II
Schwerpunkte der Aufsichtsmaßnahmen
A. Friedenssicherung
1. Fähigkeit, aus Erfahrungen zu lernen, und Einsatzbereitschaft
9. Innerhalb der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO)
wurde im April 1995 entsprechend den Empfehlungen 1 bis 4 des Zwischenberichts
über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen
(E/AC.51/1994/3, Ziffern 8-10) und Empfehlung 1 des Schlußberichts
über die eingehende Evaluierung der Anlaufphase von Friedenssicherungseinsätzen
(E/AC.51/1995/2, Ziffern 16-18) eine Gruppe für Erfahrungsauswertung
eingerichtet. Die Gruppe befindet sich noch im Stadium des Aufbaus ihrer
Dokumentation. Sie gibt außerdem neue Studien in Auftrag und veranstaltet
Arbeitsseminare für Erfahrungsauswertung. Für die Einsätze
in Mosambik und Somalia hat die Gruppe bereits hilfreiche Missions-Abschlußbewertungen
fertiggestellt, und Überprüfungen der meisten Aspekte des Einsatzes
in Kambodscha liegen im Entwurf vor.
10. Welche Grundvoraussetzungen, um aus Erfahrung lernen zu können,
sind noch zu nennen? Aus Erfahrungen zu lernen erfordert zunächst
eine verstandesmäßige Beurteilung, darüber hinaus jedoch
die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse in Politiken, standardisierte
operative Verfahren, Richtlinien und Handbücher, welche die gesammelten
Erfahrungen wiedergeben. Das bloße Vorliegen einer Missionsabschlußbewertung,
so durchdacht diese auch sein mag, reicht für sich allein nicht aus,
um zu gewährleisten, daß die Vereinten Nationen als Institution
irgendwelche Lehren ziehen. Damit dies eintritt, müssen entweder
aus den Schlußfolgerungen und Empfehlungen der Bewertungen neue
Politiken und Verfahren abgeleitet oder bestehende abgeändert werden.
Die Schaffung einer Gruppe für Erfahrungsauswertung innerhalb der
Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze ist ein erster Schritt
hin zu institutionellen Regelungen innerhalb der Vereinten Nationen, welche
die wirksame Anwendung vergangener Erfahrungen bei neuen Missionen gestatten
werden.
11. Allgemein wurden während des vergangenen Jahres erhebliche
Bemühungen zur Umsetzung der Empfehlung unternommen, am Amtssitz
eine Bereitschaftskapazität zur zentralen Unterstützung der
eingesetzten Einheiten aufzubauen, wie 1994 in dem Zwischenbericht über
die Evaluierung der Anlaufphase beschrieben. Die Umsetzung der gewonnenen
Erfahrungen in Politiken, standardisierte operative Verfahren, Richtlinien,
Handbücher und Ausbildungslehrbücher ist mittlerweile angelaufen,
befindet sich aber noch in einer frühen Phase. Die größten
Fortschritte wurden im vergangenen Jahr bei der Zivilpolizei erzielt.
12. Die Frustration und die Ineffizienz, mit der die Feldeinsätze
aufgrund des Mangels an erfahrungsgeleiteten standardisierten operativen
Verfahren und Politiken zu kämpfen haben, kommt z.B. in der Missionsabschlußbewertung
für den Einsatz in Mosambik anschaulich zum Ausdruck: "Trotz zahlreicher
Bemühungen war es den Mitarbeitern der ONUMOZ [Operation der Vereinten
Nationen in Mosambik] nicht möglich, vom Amtssitz der Vereinten Nationen
oder von anderen Missionen irgendwelche Unterlagen über die bei anderen
Friedenssicherungsmissionen angewandten Verfahren in so wichtigen Fragen
wie der Demobilisierung, der Waffenruheüberwachung, der Aufbewahrung
und sicheren Verwahrung von Waffen, der Untersuchung von Verstößen
gegen Abkommen u.ä. zu erhalten. Während zu erwarten wäre,
daß die Vereinten Nationen im Verlauf vieler Jahre friedensichernder
Tätigkeit entsprechende Erfahrungen gewonnen hätten, mußten
die Mitarbeiter der ONUMOZ alle für die Umsetzung entscheidender
Teile ihres Mandats angewandten Regeln aus einem völligen Vakuum
heraus schaffen. Monatelange Verhandlungen mit den Parteien waren notwendig,
um diese grundlegenden operativen Hilfsmittel zu erarbeiten. Keiner der
Mitarbeiter [der ONUMOZ] hatte irgendwelche praktischen oder rechtlichen
Erfahrungen in Angelegenheiten wie der Aufstellung von Regelungen für
die Demobilisierung oder die Untersuchung von Waffenruheverletzungen.
Es hätte der Mission eine Menge Zeit, Geld und Kopfzerbrechen erspart,
wenn es Modelle anderer Missionen gegeben hätte, die den Gegebenheiten
in Mosambik hätten angepaßt werden können. Die Einrichtung
eines zentralen Archivs für solche Zwecke am Amtssitz der Vereinten
Nationen wird als unverzichtbar erachtet."
13. Offenkundig existiert bisher noch kein grundlegendes Dokumentationszentrum,
das die Feldbüros auf Anfrage mit solchem Material versorgen und
die mit der Einrichtung einer neuen Mission Beauftragten unterstützen
kann. Der Zwischenbericht (E/AC.51/1994/3, Ziffer 10) enthielt daher in
Empfehlung 4 den Vorschlag, daß die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze
bis zum 30. September 1996 ein solches Dokumentationszentrum einrichten
solle (siehe dazu auch Empfehlung 2 des Berichts über die Abschlußphase,
der in den nachstehenden Ziffern 15 und 16 beschrieben ist).
14. Trotz des erwarteten Rückgangs der Mittel für Friedenssicherungseinsätze
ist es unerläßlich, daß die in den Missionsabschlußbewertungen
und den Erfahrungsberichten enthaltenen Lehren institutionell verarbeitet
werden und in Politiken, Richtlinien, Handbüchern und Anleitungen
Eingang finden, die die Hauptaufgaben von Missionen mit mehreren Anteilen
abdecken. Würde die zusätzliche Arbeit, die erforderlich wäre,
um diese Erfahrungen in Anleitungen für die Praxis umzusetzen, nicht
unternommen, wäre dies eine ungeheure Verschwendung von Erfahrungen
im Wert von vielen Hunderten Millionen Dollar bei Aufgaben, wie der Demobilisierung
von kriegführenden Parteien, die immer wieder von Bedeutung sind.
2. Beendigungsphase von Friedenssicherungseinsätzen
15. Ein dem Programm- und Koordinierungsausschuß (CPC) im Mai
1996 vorgelegter Bericht über die eingehende Evaluierung von Friedenssicherungseinsätzen
(E/AC.51/1996/3) enthielt Feststellungen und Empfehlungen bezüglich
der Umsetzung von Erfahrungen in die Praxis, wie in den Ziffern 9 und
14 beschrieben, und - was die Beendigungsphase selbst betrifft - bezüglich
der Friedenskonsolidierungsaspekte von Missionen, Nachfolgeregelungen,
Planung der Beendigungsphase, Liquidation von Missionen, Materialdisposition
sowie friedensichernde und sonstige Feldaktivitäten in Ländern
mit andauernden bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen.
16. Der Programm- und Koordinierungsausschuß erörterte den
Bericht über die Evaluierung der Beendigungsphase (E/AC.51/1996/3)
auf seiner sechsunddreißigsten Tagung, dankte dafür und stimmte
mit der Betonung des Lernens aus den Erfahrungen überein. Er machte
sich die Empfehlungen 2, 5, 12, 14 a) und b) und 15 b)
zu eigen. Der Ausschuß machte sich außerdem die Empfehlungen
1, 3 a) und b), 4, 14 c) und 15 a) mit Modifikationen
und Einschränkungen zu eigen. Hinsichtlich der Empfehlungen 3 c),
6, 7, 9, 11 und 16 empfahl der Ausschuß eine weitergehende Prüfung
durch die zuständigen zwischenstaatlichen Organe.
3. Prüfung von Friedenssicherungseinsätzen
17. Zusätzlich zu Prüfungen der Tätigkeit der Hauptabteilung
Friedenssicherungseinsätze am Amtssitz wurden während des Berichtszeitraums
bei den folgenden Missionen Prüfungen durchgeführt:
a) Mission der Vereinten Nationen für das Referendum in
Westsahara (MINURSO)
b) Militärbeobachtergruppe der Vereinten Nationen in Indien
und Pakistan (UNMOGIP)
c) Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und
Kuwait (UNIKOM)
d) Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF)
e) Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für Ostslawonien,
die Baranja und Westsirmien (UNTAES)
f) Sicherheitskontingent der Vereinten Nationen in Irak/Verwaltungseinheit
der Vereinten Nationen - Bagdad (UNGCI/UNAUB)
g) Verifikationsmission der Vereinten Nationen für Angola
(UNAVEM III)
h) Operation der Vereinten Nationen in Somalia (UNOSOM II)
i) Mission der Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH)
j) Hilfsmission der Vereinten Nationen für Ruanda (UNAMIR)
k) Mission der Vereinten Nationen zur Verifikation der Menschenrechte
und der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Umfassenden Abkommen
über die Menschenrechte in Guatemala (MINUGUA)
l) Mission der Vereinten Nationen in El Salvador (MINUSAL)
m) Interimstruppe der Vereinten Nationen in Libanon (UNIFIL)
n) Organisation der Vereinten Nationen zur Überwachung des
Waffenstillstands (UNTSO)
o) Beobachtertruppe der Vereinten Nationen für die Truppenentflechtung
(UNDOF)
p) Beobachtermission der Vereinten Nationen in Georgien (UNOMIG)
q) Beobachtermission der Vereinten Nationen in Tadschikistan
(UNMOT).
18. Zusätzlich sorgten örtliche Rechnungsprüfer des aiad
bei der UNMIH, den UNPF und der UNAVEM III für eine kontinuierliche
Prüfung dieser Missionen.
a) Friedenstruppen der Vereinten Nationen (UNPF)
im ehemaligen Jugoslawien
19. Gemäß dem Ersuchen der Generalversammlung in ihrer Resolution
49/228 führte das Amt für interne Aufsichtsdienste eine Überprüfung
der Managementstruktur des Zivilpersonalanteils der Friedenstruppen der
Vereinten Nationen (UNPF) im ehemaligen Jugoslawien durch. Die Vor-Ort-Prüfung
fand sowohl in der UNPFZentrale in Zagreb als auch in den einzelnen Sektoren
statt. Schwerpunkt der Prüfung war die Abteilung Management und Verwaltung
der UNPF, der 88 Prozent des gesamten Zivilpersonals der Mission angehören.
Das aiad ist der Ansicht, daß die bei den UNPF gewonnenen Erfahrungen
als Maßstab für die Steuerung künftiger Friedenssicherungseinsätze
dienen sollten. Die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen wurden
in einem der Generalversammlung vorgelegten Bericht (Dokument A/51/305)
zusammengefaßt.
20. Die UNPF, der ausgedehnteste und komplexeste Friedenssicherungseinsatz
in der Geschichte der Vereinten Nationen, arbeiteten unter schwerwiegenden
Einschränkungen. Das großartige Engagement ihrer Leiter und
Mitarbeiter versetzte die UNPF in die Lage, den auftragsgemäßen
Umfang ihrer Tätigkeiten beizubehalten. Nichtsdestoweniger förderte
die Überprüfung eine Reihe von Problemen zutage, die vermeidbar
gewesen wären. Diese Probleme hatten aufgrund der Größe
und Komplexität des Einsatzes erhebliche finanzielle und andere Auswirkungen,
welche die Fähigkeit der UNPF zur Erfüllung ihres Mandats beeinträchtigten.
| Mit einer aufgabengerechteren
Führungsstruktur hätte die UNPF erhebliche Ressourcen sparen
können.
|
21. Eine wesentliche Schlußfolgerung war, daß die UNPF mit einer
aufgabengerechteren Führungsstruktur erhebliche Ressourcen hätten
sparen können. Eine weitere zentrale Schlußfolgerung war es,
daß häufige Ausweitungen und Abänderungen des Mandats der
UNPF die Schaffung angemessener interner Kontrollmechanismen noch wichtiger
machten. Das aiad empfahl, bei künftigen Friedenssicherungsmissionen
bereits frühzeitig eine aufgabengerechte Führungsstruktur mit
ordnungsgemäßen internen Kontrollen einzurichten, um die effiziente
und effektive Steuerung der Einsätze zu ermöglichen.
22. Die örtlichen Rechnungsprüfer des aiad und anreisende
Prüferteams sorgten für die durchgehende Prüfung der Liquidationsplanung
der UNPF und der Vorbereitungen für den Übergang zu den drei
neuen, eigenständigen Missionen im ehemaligen Jugoslawien - der Übergangsverwaltung
der Vereinten Nationen für Ostslawonien (UNTAES), der Mission der
Vereinten Nationen in Bosnien und Herzegowina (UNMIBH) und der Präventiveinsatztruppe
der Vereinten Nationen (UNPREDEP). Das aiad befaßte sich in seinen
Prüfungen auch eingehend mit den administrativen und operativen Aspekten
der Übertragung der Autorität von den UNPF auf die unter NATO-Führung
stehende Friedensumsetzungstruppe (IFOR). Das aiad stellte beispielsweise
fest, daß dem Feldpersonal der UNPF keine ausreichenden Anweisungen
für die Vorbereitung der Übertragung der Autorität gegeben
worden waren und daß aufgrund dessen Bestände VN-eigener Ausrüstung
im Wert von mehr als 35 Millionen US-Dollar an die IFOR übergeben
worden waren, ohne daß zum Zeitpunkt der Übergabe darüber
ordnungsgemäß Buch geführt worden wäre. Das aiad
fand ferner eine mangelhafte interne Kontrolle der Kostenerstattungen
in Höhe von beinahe 60 Millionen Dollar an die truppenstellenden
Länder für Fahrzeugersatzteile und Reparaturen an kontingenteigenen
Fahrzeugen und empfahl die Stärkung der Programmaufsicht und die
Beitreibung von Erstattungszahlungen in Höhe von 185.000 Dollar,
die aufgrund gefälschter Ansprüche erfolgt waren.
23. In jüngster Zeit konzentrierten sich die Prüfungen auf
die Planung der während der Liquidationsphase der Mission zu erledigenden
Aufgaben. Das Übergangsbüro der Vereinten Nationen im ehemaligen
Jugoslawien war dabei, mehr als 4.100 Fahrzeuge der UNPF, 12.400 Wohn-
und Waschcontainer, 1.350 Küchencontainer, 4.500 Generatoren, 13.000
Geräte für den EDV-Bereich sowie vorhandene Verbrauchsgüter
im Wert von über 10 Millionen Dollar zu übergeben. Bis Mai 1996
standen mehr als 200 Forderungen an die Organisation in Höhe von
insgesamt mehr als 33 Millionen Dollar sowie etwa 600 Ansprüche aus
Fahrzeugversicherungen zur Prüfung an, und etwa 1.400 Fälle
waren zur Prüfung durch den örtlichen Ausschuß für
Bestandskontrolle anhängig. Die Prüfungen des aiad unterstrichen
die Notwendigkeit, die Rechnungserstellung für von den NATO-Friedensumsetzungstruppen
anzukaufende VN-eigene Ausrüstung zu beschleunigen und die Kontrollmechanismen
zu verbessern, um den unnützen Kauf von Ausrüstungsgegenständen
und Versorgungsgütern zu verhindern, die bereits in UNPF-Beständen
vorhanden waren, die der Liquidation harrten. Ferner muß die Bewertung
der kontingenteigenen Ausrüstung genauer überwacht werden, bei
der erwartet wird, daß Abschreibungsaufwand und Erstattungen für
Verluste 720 Millionen Dollar übersteigen werden.
| Die UNPF erwarben rund 650
Generatoren im Wert von 7,2 Millionen Dollar, die entweder nicht eingesetzt
oder an andere Missionen versandt wurden.
|
24. Die UNPF erwarben rund 650 Generatoren im Wert von 7,2 Millionen Dollar,
die entweder nicht eingesetzt oder an andere Missionen versandt wurden.
Dies war zum Teil auf das Fehlen einer realistischen Bedarfsabschätzung
zurückzuführen. Der Umstand, daß viele Kontingente eigene
Generatoren mitbrachten, scheint nicht im Planungsprozeß berücksichtigt
worden zu sein. Die UNPF hatten aufgrund dessen nicht nur den Abschreibungsaufwand
für die kontingenteigenen Generatoren zu tragen, sondern zahlten auch
für gar nicht benötigte Generatoren.
25. Nach der Aufdeckung eines von einem internationalen Vertragsangestellten
der Transportabteilung der UNPF begangenen Betrugs unterrichtete der örtliche
Rechnungsprüfer den Beigeordneten Generalsekretär für Management
und Koordinierung hinsichtlich der die interne Kontrolle betreffenden
Aspekte des Falles und schlug Schritte vor, die gegen den Täter eingeleitet
werden könnten. Bei mehreren weiteren Gelegenheiten wurde der örtliche
Rechnungsprüfer gebeten, operative Anweisungen zu überprüfen.
Diese Überprüfungen zogen erhebliche Verfahrensänderungen
nach sich, wodurch die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit in den geprüften
Bereichen insgesamt gesteigert wurden.
b) Mission der Vereinten Nationen in Haiti
26. Der örtliche Rechnungsprüfer des aiad nahm während
des Berichtszeitraums laufende Prüfungen vor. Er beanstandete dabei
unter anderem ein unvollständiges Inventar der Nichtverbrauchsgüter,
Unzulänglichkeiten bei der Verwaltung des Überstundenzeitausgleichs
und den Entgang erheblicher Preisnachlässe aufgrund verzögerter
Zahlungen an Lieferanten und wies auf die Notwendigkeit einer besseren
Verwaltung der Gefechtsrationen hin.
27. Darüber hinaus ergab eine Prüfung bei der Mission der
Vereinten Nationen in Haiti (UNMIH) Unzulänglichkeiten bei der Beschaffungsplanung
und den Beschaffungsprozessen, das Fehlen eines wirksamen Systems zur
Kontrolle der Treibstoffausgabe, falsche Angaben einiger Mitarbeiter hinsichtlich
ihrer Anwesenheit in Haiti, wodurch sie Leistungen erhielten, auf die
sie keinen Anspruch hatten, sowie eine Reihe weiterer Schwachstellen in
der internen Kontrolle. Im großen und ganzen ergriff die Leitung
der Mission Abhilfemaßnahmen, und weitere Maßnahmen wurden
vorgeschlagen, unter anderem die Einleitung von Disziplinarverfahren gegen
Mitarbeiter wegen betrügerischer Praktiken.
28. Der örtliche Rechnungsprüfer führte eine Prüfung
des Beschaffungswesens der UNMIH und des Einsatzes von Freiwilligen der
Vereinten Nationen in der Gruppe Wahlhilfe in Haiti durch. Der Prüfungsbericht
wurde dem Generalsekretär vorgelegt.
29. Die Prüfung brachte vermeidbare Verzögerungen beim Abschluß
der Verpflegungs- und Dienstleistungsverträge zutage, obwohl die
Beschaffungsmaßnahmen vor dem Übergang von der Multinationalen
Truppe zur UNMIH eingeleitet worden waren. Zur Überbrückung
wurden diese Dienste über ein Unterstützungsersuchen beschafft.
Die Verzögerungen kosteten die Organisation 12,4 Millionen Dollar,
da die Kosten für das Unterstützungsersuchen höher waren.
Um derart kostspielige Verzögerungen künftig zu vermeiden, regte
das aiad die Vorgabe eines klaren Zeitrahmens für den Abschluß
wesentlicher Verträge an, bei dessen Nichteinhaltung die betreffenden
Personen zu Verantwortung gezogen werden sollten. Eine zweite Möglichkeit
wäre die Aushandlung von feststehenden Verpflegungs- und Dienstleistungsverträgen
noch vor dem Anlaufen einer Mission.
| Vermeidbare Verzögerungen
beim Abschluß der Verpflegungs- und Dienstleistungsverträge
kosteten die Organisation 12,4 Millionen Dollar.
|
30. Auch bei der Bereitstellung eines Kommunikationsnetzes kam es zu Verzögerungen,
weil ein Auftragnehmer die Dienste nicht rechtzeitig erbrachte und minderwertige
Leitungen lieferte. Da in dem entsprechenden Vertrag keine Strafen für
Verzögerungen oder nicht standardgemäße Leistungen vorgesehen
waren, wurde empfohlen, in künftige Verträge eine Klausel über
angemessene Vertragsstrafen aufzunehmen.
c) Verifikationsmission der Vereinten Nationen
für Angola
31. Der örtliche Rechnungsprüfer der Verifikationsmission
der Vereinten Nationen für Angola (UNAVEM III) fand eine Reihe von
Mängeln in der Verwaltung der Mission. Die Zahlung von Unterhaltszulagen
für Feldeinsätze, die Gewährung von Überstundenzeitausgleich
und die Einstellung von Personal im Rahmen von Sonderdienstverträgen
wurden unzureichend kontrolliert. Was die Beschaffung betrifft, so stellte
der Prüfer Mängel bei den Ausschreibungsverfahren fest; Verträge
wurden aufgrund von Empfehlungen des Einkäufers ohne angemessene
Prüfung der Angebote vergeben. Darüber hinaus wurden einige
Käufe ohne die erforderlichen Verträge getätigt. Der Prüfer
hatte wiederholt auf die Risiken der Nichttrennung von Beschaffungswesen
und Materialeingang hingewiesen. Nach Intervention der DPKO wurde der
Bereich Materialeingang schließlich abgetrennt. Ferner fand keinerlei
körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände statt,
und das Inventar war unvollständig.
32. Eine Sonderprüfung der Abteilung Politische Angelegenheiten
offenbarte das Fehlen einer vereinbarten Aufgabenstellung, das Fehlen
eines Arbeitsplans, verzögerte und unzulängliche Arbeitsbeschreibungen,
das Fehlen einer Leistungsbewertung, ungenügende Ergebnisse, nicht
ordnungsgemäße Aktenführung, einen zu großen Fuhrpark
und fehlende Kontrolle über den Einsatz der Fahrzeuge.
d) Versorgungsbasis der Vereinten Nationen
| Die Versorgungsbasis der Vereinten
Nationen könnte eine Schlüsselrolle bei der Lagerung und
Instandhaltung von überschüssigem Material auslaufender
und verkleinerter Friedenssicherungsmissionen übernehmen.
|
33. Zwei während des Berichtszeitraums durchgeführte Vor-Ort-Prüfungen
der Versorgungsbasis der Vereinten Nationen in Brindisi (Italien) führten
zu der Erkenntnis, daß die Basis eine Schlüsselrolle bei der
Lagerung und Instandhaltung von überschüssigem Material auslaufender
und verkleinerter Friedenssicherungsmissionen übernehmen könnte.
Trotz des Mangels an Finanzmitteln hatte es die Versorgungsbasis geschafft,
in begrenztem Umfang Leistungen für im Aufbau befindliche und bestehende
Friedenssicherungsmissionen zu erbringen. Damit die Basis ihre Aufgaben
wirksam erfüllen kann, sind jedoch auf einigen Gebieten noch erhebliche
Verbesserungen nötig. Die effiziente Organisation und Verwaltung von
Reservebeständen ist eines der bedeutendsten Probleme, denen sich die
Versorgungsbasis gegenübersieht. Die detaillierten Prüfungsfeststellungen
werden der Generalversammlung demnächst in einem Bericht vorgelegt
werden.
e) Sonstige durch die Prüfung aufgedeckte
Problembereiche
34. Unterschiedliche Anwendung der Regelungen für Überstundenzeitausgleich:
Militärbeobachter erhalten für jeden Monat ununterbrochenen
Dienstes bis zu sechs Tage Überstundenzeitausgleich, samt einer Unterhaltszulage
für Feldeinsätze. Die unterschiedliche und inkorrekte Anwendung
der Zeitausgleichsregelungen der Organisation stellt bei den Missionen
nach wie vor ein Problem dar, was sich bei der Prüfung der UNMOGIP,
der UNMOT, der UNMIH, der UNIKOM, der UNAVEM III und der VN-Versorgungsbasis
gezeigt hat.
35. Überzahlungen der Unterhaltszulage für Feldeinsätze:
Die Vor-Ort-Prüfungen bei fünf Friedenssicherungsmissionen (UNMOT,
UNOMIG, UNIKOM, UNGCI, MINUGUA) sowie bei der VN-Versorgungsbasis offenbarten
wiederkehrende Probleme bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften
für die Zahlung der Unterhaltszulage für Feldeinsätze.
Als Folge dessen wurden Überzahlungen von Hunderttausenden Dollar
an die Bediensteten geleistet, und die Organisation erlitt beträchtliche
finanzielle Verluste, weil sie es verabsäumte, rechtzeitig Maßnahmen
zur Beitreibung dieser Beträge einzuleiten.
36. Eine Prüfung der Beobachtermission der Vereinten Nationen in
Tadschikistan (UNMOT) ergab beispielsweise, daß viele Militärangehörige
und zivile Mitarbeiter eine Unterhaltszulage für Feldeinsätze
erhielten, welche den genehmigten Satz überstieg. Nach Rücksprache
mit dem Dienst für Entschädigungs- und Einstufungsfragen im
Bereich Personalwesen und -management berichtete das aiad, daß das
Vorgehen der UNMOT bei der Zahlung von Unterhaltszulagen für Feldeinsätze
auf irrigen Annahmen beruhe, und empfahl der UNMOT, sofort Maßnahmen
zur Anwendung des korrekten Satzes und zur Beitreibung der geleisteten
Überzahlungen zu ergreifen. Das aiad schätzte die von der Mission
geleisteten Überzahlungen auf etwa 50.000 Dollar pro Monat, was für
den Zeitraum von Januar bis August 1995 einen Gesamtbetrag von etwa 400.000
Dollar ergibt. Die UNMOT wies die Empfehlung zurück und leitete erst
sechs Monate nach Abgabe der Empfehlung Beitreibungsmaßnahmen ein.
Infolge dieser Verzögerung sind die Beträge möglicherweise
nicht mehr rückforderbar, weil viele der Beobachter in der Zwischenzeit
repatriiert wurden; der Organisation sind möglicherweise Verluste
in Höhe von mehr als 300.000 Dollar entstanden.
37. Bereits im August 1993 hatte eine Prüfung ergeben, daß
die Beobachtermission der Vereinten Nationen für Irak und Kuwait
(UNIKOM) ihren Mitarbeitern irrtümlich eine Unterhaltszulage für
Feldeinsätze auch für Urlaubstage, Überstundenzeitausgleich,
Wochenenden und Feiertage ausgezahlt hatte, was zu erheblichen Überzahlungen
führte. Die Leitung der UNIKOM widersprach zunächst den Prüfungsfeststellungen.
Nachdem die zuständigen Stellen am Amtssitz um Klärung gebeten
worden waren, bestätigten sie die Empfehlung des aiad, diese Mittel
zurückzufordern. Eine Kontrollprüfung im Juli 1995 ergab jedoch,
daß die UNIKOM keine Beitreibungsmaßnahmen eingeleitet hatte.
Das aiad forderte daher die Abteilung Verwaltung und Logistik der Feldeinsätze
(FALD) nachdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, daß die
Leitung der UNIKOM alle seit Einrichtung der Mission geleisteten Überzahlungen
an Unterhaltszulagen für Feldeinsätze feststelle und zurückfordere.
Die UNIKOM stellte schließlich Überzahlungen an Unterhaltszulagen
für Feldeinsätze von schätzungsweise 844.000 Dollar fest,
die nun zurückgefordert werden.
38. Angesichts der Größenordnung dieser und anderer Verluste
empfahl das aiad nachdrücklich die Ausarbeitung eines Aktionsplans
durch die Verwaltung, um sicherzustellen, daß künftige von
ihm gemeldete Überzahlungen an Unterhaltszulagen für Feldeinsätze
rasch beigetrieben würden. Die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze
folgte unseren Empfehlungen, indem sie gemeinsam mit dem Bereich Personalwesen
und -management eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Durchführung einer
umfassenden Prüfung der Vorgehensweise der Organisation bei der Gewährung
von Überstundenzeitausgleich und Unterhaltszulagen für Feldeinsätze
einrichtete. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollten schon bald an
alle betroffenen Feldmissionen verteilt werden.
| Nach ihrer Ankunft in Haiti
mußten die Generatoren wieder zur Versorgungsbasis in Italien
zurücktransportiert werden, was unnötige Transportkosten
in Höhe von 328.000 Dollar verursachte.
|
39. Transport von Ausrüstung für Friedenseinsätze:
Nicht immer ließ man beim Transport von Ausrüstung für Friedenseinsätze
die nötige Sorgfalt walten. Mehrere Prüfungen stießen auf
Fälle, in denen die transportierte Ausrüstung entweder unbrauchbar
oder in so schlechtem Zustand waren, daß umfangreiche Reparaturen
notwendig wurden. Neununddreißig Generatoren und eine Wasseraufbereitungsanlage
wurden von der VN-Versorgungsbasis zur UNMIH transportiert. Bei ihrer Ankunft
stellte sich heraus, daß die Generatoren mit den elektrischen Einrichtungen
der UNMIH nicht kompatibel waren. Darüber hinaus fehlten für die
Wasseraufbereitungsanlage notwendige Teile und Material. Schließlich
mußten die Generatoren und die Aufbereitungsanlage wieder zur Versorgungsbasis
zurücktransportiert werden, was unnötige Transportkosten in Höhe
von 328.000 Dollar verursachte. Ferner wurden unbrauchbare Wasch- und Wohneinheiten
im Wert von mehr als 1 Million Dollar von der UNOSOM zur Versorgungsbasis
transportiert. Schließlich wurden 59 Container mit Lebensmittelrationen,
deren Verfallsdatum abgelaufen war, von der UNOSOM zur UNAMIR verbracht.
Bei der Inspektion 1994 waren sie für zum Verzehr geeignet erklärt
worden. Später jedoch stellten sie sich bei ihrem Eintreffen als ungenießbar
heraus, da sie in der prallen Sonne gelagert und als Schutzbarriere für
die Büros des Sonderbeauftragten des Generalsekretärs verwendet
worden waren. Vor dem Abtransport durch die UNOSOM waren sie nicht nochmals
inspiziert worden. Den Vereinten Nationen entstanden daraus erhebliche unnötige
Transportkosten und Hafengebühren, und sie mußten weitere 40.000
Dollar für die Vernichtung der Lebensmittel aufwenden.
4. Untersuchung der Vorgänge in der Beobachtertruppe der Vereinten
Nationen für die Truppenentflechtung (UNDOF)
40. Zwischen Februar und Mai 1996 fand eine Untersuchung von Behauptungen
statt, wonach zwei hochrangige Bedienstete sich in den Entscheidungsprozeß
des örtlichen Ausschusses für Aufträge eingemischt hätten,
um einen der örtlichen Lieferanten von frischen Lebensmitteln zu
begünstigen, obwohl dessen Angebot um mehr als 200.000 Dollar über
dem günstigsten annehmbaren Angebot gelegen hatte. Die Untersuchung
erbrachte Beweise, daß der begünstigte Auftragnehmer, der die
UNDOF während der letzten zwölf Jahre mit frischen Lebensmitteln
beliefert hatte, minderwertige Ware geliefert und Lastkraftwagen der Vereinten
Nationen benutzt hatte, um Güter, die Einfuhrbeschränkungen
unterlagen, nach Syrien zu schmuggeln. Die Untersuchung lieferte außerdem
Beweise, daß die Ausschreibungsbedingungen für die übrigen
Bieter, auch für den Bieter mit dem günstigsten annehmbaren
Angebot, strenger waren als die für den begünstigten Bieter.
Wie sich zeigte, war mit diesem Vorgehen beabsichtigt worden, das Ausschreibungsverfahren
zugunsten des bisherigen Auftragnehmers zu manipulieren, obwohl sein Angebot
um 200.000 Dollar über dem des günstigsten annehmbaren Angebots
lag. Die Einführung immer neuer Auflagen für den Bieter mit
dem günstigsten annehmbaren Angebot bei jedem weiteren Treffen des
örtlichen Ausschusses für Aufträge führte in diesem
zu einer Pattsituation und verzögerte die Zuschlagserteilung auf
das günstigste annehmbare Angebot, was sich dahin auswirkte, daß
der bisherige Auftragnehmer mehrere kurzfristige Verlängerungen erreichen
konnte, welche die VN 60.000 Dollar kosteten. Die Situation im örtlichen
Ausschuß für Aufträge war so festgefahren, daß der
Kommandeur der Truppe einen erweiterten örtlichen Ad-hoc-Ausschuß
für Aufträge einsetzte, der das Ausschreibungsverfahren überprüfte
und zu dem Schluß kam, daß der Zuschlag auf das günstigste
annehmbare Angebot erteilt werden sollte.
41. Eine Untersuchung der Managementpraktiken eines hochrangigen Bediensteten
des Ladens für Truppenangehörige der UNDOF förderte eine
Reihe von Unregelmäßigkeiten zutage. Beispielsweise hatte dieser
Bedienstete, der den Laden faktisch kontrollierte, dessen Einrichtungen
für persönliche Einkäufe genutzt, die gegen die diplomatischen
Gepflogenheiten und die Zollgesetze verstießen, denen er unterlag.
42. Die Untersuchung der genannten Fälle wurde aufgrund der Meldungen
von Bediensteten der UNDOF an die Gruppe Disziplinaruntersuchungen in
die Wege geleitet. Der betroffene hochrangige Bedienstete ergriff daraufhin
Vergeltungsmaßnahmen gegen diese Bediensteten, die sich öffentlich
zu erkennen gegeben hatten, indem er sie der Fälschung von Ausschreibungsunterlagen
beschuldigte und empfahl, ein Verfahren gegen sie anzustrengen. Die von
ihm vorgebrachten Anschuldigungen wurden untersucht und als haltlos befunden.
Daraufhin leitete das aiad gemäß den Bestimmungen des Mandats
des aiad, das den Schutz der Informanten des Amtes vorsieht, zusätzliche
disziplinarrechtliche Schritte gegen den Bediensteten ein.
43. Fünf Empfehlungen wurden abgegeben dahin gehend, daß
gegen die beiden hochrangigen Bediensteten ein Verfahren wegen Verstoßes
gegen die Beschaffungsvorschriften und die Bestimmungen des Mandats des
aiad eingeleitet werden solle. Weitere sieben Empfehlungen betrafen die
Schaffung eines verstärkten Qualitätskontrollmechanismus für
Aufträge zur Lieferung frischer Lebensmittel, die Nutzung von Fahrzeugen
der Vereinten Nationen für den Transport von Waren des Ladens für
Truppenangehörige und die Beendigung der "Sonderbestellungen" in
dem Laden.
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