Vereinte Nationen - Generalversammlung  - 2. Oktober 1996

Fünfzigste Tagung
Tagesordnungspunkt 149


Bericht des Generalsekretärs über die Tätigkeit des Amtes für interne Aufsichtsdienste

Mitteilung des Generalsekretärs

1. Im Einklang mit Ziffer 5 e) (ii) der Resolution 48/218 B der Generalversammlung vom 29. Juli 1994 übermittelt der Generalsekretär der Generalversammlung hiermit den vom Amt für interne Aufsichtsdienste vorgelegten ersten Jahresbericht über seine Tätigkeit im Zeitraum vom 15. November 1994 bis zum 30. Juni 1995 (siehe Anhang).

2. Eine wirksame interne Aufsicht ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer effizienten Verwaltungsführung. Der Generalsekretär begrüßt daher die von der Generalversammlung in ihrer Resolution 48/218 B ergriffene Maßnahme zur Stärkung der Führungsverantwortlichkeit des Generalsekretärs durch die Schaffung des Amtes für interne Aufsichtsdienste (aiad). Aufbauend auf den früheren Initiativen des Generalsekretärs zur Stärkung und Konsolidierung der Rechnungsprüfungs-, Inspektions- und Untersuchungsdienste, über die die Organisation verfügt, wurde das Amt für interne Aufsichtsdienste von der Generalversammlung damit beauftragt, den Generalsekretär bei der Erfüllung seiner Verantwortlichkeiten für die interne Aufsicht in bezug auf die Mittel und das Personal der Organisation zu unterstützen, und mit Aufgaben in bezug auf Überwachung, interne Revision, Inspektion und Evaluierung sowie Disziplinaruntersuchungen betraut, wobei das Amt unter der Führung des Generalsekretärs Handlungsfreiheit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben besitzt.

3. Der beiliegende Bericht des aiad enthält eine Analyse und Zusammenfassung der Tätigkeiten des Amtes während der ersten siebeneinhalb Monate seit seiner Schaffung, worin dargestellt wird, auf welche Weise es zu dem in Gang befindlichen Reformprozeß des Managements der Organisation beigetragen und diesen unterstützt hat.

4. Gleichlaufend zu den Bemühungen um die Stärkung der Kapazität der Organisation auf dem Gebiet des Friedens und der Sicherheit und zur Einführung eines verbesserten konzeptualen Rahmens zur Erfüllung des Auftrags der Organisation auf dem Gebiet der Entwicklung stellte die Verwaltungsreform in den letzten vier Jahren eine Hauptpriorität des Generalsekretärs dar. Erleichtert wurden diese Bemühungen durch die 1993 eingeführten einfacheren, klarer ausgerichteten und besser integrierten Sekretariatsstrukturen und die Anfang 1994 vorgenommene Neuorganisation der Hauptabteilung Verwaltung und Management. Den Rahmen dafür gibt der von der Hauptabteilung ausgearbeitete umfassende Managementplan ab, über dessen Hauptelemente die Generalversammlung auf ihrer neunundvierzigsten Tagung unter anderem in den Berichten des Generalsekretärs über Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht, Umstrukturierung und Personalmanagement unterrichtet wurde.

5. Wie im neuesten Jahresbericht über die Tätigkeit der Vereinten Nationen beschrieben wird, besteht der Hauptzweck dieses Managementplans darin, ein zielbewußtes und ergebnisorientiertes Sekretariat zu schaffen, mit konkreten Einzelzielen wie Leistungssteigerung, bessere Produktivität und höhere Kostenwirksamkeit. Kernstück des Plans ist das neue System der Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit, mit dem die folgenden Hauptziele verfolgt werden:

a) bessere Verwaltung der Humanressourcen bei gleichzeitiger Verbesserung der Fähigkeiten und Leistungen der Bediensteten;

b) bessere Verwaltung des Programms der Organisation durch Festlegung strategischer Prioritäten, durch das Haushaltsverfahren, mit dem die Mittel zur Erreichung dieser Prioritäten bereitgestellt werden, und schließlich durch ein System der Leistungsmessung, das die Programmleiter für die Erreichung der strategischen Prioritäten rechenschaftspflichtig macht;

c) bessere und rechtzeitig verfügbare Führungsinformationen;

d) bessere Verwaltung von Technologien und ihre Verfügbarmachung in der gesamten Organisation;

e) bessere Gestaltung der Kostenstruktur der Organisation und ein besseres Programm zur Förderung der Effizienz und der Kostenwirksamkeit.

6. Als ein integrierender Bestandteil dieser Bemühungen wird der Generalsekretär in vollem Einklang mit den in Resolution 48/218 B der Generalversammlung festgelegten Vorgehensweisen das Amt für interne Aufsichtsdienste auch weiterhin bei der wirksamen Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. In diesem Zusammenhang werden geeignete, einander gegenseitig verstärkende Beziehungen und Rückkoppelungen zwischen dem Amt und der Hauptabteilung Verwaltung und Management weiter gefördert.

7. Der Generalsekretär geht davon aus, daß das Amt für interne Aufsichtsdienste den Friedenssicherungseinsätzen sowie den humanitären und ähnlichen Einsätzen, bei denen die Organisation mit immer größeren, präzedenzlosen Anforderungen konfrontiert ist und auf die das Gros der Ausgaben entfällt, auch künftig hohe Priorität einräumen und seine diesbezügliche Aufsichtstätigkeit ausweiten wird. Allein für die Friedenssicherungseinsätze belief sich der Jahreshaushalt Ende Juli 1995 auf insgesamt etwa 3,6 Milliarden US-Dollar, das heißt auf fast dreimal soviel wie die jährlichen Gesamtausgaben im Rahmen des ordentlichen Haushalts.

 
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