmen ausgeschlossen. Wo Armut endemisch ist, sehen sich Menschen, die ihr gesamtes Leben in Armut verbracht haben, im Alter oftmals noch schlimmerer Armut ausgesetzt.
46. Die institutionelle Benachteiligung, der sich Frauen in Systemen der sozialen Sicherheit gegenübersehen, insbesondere soweit diese an eine durchgängige Erwerbsbiografie anknüpfen, tragen weiter zur Feminisierung der Armut bei. Geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Unterschiede bei der Teilung wirtschaftlicher Macht, die ungleiche Verteilung unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern, der Mangel an technologischer und finanzieller Unterstützung für Unternehmerinnen, der ungleiche Zugang zu Kapital und die ungleiche Verfügungsgewalt darüber, insbesondere Grund und Boden, Darlehen und Zugang zum Arbeitsmarkt, sowie alle schädlichen traditionellen Praktiken und Bräuche haben die Stärkung der ökonomischen Selbstbestimmung der Frau behindert und die Feminisierung der Armut verschärft. In vielen Gesellschaften tragen Haushalte mit weiblichem Haushaltsvorstand, namentlich geschiedene, getrennt lebende und unverheiratete Frauen sowie Witwen, ein besonders hohes Armutsrisiko. Gezielte soziale Schutzmaßnahmen sind erforderlich, um gegen die Feminisierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzugehen.
47. Ältere Menschen mit Behinderungen tragen ebenfalls ein größeres Armutsrisiko als nichtbehinderte ältere Menschen, zum Teil auf Grund von Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch durch den Arbeitgeber, sowie eine nicht behindertengerechte Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.
48. Ziel 1: Abbau der Armut unter den älteren Menschen.
Maßnahmen
a) Den Anteil der in extremer Armut lebenden Menschen bis 2015 um die Hälfte senken;
b) ältere Menschen in den Politiken und Programmen zur Erfüllung des Armutsminderungsziels berücksichtigen;
c) den gleichen Zugang älterer Menschen zur Beschäftigung und zu einkommenschaffenden Tätigkeiten, zu Darlehen, Märkten und Vermögenswerten fördern;
d) sicherstellen, dass die besonderen Bedürfnisse älterer Frauen, der Hochbetagten, der älteren Menschen mit Behinderungen und der allein lebenden älteren Menschen in Armutsbeseitigungsstrategien und in den Programmen zu ihrer Umsetzung ausdrücklich berücksichtigt werden;
e) gegebenenfalls auf allen geeigneten Ebenen alters- und geschlechtsbezogene Armutsindikatoren erarbeiten, als wesentliches Mittel zur Identifizierung der Bedürfnisse armer älterer Frauen, und die Verwendung bestehender Armutsindikatoren in einer Weise fördern, die eine Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht erlaubt;
f) innovative Programme zur Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung älterer Menschen, insbesondere Frauen, unterstützen, um ihren Beitrag zu den Entwicklungsbemühungen mit dem Ziel der Beseitigung der Armut sowie den Nutzen, den sie daraus ziehen, zu erhöhen;
g) die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen zur Beseitigung der Armut entsprechend den auf internationaler Ebene vereinbarten Zielen verbessern, um eine nachhaltige soziale und wirtschaftliche Unterstützung älterer Menschen zu erreichen;
h) die Entwicklungsländer besser zur Bewältigung der Hindernisse befähigen, die sich ihrer Teilhabe an einer zunehmend globalen Wirtschaft entgegenstellen, um ihnen bei ihren Anstrengungen zur Beseitigung der Armut, insbesondere unter älteren Menschen, behilflich zu sein.
Thema 7: Einkommenssicherung, sozialer Schutz/soziale Sicherheit und Armutsprävention
49. Maßnahmen zur Einkommenssicherung und im Bereich sozialer Schutz/soziale Sicherheit, seien sie beitragsfinanziert oder nicht, beinhalten sowohl informelle als auch stark strukturierte Programme. Sie gehören zum Fundament wirtschaftlichen Wohlstands und sozialen Zusammenhalts.
50. Globalisierung, Strukturanpassungsprogramme, finanzpolitische Zwänge und eine wachsende ältere Bevölkerung werden oft als Faktoren wahrgenommen, die Druck auf die institutionalisierten Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit ausüben. Die nachhaltige Sicherung eines angemessenen Einkommensniveaus ist von großer Bedeutung. In Entwicklungsländern mit eingeschränktem Leistungsniveau der institutionalisierten Systeme des Sozialschutzes und der sozialen Sicherheit sind Teile der Bevölkerung anfällig für Markteinbrüche und individuelle Rückschläge, welche die informelle Unterstützung durch die Familie einer großen Belastung aussetzen. In den Übergangsländern hat die wirtschaftliche Transformation zur Verarmung ganzer Bevölkerungsteile geführt, insbesondere der älteren Menschen und vieler Familien mit Kindern. In Ländern, in denen es zu einer Hyperinflation gekommen ist, haben Renten, Invaliditätsversicherungen, Gesundheitsleistungen und Ersparnisse nahezu ihren gesamten Wert verloren.
51. Geeignete Maßnahmen für sozialen Schutz/soziale Sicherheit sind erforderlich, um gegen die Feminisierung der Armut, insbesondere bei älteren Frauen, anzugehen.
52. Ziel 1: Förderung von Programmen, die allen Arbeitnehmern ermöglichen, ein Mindestmaß an sozialem Schutz/sozialer Sicherung zu erhalten, einschließlich gegebenenfalls Renten, Invaliditätsversicherungen und Gesundheitsleistungen.
Maßnahmen
a) Politiken ausarbeiten und umsetzen mit dem Ziel, allen Menschen im Alter angemessenen wirtschaftlichen und sozialen Schutz zu gewährleisten;
b) Anstrengungen unternehmen, um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit zu gewährleisten;
c) gegebenenfalls sicherstellen, dass die Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einen zunehmenden Anteil der Bevölkerung erfassen, sowohl in der regulären Wirtschaft wie auch im informellen Sektor;
d) innovative Programme zum sozialen Schutz und zur sozialen Absicherung von Menschen prüfen, die in der Schattenwirtschaft tätig sind;
e) Programme zur Förderung der Beschäftigung gering qualifizierter älterer Arbeitnehmer einführen, die Zugang zu Systemen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit bieten;
f) Anstrengungen unternehmen, um die Integrität, Nachhaltigkeit, Solvenz und Transparenz von Altersversorgungssystemen und gegebenenfalls von Invaliditätsversicherungen zu gewährleisten;
g) einen Rechtsrahmen für private und zusätzliche Altersversorgung sowie gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen schaffen;
h) Beratungsdienste für ältere Menschen zu allen Bereichen des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit anbieten.
53. Ziel 2: Ausreichendes Mindesteinkommen für alle älteren Menschen, unter besonderer Berücksichtigung sozial und wirtschaftlich benachteiligter Gruppen.
Maßnahmen
a) Gegebenenfalls die Einrichtung eines nicht beitragsabhängigen Altersversorgungs- und Invaliditätsschutzsystems erwägen;
b) dringend Systeme des sozialen Schutzes und der sozialen Sicherheit einrichten, wo es solche noch nicht gibt, um älteren Menschen, die über keine anderen Mittel zum Lebensunterhalt verfügen, zumeist Frauen, insbesondere jene, die allein leben und die ein tendenziell höheres Armutsrisiko tragen, ein Mindesteinkommen zu gewährleisten;
c) bei der Reform von Rentensystemen und gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen den Lebensstandard älterer Menschen berücksichtigen;
d) Maßnahmen ergreifen, um den Auswirkungen der Hyperinflation auf die Renten, gegebenenfalls Invaliditätsversicherungen sowie auf die Ersparnisse entgegenzuwirken;
e) die internationalen Organisationen, insbesondere die internationalen Finanzinstitutionen, bitten, gemäß ihrem jeweiligen Mandat den Entwicklungsländern und allen bedürftigen Ländern bei ihren Bemühungen behilflich zu sein, einen sozialen Mindestschutz, insbesondere für ältere Menschen, zu erreichen.
Thema 8: Notstandssituationen
54. In Notstandssituationen, wie Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen, sind ältere Menschen besonders gefährdet und sollten dementsprechend identifiziert werden, da sie möglicherweise von ihren Familien und Freunden getrennt sind und es ihnen schwerer fällt, Nahrung und Unterkunft zu finden. Sie können auch gehalten werden, die Rolle einer primären Betreuungsperson zu übernehmen. Regierungen und humanitäre Hilfsorganisationen sollten anerkennen, dass ältere Menschen einen positiven Beitrag zur Bewältigung von Notstandssituationen leisten können, indem sie Rehabilitation und Wiederaufbau fördern.
55. Ziel 1: Gleicher Zugang älterer Menschen zu Nahrung, Unterkunft, medizinischer Versorgung und anderen Leistungen während und nach Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen.
Maßnahmen
a) Konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung älterer Menschen in Situationen bewaffneten Konflikts und ausländischer Besetzung ergreifen, so auch durch das Angebot physischer und psychischer Rehabilitationsleistungen für diejenigen, die in solchen Situationen Behinderungen erleiden;
b) die Regierungen auffordern, binnenvertriebenen älteren Menschen im Einklang mit den Resolutionen der Generalversammlung Schutz und Hilfe sowie humanitäre Hilfe und Nothilfe zu gewähren;
c) ältere Menschen in Notstandssituationen ausfindig machen und identifizieren und sicherstellen, dass ihre Beiträge ebenso wie ihre besondere Gefährdung in den Berichten zur Ermittlung des Hilfsbedarfs berücksichtigt werden;
d) die Mitarbeiter von Hilfsorganisationen für die spezifischen körperlichen und gesundheitlichen Probleme älterer Menschen sensibilisieren und ihnen bewusst machen, wie die Hilfe zur Befriedigung der Grundbedürfnisse für diese Zielgruppe angepasst werden kann;
e) sicherzustellen suchen, dass geeignete Dienste zur Verfügung stehen und dass ältere Menschen physischen Zugang dazu haben und dass sie gegebenenfalls an der Planung und Erbringung dieser Dienste beteiligt werden;
f) anerkennen, dass ältere Flüchtlinge mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund, die in einer neuen und unvertrauten Umgebung alt werden, oftmals besonders sozialer Netzwerke und zusätzlicher Hilfe bedürfen, und sicherzustellen suchen, dass sie physischen Zugang zu solchen Diensten haben;
g) bei der Planung von Katastrophenhilfe, namentlich bei der Vorbereitung auf den Katastrophenfall, der Ausbildung der Helfer und der Bereitstellung von Gütern und Diensten, ausdrücklich auf die Unterstützung älterer Menschen Bezug nehmen und nationale Leitlinien dafür aufstellen;
h) ältere Menschen bei der Wiederherstellung ihrer familiären und sozialen Bindungen unterstützen und ihnen bei der Bewältigung posttraumatischer Stresszustände Hilfestellung geben;
i) im Anschluss an Katastrophen Mechanismen schaffen, die verhindern, dass ältere Menschen zum Ziel betrügerischer Opportunisten und von diesen finanziell ausgebeutet werden;
j) das Bewusstsein für die körperliche und psychische Misshandlung, den sexuellen Missbrauch oder die finanzielle Ausnutzung älterer Menschen in Notstandssituationen schärfen und sie davor schützen und dabei den spezifischen Risiken, denen sich Frauen gegenüber sehen, besondere Aufmerksamkeit widmen;
k) die gezielte Einbeziehung älterer Flüchtlinge in alle Bereiche der Planung und Umsetzung von Programmen fördern, unter anderem durch die Unterstützung aktiver Menschen bei der Entwicklung größerer Eigenständigkeit und durch die Förderung von besseren Initiativen zur gemeindenahen Betreuung Hochaltriger;
l) die internationale Zusammenarbeit, einschließlich der Lastenteilung und der Koordinierung der humanitären Hilfe für Länder, die von Naturkatastrophen und anderen humanitären Notlagen oder von Postkonfliktsituationen betroffen sind, so verbessern, dass die wirtschaftliche Erholung und die langfristige Entwicklung gefördert werden.
56. Ziel 2: Verstärkte Beiträge älterer Menschen bei der Wiederherstellung und dem Wiederaufbau der Gemeinwesen und bei der Wiederherstellung des sozialen Gefüges nach Notstandssituationen.
Maßnahmen
a) Ältere Menschen in die Durchführung von Nothilfe- und Wiederaufbauprogrammen in den Gemeinwesen einbeziehen, so auch durch die Identifizierung und Unterstützung schwacher älterer Menschen;
b) das Potenzial älterer Menschen als Führungspersönlichkeiten in den Familien und in der Gemeinschaft in den Bereichen Bildung, Kommunikation und Konfliktlösung anerkennen;
c) älteren Menschen durch Rehabilitationsprojekte, namentlich Einkommensschaffung, Bildungsprogramme und berufliche Tätigkeiten, dabei behilflich sein, ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit wiederzuerlangen, und dabei die besonderen Bedürfnisse älterer Frauen berücksichtigen;
d) älteren Menschen, die vertrieben wurden oder deren Grund und Boden und anderes Produktions- und persönliches Vermögen enteignet wurden, rechtliche Beratung und Informationen anbieten;
e) älteren Menschen in humanitären Hilfsprogrammen und -maßnahmen, die bei Naturkatastrophen und in anderen humanitären Notlagen angeboten werden, besondere Aufmerksamkeit widmen;
f) gegebenenfalls die Erfahrungen aus praktischen Maßnahmen austauschen und anwenden, bei denen im Gefolge von Notstandssituationen die Beiträge älterer Menschen mit Erfolg genutzt wurden.
B. Aktionsrichtung II:
Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden bis
ins Alter
57. Gute Gesundheit ist für den Menschen ein wichtiges Kapital. Ebenso ist auch für das wirtschaftliche Wachstum und die Entwicklung der Gesellschaft ein insgesamt hohes Gesundheitsniveau der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Die Vorteile eines langen Lebens in Gesundheit kommen noch nicht allen Menschen voll zugute, was sich an der Tatsache ablesen lässt, dass ganze Länder, vor allem Entwicklungsländer, und bestimmte Bevölkerungsgruppen immer noch in allen Altersgruppen hohe Krankheits- und Sterblichkeitsraten aufweisen.
58. Ältere Menschen haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung, einschließlich Rehabilitation und sexueller Gesundheit. Voller Zugang älterer Menschen zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließlich Prävention, ist verbunden mit der Erkenntnis, dass Gesundheitsförderung und Prävention während des ganzen Lebens darauf ausgerichtet sein müssen, eine fortgesetzte selbständige Lebensführung zu ermöglichen, Krankheiten vorzubeugen und ihr Auftreten hinauszuzögern, Behinderungen zu behandeln und die Lebensqualität bereits behinderter älterer Menschen zu verbessern. Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdienste müssen auch die Ausbildung des Personals und die Bereitstellung der Einrichtungen umfassen, die notwendig sind, um den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht zu werden.
59. Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit als den Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur des Freiseins von Krankheit und Gebrechen. Das Erreichen eines hohen Alters in guter Gesundheit und Wohlbefinden erfordert persönliche Anstrengungen während des ganzen Lebens und ein Umfeld, in dem solche Anstrengungen erfolgreich sein können. Die Verantwortung des Einzelnen besteht darin, ein gesundes Leben zu führen; der Staat ist dafür verantwortlich, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen, das Gesundheit und Wohlbefinden auch im Alter ermöglicht. Ältere Menschen müssen sowohl aus humanitären als auch aus ökonomischen Gründen den gleichen Zugang zu präventiver und kurativer Versorgung und Rehabilitation erhalten wie andere Gruppen. Gleichzeitig müssen auch Gesundheitsdienste zur Verfügung stehen, die den besonderen Bedürfnissen der älteren Bevölkerung gerecht werden, wobei gegebenenfalls auch die Aufnahme der geriatrischen Medizin in die entsprechenden Studienpläne der Universitäten und in das Gesundheitsversorgungssystem zu berücksichtigen ist. Neben den Regierungen gibt es weitere wichtige Akteure, insbesondere die nichtstaatlichen Organisationen und die Familien, die den Einzelnen dabei unterstützen, eine gesunde Lebensweise beizubehalten, während sie gleichzeitig eng mit den Regierungen zusammenarbeiten, um ein unterstützendes Umfeld zu schaffen.
60. In allen Regionen der Welt vollzieht sich zur Zeit ein epidemiologischer Wandel, der eine Verlagerung vom Vorherrschen infektiöser und parasitärer Krankheiten zu chronischen und degenerativen Erkrankungen erkennen lässt. Viele Entwicklungsländer, und ebenso Übergangsländer, sind jedoch mit der doppelten Belastung konfrontiert, dass sie einerseits neu oder erneut auftretende übertragbare Krankheiten wie HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria zu bekämpfen haben und dabei gleichzeitig mit der wachsenden Bedrohung durch nicht übertragbare Krankheiten fertig werden müssen.
61. Der wachsende Bedarf an Betreuung, Pflege und Behandlung für eine alternde Bevölkerung erfordert eine entsprechende Politik. Ihr Fehlen kann erhebliche Mehrkosten verursachen. Eine Politik, die lebenslange Gesundheit fördert, einschließlich Gesundheitsförderung und Prävention, technische Hilfen, gegebenenfalls Rehabilitationsmaßnahmen, psychische Gesundheitsdienste, Förderung einer gesunden Lebensweise und ein unterstützendes Umfeld, kann das Ausmaß altersbedingter Behinderungen verringern und Haushaltseinsparungen bewirken.
Thema 1: Gesundheitsförderung und Wohlbefinden während des gesamten Lebens
62. Gesundheitsförderung bedeutet, dass die Menschen ermuntert werden, ihre eigene Gesundheit zu beobachten und zu verbessern. Die grundlegenden Strategien zur Gesundheitsförderung wurden in der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (1986) festgelegt[6]. Auf der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (1994)[7] wurden die Ziele aufgestellt, die gesunde Lebensspanne auszuweiten, die Lebensqualität für alle zu verbessern, die Krankheits- und Sterblichkeitsraten zu senken und die Lebenserwartung zu erhöhen. Diese Ziele können besser verwirklicht werden, wenn die von der WHO empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und des Zugangs zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung umgesetzt werden.
63. Aktivitäten zur Gesundheitsförderung und der gleiche Zugang älterer Menschen zu Gesundheitsversorgung und Gesundheitsdiensten, einschließlich der Prävention, während des ganzen Lebens sind der Eckpfeiler für ein gesundes Altern. Eine den gesamten Lebensverlauf einbeziehende Betrachtungsweise schließt die Erkenntnis ein, dass gesundheitsfördernde und präventive Aktivitäten darauf ausgerichtet sein müssen, eine selbständige Lebensführung zu erhalten, Krankheiten und Behinderungen vorzubeugen beziehungsweise ihr Eintreten hinauszuzögern, Behandlungen durchzuführen und die Funktionsfähigkeit und die Lebensqualität älterer Menschen, die bereits Behinderungen haben, zu verbessern.
64. Die Erhaltung und Verbesserung des Gesundheitszustands erfordert mehr als konkrete Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit des Einzelnen. Gesundheit wird stark durch umweltbedingte, ökonomische und soziale Faktoren beeinflusst, wie durch das physische Umfeld, geografische Gegebenheiten, Bildung, Beruf, Einkommen, sozialen Status, soziale Unterstützung, Kultur und Geschlecht. Wenn die wirtschaftliche und soziale Lage älterer Menschen verbessert wird, dann wird sich auch ihre Gesundheit verbessern. Trotz Fortschritten bei der Gesetzgebung und in der Leistungserbringung ist in vielen Bereichen die Chancengleichheit von Frauen im Verlauf ihres Lebens immer noch nicht verwirklicht. Für Frauen ist das Lebensverlaufskonzept für Wohlbefinden im Alter besonders wichtig, da sie ihr ganzes Leben hindurch mit Hindernissen konfrontiert sind, die im Alter kumulierende Auswirkungen auf ihr soziales, wirtschaftliches, körperliches und seelisches Wohlbefinden haben.
65. Kinder und ältere Menschen reagieren auf verschiedene Formen der Umweltverschmutzung empfindlicher als Menschen der dazwischen liegenden Altersstufen und werden eher bereits durch minimale Verschmutzung beeinträchtigt. Auf Umweltverschmutzung zurückgehende Erkrankungen verringern die Produktivität und wirken sich auf die Lebensqualität alternder Menschen aus. Auch Mangelernährung und unzureichende Ernährung setzen ältere Menschen einem unverhältnismäßig hohen Risiko aus und können ihre Gesundheit und Vitalität beeinträchtigen. Die Hauptursachen für Krankheit, Behinderung und Sterblichkeit älterer Menschen können durch gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen abgebaut werden, die sich unter anderem auf Ernährung, körperliche Betätigung und Raucherentwöhnung konzentrieren.
66. Ziel 1: Verringerung der kumulierenden Wirkung von Faktoren, die das Krankheitsrisiko und damit die potenzielle Abhängigkeit im Alter erhöhen.
Maßnahmen
a) Mit Vorrang Armutsbeseitigungspolitiken durchführen, die unter anderem den Gesundheitszustand älte