II
Schwerpunkte der Aufsichtsmaßnahmen



A. Friedenssicherung

1. Fähigkeit, aus Erfahrungen zu lernen, und Einsatzbereitschaft

9. Innerhalb der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO) wurde im April 1995 entsprechend den Empfehlungen 1 bis 4 des Zwischenberichts über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen (E/AC.51/1994/3, Ziffern 8-10) und Empfehlung 1 des Schlußberichts über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen (E/AC.51/1995/2, Ziffern 16-18) eine Gruppe für Erfahrungsauswertung eingerichtet. Die Gruppe befindet sich noch im Stadium des Aufbaus ihrer Dokumentation. Sie gibt außerdem neue Studien in Auftrag und veranstaltet Arbeitsseminare für Erfahrungsauswertung. Für die Einsätze in Mosambik und Somalia hat die Gruppe bereits hilfreiche Missions-Abschlußbewertungen fertiggestellt, und Überprüfungen der meisten Aspekte des Einsatzes in Kambodscha liegen im Entwurf vor.

10. Welche Grundvoraussetzungen, um aus Erfahrung lernen zu können, sind noch zu nennen? Aus Erfahrungen zu lernen erfordert zunächst eine verstandesmäßige Beurteilung, darüber hinaus jedoch die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in Politiken, standardisierte operative Verfahren, Richtlinien und Handbücher, welche die gesammelten Erfahrungen wiedergeben. Das bloße Vorliegen einer Missionsabschlußbewertung, so durchdacht diese auch sein mag, reicht für sich allein nicht aus, um zu gewährleisten, daß die Vereinten Nationen als Institution irgendwelche Lehren ziehen. Damit dies eintritt, müssen entweder aus den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Bewertungen neue Politiken und Verfahren abgeleitet oder bestehende abgeändert werden. Die Schaffung einer Gruppe für Erfahrungsauswertung innerhalb der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ist ein erster Schritt hin zu institutionellen Regelungen innerhalb der Vereinten Nationen, welche die wirksame Anwendung vergangener Erfahrungen bei neuen Missionen gestatten werden.

11. Allgemein wurden während des vergangenen Jahres erhebliche Bemühungen zur Umsetzung der Empfehlung unternommen, am Amtssitz eine Bereitschaftskapazität zur zentralen Unterstützung der eingesetzten Einheiten aufzubauen, wie 1994 in dem Zwischenbericht über die Evaluierung der Anlaufphase beschrieben. Die Umsetzung der gewonnenen Erfahrungen in Politiken, standardisierte operative Verfahren, Richtlinien, Handbücher und Ausbildungslehrbücher ist mittlerweile angelaufen, befindet sich aber noch in einer frühen Phase. Die größten Fortschritte wurden im vergangenen Jahr bei der Zivilpolizei erzielt.

12. Die Frustration und die Ineffizienz, mit der die Feldeinsätze aufgrund des Mangels an erfahrungsgeleiteten standardisierten operativen Verfahren und Politiken zu kämpfen haben, kommt z.B. in der Missionsabschlußbewertung für den Einsatz in Mosambik anschaulich zum Ausdruck: "Trotz zahlreicher Bemühungen war es den Mitarbeitern der ONUMOZ [Operation der Vereinten Nationen in Mosambik] nicht möglich, vom Amtssitz der Vereinten Nationen oder von anderen Missionen irgendwelche Unterlagen über die bei anderen Friedenssicherungsmissionen angewandten Verfahren in so wichtigen Fragen wie der Demobilisierung, der Waffenruheüberwachung, der Aufbewahrung und sicheren Verwahrung von Waffen, der Untersuchung von Verstößen gegen Abkommen u.ä. zu erhalten. Während zu erwarten wäre, daß die Vereinten Nationen im Verlauf vieler Jahre friedensichernder Tätigkeit entsprechende Erfahrungen gewonnen hätten, mußten die Mitarbeiter der ONUMOZ alle für die Umsetzung entscheidender Teile ihres Mandats angewandten Regeln aus einem völligen Vakuum heraus schaffen. Monatelange Verhandlungen mit den Parteien waren notwendig, um diese grundlegenden operativen Hilfsmittel zu erarbeiten. Keiner der Mitarbeiter [der ONUMOZ] hatte irgendwelche praktischen oder rechtlichen Erfahrungen in Angelegenheiten wie der Aufstellung von Regelungen für die Demobilisierung oder die Untersuchung von Waffenruheverletzungen. Es hätte der Mission eine Menge Zeit, Geld und Kopfzerbrechen erspart, wenn es Modelle anderer Missionen gegeben hätte, die den Gegebenheiten in Mosambik hätten angepaßt werden können. Die Einrichtung eines zentralen Archivs für solche Zwecke am Amtssitz der Vereinten Nationen wird als unverzichtbar erachtet."

13. Offenkundig existiert bisher noch kein grundlegendes Dokumentationszentrum, das die Feldbüros auf Anfrage mit solchem Material versorgen und die mit der Einrichtung einer neuen Mission Beauftragten unterstützen kann. Der Zwischenbericht (E/AC.51/1994/3, Ziffer 10) enthielt daher in Empfehlung 4 den Vorschlag, daß die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze bis zum 30. September 1996 ein solches Dokumentationszentrum einrichten solle (siehe dazu auch Empfehlung 2 des Berichts über die Abschlußphase, der in den nachstehenden Ziffern 15 und 16 beschrieben ist).

14. Trotz des erwarteten Rückgangs der Mittel für Friedenssicherungseinsätze ist es unerläßlich, daß die in den Missionsabschlußbewertungen und den Erfahrungsberichten enthaltenen Lehren institutionell verarbeitet werden und in Politiken, Richtlinien, Handbüchern und Anleitungen Eingang finden, die die Hauptaufgaben von Missionen mit mehreren Anteilen abdecken. Würde die zusätzliche Arbeit, die erforderlich wäre, um diese Erfahrungen in Anleitungen für die Praxis umzusetzen, nicht unternommen, wäre dies eine ungeheure Verschwendung von Erfahrungen im Wert von vielen Hunderten Millionen Dollar bei Aufgaben, wie der Demobilisierung von kriegführenden Parteien, die immer wieder von Bedeutung sind.

2. Beendigungsphase von Friedenssicherungseinsätzen

15. Ein dem Programm- und Koordinierungsausschuß (CPC) im Mai 1996 vorgelegter Bericht über die eingehende Evaluierung von Friedenssicherungseinsätzen (E/AC.51/1996/3) enthielt Feststellungen und Empfehlungen bezüglich der Umsetzung von Erfahrungen in die Praxis, wie in den Ziffern 9 und 14 beschrieben, und - was die Beendigungsphase selbst betrifft - bezüglich der Friedenskonsolidierungsaspekte von Missionen, Nachfolgeregelungen, Planung der Beendigungsphase, Liquidation von Missionen, Materialdisposition sowie friedensichernde und sonstige Feldaktivitäten in Ländern mit andauernden bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen.

16. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den Bericht über die Evaluierung der Beendigungsphase (E/AC.51/1996/3) auf seiner sechsunddreißigsten Tagung, dankte dafür und stimmte mit der Betonung des Lernens aus den Erfahrungen überein. Er machte sich die Empfehlungen 2, 5, 12, 14 a) und b) und 15 b) zu eigen. Der Ausschuß machte sich außerdem die Empfehlungen 1, 3 a) und b), 4, 14 c) und 15 a) mit Modifikationen und Einschränkungen zu eigen. Hinsichtlich der Empfehlungen 3 c), 6, 7, 9, 11 und 16 empfahl der Ausschuß eine weitergehende Prüfung durch die zuständigen zwischenstaatlichen Organe.

3. Prüfung von Friedenssicherungseinsätzen

17. Zusätzlich zu Prüfungen der Tätigkeit der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze am Amtssitz wurden während des Berichtszeitraums bei den folgenden Missionen Prüfungen durchgeführt:

a) Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in Westsahara (MINURSO)

b) Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen in Indien und Pakistan (UNMOGIP)

c) Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait (UNIKOM)

d) Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF)

e) Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien, die Baranja und Westsirmien (UNTAES)

f) Sicherheitskontingent der Vereinten Nationen in Irak/Verwaltungseinheit der Vereinten Nationen - Bagdad (UNGCI/UNAUB)

g) Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III)

h) Operation der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM II)

i) Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH)

j) Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR)

k) Mission der Vereinten Nationen zur Verifikation der Menschenrechte und der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Umfassenden Abkommen über die Menschenrechte in Guatemala (MINUGUA)

l) Mission der Vereinten Nationen in El Salvador (MINUSAL)

m) Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL)

n) Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des Waffenstillstands (UNTSO)

o) Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF)

p) Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien (UNOMIG)

q) Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan (UNMOT).

18. Zusätzlich sorgten örtliche Rechnungsprüfer des aiad bei der UNMIH, den UNPF und der UNAVEM III für eine kontinuierliche Prüfung dieser Missionen.

a) Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF) im ehemaligen Jugoslawien

19. Gemäß dem Ersuchen der Generalversammlung in ihrer Resolution 49/228 führte das Amt für interne Aufsichtsdienste eine Überprüfung der Managementstruktur des Zivilpersonalanteils der Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF) im ehemaligen Jugoslawien durch. Die Vor-Ort-Prüfung fand sowohl in der UNPFZentrale in Zagreb als auch in den einzelnen Sektoren statt. Schwerpunkt der Prüfung war die Abteilung Management und Verwaltung der UNPF, der 88 Prozent des gesamten Zivilpersonals der Mission angehören. Das aiad ist der Ansicht, daß die bei den UNPF gewonnenen Erfahrungen als Maßstab für die Steuerung künftiger Friedenssicherungseinsätze dienen sollten. Die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen wurden in einem der Generalversammlung vorgelegten Bericht (Dokument A/51/305) zusammengefaßt.

20. Die UNPF, der ausgedehnteste und komplexeste Friedenssicherungseinsatz in der Geschichte der Vereinten Nationen, arbeiteten unter schwerwiegenden Einschränkungen. Das großartige Engagement ihrer Leiter und Mitarbeiter versetzte die UNPF in die Lage, den auftragsgemäßen Umfang ihrer Tätigkeiten beizubehalten. Nichtsdestoweniger förderte die Überprüfung eine Reihe von Problemen zutage, die vermeidbar gewesen wären. Diese Probleme hatten aufgrund der Größe und Komplexität des Einsatzes erhebliche finanzielle und andere Auswirkungen, welche die Fähigkeit der UNPF zur Erfüllung ihres Mandats beeinträchtigten.

Mit einer aufgabengerechteren Führungsstruktur hätte die UNPF erhebliche Ressourcen sparen können.
21. Eine wesentliche Schlußfolgerung war, daß die UNPF mit einer aufgabengerechteren Führungsstruktur erhebliche Ressourcen hätten sparen können. Eine weitere zentrale Schlußfolgerung war es, daß häufige Ausweitungen und Abänderungen des Mandats der UNPF die Schaffung angemessener interner Kontrollmechanismen noch wichtiger machten. Das aiad empfahl, bei künftigen Friedenssicherungsmissionen bereits frühzeitig eine aufgabengerechte Führungsstruktur mit ordnungsgemäßen internen Kontrollen einzurichten, um die effiziente und effektive Steuerung der Einsätze zu ermöglichen.

22. Die örtlichen Rechnungsprüfer des aiad und anreisende Prüferteams sorgten für die durchgehende Prüfung der Liquidationsplanung der UNPF und der Vorbereitungen für den Übergang zu den drei neuen, eigenständigen Missionen im ehemaligen Jugoslawien - der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien (UNTAES), der Mission der Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina (UNMIBH) und der Präventiveinsatztruppe der Vereinten Nationen (UNPREDEP). Das aiad befaßte sich in seinen Prüfungen auch eingehend mit den administrativen und operativen Aspekten der Übertragung der Autorität von den UNPF auf die unter NATO-Führung stehende Friedensumsetzungstruppe (IFOR). Das aiad stellte beispielsweise fest, daß dem Feldpersonal der UNPF keine ausreichenden Anweisungen für die Vorbereitung der Übertragung der Autorität gegeben worden waren und daß aufgrund dessen Bestände VN-eigener Ausrüstung im Wert von mehr als 35 Millionen US-Dollar an die IFOR übergeben worden waren, ohne daß zum Zeitpunkt der Übergabe darüber ordnungsgemäß Buch geführt worden wäre. Das aiad fand ferner eine mangelhafte interne Kontrolle der Kostenerstattungen in Höhe von beinahe 60 Millionen Dollar an die truppenstellenden Länder für Fahrzeugersatzteile und Reparaturen an kontingenteigenen Fahrzeugen und empfahl die Stärkung der Programmaufsicht und die Beitreibung von Erstattungszahlungen in Höhe von 185.000 Dollar, die aufgrund gefälschter Ansprüche erfolgt waren.

23. In jüngster Zeit konzentrierten sich die Prüfungen auf die Planung der während der Liquidationsphase der Mission zu erledigenden Aufgaben. Das Übergangsbüro der Vereinten Nationen im ehemaligen Jugoslawien war dabei, mehr als 4.100 Fahrzeuge der UNPF, 12.400 Wohn- und Waschcontainer, 1.350 Küchencontainer, 4.500 Generatoren, 13.000 Geräte für den EDV-Bereich sowie vorhandene Verbrauchsgüter im Wert von über 10 Millionen Dollar zu übergeben. Bis Mai 1996 standen mehr als 200 Forderungen an die Organisation in Höhe von insgesamt mehr als 33 Millionen Dollar sowie etwa 600 Ansprüche aus Fahrzeugversicherungen zur Prüfung an, und etwa 1.400 Fälle waren zur Prüfung durch den örtlichen Ausschuß für Bestandskontrolle anhängig. Die Prüfungen des aiad unterstrichen die Notwendigkeit, die Rechnungserstellung für von den NATO-Friedensumsetzungstruppen anzukaufende VN-eigene Ausrüstung zu beschleunigen und die Kontrollmechanismen zu verbessern, um den unnützen Kauf von Ausrüstungsgegenständen und Versorgungsgütern zu verhindern, die bereits in UNPF-Beständen vorhanden waren, die der Liquidation harrten. Ferner muß die Bewertung der kontingenteigenen Ausrüstung genauer überwacht werden, bei der erwartet wird, daß Abschreibungsaufwand und Erstattungen für Verluste 720 Millionen Dollar übersteigen werden.

Die UNPF erwarben rund 650 Generatoren im Wert von 7,2 Millionen Dollar, die entweder nicht eingesetzt oder an andere Missionen versandt wurden.
24. Die UNPF erwarben rund 650 Generatoren im Wert von 7,2 Millionen Dollar, die entweder nicht eingesetzt oder an andere Missionen versandt wurden. Dies war zum Teil auf das Fehlen einer realistischen Bedarfsabschätzung zurückzuführen. Der Umstand, daß viele Kontingente eigene Generatoren mitbrachten, scheint nicht im Planungsprozeß berücksichtigt worden zu sein. Die UNPF hatten aufgrund dessen nicht nur den Abschreibungsaufwand für die kontingenteigenen Generatoren zu tragen, sondern zahlten auch für gar nicht benötigte Generatoren.

25. Nach der Aufdeckung eines von einem internationalen Vertragsangestellten der Transportabteilung der UNPF begangenen Betrugs unterrichtete der örtliche Rechnungsprüfer den Beigeordneten Generalsekretär für Management und Koordinierung hinsichtlich der die interne Kontrolle betreffenden Aspekte des Falles und schlug Schritte vor, die gegen den Täter eingeleitet werden könnten. Bei mehreren weiteren Gelegenheiten wurde der örtliche Rechnungsprüfer gebeten, operative Anweisungen zu überprüfen. Diese Überprüfungen zogen erhebliche Verfahrensänderungen nach sich, wodurch die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in den geprüften Bereichen insgesamt gesteigert wurden.

b) Mission der Vereinten Nationen in Haiti

26. Der örtliche Rechnungsprüfer des aiad nahm während des Berichtszeitraums laufende Prüfungen vor. Er beanstandete dabei unter anderem ein unvollständiges Inventar der Nichtverbrauchsgüter, Unzulänglichkeiten bei der Verwaltung des Überstundenzeitausgleichs und den Entgang erheblicher Preisnachlässe aufgrund verzögerter Zahlungen an Lieferanten und wies auf die Notwendigkeit einer besseren Verwaltung der Gefechtsrationen hin.

27. Darüber hinaus ergab eine Prüfung bei der Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH) Unzulänglichkeiten bei der Beschaffungsplanung und den Beschaffungsprozessen, das Fehlen eines wirksamen Systems zur Kontrolle der Treibstoffausgabe, falsche Angaben einiger Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Anwesenheit in Haiti, wodurch sie Leistungen erhielten, auf die sie keinen Anspruch hatten, sowie eine Reihe weiterer Schwachstellen in der internen Kontrolle. Im großen und ganzen ergriff die Leitung der Mission Abhilfemaßnahmen, und weitere Maßnahmen wurden vorgeschlagen, unter anderem die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter wegen betrügerischer Praktiken.

28. Der örtliche Rechnungsprüfer führte eine Prüfung des Beschaffungswesens der UNMIH und des Einsatzes von Freiwilligen der Vereinten Nationen in der Gruppe Wahlhilfe in Haiti durch. Der Prüfungsbericht wurde dem Generalsekretär vorgelegt.

29. Die Prüfung brachte vermeidbare Verzögerungen beim Abschluß der Verpflegungs- und Dienstleistungsverträge zutage, obwohl die Beschaffungsmaßnahmen vor dem Übergang von der Multinationalen Truppe zur UNMIH eingeleitet worden waren. Zur Überbrückung wurden diese Dienste über ein Unterstützungsersuchen beschafft. Die Verzögerungen kosteten die Organisation 12,4 Millionen Dollar, da die Kosten für das Unterstützungsersuchen höher waren. Um derart kostspielige Verzögerungen künftig zu vermeiden, regte das aiad die Vorgabe eines klaren Zeitrahmens für den Abschluß wesentlicher Verträge an, bei dessen Nichteinhaltung die betreffenden Personen zu Verantwortung gezogen werden sollten. Eine zweite Möglichkeit wäre die Aushandlung von feststehenden Verpflegungs- und Dienstleistungsverträgen noch vor dem Anlaufen einer Mission.

Vermeidbare Verzögerungen beim Abschluß der Verpflegungs- und Dienstleistungsverträge kosteten die Organisation 12,4 Millionen Dollar.
30. Auch bei der Bereitstellung eines Kommunikationsnetzes kam es zu Verzögerungen, weil ein Auftragnehmer die Dienste nicht rechtzeitig erbrachte und minderwertige Leitungen lieferte. Da in dem entsprechenden Vertrag keine Strafen für Verzögerungen oder nicht standardgemäße Leistungen vorgesehen waren, wurde empfohlen, in künftige Verträge eine Klausel über angemessene Vertragsstrafen aufzunehmen.

c) Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola

31. Der örtliche Rechnungsprüfer der Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III) fand eine Reihe von Mängeln in der Verwaltung der Mission. Die Zahlung von Unterhaltszulagen für Feldeinsätze, die Gewährung von Überstundenzeitausgleich und die Einstellung von Personal im Rahmen von Sonderdienstverträgen wurden unzureichend kontrolliert. Was die Beschaffung betrifft, so stellte der Prüfer Mängel bei den Ausschreibungsverfahren fest; Verträge wurden aufgrund von Empfehlungen des Einkäufers ohne angemessene Prüfung der Angebote vergeben. Darüber hinaus wurden einige Käufe ohne die erforderlichen Verträge getätigt. Der Prüfer hatte wiederholt auf die Risiken der Nichttrennung von Beschaffungswesen und Materialeingang hingewiesen. Nach Intervention der DPKO wurde der Bereich Materialeingang schließlich abgetrennt. Ferner fand keinerlei körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände statt, und das Inventar war unvollständig.

32. Eine Sonderprüfung der Abteilung Politische Angelegenheiten offenbarte das Fehlen einer vereinbarten Aufgabenstellung, das Fehlen eines Arbeitsplans, verzögerte und unzulängliche Arbeitsbeschreibungen, das Fehlen einer Leistungsbewertung, ungenügende Ergebnisse, nicht ordnungsgemäße Aktenführung, einen zu großen Fuhrpark und fehlende Kontrolle über den Einsatz der Fahrzeuge.

d) Versorgungsbasis der Vereinten Nationen

Die Versorgungsbasis der Vereinten Nationen könnte eine Schlüsselrolle bei der Lagerung und Instandhaltung von überschüssigem Material auslaufender und verkleinerter Friedenssicherungsmissionen übernehmen.
33. Zwei während des Berichtszeitraums durchgeführte Vor-Ort-Prüfungen der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) führten zu der Erkenntnis, daß die Basis eine Schlüsselrolle bei der Lagerung und Instandhaltung von überschüssigem Material auslaufender und verkleinerter Friedenssicherungsmissionen übernehmen könnte. Trotz des Mangels an Finanzmitteln hatte es die Versorgungsbasis geschafft, in begrenztem Umfang Leistungen für im Aufbau befindliche und bestehende Friedenssicherungsmissionen zu erbringen. Damit die Basis ihre Aufgaben wirksam erfüllen kann, sind jedoch auf einigen Gebieten noch erhebliche Verbesserungen nötig. Die effiziente Organisation und Verwaltung von Reservebeständen ist eines der bedeutendsten Probleme, denen sich die Versorgungsbasis gegenübersieht. Die detaillierten Prüfungsfeststellungen werden der Generalversammlung demnächst in einem Bericht vorgelegt werden.

e) Sonstige durch die Prüfung aufgedeckte Problembereiche

34. Unterschiedliche Anwendung der Regelungen für Überstundenzeitausgleich: Militärbeobachter erhalten für jeden Monat ununterbrochenen Dienstes bis zu sechs Tage Überstundenzeitausgleich, samt einer Unterhaltszulage für Feldeinsätze. Die unterschiedliche und inkorrekte Anwendung der Zeitausgleichsregelungen der Organisation stellt bei den Missionen nach wie vor ein Problem dar, was sich bei der Prüfung der UNMOGIP, der UNMOT, der UNMIH, der UNIKOM, der UNAVEM III und der VN-Versorgungsbasis gezeigt hat.

35. Überzahlungen der Unterhaltszulage für Feldeinsätze: Die Vor-Ort-Prüfungen bei fünf Friedenssicherungsmissionen (UNMOT, UNOMIG, UNIKOM, UNGCI, MINUGUA) sowie bei der VN-Versorgungsbasis offenbarten wiederkehrende Probleme bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften für die Zahlung der Unterhaltszulage für Feldeinsätze. Als Folge dessen wurden Überzahlungen von Hunderttausenden Dollar an die Bediensteten geleistet, und die Organisation erlitt beträchtliche finanzielle Verluste, weil sie es verabsäumte, rechtzeitig Maßnahmen zur Beitreibung dieser Beträge einzuleiten.

36. Eine Prüfung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan (UNMOT) ergab beispielsweise, daß viele Militärangehörige und zivile Mitarbeiter eine Unterhaltszulage für Feldeinsätze erhielten, welche den genehmigten Satz überstieg. Nach Rücksprache mit dem Dienst für Entschädigungs- und Einstufungsfragen im Bereich Personalwesen und -management berichtete das aiad, daß das Vorgehen der UNMOT bei der Zahlung von Unterhaltszulagen für Feldeinsätze auf irrigen Annahmen beruhe, und empfahl der UNMOT, sofort Maßnahmen zur Anwendung des korrekten Satzes und zur Beitreibung der geleisteten Überzahlungen zu ergreifen. Das aiad schätzte die von der Mission geleisteten Überzahlungen auf etwa 50.000 Dollar pro Monat, was für den Zeitraum von Januar bis August 1995 einen Gesamtbetrag von etwa 400.000 Dollar ergibt. Die UNMOT wies die Empfehlung zurück und leitete erst sechs Monate nach Abgabe der Empfehlung Beitreibungsmaßnahmen ein. Infolge dieser Verzögerung sind die Beträge möglicherweise nicht mehr rückforderbar, weil viele der Beobachter in der Zwischenzeit repatriiert wurden; der Organisation sind möglicherweise Verluste in Höhe von mehr als 300.000 Dollar entstanden.

37. Bereits im August 1993 hatte eine Prüfung ergeben, daß die Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait (UNIKOM) ihren Mitarbeitern irrtümlich eine Unterhaltszulage für Feldeinsätze auch für Urlaubstage, Überstundenzeitausgleich, Wochenenden und Feiertage ausgezahlt hatte, was zu erheblichen Überzahlungen führte. Die Leitung der UNIKOM widersprach zunächst den Prüfungsfeststellungen. Nachdem die zuständigen Stellen am Amtssitz um Klärung gebeten worden waren, bestätigten sie die Empfehlung des aiad, diese Mittel zurückzufordern. Eine Kontrollprüfung im Juli 1995 ergab jedoch, daß die UNIKOM keine Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet hatte. Das aiad forderte daher die Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze (FALD) nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, daß die Leitung der UNIKOM alle seit Einrichtung der Mission geleisteten Überzahlungen an Unterhaltszulagen für Feldeinsätze feststelle und zurückfordere. Die UNIKOM stellte schließlich Überzahlungen an Unterhaltszulagen für Feldeinsätze von schätzungsweise 844.000 Dollar fest, die nun zurückgefordert werden.

38. Angesichts der Größenordnung dieser und anderer Verluste empfahl das aiad nachdrücklich die Ausarbeitung eines Aktionsplans durch die Verwaltung, um sicherzustellen, daß künftige von ihm gemeldete Überzahlungen an Unterhaltszulagen für Feldeinsätze rasch beigetrieben würden. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze folgte unseren Empfehlungen, indem sie gemeinsam mit dem Bereich Personalwesen und -management eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Durchführung einer umfassenden Prüfung der Vorgehensweise der Organisation bei der Gewährung von Überstundenzeitausgleich und Unterhaltszulagen für Feldeinsätze einrichtete. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten schon bald an alle betroffenen Feldmissionen verteilt werden.

Nach ihrer Ankunft in Haiti mußten die Generatoren wieder zur Versorgungsbasis in Italien zurücktransportiert werden, was unnötige Transportkosten in Höhe von 328.000 Dollar verursachte.
39. Transport von Ausrüstung für Friedenseinsätze: Nicht immer ließ man beim Transport von Ausrüstung für Friedenseinsätze die nötige Sorgfalt walten. Mehrere Prüfungen stießen auf Fälle, in denen die transportierte Ausrüstung entweder unbrauchbar oder in so schlechtem Zustand waren, daß umfangreiche Reparaturen notwendig wurden. Neununddreißig Generatoren und eine Wasseraufbereitungsanlage wurden von der VN-Versorgungsbasis zur UNMIH transportiert. Bei ihrer Ankunft stellte sich heraus, daß die Generatoren mit den elektrischen Einrichtungen der UNMIH nicht kompatibel waren. Darüber hinaus fehlten für die Wasseraufbereitungsanlage notwendige Teile und Material. Schließlich mußten die Generatoren und die Aufbereitungsanlage wieder zur Versorgungsbasis zurücktransportiert werden, was unnötige Transportkosten in Höhe von 328.000 Dollar verursachte. Ferner wurden unbrauchbare Wasch- und Wohneinheiten im Wert von mehr als 1 Million Dollar von der UNOSOM zur Versorgungsbasis transportiert. Schließlich wurden 59 Container mit Lebensmittelrationen, deren Verfallsdatum abgelaufen war, von der UNOSOM zur UNAMIR verbracht. Bei der Inspektion 1994 waren sie für zum Verzehr geeignet erklärt worden. Später jedoch stellten sie sich bei ihrem Eintreffen als ungenießbar heraus, da sie in der prallen Sonne gelagert und als Schutzbarriere für die Büros des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs verwendet worden waren. Vor dem Abtransport durch die UNOSOM waren sie nicht nochmals inspiziert worden. Den Vereinten Nationen entstanden daraus erhebliche unnötige Transportkosten und Hafengebühren, und sie mußten weitere 40.000 Dollar für die Vernichtung der Lebensmittel aufwenden.

4. Untersuchung der Vorgänge in der Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF)

40. Zwischen Februar und Mai 1996 fand eine Untersuchung von Behauptungen statt, wonach zwei hochrangige Bedienstete sich in den Entscheidungsprozeß des örtlichen Ausschusses für Aufträge eingemischt hätten, um einen der örtlichen Lieferanten von frischen Lebensmitteln zu begünstigen, obwohl dessen Angebot um mehr als 200.000 Dollar über dem günstigsten annehmbaren Angebot gelegen hatte. Die Untersuchung erbrachte Beweise, daß der begünstigte Auftragnehmer, der die UNDOF während der letzten zwölf Jahre mit frischen Lebensmitteln beliefert hatte, minderwertige Ware geliefert und Lastkraftwagen der Vereinten Nationen benutzt hatte, um Güter, die Einfuhrbeschränkungen unterlagen, nach Syrien zu schmuggeln. Die Untersuchung lieferte außerdem Beweise, daß die Ausschreibungsbedingungen für die übrigen Bieter, auch für den Bieter mit dem günstigsten annehmbaren Angebot, strenger waren als die für den begünstigten Bieter. Wie sich zeigte, war mit diesem Vorgehen beabsichtigt worden, das Ausschreibungsverfahren zugunsten des bisherigen Auftragnehmers zu manipulieren, obwohl sein Angebot um 200.000 Dollar über dem des günstigsten annehmbaren Angebots lag. Die Einführung immer neuer Auflagen für den Bieter mit dem günstigsten annehmbaren Angebot bei jedem weiteren Treffen des örtlichen Ausschusses für Aufträge führte in diesem zu einer Pattsituation und verzögerte die Zuschlagserteilung auf das günstigste annehmbare Angebot, was sich dahin auswirkte, daß der bisherige Auftragnehmer mehrere kurzfristige Verlängerungen erreichen konnte, welche die VN 60.000 Dollar kosteten. Die Situation im örtlichen Ausschuß für Aufträge war so festgefahren, daß der Kommandeur der Truppe einen erweiterten örtlichen Ad-hoc-Ausschuß für Aufträge einsetzte, der das Ausschreibungsverfahren überprüfte und zu dem Schluß kam, daß der Zuschlag auf das günstigste annehmbare Angebot erteilt werden sollte.

41. Eine Untersuchung der Managementpraktiken eines hochrangigen Bediensteten des Ladens für Truppenangehörige der UNDOF förderte eine Reihe von Unregelmäßigkeiten zutage. Beispielsweise hatte dieser Bedienstete, der den Laden faktisch kontrollierte, dessen Einrichtungen für persönliche Einkäufe genutzt, die gegen die diplomatischen Gepflogenheiten und die Zollgesetze verstießen, denen er unterlag.

42. Die Untersuchung der genannten Fälle wurde aufgrund der Meldungen von Bediensteten der UNDOF an die Gruppe Disziplinaruntersuchungen in die Wege geleitet. Der betroffene hochrangige Bedienstete ergriff daraufhin Vergeltungsmaßnahmen gegen diese Bediensteten, die sich öffentlich zu erkennen gegeben hatten, indem er sie der Fälschung von Ausschreibungsunterlagen beschuldigte und empfahl, ein Verfahren gegen sie anzustrengen. Die von ihm vorgebrachten Anschuldigungen wurden untersucht und als haltlos befunden. Daraufhin leitete das aiad gemäß den Bestimmungen des Mandats des aiad, das den Schutz der Informanten des Amtes vorsieht, zusätzliche disziplinarrechtliche Schritte gegen den Bediensteten ein.

43. Fünf Empfehlungen wurden abgegeben dahin gehend, daß gegen die beiden hochrangigen Bediensteten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Beschaffungsvorschriften und die Bestimmungen des Mandats des aiad eingeleitet werden solle. Weitere sieben Empfehlungen betrafen die Schaffung eines verstärkten Qualitätskontrollmechanismus für Aufträge zur Lieferung frischer Lebensmittel, die Nutzung von Fahrzeugen der Vereinten Nationen für den Transport von Waren des Ladens für Truppenangehörige und die Beendigung der "Sonderbestellungen" in dem Laden.

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