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| Bericht des Amtes für interne Aufsichtsdienste,
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Anlage
In Ziffer 28 d) des Dokuments ST/SGB/273 vom 7. September 1994 wird das aiad ersucht, in seinen Jahresbericht einen Hinweis auf jede bedeutsame Empfehlung in früheren Berichten aufzunehmen, zu der die Abhilfemaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Die folgenden Bereiche, in denen die Umsetzung der Empfehlungen des aiad bis zum 30. Juni 1996 nicht abgeschlossen war, wurden im letzten Jahresbericht des aiad (A/50/459) in den genannten Ziffern erörtert.
| aiad | Adressat/Gegenstand/ Bezugsdokument | Umsetzungsstand |
| Prüfung | DAM/UNACS A/50/459, Ziffer 65 | Was den Bericht über das VN-Zugangskontrollsystem (A/50/791) betrifft, hat die Hauptabteilung Verwaltung und Management Schwächen im Managementprozeß bei der Projektausarbeitung und -ausführung eingeräumt. Die Umsetzung der Empfehlungen, der nach Ansicht des aiad von der Leitung Vorrang eingeräumt werden sollte, hat jedoch noch nicht begonnen. |
| Prüfung | DPKO/MINURSO A/50/489, Ziffer 43 | Durchführungsmaßnahmen seitens der DPKO zu zwei Empfehlungen im aiad-Bericht über die Untersuchung bestimmter Anschuldigungen im Zusammenhang mit der MINURSO (A/49/884) stehen noch aus. Die DPKO gab an, daß Durchführungsmaßnahmen zu einer Empfehlung im Bericht der aiad über die Prüfung der MINURSO (A/49/937) noch anstehen. Unter den noch nicht befolgten Empfehlungen sind zu nennen: die Notwendigkeit einer umfassenden Berichterstattung seitens der Mission, damit ihre Leistungen vom VN-Amtssitz wirksam überwacht und überprüft werden können, sowie die Notwendigkeit einer förmlichen Vereinbarung mit den betroffenen Regierungen über die Bereitstellung anderer Einrichtungen als Büroräumlichkeiten und Unterkünfte an die MINURSO. |
| Inspektion | Zentrum für Menschenrechte/Programm- und Verwaltungspraktiken A/50/459, Ziffern 48-50 | Bisher wurden noch keine konkreten Maßnahmen zur Errichtung eines Systems der Programmaufsicht als fester Bestandteil des Managementprozesses, wie im aiad-Bericht (A/49/892) vorgeschlagen, ergriffen. Ein solches System ist notwendig, um Kohärenz und Orientierung bei der Erstellung des Arbeitsprogramms zu bieten, die Koordinierung zu gewährleisten, die Durchführung zu überwachen, die Ergebnisse zu bewerten und regelmäßige Rückmeldungen zu Programmfragen zu ermöglichen, die der sofortigen Aufmerksamkeit der oberen Führungsebene bedürfen. Das Fehlen eines derartigen Systems beeinträchtigt die in dem Zentrum durch die Ernennung eines Bediensteten im Rang P-5 zum Leiter der Verwaltung herbeigeführte Verbesserung. Daran wird sich nichts ändern, solange es keine integrierten Systeme der Programmaufsicht und Finanzkontrolle gibt. Erst dann könnte die Wirksamkeit der Ressourcenbewirtschaftung erhöht werden. |
| Inspektion | DPKO/FALD A/50/459, Ziffern 22-24 | Obwohl seitens der DPKO einige Maßnahmen ergriffen wurden, haben die in der Überprüfung geäußerten wichtigsten Bedenken nach wie vor Gültigkeit. Diese betreffen Personalbesetzungsfragen auf dem Gebiet der Rekrutierung, der Politiken und der Verfahren im Zusammenhang mit der Personalverwaltung und -ausbildung, insbesondere im Licht der Delegation von Befugnissen des OHRM und anderer Bereiche, in denen das Fehlen angemessener Sicherungsmaßnahmen zur Überwachung von Ressourcen die Organisationen beträchtlichen Risiken aussetzen könnte. |
| Disziplinaruntersuchung | OCSS/Angebliche Veruntreuung von
Vermögenswerten der Vereinten Nationen im Geschenkzentrum der Vereinten Nationen; A/50/459, Ziffer 86
Angeblicher Amtsmißbrauch bei der ONUSAL | Der Bericht enthält insgesamt 27 Empfehlungen, an deren Umsetzung noch gearbeitet
wird.
Im Zuge der Erstellung des Verhaltenskodex für die Bediensteten der Vereinten Nationen hat der Bereich Rechtsangelegenheiten (OLA) Maßnahmen ergriffen, um den Bedenken Rechnung zu tragen, die das aiad in seinem Bericht in bezug auf den Anwendungsbereich der Bestimmung 104.10 c) der Personalordnung zum Ausdruck gebracht hat. Der Bereich Rechtsangelegenheiten hat das aiad davon in Kenntnis gesetzt, daß die Bestimmungen geändert werden, um sie mit dem neuen Verhaltenskodex im Einklang zu bringen, und daß anschließend die Vorlage an die Generalversammlung zur Genehmigung erfolgen wird. Der vom aiad empfohlene Vorgang zur Änderung der Bestimmung 104.10 c) der Personalordnung ist jedoch bislang noch nicht abgeschlossen.
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| Evaluierung | DPKO/Empfehlungen in eingehenden Evaluierungen betreffend die
Fähigkeit, aus den Erfahrungen zu
lernen, und die Entwicklung einer
Bereitschaftskapazität A/50/459, Ziffern 18-19 und 95-96. | Siehe die Ziffern 9 bis 14 des vorliegenden Berichts. |
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