B. Disziplinaruntersuchungen

1. Entwicklungen insgesamt

108. Während des Berichtszeitraums gingen bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen 205 Beschwerden ein, davon 107 in der Region Amerika, 50 in Europa, 36 in Afrika, 9 in Asien und 3 im Nahen Osten. Im selben Zeitraum gab die Sektion 13 Berichte und 46 Mitteilungen heraus und überwies 37 Beschwerden an die zuständigen Stellen der VN-Verwaltung.

Die große Mehrheit derjenigen, die dem aiad Probleme zur Kenntnis gebracht haben, haben nicht gezögert, der Sektion Disziplinaruntersuchungen ihre Identität bekanntzugeben.
109. Die Beschwerden reichten von Angelegenheiten, die nur einige wenige Bedienstete betrafen, bis hin zu solchen, die die Grundsatzpolitik der Organisation betrafen. Jede bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen eingehende Beschwerde wird sorgfältig geprüft und erwogen. In Anbetracht der begrenzten Ressourcen der Sektion und der damit einhergehenden Notwendigkeit, diese den gravierendsten Fällen vorzubehalten, betraf der Großteil der Arbeit Angelegenheiten, die für die Organisation oder einen bestimmten Teil der Organisation von größter Bedeutung sind. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen kann sich nicht mit Fragen wie Personalbeschwerden befassen, die zweckmäßiger von anderen Stellen der Organisation behandelt werden.

110. Neunzehn Personen nahmen die "Hotline"-Einrichtung in Anspruch, die anonyme Meldungen erlaubt. Das sind weniger als zehn Prozent aller im Berichtszeitraum eingegangenen Beschwerden. Das aiad stellt mit Genugtuung fest, daß die große Mehrheit derjenigen, die ihm Probleme zur Kenntnis gebracht haben, darunter auch über die Hotline, dem Schutz vertraut haben, der ihnen nach ST/SGB/273 geboten wird, und nicht gezögert haben, der Sektion ihre Identität bekanntzugeben.

111. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen hat Systeme erarbeitet und andere Vorkehrungen getroffen, um die Informanten zu schützen, gleichviel ob es sich um VN-Bedienstete oder Amtspersonen, um Auftragnehmer oder gewöhnliche Bürger handelt, so daß Befürchtungen über eine mögliche Vergeltung zerstreut werden können. Darüber hinaus ergreift die Sektion wie in ST/SGB/273 vorgesehen rasch entsprechende Maßnahmen, um den Informanten zu schützen, wenn es den Anschein hatte, daß es zu Vergeltungsmaßnahmen gekommen ist.

112. Neben der Bearbeitung der Fälle, mit denen sie befaßt wurde, erarbeitete die Sektion Disziplinaruntersuchungen mit Unterstützung der Abteilung Allgemeine Rechtsfragen des Bereichs Rechtsangelegenheiten die Aufgabenbeschreibung der Sektion, die am 25. April 1996 in Französisch und Englisch als Dokument ST/IC/1996/29 veröffentlicht wurde und die den Bediensteten als Anleitung dient, was die Auswirkungen der vom aiad getroffenen Feststellungen von Mißwirtschaft, Pflichtverletzung, Mittelverschwendung und Amtsmißbrauch betrifft. In dem Dokument werden die Begriffe definiert, die sich im Mandat des aiad finden, damit Führungskräfte, Mitarbeiter und andere Personen innerhalb und außerhalb der Organisation über die Eingliederung der Tätigkeiten der Sektion Disziplinaruntersuchungen in das bestehende Rechtssystem der Organisation voll unterrichtet sind.

113. Eine weitere Neuentwicklung für die Sektion Disziplinaruntersuchungen waren die Arbeiten im Zusammenhang mit den gesondert verwalteten VN-Fonds und -Programmen aufgrund von direkt an die Sektion gerichteten Beschwerden betreffend diese Fonds und Programme oder aufgrund von Ersuchen eines Fonds oder eines Programms um Rat oder Hilfe bei Untersuchungen. Im Berichtszeitraum wurden mehrere Angelegenheiten dieser Art aufgegriffen.

114. Anregungen: Die Sektion Disziplinaruntersuchungen erhält auch Berichte von Mitarbeitern und anderen im Auftrag der Organisation tätigen Personen, in denen Verbesserungen bei der Programmausführung angeregt werden (ST/SGB/273, Ziffer 18). Im Berichtszeitraum gingen beim aiad sieben Anregungen ein. Alle Anregungen wurden geprüft, um sicherzustellen, daß sie die Kriterien der Berücksichtigungsfähigkeit und der Stichhaltigkeit erfüllten. Anregungen, bei denen dies der Fall war, wurden zur Bewertung an die zuständige Dienststelle weitergeleitet.

115. Fallverwaltungssystem: Zur Verfolgung der von ihr bearbeiteten Fälle und zur Erleichterung der Systematisierung der gesammelten Informationen hat die Sektion Disziplinaruntersuchungen ein computergestütztes Datenbankprogramm erarbeitet.

116. Personalausstattung: Der Mitarbeiterstab der Sektion Disziplinaruntersuchungen im höheren Dienst bestand in der ersten Hälfte des Jahres 1996 aus einem Mitarbeiter im Rang P-5, einem im Rang P-4, einem im Rang P-3 sowie einem weiteren im Rang P-3 mit einem Kurzzeitvertrag. Im Juli 1996 kam ein weiterer Ermittler im Rang P-3 hinzu, und im August 1996 nahm ein in Nairobi stationierter Ermittler im Rang P-4 seinen Dienst auf, so daß die Sektion inzwischen über sechs Mitarbeiter des höheren Dienstes verfügt und insgesamt aus zehn Mitarbeitern besteht. Infolge der beträchtlichen Zunahme der zu bearbeitenden Fälle in der letzten Hälfte des Kalenderjahres 1995 und der Aufnahmesperre, von der drei der fünf für 1996-1997 vorgesehenen Dienstposten betroffen waren, konnte die Sektion nicht den gesamten Rückstand aus den Jahren 1994-1995 aufarbeiten. Der Mangel an erfahrenen Ermittlern stellt die Sektion Disziplinaruntersuchungen vor ein großes Problem.

2. Einige Fallbeispiele

117. UNDOF: Siehe die Ziffern 40 bis 43.

Das "private" Drucken in der Druckerei des Genfer VN-Büros hatte sich zu einer fest verwurzelten Praxis entwickelt.
118. Untersuchung von Behauptungen von Mißwirtschaft, Amtsmißbrauch und Ressourcenverschwendung: Im Februar 1995 ging bei der Sektion Disziplinaruntersuchungen eine Beschwerde ein, wonach ein ehemaliger leitender Mitarbeiter der Druckerei im Genfer VN-Büro "private Druckaufträge" durchgeführt und dabei materielle Ressourcen der Vereinten Nationen für seine eigenen Zwecke verwendet habe. Im Laufe der Untersuchung stellte die Sektion fest, daß das "private" Drucken in der Druckerei des Genfer VN-Büros eine akzeptierte und fest verwurzelte Praxis war. Das Beweismaterial bestätigte diese Behauptung. Folgende Empfehlungen wurden abgegeben und angenommen: Erteilung eines förmlichen Verweises an den ehemaligen Mitarbeiter wegen Mißwirtschaft, Amtsmißbrauch und Ressourcenverschwendung; Verbesserung und Straffung der bestehenden Vorschriften der Vereinten Nationen, die auf das System der Dokumentenkontrolle Anwendung finden; und Herausgabe einer allgemeinen Warnung, daß derartige Praktiken und die Nichtbeachtung der Vorschriften der Vereinten Nationen nicht hingenommen werden.

119. Untersuchung der vom Sonderausschuß für den Stand der Verwirklichung der Erklärung über die Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker veranstalteten Seminare: Beim aiad ging eine Beschwerde über möglichen Mißbrauch und Verschwendung von Mitteln im Zusammenhang mit einem von dem Sonderausschuß veranstalteten Seminar ein. In einem vom 5. Februar 1996 datierten Bericht an den Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten erklärte das aiad, daß die Mittel im Einklang mit den Vorschriften der Vereinten Nationen verwendet worden seien, warf jedoch die Frage des Nutzens des Veranstaltungsorts für die Tätigkeit des Sonderausschusses auf. Nach Erhalt dieses Berichts bat der Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten das aiad, die Kosten und Nutzen anderer mit dem Sonderausschuß in Verbindung stehender Seminare zu prüfen. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen stellte fest, daß zwischen 1990 und 1995 dieselben Tagesordnungspunkte erörtert worden waren, daß dabei dieselben oder ähnliche Schlußfolgerungen erzielt wurden, daß mehr als 75 Prozent der Personen, für die die Seminare gedacht waren, nicht daran teilnahmen und daß sich die Kosten der zwischen 1990 und 1995 abgehaltenen fünf Seminare auf schätzungsweise 625.000 Dollar beliefen. Obwohl die Reisemittel zur Zeit in der ganzen Organisation gekürzt würden, sei für Anfang Juni ein weiteres Regionalseminar geplant. In seiner Antwort auf den aiad-Bericht erklärte der Untergeneralsekretär für politische Angelegenheiten, daß er und seine Mitarbeiter den Vorsitzenden des Ausschusses und dessen Vorstand wiederholt ersucht hätten, die Verschiebung oder Absage ihres Seminars im Juni 1996 zu erwägen. Der Sonderausschuß sei auf seine Anregung nicht eingegangen, wobei einige seiner Mitglieder die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit derartiger Bemerkungen oder Anregungen von seiten des Sekretariats in Frage gestellt hätten, und das Seminar sei veranstaltet worden.

120. Untersuchung des Projekts eines VN-Zugangskontrollsystems: Im Anschluß an einen von der Abteilung Innenrevision herausgegebenen Bericht (siehe Ziffer 103) wurde die Sektion Disziplinaruntersuchungen angewiesen, im Einklang mit Ziffer 18 des aiad-Mandats eine Überprüfung des VN-Zugangskontrollsystems vorzunehmen, um festzustellen, ob aktive Bedienstete im Zusammenhang mit diesem Projekt gegen die Vorschriften der Vereinten Nationen verstoßen hätten. Insbesondere war die Sektion ersucht worden, festzustellen, ob das Projekt ordnungsgemäß geplant worden sei, ob die Auftragsvergabe den Vorschriften der Vereinten Nationen entsprochen habe, ob das Projekt ordnungsgemäß verwaltet worden sei und ob die Abnahme und die Zahlung mit den Vorschriften der Vereinten Nationen und dem Vertrag im Einklang gestanden hätten. Obschon die Beweislage nicht die Feststellung zuließ, daß die Verantwortung für die von der Organisation erlittenen finanziellen Verluste auf die Handlungen eines bestimmten Bediensteten zurückgeführt werden könne, stellte sich doch heraus, daß das Projekt nicht ordnungsgemäß geplant worden war. Die Auftragsvergabe hatte zwar gegen keine Vorschriften der Vereinten Nationen verstoßen; wie jedoch das aiad feststellte, gab es für die Ausarbeitung von Ausschreibungen, die Bewertung der Angebote und die Zuschlagserteilung keine spezifischen Regeln, und es empfahl Abhilfemaßnahmen. Der schwerwiegendste einzelne Mangel bei dem Prozeß war das Fehlen einer starken Managementpräsenz.

121. Untersuchung des Todes eines Mitarbeiters der Vereinten Nationen in Addis Abeba: Beim aiad ging eine Beschwerde ein, in der behauptet wurde, ein Chefarzt der Klinik der Wirtschaftskommission für Afrika sei trotz Kenntnis der Schwere der von einem Mitarbeiter erlittenen Verletzung und im Wissen um die Unzulänglichkeit der medizinischen Einrichtungen in dem Gebiet seinen Amtspflichten nicht nachgekommen und habe den Transport des Bediensteten nach Nairobi verzögert, was zu dessen Tod geführt habe. Es wurde nachgewiesen, daß die medizinische Entscheidung des Chefarztes, den Patienten nicht sofort nach Nairobi zu transportieren, in Anbetracht seines Zustands und der erforderlichen Behandlung nicht unbedacht war.

Das aiad empfahl, daß in einer Stadt in jeder der geographischen Regionen, in denen die Vereinten Nationen tätig sind, der Dienstposten eines Regionalen Medizinischen Direktors geschaffen werden solle.
122. Im Laufe dieser Überprüfung wurden nachweisliche ernste Probleme im Zusammenhang mit der medizinischen Betreuung von Bediensteten an anderen Orten als am Amtssitz sowie bei der diesbezüglichen Überwachung aufgezeigt. Die in dem vorliegenden Fall als entscheidend angesehene Frage war die Zulänglichkeit der Behandlung, die dem Bediensteten in Nairobi zuteil geworden war, und die Pflicht der Vereinten Nationen, diese Behandlung zu überwachen. Die von den Vereinten Nationen geleistete medizinische Betreuung muß entsprechenden Maßstäben Genüge tun, insbesondere an Dienstorten, wo die Mitarbeiter ausschließlich auf die Entscheidungen des für die gesundheitliche Versorgung zuständigen Personals der Vereinten Nationen angewiesen sind. Zum besseren Schutz und zur besseren Betreuung der Mitarbeiter empfahl das aiad, daß in einer Stadt in jeder der geographischen Regionen, in denen die Vereinten Nationen tätig sind, der Dienstposten eines Regionalen Medizinischen Direktors geschaffen werden solle. Der Regionale Medizinische Direktor wäre für die Bewertung des für die gesundheitliche Versorgung zuständigen Personals und der Einrichtungen verantwortlich, in denen Bedienstete und deren Angehörige behandelt werden, sowie für die genaue Überwachung aller Fälle, in denen die Vereinten Nationen einen Transport aus medizinischen Gründen genehmigen. Das aiad empfahl außerdem, daß die Abteilung Medizinische Betreuung und Mitarbeiterunterstützung am Amtssitz eine aus einem Oberarzt und einem Arzt bestehende Gruppe Medizinische Betreuung von Feldpersonal einrichten solle. Ferner empfahl das aiad, daß der Abteilung Medizinische Betreuung und Mitarbeiterunterstützung zusätzliche Reisemittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit leitende Mitarbeiter anderen Dienstorten Besuche abstatten könnten, um medizinische Programme und Einrichtungen der Vereinten Nationen zu überwachen und zu bewerten. Die Abteilung stimmte diesen Empfehlungen zu, brachte jedoch Besorgnis hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen zum Ausdruck.

123. Die Sektion Disziplinaruntersuchungen wurde gebeten, einen Fall offenbaren Betrugs durch einen leitenden UNCTad-Mitarbeiter in Genf zu untersuchen, und erklärte sich dazu bereit. Die ersten Hinweise auf das Vorliegen des Problems wurden von zwei UNCTad-Mitarbeitern des Allgemeinen Dienstes entdeckt. Die Untersuchung, die mit voller Kooperation der UNCTad durchgeführt wird, ist noch im Gang, und die Sache ist bei den Schweizer Behörden anhängig.

C. Inspektion

124. UNRWA: Siehe die Ziffern 57 bis 61.

125. UNCTad: Ein Bericht über die Inspektionsüberprüfung der Programm- und Verwaltungspraktiken des Sekretariats der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTad) wurde am 14. Dezember 1995 der fünfzigsten Tagung der Generalversammlung zugeleitet (A/50/719). Auf die Feststellungen und Schlußfolgerungen wurde in dem vorangegangenen Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit des Amtes für interne Aufsichtsdienste (A/50/459, Ziffer 93) kurz hingewiesen.

Eine aiad-Inspektion des UNCTad empfahl den Abbau von Dienstposten des Höheren Dienstes, vorbehaltlich einer Ermittlung der Programmerfordernisse.
126. Die wichtigsten Empfehlungen des Berichts betrafen u.a. folgende Fragen: die Rolle und den Auftrag der UNCTad in dem neuen internationalen Kontext; die schwerpunktmäßige Ausrichtung des Sekretariats auf Gebiete, in denen es über Fachkompetenz und einen komparativen Vorteil verfügt; die Straffung der Organisationsstruktur; die Verkleinerung der Abteilung Programmunterstützung und Managementdienste; den empfohlenen Abbau von Dienstposten des Höheren Dienstes unter besonderer Berücksichtigung einer Verminderung der Dienstposten in den Rängen D-2, D-1 und P-5, vorbehaltlich einer Ermittlung der Programmerfordernisse; eine Analyse der Arbeitsauslastung des Personals des Allgemeinen Dienstes, die Möglichkeiten für einen 15- bis 20prozentigen Personalabbau aufzeigen sollte; und ein auf den besten Methoden beruhendes Richtwert-System für Verwaltungsdienste, das es gestatten soll, ein Rechenschaftssystem für diese Dienste aufzustellen.

127. Das aiad stellt mit Genugtuung fest, daß seine Feststellungen und Empfehlungen eine Katalysatorwirkung bei der Beschleunigung bestimmter Reformen hatten und daß das Schlußdokument der UNCTad IX (Erklärung von Midrand und eine Partnerschaft für Wachstum und Entwicklung, TD/377) eine Umstrukturierung des Mandats der UNCTad enthält.

128. Durch den Abbau von Dienstposten für den Zeitraum 1996-1997 im Rahmen der in Ziffer 7 der Resolution 50/214 vom 23. Dezember 1995 erbetenen Sparmaßnahmen erzielte das UNCTad-Sekretariat Einsparungen in Höhe von 6,7 Millionen Dollar. Hierbei ist festzuhalten, daß sich die Leitung der UNCTad bei der Benennung der Bereiche, in denen Einsparungen erzielt werden könnten, von den Empfehlungen im Bericht des aiad hat leiten lassen.

129. Sonstige Angelegenheiten: Das aiad hat mit der Hauptabteilung Politische Angelegenheiten einige Male einen informellen Meinungsaustausch über die Frage abgehalten, wie man aus den auf dem Gebiet der Sanktionen gemachten Erfahrungen lernen könne, und hat außerdem mit dem Bereich Konferenz- und Unterstützungsdienste informelle Gespräche über Teleübersetzung und -dolmetschung geführt.

D. Überwachung

130. Der Bericht des Generalsekretärs über den Programmvollzug der Vereinten Nationen für den Zweijahreszeitraum 1994-1995 (A/51/128 und Add.1) wurde vom aiad erstellt. In diesem der sechsunddreißigsten Tagung des Programm- und Koordinierungsausschusses vorgelegten Bericht wird die Durchführungsquote insgesamt, d.h. das Verhältnis der erbrachten Leistungen und Dienste zu den bestehenden Verpflichtungen, auf 73 Prozent geschätzt. In Anbetracht der vielfältigen neuen Anforderungen, denen sich die Organisation stellen mußte, und der gleichzeitig vor sich gehenden Reform ihrer Strukturen und Arbeitsmethoden im Zuge eines kontinuierlichen Straffungs- und Umstrukturierungsprozesses wurde dieser Wert als positiv angesehen.

In den Feststellungen wird das Problem der Redundanz und Duplikation bei den zahlreichen herausgegebenen Veröffentlichungen und bei den den zwischenstaatlichen Organen vorgelegten Dokumenten und Berichten besonders hervorgehoben.
131. In den Feststellungen wird das Problem der Redundanz und Duplikation bei den zahlreichen herausgegebenen Veröffentlichungen und bei den den zwischenstaatlichen Organen vorgelegten Dokumenten und Berichten besonders hervorgehoben. Diese Situation wird auf das Fehlen einer entsprechenden Koordinierung in der Phase der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms zurückgeführt, wobei hinzukommt, daß es keine klar festgeschriebene Politik gibt, an die sich die verschiedenen Sekretariatseinheiten halten könnten, wenn es um die Genehmigung von Material zur Veröffentlichung oder als Hintergrunddokumentation für die Vorlage an zwischenstaatliche Organe geht.

Es gibt deutliche Hinweise dafür, daß die Mittel zu spärlich auf eine Vielfalt von Tätigkeiten aufgeteilt werden.
132. In dem Bericht wird eine wirksamere Handhabung des Programmierungs- und Haushaltsverfahrens bei der Bewältigung zusätzlicher Mandate gefordert. Sich ändernde Anforderungen und neue Bedürfnisse haben die Programmleiter häufig dazu veranlaßt, das Arbeitsprogramm im Laufe des Zweijahreszeitraums anzupassen. Die Erkenntnisse des Berichts legen nahe, daß diese Anpassungen häufig in neuen Tätigkeiten resultierten, über die bereits laufenden und auftragsgemäßen hinaus, obwohl vielfach genügend Spielraum bestand, um die neuen Problemstellungen in das bestehende Programm einzubauen. Außerdem gibt es deutliche Hinweise dafür, daß die Mittel zu spärlich auf eine Vielfalt von Tätigkeiten aufgeteilt werden. Um die Transparenz der Berichterstattung zu erhöhen, bedarf es größerer Klarheit in der Beschreibung der programmierten Aktivitäten im Haushaltsdokument sowie einer verfeinerten Definition der Haupttätigkeitskategorien, unter denen die Leistungen und Dienste zusammengefaßt sind.

133. In dem Bericht wurde festgestellt, daß die finanziellen Zwänge eine stärkere Ausrichtung des Programms auf Schwerpunkte und eine verstärkte Zusammenfassung der Arbeit zu weniger zahlreichen, jedoch einander mehr unterstützenden Tätigkeiten erforderten. Fragen im Zusammenhang mit Überschneidungen und der Komplementarität innerhalb desselben Programms sowie mit anderen Programmen der Organisation sollten in der Phase der Programmausarbeitung angesprochen werden. Häufig sind die Ziele im mittelfristigen Plan so allgemein formuliert, daß sie keine Beurteilung der Stichhaltigkeit und Relevanz der im Laufe des Zweijahreszeitraums im Arbeitsprogramm vorgenommenen Änderungen zulassen.

In einigen Hauptabteilungen konnten geringe Durchführungsquoten, insbesondere in vorrangigen Schwerpunktbereichen, kaum oder überhaupt nicht begründet werden.
134. Der Bericht enthielt Erläuterungen und quantitative Einzelheiten betreffend die bei der Durchführung des Arbeitsprogramms vorgenommenen Änderungen und in bezug auf die jeweilige Rolle der zwischenstaatlichen Organe und des Sekretariats bei der Gestaltung dieser Änderungen sowie einen Hinweis auf die damit verbundenen Mittel nach ihrer Finanzierungsquelle. 181 redundante Leistungen wurden aufgezeigt, die mehr als zwei Biennien lang fortgeschrieben wurden, und es wurde empfohlen, sie im Zweijahreszeitraum 1996-1997 nicht mehr fortzusetzen. Außerdem wurde auf die Aufdeckung einer Reihe problematischer Zustände in einigen Hauptabteilungen hingewiesen, die einer genaueren Untersuchung bedürfen. Dabei ging es um Fälle, in denen geringe Durchführungsquoten, insbesondere in vorrangigen Schwerpunktbereichen, kaum oder überhaupt nicht begründet werden konnten, in denen es keine Erklärung für beträchtliche Abweichungen von im Programm festgelegten Verpflichtungen gab oder in denen die Leistungserstellung in keinem angemessenen Verhältnis zu den eingesetzten Ressourcen zu stehen schien.

Das aiad beabsichtigt Richtlinien und Normen herauszugeben, die sicherstellen sollen, daß in den verschiedenen Organisationseinheiten Koordinierungsmechanismen eingerichtet und als Führungsinstrument herangezogen werden.
135. Die Qualität der dem aiad von den Hauptabteilungen vorgelegten Unterlagen für den Programmvollzug im Zeitraum 1994-1995 zeigt eindeutig, daß in zahlreichen Hauptabteilungen und Bereichen das Engagement für Fragen der Aufsicht unzureichend ist und daß es infolgedessen keinen Koordinierungs- oder Managementmechanismus gibt, der routinemäßig Informationen über die bei den verschiedenen Tätigkeiten und Programmen erzielten Fortschritte und Ergebnisse sammelt und analysiert. Zahlreiche Hauptabteilungen verfügen weder über eine im Büro des Leiters der Hauptabteilung angesiedelte leitende Planungs- und Koordinierungsfunktion noch über eine Einheit, die in der Lage wäre, koordinierte Rückmeldungen über Erfolge und Mißerfolge abzugeben, kohärente Strategien sicherzustellen und Doppelarbeit auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wie in Ziffer 144 dargelegt, beabsichtigt das Amt für interne Aufsichtsdienste, Richtlinien und Normen herauszugeben, die sicherstellen sollen, daß in den verschiedenen Organisationseinheiten Koordinierungsmechanismen eingerichtet und als Führungsinstrument herangezogen werden.

136. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Programmvollzugsbericht für den Zweijahreszeitraum 1994-1995 auf seiner sechsunddreißigsten Tagung, machte sich die Feststellungen und Schlußfolgerungen des Berichts zu eigen, würdigte seine Qualität und dankte für seine Klarheit und seine nützlichen Beiträge zur Verbesserung des Programmplanungs- und Haushaltsverfahrens (E/51/16, Ziffern 15 bis 21).

E. Evaluierung

137. Eingehende Evaluierung der Hauptabteilung Presse und Information: Der Bericht (E/AC.51/1996/2) enthielt Feststellungen und Empfehlungen a) zur Vorgehensweise der Hauptabteilung bei der Umsetzung der Aufträge, b) zur Zulänglichkeit der von der Hauptabteilung erbrachten Dienste für Weiterverbreitungsstellen, die allgemeine Öffentlichkeit und die Fachabteilungen und c) zur Wirksamkeit der Programmausführung, insbesondere im Hinblick auf die Deckung der Bedürfnisse der Zielgruppen und die Verbreitung von Informationen.

138. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den eingehenden Evaluierungsbericht auf seiner 36. Tagung, dankte für den Bericht und machte sich die Empfehlungen 1 bis 13, 14A, 15, 16, 18 und 19 zu eigen, im Fall der Empfehlungen 1, 2B, 4C, 15 und 16 mit Modifikationen und Einschränkungen. Der Ausschuß beschloß, den Bericht zusammen mit den diesbezüglichen Schlußfolgerungen und Empfehlungen des Ausschusses zur Behandlung und Beschlußfassung an den Informationsausschuß weiterzuleiten (E/51/16, Ziffer 75).

139. Eingehende Evaluierung der Beendigungsphase von Friedenssicherungseinsätzen: Siehe die Ziffern 15 und 16.

140. Dreijährliche Überprüfung der Evaluierung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge: Siehe die Ziffern 44 und 45.

141. Stärkung der Rolle der Evaluierungserkenntnisse in der Programmkonzipierung, der Programmausführung und den programmatischen Handlungsrichtlinien: Der der Generalversammlung über den Programm- und Koordinierungsausschuß zugeleitete Bericht über diese Frage (A/51/88) gab einen Überblick über die eingehenden Evaluierungen und Selbstevaluierungen im Zeitraum 1994-1995 und enthielt Informationen zu Beschlüssen der Generalversammlung über Gegenstände künftiger eingehender Evaluierungen sowie, was die Stärkung der Programmaufsicht in den Hauptabteilungen und Bereichen betrifft, Vorschläge für die Stärkung der Verbindungen zwischen dem System zur Überwachung des Programmvollzugs und dem Selbstevaluierungssystem.

142. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht auf seiner sechsunddreißigsten Tagung, würdigte ihn als umfassend und objektiv und stellte fest, daß dank des komprimierten Zyklus eingehender Evaluierungen mehr Bereiche einer Evaluierung hatten unterzogen werden können, ohne daß die Qualität darunter gelitten habe. Der Ausschuß ermutigte das Amt für interne Aufsichtsdienste, Richtlinien für die interne Aufsicht in jeder einzelnen Einheit auf der Hauptabteilungsebene auszuarbeiten, die sich auf folgende Fragen erstrecken sollten:

a) institutionelle Aufsichtsvorkehrungen, die im allgemeinen in einer einzigen Einheit zentralisiert sein sollten, die dem Leiter der Hauptabteilung Bericht erstattet;

b) gemeinsame Mindestnormen, worunter in bezug auf alle wichtigen Veröffentlichungen auch die Auflage fällt, daß sich die Urheberabteilung aktiv um Rezensionen in technischen und Fachzeitschriften und, soweit angezeigt, in der allgemeinen Presse in der ganzen Welt kümmern sollte;

c) Schulung und Bereitstellung anderer Dienste durch das Amt für interne Aufsichtsdienste.

Das aiad wird sich in den kommenden Monaten vorrangig mit diesen Fragen auseinandersetzen.

Der Programm- und Koordinierungsausschuß stellte fest, daß dank des komprimierten Zyklus eingehender Evaluierungen mehr Bereiche einer Evaluierung hatten unterzogen werden können, ohne daß die Qualität darunter gelitten habe.
143. Mit der in den Ziffern 44 und 45 beschriebenen Erörterung der dreijährlichen Überprüfung des UNHCR im Programm- und Koordinierungsausschuß (E/AC.51/1996/4) wurde erstmals seit der Schaffung des aiad ein eingehender Evaluierungsprozeß abgeschlossen. Der in Ziffer 45 beschriebene Beschluß des Programm- und Koordinierungsausschusses über die dreijährliche Überprüfung sieht in einem normalen eingehenden Evaluierungszyklus die folgenden Phasen vor:

Phase 1: ein Zeitraum von einem Jahr für die Analyse, die in einen Bericht an den Programm-

und Koordinierungsausschuß über die eingehende Evaluierung mündet, und dessen Erörterung durch den Ausschuß mit anschließenden Empfehlungen an die Generalversammlung.

Phase 2: ein Zeitraum von drei Jahren, in der das aiad die Umsetzung der von der Generalversammlung gebilligten Empfehlungen weiterverfolgt. Während dieses Zeitraums wird das aiad von der betreffenden Hauptabteilung periodische Durchführungsberichte anfordern. Diese Phase mündet in einen Durchführungsbericht an den Programm- und Koordinierungsausschuß.

Phase 3: Übergabe der Verantwortung für etwaige Folgemaßnahmen und für die Weiterverfolgung der im Zuge der eingehenden Evaluierung aufgeworfenen Fragen an andere Stellen des aiad, insbesondere diejenigen, die sich mit Rechnungsprüfung und Programmüberwachung befassen.

 
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